Theodor Mommsen
Römische Geschichte
Theodor Mommsen

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7. Kapitel

König Pyrrhos gegen Rom und die Einigung Italiens

In der Zeit der unbestrittenen Weltherrschaft Roms pflegten die Griechen ihre römischen Herren damit zu ärgern, daß sie als die Ursache der römischen Größe das Fieber bezeichneten, an welchem Alexander von Makedonien den 11. Juni 431 (323) in Babylon verschied. Da es nicht allzu tröstlich war, das Geschehene zu überdenken, verweilte man nicht ungern mit den Gedanken bei dem, was hätte kommen mögen, wenn der große König, wie es seine Absicht gewesen sein soll, als er starb, sich gegen Westen gewendet und mit seiner Flotte den Karthagern das Meer, mit seinen Phalangen den Römern die Erde streitig gemacht haben würde. Unmöglich ist es nicht, daß Alexander mit solchen Gedanken sich trug; und man braucht auch nicht, um sie zu erklären, bloß darauf hinzuweisen, daß ein Autokrat, der kriegslustig und mit Soldaten und Schiffen versehen ist, nur schwer die Grenze seiner Kriegführung findet. Es war eines griechischen Großkönigs würdig, die Sikelioten gegen Karthago, die Tarentiner gegen Rom zu schützen und dem Piratenwesen auf beiden Meeren ein Ende zu machen; die italischen Gesandtschaften, die in Babylon neben zahllosen andern erschienen, der Brettier, Lucaner, EtruskerDie Erzählung, daß auch die Römer Gesandte an Alexander nach Babylon geschickt, geht auf das Zeugnis des Kleitarchos zurück (Plin. nat. 3, 5, 57), aus dem die übrigen, diese Tatsache meldenden Zeugen (Aristos und Asklepiades bei Arrian 7, 15, 5; Memnon c. 25) ohne Zweifel schöpften. Kleitarchos war allerdings Zeitgenosse dieser Ereignisse, aber sein Leben Alexanders nichtsdestoweniger entschieden mehr historischer Roman als Geschichte; und bei dem Schweigen der zuverlässigen Biographen (Art. a. a. O.; Liv. 9, 18) und dem völlig romanhaften Detail des Berichts, wonach zum Beispiel die Römer dem Alexander einen goldenen Kranz überreicht und dieser die zukünftige Größe Roms vorhergesagt haben soll, wird man nicht umhin können, diese Erzählung zu den vielen anderen durch Kleitarchos in die Geschichte eingeführten Ausschmückungen zu stellen., böten Gelegenheit genug, die Verhältnisse der Halbinsel kennenzulernen und Beziehungen dort anzuknüpfen. Karthago mit seinen vielfachen Verbindungen im Orient mußte den Blick des gewaltigen Mannes notwendig auf sich ziehen, und wahrscheinlich lag es in seinen Absichten, die nominelle Herrschaft des Perserkönigs über die tyrische Kolonie in eine wirkliche umzuwandeln; nicht umsonst fand sich ein aus Karthago gesandter Spion in der unmittelbaren Umgebung Alexanders. Indes mochten dies Träume oder Pläne sein, der König starb, ohne mit den Angelegenheiten des Westens sich beschäftigt zu haben, und jene Gedanken gingen mit ihm zu Grabe. Nur wenige kurze Jahre hatte ein griechischer Mann die ganze intellektuelle Kraft des Hellenentums, die ganze materielle Fülle des Ostens vereinigt in seiner Hand gehalten; mit seinem Tode ging zwar das Werk seines Lebens, die Gründung des Hellenismus im Orient, keineswegs zugrunde, wohl aber spaltete sich sofort das kaum geeinigte Reich und unter dem steten Hader der verschiedenen, aus diesen Trümmern sich bildenden Staaten ward ihrer aller weltgeschichtliche Bestimmung, die Propaganda der griechischen Kultur im Osten zwar nicht aufgegeben, aber abgeschwächt und verkümmert. Bei solchen Verhältnissen konnten weder die griechischen noch die asiatisch-ägyptischen Staaten daran denken, im Okzident festen Fuß zu fassen und gegen die Römer oder die Karthager sich zu wenden. Das östliche und das westliche Staatensystem bestanden nebeneinander, ohne zunächst politisch ineinanderzugreifen; und namentlich Rom blieb den Verwicklungen der Diadochenperiode wesentlich fremd. Nur Beziehungen ökonomischer Art stellten sich fest; wie denn zum Beispiel der rhodische Freistaat, der vornehmste Vertreter einer neutralen Handelspolitik in Griechenland und daher der allgemeine Vermittler des Verkehrs in einer Zeit ewiger Kriege, um das Jahr 448 (306) einen Vertrag mit Rom abschloß, natürlich einen Handelstraktat, wie er begreiflich ist zwischen einem Kaufmannsvolk und den Herren der caeritischen und kampanischen Küste. Auch bei der Söldnerlieferung, die von dem allgemeinen Werbeplatz der damaligen Zeit, von Hellas aus nach Italien und namentlich nach Tarent ging, wirkten die politischen Beziehungen, die zum Beispiel zwischen Tarent und dessen Mutterstadt Sparta bestanden, nur in sehr untergeordneter Weise mit; im ganzen waren die Werbungen nichts als kaufmännische Geschäfte, und Sparta, obwohl es regelmäßig den Tarentinern zu den italischen Kriegen die Hauptleute lieferte, trat mit den Italikern darum so wenig in Fehde wie im nordamerikanischen Freiheitskrieg die deutschen Staaten mit der Union, deren Gegnern sie ihre Untertanen verkauften.

Nichts anderes als ein abenteuernder Kriegshauptmann war auch König Pyrrhos von Epeiros; er war darum nicht minder ein Glücksritter, daß er seinen Stammbaum zurückführte auf Äakos und Achilleus und daß er, wäre er friedlicher gesinnt gewesen, als "König" über ein kleines Bergvolk unter makedonischer Oberherrlichkeit oder auch allenfalls in isolierter Freiheit hätte leben und sterben können. Man hat ihn wohl verglichen mit Alexander von Makedonien; und allerdings die Gründung eines westhellenischen Reiches, dessen Kern Epeiros, Großgriechenland, Sizilien gebildet hätten, das die beiden italischen Meere beherrscht und Rom wie Karthago in die Reihe der barbarischen Grenzvölker des hellenistischen Staatensystems, der Kelten und Inder gedrängt haben würde – dieser Gedanke ist wohl groß und kühn wie derjenige, der den makedonischen König über den Hellespont führte. Aber nicht bloß der verschiedene Ausgang unterscheidet den östlichen und den westlichen Heerzug. Alexander konnte mit seiner makedonischen Armee, in der namentlich der Stab vorzüglich war, dem Großkönig vollkommen die Spitze bieten; aber der König von Epeiros, das neben Makedonien stand etwa wie Hessen neben Preußen, erhielt eine nennenswerte Armee nur durch Söldner und durch Bündnisse, die auf zufälligen politischen Kombinationen beruhten. Alexander trat im Perserreich auf als Eroberer, Pyrrhos in Italien als Feldherr einer Koalition von Sekundärstaaten; Alexander hinterließ sein Erbland vollkommen gesichert durch die unbedingte Untertänigkeit Griechenlands und das starke, unter Antipater zurückbleibende Heer, Pyrrhos bürgte für die Integrität seines eigenen Gebietes nichts als das Wort eines zweifelhaften Nachbarn. Für beide Eroberer hörte, wenn ihre Pläne gelangen, die Heimat notwendig auf, der Schwerpunkt des neuen Reiches zu sein; allein eher noch war es ausführbar, den Sitz der makedonischen Militärmonarchie nach Babylon zu verlegen als in Tarent oder Syrakus eine Soldatendynastie zu gründen. Die Demokratie der griechischen Republiken, so sehr sie eine ewige Agonie war, ließ sich in die straffen Formen des Militärstaats nun einmal nicht zurückzwingen; Philipp wußte wohl, warum er die griechischen Republiken seinem Reich nicht einverleibte. Im Orient war ein nationaler Widerstand nicht zu erwarten; herrschende und dienende Stämme lebten dort seit langem nebeneinander und der Wechsel des Despoten war der Masse der Bevölkerung gleichgültig oder gar erwünscht. Im Okzident konnten die Römer, die Samniten, die Karthager auch überwunden werden; aber kein Eroberer hätte es vermocht, die Italiker in ägyptische Fellahs zu verwandeln oder aus den römischen Bauern Zinspflichtige hellenischer Barone zu machen. Was man auch ins Auge faßt, die eigene Macht, die Bundesgenossen, die Kräfte der Gegner – überall erscheint der Plan des Makedoniers als eine ausführbare, der des Epeiroten als eine unmögliche Unternehmung; jener als die Vollziehung einer großen geschichtlichen Aufgabe, dieser als ein merkwürdiger Fehlgriff; jener als die Grundlegung zu einem neuen Staatensystem und einer neuen Phase der Zivilisation, dieser als eine geschichtliche Episode. Alexanders Werk überlebte ihn, obwohl der Schöpfer zur Unzeit starb; Pyrrhos sah mit eigenen Augen das Scheitern aller seiner Pläne, ehe der Tod ihn abrief. Sie beide waren kühne und große Naturen, aber Pyrrhos nur der erste Feldherr, Alexander vor allem der genialste Staatsmann seiner Zeit; und wenn es die Einsicht in das Mögliche und Unmögliche ist, die den Helden vom Abenteurer scheidet, so muß Pyrrhos diesen zugezählt und darf seinem größeren Verwandten sowenig zur Seite gestellt werden wie etwa der Connetable von Bourbon Ludwig dem Elften.

Und dennoch knüpft sich ein wunderbarer Zauber an den Namen des Epiroten, eine eigene Teilnahme, die allerdings zum Teil der ritterlichen und liebenswürdigen Persönlichkeit desselben, aber mehr doch noch dem Umstande gilt, daß er der erste Grieche ist, der den Römern im Kampfe gegenübertritt. Mit ihm beginnen jene unmittelbaren Beziehungen zwischen Rom und Hellas, auf denen die ganze spätere Entfaltung der antiken Zivilisation und ein wesentlicher Teil der modernen beruht. Der Kampf zwischen Phalangen und Kohorten, zwischen der Söldnerarmee und der Landwehr, zwischen dem Heerkönigtum und dem Senatorenregiment, zwischen dem individuellen Talent und der nationalen Kraft – dieser Kampf zwischen Rom und dem Hellenismus ward zuerst durchgefochten in den Schlachten zwischen Pyrrhos und den römischen Feldherren; und wenn auch die unterliegende Partei noch oft nachher appelliert hat an neue Entscheidung der Waffen, so hat doch jeder spätere Schlachttag das Urteil lediglich bestätigt. Wenn aber auf der Walstatt wie in der Kurie die Griechen unterliegen, so ist ihr Übergewicht nicht minder entschieden in jedem anderen, nicht politischen Wettkampf, und eben schon diese Kämpfe lassen es ahnen, daß der Sieg Roms über die Hellenen ein anderer sein wird als der über Gallier und Phöniker, und daß Aphroditens Zauber erst zu wirken beginnt, wenn die Lanze zersplittert und Helm und Schild beiseite gelegt ist.

König Pyrrhos war der Sohn des Äakides, des Herrn der Molosser (um Janina), welcher, von Alexander geschont als Verwandter und getreuer Lehnsmann, nach dessen Tode in den Strudel der makedonischen Familienpolitik hineingerissen ward und darin zuerst sein Reich und dann das Leben verlor (441 313). Sein damals sechsjähriger Sohn ward von dem Herrn der illyrischen Taulantier, Glaukias, gerettet und im Laufe der Kämpfe um Makedoniens Besitz, noch ein Knabe, von Demetrios dem Belagerer wieder zurückgeführt in sein angestammtes Fürstentum (447 307), um es nach wenigen Jahren durch den Einfluß der Gegenpartei wieder einzubüßen (um 452 302) und als landflüchtiger Fürstensohn im Gefolge der makedonischen Generale seine militärische Laufbahn zu beginnen. Bald machte seine Persönlichkeit sich geltend. Unter Antigonos machte er dessen letzte Feldzüge mit; der alte Marschall Alexanders hatte seine Freude an dem geborenen Soldaten, dem nach dem Urteile des ergrauten Feldherrn nur die Jahre fehlten um schon jetzt der erste Kriegsmann der Zeit zu sein. Die unglückliche Schlacht bei Ipsos brachte ihn als Geisel nach Alexandreia an den Hof des Gründers der Lagidendynastie, wo er durch sein kühnes und derbes Wesen, seinen alles nicht Militärische gründlich verachtenden Soldatensinn nicht minder des staatsklugen Königs Ptolemaeos Aufmerksamkeit auf sich zog als durch seine männliche Schönheit, der das wilde Antlitz, der gewaltige Tritt keinen Eintrag tat, die der königlichen Damen. Eben damals gründete der kühne Demetrios sich wieder einmal, diesmal in Makedonien, ein neues Reich; natürlich in der Absicht, von dort aus die Alexandermonarchie zu erneuern. Es galt, ihn niederzuhalten, ihm daheim zu schaffen zu machen; und der Lagide, der solche Feuerseelen, wie der epeirotische Jüngling eine war, vortrefflich für seine feine Politik zu nutzen verstand, tat nicht bloß seiner Gemahlin, der Königin Berenike einen Gefallen, sondern förderte auch seine eigenen Zwecke, indem er dem jungen Fürsten seine Stieftochter, die Prinzessin Antigone zur Gemahlin gab und dem geliebten "Sohn" zur Rückkehr in die Heimat seinen Beistand und seinen mächtigen Einfluß lieh (458 296). Zurückgekehrt in sein väterliches Reich fiel ihm bald alles zu; die tapferen Epeiroten, die Albanesen des Altertums, hingen mit angestammter Treue und frischer Begeisterung an dem mutigen Jüngling, dem "Adler", wie sie ihn hießen. In den um die makedonische Thronfolge nach Kassanders Tod (457 297) entstandenen Wirren erweiterte der Epeirote sein Reich; nach und nach gewann er die Landschaften an dem ambrakischen Busen mit der wichtigen Stadt Ambrakia, die Insel Kerkyra, ja selbst einen Teil des makedonischen Gebiets, und widerstand mit weit geringeren Streitkräften dem König Demetrios zur Bewunderung der Makedonier selbst. Ja, als Demetrios durch seine eigene Torheit in Makedonien vom Thron gestürzt war, trug man dort dem ritterlichen Gegner, dem Verwandten der Alexandriden, denselben freiwillig an (467 287). In der Tat, keiner war würdiger als Pyrrhos, das königliche Diadem Philipps und Alexanders zu tragen. In einer tief versunkenen Zeit, in der Fürstlichkeit und Niederträchtigkeit gleichbedeutend zu werden begannen, leuchtete hell Pyrrhos' persönlich unbefleckter und sittenreiner Charakter. Für die freien Bauern des makedonischen Stammlandes, die, obwohl gemindert und verarmt, sich doch fernhielten von dem Verfall der Sitten und der Tapferkeit, den das Diadochenregiment in Griechenland und Asien herbeiführte, schien eben Pyrrhos recht eigentlich zum König geschaffen; er, der gleich Alexander in seinem Haus, im Freundeskreise allen menschlichen Beziehungen sein Herz offen erhielt und das in Makedonien so verhaßte orientalische Sultanwesen stets von sich abgewehrt hatte; er, der gleich Alexander anerkannt der erste Taktiker seiner Zeit war. Aber das seltsam überspannte makedonische Nationalgefühl, das den elendesten makedonischen Herrn dem tüchtigsten Fremden vorzog, die unvernünftige Widerspenstigkeit der makedonischen Truppen gegen jeden nicht makedonischen Führer, welcher der größte Feldherr aus Alexanders Schule, der Kardianer Eumenes erlegen war, bereitete auch der Herrschaft des epeirotischen Fürsten ein schnelles Ende. Pyrrhos, der die Herrschaft über Makedonien mit dem Willen der Makedonier nicht führen konnte, und zu machtlos, vielleicht auch zu hochherzig war, um sich dem Volke gegen dessen Willen aufzudrängen, überließ schon nach siebenmonatlicher Herrschaft das Land seiner einheimischen Mißregierung und ging heim zu seinen treuen Epeiroten (467 287). Aber der Mann, der Alexanders Krone getragen hatte, der Schwager des Demetrios, der Schwiegersohn des Lagiden und des Agathokles von Syrakus, der hochgebildete Strategiker, der Memoiren und wissenschaftliche Abhandlungen über die Kriegskunst schrieb, konnte unmöglich sein Leben darüber beschließen, daß er zu gesetzter Zeit im Jahre die Rechnungen des königlichen Viehverwalters durchsah und von seinen braven Epeiroten die landüblichen Geschenke an Rindern und Schafen entgegennahm, um sich alsdann am Altar des Zeus von ihnen den Eid der Treue erneuern zu lassen und selbst den Eid auf die Gesetze zu wiederholen und, diesem allen zu mehrerer Bekräftigung, mit ihnen die Nacht hindurch zu zechen. War kein Platz für ihn auf dem makedonischen Thron, so war überhaupt in der Heimat seines Bleibens nicht; er konnte der Erste sein und also nicht der Zweite. So wandten sich seine Blicke in die Weite. Die Könige, die um Makedoniens Besitz haderten, obwohl sonst in nichts einig, waren gern bereit, gemeinschaftlich zu helfen, daß der gefährliche Nebenbuhler freiwillig ausscheide; und daß die treuen Kriegsgenossen ihm folgen würden, wohin er sie führte, dessen war er gewiß. Eben damals stellten die italischen Verhältnisse sich so, daß jetzt wiederum als ausführbar erscheinen konnte, was vierzig Jahre früher Pyrrhos' Verwandter, seines Vaters Vetter Alexander von Epeiros, und eben erst sein Schwiegervater Agathokles beabsichtigt hatten; und so entschloß sich Pyrrhos, auf seine makedonischen Pläne zu verzichten und im Westen eine neue Herrschaft für sich und für die hellenische Nation zu gründen.

