Raphael Kühner
Cicero's drei Bücher von den Pflichten
Raphael Kühner

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Erstes Buch.

I. 1. Es ist bereits ein Jahr, mein lieber MarcusMarcus, Cicero's Sohn, geboren 689 nach Erbauung Roms, 65 v. Chr. Geb., war damals (45 v. Chr.) zwanzig Jahre alt. In dem Bürgerkriege zwischen Cäsar und Pompejus ging er (16 Jahre alt) mit seinem Vater nach Griechenland, und Pompejus machte ihn zum Befehlshaber der einen Hälfte der Reiterei der Bundesgenossen (vgl. Cicer. Offic. II. 13, 45). In Athen suchte ihn Gorgias, ein Lehrer der Beredsamkeit, zum Trunke und zur Verschwendung zu verleiten. Sein Vater drang daher darauf, daß er den Umgang mit ihm aufgab. In der Schlacht bei Philippi (42) focht der junge Cicero auf Seiten des Brutus mit; nach der Schlacht begab er sich nach Sicilien zum Sextus Pompejus. Octavianus gab ihm die Güter seines Vaters wieder, machte ihn zum Pontifex und im J. 30 mit sich zum Consul. Später war er Proconsul in Syrien. Schon in seiner Jugend ein Freund des Weines, soll er sich in späteren Jahren der Trunksucht ergeben haben., daß du den KratippusKratippus, geboren zu Mitylenä auf Lesbos, ein Peripatetiker, der berühmteste Philosoph damaliger Zeit. Vgl. unten II. 2, 8. III. 2, 5. de Divin. I. 3, 31. Plutarch Cic. c. 24. und das lobende Urtheil des Sohnes Marcus über ihn in Epist. ad Famil. XVI. 21, 6. Vorher hatte er zu Mitylenä gelehrt, später aber auf Anrathen Cicero's sich in Athen niedergelassen. hörst, und dieß zu Athen. Bei dem großen Ansehen eines solchen Lehrers, welcher dich mit wissenschaftlichen Kenntnissen bereichern kann, und einer solchen Stadt, welche dir viele aufmunternde BeispieleIm Texte steht bloß exemplis; offenbar aber sind hier unter den exemplis die aufmunternden Beispiele der jungen Männer zu verstehen, welche in Athen den Wissenschaften oblagen. bietet, kann es nicht fehlen, daß du dir schon eine reichliche Fülle von Lehren und Grundsätzen der Philosophie angeeignet hast. Allein sowie ich selbst zu meinem Nutzen immer mit dem Griechischen das Lateinische verbunden und dieß nicht nur in der Philosophie, sondern auch bei den Redeübungen gethan habe; so glaube ich dir dasselbe Verfahren anrathen zu müssen, damit du in beiden Sprachen eine gleiche Gewandtheit erreichest. Hierzu habe ich, wie mich dünkt, unseren Landsleuten ein wichtiges Hülfsmittel verschafft, wodurch nicht nur die der Griechischen Litteratur Unkundigen, sondern auch die Gelehrten im Reden wie im Urtheilen nicht wenig gefördert zu sein meinen.

2. Deßhalb lerne du von dem größten Philosophen unserer Zeit, und lerne, so lange du Lust hast; so lange aber mußt du Lust haben, als du mit deinen Fortschritten nicht unzufrieden bist. Beim Lesen meiner Schriften aber, die nicht sehr von den Ansichten der Peripatetiker abweichen, weil wir ja beiderseitswir beiden, nämlich die neueren Akademiker, zu denen sich Cicero bekannte, und die Peripatetiker, zu denen Kratippus gehörte. Sokrates war die Quelle, aus der zunächst Plato, der Gründer der älteren Akademie, und dann Aristoteles, der Gründer der peripatetischen Philosophie, hervorging; aus der älteren Akademie entwickelte sich später die neuere Akademie, deren Gründer Arkesilas war. (Vgl. zu Kap. 2, §. 6, Anmerk. 69.). Sokratiker und Platoniker sein wollen, magst du dich in Betreff der Sachen selbst deines eigenen Urtheiles bedienen, – daran hindere ich dich durchaus nicht; – dem Lateinischen Ausdrucke aber wirst du durch Lesung meiner Schriften fürwahr eine größere Fülle verleihen. Nicht aber möge man diese Worte für eine anmaßende Aeußerung halten. Denn die Wissenschaft des Philosophirens räume ich gern Vielen ein; wenn ich aber das, was dem Redner eigentümlich ist, den angemessenen, deutlichen und geschmückten Ausdruck, mir zueigne, weil ich in diesem Studium meine Lebenszeit zugebracht habe; so glaube ich dieses gewissermaßen mit meinem Rechte für mich in Anspruch nehmen zu dürfen.

3. Deßhalb fordere ich dich, mein Cicero, dringend auf nicht allein meine Reden, sondern auch diese meine philosophischen Schriften, die schon jenen an Zahl fast gleichkommenCicero hatte damals achtundsechzig Reden herausgegeben, zu denen später die Philippischen Reden hinzukamen; die philosophischen und rhetorischen Schriften Cicero's beliefen sich damals mir Einschluß der drei Bücher von den Pflichten auf einundfunfzig., fleißig zu lesen. Allerdings herrscht in jenen eine größere Kraft der Beredsamkeit; aber auch diesen gleichmäßigen und gelassenen Vortrag muß man sorgfältig ausbilden. Und, so viel ich weiß, ist es noch keinem der Griechen bis jetzt gelungen in beiden Gattungen der Rede zugleich mit Glück zu arbeiten und sowol die Sprache der gerichtlichen Beredsamkeit als die der ruhigen wissenschaftlichen Erörterung zu handhaben; es müßte denn sein, daß sich Demetrius von PhalerusDemetrius aus Phalerus, einem Flecken in Attika, lebte zur Zeit Alexanders des Großen und war ein Schüler des Theophrastus; unter Kassander war er Oberbefehlshaber von Athen (317–307); nachher aber wurde er von Antigonus und Demetrius Poliorketes vertrieben; er starb zu Alexandria (284 v. Chr.). Er war ein sehr gelehrter Mann und hatte viele Schriften über Geschichte und Philosophie, sowie viele Reden und Gedichte hinterlassen, die aber sämmtlich verloren gegangen sind. Das rhetorische Werk über den Ausdruck (περὶ ερμηνείας) wird ihm mit Unrecht beigelegt. Ueber seine Beredsamkeit spricht sich Cicero ausführlich im Brutus c. IX. §§. 37 und 38 aus. zu dieser Klasse rechnen lasse, ein scharfsinniger Denker, aber als Redner zu wenig feuerig, doch anmuthig, so daß man in ihm den Schüler des TheophrastusTheophrastus aus Eresus auf Lesbos, ein Peripatetiker, Schüler des Plato und Aristoteles, Lehrer des Demetrius, ein Mann von der umfassendsten Gelehrsamkeit, um 300 v. Chr. Cicer. Brut. 31, 121 sagt in Betreff seiner Beredsamkeit: »Wer ist lieblicher (anmuthiger, dulcior) als Theophrastus?« Vgl. Quintil. X. 1, 83. Aus der außerordentlich großen Anzahl seiner Schriften ist uns Nichts erhalten worden. wiederfinden kann. Wie viel ich in beiden Gattungen geleistet habe, mögen Andere beurtheilen; so viel ist gewiß, daß ich mich mit beiden eifrig beschäftigt habe. 4. Allerdings bin ich der Ansicht, daß einerseits PlatoPlato, der Sohn des Aristo, Schüler des Sokrates, Gründer der älteren Akademie (um 400 v. Chr.), wenn er sich auf die gerichtliche Beredsamkeit hätte legen wollen, mit der größten Würde und Fülle hätte reden können, andererseits DemosthenesDemosthenes aus Athen, der berühmteste Redner Griechenlands, der die Freiheit Griechenlands durch seine Reden gegen Philippus, König von Macedonien, muthig vertheidigte und nach Unterdrückung derselben sich durch Gift tödtete., wenn er das von Plato Erlernte fortgetrieben und es vorzutragen Neigung gehabt hätte, dieß mit Schmuck und Glanz hätte thun können. Und auf ebendieselbe Weise urtheile ich über AristotelesAristoteles, geboren 320 v. Chr. zu Stagirä in Thrakien, Schüler Plato's, der Gründer der Peripatetischen Philosophie, gestorben 222. und IsokratesIsokrates aus Athen, ein Schüler des berühmten Sophisten Gorgias, war der berühmteste Lehrer der Beredsamkeit in Griechenland (um 400 v. Chr.). Er schrieb zwar Reden, hielt sie aber nicht., von denen jeder, von seiner Wissenschaft angezogen, sich um die des Anderen nicht bekümmerte.

