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Die Grund- und Bodenfrage

Die umfangreiche Broschüre – 1. Auflage (1874) 128, 2. Auflage (1876) 200 Druckseiten – konnte hier aus Raumgründen nur in gekürzter Fassung gebracht werden. Liebknecht kam erst während der Hubertusburger Haft dazu, die im Frühjahr 1870 von ihm gehaltenen Reden zur Grund- und Bodenfrage zu einer selbständigen Schrift auszuweiten. Von der 2. Auflage (1876), die durch Tatsachenmaterial sowie umfangreiche Belege aus dem »Kapital« wesentlich erweitert worden war, übernehmen wir in Fußnoten die Erweiterungen bzw. Veränderungen Liebknechts, die auf die Marxsche Kritik des Gothaer Programmentwurfs zurückgehen. Unsere Wiedergabe des Grundtextes beruht auf der in der Zentralbibliothek der Gewerkschaften, Berlin, vorhandenen 1. Auflage, Leipzig 1874.

Vortrag, gehalten im Saal des Schützenhauses zu Meerane am 11. März 1870 [Auszug]

Aus zwei Gründen habe ich die Einladung angenommen, hier in öffentlicher Volksversammlung einen Vortrag über die Grund- und Bodenfrage mit besonderer Berücksichtigung der Baseler Beschlüsse Gemeint ist der Beschluß über das Eigentum an Grund und Boden, den der Baseler Kongreß der I. Internationale am 10. September 1870 faßte (vgl. S. 37). Als Delegierter zum Kongreß hatte Liebknecht dem Beschluß über die Grund- und Bodenfrage, zugestimmt, dann aber eine klare Stellungnahme der Eisenacher Partei dazu verhindert, um die Auseinandersetzung mit den noch innerhalb oder am Rande der Eisenacher Partei verbliebenen kleinbürgerlichen Kräften zu umgehen. Erst ein halbes Jahr später – als die Auseinandersetzungen offen entbrannt waren und von Bebel offensiv geführt wurden – trat Liebknecht öffentlich und mit aller Konsequenz für die Baseler Beschlüsse und eine sozialistische Lösung der »Grund- und Bodenfrage« ein. zu halten. Erstens wegen der großen Wichtigkeit, welche die Grund- und Bodenfrage an sich hat; und zweitens, weil eine Klarlegung dieser Frage und der Stellung der sozialdemokratischen Partei zu ihr in unserem unmittelbarsten Parteiinteresse ist. Daß die Frage eine brennende, wird durch die außerordentliche Aufregung bewiesen, welche die Baseler Beschlüsse hervorgerufen haben; und daß eine Klarlegung notwendig, durch die schiefen Urteile, welche fast allgemein in der Presse über diese Beschlüsse gefällt werden. Da aber unsere Partei, soweit die deutschen Vereinsgesetze Die Vereinsgesetze der einzelnen deutschen Staaten entsprangen überwiegend – wie das preußische vom März 1850 oder das sächsische vom November 1850 – der Reaktionszeit nach 1848/49. Sie enthielten das Verbot für politische Vereine, untereinander in Verbindung zu treten. Daher konnte die Eisenacher Partei sich nicht als Partei der I. Internationale anschließen; ihre Mitglieder konnten ihr lediglich als Einzelmitglieder beitreten. es erlauben, zur Internationalen Arbeiterassoziation gehört, so stehen wir den Beschlüssen des letzten Kongresses der Internationalen Arbeiterassoziation nicht als Fremde, Unbeteiligte gegenüber, sondern haben uns auszusprechen, ob wir dieselben billigen oder nicht. Unser Verhältnis zur Internationale läßt uns die Entscheidung vollständig frei: eine starke Minorität hat auf dem Baseler Kongreß gegen die Beschlüsse gestimmt, ohne damit aus der Internationale auszutreten; und ebensogut könnte die sozialdemokratische Arbeiterpartei Deutschlands als Ganzes, oder einzelne Mitglieder derselben als Privatpersonen, sich mißbilligend über die Beschlüsse aussprechen, ohne dadurch das bisherige Verhältnis zur Internationale im mindesten zu verändern oder gar zu lösen. Die Internationale Arbeiterassoziation ist keine Gesellschaft von sozialistischen Unfehlbarkeitsjüngern, welche nach einer Schablone denken und jede unabhängige Geistesregung verfemen. Sie umfaßt Männer der verschiedensten Anschauungen und heißt jeden willkommen, der ernstlich die Befreiung der arbeitenden Klassen und die Beseitigung aller sozialen und politischen Ungleichheit erstrebt – mag er betreffs der einzuschlagenden Wege Ansichten haben, welche er wolle.

Die sogenannte Volkspartei Gemeint ist die 1868 gegründete kleinbürgerlich-demokratische Deutsche Volkspartei. Antipreußisch und zugleich föderalistisch orientiert, war diese letzte kleinbürgerlich-demokratische Partei im vorimperialistischen Deutschland fast ausschließlich auf Süddeutschland beschränkt und besaß hier auch Anhang in der Bauernschaft. – ich sage mit Bedacht: sogenannte, denn schon der Ausdruck »Volkspartei« ist eine contradictio in adjecto, eine Zusammenstellung zweier einander widersprechender Wörter, weil der Begriff »Volk« das Ganze, der Begriff »Partei« aber nur einen Teil umfaßt, und ein Teil nicht das Ganze, das Ganze nicht ein Teil sein kann –, also die sogenannte Volkspartei, ein aus den ungleichartigsten Elementen bestehendes Konglomerat, zusammengekittet durch Preußenhaß, hat, obschon sie seinerzeit dem durchaus sozialistischen Nürnberger Programm Das Nürnberger Programm, das der fünfte Verbandstag des Verbandes Deutscher Arbeitervereine (5.–7. September 1868 in Nürnberg) gegen den Widerstand einer liberalen Minderheit annahm, lehnte sich in wesentlichen Punkten an die von Marx verfaßten Statuten der Internationalen Arbeiter-Assoziation an. Die Volkspartei stimmte diesem Programm zu in der Hoffnung, dadurch Einfluß auf die Arbeitervereine behalten zu können. zustimmte, an uns das Ansinnen gerichtet, die Baseler Beschlüsse öffentlich und feierlich zu verleugnen; und es sind, da dem Ansinnen nicht willfahrt werden konnte, sogar unterderhand von jener Seite aus mancherlei Versuche gemacht worden, die Baseler Beschlüsse als trennenden Keil in unsere Parteiorganisation einzuschieben und sie zur Aufhetzung der ländlichen Bevölkerung gegen uns zu benutzen. Es ist eine Tatsache, daß es Organe der Volkspartei sind, welche in der gehässigsten, leidenschaftlichsten und unvernünftigsten Weise über die Baseler Beschlüsse gezetert haben.

Ich werde zeigen, daß die Baseler Beschlüsse in dem Stand der Landfrage ihre vollste Berechtigung finden; daß das Geschrei gegen die Baseler Beschlüsse nur Ignoranz oder bösem Willen entspringen kann; und daß unsere Partei, wollte sie die Baseler Beschlüsse verleugnen, ihre eigenen Prinzipien, ihr eigenes Programm verleugnen würde.

Zunächst eine kurze Auseinandersetzung, die nur den Pfad ebnen, ihn von etlichem, den Fuß hemmenden Gestrüpp reinigen soll. Man hat das Publikum daran gewöhnt, das Privateigentum, namentlich das ländliche Privateigentum, mit einer Art von heiliger oder abergläubischer Scheu zu betrachten, als ein unantastbares Wesen, als eine Gottheit sozusagen, die ewiges Leben habe und die angebetet worden sei zu allen Zeiten und angebetet werden müsse in alle Ewigkeit. Es ist das eine total falsche Auffassung. Gleich den übrigen Göttern und Götzen ist das Eigentum ein menschliches Produkt; und man weiß ja, die praktischen Wilden schlagen die Götzen in Stücke, wenn sie ihnen nicht die erwarteten Dienste leisten. Der Eigentumsbegriff ist nur der Reflex, das Erzeugnis der Staats- und Gesellschaftszustände, und mit diesen naturgemäß einer beständigen Veränderung unterworfen. Der Eigentumsbegriff von heute ist nicht der Eigentumsbegriff von gestern, wie der Staat und die Gesellschaft von heute nicht der Staat und die Gesellschaft von gestern sind. Es kann deshalb nichts lächerlicher sein, nichts mit der ganzen geschichtlichen Entwicklung mehr in Widerspruch stehen, als von einem feststehenden »Eigentumsprinzip« zu reden, das unverrückbar in der Mitte des politisch-sozialen Weltsystems befestigt sei, dasselbe »harmonisch« bewegend und lenkend, wie unsere Sonne die Erde und deren himmlische Geschwister. Der Eigentumsbegriff verschiebt sich wie der Flugsand, und wer auf die »Ewigkeit« des heutigen Privateigentums baut, baut auf Flugsand. [...]

Ich habe nun in kurzen Umrissen gezeigt, wie der Eigentumsbegriff im Lauf der Zeiten sich verändert hat, wie das Recht auf Privateigentum weder von der klassischen griechischen Kultur anerkannt wurde noch vor der christlichen Lehre besteht; wie Römertum sowohl als Germanentum trotz kräftiger Ausbildung des Eigentumsbegriffs dennoch das Privateigentum dem Staat und der Gemeinde absolut untergeordnet haben; wie namentlich in bezug auf das Grundeigentum zu allen Zeiten kommunistische Anschauungen entweder praktisch geherrscht oder wenigstens theoretisch von den hervorragendsten Geistern vertreten worden sind.

Damit ist der Weg gebahnt – der Baseler Beschluß verliert sein Überraschendes, Erschreckendes. Wir stehen vor einem uralten Problem; und statt mit einem urplötzlich hereingeschneiten Fremdling haben wir es mit einem alten Bekannten zu tun.

Die Internationale Arbeiterassoziation hat sich in Basel nicht zum erstenmal mit der Grund- und Bodenfrage beschäftigt. Schon auf dem Kongreß des Jahres zuvor, der in Brüssel statthatte, Der Brüsseler Kongreß der I. Internationale, an dem fast 100 Delegierte aus 7 Ländern teilnahmen, fand vom 6. bis 13. September 1868 statt. wurde die Frage eingehend erörtert und eine Resolution gefaßt, die wesentlich dasselbe besagt wie die Baseler Beschlüsse und das Verdienst vor ihnen voraushat, daß sie die Motive kurz darlegt. Und eigentümlich: die damalige Resolution erregte, obgleich die Presse sie veröffentlichte und überhaupt dem Brüsseler Kongreß mit großer Aufmerksamkeit folgte, nur wenig Aufsehen; man fand sie offenbar ganz natürlich von Seiten einer sozialistischen Gesellschaft, welche sich die Abschaffung der kapitalistischen Produktionsweise und die radikale Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse zum Ziel gesteckt hat. Wie anders die Baseler Beschlüsse! Es war, wie wenn in die bürgerliche Gesellschaft urplötzlich eine Bombe gefallen wäre, die, zerplatzend, Tod und Verderben ausstreut und zugleich mit Blitzhelle furchtbare Schrecknisse dem Blicke erschließt, welche die Dunkelheit bisher verschleiert hatte. Das Fehlen der Motivierung bei den Baseler Beschlüssen reicht nicht, wie man vielfach gemeint hat, zur Erklärung dieses Unterschieds in der Aufnahme aus. – Die Forderungen des Sozialismus sind schon so oft begründet worden, daß die Begründung auch dem unwissendsten Journalisten – trotzdem der Unwissenheit unserer Journalisten die Krone gebührt im Reich der Unwissenheit – mehr oder weniger geläufig sein muß. Nein – nicht hierin ist der Grund der veränderten Aufnahme zu suchen, sondern in den veränderten Verhältnissen, in den Fortschritten der sozialistischen Bewegung während des letzten Jahres. Zwischen Brüssel und Basel liegt Eisenach. Bis zum August des vorigen Jahres hatte unsere deutsche Bourgeoisie den Sozialismus für eine exotische (ausländische) Pflanze gehalten, die auf deutschem Boden nicht Wurzel fassen könne. Der Eisenacher Kongreß zerstörte die Illusion: er enthüllte der Bourgeoisie die unangenehme Wahrheit, daß die Internationalität des Sozialismus keine harmlose Phrase, daß der Sozialismus auf deutschem Boden so gut gedeiht wie auf fremdländischem und bereits zu einem »Faktor geworden ist, mit dem man rechnen muß«. Der Hintergrund von Eisenach, der dem Brüsseler Beschluß fehlt, verlieh den Baseler Beschlüssen eine unmittelbar praktische Bedeutung. Es handelte sich nicht mehr um Hirngespinste, um Träumereien, schlimmstenfalls um zeitlich wie räumlich ferne Möglichkeiten – nein, die Gefahr war nahe gerückt, sie brannte auf die Nägel –, und statt sich ruhig das furchtbare Gespenst anzusehen, es anzugreifen und zu begreifen, stieß die Bourgeoisie ein Zetergeschrei aus, wie wenn sie, gleich Rip van Winkle, seit Jahren geschlafen und keine Ahnung davon hätte, daß, was ihr solche Angst in die Glieder jagt, während sie schnarchte, jedem Nichtschläfer sichtbar am hellen Tageslicht lustig und munter emporgewachsen ist.

Betrachten wir uns jetzt das Gespenst. Zunächst will ich den Brüsseler Beschluß mitteilen. Derselbe lautet:

»In Erwägung, daß die Erfordernisse der Produktion und die Anwendung der bekannten Gesetze der Agronomie (Wissenschaft des Landbaus) den Großackerbau erheischen und die Einführung der Maschinenarbeit und die Organisation der ländlichen Arbeitskraft notwendig machen und daß im allgemeinen die moderne ökonomische Entwicklung dem Großackerbau zustrebt;

in Erwägung, daß demgemäß die ländliche (Ackerbau-)Arbeit und das Landeigentum auf denselben Fuß gesetzt werden muß wie die Bergwerke;

in Erwägung, daß die produktiven Eigenschaften des Bodens das Urmaterial aller Produkte, die Urquelle aller Produktionsmittel und aller brauchbaren Dinge bilden und daß diese produktiven Eigenschaften nicht durch Arbeit erzeugt sind;

ist der Kongreß der Meinung, daß die ökonomische Entwicklung der modernen Gesellschaft es zu einer gesellschaftlichen Notwendigkeit machen wird, Grund und Boden in gemeinschaftliches gesellschaftliches Eigentum zu verwandeln, und daß der Boden von Staats wegen an Ackerbaugesellschaften (Genossenschaften) zu verpachten ist, unter ähnlichen Bedingungen wie die Bergwerke und Eisenbahnen«.

Dies der Beschluß des Brüsseler Kongresses. Die betreffende Stelle des darin erwähnten Beschlusses, welcher die Erhebung der Bergwerke und Eisenbahnen zu Staatseigentum verlangt, lautet:

»Die Arbeiter sind kontraktlich verpflichtet, die Eisenbahnen und Bergwerke in vernünftiger und wissenschaftlicher Weise auszubeuten und den Preis für das Publikum möglichst den Betriebskosten anzupassen. Der nämliche Kontrakt muß dem Staat das Recht wahren, die Rechnungen der Gesellschaften zu prüfen, damit keine Monopole entstehen können. Ein zweiter Kontrakt muß die Rechte jedes einzelnen Gesellschaftsmitglieds gegenüber seinen Kollegen wahren.« Vgl. die gegenüber der von Liebknecht gegebenen Fassung leicht abweichende, inhaltlich übereinstimmende Übersetzung aus dem Englischen in: Die I. Internationale in Deutschland, S. 263f.

Ich mache auf die Bestimmung hinsichtlich des Preises (der Bergwerksprodukte, der Eisenbahnbenutzung usw.) aufmerksam; es erhellt daraus, daß der Internationale Kongreß, als er diese Beschlüsse faßte, durchaus nicht an einen in der Idee vorhandenen fertigen Zukunftsstaat ohne Privateigentum dachte, sondern an einen Übergangszustand, in welchem die heutigen Produktionsverhältnisse zum Teil noch fortbestehen. In einem Staat oder einer Gesellschaft ohne Privateigentum kann überhaupt – außer allenfalls dem noch nicht auf gleicher Grundlage organisierten Auslande gegenüber – von Preisen der Arbeitsprodukte und Arbeitsleistungen nicht die Rede sein. Alle Arbeit würde im Auftrage, unter der Leitung und zum Nutzen der Gesamtheit stattfinden, welche für die Verwendung der Produkte und Leistungen im Interesse der Gesamtheit und jedes einzelnen zu sorgen hätte. In einer solchen Gesellschaft würden überhaupt keine gesonderten Assoziationen bestehen; die ganze Gesellschaft wäre eine einzige große Assoziation. Und dies ist auch unzweifelhaft das Ziel, dem die menschliche Entwicklung zustrebt. Jedenfalls aber ist durch den Wortlaut des fraglichen Beschlusses die Verleumdung widerlegt, die Internationale Arbeiterassoziation suche mit gleichen Füßen blindlings aus der alten bürgerlichen Gesellschaft in die neue kommunistische Gesellschaft hinüberzuspringen.

Der Vollständigkeit wegen muß ich noch eines anderen in Brüssel gefaßten Beschlusses erwähnen, der die beiden soeben mitgeteilten ergänzt. Ich meine die Resolution hinsichtlich der Maschinen, welche also lautet:

»In Erwägung, daß einerseits die Maschinen eines der mächtigsten Instrumente des Despotismus und der Aufsaugung des Nationalreichtums in den Händen der Kapitalisten sind;

daß andererseits die Entwicklung der Maschinerie die notwendige Bedingung zur Andiestellesetzung eines wahrhaft sozialen Kooperativsystems (Systems der genossenschaftlichen Arbeit) ist;

daß die Maschinen dem Arbeiter nur dann wahre Dienste leisten werden, wenn sie im Besitze des Arbeiters sind:

erklärt der Kongreß, daß die Maschinen, wie alle anderen Arbeitsinstrumente den Arbeitern selbst gehören und zu dem Vorteil der Arbeiter funktionieren (verwendet werden) müssen;

daß jedoch schon im heutigen Zustande die in Widerstandsgesellschaften (Sociétés de resistance – Trades Unions – Gewerkschaften) organisierten Arbeiter bei Einführung neuer Maschinen darauf hinwirken sollen, daß diese Maschinen nur unter gewissen Bürgschaften oder Entschädigungen für die Arbeiter in die Werkstätten und Fabriken eingeführt werden.« Ebenda, S.261.

