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II. Weitere Entwickelung mohammedanischer Macht unter Mohammed und den nachfolgenden Kalifen. Die religiös-militärische und steuer-politische Organisation des Reichs.

In Medina wohnten die Stämme Aus und Chazrag, die Mohammed nach seine Flucht günstig aufgenommen hatten. Ihnen erteilte er deshalb den Ehrennamen die Hilfsgenossen (Ansâr); die mit ihm aus Mekka Geflohenen erhielten den Namen die Fluchtgenossen (Mohagir). Die Nachkommen dieser Stämme stehen noch heute in hohem Ansehen im Orient. Damals gab aber ihre bevorzugte Stellung Anlaß zu den ersten Kämpfen zwischen ihnen und den Mekkanern, die, nach Mohammeds Tode, schwere Spaltungen verursachten.

In Medina begann Mohammed mit der Organisirung seines religiös-politisch-sozialen Staatswesens. Er mochte die Erfahrung gemacht haben, welch großen und mächtigen Einfluß auf den Einzelnen das massenhafte Zusammenwirken bei religiösen Uebungen nach bestimmten Vorschriften ausübt. Bei allen Massenzusammenkünften zu gemeinsamem Zweck fühlt jeder Einzelne sich mächtig gehoben; seine Kräfte scheinen ihm vervielfacht, sein Vertrauen wächst; es entsteht eine phosphorescirende Wirkung, die jeden über sich selbst erhebt und ihn zu Taten beseelt, deren er als Vereinzelter unfähig ist.

Jede Massenansammlung für irgendeinen Zweck liefert hierfür den Beweis. Auch der Redner in der Volksversammlung spricht mit umso größerem Feuer, je dichter die Massen sind, die ihn umstehen, sein eigenes Feuer überträgt sich auf die Zuhörer und so erzeugt sich aus dem gegenseitigen Aufeinanderwirken jenes enthusiastische Wogen und jene tiefe Gefühlserregung, der Keiner sich entziehen kann. Ebenso ist die Gleichartigkeit äußerlicher Zeichen und Formen, unter welchen bestimmten Gefühlen Ausdruck gegeben wird, von großem erzieherischen Wert für bestimmte Zwecke. Namentlich wenn es sich um Massen handelt, die nach ihrem geistigen Standpunkt mehr durch Aeußerlichkeiten als durch Gedankenentwicklung gefesselt werden können. Den Einfluß einer von früher Jugend ab betriebenen Abrichtung im Formelwesen kann sich selbst der geistig Starke schwer entziehen. Bei den Arabern war aber ein solches auf Disziplin und Zusammenwirken berechnetes religiöses Formelwesen um so nötiger, da sie einen ausgeprägt separatistischen Stammesgeist besaßen.

Dies klar erkennend organisirte Mohammed in erster Linie einen streng gegliederten Ritus; er ordnete tägliche fünfmalige Waschungen und Gebete an, wobei alle Bewegungen mit minutiöser Genauigkeit vorgeschrieben wurden und legte namentlich großes Gewicht auf das gemeinsame Massengebet, dem er stets persönlich selbst vorstand und dem er eine fünfundzwanzigfach größere Wirkung als dem Einzelgebet zuschrieb.

Auf diese Art schuf Mohammed eine religiös-militärische Disziplin, die von den besten Folgen für das von ihm zu gründende Reich wurde. Es war ein Staatswesen, das den politischen, sozialen und religiösen Instinkten und Interessen der Araber die vollkommenste Rechnung trug, dem sie in Folge davon mit Begeisterung anhingen. Mohammed selbst ging seinen Stammesgenossen in Allem mit gutem Beispiel voran. Unermüdlich tätig, erteilte er jedem Ratschläge und Hilfe, der sich ihm nahte; dabei lebte er außerordentlich einfach und genügsam und unterschied sich in Aeußerlichkeiten in nichts von seinen Stammesgenossen.

Der Kampf für Ausbreitung des neuen Glaubens und des neuen Reichs begann mit der Unterwerfung einiger benachbarter arabischer und jüdischer Stämme. Der glückliche Ueberfall mehrerer großer Karawanen, der reiche Beute einbrachte, ward weiter als ein gutes Omen für den neuen Propheten ausgelegt und breitete seine Anhängerschaft in dem Maaße aus, wie sein Name an Glanz und Ruhm gewann. Innerhalb weniger Jahre hatte er sich alle Stämme in Mittel- und Südarabien, namentlich auch das reiche Land Yemen, unterworfen. Jezt zog er auch gegen seine ihm immer noch feindlich gesinnte Vaterstadt Mekka, um auch diese sich zu unterwerfen. Er schlug die Mekkaner und machte eine Anzahl ihrer hervorragendsten Häupter zu Gefangenen, er behandelte sie aber sehr milde und entließ sie zum Teil mit reichen Geschenken versehen. Sein Anhang, der namentlich in der ärmeren Volksklasse in Mekka schon vorhanden war, ward durch diesen klugen Schritt nur vermehrt. In der Stadt fing man an zu begreifen, daß man auf die Dauer der Macht des neuen Propheten nicht zu widerstehen vermöge und es klüger sei, sich in Gutem zu verständigen, um das Ansehen der Stadt zu retten. Und als man erfuhr, daß Mohammed nichts ferner lag, als den Kaabakultus, auf dem das Ansehen und der Wohlstand der Stadt beruhte, wie man befürchtete, zu bekämpfen, Mohammed vielmehr entschlossen war, diesen Kultus in seinem Religionssystem aufrecht zu erhalten, um dessen Anhänger sich zu Freunden zu machen, da sank der Widerstand und die Stadt unterwarf sich. Das geschah im Jahre 8 der Hedschra (630 unserer Zeit).

