Raphael Kühner
Cicero's drei Bücher von den Pflichten
Raphael Kühner

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XI. 38. Diese Verachtung äußerer Dinge also ruft eine große Bewunderung hervor, aber ganz besonders erscheint die Gerechtigkeit, die Tugend, die schon allein den Namen eines Biedermannesviri boni. S. zu I. 7, 20. Anm. 86. gibt, der Menge als etwas Bewunderungswürdiges, und nicht mit Unrecht. Denn es kann Niemand gerecht sein, der den Tod, den Schmerz, die Verbannung, die Dürftigkeit fürchtet, oder der das Gegentheil hiervon der Billigkeit vorzieht. In hohem Grade bewundert man auch den, auf welchen das Geld keinen Eindruck macht, und von dem Manne, an dem man diese Eigenschaft entdeckt, glaubt man, er habe die Feuerprobe bestanden.

So gibt also die Gerechtigkeit allen jenen drei Stücken, die ich als Mittel zum Ruhme aufgestellt habe, ihre letzte Vollendung: dem Wohlwollen, weil sie sehr Vielen nützen will; dem Zutrauen aus dem nämlichen Grunde; der Bewunderung, weil sie die Dinge verschmäht und geringschätzt, die so Viele mit brennender Begierde erfüllen und mit sich fortreißen.

39. Nach meiner Ansicht bedarf jede Lebensweise und Lebenseinrichtung des Beistandes Anderer, und insbesondere ist es nöthig Freunde zu haben, mit denen man vertrauliche Unterhaltungen führen kann. Doch hält dieß schwer, wenn man nicht auf Andere den Eindruck eines braven Mannes machen kann. Darum ist auch für einen alleinstehenden und auf dem Lande lebenden Menschen der Ruf der Gerechtigkeit unentbehrlich, und zwar um so mehr noch, weil man, wenn man ihn nicht hat, leicht für ungerecht gehalten und, aller Mittel zu seinem Schutze entbehrend, vielfachen Unbilden ausgesetzt wird.

40. Auch für die Leute, die kaufen und verkaufen, pachten und verpachten und sich mit sonstigen Geschäften des Verkehres befassen, ist die Gerechtigkeit zur Führung ihrer Angelegenheiten unentbehrlich. Ja ihr Einfluß ist so groß, daß selbst Menschen, die sich von Uebelthaten und Verbrechen nähren, ohne ein Theilchen der Gerechtigkeit nicht leben können. Denn ein Räuber, der einem Genossen seines Handwerkes Etwas stiehlt oder raubt, kann nicht einmal in einer Räuberbande seinen Platz behaupten, und der sogenannte Räuberhauptmann würde, wenn er den Raub nicht gleichmäßig vertheilen wollte, von seinen Genossen umgebracht oder verlassen werden. Sogar Gesetze sollen die Räuber haben, denen sie gehorchen und die sie beobachten. So besaß der Illyrische Räuber BardylisBardylis wird bei Diodor (XVI. Anf.) ο τω̃ν ’Ιλλυρίων βασιλεύς genannt. Helladius b. Photius 279. sagt von ihm ’Ιλλυρίων εστρατήγεσεν ανθρακεὺς γενόμενος d. h. B. war Heerführer der Illyrier, nachdem er Kohlenbrenner gewesen war. Im J. 358 v. Chr. soll er von Philippus, König von Macedonien, besiegt worden sein., von dem TheopompusTheopompus aus Chios, geb. um 378 v. Chr., schrieb eine Griechische Geschichte in zwölf Büchern, von der Zeit an, wo Thukydides' Werk aufhört, bis zur Seeschlacht bei Knidos (394 v. Chr.), und eine Geschichte des Philippus in 48 Büchern. erzählt, wegen der gleichmäßigen Vertheilung des Raubes eine große Macht, und eine ungleich größere der Lusitanier ViriathusViriathus, ursprünglich ein Hirte, aber wegen seiner großen Einsicht und Tapferkeit von den Lusitaniern (den Bewohnern des heutigen Portugal) zu ihrem Feldherrn und König erwählt, führte von 148–140 v. Chr. einen blutigen Krieg gegen die Römer, vernichtete mehrere Heere derselben. Zuletzt wurde er durch Verrath von seinen eigenen Leuten, die von den Römern bestochen waren, getödtet. Uebrigens werden hier Bardylis und Viriathus Räuber genannt, nicht im eigentlichen Sinne, sondern mit Verachtung als Anführer barbarischer Horden., dem sogar Heere und Feldherren von uns weichen mußten. Erst LäliusUeber Lälius s. zu I. 26, 90. Anm. 193., mit dem Beinamen der Weise, demüthigte und schwächte als Prätor ihn und setzte seinem Uebermuthe solche Schranken, daß er seinen Nachfolgern einen leichten Krieg überlieferte. Da nun der Einfluß der Gerechtigkeit so groß ist, daß sie auch die Macht von Räubern befestigt und erhöht; wie groß muß nicht erst ihr Einfluß unter Gesetzen und Gerichten und in einem wohleingerichteten Staate sein?

XII. 41. Nach meiner Ansicht hat man nicht allein bei den MediernDie Medier wählten nach Herodot I. 96., als ihre Staatsverfassung sich in großer Verwirrung befand, den Dejoces, einen ihrer Landsleute, der sich schon früher bei der Entscheidung von Streitigkeiten durch seine große Einsicht und Gerechtigkeit ausgezeichnet hatte, zu ihrem Könige (um 700 v. Chr.)., wie HerodotHerodotus aus Halikarnassus in Karien, Vater der Griechischen Geschichte genannt, um 444 v. Chr. erzählt, sondern auch bei unseren VorfahrenDie Römischen Könige waren, wie Dejoces, sämmtlich Wahlkönige. einst Männer von gutem Charakter als Könige eingesetzt, um die Früchte der Gerechtigkeit genießen zu können. Als nämlich das Volk von den Mächtigeren gedrückt wurde, nahm man zu Einem Manne, der durch Vorzüge hervorragte, seine Zuflucht. Dieser schützte die Geringeren vor Unbilden, und durch Festsetzung von Gleichheit des Rechtes beherrschte er die Höchsten wie die Niedrigsten nach gleichen Grundsätzen.

Und der Beweggrund zur Einsetzung von Königen führte auch zur Aufstellung von Gesetzen. 42. Denn die Gleichheit des Rechtes ist zu jeder Zeit gesucht worden; sonst gäbe es ja kein Recht. Erreichte man dieß durch einen gerechten und braven Mann, so begnügte man sich damit; glückte dieß aber nicht, so erfand man Gesetze, die mit Allen stäts eine und dieselbe Sprache reden sollten.

Demnach leuchtet ein, daß man Männer zum Herrschen zu wählen pflegte, von deren Gerechtigkeitsliebe das Volk eine hohe Meinung hatte. Kam nun auch noch hinzu, daß sie zugleich für einsichtsvoll galten, da glaubte man, unter ihrer Leitung sei Alles erreichbar. Auf jede Weise muß man daher die Gerechtigkeit üben und an ihr festhalten, einmal um ihrer selbst willen, – sonst gäbe es ja keine Gerechtigkeit – und dann weil sie zur Erhöhung der Ehre und des Ruhmes dient.