Die Waffenruhe, die der Friede mit Samnium 464 (290) für Italien herbeigeführt hatte, war von kurzer Dauer; der Anstoß zur Bildung einer neuen Ligue gegen die römische Übermacht kam diesmal von den Lucanern. Dieser Völkerschaft, die durch ihre Parteinahme für Rom die Tarentiner während der Samnitischen Kriege gelähmt und zu deren Entscheidung wesentlich beigetragen hatte, waren dafür von den Römern die Griechenstädte in ihrem Gebiet preisgegeben worden; und demgemäß hatten sie nach abgeschlossenem Frieden in Gemeinschaft mit den Brettiern sich daran gemacht, eine nach der anderen zu bezwingen. Die Thuriner, wiederholt angegriffen von dem Feldherrn der Lucaner, Stenius Statilius, und aufs äußerste bedrängt, wandten sich, ganz wie einst die Kampaner die Hilfe Roms gegen die Samniten in Anspruch genommen hatten und ohne Zweifel um den gleichen Preis ihrer Freiheit und Selbständigkeit, mit der Bitte um Beistand gegen die Lucaner an den römischen Senat. Da das Bündnis mit diesen durch die Anlage der Festung Venusia für Rom entbehrlich geworden war, gewährten die Römer das Begehren der Thuriner und geboten ihren Bundesfreunden von der Stadt, die sich den Römern ergeben habe, abzulassen. Die Lucaner und Brettier, also von den mächtigeren Verbündeten betrogen um den Anteil an der gemeinschaftlichen Beute, knüpften Verhandlungen an mit der samnitisch-tarentinischen Oppositionspartei, um eine neue Koalition der Italiker zustande zu bringen; und als die Römer sie durch eine Gesandtschaft warnen ließen, setzten sie den Gesandten gefangen und begannen den Krieg gegen Rom mit einem neuen Angriff auf Thurii (um 469 285), indem sie zugleich nicht bloß die Samniten und die Tarentiner, sondern auch die Norditaliker, die Etrusker, Umbrer, Gallier aufriefen, mit ihnen zum Freiheitskampf sich zu vereinigen. In der Tat erhob sich der etruskische Bund und dang zahlreiche gallische Haufen; das römische Heer, das der Prätor Lucius Caecilius den treu gebliebenen Arretinern zu Hilfe führte, ward unter den Mauern dieser Stadt von den senonischen Söldnern der Etrusker vernichtet, der Feldherr selbst fiel mit 13000 seiner Leute (470 284). Die Senonen zählten zu Roms Bundesgenossen: die Römer schickten demnach Gesandte an sie, um über die Stellung von Reisläufern gegen Rom Klage zu führen und die unentgeltliche Rückgabe der Gefangenen zu begehren. Aber auf Befehl des Senonenhäuptlings Britomaris, der den Tod seines Vaters an den Römern zu rächen hatte, erschlugen die Senonen die römischen Boten und ergriffen offen die Partei der Etrusker. Ganz Norditalien, Etrusker, Umbrer, Gallier, stand somit gegen Rom in Waffen; es konnten große Erfolge gewonnen werden, wenn die südlichen Landschaften diesen Augenblick ergriffen und auch diejenigen, die es nicht bereits getan, sich gegen Rom erklärten. In der Tat scheinen die Samniten, immer für die Freiheit einzustehen willig, den Römern den Krieg erklärt zu haben; aber geschwächt und von allen Seiten eingeschlossen, wie sie waren, konnten sie dem Bunde wenig nützen, und Tarent zauderte nach seiner Gewohnheit. Während unter den Gegnern Bündnisse verhandelt, Subsidientraktate festgesetzt, Söldner zusammengebracht wurden, handelten die Römer. Zunächst hatten es die Senonen zu empfinden, wie gefährlich es sei, die Römer zu besiegen. Der Konsul Publius Cornelius Dolabella rückte mit einem starken Heer in ihr Gebiet; was nicht über die Klinge sprang, ward aus dem Lande ausgetrieben und dieser Stamm ausgestrichen aus der Reihe der italischen Nationen (471 283). Bei einem vorzugsweise von seinen Herden lebenden Volke war eine derartige massenhafte Austreibung wohl ausführbar; wahrscheinlich halfen diese aus Italien vertriebenen Senonen die gallischen Schwärme bilden, die bald nachher das Donaugebiet, Makedonien, Griechenland, Kleinasien überschwemmten. Die nächsten Nachbarn und Stammgenossen der Senonen, die Boier, erschreckt und erbittert durch die furchtbar schnell sich vollendende Katastrophe, vereinigten sich augenblicklich mit den Etruskern, die noch den Krieg fortführten und deren senonische Söldner jetzt gegen die Römer nicht mehr als Mietlinge fochten, sondern als verzweifelte Rächer der Heimat; ein gewaltiges etruskisch-gallisches Heer zog gegen Rom, um für die Vernichtung des Senonenstammes an der Hauptstadt der Feinde Rache zu nehmen und vollständiger, als einst der Heerkönig derselben Senonen es getan, Rom von der Erde zu vertilgen. Allein beim Übergang über den Tiber in der Nähe des Vadimonischen Sees wurde das vereinigte Heer von den Römern nachdrücklich geschlagen (471 283). Nachdem sie das Jahr darauf noch einmal bei Populonia mit nicht besserem Erfolg eine Feldschlacht gewagt hatten, ließen die Boier ihre Bundesgenossen im Stich und schlossen für sich mit den Römern Frieden (472 282). So war das gefährlichste Glied der Ligue, das Galliervolk, einzeln überwunden, ehe noch der Bund sich vollständig zusammenfand, und dadurch Rom freie Hand gegen Unteritalien gegeben, wo in den Jahren 469-471 (285-283) der Kampf nicht ernstlich geführt worden war. Hatte bis dahin die schwache römische Armee Mühe gehabt, sich in Thurii gegen die Lucaner und Brettier zu behaupten, so erschien jetzt (472 282) der Konsul Gaius Fabricius Luscinus mit einem starken Heer vor der Stadt, befreite dieselbe, schlug die Lucaner in einem großen Treffen und nahm ihren Feldherrn Statilius gefangen. Die kleineren nichtdorischen Griechenstädte, die in den Römern ihre Retter erkannten, fielen ihnen überall freiwillig zu; römische Besatzungen blieben zurück in den wichtigsten Plätzen, in Lokri, Kroton, Thurii und namentlich in Rhegion, auf welche letztere Stadt auch die Karthager Absichten zu haben schienen. Überall war Rom im entschiedensten Vorteil. Die Vernichtung der Senonen hatte den Römern eine bedeutende Strecke des adriatischen Litorals in die Hände gegeben; ohne Zweifel im Hinblick auf die unter der Asche glimmende Fehde mit Tarent und die schon drohende Invasion der Epeiroten eilte man, sich dieser Küste sowie der Adriatischen See zu versichern. Es ward (um 471 283) eine Bürgerkolonie geführt nach dem Hafenplatz Sena (Sinigaglia), der ehemaligen Hauptstadt des senonischen Bezirks und gleichzeitig segelte eine römische Flotte aus dem Tyrrhenischen Meer in die östlichen Gewässer, offenbar, um im Adriatischen Meer zu stationieren und dort die römischen Besitzungen zu decken.

Die Tarentiner hatten seit dem Vertrag von 450 (304) mit Rom in Frieden gelebt. Sie hatten der langen Agonie der Samniten, der raschen Vernichtung der Senonen zugesehen, sich die Gründung von Venusia, Hatria, Sena, die Besetzung von Thurii und Rhegion gefallen lassen, ohne Einspruch zu tun. Aber als jetzt die römische Flotte auf ihrer Fahrt vom Tyrrhenischen ins Adriatische Meer in die tarentinischen Gewässer gelangte und im Hafen der befreundeten Stadt vor Anker ging, schwoll die langgehegte Erbitterung endlich über; die alten Verträge, die den römischen Kriegsschiffen untersagten, östlich vom Lakinischen Vorgebirg zu fahren, wurden in der Bürgerversammlung von den Volksmännern zur Sprache gebracht; wütend stürzte der Haufen über die römischen Kriegsschiffe her, die, unversehens nach Piratenart überfallen, nach heftigem Kampfe unterlagen; fünf Schiffe wurden genommen und deren Mannschaft hingerichtet oder in die Knechtschaft verkauft, der römische Admiral selbst war in dem Kampf gefallen. Nur der souveräne Unverstand und die souveräne Gewissenlosigkeit der Pöbelherrschaft erklärt diese schmachvollen Vorgänge. Jene Verträge gehörten einer Zeit an, die längst überschritten und verschollen war; es ist einleuchtend, daß sie wenigstens seit der Gründung von Hatria und Sena schlechterdings keinen Sinn mehr hatten und daß die Römer im guten Glauben an das bestehende Bündnis in den Golf einfuhren – lag es doch gar sehr in ihrem Interesse, wie der weitere Verlauf der Dinge zeigt, den Tarentinern durchaus keinen Anlaß zur Kriegserklärung darzubieten. Wenn die Staatsmänner Tarents den Krieg an Rom erklären wollten, so taten sie bloß, was längst hätte geschehen sollen; und wenn sie es vorzogen, die Kriegserklärung statt auf den wirklichen Grund vielmehr auf formalen Vertragsbruch zu stützen, so ließ sich dagegen weiter nichts erinnern, da ja die Diplomatie zu allen Zeiten es unter ihrer Würde erachtet hat, das Einfache einfach zu sagen. Allein daß man, statt den Admiral zur Umkehr aufzufordern, die Flotte mit gewaffneter Hand ungewarnt überfiel, war eine Torheit nicht minder als eine Barbarei, eine jener entsetzlichen Barbareien der Zivilisation, wo die Gesittung plötzlich das Steuerruder verliert und die nackte Gemeinheit vor uns hintritt, gleichsam um zu warnen vor dem kindischen Glauben, als vermöge die Zivilisation aus der Menschennatur die Bestialität auszuwurzeln.

Und als wäre damit noch nicht genug getan, überfielen nach dieser Heldentat die Tarentiner Thurii, dessen römische Besatzung infolge der Überrumpelung kapitulierte (im Winter 472/73 282/81), und bestraften die Thuriner, dieselben, die die tarentinische Politik den Lucanern preisgegeben und dadurch gewaltsam zur Ergebung an Rom gedrängt hatte, schwer für ihren Abfall von der hellenischen Partei zu den Barbaren.

Die Barbaren verfuhren indes mit einer Mäßigung, die bei solcher Macht und nach solchen Kränkungen Bewunderung erregt. Es lag im Interesse Roms, die tarentinische Neutralität so lange wie möglich gelten zu lassen, und die leitenden Männer im Senat verwarfen deshalb den Antrag, den eine Minorität in begreiflicher Erbitterung stellte, den Tarentinern sofort den Krieg zu erklären. Vielmehr wurde die Fortdauer des Friedens römischerseits an die mäßigsten Bedingungen geknüpft, die sich mit Roms Ehre vertrugen: Entlassung der Gefangenen, Rückgabe von Thurii, Auslieferung der Urheber des Überfalls der Flotte. Mit diesen Vorschlägen ging eine römische Gesandtschaft nach Tarent (473 281), während gleichzeitig, ihren Worten Nachdruck zu geben, ein römisches Heer unter dem Konsul Lucius Aemilius in Samnium einrückte. Die Tarentiner konnten, ohne ihrer Unabhängigkeit etwas zu vergeben, diese Bedingungen eingehen, und bei der geringen Kriegslust der reichen Kaufstadt durfte man in Rom mit Recht annehmen, daß ein Abkommen noch möglich sei. Allein der Versuch, den Frieden zu erhalten, scheiterte – sei es an dem Widerspruch derjenigen Tarentiner, die die Notwendigkeit erkannten, den Übergriffen Roms je eher desto lieber mit den Waffen entgegenzutreten, sei es bloß an der Unbotmäßigkeit des städtischen Pöbels, der sich mit beliebter griechischer Ungezogenheit sogar an der Person des Gesandten in unwürdiger Weise vergriff. Nun rückte der Konsul in das tarentinische Gebiet ein; aber statt sofort die Feindseligkeiten zu eröffnen, bot er noch einmal auf dieselben Bedingungen den Frieden; und da auch dies vergeblich war, begann er zwar die Äcker und Landhäuser zu verwüsten und schlug die städtischen Milizen, aber die vornehmeren Gefangenen wurden ohne Lösegeld entlassen und man gab die Hoffnung nicht auf, daß der Kriegsdruck der aristokratischen Partei in der Stadt das Übergewicht geben und damit den Frieden herbeiführen werde. Die Ursache dieser Zurückhaltung war, daß die Römer die Stadt nicht dem Epeirotenkönig in die Arme treiben wollten. Die Absichten desselben auf Italien waren kein Geheimnis mehr. Schon war eine tarentinische Gesandtschaft zu Pyrrhos gegangen und unverrichteter Sache zurückgekehrt; der König hatte mehr begehrt, als sie zu bewilligen Vollmacht hatte. Man mußte sich entscheiden. Daß die Bürgerwehr vor den Römern nur wegzulaufen verstand, davon hatte man sich sattsam überzeugt; es blieb nur die Wahl zwischen Frieden mit Rom, den die Römer unter billigen Bedingungen zu bewilligen fortwährend bereit waren, und Vertrag mit Pyrrhos auf jede dem König gutdünkende Bedingung, das heißt die Wahl zwischen Unterwerfung unter die römische Obermacht oder unter die Tyrannis eines griechischen Soldaten. Die Parteien hielten in der Stadt sich fast die Waage; endlich blieb die Oberhand der Nationalpartei, wobei außer dem wohl gerechtfertigten Motiv, sich, wenn einmal überhaupt einem Herrn, lieber einem Griechen als Barbaren zu eigen zu geben, auch noch die Furcht der Demagogen mitwirkte, daß Rom trotz seiner jetzigen, durch die Umstände erzwungenen Mäßigung bei geeigneter Gelegenheit nicht säumen werde, Rache für die von dem Tarentiner Pöbel verübten Schändlichkeiten zu nehmen. Die Stadt schloß also mit Pyrrhos ab. Er erhielt den Oberbefehl über die Truppen der Tarentiner und der übrigen gegen Rom unter Waffen stehenden Italioten; ferner das Recht, in Tarent Besatzung zu halten. Daß die Stadt die Kriegskosten trug, versteht sich von selbst. Pyrrhos versprach dagegen, in Italien nicht länger als nötig zu bleiben, vermutlich unter dem stillschweigenden Vorbehalt, die Zeit, während welcher er dort nötig sein werde, nach eigenem Ermessen festzustellen. Dennoch wäre ihm die Beute fast unter den Händen entschlüpft. Während die tarentinischen Gesandten – ohne Zweifel die Häupter der Kriegspartei – in Epeiros abwesend waren, schlug in der von den Römern jetzt hart gedrängten Stadt die Stimmung um; schon war der Oberbefehl dem Agis, einem römisch Gesinnten übertragen, als die Rückkehr der Gesandten mit dem abgeschlossenen Traktat in Begleitung von Pyrrhos' vertrautem Minister Kineas die Kriegspartei wieder ans Ruder brachte. Bald faßte eine festere Hand die Zügel und machte dem kläglichen Schwanken ein Ende. Noch im Herbst 473 (281) landete Pyrrhos' General Milon mit 3000 Epeiroten und besetzte die Zitadelle der Stadt; ihm folgte zu Anfang des Jahres 474 (280) nach einer stürmischen, zahlreiche Opfer fordernden Überfahrt der König selbst. Er führte nach Tarent ein ansehnliches, aber buntgemischtes Heer, teils bestehend aus den Haustruppen, den Molossern, Thesprotiern, Chaonern, Ambrakioten, teils aus dem makedonischen Fußvolk und der thessalischen Reiterei, die König Ptolemaeos von Makedonien vertragsmäßig ihm überlassen, teils aus ätolischen, akarnanischen, athamanischen Söldnern; im ganzen zählte man 20000 Phalangiten, 2000 Bogenschützen, 500 Schleuderer, 3000 Reiter und 20 Elefanten, also nicht viel weniger, als dasjenige Heer betragen hatte, mit dem Alexander fünfzig Jahre zuvor den Hellespont überschritt.

