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Reichstagsarbeit.

Ende Oktober 1875 wurde die neue Session des Reichstags eröffnet. Nach einer Pause von fast dreieinhalb Jahren nahm ich zum erstenmal wieder an dessen Beratungen teil. Es war auch die erste Session, in der die Vertretung der Partei als die der geeinigten Partei vor die Oeffentlichkeit trat. Das Auftreten der Fraktion war denn auch sofort lebhafter, selbstbewußter und energischer als in irgend einer früheren Session. Die Natur des Beratungsstoffs trug ebenfalls zu einem lebhafteren Eingreifen bei.

Dem Reichstag war ein Gesetzentwurf zugegangen betreffend die Abänderung des Titels 8 der Gewerbeordnung in Verbindung mit einem Gesetzentwurf über die gegenseitigen Hilfskassen. Die Debatte über den Gesetzentwurf in den verschiedenen Stadien seiner Beratung wurde von uns mit allem Nachdruck geführt. Fast die gesamten Mitglieder der Fraktion beteiligten sich zum Teil wiederholt an den Debatten und begründeten auch eine größere Zahl Anträge zu den verschiedenen Paragraphen. In der Arbeiterwelt hatte der Entwurf lebhafte Mißstimmung erzeugt und eine Anzahl Petitionen hervorgerufen, unter denen namentlich die Petition der Kommission der Krankenkassenvorstände Berlins sehr ausführlich auf die einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfes einging.

Seitens der Fraktion war ich zum Redner in der Generaldebatte bestimmt worden. Die Verhandlungen begannen am 6. November und wurden noch an demselben Tage zu Ende geführt. Die Mehrheit liebte es, möglichst wenig zu diskutieren und raschen Schluß zu machen. Ich nahm gegen den Entwurf in der vorliegenden Fassung entschieden Stellung. Fraktion und Partei standen damals auf dem Standpunkt, daß die Krankenkassen ausschließlich den Arbeitern gehörten, daß sie allein die Beiträge zahlen und die volle Selbstverwaltung besitzen sollten. Die Haftpflicht beziehungsweise Unfallpflicht in allen ihren Konsequenzen sei ausschließlich den Unternehmern zu übertragen. Die Invaliditäts- und Altersversicherung sei auf die Beiträge beider Teile zu begründen. Ich führte aus: Der Entwurf stelle die Arbeiter unter die Vormundschaft der Behörden und der Unternehmer. Er verweigere den Arbeitern das Recht, das jede andere Klasse für die Verwaltung ihres eigenen Vermögens besitze, das Recht der unumschränkten Selbstverwaltung. Was würde der Reichstag sagen, machten wir in einem Aktien- oder Genossenschaftsgesetz solche bevormundende Vorschriften! Statt von großen des Reiches würdigen Gesichtspunkten sei man von kleinlichen und kleinlichsten Gesichtspunkten ausgegangen. Namentlich in Verbindung mit dem § 4 des Haftpflichtgesetzes sei der Entwurf sehr bedenklich, da er den Arbeitern in den Hilfskassen Lasten auferlege, die die Haftpflichtversicherung der Unternehmer zu tragen habe. Behalte der Gesetzentwurf im wesentlichen seinen jetzigen Charakter, werde er statt Zufriedenheit große Unzufriedenheit in der Arbeiterwelt hervorrufen, also das Gegenteil von dem, was er bezwecken solle. Der Entwurf wurde an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen. Nachdem dieser Beschluß gefaßt war, trat der Abgeordnete Miguel an mich heran und stellte die Frage, ob ich bereit wäre, Mitglied der Kommission zu werden. Nach erfolgter Umfrage bei den Fraktionsgenossen erklärte ich mich dazu bereit. Als aber die Wahl erfolgen sollte, kam Miguel abermals zu mir: er müsse zu seinem Bedauern mir mitteilen, daß die große Mehrheit seiner Fraktion meine Wahl nicht wünsche. Er riet mir, mich mit dem Zentrum zu verständigen. Ich lehnte dieses ab; es sei unserer unwürdig, bei einer anderen Fraktion um einen Sitz in einer Kommission zu petitionieren. Der Seniorenkonvent bestand damals schon, der die Verteilung der Mitglieder der Kommissionen nach der Stärke der Fraktionen vornahm. Wir mit unseren neun Mitgliedern wurden aber als Fraktion nicht anerkannt, dazu waren mindestens fünfzehn erforderlich. So unterblieb meine Teilnahme an der Kommission. Wir stimmten schließlich gegen das Gesetz, da wir mit unseren Verbesserungsanträgen kein Glück hatten; sie wurden sämtlich abgelehnt.

