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Über Monarchie

Platte Menschen glauben wunder, was es für ein effort von Scharfsinn ist, wenn sie in der Person des Regenten eine Distinktion zwischen sein Privatindividuum und sein öffentliches Individuum anstellen; und nichts hat zu gröbern und heillosem Irrtümern verleitet. Weil zuweilen ein König Privateigentum besitzt, das mit dem öffentlichen nichts zu schaffen hat, so denken sie, daß er auch eine Privatehre hat, um die sich der Staat nicht zu kümmern braucht. Das Interesse eines Fürsten läßt sich freilich oft von dem Interesse seiner Untertanen trennen, ob dies gleich gegen die Vernunft ist, wir sehen es von Bonapartes Beispiel; aber nie läßt sich die Person des Fürsten von seiner Würde absondern, denn die Würde ist nicht ein Prädikat der Person, das man davon hinwegdenken kann, sooft man will, sondern die Person ist ein Eigentum der Würde und wird als solches ebenso unverletzlich als sie selbst. Die Ehre ist ein Attribut der Person, das gar nicht von ihr getrennt werden kann. Darum ist die öffentliche Ehre des Königs unzertrennlich von der persönlichen; diese ist das herrlichste Insignum der Krone. Eine Nation, die sich sinnliche Vorteile erkauft um den Preis ihrer Ehre, muß sosehr im Verfall sein, daß sie ohne große Revolution unter andern Nationen nicht mehr lange bestehen kann. Denn die Ehre und Würde einer Nation stellt ihren ganzen moralischen Zustand in einem Endresultat dar. Wo aber kann die Ehre einer Nation empfindlicher gekränkt werden als in der Ehre ihres Monarchen, in welcher jene gleichsam konzentriert enthalten ist? Eine ehrliebende edle Nation wird es schon tief empfinden und bereit sein zu rächen, wenn einer ihrer Mitbürger gekränkt wird; wieviel mehr muß dies sein, wenn die Kränkung einer ihr geheiligten Person widerfährt, welcher aufgetragen ist, die ganze Nation zu repräsentieren? In Staaten und unter Völkern, wo nicht eine herzlose Sophisterei den Advokaten der Elendigkeit macht, wo das Herz noch eine Quelle warmer und edler Gefühle ist, wird nicht bloß durch die abstrakte Vernunft des Regenten die moralische Person des Staates, sondern auch durch seine ganze Menschennatur die Nationalität des Volkes dargestellt. Die Person des Regenten muß also der Nation in jeder Rücksicht ihr Allerheiligstes sein, das niemand beleidigen kann, ohne die Nation selbst zu beleidigen. Wie könnte also eine Nation wünschen, daß, um ihres sinnlichen Vorteils willen, der Regent seine Ehre hingebe? Das würde nichts anderes sein, als wenn die Nation ihre eigene Ehre um diesen Vorteil aufgäbe; d. i., noch einmal sei es gesagt, wenn die Nation sich einer großen Revolution oder ihrem Untergang näherte.

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Welche verrückte Lehre ist es, die den Menschen lehrt, dem Physischen das Moralische aufzuopfern, die Tugend hinzugeben für den sinnlichen Genuß? Welcher Lehrer kann das seinem Schüler sagen und erlauben, welcher König seiner Nation? Darum ist es ein feiger Sophismus, wenn man von der Verpflichtung des Regenten spricht, seine eigne Ehre wie die der Nation dem physischen Wohl derselben aufzuopfern. Der König ist Repräsentant der Nation; was er tut, was an ihm bewundert wird, daran hat die Nation einen unwillkürlichen, vielleicht unverdienten Teil vor Mit- und Nachwelt. Der König, der schmachvoll verdirbt, beschimpft die Nation und verschuldet ihr Unglück; der, welcher glorreich untergeht, verherrlicht die Nation, und sein herrlicher Name ist Balsam auf ihre Wunden!


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