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Die vorgesetzte Dienstbehörde.

In dem Salon war wieder der gewöhnliche Kreis von Hausfreunden versammelt. Der Kriminalrath saß auf seinem alten Platz und wiegte sich in dem gemächlichen Lehnsessel, der stets für ihn besonders hingerückt wurde. Mehrmals schon hatte er sich in Erwartung der kommenden Dinge forschend umgesehen; da es ihm indeß zu lange zu währen schien, nahm er jetzt wie in der Zerstreuung ein Stück Kuchen vom Tisch, und verzehrte es mit gedankenvoller Miene. Die Hausfrau stand seitwärts an einem Nebentisch und war eben mit Eingießen des Thees beschäftigt, während die Mädchen die Tassen herumreichten. Nur der junge Arzt fehlte.

»Es ist recht Schade, daß unser Doktor nun an unsern kleinen Zusammenkünften keinen Theil mehr nehmen kann,« sagte die Hausfrau zu den Gästen gewendet. »Er war ein vielseitig gebildeter junger Mann, und wußte der Unterhaltung durch seine eigenthümlichen, aber gründlichen Ansichten ein doppeltes Interesse zu verleihen.« –

Der Kriminalrath tauchte eben ein Stück Kuchen in seine Tasse und sagte achselzuckend:

»In der That, seine Ansichten waren zuweilen sehr eigenthümlich. Sie haben ihm auch sein jetziges Geschick zugezogen.« –

»Es mag immer noch Vielen eigenthümlich scheinen,« sagte der Maler, »wenn Jemand mit den herrschenden Grundsätzen im Widerspruch steht. Aber die Geschichte kann uns überall zeigen, daß der sogenannte beschränkte Unterthanenverstand doch zuletzt immer über die privilegirte Weisheit den Siegespreis davongetragen hat, sowohl den Preis der Vernunft als den des tatsächlichen Kampfes.« –

»Daß Jemand im Widerspruch mit den herrschenden Ansichten steht, kann kein Vorwurf für ihn sein, zumal wenn seine Ueberzeugung aus wahrer Kritik der Verhältnisse hervorgegangen ist,«, bemerkte der Angegriffene. »Wenn er aber als Einzelner auch äußerlich in offenen, schroffen Widerspruch und Kampf mit ihnen tritt, so kann man das wohl eine Thorheit nennen.« –

»Wenn es seine wahre Ueberzeugung ist, so muß er auch damit ans Licht treten und sie vertheidigen dürfen. Der Muth einer Meinung ist immer achtungswerth, und das Bischen Verfolgung trifft seine Sache nicht. – Wenn Sie es aber für Thorheit erachten, daß er allein mit der Wahrheit beim Volke durchzudringen hofft, so mögen Sie Recht haben. Die Wahrheit selbst ist den Leuten gleichgültig, ja sie fürchten sich sogar davor. Bei der Erziehung schon suchen die Aeltern ihre Kinder ängstlich vor solchen Meinungen zu hüten, die sie doch in ihrem Innern als die einzig auf Wahrheit beruhenden erkennen, blos weil dieselben mit den herrschenden Ansichten in Widerspruch stehen. Diese Feigheit ist die nothwendige Folge gewisser demoralisirenden Einrichtungen. Wo die Wahrheit aber wirklich mit den Massen durchgedrungen ist, waren es immer nur andere äußere Verhältnisse, die den Kampf veranlaßten. Für die bloße Wahrheit tritt selten ein Volk, am wenigsten das unsre, thätlich in die Schranken.« –

»Da sieht man die echten Politiker,« sagte die Hausfrau, sich an den Tisch setzend. »Kaum hat man den Rücken gewendet, so liegen sie auch schon in Hader.«

»Und wir Andern haben noch gar nicht einmal erfahren, was denn dem Doktor geschehen ist, und weshalb er an der Gesellschaft keinen Theil mehr nehmen könnte?« bemerkte eine junge Dame.

»Der Doktor,« sagte die Hausfrau, »war mit einigen seiner Bekannten an einem öffentlichen Ort, und man sprach darüber, daß der Gensd'arme ohne Strafe ausgegangen sei, der jüngst den Schneider in der Friedrichsstraße auf den Tod verwundet hatte. Die Aeußerungen des Doktors müssen nicht eben sehr vorsichtig gewesen sein, denn in Folge einer Denunciation wurde er zur polizeilichen Untersuchung gezogen und aus der Stadt verwiesen.« –

»Da man ihm Form Rechtens nichts anhaben konnte,« sagte der Maler.

