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Endlich 1803 gelang es Montmorin, durch Josephine und Fouché, die Befreiung des Prinzen zu erwirken, und man beschloß, daß er nach Ettenheim zu dem Herzog von Enghien gehen solle. Vorher ward er, um sich etwas zu erholen, in einem andern Asyl untergebracht. Dies habe sein Oheim Ludwig verraten, worauf sie hätten flüchten müssen. In der Gegend von Straßburg ward er wieder verhaftet, in die Citadelle, dann in einen völlig finstern Kerker in Vincennes gebracht. Hier schmachtete er bis gegen das Jahr 1809, wo er abermals durch Montmorin befreit und in Sicherheit gebracht wurde. Sein damaliger Kerkermeister, der später ins Ausland gegangen, soll dort, wie Herr Appert in der Schweiz erfahren, als er vor Gericht befragt wurde, wo er die Jahre 1804–1808 zugebracht, erklärt haben, er habe damals den Sohn Ludwigs XVI. bewacht. Auch der bekannte deutsche Flüchtling Stromeyer soll jenen Mann gekannt und dasselbe von ihm gehört haben. Gruau de la Barre, III, 279. Nach seiner abermaligen Befreiung fiel er in eine schwere Krankheit, während welcher die Polizei seine Spuren in Deutschland verfolgte. Endlich hergestellt, reiste er im Frühjahr 1809 mit Montmorin nach Frankfurt a. M. Er erfuhr von ihm, daß Josephine seine zeitherige Haft zugelassen habe, weil Napoleon ihr die Thronfolge ihres Sohnes Eugen in Aussicht gestellt, daß sie aber auf seine Befreiung gewirkt habe, sobald sie die Gewißheit erlangt, daß der Kaiser mit einer Scheidung umgehe. Sie nahmen nun die Richtung auf Böhmen und trafen, nach einer langen Reise, in einer im Elbthal gelegenen Stadt einen Mann, der sie zum Herzog von Braunschweig führte, von welchem sie Empfehlungsschreiben für Preußen erhielten. Nachdem sie in einem an der östreichischen Grenze gelegenen Städtchen »Semnicht« (Sebnitz?) gerastet, in Dresden aber keinen Einlaß gefunden hatten, gelangten sie auf einem großen Umweg nach Preußen und gerieten dort sogleich unter das Schillsche Corps. Bei diesem bleiben sie, bis sie Schill, in Gefahr, ereilt zu werden, unter einer Eskorte, die ein Graf von »Veptel oder Vetel« (Wedel?) führte, abreisen ließ. Sie wurden überfallen; Montmorin fiel; der Prinz ward verwundet, verlor das Bewußtsein und fand sich in einem Hospital wieder, von wo er, noch immer im Zustand der höchsten Erschöpfung, nach Wesel transportiert wurde. Hier ward er mit andern Gefangenen von den Scharen Braunschweigs und Schills zu den Galeeren verurteilt und langsam auf Toulon zu transportiert. Unterwegs fiel er in neue Krankheit und mußte in ein Hospital gebracht werden, wo er einen Schillschen Husaren, Friedrichs, fand. Mit diesem entfloh er, und beide fouragierten sich glücklich durch Frankreich durch bis nach Westfalen. Hier ward sein treuer Gefährte von Gendarmen verhaftet; er selbst, von einem mitleidigen Hirten unterstützt, entkam nach Sachsen und saß, allerdings in hilf- und ratloser Lage, in der Gegend von Wittenberg, an der Heerstraße auf einem Stein, der die Inschrift führte: Dr. Martin Luther. Hat es damals einen solchen in dortigen Gegenden an der Heerstraße gegeben? Es kam eine Extrapost, deren Inhaber ihn mitnahm. Erst jetzt untersuchte er, auf Anlaß des letztern, den Tornister jenes Friedrichs, und fand darin 1600 Franken in Gold. Sein jetziger Reisegefährte wollte von Weimar sein – was jedoch bei viel spätern Erkundigungen die dortigen Behörden nicht bestätigt haben – und nannte sich Karl Wilhelm Naundorff. In dessen Wagen und auf dessen Paß kam er nach Berlin.

Seine Absicht, in ein Regiment einzutreten, schlug fehl und er fing an, für Uhrmacher zu arbeiten. Jetzt machte ihm der Magistrat jene unausbleiblichen Schwierigkeiten, welche die moderne Civilisationsstufe bezeichnen, und er will sich nun auf den Rat einer Madame Sonnenfeld, Aus dieser wird wohl die angebliche Soldatenwitwe Harfert entstanden sein, von welcher die obenerwähnte Version der französischen Regierung spricht. (Vielleicht war sie auch die in der Trauurkunde S. 51, Anm., erwähnte erste Frau Naundorfs, die er später, als es so besser in seine Erzählung paßte, zu seiner Wirtschafterin machte. G.) an die ihn der in seinem ganzen Treiben rätselhafte, seitdem aber spurlos verschwundene Naundorff gewiesen hatte, und die nun bis an ihren Tod seine Wirtschaft besorgte, an den Polizeipräsidenten Le Coq gewendet haben. Er habe ihm Papiere als Beweisstück vorlegen können, die in den Kragen eines durch all diese Fährlichkeiten glücklich geretteten Überrockes eingenäht gewesen. Der Präsident erkannte die Handschrift Ludwigs XVI. und Marie Antoinettes. Das Schreiben der letztern nahm der Präsident mit, um es dem Fürsten Hardenberg Daß der Prätendent Herrn Le Coq 1810 den Minister Hardenberg Fürst nennen läßt, ist freilich ein Fehler, kann aber ein sehr verzeihlicher Gedächtnisfehler sein. Aber, wenn wir nicht irren, war Herr Le Coq 1810 oder 1811, wo diese Sachen vorgegangen sein müssen, noch nicht Polizeipräsident. (Nach einer Mitteilung des Königl. Polizeipräsidiums in Berlin hat Le Coq die Stelle eines Polizeipräsidenten vom 24. April 1812 bis Ende Dezember 1821 bekleidet. Naundorff ist, wie mir ebendaher mitgeteilt wird, am 16. September 1810 nach Berlin gekommen, also zu einer Zeit, in der Le Coq noch nicht Polizeipräsident war. G. vorzulegen, worauf der Prinz es nicht wieder zu sehen bekommen hat. Herr Le Coq riet ihm nun, da es in Berlin nicht möglich sei, ihm ohne Beibringung der nötigen Dokumente das Bürgerrecht zu verschaffen, sich in einer kleinen Stadt in der Nähe niederzulassen und den Namen zu behalten, auf den sein Paß laute. Er schickte ihm ein Patent als Uhrmacher auf diesen Namen, gab ihm auch Geld und empfahl ihm, wenn der Magistrat seines künftigen Aufenthaltsorts nach seinen Papieren fragen würde, nur zu erklären, daß sie bei ihm deponiert seien.

