Eduard Duller
Die Jesuiten, wie sie waren und wie sie sind
Eduard Duller

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Achtes Kapitel.

Von der Aushebung des Jesuitenordens.

Der Ruf der Handelsgeschäfte und der ungeheuren Reichtümer des Ordens erregte im achtzehnten Jahrhundert Eifersucht gegen denselben, und die grenzenlose Macht, welche er errungen hatte, noch vielmehr aber die Art, wie er dieselbe benutzte, brachte endlich einen Unwillen hervor, welcher um so leidenschaftlicher losbrach, je länger er niedergehalten worden war. Die Freiheit des Einzelnen, sowie die Würde der Menschennatur überhaupt, die Majestät der Könige und die Entwicklung der Völker, zwei Jahrhunderte lang von dem stolzen Orden bedroht oder in schmählicher Dienstbarkeit gehalten, verlangten Gerechtigkeit. Das achtzehnte Jahrhundert gab sie und hielt in Stürmen und Wettern ein furchtbares Gericht. Die hellsten Geister der verschiedenen Nationen, besonders Frankreichs und Deutschlands, hatten durch die Macht der Presse die Grundpfeiler der Glaubenstyrannei untergraben; die Philosophie half dabei mit dem scharfen Spaten des Zweifels; Witz und Spott öffneten zum Teil auch den unteren Klassen des Volks die Augen; wild und unbändig stürzte die gesunde Lebenskraft desselben, wie ein Löwe aus seinem Kerker hervor und konnte nicht satt werden, sich für alle Schmach und Unbill endlich zu entschädigen. Aber eigentlich war es doch nur die Politik, welche in dem Jahrhundert des Absolutismus den Ausschlag gab.

Der erste Wetterschlag, welcher den stolzen Orden traf, kam von Rom. Das Papsttum konnte nicht länger im Unklaren über die Stellung des Ordens sein; es überzeugte sich, daß derselbe schon längst nicht mehr sein Beschützer, sondern sein Beherrscher geworden war. Da beschloß der Papst Benedikt XIV. die jesuitische Macht in die Grenzen zurückzuweisen, welche sie stolz überschritten hatte; es war ein schwieriges Werk und erforderte ebensoviel Klugheit als Charakterstärke. Benedikt XIV. begann es 1741, indem er eine Bulle erließ, in welcher er allen Geistlichen ohne Unterschied jede Art von Handelsgeschäften verbot. Damit waren nun besonders die Jesuiten gemeint. Sie durften selbst solche Handelsgeschäfte, welche Laien begründet und an sie vererbt oder verschenkt hatten, nicht mehr betreiben, ebensowenig irgendwelche mit Produkten ihrer Besitzungen, weder im eignen Namen, noch unter dem ihrer weltlichen Angehörigen, welche ihnen Rechenschaft ablegten. In demselben Jahre erließ Benedikt XIV. eine andere Bulle, worin er den Jesuiten – bei Strafe des Bannes – verbot, Indianer zu Sklaven zu machen und als solche zu behandeln; der König Johann V und die Bischöfe von Portugal sollten für die Vollstreckung dieser Maßregeln sorgen. Die Jesuiten widersetzten sich denselben heftig bis zum Tode des bigotten Königs (1750).

Als hierauf sein Sohn Joseph Emanuel den Thron bestieg, kam ein Mann von ausgezeichneten Gaben und von festem Charakter, Joseph von Carvalho, Marquis von Pombal, an die Spitze der Staatsgeschäfte Portugals. Pombal betrachtete den traurigen Zustand Portugals als eine Folge der Jesuitenherrschaft und war überzeugt, daß langsame Verbesserungen nichts fruchten würden, sondern daß nur durch einen völligen Umsturz derselben eine neue Entwicklung des Staatswesens, des Nationalwohlstandes und des Nationalgeistes möglich sei. Deshalb ergriff er gewaltsame Maßregeln. Dabei konnte nun manche Ungerechtigkeit nicht ausbleiben, und noch viel weniger der Haß der angegriffenen Jesuiten, deren Einfluß am königlichen Hofe noch immer sehr bedeutend war. Sie benutzten denselben natürlicherweise aufs eifrigste, um ihre bedrohte Existenz zu retten. Pombal begann seine Reformen mit der Erziehung und dem Unterricht; er berief fremde Lehrer auf die Universität Coimbra, errichtete neue Schulen, und entzog den Geistlichen die Bücherzensur. Mit stillem Grimm verfolgten die Jesuiten alle diese Maßregeln. Bald aber kam eine Gelegenheit zum offenen Ausbruch des Kampfes mit den Jesuiten; es war folgende: Spanien und Portugal stritten sich um den Besitz der Kolonie San Sagramendo in Südamerika, und schlossen endlich (1750), um diesen Streit zu schlichten, einen Vertrag ab, in welchem Portugal jene Kolonie an Spanien abtrat, dafür aber durch einen Teil von Paraguay entschädigt werden sollte, über welchen die Jesuiten herrschten. Da weigerten sich nun die Jesuiten aufs bestimmteste, jenes Land an die Krone abzutreten, setzten es in Verteidigungszustand und riefen ihr Volk zu den Waffen. Es entstand ein Krieg, und die Eingeborenen leisteten den vereinigten Heeren Spaniens und Portugals bis zum Jahr 1758 kräftigen Widerstand, bis endlich der Tauschvertrag selbst 1761 zurückgenommen wurde. Durch dieses Ereignis bekam der Staatsminister Pombal freien Spielraum für die Ausführung seiner kühnen Pläne gegen die Jesuiten, welche mittlerweile allen ihren Einfluß aufgeboten hatten, um ihn zu stürzen. Pombal erwirkte 1757 vom König einen Befehl, daß die Jesuiten den königlichen Palast zu verlassen und alle Beichtvater- und Lehrerstellen niederzulegen hatten. Zu gleicher Zeit wurde der Papst aufgefordert, den Jesuitenorden von allen eingeschlichenen Mißbräuchen zu reinigen und in seine alten Grenzen zurückzuweisen. Benedikt XIV. schickte hierauf den Kardinal Saldanha mit Vollmachten nach Portugal; dieser untersuchte den Orden und verbot dessen Mitgliedern allen Handel, während der Patriarch von Portugal ihnen streng untersagte, in seiner Diözese zu predigen und Beichte zu hören. In demselben Jahre, als dies vorging, geschah ein Mordversuch gegen den König, während dieser des Nachts ausfuhr. Dieses Ereignis gab nun völlig den Ausschlag. Pombal, welcher die Jesuiten im Verdacht der Teilnahme am Mordversuch hatte, setzte einen außerordentlichen Gerichtshof zusammen, und dieser erklärte 1759 viele Adelige des Verbrechens für schuldig, und die Jesuiten, auf rechtliche Vermutungen hin, für Anstifter und Mitwissende desselben. Die Adeligen wurden hingerichtet, zahlreiche Jesuiten, worunter die Väter Malagrida, Souza und Mathos im Gefängnis gehalten, bis der neue Papst Klemens XIII. (der Nachfolger Benedikts XIV.) über sie entscheiden würde, der ganze Orden am 3. September 1759 in Portugal aufgehoben. Die Güter desselben wurden eingezogen und alle Mitglieder (mit Ausnahme der Gefangenen) per Schiff nach Italien gebracht. Zwar nahm sich Papst Klemens Xlll., welcher ein Freund der Jesuiten war und unter dem Einfluß ihres Generals Lorenz Ricci stand, der Verhafteten an, jedoch fruchtlos. Der portugiesische Hof entzweite sich darüber mit dem Papst; den Pater Malagrida aber, einen Greis von 74 Jahren und gewiß nur einen geistesverwirrten Schwärmer, nicht aber Staatsverbrecher, ließ Pombal dem geistlichen Gericht der Inquisition übergeben, und dieses verurteilte ihn, als einen Ketzer, zum Tod auf dem Scheiterhaufen. Dies Urteil wurde 1761 wirklich vollzogen. Von den übrigen gefangenen Jesuiten starben einige in den Gefängnissen, einige wurden nach Italien gebracht und andere nach dem Tode des Königs wieder in Freiheit gesetzt. Gewiß ein hartes Los, daß so viele zum Teil sicher nicht schuldige Mitglieder der Gesellschaft Jesu die Vergehen ihrer Vorgänger und noch lebenden Brüder büßen mußten!

