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Das Herz im Recht

Ein alter und ein junger Herr saßen beisammen.

Sie verhandelten eine Sache, und der alte Herr wollte den jungen Herrn zu etwas bereden.

»Aber es ist gegen die Gesetze, was Sie von mir verlangen«, sagte der junge Herr.

»Aber es ist gegen das Recht, was Sie tun wollen«, sagte der alte Herr.

Der junge Herr war ein junger Staatsanwalt.

Der alte Herr war ein pensionierter Kriminalrichter.

Die Sache, die sie verhandelten, war folgende:

In der Stadt wohnte eine Frau von etwas zweideutigem Rufe. Sie unterhielt eine Weinwirtschaft, die meist von jungen Herren besucht wurde, deren Ruf auch nicht immer der beste war.

In ihrer Wirtschaft hatte sie stets hübsche Kellnerinnen. Diese zogen meistens die Gäste an. Das stand fest.

Etwas Weiteres war allerdings nicht bewiesen, und Wirtin und Wirtschaft standen nur im Rufe der Zweideutigkeit.

Die Wirtin war eine Zeit zu Verwandten in einen entfernten kleinen Ort gereist. Als sie zurückkehrte, brachte sie ein junges Mädchen von kaum siebzehn Jahren aus diesem Dorfe mit. Das Kind war ihre Nichte, eine arme Waise, bildhübsch, die Unschuld selbst, aber auch die Unerfahrenheit selbst. Sie mußte im Hause der Tante die Dienste einer Kellnerin verrichten, wie die anderen Kellnerinnen des Hauses.

Nach drei Wochen hatte sie heimlich ihre Tante verlassen. Sie hatte zugleich nicht nur ihre eigenen wenigen und wertlosen Sachen, sondern auch eine goldene Brosche und ein Paar goldene Ohrringe ihrer Tante mitgenommen, die diese ihr geliehen und künftig ihr zu schenken versprochen hatte, wenn sie sich fleißig zeige und die Gäste mit ihr zufrieden seien. Das Mädchen hatte die Sachen sofort bei einem Goldarbeiter, dem sie dieselben für ihr Eigentum ausgegeben, verkauft und hatte dann mit der nächsten Post nach ihrer Heimat zurückreisen wollen. Auf dem Wege zum Posthause wurde sie verhaftet. Die Tante hatte der Polizei Anzeige gemacht.

Die Polizei übergab sie der Staatsanwaltschaft.

Der Staatsanwalt sollte die Anklage wegen Hausdiebstahls gegen sie erheben.

Die Strafe, die sie zu erwarten hätte, wenn die Anklage erhoben wurde, war Zuchthaus, mindestens einjähriges Gefängnis.

Der junge Staatsanwalt wollte die Klage erheben.

Darüber verhandelte der alte Kriminalrat mit ihm. Der ehemalige Kriminalbeamte wollte den gegenwärtigen bereden, die Klage nicht anzustellen. Dieser meinte, er handle dann gegen die Gesetze; jener erwiderte ihm, er verletze das Recht.

»Die Gesetze enthalten das Recht, sind das Recht«, sagte der Staatsanwalt.

»Hm, nicht immer«, versetzte der Kriminalrat.

»Am Ende auch in diesem Falle nicht?«

»Unzweifelhaft auch in diesem Falle nicht! Analysieren wir ihn.«

»Das Mädchen – der Richter in ihrem Heimatorte, ein alter Universitätsfreund von mir, hat mir über sie geschrieben; er ist zugleich ihr Vormundschaftsrichter.

Er bittet mich, mich für sie zu verwenden; in dem ganzen Orte findet das Kind die lebhafteste Teilnahme, das innigste Bedauern, sie ist unschuldig, ehrlich, brav ...«

»Und sie hat hier gestohlen!« unterbrach der Staatsanwalt den alten Rat.

»Sie ist eine arme, vater- und mutterlose Waise!«

»Macht das ihr Verbrechen weniger strafbar?«

»Die Tante ist eine schlechte Person.«

»Auch schlechte Personen stehen unter dem Schutze des Gesetzes.«

»Sie hat das Mädchen unter Vorspiegelungen hierhergelockt.«

»Das Mädchen war dadurch nicht zu einem Diebstahl berechtigt.«

»Das arme Kind entdeckte hier bald, in welchem Hause, in welcher Gesellschaft, in welchen Händen sie war, Sie war hier hilf- und schutzlos. Ihre Unschuld, ihre Ehre litten sie nicht mehr in dem Hause. Sie mußte es verlassen!«

»Aber sie durfte nicht vorher darin stehlen!«

»Sie kannte hier niemanden, sie hatte keinen Pfennig in ihrem Vermögen, um nach Hause zurückzukommen.«

»Sie konnte sich Geld borgen.«

»Von wem? Sie kannte hier niemanden, hören Sie!«

»Von der Polizei.«

»Um ihre Tante zu denunzieren?«

»Sie hätte dadurch zugleich einer sittlichen Pflicht Genüge geleistet.«

»Pah, junger Herr und Staatsanwalt!« sagte der alte Herr. »Aber gehen wir weiter. Die Tante, die das Mädchen betrogen hatte, hatte eine sogar gesetzliche Verpflichtung, sie, und zwar kostenfrei, in ihre Heimat zurückzuschicken.«

»Das hebt ihren Diebstahl nicht auf.«

»Die mitgenommenen Sachen waren ihr von der Tante zum Eigentum versprochen. Sie hatte treu und redlich gedient. Das Kind konnte sie schon als sein Eigentum betrachten.«

»Aber sie waren es noch nicht.«

»Bedenken Sie alle diese Umstände; versetzen Sie sich in die Lage des Kindes; denken Sie, Sie hätten in ähnlicher Lage eine Tochter.«

»Ich würde sie, wenn auch mit blutendem Herzen, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten übergeben.«

»Hat denn das Recht kein Herz mehr?« rief der alte Kriminalbeamte.

»Das Recht ein Herz?« sagte verwundert der junge Kriminalbeamte.

