Paul Lindau
Der Prozeß Graef
Paul Lindau

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Die Ermordung des Advokaten Bernays

Am 21. März 1883 hat durch die Entscheidung des höchsten belgischen Gerichtshofes einer der merkwürdigsten Prozesse, die je verhandelt worden sind, seinen Abschluß gefunden. Es ist der Antrag der Brüder Armand und Leon Peltzer auf Vernichtung des schwurgerichtlichen Erkenntnisses vom 22. Dezember 1882, das die beiden wegen Ermordung des Advokaten Wilhelm Bernays zum Tode verurteilt hatte, zurückgewiesen worden. Die Todesstrafe, die in Belgien nicht mehr vollstreckt wird, ist in lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt worden.

Dieser Prozeß hat schon wegen der gesellschaftlichen Stellung der daran Hauptbeteiligten weit über die belgischen Grenzen hinaus die Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Auch die deutschen Blätter haben zum Teil sehr ausführliche Berichte darüber gebracht. Da die Verhandlungen vor den Geschworenen zu Brüssel indessen einen vollen Monat in Anspruch genommen haben – vom 27. November bis zum 22. Dezember – und dem Leser der Zeitungsberichte, die unmittelbar jeder einzelnen Sitzung der Verhandlung zu folgen hatten, der Überblick über das zusammenhängende Ganze mehr oder weniger verlorengehen mußte, so mag der Versuch einer geordneten Darstellung dieser eigentümlichen Geschichte gerechtfertigt erscheinen.

Es ist ganz erklärlich, daß sich für diesen Prozeß eine ungewöhnliche Teilnahme der Öffentlichkeit gezeigt hat. Das Opfer, die Täter und deren Familien gehören der gehobenen Gesellschaftsschicht an. Die Tat selbst, ein mit ruhigster Überlegung durch lange Monate vorbereiteter Mord, ist mit dem Vorleben der Angeklagten und deren Charakter in keinen Zusammenhang zu bringen. Das einzige Moment, das unter solchen Verhältnissen auch das Unerklärliche erklärlich machen könnte, die leidenschaftliche besinnungslose Aufwallung des Augenblicks, ist ausgeschlossen. Das Tatsächliche ist erwiesen, das Psychologische vollkommen dunkel geblieben.

In diesem Prozeß klafft zwischen der Tat und dem Beweggrund zu dieser Tat eine Lücke, die gar nicht auszufüllen ist. Versuchen wir eine Schilderung des Hergangs, wie er durch die gewissenhafte Untersuchung als wahrscheinlich dargestellt, durch die Aussagen der Zeugen während der öffentlichen Verhandlungen und durch das Urteil der Geschworenen als richtig erkannt worden ist.

 

Am 7. Januar 1882 verließ der Advokat Wilhelm Bernays mit dem Vormittagszuge Antwerpen, wo er sich seit einer Reihe von Jahren niedergelassen hatte, und fuhr nach Brüssel. Einem Bekannten sagte er unterwegs, daß er mit einer bedeutenden Persönlichkeit oder einem »Industrieritter« eine geschäftliche Zusammenkunft habe. Er hatte zu Hause nichts hinterlassen. Seine Frau wartete mit dem Essen eine halbe Stunde, eine Stunde, er kam nicht wieder; auch am anderen Tage nicht. Bernays war spurlos verschwunden. Die Justiz, die von dem geheimnisvollen Verschwinden unterrichtet worden war, setzte vergeblich alle Hebel in Bewegung, um das Verbleiben des Advokaten zu ermitteln. Die merkwürdigsten Gerüchte wurden verbreitet. Bernays lebte mit seiner Frau in sehr unglücklicher Ehe; einige glaubten daher an einen Selbstmord. Bernays hatte starke Gemütserschütterungen in letzter Zeit gehabt, er war ein leidenschaftlicher Mensch; kurze Zeit vorher ward sein Bruder in ein Irrenhaus gebracht, und so wurde auch das Gerücht verbreitet, daß Bernays den Verstand verloren habe, daß er entweder in eine Anstalt eingesperrt oder durch einen Unglücksfall umgekommen sei. Leute, die Bernays nahegestanden, erinnerten sich, daß er bei mannigfachen Anlässen eine gewisse Hinneigung zum Mystizismus gezeigt und namentlich mit dem Pfarrer von St. Etienne du Mont in Paris, Perdreau, in regem Verkehr gestanden habe. So fand auch das Gerücht, daß er aus Lebensüberdruß sich von dieser Welt zurückgezogen und in ein Jesuitenkloster geflüchtet habe, gläubige Ohren.

Diese Vermutung wurde namentlich genährt durch einen Brief, den Wilhelm Bernays am Tage vor seinem Verschwinden, am 6. Januar 1882, an einen deutschen Freund gerichtet hatte. In diesem Brief hatte Bernays gesagt, daß seine besten Freunde und Gönner in Antwerpen wie in Paris zur klerikalen Partei gehörten, die man nur zu oft verkenne; daß die Tendenz der Zeit, das religiöse Gefühl zu unterdrücken, außerordentlich gefahrvoll sei und daß er sich seit einigen Tagen mit dem Gedanken trage, seinen alten Gönner, den Pfarrer von St. Etienne in Paris, dessen Bild auf seinem Kamin stehe, zu bitten, ob es nicht möglich sei, ihn zu einer Mission in fernen Landen zu verwenden.

Endlich munkelte man auch von einem Verbrechen, dem Bernays zum Opfer gefallen sei, und man raunte sich im geheimen zu, daß Armand Peltzer, der früher der intimste Hausfreund des Advokaten gewesen war und dem strafbare Beziehungen mit Frau Julie Bernays nachgesagt wurden, damit in Zusammenhang stehe.

Bis zum 18. Januar herrschte über das Verbleiben von Bernays undurchdringliches Dunkel. An diesem Tag erhielt in der Mittagsstunde der Untersuchungsrichter Berré in Antwerpen einen Brief mit dem Poststempel Basel, unterzeichnet mit dem Namen Henry Vaughan, in dem es hieß, Bernays sei durch einen unglücklichen Zufall vom Absender erschossen worden. Man werde die Leiche in der von Vaughan gemieteten Wohnung in der Rue de la Loi 159 in Brüssel finden.

Das Gericht begab sich sogleich nach dem bezeichneten Haus, und man fand dort in der Tat die Leiche des Gesuchten. Bernays war durch einen Schuß ins Genick getötet worden.

Fieberhaft begann die Polizei mit den Nachforschungen nach dem geheimnisvollen Henry Vaughan. Zunächst ist alles erfolglos. Dann entsteht auf einmal, man weiß nicht recht, wie, das Gerücht, Leon Peltzer, der jüngere Bruder von Bernays Hausfreund Armand Peltzer, müsse wohl mit Vaughan identisch sein. Es meldet sich jemand, der Leon während der entscheidenden Tage verkleidet in Brüssel gesehen haben will. Es finden sich auch verschiedene Leute, die mit Vaughan zu tun gehabt haben. Ihnen werden die Fotografien von Leon vorgelegt, und sie meinen darin den als Vaughan verkleideten Peltzer wiederzuerkennen. Alles das lieferte der Polizei genügend starke Verdachtsgründe, um gegen Leon Peltzer einen Verhaftsbefehl zu erlassen. Aber wo war der Verdächtigte?

Leon, ein leichtsinniger und schlechter Kaufmann, der im übrigen als ein sehr gutmütiger Mensch geschildert wird, trieb sich seit einer langen Reihe von Jahren in der Welt umher. Bis kurz vor der Tat und, wie Mitglieder seiner Familie glaubten, auch noch zur Zeit, da das Verbrechen begangen wurde, hatte er sich in Amerika aufgehalten. Am 1. März veröffentlichten die beiden in Belgien ansässigen Brüder Armand und James Peltzer das folgende Schreiben:

»Die Blätter haben gemeldet, daß ein Verhaftsbefehl oder ein Auslieferungsmandat gegen unseren Bruder Leon Peltzer erlassen sei. Wir gestatten uns nicht, diese entsetzliche, vom Gericht als notwendig erkannte Maßregel, die uns so schmerzlich trifft, einer Kritik zu unterwerfen; wir müssen jedoch bemerken, daß wir am 14. Februar an unsern Bruder Leon geschrieben haben, um ihn von den Gerüchten, die man verbreitet hat, in Kenntnis zu setzen und ihn aufzufordern, unverzüglich nach Belgien zurückzukehren. Dieser Brief, der von uns nach San Francisco adressiert ist, der letzten Adresse, die uns unser Bruder in seinem von St. Louis vom 18. Dezember v. J. adressierten Brief gegeben hat, ist dem Brüsseler Gerichtshof unterbreitet und von diesem befördert worden. Wir sind davon überzeugt, daß unser Bruder bei der ersten Nachricht, die er von der Ermordung Wilhelm Bernays erhält, zurückkehrt, und seine Gegenwart wird genügen, um die entsetzlichen Gerüchte, die man über ihn aussprengt, verstummen zu machen. Was uns betrifft, so sehen wir im Vertrauen auf die Gerechtigkeit unseres Landes dem Ergebnis dieser Nachforschungen mit Gelassenheit entgegen. Auf die Beschuldigungen einer wütenden Meute, die aus leicht begreiflichen Gründen über uns herstürzt, haben wir für den Augenblick keine Antwort.

Gott gebe, daß diejenigen, die uns in dieser Weise jetzt angreifen, ein so ruhiges Gewissen haben mögen wie wir an dem Tage, da die Stunde der Verantwortlichkeit für jeden schlagen wird.«

Das Schriftstück trug die Unterschriften von Armand und James Peltzer.

Wenige Tage nach der Veröffentlichung dieses Briefes, am 5. März, machte der Doktor Lavisé, der seit sieben Jahren in engen freundschaftlichen Beziehungen zu Armand Peltzer stand, dem Staatsanwalt die Mitteilung, daß ihn Armand in der Nacht vom 4. zum 5. März um 1 Uhr morgens in großer Aufregung aufgesucht und gebeten habe, Leon zu beherbergen. Lavisé hatte den Versicherungen Armands, daß Leon noch in Amerika sei, Glauben geschenkt und war durch diese unerwartete Kunde aufs äußerste überrascht worden. Der Doktor hatte nun erkannt, daß er wider seinen Willen einige Briefe zwischen Armand und Leon vermittelt hatte. Er zweifelte nicht mehr daran, daß Leon der Mörder sei, und hielt sich in seinem Gewissen gedrungen, seinen besten Freund und dessen Bruder anzuzeigen.

Daraufhin wurde Armand sofort verhaftet, zwei Tage später auch Leon, am 7. März, auf dem Kölner Bahnhof. Die Untersuchung, die außerordentlich sorgfältig betrieben wurde, nahm drei viertel Jahre in Anspruch, und Ausgang November 1882 wurden die beiden Brüder unter der Beschuldigung des Mordes vor die Geschworenen gestellt.

Treten wir, nachdem wir so in großen Zügen die vor der öffentlichen Verhandlung dem Publikum zugänglichen Tatsachen verzeichnet haben, den Verhältnissen und Personen näher.

 

Es ist ein merkwürdiger und trauriger Roman des modernen Lebens, der sich im Hause des Advokaten Bernays zu Antwerpen abgespielt hat. Wäre er von einem Dichter erfunden worden, so würde er sicherlich vor der ernsthaften Kritik nicht bestehen können und als durchaus unwahrscheinlich und unglaubwürdig bezeichnet werden müssen. Die Dichtung muß ja in glaubwürdigerer Weise motivieren, als es der Wahrheit mitunter behebt. Ein Armand Peltzer wäre eine unmögliche Romanfigur! »Der Mann tötet nicht«, würde das einstimmige Urteil lauten.

Wilhelm Bernays ist in Koblenz im Februar 1848 geboren. Seine Eltern siedelten schon im Jahre 1850 nach Brüssel über. Er war ein guter und begabter Schüler, ein fleißiger Student, er bestand seine Prüfungen mit Auszeichnung und wurde schon in seinem zwanzigsten Jahr Doktor der Rechte. Seine ungewöhnlichen Fähigkeiten, die Rührigkeit seines Geistes, die Schärfe seines Blickes werden ihm von allen, die ihn persönlich gekannt haben, bereitwillig zugestanden. Dagegen ist die Zahl derer, die ihm Liebenswürdigkeit in den Umgangsformen und Freundlichkeit des Charakters zuerkennen, eine viel geringere. Bernays hatte wenig Freunde und wirkte auf viele geradezu abstoßend. In seinem Wesen war etwas Hastiges, Unruhiges und zugleich Hochtrabendes, was den Verkehr mit ihm nicht gerade zu einem gemütlichen machte. Vor allen Dingen aber wurden viele abgeschreckt durch den bei ihm sehr entwickelten Erwerbssinn und seine starke Unlust zu Ausgaben, die bei jedem Anlaß sich bemerklich machten. Sein fieberhaftes Verlangen, schnell Geld zu verdienen, war für ihn auch bei der Wahl des Berufes maßgebend gewesen. Er ließ sich im Jahre 1870 als Advokat in Antwerpen nieder. Sehr schnell wurde er dort – trotz seiner Jugend – ein bekannter und gesuchter Beirat der großen Kaufleute, denn er hatte sich vor allem mit dem Handels- und Seerecht vertraut gemacht und zeigte eine seltene Gewandtheit in der Behandlung aller kaufmännischen Streitfragen. Nachdem er einige Zeit bei einem tüchtigen Anwalt in Antwerpen gearbeitet hatte, wurde er schon 1872 an der Praxis seines früheren Chefs als selbständiger Leiter des Büros mitbeteiligt. Am 26. November 1872 verheiratete sich der jugendliche Streber mit Julie Pécher, die einer der angesehensten Familien von Antwerpen angehörte. Als Schwiegersohn des einflußreichen Herrn Pécher durfte Wilhelm Bernays noch auf ganz besondere Vorteile rechnen. Er erhielt in der Tat durch Péchers Vermittlung die sehr einträgliche Stelle eines Regierungsadvokaten in Antwerpen, und in den vier Jahren von 1872 bis 1876 verdiente er für seinen Teil, wie aus den Verhandlungen sich ergeben hat, die Summe von 289 000 Francs und 78 Centimes – für einen so jungen Juristen jedenfalls ein recht erklecklicher Gewinn. Es ist nicht leicht, sich nach den Berichten der Presse ein klares Bild von Julie Pécher zu machen. Die belgischen Zeitungen, die uns zugänglich waren, sind so erbittert gegen Armand Peltzer und alles, was mit diesem im Zusammenhang steht, daß sie die intime Freundin Armands offenbar unfreundlich und ungerecht behandeln. Die schmählichen Gerüchte, die über ihren Verkehr mit Armand verbreitet worden sind, entspringen tatsächlich einer trüben Quelle: dem Klatsch des Gesindezimmers, der von dem einen abziehenden Hausmädchen dem neuen zuziehenden gewissermaßen als Familienüberlieferung übergeben worden ist.

Julie Pécher war, als sie die Ehe mit Wilhelm Bernays einging, zwanzig Jahre alt, drei Jahre jünger als ihr Mann. Sie war ein schmächtiges, kränkelndes junges Mädchen, eher klein als groß, beinahe mager, nicht auffallend hübsch, aber auch nicht häßlich, ein pikantes blasses Gesicht mit blaugrauen Augen. Das einzig wirklich Schöne an ihr sind die üppigen Haare von wundervoller goldblonder Färbung. Sie empfing im Hause ihres freisinnigen Vaters, der der Führer der antiklerikalen Partei in Antwerpen ist, eine ausgezeichnete Erziehung. Sie besitzt offenbar sehr schätzenswerte Geistesgaben. Sie drückt sich leicht, gewandt und sogar mit einer beachtenswerten Eleganz der Formen aus. Ihre Vernehmung als Zeugin vor dem Gericht, das über den Mörder ihres Mannes das Urteil sprechen soll und vor dem sie genötigt war, über den Ermordeten wenig Vorteilhaftes und über den Mörder Vorteilhaftes auszusagen, ist ein wahres Muster von Takt. Niemals hat sich eine Frau in einer so schwierigen Situation würdiger und korrekter benommen.