Bald folgte auch Frankreich dem Beispiele Portugals. Dort war der Streit über den Jansenismus, welchen die Jesuiten selbst angefacht hatten und mit so großer Leidenschaft schürten, der erste Grund zu ihrem Untergang geworden. Das Parlament war nämlich jansenistisch gestimmt, und wollte es nicht länger dulden, daß der Jesuitenorden infolge seiner Grundsätze und seiner wirklich errungenen Macht einen eigenen Staat im Staate bilde. Zugleich sank der Orden, vor allem durch die ununterbrochenen Angriffe geistreicher Schriftsteller, immer tiefer in der öffentlichen Meinung. Unter solchen Umständen wurde ein Prozeß gegen den Orden anhängig, welcher endlich dessen Sturz in Frankreich herbeiführte. Ein Jesuit, der Pater La Valette, hatte nämlich als Vorsteher der Mission in Westindien, auf der der Krone Frankreichs gehörigen Insel Martinique große Magazine und Fabriken angelegt, und durch Spekulationen mit Negersklaven und Kolonialwaren ungeheure Summen für den Orden verdient. Er stand mit einem Handelshaus in Marseille in ständiger Geschäftsverbindung und stellte auf dasselbe für anderthalb Millionen Livres Wechsel aus, welche jenes Haus, in Erwartung zweier von dem Pater La Valette abgesandten Schiffsladungen im Wert von zwei Millionen, auch akzeptierte. Nun war damals Krieg zwischen Frankreich und England und die Engländer fingen jene Schiffe ab. Dadurch kam das Marseiller Handelshaus dem Bankrott nahe und verlangte nun vom Jesuitenorden Entschädigung. Dieser aber erklärte rund heraus: »er sei da nicht schuldig; denn wenn der Pater La Valette Handel getrieben habe, so sei dies sträflich gegen die Ordensgesetze geschehen und das Geschäft des Paters gehe den Orden selbst durchaus nichts an.« Die Sache kam vor das Gericht; dies verlangte die Konstitutionen, auf welche sich der Orden berief, und erklärte dann: »dieselben haben in Rechtssachen keine Gültigkeit, und der Orden ist schuldig, die Summe zu bezahlen, weil kein einzelner Jesuit, als solcher, ein Eigentum haben darf, sondern alle Güter der Einzelnen nur das Vermögen des ganzen Ordens ausmachen.« Da nun bei dieser Gelegenheit die Konstitutionen des Ordens bekannt wurden, so konnte jetzt das Parlament aus diesen die Gefahr des Ordens für den Staat beweisen. Es erklärte denn auch (1761) alle Privilegien, welche die Päpste dem Orden erteilt hatten, für Mißbräuche; es ließ ferner eine Menge Schriften von Jesuiten (welche mit Genehmigung der Oberen gedruckt worden waren und Königsmord, Aufruhr, sowie andere Verbrechen rechtfertigten) durch die Hand des Henkers öffentlich verbrennen, und es veröffentlichte endlich einen Auszug schädlicher Lehren, welche aus den Schriften der Jesuiten gezogen waren. Diese Energie des Parlaments unterstützte der damalige Minister, der Herzog von Choiseul. König Ludwig XV. aber, durch schändliche Ausschweifungen fast völlig abgestumpft, gab sich dabei zufrieden, als man ihn versicherte, daß der Orden nur verbessert werden sollte. Auch machte man dem Orden wirklich den Vorschlag, daß ein geborner Franzose als Generalvikar über sämtliche Jesuiten in Frankreich gesetzt werden solle. Als aber der Ordensgeneral Lorenz Ricci diesen Vorschlag erfuhr, sprach er: »eine solche Veränderung der Ordensverfassung darf ich nicht zugeben. Die Jesuiten müssen entweder bleiben, wie sie sind, oder aufhören zu sein.« Wohl wahr, und zwar für alle Zeiten! O bedächte es noch heutzutage jeder Staat! Mit diesen Worten hatte der unbeugsame General dem Orden selbst das Urteil gesprochen. Am 6. August 1762 erließ nun das Parlament den Beschluß: »die Gesellschaft Jesu ist, als staatsgefährlich, in Frankreich aufgehoben.« Doch wurde den Mitgliedern erlaubt Pfarrstellen zu bekleiden und Pfründe zu besitzen, d. h. unter der Bedingung, wenn sie jede Gemeinschaft mit dem Orden eidlich aufgeben wollten. Sie taten dies nicht; da gebot ihnen das Parlament im Jahr 1764, binnen 4 Wochen Frankreichs Boden zu verlassen. Der König bestätigte die Aufhebung des Ordens, erlaubte jedoch den ehemaligen Mitgliedern desselben, in Frankreich zu bleiben, aber unter der Bedingung, daß sie sich strikt an die Staatsgesetze halten würden.