»Sie verstehen das wohl nicht?«

»Nein.«

»Ah, darf ich Ihnen eine kleine Geschichte erzählen? Sie ist aus der alten Zeit des Rechts. Damals hatte das Recht noch ein Herz.«

»Ich bitte um Ihre Erzählung.«

Der Kriminalrat erzählte: »Es ist schon dreißig Jahre her, auch wohl länger – wir waren damals noch schwedisch. Ja, mein Herr Staatsanwalt, das deutsche Land ist von allerlei Leuten beherrscht worden, und es ist noch so. Nun, zu jener schwedischen Zeit hatten wir hier noch keine französischen Staatsanwälte – nehmen Sie mir das Wort nicht übel; Sie sind zwar ein braver deutscher Mann und dienen auch einer deutschen Regierung, der wir, Gott sei Dank, jetzt wieder angehören, aber dieses Staatsanwaltwesen nach französischem Muster gefällt mir nicht.

Zu jener Zeit also wohnte hier in der Stadt, hinten an der Mauer, nicht weit vom Bollwerk, ein Schiffszimmergesell namens Bergmann.

Der Mann hatte eine Frau und fünf Kinder. Es ging den Leuten eben nicht zum besten.

Die Frau war keine gute Wirtin und lief lieber in der Nachbarschaft herum und wußte mehr in anderen Häusern Bescheid als in ihrem eigenen; und der Mann konnte mit keinem Menschen Frieden halten und zankte sich entweder mit seinem Mitgesellen oder seinem Meister herum.

So mußte er bald den einen, bald den anderen Dienst verlassen, und die Folge war, daß oft genug die Kinder kein Brot im Hause hatten und andere Leute, die von ihrer Not erfuhren, sich ihrer annehmen mußten, wenn sie nicht verhungern sollten.

Die Kinder, sage ich. Der Mann, wenn er keine Arbeit hatte, trieb sich in den Wirtshäusern herum, für die ein liederlicher Mann immer ein paar Groschen aufzutreiben weiß; die Frau fand eine Tasse Kaffee und ein Stück Brot bei den alten Weibern, denen sie Neuigkeiten zutrug.

Einstmals hatte der Mann wieder Arbeit. Der Schiffsbaumeister Krause hatte ihn in seinen Dienst genommen.

Dieser Krause war ein reicher Mann, aber auch ein Mann, der sich auf seinen Reichtum etwas einbildete; er war als hochmütig verschrien; dabei war er ein kurz angebundener und derber, roher Gesell, der namentlich mit seinen Arbeitern nicht viele Umstände machte, bei der geringsten Veranlassung rechts und links mit Schlägen um sich warf und, wenn die nicht halfen, die Leute aus dem Dienst jagte.

Dafür verdienten seine Arbeiter aber auch ein gutes Stück Geld bei ihm.

Der Arbeiter Bergmann war schon ein ganzes Jahr bei ihm gewesen. Der hohe Verdienst hatte ihn gehalten; die Derbheit und Roheit seines Herrn hatten ihm auch wohl imponiert.

Er hatte in der ganzen Zeit mit keinem Menschen Streit angefangen.

Das mochte wieder andererseits seiner Frau imponiert haben; sie nahm sich wenigstens etwas mehr der Wirtschaft an; dazu kam, daß ihre älteste Tochter unterdes herangewachsen war und ihr helfen konnte.

So war es inzwischen wenigstens einigermaßen besser geworden. Viel Geld war darum zwar im Hause noch immer nicht, aber die Kinder brauchten doch nicht mehr zu hungern.

Freilich, am Samstagabend, wenn der Vater seinen Wochenlohn nach Hause brachte, mußten sie jedesmal sehr und manchmal mit Schmerzen warten.

Da wurde ihnen an einem Samstagabend der Vater, anstatt daß er ihnen Geld nach Hause brachte, von fremden Leuten halb tot ins Haus getragen.

Zwei Arbeiter, die spät aus dem Wirtshause gekommen und am Bollwerk entlanggegangen waren, hatten ihn im Wege liegend gefunden, mit dem Kopfe in einer Regenpfütze, aus der nur eben das Gesicht hervorgesehen hatte; der übrige Körper hatte quer über dem Weg gelegen, so daß sie beinahe über ihn gefallen wären. Sie hatten zuerst gemeint, es sei ein Toter; als sie den Körper aber noch warm fühlten, hatten sie ihn aufgehoben und erkannt, daß er nur ein Halbtoter sei. Er war mit Blut bedeckt; der Schädel war arg zerschlagen, ein Arm gebrochen. Die Personen, die ihn so mißhandelt und vielleicht gar hatten totschlagen wollen, hatten ihn wahrscheinlich auch für tot gehalten und deshalb mit dem Kopf in die Pfütze geworfen. Die beiden Arbeiter, die ihn fanden, hatten ihn erkannt und in sein Haus getragen.

Der Jammer war hier groß, auch das Unglück. Die Frau verlor den Kopf. Die Tochter lief zu einem Arzt. Der Arzt erklärte die Verletzung für lebensgefährlich und gab wenig Hoffnung; unter allen Umständen könne der Patient die notwendige Behandlung und Pflege nur im Spital erhalten. Dahin wurde er noch an demselben Abend geschafft.

Vorher kam er zur Besinnung und konnte seiner Frau mitteilen, was mit ihm geschehen war.

Er hatte am Abend, beim Ablöhnen für die Woche, Streit mit seinem Herrn bekommen. Der Herr hatte ihm einen Vorwurf über seine Arbeit gemacht, mit Unrecht, wie er behauptete. Er hatte dem Herrn Widerworte gegeben, heftige, grobe, wie er selbst zugestand. Der Herr hatte ihn auf der Stelle aus dem Dienst gejagt. In seinem Zorn, Ärger und Verdruß war er in das Wirtshaus gegangen.

Dahin kamen auch bald zwei seiner bisherigen Mitgesellen. Sie fingen Streit mit ihm an; er beschimpfte sie und ihren Herrn.

Sie waren vor ihm fortgegangen. Als darauf auch er das Wirtshaus verlassen hatte, um nach Hause zu gehen, war er unterwegs von den beiden Gesellen überfallen worden. Sie hatten mit dicken Knitteln wie blind auf ihn eingehauen. ›Das ist für dein Schimpfen, du wirst nicht wieder ehrliche Leute zu Schelmen machen!‹ hatten sie dabei gerufen. Er hatte sich nicht wehren, kaum Hilfe rufen können und hatte bald die Besinnung verloren.

