Willibald Alexis
Der Neue Pitaval
Willibald Alexis

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Eine Lotteriespielerin.

(Wien.) 1883.

Das Budget der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder des österreichischen Kaiserstaates weist unter den ordentlichen Einnahmen des Finanzministeriums auf: Lotto 20 222 000 Gulden, und unter den Ausgaben 12 462 000 Gulden.

Da die Regie beträchtlich ist, so sagen diese Ziffern, daß der Staat von den Einsätzen, welche meistens die arbeitenden Klassen machen, 8 Millionen profitirt.

Eine Statistik der Verbrechen, die in dem Lottospiel ihre Quelle haben, existirt begreiflicherweise nicht, und so müssen wir uns damit begnügen, aus den unzähligen Fällen dieser Art einen herauszugreifen, weil gerade dieser recht drastisch illustrirt, welche Folgen das Lotto hat.

Am 17. Mai 1883 stand vor einem Vierrichtercolleg zu Wien die 45jährige unbescholtene Elisabeth K. unter der Anklage, ihrem Vetter Joseph K. Werthpapiere für 9000 Gulden, und einer 80jährigen armen Verwandten deren ganze Habe von 2700 Gulden unterschlagen zu haben.

Von allen diesen Summen wurde bei der Angeklagten nichts gefunden, blos fünf Päcke mit Loszetteln gaben Zeugniß davon, wohin das Geld gewandert war. Elisabeth K. wurde in der Untersuchung auf ihren Geisteszustand geprüft und von den Gerichtsärzten für zurechnungsfähig erklärt.

Ueber ihre persönlichen Verhältnisse gibt sie an, sie lebe vom Zimmervermiethen, habe von ihrem Vater 3000 Gulden geerbt, diese Summe aber und das Geld ihrer beiden Verwandten seit fünf Jahren in die Lotterie gegeben.

Präsident. Können Sie für die Gelder Ihrer Verwandten Ersatz leisten?

Angeklagte. O ja.

Präsident. Wie?

Angeklagte. Der Joseph K. muß sich nur seiner Sache annehmen, das Lotto ist kein Betrug, was man setzt, bekommt man wieder, er muß weiter setzen.

Präsident. Sie haben aber das Gegentheil erfahren.

Angeklagte. O nein, das Lottoamt ist das aufrichtigste auf der Welt, es hat mir oft viel Geld ausbezahlt, ich lasse nichts aufs Lotto kommen, ich bin der Lotterie noch jetzt nicht feind.

Präsident. Aber das Geld des Joseph K. ist doch weg?

Angeklagte. Das ist so. (Vertraulich:) Wenn Sie mich freilassen, so bekommt er alles. Er muß den 27er einschreiben, dann bekommt er sein ganzes Geld, im prager Zug kommen alle Nummern heraus. Hätte er mich nicht einsperren lassen, so würde ich ihm übrigens schon jetzt alles zurückgegeben haben.

Präsident. Haben Sie vielleicht gewonnen, und konnten Sie den Gewinn wegen Ihrer Verhaftung nicht beheben?

Angeklagte. Nein, aber beim Lotto ist das so: Sechs Monate verfolgt einen das Unglück, dann wendet es sich.

Präsident. Warum hörten Sie nicht auf zu spielen, als Sie sahen, daß das Geld des Joseph K. abnahm, statt sich zu vermehren?

Angeklagte (heftig). Das wäre eine Schlamperei gewesen, ich werde doch einen Blutsverwandten nicht schädigen und seine Sache im Stiche lassen. Uebrigens hat mich mein Cousin nur einsperren lassen, weil er glaubt, daß ich sein Geld durchgebracht habe. Hätte er gewußt, daß es im Kaiserlichen Amt liegt, dann wäre er gewiß beruhigt gewesen.

Vertheidiger Dr. Edmund Benedikt. Wodurch kamen Sie auf den Gedanken, in der Lotterie zu spielen?