»Also der Gensd'arme ist wirklich leer ausgegangen?« fragte der Referendar, ein Verwandter der Hausfrau, welcher auf Besuch in der Residenz war.

»Und der arme Doktor hat wirklich die Stadt verlassen müssen?« fügte theilnehmend die junge Dame hinzu.

»Der Gensd'arme ist leer ausgegangen, wenigstens ohne Strafe, wie es vielleicht Manche erwartet hatten; denn das Polizei-Präsidium war der Ansicht, daß ihm gegen einen Verhafteten, der ihm tätlichen Widerstand leistete und ihn insultirte, die Anwendung seiner Gewalt zugestanden habe, also ein Vergehen von seiner Seite nicht vorliege,« erwiderte der Kriminalrath wohlgefällig, »ganz wie ich die Sache von vornherein betrachtete. Und der Doktor hat vorgestern die Stadt verlassen müssen, obwohl er sich sehr auf sein Indigenat und seine Rechte als Landeskind berief. Indeß eine polizeiliche Verfügung –«

»Hat mit Rechten nichts zu schaffen,« bemerkte der Maler.

»Die Polizeibehörde muß jedoch diesmal wohl ganz bestimmte Gründe gehabt haben,« sagte der Kriminalrath, »denn der Doktor hat auf seine Beschwerde beim Ministerium den Bescheid bekommen, daß es bei der Verfügung der Polizeibehörde sein Bewenden haben müsse.« –

»Man weiß ja, was eine Beschwerde in dem Labyrinth unserer Bureau-Wege erreichen kann, wo ein Dritter bei einem Beamten gegen einen Beamten, bei der Polizei gegen die Polizei Schutz sucht,« warf der Maler ein. »Ueberdies scheinen die Gründe bei des Doktors Ausweisung nicht sehr dringend gewesen zu sein, denn der Polizeidirektor sagte ihm, daß man das Dekret wohl zurückgenommen hätte, wenn er statt auf sein Recht als Landeskind zu pochen, bescheiden um Rücknahme der Verfügung nachgesucht hätte: so aber hätte man zeigen müssen, daß man die einmal erlassene Verfügung auch durchzuführen vermöge. Was aber den Gensd'armen betrifft, so weiß ich aus zuverlässiger Quelle, daß derselbe von seiner vorgesetzten Dienstbehörde einen Verweis erhalten, sich künftighin vorzusehen. Man muß also doch sein Verhalten nicht so ganz in der Ordnung gefunden haben.« –

»Bei dem Weg der Beschwerde mögen die Betheiligten allerdings oft zu keinem genügenden Ziel kommen,« sagte der Referendar aus der Provinz, »aber die vorgesetzten Behörden sind auch oft, ohne ihr Wissen, bloß durch die bestehenden Einrichtungen der Gefahr ausgesetzt, Partei für ihre Unterbeamten nehmen zu müssen. Ich habe erst kürzlich in meiner Heimath einen sehr eklatanten Fall dieser Art erfahren.« –

Der Kriminalrath sah den Sprechenden mit einem sonderbar fragenden Blick an, die Gesellschaft aber verlangte neugierig die Geschichte zu hören. Die Stühle wurden näher um den Tisch gerückt, die Hausfrau füllte noch einmal Thee nach, und der Referendar begann nunmehr seine Erzählung.