Er blieb nun unangefochten bis 1812 in Berlin, wo er nach Spandau übersiedelte, und dort in der That, auf ein bloßes Certifikat des Herrn Le Coq, was lediglich seine tadellose Aufführung bescheinigt, am 8. Dezember zum Bürger aufgenommen wurde. Das Certifikat, das übrigens von Le Coq in seiner amtlichen Eigenschaft als Polizeipräsident ausgestellt ist, lautet: »Dem Uhrmacher Carl Wilhelm Nauendorff wird hierdurch das Zeugniß ertheilt, daß er während seines hiesigen Aufenthalts stets als ein ruhiger und ordentlicher Einwohner sich betragen hat, auch sonst in Ansehung seiner keine nachtheiligen Anzeigen hier vorhanden sind. Berlin den 2. November 1812 König!. Staatsrath und Polizeipräsident von Berlin gez. Le Coq. Die nähern Umstände und Aktenstücke darüber, wenn sie echt sind, sind in der That kurios. Vgl. dieselben bei Gruau de la Barre, II, 125. Der Spandauer Magistrat schreibt ihn übrigens Nauendorff. Er befand sich in Spandau in günstigen Verhältnissen, nährte sich gut und wurde von dem Bürgermeister Kattfus und andern distinguierten Personen ausgezeichnet. Näheres bei Gruau de la Barre a. a. O., II, 175 fg. Bei den politischen Wendungen erwachten seine Hoffnungen wieder; er schrieb an Le Coq und Hardenberg, erhielt aber keine Antwort. Nach der Eroberung von Spandau Die französische Garnison von Spandau ergab sich 27. April 1813 an die Preußen und Russen. G. schrieb er an den König von Preußen, die Kaiser von Rußland und Östreich und abermals an Hardenberg und Le Coq; immer fruchtlos. Jene Souveräne sollen schon 1809 und 1811, teils durch Montmorin, teils durch Thor de la Sonde von seiner Existenz unterrichtet worden sein. Im Jahre 1815 kam ein französischer Offizier, Namens Marsin oder Marassin, um den sich Naundorff schon 1812 Verdienste erworben, aus der russischen Gefangenschaft zurück durch Spandau, suchte ihn auf, ward von ihm gepflegt und widmete sich, als er ihm sein Geheimnis anvertraut, seiner Sache. Er beschloß nun, diesen nach Frankreich vorauszuschicken, und gab ihm Geld und Papiere mit, unterrichtete aber zugleich die Herzogin von Angoulême Die Herzogin von Angoulême, Marie Therese Charlotte, geb. 19. Dez. 1778 war die älteste Tochter Ludwigs XVI. und also angeblich die nächste noch lebende Verwandte des Pseudodauphins. Sie war mit ihren Eltern und ihrem Bruder im August 1792 in den Temple gebracht und dort bis zum 25. Dez. 1795 gefangen gehalten worden, worauf sie gegen mehrere gefangene republikanische Deputierte ausgewechselt wurde. 10. Juni 1799 wurde sie mit ihrem Vetter, dem Herzog von Angoulême, dem Sohn des Grafen von Artois, des späteren Karl X. vermählt. Sie starb 19. Okt. 1851 in Frohsdorf in Östreich. Ihren angeblichen Bruder hat die Herzogin niemals anerkannt; sie war vielmehr überzeugt von dem Tode des wahren Dauphins. Ein »Mémoire écrit par Marie-Thérèse-Charlotte de France sur la captivité des princes et princesses, ses parents depuis le 10 août 1792 jusqu'à la mort de son frère, arrivée le 9 juin 1795« erschien 1893 bei Plon, Nourrit & Co. in Paris in neuer Auflage. G. von der bevorstehenden Ankunft seines Emissars. Dieser Marassin verschwand aber. Er soll in Rouen verhaftet und dann, nachdem ihm ein gewisser Mathurin Bruneau, eine Kreatur der Polizei, substituiert worden, beseitigt worden sein. Im Jahre 1818 schrieb der Prätendent an seine (prätendierten) Oheime Ludwig XVIII. und der Graf von Artois, der spätere Karl X. Die Herzoge von Angoulême und von Berry waren die Söhne Karls X. G. und an den Herzog von Berry und erbot sich, auf die Krone zu Gunsten seiner Oheime und der Herzoge von Angoulême und von Berry, sowie ihrer Nachkommen, auf den Fall zu verzichten, daß bei dem Tod des letzten der genannten Prinzen ihr ältester Nachkomme 25 Jahre alt sei. Im Gegenfall behielt er sich die Ausübung der höchsten Gewalt bis zu dem Tag vor, wo der Repräsentant des Herzogs von Berry sein fünfundzwanzigstes Jahr erfüllt haben würde. Alles blieb ohne Antwort.

