Willibald Alexis / Julius Eduard Hitzig
Kriminalfälle des neuen Pitaval
Willibald Alexis / Julius Eduard Hitzig

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Die Geheimrätin Ursinus

Die Witwe des Geheimen Justizrats und Regierungsdirektors Ursinus lebte, geachtet und gesucht, in den ersten Kreisen von Berlin. Der Rang und das Ansehen ihres vor wenigen Jahren verstorbenen Gatten, ihr ansehnliches Vermögen, ihre Gestalt, ihre ansprechenden Gesichtszüge sowie ihr Geist und ihre Bildung machten sie zu einem Glanzpunkt in der damaligen Gesellschaft.

Um so überraschender wirkte die Nachricht von ihrer Verhaftung. Die Art, wie sie erfolgte, lebt noch im Gedächtnis vieler als ein so außergewöhnliches Ereignis, daß es den ruhigen Lebensstrom des friedlichen Berlins jener Tage völlig unterbrach. Sowenig man erwartete, daß die Sandhügel um Berlin bersten und Feuer speien würden, ebensowenig war man darauf gefaßt, im Kreise der Berliner Damenwelt eine Nachfolgerin der Giftmischerin Brinvillier zu finden.

Die Geheimrätin Ursinus befand sich am Abend des 5. März 1803 in einer Gesellschaft. Sie saß am Spieltisch, als ein Diener mit allen Zeichen des Schreckens hereintrat und ihr meldete, daß auf dem Flur und im Vorzimmer Polizeibeamte stünden und sie sprechen wollten. Die Ursinus verzog keine Miene. Sie legte ihre Whistkarten fort, bat ihre Mitspieler wegen der kleinen Störung um Entschuldigung und stand mit den Worten auf, es sei nur ein Mißverständnis und sie hoffe, in einer kleinen Weile wieder zurück zu sein. Sie ging und kam nicht wieder zu ihrer Whistpartie. Nach wenigen Minuten banger Erwartung wußte man, daß sie ins Kriminalgefängnis abgeführt und daß sie des Giftmordes bezichtigt worden war.

Ihr Bedienter, Benjamin Klein, hatte sich zu Ende Februar unwohl befunden. Als er es seiner Herrin klagte, gab sie ihm eine Tasse mit Fleischbrühe und einige Tage nachher einige Rosinen. Dies milderte nicht das Unwohlsein, vielmehr erregte es ihm neue Übelkeiten. Als ihm daher am 28. Februar die Geheimrätin Reis anbot, wollte er ihn nicht essen. Ihm kam der Umstand seltsam vor, daß sie den Reis darauf in den Abtritt warf; der Gedanke stieg in ihm auf, daß die Speisen etwas der Gesundheit Nachteiliges enthalten könnten, und er beschloß, sich in den Zimmern und Spinden seiner Herrschaft heimlich umzusehen. Er fand wirklich am 21. März in einem Spinde ein Pulver mit der Aufschrift »Arsenik«.

Als ihm am folgenden Tage die Geheimrätin wieder einige gebackene Pflaumen anbot, nahm er sie zwar, brachte aber keine in den Mund. Er teilte vielmehr seinen Fund und seine Furcht der Kammerjungfer Schley mit, die die Pflaumen zu ihrem Bruder, einem Apothekerlehrling in der Flittnerschen Apotheke, trug, um sie dort untersuchen zu lassen. Hier stellte sich schnell heraus, daß die Pflaumen Gift enthielten. Der Prinzipal der Apotheke, Assessor Flittner, zeigte den Vorfall seinem Vorgesetzten, dem Obermedizinalrat Welper, an und dieser dem Direktor der Immediatkriminalkommission, dem Geheimrat Warsing, der, nach vorläufiger Vernehmung des Bedienten, der Kammerjungfer und der Beteiligten in der Apotheke, die Arretierung der Ursinus veranlaßte.

Dies wußte man in den ersten Stunden. Bald nachher wußte man weit mehr. Auch ihr Gatte war vor drei Jahren an Gift gestorben, das sie ihm beigebracht hatte, dergleichen ihre Tante, die unverehelichte Witte, ebenso ein Geliebter der Ursinus, ein holländischer Offizier namens Ragay.

All dies wußte das Publikum in Berlin bestimmt und war entbrannt darauf, noch mehr zu wissen.

Da den Leuten die gerichtliche Untersuchung zu lange dauerte, auch vielleicht zu geringe Resultate versprach, erschien schon im gleichen Jahre ein Buch von dem Historiker Friedrich Buchholz: »Bekenntnisse einer Giftmischerin, von ihr selbst geschrieben«, das vielen für bare Wahrheit galt, doch aber nur ein Roman ist, dessen Hauptmotive allein dem entnommen sind, was vor Publikation von der Untersuchung bekannt geworden war.

Die Ursinus leugnete beharrlich alle die zur Sprache gebrachten Giftmorde; nur die Giftversuche gegen ihren Bedienten Klein räumte sie ein, und bei der gründlich geführten Untersuchung ergab sich folgendes:

Sophie Charlotte Elisabeth, verwitwete Ursinus, am 5. Mai 1760 geboren, war die Tochter des österreichischen Legationssekretärs Weingarten, nachher von Weiß genannt. Die Historiker jener Zeit nennen ihn Baron von Weingarten.

Charlotte lebte bis zu ihrem zwölften Jahre bei ihren Eltern; dann wurde sie nach Spandau zur Hofrätin Haacke, einer älteren Schwester, zum Religions- und wissenschaftlichen Unterricht gegeben. Ihre Eltern waren katholisch; sie bekannte sich aus freien Stücken zur lutherischen Kirche. Einer Liebschaft wegen, die ihre Eltern nicht duldeten, nahmen sie ihre Tochter aus Spandau wieder zu sich nach Stendal.

Hier lernte sie ihren künftigen Ehemann, den damaligen Obergerichtsrat Ursinus, den Hausfreund ihrer Eltern, kennen, der ihr vom Anfang ihrer Bekanntschaft an eine ausgezeichnete Aufmerksamkeit bewies und nach einem Jahr um sie anhielt. Sie liebte den älteren, ernsten und kränklichen Mann nicht gerade, aber sie war, wie sie versichert, ihm herzlich gut und entschloß sich leicht, ihn zu heiraten, weil ihre Eltern ihr seinen exemplarischen Lebenswandel, seinen Fleiß, sein Amt und seine Aussichten als beneidenswerte Vorteile schilderten, wogegen sein Gehörfehler und seine Kränklichkeit nicht in Betracht kommen könnten.

Neunzehnjährig, heiratete sie ihn; die Eheleute blieben bis 1792 in Stendal und kamen, nach verschiedenen Aufenthaltsorten, nach Berlin, wo Ursinus am 11. September 1800 starb.

Die Ursinus versicherte, wegen der Kränklichkeit ihres Mannes schon bald nach ihrer Heirat mit ihm das Übereinkommen getroffen zu haben, den eigentlichen Zweck der Ehe zu beseitigen. Sie habe den Schmerz über die Kinderlosigkeit ihrer Ehe möglichst zu verbergen gesucht. Anfangs sei ihr das nicht schwer geworden, später aber sei ihr die Entbehrung sehr schwergefallen, und sie habe eine heftige Neigung zu dem holländischen Offizier Ragay gefaßt.

Ihre merkwürdigen Äußerungen darüber in einem der Verhöre sind folgende: »Ich habe meinen Mißmut darüber, daß unsere Ehe kinderlos blieb, soviel als möglich zu verbergen gesucht. Daß ich darüber Mißmut empfand, hatte einen doppelten Grund. Einmal wünschte ich mir Kinder, um, solange sie noch klein wären, sie als Spielzeug zu gebrauchen, wenn sie älter würden, Menschen an ihnen zu haben, die durch Bande des Blutes Verpflichtungen zur Liebe gegen mich hätten; und dann fühlte ich, daß mein Blut heftig wallte und mein Körper Befriedigung forderte, die ich bei Ursinus nicht finden konnte. Nichtsdestoweniger habe ich ihm darüber je Vorwürfe gemacht; vielmehr unterdrückte ich durch Zerstreuungen aller Art die Winke der Natur um so williger, als wir jenes Übereinkommen getroffen. Nur die Folge, welche eben diese Entbehrung für mich hatte, war mir unangenehm, da, wie gesagt, die Fülle der Gesundheit, in welcher ich lebte, Befriedigung zu fordern schien und ich ein Toben in meinem Körper verspürte, welches mich oft krank machte. Das war jedoch in den ersten Jahren meiner Ehe nicht der Fall, sondern ich nahm dies alles erst in späteren Jahren wahr, besonders alsdann, wenn ich im Umgange mit andern Männern war, oder auch, wenn ich von diesen zufällig einen Druck der Hand, oder auch noch mehr, wenn ich, wäre es auch nur im Pfänderspiele gewesen, von jemandem einen Kuß erhielt, welches letztere allerdings öfter der Fall war wie ersteres. Dies empfand ich besonders, wenn es von dem Ragay geschah, denn ich will kein Geheimnis daraus machen, daß ich an diesem Ragay mit innigem Gefühl der Liebe gehangen habe.«

Ihr Ehemann billigte nicht allein, er begünstigte auch diese Leidenschaft; doch soll es nach der Versicherung der Ursinus nicht bis zum Bruch der ehelichen Treue gekommen sein. Über dieses wunderbare Verhältnis gibt ein Brief, der zu den Akten kam, von Ursinus' Hand geschrieben und an Ragay adressiert, Auskunft.

»Berlin, den 29. Oktober 1796
Nachmittags 4 Uhr

Lieber Freund!

Hier ein Brief für Sie, der schon vorgestern abend einlief und den ich gestern nicht schickte, um Ihnen Unruhe zu ersparen. Ich wünsche, sein Inhalt sei gut und Sie haben durch den Verzug nicht gelitten. Ich würde ihn auch heute nicht geschickt haben (weil ich ungern allein schreiben wollte und Lotte nicht konnte), hätte der Maler mich nicht fragen lassen, wo Sie in Potsdam wohnten. Ob nun gleich die arme Lotte still im Zimmer blieb, keinen Arzt hat, weil sie nie auf Ärzte hielt (außer Tissot), so könnte doch jener Mann sie zufällig gesehen haben und Sie mit der Nachricht beunruhigen, sie sei krank. – Das ist sie nun eigentlich nicht, und nach dem zweiten Aderlaß heute morgen hoffe ich viel – in Absicht des Körpers –, ihr Gemüt leidet.