Aber sowie man bei dem Gelde nicht allein über den Erwerb desselben, sondern auch über seine Anlegung mit sich zu Rathe gehen muß, damit es nicht bloß zu den fortlaufenden Bedürfnissen, sondern auch zu den Ausgaben der Ehre und des Anstandes ausreiche; so muß man auch den Ruhm auf verständige Weise suchen und benutzenD. h. man muß den Ruhm sowol zu seinem eigenen als auch zu des Staates und anderer Menschen Besten anwenden..

43. UebrigensIm Originale steht: Quanquam praeclare Socrates. Dieses quanquam, wiewol, bezieht sich auf die vorhergehenden Worte: »so muß man auch den Ruhm auf eine verständige Weise suchen«. Doch dazu gehört keine große Klugheit; denn herrlich sagt Sokrates u. s. w. sagte SokratesXenoph. Commentar. II. 6, 39: αλλὰ συντομωτάτη τε καὶ ασφαλεστάτη καὶ καλλίστη οδός, ω̃ Κριτόβουλε, ό τι ὰν βούλη δοκει̃ν αγαθὸς ει̃ναι, του̃το καὶ γενέσθαι αγαθὸν πειρα̃σθαι. vortrefflich, der Weg zum Ruhme sei der nächste und sicherste, wenn man sich bemühe, das zu sein, wofür man zu gelten wünsche. Denn wer durch Verstellung und leeres Gepränge und durch künstliche Reden und Mienen einen bleibenden Ruhm zu erreichen meint, irrt sich gewaltig. Der wahre Ruhm schlägt Wurzeln und breitet auch seine Arme aus; alles Erkünstelte aber fällt ab wie die Blüten, und kein Blendwerk kann von langer Dauer sein. Der Beweise gibt es sehr viele für das Eine wie für das Andere; doch der Kürze wegen wollen wir uns auf Eine Familie beschränken. Tiberius GracchusTiberius Sempronius Gracchus, besiegte als Proprätor 177 v. Chr. die Celtiberier in Spanien, als Consul 176 die Sardinier; besonders zeichnete er sich in der Verwaltung des Censoramtes aus 167, das er mit Gajus Claudius Pulcher führte. Seine Gemahlin war Cornelia, die Tochter des älteren Africanus, eine hochgebildete und in jeder Hinsicht ausgezeichnete Frau; seine Söhne hießen Tiberius und Gajus Sempronius Gracchus, von denen Tiberius, als er im J. 133 als Volkstribun durch die Ackergesetze einen Aufruhr erregt hatte, von Scipio Nasica getödtet wurde, und Gajus, 123 und 122 Volkstribun, bei einem gleichfalls wegen Ackergesetze erregten Aufstande aus der Stadt Rom fliehen mußte und sich in dem Haine der Furina von einem Sklaven tödten ließ (121). Das Urtheil Cicero's über diese beiden Gracchen ist offenbar ungerecht und nur einseitig von dem Standpunkte der Aristokratie aus gefällt., des Publius Sohn, wird so lange gepriesen werden, als es eine Geschichte des Römischen Volkes gibt; aber seine Söhne fanden während ihres Lebens keine Billigung bei den Gutgesinnten, und nach ihrem Tode nehmen sie eine Stelle unter denen ein, die mit Recht getödtet sind.

XIII. Wer daher wahren Ruhm erreichen will, der erfülle die Pflichten der Gerechtigkeit. Worin diese bestehen, ist in dem vorigen Buche erörtert worden.

44. Obwol nun das wirksamste Mittel, wodurch wir am Leichtesten für das angesehen werden können, was wir wirklich sind, gerade darin besteht, daß wir das sind, wofür wir gelten wollen; so ist es doch zweckmäßig, einige Vorschriften zu ertheilen.

Hat nämlich Jemand von früher Jugend an Veranlassung sich einen berühmten Namen zu machen, entweder von seinem Vater her, – und dieses ist dir, mein Cicero, wie ich glaube, zu Theil geworden, – oder durch einen glücklichen Zufall: so sind auf ihn Aller Augen gerichtet, und man forscht nach, was er treibe, wie er lebe, und, als ob er im hellsten Lichte wandle, kann keine seiner Reden und Handlungen im Verborgenen bleiben.

45. Deren erste Jahre aber wegen einer niedrigen und dunkelen Herkunft von den Menschen nicht beachtet werden, die müssen, sobald sie ins jugendliche Alter eintreten, sich ein hohes Ziel stecken und auf dasselbe unverrückt mit allem Eifer hinarbeiten, und dieß können sie mit um so größerer Zuversicht thun, weil dieses Alter nicht beneidet, sondern vielmehr begünstigt wird.

Die erste Empfehlung zum Ruhme nun ist für einen jungen Mann die, welche er sich, wenn sich Gelegenheit dazu zeigt, durch Kriegsthaten verschaffen kann. Dadurch haben sich Viele bei unseren Vorfahren hervorgethan; denn es wurde ja fast immer Krieg geführt. Deine Jugend aber ist in einen Krieg gefallen, in dem die eine Partei zu viel Frevel ausgeübt hat, die andere zu wenig vom Glücke begünstigt worden ist. Indeß erwarbst du dir doch in diesem Kriege, in dem dich Pompejus zum BefehlshaberBefehlshaber des einen Flügels der Reiterei (praefectus alae). Es waren zwei Flügel der Reiterei, von denen der eine den rechten, der andere den linken Flügel des Fußvolkes der Legion deckte. des einen Flügels der Reiterei gemacht hatte, durch deine Geschicklichkeit im Reiten und Schießen und durch deine Ausdauer in allen Kriegsbeschwerden großes Lob sowol bei dem ausgezeichneten Manne als bei dem Heere. Leider ist dieses dein Lob zugleich mit dem Staate dahingesunken. Doch mein Vortrag hat es nicht mit deiner Person, sondern mit der Jugend überhaupt zu thun; darum laß mich zu der weiteren Erörterung des Gegenstandes fortschreiten.

46. Sowie sonst in allen Dingen die Werke des Geistes ungleich wichtiger sind als die des Körpers; so sind auch die Geschäfte, welche wir mit dem Geiste und der Vernunft vollbringen, dankenswerther als die, welche wir mit den Körperkräften verrichten. Die Empfehlung für einen jungen Mann geht nun zuerst von der Bescheidenheit aus, sodann von der Liebe zu seinen Aeltern und von dem Wohlwollen gegen seine Anverwandten. Am Leichtesten aber und von der vortheilhaftesten Seite machen sich junge Männer bekannt, wenn sie sich an angesehene und weise Männer, die den Staat wohl berathen, anschließen. Denn erscheinen sie häufig in ihrer Gesellschaft, so flößen sie dem Volke das günstige Vorurtheil ein, sie würden dereinst den Männern ähnlich werden, die sie sich zu Vorbildern gewählt haben. 47. Dem jungen RutiliusPublius Rutilius Rufus, ein Schüler des Stoikers Panätius (s. unten III. 2, 10.) und selbst dem Stoicismus ganz ergeben, war zugleich auch Redner und Rechtsgelehrter; im J. 104 v. Chr. war er Consul. diente das Haus des Publius MuciusPublius Mucius Scävola, ein großer Rechtsgelehrter und vortrefflicher Mensch, 133 v. Chr. Consul. S. I. 32, 116. Anm. 248. zur Empfehlung, indem er sich dadurch den Ruf der Unbescholtenheit und Rechtsgelehrsamkeit verschaffte. Lucius CrassusUeber Lucius Crassus s. zu I. 30, 108. Anm. 213. Als einundzwanzigjähriger Jüngling klagte er im J. 117 v. Chr. Gajus Papirius Carbo, einen ausgezeichneten Redner, der 119 Consul gewesen war, der Theilnahme an den von Gajus Gracchus erregten Unruhen an; dieser aber entzog sich der gefürchteten Strafe durch freiwilligen Tod. freilich hatte selbst in seiner frühen Jugend nicht nöthig von Anderen zu borgen, sondern er erwarb sich selbst durch jene bekannte und ruhmwürdige Anklage den größten Ruhm. In einem Alter, wo die bloßen Vorübungen zur Ehre angerechnet werden, wie wir dieß von DemosthenesDemosthenes (s. zu I. 1, 3. Anmerk. 63) war zwar auch schon in sehr früher Jugend als Redner aufgetreten, indem er achtzehn Jahre alt seine Vormünder wegen schlechter Verwaltung seines Vermögens anklagte; allein er erntete nur wenig Beifall; erst später nach vielen Vorübungen erregte er durch seine Beredsamkeit allgemeine Bewunderung. wissen, zeigte Lucius Crassus, er sei bereits auf dem Forum ein Meister in dem, worauf er sich damals noch zu Hause mit allen Ehren hätte vorbereiten können.