Im Jahre 1818 starb seine treue Sonnenfeld, und er beschloß nun, jeder höhern Laufbahn zu entsagen und sich bürgerlich zu verheiraten, schrieb aber doch vorher, abermals fruchtlos, der Herzogin von Angoulême, seiner prätendierten Schwester, von dieser Absicht, und da seine Familie nichts von sich hören ließ, so heiratete er am 19. November ein braves, junges, armes Bürgermädchen, Johanna Eunert. Von Beibringung eines Geburtsscheines will er dispensiert worden sein. Ob das in der That der Fall gewesen ist, geht aus der Trauurkunde des Spandauer Kirchenbuches (vgl. S. 51, Anm.) nicht hervor. Als er Vater wurde, erwachte in ihm der Gedanke an seine Abstammung mit neuer Kraft, und er schrieb 1819 an die Herzogin von Angoulême, 1820 auch an den Herzog von Berry. Nur von letzterm will er eine anerkennende Antwort empfangen haben. Aber wo ist dieses wichtige Schreiben? Hardenberg ließ ihn nochmals ohne Antwort.

Um diese Zeit entschloß er sich, weil eine städtische, an die Bürgermeisterwahl eines Herrn Daberkow geknüpfte Wirre, an der er teilgenommen, nicht nach seinen Wünschen abgelaufen – er nimmt an, daß Daberkow deshalb nicht bestätigt worden, weil er ihn vor der Verfolgung, welche jetzt gegen ihn beschlossen worden, beschützt haben würde – nach Brandenburg überzusiedeln, wo er 1822 Bürger wurde.

Nun beginnen seine neuen Drangsale, deren Grund er in seinen erneuerten und fortgesetzten Anliegen an die in Frankreich regierende Familie sucht, so unwahrscheinlich auch die kleinen und niedrigen Intriguen und gemeinen Verbrechen sind, die dazu nötig gewesen wären. Er kauft ein Haus, wird aber sogleich in einen frivolen Prozeß darüber verwickelt, der ihn an Preußen fesselt, der lange hinausgezogen wird, und den er erst gewinnt, wie er aus andern Ursachen in Haft gekommen. Er wohnt anfangs bei dem ehemaligen Postmeister Schernebeck; dieser wird bestohlen und der Verdacht auf Naundorff gelenkt, dem es gelingt, die Thäterin in der Tochter des Bestohlenen zu entdecken. Es wird ein Mordversuch auf diesen Schernebeck gemacht, der inzwischen ausgezogene Naundorff abermals verdächtigt, und wieder ist die Tochter die Thäterin. Er selbst erleidet durch einen Uhrendiebstahl großen Schaden. Dann brennt in seiner Nachbarschaft des Nachts das Theater ab; er steigt in der Angst mit den Seinigen heraus, und als er in seine Wohnung zurückkehrt, ist sie aller wertvollen Sachen beraubt. Er wird auch dieser Brandstiftung bezichtigt, ohne daß sich etwas auf ihn bringen ließ. Hier werden der Justizrat Vogt und der Referendar Caproni als Personen genannt, die sich seiner Unschuld angenommen. Da werden ein paar Personen, Mit Namen: Engel und Sydow. welche falsches Geld ausgegeben, zur Untersuchung gezogen, und der eine davon giebt Naundorff als den Verfertiger desselben an, während, nach der Versicherung Naundorffs, aller Wahrscheinlichkeit nach der Vater des einen Angeklagten, der schon 1805 in dergleichen Sachen bestraft worden, der Schuldige gewesen. Er wird verhaftet und die Untersuchung, wie Naundorff behauptet, durch einen Justizrat Schulz, mit großer Härte und Parteilichkeit geführt. Das Nähere vgl. bei Gruau de la Barre, II, 338–381. Es scheint gewiß, daß bei dieser Untersuchung über seine eigentliche Herkunft nichts auszumitteln gewesen ist. Nach der strengsten Untersuchung hat man doch keine hinreichenden Gründe gefunden, ihn in der Hauptsache zu verurteilen, hat ihn aber, weil er sich während der Untersuchung als »frecher Lügner« gezeigt, indem er sich für einen geborenen Prinzen ausgegeben und darauf hingedeutet habe, daß er zu den Bourbonen gehöre, in das Korrektionshaus gewiesen. Hier zieht er die Aufmerksamkeit eines Barons von Seckendorff, der die Oberaufsicht über die Anstalt hatte, auf sich und gewinnt dessen Teilnahme, die sich ihm auch weiterhin bewährt hatte. Unter anderm werden bei Gruau de la Barre Briefe desselben (von 1836) an seine Schwester, die Frau von Weissenbach in Dresden, mitgeteilt, worin er dieselbe angeht, durch Vermittelung der Frau von Weissenbach auf Frauenhain, einer geborenen Prinzessin von Polignae und Freundin der Herzogin von Angoulême, eine Annäherung seines Klienten an letztere anzubahnen. Dieser verschafft ihm einen Nachlaß an seiner Detentionszeit, und er wird 1828 entlassen, wobei ihm aber aufgelegt wird, Brandenburg und die Nähe Berlins zu meiden. Sein kleiner Wohlstand ist inzwischen vollends zu Grunde gegangen, seine Familie im tiefsten Elend. Ein Unterkommen zu Gassen, was ihm Seckendorff vermittelt, schlägt fehl, und er wendet sich nach Krossen. Hier gewinnt er mühselig kaum den notdürftigsten Unterhalt. Da nimmt sich der Syndikus und Justizkommissar Petzold seiner an und geht sehr bald und gänzlich in seine Sache ein, schreibt für ihn an Fürsten und Gesandte, betreibt eine Revision seiner Untersuchung, läßt sich durch die persönlichen Bedrohungen eines Prinzen Carolath nicht irre machen und scheint in der That von der Unschuld und dem Rechte seines Klienten völlig durchdrungen gewesen zu sein. Aber dieser Gönner stirbt 1832, nachdem er nach dem Genuß einer Tasse Bouillon von Kolik und Erbrechen befallen worden. In seine Geschäfte tritt einstweilen Herr Lauriscus, der schon zeither bei ihm gearbeitet, ein und verspricht, die ihm ganz genau bekannten Angelegenheiten Naundorffs fortzuführen; aber vier Wochen später stirbt auch dieser plötzlich; die Papiere werden mit Beschlag belegt, und der Prinz hat nichts davon zurückerhalten können. Auch das sind Punkte, die noch zu ermittteln sein müssen. Er ist nun in gänzlicher Verlassenheit, und da er zudem eine anonyme Warnung erhält, daß man damit umgehe, ihn auf eine Festung zu schaffen, so entschließt er sich gegen Ende des Juli 1832, nach Frankreich zu gehen.