Angeklagte. Mein Vater war bei Hof (nebenbei bemerkt war er Praterwegwärter, eine Art Straßenkehrer, aber seine Tochter sprach stets mit offenbar ungekünsteltem Stolze von dieser Stellung); er ist vor fünf Jahren gestorben, gleich darauf starb der Vater des Kaisers. Der kommt nun einmal zu mir, nimmt den Hut ab und sagt, ich soll ins Lotto setzen, das ist dafür eingerichtet, daß die armen Leute zu Geld kommen. Und weil mich mein Cousin erbarmt hat, so habe ich auch für ihn gesetzt.

Dr. Benedikt. Sie wollen wol sagen, daß Sie das geträumt haben?

Angeklagte. Ja, was einem träumt, ist wahr, und dann hat er ja den Hut vor mir abgenommen.

Dr. Benedikt. Sie glauben, daß das Geld auf dem Lottoamt liegt?

Angeklagte. Gewiß, erst neulich habe ich im Traum einen Bogen Papier mit drei Unterschriften gesehen, darauf stand: »Das Lottoamt ist kein Betrug, es will den Leuten das Geld nicht nehmen.« Die drei Unterschriften bedeuten, daß dreimal ausbezahlt wird.

Der Zeuge Joseph K., ein alter Kutscher, hat die Ersparnisse einer 40jährigen Dienstzeit eingebüßt. Noch vor anderthalb Jahren ist sein Geld in der Verwahrung der Angeklagten gewesen, die er lange Zeit hindurch damit betraut hatte, die Coupons für ihn einzukassiren.

Die Angeklagte fährt den Zeugen an, er sei schuld am ganzen Unglück, er habe sie im Moment einsperren lassen, wo alles herausgekommen sein würde, das Lottoamt sei gerecht, es behalte den Leuten nichts zurück.

Der Staatsanwalt von Edeskoty beantragt Bestrafung nach dem Satz von 1-5 Jahren Kerkers, obschon er anerkennt, daß der Lottoteufel die Angeklagte besessen und halb willenlos dem Verderben zugetrieben habe.

Dr. Benedikt sagt im wesentlichen: »In der Angeklagten tritt uns eine Verquickung von Spielwuth und geistiger Beschränktheit entgegen, die an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zweifeln läßt, wenn auch die Gerichtsärzte diesen Wahn in keine Kategorie der Geisteskrankheiten unterzubringen wußten.

»Die Angeklagte konnte, irregeführt durch die staatliche Einsetzung des Lotto, in ihrer Handlungsweise kein Verbrechen erblicken, sie glaubte fest daran, das ›Kaiserliche Lotto‹ müsse den armen Leuten auch das wiedergeben, was sie eingesetzt haben: sie hatte nicht die Absicht, fremdes Geld vorzuenthalten, aus Mitgefühl setzte sie auch für ihre Verwandten.

»Der Richter muß hier den Strafausschließungsgrund des Irrthums in den Thatsachen annehmen, unbekümmert um das Gutachten der Aerzte, welches sich auf einen, ganz andern Gebiete bewegt.

»Die Institution zu kritisiren, welcher nicht blos Elisabeth K., sondern auch ihre armen Verwandten zum Opfer gefallen sind, wäre vor dem Gerichtshof überflüssig, die Angeklagte ist ja doch nur eine aus der wohlbekannten Schar jener Unglücklichen, die alljährlich mit ihrer vernichteten Existenz vor Gericht Zeugniß geben wider die Einnahmepost von rein acht Millionen, die im Budget unter dem Titel ›Lotto‹ prangt.

»Die Angeklagte, deren außergewöhnliche geistige Beschränktheit schon dem Untersuchungsrichter auffiel, ist dem Irrthum verfallen, das Lotto sei ein ›gerechtes, aufrichtiges‹ Amt, ein Irrthum, um den man sie fast beneiden könnte, so viel Herzenseinfalt steckt darin. In diesem Irrthum, im schlichten Vertrauen auf eine staatliche Einrichtung handelte sie ohne Bewußtsein davon, daß sie fremdes Eigenthum gefährde. Da der Dolus fehlt, so ist sie freizusprechen.«

Das Urtheil lautete auf drei Jahre schweren mit Fasten verschärften Kerkers. Als Elisabeth K. abgeführt wurde, bat sie ihren Vertheidiger, er möge den 27er setzen.


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