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Ein Rechtsfall ohne Gleichen

Die Bibliothek des Herrn Präsidenten Barbeville war der Ort seiner Lust. Er nannte sie darum: »Mein Junggesellenheim.«

Alle Morgen stieg er da hinauf, recht bequem, im Schlafrock. Er verließ sein Arbeitszimmer, in dem er nichts mehr zu tun hatte, seitdem seine Pensionierung ihn vom Gerichte entfernt hatte, und erklomm mit noch ziemlich lebhaften Schritten eine steinerne Wendeltreppe, die in das höchste Geschoß führte, dessen Türe er nie ohne ein Lächeln der Befriedigung aufschloß.

Ein heller grüner Schein beleuchtete seinen Bücherschatz. Durch die kleinen Scheiben eines großen Fensters im Stile Ludwig XIV. sah man draußen junge grüne Blätter tanzen. Zwei Kastanienbäume überragten den Giebel des alten grauen Hauses. Die Sonne drang nicht durch ihr dichtes Laub, aber sie warf auf den Teppich des Gemaches einen leichten, beweglichen Schatten, der dieser Einsiedelei eine beinahe kirchliche Ruhe gab.

In einem großen Lehnstuhle mit einem Lehnpult, der nach einer ihm von Seiner Durchlaucht dem Herzog von Aumale überlassenen Zeichnung konstruiert war, ließ er sich nieder, schob den Schaukelstuhl links, seine Zigarettentasche rechts neben sich hin und nahm ein Buch zur Hand, in das er sich vertiefte. Er hatte die Leidenschaft, Bücher zu lesen. Es war die einzige Leidenschaft, die die Fakultät ihm erlaubt hatte, als er noch anderer Leidenschaften fähig war, wovon er sich dann und wann durch jugendliche Versuche überzeugt hatte. Aber diese Versuche wurden nach und nach wenn auch nicht unmöglich, so doch unratsam, und um seinem Arzte zu Gefallen zu sein, öffnete er nunmehr viel öfter ein altes Buch als ein jugendliches Mieder.

 

Eines Morgens hatte er soeben die Lektüre eines seltsamen alten Schmöckers beendet, den er tags zuvor erworben hatte, als sein Arzt und alter Freund ihn besuchte.

»Mein Lieber, Sie kommen mir sehr gelegen!« sagte der Greis mit herzlicher Betonung. »Ich möchte gerne eine Frage an Sie stellen, und Sie müssen wirklich sehr pfiffig sein, wenn Sie mir dieselbe beantworten können, denn sie betrifft einen Punkt der Rechtskunde, den ich, bevor ich dies hier las, für etwas Unmögliches gehalten hätte.«

»O! Da erkläre ich mich für unmaßgeblich!«

»Geduld. Es handelt von einer Heirat und wenn die Frage auch eine Rechtsfrage ist, so hat sie auch eine medizinische Seite, wie Sie gleich sehen werden. Ich habe noch nie etwas Seltsameres gehört oder gelesen. Seit zweiundfünfzig Jahren bin ich auf die Gerichtszeitung und auf die Beilage des »Dalloz« abonniert; ich selbst habe tausend Rechtsfälle angehört; ich kenne die drolligsten Juristenscherze und Anekdoten unserer Zeit, aber so etwas ist mir noch nicht vorgekommen. Ich kann mich vor Staunen nicht erholen, wie Sie sehen.«

Der Herr Präsident Barbeville lehnte sich in seinen Lehnstuhl zurück, grub seine Hände in die Ärmel des Schlafrockes und sprach langsam die folgende Frage, wobei er jedes Wort klar und deutlich betonte:

»Wie kann eine regelrechte Heirat, die unter Zustimmung beider Teile geschlossen wurde, durch unmittelbare und unvermeidliche Notwendigkeit seitens der beiden Ehegatten und unter Mitschuld des Anderen die Verbrechen der Entführung, Entziehung der persönlichen Freiheit, der Kuppelei, des Verbrechens gegen die Sittlichkeit, wiederholte Notzucht, der Blutschande, des Ehebruches und der Bigamie zur Folge haben?«

Am Anfange dieser Rede war der Arzt bestürzt; dann brach er in Lachen aus.

