Franz Grillparzer
Studien zur Philosophie und Religion. Historische und politische Studien
Franz Grillparzer

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4. Zur Lehre vom Staate.

(1844.)

Im Staat geht es wie in der Welt: Wer nicht schwimmen kann, der ersäuft.

Der Staat ist eine Anstalt zum Schutz, nicht zur Versorgung. Helfen sollen die einzelnen. Was der Staat den Verhungernden gibt, muß er den Hungernden nehmen.

Der Staat kann nichts geben als Recht, denn sein einziges Mittel ist der Zwang.

Das Gesetz straft die Verbrechen, die Natur die Ungeschicklichkeit.


(1844.)

Daß der Staat eine Rechtsanstalt ist und die übrigen Zwecke der Gesellschaft nur nebenbei gehen.

Beweis. Als Staat gibt er Gesetze und erzwingt ihre Befolgung, als Gesellschaft überläßt er dem eigenen Ermessen die Benützung seiner Vorsorge.

Aus dem Gesichtspunkte des Staates als Anstalt zur Sicherung der Rechte ist die Strafe ein Mittel zur Abhaltung von Verbrechen. Als Mittel der Besserung gehört es zu den übrigen moralisch-politischen Zwecken der Gesellschaft.

Um vom Verbrechen abzuhalten, muß die Strafe oder vielmehr ihre Androhung einen starken Eindruck auf die Phantasie und die Sinnlichkeit machen. Der Kerker ist ein Uebel, das seine ganze Schrecklichkeit erst dem schon wirklich Eingekerkerten darstellt. Im Kerker kann der Verbrecher vielleicht gebessert werden, er wird gewiß für die Dauer seiner Haft unschädlich gemacht. Aber die Strafe will schon das erste Verbrechen verhüten. Auch der erste Ermordete hatte ein Recht auf den Schutz, nicht erst der mögliche zweite.

Der Abscheu vor der Todesstrafe ist nur eine Folge der Feigheit der neueren Zeit, die nichts Höheres kennt als das Leben. Der Soldat auf dem Schlachtfeld stirbt einen viel gräßlicheren Tod als der Verbrecher unter der Guillotine oder am Galgen. Die Schande der Hinrichtung trifft das Verbrechen und nicht der Tod. Derselbe Monarch, der mit Zittern und Thränen ein Todesurteil unterschreibt, erläßt ganz ruhig eine Verfügung, die einen Krieg zur Folge hat, der tausend Unschuldigen das Leben kosten kann.

Wer die Gesellschaft in ihrer Grundbedingung angreift, schließt sich selbst von der Menschheit aus, die ihre Grundbedingung in der Gesellschaft hat. Er macht sich selbst zum Tier und muß als Tier behandelt werden.


(1834.)

Die schwerste Aufgabe für jeden Staat- und Weltverbesserer ist offenbar, zu wissen, wie viel Dummheit und Schlechtigkeit in jeder menschlichen Anstalt notwendig gelassen werden muß. Denn das rein Verständige und Gute kann als Kollektivum schon darum praktisch nicht bestehen, weil so viele Unverständige und Schlechte oder doch Gemeine daran fördernd teilnehmen sollen.


(1836.)

Ihr leugnet die Souveränität des Volkes, weil der Mensch in einem gegebenen Staate geboren, als Unterthan auf die Welt kommt. Nun also, das Sklavenkind auf Cuba wird als Sklave geboren; ist darum die Sklaverei ein rechtliches Verhältnis? Das eine ist ein Faktum wie das andere. Und geht ihr bei einem auf die Rechtsgründe zurück, warum nicht bei dem andern?


(1838.)

Die Frage von der Volkssouveränität beruht auf einer Art Wortspiel. Die Souveränität setzt eine Einheit der Gewalt voraus und diese eine Regierungsform, so daß eigentlich nur die Regierung souverän ist und nie das Volk. Es ist damit wie mit der Berühmtheit. Der einzelne für sich allein ist nie berühmt, weil er es durch andere wird; aber er kann sich berühmt machen, und dann ist er es. So ist das Volk nie souverän, aber es kann sich einen Souverän geben, der es aber nur ist, weil man ihn dazu gemacht hat.


(1838.)

Die ihr gegen die Gefahren der Centralisation predigt und Städteordnungen, Kommunitäten, Intermediar-Körperschaften so unerläßlich findet zur Belebung der öden, mannigfaltigkeitslosen Staatsidee; euch möchte ich fragen: was hat denn Luther in der Religion gethan? Hat er nicht alle diese Kommunitäten der Heiligen, diese Innungen von Patronen und Schutzbefohlnen, diese Mannigfaltigkeiten einer abstrakten Unendlichkeit verworfen, ausgetrieben? Findet sich der Mensch im Uebersinnlichen ohne Marksteine und Grenzpfeiler so leicht zurecht, und im Faßlich-Körperlichen sollte es so schwer sein? Oder wäre der Revolutionismus nur da zu Hause, wo schon das Prinzip ihm widerspricht: im Glauben?


(1838.)

In manchen Ländern Europas faselt man noch von der Möglichkeit einer patriarchalischen Regierung, einem blind gläubigen Zusammenleben der Staatsbürger, einer unbewußt zufriedenen Selbstbeschränkung der Ansprüche der einzelnen. Die Möglichkeit läßt sich nicht ableugnen. Zahlt eure Staatsschulden, reduziert eure stehenden Heere auf das Drittel und eure Abgaben auf das Fünftel, mischt euch nicht in die Weltangelegenheiten, dann könnt ihr zu Hause allerdings einen Versuch machen. Die bisherigen gesteigerten öffentlichen Zustände aber bildet euch nicht ein, mit herabgestimmten Mitteln, die ungeheure Last, die ihr euch selber aufgebürdet, mit schlaffen Hebeln emporhalten zu können. Ihr wollt euern durch Bildung großgewordenen Nachbarn gleichstehen und doch in der Bildung zurückbleiben, ihr wollt tüchtige Beamte, aber keine Kenntnisse; Staatsmänner, aber keine Geschichte; Erfinder, aber keine Eigentümlichkeit; Krieger, aber keine Charakterstärke; Handel, aber keine Freiheit; Kredit, aber keine Wahl des Zutrauens. Vom Stumpfsinn fordert ihr die Früchte der Weisheit.


(1822.)