Aber die Gesundheit des Propheten fing jezt an bedenklich zu werden. Die fortwährenden visionären und epileptischen Anfälle, die sich mit den Jahren steigerten und ihn regelmäßig in tiefen Schweiß versezten, die Mühen und Anstrengungen des Kampfes und der Organisirung des neuen Staatswesens, endlich die starken geschlechtlichen Genüsse, denen er sich in fortgeschrittenem Alter bei seinen neun Frauen hingab, untergruben seine Gesundheit. Im Jahre 10 der Hedschra unternahm er, schon schwer krank, die lezte Wallfahrt nach Mekka und regelte hierbei endgültig das Ceremoniell des Wallfahrtsdienstes, das von da ab bis auf den heutigen Tag beibehalten wurde.

Am 8. Juni 632 unserer Zeit verschied im Schooße seiner Lieblingsgattin Aïscha der Mann, dessen Name von da ab die Welt erfüllte. »Der größte Mann, den Asien je hervorgebracht und einer der größten, den die Welt je gesehen«, wie das Zeugnis lautet, das Buckle Mohammed ausstellt.

Nach seinem Tode entstand zwischen den Mohagirs und Ansârs Streit über die Nachfolge. Da entschied Omar, einer der Fluchtgenossen Mohammeds, den Streit, indem er auf Abu Bakr, den Schwiegervater des Propheten und an Jahren wie an Anhänglichkeit einer der ersten seiner Genossen, zueilte und ihm das Zeichen der Wahl, den Handschlag gab. Die Uebrigen folgten seinem Beispiel und der Streit war entschieden.

Abu Bakr ordnete einen Eroberungszug nach Syrien an, den schon Mohammed geplant. Der Erfolg war durchschlagend; ganz Syrien wurde erobert und unterworfen. Aber nach kaum zweijährigem Kalifat starb Abu Bakr und jezt folgte ihm Omar im Amte, derselbe, der durch sein rasches Eingreifen die Wahl Abu Bakrs entschieden hatte. Troz der Erfahrung, Umsicht und Tapferkeit, die Omar besaß, wie allgemein anerkannt wurde, fand seine Nachfolge bei den Ansârs in Medina Widerstand, die einen der Schwiegersöhne Mohammeds, Aly, als Kalif sehen wollten. Aber bei der außerordentlichen Popularität Omars wagte man nicht offen gegen ihn vorzugehen. Omar gelang es, das Reich über ganz Arabien, Syrien und Irak (Persien) bis an das kaspische Meer, und westwärts über Aegypten und Nordafrika auszudehnen. Omars Ruhm stieg gewaltig, aber er selbst blieb im extremen Gegensaz zu den späteren Kalifen, höchst einfach, und verschmähte es nicht, eines Tages ein von der Staatsheerde verirrtes Kameelfüllen im glühendsten Sonnenbrande und barhäuptig der Heerde zuzutreiben.

Es ist hier an der Zeit, auf das Steuer- und Militärsystem näher einzugehen, das Mohammed begründete und seine Nachfolger, insbesondere der energische Omar, weiter ausbildeten.

Arabien war und ist bis auf den heutigen Tag vorzugsweise ein Hirten- und Ackerbauland, soweit beides nicht die Wüste unmöglich macht. Ein lebhafter Handel und Verkehr hatte sich nur im Süden, im Lande Yemen, gebildet. Die wenigen Städte im Innern des Landes galten nur als Ruhe- und Durchgangspunkte für die Karawanen, das Gewerbe war wenig entwickelt. Bei so gearteten Kulturzuständen bestand der Hauptreichtum des Landes in seinen Heerden und war von jeher das vornehmste Nuztier des Arabers das Kameel. Es lieferte ihm nicht nur Milch und Fleisch für den Haushalt, es diente ihm auch namentlich als sicherster Führer und ungemein ausdauernder und anspruchsloser Lastträger in der Wüste. Das Kameel vermag nicht blos schwere Lasten zu tragen, es vermag auch Tage lang bei dem dürftigsten Futter und ohne Wasser – eine in der wasserarmen Wüste unschäzbare Eigenschaft – auszuhalten. Dabei besizt es einen ungemein scharfen Geruchs- und Ortssinn, so daß es auf Meilen Entfernung eine Quelle oder Wasserlache ausfindig macht und in der dunkelsten Nacht in der pfadlosen Wüste den Weg nach seinem Ziele findet. Ferner wittert es schon lange Zeit zuvor die zwar seltenen, aber dann in der Regel sehr plözlich und mit ungeheuren Wassergüssen hereinbrechenden Gewitter und ebenso jene heißen Wüstenorkane, den gefürchteten Samum, der unter seinen ungeheuren Sandmassen Mensch und Tier und alles Lebende begräbt.

Alles das zusammen machte von Alters her das Kameel dem Araber äußerst wertvoll; es war für ihn der Wertmesser, an dem er seinen Reichtum und den Tauschwert alles dessen, was er besaß und besizen wollte, abschäzte.

