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Der Anklage dritter Teil. Die Kornrede

Hoher Gerichtshof!

I. (1) Jeder Mensch, der einen seiner Mitmenschen ohne persönliche Feindschaft, ohne sich für erlittene Unbill zu rächen oder auf einen Lohn zu hoffen, lediglich um des Staates willen vor die Schranken des Gerichtes fordert, muß sich vorher zu Gemüte führen, welch eine schwere Last er nicht nur für den Augenblick, sondern für sein ganzes Leben auf seine Schultern zu laden im Begriffe steht. Es ist ein Gesetz, das er sich selber auferlegt: das Gesetz eines stets schuldlosen, fleckenreinen, ausgezeichneten Lebenswandels giebt sich für allezeit derjenige, der einen anderen zur Rechenschaft zieht, und zwar um so mehr, wenn er es, wie ich eben bemerkte, aus keinem anderen Grunde thut als aus Rücksicht auf das allgemeine Beste. (2) Denn wer es sich herausnimmt, den Lebenswandel anderer zu kritisieren und ihre Sünden an den Pranger zu stellen, wo sollte der Verzeihung erlangen, wenn er selber auch nur einen Augenblick von dem strengen Pfade der Pflichten abbog? Deswegen muß denn auch ein solcher Bürger in um so höherem Grade der allgemeinen Liebe und Anerkennung teilhaftig werden, weil er erstens ein schlimmes Element aus dem Staat ausmerzt und zweitens sich selber ein Gelübde auferlegt, infolgedessen er nicht nur aus allgemeinem Streben nach männlicher Pflichterfüllung sondern auch unter dem Druck einer ganz besonderen, zwingenden Macht den edelsten, reinsten Lebenswandel durchführen muß. (3) So hat man ja den berühmten Redner Lucius Crassus häufig versichern hören, er bereute keinen Schritt in seinem Leben so sehr, als den, daß er sich je dazu entschlossen hätte, den Gaius Carbo vor die Schranken des Gerichtes zu fordern; denn nun, so meint' er, hätt' er nicht mehr völlig freie Hand über sein Dasein, nun würde sein Leben von mehr Augen beobachtet als ihm lieb wäre. Crassus war ein Mann, den die gewaltigen Kräfte seines Geistes und seiner äußeren Mittel schützten; dennoch macht' er sich unablässig diese Sorge, und zwar bereits zu einer Zeit, wo er noch keineswegs als fertiger Mann mit der Welt im Reinen war, sondern wo er erst eben ins eigentliche Leben hinaustrat. Dabei wird diese völlige Unbescholtenheit des Lebenswandels noch weniger kontrolliert, wenn der Betreffende als kaum erwachsener Jüngling, als wenn er im Alter der männlichen Reife jenen entscheidenden Schritt wagt. Denn ein Jüngling läßt leicht einmal aus Ruhmbegier oder aus Stolz auf seine Fertigkeiten eine Anklage los, ohne sich noch einen Begriff davon gebildet zu haben, wie viel freier man lebt, wenn man niemanden verklagt hat; ich hingegen, der ich bereits gezeigt habe, was ich zu leisten und mit meinen bescheidenen Geisteskräften zu erfassen vermag, ich würde mir niemals diese unbegrenzte Freiheit der Lebensführung abgeschnitten haben, wenn ich mich nicht als sicheren Herrn über meine Leidenschaften gefühlt hätte.

II. (4) Ich trage nun insofern noch eine schwerere Bürde als andere Ankläger – wenn das eine Bürde zu nennen ist, was man leicht und frohen Herzens trägt –, immerhin habe ich insofern bedeutend mehr als andere übernommen, weil man von den Menschen verlangt, sie sollen sich ganz besonders von denjenigen Lastern fernhalten, die sie anderen Leuten zum Vorwurfe machen. Klagst du einen Dieb oder Einbrecher an, so suche dir zu allen Zeiten jeglichen Verdacht der Raubgier vom Leibe zu halten; führst du einen Missethäter vor Gericht, dessen Verbrechen in grausamer Behandlung seiner Untergebenen bestand, so nimm dich stets in acht, daß du den Leuten nicht irgend einmal unmenschlich oder hartherzig erscheinest; hat der Mensch Ehebruch oder Notzucht begangen, so passe fein auf, daß in deinem Leben ja keine Spur von unzüchtigem Wandel erscheine; kurz alles, was du an einem anderen zur Rechenschaft ziehst, mußt du bei dir selbst auf das sorgfältigste vermeiden. Denn nicht nur eine Anklage, auch schon ein bloßer Vorwurf ist absolut undurchführbar, wenn der Mann, der einen Fehler an jemand brandmarkt, selber auf dem gleichen Fehler ertappt wird. (5) Nun brandmark' ich an einem einzigen Menschen alle Laster, die ein verworfenes, nichtswürdiges Subjekt nur haben kann; ich erkläre, es giebt kein Kennzeichen irgend eines Verbrechens von der Raubgier bis zur Unzucht, das ihr in dem Leben dieses einen Menschen nicht feststellen könntet. Wenn ich ihn mir also zum Objekt meiner Anklage nehme, so stell' ich für mich das Gesetz auf: ich muß so leben, daß ich ihm nicht nur in allen Worten und Thaten, sondern auch in den Gesichtszügen und im Ausdrucke der Augen möglichst unähnlich sehe; wirklich, meine Herren, ich wünsche, daß niemand an mir je diesen Zug von hochmütiger Widerspenstigkeit konstatiere, der für den Angeklagten so charakteristisch ist. Gern aber nehm' ich die Pflicht jenes Lebenswandels weiter auf mich; seit jeher war er mir von selber angenehm, nun empfind' ich es wahrlich nicht als eine Last, wenn ich ihn nur durch unverbrüchliches Gebot für alle Zukunft vorschreibe.

III. (6) Und bei einem solchen Menschen stellst du, Hortensius, wiederholt die Frage an mich, was denn für persönliche Feindseligkeiten vorgefallen seien, was er mir denn gethan habe, daß ich mich zu seiner Anklage entschließe! Ich will jetzt einmal schweigen von dem Hauptmotiv meiner Pflichten gegen die mir innig verbundenen Sicilianer; gerade wegen der Feindseligkeiten will ich dir antworten. Glaubst du, daß in der ganzen Welt eine größere Feindschaft bestehen kann als wenn zwei Menschen in all ihren Ansichten entgegengesetzt, in allen Bestrebungen und Tätigkeiten grundverschieden sind? Wenn einer die Treue als das Heiligste im Leben verehrt, kann er da etwas anderes als Feindschaft gegen den Mann im Busen hegen, der als Quästor mit den Feldzugsplänen, der Kriegskasse und allem möglichen anvertrauten Gute durchgeht, um seinen Konsul schnöde zu verlassen, zu berauben, zu verraten und schließlich zu bekämpfen!

– Wenn jemand Zucht und keusche Sitte hochhält, kann er da ruhigen Auges die täglichen Schandabenteuer dieses Menschen, das Hurenregiment und die Kupplerwirtschaft in seinem Hause mit ansehen? – Wenn jemand den Kultus der unsterblichen Götter erhalten wissen will, kann er anders als mit Erbitterung an den Menschen denken, der alle Tempel ausplünderte und sich nicht entblödete, aus den Fahrgeleisen der Prozessionswagen Futter für seinen Säckel zu holen!

– Wer dem Grundsatze huldigt »Gleiches Recht für alle,« wie soll der nicht empört gegen dich sein beim bloßen Gedanken an die unerschöpfliche, zügellose Willkür deiner Amtserlasse! – Wer die Leiden unserer Bündner und die Bedrückungen der Provinzen wie einen eigenen Schmerz empfindet, wie soll er nicht wütend gegen dich werden ob der Raubzüge in Kleinasien, der Schinderei von Pamphylien, der jammervollen Verödung von Sicilien! – Wer die Rechte und Freiheiten des römischen Bürgers allenthalben geheiligt wissen will, muß der nicht ärger als ein Feind wider dich gestimmt sein, wenn er an die Geißelhiebe, die Henkerbeile und Marterkreuze denkt, mit denen du römische Bürger ums Leben bringen ließest? (7) Oder stehst du, Hortensius, etwa auf dem Standpunkte, wenn der Angeklagte in irgend einem Punkte gegen mein Interesse widerrechtlich handelte, so dürft' ich mit vollem Rechte sein Feind sein, wenn er aber durch jede seiner Handlungen gegen Interesse, Streben, Gesinnung und Glück aller anständigen Menschen gewütet hat, dann möchtest du nach der Ursache meiner Feindschaft fragen? Ist doch das ganze römische Volk sein Feind! und noch mehr als es mein eigenster persönlicher Anteil verlangt, muß ich im Interesse der Nation diese Aufgabe mit all ihrer Schwere auf mich nehmen. IIII. Ja, ich gehe noch weiter. Manche dem Anscheine nach unbedeutendere Momente sind dazu angethan, einen in wahre Entrüstung zu versetzen; so z. B. wenn zur Verbindung mit den großen, hochadeligen Herren und gerade zur Freundschaft mit dir, Hortensius, ein Verres mit seiner dreisten Nichtswürdigkeit viel leichter den Zugang findet als ein Mensch unseres Standes mit all seinem männlichen, unbescholtenen Lebenswandel. Ihr hasset die Geschäftigkeit der »Emporkömmlinge«, ihr blicket geringschätzig herab auf deren Biederkeit, ihr verachtet deren Sittlichkeitsgefühl, dagegen reizt euch ein verfaulter Geist und eine erstickte Männlichkeit: den Verres liebet ihr!

(8) Ich glaub' es wohl; und da euch an ihm unmöglich Manneswürde, Thätigkeit, Anstandsgefühl, Reinheit des Charakters und der Lebensführung fesseln kann, so ist das, was euch amüsiert, vielleicht sein unterhaltendes Gespräch, seine geistvollen Briefe, seine moderne Bildung? – Nichts von alledem ist in Wahrheit vorhanden; im Gegenteil, seiner schmutzigen Gemeinheit entspricht seine ganz außerordentliche Beschränktheit und Unbildung. Wenn diesem Menschen das Haus eines anderen offen steht, so kann man von »offen stehen« hier nur reden wie beim Rachen eines Ungeheuers: es möchte gern recht viel verschlingen. Ihn haben sie gern, eure Hausdiener und Thürsteher, eure Freigelassenen, Sklaven und Dienstmädchen; wenn er kommt, wird er außer der Reihenfolge angemeldet und allein zum Empfange geführt, während anderen und zwar häufig den biedersten Menschen die Thür gewiesen wird. Hieraus kann man ersehen, am teuersten sind euch diejenigen, deren Vergangenheit zur Folge hat, daß sie ohne euren besonderen Schutz ihres Lebens nicht sicher sind. (9) Und weiter! Während wir materiell in den bescheidensten Verhältnissen leben, so daß wir an äußere Macht und ihren Glanz gar nicht denken, dagegen unsere Stellung und unsere von der Nation erhaltenen Auszeichnungen nicht durch Reichtum, sondern durch männliche Arbeit zu verdienen suchen, – da darf ein Verres alle die Schätze, die er auf der ganzen Welt zusammengestohlen hat, ungestraft vergeuden, um sich in Überfluß und Völlerei zu wälzen! Sind das erträgliche Zustände? Mit seinem Silbergerät sollen eure Prunktafeln geschmückt, mit seinen Bildern und Statuen soll Roms Markt und Wahlplatz ausstaffiert werden, zumal ihr selber auf eigene »Faust« Unmassen solcher Gegenstände in euren Besitz gebracht habt? Ein Verres soll eure Landsitze mit den Beutestücken seiner Raubzüge ausschmücken? Ein Verres soll mit Lucius Mummius um die Palme streiten, weil er mehr Bündnerstädte als Mummius Feindesstädte ausgeplündert hat, weil er mehr Tempelgut in die Villen seiner Freunde stiftete, als jener Feindesgut in die Tempel der Götter? und der soll euch so besonders lieb und wert sein, nur damit andere desto eher auf eigene Gefahr euren Leidenschaften dienen?

V. (10) Indessen, diese Dinge werden an anderen Stellen besprochen werden und sind zum Teil schon besprochen worden; jetzt wollen wir zu etwas Neuem übergehen, jedoch nicht ohne vorher den hohen Gerichtshof mit einigen Worten um Nachsicht gebeten zu haben. In dem ganzen bisherigen Verlauf meiner Rede hatt' ich das Vergnügen, zu bemerken, wie ihr mir mit gespanntester Aufmerksamkeit zuhörtet. Aber so angenehm mir dies auch war, es wäre für mich noch viel erfreulicher, wenn ihr auch weiterhin aufpassen wolltet. Bisher sorgte alles Vorgetragene schon von selbst durch die Mannigfaltigkeit des Inhaltes sowie durch das Unerhörte der Angriffsmotive für eine gewisse Unterhaltung der Zuhörer; jetzt aber kommen wir auf einen Gegenstand, der zwar durch die Schwere des Verbrechens und durch die Bedeutung des Objektes alle anderen übertrifft, dagegen beim Vortrage viel weniger Abwechselung und momentanes Vergnügen bietet: dies ist die Getreidefrage. Was euch dabei betrifft, meine Herren, so entspricht es nur eurer Amtswürde und eurer Klugheit, wenn ihr den Grad eurer Aufmerksamkeit ebensosehr vom Gewissen abhängig macht wie vom Genusse. (11) Ihr müßt euch bei der Einsichtnahme in diese Getreidefrage gegenwärtig halten, daß ihr von nichts geringerem Kenntnis nehmen sollt als von den Lebensbedingungen aller Sicilianer, von dem Besitze der in Sicilien Ackerbau treibenden römischen Bürger, von den seit Generationen bestehenden Zöllen, endlich von der leiblichen Ernährung des römischen Volkes. Wenn ihr diese Dinge bedeutend oder gar hochbedeutend findet, so wartet weiter nicht darauf, wie bunt und ausführlich sie euch etwa geschildert werden.

Jedermann von euch weiß ohnehin, daß der große Nutzen der Provinz Sicilien für unser Volk, ihre volle Bedeutung für das Reich, dem sie einverleibt ist, hauptsächlich in ihrem Getreidewesen besteht; durch alle anderen Mittel gewährt sie uns Unterstützung, durch dieses allein dagegen Nahrung und Lebensunterhalt. Über die Ursachen des landwirtschaftlichen Wohlstandes von Sicilien im Altertum ist viel geforscht worden, namentlich von englischen Ökonomen. Man hat dabei gefunden, daß unter anderem die Bewässerung der Felder von der griechischen Bevölkerung in rationellster Weise vorgenommen ward, indem man die zahlreichen Bäche nach Kräften regulierte und überall geeignete Reservoirs anlegte, die selbst der Augustsonne Trotz boten. Heut' ist von alledem nichts mehr zu sehen; mit dem Verfall des Landes ging seine Entwässerung parallel, zu hunderten sieht man die »Fiumaren«, d. h. die selbst im Frühjahr trockenen Flußbetten, und es giebt Strecken im Innern des Landes, auf die das Wasser in Wagen gebracht werden muß, so daß man es teurer bezahlt als den Wein. – Ein anderer Grund für das Gedeihen des Landes war die vernünftige Verfassung der Gemeinden und ihre selbständige Entwicklung; die verstreuten Bemerkungen, die Cicero über den Stand der Kleinbauern und ihre Existenz vor Beginn der Römerherrschaft fallen läßt, werfen hierauf das hellste Licht. Diese Thatsachen sind um so mehr zu beherzigen, als die modernen, beim Publikum verbreiteten Lehrbücher gewöhnlich bloß der Kunst der Griechen ihre Höhe lassen und von der Politik des unvergleichlichen Volkes nur mit Geringschätzung sprechen, während in der That die hellenische Kunst gar nicht anders als auf einem materiell gesunden Boden aufblühen konnte. Nur wer die Harmonie aller Kräfte im Wesen der Griechen erkennt, wird ihnen gerecht; bei näherem Zusehen bemerkt man dann wohl, daß sie mit ihrer städtischen Organisation und ihrer Nationalökonomie ebenso hoch über den anderen Völkern des Altertumes und der Neuzeit standen wie mit ihrer Kunst und ihrer Philosophie. Auf der Disharmonie, die der Römer und der Orientale in das antike Leben brachten, beruht der moderne Staat. (12) Diesen Gegenstand soll meine Anklage in drei gesonderten Abschnitten behandeln; der erste umfaßt die Kornsteuerpachten, der zweite die Ankäufe, der dritte endlich die Taxierungen des Getreides.

VI. Zwischen Sicilien und den übrigen Provinzen unseres Reiches besteht hinsichtlich der Besteuerung des Ackerbodens ein wesentlicher Unterschied. Den übrigen ist entweder eine bestimmte Barabgabe auferlegt, der sogenannte Bodenzins, wie in Spanien und dem größten Teile des ehemals punischen Gebietes in Afrika (als eine natürliche Folge des Krieges, zum Lohn für den Sieger wie zur Strafe für den Besiegten), oder es findet eine Verpachtung durch den Einschätzungsbeamten statt, wie in Kleinasien nach dem Gesetze des Gaius Gracchus. Siciliens Gemeinden dagegen haben wir in ein solches Freundschaftsbündnis aufgenommen, daß ihnen dieselbe Verfassung blieb wie vorher und sie nun dem römischen Volke nach den gleichen Grundsätzen unterthan waren wie früher ihren eigenen Regierungen. (13) Nur sehr wenige Gemeinden Siciliens wurden vor Generationen im ersten Kriege von uns unterjocht; ihr Landgebiet wurde als Reichsdomäne eingezogen, ihnen aber bald wieder zurückgegeben; diese Domänen pflegen durch die Einschätzungsbeamten in Rom verpachtet zu werden. Dann giebt es zwei Gemeinden, die im engeren Bundesverhältnisse zu uns stehen und deren Abgaben gewöhnlich nicht verpachtet werden; dies sind Tauromenion und die Mamertinergemeinde Messana; außerdem fünf andere, denen ohne besonderen Bündnisvertrag überhaupt vollständige Steuerfreiheit zugesichert ist, nämlich Kentoripa, Alaisa, Egesta, Halikye und Panormos; im übrigen ist der gesamte Grund und Boden von Sicilien zehentpflichtig und war es stets, also auch vor den Zeiten der Römerherrschaft, nach dem eigenen, gesetzlich formulierten Willen der Sicilianer. (14) Nun sehet einmal, wie weise unsere Vorfahren handelten: sie hatten den Staat um eine in Kriegs- und Friedenszeiten so ergiebige Hilfsquelle, wie Sicilien ist, bereichert, aber sie behandelten die Sicilianer wie Schutzbefohlene mit aufmerksamer Rücksicht; nicht nur daß sie keine neuen Steuern auf ihren Grund und Boden legten, nein, selbst die Gesetze über die Pacht des Zehnten sowie über Zeit und Ort dieser Verpachtung ließen sie unverändert; der Akt fand auch weiterhin an seinem bestimmten Termin im Jahre, an Ort und Stelle innerhalb Siciliens, kurz gemäß dem Gesetze des Hieron statt. Unsere Ahnen wollten eben, daß die Leute selber ihr Interesse verföchten; sie sollten dabei durch kein neues Gesetz, ja nicht einmal durch den formellen Schein eines neuen Gesetzes in Aufregung versetzt werden. (15) Darum ward beschlossen, die Verpachtung sollte stets nach dem Gesetze Hierons vor sich gehen, damit die Leute bei der Vollziehung das angenehme Gefühl hätten, den König, der den Sicilianern über alles teuer war, nun unter der veränderten Regierung nicht nur in seinen Bestimmungen, sondern auch in seinem Namen nach wie vor geehrt zu sehen. Diese Verfassung blieb bei den Sicilianern stets in Kraft, bis Verres als Landvogt hinkam; er war der erste, der sich erdreistete, alle bestehenden Ordnungen, alle geheiligten Sitten und Traditionen, alle Grundsätze der politischen Freundschaft, alle Rechtsbestimmungen des Bündnisses umzustürzen und mit Füßen zu treten.

VII. (16) Hier mach' ich einen Augenblick Halt. Schon hier erheb' ich meine Klage und stelle dich zur Rede: wie konntest du in einen so altehrwürdigen, feststehenden Brauch irgend welche Neuerungen einführen! Wollte dein Geist etwa höher hinaus? wolltest du alle die erlauchten, wahrhaft weisen Persönlichkeiten, die vor dir jene Provinz verwalteten, durch deine Klugheit und Einsicht in Schatten stellen? Wohl kann man von deinem Geiste reden, wohl sind die Spuren seiner Thätigkeit da; gewiß, das geb' ich dir gerne zu. Ich weiß, daß du als städtischer Prätor in Rom Verfügungen erließest, nach denen so manche Erbschaft von den Kindern des Erblassers zu fremden Menschen wanderte, von den Nächstberechtigten an Fernerstehende überging und nicht nach den Gesetzen, sondern nach deinem Belieben angetreten wurde; ich weiß, daß du die Erlasse deiner sämtlichen Vorgänger abändertest und über so manchen Nachlaß nicht gemäß einem reell vorgelegten, sondern gemäß einem nur in der Erzählung des Bewerbers vorhandenen Testamente verfügtest; auch weiß ich, daß diese von dir erfundenen und zum erstenmal in Scene gesetzten Neuerungen dir einen erklecklichen Profit einbrachten; ich erinnere mich auch, wie du bei der amtlichen Sorge für die Herstellung öffentlicher Bauten die Gesetze der Censoren aufhobest und umändertest, damit ja nicht der Mann ans Werk käme, der hingehörte, und damit kein Vormund und keine Verwandten ein Waisenkind vor totalem Verluste seines Vermögens schützen könnten; ferner, wie du eine ganz knappe Frist für die Arbeit festsetztest, um alle anderen von der Teilnahme an der Arbeit auszuschließen, während du selber mit deinem Privatspekulanten keinen bestimmten Termin einzuhalten brauchtest. (17) Daher wundere ich mich auch gar nicht, daß du ein neues Gesetz über die Getreidezehnten einführtest; hattest du doch gegenüber Prätorenerlassen und Censorengesetzen so viel Klugheit bewiesen, so viel Übung erlangt; wie gesagt, darüber wundere ich mich nicht, daß du etwas unerhörtes ausdachtest, aber daß du auf eigene Faust ohne Geheiß des Volkes und ohne Anregung seitens der Behörden die Verfassung der Provinz Sicilien umstürztest, das mach' ich dir zum Vorwurfe, darüber erheb' ich Klage.

(18) Im Konsulatsjahre des Lucius Octavius und Gaius Cotta gestattete der Senat, daß der Zehnte auf Wein, Öl und Hülsenfrüchte, den die Finanzbeamten bis dahin regelmäßig in Sicilien verpachtet hatten, nunmehr in Rom vergeben würde; die Abfassung des entsprechenden Gesetzes wurde den Beamten überlassen. Als die Verpachtung stattfand, verlangten die Steuerpächter gewisse Zusätze zu dem neuen Gesetz in ihrem eigensten Interesse, ohne daß dabei Widersprüche mit den übrigen Gesetzen der Censoren zu Tage traten. Dagegen sprach ein Sicilianer, der sich damals gerade zufällig in Rom aufhielt, dein Gastfreund, Verres, – verstehst du, was ich sage? dein Gastfreund! – dein damaliger Intimus, hier dieser Mann: Sthenios von Thermai. Die Konsuln nahmen Einsicht in die Sache; nachdem sie zahlreiche Sachverständige, sämtlich Männer von hohem Ansehen im Staate, zur Beratung zugezogen hatten, erklärten sie offiziell als Resultat ihrer Beratungen, die Verpachtung hätte weiterhin nach dem Gesetze des Königs Hieron zu geschehen. VIII. (19) Ist das möglich? Die gescheitesten, tonangebenden Männer, denen der Senat zur Gesetzgebung betreffs der Steuerpachten unbeschränkte Vollmacht und denen das Volk dazu ausdrücklichen Auftrag erteilt hatte, sie wollten die Abänderung eines Punktes im Gesetze des Hieron, die eine Erhöhung des Steuerertrages zur Folge gehabt hätte, nicht vornehmen, weil ein einziger Sicilianer dagegen Einspruch erhob; du dagegen, ein Mensch ohne eine Spur von sachlicher Einsicht oder persönlicher Bedeutung, hast es gewagt, ohne ein Wort von seiten des Senates oder Volkes, trotz des Widerspruches von ganz Sicilien, zum größten Schaden und sogar Verhängnis der Steuerverhältnisse das ganze Gesetz Hierons umzustoßen?

(20) Und was war das für ein Gesetz, meine Herren, das er abänderte und schließlich sogar vollständig aufhob! Mit dem größten Scharfsinn, mit der erdenklichsten Sorgfalt war es abgefaßt; es unterwirft den Landwirt jeder Art von Kontrolle und stellt ihn so unter die Aufsicht des Steuerpächters, daß weder in der stehenden Saat noch auf der Tenne noch in der Scheune noch beim Transporte des Getreides der Landwirt den Steuerpächter auch nur um ein einziges Korn betrügen kann, ohne der schwersten Strafe zu verfallen. Das Gesetz ist mit einer Sorgsamkeit formuliert, daß man sieht, sein Schöpfer verfügte eben über keine anderen Steuereingänge als über diese; an der geistvollen Schärfe erkennt man den Sicilianer, an der Strenge den absoluten Monarchen, der dennoch durch dieses Gesetz den Landesbewohnern den Ackerbau zu einer lohnenden Thätigkeit machte; denn bei der größten Genauigkeit in der Feststellung der Rechte des Steuerpächters ist doch dafür gesorgt, daß dem Landwirt gegen seinen Willen nie mehr als der zehnte Teil des Bodenertrages abgenommen werden kann.

(21) So standen die Dinge, so gingen sie seit Jahrzehnten und Jahrhunderten ungestört ihren Gang, da kam Verres, um das alles nicht allein zu stören sondern von Grund aus zu zerstören und die zum Wohle der Bündner wie zum Nutzen des Reiches längst aufs beste geordneten Verhältnisse nun im Interesse seiner niederträchtigen Spekulationen umzukehren.

Zuerst setzt' er nämlich eine Anzahl gewisser Individuen angeblich zu Steuerpächtern ein, während es in Wahrheit nur die Trabanten und Helfershelfer für seine Räuberpläne waren; diese Menschen haben, wie ich nachweisen werde, die Provinz drei Jahre hindurch dermaßen ausgesogen und verwüstet, daß wir ihr nunmehr durch viele Jahre einer weisen und uneigennützigen Regierung mit den besten Vögten nicht werden aufhelfen können. VIIII. (22) An der Spitze dieser offiziell sogenannten Steuerpächter stand der jetzt hier anwesende Quintus Apronius; ihr habt ja über die ganz unglaubliche Gemeinheit dieses Menschen die Beschwerden der wichtigsten Gemeindevertretungen mit euren eigenen Ohren vernommen. Da, sehet euch den Menschen an, meine Herren, sehet diese Erscheinung, diesen Gesichtsausdruck, und dann machet euch nach der Halsstarrigkeit, die er hier auf verlorenem Posten noch durchführen will, einen Begriff davon, welchen Wind er über Sicilien wehen ließ. Dies ist der Apronius, den Verres nach all seiner Sammlung von nichtswürdigem Gesindel, in all seinem unzertrennlichen Gefolge von Schlemmern und Schmarotzern am meisten als seinesgleichen befand; so waren die beiden binnen sehr kurzer Zeit, nicht etwa durch sachliche Motive oder Berechnungen oder irgend welche Empfehlungen, sondern lediglich durch die Gleichheit ihrer schmutzigen Bestrebungen aufs innigste verbunden. (23) Verres mit seinem unredlichen, gemeinen Charakter ist euch ja bekannt; nun stellt euch, wenn ihr könnt, jemanden vor, der auf allen Gebieten in Hinsicht auf zügellose Neigung zu jeder Art von Verbrechen dem Verres ebenbürtig ist, und ihr habt diesen Apronius, den nicht allein sein Leben, sondern schon seine Gestalt und sein Gesicht als einen wahren Schlund, als einen ungeheuren Abgrund aller Laster und Scheußlichkeiten charakterisiert. Ihn verwendete der Angeklagte bei seinen unzüchtigen Roheiten, bei seinen Tempelplünderungen und skandalösen Gesellschaften als ersten Hofmarschall; und so nahe stand er ihm in Charakter, Naturanlage und Empfindung, daß dieser Apronius, den sonst alle für einen unmenschlichen Barbaren ansahen, nur dem Verres als ein eleganter Gesellschafter erschien; während alle Welt ihn haßte und niemand ihn sehen wollte, konnte Verres ohne ihn nicht leben; während andere nicht an einem Tische mit ihm zusammen speisen wollten, trank Verres aus einem Becher mit ihm; ja schließlich, selbst der ekelhafte Gestank, den Apronius aus dem Munde wie am ganzen Leibe von sich gab – man erzählt, selbst die Tiere konnten ihn nicht aushalten – für Verres allein war es ein süßer, wonniger Duft. Apronius war in der Gerichtshalle stets an seiner Seite, war im Schlafzimmer mit ihm allein, war bei den Schmausereien Gebieter, und zwar ganz besonders dann, wenn der halbwüchsige Sohn des Statthalters zugegen war und nun Apronius sich während des Gelages nackt auszog und zu tanzen anfing.

X. (24) Dieser Mensch war es – damit kehr' ich zu meiner angefangenen Erzählung zurück – den der Angeklagte sich aussuchte, um ihn an die Spitze seiner blutsaugerischen Raubzüge gegen die Besitztümer der Landwirte zu stellen; und wirklich, meine Herren, seiner nichtswürdigen Frechheit und Grausamkeit wurden unsere treuesten Bundesgenossen und besten Reichsbürger durch den Landvogt Verres preisgegeben. Neue Verordnungen und Erlasse gaben sie ganz in seine Gewalt; das Gesetz des Hieron wurde ja in der vorher beschriebenen Weise beiseite geschoben und verworfen.

(25) Jetzt höret euch zunächst eine vortreffliche Verfügung von ihm an:

»So viel, wie der Landwirt dem Steuerpächter nach dessen Erklärung abzuliefern verpflichtet ist, soll der Landwirt an ihn abzuliefern gezwungen werden.«

Aber wie denn? – »So viel, wie Apronius fordert, soll der Landwirt abliefern.« – Was soll denn das heißen? Ist das die Verfügung eines Statthalters für die Bündner oder der Herrscherbefehl eines toll gewordenen Tyrannen gegen besiegte Feinde? Ich soll so viel abliefern, wie der andere verlangt? Da kann er ja alles fordern, was auf meinem Acker wächst! – »Und warum denn nur dies alles? er kann ja noch mehr fordern, wenn es ihm beliebt!« – Gewiß, und was geschieht dann? was meinst du? – »Entweder mußt du das verlangte liefern oder du wirst verurteilt wegen Vergehens gegen den Erlaß des Landvogtes.« – Um des Himmels willen, was soll das bedeuten? es übersteigt ja bereits alle Wahrscheinlichkeit. (26) Wirklich, meine Herren, ich komme zu der Überzeugung, wenn euch auch sonst alles Vorgefallene auf den Angeklagten zu stimmen scheint, dies muß euch unwahr vorkommen. Ich selbst würde ja, obgleich ganz Sicilien mir die Geschichte erzählte, sie doch nicht mit solcher Bestimmtheit wiederzugeben wagen, wenn ich nicht diesen Erlaß Wort für Wort aus den eigenen Akten des Angeklagten vorlesen könnte; das will ich doch gleich thun. Bitte dem Sekretär das Aktenheft herüberzureichen; er soll dann daraus vorlesen.

[Es geschieht.]

Bitte jetzt vorzulesen.

[Vorlesung des Erlasses bezüglich der Besteuerung.]

Der Angeklagte meint, ich lasse unvollständig vorlesen; wenigstens scheint sein Kopfschütteln das anzudeuten. Was lass' ich denn fort? Etwa den Paragraphen, wo du doch die Interessen der Sicilianer wahrst und die unglücklichen Bauersleute berücksichtigst? Du erklärst nämlich, über jeden Steuerpächter, der mehr als den ihm zukommenden Betrag wegnehmen sollte, gerichtlich die Strafe des achtfachen Schadenersatzes verhängen zu wollen. O, ich möchte durchaus nicht, daß irgend etwas ausgelassen würde; auch dieser Paragraph, auf den er dringt, soll vorgelesen werden; bitte ihn vollständig zu verlesen.

[Vorlesung des Paragraphen bezüglich der gerichtlichen Verfügung des achtfachen Schadenersatzes.]

Also gerichtlich soll der Landmann den Steuerpächter verfolgen? Der arme, unglückselige! Von seinem Acker schleppst du den Mann in die Gerichtshalle, von seinem Pfluge vor die Schranken, von feinen ländlichen Gepflogenheiten zu dem ganz ungewohnten Treiben der Rechtshändel und Prozesse? XI. (27) Sonst darf bei allen Steuern in der ganzen Welt, in der Levante, in Makedonien, Spanien, Gallien, Afrika, Sardinien, ja sogar hier in Italien, der Steuerpächter wohl jederzeit mit Zahlungsforderungen auftreten oder den Besitzer pfänden lassen, niemals aber ihm sein Hab und Gut wegreißen oder es für sich in Beschlag nehmen; und du stelltest gegen die wertvollste, anständigste, vernünftigste Menschenklasse, nämlich gegen die Landwirte, eine Rechtssatzung auf, die allen übrigen ins Gesicht schlug? Was ist denn recht und billig, daß ein Steuerpächter die gesetzliche Zahlung verlangt oder daß ein Landmann die ungesetzlich ihm abgenommene Summe zurückverlangt? daß ein Rechtsfall unberührt oder bereits verpfuscht vor die Gerichte kommt? Soll die Frucht dem Bauern gehören, der sie mit seiner Hände Arbeit dem Boden entringt, oder dem Geschäftsmann, der nur den Finger aufhebt um einen Preis zu bieten? Und nun erst die zahlreichen Kleinbauern – wenigstens vor Beginn deiner Statthalterschaft waren sie in Sicilien in sehr großer Anzahl vorhanden – die nicht mehr als einen Morgen Landes pflügen, was sollen sie thun, wenn sie an Apronius alles abgeliefert haben, was er verlangt? Sollen sie ihren Landbau aufgeben, sollen sie ihren häuslichen Herd verlassen? sollen sie nach Syrakus kommen, um gerichtlich – versteht sich, unter deinem Vorsitz, also unter gerechten, unparteiischen Bedingungen! – den Apronius vor den Obmännern auf Rückerstattung des geraubten Gutes zu belangen? (28) Zugegeben selbst, es käme so weit; es fände sich einmal ein energischer und unternehmungslustiger Landmann, der an den Steuerpächter so viel abgeliefert hat wie dieser verlangen zu dürfen erklärte, und der es nun riskiert, seine Ansprüche vor Gericht auszufechten und die vorschriftsmäßige Strafe des achtfachen Schadenersatzes zu beantragen: da setz' ich meine Erwartung auf die Kraft des Gesetzesparagraphen, auf die Gewissensstrenge des Landvogtes; ich trete für den Landmann ein, ich verlange Apronius' Verurteilung zum achtfachen Schadenersatz. Was verlangt denn der Ackersmann? – Nichts als was im Gesetzbuch verordnet steht. – Was will Apronius? – Er kann sich nicht dagegen sträuben. – Was thut der Landvogt? – Er läßt die Obmänner absetzen. – So wollen wir ein Richterkollegium berufen! – »Was für ein Kollegium? Richter? die Leute aus meiner Suite nehmet ihr ja doch nicht an!« – Was heißt das? was sind denn für Leute in dieser Suite? – Da ist der Wahrsager Volusius und der Quacksalber Cornelius und die ganze Meute, die man immer um den Statthalter und seinen Richterstuhl herumwedeln sieht – denn aus der Bürgergenossenschaft hat er niemals ein Mitglied zum Richter oder Obmanne bestellt, vielmehr behauptet' er ja, gegen den Steuerpächter hätte jedermann ein böses Vorurteil, der auch nur eine Scholle Landes besäße. So mußte man sich, um gegen Apronius zu prozessieren, an solche Leute wenden, die ihren Rausch von einer Aproniuszecherei noch nicht ausgedünstet hatten. XII. In der That, ein herrlicher, unvergeßlicher Gerichtshof! ein strenges Gesetz! ein sicheres Asyl für die bedrängten Landleute!

(29) Damit ihr nun einen Begriff bekommet, was es mit diesen Verdikten auf achtfachen Schadenersatz auf sich hat und was für eine Sorte von Obmännern aus der Suite des Angeklagten herangezogen wurde, so höret euch nur folgendes an. Als den Steuerpächtern einmal diese ungeheure Freiheit eingeräumt war, den Grundherren so viel wegnehmen zu dürfen wie sie verlangten – glaubt ihr wohl, daß da irgend ein Pächter mehr verlangte als ihm zukam? Überleget euch einmal selber die Sache im stillen, und bedenket dabei, daß es dazu gar nicht der rohen Habgier bedurfte, sondern so etwas auch leicht durch bloße Unachtsamkeit vorfallen konnte. Notwendigerweise, so sollte man meinen, mußten die Fälle häufig vorkommen. Aber ich gehe weiter; ich behaupte, daß alle mehr, und zwar sehr viel mehr als den ihnen zukommenden Zehnten in Beschlag genommen haben. Und nun zeige mir einen einzigen Fall aus den drei Jahren deiner Statthalterschaft, wo ein Pächter zum achtfachen Schadenersatze verurteilt worden wäre. Was sag ich, verurteilt! ich möchte nur den Fall sehen, wo das in deinem Erlaß vorgesehene Gerichtsverfahren beantragt wurde! Es war offenbar absolut ausgeschlossen, daß ein Landmann sich über erlittenes Unrecht zu beschweren hatte, oder daß ein Steuerpächter mehr beanspruchen zu dürfen erklärte als ihm zukam! Wer dagegen nach Herzenslust raubte und überall einsteckte so viel ihm beliebte, das war Apronius; über ihn beklagten sich allenthalben die jämmerlich ausgesogenen Landleute, und dennoch wird man nirgends eine Spur von einem gerichtlichen Einschreiten gegen ihn finden. (30) Was soll das heißen? So viele tüchtige, ehrenfeste, beliebte Männer, Sicilianer und römische Ritter, wurden von einem nichtswürdigen Spitzbuben schwer geschädigt und wagten es nicht, die Strafe des achtfachen Schadenersatzes zu beantragen, die er gesetzlich ohne allen Zweifel verwirkt hatte? was hat das für einen Sinn, was steckt dahinter? Nichts weiter, meine Herren, als was ihr sehet, nämlich daß die Leute wußten, sie würden mit langer Nase vom Gericht abziehen und zu dem Schaden auch noch den Spott tragen müssen. Was hätte das denn auch für einen Gerichtshof abgeben müssen, wenn aus der schandbaren Lumpenumgebung des Verres unter dem Titel »Obmänner« drei jener Gesellen zusammentraten, die ihm nicht etwa von seinem Vater zur Gesellschaft gegeben sondern von irgend einem ordinären Frauenzimmer empfohlen worden waren?

(31) Man stelle sich die Situation vor: da würde ein ehrsamer Ackersmann hereinkommen und die Klage anhängig machen, Apronius hätte ihm nichts von seinem Getreide übrig gelassen, noch dazu wäre ihm sein Grund und Boden gewaltsam fortgenommen, er selber durchgeprügelt und weggejagt worden. Darauf würden die braven Herren ihre Köpfe zusammenstecken und ein geheimes Gespräch anfangen – über bevorstehende Nachtbummeleien und einige Weibspersonen, die man vielleicht auf ihrem Heimwege vom Palaste des Statthalters abfangen könnte; dieses Gespräch würde dann für die große Beratung des Falles gelten. Hierauf würde sich Apronius erheben, dieser neue Stolz des Pächterstandes, nicht staub- und schweißbedeckt wie ein ehrlicher Kaufmann, der auf dem Felde zu thun hat, sondern triefend von Öl und Salben, ganz erschlafft von seinen nächtlichen Leistungen beim Weine; bei der ersten Bewegung, beim ersten Räuspern würd' er alles mit Wein- und Pomadenduft und mit dem Gestanke seines Körpers erfüllen; nun würd' er sagen, was er in der Regel zu sagen pflegte, er habe keinen Zehnten gepachtet, sondern Bauerngüter und Grundstücke gekauft, er sei nicht der Steuerpächter Apronius, sondern ein zweiter Verres und damit ihr unumschränkter Herr und Gebieter. Auf diese Versicherung hin hätten dann die vortrefflichen Herren aus der Suite des Verres als Obmänner nicht mehr über die Freisprechung des Apronius beratschlagt, sondern sich überlegt, wie man jenen lästigen Kläger, der an Apronius Zahlungsforderungen stellte, am besten verurteilen könnte.