Der Despotismus Richelieus, Ludwig XIV., Friedrich II. und Joseph II. ist, mit Rücksicht aufs Ganze, bei weitem nicht von so verderblichen Folgen, als man sich gewöhnlich einbildet. Er ist dadurch ein notwendiges Mittelglied in dem seit Luther begonnenen Fortschreiten der Emanzipation der Menschheit, daß er fürs erste die Aristokratie gesprengt hat, welche, bei der Nähe und Unmittelbarkeit ihrer Ketten, der bürgerlichen Freiheit zu sprengen nie gelungen wäre.


(1822.)

Man hat als einen Einwurf gegen den Grundsatz der Gleichheit angeführt: die Natur selbst, indem sie die Menschen mit verschiedenen Gaben ausstattet, sei die erste Quelle der Ungleichheit. Gewiß! Aber eben weil es die Natur schon von selbst thut, laßt die Natur nur fortmachen und spart euere Gesetze!


(1823.)

Es ist lächerlich, wenn man behauptet: der Mensch sei von der Natur zum gesellschaftlichen Zustande bestimmt. Wenn die Natur das gewollt, so hätte sie uns als Teilwesen gebildet, mit einzelnen Fähigkeiten und Kräften, aus deren Vereinigung erst ein Zustand der Fortdauer und des Genusses möglich wäre. Das hat sie aber nicht gethan, sondern jeder Mensch steht als ein Ganzes da, mit allen Vermögen seines Bruders begabt und nur dem Grade nach verschieden. Jeder Mensch kann als Einzelwesen existieren. Obige Redensart ist überhaupt Unsinn. Die Natur will alles, was der Mensch kann.


(1839.)

Es ist schon darum Unsinn, von einem göttlichen Rechte zu sprechen, weil der Begriff von Recht die Idee einer Unvollkommenheit mit sich führt. Das Recht widerstreitet der moralischen Gesetzgebung, indem es das Prinzip des Egoismus über das der Liebe setzt; indes wir doch alle übereinstimmen, daß Gottes Wille gerade das Gegenteil sei. Das Recht ist eine Ausgeburt des Bedürfnisses und der Verschlechterung, daher menschlichen Ursprunges. Gottes Wort sagt: liebe deinen Feind; das Recht sagt: schlag ihn tot, wenn er dich beschädigt. Gott befiehlt: sei deinem Bruder hilfreich: das Recht erlaubt mir, meine Forderung einzuklagen, wenn der Schuldner darüber auch verhungern sollte. Es gibt keine göttlichen Rechte. Sagt man aber, das Recht sei von Gott, weil alles von Gott sei, nun denn, dann ist auch das Uebel und die Sünde von Gott, und wir wollen aufhören, ihn als den Heiligen zu preisen.


(1837.)

Der Staat hat keine Religion, aus dem einfachen Grunde, weil er alle hat.


(1852.)

Wenn man mir vom christlichen Staate spricht, so möchte ich die Gewalthaber fragen: Wenn man euch einen Backenstreich gibt, haltet ihr die andre Wange hin? Liebt ihr eure Feinde, oder schlagt ihr sie nicht vielmehr tot? Setzt ihr euern Vorteil dem eurer Nächsten (der benachbarten Völker) nach? Erlaubt ihr nicht dem reichen Gläubiger, den armen Schuldner auszupfänden, wenn er dessen Handschrift in Händen hat? Gebt ihr den Dürftigen, oder fordert ihr nicht vielmehr Steuern von ihnen? Wenn ihr nun als Staat gerade das Gegenteil von dem thut, was das Christentum lehrt, wie könnt ihr ein christlicher Staat sein? Die einzelnen mögen, können und sollen Christen sein, der Staat ist keine christliche, sondern eine weltliche, auf das starre Recht und den Nutzen gerichtete Anstalt. Er ist nur insofern christlich, als dieses mit dem Menschlichen zusammentrifft.


(1844.)

Der Sinn der Konstitutionen liegt nicht darin, daß das Volk im stande sei, sich am besten selbst zu regieren. Das ist aber höchst selten der Fall, sondern darin, daß jedermann das Recht hat, seine eigenen Angelegenheiten, gleichviel, ob gut oder schlecht, selbst zu verwalten.

*

Man bespöttelt die Konstitutionen, weil die Regierung nur zu häufig Mittel findet, ihren Anträgen eine Mehrheit zu verschaffen. Die Wirksamkeit der Konstitutionen ist aber nicht aus den Anträgen zu beurteilen, die wirklich zurückgewiesen werden, sondern aus denen, die sich die Regierung, der Zurückweisung im voraus überzeugt, gar nicht zu machen getraut.


(1844?)

Man erzählt sich, der König von Preußen gebe seinem Lande eine Konstitution. Das Ereignis wäre welthistorisch. Wichtig nicht bloß für Preußen, sondern für den ganzen Kontinent. In Bezug auf Frankreich wird dadurch eine Bresche gebrochen in die feindliche Protestation der absoluten Mächte gegen die dortigen Zustände, Die Julius-Revolution ist anerkannt, und Frankreich tritt in die Familie der übrigen Staaten ein. Die Konstitutionen der kleineren deutschen Länder werden jetzt erst eine Wahrheit. Solange die einzelnen Regierungen in ihrer Opposition gegen die Volksstimme sich durch eine überlegne äußere Macht geschützt sahen, mußte die Vertretung des Landes ohnmächtig bleiben und endlich zu einem Beirate herabsinken. Rußland ist von nun an der gemeinsame Feind. Oestreich, das seine dynastische Sicherheit in der Vereinzelung seiner Provinzen suchen zu müssen glaubte, wird bald einsehen, daß es gegen die Anziehungskraft von außen einer Schwerkraft nach innen bedürfe, und würde, bei der Auflockerung aller andern Verknüpfungsbande, diese nur in einer Verfassung finden. Wenn der König von Preußen seinem Volke eine gute Konstitution gibt, so ist Oestreich in zehn Jahren von heute konstitutionell.

Aber wohlgemerkt, wenn er eine gute gibt. Eine ungenügende würde schlimmer sein als keine. Streng genommen, ist der richtige Zeitpunkt schon versäumt. Bei seiner Thronbesteigung oder ein Jahr später würde jede Form mit Dank und Jubel aufgenommen worden sein. Jetzt ist das Land, oder vielmehr die Meinung, schon in Opposition getreten. Die Gabe ist nicht mehr ganz freiwillig, oder vielmehr sie ist erzwungen, nur weil der König ein Ehrenmann ist; wäre er's nicht, so stünde es ihm frei, einen König von Hannover zu spielen, und ich bin überzeugt, es wäre ihm nicht schwer geworden, die Volksstimme niederzuhalten, ja, zum Schweigen zu bringen.

