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Sechstes Kapitel

Die Gräfin von Rochlitz

Kurfürst Johann Georg III. von Sachsen, welcher, am 20. Juni 1647 geboren, seinem Vater am 22. August. 1680 in der Regierung folgte, war ein kräftiger, deutschpatriotischer Fürst, dessen Regierung manche wesentliche Vorzüge vor den zunächst vorhergehenden und unmittelbar folgenden hatte. Seine Politik war die der festen Treue für Kaiser und Reich und betätigte sich auch in seiner persönlichen tapferen Teilnahme an dem Entsatz von Wien und rheinischen Feldzügen. Im Hofleben war er weit entfernt davon, etwa fortschreitende Übergänge zu der glänzenden Üppigkeit zu bahnen, welche bald den Dresdner Hof zu einem zweiten Versailles machen sollte; vielmehr beschränkte er den unter seinem Vater bereits eingebürgerten fremdländischen Prunk und den Überfluß an italienischen Hofbediensteten, Kastraten, Kroaten, Heiducken u. dgl. Der Sinnenlust blieb er allerdings nicht fremd und eine darüber erhobene Mahnung des frommen Spener, damals Oberhofprediger und kurfürstlicher Beichtvater, gab den ersten Anstoß zu dessen Entfernung, die jedoch in der milden Form eines von Dresden aus veranlaßten Rufes nach Berlin erfolgte. Doch sind keinerlei ärgernis- oder auch nur aufsehenerregende Vorgänge jener Richtung bekannt, und es ist von da aus nicht im entferntesten ein bestimmter Einfluß auf die Regentenhandlungen des wackeren Kurfürsten geübt worden. Seinen Tod holte er sich wahrscheinlich auf seinem dritten Rheinfeldzug, wo verheerende Seuchen die Truppen ergriffen. Er mußte sich todkrank nach Tübingen bringen lassen, wo er, nach längerem Siechtum, am 12. September 1691 im 45. Lebensjahre starb. Mit seinem Tode schloß eine Zeit ab und eine neue brach an für Sachsen, wenn sie auch erst unter seinem zweiten Nachfolger in voller Reife hervortrat, um dann unter der dritten Regierung nur noch in ihren Verderbnissen zu wuchern, und darauf wieder einer neuen, besseren Platz zu machen. Noch hatte man vielfach die mittelalterliche Einfachheit in den Beziehungen des Staatslebens, strenge Sitte am Hofe, lutherische Orthodoxie als leitenden Charakterzug beibehalten. Bald sollte der Prunk einer Königskrone so Hof wie Staat auf glanzvollere Höhen ziehen, zu künstlichen Finanzmaßregeln treiben, in eine verschlungene auswärtige Politik verwickeln, und auf religiöse Indifferenz und politische Spekulation einen Konfessionswechsel gründen, der wohl erst in folgenden Generationen zur ernsten Gewissenssache wurde.

Jenes geschah unter dem zweiten Sohne Johann Georgs III., Friedrich August, als König von Polen August II., von seinen Zeitgenossen und der Nachwelt der Starke genannt, einem echten Kinde seiner Zeit, mit Geist, Geschmack und Mut begabt und nicht ohne Wohlwollen, aber alles an Glanz und Sinnlichkeit verschwendend und ihrer Befriedigung alles opfernd.

Den Übergang bezeichnet, noch zwischen den Nachklängen der Ausläufer des Mittelalters und den Vorklängen der französischen Periode schwebend, in etwas rohen, groben Zügen die kurze Regierung des älteren Prinzen, Johann Georgs IV. (geb. 18. Oktober 1668). Sie versprach anfangs besseres. Der junge Fürst besaß Verstand, Geschäftsgewandtheit und Eifer, hatte sich auf Feldzügen und Reisen (1685 und 1686) ausgebildet und schien die Politik seines Vaters fortsetzen zu wollen. Nur eines machte schon früher seinen Eltern, bald auch in weiteren Kreisen Verdruß und Sorge: seine Neigung zu einem frühreifen, durch keine sittliche Richtung getragenen weiblichen Wesen: Magdalena Sibylla von Neitschütz.

Der Vater der Dame war Rudolph von Neitschütz auf Gaussig, Diemen, Arnsdorf und Schiaugwitz, unter Johann Georg III. Generalwachtmeister und Oberster der Leibgarde zu Pferd, in den späteren Jahren dieser Regierung aber außer Aktivität gesetzt, unter Johann Georg IV. indes, durch den Einfluß seiner Frau und Tochter zum Generalleutnant und Obersten eines Kavallerieregimentes befördert. Die Mutter war Ursula Margaretha, geb. von Haugwitz, aus dem Hause Königswarthe.

Magdalena Sibylla wurde am 8. Februar 1675 geboren. Sie ward zu Dresden erzogen, wo sie von Jugend auf den Hof sah und dessen Kreisen nahetrat. Ihre Schönheit zog ihr schon bei ihrem Eintritte in ihr 13. Jahr verschiedene Anbeter zu. Diese Schönheit muß ungewöhnlich gewesen sein. Die vorhandenen Porträts von ihr zeigen jedoch zwar üppige Formen, eine schöne Stirn und Wollust auf Mund und Augen, dagegen weder edle, noch liebliche Züge, vielmehr das Gepräge einer durch frühe Wollust erzeugten frechen Üppigkeit, und ihr ganzes Wesen erinnert nicht an die früher durch Romantik, später durch Esprit und Grazie gehobenen Schönheiten des französischen Hofes, es müßten denn die Hoffräuleins der Katharina von Medici gewesen sein, die die Opfer der Bluthochzeit mit üppigen Scherzen und frivoler Neugier beschauten. Am ersten mochte sie noch ihre Vorbilder am englischen Hofe, unter den Stuarts der Restaurationszeit, finden. Doch urteilen wir nicht zu streng nach dem Anschein. Von dem eigenen selbständigen Handeln des Fräuleins ist wenig bekannt geworden; überall erscheint sie, die ja fast noch als Kind starb, als das willenlose Werkzeug einer herrsch- und habsüchtigen, intriganten und abergläubischen Mutter. Auch haben die Gegner beider – und dazu gehörte die gesamte Volksstimmung – so vielfache und schwere, zum Teil völlig ungereimte Beschuldigungen auf sie gehäuft, daß man, wo so manches offenbare Verleumdung ist, gegen alles mißtrauisch werden möchte. Indes bleibt, auch wenn wir alles Unerwiesene als unwahr betrachten und das Verhältnis einer fürstlichen Maitresse durch die Zeitansichten entschuldigt halten wollen, immer noch manches, was jedenfalls großen Mangel an Scham und Zartgefühl und grobe Unwissenheit verrät, und nirgends ist uns ein edlerer, versöhnender Zug von ihr aufbewahrt worden. Nicht einmal darüber sind wir sicher, ob sie ihren fürstlichen Anbeter wahrhaft geliebt habe, ihm auch nur treu, und ob ihre klettenähnliche Anhänglichkeit an ihn nicht bloß das Kind des Interesses gewesen sei.

Auch das erweckt Verdacht, daß es scheint, als hätte keiner ihrer ersten anderweiten Verehrer auf ernstere Absichten eingehen und ihr Treue halten wollen. Mutter und Tochter werden beschuldigt, und die erstere räumt es selbst ein, daß sie abergläubische Mittel angewendet, um einen solchen Bewerber dabin zu bringen, daß er ernst mache und sich nicht von ihr zurückziehe. Es war dies der Obersthofmeister des Prinzen Friedrich August, Christian August von Haxthausen. Außerdem wird der damalige Kammerjunker, nachherige Graf und Kabinettsminister, Friedrich von Vitzthum, unter ihren frühen Bewerbern genannt. Von einem Obersten Klemm sagte die Lästerchronik, daß er ihre frühe Gunst genossen. Von Haxthausen hat die alte Neitschütz behauptet, scheint es aber durch nichts bewiesen zu haben, daß er mit ihrer Tochter förmlich versprochen und öffentlich verlobt gewesen, das Verlöbnis aber wieder zurückgegangen sei, worauf erst ihre Tochter sich dem Kurfürsten ergeben habe. Traten Haxthausen, Vitzthum usw. zurück, weil sie die Liebe ihres Fürsten erkannten? Aber sollten nicht die Damen diese noch früher erraten und ihre Bemühungen dann ganz auf das edlere Wild gerichtet haben? Oder widerte die Freier, bei näherer Bekanntschaft, das wollüstige Kind an und fürchteten sie, keine reine Gattin in ihr zu erhalten? Die chronique scandaleuse wollte später wissen, daß das Fräulein schon vor ihrer Verbindung mit dem Kronprinzen schwanger geworden und das Kind entweder abgetrieben oder umgebracht und auf dem Taschenberge vergraben worden sei. Das Kind sei gefunden worden, und der damals noch gegen die Neitschütz kaltsinnige Kurprinz habe selbst gesagt: es sei gewiß von ihr. Indes, das mag wohl zu den späteren Erfindungen gehören.

Sobald Johann Georg IV. die Regierung übernommen hatte, erklärte er die Neitschütz öffentlich zu seiner Favoritin. Hierdurch erlangte sie auf einmal alle schimmernden Vorteile, welche einer stolzen, wollüstigen und eigennützigen Leidenschaft nur immer schmeicheln konnten. Reiche Leibrenten, ein glänzender Haushalt, ein eigenes Palais in Dresden – das Fürstenbergische Haus an der Elbbrücke, in welches aus dem geradeüberliegenden Schlosse über die Gasse ein bedeckter Gang geführt ward, den man insgeheim den schwarzen Gang nannte – Landgüter, tägliche Aufwartungen von hohen und niederen, vor ihr sich bückenden Standespersonen, prächtige außerordentliche Geschenke von dem Kurfürsten und von denen, die etwas durch ihren Einfluß zu erlangen wünschten, Feste und Lustbarkeiten aller Art, deren Königin sie war, dies alles versetzte sie in einen Rausch des Glückes, zog ihr aber auch Neid, Mißgunst und Anfeindung aller Art zu. Noch war die Volkssitte nicht an öffentliche Maitressenwirtschaft gewöhnt, wie ja noch gegen die Cosel die Geistlichen auf den Kanzeln donnerten, ohne daß es August II. geraten gefunden hätte, das zu hindern. Es erschienen heftige Schmähschriften und Pasquille gegen sie. Ein großer Teil des Hofes und Adels beobachtete ein Benehmen gegen sie, woraus sie wohl entnehmen konnte, daß nur Rücksicht auf den Kurfürsten von offener Darlegung der Verachtung abhielt. Wir finden nicht, daß die ersten Diener des damaligen Hof- und Staatswesens sich an sie angeschlossen hätten. Am unwilligsten über das ganze Verhältnis war natürlich die Kurfürstinmutter, Anna Sophie, Tochter König Friedrichs III. von Dänemark, und diese erfaßte denn gleich den naheliegenden Gedanken, ihren Sohn durch eine standesmäßige Vermählung von seiner, wie es schien, mehr auf Sinnlichkeit, als auf wahres Seelenverständnis begründeten Neigung abzuziehen. Man benutzte dazu die durch politische Verhältnisse angebahnte Annäherung an den Berliner Hof. Schon im Januar 1692 hatte der Kurfürst in Torgau eine Zusammenkunft mit Friedrich III. von Brandenburg, auf welcher an die alten Hausverträge zwischen Brandenburg und Sachsen angeknüpft und das Zusammenhalten gegen Frankreich gefestigt werden sollte. Die beiden Kurfürsten stifteten damals den nach dem Tode Johann Georgs IV. wieder erloschenen Ritterorden der guten Freundschaft oder vom güldenen Brasselett, und jeder nahm zwölf Ritter seines Hofes darin auf. Bald darauf machte Johann Georg einen Gegenbesuch in Berlin und verlobte sich hier mit der Witwe Markgraf Johann Friedrichs zu Anspach, der Prinzessin Eleonore Erdmuthe Luise von Sachsen-Eisenach. Damals schien die Gunst der Neitschütz im Wanken und man sprach davon, daß der Kurfürst sie mit einem jährlichen Gnadengehalte von 4000 Talern vom Hofe zu entfernen gedenke. Aber gerade von da an erreichte ihre Macht den Gipfel.

Die Ehe war nicht aus Neigung geschlossen und die verwitwete Braut mochte keinen Vergleich mit den jugendlichen Reizen der Neitschütz aushalten können, welche ihrerseits alles aufgeboten zu haben scheint, den Kurfürsten mit neuen Banden an sich zu fesseln und seiner künftigen Gemahlin zu entfremden. Gewiß ist, daß schon der Empfang der letzteren in Leipzig, wohin sie an der Ostermesse 1692 kam und wo die Vermählung am 17. April vollzogen wurde, von Seiten des Kurfürsten äußerst kalt, ja zurückstoßend war. Er soll ihr nicht entgegengekommen sein und ihrem Einzuge an der Seite der Neitschütz zugesehen haben. Ja, es heißt, als der Kurfürst und die Kurfürstin von Brandenburg ihm die Braut zugeführt und er bemerkt hätte, daß sie ein samtenes Kleid trug, habe er zu ihr gesagt: »Sie müssen wohl toll sein, daß Sie in den Hundstagen(?) ein samtenes Kleid tragen.« Gewiß ist jedenfalls, daß die Vermählung sehr in befremdender Stille vor sich ging und daß, ganz wider die damalige Gewohnheit, keine Medaillen darauf geschlagen wurden. Man behauptet, die ganze Heirat würde ohne die nachdrücklichsten Vorstellungen des Kurfürsten von Brandenburg zurückgegangen sein, und es scheint der neuen Kurfürstin niemals gelungen zu sein, auch nur vorübergehend das Herz ihres Gemahls zu rühren. Er selbst beklagte sich, daß er sich nächtlich an der Seite derselben unwohl und beklommen fühle, daß ihm übel werde, daß es ihn wie mit unsichtbarer Gewalt aus ihrem Schlafzimmer zu der Neitschütz treibe, daß ihm erst wieder wohl werde, wenn er bei dieser sei: Erscheinungen, die man später der Zauberei zuschrieb. Das Verhältnis zwischen den beiden Gatten wurde immer gespannter und unfreundlicher, und der Zwiespalt scheint von den Neitschützens geflissentlich geschürt worden zu sein. Hofdamen der Kurfürstin wendeten sich gegen ihre Gebieterin an die Frau von Neitschütz. Die Verwendungen der Kurfürstinmutter fruchteten nichts. Mehr mag es zum Schutze der unglücklichen Fürstin beigetragen haben, daß ihr Schwager, Friedrich August, der sich in dieser ganzen Angelegenheit edel und würdig benahm, wie denn er selbst zwar später vielfach die Treue, aber niemals die Achtung gegen seine eigene Gemahlin aus den Augen setzte, den Neitschützens nachdrücklich empfohlen zu haben scheint, es nicht zum Äußersten kommen zu lassen. Doch ist es einmal (24. Februar 1694) in Pillnitz nahe daran gewesen, daß die Kurfürstin nach Freiberg verwiesen und eine Scheidung eingeleitet worden wäre.