XIV. 48. Aber von den beiden Arten der Rede: der gesteigerten, mit Anstrengung gesprochenen Rede und der ruhigen UmgangsspracheS. I. 37, 132., hat ohne Zweifel die erstere einen größeren Einfluß auf den Ruhm – aus ihr besteht ja das, was wir Beredsamkeit nennen –; indeß ist es doch ganz wunderbar, wie sehr auch eine freundliche und leutselige Umgangssprache die Gemüther der Menschen zu gewinnen weiß. Es sind Briefe vorhanden von Philippus an AlexanderUeber Philippus s. zu I. 26, 90. Anm. 194 und über Alexander zu II. 5, 16. Anm. 323., von Antipater an KassanderAntipater und Kassander, zwei Heerführer Alexander's des Großen. Nach dessen Tode stand Antipater dem Macedonischen Reiche als Vormund des Königs Philippus Arrhidäus, eines Sohnes des Königs Philippus und der Tänzerin Philine, vor; er starb 320 v. Chr.; Kassander, welcher König von Macedonien wurde, starb 298., von Antigonus an seinen Sohn PhilippusAntigonus, ein Feldherr Alexanders des Großen, der in der Schlacht bei Ipsus 301 v. Chr. fiel. Er hatte zwei Söhne, Demetrius Poliorketes (s. zu II. 7, 25. Anm. 339) und Philippus, der vor seinem Vater starb (Plutarch. Apophthegm. 182, 6)., also von drei sehr verständigen Männern nach dem Zeugnisse der Geschichte. In diesen geben sie ihnen die Vorschrift durch gütige Reden die Gemüther des Volkes zum Wohlwollen zu stimmen und die Krieger durch freundliche Anreden für sich zu gewinnen. Die Rede aber, die vor dem Volke mit Anstrengung gehalten wird, setzt oft ganze Versammlungen in Bewegung und verschafft dadurch dem Redner Ruhm. Denn groß ist die Bewunderung, die man einem Manne zollt, der mit Fülle und Weisheit redet, und seine Zuhörer sind der Ansicht, er besitze mehr Einsicht und Weisheit als alle Anderen. Ist nun vollends in seiner Rede Würde mit Bescheidenheit gepaart, so erreicht die Bewunderung den höchsten Grad, und zwar um so mehr, wenn sich diese Vorzüge bei einem jungen Manne finden.

49. Uebrigens gibt es zwar mehrere Arten von Verhandlungen, welche Beredsamkeit erheischen, und viele junge Männer haben in unserem Staate theils vor Gericht, theils vor dem Volke, theils im Senate durch Reden Lob geerntet; aber die größte Bewunderung erwirbt man sich durch die gerichtliche Rede. Diese ist doppelter Art; sie besteht nämlich aus Anklage und Vertheidigung. Der Vertheidigungsrede wird größeres Lob ertheilt; doch auch den Anklagereden ist sehr oft Beifall zu Theil geworden. Von Crassus habe ich kurz zuvor geredetS. zu II. 13, 46. Anm. 315.; ein Gleiches that Marcus AntoniusMarcus Antonius, Sohn des Gajus Antonius, 143 v. Chr. geb., von Cicero zum Unterschiede von Anderen gewöhnlich der Redner genannt, Großvater des Triumvir Antonius, 113 Quästor, 104 Prätor, 99 Consul, 97 Censor, in dem zwischen Sulla und Marius ausgebrochenen Bürgerkriege auf Befehl des Cinna getödtet 87. Er und Crassus waren die berühmtesten Redner in der vorciceronischen Periode. Im zweiunddreißigsten Jahre (111) klagte er den Gnäus Papirius Carbo, der 113 bei Noreja von den Cimbern besiegt worden war, an; doch ohne Erfolg. Ueber M. Antonius s. unsere Einleitung zu der Uebers. der Bücher v. Redn. S. 15–17. in seiner Jugend. Auch des Publius SulpiciusPublius Sulpicius Rufus, 93 v. Chr. Quästor, 90 und 89 Legat im Bundesgenossenkriege, 88 Volkstribun. Bis zum Volkstribunate war sein Benehmen ohne allen Tadel. Bald aber, durch Ehrgeiz verleitet, ging er von der Partei der Aristokraten zu der Volkspartei über und zeigte sich durch aufrührerische Gesetzvorschläge dem Staate verderblich. Sulla ließ ihn tödten (88), weil er als Volkstribun den Vorschlag gethan hatte den Oberbefehl im Mithridatischen Kriege, den Sulla vom Senate erhalten sollte, dem Marius zu übertragen. Im Jahre 94, neunundzwanzig Jahre alt, klagte er den Gajus Norbanus wegen der Aufstände an, die derselbe als Volkstribun im Jahre vorher erregt hatte; jedoch vergeblich, da ihn Antonius vertheidigte. Mehr über ihn in d. eben erwähnten Einl. zu d. Ue. d. B. v. R. S. 23 f. Beredsamkeit wurde durch eine Anklagerede berühmt, als er den aufrührerischen und gefährlichen Bürger Gajus Norbanus gerichtlich belangte.

