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Lage. Die Insel Silt liegt zwischen 54° 44' 50'' und 55° 3' 2'' Norder Breite und zwischen 4° 5' 3'' und 4° 18' 20'' Länge, West von Kopenhagen, einem Theile der West-Küste des Herzogthums Schleswig gegenüber, zwischen den Inseln Föhr und Amrum im Süden und Römöe im Norden. Die ganze West-Küste der Insel ist also dem beständigen Anschlag der Wellen der Nord-See ausgesetzt.

Bekanntlich ist Silt ein Ueberbleibsel des alten Nord-Strandes und zwar der eigentlichen Nord-West-Harde.

Die Fahrstelle bei Keitum, auf der Mitte der Insel, liegt 3 Meilen West pr. Compaß vom kleinen Flecken Hoyer, allein die Süd-Ost Ecke der Insel Silt liegt nur 1½ Meile von der Widdingharde entfernt. Föhr liegt bis 1½ bis 1¾ Meile Südwärts von dieser S. O. Ecke von Silt und die Insel Römöe liegt ¾ bis 1 Meile N. O. von List, dem nördlichsten Theil von Silt.

 

Name. Was den Namen der Insel betrifft, so will man ihn von der Dänischen Benennung eines Heerings (Sild) herleiten, was auch vielleicht gegründet seyn mag, da das Wappen der Insel ein Heering ist, und der Sage nach, in früheren Zeiten hier sehr viele Heeringe gefischt worden sind, so daß diese den damaligen Einwohnern als Haupt-Nahrungsmittel dienten. Dieses, verbunden mit der Sage, daß von dem auf der W. Küste des Landes belegenen kleinen Städtchen Wenningstäde in einem Sturm über 100 Böte, die auf den Heeringsfang aus waren, verloren gingen, giebt mir die Vermuthung, daß diese Ableitung als richtig angenommen werden kann, und deshalb habe ich die von mir angenommene Schreibart, Silt, als die richtige angenommen.

Warum man jetzt im Allgemeinen Sylt schreibt, ist mir ein Räthsel. In früheren Zeiten wurde öfters Sildt geschrieben und auch Silt; Heimreich schreibt auch Silt und es scheint mir, daß man erst vor etwa 80 bis 100 Jahren angefangen habe, Sylt zu schreiben. Der Däne würde diesen Namen als Sült aussprechen. In der auf Silt herrschenden und einheimischen Friesischen Sprache heißt die Insel Söld, wobei der Endbuchstabe d, wie im Dänischen ausgesprochen wird.

 

Entstehung oder Bildung der Insel als solche. Wann die Insel Silt diese Benennung angenommen habe, ist nicht gut zu bestimmen.

Nach der Meyerschen Charte bei Dankwerth führte diese Gegend um das Jahr 1240 noch die Benennung von Nord-West-Harde, bildete mit den jetzigen Inseln Föhr und Amrum noch einen Theil des festen Landes, jedoch durch Ströme und Bäche zerschnitten und zum Theil dadurch vom festen Lande getrennt.

Mehrere nehmen an, daß diese wirkliche Trennung von Föhr und Amrum, nach Heimreichs Chronik, um das Jahr 1362 erfolgt sey; nach Anderen um das Jahr 1354 und wiederum Andere bestimmen diese Trennung um 1383 und 1393. Heimreich sagt, daß im Jahre 1362 mehrere Kirchen auf Silt untergegangen sind. Hieraus kann man wenigstens folgern, daß Silt schon damals eine Insel gewesen und auch schon ihren jetzigen Namen führte.

Natürlicherweise aber ist indessen diese Trennung von Föhr, von Amrum und vom festen Lande nicht auf einmal geschehen oder bewirkt worden, sondern nach und nach durch Erweiterung obengedachter Ströme und Bäche erfolgt und nachher durch Abspülung der niedrigen Ufer vergrößert worden, wie dies noch beständig fortwährt.

 

Gestalt. Die jetzige Gestalt der Insel ist beinahe die nämliche, wie 1648 nach Meyer's Charte bei Dankwerth, nur daß sie um vieles kleiner geworden ist. Sie bildet eine sehr unregelmäßige, nicht leicht zu beschreibende Figur; etwa folgende:

Die Mitte der Insel besteht aus einem von S. O. nach N. W. sich erstreckenden, 1½ Meile langen und ? bis ½ Meile breiten Oval, von dessen N. Westl. Theil eine lange aus Sanddünen bestehende, an vielen Stellen unter ¼ Meile breite Landzunge Südwärts ausläuft, deren Süd-Ende Hörnum heißt und nur ? Meile von Amrum entfernt ist. Vom Nördl. Theil dieses Ovals läuft gleichfalls eine aus lauter Sanddünen bestehende Strecke eine Meile Nordwärts, die auch an einigen Stellen kaum ¼ Meile breit ist, so daß die Insel sowohl auf der Süd-Seite wie auf der Ost-Seite zwei große Bugten oder Watten bildet, die zum Theil mit der Ebbe trocken sind. Es würde jedoch nicht unmöglich seyn, sich ohne Charte eine richtige Vorstellung von der Gestalt der Insel zu machen, und daher muß ich auf die, von der Gesellschaft der Wissenschaften zu Copenhagen ausgegebene Charte dieser Küste, die sehr genau ist, hinweisen.

Die ganze West-Küste der Insel, die in der Richtung ohngefähr von Süden nach Norden oder des Meridians 4¾ Meilen lang ist, besteht aus lauter Sanddünen, die zum Theil niedrig, theils aber auch ziemlich hoch sind, ausgenommen auf ? von Süden, wo sich ein steiler, auf der höchsten Stelle circa 90 Fuß hoher Kliff erhebt, der Rothe Kliff genannt, worauf ebenfalls Sanddünen vorhanden.

Dieser Rothe Kliff, der ohngefähr ¼ bis ? Meile lang ist, besteht aus mehreren Lagen, größtentheils röthlichem mit Sand vermischtem Thon, welcher ihm seine röthliche Farbe giebt; hierdurch und durch die, ohngefähr auf der Mitte der Insel belegene mit einem Thurm versehene Kirche zu Keitum, so wie auch durch ihre Höhe auf der Mitte, unterscheidet sich die Insel Silt von allen anderen auf dieser Küste belegenen Inseln und ist daher dem Seemanne sehr kennbar.

Vor den Einfahrten an beiden Enden der Insel liegen zwar sehr gefährliche Sandbänke, allein diese abgerechnet, ist die ganze West-Küste derselben völlig rein bis dicht am Strande.

 

Boden. Der Nord-Westliche Theil der Insel oder vielmehr des obenbezeichneten Ovals, so wie der Süd-Oestl. Theil davon, Osten dem Kirchdorfe Morsum, besteht aus ziemlich hohem Geest-Land und zwar aus dürren, sandigten Haiden, worauf durchaus keine Spur ehemaliger Cultur zu finden ist.

Der Boden dieser Haiden besteht aus Sand, und da nur an sehr wenigen Stellen die Unterlage mit ein wenig Thon vermischt ist, und also das Regenwasser ohne Widerstand sich in den Sand verlieren kann, so sind diese Haiden ungemein dürr, mithin nur äußerst wenig geeignet, die Mühe der Bearbeitung derselben zu belohnen, wie auch sehr viele Versuche darthun.

Die Urbarmachung der Haiden ist auch um desto schwieriger, da es hier durchaus an Mergel gebricht, um den mit Gärberstoff, womit der Boden von dem Abfall und Vermoderung des Haide-Krauts so sehr geschwängert ist, zu entsäuern.

Da nun auf Silt so sehr wenig Heu geborgen wird, die Gras-Ländereien jährlich abspülen und deren Ertrag jährlich kärger wird, so ist um desto weniger an Urbarmachung dieser Haiden zu denken, es sey denn, daß die jetzt angefangenen Versuche mit Holz-Anlagen auf der Haide gelingen und dadurch Andere zur Nachahmung reizen möchten, die Haiden auf diese Weise fruchtbringend zu machen, was sehr zu wünschen wäre, da wir durchaus keine Feuerung haben, und man diese Benutzung der Haiden Urbarmachen nennen wollte.

Die ganze Süd-Seite der Insel besteht aus niedrigem Gras-Land, was weder Geest-Boden noch eigentliches Marschland ist und welches den Ueberschwemmungen des Meeres bei jeder etwas hohen Fluth unterworfen ist, deren öftere Wiederholung aber dem Wuchse des Grases sehr schädlich ist, welches unter anderen im Jahre 1822 und sonst auch mehrmals die Erfahrung bestätiget hat.

Der Wahn, daß die Überschwemmungen des Meeres den Gras-Ländereien zuträglich sey, ist längst verschwunden und durch die Erfahrung widerlegt.

Dieses niedrige Land auf der Süd-Seite der Insel und ein wenig auf der Ost-Seite, bildet das Wiesen- oder Heu-Land und die ehedem gemeinschaftlichen, jetzt aber aufgetheilten Weiden der Dörfer Morsum, Archsum, Keitum, Tinnum und Westerland.

Neben dem Dorfe Archsum, dem Süd-Oestl. Theil des Kirchspiels Keitum, so wie im Kirchspiel Morsum findet man zwar einiges recht gutes Ackerland, obschon auch viel mittelmäßiges und zum Theil sehr schlechtes, insonderheit bei Morsum, allein dieses gute Ackerland ist ebensowohl wie das übrige niedrige Land den öfteren Ueberschwemmungen unterworfen, was dem gepflügten Lande noch um vieles nachtheiliger ist, als den Wiesen, und es daher dem mittelmäßigen Geestboden gleichmacht; es ist untauglich zu Winterkorn, und nach einer im Frühjahre ergangenen Ueberschwemmung ist es auch auf 1, 2 bis 3 Jahre zu Gerste und Hafer ebenfalls untauglich und trägt nichts als Unkraut.

Die Ackerländereien der Dörfer Keitum, Tinnum und Westerland sind theils mittelmäßiger Geestboden, theils aber auch sehr leichtes, sandigtes, von der Haide eingenommenes Land, und bei Westerland unter den Sanddünen ist es so schlecht, daß, bei der Koppelung der Ackerländereien, man dies Land unter den Sanddünen der Koppelung nicht werth hielt. Vieles von den bessern Ackerländereien dieser Dörfer ist auch den Ueberschwemmungen unterworfen, und von den bei Westerland zunächst unter den Dünen belegenen Ländereien wird dann und wann 10 à 12 Tonnen zur Bearbeitung der Sanddünen verloren.

Das übrige Ackerland auf Silt neben den drei Nord-Dörfern, Wenningstäde, Kämpen und Braderup ist größtentheils von der dürren und sandigten Haide eingenommen, mithin von sehr geringer Bonität.

Das jetzt verschwundene Kirchdorf Rantum, woselbst im Jahre 1819 das letzte Haus des alten Dorfes abgebrochen wurde, hat schon seit über 90 Jahren kein Ackerland mehr.

 

Areal. Das ganze Areal des zum Herzogthum Schleswig gehörigen Theils der Insel Silt, nämlich die Ackerländereien, die sogenannten Wiesen oder das Heu-Land, die ehemals gemeinschaftlich benutzten Weiden und die Haiden, und also die ganze Grundfläche der Insel, die Sanddünen ausgenommen, beläuft sich sehr nahe auf 1 ½ Million Quadr. Ruthen oder ¾ Quadr. Meile, nämlich

an Ackerland 2483 Dt 132 °
an Wiesen u. ehemaligen Gemein-Weiden 3238 Dt =
an vertheilten Haiden 2344 Dt = 122 – und
an unaufgetheilten Haiden circa 150 Dt.=  
zusammen 8216 Dt. 74 °

zusammen , jeden Demat zu 180 Quadr. Ruthen von 18 Fuß Tondersches Land-Maaß pr. Ruthe und also 1,478,954 Quadr. Ruthen, oder nach Hamb. Maaß 1,501,137 Quadr. Ruthen, die Ruthe zu 18 Fuß Hamb. Maaß.

Der 1803 zur neuen Land-Steuer angesetzte Boden beträgt:

2217 Ton. Land à 120 Rbthl. angesetzt Rbthl. 266,040  
726 Ton. Land à 80 Rbthl Rbthl. 58,080  
und 2527 Ton. Wiesen u. Weiden à 80 Rbthl. angesetzt Rbthl. 202,160  
zusammen Rbthl. 526,280  

Die ganze Bankhaft belief sich demnach zu 32,738 Rbthlr. 31 rbßl., jetzt aber, nachdem ein großer Theil abgetragen worden, beläuft sie sich zu 19,181 Rbthlr. 92 rbßl. –

Man rechnet hier nach Ammersaat beim Ackerlande und die Wiesen nach Lestall. Ein Ammersaat hält 18 Quadr. Ruthen, mithin hält ein Demat 10 Ammersaat.

Ein Lestall sollte 45 Quadr. Ruthen halten, mithin 4 Lestall auf einen Demat; da aber das Wiesen-Land so sehr abgenommen hat oder weggespült ist, so kann, nach im Jahre 1803 ergangenen Vermessungen, ein Lestall jetzt nur 36 Quadr. Ruthen halten und hiezu ist auch jedes Lestall bei der Ansetzung zur neuen Land-Steuer angenommen. Lestall ist ohne Zweifel von Läs-Tal (Fuder-Zahl) herzuleiten und Ammersaat von Scheffel-Aussaat.

Eine Tonne Landes hält auf Silt 200 Quadr. Ruthen, was ziemlich nahe mit 260 Ruthen, jede Ruthe zu 16 Fuß Hamburger Maaß übereinstimmt.

Wenn ich oben das ganze Areal zu ¾ Quadr. Meile annehme, so habe ich natürlicherweise die Sanddünen eben so wenig in Anschlag gebracht als den zum Stift-Amte Ripen gehörigen Theil von Silt, der auch beinahe aus lauter Sanddünen beste 

ht; diese beiden Theile mitgerechnet, möchte die Insel wohl 1¾ bis 1? Quadr. Meile an Grund-Fläche halten.

Vieh-Bestand. Am 31. Oct. hatte die Insel 286 Pferde, 1048 St. Horn-Vieh, nämlich 696 Kühe und 352 St. Jung-Vieh, 4640 Schafe und 206 Bienen-Stöcke.

 

Clima. Das Clima auf Silt ist überhaupt genommen sehr gesund, selten übermäßig heiß im Sommer, und die Kälte im Winter auch niemals so stark wie auf dem festen Lande; indessen scheint es doch, daß einige Schwächlinge aus den Städten die Luft ein wenig stark finden.