Die Angelegenheiten der Koalition standen nicht zum besten, als der König kam. Zwar hatte der römische Konsul, sowie er die Soldaten Milons anstatt der tarentinischen Miliz sich gegenüber aufziehen sah, den Angriff auf Tarent aufgegeben und sich nach Apulien zurückgezogen; aber mit Ausnahme des Gebietes von Tarent beherrschten die Römer so gut wie ganz Italien. Nirgends in Unteritalien hatte die Koalition eine Armee im Felde, und auch in Oberitalien hatten die Etrusker, die allein noch in Waffen standen, in dem letzten Feldzuge (473 281) nichts als Niederlagen erlitten. Die Verbündeten hatten, ehe der König zu Schiff ging, ihm den Oberbefehl über ihre sämtlichen Truppen übertragen und ein Heer von 350000 Mann zu Fuß und 20000 Reiter ins Feld stellen zu können erklärt; zu diesen großen Worten bildete die Wirklichkeit einen unerfreulichen Kontrast. Das Heer, dessen Oberbefehl man Pyrrhos übertragen, war noch erst zu schaffen, und vorläufig standen dazu hauptsächlich nur Tarents eigene Hilfsquellen zu Gebot. Der König befahl die Anwerbung eines italischen Söldnerheeres mit tarentinischem Gelde und hob die dienstfähigen Leute aus der Bürgerschaft zum Kriegsdienst aus. So aber hatten die Tarentiner den Vertrag nicht verstanden. Sie hatten gemeint, den Sieg wie eine andere Ware für ihr Geld sich gekauft zu haben; es war eine Art Kontraktbruch, daß der König sie zwingen wollte, sich ihn selber zu erfechten. Je mehr die Bürgerschaft anfangs nach Milons Eintreffen sich gefreut hatte, des lästigen Postendienstes los zu sein, desto unwilliger stellte man jetzt sich unter die Fahnen des Königs; den Säumigen mußte mit Todesstrafe gedroht werden. Jetzt gab der Ausgang bei allen der Friedenspartei Recht, und es wurden sogar mit Rom Verbindungen angeknüpft oder schienen doch angeknüpft zu werden. Pyrrhos, auf solchen Widerstand vorbereitet, behandelte die Stadt fortan wie eine eroberte: die Soldaten wurden in die Häuser einquartiert, die Volksversammlungen und die zahlreichen Kränzchen (συσσίτια) suspendiert, das Theater geschlossen, die Promenaden gesperrt, die Tore mit epeirotischen Wachen besetzt. Eine Anzahl der führenden Männer wurden als Geiseln über das Meer gesandt; andere entzogen sich dem gleichen Schicksal durch die Flucht nach Rom. Diese strengen Maßregeln waren notwendig, da es schlechterdings unmöglich war, sich in irgendeinem Sinn auf die Tarentiner zu verlassen; erst jetzt konnte der König, gestützt auf den Besitz der wichtigen Stadt, die Operationen im Felde beginnen.

Auch in Rom wußte man sehr wohl, welchem Kampf man entgegenging. Um vor allem die Treue der Bundesgenossen, das heißt der Untertanen zu sichern, erhielten die unzuverlässigen Städte Besatzung und wurden die Führer der Partei der Unabhängigkeit, wo es notwendig schien, festgesetzt oder hingerichtet, so zum Beispiel eine Anzahl Mitglieder des praenestinischen Senats. Für den Krieg selbst wurden große Anstrengungen gemacht; es ward eine Kriegssteuer ausgeschrieben, von allen Untertanen und Bundesgenossen das volle Kontingent eingemahnt, ja die eigentlich von der Dienstpflicht befreiten Proletarier unter die Waffen gerufen. Ein römisches Heer blieb als Reserve in der Hauptstadt. Ein zweites rückte unter dem Konsul Tiberius Coruncanius in Etrurien ein und trieb Volci und Volsinii zu Paaren. Die Hauptmacht war natürlich nach Unteritalien bestimmt; man beschleunigte so viel als möglich ihren Abmarsch, um Pyrrhos noch in der Gegend von Tarent zu erreichen und ihn zu hindern, die Samniten und die übrigen gegen Rom in Waffen stehenden süditalischen Aufgebote mit seinen Truppen zu vereinigen. Einen vorläufigen Damm gegen das Umsichgreifen des Königs sollten die römischen Besatzungen gewähren, die in den Griechenstädten Unteritaliens lagen. Indes die Meuterei der in Rhegion liegenden Truppe – es war eine der aus den kampanischen Untertanen Roms ausgehobenen Legionen unter einem kampanischen Hauptmann Decius – entriß den Römern diese wichtige Stadt, ohne sie doch Pyrrhos in die Hände zu geben. Wenn einerseits bei diesem Militäraufstand der Nationalhaß der Kampaner gegen die Römer unzweifelhaft mitwirkte, so konnte anderseits Pyrrhos, der zu Schirm und Schutz der Hellenen über das Meer gekommen war, unmöglich die Truppe in den Bund aufnehmen, welche ihre rheginischen Wirte in den Häusern niedergemacht hatte; und so blieb sie für sich, im engen Bunde mit ihren Stamm- und Frevelgenossen, den Mamertinern, das heißt den kampanischen Söldnern des Agathokles, die das gegenüberliegende Messana in ähnlicher Weise gewonnen hatten, und brandschatzte und verheerte auf eigene Rechnung die umliegenden Griechenstädte, so Kroton, wo sie die römische Besatzung niedermachte, und Kaulonia, das sie zerstörte. Dagegen gelang es den Römern, durch ein schwaches Korps, das an die lucanische Grenze rückte, und durch die Besatzung von Venusia die Lucaner und Samniten an der Vereinigung mit Pyrrhos zu hindern, während die Hauptmacht, wie es scheint vier Legionen, also mit der entsprechenden Zahl von Bundestruppen mindestens 50000 Mann stark, unter dem Konsul Publius Laevinus gegen Pyrrhos marschierte. Dieser hatte sich zur Deckung der tarentinischen Kolonie Herakleia zwischen dieser Stadt und PandosiaBei dem heutigen Anglona; nicht zu verwechseln mit der bekannteren Stadt gleichen Namens in der Gegend von Cosenza. mit seinen eigenen und den tarentinischen Truppen aufgestellt (474 280). Die Römer erzwangen unter Deckung ihrer Reiterei den Übergang über den Siris und eröffneten die Schlacht mit einem hitzigen und glücklichen Reiterangriff; der König, der seine Reiter selber führte, stürzte und die griechischen Reiter, durch das Verschwinden des Führers in Verwirrung gebracht, räumten den feindlichen Schwadronen das Feld. Indes Pyrrhos stellte sich an die Spitze seines Fußvolks, und von neuem begann ein entscheidenderes Treffen. Siebenmal trafen die Legionen und die Phalanx im Stoß aufeinander und immer noch stand der Kampf. Da fiel Megakles, einer der besten Offiziere des Königs, und weil er an diesem heißen Tage die Rüstung des Königs getragen hatte, glaubte das Heer zum zweitenmal, daß der König gefallen sei; die Reihen wurden unsicher, schon meinte Laevinus den Sieg in der Hand zu haben und warf seine sämtliche Reiterei den Griechen in die Flanke. Aber Pyrrhos, entblößten Hauptes durch die Reihen des Fußvolks schreitend, belebte den sinkenden Mut der Seinigen. Gegen die Reiter wurden die bis dahin zurückgehaltenen Elefanten vorgeführt; die Pferde scheuten vor ihnen, die Soldaten wußten den gewaltigen Tieren nicht beizukommen und wandten sich zur Flucht. Die zersprengten Reiterhaufen, die nachsetzenden Elefanten lösten endlich auch die geschlossenen Glieder des römischen Fußvolks, und die Elefanten, im Verein mit der trefflichen thessalischen Reiterei, richteten ein großes Blutbad unter den Flüchtenden an. Hätte nicht ein tapferer römischer Soldat, Gaius Minucius, der erste Hastat der vierten Legion, einen der Elefanten verwundet und dadurch die verfolgenden Truppen in Verwirrung gebracht, so wäre das römische Heer aufgerieben worden; so gelang es, den Rest der römischen Truppen über den Siris zurückzuführen. Ihr Verlust war groß: 7000 Römer wurden tot oder verwundet von den Siegern auf der Walstatt gefunden, 2000 gefangen eingebracht; die Römer selbst gaben, wohl mit Einschluß der vom Schlachtfeld zurückgebrachten Verwundeten, ihren Verlust an auf 15000 Mann. Aber auch Pyrrhos' Heer hatte nicht viel weniger gelitten; gegen 4000 seiner besten Soldaten bedeckten das Schlachtfeld und mehrere seiner tüchtigsten Obersten waren gefallen. Erwägend, daß sein Verlust hauptsächlich auf die altgedienten Leute traf, die bei weitem schwerer zu ersetzen waren als die römische Landwehr, und daß er den Sieg nur der Überraschung durch den Elefantenangriff verdankte, die sich nicht oft wiederholen ließ, mag der König wohl, strategischer Kritiker wie er war, späterhin diesen Sieg einer Niederlage ähnlich genannt haben; wenn er auch nicht so töricht war, wie die römischen Poeten nachher gedichtet haben, in der Aufschrift des von ihm in Tarent aufgestellten Weihgeschenkes diese Selbstkritik dem Publikum mitzuteilen. Politisch kam zunächst wenig darauf an, welche Opfer der Sieg gekostet hatte; vielmehr war der Gewinn der ersten Schlacht gegen die Römer für Pyrrhos ein unschätzbarer Erfolg. Sein Feldherrntalent hatte auch auf diesem neuen Schlachtfeld sich glänzend bewährt, und wenn irgend etwas, mußte der Sieg von Herakleia dem hinsiechenden Bunde der Italiker Einigkeit und Energie einhauchen. Aber auch die unmittelbaren Ergebnisse des Sieges waren ansehnlich und nachhaltig. Lucanien war für die Römer verloren; Laevinus zog die dort stehenden Truppen an sich und ging nach Apulien. Die Brettier, Lucaner, Samniten vereinigten sich ungehindert mit Pyrrhos. Mit Ausnahme von Rhegion, das unter dem Druck der kampanischen Meuterer schmachtete, fielen die Griechenstädte sämtlich dem König zu, ja Lokri lieferte ihm freiwillig die römische Besatzung aus; von ihm waren sie überzeugt, und mit Recht, daß er sie den Italikern nicht preisgeben werde. Die Sabeller und Griechen also traten zu Pyrrhos über; aber weiter wirkte der Sieg auch nicht. Unter den Latinern zeigte sich keine Neigung, der römischen Herrschaft, wie schwer sie auch lasten mochte, mit Hilfe eines fremden Dynasten sich zu entledigen. Venusia, obgleich jetzt rings von Feinden umschlossen, hielt unerschütterlich fest an Rom. Den am Siris Gefangenen, deren tapfere Haltung der ritterliche König durch die ehrenvollste Behandlung vergalt, bot er nach griechischer Sitte an, in sein Heer einzutreten; allein er erfuhr, daß er nicht mit Söldnern focht, sondern mit einem Volke. Nicht einer, weder Römer noch Latiner, nahm bei ihm Dienste.

Pyrrhos bot den Römern Frieden an. Er war ein zu einsichtiger Militär, um das Mißliche seiner Stellung zu verkennen, und ein zu gewiegter Staatsmann, um nicht denjenigen Augenblick, der ihm die günstigste Stellung gewährte, rechtzeitig zum Friedensschluß zu benutzen. Jetzt hoffte er unter dem ersten Eindruck der gewaltigen Schlacht, es in Rom durchsetzen zu können, daß die griechischen Städte in Italien frei würden und zwischen ihnen und Rom eine Reihe Staaten zweiten und dritten Ranges als abhängige Verbündete der neuen griechischen Macht ins Leben träten; denn darauf gingen seine Forderungen: Entlassung aller griechischen Städte – also namentlich der kampanischen und lucanischen – aus der römischen Botmäßigkeit und Rückgabe des den Samniten, Dauniern, Lucanern, Brettiern abgenommenen Gebiets, das heißt namentlich Aufgabe von Luceria und Venusia. Konnte ein weiterer Kampf mit Rom auch schwerlich vermieden werden, so war es doch wünschenswert, diesen erst zu beginnen, wenn die westlichen Hellenen unter einem Herrn vereinigt, Sizilien gewonnen, vielleicht Afrika erobert war.

Mit solchen Instruktionen versehen, begab sich Pyrrhos' vertrauter Minister, der Thessalier Kineas, nach Rom. Der gewandte Unterhändler, den seine Zeitgenossen dem Demosthenes verglichen, soweit sich dem Staatsmann der Rhetor, dem Volksführer der Herrendiener vergleichen läßt, hatte Auftrag, die Achtung, die der Sieger von Herakleia für seine Besiegten in der Tat empfand, auf alle Weise zur Schau zu tragen, den Wunsch des Königs, selber nach Rom zu kommen, zu erkennen zu geben, durch die im Munde des Feindes so wohlklingende Lob- und durch ernste Schmeichelrede, gelegentlich auch durch wohlangebrachte Geschenke die Gemüter zu des Königs Gunsten zu stimmen, kurz, alle Künste der Kabinettspolitik, wie sie an den Höfen von Alexandreia und Antiocheia erprobt waren, gegen die Römer zu versuchen. Der Senat schwankte; manchen erschien es der Klugheit gemäß, einen Schritt zurück zu tun und abzuwarten, bis der gefährliche Gegner sich weiter verwickelt haben oder nicht mehr sein würde. Indes der greise und blinde Konsular Appius Claudius (Zensor 442 312, Konsul 447, 458 307, 296), der seit langem sich von den Staatsgeschäften zurückgezogen hatte, aber in diesem entscheidenden Augenblick sich in den Senat führen ließ, hauchte die ungebrochene Energie einer gewaltigen Natur mit seinen Flammenworten dem jüngeren Geschlecht in die Seele. Man antwortete dem König das stolze Wort, das hier zuerst vernommen und seitdem Staatsgrundsatz ward, daß Rom nicht unterhandle, solange auswärtige Truppen auf italischem Gebiet ständen, und das Wort wahr zu machen, wies man den Gesandten sofort aus der Stadt. Der Zweck der Sendung war verfehlt und der gewandte Diplomat, statt mit seiner Redekunst Effekt zu machen, hatte vielmehr durch diesen männlichen Ernst nach so schwerer Niederlage sich selber imponieren lassen – er erklärte daheim, daß in dieser Stadt jeder Bürger ihm erschienen sei wie ein König; freilich, der Hofmann hatte ein freies Volk zu Gesicht bekommen.

Pyrrhos, der während dieser Verhandlungen in Kampanien eingerückt war, brach auf die Nachricht von ihrem Abbruch sogleich auf gegen Rom, um den Etruskern die Hand zu reichen, die Bundesgenossen Roms zu erschüttern, die Stadt selber zu bedrohen. Aber die Römer ließen sich so wenig schrecken wie gewinnen. Auf den Ruf des Heroldes, "an die Stelle der Gefallenen sich einschreiben zu lassen", hatte gleich nach der Schlacht von Herakleia die junge Mannschaft sich scharenweise zur Aushebung gedrängt; mit den beiden neugebildeten Legionen und dem aus Lucanien zurückgezogenen Korps folgte Laevinus, stärker als vorher, dem Marsch des Königs; er deckte gegen denselben Capua und vereitelte dessen Versuche, mit Neapel Verbindungen anzuknüpfen. So straff war die Haltung der Römer, daß außer den unteritalischen Griechen kein namhafter Bundesstaat es wagte, vom römischen Bündnis abzufallen. Da wandte Pyrrhos sich gegen Rom selbst. Durch die reiche Landschaft, deren blühenden Zustand er mit Bewunderung schaute, zog er gegen Fregellae, das er überrumpelte, erzwang den Übergang über den Liris und gelangte bis nach Anagnia, das nicht mehr als acht deutsche Meilen von Rom entfernt ist. Kein Heer warf sich ihm entgegen; aber überall schlossen die Städte Latiums ihm die Tore, und gemessenen Schrittes folgte von Kampanien aus Laevinus ihm nach, während von Norden der Konsul Tiberius Coruncanius, der soeben mit den Etruskern durch einen rechtzeitigen Friedensschluß sich abgefunden hatte, eine zweite römische Armee heranführte und in Rom selbst die Reserve unter dem Diktator Gnaeus Domitius Calvinus sich zum Kampfe fertig machte. Dagegen war nichts auszurichten; dem König blieb nichts übrig als umzukehren. Eine Zeitlang stand er noch in Kampanien den vereinigten Heeren der beiden Konsuln untätig gegenüber; aber es bot sich keine Gelegenheit, einen Hauptschlag auszuführen. Als der Winter herankam, räumte der König das feindliche Gebiet und verteilte seine Truppen in die befreundeten Städte; er selbst nahm Winterquartier in Tarent. Hierauf stellten auch die Römer ihre Operationen ein; das Heer bezog Standquartiere bei Firmum im Picenischen, wo auf Befehl des Senats die am Siris geschlagenen Legionen den Winter hindurch zur Strafe unter Zelten kampierten.