Daß Frau Julie eine angenehme Gattin gewesen sei, soll indessen durchaus nicht behauptet werden. Sie hatte romanhafte Neigungen, und wenn Bernays von ihr in einem Briefe schreibt, sie habe zuviel von der barmherzigen Schwester und teile von ihrer Neigung so verschwenderisch an ihre ganze Umgebung aus, daß für ihn, den Gatten, nicht viel übrigbleibe, so hat er, wie es scheint, den Nagel auf den Kopf getroffen. Julies Natur neigte dem Schwärmerischen zu, und sehr bald nach ihrer Verbindung mit Bernays sah sie ein, daß sie sich mit dem lediglich auf das Praktische und Materielle gerichteten Sinn ihres Mannes schwerlich befreunden werde. Sie war verschlossen, verstimmt und wenig liebenswürdig gegen ihren Mann; und dieser war schroff, unhöflich, rechthaberisch, gewöhnlich kalt, mitunter aufbrausend. Julie besaß eine sehr reizbare, nervöse Natur; sie litt häufig an Ohnmachtsanfällen, sie zeigte sich ihrem Manne gegenüber von einem verletzenden Stolz, beinahe hochmütig. Schon in den Flitterwochen kam es zu einer ernsten Verstimmung. Bernays hatte verschwiegen, daß er Jude sei. In Paris, auf der Hochzeitsreise, hatte er sich taufen lassen. Diese Verheimlichung hatte auf Julie einen sehr unangenehmen Eindruck gemacht, sie fühlte sich verletzt.

Nach einem Jahr wurde das einzige Kind dieser Ehe geboren. Der Knabe erhielt in der Taufe den Namen Eduard, wird aber in der Familie beständig mit dem Kosenamen »Ende« gerufen und ist bestimmt, in diesem gesellschaftlichen Drama eine sehr bedeutende Rolle zu spielen. Vater und Mutter lieben das Kind mit derselben Zärtlichkeit und eifersüchtigen Leidenschaftlichkeit, und nur dieses Kindes wegen, von dem sich weder der Vater noch die Mutter trennen mag, entschließen sie sich später, nachdem die Ehe längst nur noch vor der Welt besteht, unter einem Dach zusammenzubleiben. Mit der Geburt des kleinen Ende hatte auch die eheliche Gemeinschaft der Gatten ihren Abschluß erreicht. Um diese Zeit machte Julie die Wahrnehmung, daß Bernays ihr Kammermädchen mit unziemlichen Anträgen verfolgte. Dieses Mädchen, Maria Theresia, war auffallend schön; aber sie war die Braut eines ordentlichen Mannes und wies die Anträge ihres Dienstherrn aufs entschiedenste zurück. Bernays war in das Mädchen ganz vernarrt, und sein Benehmen ihr gegenüber mußte freilich die Gattin aufs tiefste verletzen und entrüsten. Es ist festgestellt worden, daß Bernays dem Mädchen den ernsthaften Vorschlag gemacht hat, mit ihr durchzugehen und Weib und Kind zu verlassen. Die Ehe war nun tatsächlich gelöst und bestand nur noch als gesellschaftliche Lüge, und das Zusammenleben der beiden Eheleute war ein in jeder Beziehung unerfreuliches.

So lagen die Verhältnisse, als Armand Peltzer, der in Buenos Aires ein kaufmännisches Geschäft begründet hatte, nach Belgien zurückkehrte, um seinen Brüdern Leon und James, die bankrott erklärt waren, zu Hilfe zu eilen.

Wie Bernays, so ist auch Armand Peltzer deutscher Abkunft. Er ist der älteste Sohn eines angesehenen Kaufmanns aus den Rheinlanden und 1844 in Verviers geboren. Er wie seine Brüder sprechen gleich gut deutsch, französisch und englisch. Armand hat studiert, er ist Ingenieur. Sein Vorleben ist rein und lauter, und die Anklage hat in seinem Leben auch nicht einen einzigen Punkt finden können, dessen sich ein Ehrenmann zu schämen hätte. Alle seine Studiengenossen bekunden die Offenheit und Herzlichkeit seines Wesens sowie seine glänzenden Geistesgaben; er diskutierte gern und war sehr lebhaft. Die Liebe, die ihn mit seinen Geschwistern verbindet, hat etwas Rührendes. Seine ganze Jugend über bringt er beständig Opfer für seine Familie. Er verdient mehrfach erhebliche Summen, aber diese fließen immer in die Kasse der Brüder, die schlechte Geschäfte machen. Namentlich sein Bruder Leon, der vier Jahre jünger ist, bereitet ihm schwere Sorgen. Um die Ehre des Namens Peltzer, um seine Brüder vor der Schmach des Bankrotts zu retten, gibt er alles, was er erworben hat, mehrere hunderttausend Francs, hin, ohne sich zu besinnen. Ein Opfer für die Familie ist es, das ihn aus Buenos Aires nach Belgien zurückführt. Bei der Abwicklung der Geschäfte seiner beiden Brüder tritt er in Unterhandlungen mit dem Advokaten Wilhelm Bernays, der mit der Familie Peltzer seit langen Jahren bekannt ist; Leon und James haben sogar der Hochzeit Julies und Bernays beigewohnt. Die Großzügigkeit Armands in Geldangelegenheiten muß dem scharf und genau rechnenden, sogar knauserigen Bernays ungewöhnlich imponiert haben. Die beiden treten sich näher und werden schließlich intime Freunde. Armand ist Witwer und Vater eines kleines Mädchens, Marietta. Er wird von Bernays Julie vorgestellt, und diese faßt ein lebhaftes Interesse für den Mann, der aus Amerika herübergekommen ist, um in uneigennützigster Weise sein Vermögen für die Ehre seines Namens preiszugeben. Diese Hochherzigkeit macht auf die leicht erregbare junge Frau, die gerade das, was Armand auszeichnet, an ihrem Mann so sehr vermißt, einen tiefen Eindruck. Seinerseits fühlt sich auch Armand zu der eigentümlich reizvollen Julie, die auf alle Männer mit eigenartig bestrickendem Reiz wirkt, hingezogen. Ein Bund inniger Freundschaft knüpft sich zwischen beiden. Die Kinder, Eduard und Marietta, spielen zusammen und haben sich gern.

Bernays sah der Gestaltung dieses eigentümlichen und nicht ungefährlichen Verhältnisses ohne Bangen zu. Er hatte das vollste Vertrauen zu seinem Freund Armand und hegte kein Mißtrauen gegen seine sonderbare Frau, die durch ihre eigenartige Natur, abgesehen von allem anderen, gegen gewisse Schwächen des weiblichen Geschlechts gefeit zu sein schien. Armand war und blieb der beste Freund des Mannes und der Frau; von dem einen und von der andern wurde ihm bei den nur allzu häufigen peinlichen Auseinandersetzungen und Zwistigkeiten die Rolle des Vermittlers und des Friedensstifters zugewiesen. Er war allwöchentlich wenigstens einmal regelmäßiger Gast bei Tische und verbrachte fast jeden Abend im Hause des Advokaten.

Es versteht sich von selbst, daß die im Hause Bernays Bediensteten über die häufigen Besuche Armands und seine stundenlangen Unterredungen im Tête-à-tête mit Julie die boshaftesten Glossen machten. Ohne irgendwelchen Anhalt stand für sie fest, daß Armand der Geliebte der gnädigen Frau sein müsse. Sie horchten an den Türen, sie sahen durchs Schlüsselloch, und die eine tuschelte der andern zu, daß sie etwas Verdächtiges gesehen und gehört habe, und die zweite erzählte es der dritten mit furchtbaren Übertreibungen, und schließlich galt es als ausgemachte Sache. Es muß hier gleich gesagt werden, daß die Verhandlungen keinen Zweifel darüber gelassen haben, wie diese ganze Ehebruchsgeschichte nichts anderes ist als ein Rattenkönig von elendem Klatsch und niederträchtiger Verleumdung. Das Leben, zu dem die unglückliche Julie in ihrem eigenen Hause verurteilt war, hat etwas geradezu Empörendes.

Bernays besaß eine eigentümliche Schwäche für das dienende Personal. Es ist festgestellt, daß er wenigstens mit einem, wenn nicht mit mehreren Dienstmädchen unter dem ehelichen Dache strafbare Verbindungen unterhalten hat. Er hatte sich sogar unter dem Vorwand, daß sein Schlafzimmer Ungeziefer habe, schließlich ausquartiert und sein Bett in eine Dachkammer, die neben der Kammer des Mädchens lag, stellen lassen. Man kann sich denken, daß ein solches Benehmen eine stolze Natur wie die seiner Frau empören mußte. Das Mädchen, welches das Wohlgefallen des Advokaten in dieser ungewöhnlichen Weise erregt hatte, war sehr hübsch, sehr unverschämt, ehrgeizig und gerieben und trug sich mit den kühnsten Hoffnungen. Julie Raskart bildete sich allen Ernstes ein, daß Bernays sie heiraten werde. Sie wußte von ihm, wie es in dem Hause bestellt war, daß schon mehrfach das Wort Ehescheidung ausgesprochen worden war und daß Bernays nur deswegen nicht dareinwilligte, weil er fürchtete, daß sein Sohn ihm genommen werden würde. Sie hatte also Interesse daran, eine Ehescheidung unter solchen Umständen herbeizuführen, welche die Frau als den schuldigen Teil verurteilen und das Kind dem Vater zusprechen würden. Sie suchte daher Bernays in dem Glauben zu bekräftigen, daß Armand der Geliebte seiner Frau sei.

Während Frau Bernays mit ihrem Sohn zur Kur in Spa weilte, setzte sich die Raskart immer mehr als Herrin in dem Hause fest. Neben ihr diente noch eine gewisse Amalie Pfister aus der Schweiz als Kindermädchen. Sie war die Schwester von Marie Pfister, die ebenfalls im Hause Bernays längere Zeit bei dem Kind gewesen war und sich dann mit einem Dr. Kubosch verheiratet hatte. Amalie Pfister, ein junges, zwanzigjähriges Ding von sehr bescheidenen Geistesgaben, von ziemlich lockeren Auffassungen und lüsternen Neigungen, verbündete sich schnell mit der ihr geistig weit überlegenen Raskart.

Am 8. September 1881 war Frau Bernays mit ihrem Sohn und Amalie Pfister aus Spa zurückgekehrt und war aufs unangenehmste berührt von der Autorität und dem anmaßenden Tone der Raskart. Bernays hatte sich wieder einmal mit den Verwandten seiner Frau, mit denen er in beständiger, nur durch zeitweiligen Waffenstillstand unterbrochener Fehde lebte, überworfen. Als Grund dieses abermaligen Zwiespalts wird von der Verteidigung angegeben, daß Bernays, der seinem Schwiegervater einen großen Teil seiner Kundschaft zu verdanken hatte, diesen gebeten habe, ihm den Leopoldorden und den Grad eines Hauptmanns in der Bürgerwehr zu verschaffen. Herr Pécher habe dies abgelehnt, mit dem Bemerken, daß er schon genug für seinen Schwiegersohn getan habe und daß er dem Vorwurf, die Seinigen in unerlaubter Gönnerschaft zu fördern, vorbeugen wollte. Was immer der wahre Grund der Verstimmung des Advokaten gegen seinen Schwiegervater gewesen sein mag, soviel steht fest, daß er am 10. September, zwei Tage nach der Rückkehr seiner Frau, zu seinem Sohn sagte: »Du kannst deinem Großvater sagen, daß ich den Fuß nicht mehr über seine Schwelle setze. Ich hasse die ganze Gesellschaft Pécher!«

Der Junge teilte das in der Tat seinem Großvater mit. Die Folge davon war, daß Herr Pecher aufs äußerste gegen seinen Schwiegersohn aufgebracht wurde und jeden Verkehr mit ihm abbrach. Es ist anzunehmen, daß auch hierbei die Raskart die Hand im Spiele gehabt hat. Sie wollte eben einen Bruch hervorrufen und beherrschte Bernays in ungewöhnlicher Weise.

Die Raskart stachelte auch das Kindermädchen, Amalie Pfister, an, dem Herrn zu sagen, wie sich die gnädige Frau in Spa aufgeführt habe. Bernays legte darauf zunächst kein Gewicht und hielt es für das, was es war, für elenden Klatsch. Einige Tage darauf, am 14. September, drängte sich Amalie Pfister wiederum an Bernays heran, um ihm allerhand von seiner Frau zu erzählen; diesmal behauptete sie bestimmte Tatsachen.

Am anderen Morgen, am 15. September, um 6 Uhr in der Frühe begibt sich Bernays zu seinem Freunde Armand. Er wagt nicht zu gestehen, daß er auf die Denunziation eines Dienstmädchens seinen Freund, den er durch Jahre bewährt gefunden, verdächtigen will; er behauptet also zunächst, daß er im Nebenzimmer die beiden belauscht habe und die Überzeugung gewonnen habe, daß Armand der Geliebte seiner Frau sei. Armand ist über diese Verdächtigung empört. Er bestreitet die Möglichkeit, daß Bernays mit eigenen Ohren irgend etwas gehört haben könne, was die Ehre seines Hauses beflecke, da er sich nie dergleichen habe zuschulden kommen lassen. Bernays gibt nun zu, daß er allerdings selbst nichts gehört habe, daß aber die Dienstboten von dem strafbaren Charakter der Beziehungen zwischen Armand und seiner Frau überzeugt seien und bestimmte Tatsachen angeführt hätten. Armand verteidigt sich so erfolgreich, daß Bernays ihn schließlich um Verzeihung bittet und ihn auf denselben Tag zu Tisch einlädt. Diese halbe Aussöhnung war natürlich ganz und gar nicht im Sinne der Raskart, die im Gegenteil mit aller Energie darauf hinarbeitete, den Bruch zwischen Armand und Bernays zu einem vollständigen zu machen. Am folgenden Tage, am 16. September, als Frau Bernays ihren Sohn im Kinderzimmer besuchen wollte, hörte sie, als sie beim Zimmer der Mädchen vorüberging, wie sich Amalie Pfister der unflätigsten Redensarten über sie bediente. Frau Bernays sagt darüber aus: »Diese Redensarten waren geradezu schändlich. Ich bin kein junges Mädchen mehr, ich bin nicht mal mehr ein junge Frau [Frau Bernays zählt einunddreißig Jahre], aber ich muß sagen, daß es mir unmöglich wäre, die skandalösen Worte zu wiederholen, die dieses zwanzigjährige Mädchen über die Lippen gebracht hat.« – Frau Bernays traute ihren Ohren nicht. Sie ließ Julie Raskart kommen und stellte sie zur Rede. Diese gab zu, daß kein Mißverständnis vorliege, daß sich Amalie allerdings in gemeinster Weise über Frau Bernays ausgesprochen habe. Darauf teilte Frau Bernays ihrem Mann diesen Vorfall mit und forderte ihn auf, das Mädchen sofort zu entlassen.

Bernays entgegnete, man solle auf Mädchengeschwätz nicht weiter achten, und als Frau Bernays darauf versetzte, es handle sich nicht um Mädchengeschwätz, sondern um eine schimpfliche Beleidigung, erwiderte ihr Mann, daß er sie ja nie beargwöhnt habe und daß sie die Geschichte viel zu tragisch nähme. Es machte auf Frau Bernays den Eindruck, als ob ihr Mann auch vor dieser Amalie Furcht habe. Frau Bernays erklärte darauf, daß, wenn sie in ihrem eigenen Hause bei ihrem eigenen Mann keinen Schutz mehr fände, sie denselben bei ihrem Vater suchen müsse. Bernays ging aus. Julie begab sich in das Mädchenzimmer und sagte zu Amalie Pfister: »Ich jage Sie aus dem Haus. Hier haben Sie die dreihundert Francs, die wir Ihnen für das Jahr schuldig sind. – Und das gibt man elenden Geschöpfen Ihrer Art noch obendrein!« fügte sie hinzu, indem sie Amalie eine Ohrfeige gab. Amalie Pfister mußte Hals über Kopf das Haus verlassen und wurde in einem Wagen von Frau Bernays zum Bahnhof geschickt.