Seit sich vollends das Fräulein von dem Kurfürsten schwanger fühlte, was gegen Ende des Jahres 1692 geschehen sein mag, ward ihr Eifer für Sicherung einer glänzenden Zukunft und zugleich ihr Vertrauen zu ihrer Macht verdoppelt. Es hat sich die Abschrift eines Eheversprechens des Kurfürsten vorgefunden, was allerdings vom 16. Oktober 1691 datiert ist, hinsichtlich dessen aber die alte Frau von Neitschütz später bekannt hat, daß es erst im Jahre 1693 ausgestellt worden sei. Man habe es zurückdatiert, damit, wenn die Zulässigkeit einer gleichzeitigen Doppelehe nicht zu behaupten wäre, ihre Tochter für die erste Gemahlin gelten müsse und der Vorwurf der illegitimen Verbindung vielmehr auf die Kurfürstin falle. Indes müßte es jedenfalls zu Anfang des Jahres 1693 ausgestellt sein, da zur Zeit seiner Abfassung weder die Entbindung der Neitschütz, noch ihre Standeserhöhung erfolgt war. Der Kurfürst erklärte darin, daß ungeachtet keine formelle Kopulation geschehen und sie beide das Versprechen einander nur vor ihren Eltern getan, er solches für eine rechte Ehe halte und erkenne, indem »jenes nur eine zugesetzte Sache von dieser Kirchen, dieses aber ebensoviel« sei. Er erklärt jedoch zugleich, daß etwa aus dieser Verbindung erwachsende Kinder zwar rechte Kinder seien, aber »um keine Zerrüttung und Streitigkeit in dem Kurhause anzufangen«, keinen Teil an den Landen und der Kurwürde haben und nur Grafen und Gräfinnen genannt werden sollten; verspricht ihnen übrigens »ehrliches Auskommen« und will nach seinem Tode so für sie gesorgt haben, daß sie sich seiner nicht zu schämen hätten. Das verspreche er schriftlich an Eides Statt. Dabei behält er sich aber in dieser seltsamen Erklärung ausdrücklich vor, sich noch eine Frau von gleichem Geblüte mit ihm zu nehmen, die den Namen der Kurfürstin führen und deren Kinder die rechtmäßigen Erben der Kur und Lande sein sollten. Die Fassung des Dokumentes ist so, daß man es eher in das Jahr 1691, als in das Jahr 1693 setzen möchte. Wunderlich bleibt es, daß darin die Tatsache einer bereits bestehenden standesmäßigen Verehelichung des Kurfürsten ganz verschwiegen wird. Wäre es wirklich schon 1691 ausgestellt worden und hätte die Generalin etwas anderes nur ausgesagt, weil sie durch Eingestehen dieses Falsums ihre Sache nicht wesentlich zu verschlimmern, wohl aber dem Hofe einen Gefallen zu tun glaubte, der ihr Nachsicht in betreff schwerer Beschuldigungen verschaffen sollte? Oder war die Abfassung gerade so berechnet, um es glaubhafter zurückdatieren zu können? Und wird man nicht nach dem allen das ganze Dokument für unecht zu halten haben, so lange das Original nicht zum Vorschein kommt? Bemerkenswert ist freilich, daß bei dem späteren Prozesse gegen die alte Neitschütz keineswegs die Unechtheit des Dokumentes behauptet, sondern ihr dessen Auswirkung sowie das daran begangene Falsum zur Last gelegt ward.

Ein Teil des Versprechens ging schon am 4. Februar 1693 in Erfüllung. Man hatte sich an den Kaiser um Erhebung des Fräuleins in den Reichsgrafenstand gewendet. Obschon der Wiener Hof mit der Politik des Kurfürsten, der um jene Zeit sich von Österreich zurückzuziehen und in Gemeinschaft mit Hannover eine neutrale Stellung einnehmen zu wollen schien, nicht sonderlich zufrieden war, so handelte es sich doch bei jener Angelegenheit um eine Gefälligkeit, die der Kaiser in jenen Zeiten weit unbedeutenderen Fürsten, als der Kurfürst von Sachsen war, nicht abzuschlagen pflegte. Daß die Gefälligkeit ihre Grenze hatte, ergab sich später. Jetzt aber trug man kein Bedenken, das Fräulein von Neitschütz, deren Deszendenten, ingleichen dieser eheliche Leibeserben und Erbenserben und Nachkommen beiderlei Geschlechts in des heiligen Römischen Reiches Grafenstand zu setzen. In dem Grafendiplom werden hauptsächlich die Verdienste des Kurfürsten als Grund angeführt. Doch will der Kaiser auch »die sichere Nachricht haben, wesgestalten obgedachte Magdalena Sibylla Neitschützin aus altem adeligen Geschlecht entsprossen, welcher auch viel vornehme Familie in dem heiligen Römischen Reich mit Blutsfreundschaft verwandt seyndt, der Rittertaten ihrer Voreltern zu geschweigen.« Sie wurde zur Gräfin von Rochlitz erhoben. Als Wappen verlieh ihr der Kaiser einen quartierten Schild, wo in zwei Feldern das Neitschützische Wappen, in zwei anderen drei schwarze Rochen in goldenem Felde, als das (angebliche) Wappen der Grafschaft Rochlitz, im Herzschild das heutige sächsische Wappen zu sehen war. Ferner wurde ihr und ihren Nachkommen das Prädikat Hoch- und Wohlgeboren verliehen. Endlich »noch diese besondere Gnad und Freiheit, wenn sie durch den Segen Gottes über kurz oder lang, entweder durch Kauf, Erbschaft, Donationen, oder in anderen redlichem Wege, wie und auf was für eine Weise das geschehen kann oder mag, ein oder mehr Graf- oder Herrschaften, wo die gelegen sind, an sich bringen, oder wirklich possidiren würden (welches wir ihnen denn aus Römischer Kaiserlicher Macht vergönnt und zugelassen haben wollen), daß Sie dieselbe ohne menniglichs, wer der, oder die seyn, Einstand, Widerspruch oder Verhindernuß geruhiglich innehaben, besitzen und genießen, auch sich alsdann gegen Uns und Unsere Nachkommen und sonst jedermenniglich, Grafen oder Herren, oder auch Gräfinnen und Frauen von zu oder auf denselben Graf- und Herrschaften, nennen, schreiben, heißen, und nicht allein denselben Titul, sondern auch Stand, Session, das Wappen, samt obigen ihnen erteilten Prädikat und Insignibus führen und gebrauchen sollen, und mögen – – – Gestalten ihnen über solches dann auch alle diejenige Privilegia, Regalia, Recht und Gerechtigkeiten, Vorgang, Stand, Ehre, Würde, Session, Stimme, Altherkommen, Herrlichkeiten, Praerogativen, in Reichs-, Kreistagen und anderen Versammlungen Zoll, Akzisen, Mauthen und Münzenprobation und allen anderen, nichts ausgenommen, so bei solchen Graf- und Herrschaften hergebracht, und die vorige Possessores gehabt, in aller Gestalt und Maße, als ob derselbe Titel, Stand und Wappen, von ewigen Inhabern auf Sie kommen und gefallen wäre, wirklich zu gebrauchen, und noch weiter Kraft dieses vergönnt sein soll. Wenn Sie Gräfin zu Rochlitz oder Ihre Deszendenten, und deren eheliche Leibeserben und Nachkommen, auch über kurz oder lang Begierde gewinnen sollten, im heiligen Römischen Reiche ein oder mehr neue Sitze oder Schlösser zu erbauen, so geben wir Ihnen diese Freiheit, daß sie dieselben Sitze oder Schlösser, so Sie also erbauen oder sonst erkaufen und redlich bekommen, bei ihren jetzigen Namen lassen oder denselben gar abtun oder verändern und einen neuen schöpfen, auch sich nach denselben nennen und schreiben mögen.« – Inländischen Behörden ward diese Erhebung durch Kurfürstlichen Erlaß vom 17. März 1693 bekannt gemacht.

Zwei Tage vor der Ausstellung dieses Diploms, am 2. Februar, hatte der Kurfürst, welchem der König Wilhelm III. von England, um ihn an die Sache der Allianz zu schließen, im Januar die Insignien des Hosenbandordens übersandt hatte, sowie die Gräfin, nach Robethon, für ihre Verwendung mehr als 40.000 Taler von England bekommen haben soll, ein neues Bündnis mit Kaiser Leopold geschlossen, wonach er 12.000 Mann gegen Frankreich ins Feld stellen und dafür 400.000 Taler Subsidien erhalten sollte. Am 10. Mai trat er der großen Allianz gegen Frankreich bei. Er stellte sich selbst an die Spitze seiner Truppen und rückte mit ihnen im Juni an den Rhein. Sie fochten am 12. Juli, im Verein mit den Hessen, bei Zwingenberg und bezogen dann, unter dem Oberbefehl des Markgrafen Ludwig von Baden, mit den Reichstruppen das wohlverschanzte Lager bei Flein, von wo aus die Franzosen abgewehrt und zum Rückzug über den Rhein genötigt wurden.

Die hochschwangere Gräfin von Rochlitz begleitete ihn auf diesem Zuge. Um ihretwillen war auch der Superintendent zu Pirna, Dr. Johann David Schwerdtner, der sich ihrem Interesse angeschlossen und sich, wie es hieß, in Schriften für sie bemüht hatte, als Reisehofprediger in die Campagne gefolgt. In Frankfurt a. M. kam sie mit einer Tochter nieder, welche Dr. Schwerdtner taufen mußte. Das Kind erhielt die Namen Wilhelmine Marie Friederike. Die beiden ersten Namen sollen von dem König und der Königin Wilhelm und Maria von England herrühren, welche Taufpaten gewesen seien. Hatte sonach das arme Kind auch so eifrige Protestanten zu Taufzeugen und war es auch lutherisch getauft worden, so wurde es doch später, auf Anordnung des durch den Kurfürsten bestellten Vormundes, des nachherigen Königs August II., katholisch erzogen und ist in der Folge an einen Grafen von Dunin, Castellan von Radom, verheiratet worden. Sie gebar ihm fünf Kinder und ward 1736 von ihm Witwe. In einem in Büschings Magazin abgedruckten, allerdings von Fehlern wimmelnden Aufsatze wird gesagt, daß das Kind nach des Kurfürsten Tode dem Amtsschösser zu Gommern zur Erziehung anvertraut worden, aber schlecht gehalten und für dasselbe nur 300 Taler jährlich ausgesetzt worden seien. Klotzsch bezweifelt das, weil man es nicht einem lutherischen Pflegevater würde anvertraut haben, nachdem man es katholisch erziehen zu lassen beschlossen, und meint, es finde hier vielleicht eine Verwechslung mit einem älteren Kinde der Gräfin statt, von welchem der Ruf erzählte. Indes die katholische Erziehung fand wohl erst nach dem Übertritte Augusts zu dieser Konfession 1697 statt. Da war das Kind erst vier Jahre alt und bis dahin war von einer Erziehung in konfessioneller Hinsicht keine Rede und mochten 300 Taler jährlich ganz ausreichend erscheinen, zumal man wohl nicht gleich entschieden war, wie man die Zukunft des Kindes bestimmen sollte.

Die Wünsche der Gräfin oder ihrer Mutter flogen jetzt höher. Man versuchte die öffentliche Meinung zu bearbeiten, oder vorzubereiten, vielleicht auch um den Kurfürsten für gewisse Pläne zu stimmen, indem man Schriften zu Gunsten einer fürstlichen Doppelehe verbreitete. Darauf bezügliche Schriften sind bei dem Oberkonsistorium eingereicht worden. Unter dem Titel: »Liebe zwischen Prinz Hertzmuthen, Printzen in Albinien, und Fräulein Theonilden, oder drey Reimschaften, worinne die Theonilde dem Fürsten in Albinien ihre Liebe anträgt, der Durchlauchtigste Prinz Hertzmuth, auf geschehenen Vortrag an seine Gemahlin, eingehet, und die Durchlauchtigste Prinzessin Patientia Victrix diesfalß selbst entschuldiget. Wobei zugleich von der Frage: Ob das viele Weibernehmen zu gestatten? gehandelt wird. Herausgegeben durch L. Icimandern«, erschien eine solche ohne Angabe des Druckjahres, in zwei Quartbogen. Sie ist in Hoffmannswaldauschem Geschmack gefaßt und die Verse, in denen die eingewebten Briefe geschrieben, sind für diese Zeit fließend genug und haben ihre warmen, aber auch ihre schlüpfrigen Stellen, sowie auch Ausdrücke nicht mangeln, welche jetzt nicht mehr in edlerer Bedeutung angewendet werden können. Erst beklagt sich Fräulein Theonilde, an Prinz Hertzmuthen schreibend, daß er kalt gegen sie geworden, seit er ein ehelich Weib genommen. Sie erinnert ihn an frühere süße Stunden und die Opfer, die sie ihm gebracht haben will.

