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Hochverrat in Agram

Agram spielt sich seit Monaten ein Prozeß ab, der ein halbes Hundert österreichischer Serben mit dem Tode durch den Strang bedroht. Sie sind des Hochverrates angeklagt und werden beschuldigt, Gehilfen einer großserbischen Bewegung zu sein, die dem König Peter die von Serben bewohnten österreichischen Länder zuzubringen bemüht sei. Masaryk sagt, es gebe unter den österreichischen Serben eine solche hochverräterische Bewegung nicht. Masaryk müßte das wissen. Er kennt diese Dinge sehr gut. Fast alle Intellektuellen unter den jungen Südslawen sind nämlich Schüler Masaryks. Wenn ich in Dalmatien einen jungen Menschen von westeuropäischer Gesinnung traf, ergab sich immer, daß er das Beste seiner Bildung, ja, eigentlich seine ganze geistige Form Masaryk verdankt.

In Wien ist man jetzt überall der Meinung, es gebe zwar sicher unter den österreichischen Serben eine solche hochverräterische Bewegung (weshalb es notwendig sei, sich beizeiten gegen sie vorzusehen), doch habe man leider wieder einmal nicht die Richtigen erwischt; die wahren Schuldigen seien entkommen und diese gewiß ganz unschuldigen Leute, die nun bald ein Jahr im Kerker sitzen, werde man ja schließlich wieder laufen lassen müssen. Eingeweihte (es ist bei uns ein ganz einträgliches Gewerbe, den Ruf eines Eingeweihten zu haben, weshalb auch der Zudrang so groß ist) sagen, die Regierung habe diesen Prozeß gebraucht, um den Kabinetten die Notwendigkeit der Annexion Bosniens zu beweisen, und sie könne nun, wo dies entbehrlich geworden sei, doch nicht auf einmal den Prozeß einstellen, weil dadurch ein schlechtes Licht auf unsere Rechtspflege geworfen würde, als ob sie sich zu taktischen Zwecken mißbrauchen ließe. Deshalb sei den Angeklagten, die ja, woran auch die Eingeweihten nicht zweifeln, natürlich unschuldig seien, einstweilen nicht zu helfen; sie müssen sich schon noch einige Zeit gedulden.

Der Schein irgend eines Beweises für irgend einen Schein von Schuld irgend eines Angeklagten ist in diesem Prozeß bisher noch nicht erbracht worden. Der einzige Zeuge, auf den sich die Anklage berufen kann, ist noch nicht vernommen worden und es ist sehr unwahrscheinlich, daß man ihn überhaupt vernehmen wird. Das ist nämlich ein Polizeispitzel; in seinen Erfindungen von einer so jämmerlichen Phantasie, daß man ihn doch eigentlich noch mehr bedauern als verachten muß. Russische Beispiele scheinen ihn verwirrt zu haben und er hätte nun gern einen kleinen Azew gemimt, die Stimmungen des Verschwörers wie die des Verräters auskostend, wozu nun aber doch eine ganz andere innere Kraft und auch eigener Verstand gehört. Es ist nicht recht begreiflich, wie sich die Regierung mit diesem kindischen Spion darauf einlassen konnte, so lange Zeit Indianer zu spielen.