So endigte der Feldzug des Jahres 474 (280). Der Sonderfriede, den Etrurien im entscheidenden Augenblick mit Rom abgeschlossen hatte, und des Königs unvermuteter Rückzug, der die hochgespannten Hoffnungen der italischen Bundesgenossen gänzlich täuschte, wogen zum großen Teil den Eindruck des Sieges von Herakleia auf. Die Italiker beschwerten sich über die Lasten des Krieges, namentlich über die schlechte Mannszucht der bei ihnen einquartierten Söldner, und der König, müde des kleinlichen Gezänks und des unpolitischen wie unmilitärischen Gehabens seiner Bundesgenossen, fing an zu ahnen, daß die Aufgabe, die ihm zugefallen war, trotz aller taktischen Erfolge politisch unlösbar sein möge. Die Ankunft einer römischen Gesandtschaft, dreier Konsulate, darunter der Sieger von Thurii, Gaius Fabricius, ließ einen Augenblick wieder die Friedenshoffnungen bei ihm erwachen; allein es zeigte sich bald, daß sie nur Vollmacht hatte, wegen Lösung oder Auswechselung der Gefangenen zu unterhandeln. Pyrrhos schlug diese Forderung ab, allein er entließ zur Feier der Saturnalien sämtliche Gefangene auf ihr Ehrenwort; daß sie es hielten und daß der römische Gesandte einen Bestechungsversuch abwies, hat man in der Folgezeit in unschicklichster und mehr für die Ehrlosigkeit der späteren als die Ehrenhaftigkeit der früheren Zeit bezeichnender Weise gefeiert.

Mit dem Frühjahr 475 (279) ergriff Pyrrhos abermals die Offensive und rückte in Apulien ein, wohin das römische Heer ihm entgegenkam. In der Hoffnung durch einen entscheidenden Sieg die römische Symmachie in diesen Landschaften zu erschüttern, bot der König eine zweite Schlacht an und die Römer verweigerten sie nicht. Bei Ausculum (Ascoli di Puglia) trafen beide Heere aufeinander. Unter Pyrrhos' Fahnen fochten außer seinen epeirotischen und makedonischen Truppen die italischen Söldner, die Bürgerwehr – die sogenannten Weißschilde – von Tarent und die verbündeten Lucaner, Brettier und Samniten, zusammen 70000 Mann zu Fuß, davon 16000 Griechen und Epeiroten, über 8000 Reiter und 19 Elefanten. Mit den Römern standen an diesem Tage die Latiner, Kampaner, Volsker, Sabiner, Umbrer, Marruciner, Paeligner, Frentaner und Arpaner; auch sie zählten über 70000 Mann zu Fuß, darunter 20000 römische Bürger, und 8000 Reiter. Beide Teile hatten in ihrem Heerwesen Änderungen vorgenommen. Pyrrhos, mit scharfem Soldatenblick die Vorzüge der römischen Manipularordnung erkennend, hatte auf den Flügeln die lange Front seiner Phalangen vertauscht mit einer der Kohortenstellung nachgebildeten unterbrochenen Aufstellung in Fähnlein und, vielleicht nicht minder aus politischen wie aus militärischen Gründen, zwischen die Abteilungen seiner eigenen Leute die tarentinischen und samnitischen Kohorten eingeschoben; im Mitteltreffen allein stand die epeirotische Phalanx in geschlossener Reihe. Die Römer führten zur Abwehr der Elefanten eine Art Streitwagen heran, aus denen Feuerbecken an eisernen Stangen hervorragten und auf denen bewegliche, zum Herablassen eingerichtete und in Eisenstachel endende Maste befestigt waren – gewissermaßen das Vorbild der Enterbrücken, die im Ersten Punischen Krieg eine so große Rolle spielen sollten.

Nach dem griechischen Schlachtbericht, der minder parteiisch scheint als der uns auch vorliegende römische, waren die Griechen am ersten Tage im Nachteil, da sie weder dazu gelangten, an den schroffen und sumpfigen Flußufern, wo sie gezwungen wurden, das Gefecht anzunehmen, ihre Linie zu entwickeln, noch Reiterei und Elefanten ins Gefecht zu bringen. Am zweiten Tage kam dagegen Pyrrhos den Römern in der Besetzung des durchschnittenen Terrains zuvor und erreichte so ohne Verlust die Ebene, wo er seine Phalanx ungestört entfalten konnte. Vergeblich stürzten sich die Römer verzweifelten Muts mit ihren Schwertern auf die Sarissen; die Phalanx stand unerschütterlich jedem Angriff von vorn, doch vermochte auch sie es nicht, die römischen Legionen zum Weichen zu bringen. Erst als die zahlreiche Bedeckung der Elefanten die auf den römischen Streitwagen fechtende Mannschaft durch Pfeile und Schleudersteine vertrieben und der Bespannung die Stränge zerschnitten hatte und nun die Elefanten gegen die römische Linie anprallten, kam dieselbe ins Schwanken. Das Weichen der Bedeckungsmannschaft der römischen Wagen gab das Signal zur allgemeinen Flucht, die indes nicht sehr zahlreiche Opfer kostete, da das nahe Lager die Verfolgten aufnahm. Daß während des Haupttreffens ein von der römischen Hauptmacht abgesondertes arpanisches Korps das schwach besetzte epeirotische Lager angegriffen und in Brand gesteckt habe, meldet nur der römische Schlachtbericht; wenn es aber auch richtig ist, so haben doch die Römer auf alle Fälle mit Unrecht behauptet, daß die Schlacht unentschieden geblieben sei. Beide Berichte stimmen vielmehr darin überein, daß das römische Heer über den Fluß zurückging und Pyrrhos im Besitz des Schlachtfeldes blieb. Die Zahl der Gefallenen war nach dem griechischen Berichte auf römischer Seite 6000, auf griechischer 3505Diese Zahlen scheinen glaubwürdig. Der römische Bericht gibt, wohl an Toten und Verwundeten, für jede Seite 15000 Mann an, ein späterer sogar auf römischer 5000, auf griechischer 20000 Tote. Es mag das hier Platz finden um an einem der seltenen Beispiele, wo Kontrolle möglich ist, die fast ausnahmslose Unglaubwürdigkeit der Zahlenangaben zu zeigen, in denen die Lüge bei den Annalisten lawinenartig anschwillt.; unter den Verwundeten war der König selbst, dem ein Wurfspieß den Arm durchbohrt hatte, während er wie immer im dichtesten Getümmel kämpfte. Wohl war es ein Sieg, den Pyrrhos erfochten hatte, aber es waren unfruchtbare Lorbeeren; als Feldherrn wie als Soldaten machte der Sieg dem König Ehre, aber seine politischen Zwecke hat er nicht gefördert. Pyrrhos bedurfte eines glänzenden Erfolges, der das römische Heer auflöste und den schwankenden Bundesgenossen die Gelegenheit und den Anstoß zum Parteiwechsel gab; da aber die römische Armee und die römische Eidgenossenschaft ungebrochen geblieben und das griechische Heer, das nichts war ohne seinen Feldherrn, durch dessen Verwundung auf längere Zeit angefesselt ward, mußte er wohl den Feldzug verloren geben und in die Winterquartiere gehen, die der König in Tarent, die Römer diesmal in Apulien nahmen. Immer deutlicher offenbarte es sich, daß militärisch die Hilfsquellen des Königs den römischen ebenso nachstanden, wie politisch die lose und widerspenstige Koalition den Vergleich nicht aushielt mit der festgegründeten römischen Symmachie. Wohl konnte das Überraschende und Gewaltige in der griechischen Kriegführung, das Genie des Feldherrn noch einen Sieg mehr wie die von Herakleia und Ausculum erfechten, aber jeder neue Sieg vernutzte die Mittel zu weiteren Unternehmungen und es war klar, daß die Römer schon jetzt sich als die Stärkeren fühlten und den endlichen Sieg mit mutiger Geduld erharrten. Dieser Krieg war nicht das feine Kunstspiel, wie die griechischen Fürsten es übten und verstanden; an der vollen und gewaltigen Energie der Landwehr zerschellten alle strategischen Kombinationen. Pyrrhos fühlte, wie die Dinge standen; überdrüssig seiner Siege und seine Bundesgenossen verachtend, harrte er nur aus, weil die militärische Ehre ihm vorschrieb, Italien nicht zu verlassen, bevor er seine Schutzbefohlenen vor den Barbaren gesichert haben würde. Es war bei seinem ungeduldigen Naturell vorauszusetzen, daß er den ersten Vorwand ergreifen würde, um der lästigen Pflicht sich zu entledigen; und die Veranlassung, sich von Italien zu entfernen, boten bald die sizilischen Angelegenheiten ihm dar.

Nach Agathokles' Tode (465 289) fehlte es den sizilischen Griechen an jeder leitenden Macht. Während in den einzelnen hellenischen Städten unfähige Demagogen und unfähige Tyrannen einander ablösten, dehnten die Karthager, die alten Herren der Westspitze, ihre Herrschaft ungestört aus. Nachdem Akragas ihnen erlegen war, glaubten sie die Zeit gekommen, um zu dem seit Jahrhunderten im Auge behaltenen Ziel endlich den letzten Schritt zu tun und die ganze Insel unter ihre Botmäßigkeit zu bringen: sie wandten sich zum Angriff auf Syrakus. Die Stadt, die einst mit ihren Heeren und Flotten Karthago den Besitz der Insel streitig gemacht hatte, war durch den inneren Hader und die Schwäche des Regiments so tief herabgekommen, daß sie ihre Rettung suchen mußte in dem Schutz ihrer Mauern und in auswärtiger Hilfe; und niemand konnte diese gewähren als König Pyrrhos. Pyrrhos war des Agathokles Tochtermann, sein Sohn, der damals sechzehnjährige Alexander, des Agathokles Enkel, beide in jeder Beziehung die natürlichen Erben der hochfliegenden Pläne des Herrn von Syrakus; und wenn es mit der Freiheit doch zu Ende war, konnte Syrakus Ersatz darin finden, die Hauptstadt eines westhellenischen Reiches zu sein. So trugen die Syrakusaner gleich den Tarentinern und unter ähnlichen Bedingungen dem König Pyrrhos freiwillig die Herrschaft entgegen (um 475 279), und durch eine seltene Fügung der Dinge schien sich alles zu vereinigen zum Gelingen der großartigen, zunächst auf den Besitz von Tarent und Syrakus gebauten Pläne des Epeirotenkönigs.

Freilich war die nächste Folge von dieser Vereinigung der italischen und sizilischen Griechen unter eine Hand, daß auch die Gegner sich enger zusammenschlossen. Karthago und Rom verwandelten ihre alten Handelsverträge jetzt in ein Offensiv- und Defensivbündnis gegen Pyrrhos (475 279), dessen Bedingungen dahin lauteten, daß, wenn Pyrrhos römisches oder karthagisches Gebiet betrete, der nicht angegriffene Teil dem angegriffenen auf dessen Gebiet Zuzug leisten und die Hilfstruppen selbst besolden solle; daß in solchem Falle Karthago die Transportschiffe zu stellen und auch mit der Kriegsflotte den Römern beizustehen sich verpflichte, doch solle deren Bemannung nicht gehalten sein, zu Lande für die Römer zu fechten; daß endlich beide Staaten sich das Wort gäben, keinen Sonderfrieden mit Pyrrhos zu schließen. Der Zweck des Vertrages war auf römischer Seite, einen Angriff auf Tarent möglich zu machen und Pyrrhos von der Heimat abzuschneiden, was beides ohne Mitwirkung der punischen Flotte nicht ausführbar war, auf seiten der Karthager, den König in Italien festzuhalten, um ihre Absichten auf Syrakus ungestört ins Werk setzen zu könnenDie späteren Römer und mit ihnen die neueren geben dem Bündnis die Wendung, als hätten die Römer absichtlich vermieden, die karthagische Hilfe in Italien anzunehmen. Das wäre unvernünftig gewesen, und die Tatsachen sprechen dagegen. Daß Mago in Ostia nicht landete, erklärt sich nicht aus solcher Vorsicht, sondern einfach daraus, daß Latium von Pyrrhos ganz und gar nicht bedroht war und karthagischen Beistandes also nicht bedurfte; und vor Rhegion kämpften die Karthager allerdings für Rom.. Es lag also im Interesse beider Mächte, zunächst sich des Meeres zwischen Italien und Sizilien zu versichern. Eine starke karthagische Flotte von 120 Segeln unter dem Admiral Mago ging von Ostia, wohin Mago sich begeben zu haben scheint, um jenen Vertrag abzuschließen, nach der sizilischen Meerenge. Die Mamertiner, die für ihre Frevel gegen die griechische Bevölkerung Messanas die gerechte Strafe erwartete, wenn Pyrrhos in Sizilien und Italien ans Regiment kam, schlossen sich eng an die Römer und Karthager und sicherten diesen die sizilische Seite des Passes. Gern hätten die Verbündeten auch Rhegion auf der gegenüberliegenden Küste in ihre Gewalt gebracht; allein verzeihen konnte Rom der kampanischen Besatzung unmöglich, und ein Versuch der vereinigten Römer und Karthager, sich der Stadt mit gewaffneter Hand zu bemächtigen, schlug fehl. Von dort segelte die karthagische Flotte nach Syrakus und blockierte die Stadt von der Seeseite, während gleichzeitig ein starkes phönikisches Heer die Belagerung zu Lande begann (476 278). Es war hohe Zeit, daß Pyrrhos in Syrakus erschien; aber freilich standen in Italien die Angelegenheiten keineswegs so, daß er und seine Truppen dort entbehrt werden konnten. Die beiden Konsuln des Jahres 476 (278) Gaius Fabricius Luscinus und Quintus Aemilius Papus, beide erprobte Generale, hatten den neuen Feldzug kräftig begonnen, und obwohl bisher die Römerin diesem Kriege nur Niederlagen erlitten hatten, waren nicht sie es, sondern die Sieger, die sich ermattet fühlten und den Frieden herbeiwünschten. Pyrrhos machte noch einen Versuch, ein leidliches Abkommen zu erlangen. Der Konsul Fabricius hatte dem König einen Elenden zugesandt, der ihm den Antrag gemacht, gegen gute Bezahlung den König zu vergiften. Zum Dank gab der König nicht bloß alle römischen Gefangenen ohne Lösegeld frei, sondern er fühlte sich so hingerissen von dem Edelsinn seiner tapferen Gegner, daß er zur Belohnung ihnen selber einen ungemein billigen und günstigen Frieden antrug. Kineas scheint noch einmal nach Rom gegangen zu sein und Karthago ernstlich gefürchtet zu haben, daß sich Rom zum Frieden bequeme. Indes der Senat blieb fest und wiederholte seine frühere Antwort. Wollte der König nicht Syrakus den Karthagern in die Hände fallen und damit seinen großen Plan sich zerstören lassen, so blieb ihm nichts anderes übrig, als seine italischen Bundesgenossen preiszugeben und sich vorläufig auf den Besitz der wichtigsten Hafenstädte, namentlich von Tarent und Lokri, zu beschränken. Vergebens beschworen ihn die Lucaner und Samniten, sie nicht im Stich zu lassen; vergebens forderten die Tarentiner ihn auf, entweder seiner Feldherrnpflicht nachzukommen oder die Stadt ihnen zurückzugeben. Den Klagen und Vorwürfen setzte der König Vertröstungen auf künftige bessere Zeiten oder auch derbe Abweisung entgegen; Milon blieb in Tarent zurück, des Königs Sohn Alexander in Lokri und mit der Hauptmacht schiffte noch im Frühjahr 476 (278) sich Pyrrhos in Tarent nach Syrakus ein.

Nach Pyrrhos' Abzug erhielten die Römer freie Hand in Italien, wo niemand ihnen auf offenem Felde zu widerstehen wagte und die Gegner überall sich einschlossen in ihre Festen oder in ihre Wälder. Indes der Kampf ging nicht so schnell zu Ende, wie man wohl gehofft haben mochte, woran teils die Natur dieses Gebirgs- und Belagerungskrieges schuld war, teils wohl auch die Erschöpfung der Römer, von deren furchtbaren Verlusten das Sinken der Bürgerrolle von 473 (281) auf 479 (275) um 17000 Köpfe zeugt. Noch im Jahre 476 (278) gelang es dem Konsul Gaius Fabricius, die bedeutende tarentinische Pflanzstadt Herakleia zu einem Sonderfrieden zu bringen, der ihr unter den günstigsten Bedingungen gewährt ward. Im Feldzug von 477 (277) schlug man sich in Samnium herum, wo ein leichtsinnig unternommener Angriff auf die verschanzten Höhen den Römern viele Leute kostete, und wandte sich alsdann nach dem südlichen Italien, wo die Lucaner und Brettier geschlagen wurden. Dagegen kam bei einem Versuch, Kroton zu überrumpeln, Milon von Tarent aus den Römern zuvor; die epeirotische Besatzung machte alsdann sogar einen glücklichen Ausfall gegen das belagernde Heer. Indes gelang es endlich dem Konsul dennoch, dieselbe durch eine Kriegslist zum Abmarsch zu bestimmen und der unverteidigten Stadt sich zu bemächtigen (477 277). Wichtiger war es, daß die Lokrenser, die früher die römische Besatzung dem König ausgeliefert hatten, jetzt, den Verrat durch Verrat sühnend, die epeirotische erschlugen; womit die ganze Südküste in den Händen der Römer war mit Ausnahme von Rhegion und Tarent. Indes mit diesen Erfolgen war man im wesentlichen doch wenig gefördert. Unteritalien selbst war längst wehrlos; Pyrrhos aber war nicht bezwungen, solange Tarent in seinen Händen und ihm damit die Möglichkeit blieb, den Krieg nach Belieben wieder zu erneuern, und an die Belagerung dieser Stadt konnten die Römer nicht denken. Selbst davon abgesehen, daß in dem durch Philipp von Makedonien und Demetrios den Belagerer umgeschaffenen Festungskrieg die Römer gegen einen erfahrenen und entschlossenen griechischen Kommandanten im entschiedensten Nachteil waren, bedurfte es dazu einer starken Flotte, und obwohl der karthagische Vertrag den Römern Unterstützung zur See verhieß, so standen doch Karthagos eigene Angelegenheiten in Sizilien durchaus nicht so, daß es diese hätte gewähren können.

