Honoré de Balzac
Die Entmündigung
Honoré de Balzac

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Popinot nahm seinen Schlafrock, dessen Schöße immerfort herabfielen und seine Brust entblößten, vorn zusammen, dann tauchte er seine Schnitten in den kalt gewordenen Kaffee, suchte die Klage heraus, zu der er sich einige Paranthesen und Bemerkungen gestattete, an denen sein Neffe teilnahm.

»An den Herrn Präsidenten des Zivilgerichts erster Instanz im Seinebezirk mit dem Sitz im Justizpalast. – Madame Jeanne-Clémentine-Athénais de Blamont-Chauvry, Ehegattin des Herrn Charles-Maurion-Marie Andoche, Graf von Nègrepelisse, Marquis d'Espard (hoher Adel), Gutsbesitzer; die genannte Dame d'Espard, wohnhaft Rue du Faubourg-Sainte-Honoré, Nr. 104, und der genannte Herr d'Espard, Rue de la Montagne-Sainte Geneviève, Nr. 22 (richtig, der Präsident sagte mir, daß das in meinem Bezirk ist) haben Herrn Desroches zum Anwalt.« – »Desroches! Ein kleiner Geschäftemacher, ein bei Gericht und bei seinen Kollegen übel angesehener Mann, der seinen Klienten keinen Nutzen bringt!«

»Armer Kerl!« sagte Bianchon, »er ist unglücklicherweise ohne Vermögen, und er hetzt sich herum wie der Teufel im Weihkessel, das ist alles.«

»Sie beehrt sich, Ihnen, Herr Präsident, darzulegen, daß seit einem Jahre die moralischen und geistigen Fähigkeiten des Herrn d'Espard, ihres Gatten, eine so tiefgehende Veränderung erfahren haben, daß sie heute einen Zustand von Wahnsinn oder Schwachsinnigkeit herbeigeführt haben, entsprechend dem Artikel 486 des Bürgerlichen Rechts, und die in dem gleichen Artikel vorgesehenen Maßregeln zugunsten seines Vermögens, seiner Person und im Interesse seiner Kinder, die er bei sich behält, für erforderlich erscheinen lassen;

daß in der Tat das moralische Verhalten des Herrn d'Espard, der seit einigen Jahren schwere Besorgnisse erregt hat, die sich auf seine Dispositionen bei der Leitung seiner geschäftlichen Angelegenheiten, besonders im Verlaufe des letzten Jahres, beziehen, einen beklagenswerten Tiefstand erreicht hat; daß zuerst sein Wille die Wirkungen dieses Übels gezeigt, und daß sein Verfall den Herrn Marquis d'Espard allen Gefahren einer Dispositionsunfähigkeit ausgesetzt hat, was durch die folgenden Umstände bewiesen wird:

Seit langer Zeit gehen alle Einkünfte aus den Gütern des Marquis d'Espard ohne Grund und ohne Anrecht an eine alte Frau, deren abschreckende Häßlichkeit allgemein bekannt ist, an eine gewisse Frau Jeanrenaud, wohnhaft abwechselnd in Paris, Rue de la Brillière, Nr. 8, und in Villeparisis, nahe bei Claye, im Departement Seine-et-Marne, zugunsten ihres Sohnes, sechsunddreißig Jahr alt, Offizier der früheren kaiserlichen Garde, den durch sein Fürwort der Herr Marquis d'Espard in der königlichen Garde als Eskadronchef im ersten Kürassierregiment untergebracht hat. Diese Personen, die im Jahre 1814 in das äußerste Elend geraten waren, haben nacheinander Grundstücke von erheblichem Wert erworben, unter anderem zuletzt ein Hotel in der Grande-Rue-Verte, wo der Herr Jeanrenaud jetzt erhebliche Ausgaben macht, um sich hier mit der Dame Jeanrenaud, seiner Mutter, mit Rücksicht auf eine geplante Heirat niederzulassen; diese Ausgaben belaufen sich bereits auf mehr als hunderttausend Franken. Die Heirat ist auf Betreiben des Marquis d'Espard bei seinem Bankier, dem Herrn Mongenod, in Aussicht genommen worden, um dessen Nichte er für den genannten Herrn Jeanrenaud angehalten hat, indem er versprach, durch seinen Einfluß für ihn die Würde eines Barons zu erlangen. Die Ernennung ist tatsächlich durch Erlaß Sr. Majestät mit dem Datum des letzten 29. Dezember vollzogen worden, auf Ansuchen des Marquis d'Espard, wie es auch von Seiner Exzellenz dem Herrn Großsiegelbewahrer bestätigt werden kann, wenn das Gericht es für erforderlich halten sollte, sein Zeugnis herbeizuziehen;