Die Abschäzung nach Kameelen war die Taxe, wonach Mohammed die Beiträge für die Armensteuer und den Staatsschaz bemaß.

Aus dem Ertrag der Steuern wurde bestritten: 1) die Unterstüzung der mittellosen Gläubigen – Mohammed hielt streng darauf, daß die Armen reichlich bedacht wurden und das wandte ihm ihre Sympatien zu –; 2) die Besoldung der Steuerbeamten; 3) die Ausrüstung unbemittelter Krieger.

Die Kriegsbeute ward derart verteilt, daß ein Fünftel dem Propheten, später dem Kalifen, zufiel und von diesem unter die Stammesgenossen des Propheten verteilt wurde; die übrigen vier Fünftel wurden unter die anderen Stämme verteilt, wobei Anfangs der Verwandtschaftsgrad zum Stamm und zur Familie des Propheten Berücksichtigung fand. Stämme, die sich in einem Kampfe besonders hervorgetan, erhielten auch einen größeren Anteil an der Beute, auch wurde ihnen manchmal der Grund und Boden neu eroberter Gebiete zur Verteilung unter sich überlassen.

Die Steuern: die Armentaxe und der Zehent, wurden in folgender Weise berechnet, ohne Rücksicht, ob es sich um Grund und Boden, Tiere, Geld oder Schmuckgegenstände handelte. Wer nicht mehr als vier Kameele oder deren Wert besaß, war steuerfrei, außer er gab freiwillig. von 5-24 Kameelen war ein Kameelschaf, von 25-35 ein weibliches Kameelfüllen, das im zweiten Jahre stand; von 36-45 ein dreijähriges, von 46-60 ein vierjähriges Kameel und so fort, zu geben.

Kühe waren bis 29 Stück, Schafe bis 39 Stück steuerfrei; von 30-39 Kühen war ein einjähriges Kalb, von 40 und mehr eine dreijährige Kuh zu geben und so fort. Von Schafen mußte von 40-120 ein Stück, von 121-200 zwei Stück u. s. w. gesteuert werden.

Um den Steuererhebern wie den Reichsangehörigen die Umrechnung zu erleichtern, war der Wert der Kameele auch in Kühe und Schafe und in Geld eingeschäzt. Die Steuererheber waren angewiesen, dem Eigentümer nicht seine besten Tiere wegzunehmen, doch sollten sie auch nicht zu alte annehmen. Für die auf solche Weise dem Staate zugehenden lebenden Steuerobjekte gab es große Staatsweiden in den verschiedenen Territorien, auf welchen die Tiere unterhalten wurden. Mit der Entwicklung des Staatswesens aus patriarchalischen Zuständen in ein despotisches Regiment mit erheblichem Handel und Verkehr und ausgeprägter Geldwirtschaft, wurden die Steuern mehr in Geldform eingetrieben, nur der Zehent und die Grundsteuer wurden in Naturalien forterhoben.

Pferde, auf die bekanntlich der Araber einen hohen Wert legt, die er mit besonderer Sorgfalt hegt und pflegt, und bis zu einer sehr hohen Stufe der Veredelung gebracht hat, waren steuerfrei. Ebenso Sklaven, wenn diese zum eigenen Dienste gebraucht wurden. Wurden sie hingegen vermietet, oder leisteten sie ihren Herren gewisse Abgaben, wofür sie sich frei beschäftigen konnten, so wurden die Erträge wie das übrige Geldeinkommen zur Steuer herangezogen. Dasselbe galt auch von dem Erträgnis der Wohnungsvermietungen. Geldeinkommen war bis zu 20 Dynar – der Dynar gleich 11 Dirham, der Dirham gleich 80 Pfennige – also bis zu 160 Mark steuerfrei; alsdann wurde ein Viertel des Zehnten, zwei und ein halb von Hundert, erhoben. Dieselbe Steuer mußte vom Goldschmuck geleistet werden und vom Ertrag der Minen und Bergwerke. Von Schäzen, die in der Erde gefunden wurden, beanspruchte der Staat ein Fünftel.

Gleich den Pferden waren auch sonstige Haustiere – Ziegen, Geflügel – steuerfrei. Von den Bodenprodukten wurde der Zehnt erhoben und dieser ergab namentlich in dem fruchtbaren Südwesten Arabiens – im Yemen – sehr bedeutende Erträge. Dort giebt der Boden Alles und in reichster Fülle. Weizen, Gerste, die Durra, Reis, Datteln und Wein wachsen im Ueberfluß. Ferner werden Melonen, Gurken, indische Feigen, Bananen, Oliven- und Citronenbäume und zahlreiche Sträucher und Bäume, die kostbare Harze und Balsame lieferten – die Aloë, das Olibanum, der Tamarinden-, Balsam- und Weihrauchbaum – angebaut. Akazienarten lieferten das arabische Gummi, die Kaffeestauden den Kaffee.

Doch waren die meisten dieser Erzeugnisse zehntenfrei, nur Körnerfrüchte, Gemüse, Datteln und Oliven waren dem Zent unterworfen. Auf Körnerfrüchte sezte Omar später die Steuer auf die Hälfte herab.