Man hat auf Silt im Vorsommer gewöhnlich Mangel an Regen und dadurch so wie durch die im Vorsommer gewöhnlich herrschenden Westl. und N. Westl. scharfen See-Winde, verbunden mit Kälte, leidet das Pflanzenreich sehr viel, so daß man sehr selten vor dem 20. Mai das Vieh ausschlagen kann. Es bewährt sich also auch hier, was übrigens schon längst bekannt ist, daß die Inseln allezeit weniger Regen haben als das daneben belegene feste Land, und daß kahle, ebne Länder weniger Regen haben als bergigte und mit Wald bewachsene Gegenden. Gewitter sind in der Regel blos vorüberziehend, sehr selten von einiger Dauer.

Der Mangel an Regen ist hier um desto fühlbarer, da der Boden sandig ist und die Winde, die überall und von allen Seiten freies Spiel haben, die Oberfläche um desto leichter und geschwinder austrocknen können.

Durchgängig, insonderheit auf den höheren Gegenden, hat die Insel recht gutes Trink-Wasser, allein in den Dörfern Wennigstäde, Kampen und Braderup hat man bisweilen im Sommer Mangel daran.

Daß die Insel weder Flüsse noch Bäche hat, ist sehr natürlich, indessen findet man doch auf dem niedrigen Lande auf der Süd-Seite mehrere ehemalige Wasserlösungen, die jetzt ziemlich breite Bäche bilden und von Jahr zu Jahr breiter werden, wodurch das Wiesen-Land noch vermindert wird.

 

Volkszahl. Die Anzahl der Einwohner, nämlich des zum Herzogthum Schleswig gehörigen Antheils, bestand gegen Ausgang 1827 aus 2510 Seelen und die Häuser-Zahl war 616.

Aus Folgendem wird man die Abnahme der Insel auch beurtheilen können.

1769 hatte die Insel 2814 Einwohner. 1803 – 2674 Einwohner.

1822 – 2478 und Ausgang 1827 nur 2510 Einwohner.

1769 hatte die Insel 713 Wohnhäuser – 1792 noch 679 Häuser.

1819 – nur 629 und 1827 nur noch 616 Häuser.

1780 hatte die Insel 498 Seefahrende; Ausgang 1825 aber nur 341.

 

Bürgerliche Verfassung. Der zum Herzogthum Schleswig gehörige Theil der Insel Silt gehört zum Amte Tondern.

Ein Königlicher Beamter, unter der Benennung von Landvogt, ist beides Justiz- und Hebungs-Beamter und die einzige Obrigkeit auf der Insel.

Vor 1742 war der Landvogt auf Osterland-Föhr zugleich Landvogt auf Silt, der alsdann einen Vice-Landvogt auf Silt hatte, allein seit dieser Zeit hat Silt beständig einen vom Könige bestellten Landvogt gehabt.

Dieser ist Theilungsverwalter, Polizeimeister, Hausvogt, Justiz- und Hebungs-Beamter, führt die Schuld- und Pfand-Protocolle, vertritt die Ober-Vormundschaft, ist Ober-Aufseher über Quarantäne und Strandungswesen, Auctions-Verwalter, verrichtet die Notariat – Geschäfte und dergleichen; er ist auch Actuarius im Gerichte erster Instanz und kann in Sachen, die nicht über 10 Rthlr. Cour, gehen, entscheiden, wenn er die Partheien nicht vergleichen kann.

Das hiesige Gericht oder die erste Instanz, unter der Benennung von Silter-Rath, besteht aus 12 Rathmännern, die aus den Einwohnern gewählt werden und wobei der Landvogt einziger Rechtsgelehrter, Actuarius oder Protocollführer ist; er hat aber im eigentlichen Verstände keine Stimme.

Das Nordstrandische Land-Recht und die Königlichen Verordnungen sind die Richtschnur des Raths.

Dieses Collegium ergänzt sich aber leider gewißermaaßen selbst, denn es bringt 3 Subjecte zu einer erledigten Stelle in Vorschlag, aus denen der p. t. Amtmann zu Tondern die enge Wahl hat und sie bestellet.

Von diesem Gericht wird an das 3 Harder-Gericht als mittel Instanz und an das Obergericht auf Gottorff in letzter Instanz appellirt.

Die Rathmänner bekleiden dem Herkommen nach ihr Amt, so lange ihre Fähigkeiten und Kräfte solches verstatten.

Die Insel wird in allen vorkommenden Fällen von 9 Landesgevollmächtigten vertreten oder repräsentirt. Die Einwohner der Dörfer präsentiren 3 von ihnen gewählte Subjecte, um eine erledigte Stelle zu besetzen, aus denen der p. t. Amtmann zu Tondern die enge Wahl hat und sie bestellet. Dem Herkommen gemäß sind diese gleichfalls inamovibel, lange ihre Fähigkeiten und Kräfte solches verstatten.

Die vom Landvogte, mit Zuziehung der Landesgevollmächtigte im Anfange Octobers gebildete Landes-Anlage-Rechnung über Einnahme und Ausgabe wird jährlich formirt und jedesmal 14 Tage zu jedermanns Nachsicht und Beurtheilung in einem öffentlichen Hause niedergelegt, ehe sie an die Königliche Höchstpreisliche Rentekammer zur Approbation eingesandt wird.

Die Insel lohnt einen Landes- und Gerichts-Diener mit 46 Rthlr. Cour. Gehalt und freier Wohnung.

Unter dem Landvogte stehen Bauervögte in jedem Dorfe, welche sich indessen in Morsum und Westerland gerne Kirchspiel-Vögte nennen. Diese besorgen die Bekanntmachungen obrigkeitlicher Verfügungen, verfertigen die Verzeichnisse der Kopf-Steuer-Pflichtigen, haben Aufsicht über die Wege und daß diese in fahrbarem Stande gehalten werden, halten die Rechnungen über die öffentlichen Fuhren und über die Dorfs-Kassen und dergleichen. Sie werden vom Amtmanne bestellet. Nur im Dorfe Keitum wechseln sie, dem Herkommen nach, alle 3 Jahre und die Einwohner dieses Dorfes präsentiren 3 von ihnen ausersehenen Subjecte zu dieser Wahl, aus denen der p. t. Amtmann einen wählt.

Der Gehalt der Bauer-Vögte ist nicht beträchtlich; der in Keitum hat 40 Mk. jährlich, genießt einige unbedeutende Freiheiten und kann jährlich ein Fuder Haide haben.

Der Landes-Arzt hat ein jährliches Fixum von 200 Rthlr. Courant oder 320 Rbthlr. S. M., er muß aber die Armen unentgeltlich bedienen und sich selbst befördern.

Die Landschaft hat die Freiheit, daß sie sich selbst einen Arzt wählen kann, jedoch mit Vorbehalt Allerhöchster Genehmigung.

Seit Mai 1825 hat die Insel eine Apotheke, und zwar eine Filial-Apotheke einer zu Tondern vorhandenen Apotheke. Dem Apotheker sind 50 pro Cent über die Medicinal-Taxe auf seine Medikamente zugestanden.

Ein aus 2 Behältnissen bestehendes kleines Arresthaus steht im Dorfe Keitum, welches aber selten gebraucht wird. Das eine Behältniß kann geheitzt werden.

Das Herbst-Ding-Gericht ist die einzige öffentliche Gerichts-Sitzung auf Silt, und wird im Anfange des October-Monats nach 14tägiger vorher ergangener Bekanntmachung gehalten. Die eingeklagten Streit-Sachen werden an diesem Tage öffentlich verhandelt und entschieden. An diesem Tage wird auch das Feste-Protocoll vom Rath nachgesehen und etwa vererbte oder verkaufte Festen überschrieben.

In vorkommenden Fällen wird aber auch ein außergewöhnlicher Gerichts-Tag angesetzt, was aber eine Ausgabe von gegen 100 Mk. C. für die Parthei, die solches impetrirt, verursacht, dahingegen beim ordentlichen Herbst-Ding-Gericht blos etwa 2 Mk. an Gerichtskosten zu entrichten sind.

Die Landesgevollmächtigten versammeln sich in der Regel einmal monatlich in den Sommer-Monaten, treten aber auch zusammen, wenn vorkommende Fälle solches erfordern; bei ihren Zusammenkünften dürfen sie blos den Landvogt ausschließen, wenn sie über eine Sache wider ihn sich zu berathen haben. Das Archiv der Landschaft ist bei einem der Landesgevollmächtigten in Keitum, dem auch dasjenige zur weiteren Mittheilung zugesandt wird, was von der Landvogtei oder sonstigen Behörden der Landschaft anzuzeigen ist.

Die Landschaft hat zwar kein eigentliches Rathhaus oder dergleichen, allein sie zahlt jährlich 10 Rthlr. Cour. für ein in einem Privat-Hause gemiethetes Local, damit die Landesgevollmächtigten und der Rath daselbst ihre Sitzungen halten, und auch andere öffentliche Geschäfte darin verhandelt werden können.

Das Gebäude der Landvogtei wird jedesmal, wenn ein neuer Landvogt angestellt wird, von dem Nachfolger für einen taxirten Werth eingelöset. Das eigentlich dabei gehörige Dienst-Land ist von sehr weniger Bedeutung. Das Archiv ist natürlicherweise in der Landvogtei. Die vor 1800 dem Lande aufgelegten Contributionen werden vom Landvogte in den Dörfern gehoben, allein die später aufgelegten Steuern müssen in der Landvogtei entrichtet werden.

Die Einkünfte des Landvogts bestehen größtenteils in Sporteln, insonderheit bei Erbtheilungen und bei den bis jetzt sehr seltenen Concursen. Sein Fixum kann er jedoch auf circa 300 Rthlr. Cour. rechnen. Zu seinen Sporteln kann man auch seine Einkünfte von Strandungen rechnen und zwar ? des Berglohns nach Abzug der eigentlichen Abgaben beim Bergen, außer den ihm von Strandungen zustehenden Gebühren als Justiz- und Kammeral-Beamter.

Die Rathmänner haben unbedeutende Sporteln; die Landes-Gevollmächtigte, Aelterleute, Juraten und Armen-Vorsteher in den verschiedenen Kirchspielen verrichten ihre Geschäfte alle unentgeltlich; nur die Landesgevollmächtigte haben jeder jährlich 7 Mk. an Zehrungs-Kosten, und 4 Mk. 8 ßl. an Diäten täglich, wenn sie in Landes-Angelegenheiten reisen müssen.

Vor 11 Jahren, nämlich im Jahr 1817, wurde hieselbst ein Zoll-Comptoir errichtet, welchem von einem Königlichen Zollbeamten vorgestanden wird, der aber dem Zollverwalter zu Tondern monatlich die Einnahme einsendet, übrigens aber der General-Zollkammer Rechenschaft ablegt. Früher war kein Zollbeamter auf Silt und wir mußten in Tondern aus- und einclariren.

Das Strandwesen steht unter der Oberaufsicht des Landvogts. Ueber den zum Herzogthume gehörigen Theil der Insel steht ein Strandinspector, der auch zugleich Dünen-Inspector ist, und unter diesem 3 Strandvögte, jeder über seinen District, nebst 3 Ufer-Vögten. Die Ordnung, die auf Silt bei der Bergung von Ladungen gestrandeter Schiffe herrscht, so wie die Sicherheit, ist in der That musterhaft. Vom Lande aus kann man aber den Gestrandeten durchaus nicht zu Hülfe kommen, weil der Anschlag der Wellen solches unmöglich macht; da indessen die Schiffe ziemlich nahe an den Strand ankommen können, und mit Sturm die Fluthen allezeit sehr hoch steigen, so wird dadurch die Bergung um vieles erleichtert.

Als Dünen-Inspector läßt er die Dünen, wo solches erforderlich und dienlich ist, mit Sand-Hafer und Sand-Roggen ( arundo arenaria) bepflanzen, auch innerhalb der Dünen Wälle aufwerfen, um dem Sandstaub einigermaaßen Gränzen zu setzen, und hat überhaupt die Aufsicht über die Dünen und deren Bearbeitung.

 

Kirchliche Verfassung. Die Insel, zur Probstei Tondern gehörig, zerfällt in 3 Kirchspiele, nämlich, Morsum, Keitum und Westerland, wovon Keitum bei weiten das größeste ist.

Vom ehemaligen Kirchspiel und Kirchdorfe Rantum sind zwar noch einige Hütten ausgebauet, denen noch aus Gewohnheit der Name Rantum beigelegt wird, deren Einwohner jetzt in gewisser Hinsicht dem Kirchspiele Westerland eingepfarret sind. Dieses Dorf hatte ehedem auch mit Westerland einen gemeinschaftlichen Prediger. Vor 60 Jahren hatte dies Dorf noch circa 40 Häuser um die Kirche stehen, und jetzt liegt Kirchhof und die Wohnplätze in den Wellen der Nord-See.

Jedes Kirchspiel hat seinen Prediger.

Das Kirchspiel und Kirchdorf Morsum liegt auf dem Süd-Oestl. Theile der Insel. Die mit Blei gedeckte, dem St. Martin geweihete Kirche und das Schulhaus neben der Kirche, so wie eine Königliche Roggen-Mühle liegen ohngefähr in der Mitte des Dorfes, mitten unter den Ackerländereien, und ein wenig weiter westwärts steht eine im Jahre 1783 erbauete 8eckigte Graupen-Mühle, die aber Privat-Eigenthum ist.

Dieses Dorf oder dieses Kirchspiel ist unstreitig eines der am vernünftigsten angelegten Dörfer im Staate, wenn auf Landwirthschaft Rücksicht genommen wird, denn die Häuser liegen in einem beinahe ovalen Kreis rings um das Ackerland erbauet, und das Grasland, nämlich die Wiesen und ehemals Gemein-Weiden, liegen um das Dorf herum. Das unbequemste bei diesem Dorfe ist dieses, daß mit ungewöhnlich hohen Sturm-Fluthen, als im Febr. 1825 und früher 1718 und 1720, einige Häuser der Ueberschwemmung und den Wellen etwas ausgesetzt sind, und daß bei vielen Häusern kein gutes Trinkwasser ist.

Morsum enthält 170 Wohnhäuser und 710 Einwohner. –

Das Kirchdorf Keitum liegt auf der Mitte der Ost-Seite der Insel und hat die größeste Kirche auf Silt, dem St. Severin geweihet; sie hat einen 90 Fuß hohen Thurm. Die Kirche ist mit Blei gedeckt, der Thurm aber mit rothen Dach-Steinen oder Ziegeln, und zwar mit einer Art Ziegel, die jetzt nicht mehr verfertiget werden und die auch weit länger sind wie die jetzt gebräuchlichen. Diese Kirche ist mit einer im Jahre 1787 erbaueten Orgel versehen, ein Geschenk eines im Dorfe Tinnum gebornen Schiffs-Capitains.