Der diese Zeilen schreibt, ist kein unbedingter Freund der Konstitutionen, oder vielmehr er hält ihre erste Einführung für gefährlich. Der Reiz der Ungebundenheit nach langer Bevormundung hat sich schon manchen Pflegbefohlenen als verderblich gezeigt. Staatliche Grundveränderungen gleichen den chirurgischen Operationen: heilbringend für die Zukunft, verdoppeln sie das Uebel in der Gegenwart, und mehr als ein Patient ist schon am Wundfieber gestorben. Der richtige Gang für jede solche Veränderung wäre der der englischen Verfassung. Vom Geringen anfangend, durch das Bedürfnis vermehrt, im Gebrauche bestätigt, steht endlich das Ganze als ein notwendiger Organismus da, in dem selbst die Auswüchse durch den Zusammenhang gerechtfertigt erscheinen. Aber zu einer solchen Entwicklung aus dem Keime ist für Preußen der Zeitpunkt versäumt. Das Wenige genügt nicht mehr, man will etwas Fertiges, schon im Beginne Befriedigendes.

Woher nun den Bauplan für ein solches, nicht mehr natürliches, sondern Kunstprodukt nehmen? Die Vernunft allein genügt bei derlei praktischen Dingen nicht, das hat die französische Revolution der neunziger Jahre gezeigt. Also die Erfahrung, das schon anderwärts, zu andern Zeiten Geschehene – die Geschichte. Ich gestehe, daß mich eine Art Schauder bei diesem Worte anwandelt. Jeder Mensch erkennt sein Leben als eine Verkettung von Leidenschaften und Irrtümern, sieht dasselbe in dem Leben der andern vielleicht in verstärktem Maßstabe, und doch soll aus dem Gesamtleben der Menschheit, diesem Weltsystem von Irrtümern und Leidenschaften, das Wahre hervorgehen, die Wahrheit. Man spreche nicht von den unzweifelhaften ungeheuren Fortschritten, die trotz ihrer Verirrungen die Menschheit bis auf diesen Tag gemacht hat: denn dann müßte man ja vielmehr den gegenwärtigen Augenblick studieren, wo die Fortschritte schon gemacht sind, und nicht die Geschichte, wo sie erst zu machen waren.

Dieser geheime Schauder nimmt übrigens dem Studium der Weltereignisse nichts von seinem Werte; nur wird er mehr ein negativer: durch die Kenntnis dessen, wovor man sich zu hüten, als ein positiver: die Regel angebend für das, was zu geschehen hat.

Weiter, was ist denn Geschichte? Was gestern geschehen, ist für heute Geschichte, sowie, was heute geschieht, für morgen. Will man aber Geschichte im engern Sinne, als durch die letzten Folgen belehrend, auf jene Zustände beschränken, die bereits zum Abschluß gekommen sind, so mag man bedenken, daß nichts als abgeschlossen betrachtet werden kann, als was zu Grunde gegangen ist und eben deshalb nur eine negative Lehre darbietet. Die Entdeckung von Amerika und das Christentum sind noch heute nicht abgeschlossen, eben weil ihre Wirkungen noch fortdauern.

Nihil novi in mundo, sagt man. In der Welt geschieht nichts Neues. Der Satz ist ganz richtig, ebenso richtig als der andere: das Alte kommt nie wieder. Wer in der Zeit immer nur das Alte sieht, ist ein Pedant. Wer in ihr nur Neues erblickt, ist ein Dummkopf, und ich fürchte, daß meine lieben Landsleute, die von einer neuen Welt, einer neuen Litteratur, einer neuen Kunst faseln, sehr in dieses letztere Prädikament fallen. Das Alte unter immer neuen Umständen ist der ewige Gang der Welt. Wer die Geschichte richtig anwenden will, muß aus den neuen Umständen den alten Kern heraus erkennen und über den alten Bestandteilen die neue Zusammenfügung nicht übersehen. Das ist nicht leicht, und ein Geschichtskenner ist deshalb noch kein Welterfahrner. Durch diese Betrachtung wird das Maßgebende der Geschichte sehr ins Enge geführt und auf das unter gleichen oder vielmehr ähnlichen Umständen Vorkommende eingeschränkt.

Welche Geschichte soll also den Maßstab abgeben? Da läge als nächste: die Geschichte des eigenen Volkes, die deutsche. Nun fürchte ich sehr, daß die deutsche Nation allerdings Begebenheiten, wichtige, erhebende, großartige Begebenheiten aufzuweisen hat, aber keine Geschichte, insofern dadurch ein Zusammenhang der Ereignisse, eine Entwicklung nationeller Anlagen und Zustände bezeichnet wird. Namentlich kommt das, was wir jetzt suchen, das Merkmal der Freiheit, nur in den absurdesten Verzerrungen darin vor. Um auf die frühesten Zeiten zurückzugehen (denn später erscheint es nirgends mehr), gibt der Roman des Tacitus de moribus Germanorum keinen Anhaltspunkt, eben weil es ein Roman ist; daß es aber ein solcher ist, geht schon daraus hervor, daß seine Schilderung der Deutschen mit denen der übrigen römischen Schriftsteller, des Julius Cäsar, der Beschreiber der cimbrisch-teutonischen Kriege, ja mit denen des Tacitus selbst in seinen übrigen historischen Schriften durchaus nicht zusammenstimmt. Indes wir nach dem erstgenannten Werke uns die Deutschen als eine einfach verständige, sich selber maßgebende, patriarchalische Nation denken müssen, kommen sie sonst überall, ja in den Annalen des Tacitus selbst, als ein zügelloser, tumultuarischer, fast nur durch Wildheit tapferer Haufen, als eigentliche Barbaren vor. Der Hang nach Ungebundenheit ist allen Wilden gemein. Für die Freiheit aber ist da nichts zu lernen, wo der Begriff von Ordnung fehlt. Von da abwärts durch die Völkerwanderung, das Auftreten der Longobarden in Italien, der Franken in Gallien, der Sachsen in Britannien, beim Jornandes und Gregor von Tours, überall dasselbe Bild von roher Gewaltthat, Grausamkeit, ja Treulosigkeit und Verrat. Ja selbst mit der Thatkraft jener Völker ist es übel bestellt, die den Antrieb dazu aus der Wildheit schöpfen. Wir sehen dies, um der Deutschen zu geschweigen, bei den Skandinaviern, die bei ihrem ersten Auftreten in der Geschichte ihre deutschen Brüder an Heldensinn und eigentlicher Ritterlichkeit weit übertreffen, welchen Eigenschaften aber die Fortschritte der Civilisation nur zu bald ein Ende gemacht haben.