»Beachten Sie wohl,« fuhr Herr Barbeville fort, »beachten Sie wohl, daß ich gesagt habe: durch unmittelbare und unvermeidliche Notwendigkeit. Es sind das tatsächlich nicht die Folgen eigenmächtiger Handlungen eines der beiden Gatten. Im Augenblicke der gesetzmäßigen Vollziehung dieser Ehe sind auch bereits alle die genannten Verbrechen begangen, und weder der eine, noch der andere der beiden Ehegatten kann diese Tatsachen verhindern, ausgenommen sie verzichten auf ihre Vereinigung.«

Der Freund des Präsidenten blieb einige Zeit nachdenklich, dann fragte er: »Ist das eine Fabel?«

»Durchaus nicht. Es ist eine Tatsache. Die Geschichte ist möglich, wahrscheinlich und wahr. Ich gehe noch weiter. Wenn es auch der einzige derartige Fall ist, den ich kenne, so ist es doch zweifellos, daß es mehrere gleiche Fälle gegeben hat, die ich nicht kenne, und daß es auch solche in der Zukunft geben wird, daran dürfen Sie keinen Augenblick zweifeln. Denn in der Tat ist die Lage des jungen Mädchens keine nur ihr allein eigentümliche, und der merkwürdige Fall hängt mit dem Verlobten durchaus nicht zusammen; jeder Mann, er sei wer immer, müßte an seiner Stelle ganz dasselbe erdulden.«

»Also erklären Sie doch. Ich habe keine Ahnung.«

Herr Barbeville begann wie folgt:

»Sie werden beim ersten Worte alles erraten. Eine in Paris lebende Italienerin gebar eines Tages ein doppeltes Kind. Die Entbindung war eine heimliche, und die Hebamme, die sie pflegte, hütete sich wohl, den Fall zur Kenntnis der Akademie der Wissenschaften zu bringen. Das Kind (ein oder zwei kleine Mädchen, je nachdem man sie von oben oder von unten betrachtete) hatte zwei Köpfe, vier Arme, zwei Brustkörbe, einen gemeinsamen Bauch und nur zwei Füße. Es war bis zur Mitte doppelt und von da bis zu den Füßen einfach.«

»Der Fall gehört, wenn ich nicht irre, durchaus nicht zu den allerseltensten. Nein, besonders bei Totgeborenen. Aber fahren Sie fort, ich höre zu.«

»Aber kennt man auch solche, die gelebt haben?«

»Mehrere.«

»Es waren das also, wenn man sagen darf, gesund veranlagte Mißgeburten, von denen ich Ihnen erzähle. Können Sie mir Beispiele ähnlicher Fälle nennen?«

»Ritta –Christina, zwei Mädchen, die gegen 1830 in Sardinien geboren wurden. Sie waren ähnlich, wie Ihre Beschreibung sagte: doppelter Brustkorb, gemeinsames Becken.

Ihre Eltern brachten sie nach Paris, um sie öffentlich zur Schau zu stellen. Aber die Behörden fanden diese Ausstellung unsittlich und untersagten dieselbe. Die arme Familie, die ohne Hilfsquellen war, mußte die Kinder in einem ungeheizten Zimmer beherbergen, wo sie an einem Lungenkatarrh starben.«

»Hat man die Autopsie vorgenommen?«

»Ja.«

»War ihr Nervensystem ein geteiltes?«

»Durchwegs, bis auf die inneren Partien, des Unterleibes, dessen Empfindungen auf die Gehirne beider gleichzeitig wirkte.«

»Ganz recht! Sie werden gleich sehen, wie sehr Ihr Beispiel meine Geschichte bestätigt.«

Der alte Präsident steckte eine lange Zigarette in eine schmale Meerschaumspitze, brannte sie an und fuhr mit lebhafter Stimme fort:

»Die zwei kleinen Töchter der besagten Italienerin erhielten die Namen Maria und Magdalena. Sie blieben am Leben. Ihre Mutter zeigte sie niemand, aber erzog sie sehr zärtlich. Sie hatten ein regelmäßiges Wachstum, eine normale Pubertät: kurz, mit sechzehn Jahren waren es zwei sehr hübsche Mädchen, trotz der seltsamen Vereinigung ihrer Schönheiten.

Wenn der Schweif der Sirenen diese nicht verhinderte, die Männer zu betören, so darf es uns auch nicht erstaunen, daß Maria und Magdalena das Herz eines Mannes gewann.