Fassen wir die Beschlüsse des Brüsseler Kongresses zusammen, so ist ihr Inhalt: »Der Grund und Boden, Bergwerke, Maschinen und alle sonstigen Arbeitsinstrumente sowie die Kommunikationsmittel (Eisenbahnen usw.) müssen gemeinschaftliches (Staats- und Gesellschafts-)Eigentum sein, weil sie, im Privatbesitz einzelner Individuen, diesen Individuen die Macht verleihen, alle übrigen Glieder der Gesellschaft in ökonomischer und politischer Abhängigkeit zu halten.«

Die Baseler Beschlüsse, zu denen ich nun komme, sind nur die Wiederholung jener Brüsseler Beschlüsse, insoweit dieselben den Grund und Boden betrafen. Sie wurden am 10. September des vorigen Jahres (1869) mit großer Mehrheit gefaßt und lauten:

  1. Der Kongreß erklärt, daß die Gesellschaft das Recht hat, das individuelle Eigentum an Grund und Boden abzuschaffen und den Grund und Boden in Gemeineigentum zu verwandeln.«
  2. »Der Kongreß erklärt, daß es im Interesse der Gesellschaft notwendig ist, den Grund und Boden in Gemeineigentum zu verwandeln.« Ebenda, S.427.

Der erste Beschluß wurde mit 54 gegen 4 Stimmen angenommen (13 Delegierte enthielten sich der Abstimmung); der zweite Beschluß mit 53 gegen 8 Stimmen (10 enthielten sich der Abstimmung; 4 Delegierte waren bei beiden Abstimmungen abwesend). Die Vertreter aus England, Deutschland, Belgien waren einstimmig für die Beschlüsse, die Franzosen nur zur kleineren Hälfte; die gegen die Beschlüsse stimmenden sowie die sich der Abstimmung enthaltenden Delegierten waren sämtlich Franzosen. Dies ist bemerkenswert, und es wird sich im weiteren Verlauf meines Vortrags herausstellen, warum die Franzosen der hauptsächlich durch die Engländer repräsentierten Majoritätsgruppe in dieser Weise gegenübertraten oder neutral blieben.

Ich selbst war gegen eine neue Beschlußfassung in der Grund- und Bodenfrage, da die Brüsseler Beschlüsse ja den Standpunkt der Internationalen Arbeiterassoziation zur Genüge dargelegt hatten. Als es aber trotz der von Eccarius und mir erhobenen Einwendungen dennoch zur Abstimmung kam, mußte ich natürlich meiner Überzeugung gemäß für die Anträge stimmen, obgleich mir auch deren Wortlaut keineswegs zusagte; denn erstens gehörten beide Anträge zusammen; und zweitens ist »Recht« ein vieldeutiges Wort, das wohl hübsch klingt, aber bei bestimmten Forderungen vermieden werden sollte. Was ist Recht? Das Recht des Junkers ist Junkerrecht; das Recht des Bourgeois ist Bourgeoisrecht; das Recht des Arbeiters ist Arbeiterrecht. Das einzige berechtigte Recht, wenn wir den Ausdruck einmal annehmen wollen, ist das Recht, sich nicht unterdrücken zu lassen, und diesem Recht steht die Pflicht zur Seite, keinen anderen zu unterdrücken; das heißt, einem jeden das gleiche Recht, welches man für sich selber beansprucht, zuzuerkennen. Also gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle. In einem Wort: Gerechtigkeit. Gerechtigkeit als Gesellschaftsgrundsatz setzt aber gleiche Interessen aller Gesellschaftsglieder voraus, während jetzt die Interessen der Gesellschaftsglieder sehr verschiedenartige, einander widerstreitende sind. Ein abstraktes oder absolutes, unbedingtes Recht, von dem unsere Philosophen faseln, gibt es nicht; jeder Mensch, jeder Stand, jede Klasse hat sein, hat ihr eigenes Recht; und in jedem Fall ist das Recht bei Lichte betrachtet nichts anderes als der Ausdruck des Interesses; das Recht des Junkers ist das Interesse des Junkers, das Recht des Bourgeois das Interesse des Bourgeois, das Recht des Arbeiters das Interesse des Arbeiters. Wird der Arbeiter Bourgeois, was freilich höchst selten vorkommt, obgleich unsere Gegner behaupten, es stände in der Macht eines jeden Arbeiters – es müssen sonderbare Schwärmer sein, diese Arbeiter, sich freiwillig zum Elend zu verurteilen und sich abzurackern von morgens früh bis spät in die Nacht, aus purem Privatvergnügen! –, geschieht einmal das Wunder, daß ein Arbeiter Bourgeois wird, so ist hundert gegen eins zu wetten, daß er das »Arbeiterrecht« ablegt und das »Bourgeoisrecht« anzieht; wird ein Bourgeois in den Adelsstand erhoben, so schwärmt er plötzlich für das »Adelsrecht« usw. Interesse und Recht sind bloß verschiedene Bezeichnungen desselben Dinges. Wenn der Kongreß erklärt: die Gesellschaft hat das Recht, das Grundeigentum zu Gemeineigentum zu machen, so heißt das präziser ausgedrückt: der Kongreß ist der Ansicht, daß das Interesse der Gesellschaft die Verwandlung des Grund und Bodens in Gemeineigentum erheischt. Und in diese Fassung war zugleich die zweite Resolution eingeschlossen; denn das Interesse der Gesellschaft ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit, wie es nach gewöhnlicher Phrase ein Recht der Gesellschaft ist.

Doch das ist Formsache. Über den Inhalt und die Tragweite der Beschlüsse kann kein Zweifel obwalten. Der Kongreß erklärt, daß er die Abschaffung des Privateigentums an Grund und Boden und die Verwandlung desselben in Gemeineigentum für eine gesellschaftliche Notwendigkeit hält.

Der Kongreß stellt damit einen Grundsatz auf, erläßt aber keinen Ukas. Er spricht eine Konsequenz der sozialistischen Anschauung aus, dekretiert aber nicht Maßregeln zur Verwirklichung dieser Konsequenz. Kurz, die Baseler Beschlüsse sind wesentlich theoretischer Natur und haben keinen unmittelbaren praktischen Charakter. Das haben die Gegner entweder übersehen oder nicht sehen wollen. Sie tun, als ob in Basel die sofortige Depossedierung sämtlicher Landbesitzer angeordnet worden sei und nun jeder Grundbesitzer darauf gefaßt sein müsse, jeden Moment den Besuch eines internationalen Hänge-Gendarmen mit feuerroter Bluse und Hahnenfeder zu empfangen, der ihm die angenehme Wahl stellt, entweder sofort gutwillig von Haus und Hof zu ziehen oder am nächsten besten Haken oder Baumast aufgeknüpft zu werden. Das absichtliche oder unabsichtliche Mißverständnis wäre zum Lachen, wenn es nicht so gefährlich wäre. An diesem Mißverständnis ist die französische Februarrepublik zugrunde gegangen, und dieses Mißverständnis kann der Volksbewegung in Deutschland unsagbaren Schaden zufügen, wenn ihm nicht zeitig gesteuert wird.

Den Urhebern und Kolporteuren des Mißverständnisses, insbesondere den sich »demokratisch« nennenden, will ich bloß die Frage vorlegen, ob sie uns für Tollhäusler halten. Und wenn, wie sie sich vor solchen Tollhäuslern fürchten können, die, ohne daß die gewöhnliche Gendarmerie um einen Mann verstärkt zu werden brauchte, von den Bauern selbst eingefangen und, mancher mit blauen Malen bedeckt, in das Landesgefängnis oder das Landesirrenhaus würden abgeliefert werden, welche letztere Versorgung gewiß ganz in der Ordnung wäre! Fürwahr, die Angst macht kindisch!

Statt altweibergleich zu kreischen und sich die Hand vor die Augen zu halten, zeige man doch etwas männliche Besonnenheit, stelle das Zetern ein und öffne vor allem die Augen, um das Schreckensgespenst zu betrachten!

Es gibt keine Gespenster! haben wir schon in der untersten Schulklasse gelernt. Und doch haben wir erwachsene, sich nicht bloß gebildet nennende, nein sogar die Verbreitung der Bildung geschäfts- und berufsmäßig treibende Personen, die in bezug auf die soziale Frage der lächerlichsten Gespensterfurcht huldigen, diese auch anderen einzuflößen beflissen sind und Staatshilfe gegen das von ihnen selbst geschaffene Gespenst anrufen. Gegen Gespenster hilft keine Polizei, da hilft nur Wissenschaft, nur Erkenntnis. Fassen wir das Gespenst ins Auge, betrachten wir es mit dem forschenden Blick der Kritik, und es wird sich in sein Nichts auflösen.

Machen wir uns zunächst den gegenwärtigen Stand der Grund- und Bodenverhältnisse klar. Ist derselbe ein befriedigender oder nicht? Ist er befriedigend, das heißt, sind die heutigen Grund- und Bodenverhältnisse im Einklang mit den Interessen der Gesellschaft, ihnen förderlich, dann haben wir überhaupt keine Grund- und Bodenfrage, und diejenigen, welche sich vermessen wollten, an diesen Verhältnissen zu rütteln, würden es mit dem nämlichen Erfolg tun wie das Kind, welches nach dem Mond greift, um ihn vom Himmel herunterzuholen. Ist dagegen der Stand der Grund- und Bodenverhältnisse nicht befriedigend, das heißt nicht im Einklang mit den Interessen der Gesellschaft, läßt es sich nachweisen, daß unsere heutigen Grund- und Bodenverhältnisse den Interessen der Gesellschaft, dem Gemeinwohl, den Kulturaufgaben der Menschheit, der Humanität und Gerechtigkeit zuwiderlaufen – wohlan, dann erheischen die Interessen der Gesellschaft eine Reform der Grund- und Bodenverhältnisse; wem die Interessen der Gesellschaft am Herzen liegen, der muß eine solche Reform wünschen, für sie wirken; und wer sich ihr entgegenstemmt, ist ein gemeinschädliches Individuum, ist ein Feind der Gesellschaft, dem es, sei seine Stellung welche sie wolle – und kommandiere er Hunderttausende von Bajonetten – nimmermehr gelingen wird, die im Interesse der Gesellschaft notwendige Umgestaltung zu verhindern.

Jetzt zur Sache.

Die zwei in der heutigen bürgerlichen Welt einzig möglichen Landsysteme – Pol und Gegenpol der Landfrage –, das System des Privatkleingrundbesitzes (Parzellensystem) und das System des Privatgroßgrundbesitzes, sind, mit einer charakteristischen internationalen Teilung der Arbeit in den beiden ökonomisch entwickeltesten Kulturländern, jenes in Frankreich, dieses in England, wahrhaft klassisch verwirklicht, und zwar noch nicht zu den allerletzten Konsequenzen, aber doch so weit durchgeführt worden, daß die letzten Konsequenzen klar und deutlich vor jedem daliegen, der Augen hat zu sehen.

[...] Bei vernünftigen gesellschaftlichen Einrichtungen würde England gleich den übrigen Kulturländern ein Paradies für alle seine Bewohner sein können. Und jetzt? Von 30 Millionen Engländern höchstens 1 Million im Wohlstand, zum Teil im überschwenglichsten, unnatürlichsten Reichtum lebend; eine zweite Million in den Armenhäusern auf dem sozialen Kehrichthaufen verfaulend, wie wertloses Gerümpel in die Ecke gefegt von dem Stahlbesen der »freien Konkurrenz«; und die übrigen 28 Millionen, darunter 2 ½ Millionen Halbpaupers, sich abschindend, um jene 2 Millionen freiwilliger und unfreiwilliger Müßiggänger, die ersteren in ihrem Luxus, die letzteren in ihrem Elend zu erhalten – läßt sich der Aberwitz, die greuliche Mißwirtschaft der in England auf den höchsten Gipfel gelangten bürgerlichen Gesellschaftsordnung schärfer verurteilen, blutiger geißeln?

Nach einer mir vorliegenden Berechnung könnte England, gegenwärtig von allen Großstaaten der dichtestbevölkerte (es enthält 8384 Einwohner auf die Quadratmeile), bei rationeller Bewirtschaftung schon jetzt das Achtfache seiner heutigen Bevölkerung ernähren, nämlich 200 Einwohner auf je 100 Acker, Flächenmaß, 1 engl. Acre = 1,584 Preußische Morgen = 4044 m<sup>2</sup>. anstatt bloß 26, von denen obendrein je einer ein erklärter Pauper ist – im ganzen 184 Millionen statt 23. Der bekannte englische Geschichtsschreiber Alson kommt in seinem Werk »Über die Bevölkerung« zu einem ähnlichen Resultat; er meint, England könne bequem 180 Millionen ernähren und die gesamte Erde mindestens 6600 Millionen, das Sechsfache der jetzigen Anzahl. In bezug auf letztere Berechnung bleibt er unzweifelhaft hinter der Möglichkeitsziffer zurück, da zum Beispiel der kolossale Kontinent von Afrika, wenn einmal der Kultur erschlossen, mindestens für das Hundertfache der heutigen Bevölkerung ausreicht. Ein anderes Zeugnis. Herr Mechi, ein namhafter englischer Agronom (Landwirt), Bourgeois vom Scheitel bis zur Sohle, hat ausgerechnet, daß, wenn der Boden in ganz England so bebaut würde, wie er seit Jahren seine Musterfarm in Tiptree bebaut, der Ertrag der 44 ½ Millionen Acker englischen Landes von 170 000 000 Pfd. St. jährlich auf 534 000 000 Pfd. St. erhöht würde, also eine Steigerung des Produktes um mehr als das Dreifache.

Wir sehen daraus, daß die intensive Privatgroßproduktion im Ackerbau, welche in England besteht, obschon weit ergiebiger als die ackerbauliche Kleinproduktion, doch lange nicht den Ertrag gibt, welchen eine durchaus vernünftig organisierte Produktion gäbe. Der Privatgrundbesitz hat eben nur seinen Sondervorteil im Auge. Ob der Ertrag groß oder klein, das Brot billig oder teuer – dem Landlord und Farmer ist's einerlei: wenn nur die »Profite« hoch sind; und bei hohen Brotpreisen, das heißt, wenn der Ertrag niedrig, sind die Profite ja bekanntlich am höchsten. Und solange der Grund und Boden Privateigentum ist, wird es nicht anders sein.

Man hört in England neuerdings vielfach von »freiem Land« reden. Lasse sich niemand durch diese Phrase irreführen! Es sind die radikalen Freihändler, welche diesen Ruf ausstoßen, und: freies Land! heißt nichts anderes als: das Land für die Bourgeoisie! Das Gesetz der Erstgeburt und andere auf die Erhaltung des Bodens in den Händen der »kleinen aber mächtigen Partei« der Landlords hinzielende Gesetze sollen abgeschafft und das Land »dem Volke freigegeben werden«. Das heißt: denjenigen aus dem Volke, welche mit Geld und Gut gesegnet sind und anderen schönen Dingen dieser Erde ein schönes Landgut hinzufügen möchten; und auch nicht »freigegeben«, das heißt, nicht gratis auf dem Präsentierteller, sondern für schweres, gutes, klingendes Geld. »Freies Land« ist die »freie Konkurrenz«, wie sie in Handel und Industrie herrscht, ausgedehnt auf das Grundeigentum: es ist die Vollendung des Werkes der Manchesterschule, Ökonomische und politisch-ideologische Doktrin der aufstrebenden Bourgeoisie, die »freies Spiel der Kräfte« zur Durchsetzung und Entfaltung des Kapitalismus verlangte. die Krönung des Gebäudes, die zweite Auflage der Landeroberung: nach der normannischen Nach seinem Sieg über die angelsächsischen Truppen 1066 zog Wilhelm I. (der Eroberer) den angelsächsischen Grundbesitz ein und belehnte damit seine Vasallen, um die von ihm gegründete normannische Dynastie zu festigen. Dem fielen, um geschlossene Gutskomplexe zu schaffen, ganze Dörfer zum Opfer. die Eroberung Englands und der englischen Erde durch die Bourgeoisie. Es fehlt selbstverständlich nicht an Gimpeln, die sich durch das Wörtchen »frei« fangen lassen, doch sind diese Gimpel in England, wo der Bourgeoisliberalismus längst alle seine Karten ausgespielt und alle seine Versprechungen auf dem Prüfstein der unerbittlichen Praxis in ihrer Nichtigkeit zeigen gemußt hat, weit seltener als in unserem lieben Deutschland, das, trotzdem es vom »Denkervolk« bewohnt wird, auf ökonomischem Gebiet ebensoweit hinter England zurück ist wie auf politischem hinter Frankreich. »Freiheit« im Munde der Bourgeoisie heißt: Entfernung aller Fesseln und Schranken, welche die Bourgeoisie an Erringung der sozialen und politischen Weltherrschaft hindern. »Freiheit« heißt Herrschaft, und die Freiheit wird somit, da Herrschaft die Unfreiheit des Beherrschten zur notwendigen Voraussetzung hat, im Munde des Bourgeois in ihr Gegenteil verwandelt. Beiläufig hat das Wort Freiheit die nämliche Bedeutung im Munde aller Parteien, die nicht die vollständige Gleichheit aller Staatsbürger, sondern die Herrschaft, sei es einer Klasse, eines Standes oder einer Person erstreben. Freiheit der Bourgeoisie ist Herrschaft der Bourgeoisie, unbeschränkte Freiheit unbeschränkte Herrschaft. Die unbeschränkte Herrschaft ist überall das Ziel der Bourgeoisie; selbst in Deutschland, wo die Bourgeoisie sich so feig unter die Machthaber des Staats beugt, sucht sie den Staat sich ökonomisch dienstbar zu machen, ihn ökonomisch lahmzulegen. Sie stärkt ihn politisch, indem sie tatsächlich auf das Steuerbewilligungsrecht verzichtet und riesige Armeen bewilligt – freilich mit dem Hintergedanken, sie einst gegen die Arbeiterbataillone zu verwenden; und gleichzeitig sucht sie den Staat ökonomisch auf Null zu reduzieren, indem sie ihm die Domänen, die Eisenbahnen, die Bergwerke entreißt, ihm jedes industrielle Unternehmen verbietet. »Wir, die Bourgeoisie von Geldsacks Gnaden, haben das Monopol der ökonomischen Ausbeutung; uns gehört alle Produktion, uns gehört alles Eigentum, der Staat hat unser Monopol zu schützen; die, welche sich dagegen auflehnen sollten, erforderlichenfalls niederzukartätschen; aber darüber geht auch seine Aufgabe nicht hinaus. Begnügt sich der Staat nicht mit der Rolle unseres bezahlten Schutzmannes, erdreistet er sich, uns Konkurrenz zu machen, unser Monopol anzutasten, so verfehlt er seinen Beruf, verletzt er ›Recht‹ und ›Freiheit‹: ›unser Recht, unsere Freiheit‹!«

Das ist der Sinn des »freien Landes«, des Freihandels, der Industriefreiheit, des bürgerlichen »Rechtsstaats«, der ganzen Bourgeoisfreiheit.