XIII. (32) Du dachtest dir die Sache so: nachdem du den Steuerpächtern die volle Autorisation zur Ausplünderung der Landleute eingeräumt, mit anderen Worten dem Apronius erlaubt hattest, Forderungen nach Belieben zu stellen und alles Geforderte einzutreiben, da richtetest du dir für deinen eigenen künftigen Prozeß gleich die Ausrede ein, du hättest mittels eines besonderen Paragraphen für Obmänner und achtfachen Schadenersatz gesorgt. Dagegen erkläre ich: wenn du aus der gesamten Genossenschaft römischer Bürger zu Syrakus, also einem Verein der glänzendsten, achtbarsten Persönlichkeiten, auch nur einem Mitgliede, dessen Beruf der Ackerbau war, die Erlaubnis gewährt hättest, Obmänner nicht nur zurückzuweisen, sondern sogar selber aufzustellen, so wärest du schon eines neuen Vergehens schuldig und also strafbar. Denn nach unseren Gesetzen ist es absolut unzulässig, daß jemand nach Auslieferung aller seiner Bodenerzeugnisse an den Steuerpächter und erfolgtem Verluste seines Vermögens diesen Besitz einklagt und ihn auf dem Wege des Prozesses wieder zu bekommen versucht. (33) Nun bestand aber der Gerichtshof in deinem Erlasse nur dem Namen nach, in Wahrheit gab es ja nur eine Kamaraderie zwischen dem nichtswürdigen Gesindel deiner ständigen Umgebung und den dir eng verbundenen, ja sogar in deinem Dienst angestellten Steuerpächtern: und da unterstehst du dich, von Gerichtshöfen zu reden? Es ist unnötig, darüber noch ein Wort zu verlieren; nicht bloß meine Darstellung, sondern die Thatsachen selbst widerlegen ihn: bei diesen fortwährenden Mißhandlungen der Grundbesitzer durch die Gewissenlosigkeiten der Steuerpächter läßt sich kein einziger Fall auftreiben, wo der in diesem vortrefflichen Erlaß vorgesehene Gerichtshof eingesetzt oder auch nur beantragt worden wäre.

(34) Und dennoch muß er gegen die Landleute milder verfahren sein als es den Anschein hat. Denn während er über die Steuerpächter achtfachen Schadenersatz verhängen zu wollen erklärte, nahm er in denselben Erlaß einen Paragraphen auf, demzufolge der Grundbesitzer im Falle seines unrechtmäßigen Verhaltens nur das Vierfache des in Frage kommenden Quantums zu entrichten hätte. Wie könnte man da behaupten, er wäre hartherzig oder boshaft gegen die Landwirte gewesen? Er behandelt den Bauer ja viel glimpflicher als den Steuerpächter! – Er ordnete ferner an, daß die vom Pächter als ihm zuständig bezeichnete Quantität vom Grundbesitzer durch einen sicilianischen Exekutor eingezogen würde. Wo bleibt da noch die Möglichkeit eines gerichtlichen Einschreitens gegen den Landmann? Er wendet ein: »es kann nicht schaden, daß die Leute immer unter dem Drucke der Angst bleiben: wenn die Steuer bei dem Landmann erhoben ist, mag weiterhin der Gedanke an das Gericht ihn schrecken, damit er sich nicht rührt.« Entweder, oder: willst du mir auf gerichtlichem Weg etwas abnehmen, so lasse den sicilianischen Exekutor beiseite; wendest du aber diese Gewaltmaßregel an, was bedarf es dann noch eines Gerichtes? Wo wird sich vollends ein Mensch finden, der nicht lieber auf alle Forderungen der Steuerpächter gehorsam eingehen möchte als sich von deinen Speichelleckern zur vierfachen Zahlung verurteilen lassen?

XIIII. (35) Ganz besonders herrlich ist der Paragraph deines Erlasses, wo du ankündigst, bei allen zwischen Steuerpächtern und Grundbesitzern etwa entstehenden Streitigkeiten würdest du auf Wunsch einer der streitenden Parteien Obmänner berufen. Erstens: was können denn für Streitigkeiten entstehen, wenn derjenige, der die Zahlung fordert, einfach nehmen kann, und zwar nicht bloß so viel wie man ihm schuldig ist, sondern so viel wie ihm bequem ist, und wenn der in dieser Weise Geschädigte sicher ist, auf gerichtlichem Wege niemals wieder zu seinem Eigentume gelangen zu können! Zweitens will der schmutzige Mensch hierin noch recht schlau und verschmitzt erscheinen, wenn er so schreibt:

»Auf Wunsch einer der streitenden Parteien werde ich die Obmänner berufen.«

Wie reizend er seine Gaunereien zu bemänteln glaubt! Beiden Parteien räumt er das Berufungsrecht ein; aber ob da geschrieben steht, »auf Wunsch einer der streitenden Parteien« oder »auf Wunsch des Steuerpächters,« das bleibt sich gleich; denn der Grundbesitzer wird sich hüten, deine Obmänner jemals berufen zu lassen.

(36) Noch einen Schritt weiter führen uns die Verordnungen, die er ohne jede andere Ursache nur auf den plötzlichen Rat des Apronius hin losließ. Ein hochachtbarer Römer vom Ritterstand Namens Quintus Septicius widersetzte sich dem Apronius und erklärte, er würde nicht mehr abliefern als den gesetzmäßigen Zehnten. Da erscheint mit einem Mal ein ganz besonderer Erlaß: »Niemand darf sein Getreide von der Tenne wegschaffen lassen, ohne zuvor seinen Vertrag mit dem Steuerpächter abgeschlossen zu haben.« Auch diese Unbilligkeit ließ Septicius über sich ergehen; er sah es geduldig mit an, wie sein Getreide auf der Tenne vom Regen verdorben wurde, als plötzlich ein neuer, den üppigsten Profit versprechender Erlaß das Licht der Welt erblickt: »vor dem ersten August müssen sämtliche Zehnten an die Meeresküste transportiert sein.« (37) Durch diese Verfügung wurden nicht mehr die Sicilianer (die hatt' er nämlich durch seine früheren Erlasse bereits zur Genüge geschlagen und ruiniert), sondern die Römer getroffen, und zwar eben jene Ritter, die gegen Apronius auf ihrem Rechte bestehen zu können vermeint hatten; es waren prächtige, bei allen früheren Statthaltern wohlgelittene Männer, nun wurden sie gleichsam mit gefesselten Händen an Apronius ausgeliefert. Denn höret nur einmal, was das für Verordnungen sind. Da heißt es:

»Niemand soll sein Getreide von der Tenne fortschaffen lassen, bevor er seinen Kontrakt mit dem Steuerpächter abgeschlossen hat.«

Hiermit ist den Pächtern schon hinlänglich Gelegenheit geboten, unbillige Kontrakte abzuschließen; denn lieber will ich doch mehr abliefern als daß ich zur Unzeit mein Getreide von der Tenne abhebe. Aber diese Gewaltmaßregel schreckte den Septicius und einige Leute seiner Sinnesart nicht; sie sagten sich: »Gut, dann lassen wir das Getreide liegen; besser so, als den unbilligen Vertrag zu schließen!« – Doch da wird ihnen der Satz entgegengehalten: »Du sollst dein Getreide an die Meeresküste schaffen lassen, und der Transport muß vor dem ersten August beendet sein!« – Gut, dann lassen wir es hinschaffen. – »Aber wenn du nicht zuvor deinen Kontrakt abgeschlossen hast, darf es nicht vom Platze.« – So werden die Leute durch den vorher fixierten Termin für den Abschluß des Transportes gezwungen, ihr Getreide von der Tenne abzuheben; und anderseits bewirkte das Verbot der Abhebung ohne voraufgegangenen Kontrakt, daß bei dessen Abschluß nicht der gute Wille, sondern die rohe Gewalt den Ausschlag gab.

XV. (38) Ein weiterer Punkt verstößt nicht nur gegen das Gesetz des Hieron und gegen alle Sitte und Tradition, sondern auch gegen die gesamte Verfassung für Sicilien, die diesem Lande seitens der römischen Reichsregierung gewährt worden ist, nämlich gegen den Grundsatz, daß niemand gezwungen werden darf, für sein Erscheinen beim Gerichtstermin außerhalb seines Kreises eine Geldkaution Das heißt, es ward eine bestimmte Summe vereinbart, welche als Konventionalstrafe verfiel, wenn der Beklagte bei dem Gerichtstermin nicht erschien. zu versprechen. Verres bestimmte nämlich, daß der Grundbesitzer dem Steuerpächter die Geldkaution versprechen mußte, wo auch immer der Pächter den Gerichtstermin anberaumen würde. So fiel auch dieser Denunziantenlohn aus der Tasche der unglücklichen Landleute dem Apronius in den Schoß, wenn er z. B. einen in Leontinoi ansässigen Grundbesitzer zu einem Gerichtstermin nach Lilybaion citierte. Ohnehin war für Denunzianten noch eine besondere Einnahmequelle ausgeklügelt worden; ein Paragraph lautete nämlich:

»Jeder Grundbesitzer soll den Flächeninhalt seines Saatfeldes offiziell anmelden.«

Dieser Satz hatte, wie ich später zeigen werde, große Bedeutung für den Abschluß der denkbar unbilligsten Kontrakte, ohne dem Staate den mindesten Nutzen zu bringen; außerdem war er eine rechte Fallgrube für jeden, dem Apronius mit einer Denunziation beizukommen Lust hatte. (39) Sobald sich nämlich ein Mensch im Gegensatze zu Apronius' Wünschen äußerte, wurde gegen den Unglücklichen ein Gerichtsverfahren betreffend die Anmeldung des Flächeninhaltes der Saatfelder, beantragt; und durch die Drohung mit dem Schreckgespenst dieses Gerichtes ließen sich dann die Leute große Getreidequantitäten oder entsprechend große Geldsummen abzwacken. Nicht als ob es so schwer wäre, den Flächeninhalt eines Saatfeldes wahrheitsgetreu oder mit einer kleinen Überschätzung anzugeben (denn daraus konnte niemand eine Gefahr erwachsen), aber es war ein Vorwand für die Einberufung eines Gerichtshofes da, wenn jemand die Deklaration nicht genau in der vorgeschriebenen Form geleistet hatte. Was nun für eine Sorte von Gerichtshof unter dem Vorsitze des Statthalters Verres zusammentrat, das werdet ihr von selber wissen, wenn ihr euch an den Charakter seiner Gesellschaft und die Beschaffenheit seiner Meute erinnert.

Was will ich euch also, meine Herren, durch den Vortrag dieser unbilligen neuen Erlasse zum Bewußtsein bringen? Vielleicht, daß unsere Bundesgenossen widerrechtlich behandelt wurden? – Das sehet ihr ohnehin. – Oder daß die Würde aller Vorgänger mit Füßen getreten wurde? – Das wird der Angeklagte nicht zu leugnen wagen. – Oder daß Apronius unter seiner Ägide allmächtig war? – Das muß er notwendigerweise zugestehen. Doch das alles genügt noch nicht; XVI. (40) ihr rechnet vielleicht nur mit dem Moment, aus welches das Gesetz euch hinweist, und erwartet hier eine Mitteilung, ob der Angeklagte mittels der geschilderten Vorgänge Geld eingesteckt hat. Ich werde euch beweisen, daß er sehr viel Geld eingesteckt und alle die bisher geschilderten Unbilligkeiten nur zum Zweck unlauteren Erwerbes veranstaltet hat; das werd' ich durchführen, doch muß ich zuerst das Hauptbollwerk in seiner Verteidigungslinie, hinter dem er gegen alle meine Angriffe gedeckt zu sein glaubt, niederreißen.

Er meint: »Ich habe die Zehnten zu hohen Preisen verkauft.« Die Eintreibung des fälligen Zehnten wurde wie andere Lieferungen für den Staat einem Unternehmer in Pacht gegeben. Natürlich meldeten sich viele, so daß auch hier eine regelrechte Auktion stattfand; denn da eine absolute Höhe der Bodenerträgnisse und folglich des Zehnten nicht existierte, so machte jeder Pächter ein Angebot, in welcher Höhe er den Zehnten an die Regierung zu liefern bereit sei; er berechnete, wieviel er in der That bei den Bauern eintreiben würde, und die Differenz war sein Profit. Natürlich erhielt der Meistbietende den Zuschlag, und dieser Zuschlag wird geradezu, wie oben die Verdingung der öffentlichen Bauten, als ein Verkauf bezeichnet, weil der Käufer ein Wertobjekt für sich erstand, nämlich das Lieferungsprivileg mit seinem Profit, während der Verkäufer, also der Statthalter und in letzter Linie Rom, den Kaufpreis erhielt, nämlich die vom Pächter angebotene Kornmasse. Gab nun Verres den Pächtern die Möglichkeit, den Bauern mehr als ein Zehntel des Bodenertrages abzunehmen, so konnten diese auch höhere Preise bieten, also dem Verres Gelegenheit geben, größere Kornmassen nach Rom zu senden; da dies dem Stadtpöbel momentan zu gute kam und er die schlimmen Folgen für die Zukunft der Landwirtschaft nicht übersah, ihn übrigens solche Gedanken ebenso kalt gelassen hätten wie das Elend der einzelnen Provinzialen, so hatte Verres allen Grund, sich von der hier genannten Ausrede viel zu versprechen. Aus demselben Grunde muß auch Cicero so viel Zeit und Kraft auf ihre Widerlegung verwenden. Was sagst du? unverschämter, verbohrter Mensch, die Zehnten verkauftest du? Hast du den Bruchteil, den dir die römische Reichsregierung anwies, oder vielmehr den gesamten Bestand der Feldfrüchte oder überhaupt allen Grundbesitz, alles Vermögen der Landleute verkauft? Wenn der Ausrufer auf deinen Befehl öffentlich angekündigt hätte, nicht der zehnte Teil, sondern die Hälfte des Bodenertrages käme zur Verpachtung; wenn daraufhin die Käufer sich gemeldet hätten mit der Absicht auf diese Hälfte zu bieten und du schließlich diese Hälfte zu höherem Preise losgeschlagen hättest als ein anderer den Zehnten, wer würde darüber erstaunen? Niemand! Und nun weiter: wenn der Auktionskommissar den Zehnten eines Bodenertrages zum Kauf ausbot, und in Wahrheit, d. h. unter Beobachtung aller gesetzlichen Formen deines Erlasses, sogar noch mehr als die Hälfte desselben zu haben war, dann glaubst du etwas Vortreffliches geleistet zu haben, weil du für die unrechtmäßige Quantität einen höheren Verkaufspreis erzieltest als deine Vorgänger für die rechtmäßige? Aber es sei, du hast für die Zehnten höhere Preise erhalten als sonst jemand. (41) Wodurch hast du dieses Resultat erreicht? vielleicht durch deine Uneigennützigkeit? Sieh dir den Kastortempel an, und dann erzähl' uns noch etwas von deiner Uneigennützigkeit, wenn du es wagst! – Oder durch sorgfältige Arbeit? Betrachte einmal die ausradierten Stellen in deinem Geschäftsbuche bei der Verrechnung mit Sthenios von Thermai, und dann unterstehe dich, uns von deiner Sorgfalt zu sprechen. – Oder durch Intelligenz? In unserer ersten Verhandlung wolltest du keine Frage an die Zeugen richten und ihnen lieber stillschweigend deine Mienen zeigen; da versuch' es noch, dich und deine Beschützer als intelligente Menschen hinzustellen! Durch welche Mittel hast du also jenes Resultat erreicht? Es wäre ja ein hoher Ruhmestitel, alle Vorgänger an Einsicht übertroffen zu haben und damit zugleich für alle Nachfolger ein Musterbeispiel hinzustellen. Du selbst fandest vielleicht unter den Männern der Vorzeit keine für dich nachahmenswerte Erscheinung; aber dich, den großen Neuerer, den Schöpfer der herrlichsten Dinge, sollen in Zukunft alle nachahmen. (42) Welcher Landmann hätte wohl unter deinem Regiment nur den Zehnten von seinen Einkünften abgeliefert, oder auch nur das doppelte Quantum? wer hätt' es nicht für die höchste Gnade des Schicksals angesehen, wenn er mit drei Zehnteln statt des einen davonkam – ausgenommen die wenigen, die wegen ihrer Beteiligung an deinen Diebesstreichen überhaupt nichts abzuliefern brauchten? – Sieh dir einmal den Unterschied an zwischen deiner unerträglichen Art und dem Edelmut unseres Senates. Wenn der Senat sich in kritischen Zeiten des Staatslebens versammelt, um die Erhebung eines doppelten Zehnten zu verordnen, so fügt er seinem Beschlusse die Bestimmung hinzu, daß den Landleuten für diesen zweiten Betrag bares Geld ausgezahlt wird, so daß der Staat die über die gesetzlichen Normen hinausgehende Getreidequantität gewissermaßen durch Kauf, nicht durch erhöhten Steuerdruck erwirbt. Dagegen hast du so viele Zehnten nicht auf Grund eines Senatsbeschlusses, sondern auf Grund deiner nichtswürdigen neuen Erlasse und Verfügungen durch Raub und Bedrückung an dich gebracht, und nun glaubst du eine große Leistung vollbracht zu haben, wenn du höhere Verkaufssummen erzieltest als etwa Lucius Hortensius, der Vater des hier anwesenden Quintus Hortensius, oder Gnaeus Pompeius oder Gaius Marcellus, lauter Männer, die den Pfad der Billigkeit, des gesetzmäßigen, rechtschaffenen Verfahrens niemals verließen!

(43) Oder mußtest du etwa auf einen bestimmten Zeitraum von ein oder zwei Jahren Rücksicht nehmen und ihm den Wohlstand der Provinz, das Gedeihen der Landwirtschaft, das Interesse des Staates für alle Folgezeit zum Opfer bringen? – Als du die Statthalterschaft übernahmest, lagen die Dinge so, daß für unsere Bevölkerung ausreichende Getreidemassen aus Sicilien hergeschafft wurden und zugleich die Grundbesitzer ihren Vorteil dabei fanden, zu pflügen und ihre Äcker zu bestellen. Was hast du nun erreicht, was hast du für Zustände geschaffen? Du hast als Statthalter durchgesetzt, daß vielleicht ein etwas größerer Steuerbetrag nach Rom gelangte, aber auch, daß die Bauern ihre Geräte an den Nagel hingen und die Landwirtschaft aufsteckten. Dein Nachfolger war Lucius Metellus. Bist du uneigennütziger als Metellus, hast du mehr Ehrgeiz und Ruhmbegier als er? Als ob für dich das Konsulat auf dem Spiele gestanden, als ob Metellus den Ruhm seines Vaters und Großvaters hätte in den Wind schlagen wollen! Und Metellus verkaufte die Beträge um einen viel geringeren Preis nicht nur als du, sondern auch als deine Vorgänger. XVII. Wie kommt das? Wenn er sich selber kein Mittel ausdenken konnte um einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen, warum konnt' er da nicht in die frischen Fußstapfen seines letzten Vorgängers treten, um von den vortrefflichen Erlassen und Verfügungen deines erfinderischen Denkergeistes Gebrauch zu machen? (44) Wie das kam? Nun, Metellus glaubte nichts weniger als ein echter Metellus zu sein, wenn er dich in irgend einer Hinsicht nachahmte; hat er doch in dem Augenblicke, da er den Termin seiner Abreise in die Provinz definitiv erscheinen sah, noch von Rom aus ein Rundschreiben an die Gemeinden Siciliens gerichtet, in dem er sie aufs dringendste bat, ihre Äcker zu pflügen, ihr Korn zu säen. So etwas war seit Menschengedenken niemals vorgekommen! Der Landvogt bittet die Provinz geraume Zeit vor seiner Ankunft um diese ganz besondere Freundlichkeit und weist zugleich darauf hin, daß er beim Verkauf lediglich das Gesetz des Hieron in Anwendung bringen, d. h. von Anfang bis zu Ende im strikten Gegensatze zu dir handeln werde. Und zu diesem Schritte veranlaßt ihn nicht irgend eine persönliche Streberei (etwa daß er es für vorteilhaft gehalten hätte, sich vor seinem Amtsantritte den Bewohnern einer fremden Provinz brieflich vorzustellen), sondern die richtige Einsicht, daß, wenn die rechte Zeit zum Säen ungenutzt verstrichen wäre, wir hier kein Körnchen Weizen aus der Provinz Sicilien bekommen könnten. (45) Höret euch Metellus' Rundschreiben an. Bitte es vorzulesen.

[Vorlesung von Metellus' Brief an die Sicilianer.]

XVIII. Dieser Brief des Metellus, meine Herren, dieser Brief, dessen Wortlaut ihr eben vernommen, hat alles, was an heurigem Getreide aus Sicilien erschienen ist, aus dem Boden wachsen lassen; kein Einziger hätte auf dem ganzen steuerpflichtigen Ackergebiete Siciliens auch nur eine Scholle angerührt, wenn Metellus diesen Brief nicht abgeschickt hätte. Was bedeutet das? Ist dem Metellus dieser Gedanke durch göttliche Eingebung in den Sinn gekommen, oder ward er von den Sicilianern, die dazu massenweise nach Rom gekommen waren, und von unseren in Sicilien beschäftigten Kaufleuten belehrt? Wie oft und zahlreich sich diese Leute bei der Familie Marcellus, dieser uralten Schützerin Siciliens, oder bei Gnaeus Pompeius, dem damals das Konsulat bevorstand, oder bei all den übrigen Freunden der Provinz einfanden, ist ja männiglich bekannt. Nie ist so etwas vorgekommen, daß ein Beamter unseres Reiches noch während seiner Abwesenheit von Rom hierselbst ganz offen angeschuldigt wurde, und zwar von Leuten, deren Vermögen er in der Hand hielt, deren Kinder seinem unumschränkten Willen unterthan waren! So arg war der Druck seines Mißregimentes, daß die Menschen lieber das Äußerste erdulden als darauf verzichten wollten, sich über seine Schändlichkeit mit allem Ausdrucke des Jammers zu beschweren. (46) Metellus hatte seinen Brief fast wie ein Flehender an alle Gemeinden geschickt, aber dennoch konnt' er den ursprünglichen Stand der Saaten nirgends wiederherstellen; denn viele, sehr viele waren, wie ich nachweisen werde, bereits entflohen und hatten nicht allein ihre Kornfelder sondern auch ihre angestammten Wohnsitze unter der Fuchtel dieses Wüterichs verlassen.

Was ich euch jetzt sage, meine Herren, soll wahrhaftig nicht die Anklage verschärfen; sondern ich will euch lediglich den Eindruck, den ich mit meinen eigenen Augen empfangen und in mein Inneres aufgenommen habe, wahrheitsgetreu und so deutlich, als es meine Kräfte gestatten, wiedergeben. (47) Als ich nach einem Zeitraum von vier Jahren wieder in Sicilien eintraf, da fand ich die Insel in einem Zustande, wie ihn Länder zu zeigen pflegen, in denen lange Zeit hindurch ein mit Erbitterung geführter Krieg getobt hat. Die reizenden Felder, die grünen Hügel, die ich einst in voller Blüte gesehen – jetzt lagen sie verwüstet und verlassen; der Boden selbst schien sehnsüchtig nach seinem Pfleger zu schmachten und um den verlorenen Herrn zu trauern. Die Ackergebiete von Herbita, von Enna, von Murgentia, Assorion, Imáchara und Agyrion waren zum größten Teile dermaßen verödet, daß wir uns fragten, nicht allein wo die Masse Güter sondern auch wo die Masse Grundherren geblieben waren; die Felder um Aitna aber, sonst ein Bild blühender Bodenkultur, und nun gar das Muster aller Landwirtschaft, die Gefilde von Leontinoi, deren Anblick sonst zur Zeit des hohen Saatenstandes jeden Gedanken an Hungersnot oder Teuerung verscheuchte – dies alles starrte jetzt dermaßen in scheußlichem Elend, daß wir uns in der üppigsten Gegend von ganz Sicilien vergeblich fragten, wo denn Sicilien geblieben wäre: das vorige Jahr hatte die Landwirtschaft schon gewaltig erschüttert, das letzte aber sie völlig ruiniert. XVIIII. (48) Und da hast du die Stirn, mir noch mit einem Worte die Zehnten zu erwähnen? Bei deiner unglaublichen Unredlichkeit und Hartherzigkeit, bei deinen zahllosen schweren Verbrechen, wo doch der ganze Wert der Provinz Sicilien auf ihrem Ackerbau und der zu dessen Schutz errichteten Verfassung beruht, wo nun die Bauern vollständig zu Grunde gerichtet sind, die Felder verödet liegen, wo du in dem wohlhabenden, gesegneten Lande den Einwohnern nicht nur kein Stückchen ihres Besitzes sondern auch keinen Schimmer von Hoffnung übrig ließest – da glaubst du dir die öffentliche Meinung wieder geneigt zu machen, wenn du behauptest, die Zehnten teurer als deine Vorgänger verkauft zu haben? Als ob unser Volk das gewollt, als ob unser Senat dir den Auftrag gegeben hätte, den Grundbesitzern unter dem Vorwande der Steuererhebung ihr ganzes Eigentum zu entreißen und dadurch das römische Volk für alle Zukunft um die Früchte jenes Bodens und den Vorteil gesunder landwirtschaftlicher Verhältnisse zu bringen! Als ob du schließlich durch die Hinzufügung eines Teiles deiner Beute zu dem Betrage der Steuern den Ruf eines um den römischen Staat und die Nation wohlverdienten Mannes erwürbest!

Bei alledem sprech' ich noch so, als wäre der Vorwurf unbilliger Handlungsweise darauf gegründet, daß der Angeklagte nur in dem ehrgeizigen Streben, einen höheren Steuerertrag zu erzielen als mancher andere Landvogt, die Gesetze verschärft und drückende Verfügungen erlassen, aus keinem anderen Grunde sich in Gegensatz zu dem musterhaften Verhalten seiner Vorgänger gestellt hätte. (49) Aber dem ist durchaus nicht so. Gut, du hast die Zehnten um einen hohen Preis verkauft. Wie nun aber, wenn ich nachweise, daß du von dem erhobenen Betrage keine geringere Quantität in deine Kammern abfließen als unter dem Titel »Steuerertrag« nach Rom absenden ließest? Wie können deine Worte dir Freunde im Volk erwerben, wenn du von den Einkünften einer römischen Provinz ebensoviel für dich behieltest wie du an das römische Volk abliefertest? Ja, wenn ich gar nachweise, daß du doppelt so viel Getreide unterschlagen als an den Staat abgeführt hast, was dann? Sollen wir dann immer annehmen, daß dein Sachwalter sich gegenüber diesem Klagepunkt in die Brust werfen und seine Sache dem Wohlwollen der versammelten Volksmenge anheim geben wird? Ihr habt von diesen Geschichten früher gehört, meine Herren, jedoch vielleicht in einer Weise, daß ihr sie nur auf unbestimmte Gerüchte und leeren Klatsch zurückführtet. Erfahret jetzt die volle Wahrheit über die unzähligen Summen, die der Angeklagte mittels der Getreidesteuererhebung eingesteckt hat, und beurteilet danach auch das unverschämte Reden dieses Menschen, der sich allein mit der Einnahme aus den Steuergefällen von allen seinen sonstigen Gefahren loskaufen zu wollen versicherte.

XX. (50) Schon lange haben wir ein Gerücht vernommen, meine Herren, das unbedingt einem jeden von euch häufig zu Ohren gedrungen ist: das Gerücht nämlich, die Genossen des Angeklagten wären die Steuerpächter gewesen. Ich glaube, daß die Leute, die eine schlechte Meinung von Verres haben, sonst nie etwas Falsches gegen ihn aussagten; aber dies halt' ich für falsch. Denn für Genossen kann man doch nur diejenigen halten, die sich in eine Sache teilen; hier behaupt' ich aber, daß das Ganze, daß alles Vermögen der Grundbesitzer dem Angeklagten zufiel; Apronius und einige Tempelsklaven der Aphrodite auf dem Berg Eryx – dies war nämlich unter dem Landvogte Verres eine neue Sorte von Steuerbeamten – sowie die übrigen Generalpächter waren nur die Agenten für seine Einnahmen und die Werkzeuge für seine Räubereien. Dies behaupte ich. (51) Wie ich es beweisen will? Ebenso, wie ich früher aus der Verdingung der Säulenreparatur nachwies, daß er gestohlen hatte; namentlich, denk' ich, aus dem Umstande, daß er das Gesetz unerhört und unbillig nannte. Denn wer hat es je versucht, alle Verfassungen und alles Herkommen mit scheltenden Worten zu beseitigen, der nicht an seinen Privaterwerb gedacht hätte? Ich will fortfahren und etwas weiter vorgehen. Du verkauftest auf Grund unbilliger Gesetze, um recht teuer zu verkaufen. Warum sind damals, als die Zehnten längst versteigert und ihren Käufern zugeschlagen waren, als zu dem Betrage der Steuern nichts mehr hinzukommen konnte, dagegen noch recht viel zu deinem Profit – warum sind da plötzlich und gegen alle Erwartung neue Erlasse entstanden? Denn daß dem Steuerpächter für jeden von ihm beliebig fixierten Gerichtstermin eine Geldkaution versprochen werden mußte, daß der Landmann sein Getreide erst nach Abschluß des Kontraktes von der Tenne abheben durfte, daß er das fällige Quantum vor dem ersten August an die Meeresküste zu transportieren hatte, dies alles hast du erst im dritten Jahre deiner Statthalterschaft verfügt, nachdem die Zehnten bereits verkauft waren. Hättest du es im Staatsinteresse gethan, so hättest du es vor oder bei dem Verkauf angeordnet: du thatest es aber in deinem Privatinteresse, d. h., was du erst aus Unbedachtsamkeit unterlassen, das wolltest du später im Gedanken an deinen Profit nachholen. (52) Wer wird es sich vollends weißmachen lassen, daß du ohne Profit, und zwar sehr großen Profit, dahin kamst, all die Schande, die auf dir lastete, all die Gefahr, die deiner materiellen und moralischen Existenz drohte, für nichts zu achten? Täglich hörtest du die Seufzer und Klagen von ganz Sizilien, schon dachtest du – das sagtest du ja selbst – an deine künftige Anklage, schon sahest du im Geiste den jetzt hier versammelten Gerichtshof zusammentreten: und dennoch duldetest du die empörenden, rechtswidrigen Schindereien der Landleute? Wahrlich, es steckt zwar eine beispiellose Grausamkeit und Frechheit in deinem Charakter, aber daß dir deine ganze Provinz entfremdet, daß so viele rechtschaffene und wohlhabende Menschen deine erbitterten Widersacher würden, das hättest du doch nicht zugegeben, wenn nicht alle Berechnungen und Gedanken an deine Rettung zerstreut worden wären durch die unersättliche Geldgier und den unmittelbaren Ausblick auf die Beute. (53) Es ist mir unmöglich, meine Herren, euch die ganze Masse seiner Verbrechen im Großen vorzulegen; jeden einzelnen Vorfall zu erzählen, das ginge ins Unendliche; so nehmet denn an einigen Beispielen Kenntnis von den verschiedenen Hauptgattungen seiner Vergehen.

XXI. In Kentoripa lebte ein gewisser Nymphon, ein tüchtiger, arbeitsamer Mann, als Ökonom ungemein erfahren und fleißig. Er hatte große Ackerfelder in Pacht genommen, wie dies in Sicilien auch reiche Leute (zu denen er gehört) zu thun pflegen, und bewirtschaftete sie mit großen Kosten und bedeutendem Apparate; durch Verres' Plackereien ward er aber dermaßen bedrückt, daß er nicht nur seine Landwirtschaft aufsteckte, sondern auch aus Sicilien entwich und zusammen mit vielen seiner durch Verres verjagten Landsleute nach Rom kam. Nun richtet' es der Landvogt so ein, daß sein Steuerpächter gegen den Nymphon jenen vortrefflichen Erlaß in Anwendung brachte, der keinem anderen Zweck als der schnöden Gewinnsucht diente, d. h. der Pächter mußte behaupten, daß Nymphon den genauen Flächeninhalt seiner Saatfelder nicht offiziell angemeldet hätte. (54) Nymphon wollte sich auf dem Boden der Rechtsgleichheit verteidigen, da beruft Verres die edelsten Menschen zu Obmännern, nämlich eben jenen Quacksalber Cornelius (das war eigentlich ein Grieche aus Perga, Namens Artemidoros, der einst in seiner Vaterstadt dem Verres Führer- und Lehrerdienste für die Plünderung des berühmten Artemistempels erwiesen hatte), ferner der Wahrsager Volusius und der Ausrufer Valerius. Ehe sich Nymphon überhaupt einstellen konnte, ward er verurteilt. Wie hoch? so fraget ihr vielleicht. In dem Erlasse war keine bestimmte Strafe festgesetzt; da hieß es denn in diesem Falle: zur Ablieferung allen Getreides, das sich auf seinen Tennen befand. So kam es, daß Apronius als Steuerpächter nicht den gesetzmäßigen Zehnten, auch nicht etwa verheimlichte oder versteckte Quantitäten, sondern siebentausend griechische Scheffel Weizen aus Nymphons Beständen einzog, und zwar nicht durch einen gesetzmäßigen Kauf, sondern mittels Strafmandates auf Grund des neuen Erlasses.

XXII. (55) Xenon hieß ein Edelmann in Menai, dessen Gemahlin einen ihr gehörigen Acker an einen Bauern verpachtet hatte; der Bauer konnte die Bedrückungen der Steuerpächter nicht aushalten und entwich aus seinem Kreise. Verres forderte den Xenon vor Gericht und stellte gegen ihn den Strafantrag auf Grund seines bekannten Erlasses bezüglich der Anmeldung des Flächeninhalts. Xenon erwiderte, das ginge ihn nichts an, der Acker wäre ja verpachtet gewesen, also nicht von ihm bewirtschaftet worden. Da that Verres den Richterspruch: »Wenn es sich herausstellen sollte, daß der fragliche Acker einen größeren Flächeninhalt einnimmt als der Bauer angemeldet hat, so muß Xenon verurteilt werden.« Der Mann wies darauf hin, daß er das Gut nicht nur nicht bewirtschaftet, sondern auch nicht einmal verpachtet hatte; er hätte überhaupt nichts mit dem Gute zu thun, denn es gehörte nicht ihm, sondern seiner Frau. Xenon wurde von dem hochangesehenen Marcus Cossutius, einer glänzenden Persönlichkeit, verteidigt, die Richtigkeit seiner Bemerkungen nachgewiesen. Nichtsdestoweniger aber stellte Verres den Strafantrag auf 50 000 Sesterzen. Der andere sah, daß ihm wieder eine Obmännergesellschaft aus dem Räubergesindel der »Suite« zusammengestellt wurde; dennoch erklärt' er, den Gerichtshof annehmen zu wollen. Da befahl Verres den Tempelsklaven mit dröhnender Stimme, so daß Xenon es hören mußte, sie sollten auf den Menschen während der Dauer der Gerichtsverhandlung scharf aufpassen und ihn nach Verkündigung des Verdiktes zu ihm führen; und er fügte die Worte hinzu: »Ich denke doch, wenn der Mensch wegen seines Reichtumes nur mit Gleichgültigkeit an seine Verurteilung und an die Gerichtsstrafe denkt, an die Ruten wird er schon mit weniger Gleichgültigkeit denken.« So wurde der Mann erst durch Gewaltmaßregeln, dann durch Drohungen geschreckt, und nun liefert' er an die Steuerpächter aus, so viel ihm Verres befahl.

XXIII. (56) In Murgentia lebte ein braver, ehrlicher Mann Namens Polemarchos. Der ward angewiesen, von seinem fünfzig Morgen umfassenden Acker siebenhundert griechische Scheffel als Zehnten abzuliefern; als er sich dessen weigerte, brachte man ihn zum Verhör in Verres' Haus, und da der Herr noch schlief, schleppte man ihn sogar in dessen Schlafgemach, das außer Frauenzimmern und Steuerpächtern sonst niemand zugänglich war. Dort ward er mit Faustschlägen und Fußtritten bearbeitet, bis er, der sich nicht zu siebenhundert Scheffeln entschließen konnte, deren tausend versprach. – Eubulidas Grospus galt in Kentoripa für einen der vornehmsten und tüchtigsten, zugleich auch für einen der reichsten Bürger. Das will viel sagen, meine Herren; denn die Gemeinde Kentoripa ist schon an sich eine der schätzenswertesten. Nun, so wisset denn, daß diesem Menschen nicht nur von Getreide, sondern von Blut und Leben gerade so viel gelassen wurde, wie die zügellose Laune des Apronius gestattete; durch Brutalität, Schläge und Leiden aller Art brachte man ihn dahin, daß er so viel Getreide hergab, nicht etwa wie es seine Pflicht war, sondern wie man ihm abzwang. – (57) In derselben Gemeinde waren drei gemeinschaftlich thätige Brüder, Sóstratos, Numenios und Nymphodōros , aus ihren Gütern fortgelaufen, weil ihnen mehr Getreide abverlangt war als sie überhaupt dem Boden abgewonnen hatten; da drang Apronius mit allerlei zusammengerafftem Gesindel in ihre Saatfelder ein, ließ die landwirtschaftlichen Geräte wegreißen, die Dienerschaft mit Beschlag belegen, das Vieh forttreiben. Als später Nymphodoros zu ihm nach Aitna kam und ihn bescheiden ersuchte, ihm sein Eigentum zurückerstatten zu lassen, gab er einen Wink: der Mensch ward ergriffen und an die Äste eines Oleasterbaumes, der auf dem Marktplatz der Stadt Aitna wächst, gebunden. Auf dem Marktplatz einer mit Rom verbündeten Stadt hing ein Freund und Bundesgenosse der römischen Nation, euer Pflanzer und Ackersmann, an einem Baum, und zwar so lange, wie es Apronius' Belieben gestattete.

(58) Seit langem schon bemüh' ich mich, die unzähligen Arten von Verbrechen des Angeklagten an einzelnen Fällen darzulegen; unendlich ist aber die Menge der Fälle, die ich übergehen muß. Ich bitt' euch, stellet euch einmal diese Zustände in ganz Sicilien geistig vor Augen: die grenzenlosen Bedrückungen der Landwirte, Verres' brutales Raubsystem und die Herrschermacht des Apronius. Er blickte geringschätzig auf die Sicilianer herab, er traute ihnen nicht zu, daß sie später energisch gegen ihn vorgehen würden, so wie er von euch erwartete, ihr würdet die Leiden der Menschen auf die leichte Achsel nehmen. XXIIII. (59) Geben wir das einmal zu; mag er von den Sicilianern eine falsche, von euch eine schlechte Vorstellung gehabt haben; vielleicht hat er nur den Sicilianern übel mitgespielt, dafür aber die römischen Bürger unterstützt, ihre Interessen wahrgenommen, sie persönlich gut behandelt, ihren Bestrebungen gedient. Verres und die römischen Bürger? Es giebt keine erbitterteren Feinde! Ich spreche gar nicht von den Kerkern und Ketten, von den Geißelruten und Henkerbeilen, auch nicht von jenem Marterkreuze, das dieser Mensch den römischen Bürgern als Zeugnis seines Wohlwollens und seiner menschenfreundlichen Behandlungsweise errichtete; das alles will ich, wie gesagt, jetzt übergehen und mir für einen anderen Moment aufheben. Nur über die Zehnten, über die Situation der römischen Landwirte bei ihrer segensreichen Arbeit will ich mich äußern; wie sie von Verres behandelt wurden, habet ihr ja selbst von ihnen gehört: sie sagten ganz einfach, ihre Güter wurden ihnen entrissen. (60) Indessen diese Umstände, daß Recht und Billigkeit und Herkommen nichts mehr galten, muß man in Anbetracht ihrer besonderen Ursache über sich ergehen lassen; schließlich ist ja kein Schaden in der Welt so groß, daß nicht ein kraftvoller Mann von großem und freiem Geist sich zutraute, ihn aushalten zu können. Wie aber, wenn gegen römische Ritter, und zwar nicht etwa obskure Geschäftsleute, sondern berühmte Ehrenmänner, ein Apronius unter Verres' Ägide ohne jedes Bedenken die Hand erheben durfte? Was erwartet ihr noch mehr, was könnt' ich euch noch ärgeres erzählen? Müssen wir uns jetzt nicht bestreben, recht bald mit dem Angeklagten fertig zu werden, um uns desto eher auf Apronius stürzen zu können? Ich selbst habe ihm das schon in Sicilien versprochen. Er hat z. B. den Gaius Matrinius, einen Mann von trefflichem Charakter, höchster Tüchtigkeit und Beliebtheit, zu Leontinoi öffentlich zwei Tage lang in festem Gewahrsam gehalten. Versteht ihr? Ein Quintus Apronius, ein Mensch, in der Schande geboren, zur Gemeinheit erzogen, zu Verres' Lüsten und Nichtswürdigkeiten hergerichtet, durfte einen römischen Ritter zwei Tage lang unter Entziehung von Speise und Quartier auf dem Marktplatze der Stadt Leontinoi in festem Gewahrsam halten lassen; nicht eher wurde der Gefangene freigegeben, als bis er kontraktlich auf alle Bedingungen seines Peinigers eingegangen war.