Die Stelle, an der dies geschehen war, war am Abend einsam. Die beiden Gesellen hatten ihm dort aufgelauert. Ob sie ihn hatten zu Tode schlagen wollen, war allerdings sehr zweifelhaft. Er behauptete es. Der reiche, hochmütige Schiffsbauer habe sie dazu gedungen, behauptete er dabei.

Der erste Gang der Frau am andern Morgen war zum Hospital, um zu sehen, ob ihr Mann noch lebte. Er lebte noch, aber es stand sehr schlecht mit ihm.

Ihr zweiter Gang war zum Polizeiherrn der Stadt.

Die Stadt, Herr Staatsanwalt, hatte damals auch ihre eigene Justiz, ihre Stadtpolizei, ihr Stadtgericht, wie es hieß. Von der Staatsregierung von Stockholm schickte man ihr damals keine Staatsanwälte und keine anderen Staatsbeamten für ihre eigenen Angelegenheiten. Der Magistrat der Stadt, frei von ihr gewählt, verwaltete alle Angelegenheiten der Stadt. Ein Stadtrat war Stadtrichter, ein anderer Polizeiherr.

Polizeiherr war damals der Senator Schwarz. Er, war ein kleiner, runder Mann, Schwarzing nannten ihn daher die Leute. Und den Namen hatte und behielt er, obwohl er ein strenger Mann war, nicht viele Worte machte und nicht gern viele Worte anhörte, die Leute barsch anfuhr und nicht mehr tat, als er gerade mußte. Manche behaupteten, er tue auch das, was er tun müsse, nicht einmal immer, auf keinen Fall gern. Freilich war er kein junger Mann mehr, und das Alter ist gern bequem.

Zu dem Manne ging die Frau gleich vom Hospital. Sie wurde vorgelassen, obwohl es Sonntagmorgen war. Sehr freundlich empfing er sie aber eben nicht.

›Was hast du?‹

›Herr Senator, sie haben mir gestern meinen Mann totgeschlagen.‹

›Oho, Frau, tot? – Davon hätte ich hören müssen.‹

›Er lebt zwar noch ...‹

›Ist also noch nicht tot. Gehe mir nicht wieder mit der Wahrheit durch. Hörst du?‹

Zu der Gesellenfrau sagte der strenge Ratsherr du; zu einer Meistersfrau hätte er Sie gesagt; das Sie kam damals aus dem Munde eines Ratsherrn an wenig Leute.«

Der Staatsanwalt hatte auch eine Bemerkung. »Es waren damals patriarchalische Zustände«, sagte er etwas spöttisch.

Er hätte seinen Spott besser für sich behalten.

»Hm, ja«, erwiderte der alte Kriminalrichter, »und patriarchalischen Firlefanz will man jetzt wiederherstellen. Indessen, lassen Sie mich fortfahren.

›Nun‹, fragte der Senator dann die Frau, ›wer hat deinen Mann so totgeschlagen, daß er noch lebt?‹

›Die beiden Brüder Nolten.‹

›Erzähle. Aber mach es kurz. Es ist Sonntag. Ich muß zur Kirche.‹

Die Behörden der Stadt gingen damals des Sonntags zur Kirche wie andere ordentliche und fromme Staatsbürger.

Die Frau erzählte. Kurz vielleicht wohl nicht. Er hörte sie wohl auch nicht mit großer Geduld an. Aber er erfuhr genug von ihr. Anderes mochte er auch schon wissen.

›Du kannst gehen‹, sagte er, als sie zu Ende war.

›Und die beiden Noltens und der reiche Krause, der sie gedungen hat?‹ fragte die Frau.

›Das ist meine Sache, Frau‹, sagte der Ratsherr.

›Ja, ja, Herr Senator, aber Sie werden die Mörder doch einsperren und vor Gericht ziehen lassen, damit sie ins Zuchthaus kommen?‹

Der Senator war, wie gesagt, ein strenger, er war aber auch ein bequemer Herr. In diesem Augenblicke mochte die Bequemlichkeit überwiegen. Er wollte die Frau los sein – er wollte ja, wie ein ordentlicher Beamter der Stadt, zur Kirche. Da durfte er sich in einen Streit mit der Frau nicht einlassen; geradezu aus dem Hause mochte er die Frau nicht werfen, deren Mann und Ernährer lebensgefährlich mißhandelt war; mit Güte kam er am besten fort. Er dachte auch wohl an etwas anderes, wie er ja schon anderes zu wissen schien.

›Höre, Frau‹, sagte er, ›solange dein Mann lebt, sind die Leute keine eigentlichen Mörder. Wir warten daher besser mit der Anklage und dem Arretieren, bis er tot ist. Dann sind sie richtige Mörder, und dann werden wir sie schon fassen. Gehe du jetzt nach Hause, und sowie dein Mann tot ist, komme wieder und mache mir die Anzeige.‹

Die Frau wollte noch etwas dagegenreden.

Er machte ihr sein strengstes Gesicht.

›Ich muß zur Kirche. Geh!‹

Sie ging.

Hm, Herr Staatsanwalt«, unterbrach der alte Kriminalrat seine Erzählung, denn er war noch lange nicht fertig, »hm, das könnte jetzt wohl nicht passieren.«

»Es wäre geradezu unmöglich«, sagte der junge Staatsanwalt. »Es wäre schnurstracks gegen die Gesetze.«

»Das war es, strenge genommen, auch schon damals.«

»Und doch wollen Sie es verteidigen?«

»Ich weiß das noch nicht. Sie selbst sollen später darüber urteilen. Ich bemerke jetzt nur, daß ich von einem Unterschiede zwischen Gesetz und Recht sprach. Indessen, um auf die volle Unmöglichkeit für die gegenwärtige Zeit zurückzukommen, welche Sie erwähnten, so erlaube ich mir doch, Sie daran zu erinnern, wie Sie vor noch wenigen Monaten den adligen Gutsbesitzer nicht anklagten, der einen Tischler seines Dorfes, welcher die Bezahlung einer Rechnung von dem gnädigen Herrn verlangte, einsperren und dann durch seine Hände vom Hofe jagen ließ, daß der arme Mensch sechs Wochen lang wahrhaftig vom Tode nicht weit entfernt war.«

»Herr Kriminalrat«, erwiderte darauf der Staatsanwalt mit großer Wichtigkeit, »die Tatsache ist vollkommen richtig; Sie haben nur vergessen zu erwähnen, daß ich durch einen ausdrücklichen Befehl des Justizministers verhindert wurde, die Anklage zu erheben. Der Herr Justizminister nahm die Verantwortlichkeit auf sich; da konnte ich nicht weiter für die Sache aufkommen.«

»Hm, hm«, meinte der alte Kriminalrat, »also der Justizminister kann jetzt die Gesetze aufheben und hat wohl das Recht dazu.«

Der Staatsanwalt zuckte die Achseln.

