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12. Mai 1871.

Ich bitte um Entschuldigung, daß ich die Diskussion durch einen heterogenen Gegenstand unterbreche; ich bin indes durch dringende anderweitige Amtsgeschäfte genötigt, das Haus zu verlassen, und habe deshalb den Herrn Präsidenten um die Erlaubnis gebeten, jetzt die Mitteilung zu machen, die ich beabsichtige.

Ich knüpfe an eine frühere Erwähnung unserer Friedensverhandlungen an, bei der ich mein Bedauern darüber aussprach, daß diese Verhandlungen sich mehr, als wir erwartet hatten, in die Länge zogen. Wir hatten beim Abschluß des Präliminarfriedens uns der Hoffnung hingegeben, daß in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen diejenigen Verhandlungen, welche erforderlich waren, um den Präliminarfrieden zu einem definitiven umzuwandeln und zu vervollständigen, beendigt sein könnten; wir hatten darauf gerechnet, daß die Regierung, mit der wir den Frieden geschlossen haben, sich der unbestrittenen Herrschaft in Frankreich erfreuen würde. Diese Hoffnung hat sich bekanntlich nicht verwirklicht, und die Regierung hat mit einer schweren und noch nicht überwundenen Insurrektion in der Hauptstadt zu kämpfen. Eine weitere Verzögerung der Verhandlungen mußte in uns die Frage und die Befürchtung erwecken, ob das Land bei Fortdauer seiner inneren Kämpfe und respektive ob die an der Spitze stehende Regierung oder diejenige, welche ihr folgen würde, willens und imstande bleiben werde, den uns gegenüber eingegangenen Verpflichtungen zu genügen. Der Präliminarfrieden beschäftigt sich mit den beiden wichtigsten Fragen des Friedensschlusses in einer endgültigen Weise, nämlich mit der Territorialabtretung und mit der Bezahlung der Kriegsentschädigung. In bezug auf die erste war das streitige Objekt in unseren Händen, und war es nicht wahrscheinlich, daß die Ausführung der Bestimmung weiter inhibiert und zweifelhaft werden konnte, oder vielmehr, daß die Dauer unseres Besitzes gefährdet werden konnte. In bezug aber auf den zweiten Punkt griff die Befürchtung Platz, die ich vorhin erwähnt habe, in bezug sowohl auf den Willen als auf die Fähigkeit, ihn definitiv auszuführen. Es sind in der Geschichte die Fälle nicht selten, daß ein Präliminarfrieden oder sonstiges Präliminarabkommen geschlossen worden ist und daß es nicht gelungen ist, sich über die unentbehrlichen Vervollständigungen, deren der definitive Friede bedarf, rechtzeitig zu vereinigen, daß daher einer der beiden vertragenden Teile, um nicht in eine nachteiligere Lage zu kommen, es vorgezogen hat, die Feindseligkeiten wieder zu eröffnen, anstatt länger die Ausführung der Präliminarien in Ungewißheit zu lassen. Ich war in der Besorgnis, daß wir nahe vor dieser Eventualität standen, und da sie eine sehr ernste war, so lag das Bedürfnis vor, vorher durch eine persönliche Besprechung mit Mitgliedern der französischen Regierung sich darüber klar zu werden, ob eine solche Notwendigkeit wirklich vorläge oder nicht. Es wäre für uns immer noch nicht indiziert gewesen, wenn wir uns nicht verständigten, sofort die Truppen der französischen Regierung anzugreifen; aber meiner politischen Erwägung nach wären wir, wenn wir uns jetzt nicht verständigten, wenn wir ernste Verletzungen unserer Interessen mit der Verlängerung der Ungewißheit fürchteten, in der Lage gewesen, der Ungewißheit dadurch ein Ende zu machen, daß wir Paris entweder durch Akkord mit der Kommune oder durch Gewalt einnahmen und dann im Besitz dieses Pfandes von der Versailler Regierung forderten, daß sie, den Stipulationen des Präliminarfriedens entsprechend, ihre Truppen hinter die Loire zurückzöge und daß in dieser gegenseitigen Verfassung die weitere Verhandlung über den Frieden fortgesetzt würde. Daß dies uns in schwierige, wenn nicht für die Erfüllung der Friedensbedingungen gefährliche Verhältnisse verwickelt haben würde, liegt auf der Hand. Indessen solche Verhältnisse werden oft durch längeres Zuwarten nicht besser, sondern schwieriger, und ich glaube, wir wären in der Notwendigkeit gewesen, mit Entschlossenheit vorzugehen, um einen zweifellosen Zustand herzustellen, wenn es nicht gelungen wäre, zu einem definitiven Abschluß mit Frankreich zu gelangen.