Die Zahl der Landeigentümer in England vermindert sich von Jahr zu Jahr. Unmittelbar nach der normannischen Eroberung, 1066, betrug sie bei kaum einem Zehntel der heutigen Bevölkerung 40 000, wie aus dem Doomsday Book »Buch des Jüngsten Gerichts«, weil – wie beim »Jüngsten Gericht« – »keiner verschont werde«. – Volkstümliche Bezeichnung für ein 1085/86 als Grundlage für die Besteuerung angelegtes Verzeichnis über Größe, Inventar, Einkünfte und Produzenten der Güter des angelsächsischen England. erhellt, und vor 200 Jahren, bei einer Bevölkerung von nicht 15 Millionen, 165 000. Innerhalb der letzten 200 Jahre ist die Bevölkerung von 14 ½ Millionen auf 30 Millionen gestiegen, und die Zahl der Grundeigentümer, unter stetiger Abnahme, von 165 000 auf 30 000 gefallen. In diesem Zeitraum hat sich sonach die Zahl der Einwohner mehr als verdoppelt, die Zahl der Grundeigentümer um fünfhundertundfünfzig Prozent vermindert. Noch vor 200 Jahren kam ein Grundeigentümer auf 88 Einwohner; jetzt kommt ein Grundeigentümer auf 1000 Einwohner. Das sind Ziffern, deren Beredtheit durch keine Beredsamkeit gesteigert werden kann. Man pflegt diese zunehmende Konzentration des Bodens in den Händen weniger ausschließlich dem Erstgeburtsrecht und den die Zertrümmerung der großen Adelsgüter verbietenden oder doch sehr erschwerenden Gesetzen zuzuschreiben, allein mit Ungrund. Es wäre töricht zu leugnen, daß die erwähnten Gesetze auf die Gestaltung der Eigentumsverhältnisse von bedeutendem Einfluß gewesen sind und wesentlich dazu beigetragen haben, die heutige englische Landaristokratie ins Leben zu rufen; auf der anderen Seite steht aber fest, daß bei der außerordentlichen kapitalistischen Entwicklung Englands die Aufsaugung des kleinen durch den großen Grundbesitz erfolgt wäre, auch wenn jene Gesetze nicht bestanden hätten. Der einzige Unterschied wäre gewesen, daß das Land den alten Adels-, das heißt durch die normannische Eroberung zum Grundbesitz gelangten Räuberfamilien und nach deren Aussterben oder Ausrottung in den Bürgerkriegen den neuen Adelsfamilien (gegründet von königlichen Günstlingen, Speichelleckern, Bankerten, Kupplern und sonstigem glänzenden, das heißt von Fäulnis phosphoreszierenden Menschenkot) – daß das Land ganz oder zum größten Teil dieser Adelskaste entrissen worden und in den Besitz der modernen Bourgeosie übergegangen wäre. Man beseitige die Primogenitur (das Erstgeburtsrecht und was drum und dran hängt), und das Grundeigentum wird zwar rasch die Hände wechseln, aber die von einigen geträumte Wirkung, das Entstehen eines freien Kleinbauernstandes, wird sicherlich nicht eintreten, ebensowenig wie die großen Kapitalien sich in kleine zerbröckeln, die großen Fabriken in kleine Werkstätten zusammenschrumpfen werden. Der Zug der ökonomischen Entwicklung geht in der entgegengesetzten Richtung. Nicht aus dem Großeigentum ins Kleineigentum, sondern umgekehrt aus dem Kleineigentum ins Großeigentum. Jeder Versuch, das englische Großgrundbesitzsystem zugunsten des französischen Parzellensystems aufzuheben, wäre ein gemeinschädlicher Rückschritt. Der Weg geht über den Privatgroßgrundbesitz und die Privatgroßproduktion überhaupt hinaus in die genossenschaftliche Großproduktion auf dem Gebiet des Ackerbaues und der Industrie.

Jedes falsche System erliegt seinen Konsequenzen.

Die letzte Konsequenz des Privatgrundbesitzes und der kapitalistischen Privatproduktion ist: Konzentrierung des Besitzes, der Reichtümer und der Macht in einer Hand. – Ein Landlord, der Herr allen Grund und Bodens, Herr aller Fabriken ist, die gesamte Ackerbau- und Industrie monopolisiert, alle Staatsbürger in seinem Lohn hat, die Preise aller Lebensmittel und sonstigen Waren nach Gutdünken regelt. Ein Hirt und eine Herde; ein Sklavenbesitzer, welcher durch seine Sklavenpeitscher seine Land- und Stadtsklaven an die Arbeit treiben läßt. Kurz, eine politische und ökonomische Abhängigkeit, neben der selbst die Lage der alten Ägypter unter den Pharaonen urdemokratisch erscheint.

Das ist der Gipfel, das Endziel, das erfüllte Ideal der modernen kapitalistischen Kultur! Aber zum Glück läßt sich der Satz »summum jus summa injustitia« auch umdrehen und wird die summa injustitia zum summum jus. Die auf die Spitze getriebene Ungerechtigkeit ist die Mutter der strafenden Nemesis und der sühnenden Gerechtigkeit.

Warum aber habe ich die französischen und englischen Landverhältnisse so ausführlich behandelt? Aus dem einfachen Grund, weil sie das Wesen und die Wirkungen des Privatgrundbesitzes nach seinen beiden einzig möglichen Entwicklungsformen hin, schärfer, als es irgendwo anders der Fall ist, zum Ausdruck bringen. Dem Anatomen, der die Natur und Wirkungen einer bestimmten Krankheit studieren will, ist auf dem Seziertisch ein Körper um so wertvoller, je weiter in demselben die Krankheit gediehen war und je anschaulicher sie sich folglich darin darstellt. Das gleiche gilt für die soziale Anatomie; zum Studium der gesellschaftlichen Krankheiten ist ein Gesellschaftskörper, in dem diese Krankheiten zu höchster Entwicklung gelangt sind, besser geeignet als ein Gesellschaftskörper, in dem sie sich noch in den Anfangsstadien befinden. Die höhere Entwicklung schließt die niedere in sich nicht aber umgekehrt. Wer ein höher entwickeltes Land kennt, kann deshalb ein niedriger entwickeltes richtig beurteilen; wohingegen, wer nur ein niedriger entwickeltes Land kennt, außerstande ist, ein höher entwickeltes richtig zu beurteilen. Frankreich und England sind aber Deutschland in der ökonomischen Entwicklung voraus; und zwar ersteres ungefähr ebensoweit, wie ihm seinerseits England voraus ist. England ist das ökonomisch entwickeltste Land der Welt, das klassische Revier und Versuchsfeld der Menschheit auf ökonomischem, wie Frankreich auf politischem Gebiet. Da keine Theorie denkbar ohne Praxis und die Wissenschaft nur das Resultat der Erfahrung sein kann, ist darum auch England die eigentliche Heimat der Nationalökonomie. Der Mann, welcher die Nationalökonomie auf den Gipfel gebracht und von den Fälschungen und Irrtümern des Klassengeistes und Klassenvorurteils gereinigt hat, Karl Marx, der Kritiker und Vernichter der Bourgeoisökonomie, der Begründer der wissenschaftlichen Gesellschaftsökonomie, hat sich in England, wo er seit fünfundzwanzig Jahren ununterbrochen lebt, die Vorarbeiten und das Material zu seinem »Kapital« geholt. Er nimmt seine Beispiele fast ausschließlich aus England. Daß sie »fremd« sind, tut ihrer Beweiskraft keinen Abbruch. Für die Ökonomie, wie überhaupt für die Wissenschaft, gibt es kein fremd und einheimisch, kein Inland und kein Ausland. Die Wissenschaft kennt keine Nationalität. Es gibt keine englische, französische, deutsche Ökonomie, weshalb auch die übliche Benennung: Nationalökonomie eine sehr unpassende ist. Es gibt nur eine Ökonomie, deren Gesetze für England, Frankreich, Deutschland und alle übrigen Länder, die eine Gesellschaft haben, die nämlichen sind, die nämliche zwingende Gewalt haben. Mensch ist Mensch – als »Gesellschaftstier« ist er überall den gleichen Gesetzen unterworfen, ist die Wirkung derselben auf ihn die gleiche, ob er in diesem Lande wohnt oder in jenem. Was für den Engländer und Franzosen, gilt auch für den Deutschen; die nämlichen Erscheinungen, welche das Parzellensystem in Frankreich zutage gefördert hat, muß es auch in Deutschland zutage fördern, sobald es zu gleicher Entwicklung gelangt. Und zu gleicher Entwicklung muß es im Laufe der Zeit gelangen, mag sich der Staat noch so eifrig auf Palliativmittelchen gegen die allzu große Güterzersplitterung verlegen. Ebenso muß der Privatgroßgrundbesitz im Laufe der Zeit in Deutschland genau dieselben Wirkungen haben wie in England, mögen sich unsere Regierungen noch so sehr mit dem hoffnungslosen Problem abquälen, die gemeinschädlichen Wirkungen des Großgrundbesitzes aufzuheben oder zu mildern. Das Verhältnis von Ursache und Wirkung ist durch kein Dekret, durch keine Maßregel, durch kein Machtaufgebot aus der Welt zu schaffen. Die Ursache bestehen lassen und die Wirkungen beseitigen wollen ist Narrenwerk. Vom russischen Regierungssystem hat ein Franzose (Custine) einst gesagt: »Es ist der Absolutismus, gemildert durch den Meuchelmord.« Gut – in ähnlicher Weise kann man von dem Großgrundbesitz sagen: es ist der kapitalistische Absolutismus, gemildert durch das Workhouse. Arbeitshaus (engl.): die »Bastille des armen Mannes«. Zwangsanstalten, in denen erwerbsunfähige, arbeits- oder mittellose Personen unter menschenunwürdigen Bedingungen eingepfercht und ausgebeutet wurden. Eine andere »Milderung« wird der genialste Staatsmann des Klassenstaats nicht entdecken.

In den englischen Landzuständen drückt sich am klassischsten das Wesen des modernen Privatgrundbesitzes aus. Darum mußte ich sie so eingehend behandeln. Das französische Parzellensystem ist ökonomisch ein überwundener Standpunkt. Die landwirtschaftliche Kleinproduktion kann die Konkurrenz mit der landwirtschaftlichen Großproduktion nicht aushalten und muß dieser geradeso Platz machen wie die industrielle Kleinproduktion der industriellen Großproduktion. Bleibt der heutige Klassenstaat mit seiner Ausbeutung der Arbeit durch das Kapital und seiner Aufsaugung des kleineren Kapitals durch das größere bestehen, so ist infolge der zunehmenden Überschuldung und Unergiebigkeit der kleinen Bauerngüter die Verdrängung des Parzellensystems durch das englische Landsystem nur eine Frage der Zeit. Ob die mittelalterlichen Landgesetze in England aufgehoben werden oder nicht, ist von untergeordneter Bedeutung. Die Aufhebung dieser Gesetze würde wohl große Veränderungen im Personal der Landbesitzer hervorbringen, aber das Wesen des Landbesitzes unberührt lassen. Das Landmonopol, welches die mittelalterlichen Adelsgesetze erstreben, ist auch das Ziel des modernen Bourgeoiskapitalismus. Les extrêmes se touchent; und wie in Frankreich der durch die Revolution geschaffene freie Kleingrundbesitz nach dritthalb Generationen den Bauer in die Misere des vorrevolutionären Feudalstaats zurückgeworfen hat, so würde in England der »Freihandel in Land«, und zwar ohne die dem französischen Bauer gewährte Galgenfrist der Illusionen, dem agricultural labourer sans façon das Joch der feudalen Leibeigenschaft, obendrein mit gesteigerter Ausbeutungskraft, auflegen. Der Kapitalismus ist raffinierter, potenzierter Feudalismus, und der englische Feudalismus hat dies so wohl begriffen, daß er seit vorigem Jahrhundert einen eminent kapitalistischen Charakter trägt.

Die englischen Zustände zeigen uns um einige Stationen voraus die Gestaltung unserer eigenen Zustände. Was in England ist, wird in Deutschland. Was hier unreife Frucht, der zum Teil noch die verdorrten Blüten anhängen, zum Teil freilich auch schon die Fäulnis am Kern frißt, ist dort reif, vollentwickelt, mit goldglänzender Schale, doch innen vermodert, gleich jenen Äpfeln, welche am Toten Meer wachsen sollen. Wir sehen in England unsere Zukunft. Der englische Landarbeiter, dieser Elendeste der Elenden, ist das getreue Bild der deutschen Bauern der nächsten Generationen – vorausgesetzt, daß der deutsche Bauer das warnende Exempel sich nicht zu Herzen nimmt und nicht rechtzeitig noch das Veto der Tat ausspricht. Fassen wir zusammen:

In Frankreich Kleingrundbesitz.

In England Großgrundbesitz.

In Frankreich der Grund und Boden in zahlreichen Händen (7 846 000 bei einer Bevölkerung von 38 Millionen) zersplittert; Kleinbetrieb des Ackerbaues; die Bauern durchschnittlich verschuldet; nicht Lohn-, aber Hypothekensklaven, indirekte Sklaven des Kapitals, der großen Mehrzahl nach in den jämmerlichsten Verhältnissen lebend; infolge Kapitalmangels irrationelle Bewirtschaftung des Bodens, geringe Produktivität der Arbeit (das Produkt gleich 215 Francs auf den Kopf, Männer, Frauen und Kinder der ackerbautreibenden Bevölkerung zusammengerechnet – nicht der dritte Teil dessen, was in England auf den Kopf kommt) und bei unsinniger Arbeitsvergeudung karger Bodenertrag (sieben französische Bauern verrichten die Arbeit von zwei englischen Landarbeitern, und der Acre in Frankreich ergibt 18 Bushel Hohlmaß. 1 Bushel = 36,35 Liter. gegen 30 in England) – der französische Parzellenbauer sich plackend für seinen Gläubiger, wie der englische agricultural labourer für den Pächter und Landlord.

In England der Grund und Boden in wenigen Händen (30 000 bei einer Bevölkerung von 30 Millionen) konzentriert; kapitalistischer Großbetrieb des Ackerbaues; der unabhängige Bauernstand bis auf die letzte Spur ausgetilgt; statt freier Bauern unglückliche Lohnsklaven, die selbst unter den Komfort des Workhouses herabgedrückt sind; dagegen vergleichungsweise rationelle Bewirtschaftung, mit Benutzung – natürlich nur, soweit es das Interesse des Landlords und Farmers erheischt – der durch Wissenschaft und Kapital gebotenen Vorteile; infolgedessen intensive Produktivität der Arbeit (das Produkt gleich 715 Francs per Kopf, die gesamte ackerbautreibende Bevölkerung, Weiber und Kinder eingerechnet, und reichlicher Bodenertrag) zum ausschließlichen Nutzen der Landlords und Pächter.

Das französische System ruiniert den Staat; ruiniert das Land; ruiniert den Bauer; führt, wenn eine vernünftige, das Volkswohl erstrebende Politik nicht vorher eingreift, zum allgemeinen Bankrott und muß schließlich durch Anheimfallen der kleinen Höfe an die kapitalistischen Gläubiger oder durch Versteigerung an den Meistbietenden und Meisthabenden in das englische Landsystem übergehen.

Und das englische Landsystem? Es ermöglicht zwar eine relativ rationelle Bewirtschaftung des Bodens, raubt aber dem arbeitenden Volke die Früchte derselben und wirft sie den wenigen Monopolisten in den Schoß; es verurteilt die sich abschindenden Bebauer des Bodens zur hoffnungslosen Armut und häuft auf die müßiggängerischen Eigentümer unermeßliche Schätze, die sie teils in wüster Immoralität verprassen, teils unter Anwendung der korruptesten Mittel zur Befestigung ihrer ökonomischen und politischen Herrschaft benutzen. Es führt dahin, daß in nicht ferner Zeit eine Koalition von wenigen Familien, ja daß eine Familie den ganzen Grund und Boden in ihrem Besitz vereinigt und das Land nach Belieben aushungern kann.

Das ist der Stand der Grund- und Bodenfrage in den zwei ökonomisch fortgeschrittensten Kulturländern. Und nun zur Heimat.

In Deutschland haben sich die Grund- und Bodenverhältnisse infolge der Vielstaaterei und der Abwesenheit einer einheitlich gleichförmigen politischen Entwicklung nach keinem einheitlich gleichförmigen System ausgebildet. Wir begegnen in den verschiedenen Staaten und Landesteilen den verschiedensten und mannigfaltigsten Arten und Abarten des Grundbesitzes und entsprechend vielgestaltigen Zuständen der Landbevölkerung. Während wir im östlichen Teile Preußens und in Mecklenburg den englischen Großackerbau haben, herrscht am Rhein und überhaupt in Westdeutschland das französische Parzellensystem vor. Zwischen dem englischen und französischen System bewegen sich unsere deutschen Grundeigentumsverhältnisse: hier das eine, dort das andere mehr oder weniger entfaltet, häufig, ja wohl in den meisten Landstrichen, beide nebeneinander bestehend, ineinander überspielend. Um ein Beispiel zu wählen: in Hessen-Darmstadt haben wir vorwiegend das französische System, aber zwischen die kleinen Bauerngütchen haben sich die Großgüter der Standesherren, der Fürsten von Solms-Lich, Solms-Laubach, Grafen von Erbach usw. eingeschoben, die vollständig englisch bewirtschaftet werden und von Jahr zu Jahr mehr anschwellen durch die unaufhörliche Aufsaugung der kleinen Bauerngütchen. Diese großen Gutsherren sind richtige Hechte im Karpfenteich. Die armen Karpfen, das heißt die Kleinbauern, sind bloß dazu da, um die vornehmen Hechte zu mästen. Fürsten brauchen dies nicht zu sein, nicht einmal Adlige; ein guter Bürgerlicher, der sich für »sein« aus dem Mark des arbeitenden Volkes geschlagenes Geld ein »Rittergut«, oder was sonst die Bezeichnung sei, kauft, wird ein ebenso guter Hecht wie ein reichsunmittelbarer Fürst oder Landjunker mit ellenlangem Stammbaum. Wenn man Hechtszähne und einen Hechtsmagen hat und Karpfen in der Nähe, so lernt sich der Karpfenfang und das Karpfenfressen gar rasch. Mitunter hat der Hecht philanthropische Anwandlungen; er sucht das Bäuerchen, welches zu den verspeisten Äckern gehörte, wenigstens vor unmittelbarem Verderben zu retten. So ist es im Odenwald vorgekommen, daß ein ganzes Dorf von dem Grafen von Erbach gekauft und die Einwohnerschaft samt dem Bürgermeister und Dorfpolizeidiener dann hübsch fürsorglich nach Amerika geschickt wurde, wo die Leute nun die Segnungen republikanischer Freiheit genießen. Das war gewiß »liberal«, in doppelter Beziehung, und – der Herr Graf hat unzweifelhaft seine Rechnung dabei gefunden.