Sie fuhr indessen nicht gleich ab, sondern begab sich in das Büro des Advokaten. Er ließ sich die ganze Litanei ihrer Verdächtigungen noch einmal vorbeten, und Amalie hatte die Genugtuung, daß er ihr noch fünfhundert Francs zusteckte und sie wie eine große Dame durch einen Beamten seines Büros nach Brüssel geleiten ließ. Wenn man sich erinnert, daß Bernays, wie allseitig festgestellt ist, sehr knickerig in Geldsachen war, so wirft diese heimliche Spende von fünfhundert Francs ein seltsames Licht auf die Beziehungen zwischen ihm und Amalie. Es sei gleich hier bemerkt, daß die Raskart, als sie später fortgeschickt wurde, ebenfalls eine Unterstützung, und zwar eine ziemlich erhebliche Summe, aus der Tasche des Herrn empfing.

Als Bernays nun nach Hause kam, fragte er seine Frau, ob Armand Peltzer im Salon sei und mit ihm speisen wolle. Frau Julie antwortete bejahend, Bernays habe ihn ja selbst eingeladen. Darauf entgegnete der Advokat: »Armand darf nicht mehr bei uns essen.«

Nun trat Frau Bernays in den Salon und sagte zu Armand: »Mein Mann wünscht nicht, daß Sie hierbleiben; ich bitte Sie, ziehen Sie sich zurück.«

Als Armand Bernays nach der Ursache dieser eigentümlichen Verabschiedung fragte, antwortete dieser: »Ich kann dir jetzt keine Erklärung geben; ich werde dir morgen schreiben.« Darauf entfernte sich Armand.

Der angekündigte Brief ließ in der Tat nicht auf sich warten. Er ist vom 18. September datiert und lautet so: »Armand! Ich bin genötigt, Dir gegenüber einen peinlichen, aber unvermeidlichen Entschluß zu fassen. Du weißt, infolge von welchen Verhetzungen und Gemeinheiten wir eine Auseinandersetzung miteinander gehabt haben, von der niemand etwas erfahren darf. Du hast mich aufgefordert, der Sache auf den Grund zu gehen; ich habe dieses Ansinnen abgelehnt. Nun hat sich mir ein Zeuge dargeboten, ja aufgedrängt, und was ich habe mit anhören müssen, ist zu entsetzlich, als daß ich den Mut hätte, darüber noch mehr zu hören und noch mehr zu sprechen. Wie dem auch sein möge, gegenüber allen den Tatsachen, die sich verketten, habe ich die Pflicht, die Ehre meines Namens sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, daß die Frau, welche diesen Namen trägt, respektiert werde. Da Dein intimer Verkehr in meinem Hause Klatschereien hervorruft, welche meine Frau beleidigen und mich entehren, bitte ich Dich, nicht wiederzukommen.

Ich mache mich nicht zum Richter in meiner eigenen Sache; ich habe nicht die Kraft dazu. Ich will mich nur für die Zukunft gegen die Bosheit der Welt sicherstellen und mir zum mindesten Frieden und Ruhe verschaffen. Meine Frau und ich werden nur noch für unser Kind leben. Auch Du hast das Glück, Vater eines Kindes zu sein. Ich wünsche ihm von ganzem Herzen das Beste. Wir wollen den Namen unserer Kinder nicht in diese traurige Angelegenheit mischen. Ich bitte Dich, Armand, antworte mir nicht, ich bin zu erschüttert, zu entnervt, um über diesen traurigen Gegenstand noch irgendeine mündliche oder schriftliche Mitteilung entgegennehmen zu können. Glaube mir, ich bringe ein großes Opfer, wenn ich eine alte, meine einzige Freundschaft breche; aber Du mußt es wie ich selbst fühlen: Es ist eine Notwendigkeit für Deine Ehrenhaftigkeit, für die Ehre meines Namens, für das Wohl und den Frieden aller. Ohne banale Redensarten sage ich Dir Lebewohl.«

Armand gab auf diesen Brief zunächst keine Antwort. Er beriet sich mit seiner Familie, was in dieser Angelegenheit zu tun sei. Armands Brüder traten auch mit Bernays in Verbindung, diese Konferenzen, die der bereits genannte James sowie ein weiterer Bruder Armands, Robert Peltzer, führten, hatten indessen kein besonderes Ergebnis.

Es versteht sich von selbst, daß die Szene zwischen Armand und Bernays ihre Rückwirkung auf den Verkehr zwischen Bernays und seiner Frau üben mußte. Wenn Bernays Armand gebeten hatte, den jahrelangen Verkehr abzubrechen und nicht mehr über seine Schwelle zu treten, so geschah dies lediglich seiner Frau wegen, so geschah dies, weil er den berechneten und boshaften Zuflüsterungen des Gesindes zugänglicher war als den Beteuerungen seiner Frau.

Julie Raskart hatte nun in der Tat erreicht, was sie sich als erstes Ziel auf ihrem ehrgeizigen Wege gesteckt hatte: Frau Bernays hatte mit dem alten Freunde brechen müssen. Sie war allein mit ihrem Mann, der mit der Raskart in unstatthaften Beziehungen stand. Und auch ihre Familie verkehrte nicht mehr in ihrem Hause. Der alte Herr Pécher war empört über das Benehmen seines Schwiegersohnes, der seine Tochter unglücklich machte und sogar den kleinen Ende mit der Überbringung einer beleidigenden Bestellung für ihn beauftragt hatte. Frau Julie war allein mit dem Mann, der nach beinahe einstimmiger Auffassung aller, die ihn gekannt haben, in der Häuslichkeit mehr als unangenehm war und der, wie sich herausgestellt hat, nicht bloß im Verhältnis der Abhängigkeit von der Raskart stand, sondern auch mit anderen Hausangestellten gegen seine Frau im Komplott war.

Der Prozeß hat einen Briefwechsel zwischen Wilhelm Bernays und der verehelichten Kubosch, die als Marie Pfister Kindermädchen in seinem Hause gewesen war, ans Licht gefördert, der geradezu unglaublich ist. Wir werden auf diesen Briefwechsel noch zurückkommen. Wir wissen außerdem, daß Bernays die Raskart von allen wichtigen Zwischenfällen in seiner unglücklichen Ehe genau in Kenntnis gesetzt hat. Er hat ihr sogar einen Brief von Armand vorgelesen, er hat Liebesbriefe von ihr erhalten und beantwortet. Er hat sogar seinen Bürogehilfen in seine intimsten Angelegenheiten eingeweiht, denselben, den er beauftragt hatte, Amalie Pfister nach Brüssel zu begleiten. Er hat sich mit diesem vierundzwanzigjährigen Burschen über die Raskart unterhalten, er hat ihm gestanden, daß er noch eine Geliebte außer dem Hause habe, er hat diesen unerfahrenen und unsympathischen Menschen sogar zu Rate gezogen, als es sich um eine Ehrensache handelte, um einen Zweikampf. Ein eigentümlicher Mensch, dieser Bernays, der immer klagt, daß er niemanden hat, dem er seine Qualen anvertrauen könne, und der vor einem solchen jungen, unreifen Burschen und vor jeder hübschen Dirne die tiefsten Geheimnisse seines Herzens entschleiert!

Und dabei ein kluger, gebildeter Mann – es ist rein unbegreiflich!

Die Überzeugung, daß die Ehe unter diesen Verhältnissen nicht dauern konnte, hatte sich aller bemächtigt. Bernays sammelte im stillen das Material, das ihm zur Wehr und Waffe dienen konnte, in dem Ehescheidungsprozeß, den er heranrücken sah. Er trug mit Bienenfleiß alles zusammen, was die Beziehungen Armands zu seiner Frau zu verdächtigen geeignet erschien. Aus den Verhandlungen wissen wir, daß die bisherigen Wahrnehmungen seiner verschiedenen Hausmädchen äußerst dürftige waren. Eine will durchs Schlüsselloch gesehen haben, daß Julie einmal Armand eine Rose ins Knopfloch gesteckt habe, und eine andere, eine Flamländerin, die kein Wort französisch spricht, will die Worte »mon ange« aufgefangen und sich in der Küche haben übersetzen lassen.

Julie erklärte ihrerseits, daß sie dieses Leben nicht länger ertragen könne, und suchte Rat und Trost bei den Ihrigen. So sah die Raskart die Frucht reifen, die ihr in den Schoß fallen sollte. Aber es ging ihr doch nicht schnell genug, wie es scheint. Um jene Zeit ereigneten sich nämlich ganz eigentümliche Dinge: schwere Bilder, die über dem Platz hingen, auf dem Frau Bernays sich häufig niederließ, lösten sich auf unerklärliche Weise von der Wand, die Portieren im Salon fielen herunter, kurzum, Frau Bernays war in ihrem eigenen Zimmer ihres Lebens nicht mehr sicher. Der sachverständige Tapezierer, der beim Prozeß vernommen worden ist, hat die Erklärung abgegeben, daß dieses eigentümliche Herunterfallen der Bilder und Vorhänge kaum ein zufälliges gewesen sein könne, daß es vielmehr auf ihn den Eindruck mache, als ob da eine frevlerische Hand mitgewirkt habe. Im Prozeß selbst wird die Raskart geradezu beschuldigt, diese gefährliche Komödie in Szene gesetzt zu haben. »Ein Ungeheuer« nennt Armands Verteidiger diese Raskart, und auch diejenigen, für die es wertvoll wäre, wenn die Aussagen dieser Zeugin möglichst glaubhaft gemacht würden, sprechen im Ton der äußersten Mißachtung von dieser jugendlich-hübschen, aber verschlagenen Person.

Als Frau Julie in ihrer Bedrängnis sich an ihren Vater wandte, erklärte dieser ihr, daß er sich um die Sache nicht kümmern werde, wenn seine Tochter nicht zum Äußersten entschlossen sei; ihre Würde als Frau mache die Einleitung der Klage wegen Ehescheidung zur unabweislichen Forderung. Sie sei gröblich beleidigt, man habe es darauf angelegt, ihr den Verstand zu rauben, ja, sie zu töten, und in einem Hause, in dem sie von ihrem Manne nicht mehr gegen die gemeinen Verdächtigungen und lebensgefährlichen Anschläge der Dienstboten geschützt werde, sei ihres Bleibens nicht.

Unter diesen schwierigen Verhältnissen wurde in der Familie Pécher beschlossen, einen Freund des Hauses zu Rate zu ziehen. Es war Herr de Longé, einer der ersten richterlichen Beamten des Landes, der erste Präsident des Kassationshofes zu Antwerpen, ein Mann, der wegen seiner bürgerlichen Tugenden im höchsten Ansehen steht und durch die Bedeutung seiner Stellung, durch die Hochachtung, die ihm von allen seinen Mitbürgern gezollt wird, zu einem Ratgeber in der Not und Vermittler wie geschaffen war. Er kannte Julie Pécher, die jetzige Frau Bernays, von Kindheit an. Sie war die beste Freundin seiner verstorbenen Tochter gewesen. Er hatte ihr stets seine Sympathie und Freundschaft bewahrt und war aufs tiefste davon überzeugt, daß die gegen Julie vorgebrachten Anklagen wegen strafbarer Beziehungen zu Armand Verleumdungen seien. Bernays, der seine Frau unglücklich machte, war ihm ganz und gar nicht angenehm. Er gab Julie in jedem Punkt recht und Bernays in jedem Punkt unrecht. Er hielt sich für verpflichtet, der hart bedrängten Frau zu Hilfe zu kommen, und nachdem er sich die unseligen Verhältnisse hatte auseinandersetzen lassen, sah auch er vorläufig kein anderes Mittel als das der Ehescheidung.

Die Unterhandlungen zwischen dem Präsidenten de Longé und Wilhelm Bernays begannen am 24. September 1881. Herr de Longé forderte Bernays auf, ihn zu besuchen, um mit ihm die schwebenden Fragen zu besprechen. Bernays wollte von einer Ehescheidung einstweilen durchaus nichts wissen. Das einzige, was uns den Mann sympathisch macht, ist die wahrhafte Liebe zu seinem Kind. Nach mehrfachen Beratungen schlug daher Longé einen Vergleich vor, der am 7. Oktober aufgesetzt wurde. In dieser Übereinkunft wurde folgendes bestimmt:

»Herr Bernays spricht sein Bedauern darüber aus, eine ungerechte Beschuldigung, die gegen seine Frau gerichtet war, entgegengenommen zu haben, und gibt zu, daß diese Beschuldigung einer jeglichen Begründung entbehrt.

Frau Bernays nimmt Kenntnis von dieser Erklärung und verzichtet darauf, die Ehescheidungsklage wegen gröblicher Beleidigung einzuleiten.

Der Friede ist somit wiederhergestellt; indessen werden die Ehegatten in dem gemeinsam von ihnen bewohnten Hause getrennte Wohnungen innehaben. Sie werden auch ihre Mahlzeiten getrennt einnehmen, es sei denn, daß sie es mit Rücksicht auf das Kind vorzögen, gemeinsam zu speisen. Sie werden sorgsam die Erziehung und Ausbildung des Kindes überwachen. Frau Bernays allein wird alle Fürsorge für das Wohlbefinden des Kindes treffen. Am Ersten eines jeden Monats wird Herr Bernays seiner Frau das nötige Haushaltungsgeld etc. überreichen. Frau Bernays wird den Hausstand vertreten, sie wird in ihrem Hause die Honneurs machen, wenn sie oder Herr Bernays Besuch empfängt. Frau Bernays wird ungehindert mit allen Mitgliedern ihrer Familie verkehren; sie wird das Kind zu den Ihrigen führen und überall dahin, wo es ihr gefällt. Herr Bernays wird sich nicht widersetzen, wenn seine Frau Reisen zur Herstellung ihrer Gesundheit oder zum Besten des Kindes unternimmt. Die beiden Ehegatten werden es sorgsam vermeiden, daß vor dem Kinde irgendein häuslicher Zwist ausbricht; sie werden sich gegenseitig mit Achtung behandeln.

Die Unterzeichner verpflichten sich auf ihr Ehrenwort, diese Bestimmungen zu halten, Herr de Longé, der in allen Streitfällen Schiedsrichter bleiben wird, behält diese Urkunde.«

Dieser Modus vivendi wurde am 7. Oktober von Bernays und am 10. von Julie unterzeichnet. Schon während der Beratungen darüber hatte Longé Bernays darauf aufmerksam gemacht, daß der plötzliche Abbruch des Verkehrs mit Armand notwendigerweise auf Julie ein ungünstiges Licht zu werfen geeignet sei und daß Julie, da das Übereinkommen zwischen den Eheleuten ein geheimes bleiben sollte, in den Augen der Welt vielleicht gar als die schuldige Gattin, der der Ehemann in hochherziger Weise vergeben habe, erscheinen dürfte. Er würde es daher für zweckmäßig halten, wenn der Verkehr zwischen Armand und Bernays wenigstens äußerlich wieder aufgenommen würden. Selbstverständlich lag es Longé fern, Bernays eine Freundschaft mit Armand aufzunötigen, die nicht mehr bestand, aber er glaubte fordern zu sollen, daß sich die beiden wenigstens von Zeit zu Zeit vor der Öffentlichkeit zusammen zeigten, etwa im Theater oder sonst an öffentlichen Orten. Bernays hatte darauf in den ersten Unterredungen geantwortet, er werde tun, was er tun könne, eine bindende Verpflichtung war er nicht eingegangen.

Nach der Unterzeichnung der Übereinkunft erhob nun auch Julie dieselben Bedenken, und als Longé auf seine frühere Forderung zurückkam, erklärte Bernays mit unerwarteter Schroffheit, daß er auf keinen Fall in bezug auf Armand ein Zugeständnis machen werde. Darauf erwiderte Herr de Longé, daß er alsdann genötigt sei, überall da, wo das Zerwürfnis im Bernaysschen Hause in einer die Ehre Julies schädigenden Weise zum Gegenstand der Besprechung gemacht werden würde, Julie zu ermächtigen, die Übereinkunft zwischen ihr und ihrem Manne mitzuteilen. Damit erklärte sich Bernays auch einverstanden.

