Alexis / Hitzig
Der neue Pitaval - Band 11
Alexis / Hitzig

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Obrist Charteris

1729-1731

Die Reports über ältere englische Criminalprocesse gleichen, wie sie uns überliefert sind, oft Steinschriften, die wir zwar den Worten nach verstehen, wo uns aber der Schlüssel zum Verständniß des Sinnes verloren gegangen. Was den Zeitgenossen klar gewesen, müssen wir mühsam zwischen den Zeilen entziffern. Ein solcher Proceß ist der im Jahre 1730 gegen den Obrist Francis Charteris in London geführte, der wegen Nothzucht angeklagt und verurtheilt ward. Der Herausgeber der Old-Bailay- Trials sagt schon 1742, daß er diesen Proceß nur nach einem äußerst seltenen Manuscripte in seine Sammlung aufgenommen. Er fügt keine eigene Erklärung zu dem räthselhaften Verdict hinzu; nur zwei Zeitungsartikel jener Zeit hat er angefügt, welche uns indeß so deutliche Winke zur Erklärung dieses Räthsels geben, daß wir sie hier versuchen. Es ist dieses Räthselhafte des Urtelspruchs allein, welches dem Processe, der, an sich sehr einfach, seiner Zeit aber eine cause célebre war, auch für uns eine größere Bedeutung gibt und zur Aufnahme desselben in unsern Pitaval veranlaßt.

Der Stoff ist von einer Art, daß wir in Rücksicht auf unser großes Lesepublicum mehrmals Anstand nahmen, den Fall zu erzählen. Umschreiben und verhüllen läßt sich das keuschen Ohren Anstößige nicht, ohne die Spitze abzubrechen und die Beurtheilung der streitigen Frage, die auf der Schärfe einer Messerspitze schwebt, unmöglich zu machen; diese Frage erscheint aber, namentlich für die gegenwärtige Zeit, so ungemein wichtig, daß wir von jener Rücksicht uns nicht abhalten lassen konnten, und uns daher begnügen, durch diese Bemerkung unser weibliches Publicum vor der Lectüre zu warnen. Auch eine eigentliche Verarbeitung der uns überlieferten Typen erscheint aus demselben Grunde unzulässig, und wir behalten uns unsere eigene Arbeit bis auf den Schluß vor.


In London lebte, in eigenem Hause (und dies allein schicken wir zum bessern Verständniß voraus) in dem fashionablen Hanoversquare, der Obrist Francis Charteris, ein reicher Mann, aus einer alten und angesehenen Familie in Schottland, wo seine Besitzungen lagen. Als Militair scheint er in Flandern gedient zu haben. Er war mit einer Dame aus einer gleichfalls sehr angesehenen Familie verheirathet, oder verheirathet gewesen, und seine Tochter aus dieser Ehe, verheirathet mit dem Earl von Weems, hatte bereits Söhne, von denen der zweite später der Erbe der großväterlichen Herrschaft wurde. Der Obrist war schon ein Mann von 57 Jahren, stand aber im Rufe eines Libertins und so ausschweifenden Roués, wie es nur in Frankreich zur Zeit der Regentschaft deren gab; diese französischen Sitten hatten, unter Königin Anna´s Regierung und der der ersten Hannoveraner über den Canal gekommen, in der englischen Aristokratie nur zu schnell Wurzel gefaßt. Das Haus des Obristen in London war als ein Harem weit über die Nachbarschaft hinaus verrufen.

Ein junges Dienstmädchen, Anna Bond, die in seinen Diensten gestanden, bezüchtigte ihn, ihr Gewalt angethan zu haben, und nachdem die Groß-Jury ein wahres Verbrechen gefunden, lautete die Anklage: »daß Francis Charteris, von St. George, Hanoversquare, Esq., nicht die Furcht Gottes vor Augen habend, sondern angeregt durch Verführung des Teufels, am 1O. November 1729 die unverehelichte Anna Bond, gegen den Frieden unseres Königs und Herrn und gegen das für diesen Fall erlassene Statut genochtzüchtigt.«

Nachdem er eine Zeitlang, wie es scheint, um der Anklage zu entgehen, das Königreich verlassen, aber wieder zurückgekommen war, ward er gefangen und vor die Jury gestellt.

Der Angeklagte erklärte sich, auf die Frage des Richters, für »nicht schuldig« und berief sich vor dem Gericht: »auf Gott und sein Vaterland.«

Die eigentliche Anklage, die uns nicht mitgetheilt ist, lag in dem Zeugniß der Anklägerin selbst. Doch hielt ihr Anwalt für nöthig, indem er Natur und Art des vorliegenden Verbrechens den Geschwornen erklärte, vorauszuschicken: daß, wiewol Thaten dieser Art jetzt unter den vielen leichtsinnigen Personen für gar nichts geachtet würden, so hätte man sie doch immer, unter allen civilisirten Nationen, ja selbst unter manchen barbarischen, zu den allerschrecklichsten Verbrechen gerechnet.

Anna Mond, so lautete ihr Zeugniß, war grade außer Dienst und unwohl, als sie auf einer Bank vor ihrer Wohnung saß. Da kam eine ihr unbekannte Frau, setzte sich neben sie, fing von gleichgültigen Dingen ein Gespräch an und fragte sie, ob sie vielleicht wieder einen Dienst suche; wenn das wäre, so könne sie ihr wol helfen, da sie schon andern Dienstmädchen zu Stellen verhelfen. Anna erwiderte, sie werde sehr gern wieder einen guten Dienst annehmen. Die Frau sagte, grade einen solchen wisse sie jetzt offen, bei einem Obrist Harvey. Anna ging sofort mit der Frau zu dem Herrn, den sie Harvey nannte, derselbe miethete sie auf der Stelle und noch die ersten drei Tage, daß sie hier im Dienst war, glaubte sie nicht anders, als daß ihr Herr Harvey heiße.

In diesen ersten drei Tagen ging es ihr sehr gut. Ihr Herr schickte seinen Bedienten mit ihr aus, damit sie sich einige Kleidungsstücke wieder einlöse, die sie zu versetzen genöthigt gewesen. Auch hatte der Obrist dem Diener Geld mitgegeben, um einiges Weißzeuch für sie zu kaufen. Sie schlug dies aber aus, indem sie vorgab, sie brauche es nicht. Aber kaum waren diese drei Tage vorüber, so fing er an, sie mit seinen andern Forderungen zu quälen. Er bot ihr eine Börse voll Gold an, versprach ihr schöne Kleider zu kaufen, ihr einen guten Mann zu verschaffen, ihr ein Haus zu schenken, deren er viele besitze, wenn - sie mit ihm zu Bette gehen wolle. Sie erwiderte, sie wolle kein Geld und könne auf solchen Vorschlag nicht eingehen; deshalb sei sie nicht gekommen, und wenn ihre Arbeit nicht nach seinem Sinne wäre, so möge er sie nur wieder fortschicken.

Bald nachher hörte sie, wie Jemand ins Haus trat und nach dem Obrist Charteris fragte. Da erfuhr sie vom Haushofmeister, daß ihr Herr so heiße, und will gegen ihn geäußert haben: sie hätte sehr viel Schlechtes vom Charakter des Obrist Charteris gehört, ihr wäre nicht wohl und sie müsse aus dem Hause fort.

Als ihr Vorsatz, fortzugehen, laut wurde, ward der Obrist wüthend und drohte sie todt zu schlagen. Sie ward nun wie eine Gefangene gehalten; sie durfte nicht aus dem Hause gehen, die Thür ward immer verschlossen gehalten, und wenn der Küchenmeister ausging, nahm der Haushofmeister oder der Kellermeister den Schlüssel an sich, »so daß ich nie ausgehen konnte, nach den ersten drei oder vier Tagen.«

Am 24. October war sie ins Haus gekommen, einige Tage vor Ende des Monats mochte jener Vorfall sich ereignet haben; am 10. November riß der Obrist an die Klingel und befahl dem Küchenmeister, »das Lancashire- Mensch« ins Eßzimmer zu bringen. Als sie eintrat, hieß sie der Obrist das Feuer im Kamin anfachen. Während sie dies that, verriegelte er die Thüre, unterfaßte sie und warf sie auf das Bett, welches im Alkoven nahe am Kamin stand. Er warf sich auf sie und brauchte alle Gewalt. Sie sträubte sich und rang mit ihm, sie schrie aus Leibeskräften. Da riß er die Nachtmütze vom Kopf, stopfte sie ihr in den Mund und überwältigte sie fleischlich.

Der Gerichtshof begnügte sich auch mit dieser deutlichen Beschreibung noch nicht, er forderte die Anklägerin auf, einfach und klar die nackte Wahrheit zu sprechen: Hatte der Angeschuldigte seine Kleider an? – Er war in seinem Nachtkleide. – Hattest Du nicht Deine Unterröcke an? – Ja!, aber er riß sie ab und drückte mich ins Bette. – Befragt: ob sie denn auch gewiß sei, daß er sie fleischlich erkannt habe? erwiderte sie: er habe sich auf sie gelegt – Befragt: wie es nachher gewesen? antwortete sie, daß sie im Laken u. s. w. die deutlichen Spuren gefunden.

Als sie wieder aufsprang, erklärte sie ihm, sie wolle ihn wegen dieser Mißhandlung belangen und werde alle gesetzlichen Mittel ergreifen, sich Recht zu verschaffen. Er suchte nun mit Versprechungen von Geld und einer Menge prächtiger Kleider sie zu beschwichtigen, wenn sie den Mund hielte. Aber sie wollte nichts davon annehmen. Da nannte er sie eine Schwefelhure und fluchte und schwor, er wollte sie zu Tode prügeln.

Und eine Stunde nachdem er bei ihr gelegen, ergriff er die Pferdepeitsche und peitschte auf sie los. Er schlug sie auch mit dem Stiel der Peitsche, und kein Diener kam, bis er die Thür öffnete. Dann kam der Küchenmeister und er befahl ihm, ihr Alles zu nehmen, was sie hätte und die Schwefelhure zum Thor hinaus zu werfen. Als sie so auf die Straße geworfen war, ging das Mädchen zu einer Madame ( Gentlewoman) und beklagte sich und bat sie mit ihr zurückzugehen, damit sie ihre Kleider wieder bekäme. Aber als Beide hingingen und baten, die Kleider des Mädchens herauszugeben, hieß der Obrist die Menscher über die Schwelle werfen, und schützte vor, das Mädchen hätte ihm 30, ein ander Mal sagte er 20 Guineen gestohlen.

Außer jener Madame, einer Mistreß Parsons, hatte sie noch später bei einem Master Biß, vielleicht einer obrigkeitlichen Person, darüber Anzeige gemacht. Zuerst war die Klage auf ein Attentat gerichtet worden, mit der Absicht sie zu nothzüchtigen; aber als der Vormann der Groß-Jury sie ernster über die Einzelnheiten befragt und erklärt, daß es keine Absicht geblieben, sondern schon zur That gekommen, ward die Klage darnach abgeändert.

Was wir eine Klagebeantwortung nennen, findet sich in den englischen Acten nicht. Der Gefangene plaidirte: »nicht schuldig« heißt es, und ihm ward freigestellt, durch Kreuzfragen die Anklägerin auszuholen und zu widerlegen. Aus diesen Kreuz- und Querfragen und dem Inhalt seiner Entlastungszeugen entnehmen wir indeß Folgendes als Beantwortung.

Der Obrist bestritt keineswegs die Intention des fleischlichen Umgangs mit der Anklägerin, auch nicht eigentlich die That selbst, wol aber die Gewaltthat. Anna Bond sei von ihm nicht ins Haus gelockt worden, sondern sie habe, mit dessen offen bekannten Mysterien wohl vertraut, sich ihm angetragen, und zwar durch einen Brief, den sie ihm überbracht. Die Art, wie sie in seinem Hause gelebt, und die Situationen, in welchen sie daselbst von dritten Personen gesehen worden, werde hinlänglich beweisen, daß sie, keine unschuldige Landdirne, nicht mit Entsetzen im Hause des Verderbens und gezwungen verweilt, sondern mit aller Frechheit und Lust in demselben zu alledem freiwillig sich hergegeben habe, was man von ihr gewünscht. Endlich habe sie nicht entfliehen wollen, um ihre Unschuld zu retten, welche sie gar nicht ins Haus mitgebracht, noch empört über eine ihr angethane Gewaltthat, sondern sie sei hinausgejagt worden, als er, ihr Herr, sie auf einem Diebstahle ertappt.