daß kein Grund, ›selbst keiner von denen, die Gesetz und Moral in gleicher Weise mißbilligen‹, die Herrschaft rechtfertigen kann, die die Witwe, Frau Jeanrenaud, über den Marquis d'Espard ausübt, der sie übrigens sehr selten zu Gesicht bekommt; noch seine merkwürdige Vorliebe für den genannten Herrn Baron Jeanrenaud erklären kann, dessen Verkehr mit ihm nicht häufig stattfindet: gleichwohl ist ihr Einfluß so groß, daß jedesmal, wenn sie Geld brauchen, selbst um einem einfachen Gelüst nachzugeben, diese Dame oder ihr Sohn . . .«

»Na, na! ›Grund, den Gesetz und Moral mißbilligen!‹ Was will uns der Schreiber oder der Anwalt da vorreden?« sagte Popinot.

Bianchon fing an zu lachen.

». . . Diese Dame oder ihr Sohn erhalten ohne jeden Einspruch des Marquis d'Espard, was sie verlangen, und in Ermangelung baren Geldes zieht der Herr d'Espard Wechsel auf den Herrn Mongenod, der sich erboten hat, sie zu girieren;

daß es (zur Bekräftigung dieser Tatsachen) neulich, als die Verpachtung des Gutes d'Espard erneuert werden sollte, und die Pächter einen ziemlich erheblichen Preis für die Verlängerung ihrer Verträge boten, vorgekommen ist, daß der Herr Jeanrenaud unmittelbar die Auflösung der Verträge erwirkt hat;

daß der Wille des Marquis d'Espard mit der Hergabe dieser Beträge so wenig zu tun hat, daß er sich, wenn man mit ihm davon sprach, durchaus nicht daran zu erinnern schien; daß jedesmal, wenn gewichtige Persönlichkeiten ihn wegen seiner Hingebung für diese beiden Personen befragt haben, seine Antworten eine so völlige Verleugnung seiner Ansichten und Interessen angezeigt haben, daß bei dieser Sache notwendigerweise ein geheimer Anlaß bestehen muß, auf den die Ansucherin das Auge der Justiz zu lenken wünscht, da dieser Anlaß fraglos strafbarer, widerrechtlicher oder gewalttätiger Art sein muß oder von einer Art, die die legale Medizin angeht, wenn anders diese Besessenheit nicht eine solche ist, die auf einen Mißbrauch der moralischen Gewalt deutet, und die man nur mit dem außergewöhnlichen Ausdruck ›Possessio‹ bezeichnen kann . . .«

»Donnerwetter!« unterbrach sich Popinot, »was sagst du dazu, Doktor? Das sind ja recht merkwürdige Tatsachen.«

»Sie könnten«, antwortete Bianchon, »eine Wirkung magnetischer Kräfte sein.«

»Du glaubst also an die Dummheiten Mesmers, an sein Faß, an die Möglichkeit, durch die Wände zu sehen?«

»Jawohl, lieber Onkel«, sagte der Doktor ernsthaft. »Als ich Sie die Anklage lesen hörte, dachte ich daran. Ich erkläre Ihnen, daß ich mich bei einer anderen Sachlage von der Richtigkeit analoger Tatsachen in bezug auf die Ausübung unbeschränkter Macht überzeugt habe, die ein Mensch auf einen anderen ausüben kann. Ich bin, im Gegensatz zu der Ansicht meiner Kollegen, vollkommen von der Macht des Willens überzeugt, wenn er als eine bewegende Kraft angesehen wird. Ich habe, bei Ausschluß jeder Taschenspielerei und Scharlatanerie, die Wirkungen solch einer Hypnose mitangesehen. Was der Hypnotisierte dem Magnetiseur während des Schlafes versprochen hat, das ist im wachen Zustande peinlich erfüllt worden. Der Wille des einen ist der des anderen geworden.«

»Jede Art von Handlung?«

»Jawohl.«

»Selbst eine verbrecherische?«

»Selbst eine verbrecherische.«

»Einem andern als dir würde ich gar nicht zuhören.«

»Sie sollen selbst Augenzeuge sein«, sagte Bianchon.