Dieses Dorf Keitum, das wie gesagt ohngefähr mitten auf dem Lande liegt, kann als das Haupt-Dorf angesehen werden. Es enthält den Versammlungs-Ort der Landes-Gevollmächtigten und des Raths, Wohn-Ort des Arztes und des Apothekers, Zoll-Comptoir, Posthaus, Arresthaus, Wohnung des Landes- und Gerichtsdieners; allhie ist die Ab- und Anfahrt der Landes-Fähre in dem daselbst befindlichen kleinen, von zweien Einwohnern angelegten Hafen, und alle Zusammenkünfte, die das Ganze betreffen, werden hier gehalten. Dieses Dorf enthält 143 Hauser und 635 Einwohner.

Zu diesem gehören noch folgende Dörfer:

1. Das zwischen Keitum und Morsum belegene Dorf Archsum mit 46 Wohnhäusern und 194 Einwohnern. Dieses Dorf hat zwar das beste Ackerland auf Silt, allein es ist auch den Ueberschwemmungen des Meeres am meisten ausgesetzt; bei sehr hohen Fluthen hat man das Dorf schon durch die Fluth in 12 kleine Inseln getrennt gesehen, wie z. B. im Febr. 1825, und damals wurden 2 Häuser davon gänzlich zerstört.

2. Das Dorf Tinnum, im Westen von Keitum, mit 73 Häusern und 260 Einwohnern. Einige dieser Häuser werden auch von solchen hohen außerordentlichen Fluthen, wie die von 1825, angefüllt.

3. Die 3 Nord-Dörfer, als: Wenningstäde mit 12 Häusern und 50 Einwohnern, Kampen mit 25 Häusern und 101 Einwohnern, und Braderup mit 21 Häusern und 86 Einwohnern.

4. Munkmarsch, woselbst eine Graupen-Mühle steht, und Pander, zwei Häuser mit 14 Einwohnern, und endlich

5. Das kleine, auf dem Nord-Ende von Silt belegene, zum Amte Ripen gehörige Dorf List mit 10 Wohnhäusern und 45 Einwohnern, gehört auch in Kirchen- und Schul-Sachen zu dem Kirchspiele Keitum.

Es sind zwar keine zuverlässige Urkunden vorhanden, nach welchen man mit Gewißheit das Jahr angeben könnte, wann diese Kirche erbauet worden; indessen vermuthet man, daß sie um das Jahr 1020 unter Canutus Magnus erbauet worden sey. Der Thurm soll 1099 erbauet worden seyn, was jedoch auch nicht mit völliger Gewißheit zu verbürgen ist.

Das Dorf und Kirchspiel Westerland liegt unter den Sanddünen, ohngefähr auf der Mitte der West-Seite der Insel. Die Kirche, dem St. Niels oder St. Nicolai geweihet, ist eine sehr kleine, mit Schilf oder Rohr gedeckte Kirche. Sie wurde im Jahre 1634 von den Materialien der alten Westerland-Kirche aufgebauet, so daß viele dieser Materialien noch von der ehemaligen Eitum Kirche herstammen; sie steht jetzt sehr nahe an der Gränze des Kirchspiels Keitum, keinen halben Steinwurf davon entfernt, so daß, wenn mit der Zeit die Sanddünen, die vermuthlich um 20 Jahren die Westl. Hauser von Westerland vertreiben, weiter fortrücken, diese Kirche nicht weiter retiriren kann.

Dieses Dorf enthält 111 Wohnhäuser und 402 Einwohner. Mehrere dieser Häuser sind auch in Gefahr bei außerordentlich hohen Fluthen, wie die im Jahr 1825. –

Das ehemalige Dorf Rantum ist, wie oben gesagt, verschwunden; sowohl die Stelle, wo die Kirche stand, als wo die Häuser standen, ist schon unter den Wellen der Nord-See verschwunden; blos 13, zum Theil sehr elende, von den Einwohnern des vorigen Rantums erbauete Hütten, ein wenig Süd-Ostwärts vom ehemaligen Rantum, dienen noch als Beweis, daß in der Gegend ehedem ein Dorf dieses Namens gewesen ist, und führen noch diesen Namen; diese werden von 60 Einwohnern bewohnt.

Als merkwürdig möchte hier wohl angeführt werden, daß der hieselbst wohnende und in Rantum geborne Strandvogt, zwar in der letzten Kirche zu Rantum kopulirt worden, allein in einer früheren Kirche, die des Anrückens des Meeres halber in seiner Jugend abgebrochen werden mußte, getauft ist, und jetzt in Westerland begraben werden wird.

Das Kirchspiels-Collegium eines jeden der drei Kirchspiele besteht aus dem p. t. Landvogte, dem Prediger nebst Aelterleuten und Juraten.

Die Aelterleute haben bis jetzt ihr Amt auf Lebenszeit, oder bis Alters-Schwäche sie daran hinderte, vorgestanden; sie werden bei Vakanzen vom Kirchspiels-Collegio vorgeschlagen, durch den Prediger von ihrer Ansetzung benachrichtet, und von Kirchen-Visitatoren vermittelst Handschlags in Pflicht genommen.

Die Juraten stehen 6 Jahr im Amt und werden auf gleiche Weise vocirt.

Die Kirchspiels-Rechnungen, Kirchen-Rechnungen und Armen-Rechnungen werden von diesem Collegio formirt und den Kirchen-Visitatoren zur Einsicht und Approbation vorgelegt, allein für den dazu Contribuirenden geheim gehalten und in ein heiliges Dunkel gehüllt, niemals aber zur Durchsicht der Concurrirenden ausgelegt noch bekannt gemacht, wie die Landes-Anlage-Rechnung.

 

Armenwesen. Das Armen-Collegium eines jeden Kirchspiels besteht aus dem Kirchspiels-Collegio und den eigentlichen sogenannten Armen-Vorstehern. Diese Armen-Vorsteher bekleiden ihr Amt 3 Jahre, und wurden bis jetzt vom Prediger ernannt.

Das Kirchspiel Morsum hat einen ziemlich ansehnlichen Fond für seine Armen-Casse, und auch eine ziemlich zweckmäßige Einrichtung in seinem Armenwesen, was es vorzüglich dem verstorbenen Pastor Valentiner verdankt.

Der Fond der Armen-Casse des Kirchspiels Keitum ist aber sehr unbedeutend, und keineswegs den Ansprüchen an die Armen-Casse gewachsen. Bis jetzt hat man in diesem Kirchspiele noch keine gezwungene Armen-Gelder bezahlt, sondern die Casse hat sich mit dem, was mit dem Klingbeutel gesammelt wurde und mit den freiwilligen Beiträgen, die zweimal im Jahr eingesammelt werden, einigermaaßen behelfen können; sollten aber daselbst keine zweckmäßigere Einrichtungen getroffen werden und die Verordnung in Hinsicht der Heimathspflichtigkeit verarmter Leute keine Modifikation erhalten, so möchte das Kirchspiel Keitum sehr bald zu gezwungenen Armen – Geldern seine Zuflucht nehmen müssen.

Jedes Kirchspiel hat ein Armenhaus für notorisch Arme, die sonst kein Obdach finden; das neben dem Dorfe Morsum ist vor 3 bis 4 Jahren neu erbauet, nachdem das alte abgebrannt war; das im Dorfe Keitum ist voriges Jahr erbauet und das bei Westerland, welches vor einigen Jahren abbrannte, wird in diesem Jahr erbauet werden.

 

Schulen. Die Insel hat in allen 8 Schulen, als:

Eine in Morsum, an der 2 Lehrer stehen, nämlich der Küster und ein Seminarist als Unterlehrer.

Das Dorf Archsum hat eine Schule, der jetzt ein Seminarist vorsteht.

Keitum hat eine Schule, an der 2 Lehrer stehen. Der Küster ist erster Lehrer und hält einen Gehülfen; er muß auch einen Organisten halten oder selbst die Orgel spielen.

Das Dorf Tinnum hat eine Schule.

Die sogenannten 3 Nord-Dörfer Wenningstäde, Kämpen und Braderup haben eine gemeinschaftliche Schule.

Das Dorf List hat auch eine Schule, obschon das ganze Dorf nur 10 Wohnhäuser hat.

Das Dorf und Kirchspiel Westerland hat eine Schule, an der der Küster zugleich Lehrer ist; der jetzige ist auf dem Seminar in Tondern gebildet.

Endlich hat das sehr kleine Dorf Rantum auch eine Schule.

 

Vocirung der Prediger und Schullehrer, und ihre Einkünfte. Zur Besetzung einer erledigten Prediger-Stelle werden von den Kirchen-Visitatoren 3 Kandidaten präsentirt, von welchen die Gemeine einen wählt, der alsdann vom Könige bestätiget wird. In Keitum werden Prediger zur Wahl präsentirt. Jeder Hausbesitzer hat eine Stimme bei der Wahl.

Die Einkünfte der Prediger bestehen theils in dem Ertrage der zum Pastorate gehörigen Ländereien, für welche die Commünen die Contribution entrichten, jedoch ohne daß diese Ländereien für sich angesetzt sind, theils in freiwilligen Opfern, wozu für jedes Jahr ein Tag angesetzt ist, nämlich erster Weihnachts-Tag in Keitum, und Neujahrs-Tag in Morsum und Westerland. Ferner in Gebühren für Copulationen, Beerdigungen, Confirmations-Gebühren, Kirchgang der Wöchnerinnen, für Geburts- oder Tauf-Scheine, in Geschenken von Seeleuten nach glücklich zurückgelegten Reisen etc., nebst freier Wohnung. Die Pastorat-Häuser werden vom Kirchspiel unterhalten.

Die Besetzung der Küster- und Schullehrer-Stellen ist verschieden. In Westerland wurden bei der letzten Vakanz 3 Seminaristen von Visitatores zur Wahl präsentirt, und die Gemeine wählte.

Bei der letzten Vakanz der Küster- und Schullehrer-Stelle in Keitum präsentirten Landvogt und Prediger jeder einen und das Kirchspiels-Collegium den dritten, aus denen Visitatores die enge Wahl hatten. Obschon einige der Einwohner des Dorfes das Angemessene dieser Besetzung bezweifelten, und es unstreitig auch angemessener gewesen wäre, in Betracht des Küsters als Schullehrer, den Einwohnern des Dorfes eine Stimme einzuräumen, so erfolgte dennoch ohne Weiteres die Besetzung dieser Stelle für diesmal.

Die Lehrer in den übrigen zu Keitum eingepfarrten Dörfern werden von Visitatores besetzt, so weit mir bewußt.

Die Schullehrer haben ihre verordnungsmäßig bestimmten Einkünfte, und diejenigen, die zugleich Küster sind, haben eben so wie die Prediger einen Opfer-Tag, nebst ihren Sporteln bei Beerdigungen, Confirmationen etc.; sie haben auch an einem bestimmten Tage den Ertrag des Klingbeutels, z. B. in Keitum am Oster-Sonntage.

Der Schullehrer in Rantum hat jährlich 20 Rthlr. Cour, aus einem Legat.

 

Mühlen. Die Insel hat 3 Königliche Pacht-Mühlen oder Roggen-Mühlen, zu denen die Einwohner zwangpflichtig sind, nämlich: eine in Morsum, eine in Keitum und eine bei Tinnum. Es sind auch 2 private 8eckigte Graupen-Mühlen auf Silt, nämlich eine in Morsum und eine zu Munkmarsch, zwischen Keitum und Braderup.

Die Pächter der ersteren und Eigenthümer der letzteren haben über ihre Gerechtsame öfters Streit gehabt, was den Einwohnern keinesweges zum Vortheile gereichte; die Einwohner haben auch stets geglaubt, daß Roggen allein Zwangs-Korn sey; allein ein Decret der Königlichen Landvogtei auf Silt von 1817, hat Waizen und Malz, so wie auch Gerste zu Schwein-Futter, gleichfalls zu Zwangs-Korn gemacht und den Roggen-Mühlen zugelegt.

Die Mühle zu Keitum zahlt jährlich 110 Rthlr. Cour, an Pacht, auf Lebenszeit des Müllers; die zu Morsum, gleichfalls auf Lebenszeit des jetzigen Pächters, 100 Rthlr. Cour, jährlich; die bei Tinnum war auch auf Lebenszeit verpachtet, ist aber jetzt auf Zeit-Pacht.

Die erste Graupen-Mühle zu Munkmarsch wurde 1744 erbauet.

 

Fähr- und Post-Wesen und Landungs-Plätze. Obschon man mit hohem Wasser oder voller See fast überall landen kann, so hat die Insel doch nur 3 eigentliche Landungs-Plätze, nämlich:

  1. bei Morsum, Odde genannt, Süden dem Dorfe.
  2. einen kleinen, wie oben gesagt, von zwei Einwohnern zu Keitum neben diesem Dorfe angelegten Hafen, und
  3. bei Munkmarsch, neben der daselbst vorhandenen Graupen-Mühle.

Seit etwa 50 Jahren ist die Ab- und Anfahrt der Landes-Fähre, die früher bei Keitum war, bei Munkmarsch gewesen und der Landungsplatz am festen Lande vor dem Dorfe Emmerlöff, weil es seit 30 Jahren vor Hoyer, woselbst früher die Fährstelle war, zu seicht und weich geworden ist.

Jetzt ist die Fähr-Stelle auf Silt der Hafen bei Keitum und in den Winter-Monaten läuft das Fährschiff in den Canal vor Hoyer ein, weil es vor Emmerlöff keinen Schutz hat und mit Sturm aus Westen daselbst in einer sehr gefährlichen Lage ist.

Die Fähre ist zwar eine Landes-Fähre; das Fahrzeug aber gehört dem Fährmanne. Die Landschaft hat mit dem Fährmanne und mit dem Post-Expediteur, der die Briefe und sonstigen Post-Sachen expedirt, einen vom Amt-Hause zu Tondern approbirten Contract hinsichtlich der Beförderung der Post-Sachen, und sowohl der Fährmann wie der Post-Expediteur haben die erforderliche Bürgschaft geleistet; der Post-Expediteur 2000+Rthlr. Cour, und der Fährmann unbestimmte Bürgschaft.

Nach diesem Contract befördern sie die Briefe nach und von Tondern. Der Fährmann erhält 52 Rthlr. Cour. jährlichen Gehalt aus der Landes-Casse; dafür muß er aber alle Königl. Dienst-Sachen, so wie den p. t. Amtmann, Probsten, Landvogt und die Landes-Gevollmächtigten, wenn sie in Amts- oder Landes-Geschäften reisen, an den Post-Tagen frei befördern.

