Vom Staat
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1221 Uebersicht des vierten Buchs.

Dieses fast ganz verloren gegangene Buch handelte ohne Zweifel von der Erziehung und der Charakter- und Sittenbildung der Staatsbürger. Auf den Inhalt selbst aber können wir nur vermuthend schließen. Eine ausführliche und schöne Abhandlung hierüber, deren Mittheilung aber zu viel Raum einnehmen würde, hat der erste französische Herausgeber. Hr. Villemain, verfaßt, deren deutsche Uebersetzung sich in der sonst ganz werthlosen Uebertragung unseres Werkes von Pierre (S. die Einleitung) findet. Für unsern Zweck mag eine Uebersicht des wirklich Vorhandenen und von A. M. Mitgetheilten genügen. Daß bei dem fragmentarischen Zustande dieses Buches auch in der Uebersicht wenig Zusammenhang seyn kann, ist natürlich.

Höherer Werth der Seele als des Leibes. Die Welt um des Menschen willen da (Cap. 1.). – Man thut nicht gut, an den Einrichtungen der Vorfahren zu rütteln, namentlich in Rücksicht auf die Erziehung der Jugend, wobei übrigens die Römische Verfassung wenig positiven Zwang auflegte (Cap. 2. 3.). Tiefe Begründung der Schamhaftigkeit und Sittsamkeit bei der Römischen Jugend in Vergleichung mit der Griechischen (C. 4.), welche zum Theil sogar zur Unsittlichkeit absichtlich erzogen wurde (Cap. 5.). Strenge Sittenzucht der Frauen in Rom (Cap. 6.). Empfehlung der Frugalität, der Redlichkeit im Umgange mit Andern, der Enthaltsamkeit (C. 7.). Von der Heiligkeit des Begräbnisses (C. 8.). – Die Poesie als Quelle des Sittenverderbnisses betrachtet (C. 9.). Tadel der Personalsatyre in der Attischen Komödie. Verbot in Rom, keinen Lebenden auf dem Theater weder zu loben noch zu tadeln. Verachtung der Schauspieler in Rom (C. 10.): Achtung 1222 der Schauspieler bei den Griechen (Cap. 11.). – Der über die Musik in diesem Werke ausgesprochene Tadel ist im Sinne Dessen gesprochen, dem er in den Mund gelegt wird, nicht im Sinne des Cicero selbst (Cap. 12.). –

Viertes Buch.

1. [– Weil denn die Rede auf den Leib und die Seele gekommen ist, so will ich, so weit meine schwache Einsicht reicht, ihr beiderseitiges Verhältniß zu entwickeln versuchen. Diesem Geschäfte glaube ich mich vorzüglich darum unterziehen zu müssen, weil M. Tullius, dieser Mann von ausgezeichnetem Talent, im vierten Buche seines Werkes vom Staate, Dieß zwar zu thun versucht, aber den reichhaltigen Stoff in einen sehr engen Raum zusammengezogen hat, indem er ihn nur flüchtig und oberflächlich behandelte. Und damit ihm ja keine Entschuldigung dafür bliebe, daß er diesen Punkt nicht gründlicher bearbeitet habe, hat er selbst die Erklärung von sich gegeben, es habe ihm weder an Willen dazu, noch an Sorgfalt dabei gefehlt. Denn im ersten Buche von den Gesetzen [C. 9.], wo er hierauf nur im Allgemeinen zu sprechen kam, sagt er: Meines Erachtens hat sich über diesen Punkt Scipio in den Büchern, die ihr gelesen habt, hinlänglich verbreitet. – Lactant. de opif. Div. 1.]

[– die Seele selbst, die in die Zukunft blickt, gedenkt auch des Vergangenen. – Nonius.]

1223 [Trefflich sagt Tullius: Denn wenn schon kein Mensch lebt, der nicht lieber sterben wollte, als sich in irgend ein Thier verwandeln lassen, wenn er auch menschlichen Verstand behalten könnte; um wie viel elender ist es, bei menschlicher Gestalt eine thierisch gewordene Seele zu haben? Mir wenigstens scheint es um so viel elender, als die Seele höhern Werth hat, als der Körper. Lactant. Inst. V, 11.]