Die Schuzbefohlenen (Klienten), also Diejenigen die sich vor der Eroberung oder durch Kapitulation unterworfen hatten, leisteten außerdem die Kopf- und Grundsteuer. Für die Kopfsteuer gab es drei Klassen. Die erste für die Reichen mit 4 Dynar pro Jahr (32 Mark), die zweite für die mittlere Schicht mit 2 Dynar (16 Mark), die dritte für die Minderbemittelten mit 1 Dynar (8 Mark). Als Steuerquittung wurden Bleimarken ausgegeben, die der Steuernde sichtbar an einer Schnur um den Hals zu tragen hatte.

In einer höchst praktischen und für die Besteuerten gerechten Weise war die Grundsteuer auferlegt. Diese wurde nach genauer Ausmessung des Landes nach der Größe, der Fruchtbarkeit und nach der Art der Bebauung des Bodens bemessen. So zahlte z. B. ein Garyb Boden (1169,68 qm) mit Zuckerrohr bepflanzt 6 Dirham, das gleiche Feld mit Weizen bebaut 4 Dirham, mit Gerste 2 Dirham. Ging die Ernte ohne Verschulden des Besizers zu Grunde, so war keine Steuer zu entrichten, trug der Staat die Schuld, indem z. B. durch Dammbrüche Ueberschwemmungen entstanden, so war dieser verpflichtet, auf seine Kosten den Schaden ausbessern zu lassen.

Da das Gesez bestimmte, daß zum Islam Uebergetretene von der Grund- und Kopfsteuer befreit sein sollten und, wie der echte Moslem, nur den Zehnten und die Armentaxe zu geben hätten, so war dies ein mächtiger Antrieb, die Bekehrung zu beschleunigen. Die materiellen Vorteile haben zu allen Zeiten und unter allen Zonen auf die größte Mehrzahl der Menschen weit eindrucksvoller gewirkt, als alle noch so schönen Glaubenssäze und Dogmen. Die Bekehrungen wurden infolge dessen mit der Zeit so massenhaft, daß die Staatseinkünfte bedeutend geschmälert wurden und spätere Kalifen sich veranlaßt sahen, diese Prämien aufzuheben, d. h. die Steuern fortbestehen zu lassen. Welcher Unterschied gegen das Christentum. Lezteres hatte, sobald es ein abergläubiges Volk unterworfen, nichts eiligeres zu tun, als die Unterworfenen mit Gewalt zum christlichen Glauben zu zwingen, den Mohammedanern war dieser Glaubenswechsel gleichgiltig, wenn er der Staatskasse Schaden brachte.

Man muß allerdings festhalten, daß die geschilderten Einrichtungen im Laufe der Zeit, ohne daß sich der Zeitpunkt genau in jedem einzelnen Falle nachweisen läßt, bedeutenden Aenderungen unterworfen wurde. Nahm ja das ganze Staatswesen mit der Zeit wesentlich andere Gestalt an, denn das Reich gewann in weniger als zwei Jahrhunderten eine Ausdehnung, die selbst jene des großen römischen Weltreichs übertraf und konnte schließlich unmöglich von einem Zentralpunkt aus noch beherrscht werden.

Den großen Umfang, den das Reich schon zu Omars Zeit erlangte, veranlaßte diesen, Einrichtungen zu treffen, respektive seinem Nachfolger zu empfehlen, welche jede Kraftzersplitterung vermeiden und namentlich verhindern sollten, daß das eigentlich herrschende Volk, die Araber, sich in der Masse der Beherrschten verlöre und aufgesogen würde.

Omar und seine Nachfolger errichteten nämlich in den verschiedenen Provinzen des weiten Reichs große militärische Standlager, in welche die Araber mit ihren Familien versezt wurden. Das war auf lange ein sehr zweckmäßiges Mittel, die Zersplitterung und das Erdrücktwerden des herrschenden Volkes unter der Masse der übrigen Bevölkerungen zu verhüten.

Diese militärischen Standquartiere, die strategisch und geographisch günstig lagen, entwickelten sich in kurzer Zeit zu mächtigen Städten, so z. B. Kufa und Bassora. Der unterworfenen Bevölkerung war die Verpflichtung auferlegt, die Naturallieferungen für diese Heere zu leisten, außerdem erhielten sie aus dem Staatsschaz reichliche Besoldungen und beide waren so bemessen, daß sie sich nach der Kopfzahl der Familienmitglieder richteten. Diese Maßregel war also darauf bedacht, die rasche Vermehrung des herrschenden Volks, von der sein dauernder Einfluß abhing, zu befördern und sie wurde noch mehr dadurch begünstigt, daß Sitte und Gesez die Annahme mehrerer Frauen gestattete.

Allein in diesem lezteren, anfangs so günstig wirkenden Umstande lag zugleich auch eine große Gefahr. Die Araber konnten die nötige Zahl der Frauen nicht aus dem eigenen Volke entnehmen; sie nahmen also die Frauen der besiegten und unterworfenen Völker an und damit begann die Blutsvermischung und Karakterverderbnis, die später so unheilvoll wirkte.

Anfangs freilich waren die separatistischen Neigungen noch so stark, daß selbst in diesen militärischen Standlagern die Stämme sich untereinander abschieden und jeder Stamm sein besonderes Zeltlager hatte, und die einzelnen Viertel in den Städten sogar durch Mauern und Pforten geschieden waren.