Die Post-Tage zur Abfahrt von Silt sind Montags und Donnerstags, wenn Wind und Wetter solches verstatten. Weil aber die Ueberfahrt die beschwerlichste auf der ganzen Küste ist und die Entfernung 3 Meilen, so kann es leicht eintreffen, daß die Ueberfahrt um 1, 2 oder gar 3 Tage verspätet wird, wenn stürmische Witterung eintritt. Im Winter, und wenn des Eises halber das Fähr-Schiff nicht fahren kann, geht die Post von Morsum über's Eis nach der Widdingharde; dies ist aber so beschwerlich, daß öfters in 14 Tagen bis 3 Wochen keine Posten über- oder zurückkommen können.

 

Besteuerung. Die Insel steuert für 52 Pflüge, und dies schon seit dem Jahr 1640, obschon der ganze Flächen-Inhalt, die Sanddünen abgerechnet, wie oben gesagt, kaum ¾ Quad. Meile beträgt, und jährlich abnimmt. Diese Abnahme ist zwar nicht jedes Jahr gleich stark, indessen bin ich doch der Meinung, daß sie ein Jahr in's andere gerechnet, von der West-Seite sich auf ¾ bis 1 Ruthe beläuft und von der Ost-Seite an einigen Stellen, insonderheit aber von der Süd-Seite ½ Ruthe jährlich beträgt, so daß die Insel in Zeit von 190 Jahren circa ? ihres Areals verloren hat.

Die Abnahme von der West-Seite ist insonderheit in die Augen fallend. Vor etwa 70 Jahren stand noch die alte Kirche zu Rantum; nachdem schon das Dorf von dem westlichsten Theil der daneben belegenen Ackerländereien bis auf den östlichsten Theil derselben verlegt worden war, mußte endlich die Kirche auch versetzt werden. In meinen Knaben-Jahren, etwa vor 50 Jahren, standen noch gegen 40 Häuser um diese neue Kirche herum, und jetzt ist keine Spur mehr vorhanden weder vom Dorfe noch von der Kirche; alles liegt in den Wellen der Nord-See begraben.

In der verhängnißvollen Fluth zwischen dem 3. und 4. Febr. 1825 war die Abnahme ungemein groß, so daß an einigen Stellen über 70 Fuß von den Dünen weggespült wurden; selbst der Rothe Kliff verlor gegen 60 Fuß durch diese Fluth.

In Hinsicht der für 52 Pflüge abzuhaltenden Steuern sollen wir solidarische Verbindlichkeit haben.

Die Hebung der á Pflug ausgeschriebenen Steuern geschieht nach einer besondern Norm und zwar nicht ganz genau nach dem wahren Landbesitz, denn wir haben es noch nicht so weit gebracht, daß jedes Stück Land seine bestimmte Contribution zum Pfluge hat. Dies möchte auch schwerlich jemals auf eine lange Reihe von Jahren angehen können, da einige Landstücke, die an's Ufer oder an die Sanddünen gränzen, jährlich abnehmen und mit der Zeit gänzlich verschwinden. Die Hebung geschieht nach einer Repartition von Lübsschilling zum Rthlr. Cour. oder nach Rbßl. zum Rbthlr., und die Ansetzung eines Jeden zur Pflugzahl steht doch einigermaaßen mit seinem Landbesitze in Verhältnis.

Wer nun z. B. 1 Lßl. oder 2 Rbßl. Contribution trägt, zahlt für 1/48 Pflug; wer 8 Lßl. oder 16 Rbßl. hat, steuert für 1/6 Pflug und zwar 8 Lßl. zu jedem á Pflug ausgeschriebenen Reichsthaler Contribution u. s. w.

Die Kopf-Steuer wird hier ebenso wie anderwärts bezahlt. Die notorisch Armen und einige Andere, die nicht bezahlen können, sind zwar frei, allein der Wohlhabende zahlt für diese.

Das Dorf Rantum ist von der Kopf-Steuer ganz frei.

Früher war es hier Gebrauch, daß man Leuten, die verarmten, etwas Contribution abnahm, etwa ¼, ½ oder 1 Lßl. und dieses Wohlhabenderen übertrug, ohne daß letztere mehr Land angekauft oder erworben hatten. Zu diesem Zweck versammelten sich im Januar-Monat die Rathmänner, Landesgevollmächtigte, Bauervögte und einige andere Einwohner eines jeden Dorfes und besprachen sich darüber; allein so wohlthätig auch die Einrichtung für die ärmere Classe war und so zuträglich diese auch wegen der Solidums-Verbindlichkeit wäre, so hat sie doch seit 25 Jahren aufgehört.

Als eine Folge dieser ehemaligen aber eingestellten Repartition der Steuern, seufzen aber jetzt Mehrere, deren Eltern früher wohlhabend gewesen, die aber jetzt herunter gekommen sind, daß sie aufgehört habe, und dennoch die Contribution ihnen geblieben ist.

Die ordentliche Contribution von 24 Rthlr. Cour, oder 38 Rbthlr. 38? ßl. à Pflug wird in 4 Quartalen gehoben, nämlich im März, im Juni, im Septbr. oder Octbr. und im Decbr. Monat.

Die Pflicht von 25 Rthlr. Cour, oder 40 Rbthlr. à Pflug wird im Novbr. und die Land-Steuer im Decbr. gehoben.

Die Bankhaft-Zinsen in 2 Terminen, nämlich im Frühjahr und im Herbst.

Die Kopf-Steuer wird in 4 Terminen gehoben, im Febr., im Mai, im August und im November.

Das für Magazin Geforderte, wird mit Geld geleistet und im Decbr. gehoben.

Die Landes-Anlage-Rechnung wird Anfangs Octbr. gebildet und im November gehoben.

Die neue Land-Steuer so wie die Bankhaft-Zinsen werden auf die nämliche Weise bezahlt wie anderwärts. Von unserer Bankhaft ist circa ? abgetragen, denn die ganze Bankhaft war Anfangs 32,738 Rbthlr. 31 bßl., ist aber jetzt nur 19,181 Rbthlr. 92 bßl.

Diese neue Land-Steuer und die darauf geimpfte Bankhaft sind aber um desto drückender für Silt, weil die Commission bei der Abschätzung des Bodens und Ansetzung zur Grundsteuer im Jahre 1803 auf eine, einem jeden Sach- und Localkundigen unbegreifliche Weise verfahren oder gehandelt hat.

Zuvörderst hat sie alles Geestland der ganzen Insel, die wirklich unurbaren Haiden, zu dem hohen Werth von 75 Rthlr. Cour, jetzt 120 Rbthlr. pr. Tonne angesetzt, da doch vieles davon so äußerst geringen Werth hat, daß es nicht einmal der Einkoppelung unterzogen werden konnte und in den letzten 50 bis 60 Jahren nie über 12 bis 15 Rthlr. Cour. pr. Tonne gekostet hat; sie hat ferner von der Haide eingenommenes Land, das noch keinesweges recht urbar war und wovon vieles wieder mit Haide bewachsen ist, ebenfalls dieser Steuer zu 75 Rthlr. Cour. pr. Tonne unterzogen.

Endlich hat sie, in geradem Widerspruch mit der Verordnung, alle Weideländereien, so wie alle unsere sogenannten Wiesen ebenfalls dieser Steuer unterzogen, da diese doch unstreitbar Aussendeichsländereien sind und bisweilen 40 bis 50mal in einem Jahre vom Meere überschwemmt werden.

Obschon also die Insel viel mehr steuert als irgend eine Commune im ganzen Staate, wenn man auf das Areal und auf die Ertragsfähigkeit des Bodens Rücksicht nimmt, so haben wir dennoch keine Restanten. Dieses mag wohl zum Theil daher rühren, daß unsere Obrigkeit die Steuern nicht hinstehen läßt, sondern stets auf Abtragung derselben dringt, was ganz sicherlich dem Contribuenten am Ende vortheilhaft ist; allein die Fähigkeit, alle unsere Steuern regelmäßig abzuhalten, hat der Unbemittelte vorzüglich der Denkungsart der Wohlhabenderen zu verdanken, die den Unbegüterten in Abhaltung seiner Steuern unterstützen. Noch bis jetzt ist kein, durch Beitreibung von Königlichen Gefällen entstandener Concurs eingetreten.

Diese Denkungsart der Wohlhabenderen wird theils durch Familienverhältnisse unterhalten, theils aber auch durch die altväterische noch bei uns einheimische Ehrliebe, welche die Cultur noch nicht hat unterdrücken können, und die Nachkommen antreibt, es als eine heilige Pflicht anzusehen, die Schulden ihrer Eltern zu tilgen, wenn sie können. Möge der feiner Gebildete dies für Wahn erklären und sich damit begnügen, daß die Gesetze ihn von dieser Pflicht entbinden, so suchen wir dennoch diesen Wahn bestmöglichst zu unterhalten und befinden uns recht wohl bei unserer Einfalt. Zur Ehre der Abkömmlinge verarmter Eltern sey es auch gesagt, daß fast ohne Ausnahme ein jeder die Schulden zu bezahlen sucht, die zum Theil zu seiner Erziehung contrahirt worden sind, und daß er darin seinen Ruhm sucht.

 

Commüne-Ausgaben. Die eigentlichen Commüne-Lasten auf Silt, die aus der Landes-Anlage-Rechnung abgehalten werden, sind sehr ansehnlich für eine so kleine Landschaft, denn sie belaufen sich über 1000+Rthlr. Cour, oder 1600 Rbthlr. jährlich, obschon wir doch nicht mehr als 2050 Rthlr. Cour. Schulden und keine Deichs-Lasten haben.

 

Erbfesten und Mönkebohlen. Unter dem oben angeführten Areal von Silt, sind 99 größtentheils sehr kleine Erbfesten, die gesetzmäßig und dem Herkommen gemäß, dem jüngsten Sohne der Familie zufallen. Vermuthlich aus diesem Grunde und dem alten Herkommen gemäß hat der jüngste Sohn auch das Ablösungsrecht an's Haus, wenn keine testamentarische Verfügungen der Eltern anders disponiren.

Es giebt noch unter diesem Areal 3 sogenannte Mönkebohlen auf Silt, deren jede zwar mit Inbegriff der denselben zugetheilten unurbaren Haide kaum 45 Tonnen Landes besitzt, dennoch aber zu mehreren Abgaben unter der Commüne Cuxbüll contribuiren sie für 3 Pflüge.

Die ordentliche Contribution oder Recognition von 96 Rthlr. Cour, in Kronen, nebst Sporteln an den Amtsverwalter in Tondern, zusammen 108 Rthlr. Cour, oder 172 Rbthlr. 76? ßl., wird von sämmtlichen Besitzern dieser Ländereien, an die königliche Amtstube zu Tondern um Martini entrichtet; dahingegen die neue Land-Steuer und die zum Theil abgetragene Bankhaft, so wie die Bankhaft-Zinsen an die königliche Landvogtei auf Silt abgetragen werden und ausbezahlt sind.

Die Magazin-Steuern und was diese Ländereien zur Amts-Anlage beitragen, bezahlen sie mit der Commüne Cuxbüll.

Diese Ländereien, die in viertel Bohlen vertheilt sind, gehören jetzt an 11 Interessenten, so daß einer derselben ½ Bohle besitzt.

Bemerkenswerth ist es, daß diese die einzigen Ländereien dieser Art sind im ganzen Herzogthum; sie werden nicht gefestet und kennen keine Festebriefe; sie werden öffentlich auf Auction und privatim verkauft, vererbt, in Erbtheilungen abgelöset; ja, es finden sich nicht einmal gesetzmäßige Documente, wie groß jede Viertel-Bohle seyn muß, und sie sind auch verschieden an Größe. Letzteres ist indessen bei der Einkoppelung der Ländereien, was das Ackerland betrifft, einigermaaßen berichtiget.

Daß diese Ländereien früher mit der Cuxbüllschen Commüne in Verbindung gestanden haben, ist nicht zu bezweifeln; das wie ist indessen nicht zu erforschen.

 

Producte, Ackerbau, und Beschäftigung der Einwohner. Die Produkte der Insel vom Landbau sind: Roggen, Gerste, etwas Hafer, wenige Erbsen und ein wenig Buchwaizen.

Zur Ausfuhr liefert die Insel in gewöhnlich fruchtbaren Jahren etwa 100 bis 150 Tonnen Roggen und 1000+bis 1200 Tonnen recht gute Sommer-Gerste. An Hafer hat sie bei weiten nicht genug, so daß wohl 200 bis 300 Tonnen eingeführt werden müssen. Butter wird wohl kaum so viel ausgeführt als eingeführt.

Die Viehzucht auf Silt ist nicht sehr bedeutend, so daß nur wenig mageres Vieh nach dem festen Lande verkauft und weit mehr Schlachtvieh von dort herüber geführt wird. Zum Fettgräsen ist unser Gras nicht stark genug und wir haben auch zu wenig dazu.

Das Hornvieh ist von mitteler Gattung. Das wenige Gras und die sehr dürftige Winter-Futterung mögen wohl hauptsächlich die Ursache seyn, daß es sich nicht verbessert. Ein anderes Hinderniß an der Verbesserung des Hornviehes mag auch wohl die seyn, daß hier zu wenig Stiere gehalten werden und diese zu jung die Kühe bedecken.

Pferde werden auf Silt gar keine gezogen.

Die Schafzucht ist nicht besser bestellt wie die des Rindviehes. Man hat fast keine überjährige Widder und deren überhaupt viel zu wenige; eben so wenig sieht man auf die Feinheit der Wolle noch auf Größe der Race der Widder. Die Wolle ist indessen auf einem großen Theil der Insel ziemlich weich, nämlich in Tinnum, Westerland, in den 3 Nord-Dörfern so wie theils in Keitum; die Schafe werden aber alle zweimal des Jahrs geschoren.

Es werden jetzt weit mehr Schweine auf Silt gezogen wie früher, jedoch noch lange nicht hinlänglich, so daß gewiß noch über 100 Stk. eingeführt werden, theils als kleine Ferkel, theils von ½ bis 1 Jahr alt. Ehedem wurden deren gewiß über 300 jährlich von Jütland eingeführt.

Die Bienenzucht ist sehr unbedeutend und wird auch nie von einiger Erheblichkeit werden können, da es uns an Waldungen und Schutz wider die starken See-Winde gebricht und unsere Flora auch nicht sehr üppig ist.