Nun zur Erzählung: Sie verließen sie, schon von starkem Andrange des Blutes gegen den Kopf (einer Fülle von Gesundheit) geplagt, dazu kamen Beängstigungen. – Bis Mittwoch hielt sie sich in beständiger pflichtmäßiger Tätigkeit und zählte nur immer die Stunden, als wollte sie die Tage los sein. Ihr Brief an Sie war ihre letzte Kraft, das Übel stieg – was litt die Gute! Der Kopf ward benebelt, das Herz geängstigt, sie war nicht mehr Lotte – und doch war sie es so ganz, immer nur befürchtend, daß niemand durch sie leiden solle; darum sollte ich nicht schreiben, darum erwähnte sie ihrer Gesundheit jetzt nicht. – Was der Körper leidet, sieht man, die Verwundungen der Seele sieht man nicht, und darum erkundigt man sich so viel nach diesem und kann jene um ein Nichts willen verletzen – sagte sie einmal ganz sanft, sonst klagt sie nicht. Gestern abend entschloß sie sich zum heutigen Aderlaß, und es ist viel besser: Röte ist auf den Wangen, Lächeln um die Lippe. – Schreiben kann sie heute nicht, sie würde sonst wollen.

Sage recht was Freundliches, und morgen schreibe ich gewiß; bis dahin soll man ruhig sein. Ich habe keinen Augenblick Mißtrauen, aber unbegreiflich ist mir die neue Veränderung im Plan und Benehmen, die von allem, was man mir am Sonnabend sagte, so abweicht.

Und das ist sie mir nach dem, was sie mir erzählt hat, auch! Können Sie mir darüber einen Aufschluß geben? So wie darüber, wann eher Sie wohl hier wieder herkommen und ob Ihr Schicksal Sie bald wieder an einen anderen Ort ruft? So ist es jetzt wohl Zeit! Ich verdiene ihn in jeder Absicht und kann schweigen. – Ob ich Ihr Freund bin? In welchem Grade ich es bin, wissen Sie. Ach, wie ist der Mensch; am Quell des reinsten Glücks darbt er! Hat nur Stunden zu leben und verläßt Wirklichkeiten, um Schattenbildern nachzujagen, die, wenn er sie erhält, ihm nicht so viel Glück geben werden, als er jetzt hatte. Hier die Zeitung. Morgen schreibt die gute Lotte und schickt die heutige, die wir erst spät erhalten. Auch der Friede wird endlich kommen, dann wird uns nichts so gereuen, als die Zeit en attendant nicht besser genossen zu haben. Da Sie sich unserer mündlichen Unterhaltung entzogen haben, so ist es natürlich, daß die schriftliche, soviel es angeht, ersetzen muß; man müßte tagebuchmäßig etwas schreiben, damit nicht immer die Journaliere drängte. Wohnen Sie denn noch bei Herrn von Huguenin? Ich bitte mir auf die Rückseite dieses Briefes zu antworten, weil ich dem guten Weibe gern einst zeigen will, was ich schrieb, und selbst zu zerstreut bin, also gern wieder hätte, was ich Ihnen geschrieben. Mit dem herzlichsten Anteil haben wir gestern aus Ihrem Brieflein gelesen, daß es mit Ihrer Gesundheit besser geht. ›Daß nur kein TerkaleonEin böser Dämon aus einer damals beliebten Oper. kömmt‹, sagte Lotte kopfwiegend; ›wir waren schon vier- bis fünfmal so weit, und dann springt es immer wieder vom Guten zum minder Guten über. Gott mache ihn glücklich!‹

Hätten Sie Aug' und Stimme gesehen, Sie würden beinahe nicht zweifeln, daß Gott ein solches Gebet erhören würde; er wird's, und ich stimme herzlich mit ein: Gott mache Sie glücklich!

Theodor Ursinus«

Diesen Brief konzipierte die Ursinus selbst, und ihr Mann mußte ihn abschreiben.

Den Wunsch der Rücksendung erfüllte übrigens Ragay, und so kam der Brief unter die Papiere der Ursinus, wo er sich mit ihrem Konzepte, nebeneinandergeheftet, befindet. Auch den Wunsch, auf der Rückseite zu antworten, erfüllte Ragay; aber anstatt der Andeutungen über die lebendigen Gefühle der Frau, kam keine andere Antwort als die kühle Floskel: »Die Stimmen der besten Freunde sind mir sehr teuer, die Ihren berühren mich nicht weniger, und ich zweifle keinen Augenblick an Ihrer Aufrichtigkeit.«

Deutete nicht etwa die Kühle auf eine nach dem befriedigten Genuß schon erloschene Liebesglut, so könnte man der Versicherung der Ursinus Glauben schenken, daß ihre Leidenschaft nicht die Grenzen des Erlaubten überschritten habe. Der kühle Holländer gab ihr dazu keinen Anlaß.

Sie selbst sagt über dieses Verhältnis noch aus, daß Ragay schon damals Berlin verlassen wollte, angeblich weil er den Wahn gehegt hätte, daß sie doch keine wahre Liebe gegen ihn empfände. Als aber seine Abreise ihr bitteren Kummer und Schmerz verursacht hätte und sie wirklich krank geworden wäre, habe ihr Mann, der es bemerkt und bedauert, ihr angeraten, alle Wege einzuschlagen, um ihn wieder zurückzuführen. Da der weibliche Anstand ihr verbot, dies selbst zu tun, hatte sich ihr Mann dazu erboten und den von ihr selbst aufgesetzten Brief kopiert.

Aber Ragay kam nicht, und Ragay blieb nicht. Der schwere Kampf zwischen Pflicht und Liebe habe in ihr, sagt sie, nicht den Gedanken, den Geliebten zu morden, sondern Hand an sich selbst zu legen, erzeugt. Indessen sei dieser Zustand glücklicherweise damals vorübergegangen, und des Holländers Entfernung von Berlin und dann sein Tod im Juli 1797 hätten sie völlig beruhigt.

So nahe die Vermutung lag, daß eine Frau, die ihren Bedienten vergiftet und schon dringend verdächtig war, ihren Gatten und ihre Tante durch Gift aus der Welt geschafft zu haben, auch einem Geliebten, der sich anscheinend ihren Wünschen nicht fügte oder der Lust und Treue überdrüssig war und plötzlich darauf starb, ihre Rache fühlen zu lassen, so wurde diese Vermutung doch von den Gerichten durch nichts unterstützt.

Zwar sprach auch der Berliner Arzt, der unter dem Namen des alten Heim zu populärem Ruhm gelangte, von dem ihm von Anfang an seltsam dünkenden Verhältnis zwischen der verheirateten Frau und dem holländischen Hauptmann. Aber sowohl er als auch der sehr geschätzte Arzt Zenker, die beide den Ragay in seiner letzten Krankheit monatelang besucht hatten, erklärten übereinstimmend, daß sie an ihm alle Symptome der Lungenschwindsucht gefunden hätten und daß es diese Krankheit gewesen sei, die ihn getötet habe.

Bei so bestimmten Erklärungen von zwei Ärzten, die als Autoritäten galten, fielen die Vermutungen vorm Auge des Richters von selbst zusammen; und da sie durch gar keine anderen Indizien gestützt wurden, hatte man keinen Anlaß, zur Leichenbesichtigung zu schreiten, und die Ursinus mußte, da auch bis zum Schluß der Untersuchung nichts neu Verdächtigendes hinzukam, von der Anschuldigung der Vergiftung des holländischen Hauptmanns völlig freigesprochen werden.

Ihr Ehemann, der Geheimrat Ursinus, starb plötzlich, am 11. September 1800. Mit seinen chronischen Übeln schien der unerwartet schnelle Tod nichts gemein zu haben, und da seine Witwe als Giftmischerin einmal dastand, war der Verdacht des Gattenmordes nur natürlich. Ihre Angabe über seinen Tod konnte dies nur bestärken.

Nach Aussage der Ursinus hatte sie am Tage zuvor, am 10. September, den Geburtstag ihres Gatten in einer kleinen Gesellschaft gefeiert. Ursinus war sehr vergnügt gewesen, obgleich er oft den Gedanken geäußert habe, daß er bald sterben werde. Nachdem die Gesellschaft und die Diener sich entfernt hatten, sei er zu Bett gegangen, sie aber sei noch aufgeblieben, um alles in Ordnung zu bringen. Aber bald nachdem er im Bette war, hätte sie ihn klagen gehört. Sie fragte ihn darauf, ob er ein Brechmittel verlange. Da er dies aber nicht nehmen wollte, habe sie ihm ein stärkendes Elixier gegeben. Das habe nicht geholfen. Er hätte fortgeklagt und das Brechmittel gefordert. Sie habe es ihm eingegeben und nunmehr ihre Domestiken wecken wollen. Deshalb habe sie heftig an der Klingel gezogen, die aus ihrer Wohnstube führte. Da sich darauf niemand eingefunden, habe sie ihre Domestiken durch den im Hause wohnenden Portier rufen lassen wollen. Während sie auf dem Wege nach dem Portier gewesen sei, habe sie gehört, daß das Brechmittel seine Wirkung getan hatte. Sie sei nun ihrem Ehemann zu Hilfe geeilt, und da er keinen Tee trinken wollte, habe sie es auch nicht für nötig gehalten, ihre Domestiken zu wecken. Am andern Morgen fühlte sich Ursinus schwach. Er legte sich auf die Seite und sei nachmittags, in Gegenwart mehrerer Ärzte, verstorben.

Schon in dieser eigenen Angabe lag viel Verdächtiges: das einsame Beisammensein der Frau mit dem kranken Mann die ganze Nacht hindurch; daß ihr angeblich heftiges Klingeln keinen der Domestiken geweckt haben sollte. Niemand bekundete, daß er von dem Klingeln etwas gehört habe; daß sie bei einem so andauernden, bedeutenden Übelbefinden ihres Mannes sich damit begnügt habe, bei ihm zu sitzen, ohne die Diener endlich selbst aufzuwecken oder einen Arzt holen zu lassen; daß der Arzt bestreitet, verordnet zu haben, ihr Ehemann solle sich immer ein Brechmittel vorrätig halten. Dazu räumte die Geheimrätin ein, daß sie um jene Zeit Arsenik, mit Mehl gemischt, zur Vertilgung der Ratten im Hause gehabt hätte.

