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Viertes Kapitel.
Irrlichter

John H. Brady war nebst zwei anderen unter Verdacht der Beteiligung an Haniers Ermordung festgenommen worden. Einer der französischen Kostgänger hatte ihn erkannt, als zu dem liederlichen Kleeblatt gehörig, das am vergangenen Abend um 9 Uhr den Diebstahlsversuch gemacht. So standen die Sachen am 30. Dezember um Mittag. Die Morgenzeitungen des nächsten Tages enthielten eine ausführliche Beschreibung der Verhaftung nebst einer Lobrede auf die Schnelligkeit und Umsicht der Polizei.

Brady behauptete jedoch von Anfang an aus allen Kräften, er habe noch nie einen Mord begangen und am allerwenigsten den ihm zur Last gelegten. Zum Beweis dafür gab er an, er sei zu jener Zeit eine halbe Meile von dem Schauplatz entfernt gewesen. Im Madison Square Garten war ein großer Wettlauf mit Preisverteilung angekündigt; er habe sich früh am Nachmittag dahin aufgemacht und sei die ganze Nacht fortgeblieben. Er wollte also, wie der technische Ausdruck lautet, sein Alibi beweisen.

Aber niemand glaubte ihm. Der hochgewachsene breitschulterige Bursche hatte zwar ein offenes Kindergesicht, doch wußte man, daß er nächtliches Umherstreifen in schlechter Gesellschaft liebte, auch sah er unruhig und verstört aus. Der Franzose hatte ihn erkannt, und was seine Sache noch verschlimmerte – seine Mutter war auf die Nachricht seiner Festnehmung hin jammernd und weinend nach dem Polizeiamt gekommen. Ihr Sohn, schluchzte sie, sei kein Mörder; er könne keinem Tier ein Leid anthun; am Abend des 29. Dezember sei er um 10 Uhr zu Hause gewesen und habe bis zum nächsten Morgen ruhig und friedlich im Bette geschlafen.

Offenbar konnten die Alibis nicht beide mit der Wahrheit übereinstimmen, man hielt daher keines für glaubwürdig. Die Aussage der Mutter war jedenfalls erfunden, denn hätte Brady die Nacht zu Hause und im Bette verbracht, würde er schwerlich die Geschichte von Madison Square Garten ersonnen haben.

Nein. Brady gehörte offenbar zu den Gaunern; war er auch nicht selbst der Mörder, so mußte er doch angeben können, wer die That verübt hatte. – Eben sollte die gerichtliche Totenschau mit Haniers Leichnam vorgenommen werden, als Frau Brady, die Mutter, den hiermit betrauten Beamten zu sprechen verlangte. Sie versicherte abermals, daß sie von der Unschuld ihres Sohnes fest überzeugt sei und erklärte dann ihre Angabe, er hätte die Nacht zu Hause geschlafen, für falsch. Im ersten Schrecken habe sie die Lüge gesagt, doch ihr Gewissen ließe ihr keine Ruhe. Sie bekannte, daß sie nicht wisse, wo ihr Sohn in der Nacht gewesen und ihre Ueberzeugung von seiner Unschuld beruhe nur auf ihrer Kenntnis seines Charakters und seiner Gemütsart.

Der Beamte, ein humaner Mann, sah sich durch dies Geständnis in eine peinliche Lage versetzt. Frau Brady hatte mit der falschen Aussage nicht nur ihres Sohnes Sache noch um vieles verschlimmert, sondern sich selbst verdächtig gemacht, so daß es angezeigt schien, sie in Haft zu behalten. Als ihr dies verkündet wurde, geriet die unglückliche Frau vollständig außer sich; auf weiteres Befragen erfuhr man, daß sie zu Hause eine totkranke Tochter habe, die ohne andere Pflege sei. Was sollte aus dieser werden, wenn der Sohn wegen Mordes, die Mutter wegen falschen Zeugnisses im Gefängnis saß! – Der Beamte gestattete der Frau (natürlich unter Aufsicht) nach Hause zu gehen, bis die Untersuchung beendet sei.

