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Besitznahme von Toskana.

Mittlerweile war (am 9. Juli 1737) der letzte Medicäer Johann Gasto gestorben. Sofort nahm Franz Stephan, in Folge seiner rechtskräftig begründeten Anwartschaft auf Toskana, von diesem schönen Lande Besitz und als Großherzog den Titel »Königliche Hoheit« an. Schon 1718 waren die Lehen zu Reichs-Mannlehen erklärt worden. Auf den Besitz des medicäischen Mobiliar-Vermögens und Familienschatzes erhob der König von Sicilien Ansprüche, wiewohl der letzte Medicäer in seinem Testament dem Herzog von Lothringen einen Antheil daran bestimmt hatte. Leicht hätte auch diese rein persönliche Streitfrage der Fürsten zu einem europäischen Kriege werden können, und schon war Spaniens ernstes Auftreten zu befürchten, als Karl VI., dessen Kräfte durch den Türkenkrieg in Anspruch genommen waren, die Vermittlung Frankreichs suchte, durch welche denn auch die Streitfrage auf gütlichem Wege entschieden wurde.

Ein Besuch in Toskana entsprach ebenso sehr dem Wunsche der Bewohner dieses Landes, ihren neuen Beherrscher persönlich kennen zu lernen, als dem eigenen Interesse des Letzteren. Endlich war auch noch ein anderer geheimer Beweggrund im Spiele, der bald angeführt werden soll.

Franz Stephan und Maria Theresia traten die Reise nach Toskana am 17. Dezember 1738 an und kehrten am 30. Mai des darauf folgenden Jahres nach Deutschland zurück. Der Empfang war prachtvoll; in jeder Stadt Toskana's, welche das Fürstenpaar besuchte, drängte sich Festlichkeit an Festlichkeit; Johann Gasto's Schwester, die verwittwete Kurfürstin von der Pfalz, machte die kostbarsten Geschenke. Die sogenannten Geschichtschreiber jener Zeit legen kein geringes Gewicht auf den Umstand, daß den Damen in Florenz gestattet wurde, vor der Erzherzogin im Mantelkleide zu erscheinen, da sie doch befürchtet hatten, nach der Mode des Wiener Hofes erscheinen zu müssen; und ebenso darauf, daß der Papst ihr die geweihte goldne Rose übersandte; auch wird erwähnt, daß den Aufenthalt der Herrschaften in Livorno die Freilassung von 12 türkischen und 40 anderen Galeerensklaven bezeichnete. Daß man jedoch zu Florenz mit der neuen Einrichtung im Finanzwesen sehr unzufrieden, darüber geben die gleichzeitigen Berichterstatter ziemlich schnell und glatt hinweg, und bemerken nur, daß man das seltene Erscheinen der Florentiner am Hofe nicht wenig übel nahm. Das Urtheil des Hofes war damals der Maßstab, den man an den Werth der Ereignisse, an die Bedürfnisse von Land und Volk legte.

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