Zu dieser Zeit erschien Armand wieder auf der Bühne, von der er seit jener Szene im Hause des Advokaten zurückgetreten war. Er schrieb am 15. Oktober einen Brief an Bernays, in dem er sagte, daß nun, nachdem Herr de Longé seine Aufgabe als Vermittler beendet habe, für ihn der Augenblick gekommen sei, den Brief vom 18. September zu beantworten. Er sagte, daß er die ihm zugefügte Beleidigung deswegen einstweilen ruhig hingenommen habe, weil er Frau Bernays und deren Familie hochachte und einen Skandal, durch den diese in Mitleidenschaft gezogen werden müßten, habe vermeiden wollen. Er sei mit Rücksicht auf den Respekt gegen die ihm befreundete und wohlgesinnte Familie Pécher bis an die äußerste Grenze der Versöhnlichkeit gegangen, und er werde auch jetzt noch, wenn Herr de Longé es für geboten erachten solle, vor den Augen der Welt mit Bernays zusammentreffen, als ob nie etwas zwischen ihnen vorgefallen wäre. Herr de Longé möge bestimmen, unter welchen Verhältnissen dies geschehen müsse. »Ich werde auf diese Weise dazu beigetragen haben«, schloß Armand seinen Brief, »es zu verhindern, daß durch eine niederträchtige Intrige der Name einer reinen und achtenswerten Frau besudelt werde.«

Bernays schickte diesen Brief uneröffnet an den Absender zurück.

Nun beauftragte Armand, der auf sein Entgegenkommen begreiflicherweise eine andere Antwort erwartet hatte, seine Brüder Robert und James, Bernays wegen dieser Beleidigung zur Rechenschaft zu ziehen. Bernays seinerseits beauftragte zwei seiner Freunde mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Am 19. Oktober erklärte Bernays vor Robert und James Peltzer, »daß er mit der Rücksendung des Briefes keine Beleidigung beabsichtigt habe und daß die Achtung, die er vor Armand Peltzer hege, eine jede andere Deutung ausschlösse«. Darauf öffneten die Brüder den Brief, lasen ihn Bernays vor und übergaben ihm denselben. Sie brachten diese Tatsache zu Protokoll. Zum Zweikampf kam es nicht. Armand war mit der Erklärung, die Bernays vor seinen Brüdern abgegeben, und mit der Tatsache, daß Bernays den zuerst zurückgeschickten Brief in Empfang und Kenntnis von dessen Inhalt genommen hatte, zufrieden.

Bernays hatte während aller dieser Zwischenfälle sich keinen Täuschungen darüber hingegeben, daß die Übereinkunft, die Longé vermittelt hatte, den dauernden Frieden in die Ehe nicht bringen werde. Er sah vorher, daß die Sache schließlich doch mit einer Ehescheidung endigen würde, und bemühte sich darum verstärkt, Zeugnisse zu sammeln, die ihm bei einer etwaigen Entscheidung vor den Gerichten von Nutzen sein sollten. Es war ihm nicht ernst, wenn er Longé gegenüber beteuerte, daß er an die Verleumdungen nicht glaube, und wenn er seiner Frau eine Ehrenerklärung ausstellte. Während er mit Herrn de Longé unterhandelte, stand er gleichzeitig in geheimem Briefwechsel mit der verehelichten Kubosch, die als Marie Pfister in seinem Hause gedient und deren jüngere Schwester Amalie von Frau Bernays aus dem Hause geworfen worden war.

Man hat gegen ein starkes Gefühl des Widerwillens zu kämpfen, wenn man die wahrhaft ungeheuerlich zu nennende Korrespondenz des Advokaten mit seinem früheren Kindermädchen liest. Eigentümliche Bekenntnisse einer schönen Seele! Er vertraut der Person seinen geheimsten Kummer. Er verlangt von ihr Trost. Die Korrespondenz beginnt am 22. September 1881 und dauert bis zum 11. November. Bernays spricht sein Bedauern darin aus, daß Amalie von seiner Frau fortgejagt worden sei; er bittet die »ergebene Freundin«, ihm einen recht ausführlichen Brief zu schreiben über alles, was sie und Amalie in seinem Hause gesehen haben und was seine Frau beschuldigen könne. Namentlich soll Amalie eine umfassende Darlegung ihrer Wahrnehmungen machen. Sie soll ihm schriftlich geben, was sie vor ihrer Abreise schon mündlich gesagt hat. »Wüßten Sie«, so schließt der Brief des Advokaten, »in welchem Zustande sich mein Herz und mein Kopf befinden, so würden Sie begreifen, daß mein Leben keinen Schuß Pulver wert ist.« – Er berät mit ihr in einem anderen Brief alle Einzelheiten der Ehescheidungsklage, er nennt sie seine »treue Freundin«, er erzählt ihr, daß er eine Übereinkunft, die Herr de Longé zustande gebracht, unterzeichnet hat. Er erzählt vom Unglück im Hause seiner Eltern, er berichtet, daß sein Bruder Julius ins Irrenhaus hat gebracht werden müssen. Er dankt ihr dafür, daß sie ihm Edelweiß geschickt hat; er hat die Alpenblumen seinem Sohn gegeben, damit die Mutter keinen Verdacht schöpfe, daß er in einem heimlichen Briefwechsel mit ihr stehe. Wie zart, wie taktvoll und anmutig ist dieser Zug! Der Sohn trägt die Blumen, die ein früheres Kindermädchen, welches zur Verdächtigung der Mutter aufgefordert wird, dem Vater schickt! Wir erfahren aus diesen Briefen übrigens auch manches Wertvolle, was uns sonst verborgen geblieben wäre. Wir erfahren, daß Bernays mit seiner Frau kaum noch ein Wort wechselt, daß die Streitereien aufgehört haben, daß in dem ungastlichen Hause die Ruhe des Kirchhofs herrscht. Julie Raskart ist ebenfalls weggeschickt worden – »mit einer guten Entschädigungssumme«, wie Bernays sagt. Der ungewöhnlich knauserige Mann, von dem alle Zeugen aussagen, daß er sogar kindisch geizig gewesen sei, zeigt sich diesen Mädchen gegenüber, wie man sieht, recht anständig in Geldsachen. Die Raskart läßt übrigens immer noch von Zeit zu Zeit von sich hören und erpreßt bei jeder Gelegenheit mit zärtlichen Liebesbriefen größere und geringere Summen, so daß Bernays sich bitter in einem Brief an Marie Pfister-Kubosch über diese »niederträchtige Person« beklagt. Es ist nun Bernays ganz klargeworden, daß die Raskart seine Frau hat verdrängen und deren Stelle hat einnehmen wollen. Er sagt das in klaren Worten. Der letzte Brief von Bernays ist zwölf Seiten lang und ein wahres Tagebuch.

Armand hatte seit dem Bruch mit Bernays dessen Frau nur einige wenige Male im Hause ihres Vaters getroffen. Diese Begegnungen scheinen sehr oberflächliche gewesen zu sein; man kann sich nebenbei auch denken, daß sie recht ungemütliche und peinliche sein mußten. Die Anklage hat über die Beziehung der beiden nach dem Bruch zwischen Armand und Bernays so gut wie nichts gesagt, und die Verteidigung hat sich daher auch zu einer Widerlegung etwaiger Angriffe nicht veranlaßt gesehen.

Die Verhältnisse waren also im Herbst 1881 so: Der Verkehr zwischen Bernays und Armand hatte gänzlich aufgehört; Frau Bernays lebte mit ihrem Mann in demselben Haus, aber die beiden sprachen kaum ein Wort miteinander. Frau Bernays führte ein sehr zurückgezogenes Leben, sie ging, wie Bernays selbst meldet, nur selten zu ihren Verwandten. Sie traf dort einigemal mit Armand zusammen.

In dieser Zeit nun muß, wenn die von der Anklage angenommenen und durch Zusammentreffen von allen möglichen Nebenumständen allerdings als wahrscheinlich zu betrachtenden Tatsachen der Wahrheit entsprechen, in Armands Kopf der ungeheuerliche Plan ausgereift sein, Bernays, den Mann, der die von ihm so tief verehrte Frau unglücklich machte, zu beseitigen.

Hier stehen wir vor einem ungelösten Rätsel. Armand erscheint allen seinen Freunden als ein Mann, der eines so empörenden Verbrechens wie der Ermordung eines Nichtsahnenden durch eine andere Hand, durch die Hand jenes Bruders, den er in hochherziger brüderlicher Liebe zu verschiedenen Malen aus dem Verderben gezogen hatte, den er trotz aller dummen Streiche herzlich liebte – der eines solchen Verbrechens und einer solchen Feigheit durchaus unfähig ist. Liebte er die schlecht behandelte Julie wirklich so leidenschaftlich und haßte er Bernays so glühend, wie die Anklage es behauptet, so begreift man nicht, daß er in derselben Zeit entscheidende Schritte tut, die zu einer Versöhnung zwischen ihm und Bernays führen sollten. Und hat er diese Schritte des äußeren Anscheins halber getan, so bleiben doch viele andere Fragen offen; denn wollte er die unglückliche Frau aus den Fesseln ihrer Ehe befreien, so boten sich doch andere, weniger gewaltsame Mittel dar. Bei dem Einfluß, den man ihm auf Julie zuschreibt, hätte er es doch sicherlich bewirken können, daß die Ehescheidungsklage, zu der Bernays schließlich auch bereit war und die die ganze Familie Pécher wünschte, betrieben wurde. Er hätte außerdem bei dem gespannten Verhältnis zwischen ihm und Bernays, wenn er es durchaus darauf hätte anlegen wollen, eine Entscheidung durch den Zweikampf herbeiführen können. Jedenfalls boten sich unter den Mitteln, die das Band sprengen sollten, andere als verbrecherische, andere als der heimtückische, feige Mord und diese mit leidenschaftsloser Kühle lange Monate hindurch vorbereitete Hinschlachtung des in einen Hinterhalt gelockten Opfers durch den Bruder. Dieses Ungeheuerliche scheint trotz aller Tatsachen, die dafür sprechen, immerhin unfaßbar. Aber wir müssen diese Tatsachen hinnehmen, wir müssen darauf verzichten, sie uns zu erklären und anderen verständlich zu machen. Nach diesem Vorbehalt folgen wir nun der Anklage, deren Angaben das Geschworenengericht als die richtigen durch sein Urteil bekräftigt hat. Wir lassen die Entzifferung des psychologischen Rätsels, das auch die Vertreter der Anklage zu lösen nicht vermocht haben, beiseite und halten uns nur an das, was die Untersuchung als erwiesen hingestellt hat, ohne irgendeine Kritik zu üben.

 

Die Anklage schildert die Verhältnisse und Ereignisse, die nun folgen, im Zusammenhang in nachstehender Weise.

Als Armand auf Bitten seines früheren Freundes Bernays dessen Haus verlassen hatte, um es nicht wieder zu betreten, als er sah und hörte, welch qualvolles Leben Julie führte, erinnerte er sich seines etwas verbummelten Bruders Leon, der damals in Amerika weilte. Er hatte für diesen, wie wir wissen, große Opfer gebracht. Leon war seinem älteren Bruder ganz und gar ergeben, so ergeben, daß er, nach den Auffassungen des Staatsanwalts, Armand zuliebe sogar vor dem Verbrechen nicht zurückschrecken würde. Leon war ein leichtsinniger, aber sehr gutmütiger Mensch, weiches Wachs in der kräftigen Hand seines Bruders Armand. An ihn soll also Armand geschrieben, ihn soll er aufgefordert haben, von Amerika nach Europa zurückzukehren, um Bernays zu töten. Der Briefwechsel zwischen den beiden ist vernichtet. Dagegen hat man einige Depeschen ermittelt, die auf Leon und Armand zurückgeführt werden. Alle diese Depeschen tragen falsche Unterschriften, die meisten auch eine geheimnisvolle Adresse; ihr Wortlaut ist konventionelle Umschreibung.

Die Aufforderung an Leon, nach Europa zurückzukehren, muß Ausgang September erfolgt sein. Denn am 10. Oktober sendet Leon eine Kabeldepesche mit zwei unverständlichen Worten, die eine vorherige Verständigung voraussetzen, an Armand. Die Anklage liest aus dieser Depesche heraus, daß Leon sich bereit erklärt, der Aufforderung seines Bruders zu folgen.

Leon war zu jener Zeit im Hause eines Herrn Kraker in New York angestellt. Zu diesem sagte er, ein nicht sehr erfreuliches Geschäft rufe ihn nach Kanada. Er übergab ihm einen Brief mit der Bitte, denselben Mitte November auf die Post zu geben, der Brief sei für eine Dame bestimmt, die von seiner Reise nichts wissen sollte. In Wahrheit war der Brief an seine Mutter gerichtet, die in dem Glauben erhalten werden mußte, daß ihr Sohn Leon Amerika nicht verlassen habe. Er ließ in New York nur einen Koffer mit einigen Büchern und Wäsche zurück, aus der die Zeichen entfernt waren. Die Anklage schließt daraus, Leon müsse schon in New York gewußt haben, daß er in Europa zu einer Tat ausersehen sei, deren Urheber sich zu verbergen habe.

Am 1. November 1881 verläßt Leon mit dem Dampfer »Arizona« Amerika. Welche Erklärung Leon dieser Reise und seinem Aufenthalt in Europa gibt, werden wir später sehen. Wir halten uns einstweilen an die Behauptung der Anklage und bemerken nur, daß Leon, der schon in Amerika seinen Namen Peltzer abgelegt und sich Friedrich Albert genannt hatte, von nun an beständig seinen Namen wechselt. Auf dem Dampfschiff heißt er Prélat.

Am 10. November landet er in Liverpool. Er findet dort einen Brief seines Bruders, das wird von beiden Brüdern zugegeben. Am 11. November abends trifft er in Paris ein. Er steigt im »Grand Hotel du Nord« in der Rue de Lafayette ab. Dort schreibt er sich in die Fremdenliste als Louis Mario ein.

An demselben Tage trifft auch Armand Peltzer in Paris ein, in Begleitung eines Freundes, mit dem er im »Hotel Chatham« absteigt. Sein angegebener Reisezweck ist der Besuch der Elektrischen Ausstellung, über die er später Vorlesungen in Brüssel halten wird. Die beiden Brüder treffen sich am 14. in den Tuilerien, am 15. auf dem Opernplatz, sie machen Spaziergänge zusammen und speisen miteinander. Bei diesen Unterredungen soll der Plan, Bernays zu beseitigen, zuerst besprochen worden sein.

Am 16. November reist der Freund, mit dem Armand nach Paris gekommen war, nach Brüssel zurück. An demselben Tage gibt Leon sein Quartier im »Grand Hotel du Nord« auf und zieht nach dem andern Ende der Stadt, nach der Rue Traversière in das »Hotel du Commerce«, wo er sich als Jules Kérouan einschreibt. Er mietet zwei Zimmer und sagt dem Hotelwirt, daß er noch einen Freund erwarte. Am 17., 18. und 19. trifft Armand mit Leon in diesem Hotel zusammen.

Die Anklage behauptet, daß während dieser häufigen Zusammenkünfte alle Einzelheiten des Verbrechens festgelegt worden seien. Vor allem habe Armand während dieser Zeit mit Leon gemeinsam ausgeprobt, wie der zum Morde des Advokaten bestimmte Leon, der in Brüssel sehr bekannt war, unkenntlich gemacht werden könne. Leon hatte in der Tat in Paris eine Perücke gekauft und hundert Francs für dieselbe bezahlt; da sie ihn nicht genügend entstellte, war er mit dem Kauf nicht zufrieden und hatte sich einige Tage darauf eine zweite anfertigen lassen. Leon gibt das zu, aber er bestreitet die Daten und behauptet, alles das sei einige Tage später geschehen, und Armand habe Paris damals bereits verlassen gehabt; ihre Unterredungen hätten sich auf etwas Geschäftliches bezogen, von dem wir noch, wenn wir in das System der Verteidigung eintreten, sprechen werden. Von dem Perückenmacher läßt er sich auch andere Mittel zu seiner Maskierung geben. Er kauft außer der zweiten Perücke, die viel dunkler als sein Haupthaar ist, ein Pulver, das seine Gesichtsfarbe bräunlicher macht, und eine Flasche mit einer färbenden Essenz, um die Augenbrauen und Wimpern zu dunkeln.