XXV. (61) Was soll ich erst von dem edlen, verehrten Ritter Quintus Lollius erzählen? Der Fall machte Aufsehen; in ganz Sicilien sprach er sich herum, und noch jetzt ist er einer der bekanntesten. Ich muß ihn euch daher mitteilen. Der Mann bewirtschaftete ein Gut in der Umgebung der Stadt Aitna, und als dieses Gebiet mit den übrigen an Apronius ausgeliefert war, äußert' er einmal im Vertrauen auf die alte Ritterwürde und die Beliebtheit seines Standes: er würde an die Steuerpächter nicht mehr abliefern als seine Pflicht und Schuldigkeit wäre. Dieser Ausspruch ward dem Apronius hinterbracht. Da lachte der Mensch laut auf und meinte nur, es sollt' ihn doch wundern, wenn Lollius von Matrinius und den übrigen Vorfällen der Art nichts gehört hätte. Nun schickt er ihm die Tempelsklaven auf den Hals. Nebenbei beachtet auch diesen Umstand, daß ein Steuerpächter Schergen zu seiner Verfügung hatte, die ihn der Landvogt überwies; ich denke, das ist kein schwacher Beweis dafür, daß der Angeklagte die Position der Steuerpächter zu seinen unredlichen Erwerbszwecken mißbrauchte. Doch zur Sache. Lollius wird von den Tempelsklaven zur Stelle gebracht oder vielmehr geschleppt, gerade als Apronius eben vom Tempelplatze heimkehrte und sich an seiner auf dem Marktplatze von Aitna hergerichteten Speisetafel behaglich niederließ. Nun wird Lollius vor den Augen dieser Banditengesellschaft, die sich zu üppigem Zechen eingefunden hatte, hingestellt. (62) Wahrhaftig, meine Herren, ich selber würde es nicht glauben, was ich da erzähle, obgleich ich es überall vom Volke hörte, wenn der alte Mann nicht persönlich mit mir in imponierendster Weise gesprochen hätte, als er mir für den Eifer, mit dem ich diese Anklage betrieb, thränenden Auges dankte. Wie ich also sagte, wird der römische Ritter, ein Mann von beinahe neunzig Jahren, vor der Kneiptafel des Apronius aufgestellt, während dieser seine Kopfhaut und sein Gesicht mit duftenden Salben einrieb. »Was giebt's denn, Lollius?« sagt er, »mußt du denn erst durch Unannehmlichkeiten gezwungen werden, dich auf deine Pflicht zu besinnen?« Der Mann wußte nicht, sollt' er schweigen oder antworten; was sollte überhaupt ein Mann in seinem Alter und seiner Lebensstellung jetzt thun! So stand er sprachlos. Inzwischen ließ Apronius die Mahlzeit servieren und die Pokale anbringen; seine Sklaven, diese würdigen Genossen ihres Herren in Charakter und Herkunft, trugen das alles vor Lollius' Augen vorüber. Die Zechgenossen lachten, Apronius selbst kicherte – falls ihr nicht etwa glaubt, dieser Mensch hätte damals bei Zechereien und Ausschweifungen eine ernste Miene aufgesetzt, wo er jetzt in der Stunde der Gefahr und des Verderbens sein frivoles Lachen nicht verbeißen kann. Kurzum, meine Herren, Quintus Lollius wurde durch diesen Schimpf mürbe gemacht, bis er sich in alle Vorschriften und Bedingungen des Apronius ergab. (63) Lollius konnte wegen Krankheit bei seinem hohen Alter hier nicht unter den Zeugen erscheinen. Doch wozu brauchen wir Lollius? Jeder Mensch kennt den Vorfall; kein einziger unter deinen Freunden, niemand den du hier vorführest, würde dir auf eine bezügliche Frage antworten, er höre jetzt diese Geschichte zum erstenmal. Marcus Lollius, ein Sohn des Genannten, tritt für ihn ein; seine Worte werdet ihr hören. Denn der andere Sohn, Quintus Lollius, der Ankläger des Calidius, dieser edle, thatkräftige und namentlich als Redner so ungewöhnlich begabte junge Mann, wurde, als er sich wegen der Niederträchtigkeiten und Rechtsvergehen des Verres nach Sicilien begeben wollte, unterwegs erschlagen. Die Thäterschaft dieses Mordes wird den entlaufenen Sklavenhorden zugeschoben; in Wahrheit aber zweifelt in Sicilien kein Mensch daran, daß er nur deshalb umgebracht wurde, weil er seine Absichten bezüglich des Verres nicht geheim halten konnte. Verres seinerseits war sich wieder völlig klar darüber, daß der Mann, der früher einen anderen aus reinem Eifer angeklagt hatte, später nach Ablauf der Statthalterschaft gegen ihn auftreten würde, um die Schmach des Vaters und sein eigenes Leid zu rächen.

XXVI. (64) Begreifet ihr jetzt, meine Herren, was für eine Pest in Menschengestalt, was für ein Ungeheuer in unserer ältesten, zuverlässigsten und nächstgelegenen Provinz gehaust hat? sehet ihr jetzt ein, warum das vielgeplagte Sicilien, das doch so viele Diebstähle, Räubereien, Unbilligkeiten und Kränkungen geduldig ertragen hatte, diese unerhörte und unglaubliche Art von Scheußlichkeit nicht mehr aushalten konnte? Jetzt werden alle verstehen, warum sich die gesamte Provinz zum Schützer ihrer Existenz einen Mann ausgesucht hat, dessen zuverlässiger, sorgsamer, beharrlicher Thätigkeit der Mensch hier auf keine Weise entrissen werden kann. Ihr habt so vielen Gerichtsterminen beigewohnt, ihr wißt, daß so viele gemeine Verbrecher in alten und neuen Zeiten verklagt wurden: habt ihr je einen Fall erlebt, wo ein Mensch nach so enormen und so offenbaren Betrügereien eine derartige Dreistigkeit und Unverschämtheit an den Tag gelegt hätte? (65) Apronius hatte als seine Trabanten die Tempelsklaven um sich; er reiste mit ihnen durch die Gauen umher; dann ließ er sich von den Gemeinden glänzende Mahlzeiten veranstalten, ließ Prunktafeln herrichten, und zwar auf den Marktplätzen der Hauptstädte; dorthin ließ er die achtbarsten Persönlichkeiten citieren, und zwar nicht nur Sicilianer, sondern auch römische Ritter: der Mensch, mit dem niemand je hätte verkehren wollen als die niedrigsten, schmutzigsten Gesellen, – er ließ bei seinen Gelagen die ehrenwertesten und allgemein geschätztesten Persönlichkeiten festhalten. Und du, jämmerlichstes, verkommenstes Subjekt auf dieser Erde, du wußtest es, du hörtest es jeden Tag, du sahest diese Zustände selbst mit an; du kanntest die große Gefahr, die sie über dich heraufbeschworen, und da soll man glauben, du hättest sie geduldet und genehmigt, wenn sie dir nicht den größten Gewinn eingebracht hätten? Soviel hatten also die Einnahmen des Apronius für dich zu bedeuten, soviel galt bei dir sein schmutziges Gerede und seine schändlichen Schmeicheleien, daß dein Sinn niemals von einem Gedanken an deine Zukunft, einer Sorge für deine Existenz berührt wurde? (66) Ihr habet jetzt eine Anschauung, meine Herren, von dem ungeheuren, verheerenden Brande, der in Gestalt der Steuerpächterinvasion nicht nur über die Felder, sondern auch über den sonstigen Besitz der Landleute, und auch nicht über ihre Güter allein, sondern über Menschenrechte und Gemeindeverfassungen unter diesem Statthalter hinwegbrauste. Da sehet ihr, wie der Eine am Baume hängt, andere mit Püffen und Schlägen traktiert, wieder andere öffentlich in Gewahrsam genommen, noch andere beim Gelage an den Pranger gestellt oder vom Ausrufer und Hausarzt des Landvogtes verurteilt werden; aber was ihnen auch geschehe, ihnen allen wird inzwischen ihr Eigentum von ihren Wohnsitzen weggeschleppt auf Nimmerwiedersehen. Was sind das für Zustände! Ist dies das römische Reich, sind dies die Gesetze des römischen Volkes, seine Gerechtigkeit gegen treue Bundesgenossen und liebe Nachbarn? Sind es nicht vielmehr Zustände, wie sie selbst der Bandenführer Athenion, wenn er Sieger in Sicilien geblieben wäre, nimmermehr angerichtet hätte? Nein, meine Herren, niemals und in keiner Hinsicht hätt' es die Roheit rebellischer Sklaven der Nichtswürdigkeit dieses Menschen gleich gethan.

XXVII. So erging es den Privatleuten; wie wurden nun aber die Gemeinden als solche im ganzen behandelt? Gar viele Zeugnisse ganzer Gemeinden habet ihr schon vernommen, und die der übrigen werdet ihr noch zu hören bekommen. (67) Zuerst lasset euch über die wohlbekannte, altbewährte Bevölkerung von Agyrion in Kürze berichten. Agyrion ist eine der achtbarsten Gemeinden Siciliens; ihre Einwohner waren bis auf Verres' Zeiten wohlhabende, tüchtige Landwirte. Von diesem Gebiete hatte wiederum Apronius den Zehnten gekauft, und so ging er selbst nach Agyrion. Mit seinem Gefolge von Dienern und Trabanten, unter Roheiten und Drohungen zog er ein, und sogleich verlangt' er große Summen, um bald mit vollem Säckel abzuziehen; er wünschte nicht weiter aufgehalten zu werden, erklärt' er, d. h. er wollte sein Geld einstreichen und so bald als möglich in eine andere Gemeinde einbrechen. Nun sind aber die Sicilianer, soweit sie nicht durch unsere Beamten ruiniert sind, im allgemeinen nicht so leicht abzuthun, sondern ganz kräftige Naturen und namentlich sehr nüchtern und ordnungsliebend; das gilt speciell von den Einwohnern der in Rede stehenden Gemeinde. (68) Daher antwortete man dem Spitzbuben ganz ruhig, man würde ihm den Zehnten abliefern, wie das Gesetz es vorschrieb; aber noch etwas zu seinem Profit hinzuzufügen, wo er ohnehin so viel dafür an seinen Vorgesetzten gezahlt hätte, das thäte man nicht. Apronius benachrichtigte hiervon den Landvogt, den ja die Sache zunächst interessierte. XXVIII. Sofort ging es her, als wäre in Agyrion eine Verschwörung gegen die Reichshoheit angezettelt oder ein Hilfsbeamter des Landvogtes durchgeprügelt worden: ein Reskript erscheint, kraft dessen der Oberbürgermeister und die fünf obersten Mitglieder des Stadtrates vor den Landvogt citiert werden. Sie kommen nach Syrakus; Apronius tritt auf den Kampfplatz und behauptet, diese Leute, gerade diese, hätten gegen die Verfügung des Landvogtes gehandelt. – »Wieso denn?« fragten sie. – Er antwortete, vor den Obmännern würd' er es darlegen. Verres, der gerechte Mann, jagte nun nach seinem bekannten Rezepte den unglücklichen Agyrinern Angst ein; er drohte mit der Auswahl von Obmännern aus seiner berüchtigten Meute. Die Agyriner, kräftige, widerstandsfähige Menschen, erklärten, sie würden diesen Gerichtshof über sich ergehen lassen. (69) Nun führt Verres seinen Hausarzt Artemidoros Cornelius und den Maler Tlepólemos Cornelius und noch mehrere ähnliche Obmänner ein, unter denen sich kein römischer Bürger befand, wohl aber Griechen, die seit langem als gottlose Tempelräuber gehaust hatten und seit kurzem den Namen Cornelius tragen durften. Die Agyriner erkannten, daß Apronius solchen Obmännern alles, was ihm vorzutragen beliebte, mit leichter Mühe plausibel machen würde; aber sie zogen es vor, sich zu Verres' ewiger Schmach und Schande verurteilen zu lassen als auf seine Bedingungen und Kontrakte einzugehen. Sie fragten, für welches Motiv er die Obmänner berief. Er erwiderte: »wegen Vergehen gegen die Erlasse des Landvogtes;« über den speciellen Anlaß, fügt' er hinzu, würd' er sich beim Gerichtstermin äußern. Unbillig im höchsten Grade waren seine Worte, elende Schurken seine Obmänner; aber dennoch wollten sich die Agyriner eher zu Grunde richten lassen als freiwillig irgend eine Vereinbarung mit ihm treffen. Da schickt er den Timarchides vor; der redete ihnen zu, wenn sie vernünftig wären, sollten sie einen Vergleich herstellen. Beharrlich sagten sie Nein. – »Aber ich bitt' euch, wollt ihr denn lieber zu einer Zahlung von fünfzigtausend Sesterzen pro Person verurteilt werden?« – »Gewiß,« war die Antwort. Endlich sagte Verres mit lauter Stimme, so daß es alle hören konnten: »Wer verurteilt wird, soll mit Ruten zu Tode gepeitscht werden.« Da war der Widerstand gebrochen; weinend flehten die Leute um Gnade, wollten ihre Saaten und ihre Feldfrüchte samt den leeren Ackern dem Apronius überweisen, wenn sie nur selber mit heiler Haut davonkämen.

(70) In dieser Weise, meine Herren, verkaufte Verres die Zehnten. Jetzt mag sein Anwalt Hortensius, wenn es ihm beliebt, versichern, er habe die Zehnten zu hohen Preisen verkauft. XXVIIII. So war unter diesem Statthalter die Lage der Landwirte beschaffen, daß sie noch glimpflich behandelt zu werden vermeinten, wenn sie nur ihre leeren Kornfelder dem Apronius überweisen durften; denn zahlreichen Martern, die sie vor Augen hatten, suchten sie zu entgehen. So viel wie Apronius als fälliges Steuerquantum bezeichnet hatte, so viel mußten sie laut amtlicher Verfügung zahlen. – »Und wenn er noch mehr verlangt, als überhaupt geerntet wurde?« – Auch dann. – »Wie kann das geschehen?« – Die Behörden mußten es nach Verres' Erlaß einziehen. – »Aber der Landwirt konnte den Betrag einklagen.« – Allerdings, jedoch vor Obmännern wie Artemidoros. – »Wenn nun der Landwirt weniger ablieferte als Apronius verlangte?« – Dann wird er gerichtlich zur Zahlung des vierfachen Betrages verurteilt. – »Woher nimmt man die Richter?« – Aus der Zahl der ehrenwerten Herren, die des Landvogts Suite bilden. – »Und dann?« – Ich zeige an, daß du den Flächeninhalt deines Saatfeldes zu gering angemeldet hast; lehne nur die Obmänner ab, die wiederum wegen Vergehens gegen die neuen Verordnungen gegen dich einberufen werden. – »Woher nimmt man sie denn?« – Wiederum aus derselben Suite. – »Was ist schließlich das Äußerste?« – Wenn du verurteilt wirst, oder vielmehr sobald du verurteilt bist (denn daß du tatsächlich verurteilt wirst, daran kann bei solchen Obmännern niemand zweifeln), mußt du durchaus mit Ruten zu Tode gepeitscht werden. – Wer wird angesichts solcher Gesetze, solcher Bedingungen noch so thöricht sein an den Verkauf von »Zehnten« zu glauben, oder sich einzureden, dem Landmanne wären wirklich neun Zehntel seines Bodenertrages übrig gelassen worden? Vielmehr sieht jedermann, daß Verres ganz einfach die Güter und Besitztümer der Landleute, kurz ihr ganzes Vermögen, als seine Beute eingesteckt hat. – Aus Furcht vor den Ruten erklärten die Agyriner sich bereit, alles zu thun, was man von ihnen verlangte.

XXX. (71) Vernehmet nun, was er verlangte, und dann stellet euch noch so (wenn ihr könnt), als sähet ihr nicht ein, was ganz Sicilien durchschaute, nämlich daß der Statthalter in Person Käufer der Zehnten oder vielmehr unumschränkter Tyrann der Landleute gewesen ist. Er befiehlt den Agyrinern, sie sollten den Zehnten von Gemeinde wegen selber übernehmen, aber dem Apronius ein Agio draufgeben. Wenn er viel für den Zehnten geboten hatte (und du bist ja derjenige, der die Preise mit größter Sorgfalt ermittelte und nach eigener Angabe so hohe Verkaufssummen dafür erzielte), warum hieltest du es denn da für nötig, dem Käufer noch ein Agio auszahlen zu lassen? Aber es sei, dies war deine Ansicht; warum hast du die Leute dazu gezwungen? Was ist denn sonst unredliche Geldmacherei (auf der du, einmal ertappt, sofort vom Gesetzte gepackt wirst!), wenn nicht dieses Benehmen, dieser Mißbrauch der Amtsbefugnis, um Leute gegen ihren Willen mit Gewalt dazu zu vermögen, daß sie einem anderen einen Profit auszahlen, d. h. Geld geben? (72) Und weiter: es war Apronius, des Statthalters wonniger Liebling, dem sie ein kleines Profitchen zu zahlen angewiesen wurden. Glaubet meinetwegen, daß die Zahlung an Apronius geleistet wurde, wenn ihr nicht etwa zu der Überzeugung gelangen solltet, daß es sich nicht um ein kleines Profitchen für Apronius sondern um einen Massenraub für den Prätor handelte. Du befiehlst den Leuten, die Zehnten selbst zu übernehmen und dem Apronius als Profit dreiunddreißigtausend griechische Scheffel Weizen zu geben. Was heißt das? eine einzige Gemeinde wird durch Befehl des Statthalters gezwungen, aus dem Ertrag ihres einzigen Gebietes so viel, wie fast für einen Monat zur Ernährung der gesamten römischen Stadtbevölkerung ausreicht, dem Apronius zu schenken? Und du willst die Zehnten teuer verkauft haben, wenn einem Steuerpächter so viel Agio gegeben wurde? In der That, wenn du den Preis wirklich mit Sorgfalt ermittelt hättest, die Leute hätten lieber damals bei der Verdingung 10 000 Scheffel Weizen draufgezahlt als später 600 000 Sesterzen. Das ist gewiß schon eine mächtige Beute; höret jetzt das weitere und passet genauestens auf, dann werdet ihr euch nicht mehr darüber wundern, daß die Sicilianer sich unter dem Zwange der Not bei Anwälten, Konsuln, beim Senate, bei Gerichtshöfen und Gesetzen Hilfe suchten. (73) Damit Apronius diesen Weizen, der ihm geschenkt wurde, auch brauchbar finden sollte, mußte die Gemeinde Agyrion auf Verres' Befehl an Apronius für jeden Scheffel noch eine Sesterz zahlen. XXXI. Was hat das für einen Sinn? Solche Getreidemassen sind den Leuten unter dem Titel »Profit« bereits abgefordert und abgepreßt worden, und nun verlangt man noch bares Geld, damit das Getreide auch für gut befunden wird? konnte denn Apronius, und nicht bloß er sondern jeder Beliebige, das sicilianische Getreide selbst bei der Zumessung an die Armee für unbrauchbar erklären, während man es ihm auf seinen Wunsch gleich von der Tenne aus zuzumessen hatte! Eine gewaltige Masse Getreide wird durch dein Machtwort verlangt und eingetrieben. Nicht genug; auch noch bares Geld soll man dazu zahlen. Man zahlt es. Auch das genügt noch nicht. Für die abgelieferte Gerste wird unter dem gleichen Vorwand ebenfalls bares Geld eingetrieben; du befiehlst eine Agiozahlung von 30 000 Sesterzen. So werden einer einzigen Gemeinde durch Gewalt, Drohungen, Machtworte und Ungesetzlichkeiten des Landvogtes 33 000 griechische Scheffel Weizen und außerdem 60 000 Sesterzen räuberisch weggenommen. Aber diese Vorgänge blieben vielleicht im Dunkel oder könnten es wenigstens, wenn es jedermann wünschte. Dagegen, was du öffentlich verübt hast, was du vor der Bürgerversammlung verlangtest und vor aller Augen beitreiben ließest, das ist etwas anderes: hierüber haben jene Kommunalbeamten von Agyrion, die du zum Zwecke deiner Bereicherung nach Syrakus vorludest, zu Hause vor der obersten Behörde ihrer Gemeinde Bericht erstattet; dieser Bericht wurde nach den Gesetzen der Gemeinde in den offiziellen Akten verbucht; nun sind die vornehmsten Leute von Agyrion als Abgeordnete hier in Rom und haben den Vorgang im Zeugenverhör erzählt! (74) Vernehmet zunächst die Partie aus den Akten, sodann das amtliche Zeugnis der Gemeinde Agyrion. Bitte vorzulesen.

[Vorlesung aus den Akten von Agyrion. Verlesung des amtlichen Gemeindezeugnisses.]

Ihr habt bemerkt, meine Herren, daß in diesem Zeugnis der vornehmste Vertreter seiner Bürgerschaft, Apollodoros, der den Beinamen Pyragros trägt, mit allen Ausdrücken des Jammers und der Verzweiflung versichert, niemals, seitdem man den Namen des römischen Volkes in Sizilien vernommen, habe ein Agyriner auch nur gegen den geringsten römischen Bürger etwas gesagt oder gethan, und nun sehen sie sich durch ihre unermeßlichen Kränkungen und Leiden gezwungen, gegen einen Prätor dieses Volkes von Amts wegen Zeugnis abzulegen. Wahrhaftig, Verres, allein dem Angriffe dieser einzigen Gemeinde kann deine Verteidigung nicht widerstehen; so gewaltig wirkt bei diesen Menschen die Treue ihres Charakters, die Heftigkeit ihres unverschuldeten Schmerzes, die Gewissenhaftigkeit ihrer Zeugenaussage. Nun aber klagt dich nicht eine Gemeinde an, sondern alle wurden durch ähnliche Mißhandlungen und Verbrechen heimgesucht und lassen sich jetzt durch Abgeordnete hier vertreten, um dich mit amtlichen Zeugnissen zu verfolgen.

XXXII. (75) Zuerst wollen wir einmal zusehen, in welcher Weise die ehrenwerte und früher so wohlhabende Gemeinde Herbita von dem Angeklagten zugerichtet wurde. Und was sind das für Menschen! die prächtigsten Landwirte, um nichts weniger bekümmert als um das Treiben auf dem Markte mit seinen Gerichtshallen, Sitzungen, Klagen, Prozessen und Zänkereien; Leute, die du, unsauberer Geselle, schonend und liebevoll behandeln, auf alle Fälle mit größtem Eifer in ihrem Wohlstand hättest erhalten müssen. – Vom Ertrage dieses Gebietes kamen im ersten Jahre der Statthalterschaft des Angeklagten 18 000 römische Scheffel als Zehnter zum Verkaufe. Atidius, ein anderer Helfershelfer des Verres in Steuerangelegenheiten, hatte den Zuschlag erhalten und erschien nun im Namen seines Vorgesetzten mit den nötigen Tempelsklaven in Herbita, wo ihm die Gemeinde sofort gastfreundlich ein Absteigequartier anwies. Dafür wird sie gezwungen, ihm als Agio 38 800 römische Scheffel Weizen zu geben, während als Steuerbetrag, wie gesagt, nur 18 000 Scheffel zur Verpachtung gekommen waren. Dieses mächtige Agio mußte die Gemeinde als solche zahlen, nachdem einzelne Landleute bereits, geplündert und gehetzt durch die Bedrückungen der Steuerpächter, aus ihren Gütern entflohen waren. (76) Im zweiten Jahre kaufte Apronius den Zehnten im Betrage von 25 800 römischen Scheffeln Weizen; er kam selbst mit seinem berüchtigten Räubergefolge nach Herbita, und die Gemeinde als solche wurde gezwungen, ihm ein Agio von 21 000 Scheffeln Weizen und als Extragebühren 20 000 Sesterzen zu überweisen. Hinsichtlich der Zulagegebühren bin ich im Zweifel, ob sie nicht wirklich dem Apronius als Sündenlohn für seine unverschämte Arbeit gegeben wurden; was aber die erstaunliche Masse Weizen betrifft, so kann fürwahr niemand bezweifeln, daß sie ebenso wie das Korn von Agyrion diesem Getreideräuber hier, unserem Angeklagten, zufiel. XXXIII. Vollends im dritten Jahre hat er auf dem genannten Ackergebiet ein wahrhaft königliches Herkommen in Anwendung gebracht. Man erzählt, die Barbarenkönige in Persien und Assyrien haben mehrere Frauen, und an diese Frauen verteilen sie Gemeinden in der Weise, daß sie befehlen: die und die Gemeinde sorgt mit ihren Einkünften für den Kopfputz der und der Königin, ebenso eine andere für die Halsbänder, eine dritte für Haarschmuck u. s. w. So haben diese Tyrannen an ganzen Völkern ihres Reiches nicht nur Mitwisser sondern auch Werkzeuge für ihr wüstes Leben. (77) Genau in derselben Weise frönte Verres, der sich so gern den König von Sicilien nannte, seinen zügellosen Ausschweifungen; Diese Stelle mußte besonders böses Blut machen, denn der Römer wachte eifersüchtig über seine republikanische »Freiheit« und der Begriff des Königtumes war ihm ein Greuel. Wahrscheinlich hat Cicero hier übertrieben, und doch konnte seine Erzählung wahrscheinlich klingen, denn der Wille zur Macht war beim römischen Aristokraten unbegrenzt, und man darf wohl sagen, daß ihm der Gedanke des Monarchentums als ein heimliches Ideal vorschwebte. Es dauerte ja auch nicht mehr sehr lange, und die Umwandlung der römischen Republik in eine Monarchie war thatsächlich fertig; jedoch auch dann vermied man sorgfältig das Wort »König«, selbst als das Volk so verkommen war, daß die Tyrannen sich jede Laune erlauben konnten. davon sollt ihr jetzt etwas zu hören bekommen.

Der Bürger Aischrion in Syrakus war mit einer gewissen Pipa verheiratet, deren Namen jetzt Dank der Nichtswürdigkeit des Verres durch ganz Sicilien verbreitet ist; zahlreiche Spottverse auf die Dame wurden auf das Tribunal geschrieben, oft las man sie unmittelbar über des Statthalters Kopf. Dieser Aischrion, der offizielle Scheingemahl der Pipa, wird nun für die Steuerzehnten von Herbita als neuester Generalpächter eingesetzt. Die Herbitenser sahen, wenn die Fixierung der Abgaben bei Aischrion stünde, so würden sie nach dem Belieben des verkommenen, liederlichen Frauenzimmers ausgeplündert werden; daher boten sie selbst auf ihr Getreide und gingen dabei so weit als sie es mit ihren Mitteln irgend leisten zu können glaubten. Aber Aischrion überbot sie; er brauchte ja nicht zu fürchten, daß unter Verres' Regiment für die Frau Generalpächterin ein Schaden herauskommen könnte. Er erhält den Zuschlag auf 8100 griechische Scheffel Der griechische Scheffel ist = sechs römischen. ; das war ungefähr um die Hälfte mehr als die Abgabe des vorhergehenden Jahres. Die Landleute wurden in Grund und Boden ruiniert, und zwar um so mehr, da sie bereits in den letzten Jahren vorher entsetzlich mitgenommen, ja fast vernichtet waren; Verres erkannte, der Verkaufspreis war so hoch, daß den Herbitensern unmöglich noch mehr ausgepreßt werden konnte: so kürzt er selbst die Pachtsumme um 600 griechische Scheffel und läßt statt 8100 nur 7500 in die Register eintragen.

XXXIIII. (78) Die Abgabe an Gerste von demselben Gebiet hatte Dókimos gepachtet. Das ist der Mann, in dessen Hause Verres die Tertia untergebracht hatte, jene Tochter des Schauspielers Isidōros , die er einst mit Gewalt aus dem Haus eines Flötenvirtuosen in Rhodos entführt hatte. Diese Tertia hatte noch mehr bei Verres zu bedeuten als Pipa, auch mehr als die übrigen Damen der sicilischen Halbwelt; ja, fast möchte ich sagen, sie spielte in seiner Verwaltung von Sicilien dieselbe Rolle, wie in seiner Amtsthätigkeit zu Rom die Chelidon. Nun kommen da nach Herbita die beiden Rivalen des Landvogtes (jedoch waren es keineswegs unangenehme Rivalen, sondern vielmehr rechte Jünger aus seiner Schule), die gewissenlosen Rechtsvertreter jener verwahrlosten Weibspersonen; sie fangen an, Vorschläge zu machen, Forderungen aufzustellen, Drohungen auszustoßen: freilich brachten sie es, so sehr sie sich abmühten, nicht fertig den Apronius zu kopieren, denn vor Sicilianern gerieten die Sicilianer nicht so leicht in Angst. Endlich aber, da sie alle Mittel der Schikane aufbieten, geben die Herbitenser nach und verpflichten sich unter Festsetzung einer Konventionalstrafe, beim Gerichtstermin in Syrakus zu erscheinen. Der Termin wird daselbst abgehalten und die Gemeinde Herbita gezwungen, an Aischrion, d. h. an die Pipa, so viel abzuliefern wie von der Pachtsumme abgestrichen worden war, nämlich 3600 römische Scheffel. Offenbar wollte Verres der Generalpächterdirne nicht allzuviel Profit aus den Korngefällen zuwenden, damit sie nicht etwa ihre Gedanken von ihrem nächtlichen Gewerbe auf die Unternehmung der Steuerpachten ablenkte! Die Herbitenser hielten die Angelegenheit damit für erledigt, da rief Verres aus: »Nun, und die Qualität der Gerste? und mein Freundchen Dokimos? wie denkt ihr darüber?« – Das alles geschah in Verres' Schlafzimmer, meine Herren; er selber lag noch zu Bett. Die Leute versicherten, ihnen wäre kein Auftrag zugegangen. – »Darauf laß ich mich nicht ein,« war seine Antwort, »ihr müßt ihm 12 000 Sesterzen auszahlen.« – Was sollten die Unglücklichen anfangen? Was hätte alles Sträuben geholfen? Zumal sie auf dem Lager der Frau Generalpächterin die frischen Spuren sahen, durch die der Landvogt sichtlich zu eigensinnigem Beharren angefeuert wurde. So ward eine Gemeinde aus dem Bereiche unserer Freunde und Alliierten unter Verres' Regiment zwei ordinären Frauenzimmern steuerpflichtig.

Bis jetzt sprech' ich von lauter Getreidequantitäten und Barsummen, welche die Gemeinde Herbita als solche an die Steuerpächter abliefern mußte; aber mit all diesen Korn- und Geldspenden vermochte sie doch nicht ihre einzelnen Bürger von den unaufhörlichen Bedrückungen loszukaufen. Denn wenn die Güter der Landleute bereits verheert und ruiniert waren, so wurde zum Lohne für die Steuerpächter so weiter gewirtschaftet, daß die Menschen schließlich von ihrem Grund und Boden fortgingen, ja aus ihrem Heimatland auswanderten. (80) Als daher Philīnos von Herbita, ein geistvoller, redegewandter Mann aus vornehmer Familie, über die Katastrophe der Landwirtschaft, die Massenauswanderung und die dadurch verursachte Entvölkerung im Auftrage seiner Gemeinde hier Vortrag hielt, da habt ihr wohl selbst bemerkt, meine Herren, wie ein Seufzen durch unser Volk ging, dessen große Masse an diesen Vorgängen ja stets den lebhaftesten Anteil nahm, über diese Abnahme der Landbevölkerung werd' ich in anderem Zusammenhange sprechen.

XXXV. Jetzt glaub' ich doch einen Punkt, den ich bisher überging, nicht ganz unbeachtet lassen zu dürfen. Das ist die Verkürzung der Pachtsummen. Ich bitt' euch um alles in der Welt, wie könnt ihr so etwas ertragen, wie könnt ihr es überhaupt nur anhören? (81) So lange Rom steht, ist ein einziger Mann aufgetreten (und der Himmel gebe, daß kein zweiter komme!), dem sich in den kritischen Zeiten schwerer innerer Leiden der ganze Staat mit Leib und Leben gefangen gab: das war der Diktator Sulla. Dieser Mensch besaß eine solche Macht, daß gegen seinen Willen niemand seines Vermögens, seines Bleibens im Vaterland, ja selbst seines Lebens sicher war; dazu besaß er einen solchen Mut oder, wenn man will, eine solche Dreistigkeit, daß er beim Verkaufe des Eigentums römischer Bürger in öffentlicher Volksversammlung unbedenklich erklärte, jetzt verkauf' er seine Beute. Sullas Thaten pflegen wir sämtlich nicht nur gelten zu lassen, sondern im Gedanken an die Möglichkeit noch schlimmerer Krisen und Katastrophen sogar von Regierungs wegen vor aller Welt zu rechtfertigen; nur dieser eine Punkt wurde durch etliche Senatsbeschlüsse getadelt: es ward angeordnet, daß die Leute, denen er die Pachtsumme verkürzt hatte, eine entsprechende Geldsumme an die Staatskasse abzuliefern hätten. Damit stellte der Senat ein für allemal fest, daß selbst der Mann, dem er sonst alles zu freier Willkür überließ, nicht das Recht hatte, die Quantitäten der vom Volk erworbenen und dringend begehrten Staatsgefälle zu vermindern. (82) Es waren gar energische Männer, Nämlich die Lanzknechte, an die er die eingezogenen Güter der Geächteten und Ermordeten austeilte, und die noch weniger dafür zahlen wollten als die geforderte Spottsumme. denen er nach dem Urteile der Reichsväter dieses Zugeständnis nicht machen durfte; und da sollen die Senatoren von heute das gleiche Zugeständnis deinerseits an ein sittenloses Frauenzimmer durch ihr Urteil gutheißen? Für Sulla hatte die römische Nation ein Gesetz durchgebracht, kraft dessen ihr sein bloßer Wille selbst Gesetz war, und dennoch wird ihm in dieser einen Hinsicht aus gewissenhafter Scheu vor den alten Gesetzen eine Rüge erteilt; und du, der du bereits von allen Seiten durch Strafgesetzparagraphen gepackt wurdest, du wolltest kein anderes Gesetz für dich gelten lassen als die Launen deiner zügellosen Willkür? An Sulla tadelt man, daß er von einem Gewinn, den er selbst erworben, einen Teil abläßt, und dir soll man zugeben, daß du die Zolleinkünfte des Reiches verkürzen durftest?

XXXVI. (83) Mit dieser Art von Frechheiten haust' er noch viel unverschämter bei den Abgaben von Akeste. Er hatte sie dem bereits vorhin genannten Dokimos, d. h. also der Tertia, zugeschlagen; nachdem er ihm 5000 römische Scheffel Weizen und 1500 Sesterzen an Extragebühren zuerkannt hatte, zwang er die Gemeinde Akeste, dieselben Summen für Dokimos amtlich zu übernehmen. Ihr könnt das gleich aus dem offiziellen Zeugnisse von Akeste entnehmen; bitte es vorzulesen.

[Vorlesung des Zeugnisses der Gemeinde Akeste.]

Ihr habt gehört, wie hoch die Gemeinde ihre Lieferung an Dokimos übernahm: 5000 Scheffel Weizen und die Extragebühren. Nun sollt' ihr auch sehen, wie hoch er sie verpachtet zu haben vorgiebt. Bitte nur die Stelle in den »Berichten des Prätors Gaius Verres über die Steuerpachten« vorzuzeigen; da steht es geschrieben: um dreitausend Scheffel Weizen wurde die Pachtsumme gekürzt. Von der Nahrung des römischen Volkes, vom Grundstocke der Steuereinkünfte, vom Leben der Staatskasse zog er sie ab, um sie der Theaterprinzessin Tertia zum Geschenke zu machen. Was ist ärger, der unverschämte Raub an den Bündnern oder das schandbare Geschenk an die Dirne oder der schwere Betrug des römischen Volkes oder die freche Fälschung öffentlicher Urkunden? Und da soll dich irgend eine Gewaltmaßregel oder eine Bestechung vor der Strenge deiner Richter schützen? Das soll nicht geschehen. Aber selbst angenommen, es geschähe: siehst du denn nicht ein, daß diese Fälle, die ich jetzt seit einer Weile vortrage, noch in ein anderes Gebiet des Strafrechtes und zwar vor den Gerichtshof wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder gehören? (84) Daher bewahr' ich mir diese Kategorie in ihrem vollen Bestand auf; jetzt kehr' ich zu der vorhin angeregten Getreide- und Zehntenfrage zurück.

Während Verres die größten, ertragreichsten Gebiete vermittelst seiner selbst, d. h. des Apronius (denn das war sein zweites Ich), verwüstete, hatt' er für die kleineren Gemeinden Andere, die er gewissermaßen als seine Jagdhunde vorschickte; nichtswürdige, rohe Menschen, an welche die Gemeinden unter dem Drucke seiner Zwangsmaßregeln Getreide oder Geld liefern mußten. XXXVII. Ein gewisser Aulus Valentius lebt in Sizilien, seines Zeichens Dragoman, den der Angeklagte freilich als Vermittler nicht für die griechische Sprache, sondern für seine Diebstähle und Schandthaten zu gebrauchen pflegte. Dieser Dragoman, ein an sich unbedeutender gleichgültiger Mensch, wird plötzlich zum Steuerpächter; er pachtet den Zehnten des armseligen, dürren Ackerfeldes von Lipara in Höhe von sechshundert griechischen Scheffeln Weizen. Die Vertreter von Lipara werden berufen; man zwingt sie, den Zehnten selbst zu übernehmen und dem Valentius ein Agio von 30 000 Sesterzen auszuzahlen. Das ist doch gar zu arg! merkst du denn nicht, vor welcher Alternative du stehst? willst du zu deiner Entschuldigung anführen, du hättest den Zehnten so billig weggegeben, damit die Gemeinde zu der Pachtsumme von 600 Scheffeln sofort und mit vollem Einverständnisse 30 000 Sesterzen, was soviel bedeutet als 2000 griechische Scheffel Weizen, hinzufügte? oder willst du dich damit rechtfertigen, daß du behauptest, den Zehnten teuer verkauft und der Gemeinde Lipara jene Geldsumme wider ihren Willen abgepreßt zu haben? – (85) Aber wozu frag' ich dich, wie du dich verteidigen willst, anstatt mich lieber von der Gemeinde selbst über den Hergang belehren zu lassen? Ich bitte, das amtliche Zeugnis von Lipara, und dann auch den Bericht über die Barzahlung an Valentius vorzulesen.

[Vorlesung des Zeugnisses von Lipara, sowie des Aktenstückes über die Zahlung.]

Also auch diese kleine Gemeinde fiel dir zum Opfer! Sie ist so nebensächlich, liegt so fern von deinen gierigen Händen und Blicken, getrennt von Sicilien, auf einem unbedeutenden und kaum kultivierten Eiland, war schon durch andere größere Vergehen deinerseits belastet: und doch mußte sie auch auf diesem Gebiete des Kornwesens deiner schwindelhaften Gewinnsucht dienen! Du hattest das ganze Inselchen einem deiner Spießgesellen gleichsam als ein kleines Angebinde überreicht, aber diese Getreideprofite mußtest du von ihm auch noch einstreichen wie von den Binnenländern? So viele Jahre lang pflegten die Leute ihre Felderchen von den Korsaren loszukaufen; jetzt mußten sie einen Preis darauf setzen, um nur sich selber von dir loskaufen zu können.