Ich war ursprünglich nicht in der Hoffnung nach Frankfurt gegangen, daß es dort schon so weit würde kommen können, sondern nur in der Absicht, einige noch schwebende Fragen – einige der prinzipiell wichtigeren – zur Entscheidung zu bringen und für die Zahlung der Kriegskontribution eine Verkürzung der Fristen und eine Verstärkung der Garantien zu erreichen und dann den weiteren Abschluß der Verhandlungen den Bevollmächtigten in Brüssel zu überlassen; sobald sich indessen die Aussicht darbot, in Frankfurt sofort definitiv abzuschließen, hielt ich dies für einen großen Gewinn im Interesse beider beteiligten Länder, indem ich überzeugt bin, daß dadurch nicht nur für Deutschland die militärischen Lasten, welche wir uns noch auflegen müssen, wesentlich werden erleichtert werden, sondern daß auch dieser Abschluß zur Konsolidierung der Verhältnisse in Frankreich wesentlich beitragen werde. Dadurch, daß die jetzige Regierung den definitiven Frieden abgeschlossen hat, ist sie diejenige, welche am leichtesten imstande ist, den im allgemeinen nach Frieden verlangenden Wünschen des französischen Volkes zu entsprechen. Jede Regierung, die sich durch Gewalt oder andere Mittel an ihre Stelle setzte, hätte das Bedenken gegen sich, daß für sie und ihr der Friede nicht so vollständig und unbedingt gesichert ist wie für die jetzige Regierung. Ich glaube daher, daß, wenn meine Voraussetzung richtig ist, daß die Mehrheit der Franzosen den Frieden wünscht, es auch für die Konsolidierung der jetzigen Zustände wesentlich wichtig und vorteilhaft gewesen ist, daß der definitive Friede abgeschlossen worden ist. Ich glaubte deshalb nicht, daß wir so rasch dazu gelangen würden, weil aus der Feststellung der Hauptbedingungen doch bei einem solchen Friedensschluß eine Anzahl von Nebengeschäften zu erledigen ist, die, wenn nicht sehr viel beiderseitiger guter Wille und ein sehr dringendes Bedürfnis des Friedens auf beiden Seiten vorhanden ist, sonst noch nicht in Wochen, ja selbst mitunter kaum in Monaten ihre Erledigung finden können. Es werden deshalb auch nachträgliche Ausführungsverhandlungen stattzufinden haben, und ist Frankfurt als Ort derselben ausersehen worden; in der Hauptsache aber ist ein befriedigender und endgültiger Abschluß erreicht worden; die Zahlungsfristen sind verkürzt und schärfer definiert worden; anstatt daß die erste Zahlung erst im Laufe dieses Jahres zu erfolgen hatte, wird die Zahlung der ersten halben Milliarde schon innerhalb der dreißig Tage, die auf die Unterwerfung von Paris folgen werden, stattzufinden haben. Nach der militärischen Lage der Dinge dürfen wir hoffen, daß der Kampf vor und in Paris sich seinem Ende nähert; und sobald die Truppen der Regierung siegreich sein werden – wozu wir die Mittel jetzt, nachdem der definitive Friede abgeschlossen ist, durch verstärkte Freilassung der Gefangenen bereitwillig gewähren werden –, wird innerhalb dreißig Tagen eine erste Zahlung von 500 Millionen Franken stattzufinden haben.

Als Zahlungsmittel ist festgesetzt worden, daß nur Metallgeld oder Noten von sicheren Banken, wie die englische, die niederländische, die preußische, die belgische, angenommen werden, oder Wechsel erster Klasse, d. h. solche, die so gut wie bar Geld sind, und wenn sie es wider Erwarten nicht sein sollten, so trifft der Ausfall nicht uns. (Beifall.)