[Tullius sagt irgendwo, er glaube nicht, daß, was ein Widder für gut halte, auch für den P. Africanus ein Gut sey. Augustin. c. Jul. Pel. IV. 12.

[– und daß diese durch ihre Stellung [gegen die Sonne] Schatten und Nacht bewirke, die zur Abzählung der Tage dient und zum Ausruhen von der Arbeit. Nonius.]Drei andere hier noch von A. M. eingeschaltete Bruchstücke geben in der Verstümmelung, in welcher sie erhalten sind, für sich keinen Sinn. Mit dem zweiten Capitel tritt die Vaticanische Handschrift ein.

2. * * * Dank. Wie zweckmäßig sind nicht die Stände abgetheilt, die Stufen des Alters, die Klassen, die Ritter [der Ritterstand], welcher die [sechsDer Kürze wegen verweilen wir auf Niebuhrs Duplik gegen Hrn. Steinacker, S. 10.] Suffragien [Stimmen] hat, und aus dem der Senat ergänzt wird: wiewohl bereits nur allzu Viele thörichter Weise diese nützliche Einrichtung aufgehoben zu sehen wünschen, die durch einen Volksbeschluß über Zurückgabe der [Ritter]pferde [den Plebejern] eine [scheinbare] Wohlthat erweisen wollen.Die Gracchen erschöpften durch die von ihnen durchgesetzten Gesetze den Staatsschatz (Cicero von den Pflichten II, 21.), wollten aber doch für dessen Beschützer gelten (Tusc. III, 20.), und ergriffen nun die hier angeführte scheinbar populäre Maßregel, vielleicht unter dem Vorwande, daß Mancher ein Pferd vom Staat habe, der gar nicht diene.

1224 3. Erwägt jetzt nun, wie weislich auch das Uebrige veranstaltet ist, um das Leben der Bürger in ihrem Vereine beglückt und ehrenvoll zu machen. Denn das ist die erste Ursache des Zusammentretens, und das ist der Vortheil, welcher den Menschen durch den Staatsverband zu Theil werden muß, nämlich theils durch Einrichtungen, theils durch Gesetze. Sie haben übrigens für die Erziehung der freigebornen Jugend (ein Punkt, über den die Griechen vergeblich [ohne Noth] sich viel den Kopf zerbrochen haben, und in welchem allein mein Gastfreund PolybiusWahrscheinlich im sechsten Buche, das die Römische Verfassung genau auseinandersetzte, das wir aber nur in Bruchstücken besitzen. unseren Staatseinrichtungen Nachläßigkeit Schuld gibt) absichtlich keine bestimmten Gesetze und Verordnungen gegeben, keine öffentlichen Anstalten getroffen, und überhaupt keine Gleichförmigkeit verlangt. Denn * * * Vielleicht läßt sich der hier fehlende Grund aus dem Buche Varro »von der Kinderzucht« ergänzen, aus welchem uns Nonius folgende Stelle aufbewahrt hat: – »so wie in einer Heerde der Hirte die untauglichen Schafe zu entfernen pflegt, die er dann Ausschüßlinge nennt,« [damit sie die Heerde nicht verderben;] [so ist es auch nicht gut, gutartige Kinder unter bösartige gemischt erziehen zu lassen, weil] »oft ein einziger unsittlicher und schamloser Knabe eine ganze Schaar von Knaben ansteckt.«

[Lücke von wenigstens vier Seiten.]

1225 [– dem Tullius zu Folge, welcher sagt, es sey Sitte gewesen, den Jünglingen, die das erstemal in's Feld zogen, für das erste Jahr Aufseher zu geben, unter deren Leitung sie standen. Servius zu Virg. Aen. V. 546.