Die Kreuzfragen des Angeschuldigten und die Antworten der Anklägerin lauten so:

– Lebtest Du nicht vorher in Cockeram?

»Nein.«

– Sahst Du mich nie in Lancashire, zu Cockeram?

»Nein.«

– Brachtest Du mir keinen Brief?

»Nein, ich brachte keinen Brief.«

– Wenn ich's Dir nicht beweise, will ich gehängt werden. Lebte Deine Schwester nicht auf meinen Gütern? Kanntest Du nicht meine ganze Herrschaft?

»Nein.«

– Lagst Du niemals im Bett zusammen mit Deinem Herrn?

»Nein. Ich war in dem Rollbett eine Nacht, als sie, die meine Bettgenossin darin war, bei Ihnen lag, und da riefen Sie mich, ich sollte auch zu Ihnen ins Bett kommen. Sie sagten: »Du, Lancashire-Mensch, komm zu mir ins Bett und leg Dich auf meine andere Seite, damit ich im Staat liege.« Das war die fünfte Nacht. Und ich zog mir den Rock über und ging die Treppe hinunter und blieb da die ganze Nacht sitzen. Und man sagte mir, Sie hätten befohlen, ich sollte kein Bett mehr haben. Es war auch gar nicht mein Wille da zu liegen, aber sie sagten mir, Sie wären krank und ich müßte es. Die Diener waren auch alle auf.«

– Lagst Du denn nicht Nachts in dem Rollbette?

»Ich lag vier Nächte in dem Rollbette in des Obristen Zimmer mit einem andern Mädchen.«

– Brachtest Du mir nicht meine Hosen mit 50 Guineen, an demselben Tage, wo Du behauptest genothzüchtigt zu sein? Lagst Du nicht die Nacht vor Deiner angeblichen Schwächung im Rollbette? Warfst Du nicht die Schnupftabacksdose mit einer Guinee hinter den Kaminrost, als Du herauf gerufen wardst?

Die Anklägerin antwortete auf die meisten dieser Fragen: Nein. – Sie fügte hinzu: »Als ich rauf gerufen wurde, waren da zwei Herren bei Ihnen und Sie sagten, Sie hätten jetzt ein hübsches Lancashire-Mensch gekriegt, und die Herren gaben mir Jeder eine halbe Guinee.« – Hast Du Dich bei meinen Dienern beklagt, daß es Dir schlecht bei mir ergangen wäre?

»Zu jedem Diener habe ich mich beklagt, daß ich schlecht behandelt worden.«

– Was war die schlechte Behandlung?

»Daß man mich genothzüchtigt und gepeitscht hat.«

– Nahmst Du nicht eine Schnupftabacksdose an?

»Die kriegte ich schon am zweiten Tage, nachdem ich ins Haus kam. Ich sagte, ich brauchte sie nicht, ich wollte sie nicht haben. Sie sagten, ich sollte sie behalten. Steck sie in die Tasche, sagten Sie, wenn sie verloren geht, bist Du dafür verantwortlich.«

– Klagtest Du bei einer Obrigkeit an dem Tage schon, wo Du vorschützest genothzüchtigt zu sein?

»Ich ging zu Mistreß Parsons, und sie unterrichtete Master Bliß davon und des Lord Oberrichters Verhaftsbefehl ward ausgefertigt.«

– Brachtest Du mir nicht den Nachttopf und hieltest ihn mir vor? »Nein.«

– Sagtest Du nicht zu Einem aus meinem Hause, da ich so viel Silber hätte, sollte ich mein Instrument damit beschlagen lassen, sonst könnte es keinem Weibe mehr gefallen?

»Nein.«


Die von der Anklägerin berufenen Zeugen konnten eben nicht mehr sagen, als daß die Klägerin ihnen die Sache grade so und schon am oder an den ersten Tagen erzählt habe, wie sie es vor Gericht angegeben. Zeugen für die That selbst hatte sie, nach der Natur der Umstände, keine. Verhält es sich so, wie sie angegeben, so mußte indeß einer oder der andere von des Obristen Leuten, die im Hause waren, doch so viel Kunde von der Sache haben, von dem Klingeln des Obristen, dem Bestellen des Mädchens in das Eßzimmer, dem Einschließen, ihrem Geschrei beim Actus und nachher beim Peitschen, ihrem darauf erfolgten Hinauswerfen, daß der Indicienbeweis bis zur höchsten Wahrscheinlichkeit hätte geführt werden können. Diese Diener würden vor unsern Gerichten, und wahrscheinlich auch heut vor den englischen, über die ganze Lebensweise, den Charakter des Obristen, sein Benehmen gegen weibliche Dienstboten, aufs Strengste vernommen worden sein. Aber die Anklägerin hatte diese Dienstleute nicht zu Zeugen aufrufen wollen oder es nicht gewagt. Vor hundert und zwanzig Jahren war das Verhältniß zwischen einem großen Herrn und seinen Dienern dem alten Feudal - oder Clannexus noch sehr Verwandt; auch der gemiethete Diener eines großen Hauses galt für einen Theil desselben. Anna Bond konnte von diesen von ihrem gewaltthätigen Herrn abhängigen und in dessen Interesse verwickelten Leuten, auch wenn sie ihrer Sache gewiß war, keine Aussage erwarten, die zu Ungunsten des Obristen ausfiele, die – sein Leben bedrohte!

Die Madam, Mary Parsons, an welche sie sich zuerst am Tage ihrer Hinausweisung gewandt, bestätigte allerdings, daß sie am 10. oder 11. November in großer Aufregung zu ihr gestürzt gekommen und mitgetheilt hatte, daß der Obrist sie wider ihren Willen überwältigt, dann auf Rücken und Schultern gepeitscht und ihr die Kleider genommen. Darauf war die Zeugin mit dem Mädchen nach Charteris´ Hause gegangen, um ihre Kleider zu fordern, der Obrist hatte aber seinen Leuten zugerufen: die Menscher zur Thüre hinauszuwerfen. Sie hatte Annen darauf an Master Bliß verwiesen.

Master Bliß bestätigte desgleichen, daß Anna Bond am 10. oder 11. November, so weit er sich entsinne, zu ihm gekommen und ihm Alles vorgetragen, wie es in der Klage enthalten. Nur hatte sie ihm gesagt, daß sie schon vor und dann nach der Nothzüchtigung von dem Obristen (den sie unter dem Namen Harvey kennen gelernt) durchgepeitscht worden. Auch daß sie in einem Rollbett in der Stube des Obristen schlafen müssen, weil man angegeben, der Obrist sei krank; sie habe aber ihre Unterröcke anbehalten. In der fünften Nacht habe er sie ein Lancashire-Mensch genannt, habe sie um 2 Uhr Heraufrufen lassen, durchgepeitscht und, ihr gesagt: sie solle ihm gehorchen, das wäre es, was sie verdiene und was sie zu erwarten hätte. Am 17. Tage endlich habe er sie herausrufen lassen, die Thür verschlossen, sie aufs Bett geworfen, den Mund ihr verstopft u.s.w. Sie habe ihn, den Zeugen, dann gefragt, ob sie sich nicht an einen Richter wenden solle? und er ihr geantwortet: die Quarter Sessions wären vor der Thüre, und das würde der beste Weg sein. Als er sie nun vor die Groß-Jury geführt, habe man ihr bedeutet: das sei nicht nur ein intendirtes, sondern ein consumirtes Verbrechen. Ja, Einer von der Groß-Jury habe gesagt: der Obrist hätte auch einst seiner Schwester nachgestellt. Der gerichtliche Verhaftsbefehl ward alsdann erwirkt, aber da das Certificat noch an dem Abende nicht beschafft werden konnte, erhielt der Obrist davon Wind und entfernte sich aus der Stadt.

Man sollte denken, daß es bei dem notorischen Wandel und Menschenhandel des Obristen nicht an Zeugen darüber gefehlt haben würde, aber nur eine alte Wäscherin bekundete: daß einer von Charteris´ Dienern sie eines Tages gefragt, ob sie nicht von hübschen Landmädchen wisse, die sie ihm in die Stadt schicken könne, aber sie dürfe nie seinen Namen nennen. Auch hatte er ihr aufgetragen, ihm eine andere Miß Betty zuzuführen, wofür sie eine Guinee erhalten.


Dies die Belastungszeugen. An Zahl weit überwiegend traten die Entlastungszeugen auf, aber sie gehörten meist dem Hausstande des Obristen an. Er suchte durch dieselben drei Umstände herauszustellen: 1) daß Anna Bond sich ihm aufgedrängt, durch einen Brief, den sie an ihn geschrieben; 2) daß sie während der ganzen Zeit ihrer Anwesenheit im Hause als seine Concubine ohne Widerspruch gelebt, und 3) daß an dem bewußten 10. November keine Gewaltthätigkeit der Art von seiner Seite vorgefallen sein könne, daß die vorgefallenen Heftigkeiten sich vielmehr allein auf einen Diebstahl an Geld bezögen, den Anna gegen ihn begangen haben sollte. Die Aussagen dieser Zeugen sind sehr dunkel und verworren aufgezeichnet. Wir können sie nur wörtlich wiedergeben, wie wir sie finden. Die herausblitzende Wahrheit spricht für sich selbst.

Ein Master Gordon unter Charteris´ Dienern (welchen Posten er bekleidet, wird nicht gesagt) wußte, daß Anna Bond sich im Hause gemeldet, angebend, sie habe einen Brief hineingeschickt an Seine Gnaden und komme, um sich die Antwort abzuholen. Darauf sah er im Sprachzimmer Master Irving (wahrscheinlich einen andern obern Diener des Obristen) den Brief lesen.

Befragt, was er über Anna Bond wisse? sagte er, vermuthlich mit Bezug auf die Begebenheiten des 10. Novembers: »Seine Gnaden standen Morgens sehr früh auf. Anna Bond ging weg (?) und brachte die Hosen und hielt sie, während Seine Gnaden die Beine rein steckten. Das war um 2 Uhr Morgens.«

– Wo war es?

»Der Obrist saß in seinem Sprachzimmer, sie brachten Thee und der Obrist ging wieder zu Bett, um 4 Uhr stand er wieder auf, und ging aus um 6 und kam wieder nach Haus um 10 Uhr.«

– Von welcher Farbe waren die Hosen, welche Anna Bond brachte?

»Ich meine es waren braune Tuchhosen, und dann vermißte der Obrist sein Geld. Mir war befohlen, das Weib herauf zu bringen, das bei ihm die Nacht gelegen; daß er Miß Bond rief (sic), aber sie folgte ihm nicht, sondern rannte nach dem Abtritt; daß er ihr folgte; daß sie aber da nicht verweilte, um was zu verrichten, es war nicht mehr Zeit, als daß sie hin und zurück konnte; daß sie dann ins Schlafzimmer rannte und irgend was unter den Kamin that, und er sah unter den Feuerrost und fand eine kleine stählerne Dose mit einer Guinee darin.«

– Waren nicht mehre meiner Diener in der äußern Halle?

Hier ist eine Lücke, wie die ganze Zeugenaussage lückenhaft und der Abdruck äußerst nachlässig ist. Gordon aber fährt fort, er glaube, es sei um 10 Uhr gewesen, als der Obrist nach Miß Bond gerufen und sie wegen des Geldes gefragt. Um 2 oder 3 aber sei sie aus dem Zimmer gekommen und habe des Obristen Hosen gebracht, und er habe gesehen, wie sie ihm beim Anziehen geholfen. Um 2 Uhr Nachmittags sei Miß Bond fortgegangen und hätte sehr vergnügt geschienen, bis er sie wegen des Geldes gerüttelt. (Völlige Verwirrung.)