Fast ohne Mittel gelangt er nach Dresden. Er sucht hier eine Audienz bei der königlichen Familie, erhält aber die polizeiliche Weisung, Sachsen zu verlassen. Den Grund sucht er in Intriguen des Pater Kunitz, gesteht aber selbst, daß sein Paß nur auf Berlin gelautet. Ein Mann, den er zufällig kennen gelernt, verschafft ihm durch List einen Paß vom französischen Gesandten. Die Wohlthätigkeit eines Freiberger Geistlichen, Er nennt ihn Kishauer und sagt von ihm, daß der Sohn desselben Uhrmacher gewesen sei. Einen Geistlichen dieses Namens hat es damals nicht in Freiberg gegeben, wohl aber einen Prediger Kies, dessen Sohn in der That Uhrmacher ist. den er ebenso zufällig auf der Reise kennen gelernt hatte, giebt ihm die nötigsten Geldmittel zur weitern Reise, die ihn dann, meist in Gesellschaft polnischer Flüchtlinge und unter mancherlei Abenteuern, Unfällen, angeblichen Verfolgungen und wundersamen Rettungen, Gänzlich entblößt und erschöpft kommt er eine Tagreise von Heilbronn in ein Haus, wo ein todkranker Mann liegt, den der Arzt aufgegeben. Er tröstet die verzweifelte Frau, bringt den Kranken durch bloßes Streichen wieder zu sich, und als der Arzt am andern Tag fragen will, ob der Kranke tot sei, findet er ihn mit seinem Retter bei Tische sitzen! (Wahrscheinlich wollte sich Naundorff durch diese Geschichte als König von Frankreich legitimieren, da diese der Sage nach durch bloßes Handauflegen Krankheiten zu heilen vermochten. G.) endlich nach Frankreich bringt. Man erfährt jetzt und nur dunkel, daß ihn bereits Verbindungen erwarteten, und daß ihm namentlich ein Rendezvous mit der Herzogin von Berry zugedacht war, die sich damals in der Bretagne befand. Indes alles schlug fehl, und er fand für gut, zuerst in die Schweiz zu gehen, von wo er dann, unter anderm Namen, am 26. Mai 1833 in Paris anlangte. Hier lebte er anfangs in gänzlicher Verlassenheit und Dürftigkeit, aus der ihn zuerst die Schwägerin eines Herrn Albouys zog, der auf Zeitungsnachrichten hin bereits mit dem Syndikus Petzold korrespondiert hatte. Durch diese wurde er einer Madame de Rambaud, die von der Geburt des Prinzen an bis zum 10. August 1792 um ihn gewesen war, sowie dem Herrn und der Frau Marco de St.-Hilaire, die ihn gleichfalls als Kind gekannt hatten, zugeführt. Die erstere soll anfangs ungläubig gewesen, auf den Anblick einiger Kennzeichen aber, von denen nur sie wußte, und auf die Antworten, die ihr der Prinz auf geschickt gestellte Fragen gegeben, zur Überzeugung und feurigsten Anhänglichkeit übergegangen sein. Auch die St.-Hilaires hätten erst vorsichtig geprüft, bevor sie sich ergeben. Auf der Gegenseite wird freilich versichert, die ganze Sache sei eine bloße Intrigue einer eben aus den angesehensten angeblichen Anhängern des Prätendenten bestehenden kleinen Legitimistenkoterie gewesen, die den Naundorff, der entweder Betrüger oder mit einer fixen Idee behaftet gewesen, bloß als Werkzeug benutzt hätte. Wir können nun nicht auf alle die Einzelheiten eingehen, die sich auf die Personen beziehen, welche nach und nach in ihm den Sohn des königlichen Märtyrers erkannten. Bei Gruau de la Barre kommen mancherlei, zum Teil vor Notar und Zeugen, auf dem Sterbebett abgelegte Aussagen über einzelnes vor, die, wenn sie als echt erwiesen würden, freilich sehr wichtig sein würden. Einige Jugendbekannte, die seitdem an das Interesse anderer Gewalten geknüpft worden, wichen ihm dagegen aus, und diejenige Legitimistenpartei, welche, bewußt oder unbewußt, die Legitimität nur als politisches Mittel für ihre eigenen Interessen schätzte, wollte nichts von ihm wissen. Unter denen, die ihn anerkannten, heben wir noch besonders den Herrn von Bremont hervor, welcher von 1788 bis zum 10. August 1792 Privatsekretär Ludwigs XVI. gewesen war, und dessen gerichtliche Vernehmung vorliegt; Gruau de la Barre, III, 671-695. ferner den Herrn de Joly, einen der letzten Minister Ludwigs XVI.; endlich jenen alten Maurer des Tempels, Joseph Paulin, welcher notorisch bei den Bemühungen zu Gunsten der königlichen Familie sehr beteiligt gewesen, und dessen Zeugnis einige wichtige Umstände aus der Rettungsgeschichte bestätigt haben soll. Manche mögen sich freilich auch aus eigennützigen Beweggründen an ihn gedrängt haben, und die Nichtbefriedigung derselben wird als der Grund des Abfalls einzelner bezeichnet. Gruau de la Barre, III, 955. Die Herren werden freilich sagen, sie hätten sich überzeugt, daß sie in ihrem Glauben an die Echtheit des Prätendenten getäuscht gewesen, und hätten sich deshalb zurückgezogen.

Vielfach bemühten sich der Prätendent und seine Anhänger, die Herzogin von Angoulême für ihn zu gewinnen. Wenn man annimmt, was aber von der Seite des Prätendenten in Abrede gestellt wird, daß sie ihn wirklich für einen Betrüger hielt, so müssen ihr seine unausgesetzten Anliegen allerdings sehr lästig gewesen sein, und kann man die unmutige Art, mit der sie alles zurückwies, wohl begreifen. Wenn es aber wahr wäre, daß von ihrer Seite aus, zur Prüfung der Eröffnungen, die er sich vorbehalten hatte, ihr persönlich zu machen, eine Konferenz zu Prag vorgeschlagen ward, während er Dresden vorzog, so muß man wohl fragen, warum sie nicht auf letzteres einging. Sie hatte in Dresden nichts zu riskieren, wohl aber er in Prag. Sie war auch 1834 in Dresden, verließ es aber plötzlich, als sie erfuhr, daß der Prätendent auch dahin kommen werde.