»Hm, hm«, bemerkte der Richter. »Angenommen, daß der Grund für diese ›Besessenheit‹ zu dieser Gruppe von Tatsachen gehört, so würde es schwierig sein, ihn festzustellen und vor Gericht zu bringen.«

»Da diese Dame Jeanrenaud abschreckend häßlich und alt ist, so kann ich nicht einsehen, welches andere Verführungsmittel sie haben könnte,« sagte Bianchon.

»Im Jahre 1814 aber,« bemerkte der Richter, »zu der Zeit, als sich diese Verführung geltend machte, war die Frau vierzehn Jahre jünger; und wenn sie zehn Jahre vorher Beziehungen zu Herrn d'Espard eingegangen ist, dann führen uns diese Erwägungen um vierundzwanzig Jahre zurück, also in eine Zeit, wo die Dame jung und hübsch sein und auf sehr natürliche Weise zu ihren Gunsten wie zu denen ihres Sohnes eine Macht über Herrn d'Espard ausgeübt haben konnte, der sich manche Männer nicht zu entziehen vermögen. Frau Jeanrenaud wird sich über die Heirat erzürnt haben, die damals zwischen dem Marquis d'Espard und denn Fräulein von Blamont-Chauvoy eingegangen wurde, und es könnte sich im Grunde nur um die Rivalität einer Frau handeln, da ja der Marquis schon seit langer Zeit nicht mehr mit Frau d'Espard zusammenlebt.«

»Und diese abschreckende Häßlichkeit, lieber Onkel?«

»Die Macht der Verführung,« entgegnete der Richter, »steht in direktem Verhältnis zur Häßlichkeit, das ist eine alte Frage! Aber fahren wir fort.«

»Daß seit dem Jahre 1815, um die von den beiden Personen verlangten Beträge zu beschaffen, der Marquis d'Espard mit seinen beiden Kindern in der Rue de la Montagne-Sainte-Geneviève eine Wohnung bezogen hat, deren Ärmlichkeit seines Namens und seines Standes unwürdig ist (man kann eine Wohnung nehmen, wie man will!); er unterhält dort seine beiden Kinder, den Grafen Clément d'Espard und den Vicomte Camille d'Espard, unter Lebensbedingungen, die im Mißverhältnis zu ihrer Zukunft, ihrem Namen und ihrem Vermögen stehen; daß häufig der Geldmangel so groß ist, daß kürzlich der Hauseigentümer, ein Herr Mariast, die eingestellten Möbel mit Beschlag belegen ließ; daß, als dieses Vorgehen in seiner Gegenwart geschah, der Marquis d'Espard dem Gerichtsvollzieher geholfen und ihn wie einen Mann von Stande behandelt hat, indem er ihn mit allen Zeichen der Höflichkeit und Aufmerksamkeit überhäuft hat, wie er sie nur für jemanden, der höher an Würde steht als er, haben dürfte . . .«

Der Onkel und der Neffe sahen einander an und lachten.

»Daß im übrigen seine ganze Handlungsweise, abgesehen von den in bezug auf die Witwe Jeanrenaud und den Baron Jeanrenaud, ihren Sohn, von Irrsinn durchtränkt ist; daß er sich seit bald zehn Jahren ausschließlich mit China beschäftigt, mit seinen Gewohnheiten, seinen Sitten, seiner Geschichte, und daß er alles auf chinesische Gebräuche zurückführt; daß er, hierüber befragt, die augenblicklichen Geschehnisse, die Ereignisse von gestern mit den entsprechenden in China verwechselt; daß er die Handlungen des Parlaments und das Benehmen des Königs, den er übrigens persönlich verehrt, kritisiert, indem er sie mit der chinesischen Politik vergleicht;

daß diese Monomanie den Marquis d'Espard zu sinnlosen Handlungen getrieben hat; daß, gegen den Brauch bei seinem Range und gegen seine Ansichten über die Pflichten des Adels, er sich auf ein Handelsgeschäft eingelassen hat, für das er täglich Wechsel unterzeichnete, die heute seine Ehre und sein Vermögen bedrohen, da sie ihn unter den Beruf eines Kaufmanns einreihen und ihn bei Nichtzahlung zur Konkursanmeldung zwingen können; daß diese Wechsel gezogen auf Papierhändler, Drucker, Lithographen und Koloristen, die ihm die Unterlagen für eine Publikation mit dem Titel ›Pittoreske Geschichte Chinas‹, in Lieferungen erscheinend verschaffen, von solcher Erheblichkeit sind, daß diese selben Lieferanten die Antragstellerin gebeten haben, die Unmündigkeitserklärung des Marquis d'Espard zu beantragen, um die Bezahlung ihrer Forderungen zu retten . . .«

»Dieser Mann ist verrückt!« rief Bianchon.