Der Ackerbau auf Silt ist auch noch nicht weit fortgerückt. Gewöhnlich pflügt man das Land 5 bis 6, ja wohl 8 bis 10 Jahre nach einander; im ersten Jahre säet man Sommer-Gerste oder Hafer; hierauf Winter-Roggen; dann wiederum Gerste und hierauf wieder Roggen u. s. w. Jedoch auf dem Lande, das der Ueberschwemmung des Meeres unterworfen ist, wird sehr selten Korn, d. h. Roggen, gesäet. Das Land wird nach Roggen oder nach Hafer ausgelegt und man läßt es 6, 8 bis 10 Jahre zu Dresch liegen.

Mit Rücksicht auf den Boden möchte ich der Meinung seyn, daß man viel zu viel Gerste säet und daß es vortheilhafter wäre, wenn wir uns mehr auf Buchwaizen legten.

Da wir auf Silt zu wenig Heu haben, und nicht selten noch etwas davon durch Ueberschwemmung des Meeres verlieren, so wird das Ackerland nur kärglich gedüngt. Wer hinreichend Dünger besitzt, giebt zu jeder Garbe 2 kleine zweispännige Fuder pr. Ammersaat, allein die Wenigsten haben so viel als dazu erforderlich ist. Man hat bis jetzt einen, dem Lande, wenn es zu Dresch liegt, sehr nachtheiligen Gebrauch von dem darauf gefallenen Dünger gemacht, indem man nämlich solchen aufsammelt, zum Brennen zubereitet und als Feuerung benutzt. Der gänzliche Mangel an Feuerung, ein wenig Haide ungerechnet, mag wohl die Hauptursache dazu seyn, indessen leidet das Land doch sehr dabei; es scheint jedoch, daß dieser Gebrauch sich mehr und mehr verliert.

Man hat, aller Nachsuchungen ungeachtet, keinen Mergel auf Silt finden können, und man hat auch wenige Mittel, um Surrogate von Dünger zu bereiten.

Futter-Kräuter als Klee, Luzern, Spörgel etc. werden hier fast gar nicht gebauet und auch nicht mit Erfolg gebauet werden können, so lange das Loslaufen alles Viehes nach der Erndte und der Schafe im Frühjahr bis medio April, was hier bis jetzt gebräuchlich gewesen ist, nicht aufgehoben wird.

Der Kartoffelbau beschränkte sich bis jetzt auf die Gärten und blos für die Küche, obschon der Boden sich vorzüglich dazu eignet; es haben indessen jetzt einige Wenige im Dorfe Westerland angefangen, den Anbau derselben etwas zu erweitern und zu Vieh-Futter anzuwenden. Es wäre zu wünschen, daß Viele diesem Beispiele folgen wollten, damit dem gewöhnlichen Futter-Mangel, der fast jedes Frühjahr uns drückt, dadurch in etwas abgeholfen würde; dies kann jedoch auch nicht mit vollkommenem Erfolg stattfinden, so lange das Vieh im Herbst los herum läuft.

Einer rationellen Landwirthschaft stehen, außer diesen und den alten, mit der Muttermilch eingesogenen Vorurtheilen und Gewohnheiten, noch die Ueberschwemmungen des Meeres entgegen, so wie das Clima, nämlich: in der Regel trockne und kalte Vorsommer, scharfe und rauhe, der Vegetation sehr hinderliche westliche und nordwestliche See-Winde.

Indessen ist bei allen dem doch nicht zu leugnen, daß dennoch seit 50 bis 60 Jahren der Landbau sich um sehr vieles verbessert habe.

Unsere Enkel werden es kaum glauben können, wenn wir ihnen erzählen, wie der Landbau hieselbst vor 60 bis 70 Jahren betrieben wurde, nämlich:

Daß man vor der Einkoppelung der Ackerländereien nicht säen durfte wann man wollte, noch was man wollte; daß an dem Tage, der von den Dorfs-Vorstehern oder von der Dorfschaft zum Säen bestimmt war, durchaus gesäet werden mußte, es mochte Dürre obwalten oder Plazregen seyn, Stille oder Sturm! Daß ein ganzes Feld oder ein Schlag Ackerland an einem Tage besäet werden mußte und mit einerlei Getraide, damit es zugleich reif werden konnte! Daß man sein Getraide nicht schneiden durfte, wenn man es für reif hielt, daß man es nicht einmal nach Hause fahren durfte, wenn man es für trocken hielt, sondern warten mußte, bis von der Dorfschaft dazu Erlaubniß ertheilt und vom Bauervogt dazu Signal gegeben worden, damit alles auf einmal geschah; und dennoch hatte jedermann das völlige Eigenthumsrecht an seine Aecker.

Man ließ wenig oder nichts zu Dresch liegen, wer dies that, war ein schlechter Landwirth, sondern man pflügte und säete lustig fort, wechselte ein Jahr ums andere mit Roggen und Gerste, säete dünner auf leichterem und stärker auf besserem Boden, düngte wenig und gebrauchte sehr viel Seegras oder Tang unter dem wenigen Dünger, ohne darauf zu sehen, ob das Seegras gehörig zubereitet war, und man erzielte wenig Getraide, aber sehr viele Disteln.

Von diesem Seegrase oder Tang wurde ehedem sehr viel ans Ufer angespült und weit mehr wie in den letztverflossenen Jahren. Die Ursache der Abnahme dieses Seegrases ist freilich nicht gut anzugeben; ich möchte indessen, jedoch ohne solches mit Gewißheit behaupten zu dürfen, der Meinung seyn, daß der ziemlich starke Winter zwischen 1813 und 1814 daran Schuld seyn möchte: daß nämlich das Eis, das lange Zeit stille und auf dem Grunde lag, und woran sehr viel Tang festgefroren gewesen, solches mit der Wurzel ausgehoben haben könnte. Theils möchte deshalb auch weniger antreiben, weil die wilden Enten, die solches losbeißen, seit einigen Jahren sich nicht so häufig einfinden wie ehedem. Diese Enten finden viele Nahrung zwischen dem Seegrase, und da dieses nicht so sehr die Watten bedeckt, wie früher, so kommen die Enten auch sparsamer.

Man pflügte die Aecker dergestalt, daß sie einem Deiche mit einem schmalen Rücken weit ähnlicher waren als einem Acker, und dies selbst auf dem sandigsten Boden, so daß kein Regenwasser darauf haften konnte.

Ein anderer Fehler bei der Landwirthschaft bestand darin, daß man viele Pferde hielt, diese aber äußerst kümmerlich nährte; da überdem die Pflüge auch sehr unzweckmäßig waren, so wurde das Land natürlicherweise sehr mittelmäßig bearbeitet. Die vielen Pferde lieferten bei ihrer elenden Fütterung auch einen sehr geringhaltigen Dünger, und da die wenigen Kühe und sonstiges Rindvieh auch darben mußten, so war der Dünger derselben auch mager und wenig. Es gab viele Häuser, wo man 2 Pferde hielt und nur eine Kuh, und andere, die ein Pferd hielten und durchaus kein Hornvieh, nicht einmal eine Kuh.

Eine natürliche Folge dieser verkehrten Wirthschaft war die, daß man beständig Mangel an Getraide hatte und sehr vieles vom festen Lande einführen mußte.

Dieser Mangel ging sehr oft so weit, da das Vermögen nicht erlaubte, den erforderlichen Roggen zu kaufen, daß man blos denen, die dreschten oder auf der See auf den Fischfang ausfuhren, den Luxus verstattete, Brodt zu essen; was mir von alten Leuten in meiner Jugend als bestimmte Wahrheit mehrmals erzählt worden ist. Der Roggen-Mangel ging so weit, daß man das Brodt beinahe vergötterte und daß, wenn man zufällig ein Stück Brodt fallen ließ, es beim Aufheben küßte.

Nach der Einkoppelung der Ackerländereien veränderte es sich doch mit dem Ackerbau und nachdem ein Jeder sein Land nach seinem Gefallen und nach seinen Einsichten bearbeiten, einiges ruhen lassen und damit abwechseln konnte, ward es viel besser und wir haben es so weit gebracht, daß wir doch, wie oben gesagt, in der Regel ein wenig Getraide ausführen können, obschon bei weiten nicht hinlänglich, um damit die Contribution des Landes zu decken, welches auch niemals der Fall werden wird.

Daß es mit der Verbesserung unserer Landwirthschaft sehr langsam fortschreitet, ist leicht begreiflich, da man hier überhaupt bei diesem Geschäfte keine Theorie kennt, sondern alles nach dem alten Schlendrian treibt. Die sehr Wenigen, die jetzt noch etwas Theorie anfangen, können noch nicht zum Ganzen in Betracht kommen. Der Sohn folgt dem ihm von seinem Vater bezeichneten Wege, oder besser gesagt: die Tochter folgt den Lehren ihrer Mutter; denn das Frauenzimmer bestellt oder bearbeitet das Feld, weil in der Regel die Mannspersonen zur See fahren und nur dann und wann auf kurze Zeit zu Hause sind, bis sie endlich die Seefahrt aufgeben.

Das Frauenzimmer auf Silt beschäftigt sich also nicht blos mit häuslicher Arbeit, sondern der Landbau oder die Landwirthschaft gehört auch fast ausschließlich zu ihrem Departement; sie säen, pflügen, mähen, dreschen und verrichten alle Arbeiten bei der Landwirthschaft, die anderwärts blos vom männlichen Geschlecht verrichtet werden. Inwieferne aber nicht bisweilen die Feldarbeit ein wenig auf Kosten der Hausarbeit vom weiblichen Geschlecht, dem doch unstreitig letzteres Geschäft vorzüglich zugetheilt ist, betrieben wird, darf ich nicht entscheiden.

Bauknechte bei der Landwirthschaft werden auf Silt äußerst wenige gehalten und die Dienstmägdchen verrichten alle Arbeiten eines Bauknechts.

Ein ökonomischer Grund ist die vorzüglichste Veranlassung hierzu; erstlich kostet ein Bauknecht mehr Lohn und Kost, zweitens hat Keiner oder sehr Wenige hinlänglich Land, um einen Knecht das ganze Jahr damit anhaltend beschäftigen zu können, und endlich kann ein Dienstmägdchen sehr viele Hausarbeiten nebenbei verrichten, insonderheit in den langen Winter-Abenden, wozu sehr wenige Bauknechte sich eignen.

Die wenigsten Seeleute haben Lust zur Landwirthschaft und noch wenigere haben die dazu erforderlichen Kenntnisse.

Wollte auch ein Mann, nachdem er das Seefahren aufgegeben hat, die Leitung der Landwirthschaft selbst übernehmen und betreiben, nachdem er sich einige theoretische und vielleicht auch einige praktische Kenntnisse in diesem Fache gesammelt hätte, so würde er doch in der Regel erst eine mehr oder weniger lange Discussion desfalls mit seiner Frau bestehen müssen, weil sie es schwerlich einräumen würde, daß sie, die dies Geschäft beständig ohne theoretische Beihülfe betrieben hat, nicht alle dazu erforderlichen Kenntnisse besitze und daß er etwas davon verstehen könne.

In den letzten, dem Handel und der Seefahrt ungünstigen Jahren, und seit dem Kriege mit England haben indessen mehrere Mannspersonen den Landbau ergriffen, so daß man jetzt weit öfterer Mannspersonen mit Wagen fahren sieht wie ehedem. Früher verstattete die Frau nur selten, daß der Mann seinen eigenen Wagen selbst fahre, wozu sie auch wohl Ursache haben mochte. Ein Seemann ist selten ein guter Fuhrmann oder ein guter Reiter.

Eigentliche Bauern, nämlich solche, die allein von ihrer Landwirthschaft leben, giebt es sehr wenige oder fast keine auf Silt.

Der größeste Landbesitzer, der etwa für ½ Pflug steuert, mag so viel Land haben, daß er 2 Pferde, 12 St. Hornvieh, worunter 4 Kühe und 12 bis 14 Schafe, halten kann; dahingegen besitzen die mehrsten so viel Land, daß sie ihr eigenes Getraide erndten, und ihr eigenes Bedürfnis an Milch, Butter und Käse befriedigen können.

Der Garten- und Gemüsebau auf Silt ist noch, so zu sagen, in der Kindheit; es werden jedoch jährlich mehr und mehr Kartoffeln gebauet und die Anpflanzung von Obstbäumen nimmt auch etwas zu, obschon es scheint, daß viele der bejahrteren Classe der Einwohner eine wahre Abneigung gegen Bäume haben.

Es giebt auf der ganzen Insel, außer in den Gärten, weder Baum noch Strauch und nur zu Viele stehen in dem Wahn, daß hier auch keine Bäume wachsen können.

Das Loslaufen des Viehes nach der Erndte ist auch, ich gestehe es, für diejenigen, die im Freien Bäume anpflanzen wollen, höchst beschwerlich, und macht diese Anpflanzung beinahe unausführbar, oder zwingt sie zu kostspieligen Einfriedigungen. Indessen sind doch jetzt ein paar kleine Versuche mit Anlegung von Gehölz auf der Keitumer Heide gemacht.

Erd- oder Steinwälle als Befriedigungen kennt man hier blos um die Gärten, mithin ist von lebendigen Zäunen gar nichts zu sehen. Die Scheidungskennzeichen zwischen den Ackerländereien bestehen aus 2 Fuß breiten Streifen und zwischen den Wiesenländereien aus 5 à 6 Zoll breiten Gräbchen.

Außer dem, was der Landbau hervorbringt, producirt die Insel noch Folgendes:

Auf den Sanddünen wächst der sogenannte Helm, Sand-Hafer und Sand-Roggen ( Arundo Arenaria) womit die Dünen theils bedeckt sind, theils bepflanzt werden. Dieser ist zwar zum Vieh-Futter dienlich, obschon es nur ein sehr mageres Futter ist; es werden aber daraus, und vorzüglich in Rantum, Seile zusammengedreht von 3 Faden Länge, Dachreepen auch wohl Tengen genannt, die zum Anbinden des Stroh- oder Schilf-Daches auf den Häusern sehr gut sind. Von diesen wurden früher viele und wohl jährlich bis für 900 ausgeführt, größtentheils nach Husum; dieser Nahrungszweig ist aber leider jetzt bis beinahe auf den Verbrauch auf der Insel herabgesunken.

 

Häuslicher Fleiß. Das Frauenzimmer auf Silt ist unstreitig das arbeitsamste der ganzen Welt, und wenn man glauben könnte, daß Arbeiten der Hauptzweck des Daseyns des Menschen wäre, so erfüllen sie ganz gewiß ihre Pflicht mit der allergenauesten Gewissenhaftigkeit. Niemals sieht man ein Frauenzimmer müßig und sehr selten sich mit jenen Kleinigkeiten und Tändeleien beschäftigen, womit das sogenannte gebildete Frauenzimmer der Städte, überhaupt genommen, nur zu viel Zeit vergeudet.

