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Die Gefahren der Hypnose.

Wie ich schon in dem Kapitel über die Geschichte des Hypnotismus bemerkte, ist derselbe von Anfang an hart bekämpft worden, und zwar waren es in erster Reihe medizinische Autoritäten, welche einesteils die Wertlosigkeit, andernteils die Gefährlichkeit der Hypnose hervorhoben. Professor Ewald in Berlin nannte die Hypnose eine Heilmethode für Schäferknechte, eines wissenschaftlichen Arztes unwürdig, weil sie von jedem Laien angewendet werden könne. Der verstorbene Professor Ziemssen in München warnte seine Kollegen vor den drohenden Gefahren der Hypnose, und als er aufgefordert wurde, seine Warnungen zu begründen, seine Behauptungen zu beweisen, schwieg er und versprach endlich, in die Enge getrieben, diesen Beweis liefern zu wollen. Zwei Jahre lang mußte er von den Anhängern der Hypnose an sein Versprechen erinnert werden und ließ endlich von seinem Assistenten Dr. Friedreich im Krankenhause links der Isar in München »den Beweis liefern«: Dr. Friedreich hat mit 20 Kranken in einer Weise experimentiert, die von Dr. von Schrenck-Notzing, Forel und Du Prel in der schärfsten Weise verurteilt werden mußte. Dennoch war es ihm nicht möglich, irgendwelche ernstliche Schädigung seiner Patienten nachzuweisen.

siehe Bildunterschrift

Abbildung 9.

Es kann von einer Gefährlichkeit der Hypnose keine Rede sein, da der hypnotische Schlaf, wie an andrer Stelle gezeigt, vollständig gleichbedeutend ist mit dem gewöhnlichen Schlaf. Gefährlich werden kann nur die mißbräuchliche Anwendung. Aber auch diese ist nur möglich gegenüber Leuten, die mit dem Hypnotismus nicht vertraut sind. Wer den Hypnotismus kennt, weiß sich gegen die geringen Gefahren zu schützen. Es ist ja auch der Todesfall in der Hypnose, der vor längerer Zeit die Blätter lebhaft beschäftigte, vielfach für die Gefährlichkeit der Hypnose ins Treffen geführt worden.

Es ist möglich, daß in der Hypnose oder kurz nach derselben ein Mensch stirbt. Diese Tatsache ist nicht zu leugnen, ebensowenig wie diejenige, daß ein Mensch beim Essen, Trinken, Bergsteigen oder im gewöhnlichen Schlaf sterben kann. Hier aber behaupten zu wollen, die Hypnose, das Bergsteigen, das Essen, Trinken oder Schlafen sei an dem Tode des Betreffenden schuld, wäre ähnlich dem Schluß der in einer kleinen Stadt gemacht wurde, deren Einwohner keine Kartoffelsuppe mehr aßen, weil eine Frau eine halbe Stunde nach dem Genuß von Kartoffelsuppe die Treppe hinuntergefallen war und unglücklicherweise das Genick gebrochen hatte. (Moll.)

Gefährlich werden kann die Hypnose als solche niemals, eine Gefahr liegt allenfalls in der mißbräuchlichen Anwendung derselben. In dem Kapitel »Lehrsätze« habe ich Anweisungen gegeben, deren Beachtung sowohl den Hypnotiseur wie den Hypnotisierten zu schützen vermag.

Merkwürdig und auffallend bleibt, daß bis jetzt noch niemals das Publikum, sondern stets Aerzte gesetzliche Maßregeln forderten und die angebliche Gefährlichkeit der Hypnose betonten.

Wenn viele Aerzte von der Hypnose nichts wissen mögen, so kommt dies, wie Bernheim und Wetterstrand, ebenso neuerdings auch Möbius bemerken, daher, daß es der heutigen Medizin schwer wird, sich von ihren materialistischen Anschauungen zu emanzipieren. Sie glaubt, alle Geheimnisse des Lebens durch mechanische, physische und chemische Gesetze erklären zu können und bedenkt nicht, daß der Geist auch etwas im menschlichen Körper zu bedeuten hat.