Daß die Ursinus wirklich ihren Ehemann geliebt habe und dies sie von der Vergiftung zurückgehalten hätte, kann nicht angenommen werden. Sie haßte ihn nicht, sie war ihm auch in einer gewissen Dankbarkeit ergeben; noch mehr hatte sie die Eitelkeit, eine vorzügliche Hausfrau scheinen zu wollen und eine Zuneigung vorzuspiegeln, die nicht aus dem Herzen kam. Aber diese Motive waren schwächer als die Neigung, sich von dem kränkelnden und schwachen Manne zu befreien, der ihr in keiner Art Befriedigung gewährte. Es kommt hinzu, daß sie sich nach dem Tode ihres Mannes nach einem andern Gatten umgesehen und sich nicht einmal geschämt hatte, ihren Bedienten dabei, wenn nicht als Unterhändler, so doch als Kundschafter zu gebrauchen, und daß die Aussicht, nach seinem Tode nicht allein frei und unabhängig, sondern auch als seine Erbin in glücklichen Verhältnissen dazustehen, sie zum Verbrechen locken konnte, so wächst der Verdacht beträchtlich.

Außerdem hatte die Ursinus kurz vor dem Tode ihres Gatten Gift kaufen wollen. Sie selbst hatte es vom Apotheker Thiemann gefordert, um, wie sie vorgab, Ratten damit zu töten. Als Thiemann ihr und ihrem Ehemanne nachher Arsenik brachte und ihr das Unzweckmäßige beim Gebrauch vorstellte, sagte sie, um das Gespräch zu Ende zu bringen, daß sie es zur Vertilgung der Ratten gebrauche. Aber Ratten gab es nicht im Hause. Demnach mußte die Ursinus schon danach als der Giftmischung verdächtig angesehen werden.

Es kam nunmehr nur darauf an, den Tatbestand des Verbrechens, einen durch Gift erfolgten Tod des Geheimrats Ursinus, tatsächlich aufzudecken. Dieser Teil der Untersuchung ist wegen der Differenz der Ansichten und Urteile der Sachverständigen und wegen der für die gerichtliche Arzneikunde wichtigen Ermittlungen nicht nur für diesen Prozeß, sondern auch für alle Folgezeit von größter Bedeutung geworden.

Der Leichnam wurde ausgegraben. Über seine Identität wurden alle Zweifel beseitigt. Bei der Obduktion ergab sich nun, daß dieser bereits dritthalb Jahre vergrabene Leichnam mumienartig eingetrocknet und von der Fäulnis unangegriffen war. Die Hände, Finger, Füße und Zehen waren krampfartig zusammengezogen, die Haut war pergamentartig.

Die Obduzenten erklärten schon bei der Besichtigung des Leichnams, daß sie nach dem Befunde, besonders der krampfhaften Zusammenziehung der Hände, Füße, Finger und Zehen und der Abwesenheit der Fäulnis, für wahrscheinlich hielten, daß der Tote an einer Arsenikvergiftung verstorben sei.

Hierauf wurden vom Physikus unter Zuziehung zweier berühmter Chemiker, Klaproth und des Medizinalassessors Rose, die Eingeweide einer chemischen Untersuchung unterzogen. Die Obduzenten bemerkten nach der Reinigung der Eingeweide in den dünnen Gedärmen mehrere entzündete, zum Teil brandige Flecken, wie sie bei Arsenikvergiftungen häufig gefunden werden. Sie hielten eine Vergiftung für wahrscheinlich, könnten dies jedoch nicht mit völliger Gewißheit behaupten, da kein Gift gefunden worden sei, sein Fehlen aber nichts gegen ihre Meinung beweise.

Diesen Feststellungen standen die Berichte der drei Ärzte entgegen, die den Geheimrat Ursinus behandelt hatten. Es waren drei ausgezeichnete Ärzte jener Zeit, der berühmte Geheimrat Formey, der General-Chirurgus Laube und der Dr. Bremer, der zuerst die Pockenimpfung im Preußischen eingeführt hat.

Formey sagte: Er habe damals den Krankheitsfall des Geheimrats Ursinus für einen Nervenschlag angesehen und halte ihn noch zur Zeit für einen Nervenschlag; er könne zwar nicht mit Zuverlässigkeit behaupten, daß der Verstorbene kein Gift erhalten habe, daß er aber pflichtmäßig anzeigen könne, daß bei dem Sterbenden, während seiner Anwesenheit am Sterbebett, keines von den gewöhnlichen Zeichen einer Vergiftung zu bemerken gewesen wäre.

Laube war schon mehrere Jahre der Arzt des Geheimrats Ursinus gewesen, er vermutete schon lange, daß der Geheimrat am Nervenschlage sterben würde, und versicherte, er sei vollkommen überzeugt, daß das geschehen sei, indem alle Symptome, die medizinische Grundsätze und Erfahrungen ihn in seiner vierundvierzigjährigen Praxis gelehrt hatten, die Richtigkeit dieser seiner Überzeugung verbürgten. Er versichere auf seine Pflicht, daß er während seiner Anwesenheit auch nicht die leiseste Spur, die auf eine Vergiftung deuten ließe, am Körper des Verstorbenen und an dessen Bewegungen wahrgenommen habe.

Ebenso erklärte Dr. Bremer, er könne auf Pflicht versichern, daß nach seiner Überzeugung die Todesursache des Verstorbenen nicht in einer Vergiftung, sondern in seiner Nervenschwäche gelegen habe. Er sei davon so vollkommen überzeugt als möglich. Denn die Symptome dieser Todesart könnten nicht trügen und wären beim Verstorbenen untrüglich gewesen.

Alle Vermutungen, Indizien und Schlüsse der Richter mußten vor diesen übereinstimmenden Zeugnissen verstummen. Es konnte daher nur eine vollkommene Freisprechung der Ursinus erfolgen.

*

Am 23. Januar 1801 starb zu Charlottenburg, nach einem kurzen Krankenlager, die Tante der Ursinus, die unverehelichte Frau Witte.

Nach ihrem Tode kam niemand der Verdacht, daß sie vergiftet worden sein könnte. Aber als man nach der Verhaftung der Ursinus alle diesen Tod begleitenden Umstände zusammenfaßte, erstand plötzlich ein solcher Verdacht, und die mit äußerster Sorgfalt geführte Untersuchung bestätigte ihn. Nachdem man die Leiche ausgegraben und sich ihrer Identität versichert hatte, ergab die durch den Obermedizinalrat Welper und den Stadtchirurgus Röseler vorgenommene Obduktion, daß die Leiche, die vom 27. Januar 1801 bis zum 23. März 1803 vergraben lag, noch nicht verwest, sondern nur zusammengetrocknet war.

Nachdem die Obduzenten nach den gemachten Wahrnehmungen auf die höchste Wahrscheinlichkeit einer durch Arsenik erfolgten Tötung geschlossen hatten, ergab die von ihnen mit Zuziehung Klaproths und Roses bewirkte chemische Untersuchung folgendes: Zwar habe in den Eingeweiden kein Gift mehr gestanden, es hatten sich aber nach deren Reinigung im Magen unverkennbare Kennzeichen einer Entzündung mit Brandflecken gefunden; die dünnen Gedärme wären größtenteils entzündet gewesen und in Brand übergegangen, so daß sie mit der größten Wahrscheinlichkeit annehmen könnten, daß die Witte durch Arsenik getötet worden sei.

Auch hier behaupteten die Ärzte, die die Witte in ihrer Krankheit behandelten, nach ihren Wahrnehmungen sei der Verdacht einer Vergiftung ausgeschlossen; aber diesen Ärzten wohnte nicht die wissenschaftliche Autorität der drei obengenannten bei.

Hiernach konnte der Tatbestand der Vergiftung in diesem Falle, bei dem nicht entkräfteten Gutachten der Obduzenten, mit Sicherheit angenommen werden.

Auch die Täterschaft der Ursinus ist, sowohl aus ihren eigenen Aussagen als aus anderen Anzeigen und selbst durch die möglichen Motive, der rechtlichen Vermutung nähergerückt.

In ihren ersten Auslassungen sagte sie, sie habe ihre Tante, die sie von allen ihren entfernten Verwandten am meisten geliebt hatte, am 16. Januar 1801 in Charlottenburg besucht. Da die Tante über Kopfweh und einen verdorbenen Magen klagte, habe sie sich entschlossen, einige Tage bei ihr zu bleiben. Schon am nächstfolgenden Tage habe aber die Witte sich erbrechen müssen und über Kopfweh, Durst und Hitze geklagt. Da sich die Krankheit auch am dritten Tage nicht vermindert hätte, habe sie, die Nichte, den Chirurgus Pohl rufen lassen. Sie habe sich damals bei der kranken Tante sehr unglücklich und beängstigt gefunden und sei dadurch auf den Gedanken gekommen, sich selbst ums Leben zu bringen.

Um dies unbemerkt ausführen zu können, und damit die geschickten Ärzte von Berlin ihrem Leben nicht gegen ihren Willen zu Hilfe kämen, habe sie den Vorsatz gefaßt, in Charlottenburg Gift zu nehmen. Sie habe deshalb von dem Chirurgus Pohl welches gefordert, und als sie am 19. Januar auf einige Stunden nach Berlin gefahren sei, habe sie neun Portionen Arsenik bei dem Apotheker Thiemann bestellt. Von beiden habe sie Gift erhalten und dieses immer bei sich geführt, außer einmal, wo sie es auf dem Waschtisch der Tante habe liegengelassen. Obgleich im Besitze des Giftes, habe sie doch keinen Gebrauch davon gemacht.

Inzwischen sei der Zustand der Tante immer bedenklicher geworden. Auf ihr, der Ursinus, vieles Bitten habe sie sich entschlossen, am 23. Januar den Professor Gönner kommen zu lassen. Dieser habe die Krankheit für unbedeutend erklärt, aber sie habe sich nach seiner Entfernung verstärkt. Sie habe nun die ganze Nacht bei ihrer Tante gewacht, die in dieser Nacht gestorben sei.

Auch hier hatte die Ursinus abermals die letzte Nacht allein mit der in Vergiftungskrämpfen hinsterbenden Tante verbracht.

Nachdem sie vier Tage bei ihr in Charlottenburg gewesen war, schrieb sie an den Apotheker Thiemann, er möchte ihr eine gute Portion Gift, etwas stärker als das letzte Mal, zur Vertilgung der Ratten, die ihre Tante habe, schicken. Er möge es jedoch so einpacken, daß niemand errate, was darin sei. Sie erhielt darauf ein halbes Lot Arsenik und führte es in Charlottenburg bei sich.