XXXVIII. (86) Noch mehr! Die ganz kleine und unbedeutende, aber von höchst arbeitsamen und anspruchslosen Landleuten bewohnte Gemeinde Tissai mußte unter dem Titel »Agio« mehr Getreide hergeben, als sie überhaupt ihrem Boden abgerungen hatte. Dorthin schicktest du als Steuereinnehmer den Tempelsklaven Diognētos , als den Vertreter einer neuen Art von Generalpächtern. Warum sollen eigentlich nicht auch in Rom auf Verres' Beispiel hin die Staatssklaven sich an der Finanzwirtschaft beteiligen? – Jene Gemeinde also ward im zweiten Jahre von Verres' Statthalterschaft trotz ihres Protestes zu einer Agiozahlung von 21 000 Sesterzen gezwungen; im dritten Jahre mußte sie an den Tempelsklaven Diognetos 12 000 römische Scheffel Weizen als Agio abführen. Dieser Diognetos, der aus den Steuergefällen des Staates so reichen Profit zog, hat bis heute keinen Untersklaven, überhaupt kein eigenes Vermögen, gehört also unter die Niedrigsten des niedrigsten Standes. Und da zweifelt noch, wenn ihr könnt, ob dieser Trabant aus dem Aphroditetempel eine solche Masse Korn für sich übernahm oder für den Angeklagten eintrieb! (87) Entnehmet alles aus dem amtlichen Zeugnisse der Gemeinde Tissai.

[Verlesung des Zeugnisses von Tissai.]

Es ist wohl recht unklar, meine Herren, daß hinter dem Steuerpächter niemand anders steckt als der Statthalter selbst! Seine Trabanten ziehen die Kornlieferungen von den Gemeinden ein, legen Geldkontributionen auf und stecken selbst als Profit erheblich mehr in die Tasche als sie jemals an das römische Volk an Steuerbetrag abzuführen gedenken! So war es unter deinem Regiment um Recht und Billigkeit bestellt, so um die Amtswürde des Statthalters, daß du die Sklaven des Aphroditetempels zu Beherrschern Siciliens machen wolltest; so hast du die Menschen klassifiziert und verwendet, daß die Landwirte zu Sklaven, die Sklaven zu Staatspächtern wurden.

XXXVIIII. (88) Weiter! Den armseligen Bewohnern von Améstratos waren so hohe Getreidelieferungen abverlangt worden, daß ihnen für sich selber nichts mehr übrig blieb; dennoch wurden sie auch zu Geldzahlungen gezwungen. Die Steuerpacht wird dem Marcus Caesius in Gegenwart der Abgeordneten von Amestratos zugeschlagen; sofort wird einer von ihnen, Herakleios, zu einer Zahlung von 22 000 Sesterzen gezwungen. Was soll das heißen? was ist das für eine Roheit, für eine Gewaltthat, für ein Raubzug gegen die Bundesgenossen? Wenn Herakleios einen Pachtauftrag von seiner vorgesetzten Behörde gehabt hätte, so hätt' er gepachtet; hatt' er keinen solchen Auftrag, wie durft' er da auf eigene Faust eine Geldzahlung für die Gemeinde leisten? Er berichtet, wie er das Geld dem Caesius anwies. (89) Nehmet nun Notiz von diesem Bericht aus den amtlichen Urkunden. Bitte vorzulesen.

[Vorlesung aus den Akten von Amestratos.]

Wo steht etwas von einem Ratsbeschluß, der dem Abgeordneten dies erlaubt hätte? Nirgends. Warum that er es also? Er wurde dazu gezwungen. Wer sagt das? Die gesamte Bürgerschaft. Bitte das Zeugnis der Gemeinde zu verlesen.

[Es geschieht.]

Aus dem gleichen Zeugnis habt ihr auch ersehen, daß der Angeklagte im zweiten Jahre seiner Statthalterschaft derselben Gemeinde auf ähnlichem Wege Geld abzwang und es an Sextus Vennonius auszahlen ließ. Die Bewohner von Amestratos sind ärmliche Leute; du aber hattest ihre Zehnten in Höhe von achthundert griechischen Scheffeln an den Tempelsklaven Bariobal verpachtet (bitte die Namen der Staatspächter zu beachten!) Die semitische Namensform (der Sklave war karthagischer Herkunft) genügte, um bei dem Römer tiefste Indignation hervorzurufen. , und nun zwingest du sie, mehr Agio hinzuzufügen als die Kaufsumme betrug, obgleich sie hoch genug getrieben war. Man lieferte an Bariobal achthundertundfünfzig griechische Scheffel, dazu fünfzehnhundert Sesterzen. Wahrlich, so verrückt wäre der Angeklagte doch niemals gewesen, zu dulden, daß vom Ertrag eines dem römischen Volke gehörigen Ackers mehr an einen Sklaven des Aphroditetempels als an das römische Volk abgeführt würde, wenn der Sklave nicht lediglich den Namen hergäbe, während die ganze Beute zu ihm selber abfloß. – (90) Die Zehnten von Petra waren ebenfalls zu hohen Preisen vergeben worden; dennoch und trotz lebhaften Protesten wurden die Bewohner gezwungen, an Publius Naevius Turpio, einen gemeinen Schwindler, der unter dem Statthalter Sacerdos wegen Gewaltthätigkeiten verurteilt war, 52 000 Sesterzen zu geben. Man überlege sich den Fall: der griechische Scheffel Korn stand damals zu fünfzehn Sesterzen, zum Verkaufe kamen als Steuerbetrag dreitausend griechische Scheffel, das macht 45 000 Sesterzen, und 52 000 Sesterzen ließest du dem Steuerpächter als Agio geben: so fahrlässig hast du die Zehnten verpachtet. Aber sehr viel Geld hast du aus diesem Ackergebiete herausgeschlagen! Die Sache ist klar: der Angeklagte rühmt sich, nicht weil dem Turpio der Profit gegeben, sondern weil der Bürgerschaft von Petra ihr Geld weggenommen wurde.

XXXX. (91) Weiter! In Halikye, wo die einzelnen Einwohner den Zehnten entrichten, die Gemeinde im ganzen aber Steuerfreiheit genießt, mußte man an den eben genannten Turpio, nachdem ihm der Zehnte in Höhe von fünfhundert griechischen Scheffeln zugeschlagen war, noch 15 000 Sesterzen zahlen. Wenn du beweisen könntest, was du so gerne möchtest, daß dieser Gewinn den Steuerpächtern zu gute kam und dich selbst gar nichts anging, so würde dennoch die Geldsumme, als durch ungesetzliche, gewaltthätige Maßregeln zur Stelle geschafft, einen Anhaltspunkt bieten, um dich wegen Betruges zu verklagen und deine Verurteilung durchzusetzen; da du aber niemand einreden kannst, du wärest so wahnsinnig gewesen, Sklavensubjekte wie Apronius und Turpio mit äußerster Gefahr für dich und deine Kinder bereichern zu wollen, so mußt du schon selber einsehen, es ist jedermann klar, daß jene Sendboten die ganzen Geldsummen lediglich für dich zusammenscharrten.

(92) Egesta ist ebenfalls eine steuerfreie Gemeinde; auf sie wird als Staatspächter der Tempelsklave Sýmmachos losgelassen. Er bringt einen Brief des Landvogtes mit, infolgedessen ihm die Landleute gegen alle Senatsbeschlüsse und gegen die Rupiliusbill, mit einem Worte: gegen alle verbrieften Rechte eine Geldkaution für einen Gerichtstermin außerhalb ihres Kreises zusagen müssen. Höret einmal, was Verres für einen Brief an die Egestaner schrieb.

[Verlesung von Verres' Brief.]

In welcher Weise der Tempelsklave dann die Landleute hinters Licht führte, das möget ihr aus einem Kontrakte dieses ehrbaren, liebenswürdigen Menschen ersehen; alle übrigen entsprechen diesem Muster. (93) In Panormos lebt ein vornehmer Mann, Diŏkles mit dem Beinamen Phimes. Dieser bewirtschaftete einen Acker, den er im Gebiete von Egesta gepachtet hatte; ein Recht auf eigenen Erwerb giebt es dort für Fremde nicht, und so behielt er das Grundstück in Pacht für den Preis von sechstausend Sesterzen. Bei der Erhebung des Zehnten ließ der Tempelsklave ihn durchprügeln, dann wurde der Handel mit einer Zahlung von 16 000 Sesterzen und 654 griechischen Scheffeln abgeschlossen. Das sollt ihr direkt aus den Geschäftsbüchern ersehen.

[Vorweis des Abschlusses mit Diokles von Panormos.]

Diesem selben Symmachos mußte auch ein römischer Senator, Gaius Annaeus Brocchus – ein Mann, dessen glänzende Stellung und tadellosen Charakter ihr selbst am besten beurteilen könnet – außer dem Getreide bares Geld geben.

Man bedenke! Einem Sklaven des Aphroditetempels mußte unter deinem Regiment ein solcher Mann, ein Mitglied des römischen Senates, für seinen Erwerb dienstbar werden! XXXXI. Wenn du diesem Stande keine ausgezeichnete Würde mehr zugestehen wolltest, wußtest du denn nicht, daß ihm die Gerichte gehören? (94) Früher, als noch der Ritterstand die Gerichte in Händen hatte, pflegten unredliche und räuberische Beamte in den Provinzen sich den Steuerpächtern dienstbar zu machen, sie bei ihrer Thätigkeit zu unterstützen, jeden römischen Ritter, dem sie in der Provinz begegneten, mit Gefälligkeiten und Vergünstigungen zu überschütten; dieses System brachte den schädlichen Elementen zwar auch Nutzen, aber nicht so viel, wie es anderen schadete, die irgend etwas gegen die Interessen und Bestrebungen jenes Standes gethan hatten. So wurde damals auf geheimnisvolle Weise, vielleicht auf Grund gemeinsamer Beschlüsse und jedenfalls mit großer Konsequenz, der Grundsatz durchgeführt: wer sich gegen einen einzigen römischen Ritter einen Schimpf erlaubt, gegen den erlaubt sich der gesamte Stand jedweden Angriff. (95) So ging es damals zu; jetzt blicktest du mit Verachtung auf den Senatorenstand herab, suchtest alles nach Maßgabe deiner verbrecherischen Willkür zu nivellieren und hattest in deinem Inneren den festen Entschluß gefaßt, alle, die in Sicilien Grundbesitz hatten oder die Insel in der Periode deiner Statthalterschaft besuchten, vom Gerichtshof auszuschließen. Dabei vergaßest du nur eines: nämlich daß du vor Richter kommen würdest, die demselben Stande angehören. Wenn diese Leute auch persönlich über keine durch dich erlittene Kränkung zu klagen haben, so erfüllt sie – und das hättest du dir sagen müssen – doch immer der Gedanke, daß durch die widerrechtliche Schädigung eines Anderen sie selbst mit beschimpft, namentlich aber die Würde ihres Standes in den Staub gezogen und mit Füßen getreten war. Meine Herren, ich halte dies wahrhaftig für keine Kleinigkeit. Denn die Beschimpfung der Standesehre läßt in jedem Herzen einen Stachel zurück, den feinfühlige und rechtschaffene Männer nur schwer aushalten können. (96) Du hast die Sicilianer bestohlen: gut, die Leute pflegen ja ihre Leiden mit stummem Schmerze zu ertragen; du hast die Handelsherren schikaniert: gut, die Leute entschließen sich ungern und selten zu einer Reise nach Rom; du hast die römischen Ritter den Übergriffen des Apronius preisgegeben: gut, sie können ja nicht mehr schaden, da ihnen die Gerichte entzogen sind. Aber anders steht es um den Senat! Wenn du dir gegen dessen Mitglieder etwas herausnimmst, so bedeutet das so viel, als sagtest du: »Man reiche mir doch den und den Senator da her, damit dieser hocherhabene römische Senatorenstand dazu bestimmt scheine, nicht nur die Mißgunst der Unerfahrenen sondern auch die Roheit der Schurken herauszufordern!« (97) Und so verfuhr er nicht nur gegen den einen Annaeus, sondern gegen alle Senatoren: der hohe Titel sollte nicht für eine Ehre sondern für eine Schande gelten. Da ist z. B. Gaius Cassius, ein wahrhaft herrlicher Mensch; er übernahm gerade das Konsulat, als Verres seine Statthalterschaft antrat. Seine Gattin, eine vornehme Frau, besaß als Erbteil von ihrem Vater her Landgüter im Gebiete von Leontinoi: damit war sie der Spitzbüberei des Verres verfallen, der den ganzen Ertrag ihrer Kornfelder durch die Steuerpächter einziehen ließ. Dieser Mann wird, da du selbst dafür gesorgt hast, daß er nicht unter deinen Richtern figuriert, nunmehr unter deinen Zeugen figurieren. (98) Ihr aber, meine Herren, dürfet nicht vergessen, daß ein gemeinsames Band uns stark und fest aneinander fesselt. Zahlreich sind die Pflichten, die auf diesem Stande lasten, zahlreich die Arbeiten, zahlreich die Gefahren nicht nur von seiten der Gesetze und Gerichte sondern auch von seiten der öffentlichen Meinung und der ganzen Zeitumstände. Dieser Stand ist wie eine Warte auf hochgelegenem, vorgeschobenem Posten, wo alle Stürme der Mißgunst auf ihn losbrausen können. Und in dieser ungünstigen bösartigen Lage, meine Herren, sollten wir nicht einmal so viel Festigkeit bewahren, um gegenüber unseren Beamten beim Kampf um unser gutes Recht zu zeigen, daß wir uns Hochmut und Geringschätzung nicht gefallen lassen?

XXXXII. (99) Doch zurück nach Sicilien. Die Stadt Thermai schickte eine Kommission ab, mit dem Auftrage, den Zehnten des eigenen Gebietes zu pachten. Sie legten großen Wert darauf, ihn lieber selbst zu erstehen, wär' es auch zum höchsten Preise, als irgend einem Sendboten des Landvogtes in die Hände zu fallen. Dieser hatte einen gewissen Venuleius zum Ankaufe jenes Zehnten angestiftet. Der bot und hörte nicht auf zu bieten; die Vertreter von Thermai suchten standzuhalten, so lang' es ihnen nur irgendwie durchführbar erschien; schließlich konnten sie nicht mehr, sie hörten auf zu bieten. Dem Venuleius wird die Lieferung zugeschlagen, achttausend griechische Scheffel Weizen. Ein Mitglied der Kommission, Poseidōros , eilt nach Haus und erstattet Bericht. Alle waren empört und wollten remonstrieren; doch es hätte nichts geholfen, und um nur keine Extragebühren bezahlen zu müssen, liefern sie an Venuleius schließlich siebentausend Scheffel Weizen und dazu zweitausend Sesterzen. Daraus ist mit Leichtigkeit zu erschließen, wie viel als Lohn an den Steuerpächter und wie viel als Beute an den Statthalter gelangte. Bitte mir die Akten und das Zeugnis von Thermai herzureichen.

[Vorlesung des Aktenstückes und Gemeindezeugnisses von Thermai.]

(100) Noch schlimmer ging es in Imáchara her. Als schon alles Getreide fortgeholt und alle Leute durch deine Mißhandlungen rein ausgemergelt waren, da zwangest du die elend verkommenden Menschen eine Umlage zu veranstalten, damit sie dem Apronius 20 000 Sesterzen geben konnten. Bitte den Ratsbeschluß in betreff der Umlage und das Gemeindezeugnis vorzulesen.

[Vorlesung: Ratsbeschluß, die Umlage betreffend, und Gemeindezeugnis von Imachara.]

In Enna Die große Zahl der ausgeführten Fälle und vorgelegten Dokumente läßt vermuten, daß Cicero auf diesem Gebiete nach Vollständigkeit strebte. Sie giebt aber auch einen Begriff von seiner ungeheuren Arbeitskraft, mit der er in verhältnismäßig kurzer Zeit unter vielfach erschwerenden Verhältnissen ein so reiches Material von den entlegensten Punkten des Landes zusammenbrachte. Er selbst betont diese Arbeitskraft nie, obgleich er sonst wahrlich keinen Anstand nimmt, seine guten Eigenschaften als solche hervorzuheben; sie verstand sich eben für seine Zeitgenossen von selbst (Griechen und Römer pflegten vor Tagesanbruch aufzustehen). Sogar Verres entfaltete ja eine große Arbeitskraft – wenn auch nur im Stehlen. war der Zehnte des gesamten Ackergebietes in Höhe von 8200 griechischen Scheffeln vergeben worden; indes wurde man genötigt, an Apronius 18 000 römische Scheffel Weizen und 3000 Sesterzen zu entrichten. Ich bitte zu beachten, welche Getreidemassen aus jedem steuerpflichtigen Ackergebiet eingetrieben werden. Denn mein Vortrag berührt alle Gemeinden, die den Zehnten zu entrichten haben; und ich verweile jetzt bei dem Punkte, nicht wie die Landleute als einzelne Personen aus ihrem gesamten Besitzstande verjagt wurden, sondern wie den Steuerpächtern offiziell große Summen zu ihrem Profit gegeben werden mußten, damit sie schließlich einmal, vollgestopft und gepfropft, mit der aufgetürmten Masse ihres Gewinnes die Städte und Gefilde Siciliens verließen.

XXXXIII. (101) Warum hast du der Gemeinde Kalákte im dritten Jahre deiner Amtsperiode plötzlich den Befehl gegeben, den Zehnten ihres Gebietes, den sie sonst immer in der Stadt Kalakte entrichteten, an den Steuerpächter von Améstratos, Marcus Caesius, abzuliefern? Nie hatten sie das vor deiner Zeit gethan, und auch du selbst hattest es in den ersten zwei Jahren deiner Statthalterschaft nicht verlangt. – Warum hast du den Theomnāstos von Syrakus gegen die Felder von Mot ̆ye losgelassen? Der hat die Leute dort so arg zugerichtet, daß sie sich durch die Not gezwungen sahen, für einen zweiten Zehnten den nötigen Weizen aus Mangel an eigenem Korn anderwärts einzukaufen. Ähnliches werd' ich noch bei verschiedenen Gemeinden nachweisen. – (102) Vollends die Kontrakte von Hybla, abgeschlossen mit dem Steuerpächter Gnaeus Sergius, werden euch lehren, daß den Landleuten sechsmal so viel weggenommen wurde wie sie überhaupt gesät hatten. Ich bitte die Partien aus den Akten, welche die Saatberichte und Kontrakte betreffen, vorzulesen.

[Es geschieht.]

Vernehmet ferner den Kontrakt zwischen der Gemeinde Menai und einem Sklaven des Aphroditetempels. Bitte auch hier die urkundlichen Berichte über die Saaten und Kontrakte vorzulesen.

[Es geschieht.]

Ihr seht, meine Herren, unseren Bundesgenossen, unseren Ackerbauern, ihnen, die für euch arbeiten, für euch sich opfern, die dem römischen Stadtvolke so reichliche Nahrung spenden und froh sind, wenn sie für sich und ihre Kinder nur so viel übrig behalten um leben zu können – diesen Menschen wurde durch Verres und seine Sippschaft in der ungesetzmäßigsten Weise und durch die herzlosesten Bedrückungen erheblich mehr weggenommen als ihr Boden getragen hatte. Wollt ihr das dulden?

(103) Ich fühl' es, meine Herren, ich muß mich bemeistern, muß meiner Rede Zügel anlegen, um euch vor Übersättigung zu bewahren. So will ich mich denn nicht länger bei einem Gebiet aufhalten und daher die übrigen hierher gehörigen Fälle in meiner Rede auslassen, um sie nur für die eigentliche Prozeßverhandlung aufzuheben. Da werdet ihr die bitteren Klagen der arbeitsamen, kräftigen Landbevölkerung von Akragas vernehmen; ferner die schweren Leiden der ausdauernden, gewissenhaften Landwirte von Entella; da werden sich Städte wie Herakleia, Gela und Solūs beschweren; da werdet ihr erfahren, wie unseren vortrefflichen, einst so glänzend situierten Freunden von Katana ihre Güter durch Apronius aufgezehrt und wie die stattlichen Gemeinden Tyndaris, Kephaloidion, Halúntion, Apollonia, Eng ̆yon und Kapition durch diese Schurkenstreiche der Steuerpächter zu Grunde gerichtet wurden; da werdet ihr einsehen, daß den Leuten in Ina, Morgantia, Assōrion, Helōros, Jēte überhaupt nichts übrigblieb, daß die Bewohner der kleinen Gemeinden Ketária und Schēra völlig ruiniert sind, kurz, daß sämtliche zehentpflichtige Äcker drei Jahre lang dem römischen Volke wohl für den zehnten Teil ihres Ertrages, dem Gaius Verres aber für den Rest steuerpflichtig waren; daß den meisten Landwirten auch nicht ein bißchen von ihrem Eigentums blieb, und wo es doch vorkam, nur in den bescheidenen Grenzen, wie es die schnöde Habgier des Angeklagten gestattete.

XXXXIIII. (104) Nur zwei Gemeinden hab' ich mir für diesen Augenblick aufgehoben, zwei der besten und stattlichsten, Aitna und Leontinoi. Ich will nicht erzählen, was mit deren Feldfrüchten in den ganzen drei Jahren für Geschäfte getrieben wurden; nur einen Jahrgang greif' ich heraus, um den Gegenstand einfacher darlegen zu können. Ich will das dritte Jahr wählen, weil es uns am nächsten liegt und weil es von Verres in einer Weise verwaltet wurde, daß man sieht, es kam ihm gar nicht darauf an, eventuell am Schlusse seiner Statthalterschaft Sicilien gänzlich ohne ackerbauende Bevölkerung zu lassen.

Von Aitna und Leontinoi wollen wir uns unterhalten. Passet genauestens auf, meine Herren. Zeit des Vorganges: Verres' drittes Amtsjahr; die Saaten sind reif, Steuerpächter ist Apronius. (105) Über die Leute von Aitna will ich mich ganz kurz fassen; sie selbst haben sich ja bei unserer ersten Verhandlung amtlich geäußert. Ihr erinnert euch wohl noch daran, wie Artemidōros von Aitna, der Führer jener Deputation, von Amts wegen berichtete: Apronius kam mit seinem Gefolge von Tempelsklaven nach Aitna; er berief die Stadtältesten zu sich, befahl, daß man ihm mitten auf dem Marktplatze der Stadt eine Prunktafel herrichtete, wo er dann täglich nicht nur vor den Augen, sondern auch auf Kosten der Einwohnerschaft zu dinieren pflegte; ein Orchester mußte bei diesen Gelagen aufspielen, die schließlich in wüste Zechereien ausarteten, während man die unglückseligen Landleute als Zuschauer gewaltsam festhielt und ihnen nicht nur in gesetzwidriger sondern auch in brutal kränkender Weise so viel Getreide abnötigte wie Apronius für gut befand. (106) Das habt ihr alles gehört, meine Herren; daher kann ich es für diesmal übergehen. Ich spreche nicht weiter von Apronius' Schwelgerei, von seiner frechen Anmaßlichkeit, von seinen durch Verres autorisierten Ausschweifungen, von seiner ganz einzig dastehenden, schmutzigen Roheit; nur von seinem Erwerb will ich jetzt sprechen, von seinen Einnahmen aus einem einzigen Ackergebiete während eines einzigen Jahres: dann könnt ihr euch mit Leichtigkeit einen Begriff von den Schicksalen des ganzen Landes Sicilien während dreier Jahre machen. Doch mit den Leuten von Aitna werden wir bald fertig: sie sind ja selbst gekommen, sie selber bringen uns amtliche Urkunden; sie lehren euch, was er für ein Profitchen eingesteckt hat, der brave Geselle, des Statthalters Freund, Apronius. Aus ihrem eigenen Zeugnis sollt ihr es erfahren. Bitte vorzulesen.

[Vorlesung des Zeugnisses der Gemeinde Aitna.]

XXXXV. Was sagst du da? Sprich nur! Ja, sprich nur recht laut, damit das römische Volk etwas zu hören bekommt über seine Steuergefälle, über seine Ackerbau treibende Bevölkerung, über seine Freunde und Bundesgenossen. Fünfzigtausend griechische Scheffel, fünfzigtausend Sesterzen. Götter im Himmel! Ein einziges Saatfeld giebt dem Apronius in einem einzigen Jahre dreimalhunderttausend römische Scheffel Weizen und noch 50 000 Sesterzen zu seinem Profit! Was willst du dazu sagen? Wurden die Zehnten so sehr viel billiger losgeschlagen als es sich gehörte, oder wurden sie zu hohem Betrage vergeben und dann noch eine solch enorme Masse von Geld und Getreide den Landwirten weggenommen? Eins von beiden mußt du zugeben, in beiden Fällen aber lastet auf dir eine Schuld, die zur gerichtlichen Klage genügt. Denn die Ausflucht wirst du doch nicht ergreifen (ich wünschte, du thätest es!), zu behaupten, das wäre nicht alles an Apronius gelangt. Dann pack' ich dich so (und zwar nicht mehr bloß mit offiziellen sondern auch mit Privatdokumenten und Kontrakten der verschiedenen Landwirte!), daß du merken sollst, du selber konntest zur Ausführung deiner Gaunerstreiche keine größere Umsicht entfalten als ich behufs ihrer Entdeckung. Dies willst du aushalten? da soll dich noch jemand verteidigen? das sollen die Richter, falls sie wirklich etwas für dich übrig hätten, auch noch hingehen lassen? Bei einem einzigen Zugang aus einem einzigen Ackerlande soll Quintus Apronius außer der genannten Barsumme 300 000 Scheffel Weizen als reinen Profit davongetragen haben? (108) Und sind etwa die Vertreter von Aitna die einzigen, dies zu berichten? Nein! Da leben nämlich in Kentoripa Leute, die den größten Teil des Ackerfeldes von Aitna besitzen. Deren Vertretern, den Edelleuten Andron und Artemon, gab der Stadtrat nur solche Aufträge, welche sich auf die eigene Gemeinde bezogen; über diejenigen Vergewaltigungen, welche die Bürger von Kentoripa nicht im eigenen sondern im fremden Lande zu erdulden hatten, wollten die Behörden von Kentoripa als solche keinen Bericht abschicken. Aber der Bund der Landwirte von Kentoripa, eine der größten Genossenschaften Siciliens, voll hochachtbarer und wohlhabender Mitglieder, erwählte aus seiner Mitte drei Abgeordnete und schickte sie auf eigene Faust nach Rom; aus deren Zeugnis könnt ihr nun die Leidensgeschichte nicht nur eines Gebietes sondern fast der ganzen Insel erfahren. Denn fast in ganz Sicilien pflügen Leute aus Kentoripa; ihr Zeugnis gegen dich wirkt um so schwerer und überzeugender, weil die übrigen Gemeinden nur über eigene Leiden zu klagen haben, während die Kentoripiner, eben weil sie fast in allen Gauen ihre Besitzungen haben, auch der übrigen Gemeinden ganzes Leid mitzufühlen bekamen.

XXXXVI. (109) Aber, wie gesagt, für Aitna giebt es eine bestimmte, in öffentlichen und Privaturkunden niedergelegte Berechnung; für meine Forscherthätigkeit find' ich die rechte Aufgabe vielmehr auf dem Boden von Leontinoi, wo ich mich fleißig umthun muß, schon aus dem Grunde, weil dort die Gemeinde mich nicht eben sehr angelegentlich unterstützte. Die Leute wurden nämlich durch die Mißwirtschaft der Steuerpächter unter dem Statthalter Verres gar nicht so arg geschädigt, ja sogar eher etwas gefördert. Das muß euch wohl sehr sonderbar und unwahrscheinlich vorkommen, daß bei den schrecklichen Leiden der Ackerbau treibenden Bevölkerung gerade Leontinoi, also das gesegnete Centrum der gesamten sicilischen Landwirtschaft, von Übergriffen und Vergewaltigungen verschont geblieben sein soll. Dies erklärt sich daher, meine Herren, daß im ganzen Gebiete von Leontinoi außer der einzigen Familie Mnasístratos niemand auch nur eine Scholle Landes besitzt. So habt ihr denn auch das Zeugnis des braven, ehrlichen Mnasistratos gehört; von den übrigen Leontinern, denen weder ein Apronius noch sonst eine Katastrophe irgend welchen Schaden auf dem Lande zufügen konnte, möget ihr nichts erwarten. Sie sind inmitten aller Greuel nicht nur verschont geblieben sondern waren bei Apronius' Raubzügen sogar am Gewinne einigermaßen beteiligt.

(110) Da mir also die Gemeinde Leontinoi aus den angegebenen Gründen eine Deputation zur amtlichen Belastung des Angeklagten nicht hergeschickt hat, so muß ich schon für mich allein Mittel und Wege finden, um zu Apronius' Gewinn und damit zu der massenhaften, wahrhaft ungeheuren Gaunerbeute des Angeklagten zu gelangen. In dessen drittem Amtsjahre kamen die Zehnten des Gebietes von Leontinoi in Höhe von 36 000 griechischen »Medimnen« Weizen zur Verpachtung, also nach römischer Rechnung waren es 216 000 Scheffel. Das ist viel, meine Herren, sehr viel; ich will das keineswegs leugnen. Mit Notwendigkeit müßte man daraus den Schluß ziehen, daß die Steuerpächter dabei mit Schaden oder doch nicht mit erheblichem Gewinn arbeiteten. So pflegt es nämlich den Herren zu passieren, wenn sie zu hohe Pachtsummen bieten. (111) Wie nun aber, wenn ich nachweise, daß allein bei dieser einzigen Pachtung ein Profit von 100 000 Scheffeln Weizen herauskam? oder gar 200 000? oder 300 000? oder 400 000? Werdet ihr dann noch im unklaren darüber sein, für wen diese mächtige Beute zusammengestohlen wurde? – Man wird mich vielleicht ungerecht schelten, daß ich aus der gewaltigen Höhe der Einnahme einen Schluß auf die Masse gestohlenen Gutes ziehe. Aber wenn ich nun den Nachweis führe, daß die Herren, welche 400 000 Scheffel Weizen zu ihrem Profit einstrichen, einen Schaden erlitten hätten, falls nicht dein unbilliges System mit den Obmännern aus deiner Meute dazwischen getreten wäre: wird man dann, angesichts des starken Gewinnes und der nicht minder starken Ungerechtigkeit, nicht notwendig zu der Einsicht gelangen, daß du nur vermöge deiner Unredlichkeit solch reichen Gewinn erzieltest und um des reichen Gewinnes willen unredlich sein wolltest?

XXXXVII. (112) Wie soll ich es also anstellen, meine Herren, um in Erfahrung zu bringen, wie hoch sich der eingestrichene Profit belief? – Jedenfalls nicht mit Hilfe von Apronius' Geschäftsbüchern, die ich bei meiner Untersuchung nicht vorfand; als ich ihn selbst vor den Richter citierte, erpreßt' ich ihm schließlich das Geständnis, er führte keine Rechnungsbücher. Da sind nun zwei Fälle möglich; entweder log er, und dann frag ich: warum verheimlicht' er die Existenz dieser Bücher, wenn sie für dich nichts kompromittierendes enthielten? Oder aber er führte wirklich damals keine Rechnungsbücher, dann ist ja auch dies ein ziemlich deutlicher Beweis dafür, daß er nicht seine eigenen Geschäfte besorgte. Die Angelegenheiten der Steuerpächter sind nämlich solcher Art, daß sie ohne eine Menge schriftlicher Aufzeichnungen gar nicht erledigt werden können; mit jedem Landmann muß der Steuerpächter einzeln verrechnen, muß diese Posten ordnen und einzeln eintragen, ebenso die Kontrakte schriftlich feststellen, die vereinbarten Summen aufzeichnen u. s. w. Auf Verres' Verordnung, nach seinem neuen Erlasse, mußte nun jeder Landmann den Flächeninhalt seines Saatfeldes bei der Behörde anmelden; ich glaube nicht, daß jemand weniger angab als er wirklich bearbeitete, da ihm ja alle die Martern und Schrecknisse und Obmänner aus der Meute des Landvogtes vor Augen schwebten. Im Gebiete von Leontinoi wird zur Aussaat auf den Morgen ungefähr eine Medimne, d. h. ein griechischer Scheffel Weizen bei gleichförmiger, normaler Thätigkeit ausgestreut; der Boden trägt im günstigen Fall achtfältig, wenn aber alle Götter helfen, bisweilen zehnfältig. Wenn dieser Ausnahmefall einmal eintrifft, so ergiebt es sich, daß der als Steuer zu entrichtende Zehnte ebensoviel beträgt wie die Aussaat; mit anderen Worten: so viele Morgen Landes gepflügt wurden, so viele griechische Scheffel Korn sind verfassungsgemäß als Abgabe zu entrichten. (113) Gegenüber diesen Voraussetzungen beton' ich nun zunächst, daß als Abgabe des leontinischen Ackergebietes eine höhere Anzahl griechischer Scheffel verdingt wurde als dieses Gebiet anbaufähige Morgen Landes umfaßt. Wenn es nun durch die Naturgesetze ausgeschlossen war, daß die Leute dem Boden mehr als zehn Medimnen pro Morgen abgewannen, während anderseits eine Medimne von dem Ertrage jedes Morgens an den Steuerpächter abgeliefert werden mußte, falls der Boden, was nur so äußerst selten vorkommt, zehnfältig getragen hatte: welchen Sinn hätt' es da für die Steuerpächter gehabt, erheblich mehr Medimnen für die Pacht zu bieten als Morgen Landes gepflügt worden waren? Kamen doch nur die Zehnten und nicht die Gesamternten zur Verdingung! Bei Leontinoi beträgt der Umfang der anbaufähigen Feldmarken nach offizieller Angabe 30 000 Morgen; zur Verpachtung als ihre Zehnten kamen 36 000 griechische Scheffel. XXXXVIII. Hat Apronius sich geirrt oder war er vielleicht wahnsinnig? Umgekehrt: man hätte ihn für wahnsinnig halten müssen, wenn die Landleute die Erlaubnis bekommen hätten, nur ihr pflichtmäßiges Quantum und nicht eine durch Apronius' Willkür bestimmte Masse abzuliefern. (114) Wenn ich nachweise, daß niemand weniger als drei griechische Scheffel für den Morgen als Abgabe entrichtet hat, so wirst du mir hoffentlich zugestehen – immer für den Ausnahmefall, daß die Frucht im Verhältnisse zur Aussaat zehnfältig einkommt – daß keiner weniger denn drei Zehntel seines Einkommens als Steuerbetrag ablieferte. Dabei galt dies noch als eine besondere Vergünstigung, um die man den Apronius zu ersuchen pflegte, daß man ermächtigt ward, ein Abkommen auf drei Medimnen für jeden Morgen Landes zu treffen. Da nämlich bei vielen Landleuten vier oder auch fünf Medimnen pro Morgen eingetrieben wurden, bei vielen überhaupt kein Korn, ja nicht einmal die Spreu von den gesamten Früchten der Arbeit eines Jahres zurückgelassen ward, so veranstalteten die im Ackergebiete von Leontinoi besonders zahlreichen Landwirte aus Kentoripa eine Separatversammlung, erwählten daselbst einen der vornehmsten und beliebtesten Männer aus ihrer Mitte, den Andron von Kentoripa – denselben, den ihr jetzt im Zeugenverhör als den eigens zu diesem Prozesse von der Gemeinde hierher entsandten Vertreter kennen gelernt habt – zu ihrem Sprecher und entsandten ihn an Apronius, auf daß er zum Schutz ihrer bedrohten Existenzen das Gesuch vortrüge, er möchte doch bei den Landwirten aus Kentoripa nicht mehr als drei griechische Scheffel Korn pro Morgen einziehen. (115) Nur mit Mühe wurde dies bei Apronius als eine ganz besondere Gnade für die bis dahin noch leidlich verschont Gebliebenen durchgesetzt. Man erreichte damit wohlgemerkt nichts weiter, als daß man die Genehmigung erhielt, einen dreifachen Zehnten (statt des einfachen, den die Verfassung vorschreibt) zu erlegen. Wären hierbei nicht deine Interessen mit im Spiele, so würde man sich eher an dich wegen Ermäßigung der Abgabe auf ein Zehntel als an Apronius wegen einer solchen auf drei Zehntel wenden. Für jetzt will ich alle von Apronius in monarchischem oder vielmehr tyrannischem Stil an den Landwirten begangenen Sünden ruhen lassen, will auch die Leute nicht aufrufen, denen er all ihr Getreide wegnahm und nichts von den Früchten der Felder, ja nichts von ihrem ganzen Besitz übrigließ; nur was ihm jene drei Medimnen, die er ihnen gnädigst als besondere Vergünstigung zugestand, für einen Profit einbrachten, das sollt ihr sogleich erfahren.

XXXXVIIII. (116) Der Umfang des Ackergebietes von Leontinoi beträgt nach dem Resultate der offiziellen Anmeldungen etwa 30 000 Morgen; das ergiebt etwa 90 000 griechische oder 540 000 römische Scheffel Korn. Zieht man hiervon die 216 000 Scheffel ab, die als Steuerquote verpachtet waren, so bleibt ein Rest von 324 000 Scheffeln. Nun muß man aber noch sechs Prozent von der Gesamtsumme, also von den 540 000 Scheffeln, hinzurechnen (denn einem jeden ohne Ausnahme wurden diese sechs Prozent außer dem Übrigen abgenommen); das ergiebt schon an 360 000 Scheffel Korn. Ich hatte aber einen Profit von 400 000 angegeben; allerdings: ich setzte ja bei meiner Aufstellung diejenigen nicht gehörig in Rechnung, die nicht mit einer Lieferung von drei Medimnen pro Morgen davon kamen. Und um vollends den letzten Rest meines Versprechens in dieser Darlegung einzulösen, füg' ich noch hinzu: viele mußten außer allem anderen noch zwei Sesterzen als Extragebühren für jede Medimne zulegen, viele anderthalb Sesterzen, und wer am billigsten fortkam, eine Sesterz. Rechnen wir so knapp als möglich: da wir 90 000 griechische Scheffel festgestellt hatten, so ergiebt sich aus diesem abscheulichen neuen System eine Extraeinnahme von mindestens 90 000 Sesterzen. – (117) Will jetzt der Angeklagte noch die Stirn haben zu sagen, er habe die Zehnten teuer verpachtet, wenn er von den Erträgnissen eines Ackergebietes fast doppelt so viel für sich selber einsackte als er für das Volk nach Rom schickte? Du hast die Zehnten von Leontinoi in Höhe von 216 000 Scheffeln verpachtet; das ist viel, wenn es gesetzlich herging; wenn aber als oberstes Gesetz deine Willkür gilt, wenn man »Zehnten« nennt, was in Wahrheit die Hälfte ist, so ist deine Pachtsumme klein, denn die jährlichen Feldfrüchte von Sicilien hätten zu viel höherem Betrage verpachtet werden können, wenn es Roms Senat oder Volk von dir gewollt hätte. Oft wurden ja die Zehnten, als noch Hierons Gesetz in Kraft war, so hoch verpachtet, wie jetzt, da Verres' Gesetz in Kraft trat. Man reiche mir z. B. den Bericht des Statthalters Gaius Norbanus über die Steuerpachten.

[Verlesung von Gaius Norbanus' Bericht über die Verpachtung der Zehnten von Leontinoi.]

Dabei gab es zu jener Zeit weder Prozesse wegen ungenauer Angabe des Flächeninhaltes der Saatfelder, noch Obmänner vom Schlage des Artemidoros Cornelius, noch mußte die einheimische Behörde beim Landmanne so viel Korn konfiszieren wie der Steuerpächter bestimmte, noch ersuchte man einen Steuerpächter um die außerordentliche Vergünstigung die Abgabe auf drei griechische Scheffel für jeden Morgen Landes ermäßigen zu dürfen, noch wurde der Landmann gezwungen, Extragebühren in barem Gelde zu zahlen oder sechs Prozent vom Bestande der Gesamternte zuzulegen: und dennoch wurden ganz gewaltige Quantitäten Korn für das Volk nach Rom geschickt.

L. (118) Was sollen überhaupt diese Prozente und vollends diese baren Extragebühren? Wer gab dir ein Recht oder ein Beispiel zu solchem Vorgehen? – Der Landmann gab seine Groschen her. – Wie kam er dazu? Wenn er besonders freigebig sein wollte, so hätt' er mit gehäuftem Maße gemessen, wie sie es früher bei der Entrichtung des Zehnten zu thun pflegten, als man noch Vernunft und Billigkeit bei der Verpachtung walten ließ; und da sollten sie jetzt Geld hergeben? Woher sollten sie es denn nehmen? Etwa von ihrem Kornverkauf? Als ob sie unter deiner Regierung noch etwas zu verkaufen gehabt hätten. Folglich mußten sie ihr Grundkapital anreißen, um nur dem Apronius außer den Früchten ihrer Feldarbeit noch jenen Nachtisch von barem Gelde vorsetzen zu können. Dann erhebt das Gesetz die weitere Frage: zahlten sie freiwillig oder unter Protest? Welche Frage! Freiwillig? sie hegten wohl eine große Zärtlichkeit für Apronius im Herzen! Also unter Protest? Wer hat sie dann dazu gezwungen? Wer anders als die roheste Gewaltthätigkeit! So richtete dieser Wüterich bei der Verpachtung der Zehnten die Norm ein, daß jedem Zehnten eine Geldsumme zugelegt werden mußte; es brauchte gar nicht viel zu sein; nur etwa zwei- oder dreitausend Sesterzen jedesmal; das giebt im Laufe von drei Jahren so ungefähr 500 000 Sesterzen. – Wie er dafür eine Berechtigung oder einen Präzedenzfall nachweisen will, oder wie man ihn gegen diesen gewichtigen Klagepunkt verteidigen soll (natürlich wurden die gestohlenen Gelder nicht registriert), das wird kein Mensch jemals ausfindig machen.