Nun versuchte der Papst Klemens XIII. mit vergeblicher Mühe, den Orden zu stützen und zu retten. Er ließ nach Aufhebung desselben in Frankreich eine Bulle ausgehen, worin er denselben feierlich bestätigte. Doch sowohl das französische Parlament als auch die Republik Venedig verboten die Einführung und Bekanntmachung dieser Bulle, und menschliche Kraft konnte den Sturz dieses ungeheuren Instituts nicht mehr aufhalten, welches von der Rache der beleidigten Menschheit und von eigener Schuld zu Boden geworfen ward.

Dies zeigte sich zunächst am allerdeutlichsten in Spanien, wo die Macht der Jesuiten noch in der Zeit, als sie aus Portugal vertrieben wurden, unerschütterlich fest zu stehen schien, denn sowohl König Ferdinand VI. und dessen Nachfolger Karl III., als auch Volk und Adel waren ihnen ergeben. Da begab es sich 1766, daß das Volk in Madrid in einen Aufruhr geriet, und der König erfuhr, daß die Jesuiten denselben erregt und ihn für einen des Thrones verlustigen Bastard erklärt hatten. Sein Minister, der Graf von Aranda, lag ihm nun dringend an, nach dem Vorbild Portugals und Frankreichs, die Jesuiten als staatsgefährliche Menschen aus allen Teilen der spanischen Monarchie zu vertreiben. Der König gab seine Einwilligung dazu. Die Vollziehung wurde aufs strengste geheim gehalten. Und siehe da, plötzlich wurden in einer Nacht (vom 2. auf den 3. April 1767) alle Gebäude der Jesuiten in Spanien mit Soldaten umstellt, alle Ordensbrüder (und deren waren in Spanien an 7000) gefangen genommen und nach den Hafenstädten abgeführt, wo man sie nach Italien einschiffte. Gleiches geschah in den spanischen Besitzungen in Amerika. Ihre Güter wurden eingezogen, dagegen erhielt jeder eingeborene Jesuit ein Jahresgeld, aber auf die Rückkehr nach Spanien stand eine schwere Strafe. Nichts half ihnen jetzt ihre Macht, nichts ihr Einfluß. Es war Gottes Hand, welche die Hände der Machthaber gegen sie lenkte. Die vertriebenen Jesuiten mußten lange auf den Schiffen bleiben, weil sie der Papst anfangs nicht im Kirchenstaat aufnehmen wollte; da hatten die Unglücklichen lange kein Obdach, um ihr Haupt zur Ruhe zu legen. Endlich ließ man sie auf der Insel Korsika landen, und später nahm sie der Papst in den Kirchenstaat auf. Doch faßte Rom kaum ihre große Zahl. Im November desselben Jahres 1767 wurden die Jesuiten auch aus dem Königreich Neapel vertrieben und nach dem Kirchenstaat geschafft. Ebenso erging es ihnen in Malta und (1768) in Parma.