4. * * *Eine Spur dieser Ciceronischen Stelle glaubt der mehrmals angeführte Leipziger Recensent bei'm Valerius Maximus II, 1. 7. entdeckt zu haben; nicht mit Unrecht, wie uns dünkt. Die Stelle ist folgende: »Solche Zucht herrschte zwischen Eheleuten. Doch zeigt sich nicht das Verhalten der übrigen Verwandten gegen einander ganz in gleichem Geiste? Denn (um an einer scheinbaren Kleinigkeit ihren äußerst großen Einfluß nachzuweisen;) eine ziemliche Zeitlang badete nicht einmal ein Vater mit seinem mannbaren Sohne, kein Schwiegervater mit seinem Eidam. Offenbar wurden also die Verhältnisse der Blutsverwandtschaft und der Verschwägerung mit solcher religiösen Scheu betrachtet, wie das Verhältniß zu den Göttern: weil es für eben so frevelhaft galt, daß durch so heilige Bande mit einander verbundene Menschen sich vor einander entblößen, als daß man sich an einem den Göttern geheiligten Orte entblöße.« daß ein mannbarer Jüngling sich entblöße. So tief wurde so zu sagen der Grund für Scham und Sittsamkeit gelegt. Wie widersinnig dagegen war die Uebung der Jugend in den Gymnasien [der Griechen]! wie werthlos [zucht- und sittenlos] jener Kriegsdienst der Epheben!Bekanntlich gab es in Thebä eine sogenannte Schaar von Liebenden im Heere. S. Plutarchs Leben des Pelopidas, 18. – Ueber die sogenannte Gymnopädie in den Gymnasien der Griechen spricht Plato in der Rep. V, S. 452. die Betastungen und Liebschaften [der angehenden Jünglinge], wie zügellos und wie frech! Ich übergehe noch, wie es bei den Eleern und Thebanern war, bei welchen in den 1226 Liebschaften der freigeborenen Jünglinge die Wollust in ihrer ganzen Frechheit erlaubt und freigegeben ist: haben doch selbst die Lacedämonier, indem sie in der Knabenliebe, die [eigentliche, förmliche] Schändung ausgenommen, Alles erlaubten, nur mit einer schwachen Scheidewand diese Annahme versehen [verzäunt]: denn Umarmungen und das Zusammenliegen gestatten sie: das heiße ich Vorhänge zwischen Thieren anbringen [um sie aneinander zu halten]. Da sagte Lälius: Ich merke recht gut, mein Scipio, daß du in Beziehung auf diese Griechischen Gewohnheiten, die du tadelst, lieber mit den berühmtesten Völkern, als mit deinem Plato, dich herumstreiten willst, den du nicht einmal berührst: besonders da * * *

[Mehr hat die Vatikanische Kirche von diesem Buche nicht.]

5. [– Dieß ging so weit, daß Cicero in seinem Werke vom Staat behauptet, es sey für die Jünglinge eine Schande gewesen, keine Liebhaber zu haben. – Servius zu Virg. Aen. X. 325Er spricht von den Kretern und Spartanern.

[– Nicht nur wie zu Sparta, wo die Knaben rauben und stehlen lernen – Nonius.]Hierüber finden sich so ziemlich alle Nachrichten gesammelt bei Cragius de rep. Laced. III. 12. S. 181–183. wo auch III, 8. 11. von der Knabenliebe bei den Spartanern die Rede ist.

[– und unser Plato noch mehr, als Lykurgus, welcher haben will, es soll Alles so gemeinsam seyn, daß kein Bürger irgend Etwas als sein Eigenthum oder ihm gehörig ansprechen könne. Ebd.]

1227 [ich aber [thäte] das mit demselben [Rechte], mit dem er [Plato] aus dem von ihm angesonnenen Staate den mit Kränzen geschmückten und von Salben duftenden Homer verweist. Nonius.]S. Plato's Rep. III, S. 398.

6. [– Das Urtheil des Censors bringt dem Verurtheilten fast nichts [Nachtheiliges], als Beschämung. Und weil denn [des Censors] ganzer Wirkungskreis sich um den [guten] Namen [der Beurtheilten] herumdreht, so heißt seine Ahndung Namensherabsetzung [ignominia]. Ebd.]S. Bähr in Erschs und Grubers Encyklopädie XVI, und d. Art. Censores. Creuzer in den Röm. Antiquit. S. 97. ff.

[– Doch sollen anfangs die Bürger vor ihrer [der Censoren] Strenge gezittert haben. – Ebd.]