(119) Angesichts dieser Thatsachen wagst du noch zu behaupten, du habest hohe Pachtsummen für die Zehnten erzielt? Ist es doch erwiesen, daß du den Gesamtbesitz der Landleute nicht unseres Volkes sondern deines Erwerbes wegen fortgabest! Die Dinge liegen gerade so, wie wenn z. B. auf einem Gute, das zehntausend Sesterzen eingebracht hätte, der Verwalter die Bäume umhauen läßt und verkauft, die Gebäude abdecken läßt um die Ziegel zu veräußern, nicht minder das Vieh und alle Wirtschaftsgegenstände weggiebt und dann seinem Herrn 20 000 Sesterzen statt der erwarteten 10 000 schickt, nachdem er weitere 100 000 in seine eigene Tasche gesteckt hat. Erst freut sich der Gutsbesitzer, der von seinem Unglück nichts ahnt, und ist glücklich über seinen Verwalter, der ihm eine so ungewöhnlich hohe Einnahme aus seinem Gute verschafft hat; später hört er aber, daß alle Gegenstände, auf denen die Ertragsfähigkeit seines Grundstückes beruht, nunmehr fortgeschafft und verkauft sind: da merkt er, wie übel ihm mitgespielt ist und läßt den Verwalter die furchtbarsten Strafen fühlen. Ebenso ergeht es dem römischen Volke. Wenn es hört, daß Gaius Verres für die Zehnten eine höhere Pachtsumme erzielt habe als sein Vorgänger, der absolut uneigennützige Gaius Sacerdos, so glaubt es, einen guten Verwalter und Hüter auf seinen Feldern und bei seinen Kornspeichern gehabt zu haben; wenn es dann aber hört, daß er alle Gerätschaften und Mittel der Landleute, alle Elemente der Steuereinnahmen verkaufte, daß er alle Hoffnungen für eine künftige Gesellschaft durch seine Gewinnsucht zerstörte, daß er den Ackerbau und die steuerpflichtigen Länderstrecken bis zur völligen Erschöpfung verwüstete und dabei einen ungeheuren Profit in seine eigene Tasche fließen ließ, dann wird das Volk merken, daß ihm gar jämmerlich mitgespielt wurde, und es wird den Verbrecher der schwersten Strafen wert befinden.

LI. (120) Woher läßt sich nun dies konstatieren? Vor allem aus der Thatsache, daß das steuerpflichtige Ackerland der Provinz Sicilien infolge der Habgier des Angeklagten verödet liegt. Es ist ja nicht nur dahin gekommen, daß diejenigen, die etwa auf ihren Gütern geblieben sind, mit weniger Jochen pflügen als sonst, sondern sehr wohlhabende Leute, tüchtige und bedeutende Landwirte, haben den Ackerbau aufgesteckt und ihre weiten, fruchtbaren Güter verlassen. Dies läßt sich ohne weiteres ganz bequem aus den amtlichen Urkunden der verschiedenen Gemeinden nachweisen, weil nämlich laut Hierons Gesetz alljährlich die Anzahl der vorhandenen Landleute bei den Behörden offiziell registriert wird. Bitte doch einmal vorzulesen, mit welchem Bestand an Landwirten Verres den Gau Leontinoi übernahm – »es waren 84« – und wie viel im letzten Jahr angemeldet stehen – » 32.« – Also zweiundfünfzig Landleute sind, wie wir sehen, dermaßen ruiniert, daß nicht einmal einer ihrer Diener in ihre Stelle hinaufrückte. – Wie viele gab es denn bei Verres' Amtsantritt im Gebiete von Motye? Sehen wir doch in den Akten nach. – » 187.« – Und drei Jahre später? – » 86.« – Also über hundert Landwirte werden in einem einzigen Gau wegen der Sünden dieses Menschen vermißt, und da die Erträgnisse des Landes dem römischen Volke steuerpflichtig sind, so erhebt nicht nur jenes Land, sondern auch unser Staat mit lautem Rufe seine Stimme und fragt nach dem Verbleib all dieser wackeren, ehrlichen Bürger und ihrer Familien. – Das Gebiet von Herbita besaß im ersten Jahre 252 Landwirte, im dritten nur 120; also 132 waren aufgescheucht und mit Kind und Kegel aus ihren Gütern entflohen. – Wie trefflich war das Gebiet von Agyrion angebaut, wie anständig und wohlhabend seine Bewohner! 250 Landwirte arbeiteten daselbst im ersten Jahre deiner Statthalterschaft, und wie viel im dritten? – Achtzig; ihr habt es ja selbst von den Abgeordneten der Stadt aus deren Akten vorlesen hören. LII. (121) Ich bitt' euch um alles in der Welt! Wenn der Angeklagte aus der ganzen Provinz 170 Landwirte weggejagt hätte, dürft' er da vor strengen Richtern Gnade finden? Gewiß nicht! Nun ist das einzige Gebiet von Agyrion um 170 solcher Leute ärmer geworden, da könnt ihr wohl einen Schluß auf die ganze Provinz ziehen! Auf allen Teilen des steuerpflichtigen Gebietes werdet ihr dasselbe finden: wer immerhin einen kleinen Rest von seinem stattlichen Familienerbteil zurückbehalten durfte, der blieb mit weniger Wirtschaftsgerät und mit einer geringeren Anzahl von Jochen auf seinem Acker, weil man eben befürchtete, durch den Weggang auch noch den letzten Rest seines Vermögens zu verlieren; wem aber Verres nichts mehr zu verlieren übrig gelassen hatte, der war nicht nur von seinen Feldern, sondern sogar aus seinem Lande für immer entwichen. Jene Zurückgebliebenen, kaum ein Zehntel der gesamten ackerbauenden Bevölkerung, auch sie hätten schließlich ihr Heim verlassen, wenn ihnen nicht Metellus von Rom aus brieflich versprochen hätte die Zehnten künftig nach Hierons Gesetze zu verpachten; wobei er die Bitte hinzufügte, sie möchten doch so reichlich als möglich aussäen. Sonst hatten sie das immer von selbst gethan; es lag in ihrem eigenen Interesse und niemand brauchte sie darum zu bitten; freilich waren sie damals auch sicher, ihre Aussaat, ihre Kosten und ihre Arbeit für sich selbst und für das römische Volk dranzugeben, nicht aber für Verres und Apronius.

(122) Meine Herren! Wenn ihr das Geschick der Sicilianer für eine Nebensache ansehet, wenn ihr euch um die Behandlungsweise der Provinzialen unseres Reiches seitens unserer Beamten nicht bekümmern wollt, so müßt ihr doch wenigstens das gemeinsame Interesse des römischen Volkes übernehmen und verteidigen. Ich meld' euch, daß durch Verres die Bauern vertrieben, die steuerpflichtigen Äcker ausgesogen und brachgelegt, die Provinz wie mit Feuer und Schwert verwüstet wurde; das alles beleg' ich mit Citaten aus den öffentlichen Urkunden, beweis' ich durch Zeugnisse der ehrwürdigsten Gemeinden und der angesehensten Privatleute; LIII. was wollt ihr noch mehr? Wollt ihr abwarten, bis Lucius Metellus, der bekanntlich viele Belastungszeugen durch Anwendung seiner Amtsgewalt von der Teilnahme an unseren Verhandlungen abgeschreckt hat, aus der Ferne ein Zeugnis über die ganzen Verbrechen und Schurkereien des Angeklagten ablegt? Ich denke doch, nicht. – »Aber,« wird man mir einwenden, »Metellus kann doch am besten über ihn urteilen, er war ja sein Amtsnachfolger.« – Allerdings, aber ihn verhindert die persönliche Freundschaft. – »Aber er muß den Gerichtshof über den Zustand der Provinz informieren.« – (123) Er müßte, ja, aber niemand zwingt ihn dazu. Vermißt jemand ein Belastungszeugnis des Lucius Metellus gegen Gaius Verres? – Nein. – Kann man es verlangen? – Ich denke, nicht. Wie nun aber, wenn ich mit einem schriftlichen Zeugnisse des Lucius Metellus die Wahrheit aller meiner Angaben beweise, was sagt ihr dann? Hat ein Mann wie Lucius Metellus eine Unwahrheit niedergeschrieben oder war der eine Freund gegen den anderen besonders ränkesüchtig oder wußte der Statthalter nicht, wie es seiner Provinz ergangen war? – Man verlese den Brief des Lucius Metellus an die Konsuln Gnaeus Pompeius und Marcus Crassus, an den Prätor Marcus Mummius und die städtischen Quästoren.

[Vorlesung aus Metellus' Brief. »– Die Zehnten verpachtet' ich gemäß dem Gesetz Hierons.«]

Wenn er schreibt, er verpachtete die Zehnten gemäß dem Gesetze Hierons, was sagt er damit? Er sagt damit, daß er die Verpachtungen ebenso einrichtete wie alle seine Vorgänger außer Verres. Und was ferner? Er sagt ferner damit, daß er den Sicilianern die Wohlthaten unserer Ahnen, ihre eigene Verfassung und alle segensreichen Folgen ihres Freundschafts- und Bundesverhältnisses zu uns wiedergab, die ihnen Verres entrissen hatte. – Sodann sagt er, in welcher Höhe er die Zehnten jedes Ackerlandes verpachtet; und wie schreibt er dann weiter?

(124) »Mit Aufbietung aller Kräfte sucht' ich dahin zu wirken, daß möglichst hohe Pachtsummen einkamen,«

Ja, lieber Metellus, warum hast du denn da keine besonders hohen Pachtsummen erzielt? Weil du an eine verwahrloste Landwirtschaft, kahle Ackerfelder, kurz an eine elend verkommene Provinz gerietest! Weiter. Wenn wirklich noch einige Aussaat stattfand, wie fanden sich Leute, die sie unternahmen? Man lese nur weiter: da sagt er, er hat ein Rundschreiben umhergeschickt und darin versichert, das ganze Gewicht seiner Persönlichkeit einzusetzen; es fehlte nur gerade noch, daß Metellus den sicilianischen Bauern lebendige Geiseln als Pfand dafür gab, daß er sich in keiner Beziehung so benehmen würde wie Verres. Aber was nennt er denn schließlich als den Gegenstand seiner Bemühungen? Bitte vorzulesen.

»– –daß der vorhandene Rest der ackerbauenden Bevölkerung möglichst reichliche Aussaat streute.«

Was heißt das »der vorhandene Rest?« Welcher Rest? Welcher Krieg, welches Erdbeben hatte die Menschheit vernichtet, daß nur ein Rest übrigblieb? Hatte denn Sicilien in deiner Amtszeit, Verres, eine fürchterliche Niederlage oder langwierige Barbareneinfälle oder sonst eine öffentliche Katastrophe durchgemacht, daß dein Nachfolger den Rest der ackerbauenden Bevölkerung aufzulesen und erquicken zu müssen glaubte?!

LIIII. (125) In den Kämpfen mit den Invasionsheeren Karthagos wurde Sicilien aufs entsetzlichste verwüstet, und zweimal trieben in den beiden letzten Generationen große Banden entlaufener Sklaven ihr räuberisches Unwesen; dennoch fand eine Lichtung der ackerbauenden Bevölkerung nicht statt. In solchen Zeitläuften wurde die Aussaat verhindert oder die Ernte vernichtet, und damit gingen die Früchte eines Jahres zu Grunde, aber die Zahl der Grundherren und der Bodenarbeiter blieb unvermindert; der Amtsnachfolger eines Statthalters wie Marcus Laevinus oder Publius Rupilius oder Marius Aquilius brauchte keine Reste von Landbevölkerung in seiner Provinz aufzulesen. Da sieht man, wie viel mehr Elend Verres mit seinem Apronius über die Provinz Sicilien gebracht hat als Hasdrubal mit einer punischen Invasionsarmee oder Athenion mit den ungeheuren Banden rebellischer Sklaven: in jenen Zeiten wurde gleich nach erfolgter Niederwerfung des Feindes der gesamte Acker von neuem gepflügt, und kein Statthalter wandte sich brieflich oder mündlich an den Bauer mit flehentlichen Bitten um möglichst reiche Aussaat; jetzt hingegen fand sich selbst nach der Abreise dieses pestartig wütenden Scheusals niemand bereit, aus freien Stücken an die Arbeit zu gehen, und nur ein kleiner Rest entschloß sich auf Metellus' Zureden wieder auf die Felder und zum alten Familienherde zurückzukehren!

(126) Merkst du es nicht, verblendeter Bösewicht, daß dieser Brief dir den Gnadenstoß giebt? Wenn dein Amtsnachfolger von dem Reste der Landbevölkerung spricht, siehst du nicht, daß er da ausdrücklich betont, dieser Rest sei nicht von einem Krieg oder sonst einer derartigen Katastrophe, sondern von den Verheerungen übrig, die du mit deiner frevelhaften Grausamkeit und spitzbübischen Gewinnsucht angerichtet hast? – Bitte weiter vorzulesen.

»– –jedoch nur in dem Umfange, wie es die schwierigen Verhältnisse der Zeit und der Mangel an Pflügern gestattete.«

Da steht's geschrieben: »der Mangel an Pflügern.« Wenn ich als Ankläger so oft dieselbe Sache wiederholen wollte, wie Metellus als Freund, so müßt' ich befürchten, die Empfindlichkeit meiner Zuhörer zu reizen.

Weiter schreibt Metellus:

»– wenn ich nicht einen Brief herumgeschickt hätte –«

und, damit nicht zufrieden,

»– wenn ich nicht persönlich anfeuernd eingewirkt hätte«  –

aber auch dies ist noch nicht genug

»– auf den Rest der Ackerbau treibenden Bevölkerung.«

Den Rest? es klingt fast wie eine Totenklage so jammervoll, dieses Wort, mit dem er das Verhängnis von ganz Sicilien bezeichnet: und dann heißt es noch weiter: »der Mangel an Pflügern.« LV. (127) Jetzt wartet noch, meine Herren, wartet noch auf eine Beglaubigung meiner Anklage. Ich behaupte, die Landleute wurden durch Verres' Raubgier vertrieben, und Metellus schreibt, den »Rest« hat er angefeuert; ich berichte, daß die Felder brach liegen und der Ackerbau eingegangen ist, und Metellus spricht von dem »Mangel an Pflügern«. Mit diesen Worten weist er darauf hin, daß des römischen Volkes Freunde und Bündner aus all ihrem Besitztum mit brutaler Gewalt verstoßen wurden. Wäre diesen Menschen ein schweres Unglück durch Verres ohne Schaden für unsere Steuereinnahmen zugefügt worden, so müßtet ihr ihn schon bestrafen, zumal ihr auf ein eigens zum Schutze der Bündner gegebenes Gesetz hin als Gerichtshof einberufen seid; wenn aber bei diesem grauenhaften Ruin unserer politischen Freunde auch die Steuereinnahmen des Reiches vermindert wurden, wenn das Getreidewesen, die Verproviantierung, die Gesundheitspflege der Reichshauptstadt und unserer Armeen für die Folgezeit durch Verres' unlauteren Eigennutz erschüttert ist, dann, meine Herren, denket wenigstens an die Interessen des römischen Volkes, falls ihr euch über die Sorge für unsere treuen Bundesgenossen hinwegsetzen wollt. (128) Damit ihr nun einsehet, daß der Angeklagte in Rücksicht auf seine augenblicklichen Gewinste weder die Steuern noch die zukünftigen Bestände schonte, sollt ihr hören, was Metellus am Schlusse seines Briefes schreibt.

»Für die Zukunft jedoch hab' ich die nötigen Maßregeln zum Schutze der Steuereinnahmen getroffen.«

Also die Steuereinnahmen, sagt er, hat er für die Folgezeit durch besondere Maßregeln zu schützen gesucht. Das würd' er nicht schreiben, wenn er nicht zeigen wollte, daß Verres diese Gefälle zu Grunde gerichtet hat. Denn wozu hätte Metellus für die Steuern durch Maßregeln bei der Zehntenverpachtung und überhaupt der ganzen Verwaltung des Getreidewesens sorgen müssen, wenn nicht Verres die Einnahmen des römischen Volkes durch seine Gewinnsucht geschädigt hätte? Und Metellus selbst, was erreicht er schließlich mit all seinen Maßregeln für die Steuereinnahmen und Sammlungen von Landbevölkerungsresten? Er erreicht, daß die wenigen Leute an die Arbeit gehen, die es können, denen der Verresknecht Apronius wenigstens einen Pflug übrig gelassen hat, und die nun in hoffnungsvoller Erwartung des Metellus auf ihren Grundstücken blieben. Aber wie steht's um die übrigen Sicilianer? Alle jene zahlreichen Landleute, die nicht nur aus ihren Äckern, sondern auch aus ihren Gemeinden vertrieben wurden und entblößt von all ihrer Habe aus der Provinz entwichen – wie will man es anstellen, um sie zurückzurufen? Wie viele einsichtige und uneigennützige Statthalter brauchen wir, damit jene ganze Masse von Bauern endlich einmal wieder zur Arbeit an ihre alten Wohnsitze zurückgeführt wird!

LVI. (129) Die Zahl der Landflüchtigen, die ihr aus den Akten und Registern der verschiedenen Gemeinden vernommen habt, ist ungeheuer, sie scheint euch vielleicht ganz unerklärlich. Um dies Rätsel zu lösen, müßt ihr wissen, wie weit die erbarmungslose Härte ging, mit der dieser Mensch auf die Landbevölkerung loswütete: es klingt unglaublich, meine Herren, aber es ist eine beglaubigte und durch ganz Sicilien verbreitete Thatsache, daß infolge der zügellosen Brutalität der Steuerpächter mehrfach Selbstmorde vorgekommen sind. Der reiche Diokles in Kentoripa hat sich notorisch erhängt, und zwar an demselben Tage, wo er die Nachricht erhielt, daß Apronius die Zehnten gepachtet hatte. Der Edelmann Tyrakīnos in Heloros machte auf dieselbe Weise seinem Leben ein Ende, als er hörte, daß der Steuerpächter, gestützt auf den neuen Erlaß des Statthalters, eine Forderung an ihn stellte, deren Betrag den gesamten Bestand seines Vermögens überstieg; dies alles wissen wir aus dem authentischen Bericht eines seiner vornehmsten Mitbürger, des Zeugen Archónidas von Heloros. So etwas ginge selbst für dich zu weit; du würdest es, obgleich deine empörende Grausamkeit nie Maß noch Ziel kannte, doch nicht zugeben, aus dem einfachen Grunde, weil der Notschrei und Jammer der ganzen Provinz das Verhängnis auf dein schuldiges Haupt beschwor; du würdest es nicht dulden, sag' ich, daß Menschen sich, um deinen Quälereien zu entgehen, das Leben nehmen – wenn nicht auch dies für deinen Räuberprofit von Belang gewesen wäre.

(130) Sonst würdest du es wahrlich nicht zugegeben haben. Oder etwa doch? Merket auf, meine Herren, denn jetzt muß ich alle Sehnen anspannen um darauf hinzuarbeiten, daß jedermann einsehe, wie schändlich, wie offenbar, wie absolut erwiesen der Makel ist, den der Angeklagte mit Geld wegzuwischen sucht. Schwer und zerschmetternd ist die Anklage, die ich jetzt erheben will, vielleicht die schwerste, die seit Menschengedenken und namentlich seit dem Bestehen des Gerichtshofes für Erpressungsprozesse jemals erhoben worden ist: der Prätor machte gemeinsame Geschäfte mit den Steuerpächtern. LVII. Es ist jetzt nicht das erste Mal, daß Verres dies zu hören bekommt, etwa weil er jetzt Privatmann und ich sein Gegner, er der Verklagte und ich sein Kläger bin; nein, schon früher in Sicilien, da er als Statthalter die ganze Provinz in Händen hatte, da er als Gerichtspräsident auf hohem Sessel thronte, da er nicht nur, was bei allen natürlich ist, wegen seiner Amtshoheit sondern, was seine eigenste Specialität ausmacht, wegen seiner Grausamkeit allgemein gefürchtet wurde, selbst damals hat er es Tausende von Malen zu hören bekommen; und er konnte nichts dagegen thun, sondern ließ sich's ruhig gefallen, nicht aus Gleichgültigkeit, sondern weil ihm das böse Gewissen seine Schuld vorhielt und seine Zunge lähmte. Ganz offen sprachen sich die Steuerpächter aus, und vor allem derjenige, der bei ihm die größte Rolle spielte und die weitesten Länderstrecken verwüstete, Apronius. Sie sagten geradezu, von jenen ungeheuren Einnahmen bliebe ihnen selber nur ein sehr kleiner Teil, das meiste wanderte an den Prätor. (131) Wenn sich in dieser Weise die Steuerpächter rings in der Provinz vor allerlei Leuten äußerten, wenn sie bei einem so scheußlichen, ehrlosen Geschäft deinen Namen mit ausspielten: kam es dir da niemals in den Sinn, für deinen persönlichen Ruf etwas zu thun oder wenigstens für deine materielle Existenz, für dein Leben zu sorgen? Deines bloßen Namens Klang erfüllte Ohr und Herz aller Landleute mit Schrecken, die Steuerpächter führten gegen sie behufs Aufstellung frevelhafter Kontrakte nicht ihre eigene Gewaltthätigkeit, sondern deinen Namen ins Feld: und da hieltest du einen so ehrlosen, verkommenen, bestechlichen Gerichtshof in Rom für möglich, daß dir irgend ein Weg zur Rettung offen stünde? Es war bekannt geworden, daß bei der sündhaften Art und Weise, die Zehnten gegen alle Sitten, Rechte und Gesetze zu verpachten, sowie bei der grausamen Ausplünderung der Landleute die Steuerpächter zu sagen pflegten, dein sei der Plan zu diesem Werke, dein der Hauptanteil an der Ausführung, dein die Beute – da schwiegest du still; leugnen konntest du nicht, aber du konntest das alles über dich ergehen lassen, weil die Größe des Gewinnes dich blind für die Größe der Gefahr machte und die Gier nach Geld mehr über dich vermochte als die Furcht vor dem Gerichte. (132) Gut denn, leugnen kannst du das alles nicht. Aber hast du dir nicht einmal die Ausrede der »Unkenntnis« übrig gelassen? Kannst du vielleicht behaupten, du hättest nichts von alledem gehört, an deine Ohren wäre nichts von deiner Schande gedrungen? Laut jammernd klagte die verzweifelte Landbevölkerung ihr Leid: du hörtest es nicht? Die ganze Provinz bebte vor Wut gegen dich: niemand meldete dir's? In Rom wurden Versammlungen zur Beschwerde über deine Ausschreitungen abgehalten: das blieb dir unbekannt? das alles wußtest du nicht? Noch mehr! In Syrakus forderte Lucius Rubrius auf offenem Markte vor zahlreich versammelten Zuschauern und in deiner Gegenwart den Quintus Apronius zu einer Gerichtswette Ein praktisches Mittel, kleine Differenzen vor Gericht, jedoch ohne eigentlichen Prozeß, daher schnell zu entscheiden. Wer sich darüber genauer zu unterrichten wünscht, lese Mommsens Abhandlung im Anhange der von Halm besorgten Ausgabe der Caecilius-, Statuen- und Mordrede. heraus auf Grund des Vorwurfes »Apronius hat zu wiederholten Malen den Verres als seinen Teilhaber an den Korngefällen bezeichnet.« Auch diese Stimme konnte dich nicht erschüttern oder verwirren, konnte dich nicht zu einiger Sorge für dein Leben und dein Eigentum anstacheln? Nein; du schwiegest still, du bemühtest dich sogar, den Streit der beiden Männer niederzuschlagen und jene Gerichtswette im Keime zu ersticken. LVIII. Das ist doch wahrlich toll! Hätte ein Mensch, der nicht in unehrlicher Weise am Gewinne beteiligt war, so etwas je über sich ergehen lassen können? Hätte nicht selbst ein Betrüger, falls er nur an die Existenz von Richtern in Rom glaubte, wenigstens zum Scheine für den Augenblick anständig gehandelt um sich ein wenig guten Leumund zu erkaufen? (133) Was sind das für Zustände? Eine Gerichtswette findet statt um dein Vermögen und dein Leben; du sitzest da und verhältst dich passiv, du untersuchst nicht, forschest nicht, fragst nicht, zu wem Apronius gesprochen, wer es von ihm gehört hat, woher das Gerede gekommen und wie es laut geworden ist! Wenn selbst in deinem Haus jemand an dich herangetreten wäre und dir ins Ohr geflüstert hätte »Apronius erzählt überall herum, du steckest mit ihm unter einer Decke« – dann hättest du schon aufgeregt werden müssen; dann war es deine Pflicht, den Apronius vor die Schranken zu fordern und dich ihm gegenüber nicht eher zufrieden zu geben als bis du selbst die öffentliche Meinung zufrieden gestellt hättest. Nun geschah es aber in öffentlicher Sitzung auf dem Marktplatze vor der dicht gedrängten Volksmenge, daß man diesen Vorwurf zwar scheinbar und formell gegen Apronius, in Wahrheit jedoch gegen dich erhob; und du ließest dir ruhig diesen Hieb versetzen! Dies wäre nimmermehr möglich gewesen, wenn du dir nicht innerlich gesagt hättest, daß du in einem so offenkundigen Falle die Sache durch jedes Wort nur noch verschlimmern würdest. (134) Sonst pflegten Statthalter ihre Hilfs- und Subalternbeamten häufig aus ihrer Umgebung zu entfernen oder auch zur Abreise aus der Provinz zu veranlassen, weil sie durch deren Schuld ihren Ruf geschädigt zu sehen glaubten oder ihnen selbst irgend welche unrechtmäßige Handlungsweise zutrauten; du dagegen ließest einen Apronius, also einen durch alle Makel der gemeinsten Frevel befleckten, kaum dem freien Bürgerstand angehörigen Menschen, der weder sein Leben noch auch nur einen Lebenshauch, einen Atemzug rein erhalten konnte – den ließest du bei einem solchen Skandal unbehelligt. Kein herbes Wort bekam er von dir zu hören, und gewiß hättest du das Band der Gemeinsamkeit nicht so streng respektiert, um darüber die Gefahr deines Lebens zu vergessen, wenn du nicht eingesehen hättest, die Geschichte lag offenkundig zu Tage und war männiglich bekannt.

(135) Einige Zeit später trat der euch allen wohlbekannte Ritter Publius Scandilius auf und forderte den Apronius zu derselben Gerichtswette betreffs des Compagniegeschäftes heraus, die schon Rubrius hatte herbeiführen wollen. Er ging energisch vor, rückte seinem Gegner auf den Leib, ließ nicht nach; die Wette ward angenommen, als Preis 5000 Sesterzen festgesetzt, und Scandilius fing an, auf Berufung eines Richters oder eines Obmännerkollegiums zu dringen. – LVIIII. Glaubt ihr wohl, daß ein unredlicher Prätor in seiner Provinz und gar auf seinem Gerichtspräsidententhron hinreichend mit Schranken und Gittern umzäunt ist? Muß er die Alternative über sich ergehen lassen, entweder ruhig dazusitzen, während ein Urteil über seine Existenz gesprochen wird, oder seine vor jedem Gerichtshof absolut unvermeidliche Demütigung einzugestehen? – Die Gerichtswette findet statt; ihr Gegenstand ist die Äußerung des Apronius, daß du an seinen Zehntengeschäften beteiligt warst; die Scene spielt sich in deiner Provinz ab, du selbst bist zugegen, bei dir beantragt man die Einsetzung eines Gerichtshofes: was thust du, was beschließest du? Du versprichst die Einberufung eines Obmännerkollegiums. Recht so; freilich, welcher Obmann trägt wohl den Kopf so hoch, daß er riskieren möchte, in der Provinz vor den Augen ihres Statthalters ein Urteil nicht nur gegen dessen Wünsche, sondern sogar gegen seine Existenz abzugeben? (136) Aber nehmen wir es einmal an; die Sache ist ja offenkundig erwiesen; die Leute versichern rund heraus, sie gehört zu haben; alle hochstehenden, zuverlässigen Leute würden sie durch ihr Zeugnis bestätigen; in ganz Sicilien giebt es keinen, der nicht wüßte »die Kornlieferungen gehören dem Prätor, Apronius hat es ja selbst gesagt;« außerdem gab es die hochehrbare Genossenschaft römischer Bürger zu Syrakus mit ihren zahlreichen Mitgliedern aus dem Ritterstande, sämtlich Männern ersten Ranges, aus deren Mitte die Obmänner gewählt werden müßten, um vor der Entscheidung wieder kassiert zu werden, da sie unmöglich ein verkehrtes Urteil abgeben könnten. Scandilius läßt sich nicht irre machen und besteht auf seiner Forderung eines Obmännerkollegiums. Da erklärt der uneigennützige Verres, der sich gar zu gerne von jenem Verdacht offiziell gereinigt hätte, er würde die Obmänner aus seiner bekannten Suite ernennen. LX. (137) Beim Glauben an Götter und Menschen! Welch ein Subjekt klag' ich an? was ist das für ein Exemplar, an dem ich meine gewissenhafte Thätigkeit erproben muß? Was soll ich denn mit meinen Worten und Gedanken noch anstreben oder durchsetzen? Ich halt' ihn ja schon fest, den Dieb, ich hab' ihn ja gepackt, wie er mitten unter den Bodenerzeugnissen der Provinz Sicilien, unter den Steuergefällen des römischen Volkes aufräumte, ich hab' ihn ertappt, wie er die ganzen Kornvorräte und kolossale Geldsummen entwendete, und nun halt' ich ihn fest, so fest, daß kein Leugnen mehr möglich ist. Was sollt' er denn auch sagen? Eine Gerichtswette wird veranstaltet über die Frage, ob Apronius deine Teilnahme an seinen Getreidegeschäften ausgeplaudert hat; dein gesamtes Vermögen steht auf dem Spiele; alles ist gespannt, wie weit du dich wohl um die Sache bekümmern wirst und wie du es anfangen magst, um dich und deinen Charakter bei der öffentlichen Meinung zu insinuieren. Und in einer solchen Situation willst du deinen Hausarzt und deinen Wahrsager und deinen Ausrufer zu Obmännern ernennen oder, wenn sich's um bedeutendere Fragen handelt, den hohen Herrn aus der alten edlen Ritterschule, den du als ein Muster echt römischer Richterstrenge ebenfalls in deiner Suite hattest, den modernen Cassius, Der Ausdruck ist natürlich ironisch; Lucius Cassius war der Typus eines unerbittlich strengen, aber tadellos gerechten Richters, und um so komischer wirkt neben seinem Namen der eines eben freigelassenen oder kaum als Bürger anerkannten, obskuren Griechen. den Papirius Potamon? – Scandilius verlangte Obmänner aus der römischen Bürgergenossenschaft. Da erklärt Verres, er würde nie zugeben, daß über seinen persönlichen Charakter andere als die Leute seines Gefolges mitredeten. Bekanntlich halten Kaufleute es für unpassend, von dem Rechte der eidlichen Ablehnung eines Gerichtshofes »wegen dessen parteiischer Voreingenommenheit gegen sie« Gebrauch zu machen, falls sie in dem Sprengel dieses Gerichtshofes Handel treiben; hier haben wir einen Prätor, der seiner ganzen Provinz parteiische Voreingenommenheit gegen seine Person zutraut und sich von vornherein feierlich gegen ihre Meinungsäußerung verwahrt.

(138) Welch eine beispiellose Unverschämtheit! Dieser Mensch verlangt in Rom freigesprochen zu werden, wo er in seiner eigenen Provinz nach seinem eigenen Urteil nicht mehr entlastet werden konnte; ein Mensch, nach dessen Ansicht auf die Auslese unserer Senatsmitglieder das Geld einen stärkeren Einfluß ausübt als auf drei Kaufleute die Furcht! – Scandilius antwortet ihm aber, er denke nicht daran, vor Obmännern vom Schlage des Artemidoros den Mund aufzuthun; indessen schlägt er dir sonst die günstigsten Bedingungen vor, deren Annahme deine Position aufs glänzendste verbessert hätte, ja, er überhäuft dich in dieser Hinsicht mit Liebenswürdigkeiten; aber allerdings fügt er hinzu, wenn du sonst in ganz Sicilien keinen geeigneten Richter oder Obmann finden zu können glaubest, so müsse er das Verfahren einstweilen abbrechen und dessen Wiederaufnahme in Rom beantragen. (139) Das ärgerte dich gewaltig; wütend riefst du aus: »das ist ein Schurke, der einen Gerichtshof in Sachen persönlicher Fragen gerade dort einberufen sehen will, wo er meine Unbeliebtheit bemerkt; nein, ich werde die Sache nicht nach Rom überweisen lassen, ich werde keine Obmänner aus der römischen Bürgergenossenschaft berufen« – kurz, von neuem schlugst du deine Suite vor. Scandilius erwidert: in diesem Falle verzicht' er auf den weiteren Verfolg der Angelegenheit; er werde schon zu seiner Zeit wiederkommen. Und nun? was beschließest du daraufhin? Du zwingst den Scandilius – nun, wozu? etwa den Zweikampf seiner Gerichtswette wirklich auszufechten? O nein! diese allgemein erwartete Untersuchung über deinen Charakter schlägst du unverschämterweise nieder. (140) Also was denn? Gestattest du vielleicht dem Apronius, sich aus deiner Gefolgschaft Obmänner nach Belieben auszuwählen? Das schien dir doch vielleicht undurchführbar, daß der eine von den beiden Streitenden beliebige Richter ernennen dürfte, und zwar aus dem Kreise der durchaus Parteiischen, während nach den Gesetzen beide das Recht haben müßten nur vor Unparteiischen zu kämpfen und von diesen welche zurückzuweisen. Also auch das nicht. Sondern was schließlich? Ist denn noch ein ärgerer Schurkenstreich möglich? Allerdings: er zwingt den Scandilius, jenen Einsatz von fünftausend Sesterzen herzugeben und zwar an Apronius auszuzahlen.

Was konnte der angegriffene Statthalter in seinem Bedürfnis nach gutem Leumund für eine feinere Wendung ausführen? Wie hätt' er geschickter allen bösen Verdacht abwehren, sich aus aller Schande herausreißen können? LXI. Schon war er zum Gespötte der Leute geworden, hatte Mißgunst und abfällige Kritik erfahren müssen; ein böser und verrufener Mensch Namens Apronius hatte das Gerücht ausgestreut, der Statthalter beteilige sich an seinen schmutzigen Getreidegeschäften; die Sache kam zur Entscheidung vors Gericht; Verres, dieser höchst unbescholtene und uneigennützige Staatsbeamte, hatte Gelegenheit, Ursache und Macht dazu, den Apronius zu bestrafen und sich selbst damit von dem entehrendsten Makel zu reinigen. Was denkt er sich nun für ein Verfahren gegen Apronius aus? womit bestraft er ihn? Wegen Apronius' beispielloser Frechheit und Unredlichkeit sowie wegen des durch ihn ausgestreuten Gerüchtes von der schändlichen Teilhaberschaft des Statthalters an seinen ungesetzlichen Einnahmen wird – Scandilius gezwungen, ihm einen Sündenlohn von fünftausend Sesterzen auszuzahlen. (141) Bedenke doch, du schamloser Wicht, wie arg du dich damit kompromittiertest! Ob du einen solchen Entscheid aussprachest oder ob du das von Apronius verbreitete Gerücht durch dein eigenes Wort ausdrücklich bestätigtest, war es nicht ganz dasselbe? Hättest du nur eine Spur von Schamgefühl oder auch nur einige Scheu besessen, so hättest du den Menschen nicht ohne die schwerste Strafe loslassen dürfen; statt dessen wolltest du ihn nicht ohne eine Belohnung abziehen lassen! Aus diesem einen Falle Scandilius, meine Herren, könnt ihr alles zugleich ersehen: erstens ist diese Klage (wegen Beteiligung des Statthalters an den betrügerischen Korngeschäften der Steuerpächter) nicht in Rom zuerst aufgetaucht; sodann ist sie keine Erfindung des Anklägers; sie gehört überhaupt nicht zu denen, die wir bisweilen in unseren Verteidigungsreden als »Lokalvorwürfe« bezeichnen, d. h. sie verdankt nicht einem beschränkten Ort und Zeitraum, nicht den besonderen Umständen deiner Gefahr ihre Entstehung, sondern sie ist alt, sie kam bereits in den Zeiten deiner Statthalterschaft überall herum, sie flog von Munde zu Munde und wurde nicht in Rom von deinen Widersachern ausgebrütet, sondern nach Rom aus der Provinz fortgepflanzt. (142) Zugleich bitt' ich euch, auch seine Dienstergebenheit gegen Apronius und Apronius' Geständnis oder vielmehr Auseinandersetzung über ihn zu beachten. Und noch eines geht aus diesem Falle hervor, wovon ich ebenfalls Notiz zu nehmen bitte: nämlich daß Verres konstatierte, niemand in seiner ganzen Provinz dürfte über seinen Charakter und Wandel ein Urteil fällen, außer den Herren von seiner Suite.

LXII. Giebt es wohl einen Richter, der nicht seit dem Anfange meines Vortrages über die Getreidesteuern überzeugt war, daß Verres einen Raubzug gegen das Eigentum der Landwirte unternommen hatte? Mußte man doch schon deshalb sogleich zu diesem Resultate kommen, weil ich nachwies, daß er die Zehnten nach einem ganz neuen Gesetz oder vielmehr ohne jedes Gesetz wider alles Recht und Herkommen rein willkürlich verpachtete. (143) Aber gesetzt auch, ich habe keine so strengen, aufmerksamen, gewissenhaften Richter vor mir, daß sie es gleich gemerkt hätten: inzwischen hat die Schwere seiner Verbrechen, die Nichtswürdigkeit seiner Erlasse und die Ungerechtigkeit seiner Entscheide notwendigerweise jedermann belehrt und überzeugt. Mag auch Mancher vielleicht im Urteilen etwas fahrlässig sein, mag er Gesetze, Rechte, Pflichten, Staat, Bundesgenossen und politische Freunde auch etwas gleichgültig betrachten: nimmermehr wird er an der Schuld dieses verruchten Schurken zweifeln können, sobald er einen Begriff von jenen ungeheuren Einnahmen oder von jenen unbilligen, durch Schrecknis und Gewaltthat erzwungenen Kontrakten erhalten hat, oder wenn er sieht, wie die Gemeinden durch des Landvogtes Machtwort, durch die Furcht vor Rutenhieben und Todesstrafe gezwungen wurden, reiche Spenden nicht etwa bloß an Apronius und seinesgleichen, sondern auch an Tempelsklaven abzuführen. (144) Läßt sich nun jemand durch die Leiden unserer Bundesgenossen nicht allzusehr aufregen, läßt ihn der Ruin des Landvolkes trotz aller Katastrophen, Desertionen, Verbannungen und gar Selbstmorde ungerührt, so muß ich doch annehmen, daß er beim Gedanken an das verwüstete Sicilien und die verödeten Saatfelder anderen Sinnes wird: wer darüber einmal die Angaben der Gemeindeakten und Lucius Metellus' Brief vernahm, der muß in seinem Inneren feststellen, daß nur das schärfste, strengste Urteil über den Angeklagten möglich ist. Sollte sich aber jemand fähig fühlen, dies alles achselzuckend in den Wind zu schlagen, nun, da tischt' ich die Gerichtswetten betreffs Teilnahme des Angeklagten an den Korngeschäften auf und zeigte, wie er deren gesetzlichen Gang verhinderte und einen Entscheid hintertrieb: kann man sich noch etwas Klareres in der Welt wünschen? Ich bezweifle nicht, meine Herren, daß ich euch genügendes Material geboten habe, um die Sache abzuthun; aber trotzdem will ich noch weiter vorgehen. Ich thue das wahrlich nicht um bei euch noch weiter eine Überzeugung zu befestigen, die hoffentlich bereits unerschütterlich festsitzt, sondern damit die Unverschämtheit dieses Menschen endlich einmal zum Schweigen gebracht wird, damit er endlich aufhört, jene Dinge kaufen zu wollen, die er freilich an sich selber stets feil hielt, nämlich Ehre, Gewissen, Wahrheitsliebe, Pflichtgefühl, Eidestreue, und damit auch seine Freunde mit einem Gerede aufhören, das materiellen und moralischen Schaden, ja Mißgunst und Schande über uns alle bringen kann. (145) Und was sind das für Freunde! Armer Senatorenstand, es sind ein paar recht unwürdige Gesellen, die dich beleidigt und in allgemeinen Mißkredit gebracht haben. Da saß ein gewisser Aemilius Alba beim Eingange zum Viktualienmarkt und renommierte vor allen Leuten: Verres habe schon gesiegt, die Richter hab' er sich alle gekauft, einen für 400 000 Sesterzen, einen anderen für 500 000, keiner koste weniger als 300 000! Und als man ihm erwiderte, das sei unmöglich, viele Zeugen würden gegen ihn aussagen, außerdem würde ich der Sache nicht gerade fernbleiben, da sagt' er: »Ach, laßt sie doch alle reden so viel sie wollen; wir haben ja doch gewonnen, außer wenn etwa ein ganz offenkundiger Fall derart vorgelegt wird, daß keine Antwort darauf mehr möglich ist.« (146) Brav, Alba, so ist's recht; auf deinen Vorschlag will ich eingehen. Alles übrige hältst du bei den Gerichten für gleichgültig: logische Schlüsse, Verdachtsgründe, Charakteristik des Vorlebens, Zeugnisse geachteter Persönlichkeiten und amtliche Beglaubigungsschreiben ganzer Gemeinden, das alles hat für die Richter nichts zu bedeuten; du verlangst nur »offenkundige Thatsachen«. Ich verlange wahrlich keine Richter von der Art des Cassius, ich frage nicht nach der altrömischen Strenge der Gerichtshöfe, ich appelliere in diesem Fall auch nicht an eure Würde, Ehrlichkeit und Gewissensreinheit; nein, Alba soll mein Richter sein, Alba, der selber in der Gesellschaft gern als Schmarotzer gelten möchte, aber von Leuten dieser Sorte stets »Bandit« und nicht »Schmarotzer« genannt wurde. Ich werde jetzt im betreff der Zehntenfrage einen Fall vorlegen, daß selbst Alba gestehen soll, Verres hat im Getreidewesen und im Eigentum der Landleute ganz offen und ungeniert wie ein Räuber gehaust.

