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Vorrede.


Ich erfülle durch diese Sammlung ein Versprechen, das ich in der Vorrede des ersten Theils dieser Auflage leistete; aber ich erfülle es doch nicht ganz so, wie ich Anfangs den Plan mir machte, und wie ich vielleicht in einigen einzelnen Ausdrücken ihn durchschimmern ließ. Meine damahlige Absicht war, von einigen Haupt-Grundsätzen der gewöhnlichen Kriminal-Justiz auszugehen; verschiedene angebliche Axiomata in ihr näher zu betrachten; einige psychologische Bemerkungen und Aufsätze damit zu verbinden, und endlich, als Belege von einigen Zweifeln, die Geschichten selbst folgen zu lassen. Manches war zur Ausführung dieses Entwurfs schon vorgearbeitet; Manches mehr als halb fertig. Wenn ich im Verfolge diesen Vorsatz doch aufgab; wenn ich den raisonnirenden Theil gänzlich, und auch von den Erzählungen einige, für jetzt zurücklegte; so liegt der Grund davon nicht in Veränderung meines Eifers, nicht in Mangel des Stoffs, sondern in ein Paar Umständen meiner individuellen Lage. Schilderung derselben würde mich wahrscheinlich bey meinen meisten Lesern entschuldigen, aber auch mehr Umständlichkeit und mehr – Aufrichtigkeit erfordern, als bey jetziger Preßfreyheit rathsam wäre. Ich begnüge mich daher mit der Angabe einiger Beschränkungen, die ich mir selbst bey Erzählung und Sammlung der nachfolgenden Geschichten vorschrieb, und die ich nicht zu vergessen bitte, wenn man sie lies't und darüber urtheilt.

Nur aus ungedruckten Quellen zu schöpfen, war gleich bey den ersten Sammlungen der Skizzen mein Augenmerk. Sehr selten bin ich von diesem Vorsatz abgewichen. Bloß die Anecdoten nach Fielding, nebst den Geschichten von Prevot d'Exiles und de Moulin, waren schon vordem, aber – so viel ich weiß – bloß in fremden Sprachen gedrucktAus dem Gentlemen's Magazin von 1751 ist diese, aus einem Stücke des Journal Encyclopedique von 1787 jene genommen.. Alle Übrigen sind von handschriftlicher oder mündlicher Mittheilung, aus eigener Erfahrung oder aus Acten hergenommen.

Die letztere Zahl ist freylich kleiner, als ich selbst es wünschte. An meiner Mühe hat es sicher nicht gefehlt. Aber ein sonderbarer Hang zum Geheimnißvollen am unrechten Orte herrscht in dieser Rücksicht noch über viele deutsche Gerichtshöfe. Nur äußerst wenigen, durch ihr Amt dazu bevollmächtigten Personen steht die Einsicht in Kriminal-Acten offen. Ja selbst diesen Wenigen noch ist es in verschiedenen Ländern – und z. B. gleich in K. K. Staaten! – gesetzlich untersagt, von diesen ihren Hülfs-Mitteln einen öffentlichen vollständigen Gebrauch zu machen. Daher mußte ich mich oft mit bloßer mündlicher Erzählung begnügen, wo mir freylich ein gerichtlicher Auszug lieber gewesen wäre; daher mußte ich, noch sonderbarer sogar, einige Mahl zu bloßen Bezeichnungs-Buchstaben meine Zuflucht nehmen, wo ich Zeit, Person und Ort allerdings bestimmter anzugeben vermocht hätte, wo aber Verschweigung derselben eine Bedingung des Mittheilers gewesen war. – Sorgfältig sah ich jedoch immer darauf: ob meine Währmänner auch Personen von Glaubwürdigkeit und Sachkenntniß wären. Zweifelhafte Begebenheiten von zweifelhaften Zeugen mitgetheilt, wies ich ungenützt von der Hand. Bey einigen Geschichten, die mir anonymisch eingeschickt wurden, die mir aber doch durch ihren Inhalt vorzüglich merkwürdig schienen, habe ich jenen Umstand redlich in einer Anmerkung angezeigt.

Erfunden von mir selbst ist keine Einzige dieser Geschichten; in keiner Einzigen habe ich auch nur einen Haupt-Umstand abgeändert. Manche derselben hätte durch eine willkürlichen Behandlung gewiß an Wirksamkeit gewinnen können; aber ganz als wahre Geschichte, nicht etwa wie man Novellen erzählt, habe ich diese Kriminal-Anecdoten behandelt. Daß ich zuweilen unter mehreren Vermuthungen die Wahrscheinlichste wählte; daß ich kleine Lücken, die fast jeder mündlichen Überlieferung anhängen, durch unmerkliche Übergänge verband; dieß, hoffe ich, wird man keine Verfälschung nennen.