»In dem Hause, wo ich seit meiner Beschäftigung beim *** Gericht wohne, lebte unten im Erdgeschoß auch ein armer Schuster, eigentlich wohl nur ein Flickschuster zu nennen, denn er hatte wenig anderes als Flickarbeit für seine Kunden zu besorgen. Ich war beim Ein- und Ausgehen schon auf ihn aufmerksam geworden, da ich ihn bei seinem höchst kümmerlichen Verdienst immer singend und guter Dinge fand; später erbot er sich mir zur Aufwartung, und so wurde ich genauer mit ihm bekannt. Es war eine drollige humoristische Figur, mit einem überraschend schlagenden Witz begabt, und dabei von ungemeiner Lernbegierde. Ich unterhielt mich gewöhnlich jeden Morgen längere Zeit mit ihm, eigentlich um mich an seinen Späßen und seiner ganzen drolligen Weise zu ergehen, aber ich mußte bald auch seinen wißbegierigen Ernst bewundern, und gestehe, daß mich dieser arme Teufel aus dem Volk manchmal durch seine Fragen in Verlegenheit gesetzt hat. Dabei hatte er einen so richtigen Urtheilssinn, wie ich ihn selten unter solchen Leuten gefunden habe. Ich bin überzeugt, daß der Mensch zu höchst Bedeutendem berufen war, aber seine Armuth fesselte ihn in den Koth der Gesellschaft und ließ seine Gaben unbenutzt verderben.

Eines Morgens trat Schwind, so hieß der Schuster, mit sehr verlegener Miene in mein Zimmer, nachdem er den Tag vorher ausgeblieben war. Statt wie sonst mir sogleich seine Neuigkeiten aufzutischen, nahm er nach kurzem Gruß die Kleider, und begab sich mit auffallender Schweigsamkeit auf den Korridor, von wo ich bald das Geräusch seiner eifrigen Bürste vernahm. Als er wieder hereinkam, hing er die Sachen an ihren gewöhnlichen Ort, und machte sich, da ich von meiner Arbeit nicht aufblickte, noch einen Vorwand der Beschäftigung.

»Der Herr Doktor haben sich wohl gewundert,« sagte er endlich, daß ich gestern morgen nicht zur Aufwartung gekommen bin. Aber wahrhaftig, ich war nicht Schuld daran, daß ich die Nacht auf der Polizei gesessen habe.« –

Diese Einleitung setzte mich in neugierige Verwunderung, denn ich kannte Schwind als einen ordentlichen ruhigen Menschen. Ich schob meine Akten zur Seite und fragte, indem ich mich im Stuhl zu ihm hinkehrte:

»Was, Schwind! Ihr habt auf der Polizei gesessen? Also trinkt Ihr auch, das hab' ich früher noch nicht an Euch gekannt, denn wahrscheinlich habt Ihr in der Trunkenheit Skandal oder Schlägerei angefangen, daß man Euch so untergebracht hat?« –

»Gott bewahre, Herr Doktor!« sagte der arme Teufel erschreckt. »Sie werden gewiß selbst sagen, daß ich gar nichts Besonderes gethan habe. – Sehen Sie, vorgestern Morgen bekomme ich einen Brief aus der nächsten Ortschaft, worin mir mein Bruder schreibt, daß ich ihm entgegenkommen solle, und auch drei Thaler in die Tasche stecken möge, damit er die am Stadtthor vorzeigen könne. Nun müssen Sie wissen, Herr Doktor, daß mein Bruder seit zwei und einem halben Jahr auf der Wanderschaft ist und wir uns in der Zeit nicht gesehen haben. Ich nehme also drei Thaler und gehe meinem Bruder entgegen. Auf dem Rückweg gebe ich ihm nun das Geld, welches er am Thor vorzeigt, und als wir so in die Stadt gekommen sind, giebt er mir das Geld wieder, denn er ist ein tüchtiger gelernter Geselle und braucht um ein Unterkommen nicht besorgt zu sein.« –

»Wozu muß er denn am Thor drei Thaler vorzeigen,« fragte ich den Schuster, »das ist eine Bestimmung, die ich noch nicht kenne.« –

»Das ist so eine Vorschrift in unserm Lande,« antwortete mir Schwind. »Jeder wandernde Handwerksbursch muß am Thor drei Thaler vorzeigen, oder er wird gar nicht in die Stadt gelassen und muß wieder umkehren.« –

»Wahrscheinlich um zu verhüten, daß ein Geselle, der keine Arbeit findet, der Gemeinde zur Last fällt.« –