– Wo schlief Anna Bond? fragte der Obrist.

»Sie schlief im Rollbette, und die ganze Zeit über, daß sie bei Ihnen im Hause war; und Mary White schlief nur zwei Nächte mit ihr in dem Bette.«

- Wie äußerte sie sich über ihre Behandlung? »Sie sagte, Sie wären sehr gütig; aber da Sie ein Mann von Gelde wären, sollten Sie sich Ihr Instrument versilbern lassen, denn sonst sei es nicht tauglich, um einem Weibe Vergnügen zu machen.«

– Wo sagte sie dies?

»In der Küche vor allen Dienern und Mädchen und sie lachten darüber.«

– Wo warst Du vom Augenblick an, wo ich aufstand, bis zur Zeit, wo ich ausging?

»In der Halle mit allen übrigen Dienstboten.«

– Hörtest Du ein Geräusch?

»Nein.«

Der nächste Zeuge, Master Irving, vielleicht der Haushofmeister, wenn nicht nur ein naher Bekannter, erinnerte sich, wie er am Sonntage vor des Königs Geburtstage beim Obristen im Zimmer gewesen, als der Bediente einen Brief herein brachte, den ein Frauenzimmer überbracht. Gewiß von einer Hure! rief der Obrist, »der kein Geheimniß über diese Dinge machte,« und hieß Irving den Brief öffnen und lesen. Dann ließ der Obrist das Mädchen herein rufen. Miß Bond kam in einem Reithute, der Obrist rief nach Thee und fragte sie: wann sie vom Lande gekommen? Sie erwiderte: etwa vor drei Wochen. Der Zeuge mußte hinausgehen und als er wieder kam, saß sie noch immer in dem Stuhle, wo sie vorhin gesessen, und als darauf ein anderer Herr hereintrat, sagte der Obrist: »Nanny, nun geh in die Küche zu den Leuten und wenn ich Dich brauche, werde ich Dich rufen.« Der Obrist hatte auch geäußert, er kenne sie recht gut von Cockeram her, sie gebe zwar vor ein sehr anständiges Mädchen zu sein, aber einer der Bedienten, wo sie gedient, hätte bei ihr geschlafen.

Befragt, ob sie einräume, daß Master Irving im Zimmer gewesen, als sie vom Obristen in Dienst genommen wurde, erwiderte Anna Bond: »Nein, er war nicht im Zimmer.« Auch bestritt sie, einen Brief geschrieben und gebracht zu haben. Aber eben so stellte Irving in Abrede, etwas von dem Briefe im Gespräch des Obristen mit Annen gehört zu haben.

John Gourlay, ein unterer Diener im Hanse des Obristen, war im Zimmer gewesen mit seinem Herrn und Master Irving, als ein anderer Diener den Brief hereinbrachte. Als er hinunterging, sah er Anna Bond an der Thür stehen, und sie sagte zu ihm: Ich kenne Euch sehr wohl, ich habe Euch schon in meiner Schwester Hause in Cockeram gesehen. Auch dieser Zeuge bekundete, daß der Vorfall am Sonntage, etwas vor des Königs Geburtstage, sich ereignet. Er war es, der am Tage darauf mit Annen ausgehen mußte, um ihre Kleider einzulösen. Auf diesem Wege befragte er sie nach verschiedenen Personen aus ihrer Gegend, denn er glaubte anfänglich, sie wäre eine kleine Betrügerin; aber sie wußte gut Bescheid.

Befragt: wo die Anklägerin geschlafen? sagte auch er: sie habe jede Nacht in ihres Herrn Zimmer geschlafen. Der Obrist habe ihm noch oft gesagt: er möge das Mädchen nur bei Zeiten herein schicken, damit sie ihn nachher nicht störe. Es habe eine sehr große Harmonie zwischen Beiden geherrscht, und sie ihren Herrn immer wegen seiner Güte gelobt.

Anna Bond erklärte dagegen auf Befragen: sie sei nicht an einem Sonntage, sondern an einem Montage zu ihrem Herrn gekommen.

Der fragliche Brief ward vorgelegt. Gourlay erkannte ihn für denjenigen, der offen auf dem Tische gelegen. Er habe ihn damals fortgenommen, gelesen, in seine Tasche gesteckt und ihn wieder aus seiner Tasche unter andere Papiere gelegt, als er einige Tage später nach Flandern gegangen. (?)

Irving glaubte, es sei derselbe Brief, welchen er in des Obristen Zimmer demselben vorgelesen. Die Anklägerin sei aber gewiß dieselbe Person, welche den Brief damals gebracht. Anna Bond verblieb dabei, Irving wäre, als sie zum ersten Male zum Obristen gekommen, nicht zugegen gewesen, später hätte sie ihn öfter gesehen. Eben so wenig habe sie den Brief dem Obristen gebracht, noch wisse sie etwas davon. Aufgefordert, ihn zu lesen, erklärte sie, nachdem sie lange hineingesehen, sie könne ihn nicht lesen. Ob sie denn schreiben könne? – Ein wenig. Man gab ihr eine Feder und ließ sie ihren Namen schreiben. Die Handschriften sahen sich nicht ähnlich. Aber durch der beiden Zeugen, Irving's und Gourlay's, Aussage ward für festgestellt angenommen, daß sie den Brief überbracht, und er ward deshalb vorgelesen:

»Ehrenw. Sir!

Ich vernehme, daß Sie in der Stadt sind, wenn es Ihro Gnaden gefällig, würde ich gern Ihnen meine Aufwartung machen. Ich komme von Cockeram in Lancashire. Nebenan bei Master Jones bin ich abgetreten und würde sehr glücklich sein Ihnen meine Aufwartung zu machen, wenn es Euer Gnaden gefiele mir diese Freiheit zu gewähren. Ich bitte, vergeben Sie mir diese Freiheit, mit der vollkommensten Hochachtung und Unterwürfigkeit bin ich Ihre demüthige, gehorsame Magd

Anna Bond.

Ich warte an Ihrer Thür auf Antwort.

Mittwoch Nacht 3 Uhr.

James Davis, ebenfalls von der Dienerschaft, hatte Anna Bond jede Nacht im Zimmer seines Herrn liegen gesehen. Aber er war erst am 4. November in Charteris' Dienste getreten. Er hatte sie, als er sie zum ersten Male dort gesehen, gefragt: ob sie sich denn nicht schäme bei ihrem Herrn zu liegen? Sie hatte geantwortet: Nein; sie schäme sich nicht, denn sie wäre daran gewöhnt. Es war dem Richter auffällig, daß ein Dienstbote, welcher eben erst in den Dienst gekommen, schon am Morgen nach, der ersten Nacht, welche er im Hause verbracht, in das Schlafzimmer seines Herrn dringen und Zeuge seiner Mysterien sein sollen? – Er antwortete: er habe seinen Herrn klingeln gehört, da habe er, ohne zu klopfen, die Thür geöffnet, und beim Eintreten Annen im Bett des Obristen gesehen. Dies schien dem Richter, jedoch eine sehr unverschämte Aufführung von Seiten eines neuen Domestiken. Nach einigem Besinnen erwiderte der Zeuge: er habe selbst die Absicht gehabt bei Annen zu schlafen. Da er nun gehört, daß sein Herr ein hübsches Mädchen bei sich habe, so hätte er wol gefürchtet, es möchte Anna sein, und um sich zu überzeugen, hätte er die Gelegenheit wahr genommen und sei ohne zu klopfen in die Stube getreten.

Eine weibliche Dienerin, Hanna Lipscombe, wir erfahren nicht in welcher Eigenschaft, hatte Annen die erste Nacht im Rollbette schlafen gesehen; in der zweiten lag sie im Bette ihres Herrn. Sie hatte sich davon überzeugt, als sie des Morgens zum Feueranmachen kam. Auch die schmutzige Aeußerung von dem mit Silber beschlagen hatte sie aus Annen's Munde gehört. Befragt: was das heiße, »im Staat liegen?« wollte sie zuerst nicht mit der Antwort heraus, sagte aber endlich, als man sie drängte: die gemeinen Leute verständen darunter, wenn ein Mann mit drei Weibern im Bette liege.

Der Sattler des Obristen, Robert Vaux, war am 1. November 5 Uhr Morgens durch einen Stallknecht zu seinem Herrn beschieden worden. Der Diener öffnete ihm die Thür zum Schlafzimmer des Obristen, und als er eintrat, sah er Anna Bond im Bette bei ihrem Herrn liegen. Da streifte sie die Bettvorhänge bei Seite, steckte ihre Beine heraus und schlüpfte vor seinen Augen im Hemde heraus. Dann, rasch ihre Kleider unter den Arm nehmend, schlüpfte sie mit einer leichten Verbeugung an ihm vorüber, um sich im Nebenzimmer anzuziehen. Dieser selbe Zeuge war mehrmals beim Obristen, und immer sah er Beide in großer Vertraulichkeit mit einander. Auf seine Frage, ob sie ihren Herrn liebe, hatte Anna geantwortet: ihr Herr wäre sehr gütig gegen sie, aber – er sei ganz unfähig ein Weib zu befriedigen.

Es schien verdächtig, daß ein Handwerker des vornehmen Mannes zu so ungewöhnlich früher Stunde zu demselben gerufen und bei Situationen eingelassen worden, die man auch vor näher stehenden Personen verbirgt. Der Zeuge erwiderte: ein Pferd des Obristen hätte seinen Halter zerbrochen. Man bemerkte, er hätte das Pferd besorgen können, ohne deshalb den Obristen selbst in der Morgenruhe zu stören. Der Sattler sagte: der Obrist habe ihm oft Artikel in der Rechnung durchstrichen, weil er nicht selbst dazu den Befehl gegeben; um deshalb hätte er für nöthig gehalten, seinen persönlichen Befehl einzuholen.

Ein anderer Zeuge, Thomas Cooper, über dessen Qualität man ebenso wenig erfährt, wahrscheinlich aber stand er in militairischen Bezügen zum Obristen, war aus Flandern zurückgekehrt. In Dover fand er eine Botschaft des Obristen, schleunigst zu ihm zu kommen. Als er in dessen Hause in London verweilt, ward er am andern Morgen zu seinem Herrn heraufgerufen. Da sah er Annen aufrecht im Bette des Herrn sitzen, ihre Unterröcke um sich. Er entfernte sich schnell, um sie beim Anziehen nicht zu stören.

Aber Hinsichts der Zeitbestimmung verwirrte sich dieser Zeuge. Er wollte am 1. oder 2. Ottober in London angekommen und schon am nächstfolgenden Morgen zu seinem Herrn gerufen sein. Anna Bond war aber erst am 24. October ins Haus gekommen. Er entschuldigte sich, daß er die Zeitrechnung im Kopfe nicht recht inne habe. Da er nicht gewußt, welche Fragen man an ihn richten werde, habe er sein Journal nicht mitgebracht.

Die schon erwähnte Dienerin, und wahrscheinlich Concubine des Obristen, Mary White, gab Auskunst über die Begebenheiten des 10. Novembers, wo Anna aus dem Hause gestoßen ward. Sehr viel klarer als Gordon's Aussagen über diesen Punkt ist auch diese Aussage nicht. Ungefähr um 2 Uhr (Morgens) brachte Anna dem Obristen seine Hosen – schwarze, so viel sie sich erinnerte. – Der Obrist ging um 6 Uhr aus und kehrte etwa um 10 zurück. Da vermißte er sein Geld. Er befahl Gordon die Anna Bond zu rufen. Da sagte er: entweder sie, die Zeugin, oder Anna Bond müsse das Geld genommen haben, weil Niemand sonst im Zimmer gewesen. Er wünschte: Anna Bond möchte es nur eingestehen; dann wolle er nichts davon zu ihrem Schaden verlauten lassen. Anna erwiderte: sie könne nichts eingestehen, wovon sie nichts wisse. Da befahl der Obrist, ihr ihre Kleider fortzunehmen und sie aus dem Hause zu jagen. – Hinsichts der Stunde, wo der Obrist sein Geld vermißt haben wollte, ward die Zeugin jedoch, auf näheres Befragen, unschlüssig; sie meinte es könne auch zwischen 8 und 9 Uhr gewesen sein. Sie selbst war während der ganzen Zeit, wo die Gewaltthat geschehen sein sollte, in der Halle draußen gewesen, wo sie Alles hätte hören müssen, sie hatte aber kein Schreien von Seiten Annen's gehört.