Man kann zugeben, daß die Lage unserer Landbevölkerung in manchen Gegenden Deutschlands nicht so schlimm ist wie in England und Frankreich; auch unsere industriellen Zustände, für welche die gleichen ökonomischen Gesetze gelten, sind noch nicht so auf die Spitze getrieben wie in den beiden genannten Ländern, was aber nicht hindert, daß sie, und zwar mit wachsender Geschwindigkeit, genau in der nämlichen Richtung vorwärts drängen. Mag hier und da auf dem Lande der Bauer und Landarbeiter sich noch vergleichungsweise eines idyllischen Daseins erfreuen – nach den ehernen Gesetzen der heutigen Gesellschaftsorganisation eilen wir unaufhaltsam im Norden und Osten englischen, im Süden und Westen zunächst französischen, schließlich aber, wenn nicht beizeiten die Entwicklung in andere, heilsame Bahnen geleitet wird, ebenfalls durch die notwendige Aufsaugung der kleinen Bauerngüter englischen Zuständen zu. Der mecklenburgische und ostpreußische Bauernknecht ist schon jetzt nicht besser dran als der englische agricultural labourer (Landarbeiter); ja in mancher Beziehung noch schlimmer, denn er vereinigt in seiner Person das Elend des modernen Lohnsklaven und die Rechtlosigkeit des mittelalterlichen Leibeigenen. Der deutsche Ackerknecht steht unter dem Stock, kann von seinem Gutsherrn zum Krüppel, ja totgeschlagen, wenn er sich muckst, niedergeschossen werden, ohne daß ein Hahn danach kräht. Das wenigstens kann dem englischen Landarbeiter nicht geschehen. Aushungern darf ihn der Pächter oder Gutsherr, ihm das Mark aussaugen, ihn ins Armenhaus werfen, nachdem er den letzten Rest von Arbeitskraft aus ihm herausgepreßt hat, aber ihn schlagen! Nimmermehr. Abgesehen davon, daß kein englischer Landarbeiter es sich ungestraft gefallen ließe, würden auch die eigentumstollsten englischen Friedensrichter und Geschwornen dem Pächter oder Gutsherrn, der einen Arbeiter, ohne von ihm angegriffen zu sein, körperlich mißhandelte, zu einer empfindlichen Strafe verurteilen.

Es fehlt uns für Deutschland jene Fülle des statistischen Materials, die für die ländlichen Verhältnisse Englands vorhanden ist; hat man doch vor einer die sozialen Zustände beleuchtenden Statistik bis jetzt in unserem Vaterlande eine heilige Scheu. Wenn Kinder vor etwas Unangenehmem die Augen zukneifen, vermeinend, daß das nicht Gesehene auch nicht existiere, so können wir ob solch kindlicher Naivität lachen. Wenn aber Staatsmänner, wenn Regierungen dasselbe tun, so ist das sicherlich nicht zum Lachen und verrät jedenfalls, abgesehen von der törichten Handlungsweise, ein sehr schlechtes Gewissen. Indes ermangeln wir doch nicht aller statistischen Anhaltspunkte. Nach einer Berechnung in den »Landwirtschaftlichen Annalen« des Mecklenburger patriotischen Vereins betrug 1865 die jährliche Gesamteinnahme einer wohlsituierten Landarbeiterfamilie, einer Familie von Dienst- oder Instleuten 283 Taler, wovon jedoch 100 Taler für sogenannte »Scharwerker« abzuziehen sind, so daß sich die Einnahme auf 183 Taler, das ganze Jahr hindurch, für die Arbeit von Mann, Frau und Kindern, beläuft. Und wohlgemerkt: diese Berechnung ist von Gutsbesitzern gemacht, die ein Interesse daran haben, die Dinge in rosigem Licht erscheinen zu lassen. Mit den »Scharwerkern« aber hat es folgende Bewandtnis: Unter den ländlichen Arbeitern gibt es verschiedene Abstufungen; die höchste und relativ am günstigsten gestellte Klasse sind die eben erwähnten »Dienstleute« oder »Instleute«, ehemalige Leibeigene oder Abkömmlinge von Leibeigenen. Dieselben stehen zu dem Gutsherrn in einem dauernden Dienstverhältnis, welches sich von der Leibeigenschaft nur durch den Namen unterscheidet; sie sind verpflichtet, das ganze Jahr hindurch mit Frau und Kind gegen Tagelohn und Naturalemolumente [Naturaleinkommen] zu arbeiten. Der Tagelohn bewegt sich zwischen 2 und 5 Silbergroschen, 1 Reichstaler = 30 Silbergroschen. und die Naturalemolumente sind: eine Wohnung, die der des englischen Landarbeiters an Komfort ungefähr gleich ist, die Nutznießung von ½ bis 3 Morgen Landes, welches für den Gutsherrn den mindesten Wert hat, Futter für eine Ziege, wenn's hoch kommt für eine Kuh. Dafür haben die »Dienstleute« jahraus, jahrein an allen Werkeltagen, im Sommer auch am Sonntag, im Winter durchschnittlich elf, im Sommer sechzehn Stunden den Tag zu arbeiten. Der Drescherlohn wird meistens in Getreide verabfolgt und beträgt »in guten Jahren« für die Familie 30 bis 36 Scheffel. Hohlmaß. 1 Scheffel = 33,9 Liter. Wie wir gesehen haben, wird der Gesamtwert dieser Vergütungen in Geld und Naturalemolumenten von den Gutsherren auf zirka 283 Taler pro Familie veranschlagt. Um die geheischte Arbeit verrichten zu können, ist nun aber jede Familie kontraktlich verpflichtet, auf ihre Kosten einen oder zwei »Scharwerker« zu halten, junge Personen männlichen oder weiblichen Geschlechts, meist des letzteren, die als Untersklaven dieser Sklaven die Arbeit des Gutsherrn zu tun haben.

Ist die Ernte gut auf den Äckerchen, welche der gnädige Gutsherr den »Dienstleuten« überlassen hat, so halten diese mit Ach und Krach Leib und Seele zusammen; ist die Ernte jedoch schlecht – und das ist nichts Seltenes, da in der Regel das Land von der miserabelsten Qualität ist –, so tritt ein entsetzlicher Notstand ein.

Ich stellte die Wohnungen der »Dienstleute« mit denen der englischen Landproletarier auf eine Stufe. Man höre: Nach zuverlässigen Schilderungen sind drei, vier, oft noch mehr Familien in eine Wohnung zusammengepfercht, die kaum für eine einzige Familie ausreicht; die Betten sind schmutzige Lappen, die zerbrochenen Fensterscheiben mit Papier verklebt oder mit Lumpen zugestopft, die halbnackten Kinder im Schmutz fast verkommend.

Natürlich kann in solchen verpesteten Räumen kein gesundes Geschlecht aufwachsen; die Sterblichkeit der Kinder ist außerordentlich groß, woran insbesondere die erzwungene Abwesenheit der Mütter, die wenige Tage nach dem Wochenbett wieder zur Arbeit gehen müssen, wesentlichen Anteil hat. Die Weiber altern sehr früh, junge Mütter von vierundzwanzig, fünfundzwanzig Jahren sind runzlig und verblüht, als wären sie fünfzig, wie denn überhaupt die Weiber auf dem Lande, im Widerspruch mit der gewöhnlichen Ansicht, weit rascher altern als in der Stadt, wo die Frauen wenigstens nicht so allgemein zu schweren, die Leistungsfähigkeit des weiblichen Organismus übersteigenden Arbeiten angehalten werden. Der Gutsherr hat seinen »Kontrakt«, seinen »Schein«, und er besteht auf seinem Schein wie Shylock. Die ganze Arbeitskraft der ganzen Familie gehört ihm – da darf die Frau sich nicht schonen, wenn sie das Kind unter ihrem Herzen trägt –, sie muß schanzen für den Gutsherrn, dem ihre Arbeitskraft gehört, laut »Schein«; und ist das Kind zur Welt gekommen, so darf sie ihm ihre Muttersorge nicht widmen, nicht an die eigene Stärkung denken – sie muß hinaus, das arme Würmchen daheim lassen im Schmutz, mit dem vergiftenden Lutschbeutel im Mund, in der Pflege von kleinen, unverständigen Kindern, die noch zu schwach und unverständig sind, um mit Nutzen ins Joch des Kapitals gespannt zu werden – sie muß hinaus auf den Hof, für den Gutsherrn schanzen, dem ihre Arbeitskraft gehört, laut »Schein« – ihre ganze Arbeitskraft, ihr ganzes Mark bis auf den letzten Tropfen. Bricht sie zusammen, wird sie infolge der Überanstrengung durch eine akute Krankheit schnell weggerafft oder durch ein chronisches Leiden auf das Siechbett geworfen, arbeitsunfähig, sich selbst und den Ihrigen zur Last – nun, »es ist die erste nicht«, der Gutsherr hat nur getan, was »Recht« war, er hat nur auf seinem »Schein« bestanden. Wer will ihn anklagen? Er ist unschuldig wie das neugeborene Kind, dessen Mutter der »Schein« so schlecht bekommen ist, und das vermutlich so klug sein wird, der besten der Welten wieder Valet zu sagen, ehe es zur Vermehrung der Konkurrenz und zur Verschärfung der sozialen Gegensätze beitragen kann. Und verloren hat er auch nichts. Ja, wäre es ein Pferd, ein Ochse, ein Schaf, eine Ziege – das repräsentiert einen Wert, der sich in Geld ausdrücken läßt und der auf das Verlustkonto geschrieben werden muß, falls das betreffende Stück Vieh krepiert oder verunglückt; aber dieses unbefiederte zweibeinige Stück Vieh, das von unvorsichtigen Gefühlsduselern unter die Menschen gerechnet wird, repräsentiert, abgesehen von der Arbeit, die es im Dienste des Kapitals zu verrichten hat, nur einen ideellen, eingebildeten Wert, der sich nicht in klingender Münze ausdrücken läßt; »fällt« dieses zweibeinige Stück Vieh, so erwächst daraus dem Besitzer nicht der mindeste Schaden – es wird durch ein anderes zweibeiniges Stück Vieh ersetzt, ohne daß es nur einen Pfennig aus der gefüllten Tasche zu holen hat.

Von Erziehung der Kinder kann bei den »Dienstleuten« nicht die Rede sein; die Eltern haben keine Zeit, der »Schein« treibt sie aus dem Hause; und der Schulunterricht ist trotz des Schulzwangs ein so unregelmäßiger – während der Zeit der Feldarbeiten müssen die Kinder, sobald sie stark genug sind, um zu jäten, Vieh zu hüten usw., dem Gutsherrn sich zur Verfügung stellen, das will der »Schein«! – und überdies, soweit Schulunterricht erteilt wird, ein solch mangelhafter, daß er als Bildungsmittel gar nicht in Anschlag gebracht werden kann.

Was es aber mit dem vielgerühmten »deutschen Familienleben« bei diesen Parias für eine Bewandtnis hat, das mag sich jeder an den fünf Fingern abzählen.

Noch schlimmer als die »Dienstleute« sind die »Einlieger« dran. Sie sind ganz »freie« Arbeiter, nicht an ein bestimmtes Gut gefesselt, haben kein festes Kontraktverhältnis, sondern arbeiten auf Tagelohn, der sich im Sommer auf elf bis fünfzehn Silbergroschen für die Männer, auf sieben bis zehn Silbergroschen für die Weiber beläuft. Von diesem kärglichen Lohn müssen sie – allerdings ein Kunststück, welches der Sparapostel Schulze in höchsteigener Person schwerlich fertigbringt – so viel »sparen«, daß sie den Winter hindurch, wo es nur selten etwas zu verdienen gibt, davon leben können. Wie man sich denken kann, gelingt dieses Sparkunststück nicht immer, und dann muß der Hungertyphus das gesellschaftliche Gleichgewicht wieder herstellen. Im Winter 1867 auf 68 durchzog dieser Gesellschaftsretter die Provinz Ostpreußen und räumte unter dem Landproletariat, besonders den »Einliegern«, mit erschreckender Gründlichkeit auf!

Die dritte Klasse des ländlichen Proletariats, das Gesinde, ist gegen den Hungertod gesichert, solange es sich die »Zufriedenheit« der Herrschaft zu erhalten vermag; dieser Vorteil wird aber durch die Intensität des Abhängigkeitsverhältnisses aufgewogen, die schon in den Bezeichnungen »Knecht«, »Magd« zutage tritt. Beständiger Aufsicht unterworfen, die Arbeitskräfte aufs äußerste angespannt, führt das Gesinde das traurigste Sklavenleben. War der Haussklave doch bereits bei den alten Römern der elendste der Sklaven. Der Lohn ist nach den verschiedenen Beschäftigungen ein verschiedener; in den seltensten Fällen erreicht er eine Höhe, die dem Sparsamsten die kärglichsten Ersparnisse möglich macht. Wird der »Knecht«, wird die »Magd«, denen beiläufig der Regel nach das Heiraten, also die Gründung einer »Familie«, von der – selbstverständlich für das »heilige Institut der Familie« fanatisch begeisterten – »Herrschaft« bei Strafe sofortiger Entlassung, das heißt des Hungertods, verboten ist –, wird das Gesinde zu schwach, um den Reichtum der »Herrschaft« in dem von ihr »rechtmäßig« gewünschten Maße vermehren zu können, so wird es sans façon (ohne Umstände) an die Luft gesetzt und mag betteln gehen.

Die absolute Rechtlosigkeit des Gesindes spiegelt sich am besten ab in den »Gesindeordnungen«, die dem »black code«, dem »schwarzen Gesetzbuch« für die amerikanischen Sklaven, abgeschrieben zu sein scheinen. Das »Gesinde« hat nach denselben bloß Pflichten, die Herrschaft bloß Rechte, darunter das Recht der körperlichen Züchtigung!

Wie zahlreich die soeben aufgeführten Klassen des ländlichen Proletariats sind, kann ich in Ermangelung statistischen Materials nicht angeben. So viel aber ist gewiß, daß sie, außer in denjenigen Gegenden Deutschlands, wo das Parzellensystem herrscht oder vorherrscht, weitaus die Majorität der ländlichen Bevölkerung bilden.

Zwischen den Landarbeitern und den Kleinbauern in der Mitte stehen die Häusler (Büdner, Eigenkätner), die ein kleines Häuschen (Kote, Kate) und etwas Land als Eigentum besitzen, von dem Ertrag ihrer paar Morgen jedoch nicht leben können und darum einen Teil des Jahres über für Tagelohn arbeiten müssen. Gerade auf die Grenzlinie des Proletariats verwiesen, sinken sie in dasselbe hinab, sobald längere Krankheit, Mißwachs auf ihrem Gütchen oder ein sonstiger Unfall sie betrifft. Die Klasse der Häusler verschwände sehr rasch, erhielte sie nicht beständigen Zuzug aus der Klasse der Kleinbauern.

Und nun zu diesen.

Was ist die Lage unserer deutschen Kleinbauern in den Landstrichen, wo das Parzellensystem herrscht? Führen sie etwa eine so beneidenswerte Existenz? Der Engländer Howitt, der in dem Parzellensystem das zu erstrebende Ideal erblickt, sagt von den Bauern der Pfalz: »Sie arbeiten fleißig früh und spät, weil sie das Bewußtsein haben, daß sie für sich selbst arbeiten. Sie placken sich von Tag zu Tag, jahraus, jahrein; sie sind die geduldigsten, unermüdlichsten und beharrlichsten aller Tiere.« Nicht ein menschliches Leben führen sie nach dem Zeugnis des zu günstiger Beurteilung geneigten Engländers, sondern das Leben von Tieren! Das ist aber zu mild ausgedrückt: Kein Tier ist imstande, die permanente Abrackerung, die Entbehrungen, zu denen diese »freien Grundeigentümer« verurteilt sind, auch nur ein Jahr lang zu ertragen...

[...] Wer sich einbildet, die Landfrage ließe sich auf Grundlage der heutigen Eigentumsverhältnisse lösen, täuscht sich über die Natur des Übels und kann demzufolge nicht die richtigen Heilmittel anwenden.

Daß die Lage der ländlichen Arbeiter und des Kleinbauerntums eine ungünstige, sich mehr und mehr verschlimmernde, der Abhilfe dringend bedürftige sei, wird, trotz der Loblieder auf den glücklichen deutschen Bauersmann, die hier und da noch aus dem Mund gutsituierter Gutsbesitzer und gedankenloser Zeitungsschreiber ertönen, von allen sich ernsthaft mit der Sache Beschäftigenden zugegeben, und die meisten unserer Kammern und Regierungen haben es tatsächlich durch gesetzgeberische Maßregeln verschiedentlicher Art anerkannt. Man hat die Nachteile der Güterzersplitterung durch Zusammenlegung der Äcker zu neutralisieren und durch landwirtschaftliche Vereine usw. einen rationellen Ackerbau und eine verbesserte Viehzucht herbeizuführen gesucht, jedoch ohne den beabsichtigten Zweck zu erreichen. Der Mangel an Kapital läßt sich durch derartige Auskunftsmittel nicht ersetzen. Die Zusammenlegung der Äcker erleichtert dem Kleinbauer deren Bearbeitung, er bleibt aber immer ein Kleinbauer, der durch die Konkurrenz des Großgrundbesitzers und kapitalistischen Gutspächers allmählich erdrückt werden muß; und was nützen ihm die besten Rezepte für rationelle Bewirtschaftung, wenn er nicht Geld hat, sie zu befolgen? Es ergeht ihm wie einem halbverhungerten, an Blutarmut leidenden Proletarier, dem der Arzt Madeirawein, Roastbeef und ein halb Dutzend Eier pro Tag verschreibt. Auf dem Gebiet der Landwirtschaft nicht minder als auf dem der Industrie herrscht heutzutage die Großproduktion, und so wenig wie die Schulzeschen Pillen das Kleinbürgertum, können diese Palliativmaßregeln das Kleinbauerntum retten. Ergänzung der 2. Auflage: Der Dampfpflug wird den Ackerbau ebenso revolutionieren, wie der Dampfwebstuhl und die Spinnmaschine die Industrie revolutioniert haben – er vernichtet die Kleinproduktion.