Aber es ist erwiesen, daß im Hause ihrer Tante keine Ratten waren. Der Vorwand, unter dem sie das Gift forderte, war also falsch.

Inzwischen hatte sie sich vorsichtigerweise sogleich nach einer anderen Ausflucht umgesehen. Sie schob ihren Lebensüberdruß vor und behauptete, sie habe sich selbst ermorden wollen und deshalb das Gift angeschafft. Bald nach dem Tode ihres Mannes sei ihr die Welt ganz verändert vorgekommen, selbst ihre Hausgenossen hätten das gewohnte Betragen gegen sie geändert. Darüber sei sie in Schwermut verfallen und habe gedacht: Du tust besser, wenn du deine Glücksgüter andern läßt, die sie besser brauchen können, und still aus der Welt gehst. Dieser Gedanke sei zum Entschluß gereift, als sie bei ihrer Tante gehört habe, daß ihre Schwester, die Hofrätin Haack, ihrer Tante Vorwürfe über deren Zuneigung zu ihr, der Ursinus, gemacht hätte.

Diese Schwermut und der angebliche Vorsatz, sich selbst umzubringen, spielen in ihrem Prozeß eine Hauptrolle. Sie spielte dabei die Empfindliche. So gibt sie sich selbst in ihren Briefen, so schildert sie der alte Heim in seinem Gutachten. Sie wollte, auch als sie jene Nebenabsicht noch nicht haben konnte, krank erscheinen, sie wollte bedauert, bewundert, zart und aufmerksam behandelt sein, weil das Gesundsein ihr zu gemein, als Zeichen einer gewöhnlichen Natur dünkte. Aber sie war so gesund von Körper als konsequent in der geistigen Verkehrtheit.

Weder ist ihre Schwermut bewiesen noch auch nur ein Anzeichen davon da, daß sie wirklich an einen Selbstmord gedacht habe. Mit allem Scharfsinn sah und griff sie nach allen Mitteln und Wegen, wo Rettung für Leben und Ehre nur entfernt in Aussicht stand, und leugnete, ohne sich zu verwirren, ohne zu erröten, auch auf die Gefahr hin, als Lügnerin überwiesen zu werden. Aber nicht wie eine gemeine Verbrecherin, die alles und jedes in Abrede stellt und in frechem Trotz fordert: Beweist es mir! Von vornherein gab sie das zu, was sich nicht leugnen ließ, ohne gegen jeden gesunden Menschenverstand zu verstoßen. Sie gab zu, was die Klugheit sie lehrte und was sich nicht bestreiten ließ, baute aber sogleich auf dieses Eingeständnis selbst eine neue Verteidigung. Weil die zugestandene letzte Tat, die Vergiftung des Bedienten, so durchaus sinn- und zwecklos erscheint, das ungelöste Rätsel des ganzen Prozesses, so vermeinte sie damit, ihren verwirrten Gemütszustand, vielleicht ihre Unzurechnungsfähigkeit beweisen zu können.

Im Gegenteil, die Ursinus war ursprünglich gesund, wie ihr Arzt, der alte Heim, in einem gründlichen Gutachten versichert. Sie heuchelte nur eine Nervenkrankheit. Die Betrübnis über den Tod eines solchen Ehemannes, der ihr nichts war als ein Aushängeschild, ein Werkzeug, das sie nach Belieben gebrauchte, konnte ihr Gemüt unmöglich sehr erschüttern, zumal er ihr das, was ihr am wertvollsten an ihm war, Rang, Ansehen in der Welt, vornehme Bekanntschaften und Vermögen, hinterließ. Die geistvolle, durch ihre körperlichen Vorzüge, ihre geselligen Talente und ihre Toilettenkunst imponierende Frau, die in allen Gesellschaften gesucht wurde und selbst ein glänzendes Haus machte, stand als reiche Witwe ebenso bedeutend da, wenn nicht noch bedeutender als die Gattin des kränklichen, tauben Geheimrats Ursinus. Zudem sehen wir sie bald darauf ihre Blicke nach einer anderen Heirat umtun.

Sie hatte kein Motiv, sich selbst ums Leben zu bringen. Dagegen ist ein aktenmäßig erwiesenes Motiv da, ihre Tante ums Leben zu bringen; sie war berechtigt, ein beträchtliches Vermögen von ihr zu erwarten.

Bei der Untersuchung des Todes ihres Gatten war sie der Überzeugung, daß die Umstände dieses drei Jahre zurückliegenden Ereignisses nicht aufzuklären seien. Bei dem näherliegenden der Tante, wo ihre Forderung um Gift an zwei Personen nachweislich war, mochte auch eine Ursinus auf Augenblicke ihre Festigkeit verlassen. Und in diesen schwachen Augenblicken, wo sie alles verloren vor sich sah, gestand sie wiederholt ein, »daß es möglich sei, daß sie in Schwermut der Tante Gift gereicht haben könne«.

Das Gericht entschied, daß alle diese Umstände die gesetzlichen Anzeigen dermaßen verschärften, daß sie eine außerordentliche Strafe rechtfertigten.

Das dritte Verbrechen, die Vergiftung des Bedienten Klein, ist tatsächlich auf das bestimmteste erwiesen: durch die Übereinstimmung der eigenen Aussage der Ursinus, die des Klein und verschiedener Zeugen sowie durch die chemischen und anderen Untersuchungen der Sachverständigen.

Nur das Motiv ist im Dunkel geblieben.

Die Ursinus will durch die Beschäftigungen, die ihr der Tod der Tante gegeben, und dann durch die Ablenkungen, die die Teilung des Nachlasses veranlaßt, einstweilen von der Idee, sich selbst zu ermorden, abgebracht worden sein. Erst nach zwei Jahren, Anfang 1803, sei der Gedanke abermals in ihr erwacht. In dieser Absicht forderte sie von ihrem Hausarzt, dem General-Chirurgus Laube, Gift, angeblich für einen entfernten Gutsbesitzer, und erhielt auch wirklich Anfang Februar vier Lot Arsenik von ihm.

Da klagte ihr Bedienter Klein über Übelkeit und wollte ein Brechmittel haben. Laube gab ihm statt dessen ein Abführungsmittel. Klein klagte der Ursinus am 25. Februar beim Mittagstisch, daß ihm das nicht helfe und er zu brechen wünsche.

Sie befahl ihm darauf, eine Tasse zu holen, und als er die Obertasse gebracht, schickte sie ihn nach der Untertasse, füllte aber währenddessen die Obertasse mit Fleischbrühe und tat etwas Arsenik hinein. Sie sagte, er solle das trinken, dann werde er sich sicher erbrechen. Er trank, und sie füllte ihm die Tasse noch einmal.

Klein hatte sich erbrochen. Er klagte über Hitze, Leibschneiden und Halsschmerzen. Er wünschte sich gern noch einmal zu übergeben. Die Ursinus gab ihm deshalb am 28. Februar einige Rosinen, von denen sie eine mit Arsenik gefüllt hatte. Er erbrach sich danach und hatte Leibschmerzen und Kopfweh.

Am folgenden Tag gab sie ihm Milchreis, worin sie ebenfalls Arsenik getan hatte. Da Klein aber einen Widerwillen zeigte, warf sie die Speise in den Abtritt.

Am 3. März endlich brachte sie ihm sechs bis acht Pflaumen, eine davon mit Arsenik. Klein nahm sie, aß sie aber nicht, sondern ließ sie durch die Kammerjungfer Schley in die Apotheke bringen, wo die Entdeckung erfolgte.

Alles dies steht vollkommen fest. Auch fehlen von den vier Lot Arsenik 90 Gran, die sie zur Vergiftung des Klein gebraucht haben muß. Klein wurde krank und immer kränker, und der General-Chirurgus Laube, der ihn als Arzt behandelte, erklärte, daß die Krankheit die Wirkung eines Giftes sei. Welper bemerkte bald die Existenz eines Giftes. Klein starb indessen nicht und erholte sich noch während der Untersuchung so weit, daß bei Abfassung des Urteils erklärt werden konnte: Die Ursinus habe ihm durch Arsenik eine langwierige, seinem Leben gefährliche Krankheit zugefügt, die jedoch wahrscheinlich keinen bleibenden Nachteil verursachen werde.

Das ärztliche Gutachten bewährte sich auch durch den Erfolg. Der Bediente Klein starb erst im Oktober 1826, also dreiundzwanzig Jahre nach der Tat. Eine Pension, die ihm die Ursinus hatte aussetzen müssen, wurde Klein vom kurmärkischen Pupillenkollegium monatlich ausgezahlt. Wenn er sie sich holte, pflegte man scherzhaft zu sagen: »Da ist der Mann, der vom Gifte lebt.«

Die Ursinus sagte bei den ersten Vernehmungen, einen vernünftigen Grund zu dieser Handlung könne sie nicht angeben. Sie habe ihm zuerst das Arsenik in der Bouillon nur darum gereicht, um seinem Wunsche zu brechen zu willfahren. Dann, als sie gesehen, daß es wirkte und Klein jedoch mit der Wirkung noch nicht zufrieden war, hätte sie auch die Rosinen, den Reis und die Pflaumen vergiftet, hier jedoch schon mit der Nebenabsicht, bei dieser Gelegenheit zu sehen, wieviel Gift sie zur Selbsttötung nötig habe.

Aufmerksam gemacht auf die Unwahrscheinlichkeit und die inneren Widersprüche in ihren Angaben, erklärte sie, sie habe gedacht, du willst einmal probieren, welche Wirkungen Gift hervorbringt; du hast gehört, daß es in kleiner Quantität nicht schadet – du wirst sehen, ob das wahr ist. Ist es nicht wahr, so kannst du ja alle Hilfsmittel brauchen, daß es ihm keinen bleibenden Nachteil verursacht, und in beiden Fällen wirst du ja sehen, welche Portion du nehmen mußt, um zu sterben.

Sie gestand ein, daß ihr Betragen mit der Natur eines vernünftigen Menschen nicht vereinbar sei, behauptete aber, in ihrer damaligen Stimmung und in ihrem damaligen Kopfe sei es sehr vereinbar gewesen, und nie habe sie die Absicht gehabt, den Klein zu töten. Sie wollte also ihre Entschuldigung auf eine Unzurechnungsfähigkeit bei ihren damaligen geistigen Vermögenszuständen gründen. Dieser Beweis ist aber nicht allein nicht geführt, sondern durch das Gutachten aller Zeugen und Sachverständigen zum Gegenteil ausgeschlagen.