»Bedenkt der Fürst nicht mehr, da er mich erstlich küßte,
Wie damals Lebenstau benetzte meinen Mund.
Es regen sich in mir noch wundersüße Lüste,
Wenn mir zu Sinne steigt dieselbe Zeit und Stund. – –
Wo ist nun jetzt mein Prinz! das Labsal meiner Jugend,
Der mich, sonst keiner mehr, das erstemal umfing?
Vor dessen Lieb ich gab die jungfräuliche Tugend,
Und stets mit meinem Mund an seinen Lippen hing?«

Der Ehestand sei schuld. Aber das »Bibelbuch« weise den Fürsten an, »im Notfall« sich »zwei Weiber zugleich zu schenken«. Lamechs Beispiel und Davids, das des Landgrafen Philipp von Hessen, dem selbst Luther zugeraten, das märchenhafte des Grafen Ludwig von Gleichen wird angezogen. Auf das was »die Landschaft« sage, auf das was der Pöbel denke, müsse man nicht achten.

»Es darf sich auch der Prinz nicht vor Gesetze scheuen,
Er ist aus Fürstenblut, so Rechte brechen darf.«

Schließlich wird er »nach achten« zur »Liebeslust« eingeladen. Der Prinz schreibt jedoch zunächst an seine Gemahlin Patientia Victrix, zeigt sich aber dabei durch den Brief Theonildens gerührt und ungeachtet Theonilde von geringerem Stande und nicht schöner sei als die Fürstin, gleichwohl durch unwiderstehliche Liebe, an sie gefesselt.

»Ich lieb' die Theonild und will sie forthin lieben,
Dies war auf langen Streit der festgefaßte Schluß.
Doch dies sei dir zur Prob' der festen Treu' geschrieben,
Dich liebt' ich, weil ich wollt', sie lieb' ich, weil ich muß.«

Auf »Zweigemahlschaft« wolle er sich nicht einlassen; die Fürstin solle sein »bestes Gold und jene Silber bleiben«; weder Ehe noch Lieben solle »eingestellt« werden. Am Schluß deutet er sogar das mögliche baldige Vergehen der Liebe zu Theonilden an. Die Fürstin aber ist nicht so leicht überzeugt:

»Mein Herzmut schreibet zwar: Ich bleibe doch die seine;
Allein die wahre Lieb' geht keine Teilung ein;
Sie sagt: Entweder gar, sonst aber nicht der meine,
Du kannst ja nicht mein Mann und jener Liebster sein.«

Die »geile Brunst« könne nicht dauern, wenn sie nicht durch »die schwarze Kunst« unterstützt würde und »auch des Teufels feste Mauern brächen endlich«. Sie bekämpft sodann die angeführten Beispiele und führt entgegenstehende Bibelstellen an. Sie ruft aus:

»Und welcher Fürst ist frei von Gottes Recht und Willen?
Es bindet ihn sowohl als einen andern Mann.«

Indes sagt sie endlich: sie weiche, weil ihr Fürst es so haben wolle. Dabei bringt sie wieder die bedenkliche Andeutung:

»Mein Prinz kann nicht dafür, er liebte mich von Herzen,
Wenn nicht ein Zaubergeist an seiner Seite hing.«

Dann stellt sie ihm vor, daß »ein Purpur nur mit Purpur sich umfangen« sollte, hofft, daß er in kurzem das »andere Lieben einstellen« werde, verzweifelt aber darauf wieder am Erfolg ihres Schreibens und erklärt, daß sie für ihn auch sterben wolle. Für den Verfasser dieser Briefe hat man gewöhnlich den schon erwähnten Dr. Schwerdtner gehalten. Ein ihnen angehängtes Schreiben L. Icimanders an T. von L., welches ein in aller üblichen Form abgefaßtes Rechtsgutachten über die Zulässigkeit der polygamia simultanea enthält, ist erst dem damaligen Hofrat, nachherigen Großkanzler von Beichling zugeschrieben worden, während man später, seit Thomasius' Vorgang, den berühmten Juristen Dr. Samuel Stryk für dessen Verfasser ansah. Auch dieses Gutachten ist eigentlich ganz gegen die Sache, in deren Interesse es verfaßt sein soll. Der Verfasser hat sich seine an sich schon schwierige Aufgabe noch erschwert, indem er nicht den besonderen Fall eines Fürsten, der, durch Standesverhältnisse an eine ungeliebte Gemahlin gebunden, daneben noch eine morganatische Ehe eingehen will, sondern die Vielweiberei überhaupt zum Gegenstande der Frage nimmt. Er führt nun allerlei laxe Gründe zu deren Gunsten an, bringt aber dann weit stärkere Gegengründe vor und widerlegt schließlich die ersteren vollständig. Nur am Schlüsse arbeitet er insofern im Interesse seiner Klientin, als er den Zweifel erweckt, ob nicht das Verhältnis eines Fürsten etwas anderes rechtfertige. Er sagt: »Ob aber diese Rationes auch contra principem polygamum stattfinden, davon will ich bei anderer Gelegenheit meine Meinung eröffnen.« Uns ist das Glaubhafteste, daß die ganze Schrift zwar von den Neitschützen bestellt und bezahlt worden ist, daß aber die Verfasser sich nicht getrauten, deren Sache auch wahrhaft auszuführen und sich daher in der angeführten Weise durchzuschleichen suchten.

Die Neitschütze strebten immer weiter. Es finden sich mehrfache Spuren von Versuchen, den Kurfürsten gegen seine Gemahlin zu erbittern. Namentlich scheint man die seit der Niederkunft hervortretende, aus vorzeitiger Wollust leicht zu erklärende Kränklichkeit der Gräfin auf angebliche Vergiftungsversuche geschoben und den Verdacht davon auf die Kurfürstin zurückgeleitet zu haben. Auch sollen in jener Zeit die abergläubischen Versuche, einen Liebeszauber auf den Kurfürsten auszuüben, von denen wir weiterhin Näheres hören werden, erneuert und verdoppelt worden sein. Die Neitschützens mögen aber geglaubt haben, auch wenn es ihnen gelänge, die Kurfürstin zu verdrängen oder wenn die kränkliche Dame bald mit Tod abginge, würde ihr Ziel: eine förmliche Vermählung der Gräfin von Rochlitz mit dem Kurfürsten nur dann zu erreichen sein, wenn sie vorher in einen noch höheren Stand gehoben worden.

Der Hofrat Wolfgang Dietrich von Beichling, Sohn des Geheimen Rates Gottfried Hermann von Beichling, Oberhofrichter zu Leipzig und seit 1693 Präsident des Oberkonsistoriums, sowie der Perpetua Margarete von Lüttichau war mit einer Schwester der Gräfin von Rochlitz, Anna Katharina von Neitschütz, verheiratet und schloß sich dem Interesse dieser Familie an. Er ward beschuldigt, zu den Manipulationen in betreff des Eheversprechens geraten zu haben, was jedoch nicht erwiesen worden ist und seiner späteren Hofgunst nicht im Wege gestanden hat. Zu Anfang des Jahres 1694 wurde er nach Wien gesandt, zunächst um die Freilassung des Feldmarschalls von Schöning zu erwirken. Er hatte mit dieser Negotiation so wenig Glück wie mit einer anderen, mit der ihn die alte Generalin beauftragt haben soll und welche die Erhebung der Gräfin in den Reichsfürstenstand bezweckte. Ungeachtet aller Bemühungen ging der kaiserliche Hof darauf entschieden nicht ein, sondern verweigerte das Gesuch schlechtweg. Kaiser Leopold soll dabei die Worte gebraucht haben: »Was Fürstin, was Fürstin! Kursachsen hat Fürstin genug an seiner preiswürdigen Gemahlin.« Und doch soll man einen Übertritt der Gräfin zur katholischen Kirche, und daß sie auch den Kurfürsten dazu bereden werde, in Aussicht gestellt haben.

Bald sollte sich zeigen, daß das ganze Streben auch sonst eitel war. Die Gräfin von Rochlitz hatte sich seit ihrem Wochenbett niemals wieder erholt. Als sie 1693 mit dem Kurfürsten aus der Campagne nach Leipzig kam, bekam sie, zugleich mit ihrem Gesellschaftsfräulein von Kuhlau, nach dem Genuß einer Pastete bedenkliche Zufälle. Die Kuhlau erholte sich bald; die Gräfin dagegen kränkelte fort und ihr Leih begann aufzuschwellen, weshalb sie anfangs eine neue Schwangerschaft vermutete. Nachher dachte sie an Gift und benutzte diesen Argwohn zur Erbitterung des Kurfürsten. Die Ärzte, welche die Lebensweise der Gräfin für die wahre Ursache hielten, dies aber sich nicht zu sagen getrauten, widersprachen dem Verdacht. Im März 1694 ward sie bettlägerig und ihre Umstände verschlimmerten sich, bis endlich die Blattern ausbrachen, die aber, vielleicht infolge der damals üblichen grundverkehrten Behandlung, nicht zur Reife gelangten, sondern zurücktraten und ihren Leib mit einer schwarzen Rinde bedeckten. Sie fiel zuletzt in heftige Krämpfe und starb am 4. April 1694 in ihrem Hause zu Dresden im 20. Jahre ihres Alters. Noch ehe die Leiche vom Sterbebett gehoben werden konnte, brachen grüne und gelbe Flecken an ihr aus, welche der Kurfürst, der sich nicht von den Überresten der Geliebten trennen wollte, als Folgen des geargwöhnten Giftes betrachtete, während die Ärzte sie auf die Krämpfe und die spanischen Fliegen schoben und auch nach angestellter Sektion bezeugten, daß die Ursache des Todes keineswegs in einem Gift zu suchen sei.

Der Kurfürst, der während ihrer Krankheit ihr Zimmer fast nicht verlassen hatte, war untröstlich. Nach dem Tode der Gräfin und nachdem der Herzog die Versiegelung hatte vornehmen lassen, wurden alle Zimmer in ihrem Hause mit schwarzem Tuch bekleidet. Die Leiche ward in karmosinroten Samt mit goldenen Schleifchen gehüllt und ihr nicht nur viele kostbare Spitzen angetan und eine schöne Fontangenhaube aufgesetzt, sondern auch viel Geschmeide mitgegeben. Namentlich hatte sie eine kostbare Agraffe und das an den vier Enden mit vier großen Diamanten besetzte Bild des Kurfürsten am rechten Arme unter den Engageanten und Samtärmeln. Sie trug zwei kostbare Ringe und lag auf einem schwarzsamtenen, mit Gold verbrämten Kissen, in einem mit schwarzem Samt und goldenen Zwecken ausgeschlagenen Sarge auf einem Postament, zu welchem zwei mit schwarzem Samt bedeckte Stufen führten. Neben ihr standen vier hölzerne, versilberte hohe Pyramidenleuchter sowie einer zu Häupten, einer an den Füßen mit je acht weißen Wachskerzen. Zwölf kurfürstliche Fußtrabanten mit ihren Hellebarden mußten, je vier Mann stark, bei ihr Wache halten sowie zwei kurfürstliche Kammerjunker, zwei ihrer Kammerjungfern und ihre zwei Kammermädchen, des Nachts auch noch zwei Bediente. Die Leiche, welche der Kurfürst oft besuchte, blieb vier Tage dem Publikum ausgestellt. Der Kurfürst legte tiefe Trauer an und der ganze Hof mußte in schwarzen Kleidern erscheinen. Er ließ an 30 Pagen und Lakaien sowie die ganze Dienerschaft der Gräfin kleiden und an 40 Trauerzeichen, deren jedes über 20 Taler gekostet, an die Verwandten der Gräfin und die vornehmsten Beamten austeilen. Am 11. und 12. April wurde in Dresden von 11 bis 12 Uhr mit allen Glocken geläutet. Am Begräbnistage, Donnerstag dem 12., mußten sich alle Bürger bei Strafe mittags schwarz gekleidet mit Ober- und Untergewehr stellen und hernach von dem Hause der Gräfin bis an die Kirche die Gassen besetzen, um bei dem Vorüberkommen der Leiche das Gewehr zu präsentieren. An allen Straßenecken brannten Wachtfeuer und je acht Mann weit stand eine Fackel. Den guten Dresdner Bürgern ward das aber eine langweilige Sache. Denn erst um 8 Uhr abends, nachdem der Geheimrat Senft im Trauerhause eine Rede gehalten, ging der Leichenkondukt fort. Vorangingen sechs Hofbediente mit großen weißen Wachskerzen und langen Mänteln. Dann folgten zwei Marschälle mit langen Mänteln und schwarz überzogenen Stäben. Darauf 62 Schüler paarweise mit langen Floren und weißen Wachsfackeln. Wieder zwei Marschälle. Die Leute der Gräfin in langen Mänteln und Floren. Darauf die Leiche auf einem sechsspännigen niedrigen Leichenwagen, der mit dem fürstlichen Leichenornat bedeckt war. An beiden Seiten des Sarges waren die Wappen der verwandten Familien, vorn das der Gräfin angebracht. Neben der Leiche gingen einige Kavaliere und Hofbediente mit weißen Wachsfackeln. Dann zwei berittene Marschälle. Darauf der Kurfürst selbst in seiner vergoldeten Staatskarosse, neben welcher 16 Fußtrabanten in langen schwarzen Mänteln gingen, schwarze, mit silbernen Quasten versehene Hellebarden tragend. Auch gingen einige Leute mit weißen Wachsfackeln daneben. Dann wieder zwei berittene Marschälle. Hierauf der Herzog Friedrich August in sechsspänniger Kutsche von acht Trabanten und Pagen mit Fackeln umgeben. Wieder zwei berittene Marschälle. Der Oheim der Gräfin, Oberhofmarschall von Haugwitz, in zweispänniger Kutsche. Der jüngste Bruder derselben. Kammerherr von Neitschütz, in einem einspännigen, schwarz überzogenen Wagen. 54 zweispännige Karossen mit Hofkavalieren. Vor jeder Kutsche trugen zwei Lakaien weiße Fackeln. Zuletzt kamen sechs Hofbediente mit Fackeln. So ging der Zug durch die en haye gestellte Bürgerschaft von dem Hause der Gräfin über den Neumarkt durch die Große Frauen- und Große Brüdergasse in die Sophienkirche. Sowie er sich in Bewegung setzte, begann das Läuten mit allen Glocken und dauerte, bis der Kurfürst wieder im Schloß war. In der Kirche ward die Leiche auf ein Postament gesetzt und nachdem vier Lieder abgesungen und vor dem Altar der Segen gesprochen war, in das fürstliche Begräbnis hinter dem Altar versenkt, wo bereits sieben Glieder oder Verwandte des kurfürstlichen Hauses beigesetzt waren.