Aber der härteste Schlag stand ihnen noch bevor. Ihr Freund und Beschützer, Papst Klemens XIII., starb 1769 ganz plötzlich, am Tage vor dem 3. Februar, für welchen er ein geheimes Konsistorium angesetzt hatte, um sich dem einstimmigen Verlangen der Höfe hinsichtlich der Aufhebung des Jesuitenordens zu fügen. Durch den Einfluß jener Höfe, welche den gänzlichen Untergang des Ordens durchsetzen wollten, wurde der Kardinal Ganganelli zum Papst erwählt. Er nannte sich als solcher Klemens XIV. und versuchte einige Jahre hindurch mit redlichem Eifer, den Orden durchgreifend zu verbessern, um dessen Untergang zu verhindern. Es war umsonst; auch Klemens XIV. konnte den Geist der Zeit nicht aufhalten, welche das Gericht verlangte. Da erließ er denn am 21. Juli 1773 eine Bulle, welche mit den Worten anfing: »Dominus ac redemptor noster,« in welcher er den ganzen Orden als Körperschaft auflöste und für ewige Zeiten vernichtete, in einem Augenblick, da jener über 22 000 Mitglieder zählte! Der Papst sagte in dieser Bulle unter andrem: daß viele Mittel und Vorkehrungen zur Verbesserung des Ordens beinahe gar keine Einwirkungen und Kraft bewirkt, vielfältige Störungen, Unruhen und Klagen gegen denselben wegzuräumen und zu zerstreuen; daß es fruchtlos blieb, was seine Vorgänger dafür taten, Urban VIII., Klemens IX., X,, XI. und XII., Alexander VII, und Vlll., Innocenz X., XI,, XII. und Xlll., und Benedikt XIV., welche in der Kirche den so heiß erwünschten Frieden herzustellen suchten, und mehrere höchst heilsame Anordnungen erließen, sowohl über das Verbot weltlicher Geschäfte, deren sich die Gesellschaft angenommen hatte, – nicht allein gelegentlich von Missionen, sondern auch ohne diese, – als auch über ihre sehr schweren Vereinigungen und Streitigkeiten mit den Ortsordinarien (Bischöfen), den regulierten Orden, den frommen Stiftungen und Körperschaften jeder Art, die sich in Europa, in Asien und in Amerika befinden, wodurch das Seelenheil in größte Gefahr geraten ist, und die Völker darüber laut ihr Staunen äußerten; denn auch die Deutung und die Ausübung heidnischer, in einzelnen Gegenden geübten Sitten duldeten sie, und setzten dagegen diejenigen außer Kraft, welche von der allgemeinen Kirche angenommen sind; sie überließen sich der Ausübung und Interpretation von Gesinnungen, welche der apostolische Stuhl aus guten Gründen als schändlich und als der besseren Ordnung der Sitten offenkundig schadend erklärt hatte. Endlich haben sie in noch anderen Gegenständen von nicht minderem Gewicht und solchen, die vorzugsweise für Erhaltung der Reinheit der christlichen Lehre bestimmt waren, sich verfehlt, wovon Allem in der jetzigen Zeit sowohl als in der vor uns gewesenen eine Menge Nachteile und Schwierigkeiten sich erhoben, wie denn auch von solchen allein die Unruhen und Tumulte in den katholischen Ländern und die Verfolgungen der Kirche in mehreren Provinzen Asiens und Europas entsprangen..... Ersehend (heißt es weiter in der Bulle) daß die besagte Gesellschaft Jesu genügende und heilsame Früchte so wenig als die großen Vorteile gewähren kann, wegen welcher sie bestätigt und mit so vielen Privilegien versehen ward, und daß selbst, wenn sie bestehen bleibt, es außerordentlich schwer, wenn nicht rein unmöglich ist, der Kirche wahren und bleibenden Frieden zu schaffen, – – heben Wir auf und unterdrücken hiermit die besagte Gesellschaft, Wir entkleiden sie aller und jeder Ämter, jedes Dienstes, aller Verwaltung, Wir benehmen ihr ihre Häuser, Schulen, Kollegien, Hospitäler, Güter, an welchem Orte, in welcher Provinz und in welchem Reiche sie gelegen seien oder ihr angehören; Wir entziehen ihr alle Statuten, Gebräuche, Dekrete, Gewohnheiten, Verordnungen, sie mögen durch Eidesleistungen, durch apostolische Genehmigung oder auf andere Weise ihr geworden sein, ebenso alle und jede Bewilligungen, welches Namens sie seien, ... Wir erklären deshalb auf ewig aufgehoben und erloschen jedwede Gewalt des Generals, der Provinzialen, Visitatoren und aller andern Obern der besagten Gesellschaft sowohl in geistlicher als weltlicher Beziehung. Ihre Gerichtsbarkeit übertragen wir ohne Unterschied auf die Ortsordinarien, ... und Wir verbieten durch Gegenwärtiges, irgend jemand in die besagte Gesellschaft zum Noviziat oder den höheren Graden aufzunehmen oder zu befördern; Wir befehlen, daß solche, welche schon aufgenommen sind, weder einfache, noch feierliche Gelübde leisten dürfen, unter Strafe der Nichtigkeit der Aufnahme und des Gelübdes und unter weiterer besonderer Bestrafung; u. s. w. ....Wir ermahnen (heißt es zum Schluß) alle christlichen Fürsten, gegenwärtigem Erlaß die vollste Wirkung durch Anwendung der Macht und Gewalt, welche ihnen von Gott geworden ist, zu verschaffen; ..... Wir ermahnen alle Christen, daß gegenseitige, umfassende Liebe ihre einzige Pflicht ist, daß sie Streit und Hader, Klagen und Widerwillen und Alles hassen sollen, was der Erbfeind des menschlichen Geschlechts erdacht hat, um die Kirche zu stören und der ewigen Glückseligkeit der Gläubigen Hindernisse in den Weg zu legen, unter dem fälschlichen Vorwand von Schulmeinungen oder gar von christlicher Vollkommenheit ... Diese unsere Briefe sollen, welches Vorwandes und welches Vorgebens man auch in Form oder Recht sich bedienen möchte, weder untersucht und angefochten, weder in ihrer Kraft geschwächt noch zurückgenommen werden, .... sondern die gegenwärtige Verordnung soll von nun an immer in kraft und beständiger Wirksamkeit bleiben. – – – Am 16. August wurde diese Bulle den Jesuiten in Rom bekannt gemacht, und der General Ricci hierauf mit seinen Assistenten und mehreren andern Ordensbrüdern als Gefangene in die Engelsburg gebracht. Dort starb Lorenz Ricci am 24. November 1775 so unbeugsam, wie er für den Orden standhaft gelebt hatte. Bereits etwas über ein Jahr vor ihm war Klemens XIV. verschieden; die ganze Welt glaubte, daß ihn die Jesuiten aus Rache vergiftet hätten: auch er selbst glaubte es; denn schon als er die Aufhebungsbulle unterzeichnete, sprach er: »da schreibe ich mir mein Todesurteil.« In zwei aus jesuitischer Feder geflossenen Denkschriften wurde Klemens XIV. »ein Gotteslästerer, ein Ketzer, ein Jansenist, ein durch Simonie unrechtmäßig eingedrungenes Kirchenhaupt« und das Aufhebungsdekret »eine dem Evangelium geradezu widersprechende Handlung, eine förmliche Ketzerei, eine Versündigung wider alle, sogar die natürlichen Gesetze« genannt.