[– Die Frauen bedürfen keinen eigenen Schutzvogt, dergleichen man bei den Griechen zu ernennen pflegt;S. Aristoteles Rep. IV, 15. es braucht nur ein Censor bestellt zu seyn, der die Männer lehre, die Frauen schonend zu behandeln. Ebd.]Diesen Gedanken entlehnt Dionysius von Hal. II, 24. 25.

[– so großen Einfluß hat die Anerziehung der Sittsamkeit: [bei uns] müssen sich alle Frauen berauschender Getränke enthalten. Ebd.]S. Plin. N. G. XIV, 13. Val. Max. II, 1. 5. VI, 3, 9. Auch zur folgenden Stelle Plinius a. a. O.

[– war eine Frau [deswegen] berüchtigt, so versagten ihr sogar die Verwandten den [Begrüßungs-]Kuß. Ebd.]Das folgende Bruchstück, mit den Wortspielen petere–petulantia und procari–procacitas, ist unübersetzlich; eben so im folgenden Capitel der etymologische (falsche) Witz mit fides–fit.

1228 7. [– ich finde es unschicklich, daß die Bürger einer Nation, welche die Welt beherrscht, zugleich aller Welt Frachtfuhrleute [und Zolleinnehmer] seyen. Der beste Zoll [das beste Einkommen] in einer Familie und im Privatleben, wie im Staate und im öffentlichen Leben, ist die Sparsamkeit. Nonius.]Vgl. Cicero de Fin. II, 8. Ueber die Aufwandgesetze in Rom spricht Makrobius Sat. II, 13.

[– bei einem hochgestellten Bürger und vornehmen Manne ist Schmeichelei, Prahlerei und Ehrsucht ein Zeichen von Charakterschwäche. Ebd.]

[– Wirf einmal einen Blick auf die Bücher vom Staate selbst, [und überzeuge dich,] daß es für Wohlgesinnte in der Sorge für das Vaterland kein Maß und Ziel gibt. Sieh, welch hohes Lob dort der Sparsamkeit und Enthaltsamkeit ertheilt wird, der Heilighaltung des ehelichen Bandes, und züchtigem, ehrbarem und sittlichem Betragen. Augustin. Ep. 201.]

8. [– nicht nur im Gehalt, sondern auch im Ausdrucke bewundere ich die zweckmäßige Wahl [bei den Zwölftafelgesetzen]. wenn [Nachbarn] mit einander in Wortwechsel gerathen, heißt es, [so gebe ihnen der Prätor drei Schiedsrichter.] Streiten Wohlwollende mit einander, so nennt dieß [das Gesetz] kein Processiren, wie zwischen Feinden, sondern nur Wortwechsel. – Und im Folgenden: Wortwechsel (jurgare) nennt also das Gesetz den Streit zwischen Nachbarn kein Processiren (litigare) –S. Dirksen über die Zwölftafelfragmente. S. 475–481. Nonius.]

1229 [– [unsere Staatseinrichtung beweist, daß unsere Vorfahren] die Gränzen der Sorgfalt für die Bürger [nicht blos] auf das Leben bis an sein Ziel beschränkten. Daher in dem Rechtsbuche der Oberpriester die Verordnung über die Heiligkeit des Begräbnisses.S. Dirksen a. a. O. S. 659–698. Nonius.]

[– Haben doch [einmal die Athener ihre Feldherren nach der Schlacht bei den Arginusischen Inseln] unverdienterweise mit dem Tode bestraft, weil sie Diejenigen unbegraben gelassen hätten, die sie wegen der Heftigkeit des Sturmes aus dem Meere nicht einmal mehr hatten ausfischen können.S. Xenophon's Griechische Gesch. I, 7. Ebd.]

[– in diesem Zwiste habe ich nicht die Partei des Volkes ergriffen, sondern die der Guten [der Optimaten, oder der wahren Vaterlandsfreunde]. Ebd.]

[– nicht leicht ist es, einem kräftigen Volke Widerstand zu leisten, wenn man ihm entweder gar kein Recht läßt, oder zu wenig. – Priscian. XV, 1. 20.]Das letzte Bruchstück dieses Capitels gibt für sich keinen Sinn; darum bleibt es weg.