Unmittelbar nach dem Tode der Gräfin bestellte der Kurfürst seinen Bruder, den damaligen Herzog Friedrich August, zum Vormund seiner mit ihr gezeugten Tochter, und dieser sorgte auch sofort für das ansehnliche Vermögen, was sein Mündel von ihrer Mutter ererbt hatte.

Der Kurfürst soll auch auf die Gräfin folgende Grabschrift selbst verfaßt haben:

»Hier ruhet in Gott die hoch- und wohlgeborene Frau, Frau Magdalena Sibylla, des Heiligen Römischen Reichs Gräfin von Rochlitz, welche einem Mann verbunden, eine allzeit treue, eines Kindes Mutter, ihres Fürsten Untertanin, auch ihm doch gleich war, indem sie von ihm ehelich geliebt wurde. Weil sie nun jung an Jahren, auch angenehmer Gestalt, also war sie mit anständigen Sitten und mit Tugenden begabt, in Summa von vortrefflichen Qualitäten, als welche den Notdürftigen mit Hilfe, ihren Feinden mit Sanftmut, jedermann mit Freundschaft und Guttat gewogen, dahero sie vielen ein heftiges Verlangen nach ihrer Person zurückgelassen hat. Sie ist geboren worden den 8. Februar 1675, starb den 4. April 1694. hat also gelebt 19 Jahre. So lebe denn ewig wohl und auch in deinem Erlöser, o werteste Seele. Utinam!«

Wenn der Mutter der Gräfin diese große Anhänglichkeit des Kurfürsten an das Andenken ihrer Tochter rührend und wert und für ihr eigenes Interesse wichtig sein mußte, so machte sie doch das Übermaß seines Schmerzes auch besorgt und sie suchte ihn zu trösten und von dem Brüten über seinem Kummer abzuziehen. Sie ward aber beschuldigt, dazu Mittel angewendet zu haben, die auf Seiten einer Dame und einer Mutter, deren Tochter soeben verblichen, allerdings stark sind. Sie soll ihn mit dem Gesellschaftsfräulein ihrer verstorbenen Tochter, Agnes Dorothea von Kuhlau, in Berührung gebracht, letztere auch deshalb sondiert und ganz bereitgefunden haben, die Stelle der Gräfin bei dem Kurfürsten einzunehmen. In dem später gegen sie ergangenen Urteil heißt es ausdrücklich, sie sei:

»... in der Aussage sowohl als bei der Konfrontation, teils geständig, teils überführt, daß sie die Kuhlauin, unerwogen, daß sie mit einem von Ponickau Ehelichen versprochen gewesen, Seiner churfürstlichen Durchlaucht zugeführt, selbige auch nachmals zwei Stunden lang geblieben, ingl. daß Seiner churfürstlichen Durchlaucht sie. Inquisitin, zugeredet: Euer churfürstlichen Durchlaucht werden doch um meiner Tochter willen die ganze Welt nicht meiden, und das Exempel des Obristen Malzahn, welcher den dritten Tag nach seiner Gemahlin Tode mit seiner Hausjungfer hätte zugetan gehabt, vorgestellt, ferner Elisabeth Nitschin der Kuhlauin unter die Augen gesagt, was maßen dieselbe Ihr verkündet, wie Inquisitin gegen Seiner churfürstlichen Durchlaucht diese Reden geführt: Gnädigster Herr, kann es doch so nicht dauern, Er schlafe bei der Kuhlauin, es ist ihm viel gesünder, Malzahn hat es nach seiner Frauen Tode auch so gemacht, Item bei der Konfrontation, wie darauf die Kuhlauin gegen die Nitschin sich vernehmen lassen, ach, wenn sie mir doch etwas geben könnte, daß der Churfürst mich liebte.«

Jedenfalls soll sie ziemlich überwiesen gewesen sein, daß sowohl sie, als ihr vertrauter Freund, der Oberhof Jägermeister von Erdmannsdorf, das Fräulein von Kuhlau verschiedene Male bei dem Kurfürsten eingeführt, diese sich auch bei ihm unter vier Augen stundenlang verweilt gehabt. Auch habe der Kurfürst das Fräulein täglich beschickt und auf die Erkundigungen nach ihrem Befinden die zärtlichsten Versicherungen erhalten.

Indes auch diese Berechnungen schlugen fehl. Der Kurfürst hatte am Krankenbette der Gräfin das Blatterngift eingesogen. Bald überfiel ihn ein heftiges Fieber, die Blattern brachen auch bei ihm in bösartiger Weise aus, und schon am 24. April 1694 starb er, im 26. Jahre seines Lebens.

Schon bei Lebzeiten der Gräfin waren allerlei Gerüchte von zauberischen Mitteln, welche die Neitschützens angewendet, im Publikum umhergegangen und selbst bis zu den Ohren des Kurfürsten gedrungen, der sie aber ungläubig und ungnädig abwies. Sie begründeten sich nicht bloß auf Vermutungen, die der Aberglaube mit Rücksicht auf die so ausdauernde Anhänglichkeit des Kurfürsten an die im allgemeinen, wie es scheint, sehr unbeliebte Gräfin faßte. Es ist nicht zu leugnen, daß die Damen in der Tat sich selbst mit allerlei Gaukeleien betrogen, sich dazu einer Anzahl zweideutiger Personen von niederstem Stande bedient und dabei noch obendrein unterlassen hatten, sich durch reichliche Bezahlung derselben ihrer Verschwiegenheit zu versichern. Sobald der Kurfürst die Augen geschlossen hatte, ward das Geflüster zum allgemeinen Geschrei, und die unverkennbare Liebe, die das Volk zu dem durch mehrfache rühmliche Eigenschaften gezierten Fürsten gehegt hatte, der lebhafte Kummer, den man über seinen frühen Tod empfand, sprach sich zunächst in dem gedankenlosen Wahnglauben aus, daß die Neitschützens nicht bloß das Herz des Kurfürsten durch zauberische Mittel der Gräfin zugewendet gehabt, sondern auch seinen eigenen Tod bewirkt hätten, daß er von der Gräfin gewissermaßen ins Grab nachgezogen worden und daß deren Mutter den darauf bezüglichen Veranstaltungen nicht fremd geblieben sei. Und doch konnte der alten Generalin nichts unerwünschter sein, als der Tod des Kurfürsten! Doch wie gedankenlos sind nicht immer die Urteile des Publikums, wenn es von starken Empfindungen bewegt wird.

Der neue Kurfürst, Friedrich August, als Kurfürst der Erste dieses Namens, später König von Polen und als solcher der zweite August, war zwar als Staatsmann und Feldherr nur mittelmäßig, als Regent vielfach zu tadeln, namentlich auch der seinem Stamme eigenen, seiner Zeit aber allerdings sehr fremden strengen Gewissenhaftigkeit ermangelnd, aber unbegabt war er nicht und auch nicht bösartig; er war aufgeklärt genug, um den Aberglauben der Menge nicht zu teilen; er besaß Geist und Geschmack; sein Urteil, wo nicht Sinnlichkeit oder Glanzsucht es trübten, war klar und einsichtig, und ohne Not und Vorteil war er gewiß nicht hart. Es war ihm unangenehm, gegen die Familie einer Dame, die sein Bruder so heiß geliebt und so hoch gestellt hatte, mit strengen und herabsetzenden Maßregeln verfahren zu sollen. Er wußte auch sehr wohl, daß die Gräfin weder, wie wohl die den Mund wie gewöhnlich vollnehmende Stimme des Publikums sagte, das Land ruiniert und demselben unerschwingliche Summen gekostet, noch mit den Ihrigen einen ungebührlichen Einfluß auf wesentliche Staatssachen geübt hatte. Auf der anderen Seite war der Andrang der öffentlichen Meinung gewaltig und die alte Neitschütz hatte keinerlei Fürsprecher. Die Kurfürstinmutter mahnte. Auch war nicht zu verkennen, daß jene jedenfalls durch ihr Verfahren gegen die Kurfürstin, durch die Angelegenheit des Eheversprechens und durch einzelne unableugbare Handlungen, welche, wenn auch der aufgeklärte Fürst sie nicht für schädlich, oder irgendwie wirksam erkennen konnte, doch in hohem Grade unschicklich und von der damaligen Gesetzgebung wie von der Volksmeinung schwer bedroht waren, ernste Ahndung und Ungnade verwirkt hatte. Er beschloß daher, jedenfalls gegen die Generalin dem Rechtsgange seinen Lauf zu lassen. Gegen die übrige Familie ist nichts vorgenommen worden, und scheint dieselbe sich mit Klugheit benommen und an dem Treiben der Generalin wenig Anteil genommen zu haben. Sie nahmen die Vorteile, die ihnen daraus zuflössen, an, scheinen aber nichts getan zu haben, das ganze Verhältnis zu fördern. Vorteile zogen sie allerdings. Der General von Neitschütz, der früher nur eine monatliche Pension von 83 Talern, 4 Groschen bezogen, wurde schon am 9. Februar 1692 zum Generalleutnant mit monatlich 200 Talern ernannt, und dieser Gehalt bereits am 6. Juni desselben Jahres verdoppelt. Sein ältester Sohn wurde 1693 zum Kapitän der Grenadiere zu Pferd mit 55 Talern und bald darauf zum Obersten mit 150 Talern Monatsgage ernannt, erhielt 1694 ein Bataillon und höheres Traktement, sowie eine »Ergötzlichkeit« von 1200 Talern aus der Generalkriegskasse. Der zweite Sohn ward sehr rasch vom Kapitän zum Generaladjutanten mit 100 Talern Monatsgage und der dritte Sohn zum Kammerherrn befördert. An die Generalin und durch sie an ihren Gatten wurden reiche Tafel- und andere Gnadengelder gezahlt, auch Lieferungen an Brennholz, Viktualien, Wein usw. gereicht. Es ist aber weder gegen den Generalleutnant von Neitschütz, noch gegen dessen Söhne die geringste Beschuldigung vorgebracht worden, und die Gemahlin des Hofrates von Beichling, welche allerdings eine treue Gefährtin der Torheiten ihrer Schwester gewesen war, tritt bei dem Prozesse nur als Verteidigungszeugin auf. Daß der Oberhofmarschall von Haugwitz bei der Angelegenheit seiner Stiefschwester ganz unbescholten blieb, ist erwähnt worden. Ebenso, daß Beichling den ersten Sturm in der Ferne abwartete. Nur der Vater des letzteren büßte einige Zeit durch die Ungnade seines Fürsten. Selbst die Kuhlau scheint sich aus ihrer kritischen Verwicklung geschickt gezogen haben. Sie sollte zwar auf Inquisitionalartikel antworten, aber es geschah nachmals nicht, und sie heiratete später einen Herrn von Arnim.

Das Nächste, was geschah, bezog sich auf den Volksverdacht in betreff des Todes des Kurfürsten. Die Gräfin Rochlitz hatte ein von den Kopfhaaren des Kurfürsten geflochtenes Haarband beständig an dem bloßen Arme getragen. Dieses wurde zwar ihrer Leiche anfangs abgenommen, aber, verschiedener Warnungen ungeachtet, wieder angebunden und mit in den Sarg gegeben. Man hielt das für schädlich und beschloß, obwohl es nun freilich in jedem Falle zu spät war, die Leiche der Gräfin auszugraben, zu untersuchen und ihr alles Verdächtige abzunehmen. Dies geschah am 30. April, früh 10 Uhr. Die dazu requirierten Zeugen wurden vor dem Altar an die notwendige Verschwiegenheit erinnert. Man untersuchte die Leiche, unter Zuziehung von Barbieren (Chirurgen) und Weibern, auf das sorgfältigste, fand aber, außer einigen, in ein Papier gewickelten, sehr kurzen braunen Haaren, dem Porträt des Kurfürsten und dem Haarband, nichts Verdächtiges. Diese Stücke nahm man heraus. Die Leiche wurde bald darauf auf dem freien Platz in der Gegend des Hofbrauhauses, an einer jetzt unbekannten Stelle, in aller Stille beerdigt.