Der Tapezier des Obristen, Master Hambleton, war an jenem Morgen in der Wohnung desselben gewesen, um Vorhänge aufzubringen. Er wußte aber nur, daß etwa Morgens um 9 Uhr der Obrist erklärt: er vermisse Geld, in seiner Tasche habe er noch vergangene Nacht 50 Guineen gehabt und nun fehlten ihm 20 Stück. Er hieß Gordon alle seine Leute heraufrufen. Der Zeuge sah 2 Schillinge auf dem Bette liegen.

Der Charakter der Anklägerin war durch die Entlastungszeugen angegriffen, ihr Rechtsbeistand hatte deshalb zeitig dafür gesorgt, daß auch Zeugen zu Gunsten desselben auftraten.

Ein Master Bell bekundete: daß sie ein Jahr bei ihm gedient und sich während der Zeit ehrbar und anständig betragen und er halte sie deshalb für ein so achtbares und bescheidenes junges Frauenzimmer, als je eins in einer Familie gedient. Sie habe sich auch immer sehr religiös gezeigt, und wenn sie einmal nicht in die Kirche gehen können, ein gutes Buch in die Hand genommen.

Mistreß Bell, wahrscheinlich die Frau des Zeugen, gab ihr dasselbe Lob, sie hatte sie, im Juli 1727, vom Lande, aus Lancashire, in die Stadt genommen, und hatte nie die geringste Unziemlichkeit an ihr bemerkt. Sie konnte durchaus nicht denken: daß dies Mädchen einen Meineid schwören könne, um Jemanden ums Leben zu bringen.

Ein Master Harwood sagte aus: Anna Bond habe bei ihm in Clepham durch 9 Monate gedient und sich wahrend der ganzen Zeit gut betragen. Sie sei nur darum fortgezogen, weil sie die Pöbelhaftigkeit einiger Leute nicht ertragen können. Immer bescheiden, mäßig, habe sie nie die Kirche versäumt. Auch er halte sie für ein höchst anständiges, junges Frauenzimmer, welches unmöglich es übers Gewissen bringe, einen falschen Eid abzulegen, um Jemanden damit an den Galgen zu bringen. Von ihm sei sie zu einem Master Allen in Dienst gezogen, der ihr, wenn er nicht durch Krankheit zu erscheinen verhindert wäre, ganz dasselbe Zeugniß geben würde. Auch von diesem Herrn sei sie nicht fortgekommen, weil man mit ihr unzufrieden gewesen, sondern weil sie sich selbst, aus einem andern Grunde, nicht gefallen habe.

Die Defensionsrede ist uns eben so wenig aufbewahrt, als die Schlußrede des Rechtsbeistandes der Anklägerin oder das Resumé des Richters.

Die Jury trat ab und kam mit dem Verdict: Schuldig! zurück. Das Gericht sprach das Todesurtheil über den Obristen Francis Charteris aus.


Weiter erfahren wir aus den uns erhaltenen Acten nichts über den merkwürdigen Fall. Daß die Sache mindestens zweifelhaft ist, bedarf kaum einer Erwähnung.

Ist ein corpus delicti da? Hat eine Nothzucht überhaupt stattgefunden? – Die Anklage hat keine andern Beweise dafür, als die Angabe der Klägerin: daß sie in des Obristen Dienst gelockt worden unter falschen Vorspiegelungen, daß sie dort festgehalten, daß er sie dann mit Brutalität überwältigt und endlich aus dem Hause gejagt. Kein entfernter Zeuge, kein entferntes Indicium unterstützt positiv diese Angabe. Der von ihr aufgestellte Beweis ist nur negativer Art. Nur durch künstliche Schlüsse soll die Ueberzeugung gewonnen werden, daß ihre Angabe richtig sei. Es spricht nämlich dafür, daß ihre Angabe keine schlau und bedächtig ersonnene Fabel sei, der Umstand, daß sie sofort, nachdem sie aus dem Hause gejagt worden, die Geschichte von der ihr angethanen Gewalt zweien Personen mitgetheilt, und daß sie auf der Stelle sich bereit erklärt hatte, gerichtlich gegen den Gewaltthäter einzuschreiten. Wenn es von ihrer Seite nur eine Fiction gewesen, in welcher Absicht, darf man fragen, konnte sie erfunden sein? Schwerlich aus Rache wegen einer anderweiten schlechten Behandlung; wahrscheinlich aus betrügerischer Absicht, um den reichen Wüstling zu einer reichlichen Abfindung zu nöthigen, die er gern hergeben mußte, um dem Scandale und den Eventualitäten eines solchen Processes zu entgehen. Mit einer solchen bewußten betrügerischen Absicht schreitet aber ein darin gewitzigtes Mädchen nicht sogleich zum Aeußersten, sie scheut, so lange es geht, die Gerichte. Sie würde sich zuvörderst auf Drohungen und Unterhandlungen beschränkt, und erst, wenn diese nicht zum Ziele geführt, und nachdem sie sich ihrer Beweismittel versichert, zur gerichtlichen Klage entschlossen haben. Dadurch, daß sie schon am selben oder folgenden Tage zum Richter ging, daß sie einen Verhaftsbefehl gegen den vornehmen Mann auswirkte, mußte sie ihn erbittern, statt zu schrecken; sie versperrte oder verschloß sich also selbst den Weg zu ihrem Ziele. Es spricht für die Wahrheit ihrer Angabe die Aufgeregtheit und Entrüstung, mit welcher sie zu der ersten besten Frau gegangen und sich gegen sie ausgeschüttet, wie sie mit ihr zu einem andern Mann gegangen, dort dasselbe erzählt, und dann sofort vor die Obrigkeit, vor der, wie gesagt, Gaunerinnen, die eine Erpressung vorhaben, sich hüten; und überall hatte sie, mit denselben Umständen, dieselbe Erzählung wiederholt. Es spricht ferner dafür, daß sie erweislich nach einem Streite mit dem Obristen aus dessen Dienste und Hause fortgelaufen, und dieser notorisch ein Mann war, zu dem man sich dieser That versehen konnte. Endlich wird ihre Angabe durch die Zeugen unterstützt, welche sie für ein durchaus rechtliches und unbescholtenes Frauenzimmer erklärt haben.

Aber zugegeben, daß aus dieser künstlichen Beweisführung ein moralischer Glaube entspringe, so bleibt er doch, durch keine andern Umstände unterstützt, so schwach, daß eine Verurtheilung darauf höchst mislich erscheint. Im Gegentheil treten eben so viel Umstände auf, welche diesen Glauben nicht allein entkräften, sondern die Wahrscheinlichkeit bis fast zur andern Ueberzeugung herausstellen, daß keine Nothzucht stattgefunden, sondern die Klägerin sich willig den Umarmungen des Obristen Preis gegeben habe, womit dann jede Gewaltthat, jedes corpus delicti verschwindet.

Betrachten wir zuerst ihre eigene Angabe.

Wenn ein junges, reines, unbescholtenes Mädchen Gewalt erlitten hat, wenn sie dann aus dem Hause gejagt ist, und entsetzt darüber einer Bekannten oder Unbekannten ihr Unglück klagt, wird es ihr erster Gedanke, ihr erster Schritt sein, mit dieser Frau in das Haus der Gewaltthat und Schande zurückzukehren, um – ihre zurückbehaltenen Kleider sich zurück zu fordern?– Es ist möglich, daß dieser Kleiderraub einem armen, unerfahrenen Landmädchen so wichtig, der Verlust an ihrer Habe in dem Augenblicke so groß erscheint, daß sie den Verlust der Ehre im Moment bei Seite läßt und nur ihre Röcke und Tücher zurückverlangt. Es ist möglich, aber nicht wahrscheinlich, wenn sie wirklich so reinen und unschuldigen Gemüthes war, als ihre früheren Herrschaften sie schildern.

Ferner, was würde ein unschuldiges Mädchen in ihrer Lage gethan haben, wenn sie zur Ueberzeugung gekommen, daß sie in ein Haus des Verderbens gerathen? – Schon die Art, wie sie hineingekommen sein will, klingt verdächtig und sie hat sie durch nichts erwiesen; sie scheint nicht einmal den Versuch angestrengt zu haben, die Kupplerin ausfindig zu machen. Statt ihrer stellt sie nur eine Waschfrau auf, der ein Mal der Antrag gemacht worden, Mädchen vom Lande für den Wollüstling zu beschaffen. Das war ein unnöthiger Beweis. Was in diesem Hause getrieben ward, wußte Jeder; denn Obrist Charteris hatte es gegen Niemand hehl. Anna selbst mußte es den ersten Tag schon aus dem Gespräche im Flur, in der Küche, aus den Scherzen der Mägde und Concubinen, der bereitwilligen Diener, aus den eignen Worten des Obristen entnehmen. Und wenn sie darüber noch einen Zweifel hegen konnte, so mußte sie durch jenes von ihr selbst angegebene Gespräch mit den zwei Herren, die zum Besuch kamen, überzeugt sein. Der Obrist sagte: da habe ich ein hübsches Lancashire- Mensch gekriegt, und beide Herren approbirten es, indem sie ihr Jeder eine halbe Guinee schenkten.

Anna nahm die Guinee und lief nicht fort, sie bat auch nicht die beiden Herren sie zu schützen, sie aus diesem Hause zu retten. – Sie blieb auch nach dem ersten Antrage und den Drohungen ihres Herrn, weil – man sie nicht ausgehen ließ und das Haus verschloß. Durch 10 Tage sollte sie keine Gelegenheit gefunden haben zu entschlüpfen, sich Jemandem zu vertrauen, wenn es ihr Ernst gewesen, ihre Unschuld zu bewahren, und in einem Hause, wo so viel Besuch kam, in einer frequenten Gegend, einer der elegantesten Londons, wo nöthigenfalls eine eingeschlagene Fensterscheibe, ein Hülfeschrei hinaus einen Auflauf vor dem Hause veranlaßt hätte! Obrist Charteris war allerdings einer jener gewaltthätigen Aristokraten, die sich auf ihren Reichthum, ihre Macht, ihren Einfluß und ihren Charakter verlassend, aus dem Pöbel und seinen Meinungen nichts machen, die sogar eine Lust darein setzen, ihm Trotz zu bieten. Auch in der Geschichte der neuesten Tage haben wir noch Beispiele solchen aristokratischen Uebermuthes in England kennen gelernt. Aber Englands Gesetze gewährten auch damals der persönlichen Freiheit und Unabhängigkeit ihr volles Recht. Ueberdem erscheint der Obrist, der mit offener Stirn der Sitte Hohn bot, der jeden Schleier über sein ausschweifendes Leben verschmähte, nicht als einer der finstern, wollüstigen Tyrannen, welche ihre Opfer bei Nacht und Nebel in ihre Feudalschlosser schleppten und hinter Eisengittern verwahrten. Er kaufte seine Lustgefährtinnen für Geld, er suchte sie nicht einmal mit besonderem Geschmack und wilder Leidenschaftlichkeit aus, er verschrieb sie, er ließ sie sich durch Kupplerinnen kommen. Sie meldeten sich und kamen von selbst, in solcher Ueberzahl, daß er ihre Briefe nicht selbst mehr zu lesen würdigte, sondern sie durch einen Vertrauten oder Diener öffnen ließ. Von einem solchen Lebemanne ist es ganz unwahrscheinlich, daß er sein Haus absperren lassen, damit ihm eine hübsche Landdirne nicht entfliehen sollte.