II. Da ich mir nun vorgenommen hatte gegenwärtig Etwas, später Vieles für dich niederzuschreiben und dir zu widmen, so wollte ich am Liebsten mit dem Gegenstande beginnen, welcher einerseits deinem Alter, andererseits meinem väterlichen Ansehen am Angenehmsten wäre. Denn unter der großen Anzahl von wichtigen und nützlichen Gegenständen in der Philosophie, welche gründlich und ausführlich von den Philosophen abgehandelt worden sind, finden meines Erachtens die Lehren und Vorschriften, die sie über die Pflichten gegeben haben, die weiteste Anwendung. Es gibt ja kein Lebensverhältniß weder in öffentlichen noch besonderen Geschäften, weder in auswärtigen noch häuslichen Angelegenheiten, weder wenn man sich mit sich allein beschäftigt, noch wenn man mit einem Anderen verkehrt, worin man sich der Pflicht entrathen könnte, und sowie auf ihrer Beobachtung die ganze Sittlichkeit des Lebens beruht, so auf ihrer Vernachlässigung die ganze Schande. 5. Daher ist diese Untersuchung allen Philosophen gemeinsam. Denn wie dürfte Jemand es wagen sich einen Philosophen zu nennen, wenn er keine Lehren über die Pflicht vortrüge? Allein es gibt einige SchulenWie die Schule der Cyrenaiker und der Epikureer. S. III. 33, 116., welche durch die Begriffe, die sie vom höchsten Gute und Uebel aufstellen, die ganze Pflicht umstoßen. Denn wer das höchste Gut so bestimmt, daß es keine Gemeinschaft mit der Tugend hat, und zum Maßstabe derselben nur eigenen Vortheil, nicht aber die Sittlichkeit nimmt, der dürfte, wenn er seinen Grundsätzen getreu bleibt und sich nicht bisweilen von seiner besseren Natur besiegen läßt, weder Freundschaft noch Gerechtigkeit noch Freigebigkeit üben können; tapfer vollends kann gewiß auf keine Weise derjenige sein, welcher den Schmerz für das höchste Uebel hält, und ebenso wenig mäßig derjenige, welcher das sinnliche Vergnügen als das höchste Gut aufstellt. Obwol dieses, wie ich gern zugebe, so sehr auf der Hand liegt, daß es keiner philosophischen Erörterung bedarf; so habe ich es dennoch an einer anderen StelleIm zweiten Buche vom höchsten Gute und Uebel. erörtert. 6. Diese Schulen nun dürften, wenn sie bei ihren Grundsätzen beharren wollen, schwerlich im Stande sein über die Pflicht irgend Etwas zu sagen, und überhaupt können nur diejenigen Philosophen festbegründete, unwandelbare und der Natur entsprechende Vorschriften der Pflicht lehren, welche behaupten, die Sittlichkeit müsse entweder als das einzige oder als das vorzüglichste Gut um ihrer selbst willen erstrebt werden. Demnach gehört diese Lehre ganz eigentlich den StoikernDie Schule der Stoiker wurde von Zeno aus Cittium auf der Insel Cypern um 300 v. Chr. gegründet. Ihr Name kommt von dem Griechischen Worte στοά her, d. i. Halle, weil Zeno in der Stoa Poikile zu Athen lehrte. Sie lehrten, die Tugend sei das einzige Gut, das Laster das einzige Uebel, alle anderen Dinge seien gleichgültig und trügen weder zum glückseligen noch zum unglücklichen Leben bei., Akademikern und PeripatetikernDie älteren Akademiker (Plato) und die Peripatetiker (Aristoteles) lehrten, die Tugend sei das höchste Gut, das Laster das höchste Uebel. Die Akademiker haben ihren Namen von der Akademie, einem Gymnasium in der Vorstadt Athens, wo Plato und sein Nachfolger lehrten; die Peripatetiker, die Schüler des Aristoteles, haben ihren Namen von dem Griechischen Worte περιπατει̃ν, d. h. auf- und abgehen, weil er in dem Lyceum, gleichfalls einem Gymnasium in der Vorstadt, auf- und abgehend (περιπατω̃ν) lehrte. an; denn die Ansichten des Aristo, Pyrrho und HerillusAristo aus Chios und Herillus aus Karthago waren Schüler Zeno's, des Gründers der Stoischen Schule (um 300 v. Chr.); Pyrrho aus Elis (um 340 v. Chr.), erst Maler, mit Anaxarchus Begleiter Alexanders des Großen auf seinen Feldzügen, später Priester in Elis. Aristo lehrte, es sei Nichts ein Gut außer der Tugend und Nichts ein Uebel außer dem, was der Tugend entgegen sei; insoweit stimmte er mit Zeno überein. Während aber Zeno in den gleichgültigen (äußeren) Dingen (αδιαφόροις) gewisse Unterschiede des Werthes annahm, so daß eine Wahl unter ihnen stattfinden konnte; behauptete Aristo, solche Unterschiede fänden nicht statt, und es sei völlig gleichgültig, ob die gleichgültigen Dinge vorhanden oder abwesend seien. Pyrrho ging noch weiter, indem er sagte, der Weise habe gar kein Gefühl für diese gleichgültigen Dinge. S. Cicer. Academ. II. 42, 130. Legg. I. 21, 55. Herillus erklärte die Erkenntniß, das Wissen, die Wissenschaft für das höchste Gut; nichts Anderes sei an und für sich zu erstreben. S. Cicer. Finn. V. 25, 75. Garve bemerkt zu der Meinung Aristo's, mit Recht urtheile Cicero, daß durch Aristo's Grundsatz die ganze Moral gestört werde. Wenn das Leben dem Tode, die Gesundheit der Krankheit, die Wohlhabenheit der Armut gleich ist; so ist es auch einerlei, ob man Jemanden ermordet oder ihm das Leben rettet, ob man Anderen Wohlthaten erweist oder ihnen das Ihrige raubt, ob man Provinzen verwüstet oder sie weise regirt. sind ja schon lange verworfen; jedoch würden diese volles Recht haben über die Pflicht zu reden, wenn sie irgend eine Wahl unter den Dingen zurückgelassen hätten, und so noch ein Weg zur Auffindung der Pflicht übrig wäre. Ich folge daher für jetzt wenigstens und in dieser Untersuchung vorzüglich den Stoikern, nicht jedoch als Uebersetzer, sondern ich will sie, wie ich zu thun pflege, als die Quellen benutzen, aus denen ich nach meinem Urtheile und Gutdünken schöpfe, so viel und auf welche Weise ich es für gut halte.