Am 19. November kehrt Armand nach Brüssel zurück. Am 19. kauft Leon, der sich nun Viebert nennt, bei einem Waffenhändler fünf Revolver und drei Pakete mit Patronen. Die Patronen sind von eigentümlicher Konstruktion und führen den Namen »Gaupillat«. Am 24. November geht er zu demselben Waffenschmied, vertauscht einige der früher gekauften Revolver und kauft noch einige dazu, so daß er im ganzen jetzt sieben Revolver besitzt. Während des folgenden Tages schafft er sich eine vollständige neue Ausstattung an unter dem Namen H. Valgravé. Man muß hier die Initialen H.V. beachten, die gleichlautend wie die seines nächsten falschen Namens sind, unter dem er mit Bernays in Verkehr tritt und ihn schließlich niederschießt. Er verläßt nun das »Hotel du Commerce« und bezieht unter dem Namen Valgravé das »Grand Hotel Violet« mit neuen Kleidern, mit neuer Wäsche, die H.V. gezeichnet ist – ein neuer Mensch. Er hat sich den Bart rasiert, Schnurrbart, Augenbrauen und Wimpern geschwärzt, seine Gesichtsfarbe gedunkelt und die dunkle Perücke aufgesetzt, er trägt einen Kneifer mit blauen Gläsern.

Zwei Tage darauf, am 27. November, fährt er nach Brüssel und steigt dort im »Hotel Britannique« ab. Er trägt die rechte Hand in einer Binde, um sich nicht in das Fremdenbuch einschreiben zu müssen. Der Portier, der ihm dasselbe vorlegt, schreibt auf sein Diktat hinein: Henry Vaughan aus Glasgow. Der Name Vaughan ist in England ziemlich verbreitet, und es gibt namentlich verschiedene große Reeder, welche diesen Namen führen. Er läßt ebenfalls einschreiben, daß er aus London komme. Denn er hat nach der Behauptung der Anklage alles Interesse daran, seinen Aufenthalt in Paris zu verwischen, weil ja Armand aus seinem Pariser Aufenthalt kein Geheimnis gemacht hat und für den Fall, daß ihm Scherereien mit den Behörden erwachsen sollten, das gleichzeitige Verweilen der beiden Brüder in Paris für Armand kompromittierend werden könnte. In der Tat finden wir Leon als Henry Vaughan sofort damit beschäftigt, die Spuren seines Pariser Aufenthaltes zu vernichten. Er entfernt von den Kleidungsstücken die Pariser Firmen, er trennt sogar von einem Beinkleide alle Knöpfe ab, da auf diesen die Firma des Pariser Schneiders aufgepreßt ist, er entfernt von seinem Koffer die Marke der Gepäckexpedition.

Vom 27. November bis zum 4. Dezember sucht er eine Wohnung, die, nach der Anklage, zur Ausführung der Tat am geeignetsten erscheint.

Es handelt sich nun darum, Beziehungen mit Bernays anzuknüpfen, die diesen veranlassen können, einen ihm Unbekannten in dessen Wohnung aufzusuchen – in die Falle zu gehen.

Nun kommen wir an jene Person, die in der Verteidigung die Hauptrolle spielt und deren Vorhandensein von der Anklage überhaupt bestritten wird. Es ist dies der geheimnisvolle Murray, der nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft nichts anderes ist als jener »große Unbekannte«, auf den sich die Verbrecher so oft als auf den Hauptzeugen ihrer Unschuld berufen und dessen Spuren niemand entdecken kann. In der Tat unterliegt es trotz der scharfsinnigen Verteidigung, welche die Existenz Murrays nachweisen will, für den Unbefangenen kaum einem Zweifel, daß jener Murray, auf den Leon sich beruft, ein Schemen, ein Phantasiegeschöpf ohne Fleisch und Blut ist.

Leon sagt folgendes: Er habe in New York einen alten Bekannten, mit dem er früher schon einmal in geschäftlichem Verkehr gestanden habe, einen gewissen Herrn Murray, wiedergefunden. Dieser habe ihm von einem großartigen Unternehmen gesprochen, einer Aktiengesellschaft, einer neuen transatlantischen Dampferlinie, für die schon bedeutende Kapitalien eingezahlt seien und die demnächst ins Leben treten solle. Er habe Leon beauftragt, diese Sache zu organisieren. In London habe Leon mit Murray eine Zusammenkunft gehabt, und er habe von ihm Geld erhalten. Die Gesamtsumme, die Leon von Murray erhalten haben will, beträgt etwa 12 000–15 000 Francs; und soviel wird er während seines Aufenthalts in Europa auch ungefähr verausgabt haben. Woher Leon diese Summe sonst bezogen haben kann, ist niemals aufgeklärt worden. Die Behauptung, daß Armand ihm das Geld gegeben habe, hat durch nichts bewiesen werden können, und die Verhältnisse Armands waren derart, daß er aus eigenen Mitteln eine solche immerhin beträchtliche Summe kaum hätte entnehmen können. Diese Geldfrage ist ein neuer dunkler Punkt, und die Verteidigung hat erklärlicherweise darauf besonderes Gewicht gelegt und aus den Geldmitteln, über die Leon verfügt hat, geschlossen, daß nur jener Murray dieselben zur Verfügung gestellt haben könne und also existieren müsse. Auch in Paris will Leon mit Murray zusammengetroffen sein. Mit seinem Bruder habe er eben über diese Angelegenheit Murray gesprochen, aber Armand habe ihm von dem Projekt abgeraten und sich von ihm das Wort geben lassen, daß er nach Amerika zurückkehre. Nach Armands Abreise habe Leon indessen seine Absicht geändert. Er habe sich unkenntlich gemacht, sowohl, um von seinem Bruder und seinen Verwandten in Brüssel nicht entdeckt zu werden, als auch, weil er seiner früheren dummen Streiche wegen überhaupt alle Veranlassung gehabt habe, in Belgien nicht an eine Identität zwischen Leon Peltzer und Henry Vaughan glauben zu lassen. So sei er denn auch im Auftrage Murrays nach Brüssel gegangen und habe dort lediglich, um die Murraysche Gesellschaft zu organisieren, nach einem passenden Geschäftslokal gesucht. In der Rue de la Loi, in der unmittelbaren Nähe des Bahnhofes, hat er dann die ihm geeignet erscheinende Wohnung gefunden und ist mit dem Wirt in Unterhandlung getreten.

Ehe er diese Wohnung mietete, begab er sich indessen noch auf die Reise. Am 5. und 6. Dezember verweilte er in Amsterdam, vom 7. bis 15. in Hamburg, vom 15. bis 17. Dezember in Bremen. Er kaufte statistische Bücher, die sich auf die Schiffahrt, Exporthandel und dergleichen beziehen, Landkarten usw. Er konsultierte die ersten Rechtsgelehrten der Stadt, immer als Agent von Murray; er spricht mit ihnen lang und breit über die zu begründende Gesellschaft und sichert sich für später in diesen Hafenplätzen den Beistand der ersten juristischen Autoritäten für Schiffahrtssachen. Die Anklage behauptet, das alles sei eine ebenso schlau ersonnene wie erbärmliche Komödie gewesen – die kostspielige Inszenesetzung für das Verbrechen, das begangen werden sollte.

Von Hamburg aus schreibt Henry Vaughan an Wilhelm Bernays in englischer Sprache einen Geschäftsbrief über die geheimnisvolle Murraysche Aktiengesellschaft und sagt ihm, Bernays sei ihm als ausgezeichneter Advokat und besonderer Kenner der in Frage kommenden Interessen von Londoner Freunden warm empfohlen; er wünsche seine Ansicht über das zu begründende Unternehmen zu hören. Er legt ihm auch eine ganze Reihe von Fragen vor, um deren Beantwortung er bittet. Er schließt damit daß er sich vorbehalte, Herrn Bernays persönlich in seinem Büro zu Antwerpen zu besuchen. Diesem Brief ist ein Scheck von 500 Francs beigefügt. Leon kannte ja Bernays und wußte, daß dieser für eine gute Bezahlung keineswegs unempfindlich war. In der Tat hatte er sich durch diesen Brief das Vertrauen des Antwerpener Advokaten im Fluge erobert. Bernays antwortete mit einer ausführlichen, vortrefflichen Denkschrift und stellte sich dem Agenten des Herrn Murray, Henry Vaughan, für alle weiteren Fälle zur Verfügung. Leon schreibt ihm noch einmal von Bremen aus.

Nun kehrt Leon nach Brüssel zurück. Am 20. Dezember unterzeichnet er den Mietskontrakt mit dem Architekten Almyens, dem Besitzer des Hauses in der Rue de la Loi 159. Von diesem läßt er sich auch die Adresse des Möbelhändlers Guiot geben, mit dem er die Einrichtung bespricht. Er bestellt ein Mobiliar im Preise von etwa 15 000 Francs und macht eine Anzahlung von tausend Francs darauf. Er sagt es sei ihm vor allem daran gelegen, daß sein Arbeitskabinett in anständiger Weise möbliert werde und daß die ganze Wohnung nach außen hin wenigstens den Eindruck des Gastlichen und Bewohnten mache. Er läßt also alle Fenster mit Vorhängen versehen, die Treppe und den Korridor mit einem Teppich belegen, und das Arbeitskabinett wird vollständig eingerichtet so daß der harmlose Fremde allerdings annehmen muß, sich in einer behaglichen Wohnung zu befinden. Außerdem läßt er im zweiten Stock eine kleine Kammer mit einem Bett herrichten, angeblich für seinen Diener, den er aus London mitbringen will.

Am 22. Dezember schreibt er an Bernays von Brüssel aus, daß er das Christfest in London mit den Seinigen verbringen und über Antwerpen fahren werde, um mit Bernays zusammentreffen zu können. Die Anklage erblickt in diesem Brief nur ein weiteres Mittel, um Bernays vertrauensvoll und sicher zu machen. Es hätte ja nahegelegen, daß der vielbeschäftigte Advokat Herrn Vaughan, der so viel in der Welt herumreist, gebeten habe, die kleine Reise nach Antwerpen zu machen und sich zu ihm zu bemühen. Vaughan durfte Bernays, um ihn in den Hinterhalt, den er ihm bereitet habe, zu locken, in keiner Weise argwöhnisch machen. Am 23. Dezember telegrafiert Leon, selbstverständlich immer als Vaughan, an Bernays, er könne ihn leider nicht besuchen, er habe ungünstige Nachrichten von zu Hause erhalten, die ihn veranlaßten, den kürzesten Weg nach London zu nehmen. Leon reist wirklich nach London.

Wenn alles das nur geschehen ist, um in Bernays den Glauben zu wecken, daß die Zusammenkunft, die Vaughan später von ihm erbitten wird, eine ernsthaft geschäftliche sei, um eine jede Möglichkeit, daß Bernays Verdacht schöpfen könne, zu beseitigen, dann muß man über die Langwierigkeit und Kostspieligkeit sowie auch über das kunstvolle Raffinement dieser Vorbereitungen staunen. Wahrscheinlich hätte Leon alle diese scharfsinnigen Winkelzüge gar nicht anzuwenden brauchen; er hätte sich diese Reisen nach Deutschland, nach England, diese Konsultationen bei allen möglichen Advokaten, diese Depeschen und Ausstattungen ersparen können. Ein so gewinnsüchtiger Mann wie Bernays, sollte man annehmen, hätte schon durch die verlockende Aussicht auf ein glänzendes, großartiges Geschäft, das ihm reichlichen Lohn einzubringen versprach, mit geringerer Mühe und weniger Zeitverlust dazu veranlaßt werden können, die kleine Reise von Antwerpen nach Brüssel zu machen und Vaughans verhängnisvoller Einladung Folge zu leisten.

In London kauft Leon einen Ring, in den er die Namen »Henry und Lucy« eingravieren läßt. Er kauft ferner eine einläufige Pistole von ausgezeichneter Arbeit – mehr eine Spielerei für einen Salonschützen als eine Waffe – und gibt in Gegenwart des Waffenschmiedes verschiedene Probeschüsse daraus ab. Der Waffenschmied stellt ihm das Zeugnis aus, daß er ein vortrefflicher Schütze sei. Die Entladung dieser Pistole macht verhältnismäßig wenig Lärm.

Das Christfest, das ein jeder rechtschaffene Engländer in seiner Familie zugebracht haben muß, ist vorüber, Henry Vaughan kehrt nach Brüssel zurück. Am 1. Januar macht er von da einen Ausflug nach Aachen. Er bleibt dort nur einen Tag, um einen Arzt zu konsultieren, und sagt, daß er später wiederkehren werde, um eine regelrechte Kur durchzumachen. Darauf kehrt er nach Brüssel zurück. In den ersten Tagen des Januar zahlt er dem Wirt die halbjährige Miete für die Wohnung in der Rue de la Loi. Am 4. schreibt er einen langen Brief an Bernays; er sagt darin, daß auf seine Aktiengesellschaft schon ein Kapital von einer halben Million Pfund Sterling eingezahlt sei. In Antwerpen solle eine Filiale begründet werden. Er fügt hinzu, daß er Bernays deshalb um weiteren Rat werde angehen müssen und daß er den Bürgermeister von Antwerpen und den Minister der öffentlichen Arbeiten sehen müsse. Er bedauert, für den Augenblick nicht nach Antwerpen hinüberkommen zu können, da er in diesen Tagen sehr viel geschäftliche Besuche zu empfangen habe. Er bittet schließlich Herrn Bernays, ihm die Ehre zu erweisen, zu ihm zu kommen. Er brauche gar keinen Wagen zu nehmen, da die Wohnung in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs liege. Wenn Herr Bernays sonst noch Besuche in der Stadt zu machen habe, so stelle ihm Vaughan mit Vergnügen seinen Wagen zur Verfügung. Bernays muß also an ein glänzendes Geschäft glauben. Es erscheint ihm ganz natürlich, daß er der Einladung Vaughans Folge leistet. Am 6. Januar abends verläßt Vaughan das »Hotel Britannique« und verbringt die Nacht vom 6. bis 7. in der von ihm gemieteten Wohnung der Rue de la Loi. Eine Nachbarin will gehört haben, daß Leon in dem für seinen angeblichen Diener gemieteten Zimmer unruhig auf und ab gegangen sei.

Am 7. Januar 1882, morgens, verläßt Bernays Antwerpen und trifft mit dem Zuge 10 Uhr 30 auf dem Bahnhof in der Rue de la Loi ein. Leon sieht ihn vom Fenster aus in das Haus eintreten. Sehen wir uns die Wohnung, in der Bernays erschossen werden wird, etwas näher an.

Die Abbildung der Fassade und der Plan dieses Hauses liegen uns vor. Das Haus in der Rue de la Loi 159 ist erst vor wenigen Jahren erbaut. Es hat den bekannten großartigen Charakter der Neubauten in den Hauptstädten; in der Sprache der Berliner Wirte würde man es »hochherrschaftlich« nennen. Leon hatte das Erdgeschoß gemietet. Man gelangt in diese Wohnung durch eine Glastür, die auf einen langen Korridor führt. Im Korridor befindet sich eine Gaslampe. Links, nach der Straße zu, liegt der Salon, ein großes, dreifenstriges Zimmer; an diesen schließt sich ein ebenso großer Speisesaal und an den Speisesaal ein Treibhaus. Diese Räume waren nicht möbliert, nur die Fenster des Salons nach der Straße zu hatten Vorhänge erhalten. Geht man in gerader Richtung den Korridor entlang, so gelangt man in das Arbeitskabinett, das zwei Fenster hat, das eine geradeaus, der Tür gegenüber, das andere links nach der Seite des Treibhauses zu. Die Fenster gehen auf einen Hofraum oder auf einen Garten. Dieses Arbeitskabinett war vollständig möbliert, ebenso waren auch im Korridor rechts vom Eingang Haken zum Anhängen der Garderobe angebracht, so daß Bernays, als er in diese Wohnung eintrat, glauben mußte, sie sei vollständig eingerichtet. In dem von der Straße ziemlich weit entfernten, nach dem Hof oder Garten hinausliegenden Arbeitskabinett waren die Fenster mit schweren Vorhängen versehen, den Boden deckte ein dicker Teppich. Ebenso waren an der Tür, die von dem Korridor in das Arbeitszimmer führte, schwere, tiefhängende Portieren angebracht. Die Anklage behauptet, dieselben hätten so tief gehangen, damit derjenige, der in das Zimmer eintrat, genötigt gewesen sei, den Kopf etwas zu bücken. Rechts von dieser Tür, hart am Eingang, stand ein kleiner Tisch, auf dem sieben Revolver und einige Schachteln mit Patronen lagen. Auch Landkarten und Pläne befanden sich auf dem Tisch, sie waren jedoch nicht so hingelegt, daß sie die Revolver absichtlich hätten verstecken sollen. Die Revolver waren ganz neu, es waren die in Paris gekauften. Die meisten waren nicht geladen. Ein Schuß war nur aus einem abgefeuert worden. Wenn die uns vorliegenden Berichte, die in diesem Punkt nicht ganz klar sind, den Sachverhalt richtig darstellen, so hätte Leon mit dieser eigentümlichen Schaustellung von Waffen die Absicht verfolgt – und die Anklage versäumt nicht, diese Schlußfolgerung zu ziehen –, die von ihm zuerst ausgesprochene Behauptung, daß ein Unglücksfall vorliege, glaubhaft zu machen. Man sollte annehmen, Bernays habe sich wirklich die neuen Waffen angesehen, von denen er, wie Leon selbst, geglaubt hätte, daß sie nicht geladen seien; er habe auch mit der in London gekauften kleinen eleganten Salonpistole gespielt, und diese habe sich unglücklicherweise entladen. Leon hätte sich alsdann darauf berufen können, wie unwahrscheinlich es sei, daß Bernays ermordet worden wäre. Ein Mörder, der sieben Revolver zu seiner Verfügung hat, nimmt doch nicht gerade eine einläufige Pistole, die eher ein Spielzeug als eine Waffe ist, um einen Mord zu begehen; er muß doch die Möglichkeit in Anschlag bringen, daß der Schuß versagt oder sein Ziel verfehlt. Man hätte also an den behaupteten Unglücksfall geglaubt. Das scheint der Zweck dieser Ansammlung von Waffen, die bis auf die eine und gerade die scheinbar harmloseste wirklich ungefährlich waren, tatsächlich gewesen zu sein.