Bei der Leichenschau ergab sich, daß die Kugel den Körper durchbohrt hatte und in den rechten Arm gedrungen war. Aus diesem wurde sie herausgeschnitten, untersucht und gewogen. Sie paßte in einen 32-Kaliber Revolver. Schleppfuß, der zugegen war, betrachtete den kleinen Bleiklumpen mit regem Interesse. Wenn er sprechen könnte – was würde er berichten? – Würde er todbringend für Brady sein, wie er es für den starren Leichnam dort gewesen?

Die Gerichtsverhandlung fand statt; die Zeugen beider Parteien wurden verhört. Die Polizei erstattete Bericht über die Verhaftung, die Franzosen sagten aus, daß Brady einer von den Burschen sei, die am Vorabend des Mordes Haniers Kasse hätten bestehlen wollen. Dann wurden die Entlastungszeugen vernommen.

Eine halbe Stunde später begab sich Schleppfuß mit schnellen Schritten und heiterer Miene auf das Haupt-Polizeiamt. Das Urteil war gesprochen. Sechs Leute von unbescholtenem Ruf hatten Bradys Alibi bestätigt und seine Unschuld war so klar bewiesen, daß auch kein Schatten eines Zweifels mehr bestand. Haniers Mord war nun in noch dunkleres Geheimnis gehüllt als zuvor.

Daß sich die Angabe der Franzosen als irrig herausstellte, hatte nicht nur Brady zur Freiheit verholfen, sondern auch die Glaubwürdigkeit ihrer etwaigen späteren Zeugenaussagen mehr als zweifelhaft gemacht. –

*

Die schauerlichen Erinnerungskästen im Bureau der Geheimpolizei machten zwar jederzeit einen düstern Eindruck, am unheimlichsten sahen sie jedoch bei Nacht aus, wenn das Zimmer zum Teil im Schatten lag und tiefes Schweigen herrschte. Die finstern Gesichter an den Wänden schienen einander ihre geheimen Missethaten zuzuflüstern, die Mündungen der Schießwaffen starrten verderbendrohend durch das Dunkel, die Totschläger und Knittel verkündeten grimmen Mord; beim Schein des Gaslichts sah man auf den Dolch- und Messerklingen alte Rostflecken, die Spuren vergossenen Menschenblutes; wohin der Blick fiel, traf er ein Andenken greuelvoller Missethat oder noch schrecklicheren Geheimnisses. Wenn irgendwo in der Riesenstadt Gespenster umgehen, so mußte es hier sein – dies Zimmer wäre der richtige Versammlungsort für alle Geister des Unheils und der Bosheit.

In der Neujahrsnacht schritt ein einsamer Mann in dem unheimlichen Gemach auf und ab. Es galt das neueste Geheimnis der Stadt zu enthüllen und er strengte allen Scharfsinn, der ihm zu Gebote stand, alle Kunst und Erfahrung an, um das Dunkel zu durchdringen, das dieses Geheimnis mit schwärzerer Nacht umgab, als das Grab des Opfers – eine grausige Hinterlassenschaft des alten Jahres!

Auf dem Tische lagen die von dem Polizeiagenten gemachten Notizen über den Mord in der 26. Straße, nebst einer Anzahl darauf bezüglicher Zeitungsausschnitte. Noch etwas anderes lag da – die plattgedrückte Kugel, welche Louis Hanier das Leben geraubt. Das war alles, und wahrlich wenig genug, um Licht in das Dunkel zu bringen und dem Polizei-Chef zur Lösung des Rätsels zu verhelfen, mit dem er sich hier in nächtlicher Stunde abmühte. Auf Mutmaßung oder ein günstiges Ungefähr war kein Verlaß; nur strenges Denken konnte zum Ziele führen – sorgfältige Erwägung der verschiedenen bei Verübung von Verbrechen angewandten Methoden und möglichen Beweggründe, ein aufmerksamer Vergleich zwischen diesem und anderen ähnlichen Verbrechen, verbunden mit der genauesten Kenntnis von Missethätern aller Art und ihren Gewohnheiten. Dies waren die Waffen, deren er sich bedienen konnte, mit denen er kämpfen konnte und der Sieg erschien völlig ungewiß. Im besten Falle standen lange und verwickelte Nachforschungen bevor. Der einzige wirkliche Anhalt, den er besaß, war die Kugel, aber ließ sich mit ihrer Hilfe ein Ausweg aus dem Labyrinthe finden? – Er begann alles zu prüfen und zu erwägen mit Geduld und Ausdauer und ohne jede dünkelhafte Sicherheit, um aus dem geringfügigen Beweisstück etwas Wesentliches und Haltbares zu entwickeln.