Eine zweite Vorlage, die unsere Beteiligung an den Verhandlungen herausforderte, war die Strafgesetznovelle, durch die nicht weniger als 53 Paragraphen des Strafgesetzes, das erst fünf Jahre in Wirksamkeit war, geändert oder neu eingeführt werden sollten. Die verbündeten Regierungen wollten mit der Vorlage 14 neuen Vergehen die strafrechtliche Verfolgung sichern. Bismarck war allezeit ein Gewaltmensch; jede ihm unbequeme oder unangenehme Zeitströmung glaubte er durch Anwendung von staatlichen Gewaltmitteln aus der Welt schaffen zu können. So die katholische, die Polen-, die sozialistische Bewegung. Und er ist von dieser Auffassung auch nicht bekehrt worden, obgleich am Ende seines Lebens das gründliche Fiasko dieser Politik auf der flachen Hand lag und er der Besiegte und nicht der Sieger war. Die Strafgesetznovelle sollte im großen zuwege bringen, was bisher durch Polizei und Richter mißlungen war. Es waren also insbesondere die sogenannten politischen Paragraphen des Strafgesetzbuches, zum Beispiel die §§ 95, 103, 110, 111, 113, 114, 117, 128, 130, 130a, 131 usw., die entsprechend verschärft werden sollten. So sollte der § 130 folgende Fassung erhalten: Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung gegen einander öffentlich aufreizt, oder wer in gleicher Weise die Institute der Ehe, der Familie, des Eigentums öffentlich durch Rede oder Schrift angreift, wird mit Gefängnis bestraft. Aehnlich erweitert wurde der § 131. Es wurde an seine Stelle etwas modifiziert der berüchtigte ehemalige preußische Haß- und Verachtungsparagraph vorgeschlagen. Wir beobachteten die Taktik, uns zunächst zurückzuhalten und den Liberalen, die mit dem Regierungsentwurf sehr unzufrieden waren, den Vortritt zu lassen. Diese Taktik erwies sich als richtig. Nicht nur Dr. Hänel von der Fortschrittspartei, sondern selbst die Nationalliberalen Bamberger und Lasker entwickelten Anschauungen über die Freiheit der öffentlichen Meinung, denen wir nichts hinzuzusetzen brauchten, die aber sehr abstachen gegen die Haltung, die sie einige Jahre später dem zweiten Sozialistengesetzentwurf gegenüber einnahmen. Ein Teil der Vorlage ging an eine Kommission, der andere sollte im Plenum beraten werden. Unsere eigentliche Beteiligung begann mit der Beratung des § 130, der am 27. Januar 1876 auf der Tagesordnung stand. Graf Eulenburg, der Minister des Innern für Preußen, begann seine Rede mit den Worten: Meine Herren, der § 130 ist gegen die Sozialdemokratie gerichtet. Der übrige Inhalt seiner Rede bestand vorzugsweise in langen Zitaten aus dem »Sozialdemokrat« und »Volksstaat« und aus einer Lassalleschen Rede aus dem Jahre 1863, wodurch er unsere Staatsgefährlichkeit nachzuweisen suchte. Schließlich bat er, den verbündeten Regierungen die geforderten Machtmittel gegen uns zu bewilligen, sonst müsse man sich mit den jetzigen unzulänglichen Gesetzesparagraphen begnügen, » bis die Flinte schießt und der Säbel haut«. Die Rede verlief vollständig eindruckslos, und so hatte es Hasselmann, der nach Eulenburg sprach, leicht, ihn zu widerlegen. Die Regierung stehe verständnislos der sozialdemokratischen Bewegung gegenüber, die doch nur die naturgemäße Frucht der bestehenden wirtschaftlichen Mißstände sei. Die Forderungen im sozialdemokratischen Programm seien die Heilmittel, die wir gegen die vorhandenen Uebel in Vorschlag brächten. Auf die Anklage, wir reizten die Arbeiter in den Volksversammlungen auf, stellte er die Frage, warum man nicht in diese Versammlungen komme, um uns zu widerlegen? Den Klassenkampf hätten die Gegner begonnen, und wie grausam und blutig sie ihn eventuell führten, habe die Pariser Kommune gezeigt. Er erklärte schließlich, wir würden den Kampf auf gesetzlichem Boden weiterführen, möge er noch so schwere Opfer kosten. Das Ende der Debatte war, daß, nachdem ein Amendement der Konservativen abgelehnt worden war, sich keine Stimme für den Antrag der Regierung erklärte, was große Heiterkeit hervorrief.