Die Familie des Prinzen kam in bessere Lage, seit er Anhänger gefunden. Eine Nichte der Frau von Rambaud, die Baronesse de Genérés, entschloß sich 1834, selbst nach Krossen zu gehen, um sich der Pflege und Erziehung seiner Kinder zu widmen. Im April dieses Jahres führte sie die Familie nach Dresden, wo sie mehrere Jahre unangefochten lebten und angeblich schon durch ihre bourbonischen Züge Bei einer Tochter soll auch eine Ähnlichkeit mit Marie Antoinette hervorgetreten sein. die Teilnahme mancher Personen gewannen. Namentlich interessierte sich der Karlsbader Arzt de Caro sehr für sie und ihre Sache. Auch werden die Generale von Gablenz und von Leyser, der Kammerherr von Schorlemer, ein Herr von Lengerke als Gläubige genannt; ja der letztere versichert sogar, daß Herr von Lindenau un vrai croyant sei. Solche Einflüsse mögen es vermittelt haben, daß ein Sohn auf die Militärakademie aufgenommen wurde. Die sächsische Regierung soll auch französische Reklamationen abgewiesen haben. Den 1837 eintreffenden preußischen Reklamationen konnte sie freilich nicht so völlig ausweichen, so wenig man absehen kann, auf welchen Grund hin Preußen diese Frau und ihre Kinder als seine Unterthanen hätte reklamieren können, zumal es 1836 den Vater (in der Schweiz) verleugnet gehabt haben soll. Die sächsische Regierung lieferte sie auch nicht aus, sondern begnügte sich, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu verwehren, überließ aber – wenn die Worte des von Dr. Meerbach (Merbach) unterzeichneten ministeriellen Erlasses richtig wiedergegeben sind – »à I'épouse et aux enfants de Louis-Charles, duc de Normandie se nommant Naundorff, horloger de Crossen,« Wahrscheinlich hat es im Deutschen umgekehrt geheißen: der Frau und den Kindern des sich Louis Charles, Herzog von der Normandie nennenden Uhrmachers von Crossen, und schon das wäre viel gewesen. ihren weitern Aufenthalt zu nehmen, wo sie wollten. Sie gingen in die Schweiz und später zu ihrem Gatten und Vater nach England.

Dieser soll schon während seines Pariser Aufenthalts mancherlei Attentaten ausgesetzt gewesen sein, über welche viel Näheres, aber nichts Entscheidendes oder sonderlich Interessantes vorliegt. Außerdem hatte er viel mit Prozessen zu thun, wobei allerdings zu bemerken, daß die französische Regierung, nachdem sie gegen alle andern Prätendenten sofort mit Klagen auf Betrug eingeschritten, gegen diesen Prätendenten, ungeachtet er sich selbst an die Kammern wendete und ein eigenes Journal für seine Sache unternahm, im rechtlichen Wege nichts that, allen seinen Bemühungen, die Sache vor Gericht zu bringen, vielmehr auswich, und als endlich ein Prozeß durchaus nicht mehr zu umgehen war, ihn 1836 polizeilich aus dem Lande schaffte und den Rechtsstreit durch eine Art Kabinettsjustiz beseitigte. Erst dann begann man einen Prozeß gegen seine Anhänger, der im Sande verlief. Von einer Klage, die der Redakteur seines Journals vor dem Zuchtpolizeigericht gegen ihn erhoben, war er völlig freigesprochen worden. In London war er wieder Attentaten ausgesetzt, Seine Gegner stellten damals in den Zeitungen diese Attentate als selbstangestellte dar. Mit den nähern Umständen, wie sie bei Gruau de la Barre angegeben werden, stimmt das freilich nicht.fand keine sehr einflußreichen Gönner und geriet nach und nach in mancherlei Geldbedrängnis, zumal er jetzt einen seinen Verbindungen angemessenen Hausstand führte und viel Geld auf mechanische Experimente verwendete. Er wollte namentlich ein Geschütz erfinden, welches alle Kriege unmöglich machen sollte, weil es keinen Widerstand zuließ. Zuletzt ließ er sich in Delft nieder, wo er am 10. August Merkwürdig allerdings, daß auch der Tag seines Todes ein für die Familie, der er angehören wollte, ominöser war. Man denke an den 10. August 1792, wo die Entthronung Ludwigs XVI. dekretiert wurde. 1845 starb. In der Totenliste ist er nach dem Stande eingetragen worden, den er in Anspruch nahm. Er hinterließ zwei Söhne und zwei Töchter. Sein Äußeres trug, nach einem in Stahlstich vorhandenen Porträt zu schließen, den bourbonischen Stempel. Über die sonstigen Kennzeichen, die er an seinem Körper gehabt haben soll, bringt Gruau de la Barre vielerlei bei. Sein Charakter wird sehr gerühmt, und jedenfalls erscheint er ungemein wohlthätig und dienstfertig gewesen zu sein. In betreff seiner geistigen Begabung können wir den Lobreden seiner.Anhänger nicht völlig beistimmen, haben jedenfalls keine Äußerung von ihm gefunden, welche über eine wohlmeinende Mediokrität und jene stereotypen Dinge hinausginge, die man in dem alten Frankreich dem »guten Menschen und Könige« in den Mund zu legen pflegte. Seine Haltung war die längste Zeit – wenn wir nicht von der Voraussetzung des Betrugs ausgehen – anspruchslos; sie war würdig, einfach und maßvoll. Nur zuletzt, wie alles mehr und mehr fehlschlägt, wird er abenteuerlicher, und es ist uns aufgefallen, daß er erst spät mit Geschichten von großen Geldsummen, die für ihn niedergelegt worden sein sollen, ihm aber vorenthalten würden, herausrückt, Gruau de la Barre, III, 432. wovon anfangs gar keine Rede gewesen. Doch könnte es sein, daß er erst spät, etwa durch Bremont, davon Kunde erhalten. Die Neigung zu mechanischen Erfindungen kommt dagegen schon früher vor. Gruau de la Barre, II, 336.