Die zweite Zahlung von 1000 Millionen Franken hat sodann im Laufe dieses Jahres, wenn mein Gedächtnis mich nicht täuscht, sogar bis zum 1. Dezember stattzufinden. Erst nach dieser zweiten Zahlung sind wir verpflichtet, die Befestigungen von Paris zu räumen (Allseitiges Bravo!), also nachdem 1½ Milliarden gezahlt sein werden. Es war diese Bestimmung zu meinem Bedauern eine notwendige Vorsichtsmaßregel gegen die Schwankungen, denen die inneren Zustände des Landes noch ausgesetzt sein können, wenn wir zu früh von der Hauptstadt uns zurückziehen, und so schwer es den französischen Bevollmächtigten gewesen ist, hierin zu willigen, so habe ich doch geglaubt, hierauf bestehen zu müssen. (Bravo!) Dann wird die vierte halbe Milliarde bis zum 1. Mai nächsten Jahres und nicht erst bis zu Ende nächsten Jahres zu zahlen sein. In bezug auf die drei letzten Milliarden bleiben die Bestimmungen des Präliminarfriedens in Kraft – sie sind bis zum 1. März 1874 vollständig abzuzahlen (Sehr gut), und was früher gezahlt wird, das scheidet natürlich aus der Verzinsung, die Frankreich für diese drei Milliarden zu leisten hat, aus. Die französische Regierung hat die Überzeugung, ihrer Verpflichtung in der festgesetzten Zeit genügen zu können.

Eine andere sehr schwierige Frage war die der Handelsbeziehungen. Die französische Regierung scheint die Handelsverträge, die sie abgeschlossen hat, lösen zu wollen und den mit uns bestandenen nicht wieder ins Leben treten lassen zu wollen. Sie ist der Meinung, daß die gesteigerten Einnahmen, deren sie bedürfe, durch gesteigerte Zölle wesentlich gefördert werden würden. Es ist meines Erachtens nicht tunlich, im internationalen Verkehr zwischen großen Völkern einen Handelsvertrag zu einer durch Krieg erkämpften Bedingung zu machen, die der Souveränität eines großen Volkes und der Beschränkung seines Gesetzgebungsrechts auferlegt würde. (Sehr gut!) Ich habe deshalb auch nicht darauf bestanden und glaube nicht, daß die Maßregel praktisch gewesen wäre. Namentlich habe ich befürchtet, daß sie eine so starke Verletzung des Nationalgefühls enthielte, daß sie später den Frieden frühzeitig beeinträchtigen würde. Ich habe mich deshalb darauf beschränkt, zu fordern, daß wir nach dem Prinzip der meistbegünstigten Nationen uns gegenseitig in Zukunft zu behandeln hätten. Dieses Prinzip ist in Wesenheit angenommen. Es wurde gewünscht, daß es nicht so allgemein genommen würde, um nicht Verträge mit einzelnen Staaten, die der französischen Republik besonders nahe stehen und bei ihrer Kleinheit oder ihren Handelsbeziehungen weniger von Bedeutung sind, unmöglich zu machen – ich nenne beispielsweise Monako mit drei Schiffen (Heiterkeit), oder Tunis und andere –, und dann auch vermutlich deshalb wünschte dies die französische Regierung, weil der Handelsvertrag mit Italien noch länger läuft, als sie mit ihren Zollreformen zu warten beabsichtigt. Wir haben deshalb ausgemacht, daß die Nationen, unter denen wir mit den Begünstigten gleich zu behandeln sind, sich beschränken auf England, Belgien, die Niederlande, die Schweiz, Österreich und Rußland.

Demnächst ist die Grenzfrage einer erneuten Diskussion unterworfen worden, insoweit sie offen geblieben war, namentlich in dem Punkte, den Rayon von Belfort zu bestimmen. Wir waren nach dem strengen Wortlaute wohl berechtigt, unter Rayon dasjenige zu verstehen, was unser amtlicher Sprachgebrauch darunter versteht und was man im Französischen mit dem Ausdruck » rayon administratif des servitudes militaires« bezeichnet, d. h. eine Entfernung von 960 m von der äußersten Grenze der Befestigung. Es war indessen zweifellos, daß eine so strikte Auslegung des Wortes bei unserer Verabredung nicht zugrunde gelegen hat, aber auf der anderen Seite auch eine nicht so ausgedehnte, wie sie von Frankreich in Brüssel beansprucht worden war, und wir haben uns deshalb dahin verständigt, daß der Halbmesser des Gebiets von Belfort gebildet wird durch die Entfernung, in welcher diese Festung von der Grenze gelegen haben würde, wenn die ursprüngliche Grenze bei Belfort die zwischen Elsaß und dem nächsten französischen Departement geblieben wäre, also vier bis fünf Kilometer. Darüber hinaus ist einstweilen definitiv keine Grenzabtretung erfolgt. Wohl aber war es für uns wünschenswert, einige Gemeinden an der Nordgrenze bei Thionville, in welchen das Deutsche teils ausschließlich, teils überwiegend gesprochen wird, zu erwerben. (Lebhafter Beifall.) Die französischen Minister erklärten sich in der Unmöglichkeit, definitiv zuzustimmen, daß Gemeinden, die bisher französisch geblieben waren, aufhörten, es zu sein. Sie waren daher wohl bereit, eine anderweitige Rektifikation der französischen Grenze bei Belfort zu akzeptieren, aber ohne Äquivalent. Ich habe deshalb vorgeschlagen, und der Vorschlag ist angenommen worden, daß sie dies, weil sie die Verantwortung dafür nicht tragen wollten, der ratifizierenden Versammlung überlassen. Ich habe das Angebot einer ferneren Gebietszession vor Belfort gestellt für den Fall, daß man von französischer Seite aus die fraglichen Gemeinden in der Gegend von Thionville, von der Luxemburger Grenze bei Redingen bis gegen Moyeuvre abtrete.