»Nach der Verfassung! Die Kammern können ihn ja in Anklagezustand versetzen.«

»Herr Staatsanwalt!« sagte der pensionierte Beamte.

»Herr Kriminalrat?«

»Hole die Verfassung der Teufel. Da lobe ich mir doch die gute alte Zeit und den Ratsherrn Schwarz oder Schwarzing, wie sein Diminutivum im Munde des Volkes hieß, mit seiner Bequemlichkeit, seiner Eigenmacht und seiner ... Aber lassen Sie mich fortfahren. Die Eigenmacht des braven Mannes müssen Sie erst noch kennenlernen. Also ...«

»Herr Kriminalrat«, unterbrach ihn der Staatsanwalt, »bevor Sie fortfahren, eine Bitte.«

»Und welche?«

»Äußern Sie sich nicht wieder so wegwerfend über unsere Verfassung.«

»Potzwetter, Sie müßten sonst wohl gar mich anklagen?«

»Schmähungen der Gesetze sind allerdings im neuen Strafgesetzbuch verboten.«

»Alle Heiligen, und da würde Ihr Herr Justizminister die Anklage gegen mich nicht verhindern. Aber beruhigen Sie sich. Ich werde mich zusammennehmen.

Also der Ratsherr war zur Kirche und die Frau war nach Hause gegangen. Und der Ratsherr kehrte nach der Kirche wohl zu seinem Hause zurück, um sich zu Mittag den Sonntagsbraten in der Sonntagsruhe wohlschmecken zu lassen. Und die Frau und ihre Kinder hatten des Mittags viele Tränen und ein wenig trockenes Brot, freilich mit dem Salz ihrer Tränen dabei, und das hatten sie noch lange Zeit.

Aber zu dem Ratsherrn kam sie lange Zeit nicht wieder.

Ihr Mann war im Spital nicht gestorben. Er war vielmehr geheilt, und eines Tages kehrte er frisch und gesund und kräftig aus der Heilanstalt nach Hause zurück. Freilich war mehr als ein Vierteljahr darüber vergangen.

Er konnte wieder arbeiten; und er fand auch wieder Arbeit. – Bei einem andern Bauherrn als dem Herrn Krause.

Aber was sollte nun mit dem reichen Herrn Krause und den Brüdern Nolten werden, die unzweifelhaft von dem ersteren, wenn auch nicht geradezu gedungen, doch zu ihrer Tat aufgehetzt waren?

›Wenn dein Mann tot ist, dann komm wieder‹, hatte der Rats- und Polizeiherr zu der Frau gesagt, ›dann werden wir sie schon fassen.‹

Ihr Mann war nicht gestorben, nicht tot; er war vielmehr frisch und gesund wie je, noch besser sogar, denn infolge seiner Behandlung und Lebensweise im Spital hatte seine ganze Natur sich geändert, und wie er ein friedfertiger Mensch geworden war, hatte er zugleich einen entschiedenen Widerwillen gegen den Branntwein bekommen.

Das alles konnte aber nicht verhindern, daß die Verbrecher zu ihrer wohlverdienten Strafe gezogen wurden; denn ein Verbrechen lag doch einmal vor. So meinte die Frau.

Und sie ging wieder zu dem Ratsherrn.

›Guten Morgen, Herr Senator.‹

›Was willst du?‹

›Herr Senator; was soll es nun mit dem Herrn Krause und den beiden Nolten werden?‹

›Ist dein Mann tot?‹

›Nein, Herr Senator, er ist wieder gesund geworden.‹

›Und kann er wieder arbeiten?‹

›Ja, Herr Senator.‹

Da fuhr der Ratsherr auf: ›Weib, was willst du mehr? Danke Gott, daß du deinen Mann gesund wiederhast, daß er wieder arbeiten kann und daß ihr wieder Brot im Hause habt. Geh, ich habe mehr zu tun.‹

Die Frau stand wie erstarrt.

›Aber, Herr Senator, sie hatten doch meinen Mann halbtot geschlagen, und ganz totschlagen haben sie ihn wollen.‹

›Geh, sagte ich dir‹, wiederholte der Ratsherr.

›Da beschwere ich mich.‹

›Unterstehe dich!‹

›Es muß doch Recht im Lande geben.‹

Der kurz angebundene Ratsherr war schon aufgestanden, um sie beim Arme zu nehmen und ihr die Tür zu zeigen.

Sie kam ihm zuvor. Aber in der Tür mußte sie doch noch zurückrufen: ›Ja, ja, der Krause ist ein reicher Mann, und wir sind arme Leute.‹

›Das Donnerwetter soll dich, Weib!‹

Aber sie war schon fort, und der Ratsherr war viel zu bequem, ihr nachzueilen. Er hielt auch wohl zuviel auf sich.

Höheren Orts Beschwerde führen konnte die Frau nicht. ›Unterstehe dich!‹ hatte der Ratsherr ihr drohend zugerufen, und sie wußte, was das zu bedeuten hatte. Sie mußte aber doch noch einen Versuch machen.

Sie ging zu dem Stadtrichter.

›Herr Stadtrichter, vor einem Vierteljahre haben sie meinen Mann halbtot geschlagen.‹

Der Ratsherr und Stadtrichter war auch ein kleiner Mann, aber kein runder und kein bequemer, dagegen fleißig und human und gerecht und höflich gegen alle Leute, gegen hoch und gering.