Die Geschichte des darauf folgenden Mittelalters ist eine Geschichte der fortschreitenden Knechtschaft, und die deutsche Reichsfreiheit hat mit der menschlichen Freiheit nichts gemein. Ueberhaupt möchte ich die Anpreiser des Mittelalters fragen: welche der verschiedenen Epochen dieses Zeitabschnittes scheint euch denn wünschenswert oder auch nur erträglich mit Rücksicht auf Freiheit oder sonst? Wo aber alle Teile schlecht sind, da ist das Ganze nicht gut.

Es bliebe uns daher nichts übrig, als in der Geschichte fremder Nationen Belehrung zu suchen, und da böten sich denn als stammverwandt zuerst die Engländer dar. Aber nicht alle Brüder sind sich ähnlich. Die Grundlage des englischen Charakters sind die Tüchtigkeit und die Beharrlichkeit. Nun fällt mir nicht ein, den Deutschen sowie den meisten andern Nationen Tüchtigkeit abzusprechen: aber wie steht es mit der Beharrlichkeit? Einerseits scheint freilich dieser Zweifel wunderlich, da man den Deutschen ein Beharren an dem Gewohnten seit dreihundert Jahren zum Vorwurfe macht; andererseits aber dürfte es mit dieser Beharrlichkeit ebenso gehen, wie wir oben mit der Tapferkeit gesehen haben, sie dürfte ein Ergebnis der Unkultur sein und mit den Fortschritten der Kultur sich verlieren. In der That auch, je tiefer wir auf der Stufenleiter der Bildung hinabsteigen, um so beharrlicher finden wir noch heutzutage den Deutschen, je höher wir aber dieselbe Leiter hinaufsteigen, um so veränderlicher. Betrachten wir zum Beispiel die Phasen der Litteratur in den letzten fünfzig Jahren. Man weise dieses Beispiel nicht als zur Sache ungehörig zurück. Denn einerseits wollen wir ja gerade die gebildeten Stände abschätzen, andererseits geht die Billigung und Mißbilligung in der Litteratur von der Urteilskraft aus, und von der Festigkeit des Urteils hängen zugleich alle praktischen Dinge ab.


(1839.)

Das juste milieu ist freilich ein Unsinn, wenn man es als die Mitte zwischen zwei Entgegengesetzten betrachtet; denn diese Mitte ist die Unbeweglichkeit, die Gleichgültigkeit, die Indifferenz. Sie muß nicht die Mitte zwischen Negation und Affirmation, sondern die Mitte zwischen der mindesten Stufe der Affirmation und ihrem Aeußersten sein. So ist die Mitte zwischen Tyrannei und Zügellosigkeit nicht die Freiheit, sondern die Gesetzlichkeit; und erst zwischen Gesetzlichkeit und Zügellosigkeit liegt mitten inne die Freiheit.


(1846.)

Es ist eigentlich lächerlich, von natürlichen (angebornen) Rechten zu sprechen; Recht ist nichts anders, als daß ich in irgend einer Kraftäußerung von andern nicht gehindert werden darf. Wie soll nun zur Natur des Menschen gehören, was nicht in ihm, sondern in andern liegt?

Horaz sagt sehr richtig: Das Recht entsteht aus dem Unrecht. Der Mensch bringt nichts auf die Welt mit als seine Persönlichkeit; die ist aber nicht sein Recht, sein Anspruch, sondern er hat sie, er ist sie selbst. Wer sich einen Eingriff darauf erlaubt, begeht ein Unrecht; denn er maßt sich etwas an, das einem andern gehört. Auf die äußern Dinge hat niemand ein Recht. Wenn ich aber Mühe darauf verwende und so von meiner Persönlichkeit etwas damit verbunden habe, darf letzteres von niemand angetastet werden, weil er mich sonst zu seinem Diener machen würde, wozu er keine Befugnis hat.


(1849.)

Der östreichische, konstituierende Reichstag glaubte seinem Verfassungswerke die Aufstellung von Grundrechten vorausschicken zu müssen, ein schon an sich bedenkliches Unternehmen, da derlei mehr der Gegenstand juridisch-philosophischer Untersuchung, als politischer Gesetzgebung ist. Da ist nun der erste Satz: alle Gewalt im Staate geht vom Volke aus. Mir kommt das vor, als ob man bei der Verfassung von Kriegsartikeln den Ausspruch an die Spitze stellen wollte: Die Stärke einer Armee beruht auf dem gemeinen Manne. Eine unzweifelhafte Wahrheit, da eine Armee ohne Feldherrn den Feind noch immer leichter zurücktreiben würde, als ein Feldherr ohne Armee. Nur wäre zu fürchten, daß dieser wahre Satz dem gemeinen Manne eine zu hohe Meinung von seinem Werte beibringen und dadurch dem Bedürfnis der Unterordnung und des Gehorsams, einer unabweisbaren Notwendigkeit, Schaden thun könnte. Weshalb dieser wahre Satz weit füglicher wegzulassen wäre.

Das vom Reichstage aufgestellte Grundrecht führt unmittelbar auf die Volkssouveränität zurück.


(1834.)

Ob es gut ist, daß die ersten Stellen im Staate dem hohen Adel zu teil werden? In Deutschland, ja. Denn in diesem Lande sind die Einsichtigen und Wissenschaftlichen zugleich unpraktisch und unschlüssig. Nur der Thor und der Aufgeblasene ist zugreifend und rasch; da aber im Staate doch notwendigerweise die wichtigen Geschäfte vorwärts gebracht werden müssen, so schicken sich die Vornehmen am besten dazu. In Frankreich und England ist das freilich anders. Ihre Unfähigkeit zu denken nennen die deutschen Großen: Takt, und gewissenlosen Leichtsinn: Entschlossenheit.


(1838.)

Bei Beurteilung der politischen Ereignisse kann als Regel dienen, daß hinter allem, was den Anschein des Unverfänglichen hat, ein geheimer Plan steckt, wogegen das, was planmäßig zu sein scheint, gewöhnlich keinen Hintergrund hat, als die vollkommenste Gedankenlosigkeit.

*

Die Diplomaten rangieren in geistiger Hinsicht mit den Weibern. Sie haben Verstand, aber es ist ein Weiberverstand.


(1861.)