7. Da nun diese ganze Abhandlung die Pflicht zum Gegenstande haben soll, so halte ich es für zweckmäßig zuvörderst eine Begriffsbestimmung der Pflicht zu geben, was zu meiner Verwunderung PanätiusPanätius aus Rhodus (um 150 v. Chr.), ein berühmter Philosoph der Stoischen Schule, dessen Schrift über die Pflichten (περὶ καθηκόντων) Cicero in seinem Werke über denselben Gegenstand zu Grunde gelegt hat. Er war ein sehr fein gebildeter Mann und lebte während seines Aufenthaltes in Rom mit vielen berühmten Männern auf vertraulichem Fuße. Wir besitzen über diesen Philosophen eine schöne Monographie: F. G. van Lynden Disputatio historico-critica de Panaetio Rhodio. Lugdun. Batav. 1802. – Uebrigens ist es auffallend, daß Cicero die bei Panätius vermißte Begriffsbestimmung von der Pflicht nicht sofort folgen läßt, sondern erst die Eintheilung der Pflichten vorausschickt. Auch gibt Cicero nicht von der Pflicht im Allgemeinen eine Begriffsbestimmung, sondern nur von der mittleren oder gewöhnlichen Pflicht. S. Einleitung S. 6 f. unterlassen hat. Denn jede Unterweisung, die man über irgend einen Gegenstand nach den Grundsätzen der Wissenschaft unternimmt, muß von der Begriffsbestimmung desselben ausgehen, damit man einsehe, was der eigentliche Gegenstand der Untersuchung sei.

III. Die ganze Untersuchung über die Pflicht zerfällt in zwei Theile, von denen der eine sich auf das höchste Gut bezieht, der andere in Vorschriften besteht, nach welchen das auf das Handeln bezogene Leben in allen Verhältnissen eingerichtet werden kann. Zu dem ersteren Theile gehören zum Beispiel solche Fragen: Sind alle Pflichten vollkommen? Ist wol die eine Pflicht wichtiger als die andere? und dergleichen. In dem zweiten Theile werden Vorschriften über die Pflichten ertheilt; diese Pflichten beziehen sich zwar auf die Lehre von dem höchsten Gute; allein es tritt dieß weniger deutlich hervor, weil sie mehr auf die Einrichtung des gewöhnlichen Lebens Rücksicht zu nehmen scheinen, und über diese muß ich mich in diesen Büchern aussprechen.

8. Auch gibt es noch eine andere Eintheilung der Pflicht. Man spricht nämlich von einer mittleren und einer vollkommenen Pflicht. Die vollkommene Pflicht könnten wir, mein' ich, das Rechterectum. nennen; denn die Griechen nennen sie κατόρθωμα, während sie diese gewöhnliche Pflicht καθη̃κονD. h. das Gebührende, Geziemende, Schickliche. nennen. Von beiden geben sie folgende Begriffsbestimmung: Vollkommene Pflicht, sagen sie, ist das, was recht ist; mittlere Pflicht aber das, wovon man einen vernünftigen Grund angeben kann, warum es geschehen sei.

9. Die Ueberlegung nun, die man bei Fassung eines Entschlusses anwendet, ist nach der Ansicht des Panätius eine dreifache. Entweder nämlich zweifelt man, ob der Gegenstand der Ueberlegung sittlichgut zu thun sei oder sittlichschlecht, und bei dieser Betrachtung wird unser Geist oft nach entgegengesetzten Ansichten gezogen. Oder man untersucht und geht mit sich zu Rathe, ob der Gegenstand der Ueberlegung zur Bequemlichkeit und Annehmlichkeit des Lebens, zu Hülfsmitteln und Reichthum, zu Einfluß und Macht, um sich und seine Angehörigen zu unterstützen, beitrage oder nicht. Diese Ueberlegung hält sich durchaus auf dem Standpunkte der Nützlichkeit. Die dritte Art des Zweifels findet statt, wenn mit dem Sittlichguten das Scheinbarnützliche zu streiten scheint. Wenn uns nämlich einerseits die Nützlichkeit an sich zu reißen, andererseits die Sittlichkeit zu sich zurückzurufen scheint; da tritt der Fall ein, daß der Geist bei der Ueberlegung hin- und hergezogen wird und Unentschiedenheit im Nachdenken zeigt.

10. Bei dieser Eintheilung sind, obwol es beim Eintheilen ein Hauptfehler ist Etwas zu übergehen, zwei Punkte weggelassen. Denn nicht allein pflegt man zu überlegen, ob eine Handlung sittlichgut oder sittlichschlecht sei, sondern auch, wenn zwei sittlichgute Handlungen vorliegen, welche von beiden die bessere sei, desgleichen wenn zwei nützliche Handlungen vorliegen, welche von beiden die nützlichere sei. So findet sich, daß das Verhältniß, welches jener für ein dreifaches gehalten hat, in fünf Theile zerlegt werden muß. Zuerst muß man also von dem Sittlichguten reden, aber in doppelter Beziehung, dann auf gleiche Weise von dem Nützlichen, darauf von der Vergleichung beider.