Wie kam es, daß Anna Bond in ihrer ersten Auslassung vor Geschwornen und Richtern nichts davon erwähnte, daß sie im Zimmer des Obristen geschlafen, obwol sie vor Master Bill es schon eingeräumt? Erst in den Kreuzfragen gab sie es zu; anfänglich nur eine Nacht, dann räumte sie vier Nächte ein im Rollbett im Zimmer des Obristen zugebracht zu haben. Sie fühlte selbst, daß dies Eingeständniß ihrer behaupteten Unschuld gefährlich werden könne. Sie will sich darein gefunden haben, weil man vorgeschützt, daß der Obrist krank sei, sie will doch vor Entsetzen über diese unsittliche Situation aufgesprungen, die Röcke sich übergeworfen und in die Küche gelaufen sein und dort die Nacht sitzend zugebracht haben, bis der Obrist ihr drohte, ihr gar kein Bett mehr zu geben. Aber sie konnte es dulden, daß ein anderes Mädchen, des Obristen Concubine, neben ihr lag, und, wenn der Obrist sie rief, in dessen Bett stieg! Dies soll, nach ihrer Angabe, schon in den ersten Nächten ihrer Anwesenheit im Charteris'schen Hause sich zugetragen haben, und doch – blieb sie, sie hat keinen Versuch gemacht zu entfliehen. Diese Zugeständnisse allein schon werfen ein solches Licht auf ihren Charakter und ihre Handlungsweise, daß wenigstens ein Vertrautsein mit der Unsittlichkeit, wo nicht eine Connivenz, mehr als wahrscheinlich wird. Wäre sie dies sittlich reine, religiöse Mädchen gewesen, so hätten diese Situationen, ohne alle Anträge des Obristen, sie dermaßen empört, daß sie Alles daran gesetzt haben würde, aus dem Hause zu entkommen.

Wir verweilen noch bei ihrem Eingeständniß. Nachdem der Obrist ihr Gewalt angethan, nachdem er sie unmenschlich gepeitscht, jagte er sie unter dem Vorgeben, sie habe ihn bestohlen, aus dem Hause. Ein übermüthiger, gewaltthätiger Mann, der keine Rücksichten vor der öffentlichen Meinung hat, mochte das thun. Bei einem solchen Charakter ist die gewöhnliche Klugheitsberechnung nicht zulässig. Aber er, der sie früher eingesperrt hatte, durch 14 Tage als Gefangene behandelt, um zu seinem Willen zu kommen, sollte nun diese Haft nicht noch um einige Tage verlängert haben, um die üblen Folgen – die bis an seinen Hals gehen durften – abzuwenden! Wie schwer war sie draußen zum Schweigen zu bringen und wie leicht drinnen, und er hatte sie als halsstarrig, sagt sie, kennen gelernt. Eine so Gefangene und einmal Entehrte konnte doch nun nichts Besseres, wenigstens Gescheiteres, thun, als, da sie ihre Ehre nicht zurückerhalten konnte, wenigstens das Geld nehmen, an welchem es der Gewaltthäter nicht würde haben fehlen lassen. Aber er zog es vor, weil er seinen Willen gehabt, ihr noch ein Verbrechen aufzubürden, sie zu peitschen, ihre werthlosen Kleider zu nehmen, und sie nackend aus dem Hause zu jagen, damit sie aller Welt ihr Unglück und ihre Schande und seine Ruchlosigkeit verkünde!

Wir gehen zum Gegenbeweise, durch die Zeugen des Angeklagten, über.

Wären diese Zeugen unverwerflich, so wäre das Sachverhältniß durch ihre Zahl und ihre übereinstimmende Aussage vollständig aufgeklärt: Anna Bond hätte sich selbst dem Obristen als Magd und Beischläferin angeboten, er hätte sie angenommen, durch 17 Tage hätte sie als solche bei ihm gelebt und wäre endlich in Folge eines Streites – der Diebstahl der Guineen wäre auch dadurch nicht erwiesen – vom Obristen aus dem Hause gejagt worden; nicht unwahrscheinlich mit Schlägen.

Aber diese Zeugen waren des Obristen Bediente, Mägde, Hausbeamten und Ouvriers. Von ihrer Aussage hing sein Leben und Tod ab. Welches Interesse hatten sie, zu seinen Gunsten zu zeugen. Ueberdem war er ein reicher Aristokrat, mit den ersten Familien verwandt; man kennt deren Macht und Einfluß in England, und wer kann es ihnen menschlich verargen, wenn sie Alles aufboten, um Zeugen zu gewinnen, wodurch ihr Verwandter vor der Verurtheilung und einem, für einen Aristokraten doppelt schmachvollen, Tode gerettet wurde, und – um eines Verbrechens willen, das hundert Andere ebenfalls begangen und darum nicht gehängt worden, ein Verbrechen, welches beim ausschweifenden Leben der hohen Welt zum guten Ton gerechnet ward! Es war ja nur ein Landmädchen verführt; und wo sind die Grenzen der Gewalt bei dergleichen galanten Abenteuern? Man weiß, wie in London falsche Zeugen gewonnen werden, und endlich wurden einige dieser Zeugen auf offenbaren Widersprüchen ertappt.

Dennoch kann man, wenn man die Aussagen dieser Zeugen liest und vergleicht, dem Glauben nicht Raum geben, daß alle, diese Manner und Frauen wissentlich falsch ausgesagt und einen Meineid begangen hätten. Es wäre, eine Injurie gegen die menschliche Natur, daß 9 Personen, und darunter einige mit sonst freier, unabhängiger Stellung, sich verschworen hätten, gegen ihr Gewissen etwas durchaus Falsches auszusagen und zu beeiden. Ihre Aussagen sind übereinstimmend und die einer jeden in ihrer Stellung motivirt. Sie stimmen überein, daß Anna sich in verdächtiger Weise beim Obristen gemeldet, daß sie in bester Harmonie mit ihm gelebt und jede Nacht in seinem Zimmer oder in seinem Bette geschlafen habe. Sie haben nichts von einem Widerstande, einem sich Sträuben, einer angethanen Gewalt gehört, was ihnen in ihrer Stellung und Nähe zu den betheiligten Personen nicht hätte entgehen können. Noch wichtiger aber ist die Angabe solcher Einzelnheiten, welche, der Natur abgelauscht, in Verbrechercomplotten nicht erfunden, werden. Dahin rechnen wir den: Eintritt und die Empfangsscene Annen's, sie tritt im Reithut ein, der Obrist mustert sie, läßt sie sich neben ihn setzen und beordert Thee; auch daß er Irving den empfangenen Brief lesen läßt, weil er gewiß von einer Hure komme. Dahin die schmutzigen Reden und Situationen, die wir hier nicht wiederholen mögen. Wenn Anna Bond jene Aeußerung vom Versilbern nicht in der Küche gethan, welche Phantasie hätte sie erfinden mögen; wie hätten so viele Zeugen, unter denen doch ein rechtlich Denkender gewesen sein wird, sie einem reinen Mädchen einstimmig in den Mund legen können! Es wäre allerdings verdächtig, daß, der Sattler zu so früher Stunde schon beim Obristen eingetreten und Zeuge einer solchen Scene geworden sein sollte, wenn wir nicht erfahren, daß in diesem Hause Alles gegen gewöhnliche Ordnung herging, daß der Obrist zuweilen schon um 2 Uhr in der Nacht aufstand, und Hinsichts seines Umgangs mit Frauen keine Scheu und Scham kannte. Wie aber hätte die Einbildungskraft dieses Zeugen oder eines andern für ihn, den Auftritt nur ersinnen können, daß Anna, als er eintritt, den Kopf zur Gardine heraussteckt, unbefangen in bloßen Beinen, im Hemde aus dem Bette steigt, ihre Kleider aufrafft, unter den Arm nimmt, an ihm vorüber nach dem Ankleidezimmer geht, und – im Vorbeigehen in dieser Lage ihm aber noch einen Knix macht! Diese Wahrheit ist so eigenthümlicher Art, daß sie über alle Erfindung hinaus ist.

Hält man diese Wahrheit, die aus den Aussagen der Entlastungszeugen hervorgeht, mit den Ergebnissen ihrer eignen Bekenntnisse zusammen, so wird auch der Zweifel verschwinden, daß Anna Bond nicht bereitwillig sich in die Arme des Obristen geworfen haben sollte; denn daß sie früher ein anständiges und anscheinend frommes Mädchen gewesen, schließt nicht aus, daß sie seitdem eine Hure geworden, und ist sie in dieser Eigenschaft in das Haus des Obristen gekommen, so fällt die Thatsache des Verbrechens von selbst zusammen.


Und doch sprach die Jury das: Schuldig! und doch ward Obrist Charteris zum Tode verurtheilt.

Wer uns bis hierher gefolgt und nicht weiter liest, könnte meinen, wir hätten einen Fall aus der Vergessenheit hervorgesucht, um den Gegnern der Geschwornengerichte neue Nahrung zu geben. Wir sind davon weit entfernt.

Die Jury sprach ihr Schuldig über einen Schuldigen aus, wenn er auch, in dem vorliegenden Falle vielleicht unschuldig war. Der Obrist Charteris war ein Sünder, der der Sitte, dem Gesetze und der öffentlichen Meinung im consumirten aristokratischen Dünkel Hohn sprach. Ein Verführer der Unschuld – welcher andern Verbrechen er bezüchtigt ward, davon nachher – mochte er das Verbrechen, dessen er im Februar 1730 vor der Jury angeklagt wurde, oft begangen haben, oder doch nah verwandte, ohne daß ihn der Arm der Gerechtigkeit bis da erreichen können. Entweder waren seine Opfer zum Schweigen gebracht, oder seine Macht, seine Verbindungen hatten ihn gegen die Verfolgung geschützt. Bei seinen Standesgenossen – die sittliche Corruption im englischen Adel, besonders am Hofe, in London, war sehr groß; es gab damals kein großartiges historisches, moralisches Interesse, welches die Geister hob und adelte – bei seinen Genossen galt die freche Liederlichkeit für Cavaliertugend; desto reizender, pikanter, wenn sie mit abenteuerlicher Gewaltthätigkeit verbunden war. Aus den Romanen der Zeit, den Richardson'schen, den spätem Fielding'schen, sehen wir, mit welcher brutalen Rohheit und Gewaltthätigkeit einzelne Adelige ihren Lüsten nachgingen. Es galt dem Gesetze ein Schnippchen schlagen; wem es gelang, stieg in der Achtung unter den Gleichgesinnten. Aber je verwegener jene ausgelassenen Großen der Sitte Hohn sprachen, um so erbitterter ward das Publicum gegen dieselben, und wer verargt es ihm, wenn es auf die Gelegenheit lauerte, einen dieser Missethäter der gesetzlichen Ahndung zu überliefern.

Obrist Charteris war einer dieser vornehmen Wüstlinge, an den das Gesetz sich noch nicht gewagt, und doch hatte die öffentliche Meinung längst ihr Verdict über ihn ausgesprochen. Wie er lebte, war notorisch. Der Rechtsbeistand der Anklägerin glaubt die Geschwornen voraus darauf aufmerksam machen zu müssen, daß Verbrechen, wie das ihm schuld gegebene, in gewissen höheren Kreisen derzeit gar nicht als Verbrechen, sondern als Bagatellen betrachtet würden, von denen man nicht viel Aufhebens machen müsse. Endlich einmal ereignete sich ein Fall, wo die Gerechtigkeit einschreiten durfte, und sie griff mit beiden Händen zu.