LXII. (147) Du behauptest, die Zehnten des Ackergebietes von Leontinoi teuer verpachtet zu haben. Bereits im ersten Teile meines Vortrages hab' ich nachgewiesen, daß von einer hohen Pachtsumme für den Zehnten nicht die Rede sein kann, wenn man nur dem Wortlaute nach den Zehnten verpachtet, in Wahrheit aber durch Erlasse, Bestimmungen, Ausnahmegesetze und Pächterwillkür es so einzurichten versteht, daß den Landwirten kein Zehntel ihres Eigentumes mehr übrigbleibt. Ferner wies ich nach, daß andere Statthalter die Zehnten des leontinischen wie der übrigen Ackererträgnisse sehr hoch und dabei nach dem Gesetze des Hieron, zuweilen auch höher verpachteten als du, und daß kein Landmann sich beklagte; keiner hatte ja auch Grund zur Beschwerde, da die Verpachtung nach einem verbrieften und höchst menschenfreundlichen Gesetze vor sich ging, übrigens auf die Höhe der Pachtsumme für die Landwirte gar nichts ankam. Denn die Verhältnisse liegen ja nicht so, daß der Bauer recht viel zahlen muß, wenn die Pachtsumme hoch ist, und im entgegengesetzten Fall umgekehrt; sondern nach dem Ertrage der Felder richtet sich der Zehnte, für den Landwirt kommt es also nur darauf an, daß das Getreide in einer Weise gedeihe, die eine recht hohe Pachtsumme für den Zehnten möglich macht. So lang' er nur nicht mehr abzuliefern braucht als den effektiven Zehnten, kann es für ihn nur ein günstiges Zeichen sein, wenn die Pachtsumme recht hoch steigt. (148) Indessen, du willst ja als den höchsten Trumpf zu deiner Verteidigung den Hinweis auf die starken Pachtsummen ausspielen; so prahlst du, daß schon die übrigen Äcker verhältnismäßig viel, der von Leontinoi aber, also der ausgiebigste, 216 000 römische Scheffel Weizen eingebracht habe. Wenn ich nun nachweise, du hättest eine erheblich höhere Pachtsumme erzielen können, du wolltest aber nicht den Leuten, die gegen Apronius boten, den Zuschlag erteilen, du überließest schließlich diesen Zehnten dem Apronius für einen erheblich geringeren Preis als du von anderen Pächtern hättest erzielen können; wenn ich dies nachweise, kann dich da wohl dein alter Freund und Liebhaber Alba selbst freisprechen? So höret denn.

LXIIII. Ein römischer Ritter von tadellosestem Rufe, Quintus Minucius, kam mit einigen Standesgenossen zum Termin und bot für die Steuerpacht des leontinischen Ackergebietes nicht etwa tausend Scheffel Weizen mehr, auch nicht zwei- oder dreitausend, nein, dreißigtausend römische Scheffel wollt' er mehr liefern als Apronius. Aber sein Angebot wurde nicht berücksichtigt, damit Apronius nicht um diesen Auftrag käme. (149) Leugnen kannst du dies absolut nicht, außer wenn du dir etwa grundsätzlich alles zu leugnen vorgenommen hast; öffentlich, unter reger Anteilnahme seitens des Publikums ging die Sache in Syrakus vor sich; die ganze Provinz ist mein Zeuge, denn aus allen Gegenden der Insel pflegen sich Leute zum Termine der Steuerpacht dort einzufinden. Ob du es nun gleich eingestehst oder ob du erst durch direktes Beweisverfahren überführt werden mußt: auf jeden Fall mußt du einsehen, auf welchen Vergehen du hiermit ertappt bist, und wie klar sie zu Tage liegen. Erstens war es dein Geschäft, das dort abgemacht wurde, und die Beute floß in deine Taschen; denn warum hättest du sonst lieber einem Apronius als einem Minucius den Zuschlag auf die Zehntenpacht des leontinischen Ackerfeldes erteilt? Apronius war eben notorisch dein Kommissionär, dein beauftragter Geschäftsführer in den Steuerangelegenheiten. Sodann ergiebt es sich, daß ein ungeheurer, schier unabsehbarer Profit eingesackt wurde; denn Minucius hätte die 30 000 Scheffel Weizen, falls sie auf dich keinen Eindruck machten, natürlicherweise gerne dem Apronius, also zu dessen persönlichem Vorteil, gegeben, wenn der sie nur hätte annehmen wollen. (150) Wie reich muß also die Beute gewesen sein, auf die sich Apronius Hoffnung machen durfte, wenn er einen so stattlichen, mühelos errungenen, ihm einfach hingeworfenen Gewinn für nichts achtete und hochmütig zurückwies! Außerdem hätte ja Minucius selbst niemals Ansprüche erhoben, wenn du die Zehnten nach Hierons Gesetz hättest verpachten wollen; aber da er sah, daß die grausamen Bestimmungen deiner neuen Erlasse den Steuerpächtern erheblich mehr als ein Zehntel des Bodenertrages zuschanzten, so ging er eben etwas weiter vor. Dem Apronius aber wurde von dir stets noch weit mehr überlassen als der Wortlaut deiner Verfügungen gestattete. Welche Reichtümer muß also der, dem alles erlaubt war, eingestrichen haben, wenn schon ein anderer, der die Zehnten gern pachten wollte und keine solche Freiheit erhalten hätte, sich bereit erklärte, jenem aus eigener Tasche eine stattliche Summe auszuzahlen! (151) Endlich ist dir auch derjenige Ausweg abgeschnitten, auf dem du dich stets mit all deinen Gaunerstreichen und Schandthaten zu retten hofftest, die Ausrede nämlich, du hättest sehr hohe Pachtsummen erzielt, hättest für das arme Volk in Rom gesorgt und einer Brotverteuerung vorgebeugt. Das darf der Mann nicht behaupten, der nicht leugnen kann, daß er den Ertragszehnten eines einzigen Ackergebietes um dreißigtausend Scheffel niedriger verpachtet hat als er zu thun brauchte. Selbst wenn ich dir zugebe, daß du die Lieferung dem Minucius deswegen nicht überließest, weil du sie schon dem Apronius zugesagt hattest (so etwas sollst du nämlich gesagt haben; ich wünsche und erwarte nur, daß du dich wirklich damit herauszureden versuchst!) – selbst dann kannst du doch unmöglich mit den hohen Pachtsummen, die du erzielt hättest, prahlen, wenn du zugestehen mußt, daß man viel höhere Summen zahlen wollte.

LXV. (152) Somit, meine Herren, ist der Nachweis unwiderleglich geführt; Betrügerei, niedrige Gewinnsucht, freche Unredlichkeit bis zum empörenden Frevel – das sind die Züge, die den Angeklagten charakterisieren. Wenn nun diese Charakteristik, die ich von ihm aufstelle, sogar von seinen eigenen Freunden und Verteidigern gegeben wird, was dann? Der Leser merkt schon, daß gleich wieder der unwiderstehliche Metellustrumpf ausgespielt wird. Verlanget ihr noch mehr? – Als der Prätor Lucius Metellus ankam und sich Verres alle Begleiter des neuen Statthalters durch seine nie versagenden Universalmittelchen zu Freunden gemacht hatte, richtete jemand eine Eingabe an Metellus; Apronius wurde vor die Schranken des Gerichtes gefordert, und der ihn forderte, war kein geringerer als der Senator Gaius Gallus. Dieser machte Metellus den Vorschlag, er sollte mittels eigenen Erlasses einen Gerichtshof gegen Apronius einberufen, »wegen Beschlagnahme beweglicher Güter mittels Gewaltmaßregeln und Drohungen«; diese von Octavius eingeführte Motivierungsformel hatte Metellus schon in Rom anzuwenden Gelegenheit gehabt, und in der Provinz blieb ihm dieselbe nicht erspart. Aber der Versuch schlug fehl: Metellus erklärte, sich darauf nicht einlassen zu wollen, da ein solcher Gerichtshof eine eventuell für Gaius Verres verhängnisvolle Vorentscheidung treffen könnte. Das gesamte Gefolge des Metellus, lauter dankbare Seelen, stand auf Apronius' Seite; Gaius Gallus, also ein Mann eures Standes, sonst mit Metellus vielfach in naher Beziehung, konnte doch diese außerordentliche Berufung eines Gerichtshofes bei ihm nicht durchsetzen. (153) Ich mache daraus dem Metellus weiter keinen Vorwurf; er schonte eben einen Menschen, der ihm durch die Bande der Freundschaft und, wie ich ihn selbst erwähnen hörte, auch der Familienbeziehungen eng verbunden war; einen Vorwurf mach' ich ihm daher, wie gesagt, nicht, aber ich wundere mich nur über eines: wie er über denselben Menschen, dem nach seiner Ansicht ein Obmännerkollegium durch eine indirekte Vorentscheidung verhängnisvoll werden konnte, selber nichts weniger als indirekt, vielmehr direkt mit allerschärfster Deutlichkeit einen geradezu vernichtenden Entscheid ausgesprochen hat. Es gab nämlich, falls er Gallus' Vorschlag annahm, zwei Möglichkeiten: entweder würde Apronius freigesprochen, dann war keine Vorentscheidung da, auf die man sich zu Verres' Ungunsten hätte berufen können; oder aber Apronius würde verurteilt, und dann hätte wohl alle Welt gesagt, daß Verres mit ihm zusammengehörte. Wenn nun Metellus diesen Fall als verhängnisvolle Vorentscheidung für Verres ansah, so erklärt' er damit unumwunden, daß Verres und Apronius gemeinsame Sache gemacht hatten. Und zugleich ist dieses eine Moment noch für zwei Punkte beweiskräftig: erstens haben die Bauern an Apronius unter dem Drucke seiner Gewaltmaßregeln und Drohungen sehr viel mehr abgeführt als ihre Pflicht war, und dann hat Apronius unter seinem Namen die Geschäfte des Verres geführt. Dies ergiebt sich mit Notwendigkeit aus der Erklärung des Metellus, eine Verurteilung des Apronius sei nicht möglich, ohne daß dabei Verres mit all seinen verruchten Freveln an den Pranger gestellt würde.

LXVI. (154) Ich komme jetzt zum Briefe des Timarchides, dieses Oberamtsdieners und Freigelassenen des Verres. Mit der Besprechung seines Briefes hoff' ich den Klagepunkt wegen der Zehnten endlich abzuschließen. Es ist der Brief, meine Herren, den wir im Hause des Apronius zu Syrakus auffanden, als wir es nach Schriftstücken durchsuchten. Abgeschickt ward er, wie in ihm selbst zu lesen steht, unterwegs, als Verres bereits aus der Provinz abgereist war; geschrieben ist er eigenhändig von Timarchides. Bitte also vorzulesen.

»Absender: Timarchides, Amtsdiener bei Verres. – Mein lieber Apronius!«

Da find' ich gar nichts auszusetzen, wenn er seinem Namen gleich seinen Titel hinzufügt. Warum sollen denn Schreiber allein das Recht haben, sich so zu nennen, wie z. B. »Lucius Papirius, Amtsschreiber«? Im Gegenteil, ich wünschte, dies würde stehender Gebrauch bei allen Amtsdienern, Gerichtsvollziehern, Bütteln u. dgl. m. – Nun, was schreibt er?

»Gieb dir doch alle Mühe in den Angelegenheiten wegen des Leumundes unseres Statthalters.«

Er empfiehlt also den Verres dem Apronius und ermahnt diesen zum Widerstande gegen seine Feinde. In der That eine herrliche Schutzwehr für deinen guten Ruf, wenn sie auf dem Fundamente von Apronius' Einfluß und Sorgfalt aufgeführt wird!

»Du besitzest ja die nötige Energie und Beredsamkeit.«

(155) Wie ausgiebig wird der eine Schwindler von dem anderen gelobt, wie prächtig klingt das! So ein Mensch muß wirklich jedem imponieren, wenn er Timarchides' Anerkennung in so hohem Grade findet! – Weiter.

»Du hast auch die Mittel, um die nötigen Kosten zu bestreiten.«

Natürlich, wenn euch von den Einnahmen aus euren Getreidegeschäften etwas übrig blieb, so mußt' es an den abfließen, der euch zu jenen Geschäften verholfen hatte.

»Mache dich über die Schreiber und Gehilfen des neuen Statthalters her; Lucius Volteius hat besonderen Einfluß, den pack' an, du weißt schon wie.«

Ihr sehet, wie sicher sich Timarchides auf seine Gemeinheit verlassen kann, wenn er sogar einem Apronius Lumpenregeln vorschreiben darf. Vollends der Schluß des eben vorgelesenen Satzes, klingt der nicht ganz wie ein Citat aus dem in jeder Art von Schmutz so unerschöpflich reichen Schatze seines Herrn?

»Glaube mir doch, Liebster, ich bin ja dein Brüderchen!«

Wenigstens Genosse bei allen Schwindeleien und Gaunerstreichen, von Natur zum Verwechseln ähnlich wie ein Zwillingsbruder dem anderen im Punkte der Frechheit und Gemeinheit.

LXVII. »In der ganzen Suite wird man dich liebhaben.«

Was heißt das »in der ganzen Suite?« Worauf bezieht sich das? belehrst du den Apronius? War der erst auf deinen Wunsch oder vielmehr aus eigenem Antrieb in die berüchtigte Suite gelangt?

»Sorge überall für die nötigen Hindernisse und Schwierigkeiten.«

Man kann sich denken, wie furchtbar dieser Mensch in Amt und Würden gewesen sein muß, wenn er jetzt auf der Flucht eine derartige Bosheit entfaltet. Alles, sagt er, sei mit Geld zu erreichen; man muß es nur ausgeben, muß es verschwenden, dann gewinnt man.

Daß Timarchides diesen Rat einem Menschen wie Apronius giebt, bedaur' ich weiter nicht, aber daß er ihn auch seinem Herrn mit solchem Erfolge predigte, das hatte schlimme Folgen.

»Auf deinen Antrag hin pflegt ja ein Jeder durchzudringen.«

(156) Allerdings unter einem Statthalter wie Verres, aber nicht unter Sacerdos, auch nicht unter Peducaeus, ja sogar nicht einmal unter dem neuen Metellus.

»Du weißt, Metellus ist ein vernünftiger Mensch.«

Dies ist nun einfach unerträglich, daß die Geistesgaben eines vortrefflichen Mannes wie Lucius Metellus von einem ehemaligen Sklaven wie Timarchides mit dem höhnischen Tone der Verachtung kritisiert werden.

»Wenn du erst Volteius in deiner Gewalt hast, wirst du das übrige spielend erledigen.«

Hier irrt sich Timarchides, und zwar ganz gewaltig, wenn er glaubt, daß Volteius für Geld zu haben sei, oder daß Metellus sein Amt nach dem Belieben einer Person aus seiner Umgebung führen würde. Aber dieser Irrtum beruht auf einer sehr natürlichen Vermutung: er hatt' es ja erlebt, daß so viele Menschen durch seine oder ähnliche Vermittelung vieles wirklich spielend bei Verres durchsetzten, und darum dacht' er, solche Kanäle führten zu jedem Statthalter. Ihr hattet es eben leicht, all' eure Wünsche bei Verres spielend zu erfüllen, weil ihr mit den verschiedensten Spielarten seiner Lieblingsspielchen vertraut waret.

»Man hat Metellus und Volteius die Ohren vollposaunt, du hättest die Landwirte ruiniert.«

Wer gab Apronius die Schuld, wenn der Angeklagte einen Bauern zu Grunde gerichtet hatte? Das wäre ja gerade so, als wollte man Timarchides oder den Henker Sextius dafür verantwortlich machen, wenn sich Verres zu einem Richterspruch oder Amtserlaß oder Ausnahmebefehl oder Gnadengeschenke durch Geld herumkriegen ließ, respektive wenn er einen unschuldigen Menschen dem Richtbeil überlieferte. Daran denkt niemand; vielmehr gab man mit Recht die Schuld nur demjenigen, dessen Verurteilung jetzt alle wünschen.

(157) »Man hat ihm das Gerede eingebläut, du machtest mit dem Statthalter ein Compagniegeschäft.«

Siehst du, Verres, wie verbreitet diese Thatsache schon damals war, wenn sogar Timarchides davor Angst bekommt? Giebst du jetzt zu, daß wir uns bei dieser Klage nichts aus den Fingern gesogen haben? Sucht doch dein Freigelassener schon lange nach einer Möglichkeit der Abwehr! Dein Diener und Amtsgehilfe, dein intimster Hausfreund und Genoss' in allen Dingen, – er schreibt an Apronius, daß die Menschen überall dem Metellus die Thatsache deines Compagniegeschäftes mit jenem Steuerpächter berichtet und bewiesen haben! Was will man mehr?

»Laß ihn einige Geschichten von der Böswilligkeit eurer Landbevölkerung hören; mit Gottes Hilfe sollen sie noch Blut und Wasser schwitzen.«

Ich bin starr, was soll denn das? Warum reizt man den neuen Statthalter zur förmlichen Wut gegen die Landbevölkerung? Was haben denn die Bauern dem Verres für ein Leides zugefügt, daß selbst sein Freigelassener und Amtsgehilfe noch brieflich einen solchen Zorn an ihnen ausläßt?

LXVIII. Ich hätt' euch, meine Herren, diesen Brief des ehemaligen Sklaven nicht vorlesen lassen, wenn ich nicht damit beabsichtigt hätte, euch ein Bild von dem ganzen Gesinde des Angeklagten mit seinen Einrichtungen, Regeln und seiner Lebensweise zu geben. Ihr seht es: da erteilt das Subjekt dem Apronius Vorschriften über die Mittel und Wege, sich in die Intimität des Metellus einzuschmeicheln; da ermahnt er ihn, den Volteius zu bestechen, die Amtsdiener und Subalternen durch Geld zu ködern; er empfiehlt nur was er täglich sah, giebt einem guten Bekannten die Kniffe an, die er selbst im Hause seines Herrn gelernt; aber in einem Punkt irrt er sich, nämlich in dem Glauben, derselbe Weg führe bei allen Persönlichkeiten zum Ziele. (158) Ich habe gewiß alle Ursache, dem Metellus böse zu sein; indessen der Wahrheit verhelf ich unter allen Umständen zu ihrem Rechte, darum beton' ich folgendes. Apronius könnte einen Metellus niemals durch Geld gewinnen, auch nicht durch Festlichkeiten, Frauenzimmer, schmutzige Reden und gemeines Benehmen; kurz, alle jene Mittel, durch die er sich bei Verres nicht etwa langsam und allmählich in die Gunst hineinschlich, sondern vielmehr binnen kurzer Zeit den ganzen Menschen und die ganze Statthalterschaft eroberte – sie würden bei Metellus nicht verfangen. So viel über die Persönlichkeit; nun spricht er aber von einer Suite des Metellus, und da frag' ich: was hatt' es für einen Sinn, Bestechungsversuche gegen das Personal eines Statthalters zu unternehmen, der nicht daran dachte, aus der Mitte seiner Getreuen ein Obmännerkollegium gegen Landwirte zu berufen? (159) Wenn er sich vollends Metellus' Sohn als einen Knaben vorstellt, so befindet er sich in einem bösen Irrtum; übrigens führen nicht zu allen Statthaltersöhnen dieselben Wege. Laß es dir gesagt sein, Timarchides: der Sohn, den Metellus bei sich in der Provinz hat, ist kein halbwüchsiger Bursche, sondern ein edler, sittenstrenger Jüngling, würdig seines Namens und des Platzes, auf welchen das Schicksal ihn gestellt hat; wie sich dagegen euer junger Statthalterssohn in der Provinz aufgeführt hat, davon würd' ich ein Wort verlauten lassen, wenn ich die Schuld dem jungen Burschen und nicht vielmehr seinem Vater zuschieben zu müssen glaubte. Du kanntest doch, Verres, dich selbst und dein Leben, und da wagtest du es, deinen eben heranwachsenden Sohn mit nach Sicilien zu nehmen? Freilich: falls seine Natur ihn etwa vor den Lastern des Vaters und vor jeglicher Familienähnlichkeit bewahrte, so sollte doch dein Umgang und deine Schule dafür sorgen, daß er nicht aus der Art schlüge. (160) Und wär' er selbst aus solchem Holze geschnitzt gewesen wie ein Gaius Laelius oder Marcus Cato, so wäre doch nie etwas von ihm zu hoffen, nie etwas Ordentliches aus ihm zu machen gewesen, wo er niemals eine anständige oder nüchterne Tischgesellschaft sah, sondern sich im kritischsten Lebensalter drei Jahre hindurch täglich bei Zechgelagen unter zügellos unkeuschen Personen beiderlei Geschlechtes herumtrieb; kein Wort hört' er je von seinem Vater, das ihn hätte veredeln oder zum Guten erziehen können, und was er ihn thun sah, war ausnahmslos der Art, daß er sich durch Anschluß an dieses Muster den schlimmsten Vorwurf zugezogen hätte, der sich denken läßt: nämlich den, seinem Vater ähnlich zu sehen.

LXVIIII. (161) Damit hast du, Verres, nicht nur deinem Sohne, sondern auch dem Staat einen Schaden zugefügt. Wer Kinder zeugt, erschafft etwas nicht nur für sich selbst, sondern auch für den Staat; er selbst genießt die Wonne, doch zugleich setzt er einen Bürger in die Welt, der einst dem Vaterlande nützlich sein kann. Deine Kinder solltest du auferziehen und unterrichten nach den Regeln der Ahnen, nach den Normen der Bürgerschaft und nicht nach deinen unverzeihlichen Neigungen zu Schmutz und Schande; dann wäre von einem arbeitsscheuen, gottlosen, unreinen Vater immer noch ein thätiger, anständiger, sittenreiner Sohn gekommen, und der Staat hätte von dir eine Gabe empfangen. Jetzt hast du der Bürgerschaft zum Ersatze für dich selbst einen zweiten Verres geliefert; ja, vielleicht ist der neue – falls dies überhaupt möglich – noch schlimmer als der alte, weil du wenigstens nicht bei einem Schlemmer, sondern nur bei einem Dieb und Fälscher in die Schule gegangen bist. (162) Was kann man sich artigeres vorstellen als diesen Jungen, wenn er von Natur dein Sohn, durch fortwährenden Umgang dein Schüler und an Charakter dir ähnlich ist? Da kann etwas nettes herauskommen! Ich meinesteils säh' es wahrlich gern, wenn aus ihm doch noch ein braver, tüchtiger Staatsbürger würde; und daß ich dann an ihm einen thätigen Widersacher haben werde, schreckt mich wahrlich nicht. Denn wenn ich stets mein Gewissen rein halte und mir selber treu bleibe, was soll mir dann seine Feindschaft schaden? Würde ich mich dagegen in irgend einem Punkte so benehmen wie Verres, dann würde mir ohnehin der Widersacher nicht fehlen, gerade so wenig wie er jetzt dem Verres fehlt. Denn dies, meine Herren, ist eine Grundregel in jedem geordneten Staatsleben, eine Regel, für deren Durchführung die Wahrheitsliebe der Gerichtshöfe stets sorgen wird: dem Verbrecher darf ein Feind nie fehlen, dem Unschuldigen darf er nie schaden. Darum hab' ich also gar keine Ursache, die Rettung dieses jungen Mannes aus der Schmutzflut des väterlichen Luderlebens nicht zu wünschen; vielleicht geht er unter, doch vielleicht arbeitet er sich noch herauf, und so schwer es ihm auch werden mag, die Möglichkeit ist nicht ganz ausgeschlossen, zumal da eine Schar von Freunden ihn beaufsichtigt – der Vater ist dazu nämlich zu nachlässig und leichtsinnig. (163) Indessen, wo bin ich hingeraten? Weiter, als es meine Absicht war, schweifte mein Vortrag von jenem Briefe des Timarchides ab, mit dessen Verlesung ich die Klage wegen der Steuerpachten abschließen zu wollen erklärte. Als Gesamtresultat hat sich euch ergeben: drei Jahre hindurch ward eine unabsehbare Menge Getreide den Landleuten gewaltsam fortgenommen und dem Staat entwendet.

LXX. Ein anderes Kapitel, das ich euch, meine Herren, jetzt vortragen muß, betrifft das gekaufte Getreide. Auch hier handelt es sich um einen unverschämten Massendiebstahl; ich will mich aber kurz fassen und bitte nur für eine gedrängte Mitteilung der sicheren und wesentlichen Thatsachen um eure Aufmerksamkeit. Auf Grund eines Senatsbeschlusses hatte Verres nach dem Getreidegesetze des Terentius und Cassius in Sicilien Korneinkäufe zu machen. Nun gab es zwei Arten des Einkaufes; das eine beruhte auf dem Zehntensystem, das andere auf einer außer den Zehnten über alle Gemeinden (auch die nicht steuerpflichtigen) gleichmäßig verteilten Last. Im erstgenannten Falle wird von den zehentpflichtigen Gemeinden eine dem Steuerquantum gleiche Menge Korn, also ein zweiter Zehnter, erhoben und dafür drei Sesterzen pro römischen Scheffel vergütet; bei der anderen Art werden alljährlich 800 000 römische Scheffel angekauft und für den Scheffel 3½ Sesterzen bezahlt. Zum Unterschiede von jenem »zweiten Zehnten« nennen wir das nach dem anderen System gekaufte Getreide das »zwangsweise gelieferte«. Für dieses wurden also dem Verres jedes Jahr 2 800 000 Sesterzen zur Abzahlung an die Landleute überwiesen, für die »zweiten Zehnten« dagegen etwa neun Millionen. Im ganzen wurden also während der drei Jahre seiner Statthalterschaft jedesmal beinahe zwölf Millionen für die Getreidekäufe in Sicilien verausgabt.

(164) Dieses Geld wurde dir aus dem damals notleidenden, fast erschöpften Staatssäckel gegeben; du solltest dafür Korn einkaufen, das heißt also für das erste Bedürfnis des Lebens und der Gesundheit deiner Mitbürger sorgen, und solltest an die Landbevölkerung Siciliens, die vom Staate für so vielfache Lasten in Anspruch genommen wird, den gesetzlich normierten Kaufpreis entrichten. Statt dessen hast du das Geld dermaßen verschleudert, daß ich, wenn ich wollte, nachweisen könnte, du hast – direkt oder indirekt – alles in deine Tasche gleiten lassen. So ging es unter deiner Verwaltung her; einem unparteiischen Richter könnte man das leicht zum Bewußtsein bringen. Aber ich will mich hier nicht auf Einzelheiten und Weitläufigkeiten einlassen sondern, eingedenk meiner persönlichen Würde, nur meiner engeren Aufgabe, dem Staat und dem Gerichtshofe sowie meinen Klienten gegenüber, treu bleiben: darum will ich nicht als echter Ankläger vorgehen, mir nichts für den bloßen Effekt zurechtlegen und dem Gerichtshofe keinen Punkt durch meinen Vortrag zur Überzeugung bringen, von dessen Richtigkeit ich nicht längst selber durch die Thatsachen überzeugt worden bin. (165) Also: An diesen Staatsgeldern hat sich der Angeklagte in dreierlei Weise vergriffen: erstens trieb er Wucher damit, indem er sich von den Gesellschaften, die es angewiesen hatten und einstweilen aufbewahrten, 24 Prozent Zinsen zahlen ließ; sodann zahlt' er vielen Gemeinden für das gelieferte Getreide überhaupt nichts, und wenn er endlich einer zahlte, so zog er von der fälligen Summe so viel ab, wie ihm gerade paßte: keine einzige Gemeinde erhielt den vollen Kaufpreis.

LXXI. Fürs erste erlaub' ich mir eine Frage. Unwillkürlich denk' ich an das Dankschreiben, das dir die Staatspächter auf Carpinatius' Vorschlag schickten; und nun frag' ich dich: wurde dir dieses Geld, welches unsere Nation aus den Steuergefällen eingenommen hatte und welches jetzt aus der Staatskasse erhoben ward um dir zum Zwecke von Kornankäufen überwiesen zu werden – wurde dir's zu einem Erwerbsmittel, bracht' es dir Prozente ein? Ich glaube, du würdest dich gern aufs Leugnen verlegen; denn ein Geständnis wäre in diesem Fall entehrend und gefährlich. (166) Anderseits ist es für mich sehr schwierig, dies zu beweisen. Wo soll ich Zeugen hernehmen? Etwa aus der Mitte der Staatspächter? Die wurden ja mit allerlei Auszeichnung behandelt, sie werden also still schweigen. Und ihre Dokumente? Die wurden bekanntlich auf gemeinsamen Beschluß hin beiseite geschafft. Wohin soll ich mich also wenden? Sollt' ich solch einen Schurkenstreich, solch ein unverschämtes, gemeines Verbrechen hingehen lassen, nur aus zufälligem Mangel an Zeugen und Dokumenten? Nein, meine Herren, ich habe einen Zeugen, und welchen? Keinen geringeren als den allgemein beliebten und geschätzten Ritter Publius Vettius Chilo, einen intimen Freund und Verwandten des Angeklagten. Er steht ihm so nah, daß sein Belastungszeugnis gegen ihn schon schwer ins Gewicht fallen müßte, auch wenn er selbst nicht der vortreffliche Charakter wäre, der er ist; und anderseits ist er eine so vorzügliche Persönlichkeit, daß man, selbst wenn er in erbitterter Feindschaft mit dem Angeklagten lebte, dennoch seinem Zeugnisse Glauben schenken müßte. (167) Verres stutzt und ist gespannt, was denn Vettius sagen will. Vettius wird nicht unter dem Eindruck der augenblicklichen Lage, auch nicht nach seiner persönlichen Neigung sprechen, obgleich man wohl sagen kann, daß hier beides erlaubt wäre. Aber er hat einmal einen Brief an Carpinatius nach Sicilien geschickt, als der noch bei der Gesellschaft der Generalpächter in Diensten stand; diesen Brief fand ich in Syrakus bei Carpinatius im Bande der eingelaufenen Korrespondenzen, und anderseits in Rom bei deinem Freunde, dem Bureauvorsteher Lucius Tullius, im Kopierbuche der abgeschickten Briefe. So mag euch dieses Schriftstück einen Begriff von der Unverschämtheit geben, mit der der Angeklagte Wucher trieb. Bitte vorzulesen.

[Brief der Direktoren Publius Vettius, Publius Servilius und Gaius Antistius.]

Vettius sagt also, er würde gegen dich auftreten und beobachten, wie du der Staatskasse gegenüber Rechenschaft ablegen willst; dann würd' er schon darauf dringen, daß du dieses im Wucher eingeheimste Geld entweder an das Volk oder doch wenigstens an die Gesellschaft abführtest. (168) Was meint ihr nun? Können wir mit diesem Zeugen, ferner mit den Unterschriften so hochachtbarer und angesehener Männer wie Publius Servilius und Gaius Antistius, dazu mit dem gewichtigen Namen der Gesellschaft, deren Schriftstück wir verwerten – können wir mit diesen Mitteln die Wahrheit unserer Behauptung erhärten oder muß man noch etwas festeres, bedeutsameres suchen? LXXII. Bedenke doch: Vettius, dein intimer Freund, Vettius, dein naher Verwandter, dessen Schwester du zur Ehefrau hast, Vettius, der Bruder deines Quästors, er bezeugt schriftlich deinen unverschämtesten Diebstahl, deinen ärgsten Unterschleif (denn wie sollte man anders einen mit Staatsgeldern betriebenen Wucher bezeichnen?); er nennt deinen Sekretär, Verres, als den Rechnungsführer für das Wuchergeschäft. Auch dem drohen die Gesellschaftsbeamten in jenem Brief, und zufällig waren damals zwei Sekretäre mit Vettius zusammen angestellt. Daß du ihrer Gesellschaft 24 Prozent abnahmest, das, meinen sie, überschreitet die Grenze alles Erlaubten; und sie haben recht. Das Umgekehrte, nämlich daß der Senat die Staatspächter mit der Benutzung des geliehenen Kapitals unterstützt hatte, war häufig vorgekommen; aber daß ein Beamter sich unterstehen sollte, den Staatspächtern Geld zur Benutzung für seinen eigenen Vorteil wegzunehmen, wo ist das je dagewesen? Hat man auch nur den Versuch unternommen, auch nur an die Möglichkeit gedacht? Wahrlich, für diesen Menschen gäb' es keine Aussicht auf Rettung, wenn Staatspächter, oder mit anderen Worten römische Ritter, über ihn zu Gericht säßen; (169) noch viel weniger darf vor euch, meine Herren, davon die Rede sein, und zwar um so weniger, da die Erbitterung über fremdes Leid dem Menschen besser ziemt als die über sein eigenes.

Was gedenkst du nun hierauf zu antworten? Willst du die Thatsache in Abrede stellen oder dir mit der Ausrede helfen, so etwas sei dir erlaubt? Leugnen ist unmöglich, du würdest sofort durch die zwingende Kraft jenes Briefes und durch das einmütige Zeugnis der genannten Staatspächter überführt werden. So bliebe also die Ausrede? Nun, wenn ich nachwiese, daß du als Statthalter in der Provinz mit deinem eigenen Gelde Wuchergeschäfte triebest, so wärest du schon in einer Schlinge gefangen, aus der dich kein Richter entschlüpfen ließe; hier aber triebst du den gleichen Unfug mit Staatsgeldern, die dir zum Zwecke von Getreidekäufen anvertraut waren; wie willst du da eine Berechtigung nachweisen? Es steht ja nicht nur ohne Präcedenzfall da, sondern setzt auch deinen eigenen Missethaten die Krone auf. Wirklich, ich möchte das abscheuliche Verbrechen, über das ich jetzt gleich berichten muß und das vielen ganz unbegreiflich vorkommt, nicht als noch schwerer und unverschämter bezeichnen; wenn er nämlich sehr vielen Gemeinden für das gelieferte Getreide überhaupt nichts bezahlte, so war hier vielleicht die Beute größer, dagegen dort sicher die Unverschämtheit nicht kleiner. (170) Da nun über den Punkt des Wuchergeschäftes ausreichender Bericht erstattet ist, so lasset euch jetzt etwas über alle diese unterschlagenen Gelder erzählen.

LXXIII. In Sicilien giebt es viele Völkerschaften, die unsere Sympathie und Achtung in hohem Grade genießen und verdienen. Dazu gehört mit in erster Linie die Gemeinde Alaisa: ihr werdet keine finden, die bei solchem Wohlstand ernster ihre Pflichten erfüllte und aufrichtiger von der Welt respektiert wurde. Ihr hatte Verres für jedes Jahr eine Lieferung von sechzigtausend römischen Scheffeln Weizen auferlegt; das Geld zum Ankauf erhielt er nach dem gesetzlichen Kurse für den sicilischen Weizen aus der Staatskasse angewiesen, und diese Gelder behielt er sämtlich. Ich war verblüfft, meine Herren, als mir die Thatsache in Alaisa zum erstenmal dargelegt wurde; wir befanden uns im Rathause der Stadt, und der mir den Beweis lieferte, war ein Mensch von hohem Geist, tiefen Kenntnissen und allgemeiner Beliebtheit, nämlich Aineias von Alaisa, derselbe, dem der Stadtrat die Vertretung der Gemeindeinteressen anvertraut hatte. Er erfüllte seinen Auftrag, indem er mir und meinem Vetter Dank für unsere Hilfe abstattete und uns zugleich über die gerichtlich strafbaren Vorgänge belehrte. (171) Da zeigt' er uns denn, welches System sich Verres zurechtgelegt hatte und regelmäßig befolgte. Die ganzen Getreidemassen wurden als »fällige Zehnten« eingezogen, so daß Verres frei über sie verfügen konnte; dann schrieb er bei den Gemeinden eine Geldsteuer aus, erklärte ihr Getreide für unterwertig und daher unbrauchbar und nahm diejenigen Kornquantitäten, die er nach Rom zu senden hatte, aus den Beständen, über die er infolge seiner Gewaltmaßregeln verfügte. Ich verlange die Beweise, lasse mir alle Schriftstücke zeigen, prüfe sie genau und finde, daß die Bürger von Alaisa, die den Auftrag einer Lieferung von sechzigtausend römischen Scheffeln zum Zwangskauf erhalten hatten, nicht ein Körnchen Getreide lieferten, dagegen Geld an Volcatius, an Timarchides und an Verres' Sekretär auszahlten, mit einem Wort, ich finde folgendes Raubsystem: der Statthalter, der Getreide einkaufen sollte, hat statt dessen Getreide verkauft, und das Geld, das er an die Gemeinden Siziliens verteilen sollte, steckt' er statt dessen in seine eigene Tasche. – Ich glaubte, schon nicht mehr einem Diebstahl sondern einer monströsen Wundererscheinung gegenüberzustehen. Ich begriff den Menschen nicht. Das Korn der Gemeinden für unterwertig, dagegen sein eigenes für vollwertig zu erklären, darauf für das vollwertig befundene Getreide einen Kaufpreis festzusetzen, den festgesetzten Kaufpreis von den Gemeinden zu erheben und die aus der römischen Staatskasse empfangene Kaufsumme zu behalten – das war zu viel!