Die Führung des Prozesses ist ungewöhnlich, selbst nach österreichischen Begriffen. Masaryk hat im Parlament erzählt, der Präsident des Senates sei ein notorischer Trinker. So sieht er auch aus. Ob er es ist, kann ich eben so wenig kontrollieren wie die Beschuldigung, er pflege nachts im Cafee Korso betrunken auf die Angeklagten zu schimpfen und mit Drohungen herum zu wüten. Aber auch in den Verhandlungen selbst hält er mit seinem Urteil über sie nicht zurück, obwohl er dazu ja noch Zeit hätte. Verurteilte werden in Europa besser behandelt als diese Angeklagten, deren Schuld doch erst bewiesen werden soll. Der Präsident hat verboten, daß ihnen, wenn sie aus dem Kerker geholt oder wieder in den Kerker gebracht werden, ihre Verteidiger die Hände reichen. Ein Angeklagter wird von seinem Sohn verteidigt: diesem Verteidiger hat der Präsident verboten zu seinem Vater Du zu sagen. Ich bemerke, daß Unmenschlichkeiten dieser Art nicht etwa, wie man argwöhnen könnte, durch unser Gesetz vorgeschrieben sind. Kaum ein Tag vergeht, ohne daß einer der Angeklagten mitten aus der Verhandlung abgeführt und disziplinarisch bestraft wird, weil er sich etwa gegen einen Zeugen gewehrt oder eine Frage, die dem Präsidenten verfänglich scheint, an ihn gerichtet oder auch nur lachend den Kopf geschüttelt hat. Fragen mag der Präsident überhaupt nicht; außer denen, die er selbst oder der Staatsanwalt stellt. Die Verteidiger läßt er ungern reden. Fast täglich verfällt einer der Verteidiger einer Ordnungsstrafe, meist auch im Grunde nur, weil er unpassend gefragt hat, anders nämlich, als es dem Präsidenten paßt. Auch hält der Präsident für die Verteidiger noch Überraschungen von ganz besonderer Art bereit; einmal, zum Beispiel, ließ er die Frau des einen Verteidigers plötzlich barsch aus dem Saal weisen. Daß die Verteidiger die Ruhe haben, sich durch das alles nicht provozieren zu lassen, scheint ihn gegen sie nur immer noch mehr zu erbittern. Und wenn der behende, sehr geschickte, gar nicht wählerische Staatsanwalt dann gelegentlich zu einem Verteidiger sagt, der Herr Doktor solle nur froh sein, daß er selbst noch nicht unter den Angeklagten sitze, dann nickt der Präsident.

Von den Angeklagten haben mir die meisten den Eindruck gemacht, ganz einfache, sehr harmlose Leute zu sein, die überhaupt gar nicht verstehen können, was man denn eigentlich von ihnen wolle. Sie fühlen sich als gute Serben. Das verhehlen sie gar nicht und es geht ihnen nicht ein, daß einer, weil er sich zur serbischen Nation bekennt, auf einmal nur deshalb schon verdächtig sein solle, sich zum serbischen Staat zu bekennen. Sie erfahren hier zum ersten Mal, daß man einem guten Serben nicht glaubt, er könne und wolle auch ein guter Österreicher sein; und da blicken sie in einer grenzenlosen Verwirrung des Gefühls so hilflos vor sich hin. Denn eben noch, kaum ein paar Jahre ist es her, hat ihre ungarische Regierung doch gerade die guten Serben ganz besonders gehegt, gegen die Kroaten. Auch muß man wirklich eine Geschwindigkeit des Verstandes haben, an der es den meisten unter ihnen doch fehlt, um zu verstehen, daß der Gebrauch der serbischen Schrift, die jeder unserer Serben in der Schule von Staats wegen zu lernen hat, jetzt plötzlich ein Zeichen des Hochverrates sein soll. Nur ganz wenige der Angeklagten können überhaupt begreifen, worüber hier eigentlich verhandelt wird. Diese sehen wie Figuren aus einem Stück von Gorki oder Andrejew aus. Es sind Intellektuelle von der russischen Art, mit einer ungeheuren geistigen Gier, sich durch Logik der Welt zu bemächtigen und des menschlichen Elends durch Aufklärung Herr zu werden. Dies mag unrichtig sein; ist doch aber an sich bisher meines Wissens sonst bei uns noch nicht verboten gewesen. Übrigens ist ihr nationaler Sinn gewiß nur ein Ausdruck wirtschaftlicher Bedürfnisse. Groß-Serbisch oder Groß-Kroatisch: es drängt die Südslawen einfach zusammen, weil sie, vereinzelt, unfähig zur modernen Wirtschaft bleiben, die sie brauchen. Es wäre leicht, gerade dieses Bedürfnis der Politik Aehrenthals dienstbar zu machen. Aber auf andere Art als durch diesen Prozeß.