Nicht besser ist es mit den jetzt vielfach, auftauchenden Vorschlägen zur Schaffung eines halbwegs menschenwürdig lebenden Landarbeiterstandes bestellt. Sie laufen, von einem mehr oder weniger dünnen Humanitätsfirnis verhüllt, sämtlich darauf hinaus, die Misere zu verewigen, die Klassenabhängigkeit zu einer permanenten Institution zu erheben. Der »freie« Arbeiter soll in einen seßhaften Leibeigenen verwandelt werden. Der Großgrundbesitzer soll einen Stamm von Tagelöhnern bekommen, die durch ein Häuschen und ein Gärtchen oder Äckerchen an die Scholle gefesselt werden, so daß sie ihm stets zu Diensten sind, seiner Ausbeutung sich nicht entziehen können. Es ist das beiläufig keine neue Idee: Von den englischen Fabrikanten und Kohlengrubenbesitzern ist sie seit Menschenaltern verwirklicht und hat zur abscheulichsten Sklaverei geführt. Frage man die englischen Arbeiter nach den »wohltätigen Wirkungen« des Cottage-Systems Cottage, auch cot, entsprechend dem deutschen Wort Kote, Kotte, Käthe, Käthe (wonach Kotsassen, Kassäten, Kötner, Kätner, Katner). (Anm. Wilhelm Liebknechts.) Ergänzung der 2. Auflage: Ob das Häuschen, Gärtchen, Äckerchen dem Arbeiter von irgendeiner mildtätigen Fee, die es vom Himmel mit herunterbringt, als »Eigentum« geschenkt oder vom Gutsherrn ihm vermietet wird, ist für das Wesen des Verhältnisses ganz gleichgültig. – ein Fluch wird die Antwort sein.

Da der Arbeiter von einem solchen »Eigentum« nicht leben und es auch nicht auf dem Rücken forttragen kann, so wird er dadurch an den Grundbesitzer »gebunden«, wird, was die Landarbeiter des östlichen Deutschland bereits sind: Dienstmann, Landsklave. Und das nennt man eine Reform! Durch derartige Vorschläge bekunden unsere Gegner nur, daß sie entweder selbst grenzenlos unwissend sind oder das Publikum für grenzenlos unwissend halten.

Es ist eine Wahrheit, die nur bestreiten kann, wer die Vernunft bestreitet: daß die Wirkung nicht beseitigt werden kann ohne die Ursache. Aus dem Privateigentum am Land ist der Zwillingsgiftbaum des Parzellensystems und Großgrundbesitzes hervorgewachsen. Solange das Privateigentum am Land existiert, wird dieser Giftbaum grünen und blühen und Früchte tragen, zum Sondernutzen einer kleinen Minderheit, zum Verderben der großen Mehrheit des Volkes, zum endgültigen Verderben aller. Jede Bemühung, dem Baum seine giftigen Eigenschaften zu nehmen, ist notwendig eine erfolglose, weil mit seinen Existenzbedingungen im Widerspruch. Hier heißt es: entweder – oder. Entweder das ganze Übel oder eine durchgreifende Kur. Entweder wir lassen sehenden Auges das Verderben sich vollziehen, oder wir rotten das Übel mit der Wurzel aus und entfernen die Ursache, indem wir das Privateigentum am Land aufheben, das Privateigentum durch Gemeineigentum ersetzen.

Das klingt dem ungewohnten Ohr gar gräßlich, verliert aber bei Licht betrachtet seine Schrecknisse und erscheint als die einfache Forderung der Gerechtigkeit und Notwendigkeit: der Gerechtigkeit, die es verbietet, daß die Mehrheit, daß die Allgemeinheit dem Sonderinteresse einiger wenigen geopfert werde – der Notwendigkeit, welche den Bruch mit den heutigen Eigentumsverhältnissen zum eisernen Gebot der Selbsterhaltung macht.

»Aber Aufhebung des Privateigentums, das ist ja Kommunismus!« Gut, doch wer wird sich vor einem Wort fürchten? Wortfurcht ist noch schlimmer und lächerlicher als Gespensterfurcht. Auf die Sache kommt's an; und daß der Kommunismus nicht bloß bei vielen Völkern in verschiedenen Kulturepochen bestanden und für etwas Selbstverständliches gegolten hat, sondern auch vom Christentum und von vielen der bedeutendsten Denker gefordert wird, das habe ich schon zu Anfang nachgewiesen. Also wozu dieser Schrecken vor einem System, dessen Durchführbarkeit und Nützlichkeit durch die Praxis und dessen »Sittlichkeit« durch den Charakter der Autoritäten, die es befürwortet haben, genügend festgestellt ist?

Doch ich will hier noch einen Gegner des Kommunismus und Sozialismus reden lassen.

»Wenn«, so schreibt der berühmte bürgerliche Ökonom John Stuart Mill in seinen »Prinzipien der politischen Ökonomie«, »wenn die Wahl wäre zwischen dem Kommunismus mit all seinen Chancen (Ungewißheiten) und dem gegenwärtigen Zustand mit all seinen Leiden und Ungerechtigkeiten; wenn die Institution des Privateigentums es als notwendige Folge mit sich brächte, daß das Produkt der Arbeit, wie wir jetzt sehen, in beinahe umgekehrtem Verhältnis zur Arbeit verteilt wird – die größten Anteile an die, welche nie gearbeitet haben, die zweitgrößten an die, deren Arbeit beinahe nur nominell (dem Namen nach, zum Schein) ist, und so in absteigender Linie die Remuneration (Belohnung) immer mehr abnehmend, je härter und unangenehmer die Arbeit wird, bis die ermüdendste und erschöpfendste körperliche Arbeit nicht mit Sicherheit darauf rechnen kann, auch nur des Lebens Notdurft zu verdienen –, wenn zwischen diesem Zustand und dem Kommunismus die Wahl wäre, würden sämtliche großen und kleinen Schwierigkeiten des Kommunismus nur wie Staub in der Waagschale sein.«

Die Wahl ist aber zwischen diesem Zustand und dem Kommunismus; die furchtbaren Ungerechtigkeiten des Privateigentums, gegen welche sich Stuart Mill in diesem berühmt gewordenen Ausspruch wendet, sind nicht bloße Zufälligkeiten, wie Mill vermeint, sondern naturgemäße, notwendige Wirkungen des Grundeigentums selbst, Wirkungen, die nur mit ihrer Ursache, d. i. mit dem Privateigentum selbst verschwinden können. Das Privateigentum, insoweit es nicht rein persönliches Eigentum ist, das heißt: was wir persönlich brauchen und verbrauchen – läßt sich nur denken entweder als tot daliegender wertloser Schatz oder als Mittel zur Ausbeutung der Arbeitskraft anderer. Hätte jeder als Privateigentum gerade so viel, daß er bei vernünftiger Arbeit davon leben könnte, so würde allerdings von einer Ausbeutung der Arbeit anderer nicht die Rede sein können, allein ein solcher Zustand hat niemals existiert, und obgleich die Poeten ihn als das Ideal menschlicher Glückseligkeit empfehlen, so wäre er auch keineswegs wünschenswert; denn die gesonderte Einzelarbeit oder höchstens Familienarbeit kann nur eine sehr niedrige Stufe der Produktion erreichen. In der 2. Auflage heißt es: erreichen. Wir dürfen nicht vergessen, daß Arbeit im nationalökonomischen Sinn ein Produkt der Gesellschaft ist und um so produktiver ist, je mehr das Gesellschaftsprinzip bei ihr zur Geltung kommt, das heißt, je mehr sich die Menschen zur Arbeit zusammengesellen. Der Kapitalismus, welcher die Arbeitskräfte zur Großproduktion konzentriert, hat dies begriffen. In der fortschreitenden Konzentrierung der Arbeitskräfte drückt sich der menschliche Kulturfortschritt aus. Unsere Kultur ist nicht denkbar ohne unsere konzentrierte, intensive Arbeit. Geben wir diese preis, so müssen wir auf jene verzichten. Die Einführung der Einzel- oder Familienarbeit würde uns zwingen, die vieltausendjährigen Errungenschaften der Kultur zu opfern, uns zu einem Leben niedrigster Barbarei verurteilen.

Der Traum Jean-Jacques Rousseaus, der aus Ekel vor unserer Afterkultur und vor der Korruption der herrschenden Klassen sich in die Wälder flüchten und die Gesellschaft der wilden Tiere aufsuchen wollte, würde bittere Wahrheit werden. Es ist eigentümlich, freilich auch leicht erklärlich, daß die Menschen, wenn sie die Unerträglichkeit der Gegenwart zu begreifen anfangen, den Blick nicht gleich vorwärts lenken, sondern erst rückwärts in die Vergangenheit, welche sich ihnen in dem rosigen Licht der Überlieferung und der Phantasie zeigt.

Weit mehr als durch ihre vererbten Einrichtungen hemmt uns die Vergangenheit durch die Mythen, in welche sie sich hüllt. Eine so treffliche, untrügliche Lehrerin die Geschichte ist, das heißt die wahrheitsgemäße Schilderung und Erklärung des Geschehens, ein so gefährliches Irrlicht ist die Mythe, jener blendende Nebelschleier, den menschliche Einbildungskraft und Unwissenheit, zum Teil auch absichtlicher Betrug, um die Ereignisse und Zustände der Vergangenheit gewoben haben.

Von allen Irrtümern ist aber wohl der gefährlichste der: daß das Menschengeschlecht früher einmal, sei es im biblischen oder einem sonstigen Paradies, ein glückseliges Dasein geführt habe, das auf die eine oder andere Weise ihm später geraubt worden. Diese Umkehrung der geschichtlichen Entwicklung, dieses Auf-den-Kopf-Stellen der Wirklichkeit macht jeden menschlichen Fortschritt zu einem Rückschritt, beklagt jede Neuerung als eine Verschlechterung und sucht aus der Gegenwart das Heil in der Vergangenheit. Vor uns liegt das Paradies, nicht hinter uns. Die Fata Morgana eines vermeintlich hinter uns liegenden Paradieses verlockt nur in unfruchtbare, dem Wanderer oft den Tod bringende Wüsteneien. Die griechische Mythologie drückt dies schön aus durch die Sage von Epimetheus und Prometheus: Dem rückwärts schauenden Epimetheus verdankt das Menschengeschlecht die Öffnung der Pandorabüchse, Nach der griechischen Sage ließ Zeus als Strafe für den Raub des Feuers durch Prometheus Pandora, die erste Frau, schaffen und schickte sie als »schönes Übel« zu den Menschen. Das von ihr mitgeführte Faß (später Büchse) enthielt alle Übel, die, als Pandora den Deckel hob, frei wurden und die Menschen heimsuchten. Epimetheus hatte Pandora trotz Warnungen, kein Geschenk von Zeus anzunehmen, als seine Gemahlin aufgenommen. aus der alle Übel sich über die Welt ergossen – dem vorwärts schauenden Prometheus verdankt es das himmlische Feuer, das er den Göttern ablistete, um den Menschen Licht und den Hebel der Kultur zu geben. Für dieses Verbrechen gegen die olympischen Götter wurde Prometheus von Jupiter an einen Felsen geschmiedet und den grausamsten Martern überliefert – bekanntlich lieben es die irdischen Götter noch heute, in ähnlicher Weise sich an denen zu rächen, die im Dienst der Menschheit das göttliche Feuer verbreiten.

Doch weiter. Liebig, auf dessen Zeugnis ich mich vorhin berief, zeigt uns in seinen Schriften den richtigen Weg, allerdings ohne sich der Tragweite seines Rates vollkommen bewußt zu sein, denn leider, wie bereits angedeutet ward, zählt er zu jenen Männern der Wissenschaft, die nicht den Mut der Konsequenz haben, weil sie, aus persönlichem Interesse oder aus Furcht vor Kollisionen, den herrschenden Gewalten, den bestehenden Zuständen Rechnung tragen. In den schon zitierten »Chemischen Briefen« (S. 475) schreibt Liebig: »Die regellose Beraubung unserer Wälder führte mit dem Herannahen ihrer Gefahren für den Staat und die Gesellschaft zu einer bewunderungswürdig geordneten Forstwirtschaft. Wäre der Wald in ebensoviel Parzellen geteilt und in ebensoviel törichten Händen wie das Ackerfeld, so würden wir längst kein Holz mehr haben; täglich rückt uns die Gefahr näher, durch die Ausrottung der Chinabäume eines der unschätzbarsten Arzneimittel für die menschliche Gesellschaft zu verlieren, und es bleibt uns nur der Trost, daß mit dem allerletzten Baum die rationelle Kultur derselben beginnen wird, die uns nach einer Reihe von Jahren für immer damit versorgt.«

Wohlan, sollen wir warten, bis wir zum »allerletzten Baum« gelangt sind? Sollen wir die »Not« an uns herankommen lassen und an eine rationelle Kultur erst denken, wenn uns das Feuer auf den Nägeln brennt und infolge des herrschenden Raubbaus eine vollständige Erschöpfung des Bodens mit allgemeiner Hungersnot über die Menschheit hereinbricht? Oder sollen wir die Landwirtschaft ebenso behandeln wie die Forstwirtschaft? In allen halbwegs geordneten Staaten ist man durch die »Not« dazu gedrängt worden, die Forstwirtschaft zur Staatssache zu machen. Entweder sind die Forste direkt Staatseigentum, oder sie werden unter staatlicher Aufsicht bewirtschaftet. Dieselben Gründe, welche zur staatlichen Bewirtschaftung der Forste geführt haben, erheischen nun aber auch die staatliche Bewirtschaftung des Grund und Bodens, ich meine des Agrikulturlandes, und zwar noch mit weit zwingenderer Gewalt, weil die Ernährung des Volks denn doch von weit dringenderer und unmittelbarer Wichtigkeit ist als die Lieferung von Brenn- und Bauholz.

Das Beispiel der Forstwirtschaft ist für das Prinzip entscheidend: Der Staat hat damit anerkannt, daß, wo das Privateigentum und der Privatbetrieb gemeinschädlich ist, das Staatseigentum und der Staatsbetrieb an die Stelle des Privatbetriebs treten muß. Daß diese Notwendigkeit aber für den Grund und Boden vorliegt, kann kein Unbefangener leugnen.

Mit Bezug auf den Grund und Boden hat sich der Staat aber auch schon in positivster Form das oberste Eigentumsrecht gesichert in dem sogenannten Expropriationsrecht. Der Paragraph 1 des Preußischen Expropriationsgesetzes, wie er in der Abgeordnetenhaussitzung des 27. April 1874 angenommen wurde, lautet: »Das Grundeigentum kann nur aus Gründen des öffentlichen Wohls für ein Unternehmen, dessen Ausführung die Ausübung des Enteignungsrechtes erfordert, gegen vollständige Entschädigung entzogen oder beschränkt werden.« Nun, wir fordern die Ausübung des Expropriationsrechts nur »aus Gründen des öffentlichen Wohls«, und die Herbeiführung geordneter und menschenwürdiger Gesellschafts- und Staatsverhältnisse ist ein »Unternehmen« von millionenmal größerer Wichtigkeit als alle »Unternehmen«, zu deren Gunsten bisher das Expropriationsrecht ausgeübt worden ist. (Anm. Wilhelm Liebknechts.) Jedes Stück Land, welches zu öffentlichen Zwecken geheischt wird, muß an den Staat oder die Gemeinde abgelassen werden. Allerdings gegen Entschädigung; was jedoch an der Tatsache nichts ändert, daß der Staat das oberste Verfügungs- und Eigentumsrecht für sich in Anspruch nimmt. Und das von Rechts wegen. Was aber gegen den einen Recht ist, ist auch gegen den anderen, ist gegen jeden Recht. Mit demselben Recht, womit jetzt in Ausnahmefällen die Expropriation durchgeführt wird, kann sie allgemein durchgeführt werden. Damit maßt sich der Staat kein neues Recht an, sondern übt ein ihm bereits gehörendes, von niemand bestrittenes Recht bloß in größerem Umfang aus. Will morgen der Staat sämtliche Grundeigentümer expropriieren, so bedarf er dazu gar keiner Ausdehnung seines Expropriationsrechts; er kann es auf Grund der bestehenden Gesetze tun. Das ist keine revolutionäre, gewaltsame Auslegung der Gesetze. Ich befinde mich in Übereinstimmung mit den konservativen Rechtslehrern. Ein Gewährsmann sei aus vielen herausgegriffen: Savigny, eine der bedeutendsten juristischen Autoritäten, der Gründer der sogenannten »historischen Schule«, Gemeint ist die von K. F. Eichhorn und F. K. von Savigny begründete historische Rechtsschule, die in der 1. Hälfte des 19. Jh. die allmähliche »organische« Entwicklung des Rechts propagierte und damit, auf konservativen Positionen aufbauend, feudale Verhältnisse bzw. Rudimente gegenüber den Ideen der Französischen Revolution aufrechtzuerhalten suchte. während längerer Jahre preußischer Justizminister – gewiß ein Zeuge, dem niemand revolutionäre und kommunistische Tendenzen wird vorwerfen können!

In Savignys »System des heutigen römischen Rechts«, erster Band, Paragraph 56, lesen wir unter dem Titel »Vermögensrecht«:

»Um uns aber das Wesen des Eigentums klarzumachen, müssen wir von folgender allgemeiner Betrachtung ausgehen. Jeder Mensch hat den Beruf zur Herrschaft über die unfreie Natur; denselben Beruf aber muß er ebenso in jedem anderen Menschen anerkennen, und aus dieser gegenseitigen Anerkennung entsteht, bei räumlicher Berührung der Individuen, ein Bedürfnis der Ausgleichung, welches zunächst als ein unbestimmtes erscheint und nur in bestimmter Begrenzung seine Befriedigung finden kann. Diese Befriedigung nun erfolgt, vermittelst der Gemeinschaft im Staat, durch positives Recht. Wenn wir hier dem Staate die Gesamtherrschaft über die unfreie Natur innerhalb seiner Grenzen beilegen, so erscheinen die einzelnen als Teilhaber dieser gemeinsamen Macht, und die Aufgabe besteht darin, eine bestimmte Regel zu finden, nach welcher die Verteilung unter die einzelnen ausgeführt werde. Für eine solche Verteilung gibt es drei Wege, die nur nicht in einem ausschließenden Verhältnis zueinander gedacht werden müssen, sondern vielmehr in gewissem Maße gleichzeitig zur Anwendung kommen können. Wir können diese drei Wege folgendergestalt bezeichnen:

  1. Gemeingut und Gemeingenuß,
  2. Gemeingut und Privatgenuß,
  3. Privatgut und Privatgenuß.«

So Savigny. Mit dürren Worten erklärt er, daß »der Staat die Gesamtherrschaft über die unfreie Natur innerhalb seiner Grenzen« hat und berechtigt ist, je nach dem »Bedürfnis der Ausgleichung« die »Verteilung« dieser Gesamtherrschaft »unter die einzelnen« durchzuführen. Und um ja keinen Zweifel über den Sinn aufkommen zu lassen, zählt Savigny die verschiedenen Formen auf, in denen sich diese »Verteilung unter die einzelnen« vollziehen kann, und stellt dabei bezeichnenderweise, als naturgemäß sich zuerst darbietend, »Gemeingut und Gemeingenuß«, das heißt das gemeinschaftliche kommunistische Grundeigentum, in die vorderste Linie.