9. [– was hilft der [leidenschaftliche] Ausruf des Cicero, welcher, wie er auf die Dichter zu sprechen kommt, sagt: kommt ihnen gar noch der [Beifalls-]Ruf des Volkes zu Hülfe und dessen Billigung (das für sie ein gar großer und weiser Kenner ist): wie benebeln sie dann [den Geist]! was jagen sie für Schrecken ein! wie entflammen sie die Begierden! – Augustin. de Civ. Dei II, 14.]

1230 [– Cicero erklärt, er würde, und könnte er auch seine Lebenszeit doppelt durchlaufen, doch keine Zeit finden, die Lyriker zu lesen. Seneca Ep. 49.]

10. [– wie Scipio bei'm Cicero sagt. Da [unsere Vorfahren] die Schauspielkunst und das ganze Bühnenwesen für etwas Herabwürdigendes hielten, so wollten sie, daß alle sich damit abgebenden Leute nicht nur den übrigen Bürgern nicht gleich geachtet, sondern sogar durch censorische Ahndung aus ihrer Tribus ausgeschlossen werden sollen.S. hierüber Livius VII. 2. Augustinus de Civ. Dei II. 13.]

[Was aber die alten Römer davon gehalten haben, davon legt Cicero in den Büchern vom Staate ein Zeugniß ab, wo Scipio sich so vernehmen läßt: Nie hätten die Schändlichkeiten der Comödien den Beifall der Zuschauer gewinnen können, wenn sie nicht im täglichen Leben geduldet würden. Die ältern Griechen beobachteten doch bei ihrer verkehrten Ansicht noch eine Art von Schicklichkeit, da bei ihnen sogar ein förmliches Gesetz bestand, daß die Comödie, Was sie nur wollte und über Wen sie nur wollte, namentlich sich auslassen dürfe.S. hierüber Xenophon von der Athenischen Staatsverf. II, 18. Vgl. Plato von den Gesetzen VII, S. 817. XI, S. 935. Aber (so drückt sich Africanus in demselben Werke aus): Wen hat die Comödie nicht angetastet? oder vielmehr, Wen hat sie nicht mißhandelt? Wen hat sie geschont? Mochte sie immerhin heillose, bei'm Volke sich einschmeichelnde, Menschen, die im Staate Unruhen stifteten, einen Kleon, Kleophon, Hyperbolus angreifen.Das thut Aristophanes in seinen Comödien. Dagegen wollen wir noch Nichts 1231 einwenden (sagt er), wiewohl es immer besser ist, daß solcher Bürger Treiben vom Censor, als von einem Dichter geahndet werde: allein daß Perikles, nachdem er in seinem Vaterlande mit dem größten Ansehen schon eine Reihe von Jahren in Krieg und Frieden die Staatsgeschäfte geleitet hatte, mit Versen angegriffen, und diese auf der Bühne hergesagt worden, das war eben so unziemlich, als wenn bei uns Plautus oder Nävius den Publius und Cnäus Scipio,Die bekanntlich in Spanien umgekommen sind. oder wenn Cäcilius den Marcus Cato hätte schmähen wollen. Dann weiterhin sagt er: unsere zwölf Tafeln dagegen, die nur für sehr wenige Vergehen die Todesstrafe bestimmten, ordneten diese doch auf den Fall an: wenn Jemand einen Gesang oder ein Lied machen würde, das einen Andern um seinen guten Namen oder seine Ehre brächte.S. Dirksen a. a. O. S. 512. ff. Ein treffliches Gesetz. Denn die Lebensführung [der Bürger] muß dem Urtheile der Gerichte und den gesetzlichen Untersuchungen der Staatsbeamten unterworfen seyn, nicht den witzigen Köpfen der Dichter, und darf sich keinen Vorwurf gefallen lassen, wenn man nicht ermächtigt ist, darauf zu antworten und sich gerichtlich zu vertheidigen. – Dieß habe ich absichtlich aus dem vierten Buche des Cicero vom Staate ausgehoben, und zwar wörtlich, mit ganz kleinen Veränderungen oder Auslassungen, des leichtern Verständnisses wegen. Er kommt dann auf etwas Anderes, und schließt die Stelle so, daß er darthut, die alten Römer haben es nicht geduldet, daß auf der Bühne ein Lebender entweder gelobt oder getadelt werde. Augustin. de Civ. Dei II, 9.]