»Ich glaube wohl,« sagte der Schuster. »Aber es ist doch eine schlechte Einrichtung. Wenn ein armer Handwerksbursch, der keine drei Thaler besitzt, an eine Stadt kommt, wo er sicherlich ein Verdienst finden kann, so wird er zurückgewiesen. Heißt das nicht den Armen auf Kosten der Reichen das Brod verkürzen? Und wenn sie ihm so sein Unterkommen verwehren, wie sorgen sie wohl weiter für ihn? Er muß denselben Weg, auf dem er gekommen ist, zurück machen, ohne Geld, ohne Verdienst, und das Betteln ist ihm auch verboten. Nirgends nehmen sie ihn auf. Auf diese Art kann er zehnmal verhungern, ehe er es einmal zu etwas bringt, oder er muß sich durch Lügen und Kniffe zu helfen suchen; er wird ja dazu gezwungen. Die meisten thun das denn auch. Entweder geben sie einem Bauer, der in die Stadt fährt, ihren Ranzen, Stock und Hut in Verwahrung, und gehen wie Tagelöhner hinein; oder wenn mehrere zusammen sind, so geben sie Einem ihr gesammtes Geld, damit dieser zuerst in die Stadt geht, auf der Herberge seine Sachen ablegt, und den draußen Wartenden das Geld zurückbringt. So kömmt denn Einer nach dem Andern hinein.« –

»Und die Leute sind immer so ehrlich, und bringen das Geld zurück?« fragte ich den Handwerker. »Es macht sich nie Einer mit dem Geld fort, und läßt die Andern sitzen?« –

»Das kommt wohl nie vor,« antwortete Schwind mit dem Ausdruck ehrlicher Ueberraschtheit. »Die Leute sind durch die Gleichheit ihres Looses fast an Gemeinleben gewöhnt, und da betrügt nie Einer den Andern. Ich habe wenigstens nie davon gehört.« –

»Aber wie hängt das nun mit Eurer Verhaftung zusammen?« –

»Ja, sehen Sie also, Herr Doktor, nachdem wir in die Stadt gekommen waren, begleitete ich meinen Bruder auf die Herberge: denn wenn man einander so lange nicht gesehen hat, so will man auch wieder einmal ein Glas zusammen trinken. In der Herberge waren nun mehrere andere Handwerksburschen zugegen, die sich ebenfalls in die Stadt hatten schmuggeln müssen, und als wir uns zu ihnen setzten, erzählte mein Bruder ihnen seine Einfahrt, und wie das so ist, wurde darüber weiter gesprochen.« –

»Das heißt, es wurde darüber weidlich losgezogen?« –

»Nicht viel, Herr Doktor. Mein Bruder und ich hatten uns auch mehr über andere Sachen zu unterhalten. Nun saß da aber auch ein Kerl, dem ich von vornherein nicht traute, ein Fleischergesell hier aus unserer Gasse, ein grundliederlicher Mensch, den ich mir dadurch verfeindet habe, daß ich ihm einmal abschlug, ohne Bezahlung ein Paar Stiefel zu besohlen. Der hat nun wahrscheinlich die Geschichte mit meinem Bruder, so wie er sie gehört hatte, auf der Polizei angezeigt, denn ich kriegte am Nachmittag eine Vorladung vor den Revierkommissarius, zu dem sie auch schon meinen Bruder geholt hatte. Der Kommissarius fuhr mich gleich mit groben Worten an, wie ich mich unterstehen könne, den Leuten bei Umgehung der Polizei-Vorschriften behülflich zu sein? Ob ich nicht wisse, daß ein Handwerksbursch, der ohne Geld herumvagabondire, die Stadt nicht betreten dürfe? Ich wußte nun nicht, daß mein Bruder, der die drei Thaler nicht mehr aufweisen konnte, die Sache schon eingestanden hatte, und sagte: daß das nicht wahr sei, ich hätte ihm kein Geld geliehen. Da zog mich der Kommissarius beim Rockkragen vor meinen Bruder hin, und rief diesem zu, er solle doch dem Lügner noch einmal die Wahrheit erzählen. Wie ich das hörte, gestand ich denn, daß ich meinem Bruder allerdings drei Thaler geliehen, daß mir das aber meiner Ansicht nach Niemand verwehren könne, und daß es mich nichts angehe, wozu er das Geld brauche. Nun fuhr der Kommissarius erst recht auf mich ein, und sagte zuletzt:

»»Solches Lumpengesindel glaubt auch noch die Polizei an der Nase herumführen zu können.««