Die Berechtigung des Staats, das Privateigentum an Land abzuschaffen, wird, wer der Autoritäten bedarf, einer Autorität wie Savigny gegenüber nicht abstreiten können. »Aber es wäre nicht zweckmäßig, hört das Privateigentum auf, so hört auch der Antrieb zur Arbeit auf; ein jeder arbeitet nur gerade so viel, als er muß, und die Allgemeinheit kommt dabei schlechter weg als jetzt.« Dieser Einwand, der uns häufig gemacht wird, entbehrt jeglicher Begründung, und betrachtet man ihn genau, so stellt sich heraus, daß er seine Spitze nicht gegen uns richtet, sondern gegen die heutige Gesellschaftsform. Die Anschauung, auf der er fußt, ist: Bloß wer Privateigentum hat, arbeitet mit Lust und Liebe, weil er ein Interesse daran hat, die Produktivität seiner Arbeit möglichst zu steigern. Nun hat aber unter den heutigen Eigentumsverhältnissen nur die Minderheit des Volkes Privateigentum; wo der Großgrundbesitz herrscht, ist die landbesitzende Minderheit eine verschwindend kleine; und wo das Parzellensystem herrscht, ist die Mehrheit der Landbesitzenden notorisch so arm, daß sie bloß dem Namen nach Eigentum hat, in Wirklichkeit nur für die Hypothekengläubiger arbeitet. Mit dem anderen Privateigentum verhält es sich nicht anders. Kurz, die ungeheure Mehrheit der Bevölkerung arbeitet gegenwärtig nicht unter dem Stachel des Privateigentums, sondern zur Bereicherung anderer. Und gerade diese für fremde Rechnung arbeitende Majorität hat fast ausschließlich die landwirtschaftlichen Arbeiten zu verrichten; denn die wirklich besitzende Minorität arbeitet entweder gar nicht oder vergleichsweise sehr wenig. Die Sache steht demnach so, daß in der heutigen Gesellschaft die Arbeit wesentlich auf den Nichtbesitzenden ruht und daß die Besitzenden wesentlich von der Arbeit der Nichtbesitzenden leben; wer arbeitet, hat der Regel nach nicht den Ertrag seiner Arbeit; und wer den Ertrag der Arbeit hat, arbeitet in der Regel nicht. Das ist die Ordnung der Dinge unter der Herrschaft des Privateigentums. Haben wir dagegen Gemeineigentum, so ist ein jeder Eigentümer, wenn auch nicht Sondereigentümer; ein jeder hat folglich ein Interesse, die Produktivität seiner Arbeit möglichst zu steigern, denn er weiß, daß das, was er erarbeitet, ihm selber zugute kommt. Und er hat nicht bloß ein Interesse, selbst tüchtig zu arbeiten, sondern auch darüber zu wachen, daß sein Nachbar es tut, da ihm aus dessen Faulenzerei Schaden erwachsen würde. Also nicht in der heutigen Bourgeoisgesellschaft, sondern umgekehrt in der von uns erstrebten sozialistischen Gesellschaft, welche das Gemeineigentum an Stelle des Privateigentums setzt, hat die Masse des Volks ein direktes, unmittelbares Interesse an möglichst gesteigerter Produktivität der Arbeit.

Dazu kommt, daß für das Gemeineigentum alle Vorteile der modernen Großproduktion in Kraft treten, und zwar mit potenziertester Intensität, erstens, weil der Staat ungleich größere Mittel zur Verfügung hat als der reichste Grundeigentümer; zweitens, weil er die Fähigkeit hat, die Gesamtproduktion des Landes nach einem einheitlichen Plan zu regeln, was heutzutage unmöglich; und drittens endlich, weil er als Ausdruck der Gesamtheit genötigt ist, im Interesse der Gesamtheit zu handeln, wohingegen für den Privatgrundbesitzer, den großen und kleinen, ausschließlich das eigene Sonderinteresse maßgebend ist und das allgemeine Interesse nicht in die Waagschale fällt.

Die Haltlosigkeit des Einwandes, mit dem ich mich soeben beschäftigt, wird von John Stuart Mill ohne weiteres zugegeben [...]

[...] Hierzu nur einige kurze Bemerkungen: Zu so »kräftigen« Anstrengungen wird nach Aufhebung des Privateigentums allerdings kein Mensch »aufgestachelt« werden, daß er sich zu Tode arbeitet, sich »abrackert« – ebensowenig, wie es in der heutigen Gesellschaft noch vorkommt, daß der Sklavenbesitzer seinen Sklaven mit der Peitsche oder einem vorn mit einer eisernen Spitze versehenen Stock oder »Stachel« so lange zur Arbeit zwingt, bis der Gemarterte leblos zu Boden stürzt. Die Peitsche, der »Stachel« im unfigürlichen Sinne sind durch unsere humane Gesetzgebung längst abgeschafft; wir haben bloß noch die moralische Peitsche, den moralischen Stachel, womit die Arbeitgeber Hunderttausende und Millionen von männlichen und weiblichen Lohnsklaven vor die Hörner des Dilemmas treiben: entweder Hungers zu sterben oder sich im Dienste des Kapitals zu Tode zu arbeiten. Dieser Stachel wird in der sozialistisch organisierten Gesellschaft fehlen, aber der edle Wetteifer, das gesteigerte Pflichtgefühl – nicht eitle Sucht nach Bewunderung – der von dem Joch der niederen Selbstsucht befreiten Menschen sind mehr als genügender Ersatz; und erwägen wir ferner, daß der Hebel des Interesses, der jetzt nur auf eine winzige Minorität wirkt, dann (freilich in geläuterter Form, das persönliche Interesse mit dem Gemeininteresse zusammenfallend) auf sämtliche Mitglieder der Gesellschaft wirken, und – nicht minder bedeutendes Moment! – daß die sozialistische Gesellschaft für die Entfaltung der Fähigkeiten eines jeden Gesellschaftsglieds sorgen wird, während die heutige Gesellschaft der Majorität der Menschen die Bildung einfach unmöglich macht, so leuchtet es ein, daß, auch abgesehen von der besseren Organisation der Arbeit im allgemeinen, die persönliche Arbeit der einzelnen Gesellschaftsglieder eine ungleich produktivere sein muß als in der heutigen Gesellschaft. Im dem soeben verlesenen Zitat kommt eine Stelle vor, welche der Aufmerksamkeit unserer Gegner in den Beamtenkreisen ganz besonders zu empfehlen ist – ich meine den Vergleich der Arbeit in der sozialistischen Gesellschaft mit der Arbeit der Beamten im heutigen Staat. Wie Mill richtig hervorhebt, würden bei ersterer alle diejenigen Garantien für tüchtige Leistung vorhanden sein wie jetzt bei letzterer. Ergänzung der 2. Auflage: Sämtliche Momente, welche heutzutage, um ein Beispiel herauszugreifen, die Post zu einer – wenn wir von gewissen in dem herrschenden Bürokratismus wurzelnden Mängeln absehen – von keinem Privatetablissement auch nur annähernd erreichten Musteranstalt, die Postbeamten durchschnittlich zu Musterbeamten, Mustern von Eifer und Fleiß, gemacht haben, würden sich auch in der sozialistischen Gesellschaft betätigen, und zwar kräftiger als jetzt, weil ungehemmt durch beschränkte Pedanterie. Diesen Garantien ist aber noch die alle anderen an Gewichtigkeit übertreffende hinzuzufügen, daß der sozialistische Arbeiter oder meinetwegen Gesellschaftsbeamte nicht, gleich dem heutigen Staatsbeamten, ein Rädchen, ein Maschinenteil in einer Maschine, sondern ein selbständiger, in der Gemeinschaft seine Individualität zu vollster Geltung bringender Mensch ist, der das Bewußtsein hat, durch seine Arbeit sein eigenes Wohl mit dem Wohl der Gesamtheit zu fördern. Soviel steht aber unter allen Umständen fest: Ein Staatsbeamter, der die Ergiebigkeit der Arbeit im sozialistischen Gesellschaftsorganismus leugnet, bricht über seine eigene Arbeit und über sich selbst den Stab. Es wäre daher im Interesse der Beamten zu wünschen, daß wenigstens aus ihren Kreisen das Gerede vom kommunistischen Faulenzertum verstumme.

Doch zurück zur Landfrage!

[...] Die Rücksicht auf das allgemeine Interesse und, da das Interesse der einzelnen nicht von dem allgemeinen Interesse zu trennen ist, auch die Rücksicht auf das Interesse der einzelnen – welches nicht zu verwechseln ist mit dem Sonderinteresse einiger Privilegierter, Bevorzugter, deren Interesse dem der Allgemeinheit zuwiderläuft –, also die Rücksicht auf das allgemeine Interesse des Staats und der Staatsbürger ist der Boden, auf den wir uns in der Grundeigentumsfrage stellen, von dem aus wir unsere Schlüsse ziehen und auf dem wir unüberwindlich sind.

Daß dem allgemeinen Interesse das Sonderinteresse unterzuordnen und daß das Wohl des Staats das oberste Gesetz sei – salus rei publicae suprema lex –, das ist ein Axiom so alt wie der Staat, ein Axiom, dessen Richtigkeit niemals bestritten worden ist und das alle Regierungssysteme und Regierungen, von welchen die Geschichte uns Kunde gibt, als obersten Regierungsgrundsatz anerkannt und ausgeübt haben. Freilich, die Auffassungen des Begriffs Staatswohl sind ebenso mannigfaltig und verschiedenartig als die Auffassungen des Begriffs Staat. Das »Staatswohl« – unsere Herrscher nennen es mitunter: »Staatsräson« – stählte die römische Republik in ihrem Verzweiflungskampf gegen die Karthagenienser, als der furchtbare Ruf erdröhnte: Hannibal ante portas! Hannibal vor den Toren! Das »Staatswohl« drückte der Soldateska bei den Proskriptionen und in den Bürgerkriegen der zerfallenden, dem blutigen Schmutz des Kaiserreichs zueilenden Republik den Mordstahl in die Hand. Das »Staatswohl« stampfte aus dem revolutionären Frankreich des vorigen Jahrhunderts Millionen von Streitern für Freiheit und Vaterland und »organisierte den Sieg« der Republik über das verbündete monarchische Europa. Das »Staatswohl« war in des ehrgeizigen Bonaparte Mund, als dieser »geniale« Erzschelm und glänzendste Vertreter des modernen Cäsarentums und Kaiserschwindels die französische Republik erdrosselte; und das »Staatswohl« schützte er vor, als er, um seinem räuberischen Ehrgeiz zu frönen, die halbe Welt ein halbes Menschenalter hindurch mit seiner Blut-und-Eisen-Politik verheerte. Das »Staatswohl« trieb die amerikanischen Südstaaten in den Kampf für die Sklaverei und die Zerreißung der Union; und das »Staatswohl« wappnete die Bürger der amerikanischen Nordstaaten mit Heldensinn und Ausdauer, so daß sie in vierjährigem Ringen nicht erlahmten, aus jeder Niederlage frische Kraft schöpften und nach Anstrengungen, für welche in der neueren Geschichte nur die Nationalerhebung Frankreichs in den Jahren 1792, 93 und 94 ein Seitenstück bildet, der südstaatlichen Rebellen Herr wurden und die amerikanischen Freistaaten von dem Schandfleck der Sklaverei reinigten. Im Namen des »Staatswohls« sanktionierten vor zweiundzwanzig Jahren unsere deutschen Regierungen die Märzrevolution; und im Namen des »Staatswohls« stießen sie ihr, sobald die Gelegenheit günstig, den Dolch in den Rücken und verhängten über das Volk jene reaktionären Knebelgesetze, die, wenn auch zum Teil in etwas modifizierter Gestalt, noch heute auf uns lasten. Genug, es bedarf keiner weiteren Beispiele; jede Regierung, sei sie revolutionär oder reaktionär, republikanisch oder monarchisch, demokratisch oder konservativ, hat theoretisch und praktisch das »Staatswohl« als obersten Leitstern der Politik hingestellt. Nur, daß jede Regierung unter »Staatswohl« etwas anderes versteht. Was Goethe vom Zeitgeist sagt, daß er »der Herren eigener Geist« sei, das gilt auch vom »Staatswohl«; es ist der Herren eigenes Wohl; im Junkerstaat das Wohl der Junker, im Pfaffenstaat das Wohl der Pfaffen, im Bourgeoisstaat das Wohl der Bourgeois. Wir Sozialdemokraten, die wir weder den Junker- noch den Pfaffen-, noch den Bourgeoisstaat wollen, sondern den freien Volksstaat, der auf gleichen Rechten und Pflichten beruht und weder Herrscher noch Beherrschte, weder Ausbeuter noch Ausgebeutete duldet, wir verstehen unter Staatswohl folgerichtig nicht das Wohl der Junker, Pfaffen, Bourgeois, sondern das allgemeine Wohl, das Wohl der Gesamtheit, welches nur die Summe des Wohls aller einzelnen ist.

Obgleich unser »Staatswohl« nun etwas Verschiedenes ist von dem »Staatswohl« derer, die sich gewöhnt haben, den Staat für ihre Privat-, Standes- oder Klassendomäne anzusehen, so verkünden wir durch Erhebung des Staatswohls zum obersten Staatsprinzip doch kein neues Prinzip, sondern wenden nur ein allgemein anerkanntes Prinzip, statt im Interesse einzelner Individuen, im Interesse des Gesamtvolks an. Was speziell das Recht, in die Verhältnisse des Grundeigentums einzugreifen, anbelangt, so ist es von allen Regierungsformen und von allen Klassen geübt worden. Der Adel hat überall das Land zu seinen Gunsten konfisziert und annektiert; die Bourgeoisie hat in der Französischen Revolution das Land konfisziert und in ihrem Sinn verteilt; die monarchischen Regierungen des europäischen Festlands haben durch Abschaffung der Leibeigenschaft die Grund- und Bodenverhältnisse revolutioniert; sogar der russische Zar, der strammste Vertreter des Absolutismus, hat neuerdings diese Revolution in seinem Reiche durchgeführt und damit den Adel teilweise expropriiert; die amerikanische Republik hat durch Abschaffung der Sklaverei und Konfiskation des Grundbesitzes der gegen diese Maßregel sich auflehnenden Sklavenhalter der Südstaaten die Grund- und Bodenverhältnisse revolutioniert. Wie kann man nach solchen großen weltgeschichtlichen Vorgängen die Beschuldigung gegen uns erheben, indem wir in die Grund- und Bodenverhältnisse eingreifen wollten, schlügen wir aller Überlieferung ins Gesicht, forderten Unerhörtes, noch nie Dagewesenes, erstrebten die Zerstörung der Gesellschaft? Ergänzung der 2. Auflage: Der Vorwurf, »antisozial«, »gesellschaftsfeindlich«, »gesellschaftszerstörerisch« zu sein, wird beiläufig jeder aufstrebenden Partei und Klasse von den augenblicklichen Gewalthabern gemacht. In den eigenhändigen Instruktionen, die Ludwig XVI. vor den Revolutionskriegen seinem Agenten Mallet du Pan für die landesverräterischen Unterhandlungen mit dem Ausland gab, wird das »patriotische« Bürgertum eine »faction antisociale«, »gesellschaftsfeindliche Partei« genannt. Das mögen die Herren Bourgeois sich merken, die uns gegenüber so rasch mit dem Vorwurf der »Gesellschaftsfeindlichkeit« bei der Hand sind. Gleich dem vorrevolutionären Adel verstehen sie unter »Gesellschaft« die Gesellschaft oder Gesellschaftsform, in welcher sie die Macht haben, ihre eigene Gesellschaft. Und diese Gesellschaft der Bourgeoisie bekämpfen wir mit demselben Recht wie einst die Bourgeoisie die Gesellschaft des Feudalismus.

Wir verlangen nichts weiter – und dies zu verlangen haben wir das Recht und die Pflicht –, als daß der Staat sein bisher nur im Interesse einer herrschenden und bevorzugten Minorität ausgeübtes Recht über Grund und Boden im Interesse der Gesamtheit ausübe. Wir verlangen nur, daß für das Gesamtvolk getan werde, was bisher nur für den Adel, die Dynastien und die Bourgeoisie getan worden ist.

Macht sich der Staat zum Werkzeug der herrschenden Minorität und stemmt er sich in deren Sonderinteresse gegen die vom Gemeininteresse erheischte Reform der Grund- und Bodenverhältnisse, nun, so wird das Notwendiggewordene dennoch zur Wirklichkeit werden. Es ist mit den gesellschaftlichen Vorgängen ähnlich wie mit den Naturvorgängen. Die treibenden Kräfte sind uns bekannt, wenigstens genügend, um die Wirkung im allgemeinen zu berechnen, allein die Einzelheiten der Wirkung entziehen sich der Berechnung.

Wir kennen die Gesetze der staatlichen und gesellschaftlichen Entwicklung, wie wir die Gesetze der Windströmungen, der Witterung kennen, aber sowenig der kundigste Meteorologe die Witterung des folgenden Tages genau bestimmen kann, weil zu viele, in unendlich verschlungener Wechselbeziehung stehende und darum nicht mit mathematischer Gewißheit zu berechnende Faktoren im Spiel sind, ebensowenig kann der kundigste Sozialpolitiker den Verlauf der Gesellschaftskrise, in der wir jetzt stehen, in allen Einzelheiten vorausbestimmen. Die Logik lehrt uns zwar, nach welchen Gesetzen der Mensch denkt, die Psychologie, nach welchen Gesetzen er empfindet und handelt, allein wir sind nicht imstande, unseren Mitmenschen ins Hirn und ins Herz zu sehen. Ist es doch schon sprichwörtlich schwer, sich selber zu kennen, geschweige denn ein fremdes Individuum oder gar eine Klasse von Individuen. Und inmitten dieser millionenfachen Verschlingungen, Wechselwirkungen des gesellschaftlichen Lebens!