»Du magst das wohl glauben!« sagte der Richter. »Aber man muß ihn anhören. Wer nur eine Glocke hört, hört nur einen Ton.«

»Aber mir scheint . . .« sagte Bianchon.

»Aber mir scheint,« sagte Popinot, »daß, wenn jemand von meinen Verwandten sich der Verwaltung meines Vermögens bemächtigen wollte, und wenn ich, statt ein einfacher Richter, ein Herzog und Pair wäre, ein etwas gerissener Anwalt wie Desroches eine ähnliche Klage gegen mich einleiten könnte.«

»Daß die Erziehung seiner Kinder unter dieser Monomanie gelitten und daß er ihnen, im Gegensatz zu allem sonst üblichen Unterricht, die Tatsachen der chinesischen Geschichte, die der Doktrin der katholischen Religion widersprechen, und auch die chinesischen Dialekte hat beibringen lassen . . .«

»Hier wirkt Desroches komisch«, sagte Bianchon. »Daß er häufig seine Kinder von dem Notwendigsten entblößt sein läßt; daß die Antragstellerin sie, trotz ihrer dringenden Bitten, nicht zu sehen bekommt; daß der Herr Marquis d'Espard sie ihr nur einmal im Jahre zuführt; daß sie, in Kenntnis der Entbehrungen, die ihnen auferlegt sind, vergebliche Anstrengungen gemacht hat, um ihnen das für ihre Existenz Notwendigste, dessen sie entbehrten, zu verschaffen . . .«

»Oh, Frau Marquise, das ist Unsinn! Wer zuviel beweisen will, beweist gar nichts. – Mein liebes Kind,« sagte der Richter und ließ das Aktenstück auf seine Knien sinken, »welche Mutter hat jemals so wenig Herz, Verstand, Empfindung gehabt, daß sie nicht einmal dem vom tierischen Instinkt eingegebenen Gefühl gehorcht habe? Eine Mutter besitzt List genug, um sich ihren Kindern zu nähern, wie ein junges Mädchen, um eine Liebesgeschichte zu einem guten Ende zu führen. Wenn deine Marquise ihre Kinder wirklich ernähren und kleiden wollte, so hätte kein Teufel sie daran hindern können, niemals, was? Diese Sache ist ein bißchen zu stark für einen alten Richter! Aber fahren wir fort:

Daß das Alter, welches die Kinder erreicht haben, sofort Vorkehrungen verlangt, damit sie dem unheilvollen Einfluß einer solchen Erziehung entzogen werden, wie sie ihrem Range nicht entspricht, und damit sie das Beispiel, das ihnen das Verhalten ihres Vaters gibt, nicht mehr vor Augen haben;

daß zur Unterstützung der hier angeführten Tatsachen Beweise vorhanden sind, die das Gericht leicht feststellen kann: mehrmals hat Herr d'Espard den Friedensrichter des zwölften Bezirks einen Mandarin dritter Klasse genannt; er hat häufig die Professoren des Gymnasiums Henri IV. ›gelehrte Leute genannt‹ (sie ärgern sich darüber!). In bezug auf die einfachsten Dinge hat er erklärt, daß so etwas in China nicht vorkäme; im Verlauf einer gewöhnlichen Unterhaltung spielt er bald auf die Dame Jeanrenaud, bald auf Ereignisse unter der Herrschaft Ludwigs XIV. an und verharrt dann in tiefer Melancholie: er bildet sich ein, in China zu sein. Mehrere Nachbarn, insbesondere die Herren Edmond Becker, Student der Medizin, und Jean-Baptiste Frémiot, Professor, die in demselben Hause wohnen, sind, nachdem sie den Marquis behandelt haben, der Ansicht, daß seine Monomanie in allem, was sich auf China bezieht, die Folge eines von dem Herrn Baron Jeanrenaud und seiner verwitweten Mutter geschmiedeten Plans ist, um die geistigen Fähigkeiten des Marquis d'Espard zu vernichten in der Erkenntnis, daß der einzige Dienst, den die Dame Jeanrenaud dem Herrn d'Espard noch leisten kann, darin besteht, daß sie ihm alles verschafft, was in Beziehung zum chinesischen Reich steht;