Der Apotheker Thiemann hatte ihr gesagt, daß schon ¼ Lot Arsenik hinreiche, eine halbe Kompanie zu vergiften, und durch den General-Chirurgus Laube wußte sie, daß so viel Arsenik, wie ein Gerstenkorn beträgt, tödlich sei. Dennoch gab sie dem Klein mehrere Male eine Messerspitze voll Arsenik. Auch beobachtete sie keineswegs die Wirkungen des Giftes, sondern ging an den Tagen, wo sie ihm eine Portion gegeben, aus dem Hause, und erst nach der Rückkehr sah sie ihn einige Augenblicke, um ihm ihre Teilnahme zu versichern. Wäre es ihr nur darum gegangen, die Wirkungen zu studieren, so hätte sie ihn keinen Augenblick aus den Augen verlieren dürfen. Wollte sie ihn aber töten, so wird ihr anscheinend gütiges Betragen gegen ihn erklärbar. Sie heuchelte Güte, um ihn sicher zu machen, und empfahl dem Arzte die größte Sorgfalt, um allen Verdacht abzulenken und ungestörter ihrem Plane nachzugehen.

Als ein Beweggrund dieser letzten Absicht erscheint aber folgender: Klein hatte ihr Vertrauen. Sie wünschte sich wieder zu verheiraten. Er wußte dies. Sie hatte ihm gesagt: »Es gibt doch so viele in Berlin, die heiraten wollen, und ich habe Vermögen und bin nicht häßlich.« Sie hatte ihn als Kundschafter über die Verhältnisse ihrer Liebhaber gebraucht. Er hatte sich aber mit ihr gezankt und wollte jetzt ihren Dienst verlassen.

Die Ursinus war aber eine eitle, ehrgeizige Frau. Die Besorgnis, daß Klein das ihm geschenkte Vertrauen mißbrauchen, daß er ihre Schwächen ausplaudern, sie lächerlich vor der Gesellschaft machen könne, mochte sich paaren mit dem Zorn gegen einen Diener, der im Besitz dieses Vertrauens sich lästige Vertraulichkeiten gegen seine Herrin erlaubte.

Was man im Publikum sich erzählt, daß die Ursinus mit ihrem Bedienten in einem Liebesverhältnis gestanden und ihn aus Rache oder Vorsicht umbringen wollte, ist ein Gerücht, wovon die Akten keine Spuren liefern.


Mit besonderer Sorgfalt ist die Untersuchung über die vorgeschützte Geistesverwirrung und die angebliche Unzurechnungsfähigkeit der Verbecherin geführt worden. Die richterlichen Personen richteten darauf beim Prozeß ein besonderes Augenmerk, und mehrere Ärzte gaben ein Gutachten ab.

Das Zeugnis, das uns über den Charakter der merkwürdigen Frau das deutlichste Licht gibt, ist das Gutachten Heims, das wir hier ganz mitteilen, denn es schildert nicht allein die Ursinus, sondern auch den bedeutenden Arzt in seiner ganzen Eigentümlichkeit und wurde zugleich Anlaß zu einem der seltsamsten Zwischenspiele, die je in einem so ernsten Kriminalprozeß vorgefallen sind.

»Meine erste Bekanntschaft mit der Frau Geheimrätin Ursinus war im Jahre 1797. Ein holländischer Hauptmann namens Ragay logierte damals bei selbiger, der an der Schwindsucht krank lag und den ich mit dem Herrn Professor Zenker gemeinschaftlich zu behandeln hatte. Bei diesen Besuchen konnte es mir nicht an Gelegenheit fehlen, diese Frau kennenzulernen. Sooft ich diesen Kranken sah, war Frau Geheimrätin Ursinus fast immer gegenwärtig und nahm an allem, was den Kranken betraf, fast ebensoviel, wenn nicht noch mehreren Anteil, als nur immer eine Frau für ihren Gatten oder ihren Geliebten nehmen kann. Ich kann nicht leugnen, daß diese große Menschenliebe von einer verheirateten Frau mir damals sehr aufgefallen ist.

Nach der Zeit, da dieser Ragay verstorben war, habe ich selbige nur selten zu sehen bekommen. Vor einigen Jahren aber, da ihr eigentlicher Hausarzt, der Herr General-Chirurgus Laube, krank war, habe ich selbige als Arzt zu behandeln gehabt und so auch noch letztvergangenes Jahr. Im ganzen habe ich selbige dreimal von acht Tagen bis vier Wochen tagtäglich besucht. Einmal hatte selbige ein ordentliches Flußfieber und die anderen beiden Male Nervenzufälle. Voriges Jahr, da selbige ein Flußfieber hatte, war sie wirklich krank, die anderen beiden Male aber, wo sie Nervenzufälle zu haben vorgab, glaube ich kaum, daß sie wirklich krank gewesen ist.

So viel muß ich wenigstens, meiner innigsten Überzeugung nach, sagen, daß selbige niemals so krank war, als sie vorgab, und daß sie in diesem Punkte die größte Verstellungskunst verstand. So wollte selbige mir oft glauben machen, sie liege in einer Ohnmacht oder sie sei doch so schwach, daß sie die Augen nicht öffnen und den Mund zum Reden nicht bewegen könne, wo ich doch an ihrem Puls und an anderen Umständen bald merkte, daß dies alles gar nicht so sein könne. Solange ich bei ihrem Bette saß, spielte sie so ihre Rolle fort, sobald ich aber, und wenn es noch so leise geschehen wäre, aufstand, um mich von ihr zu entfernen, so fing sie an, sich zu bewegen, winkte mir mit scheinbar schwacher Hand zu bleiben, und wenn ich mich stellte, keine Notiz davon zu nehmen, so fing sie zu reden an und konnte nachher, besonders wenn wir allein waren, recht gut, ja oft laut und verständlich genug sprechen, hielt mich fest bei der Hand und wollte mich, wenn ich keine Zeit hatte, länger zu bleiben, meines Sträubens ohnerachtet, oft nicht los- noch weggehen lassen.

Ein andermal, wie ich mich noch gut besinne, gab selbige vor, sich oft erbrechen zu müssen. Mir wurde auch das angeblich Ausgebrochene gezeigt, was aber gar nicht so aussah, als wenn es aus dem Magen gekommen sei. Ich äußerte ihr deshalb den Wunsch, sie selbst brechen zu sehen. Bald darauf, als ich selbige einmal ganz stille, als wenn sie eine Ohnmacht oder Krämpfe hätte, im Betteliegen sah, tat sie, als wenn sie sich erbrechen müßte, spuckte auch wirklich Speise und Getränke aus, es kam aber nicht aus dem Magen, sondern sie hatte beides vor meiner Ankunft in den Mund genommen und spuckte es nur mit einem ähnlichen Manöver, als beim Erbrechen geschieht, weg. So wollte selbige gleichfalls auch einmal Blut ausgebrochen oder doch ausgehustet haben; man zeigte es mir, es sah zwar rot aus, es war aber sicher kein Blut.

Was selbige zu dergleichen Verstellungen, die im eigentlichen Verstande doch nur Betrügereien waren, bewogen haben mag, weiß ich nicht. Frau Geheimrätin Ursinus wurde hier in einigen angesehenen Häusern, wo ich Arzt bin, geschätzt und wegen ihrer Krankheit sehr bedauert, und da der Arzt sich so manches von seinen Kranken gefallen lassen und das schöne Geschlecht besonders schonen muß, so mußte ich auch diese Verstellungen der Frau Geheimrätin Ursinus mir gefallen lassen und sie vor dem Publikum verschweigen.

Bloß der Frau Geheimen Justizrätin Suarez, die so vielen Anteil an der Ursinus nahm und sich ihretwegen so sehr ängstigte, dieser habe ich es freiheraus gesagt, daß das Betragen der Frau Geheimrätin Ursinus nichts als Verstellung sei.

Jetzt aber, da ich von ihren Richtern aufgefordert werde, mein pflichtgemäßes Gutachten über ihre physische und geistige Beschaffenheit zu geben, so glaube ich, daß es meine Schuldigkeit sei, dies alles der Wahrheit gemäß sagen zu dürfen. Frau Geheimrätin Ursinus hat übrigens allerdings einen zarten Körperbau, ist sanguinisch-cholerischen Temperaments, und ihre Nerven sind äußerst reizbar. Es gibt indessen mehr Menschen von gleicher physischer Konstitution, die doch dabei recht gute moralische Menschen sind. Schwachheit des Verstandes oder überhaupt Geistesverwirrungen habe ich niemals bei der Frau Geheimrätin Ursinus bemerkt, im Gegenteil ist selbige eine Frau, der es gar nicht an einem ausgebildeten Verstande und noch weniger an ausgebreiteten Kenntnissen fehlt. Stolz, Eitelkeit und, ob eine wirkliche oder nur affektierte, Wollust sind, soweit ich selbige beurteilen kann, die Hauptschwächen in ihrem moralischen Charakter. Ob auch noch ein guter Teil von Falschheit und Bosheit diesem zugrunde liegen möge, dies getraue ich mir nicht zu behaupten, sondern muß die Untersuchung davon ihren scharfsichtigen Richtern überlassen.

Heim«

Die Ursinus war über dies Gutachten sehr erzürnt und erklärte es für unbegreiflich, wie Heim solche Tatsachen niederschreiben könne, da ja er gerade sie beständig mit der teuersten Medizin geplagt und ihr sogar einmal gesagt habe, daß die Spezies zu einer Arznei, die er ihr verschrieben, in ihrer gewöhnlichen Apotheke nicht gut zu finden wäre, und sie veranlaßt habe, diese in einer anderen Apotheke machen zu lassen.

Er, der sie tagtäglich zweimal besucht, oft zu ganz ungewöhnlicher Zeit, und ihren Domestiken mehrere Male gesagt habe, daß sie gefährlich krank sei, kurz, der sie als einen seiner gefährdetsten Patienten behandelt habe, könne entweder das, was er jetzt sage oder was er damals zu ihr gesagt, vor Gott und Menschen nicht verantworten, und sie verlangte, daß man ihn ihr gegenüberstelle, vielleicht gebe er doch dann der Wahrheit die Ehre.

Ihr Wunsch wurde erfüllt, sie wurde mit Heim konfrontiert. Dieser erklärte in ihrer Gegenwart: Alles, was die Ursinus gesagt, hat seine Richtigkeit. Ich handelte absichtlich so, weil ich wußte, daß es ihr Trost brachte, wie ich es noch heute mit mehreren Personen tue, die ich als Arzt behandle, welche ebensowenig krank sind als die Ursinus. Im übrigen sind meine Angaben bis auf den kleinsten Umstand wahr.