Zu welcher Klasse von Leuten konnte der Thäter gehören? – Zur Verbrecherzunft? Das war unwahrscheinlich! Keine Diebeswerkzeuge waren gebraucht, weder Vorsicht noch besondere Geschicklichkeit angewendet worden. Welcher Einbrecher von Profession würde sich darauf eingelassen haben, selbst eine tausendmal vollere Ladenkasse zu plündern als die der armseligen Weinstube, wenn ihm dafür eine lange Gefängnisstrafe drohte, ja wohl gar sein Kopf in Gefahr geriet? – Ein gemeiner Dieb hätte vielleicht das Geld gestohlen, ein solcher ist aber feige und fast nie ein Mörder; er vermeidet jede dreiste That und ist ängstlich um sein Leben besorgt. Doch selbst der Feigling wird in trunkenem Mut manchmal verwegen und thut Dinge, vor denen er in nüchternem Zustand zurückschaudern würde. Und was dann?

Er hat einen Mord begangen und die Waffe mit sich genommen, mit der er die That verübt – was wird er mit der Mordwaffe thun? –

Die Antwort auf diese Frage (so schloß der Inspektor aus seiner Kenntnis der verworrenen menschlichen Natur) würde zumeist von der gesellschaftlichen Stellung und dem Charakter des Mörders abhängen. Die Fälle, in denen selbst der härteste Bösewicht das Werkzeug seiner Missethat bei sich behält, sind äußerst selten. Erstens ist es ein zu gefährliches Beweisstück und ferner trägt niemand freiwillig die grausige Ideenverbindung, die daran haftet. Mit ziemlicher Sicherheit läßt sich folglich annehmen, daß der Mörder sich der Waffe entledigen wird. Aber wie?

Wer in solchen Dingen keine praktische Erfahrung hat, könnte leicht annehmen, daß der Verbrecher den stummen Zeugen seiner Schuld der Regel nach in den Fluß werfen oder sonst auf spurlose Weise verschwinden lassen würde. So verfahren jedoch meist nur Missethäter aus der sogenannten bessern Klasse der Gesellschaft. Es giebt noch eine andere Sorte verkommener geldgieriger Schurken – und ihre Zahl ist nicht klein – die sich um keinen Preis die paar Dollars entgehen lassen würden, die sie im Leihhaus für die Waffe erhalten können. Ja, in drei Fällen unter fünfen wird man mit Sicherheit darauf rechnen können, den Beweis ihres Verbrechens beim Pfandverleiher zu finden. Zu dieser Klasse mußte, wie Inspektor Byrnes annahm, auch Louis Haniers Mörder gehören. Aller Wahrscheinlichkeit hatte er demnach den Revolver innerhalb vierundzwanzig Stunden nach Begehung des Mordes versetzt; es galt, ihn im Leihhaus zu suchen!

Nun zählen aber in einer Stadt wie New-York die Pfandverleiher nach Hunderten, ja nach Tausenden; die Pfänder werden häufig ohne Namen, Datum oder sonstigen Ausweis angenommen. Dutzende von Revolvern können an einem Tage gepfändet worden sein und es scheint unter den Umständen fast ein Ding der Unmöglichkeit, den Eigentümer der Waffe aufzufinden, mit der die Kugel abgefeuert wurde.