Die übrigen Bedingungen werden die Herren ja binnen kurzem aus der Veröffentlichung und einer amtlichen Mitteilung, die ich mir erlauben werde, an Sie zu richten, ersehen können.

Wir haben das Bedürfnis gehabt, die Bahnen, welche der Gesellschaft der Ostbahn in Elsaß und Lothringen gehören, für eine bestimmte Summe zu erwerben, indem es nicht tunlich erschien, diese überwiegend französisch bleibende Gesellschaft, die nur etwa ein Viertel ihres Eigentums in Elsaß und Lothringen liegen hat, im Besitz der dortigen Konzession zu lassen, und indem wir, wenn wir uns nicht vertragsmäßig darüber geeinigt hätten, in der Lage gewesen wären, die Gesellschaft dort gesetzlich zu expropriieren, wobei, da wir zugleich Partei und Gesetzgeber waren, die Frage der Abschätzung des Wertes des Eigentums immerhin eine unerwünschte gewesen wäre.

Für die Ratifikation, einerseits durch Se. Majestät den Kaiser, andererseits durch die Versammlung in Versailles, ist eine Frist von zehn Tagen vorbehalten, sie würde also bis zum 20. d. M. zu erfolgen haben.

Ich kann nicht annehmen, daß diese Abmachungen jeden einzelnen persönlichen Wunsch befriedigen werden, das ist indessen bei so großen Abmachungen zwischen zwei Völkern überhaupt nicht möglich. Trennung alter Verbindungen, Schließung neuer Verbindungen sind ohne Verluste und geschäftliche Nachteile niemals durchzuführen, aber ich glaube, daß hiermit dasjenige erreicht worden ist, was wir von Frankreich vernünftigerweise und nach den Traditionen, die anderen Friedensschlüssen zugrunde liegen, verlangen konnten. Wir haben unsere Grenzen durch die Landabtretung gesichert, wir haben unsere Kriegsentschädigungen so weit gesichert, wie es nach menschlichen Verhältnissen überhaupt möglich ist; denn weiter ausgedehnte Sicherheiten zu nehmen, muß man sich gegenwärtig halten, wäre für uns mit erheblich größeren Kosten und Anstrengungen verknüpft, wir würden nicht nur Geld opfern, sondern, was viel schwerer empfunden wird, die Abwesenheit der Truppen aus dem Lande und so mancher Arbeitskräfte würde auf die Dauer schwerer empfunden werden. Indessen, ich habe das Vertrauen, daß es die Absicht der gegenwärtigen französischen Regierung ist, den Vertrag auch ohne solche Bürgschaften redlich auszuführen, und ich habe die Überzeugung, wie die Herren sie selbst hatten, daß die Kräfte dazu vorhanden sind und daß die Behauptung, die Kriegsentschädigung wäre von einer unmöglich zu bezahlenden Höhe, eine unbegründete ist, die von den französischen Finanzmännern und Staatsmännern nicht geteilt wird.

Ich erlaube mir die Mitteilung mit dem Ausdruck der Hoffnung zu schließen, daß dieser Friede ein dauerhafter und segensreicher sein und daß wir der Bürgschaften, deren wir uns versichert haben, um gegen einen etwa wiederholten Angriff gesichert zu sein, auf lange Zeit nicht bedürfen mögen! (Lebhaftes Bravo!)


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