Pyrrhos' Landung auf der Insel, welche trotz der karthagischen Flotte ungehindert erfolgt war, hatte dort mit einem Schlage die Lage der Dinge verändert. Er hatte Syrakus sofort entsetzt, alle freien Griechenstädte in kurzer Zeit in seiner Hand vereinigt und als Haupt der sikeliotischen Konföderation den Karthagern fast ihre sämtlichen Besitzungen entrissen. Kaum vermochten mit Hilfe der damals auf dem Mittelmeer ohne Nebenbuhler herrschenden karthagischen Flotte sich die Karthager in Lilybäon, die Mamertiner in Messana, und auch hier unter steten Angriffen, zu behaupten. Unter solchen Umständen wäre in Gemäßheit des Vertrags von 475 (279) viel eher Rom im Fall gewesen, den Karthagern auf Sizilien Beistand zu leisten, als Karthago mit seiner Flotte den Römern Tarent erobern zu helfen; überhaupt aber war man eben von keiner Seite sehr geneigt, dem Bundesgenossen die Macht zu sichern oder gar zu erweitern. Karthago hatte den Römern die Hilfe erst angeboten, als die wesentliche Gefahr vorüber war; diese ihrerseits hatten nichts getan, den Abzug des Königs aus Italien, den Sturz der karthagischen Macht in Sizilien zu verhindern. Ja in offener Verletzung der Verträge hatte Karthago sogar dem König einen Sonderfrieden angetragen und gegen den ungestörten Besitz von Lilybäon sich erboten, auf die übrigen sizilischen Besitzungen zu verzichten, sogar dem König Geld und Kriegsschiffe zur Verfügung zu stellen, natürlich zur Überfahrt nach Italien und zur Erneuerung des Krieges gegen Rom. Indes es war einleuchtend, daß mit dem Besitz von Lilybäon und der Entfernung des Königs die Stellung der Karthager auf der Insel ungefähr dieselbe geworden wäre, wie sie vor Pyrrhos' Landung gewesen war; sich selbst überlassen waren die griechischen Städte ohnmächtig und das verlorene Gebiet leicht wiedergewonnen. So schlug Pyrrhos den nach zwei Seiten hin perfiden Antrag aus und ging daran, sich selber eine Kriegsflotte zu erbauen. Nur Unverstand und Kurzsichtigkeit haben dies später getadelt; es war vielmehr ebenso notwendig als mit den Mitteln der Insel leicht durchzuführen. Abgesehen davon, daß der Herr von Ambrakia, Tarent und Syrakus nicht ohne Seemacht sein konnte, bedurfte er der Flotte, um Lilybäon zu erobern, um Tarent zu schützen, um Karthago daheim anzugreifen, wie es Agathokles, Regulus, Scipio vor- und nachher mit so großem Erfolg getan. Nie stand Pyrrhos seinem Ziele näher als im Sommer 478 (276), wo er Karthago gedemütigt vor sich sah, Sizilien beherrschte und mit Tarents Besitz einen festen Fuß in Italien behauptete, und wo die neugeschaffene Flotte, die alle diese Erfolge zusammenknüpfen, sichern und steigern sollte, zur Abfahrt fertig im Hafen von Syrakus lag.

Die wesentliche Schwäche von Pyrrhos' Stellung beruhte auf seiner fehlerhaften inneren Politik. Er regierte Sizilien wie er Ptolemaeos hatte in Ägypten herrschen sehen; er respektierte die Gemeindeverfassungen nicht, setzte seine Vertrauten zu Amtleuten über die Städte wann und auf so lange es ihm gefiel, gab anstatt der einheimischen Geschworenen seine Hofleute zu Richtern, sprach Konfiskationen, Verbannungen, Todesurteile nach Gutdünken aus und selbst über diejenigen, die seine Überkunft nach Sizilien am lebhaftesten betrieben hatten, legte Besatzungen in die Städte und beherrschte Sizilien nicht als der Führer des Nationalbundes, sondern als König. Mochte er dabei nach orientalisch-hellenistischen Begriffen sich ein guter und weiser Regent zu sein dünken und auch wirklich sein, so ertrugen doch die Griechen diese Verpflanzung des Diadochensystems nach Syrakus mit aller Ungeduld einer in langer Freiheitsagonie aller Zucht entwöhnten Nation; sehr bald dünkte das karthagische Joch dem törichten Volk erträglicher als das neue Soldatenregiment. Die bedeutendsten Städte knüpften mit den Karthagern, ja mit den Mamertinern Verbindungen an; ein starkes karthagisches Heer wagte wieder, sich auf der Insel zu zeigen und, überall von den Griechen unterstützt, machte es reißende Fortschritte. Zwar in der Schlacht, die Pyrrhos ihm lieferte, war das Glück wie immer mit dem "Adler"; allein es hatte sich bei dieser Gelegenheit offenbart, wie die Stimmung auf der Insel war und was kommen konnte und mußte, wenn der König sich entfernte.

Zu diesem ersten und wesentlichsten Fehler fügte Pyrrhos einen zweiten: er ging mit der Flotte statt nach Lilybäon nach Tarent. Augenscheinlich mußte er, eben bei der Gärung in den Gemütern der Sikelioten, vor allen Dingen erst von dieser Insel die Karthager ganz verdrängt und damit den Unzufriedenen den letzten Rückhalt abgeschnitten haben, ehe er nach Italien sich wenden durfte; hier war nichts zu versäumen, denn Tarent war ihm sicher genug und an den übrigen Bundesgenossen, nachdem sie einmal aufgegeben waren, jetzt wenig gelegen. Es ist begreiflich, daß sein Soldatensinn ihn trieb, den nicht sehr ehrenvollen Abzug vom Jahre 476 (278) durch eine glänzende Wiederkehr auszutilgen und daß ihm das Herz blutete, wenn er die Klagen der Lucaner und Samniten vernahm. Allein Aufgaben, wie sie Pyrrhos sich gestellt hatte, können nur gelöst werden von eisernen Naturen, die das Mitleid und selbst das Ehrgefühl zu beherrschen vermögen; und eine solche war Pyrrhos nicht.

Die verhängnisvolle Einschiffung fand statt gegen das Ende des Jahres 478 (276). Unterwegs hatte die neue syrakusanische Flotte mit der karthagischen ein heftiges Gefecht zu bestehen und büßte darin eine beträchtliche Anzahl Schiffe ein. Die Entfernung des Königs und die Kunde von diesem ersten Unfall genügten zum Sturz des sikeliotischen Reiches; auf sie hin weigerten alle Städte dem abwesenden König Geld und Truppen und der glänzende Staat brach schneller noch als er entstanden war wiederum zusammen, teils weil der König selbst die Treue und Liebe, auf der jedes Gemeinwesen ruht, in den Herzen seiner Untertanen untergraben hatte, teils weil es dem Volk an der Hingebung fehlte, zur Rettung der Nationalität auf vielleicht nur kurze Zeit der Freiheit zu entsagen. Damit war Pyrrhos' Unternehmen gescheitert, der Plan seines Lebens ohne Aussicht dahin; er ist fortan ein Abenteurer, der es fühlt, daß er viel gewesen und nichts mehr ist, der den Krieg nicht mehr als Mittel zum Zwecke führt, sondern, um in wildem Würfelspiel sich zu betäuben und womöglich im Schlachtgetümmel einen Soldatentod zu finden. An der italischen Küste angelangt, begann der König mit einem Versuch, sich Rhegions zu bemächtigen, aber mit Hilfe der Mamertiner schlugen die Kampaner den Angriff ab, und in dem hitzigen Gefecht vor der Stadt ward der König selbst verwundet, indem er einen feindlichen Offizier vom Pferde hieb. Dagegen überrumpelte er Lokri, dessen Einwohner die Niedermetzelung der epeirotischen Besatzung schwer büßten, und plünderte den reichen Schatz des Persephonetempels daselbst, um seine leere Kasse zu füllen. So gelangte er nach Tarent, angeblich mit 20000 Mann zu Fuß und 3000 Reitern. Aber es waren nicht mehr die erprobten Veteranen von vordem und nicht mehr begrüßten die Italiker in ihnen ihre Retter; das Vertrauen und die Hoffnung, damit man den König fünf Jahre zuvor empfing, waren gewichen, den Verbündeten Geld und Mannschaft ausgegangen. Den schwer bedrängten Samniten, in deren Gebiet die Römer 478/79 (276/75) überwintert hatten, zu Hilfe rückte der König im Frühjahr 479 (275) ins Feld und zwang bei Benevent auf dem Arusinischen Felde den Konsul Manius Curius zur Schlacht, bevor er sich mit seinem von Lucanien heranrückenden Kollegen vereinigen konnte. Aber die Heeresabteilung, die den Römern in die Flanke zu fallen bestimmt war, verirrte sich während des Nachtmarsches in den Wäldern und blieb im entscheidenden Augenblick aus; und nach heftigem Kampf entschieden auch hier wieder die Elefanten die Schlacht, aber diesmal für die Römer, indem sie, von den zur Bedeckung des Lagers aufgestellten Schützen in Verwirrung gebracht, auf ihre eigenen Leute sich warfen. Die Sieger besetzten das Lager; in ihre Hände fielen 1300 Gefangene und vier Elefanten – die ersten, die Rom sah, außerdem eine unermeßliche Beute, aus deren Erlös später in Rom der Aquädukt, welcher das Aniowasser von Tibur nach Rom führte, gebaut ward. Ohne Truppen, um das Feld zu halten, und ohne Geld sandte Pyrrhos an seine Verbündeten, die ihm zur Ausrüstung nach Italien gesteuert hatten, die Könige von Makedonien und Asien; aber auch in der Heimat fürchtete man ihn nicht mehr und schlug die Bitte ab. Verzweifelnd an dem Erfolg gegen Rom und erbittert durch diese Weigerungen ließ Pyrrhos Besatzung in Tarent und ging selber noch im selben Jahre (479 275) heim nach Griechenland, wo eher noch als bei dem stetigen und gemessenen Gang der italischen Verhältnisse sich dem verzweifelten Spieler eine Aussicht eröffnen mochte. In der Tat gewann er nicht bloß schnell zurück, was von seinem Reiche war abgerissen worden, sondern er griff noch einmal und nicht ohne Erfolg nach der makedonischen Krone. Allein an Antigonos Gonatas' ruhiger und umsichtiger Politik und mehr noch an seinem eigenen Ungestüm und der Unfähigkeit, den stolzen Sinn zu zähmen, scheiterten auch seine letzten Pläne; er gewann noch Schlachten, aber keinen dauernden Erfolg mehr und fand sein Ende in einem elenden Straßengefecht im peloponnesischen Argos (482 272).

In Italien ist der Krieg zu Ende mit der Schlacht bei Benevent; langsam verenden die letzten Zuckungen der nationalen Partei. Zwar so lange der Kriegsfürst, dessen mächtiger Arm es gewagt hatte, dem Schicksal in die Zügel zu fallen, noch unter den Lebenden war, hielt er, wenngleich abwesend, gegen Rom die feste Burg von Tarent. Mochte auch nach des Königs Entfernung in der Stadt die Friedenspartei die Oberhand gewinnen, Milon, der für Pyrrhos darin den Befehl führte, wies ihre Anmutungen ab und ließ die römisch gesinnten Städter in dem Kastell, das sie im Gebiet von Tarent sich errichtet hatten, auf ihre eigene Hand mit Rom Frieden schließen, wie es ihnen beliebte, ohne darum seine Tore zu öffnen. Aber als nach Pyrrhos' Tode eine karthagische Flotte in den Hafen einlief und Milon die Bürgerschaft im Begriff sah, die Stadt an die Karthager auszuliefern, zog er es vor, dem römischen Konsul Lucius Papirius die Burg zu übergeben (482 272) und damit für sich und die Seinigen freien Abzug zu erkaufen. Für die Römer war dies ein ungeheurer Glücksfall. Nach den Erfahrungen, die Philipp vor Perinth und Byzanz, Demetrios vor Rhodos, Pyrrhos vor Lilybäon gemacht hatten, läßt sich bezweifeln, ob die damalige Strategik überhaupt imstande war, eine wohlbefestigte und wohlverteidigte und von der See her zugängliche Stadt zur Übergabe zu zwingen; und welche Wendung hätten die Dinge nehmen mögen, wenn Tarent das in Italien für die Phöniker geworden wäre, was in Sizilien Lilybäon für sie gewesen war! Indes das Geschehene war nicht zu ändern. Der karthagische Admiral, da er die Burg in den Händen der Römer sah, erklärte, nur vor Tarent erschienen zu sein, um dem Vertrage gemäß den Bundesgenossen bei der Belagerung der Stadt Hilfe zu leisten, und ging unter Segel nach Afrika; und die römische Gesandtschaft, welche wegen der versuchten Okkupation von Tarent Aufklärung zu fordern und Beschwerde zu führen nach Karthago gesandt ward, brachte nichts zurück als die feierliche und eidliche Bekräftigung dieser angeblichen bundesfreundlichen Absicht, wobei man denn auch in Rom vorläufig sich beruhigte. Die Tarentiner erhielten, vermutlich durch Vermittlung ihrer Emigrierten, die Autonomie von den Römern zurück; aber Waffen und Schiffe mußten ausgeliefert und die Mauern niedergerissen werden.

In demselben Jahre, in dem Tarent römisch ward, unterwarfen sich endlich auch die Samniten, Lucaner und Brettier, welche letztere die Hälfte des einträglichen und für den Schiffbau wichtigen Silawaldes abtreten mußten.

Endlich traf auch die seit zehn Jahren in Rhegion hausende Bande die Strafe für den gebrochenen Fahneneid wie für den Mord der rheginischen Bürgerschaft und der Besatzung von Kroton. Es war zugleich die allgemeine Sache der Hellenen gegen die Barbaren, welche Rom hier vertrat; der neue Herr von Syrakus, Hieron, unterstützte darum auch die Römer vor Rhegion durch Sendung von Lebensmitteln und Zuzug und machte gleichzeitig einen mit der römischen Expedition gegen Rhegion kombinierten Angriff auf deren Stamm- und Schuldgenossen in Sizilien, die Mamertiner in Messana. Die Belagerung der letzteren Stadt zog sich sehr in die Länge; dagegen wurde Rhegion, obwohl auch hier die Meuterer hartnäckig und lange sich wehrten, im Jahre 484 (270) von den Römern erstürmt, was von der Besatzung übrig war, in Rom auf offenem Markte gestäupt und enthauptet, die alten Einwohner aber zurückgerufen und soviel möglich in ihr Vermögen wieder eingesetzt. So war im Jahre 484 (270) ganz Italien zur Untertänigkeit gebracht. Nur die hartnäckigsten Gegner Roms, die Samniten, setzten trotz des offiziellen Friedensschlusses noch als "Räuber" den Kampf fort, sodaß sogar im Jahre 485 (269) noch einmal beide Konsuln gegen sie geschickt werden mußten. Aber auch der hochherzigste Volksmut, die tapferste Verzweiflung gehen einmal zu Ende; Schwert und Galgen brachten endlich auch den samnitischen Bergen die Ruhe.

Zur Sicherung dieser ungeheuren Erwerbungen wurde wiederum eine Reihe von Kolonien angelegt: in Lucanien Paestum und Cosa (481 273), als Zwingburgen für Samnium Beneventum (486 268) und Aesernia (um 491 263), als Vorposten gegen die Gallier Ariminum (486 268), in Picenum Firmum (um 490 264) und die Bürgerkolonie Castrum novum; die Fortführung der großen Südchaussee, welche an der Festung Benevent eine neue Zwischenstation zwischen Capua und Venusia erhielt, bis zu den Häfen von Tarent und Brundisium und die Kolonisierung des letzteren Seeplatzes, den die römische Politik zum Nebenbuhler und Nachfolger des tarentinischen Emporiums sich ausersehen hatte, wurden vorbereitet. Die neuen Festungs- und Straßenanlagen veranlaßten noch einige Kriege mit den kleinen Völkerschaften, deren Gebiet durch dieselben geschmälert ward, den Picentern (485, 486 269, 268), von denen eine Anzahl in die Gegend von Salernum verpflanzt ward, den Sallentinern um Brundisium (487, 488 267, 266), den umbrischen Sassinaten (487, 488 267, 266), welche letzte nach der Austreibung der Senonen das Gebiet von Ariminum besetzt zu haben scheinen. Durch diese Anlagen ward die Herrschaft Roms über das unteritalische Binnenland und die ganze italische Ostküste vom Ionischen Meer bis zur keltischen Grenze ausgedehnt.

