Johann Jakob Bodmer
Odoardo Galotti, Vater der Emilia
Johann Jakob Bodmer

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Dritter Auftritt

Odoardo. (allein.) Es war Zeit, daß ich sie entfernte. Das weibliche Theilchen, das ich von meiner Mutter in meine Complexion empfangen habe, wollte seine Macht an mir üben. Ich will sie nicht tadeln, daß sie eine Tochter beweint, wie diese war. Sie beweint das schönste Juweel, das der Himmel einer Mutter geben kann, und einem Vater. Ich beweine sie auch; aber sie todt zu wissen ist ein geringerer Schmerz, als sie geschändet und ein Kebsweib zu wissen. Lieber wollte ich keine Tochter, als ein Kebsweib erzeuget haben! häßliches Wort. Auch nicht das Kebsweib des Prinzen. Das Kebsweib des Prinzen ist ein Kebsweib wie des schlechtesten Menschen. In dem Hause Galotti müssen alle Söhne tapfer, und alle Töchter unbeflecket seyn. Es war eine grausame, schreckliche That eines Vaters; aber nur für die schwache Seele, die nicht empfindet, daß sie an des Vaters Stelle selbst den Dolch gezückt hätte; und so muß jeder empfinden, der die ächten Begriffe von Ehre hat. Ich muß doch fürchten, daß mich ein großer Haufen Menschen tadeln werde. – Denn wie wenige sind, bey welchen die Liebe zur Tugend nicht bloß Rede, sondern wahrer Affect ist? ich würde tadelhafter seyn, wenn ich eine schwächere Seele gezeigt hätte als Emilia. Ich simpathisierte nur mit ihr, mit der Schüchternen, der Furchtsamen. Und hier liegt der Punkt, worinn ich Virginius den Krieger, den Römer übertroffen habe; dieser erstach seine Tochter, als ihm alle Wege der Rettung abgeschnitten waren. Das Volk hatte sie verlassen; schon führte Markus sie mit Gewalt und nach einem Rechtsspruche weg. Für meine Emilia waren noch Rettungswege übrig; und selbst in dem Hause Grimaldi dörfte ich auf ihre Tugend gebauet haben. Virginius hatte in Rom durch das Gesetz ein Recht auf das Leben seines Kindes; mir gaben die Gesetze von Guastalla kein solches Recht; aber der rechtschaffene Mann, der seinen Begriffen von Ehre und Gewissen getreu bleibt, der die Gesetze nicht gegen seinen Beleidiger zur Hülfe hat, wickelt sich durch eigene Wege aus der Handlung, wo er bedroht ist, äußerst beschimpft zu werden.


 << zurück weiter >>