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Nachbemerkung

Die Reden zur äußern Politik, die hier zusammengestellt sind, fallen sämtlich in die Zeit nach 1871. Die Auswahl ist so getroffen, daß vor allem die Beziehungen zu England, Frankreich und Rußland ihre besonderen Erörterungen finden; und selbstverständlich durften die beiden berühmtesten Reden nicht fehlen, die vom ehrlichen Makler und die vom 6. Februar 1888, mit deren Schlußwort auch unsere Sammlung ausklingt.

 

12. Mai 1871.
S. 5 ff.

Die Friedensverhandlungen wurden in Brüssel seit dem 28. März geführt. Die Frankfurter Verhandlungen, zu denen Bismarck die französischen Bevollmächtigten eingeladen hatte, waren vom 5.-7. Mai geführt, am 10. Mai war der Friede unterzeichnet worden.

 

19. Februar 1878.
S. 14 ff.

Antwort auf eine von Bennigsen begründete Interpellation: »Im Anschluß an die Thronrede erlauben wir uns an den Herrn Reichskanzler die Frage zu stellen: Wird der Herr Reichskanzler, und an welchem Tage, den Reichstag über die politische Lage im Orient und über die hierbei von der Regierung des Deutschen Reichs eingenommene und einzunehmende Haltung Mitteilung machen?« – Der sechste russisch-türkische Krieg (1877-1878) führte zunächst zum Waffenstillstand von Adrianopel (31. Januar 1878) und zum Frieden von Santo Stefano (3. März), worauf Rußland namentlich durch englische Truppenzusammenziehungen auf Malta endlich zur Beschickung eines Berliner Kongresses genötigt wurde.

 

2. März 1885.
S. 32 ff.

Nach dem Scheitern der Samoapläne (1880) wurde die Kolonialpolitik durch die Erklärung der deutschen Schutzherrschaft über Angra Pequena und die Einbringung eines Gesetzentwurfs betreffend subventionierte Dampfschiffsverbindungen (1884) ins Rollen gebracht. Diese Rede bezog sich auf einen Nachtragsetat für Besoldungen von Kolonialbeamten und Herstellung von Amtsgebäuden. Die Kommission empfahl die Bewilligung der geforderten Summe, jedoch als Pauschquantum zur Einleitung derjenigen Maßnahmen, welche zur Durchführung der dem Reiche in Kamerun, Togo und Angra Pequena zufallenden Aufgaben notwendig seien.

 

6. Februar 1888.
S. 47 ff.

Der Reichstag war am 14. Januar 1887 aufgelöst worden, nachdem die Heeresvorlage der Regierung, die eine siebenjährige Geltung dafür beanspruchte, abgelehnt worden war. Am 3. März wurde der neue Reichstag eröffnet und nahm am 11. März das Septennat an. Am 9. Dezember ging dem Reichstag eine weitere Heeresvorlage zu, »betreffend Änderungen der Wehrpflicht«, der am 31. Januar 1888 der Entwurf eines Gesetzes, »betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltung des Reichsheeres«, folgte. Beide Vorlagen stehen auf der Tagesordnung des 6. Februar.

 

Druck von Breitkopf und Härtel in Leipzig

 


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