Die Ursinus schalt ihn: Es sei nicht recht, daß er gegen seine Überzeugung gehandelt habe. Möglich, daß sie sich damals für kränker gehalten, aber verstellt habe sie sich nie. Heuchelei liege nicht in ihrem Charakter.

Auch fuhr sie bei Verlesung des Protokolls auf und erbat sich über eins Auskunft: »Wie haben Sie das verstanden, daß ich Wollust affektiere? Ich kann mir sehr gut denken, daß Weiber so tief sinken, um wollüstig zu sein, aber wie es möglich ist, daß jemand Wollust affektiere, das kann ich mir nicht denken.«

Heim antwortete: »Wie kann Sie das in Verwunderung setzen, Frau Geheimrätin? Sie haben mir zwar nie gesagt, daß Sie wollüstig wären und daß die Befriedigung des Geschlechtstriebes Bedürfnis bei Ihnen sei; aber ich habe bei vielen Gesprächen, die ich mit Ihnen gepflogen habe, namentlich über die Ehe, gemerkt, daß Sie gern über Ehe und Geschlechtstrieb sprechen hörten, und Sie haben mich sehr oft glauben machen wollen, daß Sie Empfindungen für diesen Trieb hätten, auch nicht abgeneigt wären, diesen Trieb in einer zweiten Ehe zu befriedigen. Ich gestehe Ihnen aber offenherzig, ich habe im Grunde immer geglaubt, daß Sie auch diese Empfindungen affektierten, das heißt nicht hätten; denn Ihre Miene, Ihre Augen, Ihr ganzes Wesen, in welchen besonders der Arzt sprechen hört, haben mir jene Überzeugung verschafft.«

*

Nach unserem Dafürhalten gibt dieses Heimsche Gutachten erst den psychologischen Schlüssel, wenn nicht zu der Tat, doch zum Charakter der Verbrecherin.

Verstandeskräftig, geistig gebildet, war sie trotz aller Erregbarkeit ihres Nervensystems immer die freie Herrin ihrer Handlungen. Sie war weder im allgemeinen unzurechnungsfähig noch weniger in den Momenten, wo sie mit gutem Vorbedacht vergiftete, in einem zerrissenen Seelenzustande, der ihre Hand oder ihren Willen irren ließ.

Eine kräftige, blühende Jungfrau, war sie an einen kränklichen, tauben Geschäftsmann fürs Leben gebunden. Sie war durch lange Jahre seine treue Pflegerin. Vielleicht, daß erst bei ihrer Versetzung nach Berlin der jungen Frau das Mißverhältnis ins Auge fiel. Sein Rang, sein Vermögen ersetzten ihr nicht den Mangel geistiger und körperlicher Befriedigung. Sie schwärmte, was man schwärmen nannte, das heißt, sie wollte irgendwo Befriedigung, Ersatz. Es sollte in der Liebe sein, die sie vielleicht noch nicht gekannt, die sie auch vielleicht im Augenblicke, wo sie den Holländer zu lieben vorgab, noch nicht kannte.

Aber die Reminiszenzen der Wertherschen Empfindsamkeitsperiode waren in den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts noch lebendig. Es dünkte sie interessant, so wie sie Lotte hieß, auch eine Lotte zu spielen, von einem fremden, interessanten Jüngling geliebt zu werden und durch die Ehe gefesselt zu sein an einen kranken Geschäftsmann. Darum verbarg sie ihre Leidenschaft nicht, sie trug sie zutage, daß es dem Arzte auffiel.

Daß die Ursinus Ragay wirklich geliebt und den ihr untertänigen Ehemann als Kuppler und Liebesboten benutzt habe, wäre an und für sich wohl unglaublich, doch haben wir die Vermutung, daß das Ganze nur ein Spiel ihrer Sinne war. Dafür spricht ihr Zurschautragen dieser Leidenschaft, Ragays Krankheitszustand, seine kühle Antwort, sein Zurückziehen und seine Abreise; dafür der sentimentale Brief, den sie ihm durch ihren Ehemann schreiben ließ, und endlich Heims Beobachtungen, der statt einer wirklichen nur eine affektierte Wollust in ihr bemerkt haben will.

Soviel ist gewiß, das Verhältnis zu Ragay gewährte ihr keine Befriedigung. Das Verlangen, interessant zu sein und zu erscheinen, suchte nach anderen Gegenständen, nach einer anderen Art der Befriedigung. Wie sie in diesem Verlangen zur Giftmischerin geworden, darüber sind uns keine Anzeigen gegeben, nur Vermutungen erlaubt.

Liebe für ihren Gatten war nie da, nur Achtung. Mußte sie aber nicht bis auf die letzte Spur verschwunden sein, wo der Gatte sich zu solchen Briefen gebrauchen ließ? Dachte sie vielleicht schon an eine andere Verbindung, als sie das wertlose Werkzeug aus der Welt zu schaffen beschloß? Aus Liebe nicht; sie suchte eine neue Heirat. Aber gewiß mit einem Manne, der ihr mehr wäre als Ursinus. Nein, von einer zärtlichen Seelenstimmung war gewiß keine Spur mehr vorhanden; Ansehen, Glanz, Bewunderung in der Welt, die sie gekostet hatte, wollte sie ganz genießen. Er war tot, ihr Werk war geglückt, vollständig geglückt, denn niemand hatte die leiseste Ahnung, und die trauernde, tugendhafte Witwe empfing die Beileidsbezeigungen der achtbaren Gesellschaft.

Wir wissen es aus Hunderten von Fällen, die Gesamtgeschichte der Kriminalistik verbürgt es, daß ein glücklich unentdeckt vollbrachtes Verbrechen zur Fortsetzung lockt. Eine alte, einsame Tante stand ihr nicht im Wege; aber sie war ein geeigneter Gegenstand, ihrem Kitzel eine Befriedigung, ihrer neu erworbenen Kunst neue Beschäftigung zu verschaffen. Sie konnte an ihrem Krankenbett neuen Lorbeer für ihre liebevolle Pflege ernten, und zugleich war diese Tante vermögend, und ihre Erbschaft vermehrte ihre unabhängige, glänzende Stellung in der Welt.

Daß sie bei diesen glücklichen Vergiftungen nicht bisweilen auch an die Möglichkeit gedacht haben sollte, sie gegen sich selbst anzuwenden, haben wir nicht bestritten. Daß endlich eine glückliche Giftmischerin auch auf den Gedanken kommen mag, gleichgültigere Personen, wie einen unverschämten Bedienten, durch Gift aus dem Wege zu räumen, erscheint, wie grauenvoll und unnatürlich an sich, doch durch die Erfahrung als möglich und ist oft vorgekommen.

Ihre Rolle des Interessantseins war ausgespielt. Sie war interessant über ihren Wunsch hinaus geworden, und das Schicksal hatte ihr nun eine andere Rolle zugeteilt: ihr Leben und ihren Ruf zu verteidigen. Hier konnte sie ihre ganze Geisteskraft entwickeln, und sie tat es nicht allein in ihrer Verteidigung vor Gericht, sondern durch ihr Benehmen in einem dreißigjährigen Leben, das ihrer Verurteilung folgte.

Die Brinvillier, die Zwanziger, die Gottfried erklärten sich angesichts ihrer Missetaten für überführt, die Ursinus zog es vor, ihr zu trotzen und bis auf ihr Totenbett die Heroine zu spielen.

Welche seltenen Verstandeskräfte ihr gegeben waren, bewies sie durch ihre Verteidigungsschrift. Die Ursinus war in den Gesetzen so bewandert, daß sie ihre Richter in Erstaunen setzte. Das preußische Landrecht schien ihre Lieblingslektüre. Unzufrieden mit der Verteidigungsschrift ihres Verteidigers in zweiter Instanz, verfasste sie selbst einen Aufsatz, den sie als für ihre Verwandten niedergeschrieben bezeichnete.

Es dürfte für unsere Leser von Interesse sein, eine Giftmörderin auch als Schriftstellerin und Rechtsgelehrte kennenzulernen, weshalb diese Schrift in ihrem ganzen Umfange hier zitiert wird.

»Kaum vermag ich mich jetzt ohne Zerrüttung meines Verstandes und ohne völlige Zerstörung meines ganzen Wesens an die Beschuldigung des Gatten- und Mutterschwester-Mordes zu erinnern. Mit Empörung meines Innersten denke ich an die schrecklichen Augenblicke zurück, in denen mich alle Schauder des Todes an den offenen Gräbern meiner geliebten Verwandten ergriffen, alle Qualen der kalten Grausamkeit umschwebten und alle Furien des tausendstimmigen Vorwurfs verfolgten, die so sanft in meinen Armen entschlummerten, meuchlings gemordet zu haben! Wäre damals der Wunsch meines Herzens erfüllt und von der Vorsicht die Stimme meines übermenschlichen Jammers erhört worden, so hätte sie durch ihre Allmacht in diesen Momenten mit der Vernichtung meines Lebens auch meine Leiden geendigt und dennoch alle die Beweise meiner Unschuld ans Licht gebracht, durch die jetzt die Unwahrheit jener grausigen Mordbeschuldigungen dargetan ist.

Aber nicht so war es beschlossen. Die Vorsicht hat mich härteren Prüfungen unterworfen und mir den Trost, nunmehr die Schreckensvorwürfe vernichtet zu sehen, erst jetzt, nach zehnmonatigem Leiden, gewährt, die ebenso unaussprechlich empfunden als unbeschreiblich schmerzhaft gewesen sind. Ich danke aber der Allmacht diese Befreiung von der öffentlichen Schmach mit gerührter Seele. Durch weise, einsichtsvolle Männer ist mit Kraft und überwiegender Gelehrsamkeit dargetan, daß meine Mutterschwester durch kein Gift ihr mir so teures Leben verloren hat.