Das Mädchen, als sie nach den erlittenen Mishandlungen aus dem Hause geflohen, hatte wahrscheinlich nicht die Absicht, den reichen Mann an den Galgen zu bringen, sie war nur empört über die ihr widerfahrene Behandlung, über die Schläge, über den Vorwurf eines begangenen Diebstahls, der ihr weiteres Fortkommen hinderte, über ihre zurückbehaltenen Kleider. Sie suchte Hülfe, um diese Kleider wieder zu bekommen, sie mußte einen Grund angeben, der sie vor achtbaren Leuten rechtfertigte, sie erlog – nehmen wir dies einstweilen an – die ihr angethane Gewalt. Die Frau oder Dame, welcher sie sich anvertraute, war auch empört, sie ward es noch mehr, als der Obrist sie mit der andern von seiner Schwelle fortweisen ließ und sie ein Mensch schalt. Sie führte das Mädchen zu einem achtbaren Manne, dem das Greuelleben des Obristen längst ein Gegenstand des Entsetzens war. Dieser hatte nichts Eiligeres zu thun, als mit der Beleidigten vor die bürgerliche Obrigkeit zu treten. Auch der Groß-Jury war das verbrecherische Sündenleben des Obnsten bekannt, einer der Geschwornen hatte selbst die Erfahrung gemacht, daß Charteris seiner Schwester nachgestellt. Sie nahmen die Klage mit offenen Armen auf, sie erklärten der Anklägerin, die nur auf ein Attentat klagen wollen, daß es ein vollbrachtes Verbrechen sei, daß sie darauf ihre Klage richten müsse, und der Verhaftsbefehl ward sofort erwirkt. Da floh Charteris aus der Stadt, und dies galt der Jury, dem Publicum als Eingeständniß seiner Schuld. Auch war die Flucht aller Wahrscheinlichkeit nach im vollen Schuldbewußtsein erfolgt, wenn es sich auch nicht auf diesen Fall allein bezog.

Anna Bond war in die Klage hineingerissen worden. Sie hatte sich deren Folgen bei ihrem ersten Schritte nicht gedacht. Aber Alles war so schnell gegangen, sie hatte ihre erste – in der Entrüstung vorgebrachte Aussage immer wiederholen müssen, bis vor Gericht, bis es eidlich geschah. Sie konnte nicht mehr zurück, ohne selbst eines schweren Verbrechens, einer falschen Anklage, eines falschen Eides bezüchtigt zu werden. Also mußte sie die Sache mit sich selbst, mit ihrem Gewissen arrangiren und dabei festhalten. Ja sie kam vielleicht noch so ziemlich mit ihrem Gewissen heraus und es ist möglich, wahrscheinlich, daß Alles, was sie vorbrachte, Wahrheit war, wenn auch nicht in der Ordnung, nicht in der persönlichen Beziehung. Möglich, daß die Nothzüchtigung, wie sie dieselbe vorbrachte, an einem andern Mädchen in dem Hause verübt worden, das sich dann mit Gelde abfinden lassen, möglich auch an mehr als einer; sie hatte die Geschichte erzählen hören, denn Geheimnisse gab es in diesem Hause nicht, und sie wandte sie schlau auf sich selbst an. Aber eben so möglich, daß auch Alles ihr selbst begegnet war, nur nicht in der Reihenfolge, die sie angab, und auf keinen Fall ohne eigene Verschuldung. Sie hatte sich im Hause gemeldet – ob mit oder ohne Brief, dieser Umstand bleibe im Zweifel – und wenn nicht vorher, was wahrscheinlicher, so mußte sie schon beim ersten Eintritt, bei der ersten Musterung und Begrüßung des Obristen – die Theescene ist charakteristisch – seine Absichten erkennen; er war kein Mann, der sie verbarg. Sie mußte es aus dem Gespräche der Domestiken wissen, zu welchem Zwecke man sie im Hause aufgenommen, und sie entfloh nicht, als das Haus noch offenstand, auch nicht, als der Herr sie mit seinem Bedienten ausschickte. Möglich, daß sie sich bei den ersten, ernsthaften Zumuthungen gesträubt hat, um die Spröde zu spielen, um mehr zu gewinnen, möglich, daß der Obrist schon da durch einen scheinbaren Act von Gewaltthätigkeit zu seinem Ziele kam, daß er da ihr die Mütze in den Mund drückte. Es war ein halbes Spiel vielleicht von beiden Seiten. Gewiß fühlte sie sich nachher nicht gekränkt, nicht verletzt, sie lebte in Harmonie mit dem – Verführer, wenn der Name auf ihn paßte, bis diese Harmonie aus einer der tausend Ursachen zerrissen wurde, die bei einem Weibe, und in solchen Lagen denkbar sind. Möglich, wenn sie ein reines Mädchen gewesen, daß Gewissensbisse in ihr sich regten, daß ein Ekel über das schmutzig liederliche Leben sie auf Augenblicke überkam, daß die Persönlichkeit des Obristen, das Zusammenschlafen mit einer andern Concubine, die widerwärtigen Dienstleistungen, welche er von ihr forderte, diesen Ekel so weit steigerten, daß sie eines Nachts aus dem Bette sprang, hinunterlief, und weinend über ihre verworfene Lage in der Küche sitzen blieb. Dieser Zug scheint Wahrheit. Aber der Ekel und Zorn ward überwunden. Und doch möglich, daß sie auch dann sich wieder sträubte, daß dann erst jene gewaltthätige Scene vorfiel, halb Ernst, halb Scherz. Aber die Harmonie hatte endlich ihr Ende. Es ist wahrscheinlich, daß der Obrist Geld vermißte, möglich, daß er den Verdacht auf Annen warf, möglich auch, daß sie es genommen, gewiß aber, daß er ihrer überdrüssig, daß sie frech antwortete, und daß er, wahrscheinlich mit Schlägen, sie aus dem Hause jagte.

Die Jury sah in ihm einen Mann, zu dem man sich der That versehen konnte, einen wüsten Verbrecher, der so lange der strafenden Gerechtigkeit entgangen war, dessen freches Dasein die Unschuld noch von vielen Andern bedrohte; er war auf die Anklage entflohen; es constatirte, daß das Mädchen in seinem liederlichen Hause gewesen; daß er sie misbraucht, mit ihrem Willen sagten nur seine Diener aus; sie war, nach unverdächtigen Zeugen, ehemals ein unschuldiges Mädchen gewesen; und er hatte sie auf brutale Weise mit eigenmächtiger Selbsthülfe aus dem Hause geworfen, ein Verbrechen vorschützend, was er nicht beweisen konnte. Diese Umstände genügten den Geschwornen, ein Schuldig auszusprechen.

Einem deutschen Gerichte würden sie nicht genügt haben; aber eine englische Jury hat auch eine andere Aufgabe, als unser Richtercollegium. Zwar bestimmt der Buchstabe nur, daß sie über das Vorhandensein der Thatsache und die Thäterschaft entscheiden soll, die Praxis aber hat es längst anders gestaltet, und die Jury ist, durch Jahrhunderte, ja vielleicht seit ihrem Entstehen, mehr als das Instrument, was ja oder nein sagen soll, ob eine That begangen oder nicht, sie ist: die sittliche, politische, nationale Richterin über die Strafwürdigkeit einer That und eines Angeklagten in Bezug zu derselben und der allgemeinen Sitte.

Es wäre vergebliche Bemühung, diese factische Bedeutung, diesen realen Zustand der Jury ableugnen zu wollen. Und grade im Augenblicke, wo Deutschland im Begriff ist, zur Mündlichkeit, zur Oeffentlichkeit, später zum Jurygericht selbst überzugehen, wo also die ernstesten Fragen vorliegen, wäre es unrecht, sich darüber selbst täuschen zu wollen, vielleicht in der wohlmeinenden Absicht, um den Gegnern der Geschwornengerichte nicht neue Waffen in die Hand zu geben. Ein solcher Sieg wäre kein ehrbarer; er machte den ganzen Fortschrittsproceß bedenklich. Nein, gestehen wir uns offen ein: Die Jury ist überall, wo sie – wieder eingeführt worden, im Verlaufe der Zeit mehr geworden, als der Buchstabe ihrer Institutionen besagt; der lebendige Geist der Sittlichkeit und des im Volke geltenden Rechtsgefühls hat über den Buchstaben gesiegt, der von den achtbaren und kundigen Männern nichts mehr fordert, als daß sie mit gesundem Menschenverstande ihre moralische Ueberzeugung aussprechen, ob ein Angeschuldigter der Urheber und Vollbringer eines ihnen vorgelegten corpus delicti sei? Die Jury hat sich von selbst erhoben zu einer höheren moralischen Würde: sie beurtheilt nicht mehr allein, ob der Angeschuldigte der Thäter, sondern auch, ob seine Täterschaft unter den obwaltenden Umständen und nach den in der Nation und Zeit lebendigen Rechtsbegriffen strafbar ist.

Daß dies bei politischen Processen in constitutionellen Staaten, wo die Grenzen zwischen der königlichen Macht und den Volksrechten noch nicht feststehen, der Fall ist, daß hier das Geschwornengericht als ein Palladium der Freiheit des Bürgers angesehen wird, leugnet Niemand mehr. Es klingt betrübend, wenn die Gegner des Institutes sagen: so spricht also auch in der Justiz die Parteiansicht; aber in der Praxis gleicht jene Supposition sich aus, und die ganze Weltgeschichte ist ein Beleg dafür, daß in derartigen Krisen auch die gelehrten Gerichte mehr oder minder dem Einstuß der herrschenden Macht unterworfen waren. In politischen Fragen haben sie nach den Einflüsterungen der Regierung oder unter dem Luftdrucke der allgemeinen Meinung gesprochen. Die Sternenkammer in England hat nicht minder empörende Urtheile als die Revolutionstribunale in Frankreich oder die Ketzer- und Hexengerichte zu allen Zeiten erlassen. Wo der Wahn herrscht, hat mit der Vernunft auch Das aufgehört, was wir Gerechtigkeit nennen. Dann übersehe man doch nicht, daß diese Fälle meist einer überwundenen Vergangenheit angehören, wo eben jene Berechtigungen zwischen Regierung und Volk noch in Zweifel standen, noch im Kampfe der Parteien hin und her wogten. In dem heutigen England scheinen sie überwunden. Aber ist es damals auch nur einem Engländer in den Sinn gekommen, eine Aenderung des Geschwornen- Institutes zu wünschen, weil seine Partei, vielleicht er selbst, durch ungerechte Urtheile gedrückt wurde? Die Unterliegenden betrachteten das Volksgericht, was sie verurtheilte, als ein Gottesgericht, dem der Mensch sich fügen muß. William Ruffel, Algernon Sidney legten ihre Häupter auf das Schaffot nach dem ungerechtfertigten Verdict, durch dasselbe ward Hambden bürgerlich vernichtet; sie murrten nicht über das Unrecht und schlechte Gerichte. Sie fügten sich in das Unabwendliche und hofften für die Nachlebenden auf bessere Zeiten.