An der Wand rechts stand ein großer Schreibtisch, ein sogenannter Ministertisch, vor demselben ein Arbeitsstuhl. Auf der rechten Seite, nahe dem Fenster, stand ein Lehnstuhl, neben dem Lehnstuhl am Fenster noch ein kleinerer Stuhl. Auf der linken Seite des Fensters war ein kleiner Serviertisch mit verschiedenen Likören aufgestellt. Auf der linken Seite, neben dem Eingang, in der Ecke, brannte ein Gasofen.

Das also ist der Ort der Handlung. Die Handlung selbst, der Mord, soll sich nach der Anklage, die ihre Darlegung auf die Aussagen der Sachverständigen stützt, so zugetragen haben: Leon steht also um halb elf Uhr vormittags am Fenster des leeren Salons, hinter der Gardine halbversteckt, und späht auf die Personen, die eben mit dem Zuge von Antwerpen angekommen sind und den Bahnhof verlassen. Er sieht Bernays, der nichtsahnend in das ihm bezeichnete, ganz unverdächtig aussehende Haus eintritt.

Bernays klingelt an der Glastür. Leon öffnet. Er stellt sich dem Advokaten als Henry Vaughan vor und erklärt jedenfalls mit einigen Worten die Eigentümlichkeit, daß er selbst die Tür aufmacht: sein Diener sei zufällig nicht da – derselbe gar nicht vorhandene Diener, für den die Kammer im zweiten Stock gemietet ist und den er aus London mitbringen wollte. Er bittet den Advokaten, seinen Überrock abzulegen, er ist ihm dabei behilflich. Bernays hängt seinen Überrock im Korridor an einen Haken des Garderobenhalters. Ein kurzes Zwiegespräch über gleichgültige Dinge im Korridor. Leon bittet Bernays, mit ihm in sein Arbeitskabinett zu treten, und weist ihm die Richtung: geradeaus. Die Tür, die zu dem Kabinett führt, ist offengeblieben; Bernays geht voran, Leon folgt in nächster Nähe. Er hat die Rechte schon in die Tasche gesteckt, in der er die in London gekaufte, sorgfältig gearbeitete Pistole verborgen hält. Mit der üblichen höflichen Verbeugung bittet er Bernays, näher zu treten. Derselbe verbeugt sich wie zum Dank und auch um durch die niederhängende Portiere unbehelligt eintreten zu können, und in demselben Augenblick zieht Leon die Pistole hervor, zielt auf das Genick und drückt in der Entfernung von zwei Handbreiten ab. Bernays schlägt, ohne einen Laut von sich zu geben, tödlich getroffen zu Boden.

Daß Bernays an der Eingangstür erschossen worden ist, steht fest. Die einzigen starken Blutspuren, die man im Zimmer gefunden hat, befinden sich auf dem Teppich am Eingang, hart am Schreibtisch. Da zeigt der Teppich die Spuren einer größeren Blutlache, die tief in das Gewebe eingedrungen ist. Auch der Schreibtisch selbst ist mit einigen Blutstropfen bespritzt.

Hören wir nun, wie Leon selbst den grausigen Vorgang schildert. Seine erste Aussage war die, daß Bernays durch einen unglücklichen Zufall ums Leben gekommen sei. Er habe ihm seine Waffen gezeigt, ein Schuß habe sich entladen und Bernays so unglücklich getroffen, daß dieser, auf der Stelle getötet, hingesunken sei. Nachdem nun aber die Unhaltbarkeit dieser Aussage im Hinblick auf den tödlichen Schuß ins Genick des Opfers erwiesen war, hat er eine andere gemacht. Dabei schildert er die Szene so:

Er habe allerdings als Bevollmächtigter von Murray in einer ernsthaften geschäftlichen Angelegenheit Bernays konsultieren wollen. Er habe wegen seiner früheren leichtsinnigen Streiche, um von Bernays nicht erkannt zu werden, die Maske von Henry Vaughan gewählt Nach der Begrüßung habe Bernays ihn scharf angesehen und ihm gesagt: »Sie kommen mir sehr bekannt vor, ich muß Sie schon irgendwo gesehen haben.« Leon sei verlegen geworden und habe eine ausweichende Antwort gegeben. Darauf habe Bernays ihn noch schärfer fixiert und ihm auf einmal zugerufen: »Du bist Leon Peltzer!« Gleichzeitig habe er an der Perücke gezupft, und nachdem er sich von der Wahrheit seiner Vermutung überzeugt, habe er die beleidigendsten Schimpfworte gegen Leon ausgestoßen. Er habe ihn einen Schwindler und Betrüger genannt und gedroht, ihn den Gerichten zu überliefern. Außer sich vor Wut, habe Leon eine der Pistolen, die erste beste, ergriffen und auf Bernays angelegt. Dieser habe sich entsetzt abgewandt, um aus dem Zimmer zu fliehen. Er habe unwillkürlich den Kopf geduckt. Da habe Leon in einem Augenblick der Unzurechnungsfähigkeit und des Jähzorns losgedrückt. Bernays sei gefallen. Nun habe sich eine namenlose Verzweiflung Leons bemächtigt. Er habe die Leiche aufgehoben und auf den Lehnstuhl am Fenster rechts, wo sie in der Tat gefunden worden ist, getragen. Er habe Wasser, Salmiak, Schwamm und Watte herbeigeholt um das Blut zu stillen; und man hat auch wirklich ein Waschbecken mit blutigem Wasser, Salmiak, Watte etc. auf dem kleinen Stuhl neben dem Lehnstuhl gefunden. Alle Belebungsversuche seien indessen vergeblich gewesen. Er selbst habe in seiner Bestürzung jedoch die Schwierigkeit erkannt, diese wahrhafte Darstellung des Vorfalls glaubhaft erscheinen zu lassen – jenes entsetzlichen Unglücksfalles, der keinen anderen Zeugen hatte als ihn, den Überlebenden, der in Belgien schlecht angeschrieben war und unter einem falschen Namen, unter entstellender Maske Bernays zu sich beschieden hatte. Er würde sich schwer von dem Verdacht, Bernays ermordet zu haben, hätte reinigen können. Deswegen habe er sich auch darauf beschränkt, nachdem er sich überzeugt hatte, daß alle menschliche Hilfe für Bernays vergeblich sei, angesichts der Leiche einige Zeilen an den Coroner, den gerichtlichen Leichenbeschauer, aufzusetzen, in denen er den Tod von Bernays gemeldet habe. Darauf sei er aus dem Zimmer gestürzt und habe in der besinnungslosen Hast die Absendung des Briefes an den Coroner vergessen. Dieser so adressierte, verschlossene Brief ist in der Tat im Zimmer gefunden worden. Es ist auch richtig, daß der Brief dort geschrieben ist, denn auf dem Löschpapier des Schreibtisches hat man den Abdruck von Leons Schriftzügen gefunden.

Die Anklage behauptet nun, daß auch diese Vergeßlichkeit eine beabsichtigte gewesen sei, um die Justiz zu täuschen. Leon habe allerdings glauben machen wollen, daß er im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit aus dem Zimmer gestürzt sei, deshalb habe er wichtige Sachen, die auf die Spur von Vaughan führen konnten, absichtlich liegen lassen, so unter anderem den Ring mit der Aufschrift »Henry und Lucy«, den er in London hatte anfertigen lassen. Auch dieser Ring wurde bei der Waschschüssel, in der Leon sich von den Blutflecken gereinigt hatte, gefunden. Da nun Leon in der Verkleidung als Vaughan aller Welt erzählt hatte, daß er zum Christfest nach England gehe, um das Fest mit seiner Frau und seinen Kindern zu verbringen, so sollte dieser absichtlich vergessene Ring, sobald er aufgefunden werden würde, die Behörden veranlassen, in London nach einem Henry Vaughan, der mit einer gewissen Lucy verheiratet sein müsse, zu fahnden. Die Absicht aber sollte dadurch verschleiert werden, daß gleichzeitig auch der wichtige Brief an den Coroner liegengeblieben sei. So sollte die Kombination dieser beiden Tatsachen auf die äußerste Erregung des Täters schließen lassen und die Annahme der kühlen Vorherberechnung beseitigen.

Die Darstellung von Leon erscheint wenig glaubhaft. Selbst wenn wir von der Hauptsache absehen, daß der von Leon beständig vorgeschobene Murray, der seinen Aufenthalt in Europa veranlaßt haben und in dessen Auftrag er die verschiedenen Hafenplätze besucht und die verschiedenen Rechtsgelehrten konsultiert haben soll, nirgends aufzutreiben gewesen ist, obwohl man in der Alten und der Neuen Welt überall nach ihm gesucht hat, daß Leon keinen Zeugen anführen kann, der ihn jemals mit diesem geheimnisvollen Murray zusammen gesehen hat, daß Leon keine Zeile von diesem Mann, der ihm doch ziemlich erhebliche Geldsummen zur Verfügung gestellt haben soll, besitzt, kein Telegramm, keinen Geschäftsbrief, keinen Vertrag über ein so umfangreiches und bedeutendes Projekt wie die Gründung einer Schiffahrtsgesellschaft – wenn wir weiterhin absehen von diesen Verkleidungen, diesem beständigen Namenswechsel, den Waffenankäufen, der eigentümlichen Wohnungseinrichtung, vermag nichts die einfache Frage des Staatsanwalts in genügender Weise zu beantworten; Wie kommt ein Mann, der sich eine provisorische Wohnung einrichtet, in der er, entgegen seinen Angaben dem Opfer gegenüber, keinen anderen Geschäftsbesuch empfängt als ebendiesen Advokaten, mit dem er über die Gründung einer transatlantischen Schiffahrtslinie sprechen will – wie kommt ein solcher Mann dazu, zu diesem harmlosen Zweck ein wahres Arsenal von Pistolen herzurichten und in einer sonst völlig ungenutzten Wohnung auch noch Watte, Schwamm, Salmiak, blutstillende Mittel zur Hand zu haben? Wie kommt er dazu, wenn er nicht einen Mord begehen und zugleich die Spuren dieses Mordes verwischen will?

Verdienen die Angaben Leons keinen Glauben, so konnten aber auch die Behauptungen der Anklage nicht in völlig überzeugender Weise begründet werden. Was sich in den Augenblicken nach der Tötung oder Ermordung Bernays ereignet hat, ist in diesem Prozeß nicht vollständig klargestellt worden. Die Anklage nimmt an, daß Leon nach vollbrachter Tat seine Kleider, die einige wenige Blutspritzer zeigten, gewechselt, den Brief an den Coroner geschrieben, wenn er ihn nicht schon vorher bereitgehalten, und darauf schleunig das Haus verlassen habe. Um die Leiche, die den Ausgang fast versperrte – denn Bernays ist, wie wir wissen, unmittelbar an der Tür, wahrscheinlich auf der Schwelle selbst erschossen worden –, habe er sich nicht weiter gekümmert. Wir werden später sehen, wie es die Anklage zu erklären sucht, daß die Leiche des Advokaten nachher auf einem Sessel gefunden worden ist.

Leon kann in der Tat nur noch kurze Zeit nach dem Mord in dem schrecklichen Zimmer geblieben sein. Um halb elf Uhr ist Bernays in Brüssel eingetroffen, etwa um drei Viertel elf wird er erschossen, um 11 Uhr 51 verläßt Leon Brüssel mit dem Zug, der vom Südbahnhof, am andern Ende der großen Stadt, abgeht. Da er Kleider und Wäsche wechseln und einen Teil des Weges zu Fuß zurücklegen muß, so bleibt ihm in der Tat kaum noch die nötige Zeit, um den Brief an den Coroner zu schreiben.

Er fährt mit dem Zug 11 Uhr 51 nach Antwerpen, wo er gegen 1 Uhr mittags eintrifft. Leon sagt, er habe die Absicht gehabt, seine Familie, besonders Armand, von den Vorgängen in der Rue de la Loi in Kenntnis zu setzen; unterwegs habe er sich aber eines anderen besonnen. Er habe also aus dem Bahnhof einige Zeilen an Armand geschrieben, die ungefähr folgenden Inhalt gehabt hätten: er sei nicht, wie er Armand versprochen habe, nach Amerika zurückgekehrt, es sei ihm ein entsetzliches Unglück zugestoßen. Er begebe sich nach Aachen, er müsse Armand sprechen und bitte ihn, am andern Tage mit dem ersten Zug nach Maastricht zu kommen. Mit dem Zug, der 1 Uhr 20 mittags Antwerpen verläßt, sei er dann nach Aachen weitergefahren, und es ist richtig, daß er dort gegen 6 Uhr abends eingetroffen ist.

 

Wenden wir uns nun den Anschuldigungen zu, die von Seiten der Anklage gegen Armand vorgebracht werden. Der Staatsanwalt behauptet, Armand und Leon seien von dem Augenblick an, da Leon nach Europa zurückgekehrt sei, bis zur Tat in ununterbrochenem regelmäßigem Verkehr gewesen, während Leon und Armand jede Gemeinsamkeit während dieser Zeit in Abrede stellen. Das eifrige Bestreben Leons, das nicht einen Augenblick nachläßt und schwankt, Armand als gänzlich unbeteiligt hinzustellen, erweckt in uns, auch wider unseren Willen, freundliche Gefühle der Teilnahme für diesen Menschen, dessen Herz, wenn es auch noch so verdorben ist, von reinster, aufopferungsfähigster Bruderliebe erfüllt ist. Leon bleibt dabei, daß er Armand in Paris zufällig getroffen, ihm von der Murrayschen Angelegenheit Kenntnis gegeben, daß Armand ihm abgeraten habe und daß er wider Armands Wissen und Willen in Europa geblieben sei. Armand spricht sich genau in demselben Sinne aus. Demnach hätte Armand von dem Augenblick an, da er sich von seinem Bruder Leon in Paris getrennt, bis zu dem verhängnisvollen Zettel, den er am 7. Januar in Antwerpen von der Hand Leons erhalten, außer allen Beziehungen zu Leon gestanden.