IV. 11. Vom ersten Anfange an ist allen lebendigen Geschöpfen von der NaturNatura, Natur, oder natura ratioque, die Natur und die Vernunft, d. h. die vernünftige Natur (wie §. 14.), ist bei den Stoikern so viel als Gott, die Gottheit. der Trieb eingepflanzt sich, ihr Leben und ihren Körper zu erhalten und das zu vermeiden, was ihnen als schädlich erscheint, sowie dagegen Alles aufzusuchen und sich zu verschaffen, was zum Leben nothwendig ist, wie zum Beispiel Nahrung, Aufenthaltsorte und dergleichen. Eine gemeinsame Eigenschaft aller lebenden Geschöpfe ist ferner der Trieb nach Verbindung, um sich fortzupflanzen, und eine Sorge um die von ihnen erzeugten Wesen.

Aber zwischen dem Menschen und dem Thiere findet besonders der Unterschied statt, daß letzteres nur, soweit es durch sinnliche Eindrücke bestimmt wird, sich auf das in der Gegenwart Vorliegende richtet, von der Vergangenheit und Zukunft aber nur sehr Wenig empfindet. Der Mensch hingegen, weil er mit Vernunft begabt ist, die ihn befähigt die Folgen zu erkennen, die Ursachen der Dinge einzusehen, die Entwickelung der Sachen und ihre Veranlassungen zu durchschauen, Aehnlichkeiten zu vergleichen, an gegenwärtige Dinge zukünftige anzureihen und anzuknüpfen, begreift leicht den Lauf des ganzen Lebens und bereitet die zur Führung desselben nothwendigen Bedürfnisse vor.

12. Und ebendieselbe Natur verbindet mittelst der Vernunft den Menschen mit dem Menschen zur gegenseitigen Mittheilung der Gedanken durch die Rede und zur Geselligkeit des Lebens und pflanzt ihm hauptsächlich eine vorzügliche Liebe zu seinen Kindern ein und treibt ihn zu dem Wunsche, daß Vereine und Zusammenkünfte unter den Menschen statt finden und von ihm besucht werden mögen, und aus diesen Gründen zu dem Streben das zu einer bequemen Lebenseinrichtung Dienliche herbeizuschaffen, und zwar nicht für sich allein, sondern für Frau und Kinder und Alle, die ihm theuer sind und zu deren Erhaltung er verpflichtet ist. Diese Sorge reizt auch die Gemüther an und kräftigt sie zum Handeln.

13. Insbesondere ist dem Menschen die Erforschung und Aufspürung der Wahrheit eigentümlich. Wenn wir daher von den nothwendigen Geschäften und Sorgen frei sind, da verlangt uns Etwas zu sehen, zu hören, zu lernen, und die Erkenntniß der verborgenen oder wunderbaren Dinge halten wir für einen nothwendigen Bestandtheil des glücklichen Lebens. Hieraus sieht man ein, daß das, was wahr, einfach und lauter ist, der menschlichen Natur am Angemessensten ist.

An diesen Trieb die Wahrheit zu erkennen schließt sich ein gewisses Streben nach Herrschaftappetitio quaedam principatus, ein gewisses Streben noch Herrschaft oder der Erste (princeps) zu sein, d. h. nach Selbständigkeit. an, so daß der von Natur wohl gebildete Geist Niemandem gehorchen mag als dem, der ihm Vorschriften oder Lehren gibt oder ihm zu seinem eigenen Besten nach Recht und Gesetz Befehle ertheilt. Hieraus entspringt Hochherzigkeit und Geringschätzung der Zufälle des menschlichen Lebens.

14. Auch darin zeigt sich eine nicht geringe Kraft der vernünftigen Natur, daß dieses einzige lebendige Geschöpf einsieht, was Ordnung, was Anstand sei, welches Maß in Handlungen und Reden beobachtet werden müsse. So zeigt schon bei den Gegenständen, welche durch den Gesichtssinn wahrgenommen werden, kein anderes Geschöpf Sinn für Schönheit, Anmuth und Ebenmaß. Die Vorstellungen dieser Dinge aber von der Sinnenwelt auf das Gebiet des Geistigen übertragendQuam similitudinem natura ratioque ab oculis ad animum transferens; d. i. quarum rerum (pulchritudinis, venustatis, convenientiae partium) similitudinem. Das Wort similitudo gebraucht Cicero öfter, wenn er von einer Sache eine Anwendung auf eine ähnliche Sache macht. Sowie der menschliche Geist in äußerlich sichtbaren Gegenständen Schönheit, Anmuth und Ebenmaß wahrnimmt, so auch, und zwar in weit höherem Grade, beobachtet er in seinem Inneren, in seinem sittlichen Leben Schönheit, Gleichmäßigkeit und Ordnung., hält die vernünftige Natur in noch weit höherem Grade die Beobachtung der Schönheit, Gleichmäßigkeit und Ordnung in den Gedanken und Handlungen für nothwendig und will, daß wir uns vor ungeziemenden und unmännlichen Handlungen, sowie in allen Meinungen und Thaten vor leidenschaftlichem Thun und Denken hüten.

Das sind die Bestandtheile, aus denen das, wonach wir suchen, das Sittlichgute, zusammengesetzt und gebildet wird. Mag es auch der äußeren Ehre entbehrenDieß ist gegen die Epikureer gesagt, denen nur das als honestum (sittlichgut) galt, was sich des Lobes der großen Menge zu erfreuen hatte. S. Cicer. de Finib. II. 15, 48 sq., so behauptet es doch seine innere Würde, und mit Recht behaupten wir, daß es, mag es auch von Niemandem gelobt werden, seinem Wesen nach lobenswerth sei.

V. Hier siehst du nun, mein lieber Sohn Marcus, die Gestalt selbst und gleichsam das Antlitz des Sittlichguten, das, wie PlatoPlat. Phaedr. p. 250 E.: ’Όψις ημι̃ν ’Οξυτάτη τω̃ν διὰ του̃ σώματος έρχεται αισθήσεων, η̃ φρόνησις ουχ ορα̃ται· δεινοὺς γὰρ ὰν παρει̃χεν έρωτας, εί τι τοιου̃τον εαυτη̃ς εναργὲς ειδωλον παρείχετο εις οψιν ιόν. Eine vollständigere Uebersetzung dieser Stelle findet sich bei Cicer. de Finib, II. 16, 52: Oculorum, inquit Plato, est in nobis sensus acerrimus: quibus sapientiam non cernimus. Quam illa ardentes amores excitaret sui, si videretur! sagt, wenn es sich unserem leiblichen Auge sichtbar darstellte, eine bewunderungswürdige Liebe zur WeisheitStatt sapientiae liest Schütz gegen die Handschriften sui, weil im Vorhergehenden nicht sapientia, sondern honestum erwähnt wird. Bei Plato steht φρόνησις, und daher geht Cicero von dem Worte honestum zu dem Worte sapientia über, was er auch ganz gut thun konnte, da die Weisheit sich gerade in der Sittlichkeit zeigen soll. entzünden würde.