Nichts wird in den menschlichen Dingen, namentlich in der Staatskunst und der Diplomatie, so häufig verwechselt, als die Verständigkeit und die Schlauheit. Sie unterscheiden sich darin, daß die Schlauheit nur das Gegenwärtige im Auge hat und Mittel sucht, das Nächstliegende zu Nutzen und Vorteil zu bringen, indes die Verständigkeit das Gegenwärtige aus dem Vergangenen herleitet und die wahrscheinliche Zukunft nicht aus dem Auge verliert. Die Schlauheit ist daher oft scharfsichtiger und fast immer geschickter, als ihr verständiges Gegenbild, eben weil sie einen engern Gesichtskreis hat und man Weniger leichter übersieht, als Viel. Nur zu oft aber entgeht ihr der kaum errungene Nutzen, und der Held von heute ist das Gespötte von morgen. Dazu kommt noch, daß dieser Fehler der Einsicht, denn das ist sie, fast immer mit Fehlern des Charakters und des Willens verbunden ist; vor allem Eitelkeit und Selbstsucht.

Genau genommen sind alle Greuel der Gegenwart nur dadurch entstanden, daß der Schlechtigkeit, der Unbesonnenheit und dem Unverstand von unten, von oben her statt dem Verstande nur die Schlauheit entgegengetreten ist. Louis Philipp, ein so verständiger Mann, als je auf einem Throne gesessen ist, wollte endlich auch den diplomatischen Schlaukopf spielen, und er ist darüber zu Grunde gegangen. Der Staatsmann Oestreichs, durch Schmeichelei verführt, knüpfte so viel Fäden an, daß er sich endlich selbst in sie verwickelte und den Staat an den Rand des Untergangs brachte. Wer wird den Wortführern der Ungarn die Schlauheit, ja die Geschicklichkeit absprechen? Ueber den Augenblick hinaus aber war alles Unsinn und Verrücktheit.


Ueber Lehr- und Lernfreiheit.

(1847.)

Ein vor kurzem verstorbener Monarch hat bei einer feierlichen Gelegenheit den Professoren einer Landesuniversität rundheraus erklärt: Ich brauche keine Gelehrten! Diesem Ausspruche hätten wir zwar entgegensetzen können: Wenn Ew. Majestät keine Gelehrten brauchen, so brauchen wir sie. Besagter Monarch aber, der einen zwar wenig ausgedehnten, in seiner Beschränktheit aber ganz richtigen Verstand besaß, hat etwas ausgesprochen, dessen Wahrheit nicht geleugnet werden kann: Der Zweck des Staates bei Errichtung und Erhaltung der Universitäten ist nicht die Bildung von Gelehrten.

Man gefällt sich zwar in neuerer Zeit, den Staat als den Inbegriff und die Wesenheit alles Anzustrebenden und menschlich Erreichbaren aufzustellen, wobei man sich aber anderseits ebenso lebhaft gegen jene Bevormundung von Seite des Staates sträubt, die aus einer solchen Ansicht notwendig hervorgehen müßte. Diese Ansicht und diese Bevormundung fand auch wirklich in den Staaten des Altertums statt, wo Fremder und Feind, oder wenigstens Fremder und Barbar, gleichbedeutende Ausdrücke waren. Wo der bestimmte Staat zugleich Quelle und Hüter alles Menschlichen ist, fällt alles Menschliche notwendig in seine Bestimmung und seinen Zweck. In neuerer Zeit aber, wo der Freizügigkeit die ganze Erde offen steht und man diesen oder jenen äußern Staat leicht für einen bessern und wünschenswertern erkennen könnte, als den eigenen, hat sich der Zweck des Staates auf das reduziert, was jeder leisten kann und muß, wenn er überhaupt ein Staat genannt werden soll: Sicherheit und, als an den Ort geknüpft, Förderung des materiellen Wohles. Die geistigen Interessen fallen dadurch nicht weg, aber sie werden dem Nutzen dienstbar, mit ihrem Ueberschuß reichen sie über die Grenzen des Staates hinaus und gehören der ganzen Menschheit.

Wenn daher der Staat Unterrichtsanstalten gründet, so hat er vor allem den praktischen Nutzen der Wissenschaften im Auge. Eine Theologie, die, statt die Religion zu unterstützen, ihre Grundfesten angriffe; eine Jurisprudenz, die den Standpunkt des Rechtes als einen dialektisch sich aufhebenden darstellte und das Verbrechen als einen Fehler im Schließen oder ein Unglück betrachtete; eine Medizin, welche, die Heilung außer acht lassend, sich mit naturwissenschaftlicher Spekulation abgäbe, hätten durchaus keinen Anspruch, in den Kreis seiner speziellen Aufgabe gezogen zu werden.

Man hat zwar schon den Namen Universität, universitas scientiarum, urgiert und daraus gefolgert, daß alles Wissenswürdige auf diesen Anstalten gelehrt werden müsse. Das war auch der Sinn und die Absicht bei Gründung der Universitäten in der letzten Hälfte des Mittelalters. Da es in jener Zeit außer den Klassikern und den theologischen Scholastikern keine Bücher gab, und auch diese nur in seltenen und kostbaren Exemplaren, so war das Vehikel der Bildung allerdings auf die Lehrstühle und den mündlichen Vortrag beschränkt. Gegenwärtig aber, wo die Litteratur als eine zweite Sündflut die Welt überschwemmt und man ein Wunder von Gelehrsamkeit sein kann, ohne je eine Universität besucht zu haben, stellt sich das Verhältnis ganz anders heraus. Das Wissen um des Wissens willen wird in praktisch vernünftigen Ländern der Buchdruckerpresse und dem Privatfleiße überlassen, und die Staatsanstalten beschränken sich auf den Unterricht als Vollendung der Erziehung und als Bildung für praktische Zwecke.

Im Gegensatz mit dieser in allen Ländern Europas geltenden Ansicht wurden nun in Deutschland die Universitäten auf die Gelehrsamkeit, auf die Befriedigung der Wißbegierde, um nicht zu sagen: wissenschaftlichen Neugierde, basiert. Mit dem Schimpfnamen der Brotstudien bezeichnet, traten die praktischen Fächer in den Hintergrund, und Lern- und Lehrfreiheit ward das Feldgeschrei der Schule. Was nun die Lernfreiheit betrifft, so »ist dafür gesorgt, daß die Bäume nicht in den Himmel wachsen«. Die Staatsanstalten fordern bei der Aufnahme eines Kandidaten strenge Fachprüfungen, und wer da seine Lernfreiheit nicht auf das zu Lernende gerichtet hat, fällt durch. Viel schreiender aber ist der Unsinn der Lehrfreiheit. Der Schriftsteller, der für die gelehrte Welt, auf jeden Fall für Männer schreibt, ist Preßgesetzen unterworfen, die seine Richtung kontrollieren und die schädliche bestrafen; der Professor aber, der die unerfahrne und widerstandslose Jugend vor sich hat, soll, verstärkt durch das Gewicht der Autorität und der Persönlichkeit, jede Verkehrtheit und jeden Unsinn in die empfänglichen Gemüter schleudern können. Auf welche Art die Lehrfreiheit zu beschränken sei, gehört nicht hierher – auf keinen Fall durch die Polizei – daß sie aber in ihrer ganzen Ausdehnung nicht bestehen könne, leuchtet ein.