›Ich weiß es, Frau Bergmann‹, sagte er. ›Und Ihr Mann ist ja auch gottlob wieder gesund geworden.‹

›Ja, Herr Stadtrichter, aber was soll nun mit den Verbrechern werden?‹

›Wieso, liebe Frau?‹

›Sie müssen doch ihre Strafe haben.‹

›Ja, da müssen Sie sich an den Polizeiherrn wenden.‹

›Von dem komme ich.‹

›Was hat er Ihnen gesagt?‹

›Ich solle Gott danken, daß ich meinen Mann wiederhätte.‹

›Er will also nicht anklagen?‹

›Nein.‹

Der Stadtrichter zuckte die Achseln. ›Da kann auch ich in der Sache nichts tun. Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter, das ist ein altes Recht. Ich bin nur Richter.‹

›Aber dann klage ich selbst, Herr Stadtrichter.‹

›Sie, liebe Frau? Der Mann kann wohl für die Frau, die Frau kann aber nicht für den Mann klagen. Das ist das Recht in der ganzen Welt. Ja, wenn Ihr Mann gestorben wäre ...‹

Damit hatte auch der Polizeiherr sie vertröstet.

Die Frau ging. ›Ich sehe, daß ich kein Recht bekommen‹, sagte sie. Aber sie sagte es nicht laut, sondern nur für sich; denn der Stadtrichter war ein höflicher Mann und hatte sie höflich behandelt.

Aber sie hatte recht, nicht wahr, Herr Staatsanwalt?« fragte der Kriminalrichter der alten Zeit den Kriminalbeamten der neuen Zeit.

»Ich hoffe, Sie zweifeln selbst nicht daran«, erwiderte der Staatsanwalt.

»Wir werden sehen, denn meine Geschichte ist noch nicht zu Ende. Lassen Sie mich weitererzählen.

Ein paar Tage später ließ der Ratsherr Schwarz den Zimmergesellen Bergmann zu sich kommen. ›Du heißest Bergmann?‹

›Christian Bergmann, Herr Senator.‹

›Du warst früher in Arbeit bei dem Schiffsbaumeister Krause?‹

›Ja, Herr Senator, und ich bin aus dem Dienste gekommen, weil ...‹

›Schweig und antworte mir nur auf meine Fragen! Du hattest ihm Bauholz gestohlen!‹

›Ich? Herr Senator!‹

›Du hattest es verkauft, um dafür in die Wirtshäuser laufen und faulenzen zu können?‹

›Herr Senator!‹

›Lege dich nicht aufs Lügen, Mensch!‹

Der Ratsherr sah den Mann mit seinem strengsten Gesichte und seinen durchdringendsten Augen an, denn er hatte in seinem strengen Gesichte sehr durchdringende Augen.

›Herr Senator‹, stotterte der Zimmergeselle.

›Was?‹

›Machen Sie mich nicht unglücklich. Ich habe wieder einen so guten Dienst. Ich bin im Hospital ein anderer Mensch geworden, und es soll in meinem Leben nicht wieder geschehen.‹

›Das hoffe ich‹, sagte der Senator. ›Sonst würdest du mich anders kennenlernen. Du kannst gehen.‹

›Die Sache soll also tot bleiben, Herr Senator?‹

›Geh!‹

Der Mann ging mit leichtem Herzen, und das war auch schnurstracks gegen die Gesetze, Herr Staatsanwalt.«

»Hm!« sagte diesmal der Staatsanwalt, und er setzte nichts hinzu.

»Aber lassen Sie mich weiter fortfahren«, sagte der Kriminalrat. »Wieder einige Tage später – denn der bequeme, dicke Herr liebte nicht viele Arbeit auf einmal – ließ der Ratsherr Schwarz den Sohn des Herrn Krause zu sich kommen.

Der reiche Herr Krause, hatte einen Sohn, der ungefähr drei- oder vierundzwanzig Jahre alt war, künftig das große Geschäft seines Vaters übernehmen und schon jetzt darin arbeiten sollte. Die Zukunft ist in Gottes Hand. Die Gegenwart aber hat der Mensch in seiner eigenen. Der junge Karl Krause war ein hübscher, kecker Mensch, der gern in lustiger Gesellschaft war, und ein junger Mensch, der wußte, daß er einen reichen Vater hatte und daß sein reicher Vater in den hübschen und lebhaften Sohn vernarrt war und daß er also mit ihm machen konnte, was er wollte, freilich keine dummen Streiche. Er arbeitete nicht, weder im Kontor noch auf den Bauplätzen seines Vaters, sondern trieb sich mit seinen lustigen Freunden herum, wo es ein Vergnügen gab, hielt sich schöne Pferde, ritt spazieren, erholte sich von der Strapaze im Austernkeller; tanzte auf den Bällen bis in den hellen Morgen, schlief bis in den hellen Mittag hinein und stärkte sich dann wieder bei Wein und Austern. Er verschmähte natürlich auch andere Vergnügungen nicht.

Ihn hatte der Polizeiherr zu sich kommen lassen.

›Was wünschen Sie von mir, Herr Senator?‹

›Wünschen, junger Mensch? Höre und merke es dir, wenn ich jemanden ...‹

›Herr Senator, dürfte ich nicht bitten, mich Sie zu nennen?‹

Der Ratsherr fuhr auf. Er fuhr leicht auf.

›Was, Bursche!‹

Aber er mäßigte sich. Er mußte hier seinen Grund dazu haben. ›Höre, Junge, ich habe dich als kleines Kind gekannt und immer du zu dir gesagt, und so werde ich auch jetzt tun. Und nun höre mich!‹

Der junge Herr hatte keine Einwendung mehr.