Keinerlei Gewicht legen wir auf seine Angaben über allerlei Geheimnisse der französischen Geschichte, von deren Vorgängen er einen großen Teil auf sich bezieht und um sich gruppiert. Viele von den hierher gehörigen Dingen sind so unwahrscheinlich, daß er und seine Sachwalter durch ihre Anführung seiner Sache sicher mehr Schaden als Nutzen gebracht haben. Indes alle diese Angaben sind so, daß sie wahr sein könnten, ohne zu beweisen, gerade Naundorff sei Ludwig XVII. gewesen, und daß er das sein könnte, wenn auch jenes alles bloß in seiner oder seiner Sachwalter Einbildung beruhte. Wir erwähnen sie daher nur als Kuriosa. Die ganze französische Revolution wird in der Hauptsache teils den Ränken der Engländer, teils Ludwig XVIII. zur Last gelegt. Dieser verrät und hintertreibt alle Pläne zu Gunsten der königlichen Familie; ihm ist kein Mittel zu schlecht, um das Ziel seines Ehrgeizes anzubahnen; er steht mit Robespierre, mit Barras, mit Napoleon in stetem Verkehr, sie täuschend und von ihnen getäuscht, aber stets gegen seinen Bruder und Neffen wirkend. Er bewirkt die Vermählung der Schwester des Prinzen mit dem Herzog von Angoulême, um ihr Interesse von dem ihres Bruders zu trennen. Um des Prinzen willen und meist durch die Intriguen seines Oheims erfolgt, wie teils offen behauptet, teils wenigstens zur Vermutung gestellt wird, das Gemetzel von Quiberon, der Tod Hoches und Frottés, die Erdrosselung Pichegrus, die Erschießung des Herzogs von Enghien, der Tod der Kaiserin Josephine, ja sogar die Ermordung des Herzogs von Berry. Auch für Mirabeaus Tod läßt man Ludwig XVIII. als den geheimen Anstifter merken. Ebenso hat niemand anders als er die Flucht des Königs vereitelt. Er hat Robespierre gestürzt, mit welchem er lange im engsten Verkehr gestanden, sobald er erkannte, daß dieser sich selbst auf den Thron schwingen und sich mit der Prinzessin Marie Therese verbinden wolle. Die Prinzessin Elisabeth fiel, weil sie ihrem Bruder versprochen hatte, seinem Sohne dereinst alle Greuel des Grafen von der Provence zu offenbaren. Malesherbes' ehrwürdiges Haupt sank unter dem Mordbeil, weil ihm das geheime Kodizill des Königs vertraut worden. Durch einen untergeschobenen Brief Ludwigs XVI. bewirkte dessen Bruder den Rückzug der Preußen. Daß Napoleons Schiff ihn mitten durch die englischen Geschwader glücklich aus Ägypten zurückbrachte, hat nicht sein Glücksstern, sondern der Einfluß Ludwigs XVIII. bewirkt, der in ihm einen Mont zu finden glaubte. Übrigens ist auch anderwärts behauptet worden, daß die Engländer dabei durch die Finger gesehen hätten. In vielen Memoiren wird einer geheimnisvollen Mordscene zu Vitry aus dem Jahre 1795 gedacht, wo eine Bande in das Haus eines Herrn v. Petitvall einbrach, alle Personen, die ihr begegneten, ermordete, es aber dabei nur auf Papiere abgesehen zu haben schien und von der Justiz ignoriert wurde. Auch das soll mit der Flucht des Dauphin zusammenhängen. Cambacérès dagegen hielt sich bei Napoleon und Ludwig XVIII., weil er dasselbe Geheimnis besaß, aber es als Schutzwaffe zu gebrauchen wußte. Ebenso Fouché, Talleyrand. Selbst die berufene Fualdesgeschichte hat keinen andern Schlüssel, und das rätselhafte Benehmen der Madame Manson wird durch nichts anderes erklärt als durch dieses Geheimnis. Duroc und Fouché waren die Gehilfen Josephinens bei der zweimaligen Befreiung Ludwigs XVII. aus der Gewalt Napoleons gewesen, und Papiere, welche dieses Staatsgeheimnis enthielten, waren der unbestechlichen Rechtlichkeit des Herrn Fualdes vertraut; diese Papiere wollte die Regierung haben, hat sie aber, wie es scheinen will, doch nicht erlangt. Ebenfalls mit Ludwig XVII. hängt die geheimnisvolle Unterredung des prophetischen Bauers Martin mit Ludwig XVIII. (1816) zusammen. Dies alles findet sich in ausführlicher Darstellung erzählt und verfochten in jenem von uns vielfach angeführten Werke des Herrn Gruau de la Barre, einem Werke, was an sich schon, in seinem Umfange, Beinahe 2300 Großoktavseiten. seiner Ausstattung und als erst nach dem Tode des arm verstorbenen Helden desselben, schwerlich im Wege buchhändlerischer Spekulation erschienen, zu den Rätseln dieser rätselhaften Geschichte gehört. Dasselbe enthält auch eine Menge von uns nicht erwähnter Briefe, Aussagen, Aktenstücke, Angaben, welche, wenn man auf ihre Echtheit bauen könnte, jedenfalls erweisen würden, daß Ludwig XVII. nicht im Tempel gestorben, teilweise auch, daß es mindestens höchst wahrscheinlich sei, Naundorff sei Ludwig XVII. gewesen. Aber wer bürgt für die Echtheit? Und doch zu welchem Zweck sollte in so hoffnungsloser Sache und nach dem Tode des Prätendenten, dessen Kinder noch weit weniger Aussicht haben dürften als er, das alles geschmiedet worden sein? Im übrigen giebt es noch manche Personen in Europa, welche imstande sein müßten die Hauptfragen, um die es sich in der Sache handelt, mit Bestimmtheit zu beantworten. Man sollte denken, es seien jetzt gar manche Rücksichten weggefallen, welche früher zum Schweigen banden, und so wenig die Sache unter den gegenwärtigen Umständen praktische Bedeutung hat, so wäre es doch im Interesse der geschichtlichen Wahrheit zu wünschen, daß nachgeforscht und das Gefundene veröffentlicht würde. Mit jedem Jahre wird die Nachforschung natürlich schwieriger. Übrigens müßte sich, wenn die Angaben des Buches wahr sind, in den geheimen Archiven Englands, des Kirchenstaats, Rußlands, Östreichs, Preußens, viel Auskunft über das Verhältnis finden. Es handelt sich auch nicht bloß um jenen Naundorff und seine Ansprüche. Auch wenn er ein Betrüger oder partiell Wahnsinniger war, folgt noch nicht, daß alles von ihm und seinen Anhängern Beigebrachte rein erlogen und wertlos sei. Er konnte eben dadurch, daß ihm Kunde von manchen geheimen Beziehungen geworden, zu seinem Betrug oder seinem Wahn gebracht worden sein. Die Personen, die ihn zum Werkzeug brauchten, konnten in solche Geheimnisse eingeweiht sein, und auch wenn die Hauptsache falsch war, konnte doch in dem zu ihrer Unterstützung Beigebrachten viel Wahres sein. Die Schrift des Herrn Gruau de la Barre dient übrigens auch als eine Art Kommentar zu einer ganzen Reihe apokrypher oder suspekter Memoiren, von denen jener Herr behauptet, daß ihre Verfasser etwas von der Wahrheit gewußt hätten, aber nicht die ganze Wahrheit besaßen, oder sie nicht sagen wollten, und für deren scheinbare Widersprüche, Halbheiten, Unwahrscheinlichkeiten allerdings manche Erklärung gefunden wäre, wenn wir uns seinem Leitfaden ohne Skrupel vertrauen könnten.