So war nun der Orden nach 233 Jahren, seitdem ihn ein Papst (Paul III,) in seiner vermeintlichen Eigenschaft als »untrüglicher Statthalter Jesu Christi« feierlich bestätigt hatte, abermals durch einen Papst, also kraft derselben göttlichen Erleuchtung , kraft derselben »Irrtumsfreiheit«, – aufgelöst. Wie reimen sich diese beiden Unfehlbarkeiten zusammen? Wie dem auch sei, der Jesuitenorden hatte nun, kraft jener Bulle rechtlich aufgehört zu existieren und wurde auch in den katholischen deutschen Ländern unterdrückt. So nun auch in Bayern, wo er sich für unüberwindlich gehalten hatte. Ebenso in der österreichischen Monarchie. Lange hatte die erhabene Kaiserin Maria Theresia in tiefer Herzensfrömmigkeit allen darauf bezüglichen Vorstellungen ihres großen Staatsministers Kaunitz widerstanden; lange hatte sie diesem auf alle wichtigen Gründe der Politik, welche er ihr zu Gemüt führte, nur durch Tränen geantwortet. Sie entschloß sich erst dann, und zwar aus gerechter Entrüstung, zu dem wichtigen Schritt, als ihr der Graf von Wilczek (ihr Gesandter in Rom) ihre eigenen Worte wiederholte, die sie zu ihrem Beichtvater, dem Jesuiten Pater Parhamer über die Teilung Polens im Beichtgeheimnis gesprochen hatte. Der Jesuit hatte sie nämlich dem General in Rom wieder mitgeteilt. Da unterschrieb die Kaiserin das Dekret zur Aufhebung des Ordens. So erzählt ein Gewährsmann. Ein anderer berichtet: der Papst selbst habe der Kaiserin vorgestellt, daß sie durch einen so hartnäckigen Widerstand gegen die mit der göttlichen Autorität bekleidete Kirche ihr Gewissen belaste, worauf sie erwiderte, daß sie lediglich deshalb, weil der Papst die Aufhebung des Ordens für notwendig halte, als treue Tochter der Kirche, dessen Bulle vollziehen lassen werde. Welcher Bericht nun auch die Wahrheit enthalte, – am 14. September 1773 wurde die Aufhebung in Wien vollzogen. Wie Maria Theresias großer Sohn, Kaiser Joseph II., über die Jesuiten dachte, erhellt aus folgenden Briefen desselben an Choiseul und Aranda. Dem ersteren schrieb er im Jahre 1770 über die Jesuiten: »Ich kenne diese Leute so gut wie irgendeiner, weiß alle ihre Entwürfe, die sie durchgesetzt, ihre Bemühungen, Finsternis über den Erdboden zu verbreiten und Europa vom Kap Finisterrae bis an die Nordsee zu regieren und zu verwirren. In Deutschland waren sie Mandarins, in Frankreich Akademiker, Hofleute und Beichtväter, in Spanien und Portugal die Grandes der Nation, in Paraguay Könige. Wäre mein Großonkel Joseph I. nicht Kaiser geworden, so hätten wir in Deutschland vermutlich Malagridas, Aveiros, und einen Versuch des Königsmordes erleben können. Er kannte sie aber vollkommen, und als das Synedrium [eigentlich der Hohe Rat der Juden in der Römerzeit] des Ordens seinen Beichtvater einst im Verdacht der Redlichkeit hatte, und daß dieser Mann mehr Anhänglichkeit an den Kaiser als für den Vatikan bewies, so wurde er nach Rom zitiert. Er sah sein ganzes grausames Schicksal voraus, wenn er dahin müßte und bat den Kaiser, es zu verhindern. Umsonst war alles, was der Monarch getan, um diesem Schritt vorzubeugen. Selbst der Nuntius verlangte im Namen seines Hofes seine Entfernung. Aufgebracht über diesen Despotismus Roms erklärte der Kaiser, daß, wenn dieser Priester ja unumgänglich nach Rom müßte, er nicht ohne zahlreiche Gesellschaft dahin reisen solle, und daß ihn alle Jesuiten in österreichischen Ländern dahin begleiten müßten, von denen er keinen wiedersehen wolle. Diese in den damaligen Zeiten unerwartete und außerordentlich entschlossene Antwort des Kaisers machte die Jesuiten von ihrem Vorhaben zurückgehen ....« Und an Aranda schrieb Joseph II. im Jahre 1773 kurz nach der Aufhebung des Ordens unter anderem: »Noch ehe die Jesuiten in Deutschland bekannt geworden, war die Religion eine Glückseligkeitslehre der Völker; sie haben sie zum empörenden Bilde umgeschaffen, zum Gegenstand ihres Ehrgeizes und zum Deckmantel ihrer Entwürfe herabgewürdigt..... Wenn ich zu irgend einem Haß fähig wäre, so müßte ich diejenige Menschengattung hassen, die einen Fenelon [F. – franz. aufklärerischer Geistlicher, † 1715] verfolgt und welche die Bulle in coena domini hervorgebracht, die so viel Verachtung für Rom erzeugt – – – –« Nur Friedrich der Große, König von Preußen, weigerte sich, In den katholischen Teilen seines Staates die Aufhebungs-Bulle des Papstes anzuerkennen, welchen er, als Protestant, nicht für das Oberhaupt der Christenheit halten konnte; Friedrich der Große wollte die Jesuiten nicht von der Duldung ausschließen, welche er allen seinen Untertanen mit seinem Königswort verbürgt hatte. Gleichwohl erkannte dieser weise Monarch gar bald, wie wenig die Jesuiten solcher Gnade, ja jedes Rechtsschutzes überhaupt würdig waren, sie, welche selbst keine Rechte als die ihrigen, kein Recht der Staaten, der Völker, der Könige, der Menschheit anerkannten. Bald (im Jahre 1776) sah sich Friedrich der Große veranlaßt, den Jesuiten zu befehlen, ihre Ordenskleidung abzulegen. Sie hießen nun Priester des königlichen Schulinstituts, bis endlich König Friedlich Wilhelm II. dies aufhob und die Jesuitengüter den Universitäten zu Halle und zu Frankfurt an der Oder überwies.