50. Doch dieß darf man nicht oft thun und nie anders, als entweder zum Besten des Staates, wie die eben Genannten thaten, oder um erlittenes Unrecht zu bestrafen, wie die beiden LucullerLucius Lucullus, der berühmte Heerführer der Römer gegen Mithridates, König von Pontus, und sein Bruder Marcus klagten den Augur Servilius des Unterschleifes an, weil dieser im J. 102 v. Chr. ihren Vater Lucius wegen Erpressungen angeklagt und seine Verurtheilung bewirkt hatte., oder zur Vertheidigung unserer Schutzbefohlenen, wie ich für die Siculergegen den berüchtigten Gajus Verres, der als Proprätor die Provinz Sicilien auf das Schändlichste mißhandelt und ausgeplündert hatte. Auf Ersuchen der Siculer übernahm Cicero als Aedil (70 J. v. Chr.) die Anklage gegen Verres. und JuliusGajus Julius Cäsar Strabo (s. zu I. 30, 108. Anmerk. 215) klagte auf Bitten der Sardinier den Proprätor Titus Albucius wegen Erpressungen an. für die Sardinier gegen Albucius. Auch des Lucius FufiusLucius Fufius Calenus klagte den Manius Aquillius (101 vor Chr. Consul) nach dessen Proconsulate in Sicilien 98 v. Chr. wegen Erpressungen an; Antonius vertheidigte und rettete ihn. Thätigkeit machte sich durch die Anklage des Manius Aquillius bekannt. Einmal also oder wenigstens nicht oft. Sieht sich aber Jemand in die Nothwendigkeit versetzt es öfter zu thun, so betrachte er es als einen Dienst, den er dem Staate erweist, dessen Feinde wiederholt zur Strafe zu ziehen keinen Tadel verdient; doch beobachte man hierin ein Maß. Denn ein hartes, ja ein kaum menschliches Herz scheint es zu verrathen, wenn man Viele in die Gefahr bringt ihre bürgerliche Ehre oder ihr Leben zu verlieren, und nicht allein gefährlich ist es für die eigene Person, sondern befleckt auch den Ruf, wenn man es dahin bringt, daß man Ankläger genannt wird, was dem Marcus BrutusMarcus Brutus, aus dem berühmten Geschlechte der Junier stammend, Sohn des Marcus Brutus, eines berühmten Rechtsgelehrten, verwaltete kein öffentliches Amt und machte aus den Anklagen seiner Mitbürger ein Gewerbe. Cicere. Brut. 34, 130. nennt ihn einen Schandfleck der gens Julia; und de Orat. II. 55, 226. sagt Cicero von ihm: Was du noch durch Stimme und Zunge vermagst, hast du zu dem niederträchtigsten Gewerbe der Verleumdung verwendet. widerfuhr, einem Manne von hoher Abkunft, dem Sohne jenes bekannten RechtsgelehrtenAuch hatte er Schriften über das bürgerliche Recht herausgegeben..

51. Auch die Vorschrift der Pflicht muß man sorgfältig beobachten, daß man nie einen Unschuldigen auf Leben und Tod anklagt, was auf keine Weise ohne Frevel möglich ist. Denn was ist so unmenschlich als die Beredsamkeit, die uns die Natur zur Rettung und Erhaltung der Menschen verliehen hat, zum Verderben und Untergang der Guten anzuwenden? Indeß sowie dieses zu meiden ist, so darf man umgekehrt sich kein Gewissen daraus machen zuweilen einen Schuldigen zu vertheidigen; nur darf es kein Bösewicht und gottloser Mensch sein. Das will das Volk, gestattet die Gewohnheit und bringt sogar die Menschlichkeit mit sich. Diese Ansicht würde ich nicht wagen niederzuschreiben, zumal in einer philosophischen Schrift, wenn nicht auch der gediegenste Stoiker PanätiusS. zu I. 2, 7. Anm. 71. ebenso urtheilte.

Vorzüglich aber sind es die Vertheidigungsreden, durch die Ruhm und Gunst erworben wird, und zwar um so mehr, wenn es sich trifft, daß man dem Beistand leistet, der durch das Ansehen eines Mächtigen gefährdet und bedrängt zu werden scheint. Dieses habe ich oft gethan und auch in meiner Jugend gegen die Macht des allgewaltigen Lucius Sulla für den Sextus Roscius aus AmeriaSextus Roscius, aus Ameria in Umbrien, wurde auf Anstiften des Chrysogonus, eines Freigelassenen und Lieblings des Dictators Lucius Sulla, des Vatermordes angeklagt, damit nach seiner Verurtheilung seine Güter von Chrysogonus eingenommen würden; Cicero, 26 Jahre alt, vertheidigte ihn in einer ausgezeichneten Rede, die auch uns erhalten worden ist. in der Rede, die, wie du weißt, der Oeffentlichkeit übergeben ist.

XV. 52. Nachdem ich nun die Pflichten auseinandergesetzt habe, deren Beobachtung für junge Männer von Wichtigkeit ist zur Erreichung des Ruhmes; so muß ich jetzt von der Wohlthätigkeit und Freigebigkeit redenS. I. Buch, 6. und 7. Kapitel.. Sie ist doppelter Art; denn entweder durch persönliche Dienstleistung oder durch Geldaufwand thut man Hülfsbedürftigen Gutes. Leichter ist die letztere Art, zumal für einen Wohlhabenden; aber jene ist anständiger, großartiger und eines wackeren und angesehenen Mannes würdiger. Zwar liegt beiden die edle Absicht der Willfährigkeit zu Grunde; aber die eine nimmt ihre Mittel aus dem Geldkasten, die andere aus geistiger Tüchtigkeit und Thätigkeit. Auch erschöpfen Schenkungen, die man aus seinem Vermögen macht, die Quelle der Wohlthätigkeit selbst. So wird Wohlthätigkeit durch Wohlthätigkeit aufgehoben, und je größer die Anzahl derer ist, gegen welche man sie ausgeübt hat, um so weniger kann man sie ferner gegen Viele ausüben. 53. Diejenigen hingegen, welche sich durch persönliche Dienstleistung, das heißt durch geistige Tüchtigkeit und Thätigkeit, wohlthätig und freigebig erweisen, haben erstens um so mehr Gehülfen für ihre Wohlthätigkeit, je größer die Anzahl derer ist, denen sie genützt haben; sodann sind sie durch die Gewohnheit der Wohlthätigkeit fertiger und, so zu sagen, geübter sich um Viele wohl verdient zu machen. Vortrefflich macht in einem Briefe Philippus seinem Sohne Alexander Vorwürfe, daß er durch Schenkungen die Zuneigung der Macedonier zu gewinnen suche. »Welch unglückseliger Gedanke,« sagt er, »hat dich zu dem Wahne verleitet, du werdest an solchen getreue Unterthanen haben, die du durch Geld bestochen habest? Beabsichtigst du etwa den Macedoniern die Hoffnung einzuflößen, du werdest nicht ihr König, sondern ihr Diener und Zahlmeister sein?« Gut sagt er »Diener und Zahlmeister«; denn was kann für einen König beschimpfender sein? Besser noch, daß er Schenkung Bestechung nennt. Denn schlechter wird der Empfänger und geneigter immer ein Gleiches zu erwarten. 54. Dieß schreibt jener seinem Sohne; doch wir mögen die Warnung als eine allgemein gültige ansehen.

Demnach unterliegt es keinem Zweifel, daß jene Wohlthätigkeit, welche in persönlicher Dienstleistung und Thätigkeit besteht, ehrenwerther ist, einen weiteren Wirkungskreis hat und einer größeren Anzahl von Menschen nützen kann; gleichwol muß man zuweilen auch Schenkungen anwenden, und diese Art der Wohlthätigkeit ist keineswegs verwerflich, im Gegentheil muß man oft würdigen Menschen, die in Dürftigkeit leben, von seinem Vermögen mittheilen, doch sparsam und mäßig. Denn Viele verschleudern durch unbesonnenes Schenken ihr Vermögen. Läßt sich aber wol eine größere Thorheit denken, als dafür Sorge zu tragen, daß man das nicht auf längere Zeit thun kann, was man gerne thut? Auch haben oft die Schenkungen Räuberei zur Folge. Denn wenn die Leute sich durch Schenken arm gemacht haben, so sehen sie sich genöthigt die Hand nach fremdem Gute auszustrecken. So geschieht es, daß, während sie wohlthätig sein wollen, um die Zuneigung Anderer zu gewinnen, sie sich nicht in dem Grade die Liebe derer, denen sie geben, als den Haß derer, denen sie nehmen, erwerben.