Ein andrer Grund der Ablehnung aber liegt in der Furcht vor der Ausübung der hypnotischen Heilpraxis durch Laien und besonders durch Naturärzte. Die Kenntnis der Hypnose und die Beobachtung der hypnotischen Zustände gewährt auch dem Nichtarzt einen tiefen Einblick in das Seelenleben einerseits und in die Nichtigkeit der Apothekermittel andrerseits. Sehr richtig sagt darüber einer der bedeutendsten Vorkämpfer der Suggestionstherapie Dr. Albert Moll in einem unterm 10. Dezember 1893 abgegebenen Gutachten:

Nun beruhen überaus zahlreiche Krankheiten auf abnormen Vorstellungen. Wenn in solchen Fällen ärztliche Vorschriften, z. B. Apothekermittel, Massage, Wasserkuren, einen Erfolg haben, so geschieht dies gerade auf dem Wege der Suggestion. Der Patient glaubt, daß das Mittel ihm helfen wird, und es wird infolgedessen sein Vorstellungsleben durch den Glauben beeinflußt. Hier ist gerade eine Hauptquelle für den Haß einiger ärztlicher Autoritäten gegen die Lehre der Suggestion zu suchen. Diese Herren wollen nicht, daß man im Publikum erfahre, wie wenig sie leisten können; es ist ihnen unerwünscht, daß man weiß, ein Wirklicher Geheimer Ober-Medizinalrat könne im allgemeinen nicht mehr oder sogar weniger leisten als ein gewöhnlicher praktischer Arzt; man will es dem Publikum verbergen, daß nur der Glaube des Publikums, die »Autorität« könne mehr, mitunter wirkt.«

Für den Hypnotisierten existiert nur eine Gefahr: »Die Furcht vor der Hypnose.«

Diese Furcht wird Veranlassung zu schädlichen Autosuggestionen, die der Hypnotiseur nicht immer gleich erkennt, sofern ihm die Person des Hypnotisierten fremd ist. Aber diese Gefahr besteht nur für den Nichtkenner des Hypnotismus, ja sie ist der Unkenntnis desselben entsprungen und die Gegner sind die Väter dieser Gefahr.

Der Hypnotiseur hüte sich also stets, eine Person zu hypnotisieren, welche Furcht vor der Hypnose zeigt, erregt oder von mystischen Vorstellungen durchdrungen ist.

Andre Gefahren der Hypnose existieren nicht, und wenn bei Anwendung einzelner Methoden ein kurz dauernder Kopfschmerz, Benommensein, Augentränen, Ohnmacht oder ein hysterischer Krampfanfall beobachtet wurde, so liegt bei dem Gift stets auch das Gegengift, nämlich: durch eine entsprechende Suggestion werden diese Unannehmlichkeiten sofort beseitigt und sie werden dann auch in keinem Falle schädigende Folgen für das Subjekt haben.

Um den die Ausbreitung der Hypnose schädigenden Warnungen vor Gefahren zu begegnen, mögen hier einige Auszüge aus Gutachten Großmann. Gutachten und Heilberichte. Verlag von Bong & Co. solcher Aerzte und Rechtslehrer folgen, welche sich seit Jahren mit dem Studium des Hypnotismus und gleichzeitig mit hypnotischen Experimenten beschäftigt haben:

Dr. A. A. Liébeault in Nancy, der eigentliche Vater des therapeutischen Hypnotismus, schreibt unterm 6. Dezember 1893: »1. Ich protestiere gegen die Hindernisse, welche die von unzuständigen Aerzten beratenen Regierungen dem Studium und der Ausübung desjenigen Zweiges der psychischen Wissenschaften in den Weg legen, der Hypnotismus, Psychotherapie usw. genannt wird. 2. Ich erkläre nach langjähriger Anwendung der hypnotischen Suggestionsbehandlung, daß dieselbe – in den Fällen, wo sie anwendbar ist, und deren sind viele – der Arzneibehandlung weit überlegen ist; sie bringt keine der Gefahren mit sich, die in der letzteren liegen, denn sie wirkt oft »cito, tuto et jucunde«. Zu gunsten dieser Methode führe ich vierunddreißigjährige Erfahrung an mehr als 12 000 Kranken ins Feld.«

