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Sechsundzwanzigstes Kapitel.

Wie der Kaiser verlangte, die Bauern sollten ein Urtheil über einen todten Wolf fällen, und wie dasselbe ausfiel.

Der Kaiser verwunderte sich über die närrischen Possen der Schildbürger und wußte nicht, wie er's verstehen und deuten sollte, da sie ehedem ihres großen Verstandes und ihrer hohen Weisheit wegen so berühmt waren, jetzt aber so grobe und thörichte Zoten und possirliche Possen rissen; daher er nun recht erfahren wollte, ob es ihnen auch ernst dabei sei, oder ob sie es nur aus angelegter Thorheit thäten. Um auf den Grund zu kommen, legte er ihnen eine Frage vor, worüber sie das Gericht besetzen und ihm ihre Entscheidung darüber sagen sollten. Die Frage selbst war folgende: Als er unlängst bei ihrem Dorf durch den Wald gereist sei, habe er einen todten Wolf, welcher gestorben sei, liegen sehen: Sie sollten ihm nun sagen, was die Ursache des Todes sein möchte? –

Als hierüber das Gericht beseht und der Kaiser die Frage durch seinen nach Recht erlaubten Fürsprecher hatte vorbringen lassen, fielen vielerlei Meinungen, deren jede mit einem Anhang begabt war. Die erste sagte: Der Wolf sey in großer Kälte und tiefem Schnee barfuß gegangen, jene habe ihm zum Herzen geschlagen und ihn so hart angegriffen, daß er davon habe sterben müssen. Die zweite Meinung bestand darin: Seitdem der Wolf mehr zu Fuß gelaufen als geritten, seie er vielleicht gejagt worden und, weil er nicht mehr habe atmen können, erstickt. Das dritte Urtheil war dieses: Der grausame Schmerz, den er gehabt habe, habe ihn um das Leben gebracht; denn es sei ihm in seinem Leben nicht so wehe gewesen, als in der Stunde seines Todes. In dem Kopf des Schultheißen steckte das vierte Urtheil, dieses lautet also: »Wir haben, liebe Nachbarn, an unserm Vieh wohl inne geworden, woran der Wolf gestorben sei, denn er, hat Alles gefressen, was wir an Vieh verloren haben. Nun ist es wohl zu erachten, weil er keine Haushaltung gehabt, auch Niemand, der seiner gewartet hatte, auch hatte er keine Kellnerin, wie unser Pfaff, daher er mehr rohes, als gesottenes, gebackenes und gebratenes Fleisch essen mußte; so sind namentlich die alten Kühe, welche er seiner Zeit Hungers halber fressen mußte, schon wegen der vorausgegangenen großen Kälte nicht in jeder Beziehung für seinen undäuigen Magen gewesen. Zudem hat er Alles verzehrt, was er nur bekam, sogar das selbst gestorbene Vieh; denn meinem Gevatter starb kürzlich eine alte Kuh, sie war siech; diese hat er ebenfalls roh in jener Kälte verschluckt (er hätte sie doch wenigstens in einer Pastete backen lassen sollen), er soff kaltes Wasser darauf, das ihm den Magen erkältete: auch habe sich deswegen viel Schleims und Unraths an seine Leber gehängt, wodurch große Grimmen und Wehetage entstanden. Es dürfte darum kein Wunder sein, daß er endlich daran gestorben ist. Unser Einer; müßte wohl daran erwürgen.« Nach dieser Rede ward Umfrage gethan und einstimmig beschlossen: der Schultheiß hätte die beste Ursache angezeigt; was zum Ueberfluß noch durch die Zähne des todten Wolfes bestätigt werden könne, weil sie so weiß gewesen seien, da sie sonst von der heißen Speise schwarz zu werden pflegen. Dieß ihr Rathserkenntniß ließ der wohlweise Rath an den Kaiser gelangen, welcher sein Wohlgefallen über das Urtheil aussprach und keine Appellation dabei gestattete.


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