Bevor wir die politische Ordnung darstellen, nach der das also geeinigte Italien von Rom aus regiert ward, bleibt es noch übrig, auf die Seeverhältnisse im vierten und fünften Jahrhundert einen Blick zu werfen. Es waren in dieser Zeit wesentlich Syrakus und Karthago, die um die Herrschaft in den westlichen Gewässern miteinander rangen; im ganzen überwog trotz der großen Erfolge, welche Dionysios (348-389 406-365), Agathokles (437-465 317-289) und Pyrrhos (476-478 278-276) vorübergehend zur See erlangten, doch hier Karthago und sank Syrakus mehr und mehr zu einer Seemacht zweiten Ranges herab. Mit Etruriens Bedeutung zur See war es völlig vorbei; die bisher etruskische Insel Korsika kam, wenn nicht gerade in den Besitz, doch unter die maritime Suprematie der Karthager. Tarent, das eine Zeitlang noch eine Rolle gespielt hatte, ward durch die römische Okkupation gebrochen. Die tapferen Massalioten behaupteten sich wohl in ihren eigenen Gewässern; aber in die Vorgänge auf den italischen griffen sie nicht wesentlich ein. Die übrigen Seestädte kamen kaum noch ernstlich in Betracht.

Rom selber entging dem gleichen Schicksal nicht; in seinen eigenen Gewässern herrschten ebenfalls fremde Flotten. Wohl war es Seestadt von Haus aus und ist in der Zeit seiner Frische seinen alten Traditionen niemals so untreu geworden, daß es die Kriegsmarine gänzlich vernachlässigt hätte, und nie so töricht gewesen, bloß Kontinentalmacht sein zu wollen. Latium lieferte zum Schiffbau die schönsten Stämme, welche die gerühmten unteritalischen bei weitem übertrafen, und die fortdauernd in Rom unterhaltenen Docks beweisen allein schon, daß man dort nie darauf verzichtet hat, eine eigene Flotte zu besitzen. Indes während der gefährlichen Krisen, welche die Vertreibung der Könige, die inneren Erschütterungen in der römisch-latinischen Eidgenossenschaft und die unglücklichen Kriege gegen die Etrusker und die Kelten über Rom brachten, konnten die Römer sich um den Stand der Dinge auf dem Mittelmeer nur wenig bekümmern, und bei der immer entschiedener hervortretenden Richtung der römischen Politik auf Unterwerfung des italischen Kontinents verkümmerte die Seemacht. Es ist bis zum Ende des vierten Jahrhunderts (ca. 350) kaum von latinischen Kriegsschiffen die Rede, außer daß auf einem römischen das Weihgeschenk aus der veientischen Beute nach Delphi gesandt ward (360 394). Die Antiaten freilich fuhren fort, ihren Handel mit bewaffneten Schiffen und also auch gelegentlich das Piratengewerbe zu betreiben und der "tyrrhenische Korsar" Postumius, den Timoleon um 415 (339) aufbrachte, könnte allerdings ein Antiate gewesen sein; aber unter den Seemächten jener Zeit zählten sie schwerlich mit und wäre es der Fall gewesen, so würde bei der Stellung Antiums zu Rom darin für Rom nichts weniger als ein Vorteil gelegen haben. Wie weit es um das Jahr 400 (ca. 350) mit dem Verfall der römischen Seemacht gekommen war, zeigt die Ausplünderung der latinischen Küsten durch eine griechische, vermutlich sizilische Kriegsflotte im Jahre 405 (349), während zugleich keltische Haufen das latinische Land brandschatzend durchzogen. Das Jahr darauf (406 348), und ohne Zweifel unter dem unmittelbaren Eindruck dieser bedenklichen Ereignisse, schlossen die römische Gemeinde und die Phöniker von Karthago, beiderseits für sich und die abhängigen Bundesgenossen, einen Handels- und Schiffahrtsvertrag, die älteste römische Urkunde, von der der Text, freilich nur in griechischer Übersetzung, auf uns gekommen istDie Nachweisung, daß die bei Polybios (3, 22) mitgeteilte Urkunde nicht dem Jahre 245 (509), sondern dem Jahre 406 (348) angehört, ist in der Römischen Chronologie bis auf Caesar. 2. Aufl. Berlin 1859, S. 320f., gegeben worden.. Die Römer mußten darin sich verpflichten, die libysche Küste westlich vom Schönen Vorgebirge (Cap Bon), Notfälle ausgenommen, nicht zu befahren; dagegen erhielten sie freien Verkehr gleich den einheimischen auf Sizilien, soweit dies karthagisch war, und in Afrika und Sardinien wenigstens das Recht, gegen den unter Zuziehung der karthagischen Beamten festgestellten und von der karthagischen Gemeinde garantierten Kaufpreis ihre Waren abzusetzen. Den Karthagern scheint wenigstens in Rom, vielleicht in ganz Latium freier Verkehr zugestanden zu sein, nur machten sie sich anheischig, die botmäßigen latinischen Gemeinden nicht zu vergewaltigen, auch, wenn sie als Feinde den latinischen Boden betreten würden, dort nicht Nachtquartier zu nehmen – also ihre Seeräuberzüge nicht in das Binnenland auszudehnen – noch gar Festungen im latinischen Lande anzulegen. Wahrscheinlich in dieselbe Zeit gehört auch der oben schon erwähnte Vertrag zwischen Rom und Tarent, von dessen Entstehungszeit nur berichtet wird, daß er längere Zeit vor 472 (282) abgeschlossen ward; durch denselben verpflichteten sich die Römer, gegen welche Zusicherungen tarentinischerseits wird nicht gesagt, die Gewässer östlich vom Lakinischen Vorgebirge nicht zu befahren, wodurch sie also völlig vom östlichen Becken des Mittelmeeres ausgeschlossen wurden.

Es waren dies Niederlagen so gut wie die an der Allia, und auch der römische Senat scheint sie als solche empfunden und die günstige Wendung, die die italischen Verhältnisse bald nach dem Abschluß der demütigenden Verträge mit Karthago und Tarent für Rom nahmen, mit aller Energie benutzt zu haben, um die gedrückte maritime Stellung zu verbessern. Die wichtigsten Küstenstädte wurden mit römischen Kolonien belegt: der Hafen von Caere, Pyrgi, dessen Kolonisierung wahrscheinlich in diese Zeit fällt; ferner an der Westküste Antium im Jahre 415 (339); Tarracina im Jahre 425 (329), die Insel Pontia 441 (313), womit, da Ardea und Circeii bereits früher Kolonisten empfangen hatten, alle namhaften Seeplätze im Gebiet der Rutuler und Volsker latinische oder Bürgerkolonien geworden waren; weiter im Gebiet der Aurunker Minturnae und Sinuessa im Jahre 459 (295), im lucanischen Paestum und Cosa im Jahre 481 (273), und am adriatischen Litoral Sena gallica und Castrum novum um das Jahr 471 (283), Ariminum im Jahre 486 (268), wozu noch die gleich nach der Beendigung des Pyrrhischen Krieges erfolgte Besetzung von Brundisium hinzukommt. In der größeren Hälfte dieser Ortschaften, den Bürger- oder SeekolonienEs waren dies Pyrgi, Ostia, Antium, Tarracina, Minturnae, Sinuessa, Sena gallica und Castrum novum., war die junge Mannschaft vom Dienst in den Legionen befreit und lediglich bestimmt, die Küsten zu überwachen. Die gleichzeitige wohlüberlegte Bevorzugung der unteritalischen Griechen vor ihren sabellischen Nachbarn, namentlich der ansehnlichen Gemeinden Neapolis, Rhegion, Lokri, Thurii, Herakleia, und deren gleichartige und unter gleichartigen Bedingungen gewährte Befreiung vom Zuzug zum Landheer vollendete das um die Küsten Italiens gezogene römische Netz.

Aber mit einer staatsmännischen Sicherheit, von welcher die folgenden Generationen hätten lernen können, erkannten es die leitenden Männer des römischen Gemeinwesens, daß alle diese Küstenbefestigungen und Küstenbewachungen unzulänglich bleiben mußten, wenn nicht die Kriegsmarine des Staats wieder auf einen achtunggebietenden Fuß gebracht ward. Einen gewissen Grund dazu legte schon nach der Unterwerfung von Antium (416 338) die Abführung der brauchbaren Kriegsgaleeren in die römischen Docks; die gleichzeitige Verfügung indes, daß die Antiaten sich alles Seeverkehrs zu enthalten hättenDiese Angabe ist ebenso bestimmt (Liv. 8,14: interdictum mari Antiati populo est) wie an sich glaubwürdig; denn Antium war ja nicht bloß von Kolonisten, sondern auch noch von der ehemaligen, in der Feindschaft gegen Rom aufgenährten Bürgerschaft bewohnt. Damit im Widerspruch stehen freilich die griechischen Berichte, daß Alexander der Große († 431 323) und Demetrios der Belagerer († 471 283) in Rom über antiatische Seeräuber Beschwerde geführt haben sollen. Der erste aber ist mit dem über die römische Gesandtschaft nach Babylon gleichen Schlages und vielleicht gleicher Quelle. Demetrios dem Belagerer sieht es eher ähnlich, daß er die Piraterie im Tyrrhenischen Meer, das er nie mit Augen gesehen hat, durch Verordnung abschaffte, und undenkbar ist es gerade nicht, daß die Antiaten auch als römische Bürger ihr altes Gewerbe noch trotz des Verbots unter der Hand eine Zeitlang fortgesetzt haben; viel wird indes auch auf die zweite Erzählung nicht zu geben sein., charakterisiert mit schneidender Deutlichkeit, wie ohnmächtig damals die Römer noch zur See sich fühlten und wie völlig ihre Seepolitik noch aufging in der Okkupierung der Küstenplätze. Als sodann die süditalischen Griechenstädte, zuerst 428 (326) Neapel, in die römische Klientel eintraten, machten die Kriegsschiffe, welche jede dieser Städte sich verpflichtete, den Römern als bundesmäßige Kriegshilfe zu stellen, zu einer römischen Flotte wenigstens wieder einen Anfang. Im Jahre 443 (311) wurden weiter infolge eines eigens deswegen gefaßten Bürgerschaftsschlusses zwei Flottenherren (duoviri navales) ernannt, und diese römische Seemacht wirkte im Samnitischen Kriege mit bei der Belagerung von Nuceria. Vielleicht gehört selbst die merkwürdige Sendung einer römischen Flotte von 25 Segeln zur Gründung einer Kolonie auf Korsika, welcher Theophrastos in seiner um 446 (308) geschriebenen Pflanzengeschichte gedenkt, dieser Zeit an. Wie wenig aber mit allem dem unmittelbar erreicht war, zeigt der im Jahre 448 (306) erneuerte Vertrag mit Karthago. Während die Italien und Sizilien betreffenden Bestimmungen des Vertrages von 406 (348) unverändert blieben, wurde den Römern außer der Befahrung der östlichen Gewässer jetzt weiter die früher gestattete des Atlantischen Meers, sowie der Handelsverkehr mit den Untertanen Karthagos in Sardinien und Afrika, endlich wahrscheinlich auch die Festsetzung auf KorsikaNach Servius (Aen. 4, 628) war in den römisch-karthagischen Verträgen bestimmt, es solle kein Römer karthagischen, kein Karthager römischen Boden betreten (vielmehr besetzen), Korsika aber zwischen beiden neutral bleiben (ut neque Romani ad litora Carthaginiensium accederent neque Carthaginienses ad litora Romanorum – Corsica esset media inter Romanos et Carthaginienses). Das scheint hierher zu gehören und die Kolonisierung von Korsika eben durch diesen Vertrag verhindert worden zu sein. untersagt, sodaß nur das karthagische Sizilien und Karthago selbst ihrem Handel geöffnet blieben. Man erkennt hier die mit der Ausdehnung der römischen Küstenherrschaft steigende Eifersucht der herrschenden Seemacht: sie zwang die Römer, sich ihrem Prohibitivsystem zu fügen, sich von den Produktionsplätzen im Okzident und im Orient ausschließen zu lassen – in diesen Zusammenhang gehört noch die Erzählung von der öffentlichen Belohnung des phönikischen Schiffers, der ein in den Atlantischen Ozean ihm nachsteuerndes römisches Fahrzeug mit Aufopferung seines eigenen auf eine Sandbank geführt hatte – und ihre Schiffahrt auf den engen Raum des westlichen Mittelmeers vertragsmäßig zu beschränken, um nur ihre Küste nicht der Plünderung preiszugeben und die alte und wichtige Handelsverbindung mit Sizilien zu sichern. Die Römer mußten sich fügen; aber sie ließen nicht ab von den Bemühungen, ihr Seewesen aus seiner Ohnmacht zu reißen. Eine durchgreifende Maßregel in diesem Sinne war die Einsetzung der vier Flottenquästoren (quaestores classici) im Jahre 487 (267), von denen der erste in Ostia, dem Seehafen der Stadt Rom, seinen Sitz erhielt, der zweite von Cales, damals der Hauptstadt des römischen Kampaniens, aus die kampanischen und großgriechischen, der dritte von Ariminum aus die transapenninischen Häfen zu beaufsichtigen hatte; der Bezirk des vierten ist nicht bekannt. Diese neuen ständigen Beamten waren zwar nicht allein, aber doch mitbestimmt, die Küsten zu überwachen und zum Schutze derselben eine Kriegsmarine zu bilden. Die Absicht des römischen Senats, die Selbständigkeit zur See wiederzugewinnen und teils die maritimen Verbindungen Tarents abzuschneiden, teils den von Epeiros kommenden Flotten das Adriatische Meer zu sperren, teils sich von der karthagischen Suprematie zu emanzipieren, liegt deutlich zutage. Das schon erörterte Verhältnis zu Karthago während des letzten italischen Krieges weist davon die Spuren auf. Zwar zwang König Pyrrhos die beiden großen Städte noch einmal – es war das letzte Mal – zum Abschluß einer Offensivallianz; allein die Lauigkeit und Treulosigkeit dieses Bündnisses, die Versuche der Karthager, sich in Rhegion und Tarent festzusetzen, die sofortige Besetzung Brundisiums durch die Römer nach Beendigung des Krieges zeigen deutlich, wie sehr die beiderseitigen Interessen schon sich einander stießen.

Begreiflicherweise suchte Rom sich gegen Karthago auf die hellenischen Seestaaten zu stützen. Mit Massalia bestand das alte enge Freundschaftsverhältnis ununterbrochen fort. Das nach Veiis Eroberung von Rom nach Delphi gesandte Weihgeschenk ward daselbst in dem Schatzhaus der Massalioten aufbewahrt. Nach der Einnahme Roms durch die Kelten ward in Massalia für die Abgebrannten gesammelt, wobei die Stadtkasse voranging; zur Vergeltung gewährte dann der römische Senat den massaliotischen Kaufleuten Handelsbegünstigungen und räumte bei der Feier der Spiele auf dem Markt neben der Senatorentribüne den Massalioten einen Ehrenplatz (graecostasis) ein. Eben dahin gehören die um das Jahr 448 (306) mit Rhodos und nicht lange nachher mit Apollonia, einer ansehnlichen Kaufstadt an der epeirotischen Küste, von den Römern abgeschlossenen Handels- und Freundschaftsverträge und vor allem die für Karthago sehr bedenkliche Annäherung, welche unmittelbar nach dem Ende des Pyrrhischen Krieges zwischen Rom und Syrakus stattfand.

Wenn also die römische Seemacht zwar mit der ungeheuren Entwicklung der Landmacht auch nicht entfernt Schritt hielt und namentlich die eigene Kriegsmarine der Römer keineswegs war, was sie nach der geographischen und kommerziellen Lage des Staates hätte sein müssen, so fing doch auch sie an, allmählich sich aus der völligen Nichtigkeit, zu welcher sie um das Jahr 400 (354) herabgesunken war, wieder emporzuarbeiten; und bei den großen Hilfsquellen Italiens mochten wohl die Phöniker mit besorgten Blicken diese Bestrebungen verfolgen.

Die Krise über die Herrschaft auf den italischen Gewässern nahte heran; zu Lande war der Kampf entschieden. Zum erstenmal war Italien unter der Herrschaft der römischen Gemeinde zu einem Staat vereinigt. Welche politische Befugnisse dabei die römische Gemeinde den sämtlichen übrigen italischen entzog und in ihren alleinigen Besitz nahm, das heißt, welcher staatsrechtliche Begriff mit dieser Herrschaft Roms zu verbinden ist, wird nirgends ausdrücklich gesagt, und es mangelt selbst, in bezeichnender und klug berechneter Weise, für diesen Begriff an einem allgemeingültigen AusdruckDie Klausel, daß das abhängige Volk sich verpflichtet, "die Hoheit des römischen freundlich gelten zu lassen" (maiestatem populi Romani comiter conservare), ist allerdings die technische Bezeichnung dieser mildesten Untertänigkeitsform, aber wahrscheinlich erst in bedeutend späterer Zeit aufgekommen (Cic. Balb. 16, 35). Auch die privatrechtliche Bezeichnung der Klientel, so treffend sie eben in ihrer Unbestimmtheit das Verhältnis bezeichnet (Dig. 49, 15, 7, 1), ist schwerlich in älterer Zeit offiziell auf dasselbe angewendet worden.. Nachweislich gehörten dazu nur das Kriegs- und Vertrags- und das Münzrecht, so daß keine italische Gemeinde einem auswärtigen Staat Krieg erklären oder mit ihm auch nur verhandeln und kein Courantgeld schlagen durfte, dagegen jede von der römischen Gemeinde erlassene Kriegserklärung und jeder von ihr abgeschlossene Staatsvertrag von Rechtswegen alle übrigen italischen Gemeinden mit band und das römische Silbergeld in ganz Italien gesetzlich gangbar ward; und es ist wahrscheinlich, daß die formulierten Befugnisse der führenden Gemeinde sich nicht weiter erstreckten. Indes notwendig knüpften hieran tatsächlich viel weitergehende Herrschaftsrechte sich an.