Alles Sittlichgute aber entspringt aus einer der vier QuellenCicero meint die vier Kardinaltugenden: die Klugheit (prudentia, φρόνησις), die Gerechtigkeit (justitia, δικαιοσύνη), die Tapferkeit (fortitudo, ανδρεία) und die Mäßigkeit (temperantia, σωφροσύνη).. Es liegt nämlich entweder in der Erkenntniß der Wahrheit und in der geistigen Gewandtheit, oder in der Erhaltung der menschlichen Gesellschaft und in dem Streben einem Jeden das ihm Gebührende zu ertheilen, so wie in der treuen Erfüllung eingegangener Verträge, oder in der Größe und Stärke eines erhabenen und unüberwindlichen Geistes, oder in der Ordnung und dem Maße aller Handlungen und Reden, worauf die Mäßigung und Besonnenheit beruht.

15. Diese vier Tugenden sind zwar unter einander verbunden und verflochten; doch erwachsen aus jeder einzelnen bestimmte Arten von Pflichten. Zum Beispiel aus der in unserer Eintheilung zuerst erwähnten Tugend, in die wir die Weisheit und Klugheit setzen, entspringt die Erforschung und Auffindung der Wahrheit, und dieses ist die eigentümliche Aufgabe dieser Tugend. 16. Denn je besser Einer durchschaut, was in jeder Sache die meiste Wahrheit für sich hat, und je scharfsinniger und schneller er den Grund erkennen und entwickeln kann, für desto klüger und weiser pflegt er mit Recht gehalten zu werden. Demnach liegt dieser Tugend gleichsam als Stoff, den er bearbeitet und in dem er sich bewegt, die Wahrheit zu Grunde. 17. Den übrigen drei Tugenden sind als Gegenstand ihrer Thätigkeit die Bedürfnisse des Lebens aufgegeben, indem sie für Herbeischaffung und Erhaltung derjenigen Dinge sorgen, in denen die Thätigkeit des Lebens besteht, so daß die Gesellschaft und Verbindung des Menschen bewahrt wird, und die Hoheit und Größe der Seele in dem Bestreben hervorleuchtet unsere Macht zu vermehren und Vortheile uns und den Unserigen zu verschaffen, ungleich mehr aber in der Geringschätzung gerade dieser Dinge. Aber auch die OrdnungIm Texte steht: Ordo autem. Statt autem verlangt Pearce item, und diese Muthmaßung hat auch Unger in den Text aufgenommen, weil auch die beiden vorhergehenden Tugenden sich auf die actio, äußere Thätigkeit, beziehen. Allein diese Verbindung ist hier ebenso wenig nöthig als § 11.; denn autem wird oft, wie das Griechische δέ, in der Bedeutung ferner, auch, gleichfalls gebraucht. S. unsere Bemerkung in unserer Ausg. der Tuscul. I. 33, 18., das folgerechte Verhalten, die Mäßigung und andere diesen ähnliche Tugenden beschäftigen sich mit Dingen, bei denen man eine äußere Thätigkeit anwenden muß und nicht allein die Geistesthätigkeit. 18. Denn wenn wir bei den Geschäften des Lebens Maß und Ordnung anwenden, so werden wir die Sittlichkeit und den Anstand bewahren.

VI. Von den vier Theilen aber, in die wir das Wesen und den Begriff des Sittlichguten zerlegt haben, steht jener erste, der in der Erkenntniß der Wahrheit besteht, in der nächsten Berührung mit der menschlichen Natur. Denn wir Alle werden zu der Begierde nach Erkenntniß und Wissenschaft hingezogen und hingeleitet, und hierin sich auszuzeichnen halten wir für schön, sowie wir dagegen straucheln, irren, nicht wissen, sich täuschen lassen als etwas Uebles und Schimpfliches ansehen.

Bei dieser Tugend, die sich theils auf die Natur theils auf die Sittlichkeit bezieht, müssen wir zwei Fehler vermeiden. Der eine ist, daß wir nicht Unerkanntes für Erkanntes halten und ihm ohne Grund beipflichten. Wer diesem Fehler entgehen will, und Alle müssen dieß wollen, der muß Zeit und Sorgfalt zur genauen Betrachtung der Dinge anwenden. 19. Der zweite Fehler besteht darin, daß Einige ein allzugroßes Streben und allzuviel Mühe auf dunkele und schwierige und doch nicht nothwendige Gegenstände verwenden.

Vermeidet man diesen Fehler, so wird mit Recht die Mühe und Sorgfalt gelobt, die man den sittlichguten und wissenswürdigen Gegenständen widmet. So zum Beispiel legte sich, wie wir hören, Gajus SulpiciusGajus Sulpicius Gallus, 166 v. Chr. Consul, sagte in dem Kriege mit Perseus, dem Könige von Macedonien, eine Mondsfinsterniß vorher und munterte die Soldaten auf dieselbe nicht als ein böses Vorzeichen anzusehen, da ihre Erscheinung auf natürlichen Gründen beruhe. S. Livius XLIV. 37. auf die Sternkunde, und, wie wir aus eigener Erfahrung wissen, Sextus PompejusSextus Pompejus, der Oheim des Gnäus Pompejus Magnus, ein Mann von großer Begabung, war ein ausgezeichneter Rechtsgelehrter und besaß in der Geometrie und Stoischen Philosophie die gründlichsten Kenntnisse. S. Cicer. Brut. XLVII. 175. auf die Meßkunst, Viele auf die Vernunftlehre und eine noch größere Anzahl auf das bürgerliche Recht. Diese Wissenschaften beschäftigen sich alle mit der Erforschung der Wahrheit; gleichwohl ist es pflichtwidrig, wenn man sich durch das Streben danach von dem thätigen Geschäftsleben abziehen läßt. Denn das ganze Lob der Tugend besteht im Handeln. Dieses leidet jedoch oft Unterbrechungen, und viele Gelegenheiten bieten sich dar zu den wissenschaftlichen Beschäftigungen zurückzukehren; ferner kann die Geistesthätigkeit, welche niemals ruht, uns in den Beschäftigungen des Denkens auch ohne unsere besondere Bemühungsine opera nostra. Unser nie ruhender Geist gestattet uns, selbst wenn wir unsere Berufsgeschäfte treiben, dabei auch über wissenschaftliche Gegenstände nachzudenken. erhalten. Alles Denken aber und alle geistige Thätigkeit muß entweder Ueberlegung über das, was sittlichgut ist und sich auf ein tugendhaftes und glückseliges Leben bezieht, oder Beschäftigung mit der Wissenschaft und Erkenntniß zum Gegenstande haben.