Omar, mit diesen Maßregeln noch nicht zufrieden, ordnete ferner an, daß die Araber in den eroberten Ländern von allem Grundbesiz ausgeschlossen sein sollten. Er wollte deren Seßhaftigkeit verhindern. Er sagte sich, daß, sobald sein Volk durch Seßhaftigkeit an einen bestimmten Boden gefesselt sei, die kriegerische Lust, wie das Volks- und Stammesbewußtsein empfindlich geschwächt würden, eine Menge anderer Interessen sich erzeugten und der Staatsgewalt die beliebige Verfügung über die Kräfte verloren gehen müßten. Allein der Staatsklugheit ward schließlich doch durch die stärker wirkenden Faktoren besiegt. In dem Maße wie die arabische Sprache die allgemeine Umgangs- und Verkehrssprache im ganzen Reiche wurde, die Araber im Genuß verweichlichten, die Vermischung mit den anderen Völkern, namentlich durch die Frauen, zunahm, hörte die klüglich ersonnene Abgeschlossenheit auf, dem Verschmelzungsprozeß war kein Einhalt mehr zu thun. Die schlimmen Einwirkungen der unter alten Kulturen zugrunde gegangenen Aegypter, Perser, Syrer, u. s. w. überwogen die günstigen Karaktereigenschaften der naturwüchsigen Araber.

Omar starb im Jahre 644; ihm folgte Osman, ein Tochtermann Mohammeds, im Kalifat. Alys Anhänger wurden durch diese abermalige Zurückdrängung ihres Kandidaten gegenüber dem ziemlich unbedeutenden Osman aufs äußerste gereizt. 656 ward Osman, 82 Jahre alt, in der Moschee ermordet und zwar, wie seine Anhänger behaupten, auf Anstiften Alys und seines Anhangs. Es kam zu offener Spaltung und Kampf. Die eine Seite wählte Aly, die andere den Vetter Osmans, Moawija, Statthalter von Syrien, zum Kalifen. Die Anhänger der lezteren nannten sich Sunniten, jene Alys Schiiten. Anfangs war Aly gegen Moawija im Vorteil, aber er wurde im Jahr 660 ermordet, wohingegen ein gleichzeitig unternommener Mordversuch auf Moawija mißlang. So behauptete dieser das Feld. Doch währte der Kampf zwischen Schiiten und Sunniten durch die ganze Geschichte des Islams fort und besteht heute noch z. B. in Persien, wo die Anhänger Alys besonders stark vertreten sind.

Moawija legte die Residenz der Kalifen von dem schiitisch gesinnten Medina nach Damaskus, das von nun an bis zum Jahre 128 der Hedschra (750 unserer Zeit) die Residenz seiner Nachfolger, der Omajjaden, blieb. Mit Omawija und den Omajjaden kam die mekkanische Aristokratie im Reich zu Macht und Einfluß.

Es kann nicht Zweck dieser Darstellung sein, sie Regierungsweise der einzelnen Kalifen zu schildern; es genügt, sie kurz der Reihe nach aufzuführen. Meist regierten sie nur kurze Zeit, da der Kalifentron ein gefährlicher Plaz wurde, um dessen Besezung sich die nächsten Verwandten in eifersüchtigen Kämpfen stritten, weil jeder den Glanz und die Macht genießen wollte. Ein ererbtes Anrecht gabs nicht, die Wahl sollte entscheiden. So blieben Palast- und Landesrevolutionen nicht aus und waren Mordtaten und blutige innere Kriege nichts seltenes.

Auf Moawija, der von 600-680 am Ruder war, folgte Jazid I., der bis 683 das Kalifat innehatte; ihm folgte Moawija II., der noch in demselben Jahre verschwand und Merwan Plaz machte, der aber auch nur bis 685 regierte. Abdulmalik, der nun an die Reihe kam, regierte volle zwanzig Jahre, bis 705, worauf Walyd I. von 705-715 das Kalifat besezte, unter dem das Reich wiederum eine gewaltige Ausdehnung erlangte, indem 707 Turkestan, 710 Galatien und 711 Spanien erobert wurden. Unter Suleiman, der von 715-717 herrschte, wurde Georgien erobert; Omar II. folgte von 715-720, darauf Jazyd II von 720-724, Hyscham von 724-743, unter dem die Omajjaden-Dynastie ihren höchsten Glanz entfaltete, in dessen Regierungszeit aber auch zwei gewaltige Niederlagen der arabischen Heere fielen, die bis an die Loire im mittleren Frankreich von Spanien aus vorgedrungen waren. Dies waren die Niederlagen bei Tours 732 und bei Narbonne 736 durch Karl Martell, wodurch die Araber für immer vom französischen Boden zurückgewiesen wurden.