Im einzelnen war das Verhältnis, in welchem die Italiker zu der führenden Gemeinde standen, ein höchst ungleiches, und es sind in dieser Hinsicht, außer der römischen Vollbürgerschaft, drei verschiedene Klassen von Untertanen zu unterscheiden. jene selbst vor allem ward so weit ausgedehnt, als es irgend möglich war, ohne den Begriff eines städtischen Gemeinwesens für die römische Kommune völlig aufzugeben. Das alte Bürgergebiet war bis dahin hauptsächlich durch Einzelassignation in der Weise erweitert worden, daß das südliche Etrurien bis gegen Caere und Falerii, die den Hernikern entrissenen Strecken am Sacco und am Anio, der größte Teil der sabinischen Landschaft und große Striche der ehemals volskischen, besonders die pomptinische Ebene in römisches Bauernland umgewandelt und meistenteils für deren Bewohner neue Bürgerbezirke eingerichtet waren. Dasselbe war sogar schon mit dem von Capua abgetretenen Falernerbezirke am Volturnus geschehen. Alle diese außerhalb Rom domizilierten Bürger entbehrten eines eigenen Gemeinwesens und eigener Verwaltung; auf dem assignierten Gebiet entstanden höchstens Marktflecken (fora et conciliabula). In nicht viel anderer Lage befanden sich die nach den oben erwähnten sogenannten Seekolonien entsandten Bürger, denen gleichfalls das römische Vollbürgerrecht verblieb und deren Selbstverwaltung wenig bedeutete. Gegen den Schluß dieser Periode scheint die römische Gemeinde damit begonnen zu haben, den nächstliegenden Passivbürgergemeinden gleicher oder nah verwandter Nationalität das Vollbürgerrecht zu gewähren; welches wahrscheinlich zuerst für Tusculum geschehen istDaß Tusculum, wie es zuerst das Passivbürgerrecht erhielt, so auch zuerst dies mit dem Vollbürgerrecht vertauschte, ist an sich wahrscheinlich, und vermutlich wird in dieser, nicht in jener Beziehung die Stadt von Cicero (Mut. 8, 19) municipium antiquissimum genannt., ebenso vermutlich auch für die übrigen Passivbürgergemeinden im eigentlichen Latium, dann am Ausgang dieser Periode (486 268) auf die sabinischen Städte erstreckt ward, die ohne Zweifel damals schon wesentlich latinisiert waren und in dem letzten schweren Krieg ihre Treue genügend bewährt hatten. Diesen Städten blieb die nach ihrer früheren Rechtsstellung ihnen zukommende beschränkte Selbstverwaltung auch nach ihrer Aufnahme in den römischen Bürgerverband; mehr aus ihnen als aus den Seekolonien haben sich die innerhalb der römischen Vollbürgerschaft bestehenden Sondergemeinwesen und damit im Laufe der Zeit die römische Munizipalordnung herausgebildet. Hiernach wird die römische Vollbürgerschaft am Ende dieser Epoche sich nördlich bis in die Nähe von Caere, östlich bis an den Apennin, südlich bis nach Tarracina erstreckt haben, obwohl freilich von einer eigentlichen Grenze hier nicht die Rede sein kann und teils eine Anzahl Bundesstädte latinischen Rechts, wie Tibur, Praeneste, Signia, Norba, Circeii, sich innerhalb dieser Grenzen befanden, teils außerhalb derselben die Bewohner von Minturnae, Sinuessa, des falernischen Gebiets, der Stadt Sena Gallica und anderer Ortschaften mehr, ebenfalls volles Bürgerrecht besaßen und römische Bauernfamilien vereinzelt oder in Dörfern vereinigt vermutlich schon jetzt durch ganz Italien zerstreut sich fanden.

Unter den untertänigen Gemeinden stehen die Passivbürger (cives sine suffragio), abgesehen von dem aktiven und passiven Wahlrecht, in Rechten und Pflichten den Vollbürgern gleich. Ihre Rechtsstellung ward durch die Beschlüsse der römischen Komitien und die für sie vom römischen Prätor erlassenen Normen geregelt, wobei indes ohne Zweifel die bisherigen Ordnungen wesentlich zugrunde gelegt wurden. Recht sprach für sie der römische Prätor oder dessen jährlich in die einzelnen Gemeinden entsandte "Stellvertreter" (praefecti). Den besser gestellten von ihnen, wie zum Beispiel der Stadt Capua, blieb die Selbstverwaltung und damit der Fortgebrauch der Landessprache und die eigenen Beamten, welche die Aushebung und die Schatzung besorgten. Den Gemeinden schlechteren Rechts, wie zum Beispiel Caere, wurde auch die eigene Verwaltung genommen, und es war dies ohne Zweifel die drückendste unter den verschiedenen Formen der Untertänigkeit. Indes zeigt sich, wie oben bemerkt ward, am Ende dieser Periode bereits das Bestreben, diese Gemeinden, wenigstens soweit sie faktisch latinisiert waren, der Vollbürgerschaft einzuverleiben.

Die bevorzugteste und wichtigste Klasse unter den untertänigen Gemeinden war die der latinischen Städte, welche an den von Rom inner- und selbst schon außerhalb Italien gegründeten autonomen Gemeinden, den sogenannten latinischen Kolonien ebenso zahlreichen als ansehnlichen Zuwachs erhielt und stetig durch neue Gründungen dieser Art sich vermehrte. Diese neuen Stadtgemeinden römischen Ursprungs, aber latinischen Rechts wurden immer mehr die eigentlichen Stützen der römischen Herrschaft über Italien. Es waren dies nicht mehr diejenigen Latiner, mit denen am Regiller See und bei Trifanum gestritten worden war – nicht jene alten Glieder des albischen Bundes, welche der Gemeinde Rom von Haus aus sich gleich, wo nicht besser achteten und welche, wie die gegen Praeneste zu Anfang des Pyrrhischen Krieges verfügten furchtbar strengen Sicherheitsmaßregeln und die nachweislich lange noch fortzuckenden Reibungen namentlich mit den Praenestinern beweisen, die römische Herrschaft als schweres Joch empfanden. Dies alte Latium war wesentlich entweder unter oder in Rom aufgegangen und zählte nur noch wenige und mit Ausnahme von Praeneste und Tibur durchgängig unbedeutende politisch selbständige Gemeinden. Das Latium der späteren republikanischen Zeit bestand vielmehr fast ausschließlich aus Gemeinden, die von Anbeginn an in Rom ihre Haupt- und Mutterstadt verehrt hatten, die inmitten fremdsprachiger und anders gearteter Landschaften durch Sprach-, Rechts- und Sittengemeinschaft an Rom geknüpft waren, die als kleine Tyrannen der umliegenden Distrikte ihrer eigenen Existenz wegen wohl an Rom halten mußten wie die Vorposten an der Hauptarmee, die endlich, infolge der steigenden materiellen Vorteile des römischen Bürgertums, aus ihrer wenngleich beschränkten Rechtsgleichheit mit den Römern immer noch einen sehr ansehnlichen Gewinn zogen, wie ihnen denn zum Beispiel ein Teil der römischen Domäne zur Sondernutzung überwiesen zu werden pflegte und die Beteiligung an den Verpachtungen und Verdingungen des Staats ihnen wie dem römischen Bürger offenstand. Völlig blieben allerdings auch hier die Konsequenzen der ihnen gewährten Selbständigkeit nicht aus. Venusinische Inschriften aus der Zeit der römischen Republik und kürzlich zum Vorschein gekommene beneventanischeV Cervio A. f. cosol dedicavit und lunonei Quiritei sacra. C. Falcilius L. f. consol dedicavit. lehren, daß Venusia so gut wie Rom seine Plebs und seine Volkstribune gehabt und daß die Oberbeamten von Benevent wenigstens um die Zeit des Hannibalischen Krieges den Konsultitel geführt haben. Beide Gemeinden gehören zu den jüngsten unter den latinischen Kolonien älteren Rechts; man sieht, welche Ansprüche um die Mitte des fünften Jahrhunderts in denselben sich regten. Auch diese sogenannten Latiner, hervorgegangen aus der römischen Bürgerschaft und in jeder Beziehung sich ihr gleich fühlend, fingen schon an, ihr untergeordnetes Bundesrecht unwillig zu empfinden und nach voller Gleichberechtigung zu streben. Deswegen war denn der Senat bemüht, diese latinischen Gemeinden, wie wichtig sie immer für Rom waren, doch nach Möglichkeit in ihren Rechten und Privilegien herabzudrücken und ihre bundesgenössische Stellung in die der Untertänigkeit insoweit umzuwandeln, als dies geschehen konnte, ohne zwischen ihnen und den nichtlatinischen Gemeinden Italiens die Scheidewand wegzuziehen. Die Aufhebung des Bundes der latinischen Gemeinden selbst sowie ihrer ehemaligen vollständigen Gleichberechtigung und der Verlust der wichtigsten denselben zuständigen politischen Rechte ist schon dargestellt worden; mit der vollendeten Unterwerfung Italiens geschah ein weiterer Schritt und wurde der Anfang dazu gemacht, auch die bisher nicht angetasteten individuellen Rechte des einzelnen latinischen Mannes, vor allem die wichtige Freizügigkeit, zu beschränken. Für die im Jahre 486 (268) gegründete Gemeinde Ariminum und ebenso für alle später konstituierten autonomen Gemeinden wurde die Bevorzugung vor den übrigen Untertanen beschränkt auf die privatrechtliche Gleichstellung ihrer und der römischen Gemeindebürger im Handel und Wandel sowie im ErbrechtNach Ciceros Zeugnis (Caecin. 35) gab Sulla den Volaterranern das ehemalige Recht von Ariminum, das heißt, setzt der Redner hinzu, das Recht der "zwölf Kolonien", welche nicht die römische Civität, aber volles Commercium mit den Römern hatten. Über wenige Dinge ist soviel verhandelt worden wie über die Beziehung dieses Zwölfstädterechts; und doch liegt dieselbe nicht fern. Es sind in Italien und im Cisalpinischen Gallien, abgesehen von einigen früh wieder verschwundenen, im ganzen vierunddreißig latinische Kolonien gegründet worden; die zwölf jüngsten derselben – Ariminum, Beneventum, Firmum, Aesernia, Brundisium, Spoletium, Cremona, Placentia, Copia, Valentia, Bononia, Aquileia – sind hier gemeint, und da Ariminum von ihnen die älteste und diejenige ist, für welche diese neue Ordnung zunächst festgesetzt ward – vielleicht zum Teil deswegen mit, weil dies die erste außerhalb Italien gegründete römische Kolonie war –, so heißt das Stadtrecht dieser Kolonien richtig das ariminensische. Damit ist zugleich erwiesen, was schon aus anderen Gründen die höchste Wahrscheinlichkeit für sich hatte, daß alle nach Aquileias Gründung in Italien (im weiteren Sinn) gestifteten Kolonien zu den Bürgerkolonien gehörten.

Den Umfang der Rechtsschmälerung der jüngeren latinischen Städte im Gegensatz zu den älteren vermögen wir übrigens nicht völlig zu bestimmen. Wenn die Ehegemeinschaft, wie es nicht unwahrscheinlich, aber freilich nichts weniger als ausgemacht ist (oben 1, 116; Diod. p. 590, 62. Frg. Vat. p. 130 Dind.), ein Bestandteil der ursprünglichen bundesgenössischen Rechtsgleichheit war, so ist sie jedenfalls den jüngeren nicht mehr zugestanden worden.

. Vermutlich um dieselbe Zeit ward die den bisher gegründeten latinischen Gemeinden gewidmete volle Freizügigkeit, die Befugnis eines jeden ihrer Bürger, durch Übersiedelung nach Rom das volle Bürgerrecht daselbst zu gewinnen, für die später eingerichteten latinischen Pflanzstädte beschränkt auf diejenigen Personen, welche in ihrer Heimat zu dem höchsten Gemeindeamt gelangt waren; nur diesen blieb es gestattet, ihr koloniales Bürgerrecht mit dem römischen zu vertauschen. Es erscheint hier deutlich die vollständige Umänderung der Stellung Roms. Solange Rom noch, wenn auch die erste, doch nur eine der vielen italischen Stadtgemeinden war, wurde der Eintritt selbst in das unbeschränkte römische Bürgerrecht durchgängig als ein Gewinn für die aufnehmende Gemeinde betrachtet und die Gewinnung dieses Bürgerrechts den Nichtbürgern auf alle Weise erleichtert, ja oft als Strafe ihnen auferlegt. Seit aber die römische Gemeinde allein herrschte und die übrigen alle ihr dienten, kehrte das Verhältnis sich um: die römische Gemeinde fing an, ihr Bürgerrecht eifersüchtig zu bewahren, und machte darum der alten vollen Freizügigkeit ein Ende; obwohl die Staatsmänner dieser Zeit doch einsichtig genug waren, wenigstens den Spitzen und Kapazitäten der höchstgestellten Untertanengemeinden den Eintritt in das römische Bürgerrecht gesetzlich offenzuhalten. Auch die Latiner also hatten es zu empfinden, daß Rom, nachdem es hauptsächlich durch sie sich Italien unterworfen hatte, jetzt ihrer nicht mehr so wie bisher bedurfte.

Das Verhältnis endlich der nichtlatinischen Bundesgemeinden unterlag selbstverständlich den mannigfachsten Normen, wie eben der einzelne Bundesvertrag sie festgesetzt hatte. Manche dieser ewigen Bündnisse, wie zum Beispiel die der hernikischen Gemeinden, gingen über in völlige Gleichstellung mit den latinischen. Andere, bei denen dies nicht der Fall war, wie die von Neapel, Nola, Herakleia, gewährten verhältnismäßig sehr umfassende Rechte; wieder andere, wie zum Beispiel die tarentinischen und die samnitischen Verträge, mögen sich der Zwingherrschaft genähert haben.

Als allgemeine Regel kann wohl angenommen werden, daß nicht bloß die latinische und hernikische, von denen es überliefert ist, sondern sämtliche italische Völkergenossenschaften, namentlich auch die samnitische und die lucanische, rechtlich aufgelöst oder doch zur Bedeutungslosigkeit abgeschwächt wurden und durchschnittlich keiner italischen Gemeinde mit anderen italischen die Verkehrs- oder Ehegemeinschaft oder gar das gemeinsame Beratschlagungs- und Beschlußfassungsrecht zustand. Ferner wird, wenn auch in verschiedener Weise, dafür gesorgt worden sein, daß die Wehr- und Steuerkraft der sämtlichen italischen Gemeinden der führenden zur Disposition stand. Wenngleich auch ferner noch die Bürgermiliz einer- und die Kontingente "latinischen Namens" anderseits als die wesentlichen und integrierenden Bestandteile des römischen Heeres angesehen wurden und ihm somit sein nationaler Charakter im ganzen bewahrt blieb, so wurden doch nicht bloß die römischen Passivbürger zu demselben mit herangezogen, sondern ohne Zweifel auch die nichtlatinischen föderierten Gemeinden entweder, wie dies mit den griechischen geschah, zur Stellung von Kriegsschiffen verpflichtet, oder, wie dies für die apulischen, sabellischen und etruskischen auf einmal oder allmählich verordnet worden sein muß, in das Verzeichnis der zuzugpflichtigen Italiker (formula togatorum) eingetragen. Durchgängig scheint dieser Zuzug eben wie der der latinischen Gemeinden fest normiert worden zu sein, ohne daß doch die führende Gemeinde erforderlichenfalls verhindert gewesen wäre, mehr zu fordern. Es lag hierin zugleich eine indirekte Besteuerung, indem jede Gemeinde verpflichtet war, ihr Kontingent selbst auszurüsten und zu besolden. Nicht ohne Absicht wurden darum vorzugsweise die kostspieligsten Kriegsleistungen auf die latinischen oder nichtlatinischen föderierten Gemeinden gewälzt, die Kriegsmarine zum größten Teil durch die griechischen Städte instand gehalten und bei dem Roßdienst die Bundesgenossen, späterhin wenigstens, in dreifach stärkerem Verhältnis als die römische Bürgerschaft angezogen, während im Fußvolk der alte Satz, daß das Bundesgenossenkontingent nicht zahlreicher sein dürfte als das Bürgerheer, noch lange Zeit wenigstens als Regel in Kraft blieb.