Der Inspektor war jedoch nicht der Mann, sich für besiegt zu erklären, ehe er jedes Mittel erschöpft hatte. Wenn überhaupt, so mußte die Waffe einen oder zwei Tage nach dem Morde versetzt worden sein und wahrscheinlich in jener Stadtgegend, wenn der Mörder in der Nähe seines Opfers wohnte. Eine Nachforschung in den zunächst gelegenen Trödlerläden versprach daher einigermaßen Erfolg. Somit blieb denn das Untersuchungsfeld vorerst innerhalb gewisser Grenzen. Zwar waren dabei einige wichtige Vorbedingungen als selbstverständlich angenommen, aber es konnte doch ein Anfang gemacht werden, und das Grundprinzip war nicht falsch.

Der Inspektor klingelte und ein Polizeidiener erschien.

»Schicken Sie mir die Leute, welche die Leihhäuser zu überwachen haben!«

»Gleich, Herr Inspektor!«

Kurz darauf traten zwei Detektives ein. Inzwischen hatte der Inspektor etwas auf ein Blatt Papier geschrieben und blickte jetzt auf. »Ich habe ein Geschäft für euch,« sagte er zu den Leuten.

Es war weder notwendig noch überhaupt wünschenswert, daß sie den Endzweck ihres Auftrags erfuhren; vor allem mußten die Pfandverleiher darüber in Unwissenheit bleiben und die Polizisten mit ihnen – so war es am sichersten. Erfuhr ein Pfandverleiher zufällig, daß der Inspektor nach der Pistole des Mörders suche, so war zehn gegen eins zu wetten, daß er eher seinem Kunden als der Polizei behilflich sein werde; denn, wenn es auch sehr ehrenwerte Leute unter den Herren Trödlern giebt, so machen doch manche von ihnen gern gemeinsame Sache mit den Gaunern und Spitzbuben, denen sie ihren größten Profit verdanken.

Daher verfuhr der Inspektor seinen Untergebenen gegenüber, als handle es sich um eine Diebesgeschichte.

»Hier ist ein Verzeichnis von gestohlenen Gegenständen,« sagte er, »darunter eine emaillierte Uhr und ein Revolver im Kaliber 32, die wahrscheinlich versetzt worden sind. Lassen Sie sich in den Leihhäusern die Liste der zwischen dem 28. Dezember und heute eingegangenen Pfänder vorlegen. Notieren Sie jede emaillierte Uhr und jede Pistole darunter, verfahren Sie aufs sorgfältigste und erstatten Sie mir sofort Bericht.«

Er händigte den Polizisten das Blatt Papier ein, worauf sich diese zurückzogen.

Der Inspektor verschloß hierauf die verhängnisvolle Kugel in ein besonderes Fach. »Finde ich den Revolver, in den diese Kugel gehört,« sprach er dabei vor sich hin, »so müßte es schlimm stehen, wenn ich nicht auch den Mann ausfindig machte, der sie abgefeuert hat.«

Seitdem der Mord begangen worden, hatte sich der Chef der Polizei in fortwährender geistiger Anspannung befunden, jetzt schickte er sich an nach Hause zu gehen, um etwas zur Ruhe zu kommen. – Doch seine Nachtwache war noch nicht zu Ende.

Eben wollte er den Hut zur Hand nehmen, als der Thürhüter mit der Meldung kam, daß Schleppfuß ihn zu sprechen wünsche.

»Er soll eintreten!« befahl er kurz und nahm wieder Platz.

Schleppfuß erschien; in seinem Gesicht war Befriedigung und Zuversicht zu lesen.

»Bringen Sie etwas Neues?« fragte der Inspektor.

»Ich glaube ja,« war die bescheidene Antwort.

»Von Wichtigkeit?«

»Mir erscheint es wenigstens so.«

»Wie sind Sie dazu gekommen?«

»Durch eine Frau – eine Freundin der Witwe Hanier. Ich habe sie soeben gesprochen; sie hat eine Entdeckung gemacht, durch welche die Untersuchung in ganz neue Bahnen gelenkt werden kann.«

»Das klingt vielversprechend,« sagte der Inspektor, aus dessen Miene wie durch Zauberschlag jeder Anflug von Müdigkeit verschwunden war. »Setzen Sie sich und lassen Sie hören!«

Schleppfuß nahm Platz und räusperte sich.

*


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