LXXIIII. (172) Wie viele Stufen kann man wohl bei einem einzigen Diebstahle verlangen? Wollt' ich in diesem Fall auch nur auf einer einzelnen Halt machen, der Angeklagte könnte keinen Schritt weiter thun. Schon daß er das von den Sicilianern gelieferte Getreide für unterwertig erklärt – was soll denn das heißen? Und dein eigenes, das du nach Rom schickst? Hast du vielleicht ein besonderes Sicilien für dich allein, das dir anderes Getreide von einer ganz eigenen Sorte liefern könnte? Wenn unser Senat einen Beschluß oder unser Volk einen Befehl erläßt, des Inhalts »in Sicilien soll Korn angekauft werden«, so meinen sie damit, denk ich, daß sicilisches Korn aus Sicilien hierher geschafft werden soll; wenn du nun gewöhnlich in Sicilien das ganze von den Gemeinden gelieferte Getreide für unbrauchbar erklärst, willst du vielleicht aus Ägypten oder Syrien welches nach Rom schicken lassen? Denn wie in Alaisa, so verfuhrest du ja auch in Thermai, Kephaloidion, Améstratos, Tyndaris, Herbita und vielen anderen Gauen! Was war denn vorgefallen, daß die Erträgnisse dieser Länderstrecken plötzlich unter deiner Statthalterschaft in einer Qualität gerieten, die weder dir noch dem römischen Volke genügen konnten, zumal aus denselben Länderstrecken Getreide desselben Jahrganges als Zehnter erhoben und durch die Unternehmer längst nach Rom befördert worden war! Wie kam es also, daß das Getreide von einem und demselben Ackerfelde brauchbar befunden wurde, wenn es als Steuer erhoben, und unbrauchbar, wenn es angekauft war? Kann man noch bezweifeln, daß diese ganze Unbrauchbarerklärung nur dem Streben nach Geldeinkünften ihr Dasein verdankt? (173) Zugegeben selbst, du verschmähest das Getreide von Alaisa als geringwertig; gut, du hast vielleicht von einer anderen Völkerschaft vollwertiges bekommen; nun, so kaufe dieses, das dir gefällt, und schicke die Leute heim, deren Korn deinen Beifall nicht hat. Aber statt dessen forderst du von den Lieferanten der verschmähten Ware so viel Geld wie zu dem Ankauf des von ihnen für den Zwangskauf zu liefernden Getreides ausreicht. Thatsächlich ergeben die Akten der Behörden, daß dir die Gemeinde Alaisa für jeden griechischen Scheffel fünfzehn Sesterzen zahlte. Ich werde aus den Rechnungsbüchern der begütertsten Grundbesitzer nachweisen, daß zu jener Zeit niemand in Sicilien sein Korn teurer verkaufte. LXXV. Was hat das also für einen Sinn, oder vielmehr, was ist es für ein Unsinn, Getreide für unbrauchbar zu erklären, wenn es auf dem Grund und Boden geerntet wurde, wo Roms Senat und Volk den Einkauf vollzogen wissen wollte, und wenn es von derselben Masse herstammt, von der du einen beträchtlichen, als »Zehnten« gelieferten Teil selber brauchbar fandest?

Auf derselben Höhe steht es, wenn du den Gemeinden Geld zum Korneinkauf abzwackst, nachdem du zu gleichem Behufe welches aus der Staatskasse empfangen. Hieß dich denn das Gesetz des Terentius und Cassius mit sicilischem Gelde Korn einkaufen oder vielmehr sicilisches Korn mit dem Gelde des römischen Volkes? (174) Da seht ihr, wie der Angeklagte die ganze Summe, die ihm aus der Staatskasse vorgeschossen war und die er an die Sicilianer für ihr Getreide hätte abzahlen müssen, einfach als seinen Überschuß für sich behalten hat. Du läßt dir dort 15 Sesterzen für den griechischen Scheffel zahlen, denn zu diesem Kurse wurde damals der Weizen dort gehandelt; anderseits beziehst du aus Rom 21 Sesterzen für den griechischen Scheffel, denn soviel war gesetzlich für das sicilische Getreide angesetzt. Dies bedeutet genau soviel, als hättest du das sicilische Getreide nicht für unbrauchbar erklärt, sondern zulässig befunden und angenommen, nun aber die staatlich ausgeworfene Kaufsumme eingesteckt und keinem Lieferanten einen Groschen bezahlt. Das Gesetz hat für das sicilische Getreide einen Preis normiert, der den Sicilianern sonst zu allen Zeiten erträglich, unter deinem Regiment aber sogar angenehm erscheinen mußte. Denn danach gilt der römische Scheffel 3½ Sesterzen; unter deiner Regierung aber stand er, wie du in vielen Briefen an deine Freunde rühmend hervorhebst, nur 2. Damit stimmt es schon nicht, daß du dir von den Gemeinden 2½ Sesterzen für den römischen Scheffel zahlen ließest; nehmen wir aber auch diesen Kurs an, so wär' es jedenfalls den Landleuten höchst erfreulich gewesen, den seitens des römischen Reichsgesetzes normierten Preis von 3 Sesterzen zu erhalten. Du aber gabest ihnen nicht nur nicht, was ihnen zukam, sondern zwangest sie außerdem noch zu geben, was sie nicht zu geben brauchten. (175) Daß dies alles so geschah, wie ich es erzähle, das sollt ihr, meine Herren, jetzt aus den Akten der Behörden und Zeugnissen der Gemeinden ersehen; da ist, wie ihr sofort sehen werdet, nichts erfunden, nichts den Umständen zuliebe zurecht gelegt; alles, was ihr soeben gehört habt, steht dort der Reihe nach berichtet und besiegelt, ohne Korrekturen und Unsauberkeiten, ohne Einschiebsel und außerordentliche Zusätze, sondern ruhig und regelmäßig, wie eben eine stets als zuverlässig erprobte Behörde die Erlebnisse des Volkes registriert. Bitte vorzulesen.

[Verlesung der Amtsberichte von Alaisa.]

Wie hieß das letzte? An wen wurde das Geld ausbezahlt? Bitte die Namen recht deutlich auszusprechen.

»An Volcatius, Timarchides und Maevius.«

LXXVI. Siehst du, Verres? Selbst den letzten Ausweg hast du dir abgeschnitten, die Ausrede nämlich, da wären Unternehmer mit im Spiele gewesen, die Unternehmer hätten das Korn für unbrauchbar erklärt, sie hätten dann die Geldabgabe mit den Gemeinden vereinbart, hätten weiter unter dem Namen der Gemeinden die römischen Summen von dir erhalten und endlich für sich selbst das Korn eingekauft, dagegen dich ginge die Sache gar nichts an. Eine elende, jämmerliche Ausrede wäre das in der That, wenn ein Statthalter so sprechen sollte: »Ich habe das Getreide meiner Provinz gar nicht in Händen gehabt, überhaupt nicht gesehen; den Unternehmern überließ ich es, die Brauchbarkeit oder Unbrauchbarkeit zu begutachten; die Unternehmer haben den Sicilianern ihr Geld abgepreßt, und das Geld, das ich aus Rom für die Ankäufe erhielt, gab ich eben den Unternehmern.« (176) Wie gesagt, es wäre eine elende und dazu erfolglose Ausrede, zu der nur Feiglinge bei schweren Verbrechen greifen; im vorliegenden Falle wär' es aber nicht eine Abwehr der Klage, sondern ein Eingeständnis der Faulheit und Ungerechtigkeit. Wolltest du sie trotzdem versuchen, so würd' es dir nicht gelingen; Volcatius, dein und deiner Freunde wonniger Liebling, gestattet nicht, daß du auch nur das Wort »Unternehmer« über deine Lippen bringst, und Timarchides, dieser Stützpfeiler eures Hauswesens, schnürt deiner Verteidigung die Kehle zu, denn ihm wurden mit Volcatius zusammen die Gelder von den Gemeinden ausgezahlt; endlich dein Sekretär wird mit dem goldenen Ringe, den ihm dieses Geschäft einbrachte, deinen Rechtfertigungsversuch nicht gerade besiegeln. Was bleibt dir also übrig? Nichts als das Geständnis, daß du deine Getreidelieferungen nach Rom mit dem Gelde der Sicilianer bestrittest und die aus der Staatskasse dafür angewiesenen Summen in deinen eigenen Beutel abfließen ließest.

O süße Gewohnheit des Stehlens, welch' unsagbaren Reiz mußt du für die Schurken und Bösewichter haben, wenn sie straflos auszugehen und nun völlig frei schalten zu dürfen glauben!

(177) Dieser Herr hier wird ja jetzt nicht zum erstenmal der genannten Art von Diebstahl schuldig befunden; er wird jetzt nur zum erstenmal gefaßt. Wir sahen ja, daß ihm, als er noch Quästor war, Geld aus der Staatskasse anvertraut wurde, damit er die Unterhaltung des Heeres beim Konsul bestritte; wir sahen, daß nach wenigen Monaten Konsul und Heer ohne einen Groschen blieben: jenes ganze Geld lag tief versteckt unter der undurchdringlichen Finsternis, die damals all unsere Staatsangelegenheiten bedeckte. Ein andermal trat er die Quästur wie eine große Erbschaft an, als er unter Dolabella nach dem Orient zog; schwere Mengen Geldes entwendet' er seinem Vorgesetzten, aber die Rechenschaftsablage wußt' er mit Dolabellas Verurteilung zu einem Brei zusammen zu rühren, und so kam er wiederum mit heiler Haut davon. Jetzt wurden dem Prätor so gewaltige Summen anvertraut; da findet ihr einen Menschen, der nicht etwa schüchtern und gelegentlich an diesem Objekte schändlicher Profitmachern herumnascht und leckt, sondern ungeniert die gesamte Masse verschlingt. So schleicht in einer niedrigen Natur das angeborene Laster ungehindert immer weiter vorwärts, und durch die Gewohnheit der Missethat erhält es so reiche Nahrung, daß selbst ein starker Wille es nicht mehr zu ersticken vermöchte. (178) Jetzt haben wir Verres gefaßt, und die Verbrechen, über denen wir ihn betroffen, sind ebenso schwer wie offenbar; ja, es erscheint wie eine göttliche Fügung, wenn er sich jetzt in eine Betrügerei verstrickt hat, daß er nicht nur die durch seine letzten Streiche verwirkte Strafe erhält, sondern auch den vor langer Zeit an Carbo und Dolabella verübten Frevel büßen muß.

LXXVII. Bei dieser Gelegenheit, meine Herren, kam noch eine andere Geschichte unerwarteterweise zu Tage, die jeden etwa noch bestehenden Zweifel an dem vorher beleuchteten Vergehen in Sachen der Zehnten zu beseitigen geeignet ist. Ich will ja davon stillschweigen, daß sehr viele Landwirte für den zweiten Zehnten, sowie für die zum Zwangskauf an das römische Volk zu liefernden 800 000 Scheffel gar kein Material mehr vorrätig hatten und es daher deinem Geschäftsführer, d. h. dem Apronius, abkaufen mußten, woraus hervorgeht, daß du ihnen nichts übrig ließest; dies lass' ich jetzt wie gesagt, beiseite, ist es doch bereits durch viele Zeugen auseinandergesetzt worden. Aber eine andere Thatsache hat sich ebenfalls als sicher herausgestellt: nämlich daß du alles Getreide von Sicilien und alle Feldfrüchte des steuerpflichtigen Gebietes drei Jahre lang in deinen Speichern, also bei dir in sicherem Gewahrsam hieltest. (179) Denn wenn du von den Gemeinden statt des Getreides Geld einzogest, wo war dann das Getreide, das du thatsächlich nach Rom schicktest? Wo anders als bei dir, wohl verschlossen und verpackt? So machtest du bei diesen Zwangskäufen einen doppelten Profit: erst durch das Getreide selbst, das seinen rechtmäßigen Besitzern gewaltsam fortgenommen wurde, und dann, indem du das drei Jahre hindurch unredlicherweise bei dir aufgestapelte Korn verkauftest. Wohlgemerkt, dieser Verkauf einer und derselben Kornmasse ging nicht einmal, sondern zweimal vor sich, und nicht zu einem, sondern zu zwei verschiedenen Preisen: einmal an die Gemeinden zu fünfzehn Sesterzen für den griechischen Scheffel, und dann an das römische Volk, dem du für das gleiche Quantum je einundzwanzig Sesterzen ausführtest.

(180) Aber in Kentoripa und in Akragas und vielleicht noch sonst in einigen Gauen sollst du ja das Getreide für brauchbar erklärt und demgemäß der Bevölkerung das Geld ausbezahlt haben. Mag sein, daß es einige solche Völkerschaften gab, deren Korn du nicht für untauglich ausgeben wolltest; aber was dann? wurde diesen Gemeinden etwa das ganze Geld, das ihnen für ihre Lieferungen zukam, ausbezahlt? Mache mir eine einzige – nicht etwa Völkerschaft, nein, nur einen einzigen Landwirt ausfindig; suche nach, sieh zu, halte überall Umschau, ob es in dieser Provinz, die du drei Jahre lang regiertest, einen giebt, der nicht deinen Untergang wünschte; ja, unter allen jenen Landleuten, die dir Geld für deine Statuen vorschossen, zeige mir einen einzigen, der da sagen möchte, der ihm zustehende Preis für seine Getreidelieferung sei ihm vollständig ausbezahlt worden. Ich versichere euch, meine Herren, keiner wird es sagen.

LXXVIII. (181) Von allen Summen, die der Angeklagte an die Lieferanten abzuführen hatte, wurden unter bestimmten Titeln regelmäßig Abzüge erhoben; bald hieß es Geldprobe und Aufgeld für die Münzdifferenz, bald Siegelgebühren oder sonst, ich weiß nicht wie. Natürlich sind das alles keine wirklichen Motive, sondern leere Redensarten zur Bemäntelung eines ganz gemeinen Diebstahles. Denn, wo kann von einem Aufgelde die Rede sein, wenn überall das gleiche Münzsystem eingeführt ist? Sodann die Siegelgebühren – ja, wie wurde denn dieser Titel in die Rechenschaftsberichte des Beamten über seine Verwendung öffentlicher Gelder eingesetzt? Dazu sehen wir uns zunächst einmal den dritten Titel an; der wurde in einer Weise verfochten, als wär' er nicht nur gestattet sondern auch wünschenswert, und nicht nur wünschenswert sondern ein unabweisbares Bedürfnis. Es wurden unter dem Vorwand einer Provision für den Amtsschreiber vier Prozent von der gesamten Kaufsumme abgezogen. Wer hat dir dies gestattet? Wo ist das Gesetz, wo eine Ermächtigung von seiten des Senates, wo vor allen Dingen das menschliche, natürliche Recht, das dich autorisierte, deinem Schreiber einen solchen Anteil an den Einnahmen der sicilischen Grundbauern oder an den Steuergefällen des römischen Reiches zuzuschanzen? (182) Denn wenn jene Prozente von der Kaufsumme abgezogen werden können, ohne daß den Landwirten damit eine Unbill widerfährt, so müssen sie dem römischen Volke zufallen, namentlich in einer Zeit solch schwerer Finanznot wie wir sie jetzt haben; wenn aber das römische Volk im Verein mit allen Gesetzen der Vernunft und des Anstandes die unverkürzte Auszahlung der Kaufsumme an die Kornlieferanten verlangt, da soll dein Subalternbeamter, weil er für das bescheidene Gehalt der kleinen Leute angestellt ist, wie ein Räuber auf Kosten der Landwirte seine Taschen füllen? Bei dieser Gelegenheit wird Hortensius vermutlich den ganzen Stand der niederen Beamten gegen mich aufhetzen und ihnen vorhalten, wie ich ihre Rechte schmälern und ihre Interessen bedrohen will. Als ob eine Ausschreitung wie die in Rede stehende den Amtsschreibern irgendwie gestattet wäre; weder rechtlich noch geschichtlich ist sie zu motivieren. Im Gegenteil! Ich brauche keine Fälle aus der Vorzeit aufzuwärmen, brauche nicht wieder das Andenken an Männer wachzurufen, die notorisch gerade als Amtsschreiber eine wahrhaft bewundernswerte Charakterfestigkeit und Uneigennützigkeit an den Tag legten. Ich weiß wohl, meine Herren, daß die Vorgänge aus früheren Zeiten jetzt kaum mehr etwas gelten und daß man sich ihre Darstellung anhört etwa wie eine Legenden- oder Märchenerzählung; darum lassen wir die Toten ruhn, bleiben wir bei den elenden, heruntergekommenen Verhältnissen der Gegenwart. Kürzlich bist du, Hortensius, Quästor gewesen. Da kannst du über das Verhalten deiner Subalternen selbst am besten berichten; ich kann von den meinigen nur folgendes aussagen: in dieser selben Provinz Sicilien befand ich mich genau in der gleichen Lage wie später der Angeklagte, d. h. ich hatte für geliefertes Getreide an die Gemeinden Geld abzuzahlen; als Amtsschreiber fungierten dabei zwei brave, ordnungsliebende Männer, Lucius Mamilius und Lucius Sergius, die nicht nur keine vier Prozent, sondern überhaupt bei keiner Summe auch nur einen Groschen in Abzug brachten. LXXVIIII. Ich würde dieses Verdienst ruhig mir selbst zuschreiben, meine Herren, wenn mir die Genannten jemals einen Anspruch der Art kundgethan oder auch nur daran gedacht hätten. (183) Warum soll denn auch gerade ein Schreiber Prozente abziehen, und nicht ebensogut der Kutscher, der den Transport bewerkstelligte, oder der Briefträger, durch dessen Besuch die Lieferanten die Nachricht und somit den unmittelbaren Antrieb zur Geltendmachung ihrer Ansprüche erhielten, oder der Ausrufer, der sie an den Zahltisch citierte, oder der Staatsdiener oder Tempelsklave, der die Kasse auf seine Schultern lud? Wieso hat gerade der Schreiber einen so bedeutenden Anteil an den notwendigen oder willkommenen Dienstleistungen, daß er plötzlich nicht nur einen hohen Lohn, sondern sogar ein festes Quantum von der ganzen gewaltigen Kaufsumme erhält? Es ist ein ehrenhafter Stand, das weiß ich wohl; niemand leugnet es, aber was hat es mit dem vorliegenden Falle zu thun? Die Leute müssen wohl ehrenhaft sein, wenn ihrer Diskretion die Schriftstücke des Staates und damit oft die Entscheidung über Leib und Leben der höchsten Beamten anvertraut wird. Daher wendet euch nur an solche Amtsschreiber, die es auch verdienen diesem wichtigen Stand anzugehören, die sich im Hause wie im Staate stets als tüchtige und zuverlässige Männer bewährten; befraget sie, was denn jene Prozentabzüge zu bedeuten haben: ihr werdet überall die Antwort erhalten, so etwas ist nie dagewesen, ist unerhört, ist unerträglich. (184) Auf solche Subalternbeamten magst du mich meinetwegen verweisen; aber suche dir doch nicht die Exemplare zusammen, die sich bei üppigen Verschwendern und reichhonorierten Virtuosen einschmeicheln und mittels der dort erbettelten Trinkgelder ein kleines Vermögen zusammenscharren, damit ein halbes Dutzend Sklaven kaufen und sich nun rühmen, aus der ersten Klasse der Ausgestoßenen in die zweite der Staatsbürger gekommen zu sein. Ich nehme als Schiedsrichter in dieser unserer Meinungsverschiedenheit nur solche Schreiber an, die den eben charakterisierten Schreibertypus verabscheuen. Freilich sehen wir, wie diesem auf Ordnungsliebe und Manneswürde basierten Stande gar mancher Ungeeignete und Unwürdige angehört; sollen wir uns also darüber wundern, daß auch einzelne Lumpen sich eingedrängt haben, wo der Zugang für Geld jedermann offen steht? LXXX. Wie dem auch sei, du hast nach eigenem Geständnisse deinem Amtsschreiber erlaubt, aus der Staatskasse 1 300 000 Sesterzen für sich zu nehmen; glaubst du dich hierfür auch noch rechtfertigen zu können? Dies sollte jemand zulässig finden, dies sollte selbst einer von deinen Verteidigern jetzt ruhigen Herzens anhören? Das glaubst du doch selbst nicht! Leben wir doch in einem Staate, wo einem hochberühmten Manne wie Gaius Cato, der schon das höchste ständige Amt in unserer Republik verwaltet hatte, wegen 8000 Scherzen der Prozeß gemacht und Schadenersatz auferlegt wurde! Und in diesem selben Staate soll man es einem deiner Untergebenen nachsehen, wenn er mit einem Griff 1 300 000 Sesterzen einsteckt?

(185) Von eben daher stammt auch der goldene Fingerring, den du einem Subalternbeamten in öffentlicher Bürgerversammlung zum Geschenke machtest; es war dies eine neue beispiellose Unverschämtheit von dir, die jeder Sicilianer als etwas unerhörtes empfand, sowie sie mir ganz unglaublich vorkommt. Sonst kam es wohl häufig vor, daß unsere großen Heerführer nach Überwindung des Feindes und glänzender Führung ihrer Thätigkeit im Dienste des Staates ihre Sekretäre vor versammeltem Kriegsvolke mit einem goldenen Ringe beschenkten; und du? Wo sind deine Thaten, wo ist der von dir besiegte Feind, daß du es wagst, behufs feierlicher Übergabe eines Geschenkes das Volk zur Versammlung zu rufen? Dein Schreiber war nämlich nicht der einzige, der in dieser Weise von dir ausgezeichnet wurde; bei derselben Gelegenheit erhielt ein durchaus tüchtiger und dir unähnlicher Mann, der Ritter Quintus Rubrius, ein Diadem nebst Halskette und Brustgeschmeide, und auch unsere vortrefflichen, mit Recht allgemein beliebten Mitbürger Marcus Cossutius und Marcus Castricius wurden in ähnlicher Weise beschenkt. (186) Was bedeuteten diese Ehrengaben an drei römische Bürger? Man kann sich's denken. Und nicht genug damit: auch einige besonders vornehme und einflußreiche Sicilianer wurden von dir beschenkt; diese haben sich nun allerdings nicht, wie du wohl hofftest, bei deinem Prozesse säumig gezeigt, sondern sind nur mit um so mehr Glanz und Eindruck beim Zeugenverhör erschienen. Wo sind denn nun die Kriegstrophäen, wo ist der Staatsfeind und der Sieg, das erstürmte Lager und die erbeuteten Schätze, daß du diese Ehrengaben verteilen konntest? Wie kamst du dazu? Etwa weil in der Zeit deiner Statthalterschaft nach einem Angriffe durch ein paar Piratenkaper eine prachtvolle Staatsflotte, dieses schützende Bollwerk der ganzen Provinz Sicilien, überwältigt und von den Korsaren verbrannt ward? Oder weil, ebenfalls unter deinem Regimente, die Umgegend von Syrakus durch sengende und brennende Freibeuterhorden verwüstet ward? Oder weil du den Marktplatz von Syrakus mit dem Blut unschuldiger Kapitäne besudeltest? Oder weil damals eine Flibustierkorvette ungestraft im Innenhafen von Syrakus spazieren fahren durfte? Ich kann kein Motiv auffinden, das einen solchen Wahnsinn entschuldigen dürfte; außer wenn du dich etwa darum bemühtest, daß die Menschen verhindert werden sollten, selbst das Andenken an deine Missethaten jemals zu verlieren.

(187) Einen goldenen Reif erhielt der Schreiber, und zur Feier der Übergabe ward eine Volksversammlung einberufen. Wie mochte dir wohl zu Mute sein, wenn du nun die Leute erscheinen sähest, von deren Besitz du dieses goldene Geschenk genommen? Sie selbst hatten ihre eigenen Ringe fortgegeben und ihren Kindern die ihrigen von den Fingern gezogen, um die Abgaben entrichten zu können, für deren Einnahme dein Schreiber diese außerordentliche Auszeichnung erhielt! Mit welcher Stirn tratest du wohl vor sie hin? Und mit welchen Worten leitetest du den feierlichen Akt ein? Etwa mit der altherkömmlichen militärischen Formel »Sintemalen du« – wie geht es doch gleich weiter – »in Kriegsgefahr und blutigem Gefecht« – ach nein, von solchen Dingen war ja unter deiner Statthalterschaft nicht die Rede; also hieß es vielleicht folgendermaßen:

»Sintemalen du mir nie, bei keinem Raubzug und bei keinem Schurkenstreiche, deine Dienste versagt, vielmehr stets bei allen Schandthaten erst in Asien, dann während der Verwaltung Roms und jetzt endlich hier in Sicilien getreu an meiner Seite mitgearbeitet hast; in Anbetracht dieser deiner Verdienste und meines mit ihrer Hilfe erworbenen Reichtums überreiche ich dir hiermit diesen goldenen Ring.«

Eine solche Ausdrucksweise hätte der Wahrheit entsprochen; denn in der That bezeichnet der von dir geschenkte Fingerring seinen Besitzer nicht als einen tapferen, sondern als einen reichen Menschen. So kommt es, daß dasselbe Kleinod, von einem anderen überreicht, uns wie ein Zeugnis persönlicher Tapferkeit erscheint, dagegen bei dir nur als Anhängsel zu einer Summe Geldes. –

LXXXI. (188) Mit der Frage betreffs des steuerfälligen Getreides sind wir fertig, ebenso mit dem zweiten Hauptpunkte, den Ankäufen; es bleibt uns jetzt nur noch der letzte: das taxierte Getreide. Auch hier muß sowohl die Menge des unterschlagenen Geldes wie die Art und Weise des Vergehens überall den tiefsten Eindruck hervorrufen; ja, hier vielleicht noch mehr als bei den übrigen Klagepunkten, weil man hier nicht irgendwelche geistreiche Ausrede, sondern ein ganz boshaftes, unredliches Geständnis im Schilde führt.

Nach Senatsbeschluß und Gesetzeswortlaut darf der Statthalter einer Provinz sich »Getreide ins Haus«, d. h. zur Bestreitung seines Haushaltes liefern lassen, und zwar hatte der Senat folgenden Taxpreis dafür angesetzt: vier Sesterzen gilt der Weizen, zwei die Gerste, und zwar für den römischen Scheffel. Nun addierte Verres die Anzahl der Scheffel Gerste zu derjenigen der Scheffel Weizen und vereinbarte mit den Landwirten einen Durchschnittstaxpreis von drei Sesterzen. – Beruhige dich, Hortensius, hier liegt die Schuld noch nicht; denke ja nicht daran, mir die bekannte Thatsache vorzuhalten, daß häufig sehr brave, tüchtige und uneigennützige Beamte mit den Landwirten oder Gemeinden, die ihnen Getreide ins Haus zu liefern hatten, einen Taxpreis verabredeten und sich statt des Kornes das bare Geld geben ließen. Ich weiß, was vorgekommen ist, ich weiß auch, was vorkommen darf; kein einziges Moment, das früher und bei anständigen Männern angenommen war, will ich bei dem Angeklagten angreifen. (189) Wogegen sich mein Angriff richtet, das sollt ihr vielmehr jetzt hören. Der römische Scheffel Weizen stand in Sicilien, wie der Angeklagte in seinen Briefen behauptet, zwei oder, wie wir aus den Zeugenaussagen und Geschäftsbüchern sämtlicher Landwirte bereits festgestellt haben, höchstens drei Sesterzen; Verres aber verlangte von den Landwirten für jeden römischen Scheffel Weizen drei Denare oder zwölf Sesterzen. LXXXII. Hier liegt mein Angriffsobjekt, du magst dir also merken, daß es nicht in der Taxierung oder den drei Denaren besteht, sondern in dem willkürlichen Durcheinanderwerfen von Marktpreisen und Taxpreisen.

Die Idee einer Taxierung verdankt ja ursprünglich ihre Entstehung der Rücksicht nicht auf Statthalter und Heerführer, sondern auf Landwirte und einheimische Gemeinden. Denn von vornherein war keiner so unverschämt sich Geld liefern zu lassen, wenn ihm Getreide zukam. Es ist klar, daß der erste Vorschlag dieser Art von einem Landwirt oder einer zu solchen Lieferungen verpflichteten Gemeinde ausging; wenn man z. B. sein Getreide verkauft hatte oder es aufbewahren oder nicht gern an den vorgeschriebenen Bestimmungsort schaffen wollte, dann kam man um die außerordentliche Vergünstigung ein, anstatt des Getreides dessen Wert in barem Geld entrichten zu dürfen. Auf diesen Ursprung und somit auf Fälle liebenswürdigen Entgegenkommens seitens unserer Beamten geht die Sitte der Taxierung zurück, die bald allgemein üblich wurde.

(190) Später kamen selbstsüchtige Beamte, die aber in ihrer Habsucht nicht nur Mittel und Wege zu Extraeinnahmen, sondern auch gleich Ausflüchte zu ihrer Rechtfertigung zu finden wußten. Sie führten nämlich die Gepflogenheit ein, die Kornlieferungen immer an die entlegensten und für den Transport unbequemsten Ortschaften adressieren zu lassen, so daß man, bei den damals so schwierigen Transportverhältnissen, eine Taxation vorzog und sich jeden beliebigen Taxpreis gefallen ließ. Gegen solch ein Benehmen ist Erbitterung leichter als ein Angriff, denn wir finden solche Menschen zwar habsüchtig und daher moralisch verwerflich, aber es ist schwer, gerichtlich gegen sie vorzugehen, weil immer der Einwand geltend gemacht werden würde: »man muß doch unseren Reichsbeamten das Recht einräumen, sich ihre Kornlieferungen dahin zu bestellen, wo es ihnen gerade paßt.« So kamen denn Fälle der genannten Art häufig vor, aber freilich diejenigen Beamten, die wir persönlich oder aus der Tradition als Muster von Uneigennützigkeit kannten, haben sich deren nicht schuldig gemacht.

LXXXIII. (191) Jetzt frag' ich dich, Hortensius: in welche Kategorie willst du wohl den Angeklagten einreihen? Offenbar möchtest du ihn mit denjenigen zusammenstellen, die aus besonderer Liebenswürdigkeit den Gemeinden die außerordentliche Vergünstigung gewährten, statt des Getreides Geld liefern zu dürfen. Das war etwas Rechtes! Danach hätten ja die Landwirte ein Gesuch an den Statthalter gerichtet, es möchte ihnen, da sie den Scheffel Weizen nicht für drei Sesterzen verkaufen könnten, doch gestattet werden, anstatt jeden Scheffels zwölf Sesterzen zu erlegen. So etwas zu sagen, davor wirst du dich wohl hüten; also nimmst du deine Zuflucht vielleicht zu der Ausrede, die Transportschwierigkeiten wären so groß gewesen, daß die Leute lieber die drei Denare gezahlt als das Korn geliefert hätten. Nun, was gab es denn da für Schwierigkeiten? wo hatten sie denn das Korn zu verladen und wohin es zu befördern? etwa von Philomēlion nach Ephĕsos? Ich kenne die Verhältnisse, dort liegen sie anders: da giebt's eine starke Differenz zwischen den verschiedenen Getreidemarktpreisen, da erfordert der Transport eine ganze Reihe von Tagen, kurz, da verlohnt sich's für die Leute in Philomelion viel mehr, zu Haus' in Phrygien den Getreidepreis des Marktes Ephesos bar zu entrichten als ihr Korn nach Ephesos zu befördern oder dorthin eine Kommission mit Geldern zum Kornankauf zu entsenden. (192) In Sicilien dagegen giebt es nichts dergleichen. Am tiefsten im Binnenlande liegt Enna. Nun zwinge die Bewohner von Enna – und das wäre schon schärfste Justiz – dir ihr Korn an der Meeresküste zuzumessen, etwa in Phintias oder Alaisa oder Katana (ich wähle recht weit auseinanderliegende Hafenplätze) Phintias liegt an der Süd-, Alaisa an der Nord-, Katana an der Ostküste. Am weitesten von Enna ist Katana entfernt, etwa 80 Kilometer. Natürlich waren die Landstraßen Siciliens im Altertume besser beschaffen als jetzt. ; am selben Tage, wo sie deinen Befehl erhalten, werden sie den Transport bewerkstelligen. Indessen ist es gar nicht nötig, vom Transport überhaupt zu reden. In Wahrheit, meine Herren, ist ja dieser ganze Erwerbszweig mittels der Taxation nur aus der Ungleichmäßigkeit der Getreidepreise entstanden. Denn so viel darf allerdings ein Statthalter in seiner Provinz beanspruchen, daß ihm nämlich das Korn dahin geliefert wird, wo es am teuersten ist. Folglich kommt dieses Verfahren der Taxierung wohl z. B. für die Levante in Betracht, oder für Spanien, überhaupt für solche Provinzen, in denen ein einheitlicher Marktpreis für das Getreide gewöhnlich nicht existiert; keinesfalls aber für Sicilien; denn was kam es den Leuten hier auf den Bestimmungsort an? Von Transportschwierigkeiten war ja, wie gesagt, nicht die Rede, und außerdem konnten sie dort, wo sie ihr Getreidequantum abzuliefern hatten, die vorschriftsmäßige Quantität zu dem gleichen Preis einkaufen, für den sie dieselbe zu Hause verkauften. (193) Wenn also der Rechtsanwalt der Gegenpartei jetzt nachweisen will, daß der Angeklagte sich bezüglich der Taxierung in irgend einem Punkte ähnlich wie andere Statthalter benommen habe, so muß er zuerst zeigen, daß zur Zeit des Prätors Verres irgendwo in Sicilien der römische Scheffel Weizen mit zwölf Sesterzen bezahlt wurde.

LXXXIIII. Sieh einmal, Verres, was das für ein Ausweg ist, den ich dir noch eröffnet habe: Unbilligkeit gegen unsere Bundesgenossen, Widerstreit gegen das Staatsinteresse, Widerspruch gegen den Willen und Wortlaut des Gesetzes. Ich habe an dich Getreide abzuführen; ich bin bereit, es dir bei mir zu Haus, auf meinen Feldern und in meinem Gau zu geben, also an dem nämlichen Platze, wo du dich aufhältst, wo du zu thun hast, wo du deinen Amtspflichten obliegst: und da willst du mir statt dessen irgend einen entlegenen, verödeten Winkel der Provinz als Ort für die Entgegennahme festsetzen? ich soll es dir an einem Platze zumessen, wohin kein Transport lohnt und wo eine Kaufgelegenheit nicht existiert? (194) Ein Verbrechen wäre das, meine Herren, eine abscheuliche Zumutung, die man nicht hingehen lassen darf, die das Gesetz niemand gestattet, die freilich bisher vielleicht noch nie bestraft wurde, weil sie eben niemals vorkam! Und dennoch, so unzulässig dies Verfahren auch ist, dem Verres überlaß ich es gern; mag er ruhig Gebrauch davon machen. Ich verpflichte mich, es nicht zu ahnden und dieserhalb keinen Vorwurf gegen den Angeklagten zu erheben, falls nämlich an einem einzigen Punkte seiner Provinz das Getreide so teuer war wie er es für seinen momentanen Zweck taxierte. Nun steht es aber anders; nenne mir jeden beliebigen Ort in der Provinz: überall verkaufte man den Scheffel für zwei oder zuweilen drei Sesterzen, und du zogest zwölf Sesterzen ein. Wenn nun wegen der Marktpreise und der Taxierungen keine Meinungsverschiedenheit, also auch kein Streit zwischen uns beiden aufkommen kann, wozu sitzest du dann noch hier, worauf wartest du, was willst du einwenden? Hast du in gaunerischer Weise, untreu gegen das Gesetz wie gegen den Staat und zum schwersten Schaden der Verbündeten, Geld gemacht oder glaubst du das alles ordnungs- und rechtsgemäß, zum Vorteile des Staates und ohne Schaden für einen Einzelnen gethan zu haben? Willst du dich ernstlich in dieser Weise verteidigen?

(195) Der Senat holte für dich Geld aus der Staatskasse, und zwar zählt' er dir für jeden Scheffel Korn zu deinem Hausgebrauche einen Denar hin, den du für diese Maßeinheit dem Landmanne geben solltest. Was war nun deine Pflicht? Nach dem Vorgang unseres berühmten Lucius Piso, »des Mäßigen«, des ersten der den Bedrückungen der Provinzialen durch einen Gesetzentwurf zu steuern suchte, hättest du den Ankauf zum ordentlichen Marktpreise besorgt und einen etwaigen Überschuß von der anvertrauten Summe an die Staatskasse zurückgeschickt. Wenn aber solch eine Auffassung nicht mehr maßgebend war, sondern die der Ehrgeizigen und Menschenfreundlichen, so mußtest du, falls der Senat eine höhere Summe vorschoß als für den Marktpreis erforderlich war, das Korn nicht nach dem Marktpreise sondern nach der Schätzung des Senates bezahlen. Galten endlich auch diese Muster nicht, sondern die in der Mehrzahl vorhandenen, welche für sich – allerdings in anständiger und zulässiger Weise – etwas herauszuschlagen suchen, nun, dann hättest du das Getreide in Anbetracht seines niedrigen Preisstandes nicht gekauft, sondern dir dafür das Geld behalten, das dir der Senat zur Bestreitung des Hausbedarfs anwies.

LXXXV. Aber was geschieht hier? was müssen wir erleben? Ich frage schon gar nicht mehr nach Recht und Billigkeit, nein, wie kann sich selbst Unredlichkeit und Schamlosigkeit so weit versteigen? Denn bei all den Scheußlichkeiten, die unwürdige Menschen als Beamte vor den Augen der Welt begehen, giebt es sonst doch fast keine, für die sie nicht wenigstens etwas wie einen Grund anzuführen pflegen, mag es sich auch weit von einem »guten« Grund entfernen. (193) Wo bleibt aber hier Grund und Sinn? – Der Statthalter kommt an. »Ich habe Getreide bei dir einzukaufen,« sagt er zum Landwirt. – »Sehr angenehm.« – »Den römischen Scheffel zu einem Denar.« – »Das ist ein freundliches, willkommenes Angebot; denn gewöhnlich kann ich den Scheffel nicht für drei Sesterzen verkaufen.« – »Ich brauche aber kein Getreide; ich will statt dessen bares Geld haben.« – »Schade,« erwidert der Landwirt, »ich hoffte ja auf diese Weise zu einigen Denaren zu kommen; aber wenn es durchaus sein muß, gut, sieh dir die Getreidepreise an.« – »Wie ich sehe, steht der Scheffel zu zwei Sesterzen.« – »Wie kann ich dir also Barzahlungen leisten, wenn dir der Senat vier Sesterzen für jeden Scheffel gegeben hat?« –

Was hat der Landvogt hierauf zu erwidern? Passet auf, meine Herren, und beachtet dabei, wie gerecht sich dieser Prätor in unserer Provinz benahm.

(197) »Die vier Sesterzen, die der Senat für mich ansetzte und mir aus der Staatskasse überwies, werd' ich für mich behalten und aus dem Amtsdepot in meine Privatschatulle befördern.« – »Und dann? was weiter?« – »Für jeden Scheffel, den du mir zu liefern hast, sollst du mir acht Sesterzen geben.« – »Warum denn? ich sehe den Grund nicht ein.« – »Was hast du nach Gründen zu fragen! Die Sache hat keinen besonderen Grund, sie hat aber ihre sehr vorteilhaften Seiten.« – »Bitte, drücke dich doch nur deutlicher aus,« fleht der Landwirt. »Der Senat bestimmte, daß du mir Geld geben solltest und ich dir Getreide; nun behältst du die Gelder, die du nach des Senats Willen mir auszahlen solltest, für dich selber, und anstatt mir vorschriftsgemäß einen Denar für jeden Scheffel zu geben, nimmst du mir noch weitere zwei weg! Das ist doch der nackte Raub, und du giebst ihm den Namen Bestreitung des Hausbedarfs?« – (198) Diese Unbill fehlte dem armen Landvolke gerade noch; es war ein neues Verhängnis, das unter deinem Mißregiment über sie hereinbrach, um ihnen auch noch den letzten Rest ihrer Habe zu vernichten. Denn was konnte dem Bauern übrigbleiben, der unter dem brutalen Drucke dieser Faust nicht nur alle Früchte seines Feldes verloren hatte, sondern sich jetzt auch noch gezwungen sah, sein Ackergerät zu verkaufen? Wo sollt' er sich hinwenden? Wo war die Ernte, aus deren Ertrag er diese Geldsteuer für dich hätte aufbringen können? Unter dem Titel des Zehnten war ihm ja so viel genommen, wie es der Willkür des Apronius beliebte; für den zweiten Zehnten und das zum Zwangskaufe gelieferte Korn war ihm entweder gar nichts gezahlt worden oder höchstens soviel wie die Schreiber übrig ließen; ja zuweilen war ihnen, wie ihr ja konstatiert habt, noch mehr weggenommen worden. LXXXVI. Und nun werden ihnen auch noch Geldgaben abgepreßt? Wie kommst du dazu, wo giebt's ein Recht, wo ein Beispiel? Wenn dem Bauern seine Ernte angetastet oder vielmehr mit jeglicher Art von Unbill ruiniert wurde, so verlor er doch nur, was er mit seiner Hände Arbeit errungen, mit seinem Pfluge erzeugt, was die Saat auf seinem Acker hervorgebracht hatte; (199) das ist ja furchtbar genug, aber in all diesem Leid blieb den Leuten doch der kümmerliche Trost, sie könnten ihre augenblicklichen Verluste vielleicht einmal unter einem anderen Landvogt auf denselben Feldern wieder gut machen. Wenn der Bauer aber Geld hergeben soll, also eine Ware, die er nicht dem Boden abringt, nicht mit dem Pflug und seinen Armen schafft, dann bleibt ihm keine andere Möglichkeit, er muß seine Ochsen verkaufen und den Pflug selbst und alle Wirtschaftsgeräte dazu. Ihr müßt auch nicht etwa denken: »der Mann hat auch sonst noch Kapital, gewiß hat er Grundbesitz in der Stadt.« Denn wenn dem Ackersmann eine Last auferlegt wird, so darf man nicht an die einzelne Person und ihre etwa sonst noch vorhandenen Mittel, sondern nur an die Landwirtschaft im Ganzen denken und muß in Berechnung ziehen, was sie aushalten, was sie hergeben, was sie leisten kann und soll. Freilich sind im vorliegenden Fall auch die einzelnen Personen durch den Angeklagten in jeder Weise ausgesogen und zu Grunde gerichtet worden; doch, davon abgesehen, müsset ihr euch klar sein über die Leistungen, die der Landwirt als Vertreter der Landwirtschaft nach eurem Willen gegenüber dem Staat auf sich nehmen und fertig stellen soll. Ihr leget ihnen den Zehnten auf, und sie halten es aus; ihr befehlet einen zweiten Zehnten, und sie glauben euch in Anbetracht der Zeitverhältnisse Vorschub leisten zu müssen; ihr verfüget einen Zwangskauf, und sie geben euch ihr Korn zum vorgeschlagenen Preise. (200) Wie schwer diese Lasten wiegen, und was nach allen den genannten Abzügen noch für ein Überschuß als Reingewinn an die Grundherren fallen kann, das werdet ihr nach euren eigenen Erlebnissen bei der Bewirtschaftung eures Grundbesitzes wohl alle mittels Analogieschlusses beurteilen können. Dazu rechnet nun weiter die neuen Erlasse dieses Statthalters da, seine Verfügungen und Gewaltthaten, ferner das unumschränkte Räuberregiment des Apronius und der Tempelsklaven auf dem gesamten steuerpflichtigen Acker. Doch davon soll jetzt nicht die Rede sein; mein Thema ist der »Hausbedarf«. Wäret ihr damit einverstanden, daß die Sicilianer euren Beamten das Korn für ihren Haushalt umsonst gäben? Ich denke, nichts wäre unpassender und unbilliger. Thatsächlich aber war dies für die Landwirte wünschens- und erstrebenswert; so lagen die Dinge unter Verres.