Nachdem nun der Jesuitenorden gerade auf Drängen der römisch-katholischen Höfe aufgehoben worden war, erhielt er sich in jenem Reiche, in welchem er nie einen durchgreifenden Einfluß hatte gewinnen können und wo die Nationalkirche (die griechische) stets jeden Versuch zu einer Vereinigung mit der römischen aufs Beharrlichste abgewiesen hatte, – nämlich in Rußland. Über dies Reich herrschte damals die Kaiserin Katharina II., welche bei der Teilung Polens versprochen hatte, in jenem Teil dieses Landes, der an Rußland gekommen war, die dort bestehende Religion aufrecht zu halten. Als nun Klemens XIV. den Jesuitenorden, welcher in Polen so zahlreiche Mitglieder hatte, aufhob, vollzog Katharina II., als Selbstherrscherin, dies Machtgebot nicht. Übrigens unterstützte auch der Graf Czernitschew die Sache der Jesuiten eifrig und der Bischof von Mallo in Weißrußland erlaubte ihnen im Jahre 1779, wieder Novizen aufzunehmen. Die Kaiserin Katharina II. gestattete ihnen 1782, sich einen Generalvikar zu erwählen, und fügte noch die ausdrückliche Erklärung hinzu, daß »der Orden unverletzt und ohne die mindeste Einschränkung erhalten werden solle.« So erhielt sich ein frisches Reis des abgehauenen Riesenbaumes unbeachtet in Rußland, schlug dort tiefe Wurzeln und erwuchs bald zu einem neuen kräftigen Stamm mit zahlreichen Ästen; schon 1786 hatte die Gesellschaft Jesu wieder 178 Mitglieder.

Aber auch in den übrigen Staaten waren die Jesuiten, obgleich sie ihren Namen und ihr Ordenskleid abgelegt hatten, und entweder als Weltgeistliche, Lehrer, Gelehrte oder in andern Ständen lebten – überall waren sie im Geist noch Jesuiten geblieben. Sie erinnerten sich an die gewesene Herrlichkeit, sie waren überzeugt, daß die meisten ihrer Brüder noch an der Idee ihres großen selbständigen Staates festhielten. In jener Erinnerung und in dieser Überzeugung, von Hoffnung und von Herrschsucht getrieben, arbeiteten sie nun im Stillen mit allen Künsten, welche sie gelernt hatten, an der Wiederherstellung des Ordens; und nur mit noch größerer Erbitterung als je unterminierten sie die Staaten. Dies ward ihnen um so leichter, da sie nun nicht mehr aus der Masse aller Staatsangehörigen heraus, durch besondere Kleidung und Sitten unterschieden werden konnten. So verschafften sie sich einflußreiche Stellen im Staatsdienst, in der Kirche, im Schulwesen.

Am wirksamsten zeigten sich ihre Bemühungen in dem österreichischen (früher spanischen) Anteil der Niederlande (d. i. den belgischen Provinzen). Dort entstand gegen die durchgreifenden Neuerungen Kaiser Josephs II., besonders in religiöser Beziehung, ein allgemeiner Aufstand, infolgedessen sich die Stände 1790, von Österreich unabhängig, als vereinigten Staat von Belgien erklärten. Damals haben die Jesuiten die bedrohte bürgerliche Freiheit zum Vorwand genommen, und den unsterblichen Kaiser, Joseph II., als einen Feind der Religion zu verlästern gesucht, und dennoch war er in der Tat aufrichtig religiös; eben aus tief religiösem und sittlichem Gefühl hat er in seiner Überzeugung von den hehren Pflichten seines Herrscheramtes all die zahllosen Mißbräuche, all den unseligen, verdummenden und entsittlichenden Aberglauben aufzuheben gestrebt, wodurch eigennützige Pfaffen seit Jahrhunderten das heilige und reine Grundwesen des Christentums umdüstert und fast unkenntlich gemacht, und die hohe edle Bedeutung des achtungswürdigen Priesterstandes entweiht hatten. Die Pfaffen haben sich dafür unversöhnlich an dem edlen Kaiser gerächt, sie haben das Volk gegen ihn aufgewiegelt, sie haben die Absichten dieses kaiserlichen Menschenfreundes zu verdächtigen, sein Andenken zu beschmutzen gesucht. Aber sein Name steht für alle Zeiten glorreich im Buche der Menschheit in der Reihe jener Geister, welche fürs Wohl der Menschheit bewußt und groß gelebt und gelitten haben!