Die Anklage unterstützt ihre diesen Aussagen entgegengesetzten Auffassungen durch eine große Reihe von Indizienbeweisen. Die zwischen den beiden Brüdern gewechselten Briefe sind freilich vernichtet. Aber man hat in den Telegrafenbüros von verschiedenen Städten, die Leon während der Zeit aufgesucht hat, da das Verbrechen angeblich vorbereitet worden ist, gewisse geheimnisvoll abgefaßte, mit falschem Namen versehene Depeschen gefunden, die von Armand oder von Leon herrühren sollen und an diesen beziehungsweise jenen gerichtet sind. Einige dieser Telegramme sind allerdings recht verdächtig. Sie beziehen sich auf Geldforderungen von Leon und auf die Ankündigung des Verbrechens. In der Tat hat Armand am Tage vor dem Verbrechen, am 6. Januar 1882, eine seltsame Depesche erhalten. Sie lautet: »Dank für Ihre liebenswürdige Einladung, und ich hoffe, Sie Sonnabend zu sehen. Marie«. Der Sonnabend war der Tag des Verbrechens, der 7. Januar. Diese Depesche ist gleichzeitig aufgegeben worden mit der Depesche, die Henry Vaughan an Bernays sandte und in der er diesen bittet, am Sonnabend mit dem Halb-elf-Uhr-Zug nach Brüssel zu kommen. Obgleich die Handschrift auf beiden verschieden ist, so glauben die Sachverständigen doch, daß sie von derselben Hand geschrieben seien. Die Anklage deutet die Depesche »Marie« so, daß Leon in derselben Armand angekündigt habe, daß Bernays kommen und das Verbrechen also am Sonnabend verübt werden würde. Die Erklärung, die Armand über den Inhalt des Telegramms gegeben hat, ist allerdings auch nicht befriedigend. Er erzählt eine etwas abenteuerliche Geschichte von einer unbekannten Dame, die ihn eines Tages angeredet und die er eingeladen habe, mit ihm eine kleine Reise zu machen. Diese Dame, von der er nur den Vornamen »Marie« wissen will, habe ihm telegrafiert, daß sie für die Einladung danke.

Diese Marie hat aber ebensowenig aufgefunden werden können wie Murray und ist auch trotz des zusagenden Telegramms nicht mit Armand an jenem Sonnabend zusammengetroffen. So bildet das Telegramm von »Marie« einen Hauptgegenstand der Belastung gegen Armand; die Staatsanwaltschaft erblickt darin neben vielen anderen geringfügigeren Tatsachen, den unanfechtbaren Beweis der Beteiligung Armands an den Vorbereitungen zum Verbrechen und dessen Mitwisserschaft.

Es gibt noch ein zweites wichtiges Moment, das als besonders belastend für Armand von der Anklage hervorgehoben und als beweiskräftig für das Zusammenwirken der beiden Brüder bei dem gemeinsam verabredeten, von Armand ersonnenen und von Leon ausgeführten Verbrechen geltend gemacht wird. Eines Tages hat Armand in seinem Zimmer eine Pistole abgefeuert. Die Kugel ist in die Wand gedrungen und hat sichtbare Spuren hinterlassen. Durch den Knall erschreckt, ist das Dienstmädchen herbeigeeilt und hat gefragt, ob ein Unglück geschehen sei? Die Untersuchungsbehörde hat daraus geschlossen, daß Armand einen Probeschuß abgefeuert habe, um die Stärke der Detonation bei den von Leon besorgten Patronen festzustellen, denn Armand hat sich bei dem Mädchen angelegentlich erkundigt, ob der Knall denn wirklich so deutlich zu hören gewesen sei? Man hat deshalb die Untersuchung der Kanalisationsröhren des Hauses angeordnet und hat da eine große Zahl von Gaupillatschen Patronen gefunden – Patronen aus derselben Fabrik wie die, welche Leon in Paris gekauft hat und die in Belgien nicht zu haben sind. Armand habe sich durch den Knall überzeugt – so schließt die Staatsanwaltschaft weiter –, daß die Patronen zur Ermordung des Advokaten nicht zu verwenden seien, und infolgedessen habe Leon in London eine andere Schußwaffe gekauft. Die Erklärungen, die Armand für den Schuß abgibt, erscheinen wiederum unglaubwürdig. Er sagt, er habe gar keine Gaupillatsche Patrone gebraucht, sondern aus einer alten Pistole eine beliebige Patrone verschossen, teils aus Spielerei, teils um den an einem Neubau in seiner Nähe beschäftigten Arbeitern, denen er nicht recht traute, durch den Schuß eine Warnung zu erteilen. Über die Auffindung der Gaupillatschen Patronen gibt er gar keine Auskunft; er will nicht wissen, wie dieselben in die Wasserröhre gekommen seien.

Auch über die Begegnung der beiden Brüder in Maastricht haben die Verhandlungen – wie über manchen anderen Punkt – kein genügend helles Licht verbreitet. Jedenfalls haben sich beide am 8. Januar dort wiedergesehen. Armand sagt, daß er seinen Bruder zunächst aufgefordert habe, sich den Gerichten zu stellen; dann aber habe er eingesehen, daß er als Haupt der Familie die Verpflichtung habe, die der Ehre seines Namens drohende Schmach von den Seinigen womöglich abzuwenden. Er habe also von nun an Leon unterstützt, um ihn der Nachforschung der Behörden zu entziehen. So erklärt er, daß er seit dem gewaltsamen Tod des Advokaten in regelmäßigen Beziehungen mit Leon geblieben ist und dessenungeachtet, als er bereits wußte, daß Leon Bernays getötet habe, öffentlich die Erklärung erlassen hat, Leon sei in Amerika und werde auf seine Veranlassung nach Europa zurückkehren, um seine Unschuld vor den Gerichten zu beweisen. Er habe um der Ehre der Seinigen willen diese Notlüge aussprechen müssen.

Die Staatsanwaltschaft gibt für die erste Zusammenkunft zwischen Leon und Armand in Maastricht eine andere Erklärung. Armand habe von dem Verbrechen nicht erst in Kenntnis gesetzt zu werden brauchen, er habe es ja schon gewußt. Die beiden Brüder seien zusammengekommen, um zu beraten, was nun geschehen müsse.

Das Nächstliegende ist aber tatsächlich nicht geschehen. Es bleibt wunderbar unerklärlich, daß Leon nach vollbrachter Tat nicht das Weite gesucht und daß Armand, der nun nach seinem eigenen Bekenntnis darum wußte – ob er nun an dem Mord beteiligt war oder, wie Leon es darstellt, an eine Tötung durch Fahrlässigkeit, ohne Überlegung, glaubte –, seinem Bruder nicht zur Flucht verholfen hat. Warum Leon nach dem Verbrechen noch monatelang in Europa bleibt, ist ein Rätsel, das nicht gelöst werden konnte. Bei einem anderen, weniger geübten Mann würde man glauben können, daß sich die Furcht seiner bemächtigt habe, einen Dampfer zu besteigen, daß er vor den Schwierigkeiten, unerkannt eine Schiffsreise zu buchen, zurückgeschreckt sei. Aber Leon, der seit Jahren unter allen möglichen falschen Namen lebt, dem die Kunst der Verstellung zur Gewohnheit geworden ist, der unter falschem Namen New York verlassen und in Europa ein dutzendmal im Verlauf des letzten Vierteljahrs seinen Namen und sein Aussehen gewechselt hat – dieser Leon hätte doch, nach menschlicher Berechnung, wenigstens den Versuch, wieder unter irgendeinem falschen Namen zu entfliehen, unternehmen sollen. Auch die Annahme, daß es Leon an den erforderlichen Mitteln gefehlt habe, die Flucht zu bewerkstelligen, ist als im höchsten Grad unwahrscheinlich zu verwerfen. Wenn man Zehntausende ausgibt, um ein Verbrechen vorzubereiten, so wird man doch auch gewiß klug genug sein, um den erforderlichen Fonds für eine Flucht bereitzuhalten. Eine Tatsache aber ist – und darauf hat die Verteidigung immer wieder hingewiesen –, daß Leon, aus was für Gründen immer, keinen Versuch macht, um zu entkommen, und daß Monate vergehen, bis er in nächster Nähe des Verbrechens, in Köln, der Polizei geradezu in die Arme läuft.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen also die beiden Brüder in Maastricht beraten haben, wie das Verbrechen zu vertuschen sei. Sie wären übereingekommen, solche Anstalten zu treffen, daß man, wenn man die Leiche fände, an einen Unglücksfall glauben müsse und daß also in diesem Falle gewisse Anzeichen dafür sprechen müßten, wie Leon unmittelbar nach der Tat dem Zusammengebrochenen habe helfen wollen und daß er Wiederbelebungsversuche vorgenommen habe. Dann dürfe aber die Leiche nicht da liegenbleiben, wo Bernays niedergeschlagen sei; es müsse so aussehen, als ob sie pietätvoller und mit Achtung vor dem Toten behandelt worden sei, man müsse also auch die Wunden waschen, die Blutflecken vom Körper entfernen und dergleichen. Wenn dies der Inhalt der Unterredung der beiden gewesen ist, so läßt sich jedenfalls begreifen, daß Leon sich gesträubt hat, das Haus des Verbrechens noch einmal zu betreten. Und da gibt die Anklage zu verstehen, daß nun Armand sich erboten habe, diese grausige Komödie in Szene zu setzen.

Die Tatsachen, auf welche die Anklage diese fürchterliche Vermutung aufbaut, sind folgende. Bernays ist bekanntlich am hellen Tage in den Vormittagsstunden ermordet worden. Als die Leiche später gefunden wurde, brannte das Gaslicht im Korridor, die Flamme war heruntergeschraubt. Man fand die Leiche, die durch das ganze Zimmer hatte geschleppt werden müssen, auf dem Lehnstuhl ausgestreckt, in einem Zustand, welcher die gerichtlichen Sachverständigen zu dem Gutachten veranlaßt hat, daß die Leiche nicht unmittelbar nach der Tat, sondern erst nach eingetretener Leichenstarre dorthin geschleppt worden sei. Die Blutlache am Schreibtisch, in der Nähe der Tür, die sehr beträchtlich war – das vergossene Blut wird auf ein Viertelliter veranschlagt –, zeigt Eindrücke, und zwar, wie die Anklage glaubt, Eindrücke eines Stiefels. Die gerichtlichen Sachverständigen sagen, das Blut gerinne erst nach geraumer Zeit, zwischen 24 und 48 Stunden, so stark, daß es die Eindrücke in dieser Schärfe bewahren könne. Ihre Ansicht ist also die: Bernays sei, nachdem er den Schuß ins Genick erhalten habe, vornübergeschlagen; er sei in dieser Stellung stundenlang liegengeblieben, und das Blut habe sich durch die Nase auf den Teppich ergossen. Nur auf der einen, der rechten Seite, zeigten die Kleider von Bernays reichliche Blutspuren. Kragen und Hemd waren verhältnismäßig wenig mit Blut befleckt. Wäre das Blut aus der Genickwunde geströmt, so hätte das Hemd ganz damit besudelt sein müssen, und wenn Leon die Leiche sofort oder wenige Minuten nach der Tat auf den Sessel getragen hätte, so würden auch seine eigenen, in der Rue de la Loi zurückgelassenen und dort gefundenen Kleider, die wenig Blutspuren zeigten, viel mehr mit den grausigen Flecken verunreinigt gewesen sein müssen.

Unsere Phantasie sträubt sich, die Wege, welche die Staatsanwaltschaft ihr weist, einzuschlagen. Es ist eine schauerliche Nachtszene, wie sie in den krankhaften Fieberträumen eines Edgar Poe nicht wüster und ungeheuerlicher gespukt haben kann! Man denke sich Armand, dem Leon den Schlüssel zu der Wohnung eingehändigt hat, wie er in der Dämmerstunde des winterlichen Sonntags oder vielleicht gar in der Nacht sich in das Haus schleicht. In der öden Wohnung brennt die niedriggeschraubte Gasflamme. Er gleitet langsam den Korridor entlang. Bei dem Geräusch seiner Schritte fährt er schaudernd zusammen. Er ist allein mit der Leiche des auf seinen Anschlag meuchlerisch Hingemordeten. Er belastet sich mit dem schweren Körper, er trägt die schon erstarrte Leiche auf den Sessel nahe dem Fenster. Er wäscht die Wunde, er macht die unheimliche Toilette, und dann, nachdem diese entsetzliche Arbeit getan ist, huscht er bebend und lautlos wieder von dannen.

Das ist unwahrscheinlich unheimlich. Die gerichtlichen Sachverständigen haben sich am Ende doch wohl geirrt. Und die Sachverständigen, welche die Verteidigung herbeigerufen hat, sagen in der Tat genau das Gegenteil von dem aus, was die Sachverständigen der Anklage behaupten. Die Sachverständigen der Verteidigung sind der Ansicht, daß das Blut in wenigen Minuten gerinne und daß es bei der Beschaffenheit des Teppichs, welcher die flüssigen Teile schnell eingesogen, auch in verhältnismäßig kurzer Zeit die Eindrücke habe bewahren können. Die vorgefundene Spur sei nicht der Eindruck eines Stiefels, sondern eines Knies; die Behauptung Leons, daß er neben der Leiche niedergekniet, sie aufgerichtet und daß dann die Blutung aufgehört habe, sei wissenschaftlich durchaus berechtigt. Es sei deshalb auch gar nicht auffällig, daß die Kleider Leons, wenn er auch die noch warme Leiche auf den Stuhl gebracht, nicht über und über mit Blut begossen sei.

Diese Darstellung gilt uns in der Tat als die wahrscheinlichere. Man darf annehmen, daß Leon, nachdem er Bernays erschossen hatte, seinen Brief an den Coroner geschrieben hat. Darüber ist einige Zeit vergangen, eine genügende Zeit, um das Blut auf dem Teppich so fest zu machen, daß es die Spuren eines Fußes oder eines Knies bewahren konnte. Alsdann hätte er die Leiche in die Stellung gebracht, in der man sie später gefunden, sich gereinigt und heimlich davongeschlichen. Der gruseligen Nachtszene bedürfen wir nicht, wenn sie auch der Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Anklage gegen Armand erwünscht sein mag.

Während der ganzen Zeit vor dem Verbrechen, während desselben und unmittelbar darauf hatte Armand eine so unglaubliche Kaltblütigkeit gezeigt, daß die Verteidigung mit Recht geltend machen darf, es gebe keinen Menschen, der sich als Mitschuldiger einer solchen Tat in dem Maße selbst beherrschen könne.

Am Abend vor dem Verbrechen, an demselben Tage, an dem er durch das Telegramm »Marie« von der bevorstehenden Ermordung des Advokaten benachrichtigt sein sollte, hielt Armand im Ingenieurverein einen Vortrag über die Elektrische Ausstellung in Paris. Der Vortrag fand wegen seiner Vortrefflichkeit allgemeinen Beifall. Niemand nahm an dem Redner die geringste Spur einer ungewöhnlichen Erregung wahr.

Am Tage des Verbrechens frühstückte er in einer Restauration, ohne irgendwie auffällig zu werden, zu Mittag war er in einer Familie eingeladen worden, am Abend war er im Café. Er spielte, allerdings sehr schlecht, Domino. Die einzige Person, die an ihm eine besondere Erregung bemerkt haben will, ist das Dienstmädchen, das sich erinnert, daß er verschiedene Male hat Kaffee machen lassen, weil der Kaffee nicht gut gewesen sei.

Am 9., 10. und 14. Januar wohnte Armand bei Professor Habetz in Lüttich. Er ging des Abends aus und kam allerdings sehr spät, gegen 2 Uhr morgens, nach Hause. Es ist erwiesen, daß Armand in diesen nächtlichen Stunden mit Leon, der aus dem benachbarten Aachen herüberkam, Zusammenkünfte gehabt hat. Unbegreiflich ist und bleibt es, daß Leon ganz gemütlich an der Grenze von Belgien sich herumtreibt und daß Armand nicht alles tut, was geschehen muß, um Leon fortzuschaffen. Während dieser Zusammenkünfte in Lüttich hat Armand, wie er selbst zugibt, Leon veranlaßt, von Basel aus als Henry Vaughan an den Untersuchungsrichter zu schreiben, wo sich die Leiche von Bernays befinde. Die Anklage erklärt diesen seltsamen Schritt damit, daß Armand, dem ja die Absicht zugeschrieben wird, Frau Bernays später zu heiraten, ein ernsthaftes Interesse daran gehabt haben müsse, die Identität der Leiche konstatieren zu lassen; bei noch längerem Verborgenbleiben derselben hätte aber die Verwesung ihr vernichtendes Werk vielleicht so stark betrieben, daß diese Feststellung der Identität Schwierigkeiten gemacht haben würde. Leon richtet also von Basel aus den Brief an den Untersuchungsrichter. Er bleibt noch immer, er bleibt bis zu dem Augenblick, wo er verhaftet wird.