(1844.)

Man spricht so viel von der Lehrfreiheit, als ob ihr Palladium darin bestände, daß jeder Professor von der Kanzel das verrückteste Zeug vortragen dürfe. Der Professor kann aber auf zweierlei Art lehren: durch Bücher für die gelehrte Welt und durch den Vortrag für die Schüler. Die Freiheit der Lehre in Schrift und Büchern soll und muß unbeschränkt sein. Die Freiheit aber von der Kanzel, durch die Autorität des Lehrers unterstützt, jungen widerstandslosen Gemütern destruktives und albernes Zeug in den Kopf zu setzen, kann und soll überwacht werden. Hier ist von keinem Zwang die Rede; denn es wird niemand gezwungen, Professor zu werden.


Ueber die Aufhebung der Zensur.

(1844.)

Als Motto zur Abhandlung über die Zensur: Ἄσσα δε σφι ποιεῖν οὐκ ἔξεστι οὐδὲ λέγειν ἔξεστι. Herodot I. 138.

(1839.)

1.

Diejenigen, welche gegen die Zensur zu Felde ziehen, stellen an die Spitze ihrer Beweisführungen gewöhnlich den Satz: Der Mensch habe das Recht zu sagen, was er denkt. Dieses Recht hat er aber nicht. Wenn er etwas Unrechtes, etwas Verkehrtes, allgemein Schädliches denkt, so hat er ebensowenig das Recht, es zu sagen, als es zu thun. True words are things sagt Lord Byron; Worte sind Sachen. Wer die Wahrheit dieses Ausspruchs bezweifelt und seine eigenen Worte nicht für Sachen, für Verpflichtungen nämlich hält, nach dem Gesagten auch zu handeln, ist ein Tropf, von dem nicht die Rede sein kann. Aber auch nach ihrer Wirkung auf andere sind Worte Thaten. Wer zum Verbrechen auffordert, wird als Teilnehmer des Verbrechens angesehen und bei Volksaufwieglungen z. B. bestraft man den Aufwiegler durch Reden mit Recht schwerer, als den irregeleiteten Haufen, der nur die plumpen Hände zur Ausführung hergibt. Ja, die Verteidiger der vollkommenen Rede- und Schreibfreiheit widersprechen sich selbst, indem sie zugeben, selbst fordern, daß man für geäußerte Meinungen hinterher vor Gericht gezogen und bestraft werden könne. Wer aber nur thut, wozu er ein Recht hat, kann dafür nie bestraft werden. Es gibt also kein Recht, immer und auf jede Weise zu sagen, was man denkt, oder kürzer ausgedrückt: was ein Biedermann nicht denken sollte, darf er auch nicht sagen.

Diesen Anhaltspunkt aufgegeben und die Zurechnungsfähigkeit geäußerter Meinungen zugestanden, argumentiert man weiter: in der Zensur sieht sich die richterliche Gewalt in ihrer natürlichen Ordnung verkehrt. Allerwege straft man sonst Uebertretungen nur, wenn sie erst begangen sind; hier aber geht die Strafe dem Vergehen voraus, was widersinnig und empörend sei. Aber einerseits ist die Zensur keine Strafe, sondern nur eine Abhaltung; dann ist der werkthätige Vorsatz zu schaden schon durch die Vorbereitung zum Druck konstatiert, wie der Uebelthäter, dem man das Gewehr vor dem Abdrücken entreißt, eben auch dem Gesetze verfallen ist, nicht bloß der, der abgedrückt und getroffen hat. Endlich besitzt der Staat außer der richterlichen auch unbezweifelt noch eine andere, die Polizeigewalt nämlich, welche Verbrechen verhütet, die der zu spät kommende Richter nur bestrafen kann.

Nicht bloß in litterarischen, in vielen andern Dingen wird die persönliche Freiheit im Wege der Prävention zum Wohl aller und mit allgemeiner Billigung beschränkt, das Tragen heimlicher Waffen, an sich unverfänglich, ist untersagt. Der Verkauf vieler Stoffe, Künsten und Gewerben unentbehrlich, aber in verkehrter Anwendung dem Menschenleben als Gift verderblich, findet sich heilsamer Einschränkung unterworfen. Und so bei vielem. Wollte Gott, es wäre möglich, alle Vergehen zu verhüten, statt sie hinterher zu bestrafen! In den meisten Fällen der Rechtsverletzung ist ein solches Zuvorkommen unmöglich, bei Preßvergehen ist es möglich. Eine gute und vernünftig verwaltete Zensur wäre der Idee nach ein Heil für die Menschheit.

Wohlgemerkt, der Idee nach! Es gibt aber viele Dinge, die der Idee nach vortrefflich, in der Wirklichkeit aber unausführbar sind. Um ein Beispiel von den Regierungsformen zu nehmen, so sind vor der Vernunft eigentlich nur zwei vollkommen zu rechtfertigen. Die Wahlmonarchie, wo der Weiseste und Beste gewählt wird, die anderen zu regieren, und die Republik, wo jeder eine Stimme hat in dem, was jeden angeht. In der Ausführung aber zeigen sich gerade diese beiden Formen als die gefährlichsten und, in Europa wenigstens, fällt es keinem vernünftigen Menschen ein, nach ihnen zu begehren.