In ähnlicher Weise wirkten die kuttenlosen Jesuiten auch in Bayern, wo sie noch von ihrer guten alten Zeit her das biedere kernhafte Volk in geistiger Abhängigkeit erhielten, der Aufklärung unermüdlich entgegen; sie griffen die neue Gestaltung des Schulwesens, die neugestiftete Akademie der Wissenschaften, kurz alle neueren Einrichtungen zur Volksveredlung aufs heftigste an und suchten auf alle Weise die Wiederherstellung ihres Ordens zu erringen. Ein eigentümliches Ereignis erleichterte ihnen ihr Spiel. Es gab nämlich aus früheren Zeiten her eine edle und ehrwürdige Verbrüderung unbescholtener Männer, welche in stiller Abgeschlossenheit das hohe Urbild der Menschheit zu verwirklichen dachten und mit allen Kräften, mit wechselseitiger Aufopferung und in echt brüderlicher Liebe dahin strebten, die Humanität in jeder Beziehung zu befördern. Dieser Brüderbund der edelsten Menschen, welcher noch heutzutage besteht und segensreich fortwirkt, heißt der Freimaurerbund. Alle Mitglieder desselben, ob sie nun Fürsten oder Bauern, Priester oder Laien, Gelehrte oder Ungelehrte, Millionäre oder Arme sind, kennen in ihrem Verhältnis zueinander keinen Standesunterschied, sondern erkennen sich bloß als Menschen; sie kennen ebensowenig einen Unterschied der kirchlichen Satzungen, aber sie machen Gottesliebe zur ersten Pflicht, sie ehren die Religion eines Jeden und ebenso die Gesetze des Staates; weit davon entfernt, Religion oder Staat zu beeinträchtigen, suchen die Freimaurer vielmehr, in ihrer Eigenschaft als Mitglieder eines dritten ewigen und reinen Instituts, Aufklärung zu befördern, Not zu lindern, Bürgertreue zu befestigen, und verbinden durch ihr Wirken die Religion und den Staat erst recht innig und dauerhaft. Der Freimaurerbund ist ebenso weit über die ganze Erde verbreitet, als es der Jesuitenorden war; aber sein Zweck, der der Menschheits- und Menschenliebe, in der höchsten reinsten Bedeutung dieses Worts, ist und war natürlich durchweg dem Zweck des Jesuitenordens, dem Egoismus, so feindselig entgegengesetzt, wie Tag und Nacht. Deshalb ist es wohl begreiflich, daß der Jesuitenorden den Freimaurerbund schon lange als seinen Nebenbuhler haßte, verdächtigte und verfolgte (was er auch noch heute tut). So war es auch damals in Bayern der Fall, unter der Regierung des Kurfürsten Karl Theodor. Nun entstand aber damals eine eigentümliche Sekte, die der sogenannten Illuminaten, welche die Verfassung des Jesuitenordens mit den geheimnisvollen Gebräuchen des Freimaurerbundes zu verschmelzen suchte. Adam Weishaupt, Professor an der Universität zu Ingolstadt, stiftete im Jahre 1776 den Illuminatenorden und zwar ursprünglich in der Absicht, die Feinde der Aufklärung zu bekämpfen. Aber weil er seinen Plan, nach dem Muster des Jesuitenordens, auf einem knechtischen Verhältnis der Mitglieder, auf einem Despotismus der leitenden Oberen begründete, trug derselbe auch schon von Anfang an den Keim des Verderbens und Verfalls in sich. Es bestanden in dieser geheimen Verbindung des Illuminatenordens mehre Grade für die Eingeweihten, und zwar genau so wie bei den Jesuiten, nämlich, daß der Untere stets blind unter den Befehlen seines nächsten Oberen stand, aber sich durch seine Fähigkeiten auch wieder zu höheren Graden aufschwingen konnte, und daß endlich die eigentlichen obersten Häupter des Ordens, welche vor aller Welt in tiefem Geheimnis verborgen waren, die volle Herrschaft in Händen hatten und über den unbedingten Gehorsam aller Untergebenen verfügen konnten. Bei solcher Verfassung war also der Illuminatenorden fast wie eine Verjüngung des Jesuitenordens, jedoch unter mißbrauchten freimaurerischen Formen; und jener innere Fluch gab sich bald kund, – dadurch nämlich, daß die herrschenden unsichtbaren Oberen ihre Gewalt nicht zum Heil der Menschheit, sondern zu ihrem eigenen zeitlichen Vorteil und zu den ihrer Kreaturen zu benutzen suchten. Die staatsgefährliche Ausartung des Illuminatenordens, welcher sich bald in einem großen Teil Deutschlands ausbreitete und zur Zeit seiner größten Blüte 2000 Mitglieder hatte, kam an den Tag, und derselbe wurde im Jahre 1785 von der bayerischen Regierung aufgehoben. Den heimlichen Jesuiten aber war dieser Sturz der Illuminaten ein willkommener Anlaß, dem Kurfürsten Karl Theodor ihre eigene Wichtigkeit anzupreisen, als hinge alles Heil der Kirche, sowie die Rettung des Staates vor verderblichen Umtrieben einzig von ihnen ab, und sie verdächtigten nun erst recht die Aufklärung und den edlen Freimaurerorden. Diese gefährlichen Rückwirkungen der Jesuiten traten bald auch in ganz Deutschland immer lauter und kühner, immer bemerkbarer ans Tageslicht. Die heimlichen Jesuiten und ihre verbündeten stillen Verehrer ließen Schriften im Drucke ausgeben, worin sie die schönen Worte »Aufklärung« und »Humanität« als gleichbedeutend mit Gottesleugnung verdächtigten und alle edleren Geister, welche für den Fortschritt der Menschheit kämpften und das alte Reich der Finsternis nicht wieder aufkommen lassen wollten, als Verworfene brandmarkten. Wie sehr die Macht der römischen Kurie damals vorzugsweise in Bayern erstarkt war, zeigte sich leider dadurch, daß es ihr durch den weltlichen Arm der bayrischen Regierung gelingen konnte, eine Bewegung, welche von vier deutschen Erzbischöfen (jenen von Köln, Trier, Mainz und Salzburg) ausging und die Befreiung der deutschen katholischen Kirche von der römischen Hierarchie zum Zwecke hatte, zu unterdrücken. Als nämlich der Papst, gegen alle sehr nachdrücklichen Vorstellungen, entschlossen blieb, einen Nuntius an den pfalzbayerischen Hof, nicht etwa bloß als Gesandten, sondern als einen mit geistlicher Gerichtsbarkeit versehenen Delegierten zu schicken, wendeten sich die Erzbischöfe von Mainz und Salzburg an Kaiser Joseph II., als den eigentlichen Schutz- und Schirmvogt der deutschen Kirche, und riefen seinen reichsoberhauptlichen Beistand gegen solche Neuerungen und gewaltsame Eingriffe der römischen Kurie an. Joseph II. versprach ihnen seinen Schutz und machte jenen vier Erzbischöfen bekannt, daß er durch seinen bevollmächtigten Minister zu Rom die Erklärung getan habe: er, der Kaiser, werde fernerhin keinem einzigen Nuntius im deutschen Reiche mehr gestatten, eigene geistliche Gerichtsbarkeit auszuüben, noch dulden, daß die Erz- und Bischöfe im Reich auf solche Weise in ihren von Gott und der Kirche ihnen eingeräumten und zustehenden Diözesanrechten gestört würden; vielmehr werde er alles beitragen, daß dieselben in alle ihre ihnen entrissenen ursprünglichen Rechte wieder eingesetzt würden; und rief sie deshalb feierlich mit ihren Suffragan- und exemten Bischöfen in Deutschland auf, ihre Metropolitan- und Diözesanrechte gegen alle Angriffe aufrecht zu erhalten und alles dasjenige, was immer Einschreiten oder Eingriffe des päpstlichen Hofes und dessen Nuntien wider solche Rechte und die gute Ordnung sein könnte, standhaft abzuwehren. Daraufhin trafen nun jene vier Erzbischöfe durch ihre Bevollmächtigten am 25. August 1786 zu Bad Ems eine Übereinkunft, die sogenannte »Emser Punktation.« in 23 Artikeln, worin sie sich auf die Unveräußerlichkeit ihrer Rechte und auf die Gültigkeit der, ungeachtet des Aschaffenburger Konkordats, eigentlich doch nie aufgehobenen Beschlüsse des Baseler Konzils (von 1439) und die wiederholten feierlichen Versprechungen der Einberufung einer allgemeinen Kirchenversammlung beriefen; demgemäß erklärten sie die Einmischung der römischen Kurie in die Angelegenheiten der deutschen Kirche für einen Mißbrauch und die Jurisdiktion der päpstlichen Nuntien für aufgehoben; der Vasalleneid, welchen die deutschen Bischöfe dem Papst zu leisten hatten, sollte abgeändert, die Annaten- und Palliengelder, die nach Rom flössen, sollten wenigstens ermäßigt, Ausländer von deutschen Pfründen ausgeschlossen, alle Exemtionen der Klöster und alle Verbindungen der Ordensleute mit ihren Oberen im Ausland aufgehoben, alle Ehehindernisse in gewöhnlichen Dispensationsfällen abgeschafft werden; als dritte Appellationsinstanz sollten Provinzial-Synodalgerichte errichtet, das unselige Aschaffenburger Konkordat einer strengen Revision unterworfen, endlich ein allgemeines oder ein deutsches National-Konzil einberufen werden. Der hartnäckigste Widerstand der römischen Kurie hiergegen ließ sich nicht lange auf sich warten, und der päpstliche Nuntius Pacca zu Köln erklärte die Dispensation sogleich beim ersten Versuch der Erzbischöfe sie auszuüben, für ungültig. Zwar kassierte der Kaiser das betreffende Rundschreiben des Nuntius, und die vier Erzbischöfe befahlen den Pfarrern, dasselbe abzuweisen; aber der Kurfürst von Pfalzbayern verbot den Pfarrern in der zu Mainz gehörigen Wormser Diözese, den Erzbischöfen Gehorsam zu leisten, widrigenfalls ihnen ihre Einkünfte entzogen werden sollten, und drohte zugleich den Erzbischöfen: er werde seine Länder ihren Sprengeln entziehen; so machte Pfalzbayern, aus Sorge über eine etwaige Beschränkung der landesherrlichen Macht durch die Erzbischöfe, lieber mit der römischen Kurie gemeinschaftliche Sache, und so ward der Zweck der Emser Punktation vereitelt, welche zu noch größeren Resultaten hätte führen können. Eine Lehre ergibt sich daraus, welche der Beachtung wert ist, daß das Werk deshalb erfolglos blieb, weil die Erzbischöfe einmal nicht von vornherein alle deutschen Bischöfe überhaupt zur Teilnahme an der gemeinsamen deutschen Sache aufriefen, und dann auch, weil sie nicht eben auch von vornherein gleich vollkommen entscheidende Maßregeln zur gänzlichen Lostrennung von der Oberherrschaft der römischen Hierarchie einschlugen. Ich habe diesen Rückblick auf die »Emser Punktation« hier eingeschaltet, weil es in unseren Tagen dringend notwendig ist, sich derselben wieder zu erinnern, das damals begonnene Werk mit größerer Umsicht und Energie neuerdings zu unternehmen und durch Gründung einer freien deutschen katholischen Kirche mit Nationalkonzilien der Oberherrschaft Roms über Deutschland und der Pest des Jesuitismus ein Ende zu machen.