»Da lief mir denn auch die Galle über. Ich sagte, daß ich mir solche Ausdrücke verbitte, oder mir schon auf andere Weise Recht verschaffen wolle. Das machte ihn noch gröber, und wie das so geht, gab ein Wort das andere. Zuletzt ließ er uns Beide durch seinen Sergeanten nach dem Polizeigefängniß bringen. Sehen Sie, Herr Doktor, das ist in Wahrheit die ganze Geschichte, um derentwillen ich gestern nicht gekommen bin, und Sie werden gewiß selbst sagen, daß ich unschuldig daran war. Aber ich werde mir das auch nicht gefallen lassen.« –

»Wahrscheinlich wird Euch jedoch nichts Anderes übrig bleiben!« sagte ich dem Schuster auf diesen zornigen Epilog seiner Erzählung. »Die Nacht auf dem Gefängniß wird Euch Niemand abnehmen.« –

»Aber ich will doch sehen, ob ich dafür eingesperrt werden kann, weil ich meinem Bruder drei Thaler leihe!« eiferte er weiter. »Und wissen will ich, ob der Kommissarius das Recht hat, ehrliche Arbeiter Lumpengesindel zu tituliren! Gestern Mittag erst ließen sie uns aus dem Loch und nahmen im Polizeihaus ein Protokoll über uns auf. Dann brachten sie meinen Bruder aus der Stadt, – das mag vielleicht in der Ordnung sein, aber mich mußten sie freilassen; ich lief gleich zu Ihnen, um Sie zu bitten, mir eine Klagschrift aufzusetzen. Da Sie nicht zu Hause waren, ging ich zu dem Studenten im Hintergebäude, den ich auch bediene, und der hat mir denn eine Beschwerdeschrift an das Polizeidirektorium aufgesetzt.« –

Ich war der Ansicht, daß er seine Beschwerde besser bei sich behalten hätte, aber Schwind antwortete, er wolle sich sein Recht nicht nehmen lassen, und brauche sich darin vor Niemanden zu fürchten. Ueberdies war die Vorstellung auch bereits abgegangen.

Da mich die Sache interessirte, so erkundigte ich mich nach einigen Tagen bei einem meiner Bekannten danach, welcher auf der Polizei arbeitete. Hier vernahm ich schon, daß der Kommissarius bei seinem Vorgesetzten in sehr gutem Ansehen stehe, und daß bisher gegen denselben noch keine Beschwerde laut geworden sei. Es war daher mit Gewißheit anzunehmen, daß sich der Polizeidirektor in dieser ersten Beschwerde, wenn sie nicht auf gar zu gräuliche Veranlassung gegründet war, seines Unterbeamten annehmen werde.

Und das geschah denn auch.

Der Polizeidirektor gab dem Kommissarius selbst die Beschwerde, und befragte ihn bloß über die Veranlassung der Sache. Der Kommissarius erklärte darauf, daß er die beiden Handwerker zur Vernehmung nach der Polizei transportirt habe, weil der Eine die polizeilichen Vorschriften beim Eintritt in die Stadt umgangen, und der Andere ihm dabei behülflich gewesen sei. Ob er den Ausdruck ›Lumpengesindel‹ gebraucht, wisse er nicht; indeß sei es gar nicht anders möglich, als daß Einem bei solchen Leuten, die in überwiesenen und theilweise geständigen Vergehen noch die dümmsten Lügen und Kniffe versuchten und freche Reden führten, endlich auch einmal das Maaß der Geduld überlaufe.

Mit dieser Erklärung war die Sache für den Polizeidirektor hinlänglich erörtert. Schwind wurde nach einigen Tagen auf das Polizeiamt geladen, und erhielt hier einen Verweis über die Frechheit, mit der er nach seinem ungesetzlichen Betragen noch Beschwerde führen wollte. Als er darauf zu repliciren versuchte, warf ihn der Polizeiaktuar zur Thür hinaus.

Dies war das förmliche Resultat seiner Beschwerde. Nebenbei aber hatte er sich auch den Polizei-Kommissarius persönlich verfeindet, und dieser wartete nur auf eine Gelegenheit, um den Schuster für seine Respektlosigkeit büßen zu lassen.