Wie wenn es mit der Zensur ebenso wäre? Wenn die ihr zu Grunde liegende, ihre Zulässigkeit bedingende Idee, außer der Möglichkeit der Ausführung läge? Bedenkt selbst, ihr Lenker der Völker und Geschicke! Ihr stellt der Preßpolizei die Aufgabe, zu fördern, was nützlich, und abzuhalten, was schädlich ist. Nützlich und schädlich für wen? Für die menschliche Gesellschaft? Für den Staat im allgemeinen oder den eurigen? Wenn letzteres, so dürfte ein Staat nur völlig schlecht eingerichtet sein, damit die Zensur alles Schlechte erlauben und alles Gute verbieten müßte. Sie hätte in Amerika die Sklaverei zu verteidigen, in der Türkei das Recht des Sultans, täglich sieben Menschen ohne Grund hinrichten zu lassen, in den Bezirken des Dalai Lama – doch genug der Beispiele! Aber unsere Staaten sind gut eingerichtet, werdet ihr sagen. Dann vereinfacht sich die Frage, und die Zensur hat zu erlauben was wahr, und zu verbieten, was falsch ist. Ueberhaupt läßt sich eine andere Aufgabe der Zensur nicht denken, als diese letztere. Wem das Wahre schädlich ist, der mag nur sich ändern und nicht das Wahre, und wer nur durch das Falsche bestehen kann, der gehe mit den Wölfen auf den Raub und bleibe fern von der menschlichen Gesellschaft. Wahr also und falsch! Nun hat es aber ganze Zeitalter gegeben und gibt noch jetzt ganze Völker, in denen nicht ein einziger Mensch lebte und lebt, der ein sicheres Urteil über das Wahre gehabt hätte. Wer weiß, was wahr ist? Wir! werdet ihr sagen. Ich muß euch das als guter Bürger zugeben; denn ihr besitzt die Unfehlbarkeit, wenn nicht der That doch dem Rechte nach. Aber übt ihr selbst die Zensur aus? Habt ihr Zeit und Lust, die unzählbaren Werke zu durchgehen, die das geschäftige Europa jährlich auf den literarischen Markt bringt? Sagt nicht, daß ihr an eurer Statt die Weisesten und die Besten mit dem Geschäfte beauftragen wollt! Die Weisen haben etwas anderes zu thun, als im Auskehricht der Tageslitteratur nach einzelnen Körnern von dem zu suchen, worin selbst die Ausbeute aller Jahrhunderte ihnen nicht genügt: die Wahrheit, und die Guten würden vor der ungeheueren Verantwortlichkeit zurückschaudern, durch ein Versehen die Welt um einen Gedanken zu berauben, der vielleicht der Schlüssel zu längst gesuchten Wahrheiten ist. Ihr müßt daher auf der Leiterstufe der Kapazitäten immer tiefer herabsteigen, bis ihr Subjekte findet, die anmaßend oder gewissenlos genug sind, um sich als Beschließer und Kerkermeister in der Welt der Geister gebrauchen zu lassen. Reinhold, selbst ein tüchtiger Denker, hat gestanden, daß er Kants Kritik der reinen Vernunft siebenmal durchstudiert, bis er den richtigen Sinn aufgefaßt zu haben glaubte, und Hegel klagte auf seinem Todbette, daß keiner seiner vieljährigen Schüler ihn ganz verstanden hätte. Ihr aber führt euern Zensoren die Bücher und Werke karrenweise zu.

2.

Nichts hat sich in neuerer Zeit allgemeiner gemacht, als die Invektiven gegen die Zensur. Ich bin nun gar kein Freund dieser Anstalt, aber die Gründe, die man dagegen anführt, scheinen mir höchst ungeschickt gewählt. Im ganzen gehen sie gewöhnlich da hinaus: Die Zensur sei eine Beschränkung des Rechtes jedes Menschen, seine Meinung zu sagen.

Nun finde ich aber eine Meinung, die nicht Lust hat, sich durch Handlungen zu bekräftigen, eine höchst läppische Sache; die Handlungen finden wir aber allerwege beschränkt. Die Gesellschaft, das Wohlergehen aller hängt von dieser heilsamen Beschränkung ab. Wenn nun Meinungen, da sie den Willen bestimmen, zu Thaten führen, und gewisse Thaten verboten sind, warum nicht auch die Meinungen, der Anlaß dazu? Sollte wirklich jedermann das Recht haben, seine Meinung zu sagen? Auch wenn sie schädlich, zum Bösen verlockend, sittenverderbend, das Gute verlachend, heilsame Beschränkungen angreifend wäre? True words are things, sagt Byron, »Worte sind Dinge,« und ich glaube, er hat recht.

Im weitern Verfolge sehe ich nun auch, daß diese Verteidiger der Meinungsfreiheit allerdings ein Recht zugeben, schädliche Meinungen hintanzuhalten, aber nur durch Strafe nach der Begehung (Veröffentlichung). Aber dann hat ja die Meinung schon schädlich gewirkt, man sperrt den Stall zu, wenn das Pferd gestohlen ist. Dasselbe, werdet ihr sagen, ist der Fall bei den Handlungen. Man bestraft keinen als Dieb, als wenn er schon gestohlen hat. Selbst der Mörder wird erst als ein solcher behandelt, wenn die daliegende Leiche keinen Zweifel über seine Verschuldung mehr übrig läßt. – Aber wäre es für die menschliche Gesellschaft nicht unendlich besser, wenn man die That verhüten könnte, statt sie zu bestrafen? Seht selbst zu, ob nicht die Freiheit unschuldbarer Handlungen, eine Freiheit, die ebenso unzweifelhaft ist, als die der Meinungen, in hundert Fällen von vornherein beschränkt wird? Man erlaubt, Gifte, der Arzneikunst und manchen Gewerben unentbehrlich, nur unter Vorsichten zu verkaufen. Das Tragen verborgener Waffen, auch als Schutzmittel, ist verboten. Hazardspiele, dem Besonnenen ein unschuldiges Vergnügen, werden nicht gestattet. Ausweislose Menschen sehen sich einer lästigen Aufsicht unterworfen. Die Verirrungen mancher Genüsse nicht nur moralisch gemißbilligt, sondern auch durch gesetzliche Abhaltungen hintangehalten. Dieser Präventionszwang, diese verhütende Zensur der Handlungen würde zum Besten der Gesellschaft bis zum eigentlichen Unmöglichmachen des Verbotenen gehen, wenn es bei Handlungen nur möglich wäre. Aber bei Schriften, bei Druckwerken ist es möglich. Sagt selbst: wäre es nicht ein Glück für die Menschheit und die Litteratur, wenn durch eine gute Zensur jedes unzweifelhaft schlechte, jedes verderbliche Werk vor der Verbreitung schon im Keime zerstört würde?

Es soll also eine Zensur bestehen? – Ja, eine gute. Da aber eine gute Zensur nicht möglich ist, eine schlechte aber verderblicher als keine, darum keine; aber nur darum.

Was nun eine gute Zensur betrifft, so müßte diese die gewöhnliche Frage: ist dies Werk, ist diese Meinung schädlich oder nicht schädlich? vor allem so umstellen: ist diese Meinung wahr, oder ist sie falsch? Denn wäre sie wahr und doch schädlich, so mag sich dasjenige ändern, dem das Wahre schädlich ist, denn es ist schlecht, das Wahre aber die Quelle alles Guten. Zum Schutz des Schlechten aber, weil es einmal besteht, das Wahre und das Gute abhalten, ist der größte Frevel, dessen die menschliche Natur sich teilhaft machen kann.