Wir wissen, die heutigen Eigentumsverhältnisse sind eine vorübergehende Gesellschaftsform, die sich zu einer höheren Gesellschaftsform entwickeln muß. Wir wissen aber nicht, welche Beschleunigung oder welche Hemmnisse dieser Entwicklungsprozeß finden wird.

Emanzipiert sich der Staat freiwillig, das heißt infolge richtigerer Anschauungen der Regierenden, von dem Klassencharakter, den er heutzutage hat; wird er, was er sein soll, Volksstaat, Ausdruck des Gesamtwillens, Verwirklicher des Gesamtinteresses, so vollzieht sich die Umgestaltung allmählich, ohne gewaltsame Schädigung der Privatinteressen, auch der unberechtigten, aber bisher von dem Gesetz sanktionierten. Das ist Reform. – Bleibt dagegen der Staat starrer Klassenstaat, so verschließt er freilich den Weg friedlicher Reform; ein Moment wird kommen, wo die Unerträglichkeit der Zustände die Menschen in die Alternative versetzt, entweder zugrunde zu gehen oder den Staat zu zertrümmern, der ihnen die Möglichkeit der Existenz raubt. In solchen Lagen ist der Entscheid nie zweifelhaft, ebensowenig wie der Erfolg. Das ist Revolution.

Reform oder Revolution – das Endziel wird in beiden Fällen erreicht. Reform oder Revolution auf die Landfrage angewandt heißt aber: Expropriation oder Konfiskation. Expropriation, das ist volle Entschädigung der Besitzer; Konfiskation, das ist Beschlagnahme ohne Entschädigung, zur Strafe für unberechtigten Widerstand. Selbstverständlich könnten die Kleinbauern, die auf den Staat keinen Einfluß haben und durch ihr Interesse auf Seiten des Proletariats gedrängt werden, für die Sünden des Staats nicht verantwortlich gemacht werden, ebensowenig wie für den etwaigen Widerstand der Großgrundbesitzer und dessen Folgen.

Expropriation, als Forderung der Landreform aufgestellt, heißt aber nicht, daß sofort mit einem Schlag der ganze Grund und Boden den bisherigen Privatbesitzern genommen und zu Staatseigentum verwandelt werden solle. In England sind die Verhältnisse allerdings so reif, daß die »Expropriation des Expropriateurs«, um Marx' Ausdruck zu gebrauchen, die Expropriation sans phrase und ohne Übergangsmaßregeln auf der Tagesordnung steht und bei Zerstörung der Klassenherrschaft unzweifelhaft einer der ersten Akte des englischen Proletariats sein wird. Der Privatgrundbesitz ist das vornehmste und augenfälligste Mittel zur Knechtung des Volks, die Hauptstütze der Klassenherrschaft – das Monopol einiger weniger, welches von diesen in jeder Beziehung auf gemeinschädlichste Weise zum Nachteil des Volks ausgebeutet wird. Kein berechtigtes Interesse hängt an dem Landbesitz; jedes berechtigte Interesse wird durch ihn verletzt. So ist die Frage klar gestellt und die Antwort von vornherein gegeben. Unter den englischen Arbeitern herrscht daher auch vollkommene Einstimmigkeit, und das Votum der englischen Delegierten auf dem Baseler Kongreß war in der Tat das Votum des englischen Proletariats in der Landfrage. Nicht so einfach ist die Frage in Frankreich oder gar erst in Deutschland. Der Kleinbauer, obgleich tatsächlich Proletarier oder dem Proletariat unaufhaltsam zutreibend, hängt großenteils sehr fest an seinem Eigentum, wenn es auch schon in den meisten Fällen nur nominelles, eingebildetes Eigentum ist. Ein Expropriationsdekret würde unzweifelhaft die Mehrzahl der Kleinbauern zum heftigsten Widerstand, vielleicht zu offener Rebellion reizen. Es gilt hier also mit Behutsamkeit und mit möglichster Rücksichtnahme auf die Vorurteile und eingebildeten Interessen zu verfahren. Der Staat muß mit peinlichster Sorgfalt alles vermeiden, was ihn den Kleinbauern als Feind könnte erscheinen lassen. Er muß dieselben systematisch über ihre wirklichen Interessen aufklären und sie von der Hoffnungslosigkeit ihrer jetzigen Lage überzeugen. Hand in Hand mit dieser theoretisch-propagandistischen Tätigkeit müssen aber praktische Maßregeln zur unmittelbaren Erleichterung gehen: In erster Linie sind die Hypothekenschulden auf den Staat zu überschreiben, so daß der Bauer aus den Klauen seines Privatgläubigers befreit wird. Es braucht dies keine Zwangsmaßregel zu sein: die Vorteile, welche der Staat bietet, werden genügende Anziehungskraft üben. Diese Vorteile – ein niedrigerer Zinsfuß, die Sicherheit gegen plötzliche Kündigung, Bereitschaft zu weiteren, sich als notwendig herausstellenden Darlehen – sind jedoch an Bedingungen zu knüpfen, welche das allgemeine Wohl erheischt, nämlich daß sich die Bauern zu einem rationellen Ackerbau verpflichten und unter Staatsunterstützung und Staatskontrolle den Einzelkleinbetrieb allmählich in den genossenschaftlichen Großbetrieb überleiten. Durch zweckmäßigen Unterricht in den Volksschulen und durch landwirtschaftliche Akademien – ich brauche nicht zu bemerken, daß im freien Volksstaat aller Unterricht unentgeltlich ist – lassen sich die nötigen agronomischen Kenntnisse schnell verbreiten.

Auf den Staatsdomänen, die in Deutschland zum Glück noch sehr bedeutend sind, wären Ackerbaukolonien zu gründen, die, nach sozialistischen Grundsätzen eingerichtet, unmittelbar für den Staat zu produzieren und zu gleicher Zeit als landwirtschaftliche Musteranstalten zu dienen hätten. Jedenfalls darf nicht zum zweitenmal der Fehler begangen werden, den die Franzosen in ihrer Revolution begingen: das Staatseigentum in Privateigentum zu zersplittern. Das Schicksal der französischen Parzellenbauern sei uns ein warnendes Exempel. Oder soll dieser Cercle vicieux ewig dauern? Dieser verhängnisvolle verrückte Kreis, in dem wir, dem Übel zu entrinnen trachtend, stets wieder in das Übel zurückrennen? Wir müssen diesen Kreis durchbrechen. In der 2. Auflage ist an dieser Stelle folgender Absatz eingeschoben: Weit entfernt, den Herren Bourgeois zulieb, welche das Staats- und Gemeineigentum gerne verschlucken möchten, die Domänen zu zersplittern, sind letztere im Gegenteil durch Erwerbung der umliegenden Güter immer mehr zu vergrößern. Jegliche Parzellierung irgendwelcher Art, auch wenn angeblich zugunsten des Landproletariats, ist vom Übel. Aus den Landarbeitern Parzellenbauern zu machen, hieße nur die Form der ökonomischen Knechtschaft und des Elends verändern. Der Ausbeutung und Mißhandlung des Landproletariats – gleich der des städtischen Proletariats – ist energisch zu steuern, die Leibeigenschaftskontrakte, durch welche der Landarbeiter an das Gut und die Scholle gebunden wird, sind aufzuheben, und die Löcher und Fiebernester, in denen er vegetiert, durch den Forderungen der Gesundheitslehre entsprechende und dem Baustellenwucher entzogene Wohnungen zu ersetzen. Auf den Staatsdomänen kann sofort ein namhafter Teil der Landproletarier untergebracht werden; aber auch dem nicht direkt versorgten Teil derselben wird dadurch indirekt wesentlich aufgeholfen, und zwar in zweifacher Hinsicht, materiell und moralisch: indem die Entfernung zahlreicher Landarbeiter vom Arbeitsmarkt die Löhne der Zurückbleibenden steigert; und indem die menschenwürdige Existenz, welche den Landarbeitern der Staatsackerbaukolonien gesichert wird, in den übrigen Landarbeitern das Streben erweckt, sich eine ähnliche Existenz zu sichern. Mit einem Wort, es wird eine Art Regulator geschaffen. Die Staatsdomänen müssen der Kern werden, um den sich die künftige Gesellschaft kristallisiert: das Vorbild der Assoziation, Musterorganisationen, welche einesteils durch das Beispiel anfeuern, andernteils durch ihre Leistungen in berechtigter Konkurrenz vorandrängen. Die vereinzelten Privateigentümer werden nicht lange gegen diese Konkurrenz anzukämpfen vermögen und schließlich mit Freuden in ihre Expropriation einwilligen. Auch die Privatassoziationen können sich nicht auf die Dauer behaupten: Die Mitglieder werden bald einsehen, daß es für sie selbst und für die Allgemeinheit besser ist, wenn sie die Fiktion des Privateigentums aufgeben und direkt für Rechnung des Staats arbeiten. Sieht dieser oder jener es nicht ein, nun so lasse man ihm die »Freiheit«, sich als »Privateigentümer« nach Herzenslust abzuquälen – vorausgesetzt, daß er nichts Gemeinschädliches unternimmt. Falls das öffentliche Interesse es nicht gebieterisch erheischt, wird ein demokratischer, ein sozialdemokratischer Staat – und nur von diesem kann hier die Rede sein – keinen Zwang anlegen. Ergänzung der 2. Auflage: Hier eine Bemerkung: Man lasse sich nicht durch das Wort »Staat« erschrecken. Der »Staat« ist heutzutage verrufen. Aber Staat und Staat sind verschiedene Dinge. Als Ausdruck der jeweiligen Gesellschaftsordnung ist der Staat in jeder Gesellschaftsordnung ein anderer. Der heutige Staat entspricht der heutigen Gesellschaftsordnung. Mit Recht trifft ihn daher das Odium der heutigen Gesellschaftsordnung. Dieses Odium darf aber nicht auf den sozialistischen Volksstaat übertragen werden, welcher der Ausdruck der sozialistischen Gesellschaftsordnung ist. Den Staatsbegriff überhaupt verwerfen, weil der heutige Staat uns als etwas Feindliches gegenübersteht, wäre ebenso töricht, als wollten wir den Gesellschaftsbegriff verwerfen, weil die heutige Gesellschaft auf Ungerechtigkeit und Ausbeutung beruht. Im absolut monarchischen Staat sagt der König: der Staat bin ich; im heutigen Klassenstaat sagen die Besitzenden: der Staat sind wir; im sozialistischen Volksstaat wird jeder Staatsbürger sagen können: der Staat ist die sozialistisch organisierte Gesellschaft, die Assoziation aller Staatsbürger zum Zweck des höchstmöglichen Wohlergehens eines jeden einzelnen durch das harmonische Zusammenwirken aller.
Ich zeigte eben den friedlichen, reformatorischen Übergang aus der alten in die neue Gesellschaft.

Anders wird natürlich der Verlauf sein, wenn die herrschenden Klassen in ihrem Sonderinteresse den Gang der Entwicklung gewaltsam zu hemmen suchen und eine revolutionäre Katastrophe hervorrufen. Dann wird voraussichtlich, statt eines langsamen Übergangs unter möglichster Schonung aller Sonderinteressen, ein plötzlicher, gewaltsamer Bruch mit dem Bestehenden erfolgen, ohne jegliche Rücksicht auf Sonderinteressen. Das Volk hilft sich, wie es kann; der Ertrinkende fragt nicht danach, wen er in die Fluten hinabreißt, rettet er nur sich selber. In Revolutionen gleicht aber die Gesellschaft einem Ertrinkenden – es gibt für sie bloß ein Gesetz: das der Selbsterhaltung. Lassen die herrschenden Klassen es in Verteidigung ihrer Sonderinteressen aufs äußerste ankommen – um so schlimmer für sie. Eine Abrechnung ist unvermeidlich; die Frist kann verschoben werden, aber nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag. Und bei jeder Abrechnung ist's gut, wenn beide Teile sich verständigen. Namentlich ist das gut für den Teil, welcher im Fall der Nichtverständigung alles zu verlieren und nichts zu gewinnen hat. Und je länger verschoben, desto schwieriger wird die Abrechnung, desto härter die Bedingungen. Die Sybille der Weltgeschichte verbrennt ihre Bücher nicht und hat nicht einen festen Preis, wie die Sybille des Römerkönigs; von Stunde zu Stunde erhöht sie den Herren der Erde gegenüber den Preis des Schicksalsbuches, bis er zuletzt so hoch wird, daß die Verblendeten ihn nicht mehr bezahlen können.

Als in den Vereinigten Staaten von Nordamerika Lincoln zum Präsidenten gewählt wurde (1860), lautete die Devise des Nordens: Ablösung der Sklaverei – Expropriation in schonendster Form. Die Sklavenhalter des Südens verschanzten sich in ihr starres »Recht«, wiesen, pochend auf ihre Macht, jeden Kompromiß zurück und entfalteten trotzig die Fahne der Revolution. Die Abschaffung der Sklaverei war eine Lebensfrage für das Volk der Vereinigten Staaten; das Volk nahm den Kampf auf, und nach titanischem Ringen wurden die Sklavenhalter besiegt und die Sklaven ohne Entschädigung emanzipiert. Die Expropriation war verweigert worden – es folgte die Konfiskation.

Die Sklavenhalter und herrschenden Klassen Europas mögen sich die Lehre hinter die Ohren schreiben!

Hier eine kurze Bemerkung:

Man macht unserer Partei häufig den Vorwurf, sie verstehe sich wohl auf die Kritik des Bestehenden, aber sie bleibe die Antwort schuldig, was anstelle des Bestehenden zu setzen sei; wir wüßten wohl zu zerstören, aber nicht wiederaufzubauen. Der Vorwurf ist ein unverdienter und nimmt sich besonders in dem Mund von Männern, die auf ökonomischem Gebiet das laisser faire, laisser aller frz., sinngemäß: Gehen lassen, wie es geht. Doktrin der Manchesterschule. predigen, gar komisch aus. Wer, wie unsere freihändlerischen Bourgeois, den Satz verficht, daß die Gesellschaft die höchstmögliche Vollkommenheit erreichen werde, wenn man die Menschen nur sich selber überlasse, sie in ihrem Kampf ums Dasein nicht durch äußere Einwirkungen und Hemmungen störe, der hat fürwahr nicht das Recht, von einer andern politischen Partei zu verlangen, sie sollt den Zustand, welchen sie erstrebt, in allen Details vorauszeichnen. Die menschliche Gesellschaft ist keine Maschine, die gemacht worden ist und von Zeit zu Zeit mechanisch repariert werden muß. Sie ist ein lebendiger Organismus, der wie eine Pflanze wächst; der gleich der Pflanze gedeiht, wenn er sich in gesunden, seiner Natur entsprechenden Bedingungen befindet; gleich ihr verkommt, wenn sein Wachstum durch schädliche Einflüsse gehemmt ist; und, gleich ihr, sich nur dann wieder erholen kann, wenn diese schädlichen Einflüsse entfernt werden. Die Entfernung der schädlichen Einflüsse ist die Heilung. Die Negation (Verneinung) des Schlimmen ist die Bejahung, die Feststellung des Guten. Das Leben ist die Negation des Todes. Die Geschichte ist eine permanente Negation; Negation der Vergangenheit und Gegenwart, des vergangenen und gegenwärtigen Zustandes. Und nicht bloß die Geschichte der Menschheit, sondern auch die jedes einzelnen Menschen, überhaupt jedes Organismus, ja jedes Dinges. Zerstören und Schaffen ist ein und dasselbe, wo es sich um die Zerstörung des Lebensfeindlichen handelt: das Schlechte zerstören heißt das Gute schaffen. Der Zerstörung des Lebensfeindlichen, soll sie gründlich und von dauernder Wirkung sein, muß dessen Kritik vorhergehen. Die Kritik hat das Schädliche zu zeigen, damit die Praxis es entfernen kann ...

[...] Genug. Ich glaube, in dem Bisherigen den versprochenen Beweis dafür geliefert zu haben,

»daß die Baseler Beschlüsse in dem Stand der Landfrage ihre vollste Berechtigung finden; und

daß das Geschrei gegen die Baseler Beschlüsse nur der Ignoranz oder bösem Willen entspringen kann«.

Es ist mir jetzt nur noch übrig zu zeigen, »daß unsere Partei, wollte sie die Baseler Beschlüsse verleugnen, ihre eigenen Prinzipien, ihr eigenes Programm verleugnen würde«.