Mittlerweile hatte sich Schwind's Bruder im Lande herum von Ort zu Ort gewendet. Ein paar Mal war er auch von Meistern in Arbeit genommen worden, allein der Verdienst war im Ganzen sehr gering, und es gefiel ihm daselbst überhaupt nicht. Er schrieb daher wiederum an seinen Bruder, und bat ihn um das nöthige Geld, damit er jetzt zurückkehren könne. Schwind schickte ihm drei Thaler und schrieb ihm dabei, daß er ihm dieselben schenke.

Somit zog der Handwerksbursch wieder nach der Stadt, in der sichern Voraussetzung, daß man ihm nunmehr nichts weiter anhaben werde. Er war jedoch kaum zwei Tage am Ort, als der Kommissarius, der davon Nachricht erhielt, ihn verhaftete und als einen Widersetzlichen, der trotz polizeilicher Ausweisung wieder zurückgekehrt sei, nach dem Polizeigefängniß ablieferte. Hier blieb er acht Tage. Dann aber würde er trotz seiner Vorstellung, daß er jetzt den vorschriftmäßigen Anforderungen genügen könne, aus der Stadt geschafft und zugleich bei geschärfter Gefängnißstrafe verwarnt, je wieder zurückzukehren.

Schwind erzählte mir diese neue Wendung der Dinge mit eben nicht gelinden Ausdrücken gegen den Polizei-Kommissarius, und bat mich im Namen seines Bruders, eine Beschwerde an das Polizeidirektorium zu entwerfen. Obwohl ich mir von solchem Beschwerdeweg gleich zu Anfang wenig Erfolg versprach, so erfüllte ich doch Schwinds Bitte um so mehr, als meiner Ansicht nach die schon bestehenden Verhältnisse nicht wohl verschlimmert werden konnten. Die neue Eingabe ging ab, und kam in erster Instanz an den Polizeidirektor. Dieser aber hatte bereits das erste Verfahren des Kommissarius gegen Schwinds Bruder gutgeheißen, und war daher hier gewissermaßen zur Parteinahme gezwungen.

Ich vernahm später, daß der Polizeidirektor den Kommissarius habe zu sich kommen lassen und ihm über sein Verfahren einen Verweis gegeben habe. Die Beschwerde Schwinds aber wurde nichtsdestoweniger als unbegründet zurückgewiesen und das Verfahren gegen den Handwerksburschen bestätigt. Das ist nicht selten der Verlauf des Beschwerdeganges. Das erste Mal wird die vorgesetzte Behörde regelmäßig ihren Unterbeamten in Schutz nehmen, indem der Beschwerdeführer ihr ferner steht; beim zweitenmal ist sie dann schon selbst als Partei betheiligt.

Schwind remonstrirte diesmal nach der Residenz an das Ministerium. Nachdem seine Beschwerde hier einige Zeit gelegen, wurde sie der Polizeidirektion unserer Stadt zur Berichterstattung eingeschickt. Der Polizeidirektor ließ nun wieder den Bericht des Kommissarius zu Protokoll nehmen, um darauf seinen eignen letzten Bescheid zu ergänzen. Daß hierbei die Angelegenheit Schwinds in kein eben günstiges Licht treten konnte, war wohl natürlich, denn jetzt war nicht mehr der Kommissarius allein der Beklagte, sondern der Polizeidirektor hatte selbst seine letzterlassene Entscheidung zu justificiren. Als die Entschließung des Ministeriums endlich einlief, war sie denn auch, wie dies nur zu erwarten stand, eine abweisende.

Von nun an saß der Kommissarius dem armen Schuster mehr als je auf dem Nacken. Sei es, daß er wirklich einzelne Veranlassungen dazu fand, sei es, daß er nach der letzten Wendung die Stimmung seines Vorgesetzten nicht mehr fürchten zu müssen glaubte, kurz, die kleinen Quälereien nahmen kein Ende. Die schönste Gelegenheit aber bot ihm in kurzer Zeit eine Veränderung in Schwinds Verhältnissen.