Dr. Bernheim, Professor an der medizinischen Fakultät in Nancy, der berühmte Meister der Suggestivtherapie, erklärt: »Auf Grund mehr denn zehnjähriger Erfahrungen an Tausenden mit Suggestion behandelter Kranken erkläre ich, daß unsere Methode, richtig angewandt, oft nützt und nie schadet. Nicht verbieten oder verachten sollte die offizielle Medizin das Studium der Suggestion, sondern sie sollte dafür sorgen, daß es ein obligatorischer Lehrgegenstand für die zukünftigen Aerzte wird. Denn ohne eindringende Kenntnis des psychischen Elements in den Krankheiten und seiner pathogenen und therapeutischen Rolle gibt es tatsächlich keine Aerzte, sondern nur – Tierärzte!«

Dr. W. Brügelmann in Paderborn: »Die Frage, ob durch den Hypnotismus in kundiger Hand überhaupt Schaden angerichtet werden könne, ist absolut zu verneinen.«

siehe Bildunterschrift

Abbildung 10.
Katalepsie. (Hypnotische Gliederstarre.)

Professor Dr. Forel in Zürich: »Die suggestive Therapie bietet nur Gefahren in den Händen von böswilligen oder unkundigen Personen.«

Dr. Albert Moll in Berlin: Die Hauptfrage ist aber die, ob durch die hypnotische Suggestion bei zweckmäßiger Anwendung Gefahren für die Gesundheit vorliegen, und diese Frage muß entschieden verneint werden.«

Dr. G. Ringier in Zürich: »Ich kann hier nur wiederholen, was ich früher schon gesagt habe, nämlich daß ich nie, auch nicht in einem einzigen Falle, einen schädlichen Einfluß der Hypnose gesehen habe.«

Dr. von Scholz>, Direktor der Krankenanstalt in Bremen: »Nachteilige Folgen, die allerdings nicht sowohl in der Praxis beobachtet, wie von den Gegnern theoretisch konstruiert werden, habe ich niemals zu beklagen gehabt.«

Dr. med. Charles Lloyd Tuckey in London: »Weder in meinen eigenen Praxis, noch, soweit ich sehen konnte, in der irgend eines andern Arztes habe ich schlechte Ergebnisse sittlicher, geistiger oder körperlicher Art als Folge des Hypnotismus gesehen – was man kaum von irgend einer andern wirksamen Art der Behandlung sagen kann.«

Dr. med. Otto G. Wetterstrand in Stockholm: »Fragt man sich nun, ob aus der von einem Sachverständigen ausgeführten hypnotischen Behandlung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Hypnotisierten entstehen könne, so muß man die Frage verneinen.«

Dr. med. Freiherr A. von Schrenck-Notzing in München: »Bei sachverständiger Anwendung, d. h. Einhaltung der bekannten Kautelen, ist nach meiner Erfahrung hypnotische Einflußnahme zum Zwecke therapeutischer Wirkung unschädlich, auch wenn man denselben Patienten hundertmal Jahre hindurch fort und fort hypnotisiert.«

Prof. Dr. P. I. Möbius in Leipzig: »Es gibt ja Aerzte, die vor ihr warnen, aber das sind eben solche, die nicht aus eigener Erfahrung, sondern aus theoretischen Bedenken Gegner der hypnotischen Suggestion geworden sind.«

Dr. Arthur Sperling in Berlin: »Ein Verbot der Hypnose bei Gestattung des Gebrauchs aller sonstigen Heilmittel in beliebiger Dosis, Stärke, Wiederholung gliche etwa dem Versuch der Eindämmung eines Stromes dadurch, daß man einen Mühlstein hineinwirft.«

Professor Dr. A. Eulenburg in Berlin: »Die von gewissen Seiten immer so ängstlich herbeizitierten Gefahren hypnotischer Forschung können höchstens als ein frivoler Vorwand, nicht aber als ein ernstliches Motiv restringierender und repressioneller Maßregeln gelten. Kein ernst zu nehmender Sachkenner hat diese Gefahren bisher wirklich nachgewiesen; sie existieren zumeist nur in der Einbildung derer, die ihre Unkenntnis des Gegenstandes, ihre Abgeneigtheit und Unfähigkeit zur Beschäftigung damit hinter diesem deckenden Schilde zu verbergen bemüht sind.«