Viel beschäftigt er sich auch mit den Konkurrenten seines Helden. Wir wollen erst kürzlich angeben, was über diese die zeither verbreitete Meinung aussagt, und dann die Version mitteilen, die der Prätendent oder Gruau de la Barre davon beibringt. Zuerst kommt ein Jean Marie Hervagault vor, welcher der Sohn eines Schneiders zu Basse-Los gewesen und daselbst am 20. September 1781 geboren sein soll. Im Jahre 1796 seinen Eltern entlaufen, gab er sich für den Sohn irgend einer vornehmen Familie, bald dieser, bald jener, und zuletzt für Ludwig XVII. aus, fand bei dem legitimistischen Provinzialadel willigen Glauben und beste Aufnahme, ward zwar wiederholt als Landstreicher verhaftet, jedoch auf Reklamation seines Vaters wieder entlassen, zuletzt aber 1802 zu Rheims als Betrüger zu vierjähriger Haft verurteilt. Politischen Plänen blieb er fremd. Doch ließ ihn Napoleon nach Bicêtre setzen, wo er 1812 gestorben sein soll. – Mathurin Bruneau soll 1784 zu Vezins geboren sein, der Sohn eines Holzschuhmachers. Er entfloh 1795, trieb sich umher, ward 1803 als Vagabund verhaftet, ging zur Schiffsartillerie und desertierte nach Amerika. Von da kam er erst 1816 zurück und zwar mit einem Passe, der ihn als Charles de Navarre bezeichnete. Er gab sich nun für Ludwig XVII. aus und spielte diese Rolle auch vor Gericht und im Gefängnis fort, fand auch Anhang und Beistand. Im Jahre 1818 verurteilte ihn das Zuchtpolizeigericht von Rouen zu siebenjähriger Einsperrung, die er seit 1821 auf dem Fort Mont-St.-Michel verbüßte. Später ward er entlassen und soll zu einem Handwerk zurückgekehrt sein. – Die vornehmste Haltung bewahrte Henri Ethelbert Louis Hektor Hebert, aus der Gegend von Rouen, nach Angabe der Polizei früher auf der Präfektur in Rouen angestellt, dann Inhaber einer Glasfabrik zu Lesuire. Er selbst nannte sich Ludwig Hektor Alfred Baron von Richemont, Herzog von der Normandie, und richtete 1828 und 1829 Bittschriften an die Kammern, worin er Anerkennung seiner Titel und Rechte verlangte. Seiner Erzählung nach wäre er von Kleber erzogen worden und dessen Adjutant gewesen, nach 1808 nach Amerika gegangen, 1814 zurückgekehrt und von Ludwig XVIII. gut aufgenommen, von der Herzogin von Angoulême aber abgewiesen und im Östreichischen 1812 verhaftet worden, wo er mit Silvio Pellico und Witt von Dörring im Gefängnis bekannt geworden sei. Es bleibt immer ein merkwürdiger Umstand, daß das letztere wenigstens lange vor seinem Prozeß und in ganz unbefangener und absichtsloser Weise von Witt von Dörring bestätigt worden ist. Sie hatten sich auf der Citadelle von Mailand getroffen. Dasselbe gilt von Pellico. Hebert verfocht seine Sache in Flugschriften und Memoiren. Im Jahre 1834 ward er vor die Assisen gestellt und zu zwölfjähriger Einsperrung verurteilt, entkam aber nach London, wo er in günstigen Verhältnissen lebte, wiederholt aber (1838 und 1843) mit Attentaten zu kämpfen hatte. Er starb in einem Jahre mit Naundorff, 1845. – Der letztere, oder sein Biograph, behauptete nun und suchte es in einer sehr ausführlichen Gruau de la Barre, III, 361–481. Zu lesen und zu einem einfachen Zusammenhange zu entwickeln ist diese Stelle, wie das ganze Buch, freilich sehr schwer. Vergleichung der Aussagen dieser drei Personen, der Berichte über sie und anderer Umstände wahrscheinlich zu machen, daß Hervagault, Bruneau und Hebert nur eine und dieselbe Person gewesen seien und nur den erstern Namen mit Recht geführt hätten. Hervagault sei das Kind gewesen, was Frotté und Paulin am 4. Juni 1795 in den Tempel schafften, und was die Rolle des Prinzen spielen sollte, wenn nach dessen Flucht sein Versteck entdeckt würde. Er sei auch gerettet und zu Charette gebracht worden, der ihn eine Zeitlang für den Prinzen gelten ließ, um diesen noch mehr zu sichern. Später sei er in die Gewalt der Regierung gefallen, und wurde nun ein Polizeiagent, erst im Dienste Fouchés, dann Ludwigs XVIII., dann Ludwig Philipps. Sie alle erkannten die Nützlichkeit, einen falschen Dauphin zur Hand zu haben, um ihn dem rechten entgegenzustellen. Sie ließen ihn gelegentlich kommen und verschwinden, wie es ihnen paßte, und unter neuer Maske auftreten, wenn die alte verbraucht war. Daneben schwindelte er auch auf eigene Hand. Merkwürdig ist jedenfalls ein Brief, aus welchem, wenn er echt ist, erhellen würde, daß Hervagault 1808, wo er in Bicêtre sein sollte, auf der Fregatte Kalypso nach Amerika gefahren wäre, von wo bekanntlich Bruneau 1816 zurückkam. Bruneaus Auftreten fällt in die Zeit, wo sich Naundorff von Spandau aus lebhaft um Anerkennung bemühte, und zunächst soll er gegen dessen Sendboten Morassin gebraucht worden sein. Hebert oder Richemont trat um die Zeit auf, wo sich Naundorff selbst nach Frankreich begeben hatte. Man wollte durch diese falschen Dauphins, die als solche leicht zu erkennen waren, den echten dekreditieren. Man ließ sie, da nötig, verurteilen, aber stets wieder aus dem Gefängnis entkommen. So erklärt Herr Gruau de la Barre die Sache.