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Die Hauptmacht des Reichs, der es seine räumliche Größe zu verdanken hatte, war nach dem bisher schon Ausgeführten das Heer. Es bestand die ausgedehnteste allgemeine Wehrpflicht; jeder waffenfähige Mann war verpflichtet, wenn das Aufgebot an seinen Stamm erging, dem Rufe Folge zu leisten. Zwangsmaßregeln bedurfte es dazu nicht. Der kriegerische Geist der Araber und die Aussicht auf Ruhm, Ehre und Beute waren Triebfedern, die keine Aneiferung nötig machten. Mit den irdischen Vorteilen verbanden sich himmlische. Mohammed hatte dem im Kampfe für die heilige Religion fallenden Krieger das künftige Leben so verlockend dargestellt, daß dieses ihm nur als eine Fortsezung der höchsten Genüsse erschien, die er sich hier auf Erden durch den Kampf erwerben konnte. Der Araber, höchst einfach in seinen Ansprüchen und in seiner Lebensweise, ist nur im Punkte der Liebe äußerst empfänglich und schwer zu befriedigen. Eine schöne Frau steht ihm über allem; für sie sezt er jeden Augenblick sein Leben ein. Nun, nach der Lehre Mohammeds fehlte es im Paradiese an schönen Frauen nicht. Schwarzäugige Huris von blendender Weiße der Haut und den herrlichsten Formen erwarteten ihn dort, um ihm die höchste Seligkeit zu bieten. Auch alle anderen Genüsse, Tanz und Musik, die prächtigsten Paläste und Gärten wurden ihm dort in Aussicht gestellt. Vor Mohammed kannte der Araber kein Fortleben nach dem Tode, so wenig als dies in der Vorzeit die Juden kannten. Die Lehre vom künftigen Leben entnahm augenscheinlich Mohammed dem Christentum, nur daß er dieses künftige Leben in seiner Weise und nach dem Geschmack seines Volks sich ausmalte. Auch die Christen haben Jahrhunderte lang sich dieses künftige Reich Gottes nicht anders als in sehr materieller Gestalt, ausgestattet mit den höchsten irdischen Genüssen, vorstellen können. Warum sollte der Araber, nachdem er schon hienieden sein Teil an irdischen Genüssen gekostet, nicht auch die himmlischen, die so sehr seinen schönsten Träumen entsprachen, mit in den Kauf nehmen? Der Mensch ist Egoist; er begreift nicht, warum die Welt da ist, wenn sie nicht seinetwegen da sein soll, folglich kann und darf sein Leben auch kein Ende haben, damit er die Welt gründlich genießen kann. Geht das in diesem Leben nicht, so schafft er sich die Aussicht auf das künftige. Diese einfache Logik ist so einleuchtend und vom menschlich-egoistischen Standpunkt aus so natürlich, daß man sich nicht wundern darf, wenn solche Lehren leicht Gläubige finden. Imgrunde genommen ist die Spekulation auf das transzendente künftige Leben nur die Umschreibung des sehr egoistischen Wunsches, ewig zu leben. Die transzendenten Idealisten sind die gröbsten Materialisten.

In den ersten Jahrhunderten fehlte es dem Araberreich nicht an Kriegen; die Frauen halfen sogar bei der Ausrüstung eifrig mit. Aber in dem Maße, wie die Kultur stieg und das Wohlleben um sich griff, verlor der kriegerische Geist an Stärke und die späteren Kalifen waren genötigt, Söldnerheere aufzustellen. Unter den lezten Omajjaden betrug deren Stärke 60 000 Mann, unter dem Abbasiden Harun al Raschid sogar 135 000 Mann. Das Fußvolk bestand zu einem Teil aus Bogenschüzen, zu denen man besonders gern die nubischen Stämme Afrikas nahm, weil sie außerordentlich flink und gewandt und im Bogenschießen sehr geübt waren; der andere Teil war mit kurzem und langem Speer, einem graden Säbel und einem kleinen runden Schild zum Auffangen der Speerwürfe oder Schwerthiebe bewaffnet. Streitäxte waren ebenfalls im Gebrauch. Fußgänger und Reiter trugen einen ledernen Helm und leztere krumme Säbel. Der Fußsoldat erhielt jährlich wenigstens 600 Dirham gleich 480 Mark, der Reiter das Doppelte an Sold, ohne die Naturallieferungen.

Als die Gewerbe sich entwickelten und der Reichtum der Herrschenden ins Riesenhafte wuchs, steigerte sich auch die Prachtliebe an den Waffen und Ausrüstungsgegenständen. Die Helme und Harnische, die Säbelscheiden und Wehrgehänge, wie das Sattelzeug der Pferde und die Beschirrung der Kameele wurden in künstlerischester Weise aus den besten Stoffen und Metallen gefertigt und sehr häufig mit edlen Metallen und Steinen verziert und ausgelegt. Zur Kleidung wählte man glänzend helle und farbige Stoffe.

In der Waffenfabrikation zeichnete sich anfangs Yemen aus, das aber später von Damaskus überflügelt wurde. Die Damaszener Klingen erwarben sich einen Weltruf.

Das Kameel wurde auch im Kriege als Lasttier gebraucht; es trug die Zelte, die Kriegsmaschinen zum Einrennen der Mauern und Tore und den Proviant. Galt es hingegen, größere Truppenmassen rasch fortzuschaffen, so dienten Kameele als Reittiere für die Fußtruppen, eben so nahm bei kürzeren aber raschen Märschen jeder Reiter einen Fußsoldaten hinter sich aufs Pferd. So ausgerüstet wurden die Araber die ersten Soldaten der Welt, deren bloßer Name Angst und Schrecken verbreitete und die lange für unbesiegbar galten.