Dr. med. Hähnle: »Ein Verbot des Hypnotisierens würde dasselbe Schicksal haben wie das gewiß gut gemeinte Verbot der Zündhölzchen im Anfang der dreißiger Jahre, das den Erfinder derselben, Kämmerer, ins Irrenhaus brachte. Es wäre nicht durchführbar, so wenig als das Verbot der Taschenmesser durchführbar wäre; und doch ist mit den Zündhölzchen und Messern gewiß schon mehr Unglück angerichtet worden, als jemals im Lauf der Zeiten mit Hypnose angerichtet werden wird. Unsere Gesetzgebung ist aber keine Kleinkinderbewahranstalt mehr.«

Eine andere Frage aber ist die der öffentlichen hypnotischen Schaustellungen. Das polizeiliche Verbieten derselben in den meisten Kulturstaaten ist vom ernstsittlichen Standpunkte wohl zu entschuldigen. Notwendig sind solche Schaustellungen nur da, wo sie als ein Bedürfnis auftreten, sozusagen als eine Notwehr der Wahrheit gegen die Tyrannei der Schulwissenschaft. Dieses Bedürfnis war in Deutschland sehr stark vorhanden und ist auch gegenwärtig nicht voll befriedigt. Hansens Schaustellungen haben die Wissenschaft angeregt, das Volk aufgeklärt. Und die zahlreichen populär-wissenschaftlichen Vorträge mit Experimenten sind notwendig für die Bereicherung des Wissens des Volkes, um so mehr, als auch sie keineswegs mit irgend welchen Gefahren verbunden sind. Auch über diesen Punkt liegt ein Gutachten des Professors Dr. Delboeuf in Lüttich vor, in welchem es unter anderem heißt:

»Damals, als ich mich von meinen Vorurteilen frei machen wollte, habe ich die Leute aufs gründlichste untersucht, mit welchen die beiden berühmten belgischen Hypnotiseure Donato und Léon bei uns zahlreiche Sitzungen veranstaltet haben. Ich war nicht imstande, auch nur einen einzigen Fall von nennenswerter Unpäßlichkeit zu finden, den man ihnen hätte in die Schuhe schieben können. Ich bat dann einen Gegner der öffentlichen hypnotischen Sitzungen, den Herrn Lobet aus Verviers, um Anstellung einer gleichen Untersuchung, und er weiß ebensowenig irgend etwas, was man den öffentlichen Magnetiseuren zur Last legen könnte. – Es kommt noch besser. In meinen Briefen an Herrn Thiriar über die Freiheit der öffentlichen Schaustellungen und in meiner Schrift »Magnetiseure und Aerzte« habe ich zur Genüge bewiesen, daß alle Geschichten, die uns aus der Fremde zugetragen wurden und von den Uebeltaten des Magnetismus erzählen – vor allem diejenigen des bekannten Italieners Dr. Lombroso, die ihren Weg durch Tageszeitungen, Vorträge und Schriften gefunden haben –, übertrieben, entstellt, ja aufs Geratewohl erdichtet waren

siehe Bildunterschrift

Abbildung 11.
Suggestion: Essen Sie nur! Es ist ein süßer Apfel.

Ganz ähnlich äußern sich die hervorragendsten Forscher anderer Länder.

Dr. Hans Schmidkunz> in München: »Aber eins hat sich aus der bisherigen Erfahrung bereits als sicher genug herausgestellt; der Satz: es gibt keine typischen Folgekrankheiten der Hypnose. Niemand braucht zu fürchten, daß er, wenn oft hypnotisiert, später z. B. an Fissuren der Großhirnrinde zu leiden haben werde. Also überlasse man das Thema unbesorgt auch denen, die keine ärztlichen Spezialisten sind.«

siehe Bildunterschrift

Abbildung 12.
Das ist gar kein Apfel, sondern eine Kartoffel.