LXXXVII. Sositheos heißt einer der vernünftigsten und angesehensten Bürger von Entella; ihr werdet ihn selbst sprechen hören, da er zusammen mit den trefflichen Bürgern Artemon und Meniskos von seiner Gemeinde amtlich zu unserem Prozesse hergeschickt ist. Dieser Mann erzählte mir in einer Stadtratsitzung zu Entella gar viel von Verres' Übergriffen und sagte schließlich: »Wenn dem Statthalter dieses Verfahren mit der Lieferung für den Hausbedarf und dem taxierten Getreide wirklich gestattet wird, so wollen die Sicilianer sich lieber der Regierung verpflichten, das für den Hausbedarf des Statthalters nötige Getreidequantum umsonst zu liefern, damit nur in Zukunft nicht mehr solche Geldsummen an die Beamten zu entrichten sind.« (201) Ihr sehet ohne weiteres ein (das weiß ich bestimmt), warum die Sicilianer diesen Vorschlag machen: nicht als ob sie dadurch in eine vernünftige Lage kämen, sondern weil sie unter vielen Übeln das kleinste auswählen wollen. Denn wer sonst z. B. tausend Scheffel Weizen als seinen Anteil für Verres' Hausbedarf hergegeben, somit eine Ausgabe von zweitausend oder höchstens dreitausend Sesterzen gehabt hätte, der wurde jetzt für den gleichen Anteil zu einer Abgabe von achttausend Sesterzen gezwungen. Dies konnte aber der Landmann drei Jahre lang mit dem Ertrage seiner Feldarbeit natürlich nicht erschwingen, folglich sah er sich in die Notwendigkeit versetzt sein lebendiges und totes Wirtschaftsgerät zu versetzen. Kann nun die Landwirtschaft diese neue Leistung durchführen, mit anderen Worten: kann das Land Sicilien diese neue Steuerlast auf die Dauer aushalten, so ist's gut, aber dann soll es sie an das römische Volk und nicht an die einzelnen Beamten entrichten. Denn es handelt sich um stattliche Summen, und es wäre eine erkleckliche Zolleinnahme mehr – wenn wir sie nur ohne verhängnisvollen Schaden für unsere Bundesgenossen gewinnen könnten. Ich will unseren Beamten gar nichts an ihrem Gehalte kürzen; mag ihnen immerhin so viel für ihren Hausbedarf angewiesen werden wie bisher; wenn sich's aber Verres einfallen läßt, noch weitere Abgaben zu verlangen, so können die Provinzialen diese entweder nicht aufbringen und dann müssen sie das Recht der Verweigerung haben, oder sie können es erschwingen, dann fällt aber diese Einnahme als Steuerertrag an das Reich und nicht als Gaunerbeute an den Statthalter. (202) Noch mehr: Wenn dieses Taxationsverfahren einmal vernünftig und zulässig befunden wird, warum soll man es denn da bloß bei einer Art von Getreidelieferungen anwenden? Man sei doch konsequent: die Provinz Sicilien hat ans römische Reich den Zehnten zu entrichten, nun soll sie doch statt jedes Scheffels Weizen drei Denare hergeben und ihr Getreide für sich behalten! Du erhieltest Geld angewiesen, Verres, erstens um Korn für deinen Hausbedarf, und zweitens um bei den Gemeinden Korn zur Verschiffung nach Rom einzukaufen. Nun behältst du das anvertraute Geld bei dir zu Hause und streichst außerdem eine sehr große Summe unter dem Titel eines dir zukommenden Postens ein; mach' es doch ebenso mit dem Getreide, das dem Reiche zukommt: lasse dir von den Gemeinden nach derselben Taxationsmanier bares Geld auszahlen und liefere die empfangenen Summen nach Rom ab; der Staatssäckel wird voll zum Überlaufen sein wie nie zuvor.

(203) »Aber,« wirst du mir einwenden wollen, »bei den Lieferungen für den Staat würde Sicilien dieses Verfahren nicht aushalten können, nur bei meinem Privatbedarf ging das an.« Als ob das Taxationsgeschäft anständiger in deinem Dienst als in dem des römischen Volkes wäre! als ob deine Handlungsweise und die von mir eben vorgeschlagene Konsequenz sich qualitativ und nicht vielmehr rein quantitativ unterschieden! Nur die Höhe der Geldsumme wechselt, das Verbrechen bleibt sich gleich. – Aber in Wahrheit kann man eben diese Lieferungen »für den Hausbedarf« absolut nicht aushalten; um nur aufatmen zu können, um nur von allen den unsäglichen Leiden, die deine Statthalterschaft brachte, für die Zukunft erlöst zu sein, erklären die Leute, diese Privatlieferungen und die Getreidetaxation einfach nicht ertragen zu können. LXXXVIII. (204) Ausführlich hat sich darüber kürzlich der edle Sosippos von Akragas vor unserem Konsul Gnaeus Pompeius ausgesprochen; der geistvolle, hochgebildete Mann entfaltete seine volle glänzende Beredsamkeit, um im Interesse des ganzen Landes Sicilien das Elend der Landbevölkerung in düsteren, entsetzlichen Farben zu schildern. Allen Anwesenden – die Sache wurde nämlich vor einer zahlreichen Zuhörerschaft verhandelt – fiel dabei eines als besonders Unwillen erregend auf: »In dem Punkte,« hieß es, »wo der Senat mit den Landleuten so edel und gütig umging (nämlich durch seine hohe, freigebige Taxierung des zu liefernden Kornes), da sollte ein Statthalter einen Ausgangspunkt für seine Raubzüge finden, die Landwirte um ihr Hab und Gut zu bringen! Und dies sollte nicht nur ausgeführt werden, sondern noch dazu in einer Weise, als wär' es durchaus zulässig und gesetzlich!«

(205) Was kann Hortensius hiergegen einwenden? Etwa daß die Klage unbegründet sei? – Das wird er im Leben nicht sagen. – Oder daß auf diesem Wege keine erheblichen Summen beigetrieben wurden? – Auch das wird er sich nicht erlauben. – Daß den Landwirten in Sicilien kein Unrecht zugefügt worden sei? – Er wird sich hüten, so etwas zu behaupten. Was wird er also sagen? – Daß andere es ebenso machten! – Was soll das beweisen? Sucht man Einwände gegen eine Anklage oder Gesellschaft für eine Wanderung ins Exil? Bei den modernen Staatsverhältnissen, bei der jetzt üblichen Beamtenwillkür und der auf dem Gebiete des Gerichtswesens bisher leider herrschenden Mißwirtschaft, da willst du, nicht aus den geschriebenen Reichsgesetzen, auch nicht aus den natürlichen Gesetzen von moralischer Pflicht und moralischem Rechte, sondern aus irgend einem vereinzelten Vorfall die Autorisation zu deiner angegriffenen Handlungsweise herleiten? (206) Wie oft kann man sich bei einem Verbrechen auf analoge Vorkommnisse berufen; warum willst du diese Art von Ausrede nur gegen diesen einen Vorwurf ins Feld führen? Es giebt allerdings einige Züge, die dir ganz persönlich eigen sind, Neigungen, die sich sonst keinem Menschen nachsagen lassen und auch keinem anstehen würden; aber andere hast du mit Vielen gemein. Daher schweig' ich jetzt von deinen Unterschleifen, von deiner Bestechlichkeit bei gerichtlichen Entscheidungen und von vielen ähnlichen Dingen, die vielleicht auch sonst bei manchem vorgekommen sind; aber einer meiner schärfsten Angriffe richtete sich bekanntlich gegen den Punkt, daß du dich wegen Übernahme eines Rechtshandels bestechen ließest, und willst du da vielleicht einwenden, das hätten andere auch gethan? Dem Vortrage deines Anwaltes werd' ich wohl meinen Beifall zollen, die Art der Verteidigung aber kann ich nimmermehr gutheißen. Eher soll man durch deine Verurteilung anderen Verbrechern die Möglichkeit der Ausrede beschneiden als ihnen durch deine Freisprechung gewissermaßen eine Grundlage für weitere Vergehen und einen Schein von Berechtigung dazu geben.

LXXXVIIII. (207) Trauer liegt über allen Provinzen, Klage erheben alle freien Völker, ja selbst die Königreiche stellen ihre Forderungen an uns und murren laut über die Gewaltthaten unserer unersättlich gierigen Beamten; auf dem Raume diesseits des Weltmeeres giebt es keinen noch so entlegenen und versteckten Winkel mehr, wohin nicht in den jüngsten Zeiten die Willkür und Roheit unserer Staatsvertreter gedrungen wäre. Bald kommt der Augenblick, wo das römische Volk zwar wie immer den Ansturm der Waffengewalt, aber nicht mehr den Sturm des Jammers, der Thränen und endlosen Klagen auszuhalten vermag. Wenn nun einer der Urheber dieser Zustände, ein Mensch von entsprechendem Charakter, vor die Schranken des Gerichtes geladen wird, wo man ihm seine Schandthaten unwiderleglich nachweist, und er sich dann auf Leute seinesgleichen berufen möchte, so wird es ihm wohl an analogen Vorkommnissen nicht fehlen, aber dem Staate wird es bald an Lebensfähigkeit fehlen, wenn die Verbrecher wegen des Beispieles anderer Verbrecher von jeder Gefahr und gerichtlichen Verfolgung befreit werden sollten. (208) Passen euch denn solche Charaktere? paßt euch diese jetzt übliche Art des Benehmens seitens unserer Beamten mit der obligaten Behandlung der Provinzialen? Soll es in Zukunft so bleiben, wie ihr es in der Vergangenheit schon seit einer Weile mit ansahet? – Aber wozu wend' ich eigentlich diese ganze Mühe auf? wozu sitzet ihr hier? Mitten während meiner Rede müßtet ihr aufstehen und das Lokal verlassen! Wollt ihr aber den frechen Übergriffen dieser Menschen wenigstens einigermaßen Einhalt gebieten, nun, so höret endlich auf, euch zu überlegen, ob es sich mehr empfiehlt, wegen der Existenz vieler Schurken einen zu verschonen oder durch Bestrafung des Einen der Schurkerei Vieler ein Ziel zu setzen.

(209) Schließlich aber frag' ich: wo sind denn die vielen Analogien? Wenn nämlich in einem so wichtigen Prozeß bei einer so schweren Anklage der Anwalt des Beklagten erst einmal anfängt zu behaupten, ein Fall sei öfters vorgekommen, so erwarten die Zuhörer sofort Beispiele aus der alten Geschichte, aus den klassischen Traditionen der ehrwürdigen Vorzeit; LXXXX. denn diese Erzählungen sind gewöhnlich von besonders beweiskräftiger Wirkung für die aufgestellte These und von besonders angenehmem Klange für das Ohr. Willst du mir nun solche Namen wie Scipio Africanus und Cato und Laelius herzählen, um ihnen das gerügte Verbrechen anzuhängen? Wahrlich, das Verbrechen find' ich arg, aber gegen solche Namen wie die genannten bin ich wehrlos, da ergeb' ich mich. Nur würden dir solche Citate nicht gelingen, und daher begnügst du dich vielleicht mit den Helden einer neueren Generation, wie dem älteren Quintus Catulus, Gaius Marius, Quintus Scaevola, Marcus Scaurus, Quintus Metellus? Sie alle hatten ja Provinzen zu verwalten und brauchten alle Korn für ihren Haushalt. Groß ist die Bedeutung dieser Namen, groß genug, um selbst den Verdacht eines Verbrechens verdecken zu können. (210) Aber nein; auch unter diesen Vertretern der letztvergangenen Generation wirst du niemand finden, auf den man sich für die in Rede stehende Getreidetaxation berufen könnte. Worauf willst du mich also verweisen, wo sind deine Beispiele? Von jenen Männern, die einst zur Zeit der Charakterfestigkeit und des untadelhaften Lebenswandels und der strengen Gerichtshöfe am Staatsleben teilnahmen, führst du mich zu den Modernen mit ihrer schamlosen Gemeinheit; und die Exemplare, an denen das römische Volk ein warnendes Beispiel hinstellen zu müssen glaubt, citierst du als Beispiele zu deiner Verteidigung! Ich will keineswegs die moderne Lebensweise in ihrer Gesamtheit von mir weisen; aber nur was das römische Volk billigt, nicht was es verdammt, müssen wir uns zum Muster nehmen. Ich will keine lange Umschau halten, brauche auch nicht weit draußen zu suchen; hier, unter den Leuten, die über dich und mich richten sollen, sitzen zwei der Ersten unseres Staates, der jüngere Quintus Catulus und Publius Servilius; das sind Männer, die wegen ihres Charakters wie wegen der Größe ihrer Thaten verdienen, jenen leuchtenden Beispielen aus der Vergangenheit, von denen ich vorher sprach, angereiht zu werden. Wir suchen nach Analogien, und nicht aus längst vergangenen Zeiten. Die beiden Genannten hatten kürzlich Armeen zu kommandieren. (211) Du, Hortensius, willst dich ja nur bei Fällen aus der Gegenwart zufrieden geben; also erkundige dich, wie sich die beiden aufführten. Antwort: Quintus Catulus nahm die Kornlieferungen entgegen und ließ sich niemals Geld bringen; Publius Servilius stand fünf Jahre lang an der Spitze seines Heeres, hätte also unzählige Summen Geldes einnehmen können, hielt aber ein Benehmen für unerlaubt, das er weder von seinem Vater noch von seinem Großvater, dem edlen Quintus Metellus, her kannte. Und da soll nun ein Gaius Verres auftreten und alles, was seinem Nutzen diente, für erlaubt erklären? Was nur ein Verbrecher jemals thun konnte, dafür soll er sich auf den Vorgang anderer berufen dürfen?

LXXXXI. »Aber es geschah ja nur in Sicilien!« – so wird vielleicht ein anderer Einwand lauten. Was ist das für eine Ausnahmestellung Siciliens? Warum soll über das Land, das wegen seiner alten Anhänglichkeit und bewährten Treue rechtlich die besten Privilegien erhalten müßte, gesetzlich eine besondere Rechtlosigkeit verhängt werden? (212) Begeben wir uns doch einen Augenblick auf sicilischen Boden; auch da brauchen wir unseren Blick nicht über die Landesgrenzen hinausschweifen zu lassen; aus dem nächstliegenden Kreise will ich meine Beispiele holen. Gaius Marcellus, dich ruf ich jetzt an. Du erhieltest als Vertreter des höchsten ständigen Reichsbeamten und mit dessen Vollmachten die Verwaltung der Provinz Sicilien; wurden während deiner Amtsthätigkeit jemals Gelder »für den Hausbedarf« eingetrieben? Nein, gewiß nicht, und ich rechne dir dies gar nicht etwa zu besonderem Ruhm an; ganz andere Dinge hast du mit Rat und That vollbracht, die dir höchsten Ruhm eintrugen, ja, du hast das schwer geprüfte, arg heimgesuchte Land erquickt und ihm neue Lebenskraft eingeflößt. Von jenem Verfahren mit dem »Hausbedarf« ist bei dir gar nicht zu reden; das kann man sogar deinem Vorgänger Lepidus nicht vorwerfen. Wo sind also die Fälle aus Sicilien, wenn man diesen Vorwurf weder durch Berufung auf Marcellus noch selbst durch die auf Lepidus entkräften kann? (213) Vielleicht willst du mir den Fall des Marcus Antonius vorhalten, wie der das Getreide taxierte und das Geld einzog? – »Natürlich, den Marcus Antonius!« diese lebhafte Bejahung glaub' ich ohne weiteres in deinen Mienen lesen zu können. Also unter allen Statthaltern, Heerführern und sonstigen Reichsbeamten hast du gerade den Marcus Antonius herausgesucht, um dir sein niedrigstes Verbrechen zum Muster zu nehmen! Die nächste Konsequenz wäre für mich ebenso leicht darzulegen, wie es für die Richter leicht ist, sie von selbst zu ziehen: Marcus Antonius benahm sich während seiner nur allzu lang dauernden Machtstellung derart, daß es für den Angeklagten viel verhängnisvoller ist, wenn er sagt, er wollte in einem gewissen Schwindel den Marcus Antonius nachahmen, als wenn er zu seiner Entschuldigung vorbringen könnte, er hätte im ganzen Leben keine Ähnlichkeit mit Marcus Antonius gezeigt. Vor Gericht pflegt man, um einen Vorwurf abzuweisen, weniger nackte Thatsachen als innere Anschauungen vorzutragen. Antonius hatte sich schwer am Wohlstande der Bündner, schwer am Gedeihen Siciliens versündigt; noch war seine Gier nicht gesättigt, da überrascht' ihn mitten in seinen ehrlosen Thaten und Plänen der Tod. Und jetzt will man mir diesen Antonius vorhalten, als ob sein Thun und Treiben vom Staat und Volk und Gerichte gebilligt worden wäre: ein solches Muster soll den Verres retten?

LXXXXII. (214) »Aber Sacerdos hat es auch gethan.« Da nennst du mir einen uneigennützigen und zugleich äußerst einsichtigen Mann; aber wir müßten nur dann konstatieren, daß er ebenso handelte wie du, falls es sich herausstellen sollte, daß er den gleichen Zweck verfolgte. Denn das Prinzip der Taxierung an sich fand ich niemals tadelnswert, nur richtet sich ihre Zulässigkeit nach ihrem Werte für das Gedeihen der Landwirtschaft. Unmöglich kann man etwas gegen eine Taxierung einwenden, die dem Landwirte nicht nur keine Nachteile, sondern sogar Annehmlichkeiten verschafft. Sacerdos kam in die Provinz und verlangte das Getreide für seinen Haushalt. Nun war der neue Weizen noch nicht eingebracht und der vorjährige stand zu fünf Denaren für den römischen Scheffel; da reichten die Gemeinden ein Gesuch ein, der Landvogt möchte doch taxieren und den Taxpreis in Bar statt des Getreides entgegennehmen. Er that es, und sein Taxpreis war erheblich niedriger als der Marktpreis; er setzte nämlich drei Denare an. – Du siehst, der gleiche Ansatz kann unter verschiedenen Zeitverhältnissen sehr verschiedene Bedeutung haben, einem Statthalter Ehre, einem anderen Schande einbringen, einmal als Gnade, ein andermal als Gewaltmaßregel wirken. (215) In derselben Epoche setzte Antonius einmal den Taxpreis von drei Denaren an, aber es war gleich nach der Ernte zur Zeit der größten Billigkeit, wo die Bauern lieber umsonst ihr Korn hergegeben als in ihre Säckel gegriffen hätten; dennoch konnte Antonius, ohne zu lügen, sich rühmen, ebenso hoch taxiert zu haben wie Sacerdos, nur hatte der eine die Bauern durch diese Taxe entlastet, während der andre sie zu Grunde richtete. Wäre die Bedeutung des Getreides nicht jederzeit nach den allgemeinen Umständen und speciell nach den Marktpreisen (im Gegensatze zur rein quantitativen Masse) zu bestimmen, so wären deine Anderthalbscheffelspenden, lieber Hortensius, hier nicht so willkommen gewesen: bekanntlich ließest du der armen Bevölkerung Roms für den Kopf jenes an sich so geringe Quantum zukommen und erwiesest ihr damit doch einen großen Gefallen; die damalige Teuerung auf den Märkten hatte zur Folge, daß ein an sich geringfügiges Objekt unter den obwaltenden Umständen als etwas Großes galt. Wolltest du heute, bei dem jetzigen niedrigen Preisstande, an Roms Einwohnerschaft die gleiche Spende austeilen, man würde dich auslachen und du hättest dich mit deiner Wohlthat blamiert.

LXXXXIII. (216) Versuche also nicht, das Benehmen des Angeklagten mit dem des Sacerdos zu vergleichen; was sie thaten, war nicht dasselbe, denn die Verhältnisse und namentlich die Preise waren ganz verschieden. Eher magst du dich auf deinen einzigen passenden Gewährsmann berufen und sagen: was Antonius bei einem einzigen Besuche mit der kaum für einen Monat ausreichenden Lieferung vornahm, das wiederholte Verres drei Jahre lang; auf diese Weise verteidige die Unschuld des Angeklagten durch den Hinweis auf die That des Antonius. Denn über Sextus Peducaeus, diesen ebenso energischen wie wahrhaft uneigennützigen Mann, werdet ihr vermutlich schweigen. Kein Bauer hat sich jemals über ihn beklagt, keine Stimme hat sich bis auf den heutigen Tag erhoben, die seine Regierung nicht als die allergerechteste und segensreichste gepriesen hätte. Zwei Jahre lang hatte er die Provinz zu verwalten. Im ersten Jahre herrschte ein niedriger Preisstand, im zweiten eine große Teuerung: aber wie in den billigen Zeiten kein Bauer auch nur einen Groschen herzugeben brauchte, so war in den teuren keiner mit dem für das Getreide angesetzten Taxpreis unzufrieden. – »Aber durch die Teuerung wurden die Lebensmittel ergiebiger!« – Gewiß; daran war nichts Neues und nichts Anfechtbares. (217) Erst kürzlich hatten einmal in Makedonien die Getreidepreise eine außerordentliche Höhe erreicht, und wir erlebten es, daß ein Mann von wahrhaft altväterischer Charakterfestigkeit wie Gaius Sentius gar stattliche Summen nach Hause brachte, die ihm der Viktualienhandel eingebracht hatte. Ich habe also gar nichts gegen deine Geschäfte einzuwenden, vorausgesetzt nur, daß du deine Einnahmen in gesetzlicher Weise erzielest; dagegen erheb' ich Beschwerde über deine Rechtsvergehen, ich beschuldige dich der Unredlichkeit, und wegen unerlaubten Erwerbes ruf' ich dich vor den Richter.

Vielleicht will meine Gegenpartei beim Gerichtshofe die Vorstellung wachrufen, als ob die vorliegende Klage nicht eine, sondern mehrere Provinzen betreffe. Ein solcher Versuch erschreckt mich nicht; vielmehr werd' ich mich in diesem Fall als den Schützer sämtlicher Provinzen erklären. Denn ich erkläre ein für allemal, ohne Umschweife noch Einschränkung: wo dieser Fall auch vorgekommen sein mag, überall bedeutet er ein Verbrechen; und wer dies Verbrechen begangen hat, der verdient unter allen Umständen die schwerste Strafe. LXXXXIIII. (218) Ich bitt' euch, meine Herren! Sehet doch nur genauer zu und überleget euch einmal die Folgen. Viele Beamte haben die strafbare Handlung begangen, gegen den Willen der Gemeinden und der einzelnen Landwirte große Geldsummen unter dem Vorwand einer Lieferung für den Hausbedarf zu erheben; freilich kenne ich nur einen Fall, eben den des Verres, aber da meine Gegner deren viele zu wissen behaupten, so will ich ihnen dies zugeben (mehr freilich nicht). Dann ist also die Sache, die Vielheit, in der Gestalt des Verres vor euren Richterstuhl geführt. Was könnt ihr thun? Ihr habt über unrechtmäßigen Gelderwerb zu urteilen: wollt ihr eine solche Summe mit Gleichgültigkeit abthun? Zum Schutze der Bündner ward ein Gesetz gegeben: wollt ihr eure Ohren den Klagen der Bündner verschließen? (219) Aber gesetzt einmal, ich lass es euch hingehen; wenn euch das Vergangene nicht kümmert, meinetwegen laßt es vergangen sein. Aber wenn ihr nicht Aller Hoffnung auf die Zukunft ersticken und alle Provinzen für immer vernichten wollt, so nehmet euch in acht, daß ihr der betrügerischen Gewinnsucht, die bisher nur auf engen dunklen Gängen mühsam einherschlich, nicht durch euren Entscheid eine offene, helle und bequeme Straße bahnet. Denn wenn ihr »ja« sagt, d. h. wenn ihr durch euren Urteilsspruch zu erkennen gebt, daß jeder zum Gelderwerb durch jenes betrügerische Mittel berechtigt ist, dann wird dieses Mittel, dessen sich bisher nur der gemeinste Verbrecher bediente, in Zukunft natürlicherweise nur der größte Dummkopf unversucht lassen. Wer widerrechtliche Geldgeschäfte macht, ist ein Verbrecher; wer sich aber erlaubte, durch Richterspruch genehmigte Einnahmen entgehen zu lassen, der ist ein Dummkopf. Für die Geschichte der »Moral« sind solche Sätze unschätzbar, zumal Cicero (wie Cäsar) in seine Rede absichtlich nur sehr selten Sentenzen einflicht, die sich dann freilich um so schärfer und wirkungsvoller von der Umgebung abheben. (220) Sodann überleget euch einmal, meine Herren, welch' unbegrenzte Freiheit ihr den Geldgierigen für ihre Raubunternehmungen einräumet. Wenn der Mensch, der sich drei Denare für den Scheffel geben ließ, erst freigesprochen ist, dann wird ein anderer kommen und vier eintreiben, oder fünf, oder auch schließlich zehn oder zwanzig. Wie sollte man gegen ihn einschreiten? Wo ist die erste Sprosse in der Leiter des Verbrechens, auf der die Strenge des Gerichtes einsetzen und dem Räuber Widerstand leisten soll? Wie viele Denare sind zulässig, und welcher ist der erste unerlaubte? Bei welcher Nummer fängt man an, die Unbilligkeit und Schlechtigkeit des Taxationsverfahrens zu bemängeln? Denn, wohl zu merken, nicht die einzelne Geldsumme, sondern das ganze Taxationsverfahren würde ja durch euren Beifall als rechtlich anerkannt sein, und unmöglich könnt ihr dahin entscheiden, ein Taxpreis von drei Denaren sei erlaubt, einer von zehn aber nicht. Sobald einmal, statt der Rücksicht auf die Marktpreise und auf das Gedeihen der Landwirtschaft, einzig die Willkür des Statthalters als oberstes Prinzip herrscht, da giebt es kein Gesetz und kein Pflichtgefühl mehr, sondern die Einzelheiten des Verfahrens richten sich nur noch nach dem Grade der bei dem jeweiligen Beamten vorhandenen Gewinnsucht. LXXXXV. Darum müßt ihr es euch stets gegenwärtig halten: wenn ihr einmal mit eurem Urteilsspruch die Grenzen der Rechtlichkeit und Gesetzlichkeit überschreitet, so giebt es in Zukunft für die niedrige, schändliche Gewinnsucht auf dem bezeichneten Gebiete keine Schranken mehr.

(221) Nun sehet euch einmal an, wie viele Anforderungen an euch von meinen Gegnern zugleich gestellt werden. Ihr sollt einen Menschen freisprechen, der nach eigenem Geständnis bedeutende Geldsummen zum Schaden unserer Bündner auf betrügerische Weise an sich gebracht hat. Nicht genug damit; es giebt noch mehrere, die sich in derselben Weise vergangen haben: auch über sie, falls sie wirklich existieren, sollt ihr ein rettendes Urteil verkünden, damit ihr mit einem Spruche gleich recht viele Verbrecher vor der Welt entlastet. Aber auch dies ist noch nicht genug: ihr sollt für die Zukunft jedermann zu ähnlichen Versuchen autorisieren. Angenommen; doch noch immer sind sie nicht zufrieden. Ihr sollt auch gestatten, daß jeder das Getreide so hoch »taxiere« wie es ihm beliebt. Man erhält die Erlaubnis, und nun muß man schon ein recht blöder Thor sein, um den Taxpreis niedrig zu normieren. In der That, meine Herren, ihr seht es selber ein: wenn ihr dieses Taxierverfahren gut heißet, so giebt es fürderhin kein Maß noch Ziel für die ehrloseste Gewinnsucht und keine Strafe für den gemeinen Verbrecher. (222) Darum bedenke wohl, was du thust, Hortensius! Das Konsulat steht dir bevor, bereits bist du gewählt, und nach Ablauf deines Amtsjahres wird dir die Verwaltung einer Provinz zufallen; wenn du also jetzt über Getreidetaxationen sprichst, so müssen wir Hörer den Eindruck bekommen, als wolltest du nachher selber den Weg einschlagen, den der Angeklagte nach deiner Auffassung mit Recht beschritt. »Was dem Verres recht war,« so müssen wir uns sagen, »das soll dem Hortensius billig sein; darauf zielt seine ganze Verteidigungsrede ab.« Diesen Eindruck wirst du doch nicht hervorrufen wollen! Bekommt man wirklich diese Erlaubnis, dann, meine Herren, können wir gleich das ganze Erpressungsgesetz abschaffen, denn es würde kein Fall mehr vorkommen, wo jemand auf Grund dieses Gesetzes verurteilt werden dürfte. Denn so viel Geld, wie man gern einstecken möchte, kann man sich dann zum Gebrauche »für den Hausbedarf« auf dem Wege des Taxationsverfahrens liefern lassen.

LXXXXVI. (223) Nun führt aber Hortensius noch etwas im Schilde, das er in seinem Plaidoyer nicht so geradehin offen heraussagen, aber immerhin in einer Weise andeuten wird, daß ihr es aus seinen Worten herausfühlen könnt. Das ist der Appell an eure Rücksicht auf den Nutzen für den Senatorenstand. »Es muß doch allen zu statten kommen, die jetzt zu Gericht sitzen und sich mit der Hoffnung schmeicheln können, einmal ein mehr oder weniger hohes Amt in den Provinzen zu bekleiden!« In der That, eine schöne Idee hast du von unseren Richtern, wenn du meinst, sie werden fremde Sünden gut heißen, um später selbst recht ungehindert sündigen zu können! Also das ganze römische Volk, die Provinzen, die Bundesstaaten und das Ausland – sie alle sollen die Vorstellung bekommen, wenn die Richter dem Senatorenstand angehören, so ist den Verbrechern, die auf besagtem unrechtmäßigem Wege schier unendliche Gelder eingeheimst haben, in keiner Weise beizukommen! Wenn dem so ist, was können wir denn da jenem hohen Beamten entgegnen Gemeint ist natürlich wieder der Prätor Cotta. , der hier in der Reichshauptstadt täglich die Rednertribüne besteigt und versichert, der Staat könne nicht bestehen, wenn die Gerichte nicht wieder an den Ritterstand übertragen werden? (224) Der Mann gewinnt ja somit ein neues Agitationsmittel, er braucht nur zu sagen: »es giebt ein gewisses Mittel, viel Geld zu machen; dieses Mittel ist Gemeingut der Senatoren und ihrem Stande sozusagen offiziell überlassen; man kann auf diese Weise zu mächtigen Einnahmen gelangen, wenn man sich nur nicht geniert, den Bündnern unrecht zu thun; das darf man aber, denn gerichtlich ist nichts dagegen durchzubringen, so lange im Gerichtshofe lauter Senatoren sitzen; als die Gerichte noch dem Ritterstande gehörten, kam es niemals vor.« Wenn er derartige Reden führt, wer soll ihm entgegentreten? Wer wird euch so ergeben sein, wer euren Stand so sehr begünstigen, daß er sich bewogen fühlte, die Überweisung der Gerichte an den Ritterstand zu verwerfen?

LXXXXVII. Könnte mein Gegner doch gegen diesen Punkt meiner Anklage irgend etwas vorbringen! mag es auch falsch sein, wenn es nur menschenmöglich ist; in diesem Falle wäre nämlich euer Urteilsspruch mit viel geringerer Gefahr für euch selbst wie für die Provinzen verbunden. Würde der Angeklagte z. B. leugnen, daß er sich jenes Taxierverfahrens bediente, und würdet ihr ihm Glauben schenken, so würde man den Eindruck erhalten, daß ihr der Person glaubt, nicht aber die Sache billigt. Nun kann er aber absolut nicht leugnen; ganz Sicilien drängt auf ihn los; unter allen den zahlreichen Landleuten giebt es keinen einzigen, der nicht »für den Hausbedarf« des Statthalters hätte Geld hergeben müssen. – (225) Auch die andere Ausrede wäre mir willkommen, wenn er nämlich sagen könnte, die Sache gehe ihn unmittelbar gar nichts an, da die Verwaltung des Getreidewesens in der Hand seiner Kabinettschefs gelegen habe. Aber auch dieser Ausweg ist ihm abgeschnitten: seine eigenen Briefe an die Gemeinden betreffs der Zahlung von drei Denaren für den Scheffel werden hier vorgelesen. Wie kann er sich also noch verteidigen? Es bleibt ihm nur übrig zu sagen: »Ja, ich habe gethan, was du mir vorwirfst; ich habe mir unter dem angegebenen Vorwande massenhaft Geld geben lassen; aber mir war das erlaubt, und wenn ihr schlau seid, so wird es euch auch erlaubt sein.« Für die Provinzen bedeutet es schon eine Gefahr, wenn die Ungerechtigkeit des Statthalters gerichtlich sanktioniert wird, für den Senatorenstand aber bedeutet es ein Verhängnis, wenn das Volk sich sagen muß, daß gerade diejenigen, für die ein bestimmtes Gesetz allein in Betracht kommt, Das Erpressungsgesetz betraf nur Senatoren, denn nur aus ihrem Kreise wurden die Ämter besetzt, in denen man sich der unter das Gesetz fallenden strafbaren Handlungen schuldig machen konnte. es als Richter nicht gewissenhaft in Ehren halten. So lange Verres in Sicilien gebot, herrschte Maßlosigkeit nicht allein beim Ansatze der Taxpreise, sondern auch bei den Befehlen wegen der Quantität des Getreides, das nun durch Geld ersetzt werden sollte; denn er schrieb nicht etwa so viel aus wie ihm rechtlich zukam, sondern so viel wie ihm eben behagte. Mit Hilfe von Geschäftsakten und Gemeindezeugnissen werd' ich euch die Masse des für den Hausbedarf verlangten Kornes in genauen Zahlen angeben; ihr werdet finden, meine Herren, daß der Angeklagte sich von den Gemeinden fünfmal soviel für seinen Haushalt liefern ließ als ihm nach den Gesetzen erlaubt war. Damit ist der Gipfel der Schamlosigkeit erreicht; wenn er so viel mehr Getreide verlangte als ihm gesetzlich zukam und dann statt jeden Getreidescheffels auf dem Wege des Taxierverfahrens so viel Geld einzog, daß das Volk die Last nicht mehr ertragen konnte – damit sind wir an der Grenze des Denkbaren angelangt!

(226) Ihr habt, meine Herren, einen Überblick über das Schicksal des Getreidewesens erhalten. Mit zwingender Klarheit ergiebt sich für euch die Konsequenz, daß Sicilien, diese fruchtbarste und wichtigste Provinz, für das römische Reich verloren ist, wenn ihr sie nicht durch die Verurteilung des Angeklagten wieder erobert. Denn was bedeutet die Insel, wenn man ihr die Bodenwirtschaft wegnimmt und ihre Landbevölkerung ausrottet? Und sie wurde systematisch ausgerottet; es giebt kein Leid, keine Qual, kein Verhängnis, das der Prätor Verres nicht mit empörendster Verletzung von Recht und Gesetz über die Unglücklichen heraufbeschworen hätte. Den Zehnten sollten sie entrichten, und ihnen selber wurde kaum ein Zehntel ihrer Einkünfte belassen; Geld war man ihnen schuldig und zahlt' es nicht; für ihre Beisteuer zum Haushalte des Landvogtes hatte der Senat eine in jeder Hinsicht passende Taxe festgesetzt, Daß der Senat den Bauern für das Getreide, das sie zum Hausbedarf des Statthalters liefern mußten, überhaupt Geld gab, erwähnt Cicero möglichst selten und nur nebenher; offenbar wollte er bei dem flüchtigen Leser oder Hörer den Eindruck erwecken, als wäre auch dies eine der drückenden Lasten. und sie sahen sich zum Verkauf ihrer Ackergeräte gezwungen. LXXXXVIII. (227) Ich sagte schon vorher, meine Herren, selbst wenn ihr all dies Unheil wieder gut machen solltet, für die Landwirtschaft kommt es vielmehr auf allgemeine moralische Kräfte, wie Hoffnung und erfreuliche Eindrücke, als auf einzelne momentane Vorteile materieller Art an. Alljährlich wird mit großem Fleiß ein bestimmter Aufwand an Kraft und Mitteln in die Arbeit gesteckt; der Erfolg dagegen hängt von Zufällen und Unregelmäßigkeiten ab, bleibt daher stets ungewiß. Die Marktverhältnisse lassen keine hohen Kornpreise aufkommen, außer in den Jahren der Mißernte; gehen dagegen die Bodenerzeugnisse reichlich ein, so sind niedrige Verkaufspreise die Folge; der Bauer muß also entweder schlecht verkaufen, wenn nämlich auf den Feldern alles gut ging, oder er verkauft gut, dann war die Ernte mangelhaft. Überdies gehört es zum Wesen der Landwirtschaft, daß ihr Schicksal nicht von vernünftiger Berechnung und Arbeit, sondern von den launenhaftesten Elementen, von Wind und Wetter regiert wird. Wenn also vom Ertrage des Bodens ein Zehntel kraft des Gesetzes und nach altem Herkommen abgezogen, wenn dann ein zweites Zehntel mittels neuen Erlasses wegen des Wechsels der Marktpreise verlangt wird, wenn außerdem alljährlich Getreide für den Zwangskauf und schließlich noch weitere Quantitäten für den Haushalt der verschiedenen Reichsbeamten geliefert werden müssen, da könnt ihr euch wohl denken, wie der Überschuß aussehen mag, der dem Grundbesitzer oder Pächter vom Ertrage seiner Arbeit für den eigenen Gebrauch oder Verkauf bleibt. (228) Aber alles halten sie aus, weil sie lieber euch und dem römischen Reich als sich und ihrem Behagen mit ihrer Kraft, ihrer Arbeit, ihren Opfern dienen wollen; und da sollen sie auch noch diese neuen Lasten tragen, die unerhörten Erlasse und Machtbefehle eines Verres, die Tyrannei eines Apronius, die Gauner- und Räuberstreiche beliebiger Tempelsklaven! Da sollen sie Getreide für den Zwangskauf nicht gegen den gesetzlichen Barpreis, sondern umsonst hergeben, sollen selber noch schweres Geld auf den Tisch legen, sollen sich alle diese schweren materiellen Schäden zugleich mit den gröbsten moralischen Kränkungen gefallen lassen? – Nein, meine Herren, so etwas kann kein Mensch aushalten, und sie haben es denn auch nicht ausgehalten. Ihr wißt es jetzt: in ganz Sicilien ist die Landwirtschaft verkommen, die Felder liegen verödet, und von ihren Herren verlassen; unser Prozeß hier bezweckt denn auch nichts anderes, als daß unsere ältesten und treuesten Bundesgenossen, die Sicilianer, diese Pflüger und Pflanzer des römischen Reiches, durch eure gewissenhafte Strenge wie auf meinen thätigen Anlaß angeregt werden, in ihre Wohnsitze und auf ihre Felder zurückzukehren.


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