1232 11. [– die Comödie, sagt Cicero, ist eine Nachahmung des Lebens, ein Spiegel des Umgangs, ein Nachbild der Wahrheit. Donat. de Com. et Trag. p. 57.]

[– [Bei den Griechen standen die Schauspieler in besserer Achtung:] denn, was Cicero in demselben Buche vom Staat erwähnt, der Athener Aeschines, ein berühmter Redner, war als Jüngling in Tragödien als Schauspieler aufgetreten, und wurde doch nachher ein bedeutender Staatsmann:Ueber diesen Aeschines und den folgenden Aristodemus spricht Plutarch im Leben der 10 Redner Cap. 6. Aristodemus aber, gleichfalls ein tragischer Schauspieler, wurde von den Athenern mehrmals in Angelegenheiten, die Krieg und Frieden betrafen, als Gesandter zum Philippus geschickt. Augustin. de C. D. II. 10.]

12. [– Denn es ist weder jede Ergötzung zu tadeln, noch ist diese [eigentlich] der Zweck der Musik, sondern die jedesmalige Wirkung auf das Gemüth; der vorliegende Zweck aber die Beförderung der Tugend. Dieses aber ist Vielen verborgen geblieben, unter andern Demjenigen, der in dem Werke des Römers Cicero über den Staat das dort gegen die Musik Vorgebrachte ausspricht. Denn ich möchte nicht sagen, dergleichen Behauptungen seyen von ihm [dem Cicero] aus seinem Sinne gesprochen. Wie ließe sich wohl behaupten, daß er die Musik schmähe, und als eine heillose Kunst tadle, sie, welche die Tugenden und Mängel der Harmonieen und Rhythmen bestimmt; da er doch über den Tänzer Roscius, dessen ganze Geschicklichkeit in Nichts als einer würdelosen und werthlosen Rhythmik bestand, so außerordentlich entzückt war, daß er 123 behauptete, er sey der Welt durch eine besondere Gnade der göttlichen Vorsehung geschenkt worden. Wollte indessen Jemand behaupten, er spreche in seinem Werke vom Staate seine eigene Gesinnung aus, in der Rede für den Roscius aber spreche er blos der Sache [seines Clienten] zu Liebe; so kann mir Niemand verwehren, dieselbe Behauptung gegen ihn umzukehren. Ohnedieß würde er hiedurch im gegenwärtigen Falle, ohne es zu wollen, sich als Redner mehr zum Tadel, als zur Empfehlung, diese Behauptung aufstellen; denn in Hinsicht der Auffindung der Wahrheit oder eines richtigen Urtheils verdient Der wenig Vertrauen, der in seinen Ansichten dem vermuthlichen augenblicklich günstigen Eindrucke, oder seiner einseitigen Vorliebe, anstatt den Grundsätzen der Wahrheit huldigt. Ich glaube aber, er würde auch die Redekunst nicht darum verwerfen, weil es unter den Rednern Welche gibt, die sich bestechen lassen: allein eben so wenig ist es der Kunst als Vorwurf anzurechnen, wenn einige Künstler, um dem großen Haufen zu gefallen, die Musik zu unedeln Zwecken mißbrauchen. Hatte doch auch ihr Vaterland zu den Zeiten des Numa und bald nach ihm, als das Volk noch weniger gebildet war, die Musik als Theil der Bildung, wie er selbst erklärt, da sie sowohl im Privatleben bei Gastmälern, als öffentlich bei allen religiösen Feierlichkeiten, die festliche Stimmung erhöhte. – Aus dem Griechischen des Aristides Quintilianus von der Musik II, p. 60–71 ed. Meibom.]Das bei Orelli noch folgende Bruchstück eignet sich, da es blos Wörter enthält, nicht zur Uebertragung.


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