Ein Angeklagter wird vorgeführt; er soll die Kroaten Hunde genannt haben. Das wäre nicht freundlich von ihm, und da wir in Österreich sind, gibt es ja für alles ein Gesetz, wonach er auf jeden Fall verurteilt werden kann. Aber einen, weil er die Kroaten Hunde genannt hat, gleich des Hochverrates zu zeihen, wäre vielleicht nicht nötig gewesen. Nun leugnet er aber; er hat die Kroaten gar nicht Hunde genannt. Und er erzählt, wie das eigentlich war. Sie haben, ein paar Kroaten und Serben freundschaftlich beisammen, unter einander gestritten, ob es denn überhaupt einen Unterschied zwischen Kroaten und Serben gebe. Die Gelehrten behaupten ja, daß dies nur zwei Namen für dasselbe Volk seien. Ich selbst bin dieser Meinung auch. Gefühl läßt sich aber schließlich nicht kommandieren und einer Serbin Kind mag nicht plötzlich ein Kroat heißen. Darüber streiten die nun; und wie es schon geht, wenn Kannegießer streiten: Einer wird bald immer heftiger als der andere und sie überbieten einander. Dieser Serbe bleibt beharrlich dabei: Ich bin kein Kroat, ich bin ein Serbe! Sein kroatischer Gegner wird wild: Du bist ein Kroat, denn du lebst in Kroatien und es gibt in Kroatien überhaupt keine Serben! Darauf der verstockte Serbe noch einmal: Ich bin kein Kroat, ich bin ein Serbe! Darauf wieder sein kroatischer Freund, voll Wut: Du kannst kein Serbe sein, weil du in Kroatien lebst, und was in Kroatien lebt, ist ein Kroat! Da lacht der Serbe und packt seinen Hund: Da geh her und merk dir's, du bist auch ein Kroat, weil du auch in Kroatien lebst, und was in Kroatien lebt, heißt es doch, ist ein Kroat! Man soll nicht Humor haben. Denn für dieses argumentum ad canem sitzt nun der arme Humorist seit dem Herbst im Kerker und wird wohl noch sitzen, wenn wieder der Herbst kommt.

Ein anderer, der auch des Hochverrates angeklagt ist, leugnet auch. Da wird er angefahren: Leugnen Sie nicht! Man sieht es doch: Sie tragen ja nicht einmal hier vor Gericht eine Krawatte! Und nun wird ein umständlicher Beweis geführt, daß der Angeklagte niemals eine Krawatte trägt. Kroate und Krawatte nämlich; und daraus wird geschlossen: Wer von Krawatten nichts wissen will, will damit sagen, daß er von den Kroaten nichts wissen will. Kann ja sein. Aber es könnte doch auch sein, daß der Angeklagte wirklich nur einen empfindlichen Hals hat, den er nicht einengen will. Dadurch, daß man ihm den Strang um den Hals legt, wird das auch nicht besser werden.

Von einem anderen Angeklagten wird erzählt, er habe zu dem Gendarm, der kam, um ihn zu verhaften, mit bauernschlauem Trotz gesagt: »So, dann sage ich gar nichts; wenn ihr so mit mir umgeht und mich gleich verhaftet, dann sage ich kein Wort von allem, was ich weiß, und ihr sollt nichts erfahren, gar nichts!« Worauf denn der Gendarm, schon sehr froh, endlich doch einen erwischt zu haben, der etwas zu wissen schien, mit ihm zu verhandeln begann und ihn fragte, was denn nun aber wäre; wenn sie sich, zum Beispiel, entschlössen, ihn nicht zu verhaften. Worauf der Pfiffige versicherte, daß, wenn sie ihn nicht verhafteten, das dann freilich etwas anderes wäre; dann freilich könnte er schon reden, und manches sagen; denn man wisse doch allerlei. Worauf sie dann schließlich einig wurden, daß er nicht verhaftet werden, aber dafür, sobald er von seinem Geschäft abkommen könne, gleich in die Stadt zum Untersuchungsrichter gehen sollte, um als Zeuge verhört zu werden. Der Gendarm ging, der Untersuchungsrichter wartete Tag vor Tag; aber der Listige konnte halt immer von seinem Geschäft noch nicht abkommen. Bis er schließlich die Frechheit so weit trieb, ganz vergnügt in die Stadt zu gehen, um etwas zu besorgen, ohne sich aber um den Untersuchungsrichter irgendwie zu kümmern. Da wurde er auf der Gasse erkannt, gepackt und vorgeführt: und nun half ihm doch nichts mehr, weil er im Grund ein ganz ehrlicher Kerl ist, und er mußte gestehen, daß er nichts zu gestehen habe, weil er nichts wisse und nur gesagt hatte, daß er etwas wisse, um nicht verhaftet zu werden, weil dies seinem Geschäft geschadet hätte. Nun muß er es büßen.