Jede Frau legt beständig selbst Hand an bei der Hausarbeit, und wenn sonst nichts Nothwendiges im Hause zu thun ist, so wird der Strickstrumpf, das Spinnrad oder die Wollkratzen zur Hand genommen. Hiebei möchte ich indessen das Flachsspinnen und den Gebrauch der Nähnadel etwas mehr empfohlen haben.

Ein Hauptproduct dieses häuslichen Fleißes besteht in wollenen Strümpfen, Socken oder Halbstrümpfen und gestrickten Jacken, und dieses beinahe alles aus hier gefallener Wolle; die Ausfuhr davon kann wohl auf 10 bis 11+000+ gerechnet werden.

Es wird hier ferner eine ansehnliche Parthei wollener Waaren zu Kleidung verfertiget, theils von schwarz und weiß melirter Wolle, theils weiß, wovon ein Theil blau und vieles schwarz gefärbt wird. Diese wollenen Zeuge werden zur Kleidung für Mannspersonen und Frauenzimmer gebraucht, so wie zu wollenen Bett-Tüchern und dergleichen, und seit 20 bis 30 Jahren haben diese wollenen Zeuge sich sehr viel verbessert. Man hat auch angefangen, halb wollene halb flächsene Zeuge zu Frauenzimmer-Kleidern zu verfertigen.

Behuf der Zubereitung dieser wollenen Zeuge, die allezeit vor ordinairem Tuch den Vorzug verdienen, wäre es aber sehr dienlich, daß eine Färberei, mit einer Stampf- oder Walkmühle verbunden, auf Silt errichtet würde, und daß der Besitzer davon auch die Zeuge kratzen und scheren und zu Tuch bereiten könnte; was bis jetzt in Hoyer beschafft werden muß.

Zwar ist seit einigen wenigen Jahren eine kleine Walkmühle in Keitum vorhanden, die indessen noch sehr viel zu wünschen übrig läßt.

 

Fischfang. Der eigentliche Fischfang bei Silt ist sehr unbedeutend; dies mag wohl theils daher rühren, daß der Absatz von frischen Fischen so sehr unbedeutend ist, theils daß man sich damit nicht viele Mühe macht, weil die Mannspersonen zur See fahren, theils aber ist die Fischerei auf der See von hier aus auch sehr weitläuftig, weil man einen sehr langen Weg hat, etwa 2 Meilen, ehe man in See gehen und auf der West-Seite, des Anschlags der Wellen halber, nur sehr selten und mit östlichem Winde vom Lande abkommen kann.

In früheren Zeiten wurden hier sehr viele Rocheln und Schellfische gefangen, welche einen großen Theil der Nahrung ausmachten; es scheint aber, daß die Rocheln diese Gegend verlassen haben. Auch Heeringe wurden hier früher in Menge gefangen, jetzt aber fast gar keine.

Der ganze Fischfang reducirt sich auf wenige Schellfische und Kabeljauen und kleine Schollen, welche theils im Frühjahr, in eigens dazu verfertigten und ausgestellten Gehegen gefangen werden, theils aber sowohl im Frühjahr wie im Herbst mit Linen, wobei man, auf den Watten ausgegrabene Würmer zu Köder braucht.

 

Austernfang. Ein Hauptproduct der Fischerei bei Silt ist die Austernfischerei.

Die vorzüglichsten Auster-Bänke dieser Küste liegen bekanntlich zwischen dieser Insel und dem festen Lande und südwärts von Silt bis jenseits Föhr und Amrum und liefern jene vorzüglich delicate Austern, welche bekanntlich von Kennern allen anderen Austern vorgezogen werden.

Die Austerfischerei ist, wie bekannt, ein königliches Regal und wird verpachtet. An der jetzigen Pacht, die auf 20 Jahre geschlossen wurde und wofür jährlich 31 050. bezahlt wird, haben seit 1819 einige Einwohner von Silt einen kleinen Antheil, und die Fischerei neben Silt wird ausschließlich von hiesigen Einwohnern mit 11 Fahrzeugen betrieben, so daß 28 Menschen dabei Beschäftigung finden, und ihr Brodt verdienen. Die Fischerei dieser Austern neben Amrum und Föhr aber, zu der nämlichen Pacht gehörig, wird ausschließlich von den Einwohnern Amrum's auch mit 11 Böten betrieben.

 

Heeringsfischerei. Es ist auch in diesem Jahre eine königl. privilegirte Heeringsfischerei, die von Silt aus betrieben werden wird, errichtet, um diese Fischerei bei Hitland zu treiben, wozu die Fonds durch Actien zusammengebracht worden, wobei die Stadt Flensburg sich vorzüglich ausgezeichnet hat. Der Anfang ist zwar sehr klein, nämlich blos mit 2 Buisen, man mag aber hoffen, daß ein etwas glücklicher Erfolg dieses Versuches, dem gemeinnützigen Etablissement für die Zukunft mehr Theilnahme verschaffen werde, damit solches sich ausdehnen könne.

 

Jagd. Die Jagd auf Silt ist natürlicherweise, da hier weder Wald noch Strauch vorhanden ist, sehr unbedeutend und beschränkt sich auf einige Haasen und sehr viele See-Vögel, vorzüglich wilde Gänse und wilde Enten mehrerer Arten.

Der Sage nach soll Sr. Durchlaucht dem Landgrafen Carl zu Hessen, Statthalter beider Herzogthümer, die Jagd gehören, allein es heißt auch, daß sie im Inventario der Landvogtei, als dem p. t. Landvogte zuständig, aufgeführt stehe.

 

Entenfang. Im Herbst, nämlich im Sept. und Octob. wird hier jährlich eine ansehnliche und bisweilen sehr große Menge wilder Enten in einem dazu eingerichteten Gehege, Vogel-Koje genannt, gefangen. Die Einrichtung dabei ist dergestalt getroffen, daß ein einziger Mensch alle Geschäfte dabei verrichtet und der gewöhnliche Fang ist, 6, 8 bis 10,000+Stück, die aus dreierlei Arten bestehen. Die kleinste Gattung, auch wohl Krik-Enten genannt, ist die delicateste.

Eine Beschreibung dieser Vogel-Koje zu machen würde zu weitläuftig werden und auch kaum verständlich ausfallen, also enthalte ich mich solcher, nur will ich hinzufügen, daß sie ziemliche Unterhaltungskosten verursacht. Man muß zuförderst jedes Jahr 150 bis 200 Stk. wilde Enten zahm machen, und den Winter über futtern, so daß man dazu und beim Fange 36 bis 40 Tonnen Gerste braucht.

Hiezu kömmt der Unterhalt des Deiches, der dies Gehege umgiebt und die inneren Einrichtungen, die außer dem jährlichen Unterhalt dennoch Gefahr laufen, durch sehr hohe Sturm-Fluthen zu Grunde gerichtet zu werden.

Im Jahre 1824, verursachten einige durch sehr hohe Fluchen erfolgte Deich-Brüche einen Kosten-Aufwand von 3000, und im Jahre 1825 wiederum 450 größestentheils an Bedeichungskosten.

Diese Vogel Koje ist im Jahre 1768 verfertiget, und bezahlt eine jährliche Recognition von 60. Sie liegt an der Gränze zwischen dem herzogthumlichen Theile der Insel und dem zum Stift-Amte Ripen gehörigen District.

Die Anas Tadornus, hier aber Berg-Ente genannt, ist hier sehr häufig, und durch ihre Eier und Pflaumfedern auch sehr nützlich, weshalb sie niemals geschossen wird, sondern gewissermaaßen das Bürgerrecht erworben hat. Um ihrer Eier und Pflaumfedern habhaft zu werden, macht man unter der Erde allerlei kleine Gänge in die Kreuz und Quer, zu welchen nur eine einzige kleine Oeffnung den Einlauf bildet. Diese Ente schleicht sich in diese hinein, und legt darin 12 bis 16 Eier; jeglicher Ente läßt man 4 bis 5 Eier zum Brüten, und wenn sie endlich ausgebrütet haben, bemächtiget man sich auch der zurückgelassenen Pflaumfedern, die den Eiderdunen nicht viel nachgeben.

Man hat Beispiele, daß eine solche Ente 12 Jahre nach einander ihre Eier in dem nämlichen Neste gelegt habe.

 

Seefahrt. Der Haupt-Nahrungszweig der Einwohner von Silt ist die Seefahrt, und diese, verbunden mit der, den Einwohnern von Jugend auf eingeprägten Frugalität und Sparsamkeit, hat hier einen Wohlstand hervorgebracht, insonderheit während des americanischen Krieges und im Anfange des französischen Revolutions-Krieges, den man selten unter einer gleichen Anzahl Einwohner auf dem Lande oder in Dörfern findet. Reiche giebt es zwar keine auf Silt, allein viele Wohlhabende und nicht sehr viele arme Leute.

Der Ruhm der Silter als vorzüglich gute Seeleute und als rechtliche Männer ist zu allgemein bekannt, als daß deshalb etwas Mehreres zu sagen erforderlich wäre. In den Jahren 1795 bis 1800 zählte die Insel zu einer Zeit 100 bis 110 Schiffs-Capitaine auf großen Schiffen, die von Copenhagen, Flensburg, Eckernförde, Altona, Hamburg und Holland aus nach allen Theilen und Gegenden des Erdbodens zur See fuhren, und verhältnißmäßig Steuerleute und Matrosen, und wer in jenen Jahren über 22 Jahr alt und noch nicht Steuermann war, dessen Ruhm war ganz sicher nicht sehr gut.

Dieser Nahrungszweig ist aber so sehr gesunken, daß jetzt nur 10 bis 12 Schiffer dieser Classe zur See fahren und verhältnißmäßig auch nur wenige Steuerleute.

Kleine Fahrzeuge als Küstenfahrer hat die Insel von jeher nur sehr wenige gehabt und, die bei der Austern-Fischerei angestellten abgerechnet, jetzt auch nur etwa 7 oder 8.

Die ganz natürliche Folge der Versiegung der Hauptquelle unserer Einnahme ist die sichtliche Abnahme des Wohlstandes auf Silt, wozu die im Jahre 1813 eingetretene Veränderung im Geldwesen auch das ihrige beigetragen hat. Da endlich unsere Ländereien, das zur Nahrung erforderliche Getraide kaum Hervorbringen können, und diese Ländereien auch weit höher besteuert sind wie irgend eine Commune im Staate, ja dreimal so hoch wie das Amt Hadersleben, so ist es eine Selbstfolge, daß diese Last auch beitragen muß, die Abnahme des Wohlstandes auf Silt zu befördern. Sollte also die Seefahrt sich nicht wieder etwas heben, so sind die Aussichten in die Zukunft für den Wohlstand von Silt sehr trübe und entmuthigend.

 

Bedürfniß von Aussen. Zur Einfuhr bedarf die Insel: allerlei Baumaterialien, Feuerung, etwas Heu und Stroh, Hafer, Pferde, einige Schweine, Schlachtvieh, Salz, Leinwand, Seife, Colonial- Fabrik- und Manufactur-Waaren und dergleichen.

Die Insel liefert durchaus keine Feuerung als blos ein wenig Haide, das kaum 3 bis 4 Zoll hoch wächst, daher auch der dem Lande nachtheilige Gebrauch, daß, wie oben gesagt, leider ein Theil des Düngers, nach einer vorhergegangenen Zubereitung, zu Feuerung benutzt wird.

Daß unsere Feuerung, durch die Fracht erhöhet, uns sehr theuer zu stehen kömmt, ist leicht begreiflich.

Zwar findet sich hier und dort neben der West- und Süd-Seite der Insel eine Art von Torf, allein dieser ist so voller Salz und öhligter Theile, daß er das erste Jahr nicht brennen kann und dem Kupfer-Geschirr auch sehr schädlich ist. Dieser Torf liegt auch so tief unter Sand und Kleye, daß man nur bei niedrigstem Wasser und jeder Ebbe auf kurze Zeit dazu kommen kann, so daß selten die angewandte Mühe einigermaaßen belohnt wird.

Der kärgliche Ertrag unserer Aecker an Stroh, erlaubt uns nicht, unsere Häuser damit zu decken, so daß wir alles Dach vom festen Lande und zwar von der Widdingharde holen müssen, wodurch die Fracht hieher bisweilen beinahe eben so hoch läuft als der Einkauf, und dieses uns also theuer zu stehen kömmt.

Ferner muß die Insel fettes Vieh einführen, oder vom eigenen Hornvieh in den Marschen grasen lassen, weil wir dazu nicht hinlängliches Gras haben.

Endlich müssen wir fast jedes Jahr beides Heu und Stroh einführen, und zwar in den letzten Jahren ziemlich viel, da sowohl unsere Grasländereien als insonderheit unser Ackerland so sehr oft überschwemmt worden.

Das Stroh kömmt uns aber an Fracht beinahe eben so hoch zu stehen als der Einkauf auf dem festen Lande, so daß solches, so wie das Heu, das wir kaufen müssen, sehr kostbar wird. Zwar ist der Wassertransport allezeit wohlfeiler als zu Wagen; allein der unsrige wird durch die hohen Zoll-Klarirungskosten der Fahrzeuge zu sehr erhöhet.

 

Wohnungen, Kleidertracht und Lebensart. Der, in den Zeiten da Handlung und Schifffahrt blühete, durch die Seefahrt erworbene Wohlstand, hat wohl die Einwohner verleitet, daß sie ein wenig reichlich auf ihre Häuser verwandt haben, so daß jeder Fremde, der die Insel besucht, gestehen muß, daß im allgemeinen genommen man nirgends auf dem Lande so schöne Häuser findet wie hier; zwar sind sie nur klein und natürlicherweise nur ein Stockwerk hoch, allein sie haben ein gefälliges Ansehen und werden gut unterhalten. Sollte auch in sehr wenigen Häusern das Innere nicht allezeit dem äußern Ansehen entsprechen, so herrscht doch überhaupt Reinlichkeit in den Häusern.

Die innere Einrichtung der Häuser ist auch ziemlich zweckmäßig und wider Feuersgefahr recht gut. Alle Häuser haben eine dichte oder eingeschlossene Küche, einen dichten Boden oben der Küche und der Schornstein geht durch den Gipfel des Hauses heraus 4 bis 4½ Fuß hoch.

Die Häuser sind aber alle mit Schilf oder Rohr gedeckt, das, wie gesagt, wir von der Widdingharde beziehen, weil wir dazu kein Stroh erübrigen können, und die Gipfel der Häuser sind mit Rasen belegt. Es findet sich auf ganz Silt kein Haus mit Ziegeln bedeckt, als nur eine einzige Schmiede.