Wie verhält sich's denn nun zum Schluß mit der »gänzlich ungerechtfertigten Verzichtleistung auf die eigene unabhängige Persönlichkeit«, »Unterwerfung unter fremden Willen« und dergleichen Dingen mehr, die von den Gegnern als eine sittliche Gefahr für die Hypnotisierten warnend hervorgehoben werden? Hören wir auch über diesen Punkt einige Fachmänner, die aus eigener Erfahrung sprechen. So sagt Dr. Brouardel, Dekan der medizinischen Fakultät in Paris, in seinem Lehrbuche der gerichtlichen Medizin: »Die Somnambulen befolgen nur sympathische oder gleichgültige Suggestionen, die ihnen von einer sympathischen Persönlichkeit gegeben werden«, während Dr. med. L. Stembo in Wilna in dem Protokoll der Medizinischen Gesellschaft zu Wilna 1891, Nr. 2, sagt, »daß Hypnotisierte niemals an sich etwas Unanständiges, ihrem Naturell Zuwiderlaufendes zu vollführen gestalten, was sie nicht auch im wachen Zustande vollführen ließen ...«.

Einen interessanten Beitrag zu der leider immer noch betonten Gefährlichkeit der Hypnose liefert Professor Delboeuf. Ein Dienstmädchen, das ganz besonders für die Hypnose beanlagt war, erhielt von ihm den hypnotischen Auftrag, einen, wie sie wußte, scharf geladenen Revolver aus dem Nachttisch zu nehmen und eine ihr bestimmt bezeichnete Person damit zu erschießen. Es nahm auch den Revolver (der aber insgeheim entladen worden war), legte ihn vor sich auf den Boden und war nicht zu bewegen, den Schuß abzufeuern.

Einer Anzahl Mädchen und Frauen gab derselbe Gelehrte Suggestionen mit sexueller Tendenz, indem er ihnen befahl, sich in Gegenwart männlicher Personen zu entkleiden, sie zu umarmen und zu küssen und als ihre Gatten zu betrachten. Einige führten diese Befehle ohne alles Widerstreben aus, während die übrigen durch keine Mittel zur Befolgung der ihnen gegebenen Befehle zu bewegen waren. Auch diese Versuche liefern den Beweis, daß das moralische Gefühl stark genug sein kann, um Suggestionen mit unmoralischer Tendenz vollständig unwirksam zu machen, denn diejenigen, welche den Befehlen des Professors Delboeuf Folge leisteten, waren jedenfalls schon von vornherein moralisch nicht ganz einwandsfrei.

Ein den Gewohnheiten und Neigungen zuwiderlaufender hypnotischer Befehl kann sogar die Hypnose ganz plötzlich unterbrechen. Einem strengen Mäßigkeitsmann wurde von Vincent suggeriert, er solle ein Glas Wein trinken. Der Mann erwachte sofort.

Diese Beispiele, denen hundert andere angefügt werden können, mögen genügen. Gegen die Zeitungsartikel, welche oftmals über Verbrechen infolge hypnotischer Suggestion berichten oder von einem Hypnotiseur in Amerika, der zum Tode verurteilt wurde, weil ein von ihm Hypnotisierter ein Verbrechen in seinem Auftrage ausführte, soll hier nichts gesagt sein, denn die Urheber solcher Notizen unterstehen der alleinigen Kritik des Irrenarztes.

Wenn aber anderseits durch Experimente bei Vorträgen und in Kliniken gezeigt wurde, daß in der Hypnose Schuldverschreibungen, Testamente und ähnliches zum Schaden der Hypnotisierten angefertigt wurden, wovon letztere hinterher keine Ahnung hatten, wenn ferner posthypnotische Befehle ausgeführt wurden, indem mit papiernen Messern gestochen und mit Stöcken geschossen wurde, so beweisen diese Experimente nichts. Bei Vorträgen und in Kliniken kann viel experimentiert, können viele schauderhafte »Verbrechen« suggeriert werden. Es bleibt den Versuchspersonen immer noch moralisches Bewußtsein genug, um zu erkennen, daß das ihnen befohlene Verbrechen gar kein Verbrechen ist.

Die Gutachten, deren Zahl sich noch bedeutend vermehren ließe, sprechen ebenso wie die angeführten Beispiele zur Genüge für die Ungefährlichkeit der Hypnose, und es hätten demgegenüber wohl alle diejenigen Leute Ursache zu schweigen, die vielleicht einmal in einer Mußestunde ein Buch oder im Café ein Feuilleton über Hypnotismus gelesen haben. Praktisch und theoretisch muß den Hypnotismus jahrelang studieren, wer ein Recht haben will zu urteilen. Stets aber wird dann dieses Urteil lauten:

» Es gibt keine Gefahren der Hypnose


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