Die Zensur soll also nur das Wahre (in Künsten das Schöne, was nach den verschiedenen Gesichtspunkten eins und dasselbe ist) zulassen, das Falsche und Schlechte aber verbieten. Nun frage ich: gibt es nicht ganze Länder, hat es nicht ganze Jahrhunderte gegeben, wo nicht ein Mensch lebte, der das Wahre und das Schöne in allen seinen Formen unter allen Umständen zu erkennen fähig gewesen wäre? Ja hat, solang das ganze Menschengeschlecht besteht, nur ein Mann gelebt, der diese Unterscheidungsgabe sich in allen Fällen hätte zutrauen können? oder auch nur annähernd? Glaubt ihr, die ausgezeichneten Männer, die man noch allenfalls als Surrogat solcher Schiedleute zugeben könnte, würden, statt selbst das Wahre zu suchen und das Schöne darzustellen, sich der geisttötenden Mühe unterziehen, die endlosen Akten des wunderlichen Prozesses zu durchlesen, dessen Ergebnis die Bildung, die Wahrheit ist, um bei jedem prägnanten Falle zu sagen: mir scheint das so, mir scheint das anders, abzuurteilen aber fühle ich mich nicht berufen. Und wenn diese sich zurückgezogen haben, was bleibt euch übrig, als zu Mietlingen und Lohnknechten zu greifen, die wahr nennen, was bisher für wahr gegolten hat, und falsch, was sie nicht verstehen. Und diesen nun vertraut ihr die köstlichsten Güter der Menschheit an, das Wahre, das Gute, das Schöne?

Es kann keine Zensur geben, weil es keine Zensoren gibt.


Ueber Denk-, Rede-, Schrift- und Preßfreiheit.

Von Clemens Hügel.Wien 1847.

Hier ist nun ein Buch, welches dem Inhalte nach abscheulich, der beweisenden Form nach absurd und der Stellung nach, die sich der Verfasser gegenüber der ganzen gebildeten Welt gibt, unverschämt genannt werden muß. Vielleicht ist aber der Mann nicht so schlimm, als er scheint. Einzelne Stellen im Buche deuten sogar darauf hin. Verwechslung der Zufälligkeit der Presse mit ihrer Wesenheit; mit der Muttermilch eingesogene Vorurteile, unter denen eine verkehrte Religiosität obenan steht, endlich die Beistimmung und Aneiferung bereitwilliger Tischfreunde lassen eine mildere Deutung zu.

Ich stelle mir den Verfasser als doktrinäres Ichneumon irgend eines diplomatischen Krokodils vor, das als solches die Obliegenheit hat, die Handlungen, die sein Herr und Meister aus Hochmut, Rechthaberei oder irgend einer andern Leidenschaft in die Welt schickt, hinterher zu rechtfertigen und so seine Nahrung zu finden, indem er dem Krokodil die Zähne reinigt. Das geschieht nun am besten durch die Phrase, die voraussetzt, was erst zu beweisen wäre und in möglichst runden Sätzen, zum bequemen Gebrauch des hohen Gönners die bildliche Aehnlichkeit für logische Gleichheit nimmt.

Einer solchen Phrase begegnen wir schon im Motto: »Was wächst, macht kein Geräusch.« Allerdings! Aber auch was verfault, macht keines, bis endlich alle innern Teile gelöst sind und das Aeußere mit einem Krach zusammenstürzt. Uns dünkt, als ob in den Gegenden, in denen der Verfasser lebt und schreibt, vor ganz kurzem bedeutende »Krache« dieser Art gehört worden wären.


(1821.)

Wollte Gott, Gedrucktes und Geschriebenes hätte so viel Einfluß auf die Menschen, als die Regenten und ihre Zensoren fürchten! Bei den unzähligen guten Schriften, die wir haben, müßte dann die Welt schon lange besser geworden sein, als sie ist.


(1852.)

Die Regierung soll durch die Presse ebensogut belehrt werden, als die Privaten, also kann die Regierung auf die Presse keinen Einfluß ausüben.


(1835.)

Wenn Gans in seinen juridischen Schriften von der Jury spricht, sagt er: sie stelle das Gewissen des Angeklagten vor. Was heißt das? sein wirkliches konkretes Gewissen? Damit dürfte selten ein Ausspruch der Jury übereinstimmen. Oder das Gewissen überhaupt? Dann ist es aber nicht sein Gewissen und da die Bezeichnung Gewissen immer einen Bezug auf das eigene Subjekt hat, so sagt das Wort in dieser Ausdehnung gar nichts und fällt mit der allgemeinen Meinung zusammen. Die Leerheit der Annahme zeigt sich, wenn darauf weiter fortgebaut und gefolgert wird, daß ein Ausspruch der Jury durchaus Einstimmigkeit fordere wie in England, und nicht sich mit Stimmenmehrheit begnügen könne, wie in Frankreich geschieht. Jede Einstimmigkeit unter Menschen beruht, mit wenigen Ausnahmen, auf einer Täuschung und wird nur durch direkten oder indirekten Zwang zuwege gebracht. Was ist denn also die Jury? Sie vertritt die Stelle oder ist vielmehr die intima convictio judicis, auf die gräßlicherweise im rein richterlichen Wege keine Rücksicht genommen wird, so daß der Richter sich gezwungen sehen kann, einen Angeklagten zu verurteilen, den er innerlich für unschuldig hält.


(1837.)

Amerikanische Zustände von Tocqueville.De la démocratie en Amérique, Paris 1835. Nordamerika größtenteils von englischen Sektierern bevölkert. Daher in den alten Gesetzen auch Sünden bürgerlich bestraft: Unzüchtige Reden, Faulheit, Trunkenheit. Gleichheit der ersten Ansiedler.

»Die Jury, die vor allem eine politische Institution ist.« – »Das ist die große Bedeutung dieser Institution, die richterliche Seite ist dagegen halb Nebensache.« – »Die Jury verbreitet in allen Klassen . . . den Begriff des Rechts. Sie lehrt die Menschen Billigkeit zu üben.« Das ist der Punkt! Nur eine Jury kann billig sein; der Richter darf es nicht.


(1837.)

Gans (Rückblicke auf Personen und ZuständeBerlin 1836. beschuldigt die Franzosen des Hanges zur Abstraktion. Nicht daß ich wüßte! Aber ihre Vorliebe zum Allgemeinen ist doch gewiß. Wird denn aber das Allgemeine nur auf dem Wege der Abstraktion erzeugt und nicht auch durch Induktion?

Das letztere dürfte ihr Fall sein.



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