So viel von der ersten Quelle der PflichtenUeber die Klugheit hat sich Cicero hier sehr kurz und ungenügend ausgesprochen, und auch, wie Garve richtig bemerkt, darin gefehlt, daß er die Tugend der Klugheit mit Wissenschaft und Gelehrsamkeit vermischt. »Er will von der Einsicht reden, die ein Theil jedes tugendhaften Charakters sein soll, und er redet von den Kenntnissen, welche nur die Beschäftigung gewisser Menschen sein können. Er soll sagen, wie der Mensch es anstellen müsse, um klug zu handeln, und er sagt, was für Wissenschaften er treiben, wie er sie treiben, und welche Abwege er dabei vermeiden müsse.« Vgl. die Einleitung S. 9..

VII. 20. Von den übrigen Tugenden aber hat diejenige, auf welcher die gesellige Verbindung der Menschen unter einander und gleichsam die Gemeinschaft des Lebens beruht, den weitesten Umfang. Sie begreift zwei Theile, nämlich erstens die Gerechtigkeit, in welcher sich die Tugend im höchsten Glanze zeigt und durch welche man sich den Namen eines Biedermannesex qua viri boni nominantur. Die viri boni stehen gleich den viris justis. Vgl. III. 19, 77. erwirbt, zweitens die mit dieser verwandte Wohlthätigkeit, die man auch Güte oder Freigebigkeit nennen kann.

Die Aufgabe der Gerechtigkeit besteht erstens darin, daß man Niemandem Schaden zufüge, außer wenn man durch erlittenes Unrecht gereizt worden ist; zweitens darin, daß man das Gemeingut als Gemeingut, sein Eigentum als das Seinige benutzeAn dem Gemeingute hat Jeder gleichen Theil; der Einzelne darf es daher nicht für sich allein in Anspruch nehmen. S. I. 16, 51 u. 52. Nur das, was der Einzelne als sein Sondereigentum besitzt, kann er als sein wahres Eigentum ansehen.. 21. Von Natur aber gibt es kein Sondereigentum, sondern durch alte Besitznahme, wie es der Fall bei denen ist, die in herrenlose Gegenden eingezogen sind, oder in Folge eines Sieges, wie bei Kriegseroberungen, oder durch gesetzliche Bestimmungen, durch Uebereinkünfte oder Verträge oder durch Verloosung. Daher kommt es, daß die ArpinatischeArpinum und Tusculum, zwei Städte Latiums; bei beiden hatte Cicero Landgüter; die Gegenden waren also dem jungen Cicero hinlänglich bekannt. Feldmark ein Eigentum der Arpinaten und die Tusculanische ein Eigentum der Tusculaner genannt wird, und ein ähnliches Verhältniß findet auch bei der Vertheilung der Sonderbesitzungen statt. Weil nun auf diese Weise Jeder ein gewisses Eigentum besitzt, so soll er sich auch mit dem begnügen, was ihm aus dem Bestande dessen, was Gemeingut war, zugefallen ist. Wer davon mehr für sich verlangt, der verletzt das Recht der menschlichen Gesellschaft.

22. Da wir aber nach Plato'sPseud. Platon. Epist. 9. p. 358, A.: Αλλὰ κακει̃νο δει̃ σε ενθυμει̃σθαι, ότι έκαστος ημω̃ν ουχ αυτω̃ μόνον γέγονεν, αλλὰ της γενέσεως ημω̃ν τὸ μέν τι η πατρὶς μερίζεται, τὸ δὲ οι γεννήσαντες, τὸ δὲ οι λοιποὶ φίλοι. vortrefflichem Ausspruche, nicht blos für uns geboren sind, sondern einen Theil unseres Daseins das Vaterland, einen anderen unsere Freundeamici, bei Plato besser οι λοιποὶ φίλοι, so daß man unter den φίλοις zugleich auch die Verwandten, überhaupt die uns nahestehenden Menschen verstehen kann. in Anspruch nehmen, und da nach der Ansicht der StoikerDiese Ansicht wird namentlich dem Stoiker Chrysippus zugeschrieben. S. Cicer. Fin. III. 20, 67. de Nat. Deor. II. 14, 37. alle Erzeugnisse der Erde zum Gebrauche der Menschen hervorgebracht werden, die Menschen aber der Menschen wegen, um sich gegenseitig nützen zu können, erschaffen sind: so müssen wir hierin der Leitung der Natur folgen, zum gemeinsamen Besten beitragen, durch gegenseitige Dienstleistungen, durch Geben und Empfangen, bald durch unsere Geschicklichkeiten, bald durch unsere Mühwaltung, bald durch unser Vermögen das Band der menschlichen Gesellschaft befestigen.

23. Die Grundlage der Gerechtigkeit ist die Redlichkeit, das heißt die Beständigkeit und Wahrhaftigkeit in Worten und Uebereinkünften. Diesem Begriffe zufolge will ich nach dem Beispiele der Stoiker, welche die Ableitung der Worte mit großem Fleiße zu erforschen bemüht sind, gleichfalls eine Ableitung versuchen, mag sie auch Manchem hart erscheinen; ich bin nämlich geneigt anzunehmen, das Wort Redlichkeit komme daher, daß das Geredete verwirklicht wirdIm Texte steht: credamusque, quia fiat, quod dictum est, appellatam fidem. Da man diese Ableitung in der Uebersetzung nicht wiedergeben kann, so habe ich mit A. W.  Zumpt das Deutsche Wort Redlichkeit mit dem Worte Geredetes zusammengestellt. Uebrigens ist die von Cicero gegebene Ableitung: fides appellata est, quia fit, quod dictum est, gewiß falsch. Offenbar stammen, wie schon Salmasius bemerkt, die Wörter fido, fides von der Griechischen Wurzel πιθ; fides = πίστις oder Aeolisch πίττις..

Von der Ungerechtigkeit gibt es zwei Arten. Die eine bezieht sich auf die, welche Unrecht zufügen, die andere auf die, welche das Unrecht, das Anderen zugefügt wird, nicht abwehren, wenn sie es können. Wer ungerechter Weise irgend Einen angreift, sei es aus Zorn oder sonst einer Leidenschaft, der ist so zu betrachten, als ob er Hand an seinen GenossenCicero wählt den Ausdruck socius, weil nach dem Begriff der Stoiker »inter nos natura ad civilem communitatem conjuncti et consociati sumus,« Cicer. de Fin. II. 20, 66. lege; wer aber den Anderen nicht vertheidigt und sich dem Unrechte, wenn er kann, nicht widersetzt, ist ebenso sehr in Schuld, als wenn er seine Aeltern oder Freunde oder sein Vaterland im Stiche ließe.

24. Was nun jenes Unrecht anlangt, das man geflissentlich, um Anderen zu schaden, zufügt; so hat es seine Quelle oft in einer Besorgniß, indem der, welcher dem Anderen zu schaden gedenkt, fürchtet, es möchte, wenn er das nicht thue, ihm selbst ein Nachtheil zugefügt werden. Meistentheils aber schreitet man zum Unrechten, um das zu erlangen, wonach man getrachtet hat, und bei diesem Fehler ist die Habsucht von dem ausgebreitetsten Einflusse.

