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Deutschlands Verfassung

Deutschlands Verfassung und seine jetzige politische Schwäche rühren hauptsächlich aus folgenden drei Gründen her.

  1. Daß es wieder ein Wahlreich wurde gleich nach der Auflösung der fränkischen Monarchie, während in Frankreich das Königtum erblich war;
  2. daß seine geographische Lage weniger günstig wie die von Frankreich, Spanien und England war, weil es in Berührung mit den Ungarn, Polen und Böhmen, den griechischen Kaisern und zuletzt mit den Türken stand, woraus eine zahllose Menge von Kriegen entstanden;
  3. daß es einen so großen Umfang zu einer Zeit hatte, da man noch nicht imstande war, eine solche Staatenmasse zu regieren, nämlich im Mittelalter, als das Feudalsystem in seiner Tendenz zur Anarchie den höchsten Punkt erreicht hatte. Damals, als in Spanien, Frankreich und England sich die bürgerliche Verfassung zu bilden anfing und die Regenten beschäftigt waren, ihre Macht im Innern zu verstärken (das allgemeine Bedürfnis dieser Zeit), damals waren die deutschen Kaiser so in den italienischen Angelegenheiten verwickelt und durch die gefährlichen Kabalen der Päpste so gelähmt, daß ihre Bemühungen in Deutschland zur Beförderung ihrer fürstlichen Autorität nur sehr unbedeutend sein konnten.

Wenn auch diese Gründe zureichend scheinen sollten, so ist doch gewiß im Nationalcharakter ein Prinzip vorhanden, das in eben dem Sinn gewirkt hat.

Politische Regeln

Die wichtigsten politischen Regeln sind mir: nie sorglos zu sein; nichts von der Großmut anderer zu erwarten; einen Zweck nicht eher aufzugeben, bis es unmöglich ist, ihn zu erreichen; die Ehre des Staats als heilig zu betrachten.


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