Aber auch im bürgerlichen Criminalproceß hat sich historisch die Bedeutung der Jury ganz anders entwickelt, als sie auf dem Papiere steht. Sie übt eine Art legislatorischer Macht, sie beugt, sie vernichtet das starre Gesetz, was zur Zeit nicht mehr paßt, was in seiner vollen Ausübung zum schreienden Unrecht würde; sie vertritt die Stimme des in der Nation, in ihrer Sitte lebendigen Rechtsgefühls, und demnach spricht sie die Frage: schuldig oder unschuldig? in einem höheren ethischen Sinne fassend. Keine Parlamentsbill hat dies in England ausgesprochen; der praktische Engländer hält es nicht für nöthig darüber ein Gesetz zu erlassen, was schon unbestritten da ist, gilt. Der Geschworne deutet seinen Eid nicht nach den Worten, sondern nach dieser anerkannten Geltung. Niemand rügt es, selbst von den orthodoxen Kanzeln wird er darum nicht gescholten. Jener unglückliche Maler, dessen wir schon erwähnten, riß in ihn überkommender Wuth den Seiltänzer vom Seile, in dem er den Räuber, den Verderber seines einzigen Kindes erkannte. Vor Gericht gestellt, war allerdings die formale an die Jury gerichtete Frage nur: ob er schuldig der Tödtung oder nicht? und die Jury antwortete: nicht schuldig. Dies ist ein äußerster Fall, indem die Jury hier schon das Begnadigungsrecht ausübte, was der Krone vorbehalten ist; aber sie übte es, im vollen Bewußtsein, daß sie ein moralisches Unrecht beginge, den Mann auch nur formell zum Tode zu verurtheilen, der ein moralisches Recht hatte, den Bösewicht zu richten, welcher sein einziges Kind moralisch und physisch vernichtet hatte. Kraft der ihr gegebenen Machtvollkommenheit, das wahre Recht zu sprechen, dünkte es sie eine unnütze Spielerei mit dem Gesetz, zuerst den Mann zu verurtheilen, damit er nachher begnadigt werde. Und man hat die Jury nicht um diesen Spruch getadelt. – Die englischen Rechtsfälle würden noch eine ganze Reihe ähnlicher Entscheidungen liefern, die ein strenger Jurist als contra claram legem ergangen beurtheilen müßte. Was war die Abstimmung im Hause der Lords, durch welche sie den Proceß gegen die Königin Caroline auf 6 Monate zu suspendiren, d. h. ihn aufzugeben nöthigten, anders, als eine Freisprechung, obwol die Lords an die Schuld, welche der Fürstin beigemessen ward, sehr wahrscheinlich glaubten? Wer von ihren Richtern, geistlichen und weltlichen, hätte die Königin Caroline von aller Anschuldigung rein sprechen mögen? Aber sie war ein Weib von heißem Blute. Ihr gegenüber aber stand ein königlicher Ankläger, dessen ganzes Leben eine Kette von Sünden war; der Verirrung stand die Depravation gegenüber. Dieser Mann hatte kein Recht dieses Weib anzuklagen, zu strafen. Die Richter hätten ein moralisch größeres Unrecht begangen, wenn sie ihm zur Genugthuung die minder Schuldige verurtheilt. Die Laster Georg IV. hätten über Carolinen's Schwachheit triumphirt. Deshalb sprachen sie die Königin, Kraft der ihnen beiwohnenden moralischen Ueberzeugung, frei, daß das Unrecht einer solchen Verurteilung für die ganze Nation ein weit schreienderes Unglück, demoralisirend, eine Verhöhnung der Sitte wäre, als daß eine Ehebrecherin der Strafe ledig ausging. Und die Bischöfe des Reiches, die strengen Wächter der kirchlichen Gesetze, gingen dieser Entscheidung voran. In England hat sie Niemand darum getadelt.

Was ist in Frankreich die Einführung des bedingten Verdicts: »mit mildernden Umständen« als die gesetzliche Sanctionirung der arbitrairen Macht der Geschwornen? Für den Begriff, der sich in England von selbst Gültigkeit verschafft, braucht der Franzose einen Ausdruck, ein Wort. Mit mildernden Umständen spricht (auch über das moralisch scheußlichste Verbrechen) die Jury ihr Schuldig aus, wenn ihr die Möglichkeit gelassen scheint, daß der Verbrecher nicht schuldig sei; mit mildernden Umständen, wenn die That über allen Zweifel erwiesen, aber das Gesetz ihr zu hart für die Uebertretung scheint. Sie corrigirt das Gesetz. Ist es in Deutschland anders; sehen wir nicht noch eben unter unsern Augen in Köln ein Beispiel, wo die Geschwornen weit über die ihnen vorgelegte Thatsache hinaus, aus einer ethischen Region ihr Verdict schöpften?

Wir werden den Oppenheimischen Proceß wahrscheinlich in dieser Sammlung nicht aufnehmen, weil Dasjenige, um was es sich handelte, durch Connivenz beider Parteien, hinter den Coulissen blieb. Aber die rheinischen Geschwornen wußten, was dies war, sie ließen sich durch Das, was man ihnen vorlegte, nicht täuschen. Die jungen Männer, von denen der eine als Angeklagter auf der Bank saß, hatten eine sträfliche Uebertretung gegen die Gesetze, ein schweres Verbrechen gegen die öffentliche Sicherheit sich zu schulden kommen lassen; aber die Anklage lautete auf Diebstahl. Es hätte nicht der gelehrten Erklärungen über die Erfordernisse zum Begriff Diebstahl bedurft, um zu beweisen, daß hier kein Diebstahl vorlag; die Geschwornen kannten die wahren Verhältnisse und sprachen, wie es die so gestellte Anklage fast von selbst bedingte, das Nicht schuldig aus. Aber eine Strafe hätten die Uebertreter verdient, nicht wegen des Diebstahls, sondern wegen Beihülfe zu einer eigenmächtigen Selbsthülfe, wegen einer complottirenden List, schon wegen des falschen Namen geben, in arglistiger Absicht, der gewaltthätigen Contrectation einer fremden Sache, Acte, die zusammengenommen aber an und für sich schon ein Verbrechen umschließen, endlich wegen der Widersetzlichkeit verübt gegen die Autorität des Gerichtes. Auch davon wurden sie losgesprochen, was auf den ersten Anblick unbegreiflich scheint, es erscheint als eine Verhöhnung der Gesetze, der Behörden, der öffentlichen Sicherheit. Die Motive der Geschwornen sind unschwer zu entziffern. Die jungen Leute waren ja nur die Instrumente, ganz andere Personen standen im Hintergrunde, von denen verlockt, verblendet, angezogen, bewogen, sie handelten. Sie sollten büßen, während die eigentlichen dramatis personae unberührt blieben. Dies war gegen das Gerechtigkeitsgefühl; man muthete den Kölner Geschwornen etwas zu, ähnlich wie den Straßburgern, welche Louis Napoleon's verführte Complicen und Diener bestrafen sollten, während man den eigentlichen Schuldigen straflos hatte gehen lassen. Wer da, hinter dem aristokratischen Vorhange, der eigentlich schuldige Theil war, ob nicht vielleicht ein ähnliches Verhältniß wie im Proceß der Königin Caroline obwaltete, war uns unbekannt, am Rheine, von diesen Verhältnissen unterrichtet, hielt man muthmaßlich die vornehme Person, die sich wieder in ihre gekränkten Rechte setzen wollte, und deren Instrumente die jungen Männer gewesen, für die minder schuldige; am wenigsten aber fand man es rechtlich und billig, daß ihre Agenten für sie und allein büßen sollten. Und man durfte entrüstet sein, daß die öffentliche Anklage, gegen besseres Wissen nur den Buchstaben der That herausgreifend, nur den Buchstaben des Gesetzes anrief, um eine Strafe zu imploriren, welche zu den Motiven des Verbrechens, zur Intention der Thäter in keinem Verhältniß stand. Vor keinem Gerichte dürfte eine "mala fides"Hätte der öffentliche Ankläger, als Zeuge vernommen und befragt: Hältst Du die That nach Deiner besten juristischen Ueberzeugung für einen Diebstahl? die Hand zum Schwur erheben und ohne Besinnen »ja« antworten können? Aus der Anklageacte selbst glauben wir es verneinen zu müssen Diese »mala fides« ist natürlich keine persönliche, sie gehört der Amtspflicht an; der schwieligste Theil eines jeden Amtes, gegen persönliche Ueberzeugung handeln und doch mit seinem Namen die fremde, aufgedrungene Ueberzeugung vertreten, ein Urtheil unterzeichnen, ja ausarbeiten müssen, wogegen sich unser eignes Urtheil sträubt! zu Recht bestehen; eine mala fides in der öffentlichen Anklage, um Schuldige noch schuldiger zu machen, ist aber etwas so das Rechtsgefühl Verletzendes, daß die Geschwornen, Kraft der ihnen gegebenen Machtvollkommenheit, nach ihrem Gewissen zu urtheilen, diese Unbill durch völlige Freisprechung rügten. Ihr Verdict in diesem Theile war eine Rüge gegen die Anklage.

Sogar schon in dem in Berlin ins Leben getretenen mündlichen Gerichtsverfahren, welches in der kurzen Zeit, daß es besteht, sich bereits so unerwartet günstig bewährt hat, trat ein Fall ein, in welchem diese arbitraire Macht der Geschwornen die bestehenden Gesetze corrigirte und zur allgemeinen Zufriedenheit. Es existirt ein Gesetz im Preußischen Allgemeinen Landrecht, welches die Kartenlegerinnen, gleich anderen Gauklern, Schatzgräbern und vermeintlichen Zauberern, mit harten Strafen belegt. Es ist noch nicht aufgehoben; aber die Sitte hat es bereits vernichtet, weil die fortgeschrittene Bildung das angebliche Verbrechen nur noch als Thorheit ansieht, in sofern es nicht mit betrügerischer Absicht verbunden ist. Auch hat der neue Gesetzentwurf dieses Verbrechen, als solches, beinahe ganz beseitigt. Eine arme, alte Frau ward als Kartenlegerin ertappt. Die Thatsache war nicht abzuleugnen, sie hatte mehren jungen Damen, jedoch auf deren Wunsch und von ihnen bestellt, die Karten gelegt. Vor dem alten Gesetze hätte der Umstand, daß sie keine Bezahlung dafür gefordert, sondern dieselbe nur als Geschenk genommen, keine Freisprechung begründet. Das neue Gericht sprach Kraft der ihm beigelegten moralischen Ueberzeugung die Kartenlegerin frei, weil, wo kein Verbrechen mehr ist, auch kein Verbrecher sein kann.

Juristen der strengen Schule, auch solche, welche sich dem Geschwornengerichte schon geneigt zeigen, werden und müssen die hier ausgesprochene Ansicht verdammen. Wir hören Einige uns antworten: wenn die Beurtheilung nicht allein der Thäterschaft, sondern auch der That und ihrer Strafwürdigkeit dem willkürlichen Ermessen von 12 geschwornen Männern überlassen werde, wozu dann überhaupt noch Formalien und Richter, wozu – Gesetze? Man spreche lieber aus, daß wir von der wissenschaftlichen Errungenschaft der Jahrhunderte, wo nicht der Jahrtausende, zur Empirik der Naturzustände zurückkehren wollen; 12 durch das Loos erwählte Männer sollen nach Gutdünken für jeden einzelnen Fall ein Gesetz machen, nicht nach alt bewährter Erfahrung und Prüfung der Weisesten, ja nicht nach Principien, sondern je nach der Meinung, Stimmung der Zeit, dem Wehen der Luft. Vernunft und Billigkeit statt des Gesetzes, und damit wird eine tobte Wissenschaft aus der mit Wissen und Geschäften überlasteten Welt fortgeschafft. –