55. Darum darf man sein Vermögen weder so verschließen, daß es keine Wohlthätigkeit öffnen kann, noch auch so unverschlossen lassen, daß alle Welt Zutritt dazu hat. Man beobachte Maß, und dieses bestimme man nach den Vermögensumständen. Ueberhaupt müssen wir den bei uns so oft gebrauchten und ganz zum Sprüchwort gewordenen Ausspruch: »Schenken hat keinen Boden« im Gedächtnisse bewahren. Denn wie kann ein Maß da stattfinden, wo sowol die, welche gewohnt sind zu empfangen, als auch Andere gleiche Ansprüche an uns machen?

XVI. Ueberhaupt gibt es zwei Arten von Leuten, die gern schenken. Die einen sind die Verschwender, die anderen die Freigebigen. Verschwender sind diejenigen, welche in Schmausereien, Fleischvertheilungen, Fechterspielen, Zurüstungen von Schauspielen und Thierhetzen ihr Geld für Dinge verschwenden, die ein kurzes oder gar kein Andenken zurücklassen. 56. Freigebige aber, welche mit ihren Mitteln Gefangene von Räubern loskaufen oder Schulden von ihren Freunden übernehmen oder sie bei der Ausstattung ihrer Töchter unterstützen oder ihnen bei der Erwerbung oder Vermehrung ihres Vermögens behülflich sind.

Daher wundere ich mich, wie dem TheophrastusS. zu I. 1, 3. Anm. 61. Die Schrift des Theophrastus περὶ πλούτου wird von Diogen. Laert. V. 47. erwähnt. in seiner Schrift über den Reichtum, die sonst viele vortreffliche Gedanken enthält, die Ungereimtheit in den Sinn kommen konnte sich weitläuftig in dem Lobe der Kostbarkeit und Pracht von Volksbelustigungen zu ergehen und das Vermögen zu solchem Aufwande als den Genuß des Reichtumes anzusehen. Ich hingegen halte den Genuß der Freigebigkeit, von der ich einige wenige Beispiele angeführt habe, für ungleich größer und zuverlässiger. Wie viel würdiger und richtiger tadelt uns Aristo von CeaKlotz liest mit den Handschriften: Aristoteles, aber diese Lesart ist offenbar falsch; denn in den Schriften des Aristoteles findet sich eine solche Aeußerung nicht. Ja in der Ethic. Nicomach. 4. 1, 2. wird eine ganz verschiedene Ansicht ausgesprochen. Man muß daher statt Aristoteles nach der Vermuthung Muret's und Beier's lesen: Aristo Ceus, d. i. Aristo von Cea (einer Cykladischen Insel), ein Peripatetiker (um 220 v. Chr.). Diog. Laert. 7, 163. erwähnt von ihm υπομνήματα υπὲρ κενοδοξίας. Vgl. Plutarch. Cat. Maj. c. 18: ὸ καὶ μάλιστὰ φασι τὸν φιλόσοφον ’Αρίστωνα θαυμάζειν, ότι τοὺς τὰ περιττὰ κεκτημένους μα̃λλον ηγου̃νται μακαρίους ὰη τοὺς τω̃ν αναγκαίων καὶ χρησίμων απορου̃ντας. Uebrigens spricht Aristo nicht von den Geldverschwendungen der Römer, von denen er Nichts wissen konnte, sondern der Griechen, wie man deutlich aus den Worten des folgenden Paragraphen: »Freilich in unserem Staate« u. s. w. ersieht., daß wir uns über diese Geldverschwendungen, die den Zweck haben das Volk zu belustigen, nicht verwundern. »Sehen sich Leute,« sagt er, »in einer belagerten Stadt genöthigt ein Nösel Wasser für eine MineEine silberne Mine ist etwa so viel als 20 Thaler Gold (4 Louisd'or). zu kaufen, so erscheine uns dieß als etwas Unglaubliches, und Jedermann staune darüber, bei näherem Nachdenken jedoch entschuldige man es mit der Nothwendigkeit; hingegen an diesem ungeheueren Aufwande und diesen gränzenlosen Kosten fänden wir nichts besonders Auffallendes, und das sei um so tadelnswerther, da weder einer Noth abgeholfen, noch unsere Würde erhöht werde, und selbst jenes Vergnügen der Menge, das auch noch von den gehaltlosestenDieser Ausdruck paßt nur auf die Griechen, nicht aber auf die Römer, wie aus dem folgenden Paragraphen erhellt. Leuten bereitet werde, nur ganz kurze Zeit dauere, und hierbei zugleich mit der Sättigung auch das Andenken an das Vergnügen erlösche.« 57. Gut ist auch der Schluß: solche Vergnügungen seien Kindern, Weibern, Sklaven und Freien mit einer Sklavenseele angenehm, einem gesetzten und die Handlungen nach festen Grundsätzen abwägenden Manne könnten sie auf keine Weise gefallen.

Freilich in unserem Staate, sehe ich, ist schon in den guten Zeiten die Gewohnheit eingewurzelt von den Aedilen, auch wenn sie die wackersten Männer sind, Prachtaufwand zu fordern. So veranstaltete Publius CrassusPublius Crassus, der Vater des Triumvirs, 106 v. Chr. Aedil, 97 Consul; im J. 88 nahm er sich das Leben., der Reiche, nicht bloß dem Beinamen, sondern auch dem Vermögen nach, in seiner Aedilität kostbare Festlichkeiten; bald darauf entfaltete Lucius CrassusUeber Marcus Licinius Crassus s. zu I. 8, 25. Anm. 94. Er und der Oberpriester Scävola (s. zu I. 32, 116. Anm. 248) waren im J. 103 v. Chr. Aedilen. Von Scävola erzählt Plin. H. N. 8, 16: er habe zuerst Löwenkämpfe im Circus veranstaltet. mit Quintus Mucius, dem mäßigsten Manne von der Welt, während der Aedilität eine außerordentliche Pracht, dann Gajus ClaudiusGajus Claudius Pulcher veranstaltete als Aedil im J. 99 vor Chr. nach Plin. H. N. 8, 7. das erste Elephantengefecht., des Appius Sohn, und viele Andere nachher, die beiden LucullerDie beiden Luculler (s. zu II. 14, 50. Anm. 324) veranstalteten als Aedilen im J. 79 v. Chr. nach Plin. H. N. 8, 7. einen Kampf zwischen Elephanten und Stieren., HortensiusQuintus Hortensius, einer der größten Redner unter den Römern, geb. 114 v. Chr., gest. 50. Er war im J. 69 Consul., SilanusDecimus Junius Silanus, 62 v. Chr. Consul.. Alle früheren aber übertraf Publius LentulusPublius Cornelius Lentulus Spinther, 63 v. Chr. Aedil, 57 Consul. Valer. Max. 4,  6. sagt von ihm: scenam – argentatis choragiis adornavit, d. h. er schmückte die Scene mit versilbertem Geräthe aus. unter meinem Consulate. In seine Fußstapfen trat ScaurusMarcus Aemilius Scaurus (s. zu I. 39, 138. Anm. 273). Er war im J. 58 v. Chr. Aedil. Für seine Spiele erbaute er nach Plin. H. N. 36, 24. ein ungemein prachtvolles Theater; sein Aufwand überstieg aber seine Kräfte; er erschöpfte nicht nur sein Vermögen, sondern machte auch große Schulden. S. Ascon. Argum. or. p. Scauro.. Das Prachtvollste aber waren die Festlichkeiten, die unser PompejusPompejus (s. zu I. 22, 76. Anm. 170.) erbaute in seinem zweiten Consulate 55 v. Chr. ein herrliches Theater. Seine Spiele übertrafen an Pracht Alles, was man bisher gesehen hatte. Für den Thierkampf waren 500 Löwen, 410 Panther und 20 Elephanten bestimmt. Eine Beschreibung dieser Spiele gibt Cicer. ad Famil. 7. 1. in seinem zweiten Consulate veranstaltete. Was ich nun über diese Dinge urtheileD. h. daß ich eine solche Verschwendung mißbillige, geht aus dem hervor, was ich oben (zu Anfang des 16. Kap.) gesagt habe. Daher folgt gleich darauf: »Jedoch muß man den Verdacht des Geizes meiden.«, siehst du.