VIII. 25. Man trachtet nach Reichtum, theils um sich die nothwendigen Lebensbedürfnisse zu verschaffen, theils um Vergnügungen zu genießen. Männer aber, die von einem höheren Streben beseelt sind, haben bei der Begierde nach Geld die Absicht dadurch persönlichen Einfluß zu gewinnen und die Mittel zu besitzen Andere sich verbindlich zu machen. So z. B. äußerte unlängst Marcus CrassusMarcus Licinius Crassus, 60 v. Chr. mit Cäsar und Pompejus Triumvir, unermeßlich reich und höchst habsüchtig, kam 54 v. Chr. in dem Parthischen Kriege um. Ueber den erwähnten Ausspruch des Crassus vergl. Plutarch. Cicer. 25. Crass. 2. Plin. H. N. 33. 10, 47., es habe Niemand Vermögen genug, der in dem Staate eine große Rolle spielen wolle, wenn er nicht von seinen Einkünften ein Heer zu unterhalten im Stande sei. Auch prachtvoller Prunk des Hausgeräthes und eine mit Zierlichkeit und Wohlhäbigkeit eingerichtete Lebensweise machen Freude. Das sind die Gründe, welche eine unbegränzte Begierde nach Reichtum hervorrufen. Indeß verdient die Vergrößerung des Vermögens, wenn sie Niemandem schadet, durchaus keinen Tadel; nur muß man hierbei stäts Unrecht meiden.

26. Insbesondere aber lassen sich sehr Viele verleiten die Gerechtigkeit zu vergessen, wenn die Begierde nach hohen Kriegs- oder Staatsämtern oder nach Ruhm sich ihrer Gemüther bemeistert. Denn der Ausspruch bei EnniusEnnius aus Rudiä in Kalabrien, geboren 239 v. Chr., gestorben 169, Vater der Römischen Dichtkunst genannt; hat viele Griechische Tragödien ins Lateinische übersetzt, sowie auch ein historisches Gedicht, Annalen genannt, geschrieben. Die angeführte Stelle scheint aus den Phönissen genommen zu sein. Die Söhne des Oedipus, Eteokles und Polynikes, hatten festgesetzt, daß sie abwechselnd immer ein Jahr lang auf dem Throne von Theben sitzen sollten. Nach Verlauf des ersten Jahres aber wollte Eteokles, der Aeltere, seinem jüngeren Bruder die Herrschaft nicht überlassen und brach so sein Wort.:

              »Keine Treue, kein heil'ger Bund besteht,
Handelt es sich um ein Königreich«

läßt eine weitere Anwendung zu. Denn überall, wo Mehrere nicht dieselbe Auszeichnung theilen können, zeigt sich gemeiniglich ein so großer Wetteifer, daß es sehr schwer hält jenen »heiligen Bund« zu bewahren. Einen Beweis dafür hat jüngst das unbesonnene Gebaren des Gajus CäsarGajus Julius Cäsar, der berühmte Dictator, wurde wegen seines Strebens nach Alleinherrschaft am 15. März des Jahres 44 vor Chr. G., in dem Cicero die drei Bücher von den Pflichten schrieb, ermordet. geliefert, der um der Alleinherrschaft willen, die er sich in seinem verkehrten Wahne ausgedacht hatte, alle göttlichen und menschlichen Rechte umstieß. Es ist aber hierbei eine betrübende Erscheinung, daß in den größten Geistern und glänzendsten Köpfen gemeiniglich Begierde nach Ehre, Herrschaft, Macht und Ruhm entsteht. Um so mehr muß man sich hüten in dieser Beziehung zu fehlen.

27. Indeß macht es bei jeder Ungerechtigkeit einen sehr großen Unterschied, ob man ein Unrecht in einer Leidenschaft, die gemeiniglich kurz und vorübergehend ist, oder geflissentlich und mit Bedacht begeht. Denn was in einer plötzlichen Gemüthsbewegung geschieht, ist von geringerer Bedeutung als das überlegte und vorbereitete Unrecht.

So viel genüge von dem thätlichen Unrechte.

IX. 28. Die zweite Art des Unrechtes, die darin besteht, daß man die Vertheidigung Anderer unterläßt und dadurch seine Pflicht versäumt, hat gewöhnlich mehrere Ursachen. Entweder nämlich will man sich nicht Feindschaften, Mühen und Kosten unterziehen, oder man läßt sich auch durch Nachlässigkeit, Trägheit und Schlaffheit oder durch gewisse eigene Lieblingsbeschäftigungen so abhalten, daß man diejenigen, welche man schützen sollte, im Stiche läßt. Es dürfte daher für die Gerechtigkeit schwerlich hinreichend sein, was bei PlatoWelche Stelle bei Plato Cicero im Sinne gehabt habe, läßt sich nicht genau bestimmen. in Beziehung auf die Philosophen gesagt wird, nämlich, weil sie sich mit der Ergründung der Wahrheit beschäftigen und weil sie das, wonach die Meisten leidenschaftlich streben und worüber sie unter einander auf Leben und Tod zu kämpfen pflegen, verachteten und geringschätzten, darum seien sie gerecht. Freilich kommen sie der einen Art der Gerechtigkeit nach, insofern sie Niemandem durch UnrechtthunIn den Handschriften und Ausgaben wird gelesen: in inferenda ne cui noceant injuria; allein offenbar ist das in vor inferenda aus einer verkehrten Wiederholung der ersten Silbe von inferenda entstanden; denn in inferenda injuria heißt bei dem Unrechtthun, was hier ganz unpassend ist. Auch Unger hat mit Recht Anstoß an diesem in genommen und dasselbe in Klammern eingeschlossen. Schaden zufügen; aber sie verfallen auf der anderen Seite in einen Fehler. Denn indem sie sich durch ihre Lernbegierde abhalten lassen, versäumen sie denen Hülfe zu leisten, die sie schützen sollten. Er glaubtPlat. de Rep. I. 347, C.: δει̃ δὴ αυτοι̃ς ανάγκην προσει̃ναι καὶ ζημίαν, ει μέλλουσιν εθέλειν άρχειν. Vgl. VI. 499. B. daher auch, sie würden nur gezwungen Staatsämter übernehmen. Billigerweise aber sollte dieß vielmehr aus freiem Willen geschehen. Denn auch eine gute Handlung ist nur insofern gerecht, als sie freiwillig geschieht.

29. Auch gibt es Menschen, die entweder aus dem Streben ihr Hauswesen in gutem Stande zu erhalten oder aus einer Art von Menschenscheu erklären, sie bekümmerten sich deßhalb nur um ihre eigenen Angelegenheiten, um den Verdacht irgend einer Ungerechtigkeit gegen Andere zu vermeiden. Diese halten sich zwar von der einen Art der Ungerechtigkeit frei, verfallen aber in die andere. Denn sie werden Abtrünnige der menschlichen Gesellschaft, weil sie dem Besten derselben Nichts von ihrem Fleiße, von ihrer Arbeit, von ihrem Vermögen widmen.