Nun begann ein fiskalischer Prozeß gegen die alte Generalin von Neitschütz und ihre Werkzeuge und Helfershelfer, welche sämtlich Ende Juni verhaftet wurden. Die Leitung der Untersuchungen wurde dem damaligen Amtmann zu Dresden, Johann Sigismund Leister, und dem Stadtrat daselbst gemeinschaftlich übertragen. Zur Fassung des Erkenntnisses über die Generalin traten, auf landesfürstlichen Befehl, die Juristenfakultät zu Leipzig und der hiesige Schöffenstuhl zusammen, und erkannten im Oktober 1695, daß sie auf 15 Fragestücke unter den Daumstöcken und auf 51 Fragestücke unter der sogenannten Schärfe zu antworten habe. Ein weiteres Erkenntnis scheint über sie nicht abgefaßt worden zu sein und es ist selbst ungewiß, ob die Tortur wirklich an ihr versucht, oder ihr durch kurfürstliche Gnade erlassen worden. Gewiß ist es, daß sie nachher ganz in der Stille, auf dem Gute ihres Sohnes, des Generalmajors Rudolph Heinrich von Neitschütz, zu Gaußig an der meißnisch-oberlausitzischen Grenze gelebt hat und dort am 3. Juli 1713, 63 Jahre alt, verstorben ist. Ihr Gemahl war ihr bereits am 22. April 1703 im Tode vorangegangen. Dieser soll auch das jetzige Schloß in Gaußig gebaut haben, und es wird noch daselbst erzählt, daß die Generalin während des Baues fleißig auf dem Gerüste gesponnen und so die Arbeiter beaufsichtigt habe. Noch 1832 befand sich ein Porträt von ihr im Bilderzimmer des dortigen Schlosses, worin sie spinnend abgebildet war.

Bei dem Prozesse, hinsichtlich dessen uns wenigstens das erwähnte Urteil sowie Auszüge aus den Schriften des fiskalischen Anklägers und des Verteidigers vorliegen, kommen natürlich eine Menge Nebenbeschuldigungen vor, deren Urgierung man nicht tunlich, oder nicht nötig fand, die aber doch Züge zur Charakterisierung der Zeit und der Menschen bieten. Was man zuletzt als so wichtig und wahrscheinlich annahm, daß man die peinliche Frage darauf zu richten beschloß, werden wir weiterhin anführen. Manches ist auch schon im obigen berührt und benutzt worden.

siehe Bildunterschrift

Johann Georg III. von Sachsen.
Stich von Joan Alexander Boener. Porträtsammlung der Nationalbibliothek Wien

Was seither nur andeutungsweise erwähnt wurde und was zur Charakterisierung der Zeit das Interessanteste ist, das sind die abergläubischen Versuche, allerlei Liebeszauber zu üben, Neigungen und Abneigungen zu erwecken, auch, wie wenigstens die Anklage behauptete, durch Zaubermittel am Leben zu schaden. Man muß sich, bei Betrachtung dieser fast durchgehends höchst albernen, zum Teil ekelhaften Operationen, an eine Zeit erinnern, wo man selbst in hohen und gelehrten Kreisen noch fest an Wahrsagen und Nativitätstellen glaubte, wo die Hofdamen sich mit Amuletten behingen und die Hofkavaliere ihre Spielgelder in von Fledermaushäuten genähten Beuteln bei sich trugen, um ferneres Glück zu haben. Der Aberglaube war nicht bloß auf Seiten der Neitschützischen Damen. Auch von der Gegenseite wurden, im tiefsten Geheimnis, die Zimmer des Kurfürsten mit einer Wurzel durchräuchert, um ihn von der Rochlitz abzuziehen. Selbst die Richter der Generalin, obwohl sie allerdings weniger den Effekt, als die schuldbare Absicht der angewendeten Mittel ins Auge fassen, haben doch an die Möglichkeit einer Wirkung derselben geglaubt.

siehe Bildunterschrift

August der Starke von Sachsen.
Zeitgenössischer Stich. Porträtsammlung der Nationalbibliothek Wien

Namentlich tritt das bei dem ersten und schwersten Anklagepunkte hervor, bei der Beschuldigung nämlich, daß die Generalin durch zauberische Mittel den Tod des Kurfürsten Johann Georg III. herbeigeführt habe. Das dazu angeblich angewendete Mittel ist allerdings ein bekanntes, was schon in antiken und italienischen Zaubergeschichten seine Rolle spielt und jedenfalls mehr mystisch-poetisches hat, als die meisten folgenden. Es sollte nämlich ein Wachsbild des Kurfürsten, eine Hand lang, gemacht und an einem Spieße bei langsamem Feuer gebrannt worden sein. Eine gewisse Krappin, die zu den niederen Vertrauten der Generalin gehörte, sollte einige Tage nach dem Tode des Kurfürsten zu der Oberstwachmeisterin Anna Margaretha von Drandorf gekommen sein und ihr händeringend geklagt haben: sie sei diejenige, die den Kurfürsten ums Leben gebracht; die Generalin N. habe sie dazu beredet, damit der Kurprinz zur Regierung komme; sie habe es durch eine Hexe namens Margarethe bewirkt. Sie soll erzählt haben: »Wir haben ihn in Feuer getötet, es kränkt mich nichts so sehr, als daß er sich so quälen müssen; er mußte sich wie eine Made winden, ich sehe ihn noch vor meinen Augen, sein Herz hat in seinem Leibe gebrannt wie ein Licht; wir haben nicht den Leib, sondern den Geist gequält, dabei er eine Mattigkeit gefühlt und sich nach und nach verzehren müssen.« Sie wüßte, daß sein Herz im Leibe ganz verzehrt und welk gewesen sein müsse. Hier finden nun die Urteilsverfasser eine Bestätigung in dem Gutachten des Leibmedikus Francke, worin es heißt: »die Lunge des Kurfürsten war auf beiden Seiten hart angewachsen, sah violett und rötlich aus, war mittelmäßig ohne einig Blut, wie auch das Herz von keiner sonderlichen Größe, sintemal in keinem ventriculo desselben einig Blut, noch auch fast in dem ganzen übrigen Leibe befunden worden.« Sowohl die Krappin als die Margarethe leugneten aber alles, wie das auch die Generalin tat, und blieben auch unter der Tortur beim Leugnen. Wir finden nicht, daß die Frau von Drandorf befragt worden, warum sie nicht gleich damals gerichtliche Anzeige gemacht: ebensowenig, daß die Untersuchung darauf gerichtet wurde, wie es zugegangen, daß die Krappin der Frau von Drandorf ein so gefährliches Geheimnis entdeckt. Die Richter müssen aber die Sache für so weit erwiesen gehalten haben, daß sie die peinliche Frage gegen die Frau von Neitschütz, u.zw. mit der Schärfe, zunächst auf folgende Punkte gerichtet wissen wollten:

»Ob sie nicht eine Hexe sei und sich der Zauberei befleißige? Von wem, auch wie und was maße sie solche erlernet? Wer ihr hiezu sonderlich und vornehmlich Anleitung gegeben? Ob sie nicht weiland Kurfürst Johann Georg III., glorwürdigen Andenkens, durch Zauberei getötet oder töten lassen? Wie und auf was maße es eigentlich damit zugegangen? Ob sie nicht diese erschreckliche Tat in der Absicht und zu dem Ende vorgenommen, damit, wenn Seine kurfürstliche Durchlaucht aus dem Wege geräumt, ihr Ehemann bei des Herrn Sukzessorius Kurfürst Johann Georg IV. kurfürstliche Durchlaucht wiederum in Dienst, und sie beiderseits in Gnade gelangen möchten? Ingleichen, daß sie an Seiner kurfürstlichen Durchlaucht Johann Georg III. sich rächen, und die zwischen höchstgedachtem Kurfürst Johann Georg IV. kurfürstlichen Durchlaucht und ihrer Tochter angesponnene Liebe freier fortgesetzt werden könnte?«

Die angeführte »Hexe Margarethe« war eine alte Frau aus Zimitz im Spreewalde in der Niederlausitz, mit Namen Anna Schusterin. Da sie oftmals in die Hände der Justiz gefallen war, so hatte sie für gut befunden, ihren Namen in Anna Margarethe Burmeisterin zu verwandeln. Sie sollte in einem Bauernhäuschen wohnen, wo man auf der Leiter zu ihr steigen müsse. Ihr gewöhnliches Gewerbe war Kräuter sammeln. Nach der Versicherung ihres Wirtes und seiner Frau hatte sie jedoch fleißig, oft auf den Knien, gebetet, in Büchern gelesen, und sich dreimal des Jahres das Abendmahl in dessen Wohnung spenden lassen. Daß sie den Neitschützens, bei denen sie der oft erwähnte französische Sprachlehrer Saladin eingeführt hatte, bei allerlei abergläubischen Dingen behilflich gewesen, scheint gewiß. Sie wurde am 14. Dezember 1694, nach eingeholtem Interlokut, peinlich befragt, sollte, nach einem zweiten Urteil, mit Staupenschlag des Landes verwiesen werden, starb aber am 5. Februar 1695 im Gefängnisse. Bei ihrer Peinigung fand man nach den Akten einiges auffällig. Es hieß darin:

»Wobei denn ferner zu bemerken, daß, weil sie unter der Brust eine ziemlich zugeheilte Narbe gehabt, und solches nachdenklich geschienen, der Scharfrichter mit einem spitzen Instrument hineingestochen; sie hat aber kein Merkmal, daß sie es fühle, von sich gegeben, bis man sie gefragt, ob sie es fühle, darauf sie zu schreien angefangen, und hat die Verwundung kein Blut von sich gegeben, bis zuletzt ein weniges.« – »Und hat man observiert, daß dieselbe die ganze Tortur über am Leibe kalt gewesen und, wie sonst solche Personen pflegen, nicht einen Tropfen geschwitzt hat, welches die Scharfrichter selbst sehr gewundert.«

Mit Hilfe derselben Person sollten die Neitschützens einen Liebeszauber gegen den abtrünnigen Freier des Fräuleins, den Herrn von Haxthausen, versucht haben. Die Generalin habe von der Margarethe Kräuter verlangt, welche seine Liebe fesseln sollten. Sie habe zwei Säckchen bekommen, auch seinen Namen nebst anderen auf Pergament schreiben und ins Feuer werfen müssen. Das Fräulein habe ihre, der Kuhlau und der Nitschin Haare, Urin und das Kehricht aus allen vier Winkeln, unter Hersagung einiger auf ihn gerichteter Worte, in einem Töpfchen gequirlt, auch ein Pulver für ihn bereitgehalten. Diese Dinge wurden von der beklagten Seite nicht durchgängig in Abrede gestellt, vielmehr behauptet, daß die ganze, nicht abzuleugnende Verbindung mit der Margarethe zum Teil um Haxthausens willen, zum Teil um die Gunst Johann Georg III. für den General wiederzugewinnen, angeknüpft worden sei. Doch schob man das meiste auf die Gräfin, welche dergleichen Dinge mit ihrer Kammerfrau, der Elisabeth Nitschin, mit welcher sie vertraulicher als mit ihrer Mutter umgegangen, getrieben habe, machte auch darauf aufmerksam, daß das meiste in eine Zeit falle, wo die Neigung des Fürsten zu der Gräfin schon entschieden, folglich kein Grund gewesen sei, sich ernstlich um Haxthausen zu bekümmern. Bemerkenswert ist übrigens, daß die Margarethe erklärt haben soll, sie könne dem Fräulein Haxthausens Liebe nicht wieder verschaffen, weil derselbe wisse, daß sie einen ausschweifenden Lebenswandel führe. Das erste Urteil läßt übrigens auch darauf zwei peinliche Fragen »mit der Schärfe« richten, ob die Generalin: »nicht anfangs den Herrn von Haxthausen durch zauberische Mittel zur Liebe ihrer Tochter habe bringen wollen? Wie und was maße sie solches zu Werke zu richten sich bemüht?«

Das meiste von diesen Dingen bewegt sich natürlich um Johann Georg IV. Es wird hier klägerischerseits zuvörderst darauf aufmerksam gemacht, daß Johann sich anfangs verächtlich über das Fräulein ausgesprochen, daß er auch später die Briefe, die sie an ihn geschrieben, von sich gegeben und verbrennen lassen, auch namentlich als er sich mit der Kurfürstin in ein Ehegelöbnis eingelassen, den Vorsatz gehabt, sie gänzlich aufzugeben, nachgehends aber nicht von ihr zu lassen vermocht habe. Die Margarethe sagt der Generalin ins Gesicht, sie habe gegen erstere die Worte gebraucht: »Kann es nicht sein, daß man zwei Personen zusammenbringen könne, daß sie einander recht liebten; meine Tochter und eine hohe Person gehen wohl zusammen, aber es ist noch nicht rechte Liebe. Die Neitschin versichert, daß sie der Krappin Haare, welche von dem Fräulein Neitschütz und dem Kurfürsten, »und zwar die ersten von dem schäm« gewesen, habe zubringen müssen. Die Krappin sagt aus: das Fräulein habe, wenn sie den Kurfürsten angegriffen, gewisse Charaktere, die sie aus dem Sprachlehrer Saladin gehörigen Büchern abgeschrieben, in die Hand gezeichnet, auch etwas in den Mund genommen, wenn sie ihn geküßt. Derselbe Sprachlehrer hat dem Fräulein auch eine Rabenfeder gegeben, womit sie etwas in die Hand geschrieben. Christiane Fehnertin sagt gegen den Johann Melchior Vogel, Scharfrichter zu Cräz, aus: daß er ihr, als sie bei der Scharfrichterei zu Pirna sich in Diensten befunden, ein »alt verlegen Schloß« gewiesen und dabei vorgegeben, wie er damit machen könne, daß zwei Personen einander lieben, auch einander gram werden müßten; habe auch bekannt, daß er öfters in dem Neitschützischen Hause gewesen und daselbst sehr bedient würde, auch einen feinen Pfennig darin erworben habe. Derselbe Scharfrichter soll auch gesagt haben, die Gräfin habe zwei Teufel, die ihm viel zu tun machten; die Gräfin und ihre Mutter hielten den Kurfürsten so gefangen, daß es unmöglich sei, »von dem Aase« befreit zu werden. Ein »Doktor« soll erklärt haben, die Gräfin habe drei Teufel gehabt; zwei habe er gebannt; mit dem dritten, Fränzel mit Namen, welches der Liebesteufel sei, habe er nur den Akkord machen können, daß er von der Gräfin weichen wolle, wenn er ihm einen schwarzen bayrischen Pfennig schaffe. Diesen Fränzel habe sie auf der linken Brust in einem kleinen güldenen Büchslein getragen. Dazu bemerkt das Urteil:

»Wobei denn nicht zu übergehen, daß die Gräfin mit der Inquisitin wissen beides, am Halse und auch in dem Schubsacke des Unterrockes, sonderliche Säckchen, von welchen man, daß Spiritus familiäres darin wären, vermutet, getragen, und berührten Schubsack jederzeit selbst zugesteckt; dann Inquisitin vor kurfürstlichen Durchlaucht gleichgestaltige Säckchen verfertigt und deren unter anderen auch in ihres Sohnes Rudolphs wie auch der Gräfin Kindes Kleidchen genäht; 2. Läpflein, deren eines von der Gräfin Hemd, darinnen sie menstruo laboriert, das andere aber kurfürstliche Durchlaucht beschwitzt, und welche beide besagte Gräfin nebst der Kuhlauin an einem Karfreitag in der Bartholomäi Kirche vor Dresden, die Liebe zwischen Seiner kurfürstlichen Durchlaucht und mehrbesagter Gräfin festzumachen, zusammengewickelt, in eine Schachtel versiegelt und bei sich in Verwahrung gehabt.«

Das Urteil will in dieser Beziehung die peinliche Frage »mit der Schärfe« auf folgende Punkte gerichtet wissen: »Ob sie nicht hierauf, und als Kurfürst Johann Georg III. Todes verblichen, sich höchstgedachten Kurfürst Johann Georg IV. kurfürstliche Durchlaucht gleichergestalt durch Zauberei wirklich dahin gebracht und getrieben, daß dieselbe ihre Tochter so ganz ungewöhnlich und unnachläßlich lieben müssen? Durch welches Mittel sie dieses zuwege gebracht? Wen sie hierbei gebraucht, und wer Rat und Anschlag hierzu gegeben? Ob nicht ihre Tochter die Gräfin gewisse spiritus familiares gehabt? Wie sie dazukommen?«

Weiter sollten die Neitschützens Zaubermittel versucht haben, um bei dem Kurfürsten Widerwillen gegen seine Gemahlin zu erzeugen. Die Generalin sollte vermittelt haben, daß das Zimmer der Kurfürstin durch ein »verdächtiges Rauchwerk« ausgeräuchert worden; soll in Torgau zu einem Planetenleser geschickt und ihn haben fragen lassen, ob er nicht machen könne, daß zwei Personen einander gram seien. Der Kurfürst selbst habe zum öfteren geklagt, »es müßte ihm doch etwas gemacht worden oder im Bett sein, daß, wenn sie bei dero Gemahlin bleiben wollen, ihm ganz übel und so angst würde, daß sie darüber schwitzten, so wäre es auch nicht anders, als wenn sie jemand bei dem Arm aus dem Bett rausreißen wollte, und sie sich übergeben sollten, und hielte diese Beschwerlichkeit so lange an, bis sie wieder in dero Gemach kämen.« Der Kurfürst hatte sich auch mehrmals, wenn er bei der Gräfin Schokolade getrunken, übel befunden, weshalb ihm die Leibmedici geraten, keine daselbst zu genießen. Man scheint geglaubt zu haben, daß auch in diese Schokolade irgend etwas getan worden, was seine Liebe zur Gräfin vermehren sollte. Sonst ward der Generalin auch vorgeworfen, daß sie die Kurfürstin bei deren Gemahl öfters verunglimpft, ihr verdrießliche Mienen gemacht, ihr nachgeredet, daß sie sich schminke, den Kurfürsten, wenn er gegen seine Gemahlin erzürnt gewesen, wie namentlich am 24. Februar 1694 zu Pillnitz, weiter aufgereizt habe, auch nicht leugnen könne, daß sie nach dem Tode der Gräfin den Kurfürsten überredet, derselben wäre Gift beigebracht worden, worauf der Kurfürst sich entrüstet und sich vernehmen lassen, er wolle einige Personen von seiner Frauen Leuten in Arrest nehmen lassen, und sollte sie nicht denken, daß sie es nunmehr besser haben würde, sondern es sollte erst schlimm werden. Die Nitschin, die das ausgesagt, hatte beigefügt, es wäre damals in dem Neitschützischen Hause geredet worden, der Kurfürst wolle sich scheiden lassen. Daraus erwuchsen folgende »mit der Schärfe« anzustellende peinliche Fragen:

»Ob sie nicht, ihr verzweifelt böses Absehen um soviel leichter zu erreichen, wiederum durch Zauberei einen so heftigen und unversöhnlichen Haß bei Seiner kurfürstlichen Durchlaucht gegen dero kurfürstlichen Gemahlin erregt? Durch welches Mittel und auf welche Weise dieses geschehen? Wer ihr hiebei beirätig gewesen? Und wen sie diesfalls vornehmlich gebraucht? Ob sie nicht, den Haß beständig zu unterhalten, nebst der Zauberei auch sich dieses Mittels bedient, daß sie höchstgedachter kurfürstlichen Durchlaucht Frau Gemahlin, bei Seiner kurfürstlichen Durchlaucht vielfältig verunglimpft und durch ihre Tochter verunglimpfen lassen? Ob sie nicht insbesondere am 24. Februar des 1694. Jahres zu Pilnitz den heftigen Unwillen bei Seiner kurfürstlichen Durchlaucht gegen dero Frau Gemahlin kurfürstlichen Durchlaucht erweckt? Ob sie nicht, nebst ihrer Tochter, der Gräfin von Rochlitz, Seine kurfürstliche Durchlaucht damals immer mehr und dahin gereizt, daß die Frau Gemahlin fort und nach Freyberg geschafft werden sollen?«

Auch das erwähnt das erste Urteil: daß »ebenmäßig nach dem Tode der Gräfin mit den teuflischen und zauberischen Mitteln und Künsten noch immer fortgefahren worden, daher nicht geringer Verdacht erwächst, daß nicht allein des Kurfürsten Porträt mit einem gespaltenen Pensee-Bande, sondern auch in Papier eingewickelte Haare und des Kurfürsten Haarband der Leiche mitgegeben, dieses auch ungeachtet es auf Anraten derer Herren Leib Medicorum (!) einmal abgenommen, dennoch derselben wieder angetan und sonst allerlei Dinge in den Sarg gelegt worden.« Doch richtete man hierauf keine peinliche Frage.

Dagegen beschäftigte man sich viel damit, daß die Generalin ihre Tochter dem Kurfürsten prostituiert und darin das Verbrechen der Kuppelei begangen habe. Daß dabei Gewinn gesucht worden sei, wollte man aus den Vorteilen erweisen, welche die Familie aus dem Verhältnisse gezogen. Die Generalin hatte angeführt, daß sie die Familiarität des Kurfürsten mit ihrer Tochter nicht verwehren können, sie aber keineswegs des Vorteils halber zugelassen habe. Aus dem Umstand, daß sie (zu ihrer Entschuldigung gegen einen anderen Vorwurf) angeführt, der erste Beischlaf ihrer Tochter mit dem Kurfürsten sei nicht eher, als da das Eheverlöbnis mit Haxthausen wieder aufgegeben, u.zw. im Oktober des ersten Regierungsjahres des Kurfürsten geschehen, zog man den nicht ganz sicheren Schluß, sie müsse »von berührtem Beischlaf gute Wissenschaft gehabt haben.« Als wenn sie die Sache nicht erst später hätte erfahren können! Die Nitschin hat allerdings ausgesagt, der Kurfürst habe zu der Gräfin gesagt: »Billgen, es wäre mit unser inclination nicht so weit gekommen, wenn nicht deine Mutter getan; die ist capable, einem alles zu überreden.« Wann und mit bezug worauf das gesagt worden, ist aber nicht zu ersehen. Von Seiten der Verteidigung wird dagegen behauptet, die Bekanntschaft des Kurfürsten mit dem Fräulein sei längst schon angeknüpft gewesen, bevor die Mutter davon Kunde erhalten; sobald sie etwas davon gemerkt, habe sie heftig dawider gesprochen und ihre Tochter in »scharfer Zucht und genauer Obsicht« gehalten. Der Kurfürst selbst habe oftmals darüber gescherzt, wie die Mutter von der Tochter hintergangen worden sei. Sie habe ihre Tochter selbst wegschaffen wollen und sei vom Kurfürsten deshalb bedroht worden. Nun mag man billig dahingestellt sein lassen, wieviel daran begründet und ernstlich gemeint gewesen. Gewiß scheint, daß die Generalin, nachdem das Verhältnis zwischen dem Kurfürsten und ihrer Tochter entschieden hervorgetreten, alles aufbot, es fest und nutzbar zu machen. Sie begleitete die Tochter, wenn sie des Abends zum Kurfürsten aufs Schloß ging, und ließ sie daselbst, setzte sich, nach eigenem Bekenntnis, wenn die Tochter bei dem Kurfürsten im Bett lag, vor dasselbe und »segnete es beim Abschiede mit gemachten Kreuzen ein«, wie sie selbst sich ausdrückte. Sie machte den Kurfürsten auf das Beispiel Ludwig XIV. aufmerksam und forderte ihn zur Nachahmung desselben auf. Die Nitschin sagt aus: »Als die Gräfin schwanger gewesen, hat sich der Kurfürst am Kopf gekratzt und zu mir gesagt, daß dies Kind heimlich solle aufgezogen werden; die Generalin aber hat gemeint, sie gebe ein solches Kind der Kanaille nicht in die Hände; der Kurfürst solle es machen, wie der König in Frankreich.« Dieselbe Nitschin versichert auch, daß die Generalin zur Gräfin gesagt: »der Kurfürst muß dich vor seine Frau halten, du mußt es ihm sagen, er muß alles tun, was du haben willst, es ist nur um einen Sturm zu tun, sonst werden dich die Leute für seine Hure halten.« Das erste Urteil schrieb daher folgende peinliche Fragen mit der Schärfe vor: »Ob sie nicht anfänglich Seiner kurfürstlichen Durchlaucht ihre Tochter zur fleischlichen Vermischung prostituiert und hiezu Anlaß gegeben und Vorschub geleistet? Was sie eigentlich für Gelegenheit dazu gegeben? Wann und wie solches zuerst geschehen? Ob sie solches nicht auch um Gewinn willen und darum getan, damit sie hievon ein gewisses haben, und nebst den ihrigen groß gemacht werden möchte? Ob sie nicht eben um Verstattung des Beischlafes mit ihrer Tochter wirklich etwas, und wieviel bekommen?«

Wie man die Angelegenheit des Eheversprechens und die späteren Intentionen nahm, dürfte am besten aus den im Urteil vorgeschriebenen, darauf bezüglichen scharfen peinlichen Fragen hervorgehen: »Ob sie nicht ferner das Werk dahin zu richten sich angelegen sein lassen, daß ihre Tochter zur kurfürstlichen Gemahlin angenommen und deklariert werden sollte? Ob sie nicht deswegen verlangt, daß die vermeinte Ehepakta aufgerichtet worden? Wer ihr hiezu beirätig gewesen? Ob nicht ihr Eidam, der Hofrat von Beichling, den Vorschlag getan? Oh nicht derselbe, auf ihr Verlangen, besagte vermeinte Ehepakta abgefaßt? Ob er nicht auch die Schriften, wodurch, daß ein Mann zu einer Zeit zwei Weiber haben möge, ausgeführt werden sollen, und welche bei dem Oberkonsistorium übergeben worden, gefertigt, oder doch anfertigen lassen? Wessen Rat und Beihilfe eigentlich dabei gebraucht worden? Ob nicht in angeregten sogenannten Ehepaktis das Datum zurückgesetzt und hiedurch ein vorsätzliches Falsum begangen worden? Wer dieses zu tun an die Hand gegeben und ausgeübt? Ob es nicht Inquisitin also begehret? Ob nicht dieses von Ihr zu dem Ende geschehen, damit, wann, daß Seine kurfürstliche Durchlaucht zu einer Zeit zwei Gemahlinnen haben möchte, nicht zu behaupten, dennoch ihre Tochter als die erste bleiben, auch der rechten Gemahlin und jetzigen Frau Witwe kurfürstliche Durchlaucht verstoßen werden müssen? Ob nicht es bei Ihr weiter die Meinung gehabt, daß sodann ihre Tochter die alleinige regierende Kurfürstin sein sollte? Ingleichen, daß die Kinder, welche sodann mit ihr etwa erzeugt würden, auch die Sukzession in der Kur haben sollten? Ob nicht der Vorsatz gewesen, die jetzo regierende kurfürstliche Durchlaucht selbst von der Sukzession der Kur auf solche Maße auszuschließen? Wer auf dieses alles dergestalt den Vorschlag getan, und es sowohl mit falschem Datum in den Ehepakt als sonst, also einzurichten geraten? Ob es nicht abermals Inquisitins Eidam, der Hofrat von Beichling, gewesen? Ob nicht derselbe unter anderem hiebei diese Reden geführt, daß auf solche Weise Seine kurfürstlichen Durchlaucht dero Geheimen Räten sagen könnte, sie wollten sich nach ihren Gesetzen richten lassen; wenn er ja nicht zwei Weiber haben sollte, so müßte man ihm doch die Gräfin als die erste lassen? Ob er nicht ebenmäßig Inquisitin unterrichtet, daß die Gräfin, ob sie gleich mit Seiner kurfürstlichen Durchlaucht durch priesterliche Hand nicht kopuliert, dennoch um der bloßen von Seiner kurfürstlichen Durchlaucht beschehenen Deklaration halber für eine rechtmäßige Gemahlin zu halten, weil die priesterliche Kopulation eine bloße Kirchenzeremonie?«