daß schließlich die Antragstellerin sich anbietet, dem Gericht zu beweisen, daß die Beträge, die von dem Herrn und der Witwe Jeanrenaud von 1814 bis 1828 empfangen wurden, sich auf nicht weniger als eine Million Franken belaufen.

Zur Bestätigung der vorgenannten Tatsachen bietet die Antragstellerin dem Herrn Präsidenten das Zeugnis von Personen an, die den Herrn Marquis d'Espard ständig sehen, und deren Namen und Beruf untenstehend genannt wird, und von denen viele gebeten haben, die Entmündigung des Herrn Marquis d'Espard zu beantragen, als des einzigen Mittels, sein Vermögen vor seiner bedauerlichen Verwaltung zu retten und seine Kinder von seinem verhängnisvollen Einfluß fernzuhalten.

In Anbetracht dessen, Herr Präsident, mit Rücksicht auf die beigefügten Beweisstücke und im Hinweis darauf, daß die vorgenannten Tatsachen den Zustand des Irrsinns und der Schwachsinnigkeit des hier benannten, geschilderten und hier wohnhaften Herrn Marquis d'Espard klar beweisen, stellt die Antragstellerin den Antrag, anzuordnen, daß, um zur Entmündigung des Betreffenden zu gelangen, die vorliegende Klage und die Beweisstücke dem Herrn Staatsanwalt vorgelegt werden, und einem der Herren Mitglieder des Gerichtshofes einen Bericht an dem Tage, den Sie ihm bezeichnen wollen, abstatten zu lassen, um über alles vom Gericht als dazu gehörig festgestellt im klaren zu sein, und Sie werden damit gerecht werden . . . usw.«

»Und hier,« sagte Popinot, »ist die Anordnung des Präsidenten, der mir die Sache überträgt! Nun, was will denn die Marquise d'Espard von mir? Ich weiß ja alles. Morgen werde ich mit meinem Gerichtsschreiber zu dem Herrn Marquis gehen, denn dieser Punkt scheint mir durchaus nicht klar zu sein.«

»Hören Sie, lieber Onkel, ich habe niemals den geringsten Dienst von Ihnen verlangt, der zu Ihrer richterlichen Tätigkeit irgendwie in Beziehung steht; nun, ich bitte Sie, der Madame d'Espard eine Gefälligkeit zu erweisen, auf die sie in ihrer Lage Anspruch hat. Wenn sie hierher käme, würden Sie sie anhören?«

»Ja.«

»Nun, dann hören Sie sie doch in ihrem Hause an: Madame d'Espard ist eine kränkliche, nervöse, zarte Frau, die sich in Ihrem Rattennest übel befinden würde. Gehen Sie heute abend zu ihr, ohne ihre Einladung zum Diner anzunehmen, da das Gesetz Ihnen ja verbietet, bei Ihren Parteien zu essen oder zu trinken.«

»Verbietet das Gesetz nicht auch, von Toten ein Legat anzunehmen?« sagte Popinot, der einen Schimmer von Ironie auf seines Neffen Lippen wahrzunehmen glaubte.

»Aber, lieber Onkel, und wäre es auch nur, um in dieser Angelegenheit die Wahrheit herauszubekommen, bewilligen Sie meine Bitte. Sie werden als Untersuchungsrichter kommen, da Ihnen die Verhältnisse nicht klar zu sein scheinen. Teufel noch mal! Die Befragung der Marquise ist nicht weniger notwendig als die ihres Mannes.«

»Du hast recht,« sagte der Richter, »es könnte recht gut sein, daß sie verrückt wäre. Ich werde hingehen.«

»Ich werde Sie abholen; schreiben Sie auf Ihren Kalender: ›Morgen abend neun Uhr bei Madame d'Espard.‹«

»Schön«, sagte Bianchon, als er seinen Onkel das Rendezvous notieren sah.


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