XVII. 58. Jedoch muß man den Verdacht des Geizes meiden. MamercusMamercus war ein Vorname des Aemilischen Geschlechts. Der hier erwähnte ist nicht weiter bekannt., ein sehr reicher Mann, zog sich dadurch, daß er es unterließ sich um die Aedilität zu bewerben, eine Abweisung vom Consulate zu. Also wenn das Volk solchen Aufwand verlangt und die Verständigen denselben, wenn auch nicht begehren, doch gutheißen; so muß man ihn machen, doch nur nach dem Maße seines Vermögens, wie ich es selbst thatCicero war im J. 69 v. Chr. mit Marcus Cäsonius Aedil und gab drei Spiele., sowie auch, wenn sich durch Volkesspenden ein wichtiger und heilsamer Zweck erreichen läßt, wie zum Beispiel unlängst dem OrestesGnäus Aufidius Orestes Aurelianus, Consul 71 v. Chr. der Schmaus, den er unter dem Namen des ZehntenEs war bei den Römern Sitte entweder für eine glücklich vollendete Unternehmung oder wegen einer beabsichtigten Unternehmung einem Gotte, gewöhnlich dem Herkules, den Zehnten der Einkünfte oder der Beute zu weihen; bei dieser Gelegenheit wurde das Volk eingeladen, um an der großen Opfermahlzeit Theil zu nehmen. gab, zu großer Ehre gereichte. Auch dem Marcus SejusMarcus Sejus war 74 v. Chr. Aedil. Der Grund des Hasses, den er sich zugezogen hatte, ist nicht weiter bekannt. Die Worte Cicero's pr. Planc. 5.: quod ne equestrem quidem spendorem incolumem a calamitate judicii retinere potuisset, scheinen gleichfalls darauf hinzudeuten. rechnete man es nicht zum Fehler an, daß er bei einer Theuerung das MaßEin Maß (modus) ist etwa zwei Drittel eines Braunschweiger Himptens ; ein As ist etwa 4 Pfennige. In dem getreidereichen Sicilien war der billigste Preis eines Maßes zwei bis drei Asse. Getreide dem Volke um einen As überließ. Denn er befreite sich durch einen Aufwand, der weder schimpflich für ihn war, weil er das Amt eines Aedilen bekleidete, noch auch sehr groß war, von einem großen und tief eingewurzelten Hasse. Aber zur höchsten Ehre gereichte es unlängst unserem MiloTitus Annius Milo, ein Freund Cicero's (daher hier: unserem Milo), war als Volkstribun im J. 57 v. Chr. für die Zurückberufung Cicero's aus der Verbannung sehr thätig gewesen. Sowie Clodius, welcher der ärgste Feind Cicero's war und vorzüglich dessen Vertreibung durchgesetzt hatte, durch gedungene Gladiatoren Cicero's Rückkehr hindern wollte; so bediente sich Milo gegen ihn der nämlichen Mittel, indem er gleichfalls Gladiatoren gegen ihn gebrauchte., daß er eine Anzahl von Klopffechtern zum Besten des Staates erkaufte, das mit meiner Erhaltung innigst verknüpft war, und so alle Anschläge und Tollheiten des Publius Clodius erdrückte.

Der Grund zu Schenkungen ist also entweder ihre Nothwendigkeit oder ihr Nutzen. 59. Und auch hierin ist die Mittelstraße die beste Vorschrift. Lucius PhilippusUeber Philippus s. zu I. 30, 108. Anm. 214., des Quintus Sohn, ein hochbegabter und sehr angesehener Mann, pflegte freilich sich zu rühmen ohne alle Spenden zu allen Ehrenstellen, die für die glänzendsten gehalten wurden, gelangt zu sein. Ein Gleiches sagten auch CottaGajus Aurelius Cotta, Consul 75 v. Chr. und CurioGajus Scribonius Curio, Consul 76 v. Chr.. Auch ich darf mich in dieser Hinsicht gewissermaßen rühmen. Denn im Verhältnisse zu den glänzendsten Ehrenstellen, die ich durch einstimmige Wahl, und zwar immer in dem durch das Gesetz bestimmten Lebensjahre der Wahlfähigkeit, erlangt habeCicero erhielt die Quästur im 31sten, die Aedilität im 38sten, die Prätur im 41sten, das Consulat im 44sten Lebensjahre. Das Gesetz, welches das Lebensjahr der Wahlfähigkeit bestimmte, hieß lex Villia annalis. – ein Glück, das keinem der eben Genannten zu Theil wurde – war der Aufwand meiner Aedilität recht gering.

60. Besser ist auch der Aufwand, den man für Stadtmauern, Schiffswerfte, Häfen, Wasserleitungen und alle dergleichen Werke macht, die zu allgemeinem Nutzen beitragen. Freilich sind Geschenke, die baar gleichsam in die Hand gedrückt werden, angenehmer; aber jene werden in der Zukunft dankbarer anerkannt. Was die Schauspielhäuser, Säulenhallen, neue Tempel betrifft, so möchte ich um des PompejusS. zu II. 16, 57. Anm. 399. willen meinen Tadel mit einer Zurückhaltung aussprechen; aber die gelehrtesten Männer billigen solche Ausgaben nicht, wie zum Beispiel eben PanätiusS. zu I. 2, 7. Anm. 71., den ich in diesen Büchern vielfach zum Führer gewählt habe, ohne ihn zu übersetzen, und Demetrius aus PhalerusS. zu I. 1, 3. Anm. 60., der den PeriklesS. zu I. 30, 108. Anm. 221., einen der ersten Männer Griechenlands, tadelt, daß er so große Summen Geldes auf jene herrlichen PropyläenDie Propyläen bildeten den Vorhof des Athenetempels auf der Burg von Athen. Perikles hatte auf den Bau 2012 Talente (= 2,766,500 Thaler) verwendet. verschwendet habe. Doch über diesen ganzen Gegenstand habe ich in meinen Büchern über den Staat sorgfältig gesprochen.

Im Allgemeinen aber sind solche Schenkungen ihrem Wesen nach fehlerhaft, unter gewissen Umständen jedoch unvermeidlich; aber auch alsdann müssen sie sich nach dem Vermögen richten und sich auf die Mittelstraße beschränken.