Der Ratsherr fuhr fort: ›Wie alt bist du jetzt?‹

›Ich werde nächstens vierundzwanzig Jahre alt.‹

›Soso? In den vierundzwanzig Jahren deines Lebens hast du noch sehr wenig getan – ich meine Gutes.‹

›Ich bin noch nie in die Hände der Polizei gefallen, Herr Senator.‹

›Ei, mein Junge, du bist keck. Aber du hättest hundertmal hineinfallen können, wenn wir nicht hundertmal die Augen gegen dich zugedrückt hätten. Wenn ich nun das nicht mehr täte?‹

›Sie können mich nur mit Geld strafen, Herr Senator.‹

›Auch anders, mein Bursche. Und höre, wenn du mir das Mädchen verführst, so schaffe ich dich ins Zuchthaus – in das Zuchthaus! Hast du mich verstanden?‹

Der junge Mann wurde blaß und rot. ›Welches Mädchen, Herr Senator?‹

›Verstelle dich nicht, du weißt es wohl, die Anna Bergmann.‹

Der junge Mann blieb verlegen. Mit seiner Keckheit war es auf einmal vorbei. ›Was wüßten Sie von dem Mädchen, Herr Senator?‹

›Daß sie eine brave Person ist, der du leichtsinniger Bursche die Ehe versprochen hast. Ist es so?‹

›Es ist so.‹

›Und die du hoffentlich nicht verführen wirst?‹

›Nein, nein, Herr Ratsherr!« rief der junge Mann eifrig.

›Wolltest du sie denn wirklich heiraten?‹

›Wenn ich dürfte, gewiß.‹

›Siehst du, welch ein leichtsinniger Gesell du bist? Wer verspricht einem Mädchen die Ehe, das er nicht heiraten darf?‹

Der junge Mann hatte keine Antwort.

›Und warum darfst du sie nicht heiraten?‹

›Mein Vater will es nicht, weil sie nichts hat und eine Gesellentochter ist.‹

›Du sollst ein reiches Mädchen nehmen, welches dir ebenbürtig ist – das ist ganz vernünftig von deinem Vater.‹

›So sagt er auch.‹

›Und wenn er das nicht sagte, so möchtest du die Anna zur Frau haben?‹

›Ich heirate sie auf der Stelle.‹

›Und würdest ein ordentlicher Mensch?‹

›Herr Senator, viel getaugt und viel getan habe ich bis jetzt nicht, wenn ich auch gottlob keinen einzigen schlechten Streich gemacht habe. Aber wenn die Anna meine Frau wäre, dann würde ich der ordentlichste Mensch von der Welt werden. An dem Mädchen hängt mein Herz.‹

»Warum sagst du das deinem Vater nicht?‹

›Ich habe es ihm gesagt, er will mir nicht glauben.‹

›Er muß seinen Grund dazu haben. Ich aber rate dir noch einmal, verführe mir das Mädchen nicht. Den Leuten ist schon genug Leid von eurem Hause widerfahren. Du kannst gehen!‹

Den Tag darauf ließ der strenge Polizeiherr das junge Mädchen zu sich kommen, von dem er mit dem jungen Manne gesprochen hatte.

Sie war ein bildhübsches Kind von siebzehn Jahren, bescheiden, schüchtern, bei jedem Worte über und über rot werdend.

Zu dem Ratsherrn trat sie mit blassem Gesichte ein. Sie redete nicht und konnte sich nicht denken, was er von ihr wolle, und er empfing sie mit seinem strengen Gesichte.

›Wie hast du den jungen Krause kennengelernt?‹

An die Frage hatte sie wohl am wenigsten gedacht; sie konnte keine Silbe antworten.

›Nun, kannst du nicht sprechen?‹

›Was soll ich Ihnen sagen, Herr Ratsherr?‹

›Wo du den jungen Krause kennengelernt hast.‹

›Auf dem Schiffsbauplatze seines Vaters, Herr Ratsherr!‹

›Was hatte der träge Bursche auf dem Bauplatze zu tun?‹

›Ich weiß es nicht.‹

›Und was hattest du da zu tun?‹

›Ich brachte meinem Vater das Essen.‹

›Und fingst nebenbei eine Liebschaft mit dem jungen Menschen an.‹

Sie konnte wieder nichts antworten.

›Und dein sauberer Vater machte den Kuppler zwischen euch beiden?‹

›Nein, nein, Herr Ratsherr‹, rief nun das Mädchen eifrig. ›Wir sahen uns nur heimlich, wenn mein Vater schon wieder bei der Arbeit war, auf der andern Seite des Holzes.‹

›Schöne Geschichten sind das! Und das erzählst du, als wenn es nichts wäre? Wie konntest du dich hinter deines und seines Vaters Rücken mit einem solchen Menschen einlassen?‹

Sie schwieg wieder.

›Mit einem solchen Müßiggänger?‹

Sie hatte auch darauf keine Antwort.

›Mit einem Bruder Lustig, einem Taugenichts, einem Mädchenjäger, der dich verführen will?‹

Das Mädchen wurde wieder eifrig, eifriger als vorher.

›Das ist nicht wahr!‹ rief sie.

›Was ist nicht wahr?‹

›Daß er ein Mädchenjäger ist und daß er ...‹

›Nun?‹

›Und daß er mich verführen will.‹

›Und was will er denn?‹

›Er will mich heiraten.‹

›Potztausend! Und du möchtest ihn wohl auch heiraten?‹

›Wenn es anginge‹

›Das glaube ich. Ein armes Mädchen, das nichts hat und nichts ist, möchte gewiß den reichen und angesehenen jungen Herrn Krause gern zum Manne haben.‹

›Nein, nein, Herr Ratsherr.‹

›So? Und was wäre es? Du hast ihn wohl recht lieb?‹

›Wahrhaftig, und am liebsten wäre es mir, wenn er gar nichts hätte wie ich.‹

›Dafür wird er sich bedanken. – Aber wie lange dauert denn eure Liebschaft schon?‹

›Schon ein dreiviertel Jahr.‹

›Und wissen deine Eltern davon?‹

›Kein Sterbenswort. Ich wäre unglücklich, wenn sie es erführen.‹

›Warum?‹

Sie schwieg wieder.

Diesmal hatte der Ratsherr selbst eine Antwort für sie, und er zeigte, daß der städtische Polizeiherr wohl in den Herzen löblicher Bürgerschaft zu lesen wußte.