Ungeachtet nun in dieser Weise der Generalin das Verhältnis ihrer Tochter zu dem Kurfürsten und die darauf angeblich gegründeten weiteren Prätentionen zu so schwerem Vorwurf gemacht wurden, machte man ihr doch auch wieder zugleich den Vorwurf, daß ihre Tochter dem Kurfürsten nicht treu gewesen sein sollte. Sie sollte mit peinlicher Schärfe befragt werden: »Ob nicht Inquisitin, ungeachtet sie ihre Tochter vor eine kurfürstliche Gemahlin geachtet und über der jetzigen Frau Witwe kurfürstlichen Durchlaucht erhoben und an deren Stelle als regierende Kurfürstin gesetzt wissen wollen, dennoch geschehen lassen, daß sie mit anderen fleischlich zugehalten? Wer dieselben eigentlich gewesen? Ob nicht die Gräfin insbesondere mit dem Obersten Klemm sich vermischt und derselbe ihres, der Gräfin, Kindes Vater sei?« Dieser Oberst Klemm hatte die Gräfin Rochlitz als ein junges Mädchen gekannt und öfters mit ihr gescherzt. Die Generalin hat nicht in Abrede gestellt, daß er 1693 und 1694 zuweilen zu ihrer Tochter gekommen und wohl stundenlang allein bei ihr gewesen, hat aber beharrlich geleugnet, daß dabei etwas Unrechtes vorgekommen. Sie selbst habe diese Besuche, der Nachrede halber, mißbilligt, was auch sehr wahrscheinlich ist. Übrigens hat der Kurfürst um dieselben gewußt und soll, nach der einen Angabe, darüber gescherzt, nach einer anderen, der Rochlitz ein paar Ohrfeigen deshalb gegeben haben. Die Generalin bewies ferner, daß der Oberst und Oberkriegskommissar Johann Friedrich Klemm zur Zeit der Empfängnis des von dem Kurfürsten als das seine anerkannten Kindes außer Landes und bei der Armee gewesen. Behauptet wurde im Publikum, daß dieser Klemm mit der Neitschütz, schon ehe Haxthausen sich ihr zuwendete, heimlich verlobt gewesen sei und daß sie ihm, jedoch vor ihrer Erhebung zur kurfürstlichen Favoritin, ein Kind geboren habe, was in ein polnisches Kloster gebracht worden sei. Sie hätten ihren Umgang aber auch später fortgesetzt, von der Kuhlau begünstigt; endlich aber seien die Domestiken dahintergekommen und dadurch hätte es die Generalin erfahren, welche die Sache ihrem jüngsten Sohne, dem Kammerherrn, dem einzigen von der Familie, der sich in ihr Treiben gemischt zu haben scheint, und ihrem Schwiegersohne Beichling mitgeteilt habe. Diese hätten es, die Schuld auf die Kuhlau schiebend, dem Kurfürsten zu Moritzburg in Gegenwart der Rochlitz mitgeteilt, worauf er diese heftig zur Rede gesetzt und in der erwähnten Weise gestraft habe. Jedermann habe nun an ihren Sturz geglaubt: allein der Kurfürst habe sich mit ihr ausgesöhnt und sie noch zärtlicher geliebt, als vorher. – Übrigens sagte die Nitschin, die von der Verteidigung aus fortwährend als eine lügnerische und meineidige Person bezeichnet wird, auch noch aus, daß verschiedene Kavalliere bei der Gräfin aus- und eingegangen, »deren einstens zwei zugleich sie, u. zw. der eine in der Küche, der andere in der Stube, jedoch also daß einer von dem anderen nichts gewußt, bedient.« Schon die Unvorsichtigkeit solchen Beginnens in einem von Dienstleuten überfüllten Hause macht es höchst unwahrscheinlich.

Doch das Urteil geht weiter im Unsinn. Es bestimmt scharfe peinliche Fragen: »Ob nicht Inquisitin auch nach ihrer Tochter Tode mit denen in ihrem Leben getriebenen teuflischen Mitteln und Künsten fortgefahren? Ob sie nicht zu diesem Ende des Kurfürsten Haarband, Portrait und andere Sachen der Leiche mit in den Sarg gegeben?« Konnten die Urteilsverfasser im Ernst glauben, die Generalin habe den Tod des Kurfürsten gewünscht? Das Gegenteil nahmen sie doch gleich in den folgenden Fragen an, die sich auf die Angelegenheit der Kuhlau bezogen und gleichfalls mit der Schärfe exequiert werden sollten: »Ob nicht Inquisitin nach ihrer Tochter Tode Seiner kurfürstlichen Durchlaucht die Kuhlau, ungeachtet sie eine ehelich Verlobte, prostituiert? Ob sie es nicht soweit gebracht, daß Seine kurfürstliche Durchlaucht wirklich dieselbe fleischlich erkannt? Ob nicht dieses zu dem Ende geschehen, daß die kurfürstliche Frau Witwe weiter verfolgt werden und sie, Inquisitin, gleichsam eine Gewalt über Seine kurfürstliche Durchlaucht behalten und die Ihrigen noch ferner groß zu machen, sowohl sonst ihren Frevel auszuüben Gelegenheit haben möchte? Ob sie nicht mehr ermeldeter Kuhlauin die Säckchen, welche ihre Tochter getragen und bei sich gehabt, zu dem Ende umhängen lassen, damit bei Seiner kurfürstlichen Durchlaucht gegen sie die Liebe so groß und heftig, als hiebevor gegen ihre Tochter, die Gräfin, sein möchte.«

Nur mit Daumstöcken und Schnüren sollte sie über einige weitere Punkte befragt werden, welche nicht in die Kapitel der Zauberei oder hohen Politik einschlugen, aber reeller Natur waren. Von den Kaufleuten zu Leipzig soll die Gräfin, wie es scheint, um sie gegen die Privilegien der Innungen zu schützen, 24.000 Taler erpreßt und davon soll die Generalin, weil sie jenen das Wort geredet, 800 Taler bekommen haben. Der Oberaufseher Öhmichen hatte ihr zweimal 800 Taler geschickt, »daß sie den Kurfürsten eines und das andere unterschreiben lassen«. Der Freiherr von Hoym soll ihr 2000 Taler versprochen und 1000 Taler wirklich bezahlt haben, damit sie ihm die schriftliche Verteidigung statt mündlichen Verhörs verschaffe. Einige andere Fälle betrafen nur die Gräfin, wurden aber auch in der Liste der Verschuldungen ihrer Mutter mitaufgeführt, wie denn das Urteil durchgängig beides nicht scharf auseinanderhält. So hatte ein Kaufmann Wolfgang Jocher, der von der Kammer zu 2000 Taler Strafe verurteilt war, darüber einen Wechsel ausstellen müssen. Der Kurfürst hatte der Gräfin die Strafgelder der Kaufleute geschenkt und sie hatte bei dem Kaufmann für 1300 Taler Ware entnommen und ihm das Übrige bis auf 92 Taler erlassen. Die auf diese Dinge bezüglichen Fragen lauteten: »Ob nicht Inquisitin zu der, von ihrer Tochter wider die Handelsleute zu Leipzig ausgeübten Concussion Rat und Anschlag gegeben? Oder von wem dieses sonst geschehen? Ob sie nicht andere Leute mehr concutieren helfen? Wer dieselben eigentlich gewesen? Wie und auf was maße solche concussiones zum Werke gerichtet worden? Oh sie nicht von demjenigen, was dergestalt erpreßt worden, einen gewissen Anteil gehabt und wieviel sie eigentlich davon genossen? Ob sie nicht gegen Annehmung gewisser Geschenke Seiner kurfürstlichen Durchlaucht dahingebracht, daß Sie abolitiones vor Delinquenten unterschrieben, unbetrachtet, daß hiedurch die Übeltaten ungestraft blieben? Ob sie nicht dergleichen insonderheit wegen öhmichens, und daß er seiner Münzpartiererei halber, wie auch sonst deren aus der Milizkasse erhobenen großen Summen, ohne Strafe und Verantwortung sein sollte, bewerkstelligt? Vor wen dergleichen mehr geschehen.«

Endlich wollte man sie noch über folgendes befragt wissen: »Ob sie nicht nach ihrer Tochter, der Gräfin Tode deren hinterlassene Barschaft, auch Juwelen und andere Pretiosa, insonderheit die in das kurfürstliche sogenannte Grüne Gewölbe gehörige Schnur Perlen, sowohl Documenta und Scripturen weggeschafft? Ob nicht solche Wegschaffung damals geschehen, als die Wache vor ihrem Hause zu einem unnatürlichen Schlafe gebracht worden? Wohin sie dieses alles bringen lassen Ob sie hiervon etwas und wohin vermauern lassen? Wer ihr hierzu beirätig und behilflich gewesen? Ob nicht unter anderen die Kammerrätin von Arnim ihr hierunter Vorschub und Hilfe geleistet? Was sie allenthalben mehr dabei getan und ihr darum bewußt sei?«

Großmütig unterließ es das Urteil, die Generalin auch noch wegen angeblich früher getriebener »Oberhurerei und Ehebruch«, ferner weil sie »gewisse Dames und andere Weiber unfruchtbar gemacht oder bei ereignetem Schwangersein die Frucht im Mutterleibe getötet haben«, auch die Kurfürstin durch vergiftete Handschuhe ums Leben zu bringen willens gewesen sein sollte, befragen zu lassen. Teils waren die Sachen verjährt, teils fehlte es an jedem Schatten eines Beweises.

Daß die Gräfin eine leichtsinnige und üppige, die Generalin eine herrsch- und habsüchtige Person gewesen, und daß beide sich durch alle Mittel in einer ihren Leidenschaften und Passionen schmeichelnden Stellung, deren Unsittliches und Ehrloses über dem glänzenden Beispiel des französischen Hofes vergessen ward, zu behaupten suchten, ist nicht zu leugnen. Nachdem sie aber gestürzt waren, fiel auch alles über sie her und es sind jedenfalls eine Masse Beschuldigungen auf sie gehäuft worden, welche völlig grundlos oder höchst übertrieben oder in falsches Licht gestellt waren. Dabei hat die Untersuchung, die in allem Schmutz der von alten und jungen Weibern getriebenen Zauberpossen herumwühlt, sich sehr wohl gehütet, auf die viel wichtigeren Punkte der von Beichling zu Wien geführten Unterhandlungen, auf die Beziehungen zur katholischen Kirche und ähnliche verfängliche Dinge einzugehen.

Der ganze Vorgang wirft helle Lichter auf die abergläubischen Vorstellungen, welche damals noch unter den höheren Ständen und selbst bei gelehrten Richtern verbreitet waren. Wir tragen in dieser Beziehung noch einiges nach. Die Generalin ließ sieh öfters wahrsagen, Träume deuten und »den Planeten lesen«. Sie glaubte, wenn eine Person den Richter eher sehe als er sie, so könne ihr nichts getan werden. Die Gräfin hatte »ein gewisses Pulver, so von solcher Kraft, daß, wenn man es einem auf den Kopf streute, derselbe nicht böse auf ihr sein könnte, welches Pulver denn aus einer Muskaten, so die Gräfin dreimal verschluckt gehabt und durch sich gehen lassen, war.« Die Lindnerin hatte dem General Neitschütz »eine sonderliche Muskate, welche, wenn man sie bei sich trüge, sehr gut«, der Generalin aber ein Zettelchen mit Ziffern, »welches gut zum Spielen«, zugestellt. Bei der Frau des Generaladjutanten Gassert fand man mit dem Petschaft der Generalin versiegelte Liebesbriefe und dabei drei rote Säckchen, worin allerhand Leinen, mit Blut befleckte kleine Fleckchen, drei Korallen, ein Zettelchen von Jungferpergament, worauf unbekannte Worte und Charaktere standen, ein Häutchen, so dem Anschein nach ein Kind mit auf die Welt gebracht, das Bildnis S. Anastasii auf Pergament mit der Unterschrift: »Effigies Sancti Anastasii Mart. ord. Cam. cujus aspectu fugari Daemones morbosque curari Acta duor. Concilior. testantur«, das Bildnis des Heilandes auf rotem Taft gedruckt, ein Papierchen, worin ein Blatt von einer roten Blume und ein mit Blut beflecktes leinenes Fleckchen war; hielt das alles für sehr verdächtig und vermutete, daß es von der Generalin mit den Briefen der Gassertin zur Aufbewahrung anvertraut worden. Der Mann der Gassertin, Johann Gassert, der zur Zeit jener Haussuchung im Feldzug gewesen, bezeugte aber am 16. Februar 1695 schriftlich, daß alle diese Sachen dem vorigen Mann seiner Frau, Hans Jakob Andersohn, kurfürstlichen Leibbedienten, gehört hätten. Dieser hätte ihm gesagt, die Säckchen wären gut »vor böse Leute und andere Unglücksfälle, Sonderheit aber wegen Stürzung der Pferde, so man es bei sich trüge, item, wenn ein Pferd verschlagen oder sonsten aufstößig, davon eingegeben, auch denen Pferden davon in die Zäume und Halftern genäht, könnte keines bezaubert oder beschrien werden.« Die anderen Sachen, namentlich die Bilder, hätte derselbe Andersohn, soviel er wisse, von dem seligen Fräulein Schwester der Frau Generalleutnantin von Neitschütz, so katholisch gewesen, bekommen. Dieser Gassert sollte gleichwohl auch mit den Daumstöcken befragt werden; es soll aber die Vollstreckung des Urteils bei ihm vergessen worden sein. Seine Frau starb im Gefängnis. Die Agnes Krappin und die Kammerfrau der Gräfin, Elisabeth Nitschin, deren Aussagen der Generalin mit am meisten geschadet, wurden jede mit Staupenschlag des Landes auf ewig verwiesen und die Nitschin ist noch vor völligem Austrag der Sache gestorben. Der Scharfrichter Vogel starb nach ausgehaltener Tortur im Gefängnis. Der Kornett Lindner und seine Frau kamen (28. Januar 1695) an den Pranger. Mit ihnen stand auch die sogenannte Traum-Maria, eigentlich Maria Thannerin geheißen, jedenfalls eine Traumdeuterin. Diese ward auf sechs Jahre des Landes verwiesen. Ähnliche Schicksale mögen noch manches untergeordnete Werkzeug in dem großen Trughandel betroffen haben.