Auch im Schiffbauwesen bildeten sich die Araber rasch aus. Es fehlte ihnen weder an Geschick für den Schiffsbau, noch an Muth für das Seegefecht. Die Schiffe wurden vermittelst Ruder in Bewegung gesezt und es gab solche, die 200 Mann faßten, von denen 50 ruderten, die anderen bewaffnet auf einem erhöhten Verdeck standen und von hier aus das feindliche Schiff angriffen. In Jahr 32 der Hedschra (654 unserer Zeit) besaßen sie bereits 200 Schiffe und schlugen in diesem Jahre die 600 Schiffe zählende Flotte des griechischen Kaisers an der lykischen Küste und eroberten oder vernichteten sie zum größten Teil. Der Kaiser selbst entging nur mit genauer Not der Gefangenschaft. Einige Jahre zuvor hatten sie bereits die Insel Cypern besezt und dem Reiche einverleibt. In der lezten Hälfte des neunten Jahrhunderts sezten sie nach Sizilien über und eroberten es, wie sie hundertundfünfzig Jahre früher über die Straße von Gibraltar nach Spanien übergesezt waren und dort ein glänzendes Reich gegründet hatten. Ihre Schiffahrt dehnte sich bald über das ganze mittelländische Meer und einen Teil des atlantischen Ozeans aus, wohingegen sie von der südlichen Seite Arabiens und von Irak aus den indischen Ocean und das chinesische Meer befuhren, die Küsten Indiens, Chinas und Japans, die Ostküste Afrikas und die Inseln des indischen und teilweise des stillen Ozeans besuchten. Ausdrücke wie Admiral, Arsenal, Kabel, Korvette, sind aus der arabischen Sprache in die abendländischen Sprachen übergegangen. Um den Eifer der Seetruppen anzufeuern, waren ihr vier Fünftel der Beute zugesprochen. Durch solche Aussichten angeeifert, geschah es, daß die arabischen Krieger zur See bald ebenso gefürchtet waren, als jene zu Lande.

Neben dem regulären Heere gab es Freiwillige: Beduinen, Bauern, Städter. Doch erhielten diese keine Besoldung, sondern bezogen aus dem sogenannten Sodakahfond eine Unterstüzung für Reise und Ausrüstung, und erhielten aus de Beute ihren Anteil. Verlor der Krieger in Kampfe seine Waffen oder sein Tier, so bekam er beides ersezt, es sei denn, daß er mit der ausdrücklichen Bedingung eingetreten war, für Alles selbst aufzukommen. Witwen und Waisen der Gefallenen und Gestorbenen hatten Anspruch auf Staatsunterstüzung, auch mußte den Hinterlassenen der rückständige Sold ausbezahlt werden.

Als Kriegsregel galt, daß Geiseln nicht getödtet werden durften, auch wenn der gegnerische Teil sein Wort brach. Die ersten und bedeutendsten Juristen stellten den Grundsaz auf: es sei ehrenvoller, den Vertragsbruch zu erleiden, als Verrat mit Verrat zu vergelten. Sobald der Krieg ausbrach, sollten die Geiseln entlassen werden. Daß solche Bestimmungen nicht immer gehalten wurden, ist sicher; aber es zeugt von einem hohen und humanen Geiste, daß solche Rechtsregeln überhaupt gelehrt und staatlich anerkannt wurden. Wie häufig werden auch heute noch bei uns anerkannte Rechtsregeln mit Füßen getreten und wir sind tausend Jahre weiter.

Den gefangenen Feind durfte der Krieger tödten, einerlei ob er ihn auf dem Schlachtfeld oder später vernichtete; sobald er gegen den Moslimen gekämpft, hatte er sein Leben verwirkt. Dagegen war es verboten, Frauen, Kinder, Dienstleute, Sklaven zu tödten. Auch sollte der Feind nicht gemartert oder lebend verbrannt oder die Leiche verstümmelt werden. Nahm dagegen der ungläubige Feind, und sei es selbst auf dem Schlachtfeld, den Islam an, so erwarb er für sich und seine Angehörigen volle Sicherheit und Schuz. Ward der Feind überwunden und gefangen genommen, so gehörte er wie seine gefangenen Angehörigen dem Sieger an. Die Gefangenen, Männer wie Frauen, wurden als Sklaven betrachtet und öfter verkauft. Doch konnte der Sieger auch ein Lösegeld annehmen oder ihnen freiwillig die Freiheit geben. Die Heerführer durften Gefangene nur mit Zustimmung ihrer Soldaten freigeben, da sie diesen als Beuteanteil verfallen waren. Kinder sollten nicht von ihrer Mutter in der Sklaverei getrennt werden und sollte kein Moslimen eine Frau zum Weibe nehmen, wenn der Mann gleichzeitig mit ihr in Gefangenschaft geraten war.

Bei Beginn der Schlacht geschah es in der Regel, daß hervorragende Krieger vor die Front ritten und mit lauter Stimme ebenbürtige Gegner zum Zweikampfe herausforderten. Blieb eine solche Herausforderung unbeantwortet, so galt dies für die gegnerische Partei als der härteste und größte Schimpf und als sicheres Vorzeichen ihrer Niederlage. Weigerte sich ein Krieger zu fechten, so verlor er den Sold und jeden Anspruch auf Beute. Diese nach den heutigen militärischen Auffassungen außerordentlich milde Strafe scheint ihre Milde nur dem Umstand verdankt zu haben, daß sie überhaupt nicht angewandt zu werden brauchte, weil ein solcher Fall unerhört war; sicher so lange, als es sich um arabische Krieger handelte. Wahrscheinlich ist, daß diese Bestimmung hauptsächlich für solche galt, welche auf Seiten der Moslimen fochten, aber in einem Kriege gegen ihre eigenen nächsten Angehörigen und Glaubensgenossen nicht zu kämpfen verpflichtet sein sollten.