›Ich will es dir sagen. Weil der junge Mensch ein völliger Narr war, der meinte, er könne eine so arme Dirne, wie du bist, die Tochter eines der geringsten und schlechtesten Arbeiter seines Vaters, die ihrem Vater des Mittags das Essen auf den Bauplatz bringt, die könne er, der Sohn des reichen und hochmütigen Bauherrn, heiraten, und der nun vor seinen Vater hintrat und von ihm verlangte, er solle ihm die Einwilligung zu seinem törichten Vorhaben geben, und weil darauf der Haß seines Vaters gegen den deinigen folgte und weil du wohl wußtest, was deine Eltern und sonst andere Leute nicht wußten, wie vielen Anteil eure einfältige Liebschaft an dem Unglücke deines Vaters hatte. He, ist es so? Habe ich recht?‹

Das Mädchen konnte nur bitterlich weinen. Aber sie mußte doch den strengen Ratsherrn ansehen, und ihre Augen fragten ihn, warum er denn das alles ihr sage und was er dabei habe, daß er sie so quäle.

Er aber sagte ihr nur: ›Nun, du tust mir leid; du scheinst wirklich ein braves Mädchen zu sein! Aber bleibe das; das wollte ich dir sagen; darum ließ ich dich rufen. Laß dich nicht weiter mit dem jungen Menschen ein, damit es keinen Ärger gibt. Du kannst gehen.‹

Damit mußte auch sie gehen.

Der Ratsherr ließ endlich aber noch jemanden zu sich rufen; das war der Schiffsbauherr, Herr Krause.

Ich brauche Ihnen den reichen, stolzen und so hochmütigen Mann nicht näher zu schildern. In der Bürgerschaft galt sein Wort; wenn er auf seinem Bauplatze erschien, zitterte alles vor ihm.

So erschien er vor dem Ratsherrn, der freilich nicht vor ihm zitterte.

Der Polizeiherr war aber höflich gegen ihn. ›Setzen Sie sich, Herr Krause.‹

Einem der anderen einen Stuhl anzubieten, daran hatte er nicht im entferntesten gedacht.

Der Herr Krause setzte sich. ›Sie haben mich rufen lassen, Herr Senator.‹

›Ja, Herr Krause, ich wollte etwas mit Ihnen überlegen!‹

Der Herr Krause sah ihn ruhig fragend an.

›Sie gehören zu den gewichtigsten und ehrenwertesten Bürgern der Stadt, Herr Krause.‹

›Ich freue mich, das auch von Ihnen zu hören, Herr Senator.‹

›Ich erkenne das um so mehr an, Herr Krause, als Sie alles, was Sie sind, nur sich selbst zu verdanken haben.‹

›Ich habe mich heraufgearbeitet, Herr Senator.‹

›Nicht wahr, Sie fingen mit nichts an?‹

›Mit nichts als mit Fleiß und mit Ehrlichkeit, Herr Senator.‹

›Als armer und einfacher Zimmergesell?‹

›Hm, ja.‹

›Und als Gesell schon hatten Sie geheiratet, und Ihre Frau war die Tochter eines ebenso armen und einfachen Zimmergesellen?‹

›Hm, hm, ja!‹

›Aber sie war ehrlich und fleißig wie Sie, und der Herr segnete euren Fleiß und eure Tätigkeit?‹

›Das tat er, Herr Senator.‹

›Und Ihre Frau ist Ihnen noch immer lieb, obwohl ihr Vater nur ein armer Zimmergesell war?‹

›Gewiß, gewiß, Herr Senator. Ich war es ja auch nur.‹

Er sagte es eifrig. Aber auf einmal wurde er unruhig, als wenn er zuviel gesagt habe.

Der Ratsherr aber fuhr fort: ›Nun, das freut mich, Herr Krause. Wenn Eheleute sich liebhaben, das ist viel wert, besonders in Zeiten des Unglücks; sie tragen es dann miteinander.‹

Der Senator sprach dies so sonderbar, so Unglück weissagend; er sah den Herrn Krause so sonderbar dabei an.

Der reiche, stolze Bauherr wurde unruhiger, und seine Unruhe hatte einen anderen Grund, als daß er eben zuviel gesagt habe.

›Ja, ja‹, erwiderte er nur.

›Und‹, sagte der Ratsherr, ›das Unglück kann kommen wie der Dieb in der Nacht. Es pflegt auch so zu kommen.‹

Der Herr Krause antwortete nichts.

›Was hatten Sie doch vor einem Vierteljahr mit dem Bergmann, Herr Krause?‹ fragte der Ratsherr.

Der Bauherr erblaßte. Es war da, was seine Unruhe befürchtet hatte.

›Ich, Herr Senator?‹

›Ja, Sie!‹

›Der Mensch war schlecht in der Arbeit gewesen. Ich hielt ihm das vor. Anstatt Besserung zu versprechen, wurde er grob. Ich entließ ihn, und das war alles.‹

›Hm, das war wohl nicht alles. An demselben Abend wurde der Mann heimlich und hinterlistig überfallen, lebensgefährlich mißhandelt, für tot liegengelassen oder vielmehr absichtlich in eine Pfütze geworfen, damit er nichts mehr verraten könne. Nur durch ein Wunder ist er am Leben geblieben. Sie sagen nichts darauf, Herr Krause?‹

›Ich habe davon gehört, Herr Senator.‹

›Weiter nichts? Die beiden Menschen, die ihn überfielen, waren Ihre Arbeiter, Herr Krause.‹

›Ja.‹

›Und sie waren dazu – gedungen will ich nicht sagen, aber verführt, aufgehetzt, angestiftet.‹

Der Herr Krause mußte vor sich hin sehen.

›Und‹, fuhr der Ratsherr fort, ›ich habe die Burschen vorgehabt, bisher nur so für mich, und sie haben mir den genannt, der sie angestiftet habe, Sie seien es gewesen, Herr Krause.‹

Der Herr Krause sah wieder auf. ›Es ist schlechtes Volk, diese Nolten, Herr Senator, sie wollen sich mit meinem Namen decken.‹

›Und Sie haben sie doch noch in Ihrem Dienste?‹

›Ich wußte es nicht.‹

›Hm, hm, Herr Krause, so wüßte ich auch noch von all den Sachen, welche die Weiber der beiden Burschen von Ihnen und Ihrer armen Frau bekommen haben, damit sie schweigen sollten. – Soll ich Ihnen auch das sagen?‹

Dem Bauherrn lief der Schweiß von der Stirn.

Der Ratsherr fuhr fort: ›Wissen Sie, welche Strafe nach den Gesetzen einem solchen Verbrechen folgt?‹

›Ich kenne die Gesetze nicht, Herr Senator.‹

›Drei Jahre Zuchthaus, mindestens!‹

Der Herr Krause fuhr zusammen.