Die Parteipresse beantwortete die Rede Eulenburgs durch Abstattung ihres Dankes für die agitatorische Wirkung derselben zugunsten der Partei, und der Parteivorstand beschloß ihre Massenverbreitung. Auch der § 131 fand in der neuen vorgeschlagenen Fassung im Reichstag keine Gegenliebe und flog ebenfalls sang- und klanglos in den Orkus. Zum sogenannten Arnimparagraph (§ 353a) hielt Liebknecht eine kurze, aber sehr wirkungsvolle Rede, die den lebhaften Widerspruch der Mehrheit des Reichstags hervorrief.

Bei der dritten Lesung der Novelle empfand Bismarck das Bedürfnis, noch einmal zum § 130 der Vorlage zu sprechen. Da dieser aber nicht mehr existierte, nahm der Abgeordnete Freiherr von Nordeck zur Rabenau den Antrag wieder auf. Bismarck ging darauf sofort aufs schärfste gegen uns los. Er verlange, daß man den sozialistischen Agitationen auch im Reichstag gebührend entgegentrete. Spreche im Hause ein sozialistischer Abgeordneter, so sei es hergebracht, ihm zuzuhören, als spreche er aus einer anderen Welt, mit der sich der Reichstag nicht zu befassen habe. Man müsse den Gegengründen gegen den utopistischen Unsinn der Sozialisten die weiteste Verbreitung geben; sei es doch so weit gekommen, daß die Mörder und Mordbrenner der Pariser Kommune hier im Reichstag eine öffentliche Lobeserhebung bekommen hätten, ohne daß eine entgegengesetzte Ansicht ausgesprochen worden sei. Es seien das Gebilde, die von den Verführten nur im Dunkel der Blendlaterne der Verführer gesehen würden; wenn sie aber hinreichend an die Luft und Sonne gebracht würden, so müßten sie in ihrer Unausführbarkeit und verbrecherischen Torheit erkannt werden.