Als die französische Revolution ausbrach und sich wie in Lavaströmen durch ganz Europa ausgoß, als jeder Fürst auf seinem Throne vor der Macht der Volksidee zitterte, die ihr uraltes verhöhntes Recht blutig zurückforderte, wenn es ihr nicht gutwillig wieder eingeräumt würde; da glaubten die verkappten Jesuiten den günstigsten Anlaß gefunden zu haben, um den Fürsten ihren Orden wie einen Blitzableiter gegen die Wetter des Himmels zu empfehlen. »Seht,« sprachen sie, »das ist die Folge davon, daß der Orden aus Frankreich verbannt worden ist. Wäre das nicht geschehen, so hätten die Freigeister dort nicht aufkommen können, welche durch ihre gottlosen Schriften das Volk so weit gebracht haben.« Aber diese Behauptung war eine freche Lüge gegen die Geschichte; denn der Grund der französischen Revolution war die zweihundertjährige Unterdrückung des Volkes durch den Hof, wobei gerade die Jesuiten gemeinschaftliche Sache [mit diesem] gemacht hatten; die bodenlose Verworfenheit, welche nur durch einen so fürchterlichen Aderlaß kuriert werden konnte, hatten die Jesuiten selbst durch ihre scheußliche Sittenlehre gefördert, und jene Schriftsteller endlich, welche die Nation allerdings durch Aufklärung für die Revolution vorbereiteten, waren eben durch die jesuitischen Verfolgungen des freien Gedankens größtenteils erst erweckt worden. Gleichwohl hat sich jene jesuitische Lüge: »als ob nur jener Fürst, nur jener Staat sicher sein könne, der sich der Vormundschaft des Ordens und überhaupt der Kirche völlig überlasse,« noch lange, selbst bis auf den heutigen Tag, geltend gemacht; die Schwachen im Geiste glauben daran, weil sie mit blöden Augen das heilige und erhabene Wesen der Religion, ohne welche keine Familie, und um wie viel weniger ein Staat bestehen kann, nur im Gewand der Kirche, und zwar der römischen, wahrzunehmen vermögen und es mit der Priesterherrschaft völlig vermengen. Aber für jeden, der seine gesunden Sinne hat, ists sonnenklar, daß ein geistlicher Staat, der sich über allen Staaten zu stehen dünkt, die Existenz jedes einzelnen Staates, in welchem er einen eignen bilden will, zerstören muß. Nicht blinde Knechtschaft, sondern das ursprüngliche Recht ist der historische Grund des Staatswesens; nur dadurch, daß jede Verpflichtung des Einzelnen eine freiwillige ist, um das Recht jedes andern zu stützen, nur dadurch gibt es eine bürgerliche Gesellschaft, und weil die Majestät des Fürsten, in den Rechten der Nation wurzelnd, den Inbegriff der Nationalität vorstellt, ist sie erhaben über jede Anmaßung jenes Bischofs von Rom, vor dessen Weltherrscherblicken es kein Vaterland gibt.


 << zurück weiter >>