Am 18. Januar wird die Leiche von den Behörden aufgefunden. Das Gas brennt im Korridor, das Gas brennt im Ofen, im Zimmer sind 23 Grad Hitze. Gleichwohl ist die Leiche noch so gut erhalten, daß der erste in das Gemach Eintretende glaubt, es sei ein Mann auf dem Lehnstuhl eingeschlafen. Am folgenden Tag wird der Leichnam von der Witwe identifiziert. Am 20. Januar bringen die Zeitungen die Beschreibung des überall gesehenen Vaughan und den Verhaftsbefehl. Leon liest in Aachen die Zeitungen und bleibt ruhig da, bis zum 27. Januar. Dann reist er nach Wien. Unterwegs hält er sich in Düsseldorf, Frankfurt und Würzburg auf. Armand korrespondiert mit ihm in unvorsichtigster Weise. Diesem und jenem Freund erzählt er, daß er ein Verhältnis mit einer Frau habe, und bittet ihn, Briefe an mysteriöse Adressen zu befördern und Antworten darauf anzunehmen.

Inzwischen meldet sich jemand, der in dem gesuchten Vaughan den verkleideten Leon Peltzer erkannt haben will, ihn auch so verkleidet in Brüssel gesehen hat. Die Untersuchungsbehörde legt den Zeugen, die Vaughan gekannt haben, Fotografien von Leon vor und kommt zu dem dringenden Verdacht, daß Vaughan Leon Peltzer sei. Nun wird Leon steckbrieflich gesucht und am 20. Februar ein Verhaftsbefehl gegen ihn veröffentlicht. Leon erfährt davon in Wien. Eine Depesche, die Armand an ihn richtet, wird von Leon mißverstanden, er reist von Wien ab und begibt sich geradewegs nach Brüssel, in den Rachen des Löwen. Es ist unbegreiflich, aber es ist so! Leon erklärt, daß er sich den Gerichten habe stellen wollen und daß ihm sein Bruder davon abgeraten habe. Am 3. März zeigt Leon Armand seine bevorstehende Ankunft an. Er bedient sich dazu der ihm von Armand angegebenen Adresse des Dr. Lavisé, der, wie man sich erinnert, Armands bester Freund ist. Armand hat auch diesem erzählt, daß er mit einer Dame in verbotenen Beziehungen stehe und gerade in diesem Augenblick, da die Justiz jeden seiner Schritte überwache, keine Mitteilungen direkt von ihr empfangen könne. Lavisé glaubt seinem Freund und glaubt auch der Versicherung Armands, daß Leon in Amerika sei.

In der Nacht vom 4. zum 5. März, nach 1 Uhr morgens – Dr. Lavisé arbeitet in seiner Studierstube –, klingelt es. Armand stürzt herein. »Bist du mein Freund? Kann ich auf dich zählen? Willst du mir einen Dienst erweisen, den ich dir nie vergessen werde?« fragt er den Doktor in äußerster Bestürzung. »So höre. Leon hat mich hintergangen. Er ist nicht nach Amerika zurückgekehrt, er hat eine Depesche von mir mißverstanden und trifft mit dem Frühzug in Brüssel ein. Er weiß nicht, was ihm bevorsteht. Denke an die Schande, die meinem Namen droht, denke an unsere Freundschaft. Ich bitte dich, Lavisé, beherberge meinen Bruder Leon!«

Lavisé weist dies Ansinnen zurück, und es ist erklärlich, denn Lavisé schöpft nun Verdacht gegen Armand. Aber den Schritt, den er darauf tut und den die Staatsanwaltschaft als einen Heroismus seltener Art preist, wird nicht jedermann in demselben Maß rühmen.

Armand begibt sich auf den Bahnhof und wartet dort den Zug ab, der in der Nacht in Brüssel eintrifft. Er veranlaßt Leon, sofort umzukehren, und Leon fährt mit demselben Zug wieder nach Deutschland zurück.

Dr. Lavisé beratschlagt das, was er nun zu tun habe, mit einem Freunde. Er begibt sich darauf zum Staatsanwalt und zeigt Armand an. Daraufhin wird Armand verhaftet und zwei Tage darauf auch Leon, der sich durch unvorsichtiges Benehmen verdächtig gemacht hat, auf die Anzeige eines Bahnhofskellners in Köln.

Über vieles haben uns die Verhandlungen gar nicht aufgeklärt. Es wäre doch sicherlich interessant gewesen, festzustellen, welcher Art die Beziehungen von Armand und Frau Bernays nach dem Verschwinden des Advokaten, nach der Auffindung der Leiche bis zum Augenblick der Verhaftung Armands gewesen sind. Wir erfahren darüber nur eine einzige Tatsache. Frau Bernays hat Armand, nachdem festgestellt war, daß Bernays durch Vaughan ums Leben gekommen ist, in feierlicher Weise auf Ehre und Gewissen gefragt, ob Armand in irgendwelchen Beziehungen zu diesem Vaughan stehe? Armand hat diese Frage entschieden verneint. Wir wissen auch nicht, aus welcher Quelle die Gelder geflossen sind, die Leon verausgabt hat.

Auch der Brief aus Basel behält etwas Geheimnisvolles. Selbst wenn die Leiche von Bernays erst viel später und in einem Zustand entdeckt worden wäre, welcher die Identifizierung erschwert haben würde, so würden die Kleidungsstücke des Ermordeten und die Papiere, die er bei sich trug, unzweifelhaft auf die richtige Spur geführt haben.

Vieles blieb also unaufgeklärt, aber unerklärlich vor allem bleibt das psychologische Moment.

Man kann es nicht fassen, daß ein Mensch, der seinen Bruder so liebt wie Armand Leon, der diesen Bruder zu verschiedenen Malen vor dem Untergang gerettet und ihn immer unterstützt hat, denselben Bruder dazu verwendet, ein Werkzeug seiner mörderischen Pläne aus ihm zu machen. Man kann es nicht fassen, daß Leon, der zwar ein leichtsinniger, aber keineswegs roher Mensch ist, wie ein gedungener Bravo einen solchen Auftrag ausführt. Und doch sprechen alle Tatsachen dafür.

Bei der Verhandlung ist die Verteidigung überall da, wo es galt, das Unwahrscheinliche nachzuweisen, glänzend gewesen; sie hat Zeugnisse beigebracht, die für Armand so rühmlich sind wie nur möglich. Hochangesehene Männer sind stolz darauf gewesen, ihn ihren Freund zu nennen. Keine Stimme von Bedeutung sagte das Geringste aus, was ungünstig für die Charakterisierung Armands wäre, und die Staatsanwaltschaft, die alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um nachzuweisen, daß sie Armand ein Verbrechen zutrauen könne, hat in dieser Beziehung nicht das mindeste belastende psychologische Moment vorbringen können.

Dagegen ist die Anklage überall da, wo es sich um die Darlegung der Tatsachen, um deren Verknüpfung, um den sachlichen Beweis handelte, siegreich gewesen. Sie hat nachgewiesen, daß Leon mit keinem andern Menschen in der wesentlichen Zeit verkehrt hat als mit Armand, daß der geheimnisvolle Murray nicht existiert, daß Armand, wenngleich er eine fast unmöglich scheinende Selbstbeherrschung an den Tag gelegt hat, doch auf einige wichtige entscheidende Fragen mit fadenscheinigen Lügen geantwortet hat, daß jene Marie, die Absenderin des Telegramms am Tage vor dem Mord, ebensowenig Fleisch und Blut hat wie der Murray Leons.

Am 27. November 1882 hat der Prozeß begonnen. Sechsundneunzig Belastungszeugen und einhundertundvierzehn Entlastungszeugen sind gehört worden. Die Verhandlungen sind in französischer Sprache geführt, die Zeugenaussagen in französischer, flämischer, deutscher und englischer Sprache erfolgt. Die Vernehmung der Zeugen hat vom 29. November bis zum 10. Dezember gedauert. Am 11. Dezember begann die Begründung der Anklage, sie nahm drei Tage in Anspruch. Die Verteidiger sprachen am 14., 15., 16., 18., 19. und 20. Dezember. Am 21. Dezember erwiderte der Staatsanwalt, am 22. Dezember antworteten die Verteidiger; um drei Viertel sieben abends waren die Verhandlungen geschlossen. Der Präsident richtete nun an die Geschworenen die Fragen, ob Leon Peltzer und Armand Peltzer schuldig seien, Wilhelm Bernays mit Vorbedacht und Überlegung ermordet beziehentlich bei der Ermordung solche Hilfeleistungen getroffen zu haben, ohne welche das Verbrechen nicht hätte verübt werden können?

Die Geschworenen haben sich ihre Ansicht sehr schnell gebildet, denn schon nach anderthalb Stunden haben sie das riesige Material, das mehrere Bände füllt, bewältigt und ihren Beschluß gefaßt. Ihre Antwort lautete auf alle Fragen: »Ja.« Stürmischer Beifallsjubel im ganzen Publikum. Der Präsident droht, den Saal räumen zu lassen. Er fragt Leon, ob er noch etwas zu bemerken habe. Leon erhebt sich und sagt in fieberhafter Erregung: »Ich bin schuldig, ich bin mit Recht verurteilt, aber mein Bruder ist unschuldig! Das verkündige ich hier laut vor den Geschworenen. Es ist ein Justizverbrechen, gegen das ich protestiere!« Der Präsident ruft ihn zur Ordnung. Leon antwortet noch einmal: »Und ich halte meine Meinung aufrecht!«

Als Armand gefragt wird, ob er etwas anzuführen habe, erhebt er sich, streckt die Hand gegen die Geschworenen aus und ruft mit starker Stimme: »Der Fluch meiner Tochter falle auf euch!«

Eine fieberhafte Bewegung geht durch den ganzen Saal. Der Gerichtshof zieht sich auf einige Augenblicke in das Beratungszimmer zurück und verkündet sodann das Todesurteil für beide.

Daß die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen und die Todesstrafe in lebenslängliches Zuchthaus mit zehnjähriger Einzelhaft für jeden Angeklagten umgewandelt worden ist, haben wir schon berichtet.

 

Die Verhandlungen dieses Prozesses haben manche Schäden unseres modernen Gerichtsverfahrens wiederum recht anschaulich gemacht; vor allem den bedenklichen Hang sowohl bei der Anklage als auch bei der Verteidigung, alles zu beweisen, was für diese oder jene vorteilhaft, und alles zu entkräften, was für diese oder jene ungünstig wirken müßte. Eine Folge davon ist die Verdächtigung und Herabsetzung der Unbeteiligten, die durch irgendeinen verhängnisvollen Zufall als Zeugen in die Verhandlungen eines Schwurgerichtsprozesses hineingezogen werden. Kein Zeuge, der eine wichtige Aussage macht, entrinnt der Verdächtigung. Wen die Staatsanwaltschaft schont, den beleidigt die Verteidigung, und umgekehrt. Es ist geradezu zur Regel geworden, Zeugen, die Wesentliches aussagen, von der einen oder der andern Seite in ihrer Sittlichkeit herabzusetzen und ihre Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen. Das, was im gewöhnlichen Leben als eine schimpfliche Beleidigung betrachtet wird, daß man den Nebenmenschen für einen Lügner hält, ist im Gerichtssaal etwas ganz Gewöhnliches. Und im Gerichtssaal sind doch die Umstände noch besonders erschwerend für die Beleidigung. Wenn jemand in der Wirtsstube zum Ergötzen der anderen ein bißchen flunkert und prahlerisch aufschneidet und wenn man dann die Glaubwürdigkeit in Frage stellt, so hat das wenig Belang; aber hier werden solche Aussagen, die im vollen Ernst der Situation und unter dem Eid gemacht werden, verdächtigt. Eine jede unbequeme Aussage, die diesem oder jenem, dem Staatsanwalt oder dem Verteidiger, nicht in den Kram paßt, wird nicht bloß als ein verzeihlicher Irrtum angezweifelt, sie wird gewöhnlich mit Berufung auf die zweifelhaften Charaktereigenschaften des Zeugen einfach als erlogen dargestellt. Geflissentlich wird die Persönlichkeit des Zeugen in der Achtung herabgesetzt, man spürt nach seinem Vorleben, nach seinen Beziehungen und freut sich, wenn man irgend etwas auftreiben kann, was den Zeugen als einen mehr oder minder lasterhaften Menschen darstellt, auf dessen Worte nicht viel zu geben sei. Zieht man die äußerste Konsequenz, so wären eigentlich die meisten Zeugen, nach der Charakterisierung der Anklage oder der Verteidigung, als Meineidige für das Zuchthaus reif!

In geradezu empörender Weise hat man Frau Bernays in diesem Prozeß behandelt. Selten ist eine Frau grausamer gestraft worden. Sie lebt in einer unglücklichen Ehe mit einem Mann, dem seine besten Freunde nicht nachrühmen können, daß er ein liebenswürdiger Gatte gewesen sei; sie ist im Munde der Dienstboten, mit denen der Hausherr gemeinsame Sache macht; ihr eheliches Leben ist die Hölle, und das tragische Ende dieser Ehe bildet die Ermordung ihres Mannes. Nun wird sie des Ehebruchs bezichtigt, und nicht bloß von Klatschbasen und Hauspersonal, auch der Staatsanwalt eignet sich wenigstens soviel von dem unsauberen Gewäsch an, wie ihm zur Verstärkung seiner Anklage gegen den Freund der unglücklichen Frau dienlich erscheint. Ihre Toilettengeheimnisse werden öffentlich besprochen. Stubenmädchen werden vernommen, zu welcher Zeit sie sich das Korsett auszieht; ein Arzt muß bei verschlossenen Türen vor den Geschworenen ihre körperliche Beschaffenheit schildern. Und alles das geschieht, damit man Armand die Ermordung des Mannes dieser Frau zutrauen kann. Frau Bernays macht durchaus den Eindruck der Lauterkeit; sie mag unvorsichtig gewesen sein, sie mag zu unbefangen mit Armand Peltzer verkehrt haben, aber die Sühne für diese Unvorsichtigkeit ist doch unmenschlich hart gewesen.

Den ruhigen deutschen Leser haben auch die Blüten forensischer Beredsamkeit, die in diesem Prozeß aufgesprossen sind, nur mäßig angesprochen. Es macht auf uns keinen angenehmen Eindruck, wenn wir sehen, wie der Ankläger sich beständig an die Angeklagten selber wendet, sie bei ihren Vornamen nennt und beispielsweise sagt: »Da haben Sie, Leon, den entsetzlichen Plan gefaßt ...«, »Sie, Armand, sind ein unheimlicher Schauspieler ...« oder »Sie, Leon, sind ein widerwärtiger Komödiant!«

Mit welcher Frivolität die Angelegenheit von einigen Organen der Presse behandelt worden ist, kann man kaum wiedergeben. Am kritikwürdigsten aber ist die Haltung des Publikums bei diesem Prozeß. Die Menge war überzeugt von der Schuld der beiden Angeklagten; sie nahm jede Aussage zu Ungunsten der beiden Brüder mit Jubel auf, eine jede entlastende mit Murren. Es ist nicht zu begreifen, daß sich die Verteidiger diese Kundgebungen des Publikums, das sich wie bei der ersten Vorstellung eines Spektakelstücks benommen hat, haben gefallen lassen.

Auch das Hineinziehen der Familienbeziehungen, namentlich der Eltern und der Kinder, um Rührung zu erzeugen, hat etwas höchst Unangenehmes, und die theatralische Verfluchung der Jury durch Armand macht den guten Eindruck, den Armands Vorleben und seine Haltung während des Prozesses auf den Unbefangenen hervorrufen mußte, wieder zuschanden.

Die ausführliche Schilderung der Vorgänge, wie sie hier versucht worden ist, erscheint deshalb nicht ungerechtfertigt, weil selten die in einen Prozeß verwickelten Personen ein so starkes und eigentümliches Interesse geweckt haben wie im vorliegenden Fall – im Mordfall Bernays.


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