Bei Anlegung der schon erwähnten militärischen Standlager wählte man nicht nur strategisch wichtige Punkte, sondern sah auch darauf, daß dieselben gesund und in unmittelbarer Nähe fruchtbaren Bodens und entsprechenden Wasserreichtums lagen. Neben Kufa und Bassora in Irak waren Damaskus, Filistyn und Tiberias in Syrien und Palästina, Askar-Mokram in Schuzistan, Schiraz in Farsistan, Mansura in Sind, Marw in Transoxanien, Fostat (Kairo) und Alexandrien in Aegypten, Barka und Kairawan in Nordafrika solche Standlager. Kufa und Bassora stelten allein je 20 000 Mann ins Feld.

Obgleich man sich lange sträubte, den Soldaten den Ackerbau zu gestatten, so zwang in späterer Zeit, ganz abgesehen von noch anderen Ursachen, die Not dazu. Die Gelder gingen nicht mehr in der bisher gewohnten und benötigten Weise ein, wozu eine ganze Reihe von Umständen mitwirkte. Man war jezt genötigt, ihnen statt des Soldes Ländereien in Anbau zu geben, die sie aber Anfangs nicht selbst bebauen durften, sondern in Pacht geben mußten.

Mit der sich verändernden politischen Organisation des Staatswesens, in Folge seines gewaltigen Umfanges, änderten sich noch weiter die militärischen Einrichtungen. Die Kalifen waren genötigt, da sie unmöglich Alles selbst sehen und leiten konnten, über die einzelnen Länder und Territorien Statthalter zu sezen. Diese waren die Heerführer in den betreffenden Provinzen. Die Vollmachten dieser Statthalter waren sehr ausgedehnt, und eine der vornehmsten war, wenn es Statthalter mit unbeschränkter Vollmacht betraf, die gesammte Leitung und Organisirung des Militärwesens in der Hand zu haben. Sie konnten die Truppen stationiren und verteilen, wie sie es für notwendig hielten, sie waren Führer in den Kriegen, die mit benachbarten Feinden ausbrachen und verteilten demgemäß den Sold und die Beute, nachdem sie das dem Staate zukommende Fünftel zurückbehalten hatten. Für die Statthalter lag die Versuchung nahe, ihre Stellung dauernd und, wenn es sein mußte, gegen den Willen des Kalifen in Händen zu behalten, und für einen solchen Zweck war eine gefügige Armee das geeignetste Mittel. Deren Gunst sich zu erhalten wurde also ihre Hauptsorge. Und da an dem Befinden eines Landes seine eigenen Einwohner zunächst das lebhafteste Interesse haben, so war damit für die Statthalter der Wink gegeben, ihre Armeen möglichst aus Einheimischen zu rekrutiren. Auf diese Art entstanden allmälich Territorialarmeen, aus denen das arabische Element mehr und mehr verdrängt wurde.

Aber auch am Kalifenhof veränderte sich mit der Zeit die Situation. Die ewigen Eifersüchteleien, die offenen und geheimen Kämpfe, wo ein Familienmitglied das andere mit jedem zum Ziel führenden Mittel zu beseitigen suchte, ließen es jedem Kalifen als höchst wünschenswert erscheinen, sich mit einer Schuzwache zu umgeben, auf deren unbedingte Unterstüzung er glaubte zählen zu dürfen. Anfangs versuchte man die Praxis, verschiedene Stämme in die Residenz zu legen, deren gegenseitige Eifersucht man nährte, um keinen zu mächtig werden zu lassen. Aber als es vorkam, daß die Kalifen selbst oftmals kein reines Araberblut mehr in ihren Adern hatten und an persischem Wesen und raffinirten wollüstigen persischen Sitten übermäßig Geschmack fanden und verweichlichten, war dieses Mittel zu gefährlich. Schon unter den ersten Abbasiden, die von 750 an das Kalifat von Bagdad inne hatten, war die Leibgarde wesentlich aus Berbern gebildet, bereits standen aber auch schon seldschuksche Türken und Tataren in ihrem Dienst.

Zulezt war es fast Regel, daß die Kalifen irgend eine schöne Sklavin zur Mutter hatten, deren Einfluß sie den Tron verdankten. Daraus entstanden aber Rivalen in Menge. Jede Sklavin, die von einem Kalifen oder einem Prinzen einen Sohn besaß, hielt diesen ebenso berechtigt für den Tron, wie den Sohn der Nebenbuhlerin. Verschwörungen und Palastrevolutionen drängten einander; in einer ergebenen Leibgarde erschien den bedrohten Kalifen der einzige Schuz. Türken, von ihren eigenen Offizieren kommandirt, von den Kalifen mit Ehren überschüttet und verhätschelt, bildeten diese zulezt ausschließlich. Aber diese Leibgarde wurde statt eines Schuzes später auch eine Gefahr. Jeder, der nach der Macht trachtete, suchte sich derselben durch Bestechungen und Versprechungen zu versichern. Die auf viele tausend Köpfe sich belaufende Leibgarde wurde, ganz wie im römischen Reich die Prätorianer, eine käufliche Horde, die Kalifen ein- und absezte. Der Zerfall des Reiches war offenbar.


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