Nicht in die phantastischen Zauberpossen, aber desto mehr in die Geldoperationen verflochten war der Sekretär der Gräfin, Christoph Heinrich Engelschall. Aus dem Urteil der Leipziger Schöffen ersehen wir über das ihm zur Last gelegte folgendes. Er habe den vorigen Güterbestäter zu Leipzig, welcher 100 Taler Salär gehabt, unter dem Vorgeben, als wolle er ohne Besoldung dienen, von seinen Verrichtungen verdrängt und dennoch jährlich 250 Gulden für selbige erhalten, den Dienst aber nachlässig und untreu besorgt. Er habe bei dem Kommerzienkommissariat pflichtwidrig und eigennützig gehandelt. Er habe den Kammerpräsidenten Freiherrn von Hoym durch Versprechung eines Anteiles an weggenommener Kontrebande zu ungerechtfertigten Konfiskationen verleitet, die kontrabandierten Waren zu niedrig taxiert, auch wohl unter fremdem Namen selbst angekauft. Er habe Johann Bellontier seinen in der Michaelismesse 1692 begangenen Akzisunterschleif gegen 15 Dukaten vertuschen helfen. Er habe für bedungene Geschenke mehreren Personen durch Hoym zu Ämtern und Pachtungen verholfen. In der Untersuchung gegen Hoym habe er mittels der Gräfin von Rochlitz dem Kurfürsten einen Befehl zur Unterschrift »unterzuschieben getrachtet«. Er habe die Direktionskommission durch falsche Beschuldigungen gröblich angegriffen. Er habe gegen nicht geringe Geschenke Johann Gottfried Wichmannshausens Freilassung aus der Haft, wie auch Befehle, daß wider ihn in der Wizmannischen Wechselsache von dem Oberhofgerichte nicht nach Wechselrechte möge verfahren werden, zuwege gebracht. Er habe den Seidenhändlern in Leipzig neue Privilegien wegen des Tuchhandels unter Erpressung einer großen Summe Geldes für die Gräfin verschafft, den alten Rechten der Tuchhändlerinnung zuwider, für welche diese einen jährlichen Erbzins an die Rentkammer gezahlt. Er habe solche darunter, die das Privilegium gar nicht gemocht, zu dessen Annahme genötigt. Er habe Kaufleute unter dem Vorwande, daß sie sich wider das Privilegium der Tuchmacher vergangen, zu Erlegung großer Summen gezwungen. Ähnliche Konkussionen habe er auch in betreff der Münzverbrechen begangen und sich deshalb mit dem Münzfiskal zu Leipzig, David Pfaffen, verstanden. Manche von diesen Sachen, namentlich die Münzsachen, Kontrebandesachen, die zu niedrigen Taxationen, die Angelegenheit der Güterbestäterei wurden jedoch von den Schöffen für nicht genugsam erwiesen erklärt. Dagegen konnte er nicht leugnen, daß er einen kurfürstlichen Befehl, welchen Wolfgang Jocher wegen Zurückgabe seines auf 2000 Taler ausgestellten Wechselbriefes erwirkt gehabt, an sich genommen und nicht eher beanwortet, als bis ihm 100 Taler gezahlt worden. Die Wichmannshausensche Sache blieb auch stehen. Ebenso die Sache mit den Tuchhändlern, wobei man so verfahren zu sein scheint, daß man von Kramern, welche, ohne Tuchhändler zu sein, Tuche ausgeschnitten haben sollten, ohne gehörige Untersuchung Strafen eintrieb und sie dadurch nötigte, Abolition und Konzession zu suchen. Das soll der Gräfin 12.500 Taler, aber auch Hoym und Engelschall reiche Spenden eingebracht haben. In ähnlicher Weise zwang man den Seidenhändlern mindestens 8500 Taler ab. Er wurde mit Staupenschlag des Landes auf ewig verwiesen.

siehe Bildunterschrift

Magdalena Neidschütz, Gräfin von Rochlitz.
Stich von Froer. Porträt Sammlung der Nationalbibliothek Wien

Daß die Gräfin von Rochlitz, ihre Schönheit abgerechnet, wenig Einnehmendes und Gewinnendes besaß oder doch ihr Treiben sich nicht wohl in milderem Lichte, als hier geschehen, darstellen ließ, mag auch daraus geschlossen werden, daß in den ziemlich zahlreichen, wenn auch meist sehr ungenauen und dürftigen Mitteilungen über sie doch eigentlich nirgends ein günstigeres Bild von ihr hervortritt. Das Meiste und Beste hat der fleißige und tüchtige Sammler und Forscher der sächsischen Geschichte, Johann Friedrich Klotzsch, zusammengebracht, aber nur handschriftlich niedergelegt, welches Manuskript sich auf der Dresdner Bibliothek befindet und 1780 vollendet worden ist. Was derselbe Schriftsteller im 10. Band der Sammlung vermischter Nachrichten zur sächsischen Geschichte 1775 darüber veröffentlicht hat, ist nur ein kurzer und bemessener Auszug daraus. – Christian Friedrich Hunold, der unter dem Namen Menantes in geschmackloser, hochtrabender Weise allerlei Vorgänge an »europäischen Höfen« schilderte, nahm darin auch die Begebenheiten der Gräfin von Rochlitz unter dem Titel: »Traurige Liebesgeschichte des durchlauchtigsten Herzog Albions und der Prinzessin Marchiana« auf. Die Gräfin Rochlitz erscheint hier als Adosinia von Regismond. Der Mann hatte nur eine ganz oberflächliche Kenntnis von den Hauptzügen der Begebenheiten und seine Helden haben nicht das mindeste individuelle Leben. Und selbst hier wird alles Licht auf die Kurfürstin und fast nur Schatten auf die Neitschütze ergossen. – Pöllnitz erzählt in seinem »Galanten Sachsen« einige Anekdoten in betreff dieser Angelegenheit, welche im einzelnen unrichtig, so in manchen Hauptsachen unwahr sind. – Dasselbe gilt von dem »Historischen Mancherlei«, die von »alten Papieren unverändert abgedruckt«, in Büschings sonst so wertvollem Magazin für die neue Historie und Geographie abgedruckt ist. Von einzelnen Unrichtigkeiten dieses Aufsatzes erwähnen wir, daß er Beichlings Vater mit einer Neitschütz verheiratet und statt des Sohnes zum Schwager der Rochlitz macht. Er läßt den Kurfürsten Johann Georg IV. nicht bloß den von seinem Vater »bei der Kammer nachgelassenen schönen Vorrat« verschwenden, sondern noch etliche Tonnen Goldes neue Schulden machen.

siehe Bildunterschrift

Johann Georg IV. von Sachsen.
Stich von P. Schenk. Porträtsammlung der Nationalbibliothek Wien

Er läßt ihn statt zweieinhalb, vier Jahre regieren. Er setzt einen Superintendenten in Oschatz ein, welcher nie existiert hat. Er läßt Schöning, welcher im Juni 1692 in Teplitz verhaftet ward und bis zum August 1694 auf dem Spielberg saß, in dieser Zeit die Kriegs-, Staats- und Geldsachen in Sachsen dirigieren und dabei eine unmäßige Gewalt ausüben. Er läßt Beichling an dem Sturz seiner Schwiegermutter und Schwägerin statt an deren Erhebung arbeiten. Er läßt den Oberkonsistorialpräsidenten von Knoch, welcher die ungern wieder angenommene Stelle freiwillig abtrat, mit Gewalt verdrängt werden. Er läßt den Prozeß »viele Jahre« dauern. Er läßt den Kurfürsten in Moritzburg krank liegen und sterben. Im übrigen ist dieser Aufsatz eigentlich der einzige, welcher einen Versuch macht, die Sache in ein etwas anderes Licht zu stellen und den Sturz der Neitschützens, statt ihn lediglich aus dem Tode des Kurfürsten, der allein sie gehoben und aus ihrem Mißbrauch ihres Glückes abzuleiten, auf äußere Feindschaften zu schieben. Aber selbst hier werden die beiden Damen keineswegs persönlich in Schutz genommen. Der Versuch selbst ist mißlungen. Er läßt den Tod des Kurfürsten als einen unnatürlichen erscheinen, der aber nicht durch Zaubermittel, sondern durch absichtlich oder aus Unvorsichtigkeit gereichtes Gift bewirkt worden sei. Es sei ganz gut mit dem Kurfürsten gegangen, so daß an einem Morgen die meisten Ärzte und Hofbeamten von Moritzburg zurückgekommen und alles mit der guten Nachricht erfüllt hätten, daß der Kurfürst außer Gefahr sei. Um Mittag aber sei gemeldet worden, er habe einen gefährlichen Zufall bekommen und liege in den letzten Zügen. Einer der ältesten Gesellen in der Schloßapotheke, der die letzten Arzneien für den Kurfürsten bereitet, sei auf die Nachricht von der Gefahr des Kurfürsten sehr unruhig worden, habe am folgenden Tage zu seinem Beichtvater geschickt und ihn zu sich bitten lassen, und als derselbe nicht gekommen, sich in der Nacht verloren, worauf er zwei Tage darauf aus der Elbe gezogen worden sei. Von dieser ganzen Geschichte findet sich in Sachsen selbst und in allen gleichzeitigen Akten und Nachrichten auch nicht die mindeste Spur. Der Tod des Kurfürsten hat in den Blattern, die ihn obendrein in einem Zustand tiefer Niedergeschlagenheit befielen und deren ärztliche Behandlung damals bekanntlich grundverkehrt war, eine sehr natürliche Erklärung. Als Motive des angedeuteten Verbrechens gibt der Aufsatz an, daß der Kurfürst stark auf »Einführung der allgemeinen Akzise im ganzen Lande und auf Pflanzung reformierter Flüchtlinge zu Torgau mit völliger Freiheit« gedrungen, das erstere aber dem Adel, das zweite der Geistlichkeit höchst zuwider gewesen sei. Ferner die Unerträglichkeit der »unmäßigen Gewalt«, welche Schöning (vom Spielberge aus) geübt habe. Endlich den Neid gegen die Neitschütze. Nun die Akzise, bei der es sich damals nur um die sogenannte Landakzise handelte, während die Generalkonsumtionsakzise erst zu Anfang des folgenden Jahrhunderts eingeführt wurde, fiel unter allen Landeseinwohnern gerade dem Adel am wenigsten lästig. Sie war übrigens nicht Sache einer Privatmeinung von Johann Georg IV., sondern der sächsischen Regierungspolitik, die sich auch unter dem Nachfolger dieses Fürsten noch viel entschiedener geltend machte. Außerdem hatte der Adel verfassungsmäßige Mittel zum Widerstand, die er auch mit Erfolg benutzt hat, so daß die Generalakzise auf die Städte beschränkt blieb. Die französischen Flüchtlinge, für welche die protestantische Sympathie allgemein war, konnten der sächsischen Orthodoxie nicht so gefährlich erscheinen. Schöning war ein Gegner der Neitschützens und diese ganze Zeit über in auswärtiger Haft. In betreff der Neitschütze aber wäre es doch sehr natürlich gewesen, zu erwarten, ob sich ihre Macht auch nach dem Tode der Gräfin noch erhalten werde. Auch handelte es sich dabei bloß um die Generalin. – Hasche hat in seiner diplomatischen Geschichte von Dresden mancherlei wie gewöhnlich konfuse und unkritische Details über die Sache. – Der Schrift des Pseudonymen Icimander, die aber vor der Katastrophe verfaßt ist, wurde bereits gedacht. Im »Journal für Deutschland« wird ein Schreiben eines kurfürstlichen Rates vom 10. Juni 1694 über die Sache mitgeteilt, was noch ganz im ersten Eindruck der abenteuerlichen Gerüchte verfaßt ist. Hier wird unter anderem erzählt, wovon sich in den über diese Punkte so vollständigen Akten nichts findet, die Rochlitz habe in einem Gewölbe beständig einen Kessel über dem Feuer hängen gehabt, worin sich allerei Zauberdinge befunden. Aus dem Steigen und Fallen dieser Masse habe sie das Tun und Treiben des Kurfürsten entnehmen können. Wenn die Masse sich gesenkt, habe der Kurfürst zu ihr kommen müssen, weshalb sie ein beständiges Feuer darunter erhalten, was sie nach seiner Ankunft zur Linderung seiner Unruhe vermindert habe. Der Kurfürst und die Rochlitz hätten eine mit dem Blut beider vermischte und bezauberte Pastete zusammen gegessen, welche die Wirkung gehabt, daß der eine dem anderen im Tode nachfolgen habe müssen, sobald die Verwesung begonnen hätte. Auch von allerlei Zauberstücken gegen das Leben Friedrich Augusts weiß dieser kurfürstliche Rat zu erzählen. Auch gegen diesen sei ein siedender Kessel aufgestellt gewesen. Die Generalin habe aber noch zum Überfluß eine Frau beauftragt, einen Topf mit Wasser über den Weg, auf dem der neue Kurfürst bald fahren sollte, auszugießen. Diese habe aber gewöhnliches Wasser hingegossen, dann nach vieler Mühe eine Audienz bei dem Kurfürsten erlangt und diesem die Sache offenbart, worauf derselbe persönlich zur Generalin gegangen sei, sie verhaften ließ und dabei die Geschichte von dem Kessel, in welchem sein Leben einkochte, durch die Kammerfrau der Generalin erfahren habe. Derselbe kurfürstliche Rat läßt eine eingezogene Scharfrichterin, loco torturae, auf einem glühenden Tische eine Zeitlang tanzen und nach abgelegtem Geständnis in einen kühlen Wasserkessel sinken und was dergleichen Unsinn mehr ist. – die neueste Mitteilung über die Sache, namentlich das Leipziger Urteil, jedoch ohne die von uns mitgeteilten Fragestücke enthaltend, brachte die angeführte Schlettersche Zeitschrift.


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