Einer besonderen, auch auf Ersparung von Feuerung gerichteten Einrichtung in der Küche, die ich sonst nirgends gesehen habe, muß ich noch erwähnen: diese besteht darin, daß man in jeder Küche neben dem Heerd zwei eingemauerte eiserne Töpfe oder Grapen hat, unter welche von der Heerd-Seite Feuer gelegt wird und in denen man die Speisen kocht. Der Vortheil dieser Einrichtung besteht darin, daß, da das Feuer eingeschlossen ist, es den Töpfen seine ganze Hitze mittheilt, und man also weniger Feuerung bedarf; daß man niemals Ruß in den Speisen befürchten darf noch Rauch, und endlich, daß eiserne Töpfe auch weniger gefährlich sind als Kupfer-Geschirr, wenn die Verzinnung nicht gut ist.

Früher, und vor etwa 100 Jahren waren die wenigsten Häuser mit Oefen in den Wohnstuben versehen, sondern diese Töpfe waren in der Wohnstube angebracht, so daß das Feuer, das die Speisen kochte, zugleich die Stube heitzte; jetzt aber giebt es wohl kaum 10 Wohnhäuser, die Oefen entbehren.

Alle Oefen sind von gegossenem Eisen und die mehresten sind Beileger; nur wenige Häuser haben mehr wie eine heitzbare Stube. In den mehresten Häusern hat man in den Oefen der Wohnstube einen kleinen Schrank, worin kleine Familien ihre Speisen erwärmen, Kartoffeln und dergleichen kochen, so daß solche öfters in 3, 4 bis 5 Tagen im Winter kein Feuer auf dem Heerd haben, welches bei dem hohen Preise der Feuerung sehr dienlich ist.

Der Kleider-Luxus der allezeit eine Folge eines gewissen Wohlstandes ist, hat sich auch und vielleicht ein wenig zu sehr, in den Zeiten da unser Gewerbe auf dem Gipfel war, auf Silt eingeschlichen, und es giebt wohl keine Commüne auf dem Lande oder außerhalb den Städten, wo man sich so gut und so sehr nach der Mode der Städtebewohner kleidet wie hier; dies geht so weit, daß viele der Wohlhabenderen, insonderheit das schöne Geschlecht, als Schiffscapitains Frauen, mit den Frauen der Bürger in den Städten wetteifern; nur ist's zu bedauern, daß leider zu viele der unbemittelteren Classe dieses zu sehr nachahmen. Hiebei wolle man mir indessen eine Aeußerung nicht ungütig aufnehmen: Es scheint mir nämlich, daß die Kleidung, die man an Werkeltagen in den Häusern trägt, nicht allezeit mit den Sonntags- oder Putzkleidern in Verhältniß stehen, sondern daß man im Hause sich vielleicht ein wenig besser kleiden könnte.

Die ehemalige alte, zwar eigenthümliche, aber doch vielleicht auch abgeschmackte und eine Zeitlang gewissermaaßen unanständige und unbequeme Kleidung des Frauenzimmers auf Silt hat sich gänzlich verloren, und zu ihrem Vortheil geändert; die mehresten kleiden sich jetzt wie man sich in den kleinen Städten des Herzogthums kleidet, wobei man jedoch das weiße Kopftuch der Silter noch gewöhnlich beibehält.

Die jetzige eigentliche Silter Tracht des Frauenzimmers nimmt sich sehr gut aus und ist völlig weiß, nur möchte sie deshalb der Oeconomie eben nicht sehr vorteilhaft seyn.

Die Mannspersonen kleiden sich wie andere Seeleute in den Städten und überhaupt an Sonntagen und wenn sie in Gesellschaften gehen in feineres Tuch, so wie sie auch in der Modesucht dem Frauenzimmer keinesweges nachstehen.

Zum täglichen Gebrauch tragen sie überhaupt eigengemachte wollene Zeuge, theils von schwarz und weiß melirter Wolle, theils blau oder schwarz gefärbt.

Der etwas starke Gebrauch eines zweiten Luxusartikels, den man den Einwohnern so gerne und vielleicht mit einigem Grund zum Vorwurf macht, ist der etwas häufige Genuß des Kaffee's.

Ohne hier die Quantität noch den Werth dessen, was davon hier verbraucht wird, anzugeben, muß ich zwar gestehen, daß dieses sowohl dem Geldbeutel als auch der Gesundheit nachtheilige ausländische Getränk leider zu oft getrunken wird; indessen läßt sich doch auch sehr vieles nicht Ungegründete zu Gunsten dieses Gebrauchs sagen.

In den Jahren da Handlung und Schifffahrt blühete, haben die Männer nur gar zu oft sich selbst und ihre Familien an dieses Getränk gewöhnt, als daß diese zur zweiten Natur gewordene Gewohnheit sich so leicht ausrotten läßt; viele, denen das Vermögen mangelt, sich mit Kaffeebohnen hinlänglich zu versehen, behelfen sich jetzt mit einem dünnen braunen Getränke, das aus ein wenig Kaffe, gebrannten Cichorien, gebranntem Getraide, Erbsen, Rüben oder dergleichen bereitet wird, so daß die Ausgaben dabei auch nicht so sehr hoch laufen; indessen wäre es doch recht sehr zu wünschen, daß man zum Vortheil für die Gesundheit, dieses Getränk gegen ein gesunderes und nahrhafteres vertauschen möchte.

Einige Genüsse will der Mensch haben! Welcher Wohldenkende kann es auch wohl dem Minderbegüterten verdenken, wenn er, dem die Mittel des Wohlhabenderen, sich Genüsse zu verschaffen, nicht zu Gebote stehen, sich an dem hält, was er bezahlen kann, und woran er seit einer Reihe von Jahren sich gewöhnt hat, wobei er erzogen worden ist.

Uebrigens darf ich behaupten, daß, in Hinsicht von Lebensmitteln, die Frugalität ein Hauptzug des Characters der Einwohner von Silt sey, und daß, obschon der Kaffe, wie gesagt, wohl etwas zu viel genossen wird, es doch auch wahr sey, daß mit dem obenbeschriebenen kaffeartigen Getränke, mit ein wenig Butterbrod, öfters blos mit trocknem Brod und ein wenig dünner Milch manche Familie nicht allein des Morgens, sondern auch oft Mittags und Abends sich behilft. Möge der Himmel uns nur vor dem übermäßigen Gebrauch eines weit schädlicheren Luxusartikels bewahren! ich meine: dem unmäßigen Gebrauch des Branntweins und des an mehrern Oertern zu häufigen, sowohl den Geist als den Körper zu Grunde richtenden Kaffe- und Theepunsches.

 

Vergnügungen und Sitten. Die Vergnügungen und Lustbarkeiten der Einwohner bestehen für junge Leute darin, daß sie des Winters einmal die Woche sich am Abend zu einem Tanz versammeln und nach einer, höchstens zwei Violinen recht nach Herzenslust tanzen, wobei aber weder gezecht wird, noch sonstige Ausgelassenheiten stattfinden.

Sonst hat man hier keine öffentliche Lustbarkeiten als blos am Petri Tage, nämlich den 22sten Febr., da sehr viele junge Leute sich, insonderheit in Keitum versammeln, und tanzen. An diesem Tage werden auch, einer alten Gewohnheit zufolge, sehr viele Kuchen gegessen und ausgetheilt, so daß dieser Tag für die Bäcker und für die Kinder der angenehmste Tag des Jahres ist.

Dieser Tag war aber in früheren Zeilen weit lebhafter und ein ordentliches Volksfest; es nimmt indessen jetzt so sehr damit ab, daß blos junge Leute und Kinder vorzugsweise Theil daran nehmen.

Freunde, Verwandte und Bekannte besuchen sich wie überall und blos im Winter giebt und besucht man kleine Familien- oder freundschaftliche Gesellschaften und Mahlzeiten.

Die Hochzeiten waren in vorigen Zeiten weit munterer und geräuschvoller als in den späteren Jahren. Es waren gewisse Tage im Jahre unter der Benennung von Hochzeitstagen dazu angenommen, nämlich die Woche vor dem 1sten Advent, so daß in der Regel alle Copulationen am Donnerstage vor dem 1sten Advent stattfanden. Man lud sehr viele Gäste dazu ein, und man war bei frugaler Bewirthung recht munter. Wenn der Bräutigam die Braut aus ihrer Eltern Hause abholte, so begleiteten ihn bisweilen 50, 60 bis 70 und mehrere Leute zu Pferde, und man zechte lustig darauf los, Branntwein und gutes Bier.

Nachdem man aber anfing auf Hochzeiten, statt mit Bier und Branntwein, sich mit Wein und Kaffee zu ermuntern, sich mit Suppen und Gebratenem statt mit Grütze von Reis und mit gesalzenen Fische und dergleichen zu bewirthen, sind die Hochzeitsschmäuse allmählich eingeschränkter und weniger geräuschvoll abgemacht worden, und in den letzten Jahren werden die mehresten Hochzeiten, die auch jetzt das ganze Jahr durch stattfinden, ganz in der Stille abgemacht.

Früher gab man auch beim Kirchengang einer Wöchnerinn und bei Beerdigungen eine Mahlzeit, wozu Verwandte und Nachbaren eingeladen wurden; diese Gewohnheiten sind aber auch ganz abgekommen.

Im Jahre 1817 wurde zu Keitum ein Klubb errichtet, unter der Benennung von Silter Verein, woselbst man des Winters ein paar Bälle hat, nämlich am Geburtstage Sr. Majestät des Königs und der Königinn. Die Anzahl der Mitglieder besteht aus reichlich 20 Personen; wöchentlich zweimal ist Versammlung. Gemeinnützige Unterhaltung und geselliges, sittliches Vergnügen ist Zweck desselben.

Mit diesem Klubb ist auch seit 1819 eine Lese-Bibliothek, oder besser gesagt, der Anfang einer Lese-Bibliothek verbunden, die gegen 40 Interessenten zählt; sie besteht durch freiwillige Beiträge aller Interessenten, und vermehrt sich jährlich auf diese Weise.

 

Sprache. Die Sprache auf Silt ist die friesische, jedoch etwas abweichend von der auf dem festen Lande, und auf den südwärts von Silt belegenen Inseln, und Silt ist die nördlichste Gränze der friesischen Sprache. Die auf Ammrum und auf Heiligland herrschende friesische Sprache ist der unsrigen am ähnlichsten. Da nun diese 3 Inseln die äußere Linie der friesischen Sprache bilden, und, wie gesagt, einander am ähnlichsten sind, so möchte ich wohl die Meinung äußern, daß diese wohl der alten friesischen Sprache am ähnlichsten seyn könnten, einige wenige dänische Einmischungen auf Silt abgerechnet, dahingegen die anderen Friesen oder Freesen, weit leichter vieles von den Nachbarssprachen haben annehmen können.

Blos in dem kleinen zum Amte Ripen gehöriger Dorf List auf dem Nord-Ende der Insel, wird Dänisch gesprochen.

In allen Schulen wird die deutsche Sprache gelehrt, und in den Kirchen Deutsch geprediget.

 

Character und Bildung. Obschon die geistige Ausbildung auf Silt weiter vorgerückt ist als auf den mehrsten Inseln dieser Küste und unter den gewöhnlichen Landbewohnern, so kann man doch nicht sagen, daß deshalb nichts zu wünschen übrig wäre.

Eine Hauptursache, warum die Kultur noch nicht weiter fortgeschritten ist, liegt unstreitig darin, daß der hiesige Seemann, der ziemlich früh zur See geht, was auch erforderlich ist, um den Seemann zu bilden, bis jetzt im Allgemeinen zu dürftig mit Vorkenntnissen ausgerüstet gewesen ist, und daß das hiesige Frauenzimmer, dem vorzüglich, bei der Abwesenheit der Männer, die Erziehung der Jugend anheimfällt, in dieser Hinsicht in der Jugend viel zu stiefmütterlich abgefunden wird.

An Fähigkeiten gebricht es weder dem einen noch dem anderen Geschlechts; dies beurkundet zur Genüge die schon vorhandene Ausbildung im Allgemeinen, ungeachtet der ehemaligen dürftigen Hülfsmittel sich solche zuzueignen.

Bis vor etwa 40 Jahren waren die Schulen hier, überhaupt genommen, sehr mittelmäßig, und der Lehrer gewöhnlich ein alter dürftiger Seemann; es hatte beinahe den Anschein, daß, wer sonsten nicht zu gebrauchen war, dennoch zum Schullehrer gut genug wäre.

Auswendiglernen im Katechismus und im Gesangbuche, Buchstaben machen, was man schreiben nannte, und Zahlen machen, was man rechnen nannte, den Kindern einige ihnen und nur gar zu oft dem Lehrer selbst unverständliche Kapitel in der Bibel lesen lassen, einige Gebete hersagen und einen Gesang singen; dies waren die Exercitien in den Schulen.

Auch der noch herrschende Sprachgebrauch, da es heißt, wenn die Kinder zur Vorbereitung auf ihre Konfirmation zum Prediger gehen (tö Börigen gung), gehen um Beten zu lernen, zeigt deutlich, wie der Unterricht in vorigen Zeiten mag beschaffen gewesen seyn.

Mathematik, Geometrie, Geschichte, Naturgeschichte und Naturlehre, Vaterlandsgeschichte, Geographie, Sprachkunde und dergleichen waren Sachen, die die Schullehrer in früheren Zeiten nicht einmal dem Namen nach kannten, obschon es einleuchtend ist, daß Mathematik, Geometrie, Geographie, Sprachkunde und dergleichen dem Seemanne insonderheit unentbehrliche Kenntnisse sind. Da indessen noch wenige Mannspersonen und noch viel weniger Frauenzimmer sich das Dürftigste aus diesen Kenntnissen erworben haben, so ist es auch leicht begreiflich, daß nur zu Wenige diesem Bedürfnis bei der Erziehung ihrer Kinder abzuhelfen suchen.

Jedoch ist eine vortheilhafte Veränderung in unseren Schulen eingetreten, so daß man jetzt mit Vergnügen die Fortschritte unserer Kinder in den jetzigen Schulen bemerken kann.

Der Umgang unter den Einwohnern ist überhaupt freundschaftlich und frei; die Dienstboten werden durchgehends recht gut gehalten, und gleichsam als ein Mitglied der Familie behandelt; sie essen in der Regel mit am Tische der Familie, und wenn sie bei der Handarbeit beschäftiget sind, sitzen sie in der ordentlichen Wohnstube. Die Taglöhner werden, insonderheit bei der Erndte, gut bezahlt, und vorzüglich, ich könnte sagen fast mit zu viel Aufwand, beköstiget.