Naundorffs Witwe und seine Kinder, der holländische Artillerielieutenant, Adalbert de Bourbon (gestorben im November 1883 in Breda), und Amélie de Bourbon, stellten bereits 1851 vor den französischen Gerichten den Antrag, die Identität ihres verstorbenen Gatten und Vaters mit dem angeblich im Gefängnisse des Temple verstorbenen Dauphin anzuerkennen und demgemäß das Civilstandsregister zu ändern. Sie ließen den Grafen Chambord und die andern Mitglieder der älteren Bourbonenlinie citieren; doch erschienen diese nicht und kümmerten sich überhaupt nicht um den Prozeß. Damals schon vertrat der bekannte spätere Minister des Auswärtigen, Jules Favre, die Sache der Naundorff, aber das Gericht entschied, daß die Akten über den Tod des Sohnes Ludwigs XVI. vom 9. Juni 1795 unzweifelhaft echt und richtig seien, und wies die Forderung ab. Im Frühling 1874 erneuerten dieselben Personen den Prozeß vor dem Pariser Appellhof, und wieder führte Jules Favre ihre Sache, aber auch diesmal erfolglos. 27. Febr. 1874 wurde das Urteil gesprochen, das die Naundorffschen Ansprüche zurückweist und in seinen wesentlichsten Teilen folgendermaßen lautet: »Der Gerichtshof, in Erwägung daß Ludwig XVII. tatsächlich am 8. Juni 1795 im Temple gestorben ist, daß die authentische Bescheinigung seines Todes existiert hat, und nachdem sie im Jahr 1871 in dem Brande des Stadthauses vernichtet worden, noch immer in den glaubwürdigsten Abschriften vorliegt;

in Erwägung, daß die unzähligen und äußerst strengen Vorsichtsmaßregeln, welche in der Haft des Temple den Dauphin und seine Schwester umgaben, jede Flucht verhinderten und die dreimalige Unterschiebung von Kindern, wie die Kläger sie behaupten, schlechterdings unmöglich machten;

in Erwägung, daß auch in Bezug auf den aus drei Briefen eines gewissen Laurent hergeleiteten Beweis der Betrug offenbar ist, und daß die Naundorffschen Erben nicht eine einzige Persönlichkeit namhaft machen konnten, welche die Flucht des Dauphins oder die in Rede stehenden Unterschiebungen begünstigt hatten;

in Erwägung, daß ein kontradiktorischer und unwiderleglicher Beweis aus den Aussagen von Gomin und Lasne (1834, 1837 und 1849) hervorgeht, welche die Wächter des Herzogs von der Normandie in seiner Gefangenschaft gewesen sind, seinem Tode beigewohnt und seine Leiche bei der Beschauung wiedererkannt haben;

in Erwägung, daß außer diesen materiellen Beweisen auch noch ein moralischer Beweis darin liegt, daß die royalistische Partei nicht ermangelt hätte, während der Vendéekriege aus der Existenz Ludwigs XVII. Vorteil zu ziehen, wenn nicht eben der Tod des Dauphins zweifellos festgestanden hätte;

in Erwägung, daß das abenteuerliche Leben Naundorffs in Preußen, England und Holland, seine Verurteilungen, die Haft, welche er wegen Falschmünzerei abbüßte, mit dem königlichen Ursprung, den er sich beimaß, unvereinbar sind, und daß man nach diesen Vorgängen in Naundorff nur einen kecken und höchst verschmitzten Abenteurer erblicken darf, welcher die Rolle des Dauphins mit mehr Geschicklichkeit spielte, als die andern falschen Prätendenten;

in Erwägung, daß der angefochtene Totenschein seine ganze Glaubwürdigkeit bewahrt;

in Erwägung, daß dieses Urteil nur deshalb so umfangreich ausfällt, weil die Justiz eine unübersteigbare Schranke gegen die Ansprüche der Betrüger errichten und sich einer Anmaßung des königlichen Namens und einer Fälschung der Geschichte widersetzen wollte,

erklärt, indem er gegen den Grafen Chambord in contumaciam verfährt, daß er sich die alten Schlußanträge aneignet, die Appellation zurückweist, das Urteil von 1851, welches den Antrag der Witwe Naundorff auf Anerkennung des von ihr behaupteten Civilstandes verwarf, lediglich bestätigt und die Kläger in die Kosten verurteilt.

 

Ende.


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