Nachdem wir nun die beiden Arten der Ungerechtigkeit aufgestellt und ihre Ursachen hinzugefügt, sowie auch vorher die Bestandtheile der Gerechtigkeit festgestellt haben; so werden wir leicht, was unter den jedesmaligen Umständen Pflicht ist, beurtheilen können, wenn wir nicht zu eigenliebig sein wollen. 30. Allerdings ist die Sorge für die Angelegenheiten Anderer schwierig, wiewol jener Chremes beim TerentiusTerent. Heautontim. I. 1, 24. meint, Nichts, was einen Menschen angehe, sei ihm fremd; aber dennoch haben wir mehr Sinn und Gefühl für das Gute und Schlimme, das uns selbst, als für dasjenige, welches Anderen begegnet, da wir letzteres gleichsam aus weiter Entfernung sehen; daher kommt es, daß wir über Andere anders als über uns urtheilen. Darum geben diejenigen eine gute Vorschrift, welche uns verbieten Etwas zu thun, über dessen Billigkeit oder Unbilligkeit wir im Zweifel sind. Denn die Billigkeit leuchtet von selbst ein, der Zweifel aber deutet auf einen stillen Gedanken an Unrecht hin.

X. 31. Aber oft treten Umstände ein, wo Handlungen, die dem Charakter eines gerechten Mannes, oder wie wir zu sagen pflegen, eines Biedermannes ganz vorzüglich zukommen, eine andere Gestalt annehmen und sich ins Gegentheil wenden. So zum Beispiel verlangt bisweilen die Gerechtigkeit, daß man die Pflichten ein anvertrautes Gut zurückzugeben, ein gegebenes Versprechen zu erfüllen und sonstige Pflichten der Wahrhaftigkeit und Rechtlichkeit übertrete und nicht beobachte. Hierbei muß man nämlich auf die Grundsätze der Gerechtigkeit, die ich zu AnfangKap. 7, §. 20. aufgestellt habe, zurückgehen, erstens, daß man Niemandem Schaden zufüge, zweitens, daß man dem gemeinsamen Nutzen diene. Tritt bei diesen Dingen durch Zeitumstände eine Veränderung ein, so ändert sich auch die Pflicht und bleibt nicht stäts dieselbe.

32. Es kann nämlich bei einem Versprechen oder einer Uebereinkunft der Fall eintreten, daß die Erfüllung derselben entweder dem nachtheilig ist, dem man Etwas versprochen, oder dem, der es versprochen hat. Hätte zum Beispiel, wie es in den Schauspielen heißt, Neptunus dem Theseus sein Versprechen nicht erfüllt, so würde Theseus seines Sohnes Hippolytus nicht beraubt worden seinVgl. unten III. 25, 94. Neptunus, der Vater des Theseus in Athen, gestattete seinem Sohne drei Wünsche, erstens aus dem Hades wieder zurückzukehren, in den er sich begeben hatte, um die Proserpina für seinen Freund Pirithous zu rauben, zweitens aus dem Labyrinthe auf der Insel Kreta nach Ermordung des Minotaurus zurückzukehren, drittens seinen Sohn Hippolytus zu tödten, den er, jedoch mit Unrecht, im Verdachte eines strafbaren Umganges mit seiner Stiefmutter Phädra hatte. Vgl. III. 25, 94.. Unter seinen drei Wünschen nämlich war, wie erzählt wird, der dritte der, daß er in seinem Zorne den Untergang des Hippolytus wünschte, und durch die Gewährung desselben verfiel er in die tiefste Trauer.

Man darf also weder diejenigen Versprechen halten, welche für die verderblich sind, denen man sie gethan hat, noch ist es, falls sie dir mehr schaden als dem Anderen, dem du sie gethan hast, nützen, pflichtwidrig das Größere dem Kleineren vorzuziehen. Zum Beispiel, du sagst Einem zu, du wollest als sein Anwalt in einem Rechtsstreite vor Gericht erscheinen; unterdessen wird dein Sohn gefährlich krank; alsdann ist es nicht pflichtwidrig deine Zusage nicht zu halten, und der Andere, dem du das Versprechen gegeben hast, würde mehr gegen die Pflicht handeln, wenn er sich beschwerte, daß du ihn im Stiche gelassen habest.

Daß man nun vollends die Versprechen nicht zu erfüllen braucht, die man durch Furcht gezwungen oder durch List getäuscht gethan hat, wer möchte das nicht einsehen? Von solchen Versprechen wird man daher auch größtentheils durch das prätorische RechtDas prätorische Recht beruhte auf den rechtsgültigen Entscheidungen (edictis) der Prätoren in Sachen, die nicht durch die Gesetze bestimmt waren. Es war ein Herkommensrecht. entbunden, von einigen auch durch GesetzeDurch das Plätorische und Aquillische Gesetz. S. unten III, 14, 60, 61, 65..

33. Oft entsteht auch Unrecht durch Rechtsverdrehung, d. h. durch eine allzu schlaue und boshafte Auslegung des Rechtes. Daher jenes schon in aller Munde befindliche Sprüchwort: Höchstes Recht höchstes UnrechtVgl. Terent. Heautont. IV. 5. 48.. In dieser Beziehung wird auch in Angelegenheiten des Staates viel Unrecht begangen. Ein Beispiel hiervon ist jener FeldherrKleomenes, Feldherr der Lakedämonier, in einem Kriege mit den Argivern. S. Plutarch. Apophthegm. Laconic. p. 223. Polyaen. VII. 43., der einen Waffenstillstand auf dreißig Tage mit dem Feinde geschlossen hatte und nun des Nachts dessen Ländereien verheerte, weil der Waffenstillstand auf Tage und nicht auf Nächte abgeschlossen worden sei. Auch einer unserer Landsleute verdient Mißbilligung, wenn das wahr ist, was man von Quintus Fabius LabeoQuintus Fabius Labeo war 183 v. Chr. Consul. erzählt, oder wer es sonst war; denn ich weiß die Sache bloß vom Hörensagen. Dieser wurde, so sagt man, den Nolanern und Neapolitanern vom Senate zum Schiedsrichter wegen Gränzstreitigkeiten gegeben; an Ort und Stelle angelangt, besprach er sich mit beiden Parteien besonders und ermahnte sie sich nicht leidenschaftlich, nicht habsüchtig zu benehmen und lieber mit der Gränze etwas zurück als vorwärts zu rücken. Beide Theile thaten dieß, und so blieb ein beträchtliches Stück Land in der Mitte übrig. Darauf bestimmte er nach ihrer eigenen Angabe ihre Gränzen, und das in der Mitte übrig gebliebene Stück sprach er dem Römischen Volke zu. Das heißt hintergehen und nicht Recht sprechen. Demnach muß man eine solche Schlauheit in jedem Falle vermeiden.


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