Wer mich zuerst als Mörderin unserer Verwandten auf Tod und Leben angeklagt hat und welche Anzeigen dieser unerhörten Anklage der Art zu den Akten gekommen sind, die einen solchen Grad von Wahrscheinlichkeit haben konnten, mich so ungeheueren Untaten fähig und juristisch-verdächtig zu halten – das ist mir noch jetzt ebenso unbekannt, als es mir unbegreiflich bleibt, wie die Meinung der gerichtlichen Ärzte, welche in ihrem über den Befund der Leicheneröffnung erstatteten Gutachten aus zum Teil den bisherigen Prinzipien der gerichtlichen Arzneikunde geradezu widersprechenden Gründen behauptet haben,

daß meine Mutterschwester wahrscheinlich an Gift gestorben sein könne,

als rechtlicher Entscheidungsgrund in der ersten Sentenz angenommen und auf diese Wahrscheinlichkeit eine Gewißheit gegründet worden, daß dennoch

die Verstorbene vergiftet und ich, wegen des Verdachts, ihr Gift gegeben zu haben, strafbar sei –?

Gern bescheide ich mich, daß diese Entscheidung, deren inneren Zusammenhang ich nicht einsehe, dennoch der pflichtmäßigen Überzeugung meiner Richter gemäß war; ebenso gewiss wird aber auch das Gefühl meiner Unschuld und mein Bewusstsein, daß nie der Gedanke eines Mordes meine Seele befleckt hat, gegen das Urteil jedes Sterblichen ewig, fest und unerschütterlich bleiben.

Jene Wahrscheinlichkeit ist aber nach dem Zeugnis und der Entscheidung der höchsten Behörde gar nicht vorhanden, und sie kann daher selbst nach den Formen des positiven Rechts nicht die geringste weitere Rücksicht verdienen. Auf mein wiederholtes Bitten und den Anträgen meines Herrn Defensors gemäß sind sämtliche Untersuchungsakten einem hochpreislichen Ober-Collegio medico et sanitatis vorgelegt, sorgfältig geprüft und nach einstimmiger Beurteilung vom 4. Dezember als unabänderliches Resultat festgesetzt worden,

daß aus den bei der Leicheneröffnung meiner am 24. Januar 1801 verstorbenen Mutterschwester vorgefundenen physischen Erscheinungen, bei der gänzlichen Abwesenheit des Gifts, und folglich bei dem absoluten Mangel eines Corpus delicti eine Vergiftung zwar möglich, aber nicht als wahrscheinlich angenommen werden könne, und daß also durch die Untersuchungen, welche die Obduzenten und einige der geschicktesten Chemiker mit dem Leichnam derselben angestellt haben, die Wahrscheinlichkeit einer Vergiftung auf keinerlei Weise begründet werden könne.

Vergeblich bin ich daher mit dem Vorwurf jenes schändlich schrecklichen Verbrechens zehn Monate lang in allen peinlichen Formen der strengsten Kriminalprozedur verfolgt, gequält, erschüttert, an Seele und Körper zerrüttet und der Schmach des Publikums preisgegeben worden – dessen Wahrscheinlichkeit, die jetzt mit der höchsten moralisch-rechtlichen Gewißheit erwiesen ist, nie vorhanden war. Vergeblich sind die Gräber meiner Lieben geöffnet, die Reste der Toten zerstört und Auftritte veranlaßt worden, die in der ersten Residenzstadt Europas im Jahrhunderte der Bildung und Humanität unter den Augen des liebreichsten, menschenfreundlichsten Monarchen beispiellos bleiben und bei der nächsten Nachwelt keinen Glauben mehr finden werden. Vergeblich bin ich Unglückliche von unmenschlichen Schriftstellern als ein Ungeheuer anderen zum schrecklichen Beispiel aufgestellt, tausendfach gemordet und noch in Gemälden mit den schwärzesten, giftigsten Farben zur Warnung der Zeitgenossen und Nachkommen zum ewigen Gedächtnis überliefert worden.

Ich beweine mein Schicksal, wie die Beschränkung und Verworrenheit des menschlichen Wissens, das in dieser traurigen Geschichte meiner Leiden und Vergehen bei unstreitig sehr verschiedenen gerechten und unrechtlichen Absichten bisher überall die Wahrheit nicht erforschte und sich durch Meinungen einer Wahrscheinlichkeit täuschen ließ, von denen jetzt gewiß ist, daß sie auf keinerlei Weise begründet werden konnte, und die nach physischen Erscheinungen und Untersuchungen der geschicktesten gerichtlichen Ärzte und Chemiker nicht stattfand.

Wenn mich bisher das traurige Gefühl der Kränkungen, die ich durch die Beschuldigung der nicht einmal wahrscheinlichen Vergiftung meiner Mutterschwester erlitten habe, und der Gedanke, daß mir dadurch alles entrissen ist, was mir im Leben lieb, wert, geachtet und heilig war, zu einer kühnen und in meiner Lage zu heftigen Sprache verleitet haben sollte, so möchte ich nun auch Worte finden für das Bekenntnis meiner Schuld und Ausdrücke für die Reue und Zerknirschung meines Innersten, mit der ich es freiwillig, vor der Überführung, ablegte. Nie ist der Gedanke eines Mordes in meiner Seele entstanden; nie habe ich die Idee eines Totschlags ohne Schauder denken können, und doch beruht es in der Wahrheit, daß ich meinem Bedienten Gift geben wollte, ohne die Absicht, ihm zu schaden, und ohne den Willen, sein Leben und Gesundheit zu zerstören, wirklich Gift gegeben habe.

Vergeblich werden sich Richter, Psychologen und Philosophen bemühen, bei dieser unseligen Begebenheit überlegte Vorsätze, durchdachte Pläne, berechnete Motive und konsequente Absichten darzutun. Alle Voraussetzungen, Hypothesen, Konjekturen und Probabilitäten werden und müssen in ihre eigene innere, unhaltbare Nichtigkeit zusammenstürzen, weil auch hier die Wahrheit ihr Recht behauptet und ihr zum Trotz der menschliche Witz und Scharfsinn in einer Begebenheit keinen Zusammenhang erschaffen kann, der nicht vorhanden war, und den Zweck einer Handlung nicht festzustellen vermag, wo kein Zweck gedacht wurde. Wo keine Besonnenheit stattfand, wo Beschränkung des Willens, Befangenheit der Urteilskraft und Krankheit des Seelenorgans die einzigen Bedingungen der Möglichkeit sind, eine Handlung zu begehen, da können auch sie allein nur hinreichende Gründe sein, die Wirklichkeit der Handlung zu begreifen, und die wahre Entschuldigung solcher Vergehen ist die wahre Geschichte ihrer Entstehung.

Dies ist mein unglücklicher Fall. Meine zerstörte Gesundheit, meine exaltierte Gemütsstimmung, meine beständigen körperlichen Leiden, die durch das reizbarste empfindlichste Nervensystem verursacht und schmerzlich vergrößert wurden, hatten das auf Idiosynkrasie gegründete, durch überspannte Phantasie erhöhte Gefühl des Lebensüberdrusses in mir erweckt und befestigt. So war ich aus der Bahn des vernünftigen Handelns gewaltsam herausgeworfen, und so verlor ich die Sicherheit meiner moralischen Existenz. Mein Verstand flatterte, meine Vernunft konnte dem Druck der Leiden nicht widerstehen; ich fühlte Widersprüche in mir, die ich nicht lösen konnte, deren Auflösung ich jenseits erwartete – und doch zu erwarten kraftlos, zu unmutig und zu ungeduldig geworden war. Gefühle des Schmerzes, des Mißmuts und der Traurigkeit in der Gegenwart, Ahnungen, Wünsche und Hoffnungen in der Zukunft wogten und wechselten in meiner schwachen Seele und beherrschten willkürlich mein Gemüt und meinen Geist. Die Last des Daseins wurde mir unerträglich, die Sehnsucht, sie abzuwerfen, siegte, ich beschloß, im stillen ein Leben zu endigen, das ich geräuschlos geführt hatte. Gift sollte mir das Mittel sein, diesen Entschluß auszuführen – und der Besitz dieses Mittels (von dessen wahrer Beschaffenheit und Wirkung nach verschiedenen Modifikationen ich eigentlich nur einen dunklen Begriff hatte) ist der Grund meines Verderbens geworden.

In einem Augenblick, wo ich keiner Besinnung fähig war, habe ich die Tat begangen, deren Strafbarkeit ich fühle und deren Folgen zu meiner einzigen Beruhigung von der waltenden Allmacht nicht so gefährlich geworden sind, als es anfänglich schien. Nach dem Gutachten des Physikus und Obermedizinalrat Herrn Welper

hat der Genuß des Giftes (die schon durch Blutsturz und Anlage zu Kolikschmerzen zerstörte) Gesundheit des Bedienten Klein auf eine schmerzliche Art angegriffen und ihm bei seiner offenbar individuell-schwächlichen Körperkonstitution dennoch weder einen bleibenden Nachteil noch sonst eine schädliche und gefährliche Verletzung seiner Organe zugezogen.

Es ist vielmehr nach ebendiesem, durch die Entscheidung des hochpreislichen Ober-Collegio medico et sanitatis in der Hauptsache bestätigten Gutachten –

den vorhandenen Merkmalen zufolge und da sich die Zeichen seiner Gesundheit nach und nach wieder eingestellt, seine Kräfte auch beträchtlich zugenommen und seine Krankheitsanfälle nachgelassen haben – seine gänzliche Genesung und die völlige Wiederherstellung seiner zerrütteten Gesundheit dergestalt zu erwarten, daß er in der Mitte oder zu Ende des künftigen Sommers, spätestens aber in Jahresfrist, als ganz geheilt wird betrachtet werden können.

*

Meines Ideenganges bin ich mir in den Momenten des Vergehens nicht bewußt gewesen. Meine Angaben in den Akten sind einzelne, abgerissene, isolierte, vielleicht ganz, vielleicht zum Teil unrichtige Reminiszenzen vieler schnell vorübergegangener flüchtiger Gedanken, deren Entstehung und Zusammenhang ich ebensowenig angeben als meine aktenmäßigen Angaben speziell zurücknehmen, abändern und berichtigen kann.

Ich kann nur so viel in mein Bewußtsein zurückrufen, daß mich die schaudervollen Beschuldigungen des Mordes meiner geliebten Verwandten völlig betäubt, zerstört, vernichtet und jeder Erinnerung und Überlegung unfähig gemacht hatten, so auch, daß ich nicht imstande war, einen Zusammenhang in meinem Gedächtnisse zu finden und mir bei den Antworten die Vergangenheit zu vergegenwärtigen, was doch notwendig gewesen wäre, wenn ich die Gewißheit der Geschichte des Ideenganges bei meinem Vorgehen mit eigener zuverlässiger Überzeugung von der Richtigkeit meiner Erzählung bekunden sollte.