Das Eisenacher Programm Gemeint ist das auf dem Eisenacher Kongreß 1869 angenommene Programm der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei. sagt im dritten Punkt des die allgemeinen Grundsätze enthaltenden Teils (II):

»Die ökonomische Abhängigkeit des Arbeiters von dem Kapitalisten bildet die Grundlage der Knechtschaft in jeder Form, und es erstrebt deshalb die sozialdemokratische Arbeiterpartei, unter Abschaffung der jetzigen Produktionsweise (Lohnsystem), durch genossenschaftliche Arbeit den vollen Arbeitsertrag für jeden Arbeiter.«

So deutlich als Worte es aussprechen können, ist hier ausgesprochen: erstens die negative Forderung, daß wir die jetzige (kapitalistische) Produktionsweise, mit dem ihr zugrunde liegenden Lohnsystem, das heißt der Ausbeutung der Arbeit durch das Kapital, abschaffen wollen; Ergänzung der 2. Auflage: und zweitens die positive Forderung, daß wir die genossenschaftliche Arbeit erstreben, die jedem in der sozialistischen Gemeinschaft, direkt oder indirekt, den vollen Ertrag seiner Arbeit sichert, ich sage »direkt oder indirekt«, um dem Mißverständnis vorzubeugen, als könne der »volle Arbeitsertrag«, d. h. ein volles Äquivalent der geleisteten Arbeit dem einzelnen Arbeiter in Gestalt von Lohn ausgezahlt werden. Dies würde die Beibehaltung des Lohnsystems bedingen, die Vermehrung und Verbesserung der Arbeits- und Bildungsmittel unmöglich machen und einen der Grundidee des Sozialismus widersprechenden Zustand der Ungleichheit herbeiführen – ganz abgesehen davon, daß die Arbeitsunfähigen zum Hungertod verurteilt würden, falls sie nicht mitleidige Seelen finden oder »Ersparnisse« gemacht haben. Der sozialistische Staat ist die Gemeinschaft aller zum Wohl aller – der Schwachen wie der Starken, der Arbeitsfähigen wie der Arbeitsunfähigen. Die für das Wohl aller, zur Befriedigung der körperlichen und geistigen Bedürfnisse der Gesamtheit notwendige Arbeit ist von allen arbeitsfähigen Gliedern der Gesellschaft zu leisten, die für eine gerechte Verteilung und zweckmäßige Verwendung zu sorgen hat. Nicht nur, was jeder an Kleidung, Nahrung, Wohnung bedarf, muß aus dem allgemeinen Arbeitsertrag bestritten werden, sondern auch alles, was zur Erhaltung, Vermehrung und Verbesserung der gemeinsamen Arbeits- und Bildungsmittel: Werkstätten, Maschinen, Eisenbahnen, Theater, Schulen, Museen, erforderlich ist. Es sind das Vorteile, die dem einzelnen nur durch die Gemeinschaft erwachsen und die er nur in der Gemeinschaft genießen kann. Das ist festzuhalten: »Wir wollen jedem den vollen Ertrag seiner Arbeit sichern« heißt also einfach: wir wollen eine Organisation der Arbeit, welche es unmöglich macht. daß nur ein Teil des Ertrags der Arbeit dem, der sie geleistet hat, zugute kommt, während der andere, größere oder geringere Teil in die Tasche eines sich Arbeitgeber, Meister, Fabrikant, Unternehmer, Pächter, Grundbesitzer, Gläubiger nennenden Individuums fließt, welches die Arbeit nicht geleistet hat und in sehr vielen Fällen überhaupt gar nicht arbeitet. Die jetzige Produktionsweise, welche wir abschaffen wollen, beschränkt sich aber nicht auf die Industrie, sondern herrscht auch in der Landwirtschaft, für welche die nämlichen ökonomischen Gesetze in Kraft sind wie für die Industrie. Die Ausbeutung der Arbeit durch das Kapital ist, wie wir gesehen haben, auf dem Gebiete des Ackerbaus nicht weniger allgemein und intensiv als auf dem Gebiete der Industrie – bei den Kleinbauern in Form von Hypothekenschulden und Wucherzinsen – beim Großackerbau in Form von Hungerlöhnen für den eigentlichen Produzenten; und die Erlösung durch genossenschaftliche Produktion ist darum für den ländlichen Arbeiter ein ebenso dringendes Bedürfnis wie für den städtischen Arbeiter. Daß zur Durchführung der genossenschaftlichen Produktion die Hilfe des Staates notwendig ist, da auf privatem Weg nur kleine, die Opfertätigkeit einzelner beweisende, im ganzen jedoch völlig einflußlose und unfruchtbare Versuche gemacht werden können, ist gleichfalls in dem letzten (10.) Punkt der »nächsten Forderungen« (III) des Eisenacher Programms ausgesprochen, und es ergibt sich somit, daß die Baseler Beschlüsse, weit entfernt, mit unserem Programm im Widerspruch zu stehen, nur dessen Konsequenzen für die landwirtschaftliche Produktion enthalten. In der längeren Abhandlung, welche unser Freund Bebel jetzt im »Volksstaat« veröffentlicht (»Gegen die demokratische Korrespondenz«), Bebels zehnteilige Artikelserie »Gegen die ›Demokratische Correspondenz‹«, die Programm und Haltung der Eisenacher Partei gegen kleinbürgerliche Angriffe verteidigte und weiterentwickelte, erschien im »Volksstaat« vom 9. Februar bis 16. März 1870. Noch im gleichen Jahr erschien diese erste theoretisch-programmatische Arbeit Bebels unter dem Titel »Unsere Ziele« als Broschüre. Vgl. August Bebel, Ausgewählte Reden und Schriften, Bd. 1, Berlin 1970, S. 59ff. wird dies des Näheren nachgewiesen und überhaupt die Landfrage mit großer Schärfe und Gründlichkeit erörtert, weshalb ich auch hier auf diese Ausführungen verweise.

Man hört vielfach die Behauptung aufstellen, die sozialistischen Ideen möchten wohl für die städtischen Verhältnisse, für die eigentliche Industrie passen, seien aber nicht auf die ländlichen Verhältnisse, auf die Landwirtschaft, anzuwenden. Das ist ein Irrtum, der in der unbestreitbaren Tatsache wurzelt, daß die ländliche Bevölkerung sich bisher den sozialistischen Strebungen gegenüber größtenteils entweder gleichgültig oder geradezu feindlich verhalten hat. Diese Gleichgültigkeit, wo nicht Feindschaft, beruht aber nur auf mangelnder Kenntnis der sozialistischen Grundsätze. Die Landbevölkerung wohnt zerstreut; die gesellschaftliche Reibung, die in den Industriemittelpunkten, in den Städten, stattfindet und geistige Funken hervorsprühen läßt, ist auf dem Land nur in geringem Maß vorhanden, wozu noch kommt, daß aus demselben Grund auch die Verbreitung neuer Gedanken auf dem Land weit schwieriger ist als in den Städten, namentlich den großen Städten, die darum allen Feinden des menschlichen Fortschritts, von Ludwig XIV., dem Urheber des berüchtigten »Der Staat bin ich«, bis herunter auf den preußischen Junker Bismarck, ein Dorn im Auge sind. Ebensogut könnte man sagen, die Politik sei nicht für die Landbevölkerung, denn es steht fest, daß das politische Leben auf dem Land durchschnittlich weit weniger ausgebildet ist als in den Städten.

Nicht nur ist der Sozialismus dem Landbau nicht antagonistisch (feindlich), sondern er ist, wie ich gezeigt habe, für seine Fortentwicklung geradezu unerläßlich! Und was die Verwirklichung des Sozialismus angeht, so ist sie für den Landbau sogar noch weit leichter als für die städtische Industrie. Die Gemeinde, das Dorf, ist eine natürliche Assoziation, Ergänzung der 2. Auflage: die Gemeinde überhaupt, ganz besonders aber die Dorfgemeinde. Im Wort Gemeinde liegt dies schon ausgedrückt. Gemeinde heißt Gemeinschaft, gemeinsames Wirken – es handelt sich nur darum, der Gemeinschaft, dem gemeinsamen Wirken hinlängliche Ausdehnung zu geben, dasselbe auch auf das wirtschaftliche Gebiet zu übertragen, von dem es durch den Kultus und die Kultur des Privateigentums verdrängt worden ist. Mit der Zeit wird unzweifelhaft mit dem Gegensatz zwischen Stadt und Land auch der Unterschied zwischen Stadt und Dorf, die Trennung von Industrie und Ackerbau verschwinden. Jedenfalls aber wird der Sozialismus an die heutigen Städte und Dörfer anknüpfen und die gesellschaftliche Neugestaltung dem Rahmen der vorhandenen Gemeinden anpassen müssen. Und in dem Dorf ist dies weit leichter als in der Stadt. Ohne nennenswerte Schwierigkeit – wenn die sich noch entgegenstellenden Vorurteile einmal überwunden sind – und mit vollständiger Schonung der bestehenden Eigentumsverhältnisse lassen sich die heutigen Dorfgemeinden in Assoziationen verwandeln, zum unmittelbaren und augenfälligen Vorteil aller Gemeindemitglieder. Die nämlichen Motive, welche bei allen Völkern und bei den hervorragendsten Denkern dem Land einen besonderen, es über Privateigentum erhebenden Charakter verliehen haben: die absolute Notwendigkeit des Landes für alle Menschen und die Einheit und Gleichartigkeit des Landes bei aller qualitativen Verschiedenheit der Bodensorten, erleichtern die Assoziation und machen sie bis zu einem gewissen Punkt selbst unter den heutigen Zuständen relativ leicht. Die Produkte des Landes, weil unentbehrlich zum Leben, sind des Absatzes sicher, während die Industrieprodukte zum Teil der Mode unterworfen und den verheerenden Wirkungen der Handels- und Industriekrisen ausgesetzt sind; und ein Zusammenwerfen der den einzelnen Besitzern gehörigen Grundstücke bietet bei der Natur des Landes weit geringere Schwierigkeiten als die sozialistische Organisation der verschiedenen Industriezweige, in denen der individuelle Besitz sich nicht so leicht gegenseitig abwägen läßt. Ergänzung der 2. Auflage: In verschiedenen Orten sind bereits mit bestem Erfolg Versuche in dieser Richtung gemacht worden. Die Bauern haben hier und da Ackerbaumaschinen auf gemeinschaftliche Kosten angeschafft und – namentlich aus dem westlichen Holstein sind mir Beispiele bekannt – Assoziationen für Land- und Viehwirtschaft gegründet. Freilich keine sozialistischen, im engen Sinn des Worts. Allein immerhin bilden derartige, auf dem Boden der herrschenden Eigentumsverhältnisse und sogar bis zu einem gewissen Punkt zur Konservierung der herrschenden Eigentumsverhältnisse gegründete Assoziationen den natürlichen Übergang zu echt sozialistischen Organisationen.

Es wäre leicht, die sozialistische Neugeburt der Gesellschaft detailliert auszumalen und an die Phantasie zu appellieren. Hierfür ist aber der Gegenstand zu ernst. Die angedeuteten Grundzüge und Umrisse genügen. Es reicht hin, daß die Unhaltbarkeit, die Gemeinschädlichkeit der bestehenden Zustände bewiesen ist und damit die Notwendigkeit der Umgestaltung. Die Notwendigkeit ist das Recht und die Pflicht. So notwendig es für den menschlichen Körper ist, daß der Krankheitsstoff ausgetrieben werde, so notwendig ist es für die menschliche Gesellschaft, sich von Systemen und Einrichtungen zu befreien, welche die Weiterentwicklung hindern, weil die Gesellschaft über sie hinausgewachsen ist. Der junge Aar der neuen Gesellschaft muß die Eierschale der alten Gesellschaft zerbrechen, oder er erstickt. Wie Marx es ausdrückt: »Die Konzentration der Produktionsmittel und die Vergesellschaftung der Arbeit erreichen einen Punkt, wo sie unverträglich werden mit ihrer kapitalistischen Hülle. Sie wird gesprengt.« Die Naturgesetze, welche uns in die heutigen Zustände hineingeführt haben, werden uns auch aus ihnen herausführen. Stillstand gibt es nur für den Ignoranten. Die Frage ist bloß, ob wir uns durch die zwingenden Verhältnisse voranstoßen lassen oder ob wir freiwillig und selbstbewußt voranschreiten wollen. Das Ziel liegt erkennbar da – der Weg ist uns noch teilweise verborgen –, im Voranschreiten werden wir ihn finden. Fehltritte, Abirrungen werden uns nicht erspart sein; aber die Notwendigkeit wird uns stets wieder auf den richtigen Pfad bringen. Wir Sozialdemokraten rühmen uns nicht der Unfehlbarkeit. Zugegeben, wir irrten in diesem und jenem Punkt, die Praxis wird alle Irrtümer rektifizieren; und jede Veränderung der herrschenden gesellschaftlichen Zustände ist eine Verbesserung. Die sicherste Bürgschaft einer gedeihlichen Zukunft und einer ruhigen, organischen Entwicklung liegt aber in dem Zusammengehen des arbeitenden Volkes in Land und Stadt.

Man hat uns häufig als eine ausschließliche Arbeiterpartei hingestellt, das Wort Arbeiter im engsten Sinne des Industrielohnarbeiters genommen. Eine Arbeiterpartei sind wir. aber nicht in diesem beschränkten Sinne. Ergänzung der 2. Auflage: Der Ackerbau ist so gut Industrie wie die Gewerbszweige, welche gewöhnlich unter diesem Namen begriffen werden. Und nicht bloß der Lohnarbeiter in Stadt und Land ist Arbeiter, sondern jeder, der nicht von der Ausbeutung fremder Arbeit lebt, also auch der Kleinbauer, der Kleingewerbetreibende, der zwar dauernd oder zeitweilig fremde Arbeit benutzt, jedoch nicht in dem Maße, daß er davon leben kann, ohne selber zu arbeiten. Wir sind eine Arbeiterpartei, im Gegensatz der Partei der Monopolisten der Arbeitsmittel. Die Arbeit ist geknechtet und ausgebeutet, solange die Arbeitsmittel nicht Eigentum der Arbeiter sind. Und Eigentum aller Arbeiter können sie nur sein, wenn sie Eigentum der Gesamtheit, des Staates, der Gesellschaft sind. Die Arbeit ist Menschenpflicht. Jeder Mensch soll arbeiten, und wer arbeitsfähig ist und nicht arbeitet, hat kein Recht zu leben. In der heutigen Welt aber ist der arbeitende Mensch unterdrückt, ausgebeutet, zum Elend verdammt; und der Faulenzer herrscht und schwelgt. Soll das so fortgehen? Will das arbeitende Volk ewig das Joch der Faulenzer tragen? Will es? Nein: kann es? Es kann nicht. Es kann nicht, wenn es nicht auf sein Menschenrecht, seine Menschenwürde und seine Menschenexistenz verzichten will. Aus den Reihen der städtischen Arbeiter ertönt schon der Donnerruf: »Tod der Not und dem Müßiggang!« Wie lange wird's dauern, bis er auf dem Land seinen Widerhall findet? Wir haben bisher vielleicht nicht genug für die Verbreitung der sozialdemokratischen Ideen unter der Landbevölkerung getan – die Schwierigkeiten der Propaganda mögen uns zur Entschuldigung dienen! Das Versäumte muß aber noch nachgeholt werden. Pflicht und Parteiinteresse schreiben es uns vor.

Wir brauchen die Landarbeiter und Kleinbauern, soll unser Ringen nicht ein hoffnungsloses sein. Der unheilvolle Gegensatz zwischen Stadt und Land, der bisher jede freiheitliche Bewegung gehemmt, vereitelt hat, muß aufhören. Das warnende Exempel Frankreichs ist nicht an uns verloren. Am 24. Februar 1848 stürzte Paris, die Stadt, den Thron des korrupten Bürgerkönigs; und neun Wochen später schickte das Land eine reaktionäre Nationalversammlung nach Paris, welche die neugegründete Republik untergrub und die Juni-Insurrektion zur Niederwerfung des sozialdemokratischen Industrieproletariats organisierte. Fünf und einen halben Monat nach der Junischlacht wählte das Land mit überwältigender Majorität Louis Bonaparte zum Präsidenten der Republik und bereitete dadurch den Staatsstreich vor, welcher drei Jahre später die Republik vollends beseitigte und Frankreich der bonapartistischen Räuberbande zu systematischer Ausplünderung überlieferte. Das Land, das sind die Bauern. Die französischen Bauern haben das Kaiserreich gemacht aus blinder Furcht vor dem städtischen Sozialismus, in der törichten Hoffnung, das Empire werde sie aus dem Elend reißen. Wohlan, sie sind aus dem Regen in die Traufe gekommen; die Säbeldiktatur, der sie in ihrer Angst vor den eingebildeten Schrecknissen des Sozialismus sich in die Arme geworfen, hat ihnen in Wirklichkeit die Übel gebracht, denen sie ausweichen wollten: Seit dem 2. Dezember 1851 hat die Verarmung des französischen Bauerntums infolge der schamlosen Mißregierung des Empire in furchtbar beschleunigter Progression zugenommen. Die Sozialisten hätten die Bauern aus den Händen der Wucherer, in denen sie sich jetzt winden, zu reißen gesucht, durch Anwendung des Assoziationsprinzips auf die Landwirtschaft und durch Staatskredit bessere Zustände angebahnt; das Kaiserreich saugt den Bauern die letzten Säfte aus – die Herren in den Tuilerien denken: Wenn es nur uns aushält! Wenn wir nur schlemmen und im Mark der Nation schwelgen können – après nous le deluge! (Nach uns die Sintflut!)

Nach Berichten aus Frankreich beginnt es dort in den Köpfen der Bauern zu tagen. Ich will wünschen, daß dem so sei, im Interesse Frankreichs und der Bauern! Gewiß ist: für die Bauern gibt's keine andere Rettung als im Sozialismus. Das rote Gespenst ist der Heiland. Gewiß ist jedoch auch, daß die Masse der französischen Bauern den Sozialismus noch immer mit einem geheimen Grauen betrachtet und daß die sozialistische Propaganda mit einem schwer zu überwindenden Mißtrauen zu kämpfen hat. Diesem Mißtrauen trugen die französichen Delegierten des Baseler Kongresses Rechnung, als sie gegen den Grundeigentumsbeschluß stimmten oder sich der Abstimmung enthielten. Ergänzung der 2. Auflage: Bei einem Teil der Vertreter kamen allerdings auch proudhonistisch-kleinbürgerliche Flärren hinzu: die naive Hoffnung, den Kleingrundbesitz durch scheinsozialistische Reformen von dem ihm jetzt aufklebenden Elend zu befreien – als ob dieses Elend nicht dem Wesen des Kleingrundbesitzes entsproßte! Wo das Prinzip falsch ist, gibt es keine Reform, können Reformversuche nur schädlich sein. Doch lassen wir das. Jedenfalls hatten die französischen Delegierten recht, vorsichtig zu sein. So tief eingewurzelte Vorurteile lassen sich nicht mit einemmal ausrotten; und ehe sie ausgerottet sind, erheischen sie Schonung, sollen nicht schlimme Folgen eintreten. Die Zeit und die Verhältnisse werden das ihrige tun. Gleiche Ursachen, gleiche Wirkungen. Der ländliche Arbeiter hat genau dasselbe Interesse wie der städtische Arbeiter; der Kleinbauer genau dasselbe Interesse wie der Kleinhandwerker und Kleinkrämer. Der ländliche Arbeiter ist Proletarier, der Kleinbauer wird es; jener ist Sklave des Kapitals, dieser Rekrut für die Armee der Sklaven des Kapitals – das ist der ganze Unterschied. Die städtischen Arbeiter und die Verständigen unter den städtischen Kleindhandwerkern und Kleinkrämern haben begriffen, daß ihre traurige Lage die Folge der heutigen Produktionsweise ist, und suchen dieselbe durch genossenschaftliche Produktion zu ersetzen. Die ländlichen Arbeiter und Kleinbauern haben bisher ihrer Mehrzahl nach diese Bestrebungen ihrer verkannten Brüder bekämpft, sich zu Werkzeugen des gemeinsamen Feindes hergegeben. Mögen sie das Selbstmörderische ihres Handelns einsehen! Der Tag, an welchem der ländliche Arbeiter und Kleinbauer dem städtischen Arbeiter und Kleinbürger die Hand reicht, ist der Tag der Befreiung beider. Nicht: Hie Stadt! Hie Land! sei die Losung, sondern: Hie Stadt und Land, brüderlich verbündet gegen die gemeinsamen Feinde der ehrlichen Arbeit!...


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