Wir brauchen uns hoffentlich gegen eine Ansicht, welche nicht die unsere ist, nicht zu vertheidigen. Wir sprechen von jenen äußersten Fällen, von jener Gränze, wo das summum jus zur summna injuria wird. In großen Krisen der Weltgeschichte, in Uebergangsperioden von einer Bildungsstufe zur anderen, kommen diese Fälle häufiger als sonst vor. Die Legislation geht bedächtig, langsam. Das Gesetz, welches die unschuldigen Kartenlegerinnen vor dem Zuchthause schützen soll, ist noch nicht sanctionirt und wird vielleicht noch lange nicht sanctionirt werden. Wer schützt, wer hilft da in diesen peinlich langen Intervallen gegen den eisernen Buchstaben des verrosteten erdrückenden Gesetzes? – Gewiß kann es, und überall, wird jedes Gericht, welches seiner hohen Aufgabe sich bewußt ist: daß es nach dem Geist, nicht nach dem Buchstaben, daß es nicht allein Recht sprechen, sondern auch Gerechtigkeit üben soll. Aber die alten Gerichte entbehrten überall etwas, ist es die freie Luft, ist es der mütterliche Boden, was die rasche geistige Fortentwickelung der Nation schneller und weiter vorauf eilen läßt. Mit dem besten Willen vermochten sie dieses geflügelte Numen, den lebendigen Gott, in einer lebendigen Nation, nicht einzuholen. Ihr ganzer Apparat war, ist zu schwerfällig. Als der Buchstabe des Gesetzes den Ehebruch noch mit dem Tode bestrafte, und die Sitte sich doch gegen die Execution dieses Gesetzes als gegen eine offenbare Barbarei sträubte, welche saure Mühe hat es die Gerichte gekostet, sich zu drehen und zu wenden, um einen Weg zu finden für das nothwendig Gewordene, wo Geschworne durch ein Nichtschuldig sich sofort geholfen hätten. Oder sehen wir nicht wieder jene Schwerfälligkeit in der so wichtigen Angelegenheit des geistigen Eigenthums, welches längst im Gefühl, im Begriff der gebildeten Nation lebte, während die Gerichte sich zu demselben noch nicht erheben konnten, weil das neue Wesen in keine ihrer alten Formeln paßte, weil sie in zu großer Bescheidenheit sich die Macht, den Beruf nicht zutrauten, bildend, ergänzend den Rechtswachsthum zu fördernNur ein Erkenntniß des geheimen Obertribunals in Berlin erkannte ein Eigenthumsrecht zu Gunsten des Autors an einer Schrift, ohne an Papier und Dinte zu haften, ohne sich an die dürftigen Bestimmungen des Landrechts, das nur den Buchhändler gegen den Nachdruck schützt, zu halten; dies trefflich durchgearbeitete Erkenntniß konnte aber auf die Praxis von keinem Einfluß mehr werden, da bald darauf die Gesetzgebung einschritt, und das Gesetz über das geistige Eigenthum erlassen wurde.? Im römischen Rechte, als es noch ein lebendiges Recht war, auf dem Forum, vor aller Bürger Augen geübt, von der Erfahrung, Weisheit, Sitte unterstützt, hätte sich der Begriff des geistigen Eigenthums von selbst gemacht. Der Prätor hätte dem in der Sitte Gültigen durch seinen Ausspruch seine Sanction ertheilt. Unsere Gerichte erschrecken vor dem Gedanken, über die ihnen gegebene Macht hinaus, eine legislatorische zu usurpiren. Und doch herrscht der Satz, unabweisbar: res judicata jus facit. – Inter partes wird er erklärt, aber er herrscht über die Parteien hinaus, über die ganze gebildete Welt. Wer schützt, wenn die Gerichte es nicht können, gegen das Furchtbare: fiat justicia et pereat mundus? Gerade wo der Mechanismus des Gesetzes zur höchsten Vollkommenheit gediehen ist, wird in seinem Räderwerk das lebendige Recht nur zu oft erdrückt. Die höchste menschliche Weisheit kann nicht für alle Fälle voraus bedacht sein; sie darf es sogar nicht, um ein zu complicirtes Räder- und Röhrenwerk zu vermeiden. Auch das festgehaltene reine Princip schützt nicht. Es übt zur äußersten Consequenz durchgeführt, tödtende Wirkung. Um die summa injuria zu vermeiden, ruft man die Gnade an, und wir sind weit davon entfernt, dieses Recht anfechten zu wollen. Es ist, es muß, es wird bleiben, ein letztes Auskunftsmittel, um die erdrückende Härte des Gesetzes zu mildern; aber es ist den Rechtszustand erschütternd, gefährlich, wo es zu oft angerufen wird, und wo man anders helfen kann, soll man die natürlichen Mittel nicht übergehen. Aber neben diesem heiligen Rechte, verschwistert mit dem Begriff der Monarchie – und doch glaube ich, es hat noch festere Wurzeln als diese, es müßte bestehen bleiben, selbst wenn in der Weltordnung für die ferne Zukunft die Verwandlung der Monarchien in Republiken beschlossen wäre – hatte in monarchischen Staaten ein anderes Auskunftsmittel sich gebildet – die Cabinetsjustiz. Ueber sie ist nur eine Stimme; denn, angenommen daß bei Ausübung derselben der beste Wille immer obwaltet, so sind wir gelehrt hier die mangelhaftere Kenntniß von der wahren Lage der Verhältnisse und Bedürfnisse zu vermuthen. Und doch, wer möchte leugnen, daß auch dieses peinliche und gefährliche Mittel der Appellation an eine Macht außerhalb des Gesetzes, in vielen Fällen geholfen, gerettet, ja daß die Cabinetsjustiz in einzelnen Fällen auf den Rechtsgang wohlthätig zurückgewirkt hat, wie beim berühmten Müller Arnold'schen Processe!

Wenn wir Alle darin einig sind, daß es Fälle gibt, wo das Gesetz nicht ausreicht um das Recht herzustellen und daß diese Fälle immer wiederkehren, auch in der vollkommensten Welt, so sind wir auch darin stillschweigend einig, daß uns von der erdrückenden Regel nur die Willkür befreit. Wir sehnen uns Alle zuweilen aus dem unvollkommenen Endlichen nach einer Offenbarung von auswärts. Aber auch die strengsten Royalisten wagen nicht zu behaupten, das in Justizsachen diese Willkür bei dem Throne gesucht werden muß, daß es der Autorität des Thrones selbst zuträglich wäre, sie ihm beizulegen. Nun finden wir ein natürliches Auskunftsmittel im Geschwornengericht, nicht wie es geschrieben steht, sondern wie es sich selbst gebildet hat. Ob gut oder schlecht, es ist da. Es hat allen Anfechtungen widerstanden, sie haben es sogar nur gekräftigt, die Völker, welche es besitzen, hängen daran mit Leidenschaft. Die Weisheit der Legislatoren, die es in enge Schranken legten, hat es gesprengt, ja es ist, aus sich herausgewachsen, ein Willkürgericht geworden, aber ein geregeltes Willkürgericht, welches mit dem Stempel der Autorität besiegelt, anerkannt von den Nationen, uns vor der zügellosen Willkür beschützt. Denn auch diese ist zu fürchten, wo die Saiten bei allzuscharfer Spannung springen. Auch das Lynchgesetz ist ein solcher dunkler blutiger Nothruf des Rechtsgefühls gegen das Gesetz, der aber, so hoffen wir, auf immerdar auf die äußersten Gränzmarken zwischen Gesittung und Barbarei beschränkt bleiben wird.

Wenn in einer überheitzten Maschine das Nothventil sich öffnet und die Dämpfe nutzlos herausläßt, so ist dies ein Verlust, ein Schade, die geregelte Thätigkeit der Maschine wird unterbrochen, aber die Maschine selbst vor dem Platzen bewahrt. So nur betrachten auch wir solche Urtelssprüche der Geschwornengerichte, welche gegen die bestehenden Gesetze streiten. Es ist eine Unregelmäßigkeit, eine Störung, ein Unglück, aber ein kleines Unglück, um ein unendlich größeres zu vermeiden.


Obrist Francis Charteris ward Kraft dieser arbitrairen Macht der Jury verurtheilt. Niemand scheint den Urtelsspruch, trotz seiner, in unserem Sinn, schreienden Ungerechtigkeit, angefochten, nicht einmal bedauert zu haben. Trotz seiner hohen Verbindungen, ward beim Könige keine Gnade erwirkt, wir erfahren nicht einmal ob ernstlich nachgesucht; in einem so zweifelhaften Rechtsfalle – dafür ward er auch zu seiner Zeit angesehen – etwas sehr Auffälliges. Im Gegentheil scheint die öffentliche Stimme auch selbst durch seine Hinrichtung noch nicht beschwichtigt gewesen zu sein.

Zur Zeit derselben erschien ein Blatt in Mezzotinto, überschrieben: Obrist Francisko. Man sieht ihn mit gebundenen Daumen vor den Gerichtsschranken stehen und darunter die Verse:

Blut!– – muß ein Obrist, wie ein Lord so reich,
So unterliegen, einem Lumpen gleich?
Verhört, gefangen und verdammt – weswegen?
Weil er bei einer Hure mit Gewalt gelegen? –
Hat man vor Ehrenmännern nicht Respect?
Selbst beim Vergnügen wird man durch's Gesetz erschreckt!
Bei jeder kleinen Lust soll man in Zweifel
Sein, ob nicht die Geschwornen – – Höll und Teufel!
Wer stürzt sich noch in alle Schlechtigkeit
Und ruinirt Familien, ohne Reu' und Leid,
Um reich zu werden – wenn,– nun ja zum Schluß –
Wenn man dafür am Galgen enden muß.

In einer Edinburger Zeitung vom 29. Februar 1731 findet sich folgende Notiz:

»Am 24. starb Obrist Francis Charteris von Amsfiel, Esq. in seinem 57 Jahre; er stammte aus einer alten und ehrenwerthen Familie dieses Landes. Er war mit Mistreß Helen Swinton, Tochter des Sir Alexander Swinton, verheirathet, von welcher er eine Tochter hatte, welche mit dem sehr ehrenwerthen Earl von Weems verheirathet war, dessen zweitem Sohne er seine ganze reiche Herrschaft hinterlassen hat; andere große Theile seines Vermögens hinterließ er den andern Kindern, verschiedene Legate an Freunde und Verwandte.«

Schonend überging dieser Zeitungsartikel die Art des Todes. Dagegen findet man bald darauf in verschiedenen Zeitungen folgendes Epitaph:

Epitaph

Hier liegt der Körper des Obristen

Don Francisco,

Welcher mit unbeugsamer Standhaftigkeit,
Und unnachahmlicher Gleichförmigkeit der Lebenskraft
Ausharrte, trotz Alters und Schwachheit,
In der Ausübung eines jeden menschlichen Lasters,
Mit alleiniger Ausnahme
Der Verschwendung und der Heuchelei;
Sein unersättlicher Geiz
Bewahrte ihn vor der ersteren,
Und seine unvergleichliche Unverschämtheit
Vor der letzteren.
Auch war er nicht minder einzig
In jener regelmäßigen Lasterhaftigkeit,
Als erfolgreich in der Anhäufung von Schätzen,
Indem er sich,
Sonder Treu und Glauben,
Ohne Dienste, Handel oder Beschäftigung,
Durch Bestechungen und Veruntreuung
Erworben oder vielmehr geschaffen hatte
Eine fürstliche Herrschaft.
Unter den Merkwürdigkeiten seines Lebens und Glückes
Sei auch das erwähnt:
Daß er der einzige Mensch seiner Zeit war,
Der betrügen konnte, ohne die Maske der Ehrbarkeit anzulegen,
Und der bei seiner ursprünglichen Gemeinheit verharrte,
Nachdem er schon IU,VW Pfund jährlicher Einkünfte bezog;
Und der, nachdem er an jedem Tage seines Lebens
Etwas begangen,
Was ihn des Galgens werth machte,
Eines Tages wegen Etwas verdammt ward,
Was er nicht begangen hatte.

Meine nicht, entrüsteter Leser,
Daß sein Leben dein Menschengeschlecht nutzlos gewesen.
Die Vorsehung
Begünstigte, oder besser, sie nickte
Zu seinen fluchwürdigen Planen,
Damit er
Für diese und alle kommende Zeit
Ein warnendes Beispiel sei,
Wie gering geachtet erscheint
Der ungeheuerste Reichthum
Vor dem Allmächtigen;
Indem es ihm gefiel denselben zu verleihen
Dem aller Unwürdigsten
Unter allen Nachkommen
Adam's.

Deutlicher konnte das Urtheil des Publicums sich nicht aussprechen zur Erklärung und Rechtfertigung des Urtheils der Geschwornen. Erinnere man sich als Parallele des Falles: »Jonathan Wild.« Auch dieser Diebesfänger ward um eine verhältnißmäßig unbedeutende Kleinigkeit zum Tode verurtheilt, weil das Gesetz um die Masse seiner andern schreienden Verbrechen ihn nicht anzufassen vermocht.

Smollet, in seiner Fortsetzung der Geschichte Hume's, erwähnt dieses Falles nicht, obwol er in jedem Jahre die merkwürdigsten Rechtsfälle aufzeichnet; auch konnten wir den Namen Charteris in andern Sammlungen der englischen causes celèbres nicht auffinden. Wir durften daher annehmen, daß er wie für die Geschichte so für die Erinnerung in den hundert zwanzig Jahren untergegangen, als wir zufällig gegen einen Schotten des Namens erwähnten. Sein Gesicht – er gehört einer strengen religiösen Sekte an – nahm einen eigenthümlichen Ausdruck an von Ernst und Scheu. – Erinnert man sich noch des Obrist Charteris in Ihrem Vaterlande? – »Es war der böseste Mann seiner Zeit,« erwiderte er und wiederholte mit einem inneren Schauder das Wort: der böseste Mann! Der Schotte war ein glaubwürdiger Zeuge, denn er stammte von Mutterseite selbst von diesem bösesten Manne ab, dessen Erinnerung allein einen Schauer in ihm hervorbrachte.


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