›Für die Täter wie für die Anstifter! Sie sind gleich strafbar.‹

Der Herr Krause hatte keine Erwiderung.

›Und die Frau hat schon geklagt.‹

Den Bauherrn litt es nicht mehr auf seinem Stuhle.

›Und ich kann die Klage nicht mehr zurückweisen; es tut mir leid. Einer der ehrenwertesten Bürger der Stadt ins Zuchthaus! Für alle Zeit ehrlos! Ausgeschlossen von aller Gemeinschaft mit ehrlichen Menschen! Mit ihm seine brave Familie beschimpft, die Frau, die Kinder!‹

›Herr Senator‹, fragte sehr niedergeschlagen der Herr Krause, ›ließe die Sache sich nicht in Güte abmachen?‹

›Ich wüßte nur ein Mittel!‹ antwortete der Ratsherr.

›Und welches?‹

›Lassen Sie Ihren Sohn die Tochter des Mannes heiraten!‹

Der reiche, stolze Bauherr fuhr noch einmal auf. ›Was? Das will das Gesindel?‹

›Das Gesindel will es nicht‹, erwiderte ruhig der Ratsherr. ›Aber ich will es. Die Eltern des Mädchens wissen von nichts. Das arme Mädchen hätte wohl schlimme Tage im Hause gehabt, wenn sie auch das gewußt hätten. Ich allein mache Ihnen den Vorschlag, Herr Krause, um Sie nicht im Zuchthaus zu sehen.‹

›Die Tochter des Zimmergesellen‹, rief der Bauherr.

›Sie waren ja selbst Zimmergesell, Herr Krause, und Ihre Frau?‹

›Herr Senator, gibt es kein anderes Mittel?‹

›Nein!‹

›Na, so mag der Junge sie nehmen.‹

›Geben Sie mir Ihre Hand darauf, Herr Krause?‹

›Hier, Herr Senator.‹

›Wir sind fertig, Herr Krause.‹

Damit war auch der Herr Krause entlassen, der gedemütigte, reiche und stolze Bauherr.

Die arme Anna Bergmann wurde darauf die Schwiegertochter des reichen Herrn Krause, und sie vertrug sich mit ihm und ihrer Schwiegermutter; und mit ihrem Mann lebt sie noch heute friedlich, und sie haben Kinder und Kindeskinder um sich.

Und ich bin jetzt mit meiner Erzählung zu Ende, Herr Staatsanwalt. Und die Moral von der Geschichte?«

Mit der Frage schloß der alte Kriminalrat.

Der Staatsanwalt hatte keine Antwort darauf. Er sah nachdenklich vor sich hin.

Der Kriminalrat aber sagte: »Ich will es Ihnen sagen, Herr Staatsanwalt. Die Moral von der Geschichte ist eben das, was ich Ihnen durch sie beweisen wollte. Gesetz und Recht sind zweierlei. Das Gesetz ist ein starrer, toter Buchstabe. Das Recht ist das Lebendige in jedem einzelnen Falle, in dem einen anders als in dem andern, wenn auch das Gesetz für beide das gleiche ausspricht und nur aussprechen kann. Das ist eben das Herz des Rechts. Das Herz hat aber nur der Mensch, nicht der Buchstabe. Daher schaden schlechte Gesetze nichts in den Händen braver Beamter; die besten Gesetze geben aber auch keinen Schutz, wenn schlechte Beamte sie handhaben.«

Nun glaubte der Staatsanwalt doch auch eine Moral von der Geschichte gefunden zu haben.

»Ah, Sie meinen, früher habe es bessere Beamte gegeben als jetzt?«

»Gott soll mich behüten!« sagte der Kriminalrat. »Im Gegenteil, ich hoffe gerade in diesem Augenblicke einem Beamten gegenüberzustehen, den ich so hoch stellen kann wie einen der besten der früheren Zeit. Meine Klientin, Herr Staatsanwalt?«

Der Staatsanwalt war doch auch wohl auf weitere Gedanken gekommen. »Was soll ich für sie tun?« fragte er.

»Ah, Sie wollen also etwas für sie tun?«

»Alles, was sich mit den Gesetzen vereinigen läßt.«

»Mit dem Rechte, Herr Staatsanwalt!«

»Und mit dem Gesetze, Herr Kriminalrat.«

»Meinetwegen auch. Lassen Sie uns nachsehen. Nach dem Gesetze hat das Mädchen einen Hausdiebstahl begangen?«

»Ja.«

»Der nur auf den Antrag der bestohlenen Hausherrin bestraft werden kann?«

»Freilich. Aber die Frau hat den Antrag gestellt.«

»Sie kann ihn jedoch zurücknehmen!«

»Aber Sie wissen, daß sie nicht will. Sie selbst haben ja den vergeblichen Versuch bei ihr gemacht.«

»Ich bin nur ein alter Tidevant, der bei solchen Weibern gar keine Autorität mehr hat. Aber machen Sie den Versuch, Ihnen wird es gelingen.«

»Ich? Meine Stelle gestattet mir das nicht. Ich bin nur Ankläger.«

»Ja«, sagte der alte Kriminalrat, »da haben wir wieder das Gesetz ohne das Herz. Junger Herr, fassen Sie sich einmal ein Herz, nur zum zehnten Teile, wie mein alter, braver Polizeiherr Schwarzing es getan hätte. Lassen Sie das Weib vorkommen, halten Sie ihr ihre Hartherzigkeit, ihren schlechten Ruf, ihren noch schlechteren Lebenswandel vor; machen Sie ihr einmal recht die Hölle heiß. Sie tun ein gutes und gerechtes Werk.«

Der Staatsanwalt sträubte sich nicht mehr.

»Ich werde den Versuch machen«, sagte er.

»Und Gott wird seinen Segen dazu geben.«

Und so geschah es.

Schon am folgenden Tage konnte der Kriminalrat das Mündel seines Freundes diesem zurückschicken.

Auch sie ist eine brave und glückliche Frau geworden. Was wäre aus ihr geworden, was hätte aus ihr werden müssen, wenn sie ins Zuchthaus gekommen wäre?


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