Die Fuhren bei dem Bau neuer Häuser oder bei der Ausbesserung alter Häuser und Steinwälle um die Gärten, wurden bis jetzt beständig unentgeltlich von denen geleistet, die Pferde und Wagen besitzen.

Gastfreiheit ist ein Hauptzug des Characters der Einwohner, und ein ordentlich Gekleideter, der nicht zu der geringsten Classe der Hausirer oder zur bettelnden Classe gehört, wird selten in ein Haus eintreten, wo man bei der Mahlzeit ist, den man nicht einladet, Theil daran zu nehmen, wenn man sich nicht fürchtet, ihm solches anzubieten.

Ein anderer Characterzug der Einwohner von Silt, der sehr hervorstechend ist, ist Theilnahme an dem Schicksale Minderbegüterter. Wahl nirgends unterstützt man sich so thätig in Abhaltung der Contributionen und in Ausbesserung der Häuser wie auf Silt, und die Mühe und Aufopferungen, die man sich giebt, um Concursen vorzubeugen, sind in der That nachahmenswürdig. Mir sind keine Concurse bekannt, die durch Rückstände von Contributionen erfolgt sind.

Vielen, die unerzogene Kinder haben, wird geholfen, in der Voraussetzung, daß die Söhne, wenn sie erwachsen sind, die Anleihen, welche zu ihrer Erziehung gemacht worden sind, einst wieder bezahlen werden, und ein Jeder hält dies für heilige Pflicht; derjenige, der sich dabei aufs Gesetz berufen und dies ablehnen wollte, hätte die Verachtung aller Wohldenkenden mit Gewißheit zu gewärtigen.

Wirthshäuser hat man hier äußerst wenige, und diese werden auch fast niemals von Eingebornen besucht, es sey denn, daß in diesen Häusern etwas Oeffentliches zu verhandeln ist.

Die wenigen Bauknechte und vielen Dienstmägdchen auf Silt, so wie die mehrsten Handwerker, als Schuster, Zimmerleute, etc. sind Auswärtige oder nicht auf der Insel Geborne, und sehr viele aus Jütland. Es scheint, daß die Jütländer insonderheit eine große Vorliebe für unsre Insel haben, so daß deren sehr viele sich hier ansiedeln, so wie auch andere auswärtsgeborne Arbeitsleute sich hier gerne niederlassen.

Zwar kann man eben nicht sagen, daß in finanzieller Rücksicht diese Recrutirung der Insel sehr förderlich ist, denn wenige oder keine davon bringen Vermögen mit, und man kann es auch keinem verdenken, der Vermögen besitzt, daß er sich nicht auf einer öden Insel ankauft. Eine Folge davon ist auch die, daß die mehresten Armen, die wir haben, solche Eingewanderte oder deren Nachkommen sind. Inzwischen ist nicht zu leugnen, daß diese Einwanderung dennoch der Bevölkerung sehr zuträglich sey. Sollten wir diese entbehren, so würden noch weit mehrere Frauenzimmer, ohne dazu durch Gelübde verpflichtet zu seyn, auf den Ehestand Verzicht leisten müssen wie jetzt, da die Seefahrt so sehr viele Jünglinge und Männer in der Blüthe des Lebens wegrafft.

 

Alterthümer und sonst Merkwürdiges. Davon hat die Insel sehr weniges aufzuweisen. Auf den Haiden und selbst zwischen den Ackerländereien finden sich sehr viele, theils größere, theils kleinere heidnische Grabhügel, und ich habe deren im ganzen Herzogthume nirgends so viele gesehen; mehrere davon sind durchgegraben und untersucht worden, allein es ist nichts von einigem Werth darin gefunden worden. In der Mitte, etwas oberhalb der Erdfläche, findet man darin eine Art von Keller, durch 4 große Feldsteine gebildet, deren innere Seiten platt oder eben sind, und oben mit einem anderen großen Feldstein, der auch platt ist, zugedeckt. In diesen Kellern findet man Irdene, mit Asche und auch wohl mit kleinen Knochen oder Stücken von Knochen angefüllte Töpfe; auch hat man wohl bisweilen eine steinerne Art oder Keil und auch wohl ein Stück eines Schwerdtes und dergleichen gefunden.

In England, wo man auch dergleichen Grabhügel findet, werden sie dänische Hügel ( Danisch Hills) genannt.

Ferner findet man unweit Kampen, dem nördlichsten Dorf von ganz Silt, einige länglichte, etwa 4 bis 5 Fuß hohe Gräber, die man hier in der Landessprache Kämper-Grewer nennt, welche Benennung man in Riesen-Gräber gerne übersetzen will, obschon man auch wohl Kämpfer-Gräber lesen könnte; ein paar davon werden hier auch Börder genannt, welches Wort vielleicht von Begräbniß oder Beerdigung abzuleiten seyn möchte.

Diese Kämper-Gräber haben rund herum an ihrer Basis eine Einfassung von aufrecht stehenden Feldsteinen, die wohl 3 bis 3½ Fuß hoch seyn mögen; sie sind aber, so weit mir bewust, niemals im Innern untersucht worden.

Da nun diese Gräber nur wenig von einander entfernt sind, so möchte ich beinahe der Meinung seyn, daß nach einer in dieser Gegend vorgefallenen Schlacht, man vielleicht in jedes derselben eine Anzahl gefallener Krieger oder Kämpfer begraben haben mochte, und daher die Gestalt und Benennung dieser Grabhügel entstanden wäre.

Was die anderen Grabhügel betrifft, so scheint es mir einige Aufmerksamkeit zu verdienen, daß jeder Hügel seinen besonderen Namen führt; einige dieser Namen scheinen zwar zufälligen oder Local-Ursachen ihre Entstehung zu verdanken, allein einige scheinen sehr alten Ursprungs zu seyn und den Namen von Männern zu führen, als: Bronshog, Tröshog, Ennenhog, etc.

Ferner hat man auf Silt noch zwei Bürge, nämlich: Tinnum Burg und Archsum Burg; letztere liegt mitten im Dorfe Archsum. In dieser Archsum Burg soll nach Müllers Charten bei Dankwerth ehedem ein Schloß, Arrer Schloß genannt, gestanden haben; diese Burg ist aber jetzt zur Hälfte demolirt.

Tinnum Burg ist noch ziemlich gut erhalten; dies ist ein hoher runder Erdwall auf der Ebne aufgeführt auf der Außenseite etwa 20 Fuß hoch und inwendig 12 Fuß hoch, in deren Mitte eine Vertiefung ist, welche man zur Vieh-Tränke benutzt. Die Grundfläche dieser Burg mag 75 Ruthen à 18 Fuß im Umkreis haben.

Es scheint, daß dies ehemals kleine Festungen gewesen sind, in welchen die Zwingherren der Vorzeit ihren Sitz gehabt haben. Die Tradition will, daß Tinnum Burg ehedem Tinsburg geheißen hat, und daß die Bewohner der Umgegend daselbst ihren Zins oder ihre Abgaben haben erlegen müssen.

Eine viertel Meile außerhalb oder Süden Rantum ist eine ähnliche Burg gewesen, der Sage nach Raths Burg genannt; diese ist aber längst unter den Dünen verschwunden und wahrscheinlich schon in den Wellen der Nordsee begraben.

Bei dem Dorfe Keitum ist eine ähnliche aber sehr kleine Burg gewesen, Breite-Burg genannt, oder eine Art von Warte oder Wachthurm auf einer Anhöhe, ein wenig Norden der jetzigen Roggenmühle, von deren Wällen noch Rudera kennbar sind; diese hat aber nicht über 120 Schritte im Umkreis gehabt.

Als Alterthum kann auch angesehen werden, ein quer über einer abhängigen Niederung auf der Haide, 1/16 Meile nord-westl. vom Dorfe Kampen aufgeführter Erdwall, Föhring-Wall genannt, woselbst von jeher eine Viehtränke gewesen ist. Dieser Wall scheint angelegt zu seyn, um das abfließende Wasser abzuhalten und zu sammeln. Die Sage will, daß die Föhringer in alten Zeiten, wenn sie nach Ripen fuhren, daselbst ihre Pferde tränkten, wo her die Benennung. Von diesem Wall geht ein alter jedoch noch kennbarer Fahrweg nordwärts oder N. N. O. bis an die Dünen, unter der Benennung von Riper-Stig oder Weg nach Ripen.

Zu den Alterthümern möchte man auch wohl die wenigen noch vorhandenen Ueberreste des im Jahre 1634 eingebrochenen Deiches rechnen, wovon man Süden Westerland noch ein Stück sieht.

Wann dieser Deich aufgeführt worden ist, kann zwar nicht ausgemittelt werden; indessen möchte ich der Meinung seyn, daß er nicht lange gestanden habe, weil noch jetzt, ohngefähr ¼ Meile südlicher als das ehemalige alte Rantum dicht unter den Dünen, ein Bruchstück eines weit älteren Deiches vorhanden ist, den man Stinem oder Steinum Deich nennt, und worauf jetzt 3 oder 4 Hütten von den Einwohnern Rantums erbauet worden. Durch diesen letzten Deich ist Rantum mit eingedeicht gewesen; dahingegen durch den 1634 eingebrochenen Deich Rantum und das dazu gehörige Land ausgedeicht gewesen ist. Dem Anscheine nach ist der letzte Deich nicht sehr hoch gewesen; es wäre indessen zu wünschen, daß man ihn unterhalten hätte.

Vor etwa 50 Jahren war die Rede sehr oft von einer Bedeichung der niedrigen Ländereien von Silt, und daher wurde im Jahre 1778 von einem Lehnsvogt Thaysen und einem Landmesser Hemsen deshalb ein Ueberschlag der dazu erforderlichen Kosten gemacht.

Aus dieser Arbeit erhellet, daß der Deich 2437 Ruthen, jede Ruthe zu 18 Fuß, lang seyn müsse, und daß dadurch 2570 Demath Land bedeicht werden könnten; daß aber die Kosten sich auf 98+000+Mk. belaufen würden

Es wurde jedoch nichts ferner vorgenommen, obschon die damaligen und nicht lange darauf folgenden, für den Seemann sehr vortheilhaften Conjuncturen diese Arbeit sehr erleichtert haben würden.

Es scheint mir indessen, daß man zuvörderst diese Kosten viel zu niedrig angeschlagen habe; daß man ferner dem Deiche keine hinlängliche Dossirung habe geben wollen; daß man auch keine Rücksicht darauf genommen habe, ob man das wenige Vorland, was man außerhalb des Deiches wollte liegen lassen, würde erhalten können, und daß man endlich das Eigenthums-Land, was man zum Deichbau hätte anwenden müssen, nicht in Anschlag gebracht habe.

 

Schädliche Thiere hat man sehr wenige auf Silt. Es scheint, daß Katzen hier nicht gedeihen, oder wenigstens sich hier nicht lange halten können; mehrmals sind sie mit gestrandeten Schiffen hier eingeführt worden und vermehrten sich Anfangs außerordentlich stark; allein sie sind nachher allmählich wieder weniger geworden und haben nach Verlauf von einigen Jahren sich gänzlich verloren.

Mäuse giebt es indessen genug, jedoch keine Feldmäuse der Art, die zu Zeiten in einigen Gegenden dem Feldbau so sehr nachtheilig sind.

Schlangen giebt es hier ungemein wenige und vermuthlich durchaus keine giftige. Dann und wann wird wohl eine angetroffen und getödtet; da ich aber deren keine gesehen habe, so ist es mir unbekannt, zu welcher Gattung sie gehören.

Unschädliche Eidechsen giebt es einige wenige auf der Haide.

Haus-Marder giebt es hier seit 13 oder 14 Jahren, jedoch nicht sehr viele, aber sehr viele Wiesel, und dies sind die schädlichsten vierfüßigen Thiere, die wir kennen.

Dahingegen giebt es hier eine erstaunliche Menge Ameisen auf dem Felde, so daß die sogenannten Wiesen und ehemaligen Gemein-Weiden mit Ameisen-Hügeln so zu sagen übersäet sind. Da diese dem Wiesenwuchse sehr nachtheilig sind, weil auf diesen Hügeln nichts wächst und man das Gras dazwischen nicht gut mähen und harken kann, so kann man diese kleinen Thiere als eine wahre Landplage ansehen. Bemerkenswerth ist es, daß diese kleinen Insecten ihre Hügel so dicht zu machen wissen, daß die öfteren Ueberschwemmungen des Meeres ihnen nicht schaden.

 

Botanik. – Was das Pflanzenreich betrifft, und zwar wildwachsende Pflanzen, Kräuter und Blumen und Dahingehöriges, so kann ich davon nichts sagen, da ich durchaus keine botanische Kenntnisse habe.

Statices armeria, oder Strand-Nelke, hier Hunger-Blume genannt, haben wir auf unsern Wiesen in solcher Menge, daß im Vorsommer die ganze Fläche davon eine röthliche oder violette Farbe annimmt, so daß wir allen Gärten des Herzogthums, zur Einfassung der Rabatten, überflüssig davon liefern könnten.

Unsere zu Gras ausgelegten Ackerländereien sind auch mit Leotondon oder Löwenzahn, hier Butterblume genannt, ziemlich stark bewachsen.

Von Ackersenf, Senapis arvensis, und von Ackerkohl, Raphanus Raphanistrum, hier Krak genannt, sind unsere Gerstenfelder durchaus voll, und es würde uns viel werth seyn, ein Mittel zu kennen, diese los zu werden.

Der Roggen ist auch an einigen Stellen ganz voll von Korn-Raden, ( Agrostemma Githago) was dem Brodte einen bittern Geschmack und eine sehr dunkle Farbe giebt; jedoch dieses kann man durch Gäten und durch Reinigung des Saatkorns los werden; man hat auch dann und wann ziemlich viel Trespe ( Bromus secalinus) unter dem Roggen.

Wilden Spörgel hat man bei kalten Vorsommern sehr häufig unter Gerste und Hafer, was diesem Getraide bekanntlich sehr nachtheilig ist, indem dieser fast allen Wachsthum des Gesäeten zurückhält und, so zu sagen, anbindet, weshalb es hier auch Bindekraut genannt wird.

Klee wird hier, wie gesagt, nicht ordentlich gebauet; indessen findet man doch, wenn die Witterung sich dazu eignet, in einigen Jahren ziemlich viel weißen und auch wohl rothen Klee auf dem zur Gräsung ausgelegten Lande, wenn solches gut bedüngt außgelegt worden ist.


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