XVIII. 61. Hinsichtlich jener anderen Art des Gebens, deren Quelle die Freigebigkeit ist, dürfen wir nicht bei ungleichen Fällen auf eine und dieselbe Weise gestimmt sein. Denn in einem anderen Falle befindet sich derjenige, welcher im Unglücke schmachtet, in einem anderen derjenige, welcher einen besseren Zustand begehrt, obwol seine Lage keineswegs ungünstig ist. 62. Geneigter wird sich die Wohlthätigkeit gegen Unglückliche zeigen; es müßte denn sein, daß sie das Unglück verdienten. Doch auch gegen diejenigen, welche unsre Unterstützung in Anspruch nehmen, nicht um nicht ganz zu Boden geworfen zu werden, sondern um eine höhere Stufe zu besteigen, dürfen wir durchaus nicht karg sein; aber, um die rechten Personen auszuwählen, müssen wir Ueberlegung und Sorgfalt anwenden. Denn vortrefflich sagt EnniusUeber Ennius s. z. I. 8, 26. Anm. 95.:

Schlecht angelegte Wohlthat dünkt mir Uebelthat.

63. Was man aber einem braven und dankbaren Menschen erweist, das bringt uns nicht allein von dem Empfänger selbst, sondern auch von Anderen Früchte. Denn die Freigebigkeit, die sich frei von Unbesonnenheit hält, wird mit dem innigsten Danke aufgenommen, und sie findet gewöhnlich um so eifrige Lobredner, weil die Güte der Großen der allgemeine Zufluchtsort für Jedermann ist. Man muß sich also bemühen möglichst vielen Menschen solche Wohlthaten zu erweisen, deren Andenken sich auf die Kinder und Nachkommen forterbt und sie nicht undankbar sein läßt. Denn alle Menschen hassen einen Undankbaren; sie meinen, daß dieses Unrecht, wodurch Andere von der Freigebigkeit abgeschreckt werden, auch ihrer Person geschehe, und sehen in dem, der sich dieß zu Schulden kommen läßt, einen gemeinschaftlichen Feind der Hülfsbedürftigen.

Eine Wohlthätigkeit, die auch dem Staate Vortheil bringt, ist es, wenn man Gefangene aus der Sklaverei loskauft, Unbemittelten zu einer besseren Lage behülflich ist. Dieß pflegte von Männern unseres StandesDes Senatorenstandes, überhaupt der hochgestellten Beamten. allgemein zu geschehen, wie wir in der Rede des CrassusUeber Crassus s. zu I. 30, 108. Anm. 213. ausführlich erörtert sehen. Die Gewohnheit nun auf diese Weise Wohlthätigkeit zu üben ziehe ich bei Weitem jenen Volksspenden vor. Sie geziemt sich für würdige und große Männer, während jene andere sich für Volksschmeichler schickt, welche die Sinnlichkeit der gehaltlosen Menge gleichsam zu kitzeln suchen.

64. Sowie man aber beim Geben freigebig sein soll, so soll man auch beim Fordern keine Härte üben und bei jedem Verkehre, beim Kaufen und Verkaufen, beim Pachten und Verpachten, bei Gränzbestimmungen von Häusern und Ländereien sich billig und verträglich zeigen, Manchem Manches von seinem Rechte nachlassen, besonders aber sich der Rechtshändel, soweit es angeht und vielleicht noch etwas weiter, enthalten. Denn es ist nicht nur edel bisweilen ein Wenig von seinem Rechte aufzugeben, sondern manchmal auch vortheilhaft.

Dabei muß man aber auch auf sein Vermögen Rücksicht nehmen; denn dieses in Verfall kommen lassen ist schmählich; nur muß man sich von dem Verdachte der Kargheit und des Geizes fern halten. Denn Freigebigkeit üben zu können, ohne sich seines Erbgutes zu berauben, das ist sicherlich der größte Genuß, den man von seinem Vermögen hat.

Mit Recht wird auch die Gastfreiheit von TheophrastusUeber Theophrastus s. zu I. 1, 3. Anm. 61. gelobt. Denn nach meiner Ansicht ist es sehr schön, wenn die Häuser angesehener Männer angesehenen Gastfreunden offen stehen; auch gereicht es dem Staate zur Zierde, wenn Ausländer diese Art von Freigebigkeit in unserer Stadt nicht vermissen. Es ist aber auch für die Personen, die auf rechtliche Weise eine große Geltung haben wollen, höchst vortheilhaft, wenn sie vermittelst der Gastfreunde bei den auswärtigen Völkern großen Einfluß und großes Ansehen haben. So schreibt Theophrastus, CimonCimon, Heerführer der Athener, berühmt durch seine Siege über die Persier und durch seine außerordentlich große Freigebigkeit, gestorb. 449 v. Chr. in Athen habe sich, wenn er in Athen verweilteD. h. nicht nur, wenn er auf dem Lande lebte, sondern auch, wenn er in der Stadt verweilte, zeigte sich Cimon gastfrei, und zwar nicht blos gegen Fremde, sondern auch gegen seine Gemeindegenossen (curiales δημόται), die Einwohner von Lacia, einem Attischen Flecken oder Demos., gegen seine Gemeindegenossen, die Einwohner von Lacia, gastfrei bewiesen; er habe nämlich die Einrichtung getroffen und seinem Gutsverwalter den Befehl ertheilt, so oft ein Einwohner von Lacia auf seinem Landgute einkehre, es ihm an Nichts fehlen zu lassen.

XIX. 65. Die Wohlthaten aber, die sich durch persönliche Dienstleistung und nicht durch Schenkung kund thun, werden theils dem ganzen Staate theils einzelnen Bürgern erwiesen. Denn in Rechtssachen Beistand leisten, durch Rath unterstützen und durch diese Art des Wissens möglichst Vielen nützen trägt außerordentlich viel zur Vermehrung des Einflusses und der Gunst bei. Daher hatten unsere Vorfahren neben vielen anderen herrlichen Gewohnheiten auch die, daß sie die Kenntniß und Auslegung unseres vortrefflich eingerichteten bürgerlichen Rechtes immer in hohen Ehren hielten, und noch vor der Verwirrung der letzten Zeiten war dieselbe im Besitze der Ersten des Staates; jetzt aber ist mit den Ehrenstellen, mit allen Stufen der Würde auch der Glanz dieser Wissenschaft vernichtet, und dieß ist um so empörender, als sich dieß gerade in unserer Zeit ereignet hat, wo ein MannCicero meint ohne Zweifel den Servius Sulpicius Rufus, welcher der größte Rechtsgelehrte damaliger Zeit war; er war Consul im J. 51 v. Chr. und starb sechs Monate nach Herausgabe dieser Bücher im J. 43 auf einer Gesandtschaftsreise, die er im Auftrage des Senates an Marcus Antonius, der Mutina belagerte, machte. Er war ein vertrauter Freund Cicero's, wie wir aus dessen Briefen deutlich ersehen. Mit großem Lobe spricht sich Cicero über ihn in seiner neunten Philippischen Rede (Kap. 7) aus. lebt, der alle seine Vorgänger, denen er an Rang gleich steht, an Wissen unstreitig übertroffen haben würde. Diese Dienstleistung also erwirbt die Gunst Vieler und ist geeignet die Menschen uns durch Wohlthaten zu verpflichten.