Nicht gerade um außerordentlich verwickelte Fälle, und noch weit minder um auffallende Gräßlichkeiten war es mir zu thun; vielmehr habe ich einige mir angebothene Beyträge eben deßhalb ungebraucht zurückgelegt, weil es ungeheure Mordgeschichten und nichts weiter waren. Dagegen hoffe ich, wird man keine Geschichte darunter finden, die nicht in dieser oder jener Rücksicht einen merkwürdigen Zug des menschlichen Herzens darstellte; die nicht Anlaß zu Betrachtungen über die sonderbare Verkettung vom Guten und Bösen, über die dünne Mark zwischen Tugend, Schwäche und Laster, über die Unsicherheit menschlicher Urtheile, über den Selbstverrath des Lasters, oder über andere verwandte Wahrheiten darbiethe. Wenn ich das zuweilen nicht umständlicher in der Erzählung selbst ausführte, so geschah es, weil ich dem Urtheil der Leser nicht vorgreifen wollte, und weil ich es überhaupt nie für rathsam halte, eine Citrone bis auf den letzten Tropfen auszudrücken.

Einige derjenigen Kriminal-Anecdoten, die schon in den ältern Auflagen der Skizzen sich befanden, sind aus denselben in andere Schriften übergetragen, zum Theil auch in einigen Umständen (wenigstens dem Angeben nach) berichtigt worden. Mancherley ließ über diesen Punkt sich sagen. Wenn die Berichtigung nur Nebenumstände betrifft, die auf's eigentliche Ganze keinen Einfluß haben; oder wenn der Berichtiger die Quellen nicht angibt, aus welchen er schöpft, so ist der Nutzen seiner Arbeit so geringe, daß er beynahe in Nichts verschwindet. Dennoch habe ich einige von diesen Berichtigungen nach Möglichkeit genützt. – Nur zwey oder drey Mahl trug ich Bedenken, meinen ältern Währmann diesem Neuern nachzusetzen; trug Bedenken, Aufsätze zu ändern, die ich nur unter Bedingung dieser Form oder dieser Umstände erhalten hatte. Sie vollends ganz wegzulassen konnte mir um so weniger zugemuthet werden; da ich im frühern Besitz mich befand, das Verdienst der erstern Bekanntmachung hatte, und dieser dritten Auflage nicht gern eine Lücke im Vergleich zuziehen wollte.

Ein Freund, dessen Urtheil von jeher viel bey mir galt, und der auch jetzt einige von den neuern Geschichten in der Handschrift las, äußerte gegen mich die Besorgniß: es scheine ihm, als rechtfertige ich zuweilen wirkliche Verbrecher. Ungern möchte ich mir hiervon auch nur einen entfernten Argwohn zu Schulden kommen lassen, und gewiß habe ich es auch – wenigstens meinem Gefühle nach – nie gethan. Doch nicht gerechnet, daß es mir allerdings ein verdienstliches Werk zu seyn scheint, in wahren Geschichten dieser Art anschauend zu zeigen: wie schnell, wie unmerklich zugleich oft diejenige That in Fehler und Laster übergeht, die als Tugend oder wenigstens als schuldlose Empfindung begann! Nicht gerechnet, daß es freylich wohl selten oder nie ein Verbrechen gibt, zu dessen Entschuldigung sich gar nichts sagen ließ, dessen Ursprung nicht Irrthum – wenigstens Irrthum im entfernten Grade! – wäre; – so vergesse man auch nie den großen Unterschied zwischen gesetzlicher und moralischer Zurechnung; zwischen dem Richter, der nach Thaten, und demjenigen, der nach dem Blick ins Innerste des Herzens urtheilt. Charlotte Corday, die in der festen Überzeugung: sie räche und rette ihr Vaterland! sie strafe den Todfeind aller echten Tugend! den Dolch in Marats Brust stößt, – diese Charlotte, wenn wirklich diese Empfindung sie leitete, verdient dann allerdings die Bewunderung, die halb Europa ihr zollte. Aber die Richter fällten gleichwohl mit sehr gesetzlichem Rechte das Todes-Urtheil über die Mörderinn – und zumahl über die Mörderinn eines Mannes, der durch seinen Posten, so sehr er ihn mißbrauchte, unverletzlich geworden war. Sogar der Richterstuhl des eigenen Gewissens, dieses erhabenste aller Tribunale, das einzige, welches den Phocionen und den Egmonts dann übrig bleibt, wenn über Jene ein toller Pöbel und über Diese ein menschliches Ungeheuer, ein Alba richtet – sogar dieses Tribunal kann diejenigen oft frey sprechen, die doch hoch verschuldet nach bürgerlichen Gesetzen sterben. Wo hier die Grenze sich scheidet, – wo Justiz-Urtheil in Justiz-Mord übergeht, Dieß gehört – nicht in eine Vorrede.

Prag. Im December 1795.

Meißner.



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