Schwind hatte bis vor einem halben Jahre seine alte Mutter bei sich ernährt, die ihm dafür das Hauswesen besorgte. Als die alte Frau dann gestorben war, hatte er ein halbes Jahr lang allein gewohnt, aber seine Junggesellen-Wirthschaft behagte ihm nicht mehr, und er wollte sich nun eine Hausfrau nehmen. Hierzu mußte er den Anforderungen genügen, welche bei Gestattung der Niederlassung gemacht werden. Schwind war in unserem Lande geboren, sein Heimathsort lag nur wenige Meilen von der Stadt entfernt, und er hatte daher nur noch den Nachweis selbstständigen Erwerbes zu führen. Der Kommissarius, welchem die Aufnahme dieser Verhältnisse oblag, ließ auch die Angaben des Schusters zu Protokoll nehmen, und schickte die Papiere an die Polizeidirektion. Nach Verlauf von drei Wochen lief von hier der Bescheid ein.

Schwind war nur Flickschuster, das heißt, er durfte, da er nicht Meister geworden, keine neuen vollständigen Arbeiten übernehmen, es sei denn im Dienst anderer Meister. Indem in dem Bescheid der Polizeidirektion dies Verhältniß hervorgehoben wurde, hieß es unter Anziehung eines Gesetzes, wonach zur Niederlassung der Nachweis selbstständigen Lebenserwerbes erforderlich, und einer Polizeiverordnung, wonach der Nachweis von bloßen Arbeits kräften in dieser Beziehung nicht ausreichend sein sollte, alsdann weiter:

daß demgemäß im vorliegenden Falle der Nachweis selbstständigen Erwerbes nicht als geführt angenommen werden könne, vielmehr der Vermuthung Raum gegeben sei, Supplikant werde mit seiner Familie früher oder später der Gemeinde zur Last fallen, und es müsse seinem Gesuch um Gestattung der Niederlassung behufs Begründung eines Haushaltes die Genehmigung verweigert werden.

Schwind war durch den Ausgang seiner ersten Beschwerde von jedem neuen derartigen Versuch zurückgekommen, und nahm diesen Bescheid stillschweigend hin. Um allen weiteren Plackereien zu entgehen, wendete er sich nach seiner Vaterstadt, begann hier wieder sein Geschäft, und verheirathete sich bald darauf. Aber es wollte hier mit dem Auskommen nicht recht gehn, sei es nun, daß in dem kleinen Orte überhaupt zu wenig zu verdienen war, sei es, daß die Vergrößerung seines Haushaltes durch Frau und Kinder allmählig zu bedeutende Kosten erheischte. Als ich mich nach ein paar Jahren zufällig nach ihm erkundigte, hörte ich, daß der sonst so aufgeweckte, joviale Mensch durch sein Unglück gänzlich verändert und herabgekommen sei. Zuletzt, als er sich gar nicht mehr zu helfen wußte, verkaufte er den Rest seiner Habe, schloß sich einer Auswanderungs-Gesellschaft an, und ist jetzt vor einigen Wochen mit Frau und Kindern nach Amerika gesegelt.«


»Und in Amerika wird der arme Teufel auch keine Seide spinnen!« sagte die Hausfrau, als der Referendar seine Erzählung beendigt hatte.

»Schwerlich, gnädige Frau!« fügte der Erzähler hinzu. »Es wird dem Einzelnen schon so schwer, sich in der Fremde eine Stellung zu erringen, eine arme Familie aber geht dem traurigsten Loos entgegen. Und doch haben sie dort noch mehr Hoffnung, als hier, von wo sie nur die Verzweiflung vertreibt. Man kann das Auswandern nie absolut verdammen, denn man weiß nicht, gegen welche unglücklichen Verhältnisse die Armen in ihrer Heimath vergebens angekämpft haben können, und der unglücklichen demoralisirenden Verhältnisse haben wir in der schönen Heimath so viele.« –

»Ja, dieser arme Schuster ist auch ein Opfer solcher Verhältnisse geworden,« sagte die Hausfrau. »Was meinen Sie, Herr Kriminalrath?« –

Der Kriminalrath zuckte die Achseln.

»Die Geschichte mag sich so verhalten,« sagte er gleichgültig. »Es läßt sich aber wohl auch nicht vermeiden, daß hin und wieder vielleicht Jemanden Unrecht geschieht, und selbst die vorgesetzten Behörden nicht im Stande sind, die Verhältnisse richtig zu erkennen. Das ist weiter nichts Außerordentliches, und mag wohl öfter vorfallen, als man es so erfährt.« –


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