Das System, nach welchem dieser Bau im einzelnen zusammengefügt und zusammengehalten ward, läßt aus den wenigen auf uns gekommenen Nachrichten sich nicht mehr feststellen. Selbst das Zahlenverhältnis, in welchem die drei Klassen der Untertanenschaft zueinander und zu der Vollbürgerschaft standen, ist nicht mehr auch nur annähernd zu ermittelnEs ist zu bedauern, daß wir über die Zahlenverhältnisse nicht genügende Auskunft zu geben imstande sind. Man kann die Zahl der waffenfähigen römischen Bürger für die spätere Königszeit auf etwa 20000 veranschlagen. Nun ist aber von Albas Fall bis auf die Eroberung von Veii die unmittelbare römische Mark nicht wesentlich erweitert worden; womit es vollkommen übereinstimmt, daß von der ersten Einrichtung der einundzwanzigste Bezirk um das Jahr 259 (495) an, worin keine oder doch keine bedeutende Erweiterung der römischen Grenze lag, bis auf das Jahr 367 (387) neue Bürgerbezirke nicht errichtet wurden. Mag man nun auch die Zunahme durch den Überschuß der Geborenen über die Gestorbenen, durch Einwanderungen und Freilassungen noch so reichlich in Anschlag bringen, so ist es doch schlechterdings unmöglich, mit den engen Grenzen eines Gebiets von schwerlich 30 Quadratmeilen die überlieferten Zensuszahlen in Übereinstimmung zu bringen, nach denen die Zahl der waffenfähigen römischen Bürger in der zweiten Hälfte des dritten Jahrhunderts zwischen 104000 und 150000 schwankt, und im Jahre 362 (392), wofür eine vereinzelte Angabe vorliegt, 152573 betrug. Vielmehr werden diese Zahlen mit den 84700 Bürgern des Servianischen Zensus auf einer Linie stehen und überhaupt die ganze bis auf die vier Lustren des Servius Tullius hinaufgeführte und mit reichlichen Zahlen ausgestattete ältere Zensusliste nichts sein als eine jener scheinbar urkundlichen Traditionen, die eben in ganz detaillierten Zahlenangaben sich gefallen und sich verraten.

Erst mit der zweiten Hälfte des vierten Jahrhunderts beginnen die großen Gebietserwerbungen, wodurch die Bürgerrolle plötzlich und beträchtlich steigen mußte. Es ist glaubwürdig überliefert, wie an sich glaublich, daß um 416 (338) man 165000 römische Bürger zählte, wozu es recht gut stimmt, daß zehn Jahre vorher, als man gegen Latium und Gallien die ganze Miliz unter die Waffen rief, das erste Aufgebot zehn Legionen, also 50000 Mann betrug. Seit den großen Gebietserweiterungen in Etrurien, Latium und Kampanien zählte man im fünften Jahrhundert durchschnittlich 250000, unmittelbar vor dem ersten Punischen Kriege 280000 bis 290000 waffenfähige Bürger. Diese Zahlen sind sicher genug, allein aus einem anderen Grunde geschichtlich nicht vollständig brauchbar: dabei nämlich sind wahrscheinlich die römischen Vollbürger und die nicht, wie die Kampaner, in eigenen Legionen dienenden "Bürger ohne Stimme", wie zum Beispiel die Caeriten, ineinander gerechnet, während doch die letzteren faktisch durchaus den Untertanen beigezählt werden müssen (Römische Forschungen, Bd. 2, S. 396).

und ebenso die geographische Verteilung der einzelnen Kategorien über Italien nur unvollkommen bekannt. Die bei diesem Bau zugrunde liegenden leitenden Gedanken liegen dagegen so offen vor, daß es kaum nötig ist, sie noch besonders zu entwickeln. Vor allem ward, wie gesagt, der unmittelbare Kreis der herrschenden Gemeinde teils durch Ansiedelung der Vollbürger, teils durch Verleihung des Passivbürgerrechts soweit ausgedehnt, wie es irgend möglich war, ohne die römische Gemeinde, die doch eine städtische war und bleiben sollte, vollständig zu dezentralisieren. Als das Inkorporationssystem bis an und vielleicht schon über seine natürlichen Grenzen ausgedehnt war, mußten die weiter hinzutretenden Gemeinden sich in ein Untertänigkeitsverhältnis fügen; denn die reine Hegemonie als dauerndes Verhältnis ist innerlich unmöglich. So stellte sich, nicht durch willkürliche Monopolisierung der Herrschaft, sondern durch das unvermeidliche Schwergewicht der Verhältnisse neben die Klasse der herrschenden Bürger die zweite der Untertanen. Unter den Mitteln der Herrschaft standen in erster Linie natürlich die Teilung der Beherrschten durch Sprengung der italischen Eidgenossenschaften und Einrichtung einer möglichst großen Zahl verhältnismäßig geringer Gemeinden, sowie die Abstufung des Druckes der Herrschaft nach den verschiedenen Kategorien der Untertanen. Wie Cato in seinem Hausregiment dahin sah, daß die Sklaven sich miteinander nicht allzu gut vertragen möchten, und absichtlich Zwistigkeiten und Parteiungen unter ihnen nährte, so hielt es die römische Gemeinde im großen; das Mittel war nicht schön, aber wirksam. Nur eine weitere Anwendung desselben Mittels war es, wenn in jeder abhängigen Gemeinde die Verfassung nach dem Muster der römischen umgewandelt und ein Regiment der wohlhabenden und angesehenen Familien eingesetzt ward, welches mit der Menge in einer natürlichen mehr oder minder lebhaften Opposition stand und durch seine materiellen und kommunalregimentlichen Interessen darauf angewiesen war, auf Rom sich zu stützen. Das merkwürdigste Beispiel in dieser Beziehung gewährt die Behandlung von Capua, welches als die einzige italische Stadt, die vielleicht mit Rom zu rivalisieren vermochte, von Haus aus mit argwöhnischer Vorsicht behandelt worden zu sein scheint. Man verlieh dem kampanischen Adel einen privilegierten Gerichtsstand, gesonderte Versammlungsplätze, überhaupt in jeder Hinsicht eine Sonderstellung, ja man wies ihm sogar nicht unbeträchtliche Pensionen – sechzehnhundert je von jährlich 450 Stateren (etwa 200 Taler) – auf die kampanische Gemeindekasse an. Diese kampanischen Ritter waren es, deren Nichtbeteiligung an dem großen latinisch-kampanischen Aufstand 414 (340) zu dessen Scheitern wesentlich beitrug und deren tapfere Schwerter im Jahre 459 (295) bei Sentinum für die Römer entschieden; wogegen das kampanische Fußvolk in Rhegion die erste Truppe war, die im Pyrrhischen Kriege von Rom abfiel. Einen anderen merkwürdigen Beleg für die römische Praxis: die ständischen Zwistigkeiten innerhalb der abhängigen Gemeinden durch Begünstigung der Aristokratie für das römische Interesse auszubeuten, gibt die Behandlung, die Volsinii im Jahre 489 (265) widerfuhr. Es müssen dort, ähnlich wie in Rom, die Alt- und Neubürger sich gegenübergestanden und die letzteren auf gesetzlichem Wege die politische Gleichberechtigung erlangt haben. Infolge dessen wandten die Altbürger von Volsinii sich an den römischen Senat mit dem Gesuch um Wiederherstellung der alten Verfassung; was die in der Stadt herrschende Partei begreiflicherweise als Landesverrat betrachtete und die Bittsteller dafür zur gesetzlichen Strafe zog. Der römische Senat indes nahm Partei für die Altbürger und ließ, da die Stadt sich nicht gutwillig fügte, durch militärische Exekution nicht bloß die in anerkannter Wirksamkeit bestehende Gemeindeverfassung von Volsinii vernichten, sondern auch durch die Schleifung der alten Hauptstadt Etruriens das Herrentum Roms den Italikern in einem Exempel von erschreckender Deutlichkeit vor Augen legen.

Aber der römische Senat war weise genug, nicht zu übersehen, daß das einzige Mittel, der Gewaltherrschaft Dauer zu geben, die eigene Mäßigung der Gewalthaber ist. Darum ward den abhängigen Gemeinden die Autonomie gelassen oder verliehen, die einen Schatten von Selbständigkeit, einen eigenen Anteil an Roms militärischen und politischen Erfolgen und vor allem eine freie Kommunalverfassung in sich schloß – so weit die italische Eidgenossenschaft reichte, gab es keine Helotengemeinde. Darum verzichtete Rom von vornherein mit einer in der Geschichte vielleicht beispiellosen Klarheit und Hochherzigkeit auf das gefährlichste aller Regierungsrechte, auf das Recht, die Untertanen zu besteuern. Höchstens den abhängigen keltischen Gauen mögen Tribute auferlegt worden sein; soweit die italische Eidgenossenschaft reichte, gab es keine zinspflichtige Gemeinde. Darum endlich ward die Wehrpflicht zwar wohl auf die Untertanen mit, aber doch keineswegs von der herrschenden Bürgerschaft abgewälzt; vielmehr wurde wahrscheinlich die letztere nach Verhältnis bei weitem stärker als die Bundesgenossenschaft und in dieser wahrscheinlich wiederum die Gesamtheit der Latiner bei weitem stärker in Anspruch genommen als die nichtlatinischen Bundesgemeinden; so daß es eine gewisse Billigkeit für sich hatte, wenn auch von dem Kriegsgewinn zunächst Rom und nach ihm die Latinerschaft den besten Teil für sich nahmen.

Der schwierigen Aufgabe, über die Masse der italischen zuzugpflichtigen Gemeinden den Überblick und die Kontrolle sich zu bewahren, genügte die römische Zentralverwaltung teils durch die vier italischen Quästuren, teils durch die Ausdehnung der römischen Zensur über die sämtlichen abhängigen Städte. Die Flottenquästoren hatten neben ihrer nächsten Aufgabe auch von den neugewonnenen Domänen die Einkünfte zu erheben und die Zuzüge der neuen Bundesgenossen zu kontrollieren; sie waren die ersten römischen Beamten, denen gesetzlich Sitz und Sprengel außerhalb Rom angewiesen ward und bildeten zwischen dem römischen Senat und den italischen Gemeinden die notwendige Mittelinstanz. Es hatte ferner, wie die spätere Munizipalverfassung zeigt, in jeder italischenNicht bloß in jeder latinischen: denn die Zensur oder die sogenannte Quinquennalität kommt bekanntlich auch bei solchen Gemeinden vor, deren Verfassung nicht nach dem latinischen Schema konstituiert ist. Gemeinde die Oberbehörde, wie sie immer heißen mochte, jedes vierte oder fünfte Jahr eine Schatzung vorzunehmen; eine Einrichtung, zu der die Anregung notwendig von Rom ausgegangen sein muß und welche nur den Zweck gehabt haben kann, mit der römischen Zensur korrespondierend dem Senat den Überblick über die Wehr- und Steuerfähigkeit des gesamten Italiens zu bewahren.

Mit dieser militärisch-administrativen Einigung der gesamten diesseits des Apennin bis hinab zum Iapygischen Vorgebirg und zur Meerenge von Rhegion wohnhaften Völkerschaften hängt endlich auch das Aufkommen eines neuen, ihnen allen gemeinsamen Namens zusammen, der "Männer der Toga", was die älteste staatsrechtliche römische, oder der Italiker, was die ursprünglich bei den Griechen gebräuchliche und sodann allgemein gangbar gewordene Bezeichnung ist. Die verschiedenen Nationen, welche diese Landschaften bewohnten, mögen wohl zuerst sich als eine Einheit gefühlt und zusammengefunden haben teils in dem Gegensatz gegen die Hellenen, teils und vor allem in der gemeinschaftlichen Abwehr der Kelten; denn mochte auch einmal eine italische Gemeinde mit diesen gegen Rom gemeinschaftliche Sache machen und die Gelegenheit nutzen, um die Unabhängigkeit wiederzugewinnen, so brach doch auf die Länge das gesunde Nationalgefühl notwendig sich Bahn. Wie der "gallische Acker" bis in späte Zeit als der rechtliche Gegensatz des italischen erscheint, so sind auch die "Männer der Toga" also genannt worden im Gegensatz zu den keltischen "Hosenmännern" (bracati); und wahrscheinlich hat selbst bei der Zentralisierung des italischen Wehrwesens in den Händen Roms die Abwehr der keltischen Einfälle sowohl als Ursache wie als Vorwand eine wichtige Rolle gespielt. Indem die Römer teils in dem großen Nationalkampf an die Spitze traten, teils die Etrusker, Latiner, Sabeller, Apuler und Hellenen innerhalb der sogleich zu bezeichnenden Grenzen gleichmäßig nötigten, unter ihren Fahnen zu fechten, erhielt die bis dahin schwankende und mehr innerliche Einheit geschlossene und staatsrechtliche Festigkeit und ging der Name Italia, der ursprünglich und noch bei den griechischen Schriftstellern des fünften Jahrhunderts, zum Beispiel bei Aristoteles, nur dem heutigen Kalabrien eignet, über auf das gesamte Land der Togaträger. Die ältesten Grenzen dieser großen von Rom geführten Wehrgenossenschaft oder des neuen Italien reichen am westlichen Litoral bis in die Gegend von Livorno unterhalb des ArnusDiese älteste Grenze bezeichnen wahrscheinlich die beiden kleinen Ortschaften ad fines, wovon die eine nördlich von Arezzo auf der Straße nach Florenz, die zweite an der Küste unweit Livorno lag. Etwas weiter südlich von dem letzteren heißt Bach und Tal von Vada noch jetzt fiume della fine, valle della fine (Targioni Tozzetti, Viaggi. Bd. 4, S. 430)., am östlichen bis an den Aesis oberhalb Ancona; die außerhalb dieser Grenzen liegenden, von Italikern kolonisierten Ortschaften, wie Sena gallica und Ariminum jenseits des Apennin, Messana in Sizilien, galten, selbst wenn sie, wie Ariminum, Glieder der Eidgenossenschaft oder sogar, wie Sena, römische Bürgergemeinden waren, doch als geographisch außerhalb Italien gelegen. Noch weniger konnten die keltischen Gaue des Apennin, wenngleich vielleicht schon jetzt einzelne derselben in der Klientel von Rom sich befanden, den Togamännern beigezählt werden. Das neue Italien war also eine politische Einheit geworden; es war aber auch im Zuge, eine nationale zu werden. Bereits hatte die herrschende latinische Nationalität die Sabiner und Volsker sich assimiliert und einzelne latinische Gemeinden über ganz Italien verstreut; es war nur die Entwicklung dieser Keime, daß später einem jeden zur Tragung des latinischen Rockes Befugten auch die latinische Sprache Muttersprache war. Daß aber die Römer schon jetzt dieses Ziel deutlich erkannten, zeigt die übliche Erstreckung des latinischen Namens auf die ganze zuzugpflichtige italische BundesgenossenschaftIm genauen geschäftlichen Sprachgebrauch geschieht dies freilich nicht. Die vollständigste Bezeichnung der Italiker findet sich in dem Ackergesetz von 643 (111), Zeile 21: [ceivis] Romanus sociumve nominisve Latini quibus ex formula togatorum [milites in terra Italia imperare solent]; ebenso wird daselbst Zeile 29 vom Latinus der peregrinus unterschieden und heißt es im Senatsbeschluß über die Bacchanalien von 568 (186): ne quis ceivis Romanus neve nominis Latini neve socium quisquam. Aber im gewöhnlichen Gebrauch wird von diesen drei Gliedern sehr häufig das zweite oder das dritte weggelassen und neben den Römern bald nur derer Latini nominis, bald nur der socii gedacht (W. Weißenborn zu Liv. 22, 50, 6), ohne daß ein Unterschied in der Bedeutung wäre. Die Bezeichnung homines nominis Latini ac socii Italici (Sall. Iug. 40), so korrekt sie an sich ist, ist dem offiziellen Sprachgebrauch fremd, der wohl ein Italia, aber nicht Italici kennt.. Was immer von diesem großartigen politischen Bau sich noch erkennen läßt, daraus spricht der hohe politische Verstand seiner namenlosen Baumeister; und die ungemeine Festigkeit, welche diese aus so vielen und so verschiedenartigen Bestandteilen zusammengefügte Konföderation späterhin unter den schwersten Stößen bewährt hat, drückte ihrem großen Werke das Siegel des Erfolges auf. Seitdem die Fäden dieses so fein wie fest um ganz Italien geschlungenen Netzes in den Händen der römischen Gemeinde zusammenliefen, war diese eine Großmacht und trat anstatt Tarents, Lucaniens und anderer durch die letzten Kriege aus der Reihe der politischen Mächte gelöschter Mittel- und Kleinstaaten in das System der Staaten des Mittelmeers ein. Gleichsam die offizielle Anerkennung seiner neuen Stellung empfing Rom durch die beiden feierlichen Gesandtschaften, die im Jahre 481 (273) von Alexandreia nach Rom und wieder von Rom nach Alexandreia gingen, und wenn sie auch zunächst nur die Handelsverbindungen regelten, doch ohne Zweifel schon eine politische Verbündung vorbereiteten. Wie Karthago mit der ägyptischen Regierung um Kyrene rang und bald mit der römischen um Sizilien ringen sollte, so stritt Makedonien mit jener um den bestimmenden Einfluß in Griechenland, mit dieser demnächst um die Herrschaft der adriatischen Küsten; es konnte nicht fehlen, daß die neuen Kämpfe, die allerorts sich vorbereiteten, ineinander eingriffen und daß Rom als Herrin Italiens in den weiten Kreis hineingezogen ward, den des großen Alexanders Siege und Entwürfe seinen Nachfolgern zum Tummelplatz abgesteckt hatten.


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