Mit den Zeugen haben sie überhaupt kein Glück. Masaryk hat im Parlament erzählt, daß einer der Zeugen ein abgestrafter Mörder, ein anderer schon einmal zu achtzehn Monaten verurteilt worden sei, noch ein anderer aber sich selbst verwundet habe, um gegen die Angeklagten aussagen zu können. Andere Zeugen erklären vor Gerichts nichts zu wissen, und wenn ihnen der Präsident dann aus dem Protokoll vorhält, was sie in der Voruntersuchung ausgesagt haben, erklären sie, dies nicht ausgesagt zu haben; das Protokoll sei gefälscht. Vier Zeugen haben das bisher erklärt. Ganz ausdrücklich: Was im Protokoll steht, habe ich nicht gesagt, aber der Untersuchungsrichter hab mir befohlen, das Protokoll zu unterzeichnen. Da wird der Präsident zornig und schreit: »Sie verleugnen heute Ihre protokollarischen Aussagen! Sie leisten einen falschen Eid!« Und einem dieser Zeugen hat er zugerufen: »Sie sind ein Spediteur, geben Sie acht: Sie können irgend wohin spediert werden!« Und der Staatsanwalt hat einen Zeugen ermahnt: »In der Untersuchung haben Sie mutiger ausgesagt!« Ein Zeuge hat zu Protokoll gegeben, er habe bei einem der Angeklagten eine hochverräterische Inschrift gelesen; doch stellt sich heraus, daß der Zeuge ein Analphabet ist und nicht lesen kann. Ein Zeuge hat ein hochverräterisches Bild gesehen, nämlich das des Königs Peter; doch stellt sich heraus, daß es der Gambrinus gewesen ist. Ein Zeuge hat eine Bombe gesehen; doch stellt sich heraus, daß es ein elektrisches Taschenfeuerzeug war. Ein Zeuge hat eine serbische Fahne gesehen; nun wird ihm eine serbische Fahne gezeigt und er erklärt, eine solche Fahne nie gesehen zu haben, und es stellt sich wirklich heraus, daß er die serbische Fahne gar nicht kennt. Ein Zeuge hat einen der Angeklagten irgendwo gesehen; als er aber nun diesen Angeklagten, den er genannt hat, unter den Angeklagten heraussuchen soll, kann er es nicht und es stellt sich heraus, daß er ihn nicht kennt. Wenn dann einmal die Angeklagten murren, ermahnt sie der Präsident »die Würde des Gerichtes zu respektieren und sich anständig zu benehmen«. Und ein anderes Mal beschließt der Senat, einem der Verteidiger eine Rüge zu erteilen, »weil er den Kopf geschüttelt hat, worin der Gerichtshof eine Geringschätzung erblickt«.

Recht sonderbar wird dieser Prozeß doch geführt. Die Partei unserer freiheitlichen Deutschen aber ist der Meinung, dies sei eine Angelegenheit, die ja die Deutschen gar nicht angehe. Bei uns gilt es nämlich für national, gegen ein Unrecht nur dann zu sein, wenn es an Angehörigen der eigenen Nation verübt wird. Wird es aber an Angehörigen einer anderen Nation verübt, so scheint man dies eher fast als einen nationalen Gewinn anzusehen. Was recht, was unrecht, ist nicht mehr die Frage. Gefragt wird nur noch, wem es geschieht. Je nachdem ist man dann dafür oder dagegen. Gar so deutsch kann ich das eigentlich nicht finden. Auch unsere Zeitungen meinen, daß dies doch eigentlich von keinem allgemeinen Interesse sei. Dies müsse man schon in Kroatien allein abmachen. Im Fall Dreyfus haben sie nicht gemeint, daß man dies in Frankreich allein abmachen müsse.

In Agram aber begnügt man sich damit, alle Dinge, die dort geschehen, einfach zu dementieren. Dies ist Masaryk geschehen, es kann auch mir passieren. Ich wäre jedoch eher dafür, lieber diesen ganzen Prozeß zu dementieren. Man hat dies schließlich auch getan: die Angeklagten sind »verurteilt«, dann aber »begnadigt« worden. Natürlich wird Dr. Hinkovich, der inzwischen durch eine Farce von Gerichtsverfahren gleichfalls »verurteilt« wurde, ebenso »begnadigt« werden. In Wien aber schweigt man dazu, weil wir uns nicht »einmischen« dürfen, in unsere eigenen Dinge nämlich nicht, wohl aber in albanische.

Juni 1909.


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