Diese Bismarckschen Anklagen richteten sich zweifellos gegen meine Rede in der Session von 1871 zur Verteidigung der Kommune, denn seitdem waren Reden über die Kommune im Reichstag nicht gehalten worden, und so meldete ich mich zum Wort. Nachdem dann Windthorst und Bismarck noch einmal gesprochen, zog der Freiherr v. Nordeck zur Rabenau seinen Antrag mit der Motivierung zurück, Fürst Bismarck, der bei der zweiten Lesung habe fehlen müssen, sei jetzt zum Worte gekommen, damit sei der Zweck seines Antrags erreicht. Als Windthorst auf der Fortsetzung der Debatte bestand, bestritt Simson, der kurze Zeit als Präsident den verhinderten Forckenbeck vertrat, daß dieses möglich sei, und als nunmehr Sonnemann, um mich zu Worte kommen zu lassen, den Antrag v. Nordecks zur Rabenau wieder aufnahm, erklärte Simson, alsdann habe der Abgeordnete Valentin den Schluß der Debatte beantragt. Ein Schlußantrag Valentins lag also bereits wieder einmal auf dem Bureau zu geeigneter Verwendung vorrätig vor. So schnitt man mir das Wort zur Entgegnung auf die Angriffe Bismarcks ab. Ich versuchte nunmehr, in einer persönlichen Bemerkung mich zu verteidigen. Ich tadelte, daß man mir nach den heftigen Angriffen des Reichskanzlers auf meine Person das Wort zur Entgegnung verweigert habe. (Wiederholte Zwischenrufe.) Es sei kein Zweifel, daß die Angriffe des Reichskanzlers sich gegen mich persönlich richteten, wie ich das mit Hinweis auf meine Reden im Jahre 1871 nachwies. Der Reichskanzler habe sich über die häufigen Beleidigungen seiner Person beschwert, da hätte er den guten Rat, den er dem Hause gab, zunächst mir und meiner Partei gegenüber befolgen sollen. Seine Anklage, ich hätte Mörder und Mordbrenner verteidigt, wies ich als eine mir zugefügte Beleidigung zurück. Ich hätte die Männer der Kommune verteidigt, weil sie nicht als Mörder und Mordbrenner angesehen werden könnten, sondern als Männer, denen man bitter unrecht getan habe. Daß sie keine Mörder und Mordbrenner gewesen seien, dafür spreche, daß drei hochangesehene Regierungen, der Schweizer Bundesrat, die belgische und die englische Regierung, verweigert hätten, die Flüchtlinge der Pariser Kommune, weil sie keine Verbrecher seien, auszuliefern. Hier unterbrach mich der Präsident: Meine Ausführungen seien nicht mehr persönlich, ich machte sachliche Ausführungen, und da stünde Ansicht gegen Ansicht, das gehe aber nicht innerhalb des Rahmens einer persönlichen Bemerkung. So mußte ich auf weitere Ausführungen verzichten. Ich revanchierte mich aber in einer Versammlung in Leipzig, in der ich meinem Herzen Luft machte.

Auch die Verhaftungsfrage der Abgeordneten kam durch einen fortschrittlichen Antrag wieder zur Verhandlung, dem wir, da er eine Halbheit war, einen weitergehenden korrekten Antrag gegenüberstellten. Unser Antrag, den ich motivierte, fiel, aber auch der fortschrittliche Antrag wurde mit 142 gegen 127 Stimmen abgelehnt. Lasker, der nach seiner Haltung in der vorigen Session für den Antrag hätte stimmen müssen, enthielt sich der Abstimmung, v. Bennigsen fehlte als entschuldigt.

Ein Vorgang, der auf dem nächsten Parteikongreß zur Sprache kam und angegriffen wurde, betraf unsere Abstimmung über den Antrag von Schulze-Delitzsch und Genossen, betreffend Zahlung von Diäten. Liebknecht und ich hatten uns bei der zweiten Lesung über diesen Antrag der Abstimmung enthalten, Hasenclever hatte dafür gestimmt und die übrigen Kollegen, von denen Most in Hast war, waren bei der Abstimmung nicht anwesend. Bei der dritten Lesung nahm ich im Namen der Gesamtheit das Wort und erklärte, daß wir uns sämtlich der Abstimmung enthalten würden. Wir hätten es satt, beständig für den Papierkorb des Bundesrats zu arbeiten, der Reichstag nehme jede Session mit stets steigender Mehrheit den Antrag auf Diätenzahlung an, der Bundesrat werfe ihn ebenso regelmäßig in den Papierkorb. Meine es der Reichstag ernst mit der Diätenzahlung, dann solle er auch die ihm zu Gebote stehenden Machtmittel anwenden, um sie zu erlangen. Er solle alsdann zunächst dem Reichskanzler das Gehalt verweigern. Es sei eine Schande, dem Reichstag zu verweigern, was alle anderen Parlamente in Deutschland erhielten. Wir wollten dieses Spiel nicht weiter mitmachen und würden uns der Abstimmung enthalten, da wir gegen den Antrag nicht stimmen könnten. Die kurze Rede brachte mir zwei Ordnungsrufe ein. Den 10. Februar wurde die Session geschlossen.


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