66. Mit dieser Wissenschaft ist die Rednergabe verwandt, die jedoch noch gewichtiger, einflußreicher und glänzender ist. Denn was ist vorzüglicher als die Beredsamkeit, mag man nun auf die Bewunderung der Zuhörer oder auf die Hoffnung der Hülfsbedürftigen oder auf die Dankbarkeit der in Schutz Genommenen Rücksicht nehmen? Ihr wurde daher auch von unseren Vorfahren unter den Künsten des Friedens der erste Rang angewiesen. Einem Manne also, der beredt ist, gern arbeitet und nach der Weise unserer Väter für Viele gern und unentgeltlichDoch mußte schon im J. 104 die lex Cincia gegeben werden, wodurch bestimmt wurde, ne quis ob causam orandam pecuniam donumve acciperet; vgl. Cicer. de Senect. 4, 2. Erst später wurde es allgemeine Sitte ein Honorar für die Führung einer Rechtssache zu nehmen. die Vertheidigung ihrer Rechtssachen übernimmt, ist ein weites Feld eröffnet, um Anderen Wohlthaten und Schutz zu erweisen. 67. Der Gegenstand könnte mich veranlassen auch hier den Stillstand der Beredsamkeit, um nicht zu sagen, ihren Untergang zu beweinen, wenn ich nicht besorgen müßte, man möchte glauben, die Quelle meiner Klagen seien persönliche Rücksichten. Indeß sehen wir, was für Männer dahingegangen sind, wie wenige uns zu Hoffnungen berechtigen, wie weit wenigere Redefähigkeit, wie viele dagegen nur Dreistigkeit besitzen.

Indeß nicht Alle, ja nicht einmal Viele können rechtskundig oder beredt sein; aber gleichwol kann man Vielen dadurch nützen, daß man für sie von Anderen Wohlthaten erbittet, sie den Richtern und Obrigkeiten empfiehlt, für ihren Vortheil wacht, die Rechtsgelehrten oder Sachwalter selbst für sie um Rath fragt. Wer dieß thut, erwirbt sich sehr großen Dank, und seine Thätigkeit hat einen sehr ausgebreiteten Wirkungskreis.

68. Ueberflüssig ist die Erinnerung, da sie sich von selbst darbietet, daß man darauf achte, nicht die Einen zu beleidigen, während man Andere unterstützen will. Denn oft verletzt man die, welche zu verletzen gegen unsere Pflicht und gegen unsern Vortheil ist. Geschieht dieß unvorsätzlich, so verräth es Nachlässigkeit; geschieht es aber wissentlich, so zeugt es von Unbesonnenheit. Man muß sich auch so gut als möglich gegen die entschuldigen, welche man wider Willen beleidigt, indem man Gründe angibt, weshalb man so und nicht anders habe handeln können; auch verlangt es die Pflicht die Beleidigung durch sonstige Dienste und Gefälligkeiten wieder gut zu machen.

XX. 69. Bei der Unterstützung der Menschen pflegt man nun entweder ihren Charakter oder ihre Glücksumstände zu berücksichtigen. Allerdings ist es leicht zu sagen, und das ist ja auch die gewöhnliche Rede, man lasse sich bei Anwendung von Wohlthaten durch den Charakter der Menschen und nicht durch ihre Glücksumstände bestimmen, und das klingt vortrefflich. Allein wo finden sich denn die Leute, welche, wenn es auf Dienstleistungen ankommt, nicht die Gunst eines Begüterten und Mächtigen der Sache eines unvermögenden noch so braven Mannes vorziehen? Denn von wem man die sicherste und schnellste Wiedervergeltung erwartet, dem neigt sich gemeiniglich auch unser Wille zu.

Indeß ist sorgfältig zu erwägen, was die wahre Beschaffenheit der Sache sei. Offenbar nämlich kann der Unvermögende, wenn er ein braver Mann ist, wenn er seinen Dank auch nicht bethätigen kann, doch wenigstens eine dankbare Gesinnung haben. Treffend ist der Ausspruch, von wem er auch herrühren mag: »Wer geborgtes Geld hat, der hat es nicht zurückgezahlt; wer es aber zurückgezahlt hat, der hat es nicht mehr. Dankgefühl hingegen hat der, welcher den Dank abgetragen hat, und wer Dankgefühl hat, hat auch den Dank schon abgetragen.« Diejenigen aber, welche sich für reich, geehrt und beglückt halten, wollen sich nicht einmal durch eine Wohlthat verpflichten lassen; ja sie meinen Anderen einen Gefallen zu thun, wenn sie eine auch noch so große Wohlthat annehmen, und hegen sogar Verdacht, man fordere oder erwarte von ihnen einen Gegendienst; daß man nun gar von ihnen glaube, sie hätten Schutz gesucht oder sie würden Schutzbefohlene genannt, das dünkt ihnen so schrecklich wie der Tod. 70. Der Arme hingegen meint, bei Allem, was ihm erwiesen werde, sei seine Person berücksichtigt und nicht seine Glücksumstände, und ist bemüht nicht nur dem, der sich um ihn wohl verdient gemacht hat, sondern auch Anderen, von denen er Hülfe erwartet, – er bedarf ja Vieler – dankbar zu erscheinen, und wenn er etwa einen Gegendienst erweist, so vergrößert er ihn nicht mit Worten, sondern verkleinert ihn sogar.

Auch muß man den Punkt erwägen, daß, wenn man für einen Reichen und Beglückten eine gerichtliche Vertheidigung übernimmt, der Dank sich auf diesen allein oder etwa auch auf seine Kinder beschränkt; wenn man dieß aber für einen unvermögenden, jedoch rechtlichen und bescheidenen Menschen thut, alle nicht unrechtlichen Leute des niedrigen Standes – und ihre Anzahl ist groß im Volke – auch ihrer Person Schutz bereitet sehen. 71. Deßhalb wird meines Erachtens eine Wohlthat besser bei guten als bei begüterten Menschen angelegt.

Allerdings muß man sich bemühen jeder Art von Menschen Genüge zu leisten; aber wenn ein Pflichtenstreit eintritt, so muß man den Rath des ThemistoklesUeber Themistokles s. zu I. 22, 75, Anm. 159. Vgl. Plutarch. Them. c. 18. befolgen, der auf die Frage, ob er an einen braven, aber armen Mann oder an einen minder achtungswerthen, aber reichen seine Tochter verheirathen solle, erwiderte: »Ich meinerseits will lieber einen Mann, dem das Geld fehlt, als Geld, dem der Mann fehlt.« Aber unsere Sitten sind durch die Verehrung des Reichtums verderbt und verschlechtert, und doch was geht der große Reichtum Anderer einen jeden von uns an? Seinem Besitzer bringt er vielleicht Vortheil, und das auch nicht immer. Doch gesetzt, er bringe ihm Vortheil; so mag er sich immerhin behaglicher fühlen; wie ist er aber darum auch sittlich besser? Ist er aber auch ein braver Mann, so darf uns sein Reichtum nicht hindern ihm Dienste zu erweisen; aber er soll uns nicht ein Beweggrund dazu sein, sondern unsere ganze Entscheidung hänge davon ab, nicht wie wohlhabend, sondern was für ein Mensch er sei.

Die letzte Vorschrift für Wohlthaten und Dienstleistungen ist die, daß man für einen Anderen Nichts gegen die Billigkeit, Nichts für eine ungerechte Sache durchzusetzen suche. Denn die Grundlage einer dauernden Empfehlung und eines dauernden Rufes ist die Gerechtigkeit, ohne welche es nichts Lobenswürdiges geben kann.


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