Den Willen, die Wahrheit hierüber zu sagen, habe ich jederzeit gehabt; ob mir aber meine Ideen, so wie ich sie auf Befragen nach meinen damaligen dunklen verworrenen Erinnerungen angab, in jenen unglücklichen Augenblicken wirklich vorgeschwebt haben – das vermag ich jetzt nicht zu beteuern, und deshalb weiß ich nicht, ob die Wahrheit meines Ideenganges in meinen Angaben enthalten ist oder ob mich selbst meine Geisteszerrüttung dabei getäuscht habe.

Den Vorsatz, meine Richter und meine Mitmenschen über meine wahre Schuld zu täuschen, habe ich nie gehabt. Wie aber meine Angaben erklärt, welche Folgerungen aus ihnen gezogen und welche sich geradehin widersprechende und gegenseitig vernichtende Beschuldigungen der widernatürlichsten Absichten wiederum auf diese Erklärungen und Folgerungen gegründet sind, ergeben die Gründe des ersten Urteils. Weder die Absicht, Versuche über die Wirkungen des Arseniks zu machen, noch Beobachtungen über die Todesart und das Sterben der Arsenik-Vergifteten in der Todesstunde anzustellen, sind in irgendeinem psychologischen Zusammenhange mit der Geistesstimmung einer entschlossenen Selbstmörderin denkbar; und daß äußere Motive mich nicht zur Tat bestimmt haben, ist durch den erwiesenen Mangel dieser Motive zugleich dargetan.

Weder Haß noch Rache, noch Furcht, noch irgendeine andere Leidenschaft konnte mich zu dieser Tat veranlassen, und da dies aktenmäßig ausgemittelt ist, so steht die Voraussetzung der Absicht,

den Bedienten aus dem Wege zu schaffen,

im Urteil erster Instanz mit der wahren Geschichte der Tat und allen sie begleitenden Umständen im Widerspruch. Sie kann daher ihre Entstehung nicht erklären und ebendeshalb sich selbst nicht rechtfertigen. Hätte ich diese Absicht (bei deren bloßem Gedanken ich zittre) je gehabt, so läßt sich nicht denken, daß ich sie so, wie die Geschichte des Vergehens ausgemittelt ist, ausführen konnte und wollte.

Ein großer Teil meines Vermögens war in solchen an jeden Inhaber zahlbaren Papieren, die ich überall selbst mitnehmen oder durch andere einziehen konnte. Nichts hielt mich ab zu fliehen. Mein Entschluß zu sterben war fest und unerschütterlich – und war von Dauer, die an Unsterblichkeit und Wiedervergeltung glauben, kann denken, daß ich mich in den letzten Augenblicken habe mit einem Morde beflecken wollen und auch nur diesen Gedanken zu fassen imstande gewesen sei? – Juristisch steht nunmehr fest,

daß ich von dem Verdachte, die nicht einmal wahrscheinliche Vergiftung meiner Mutterschwester verübt zu haben, bei dem absoluten Mangel eines Corpus delicti völlig freigesprochen werden muß.

Über mein wahres Vergehen erwarte ich mit stiller, reuevoller Ergebung von der Gerechtigkeit, Einsicht und Milde meiner künftigen Richter und von der Gnade des Königs Majestät mein Endurteil.«

Die Ursinus wurde durch das Urteil des Kriminalsenats des Kammergerichts vom 12. September 1803 von der angeschuldigten Vergiftung des holländischen Offiziers Ragay sowie von der ihres Ehemanns völlig freigesprochen; dagegen wegen Vergiftung ihrer Tante, Christiane Sophie Regine Witte, sowie wegen wiederholt versuchter Vergiftung des Bedienten Benjamin Klein zu lebenslangem Festungsarrest verurteilt.

Den büßte sie auf der Festung Glatz ab. Im Kommandanturgebäude der Festung konnte sie sich ein Zimmer einrichten. An dem einen Fenster, das schießschartenartig durch die dicke Kasemattenmauer auf eine kleine Öffnung hinausging, stand ihr Schreibtisch, und jede Art geistiger Beschäftigung, die der Ort ihr zuließ, war ihr gestattet. Auch fehlte es ihr nicht an Umgang; denn außer einer Gesellschafterin, die anzunehmen man ihr erlaubt, erhielt sie wenigstens in späterer Zeit von den durchreisenden Fremden Besuch. Sie verweigerte nicht, sich ihnen zu zeigen; im Gegenteil suchte sie wohl die Gelegenheit, diese Leute zu überzeugen, besonders wenn es einflußreiche Personen waren, denen sie ihr Unglück in lebendigen Farben schilderte, ihre Unschuld beteuerte und um ihre Verwendung bat. Aber viele meinten, daß das Los dieser Giftmischerin, die im Schleppkleide von Atlas über die Festungswälle rauschte, im Vergleich zu den Sträflingen, die vielleicht wegen einer Tat, im Jähzorn begangen, in schwere Ketten, an Karren geschmiedet, mit über die Stirn ragenden Eisenhörnern, in den tiefen Gräben arbeiteten, keines sei, das um seiner Grausamkeit willen eine Fürsprache zur Menschlichkeitspflicht mache.

Gegen dreißig Jahre hatte die Ursinus in der Festung schon verbracht. Als sie das siebzigste Jahr überschritten hatte, wurde ihr vergönnt, bis zu ihrem Tod innerhalb der Stadt und Festung Glatz zu leben.

Hier spielte die Greisin ihre Rolle fort, nicht als Giftmischerin, sondern als unschuldige Frau, als vornehme Dame. Sie machte bei den bedeutenden Einkünften ihres vom Pupillenkollegium zu Berlin verwalteten Vermögens eine Art Haus und gab Gesellschaften, die besucht wurden. Ja, so mächtig war noch die Eitelkeit in ihr, daß sie es zur Ehrensache machte, angesehene Fremde in ihre Zirkel zu ziehen.

Ein Charakterzug wird als gewiß versichert. Bei einer Abendgesellschaft soll eine Dame, als auf dem Salat einige Zuckerkörner ihr entgegenflimmerten, unwillkürlich gezuckt haben. Die Ursinus bemerkte es mit ihrem scharfen Blick und sagte spöttisch lächelnd: »Seien Sie unbesorgt, es ist kein Arsenik.«

Eine andere Anekdote wird von glaubwürdigen Männern auch als Wahrheit erzählt. Als die Ursinus, kaum aus der Festung entlassen, in die Stadt Glatz gezogen war, lud sie eine große Kaffeegesellschaft zusammen. Ein Kaffee bei »der Giftmischerin« – wie sie in Glatz bei alt und jung, in den Häusern und auf den Gassen genannt wurde – war der Gegenstand der Neugier, die Losung des Tages. Ein ungenannt Gebliebener erlaubte sich einen grausamen Spaß. Er hatte Mittel und Wege gefunden, in den Zuckerguß der Kuchen, heimlich verschiedenartig wirkende Essenzen zu praktizieren.

Man mag sich das Entsetzen denken, als die Eingeladenen zu Hause die Wirkungen der beigegebenen Brech- und Abführmittel zu spüren begannen und die Nachricht sich durch die Stadt verbreitete: Alle leiden auf gleiche Weise, alle, die bei ihr waren, sind vergiftet.

In ihr Inneres hat niemand geblickt. Dem Geistlichen, der an ihrem Totenbett stand, hat sie, nach einem dreijährigen schmerzvollen Krankenlager, diese Blicke nicht verstattet. Von hohem Interesse wäre es, ihre Äußerungen über die Bremerin Gottfried zu wissen, da die weitverbreitete Kunde von dieser Giftmischerin auch zu ihren Ohren gedrungen sein muß. Auch Privatbriefe der Ursinus an ihre Angehörigen geben nur einen Aufschluß: als eine unschuldig Verfolgte, als eine Märtyrerin zu erscheinen.

Sie starb am 4. April 1836 und wurde am 7. April beerdigt. Sie selbst hatte sich schon ein Jahr vor ihrem Tode einen schönen eichenen Sarg beim Tischler bestellt. Ihre Hülle in einem weißen Überrock, ein tiefes Häubchen mit blaßblauem Bande auf dem Kopfe, die Hände in weißen Handschuhen, am Finger ein Ring mit dem Haare ihres verstorbenen Gemahls, sein Gemälde auf ihrer Brust, so lag sie, als ob sie schliefe, Ruhe und Friede über ihre Züge ausgegossen, die sich bis zum Verschließen des Sarges ganz ähnlich geblieben waren. Es waren die buchstäblichen Anordnungen der Verstorbenen.

Fünf Wagen mit Freunden und Bekannten waren der Leiche gefolgt, das Grab war durch freundliche Hände mit grünem Moos, Aurikeln, Tulpen und Immortellen ausgeschmückt, als wäre es eine Blumenkammer.

Als der Geistliche seine Rede gehalten, traten sechs arme Knaben und sechs arme Mädchen, für die die Ursinus im Leben gesorgt, an das offene Grab und sangen:

»So ruhe wohl, Gott hat an Dich gedacht und es sehr wohl gemacht.
Schlaf, müder Leib! Schlaf wohl, zu guter Nacht, weil Jesus Dich bewacht.
Verschlaf die hier erlitt'nen Schmerzen,
Du stehest fest in unserm Herze.
So ruhe wohl.«

Die Totengräber hatten keine Arbeit. Die Hände der Freundinnen und der vielen Armen, denen sie wohlgetan, füllten die Grube mit Erde und wölbten den Hügel darüber. Es war ein bitterkalter Morgen, und doch faßte der Kirchhof kaum die Menschenmenge.

Von ihrem Vermögen, welches gegen 40 000 Taler betrug, erhielten ihre weitverzweigten Seitenverwandten, die es wohl bedurften, nur die Hälfte. Mit juristischer Genauigkeit entwarf und detaillierte sie die Erbfolge nach Stämmen und nicht nach Köpfen. Die andere Hälfte zersplitterte in vielen Vermächtnissen und frommen Stiftungen, bei denen man nicht umhin kann, an ein Verhalten zu denken, das den Zweck hatte, ihren Namen durch Wohltätigkeit zu reinigen, ja durch die Erinnerung seltener Dankbarkeit die Welt in Erstaunen zu setzen. So erhielt der Hauswart der Hausvoigtei, der sie als Gefangene schonend behandelte, 500 Taler, dessen Tochter ein Fortepiano, das Berliner Bürger-Rettungs-Institut, ein Institut zur Belohnung treuer Dienstboten in Breslau und andere Anstalten, die ihrem Gesichtskreis ganz entfernt lagen, bedeutende Legate.


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