Um die Wahrheit zu sagen, alle beide waren verliebt; Magdalena aber allein wurde geliebt. Ein junger Mann verliebte sich in sie; da er aber voller Aufmerksamkeiten für die andere war, glaubten die Schwestern diese gemeinsame Liebe teilen zu dürfen und erwiderten dieselbe mit dem ganzen ersten Feuer ihrer Jugend. Unglücklicherweise dauerte die Täuschung nicht lange. Der junge Mann begann sich darüber Gewissensbisse zu machen, sie länger hinauszuziehen. Ein Brief von ihm, den er eines Tages an Fräulein Magdalena sandte, weckte im Herzen nebenan tausend Schlangen, die Ihnen wohl bekannt sind, und als der junge Mann seinen Heiratsantrag machte, sagte Magdalena ja und Maria nein. Vorstellungen, Bitten, alles war vergeblich. Die Mutter unterstützte die Liebenden, um die Widerspenstige zum Nachgeben zu bewegen, aber gleichfalls ohne Erfolg.«

»Das ist aber eine ganz außergewöhnlich komische Situation!« rief der Arzt lachend aus.

»Eine tragische, lieber Freund! Das ist ein dramatischer Knoten, wie ich keinen stärkeren kenne. Feindliche Schwestern zu sein; Nebenbuhlerinnen einer Liebe zu sein; und mit derjenigen, die man verabscheut, zur Hälfte vereinigt zu sein; von der Natur verurteilt zu sein, alle Liebkosungen mitanzusehen, die der anderen zuteil werden; was sage ich: mitanzusehen, mitempfinden zu müssen! Und später das Kind eines zweifach verhaßten Liebhabers unter dem Herzen tragen zu müssen! Dante hat Derartiges nicht erfunden! Das übersteigt selbst die Qualen und die Torturen der chinesischen Hölle.

Da nun –ich setze meine Erzählung fort –die Italienerin fest entschlossen war, ihre Tochter trotz des Widerspruches der anderen zu verheiraten, ging sie zum zuständigen Maire und erkundigte sich, ob man einverstanden sei, unter den obwaltenden Umständen die Trauung vorzunehmen. Der Maire war unentschlossen und antwortete, daß ihm diese Angelegenheit ungemein verworren und von einer noch nicht dagewesenen Verwicklung erscheine, daß er sich nicht für befugt halte, selbst zu entscheiden, daß seine tägliche Beschäftigung es ihm nicht gestatte, einen so außerordentlich schwierigen Rechtsfall juristisch zu versuchen; er bat seine Besucherin, ihm zwei Advokaten zur Schlichtung der Angelegenheit beizustellen, von denen der eine für, der andere gegen die Heirat plaidieren sollte.«

Und hat dieser Prozeß stattgefunden?

Ja, ein geheimer Prozeß, im Arbeitszimmer des Maire, ohne andere Zeugen als die Beisitzer und der Gerichtsschreiber.

Der Advokat Magdalenas sprach als erster. Die Einleitung war ironisch, die Darlegung des Sachverhaltes spaßhaft gehalten. Er führte auch die Debatte im gleichen Tone. Er berief sich nacheinander auf § 1645 und auf § 569, beide in ganz ungerechtfertigter Anwendung auf den Fall. Dann ließ er die Späße beiseite und stellte folgendes Dilemma auf. Entweder sind Maria und Magdalena zwei Frauen, jede für sich –oder sie bilden zusammen ein Wesen. Im ersten Falle ist es selbstredend, daß die Einwilligung der Schwester nicht erforderlich ist. Im zweiten Falle, wo man von der zweiten Hälfte völlig absehen könne, sei es überhaupt nicht strittig. Diese letzte Behauptung entwickelte und unterstützte er gründlich. Niemals, sagte er, habe man weder in der Wirklichkeit noch in der Einbildung der Dichter behaupten können, daß die Mehrzahl einzelner Glieder die Personen vermehrt. Ein Kalb mit sechs Füßen ist nie mehr als ein Kalb. Die hundert Augen des Argus gehörten nicht hundert Personen an; Janus mit dem doppelten Antlitz war nur ein Gott; Cerberus sei trotz seiner drei höllischen Köpfe nur in der Einzahl zu nennen. Warum sollten Maria und Magdalena, die physisch ebenfalls untrennbar seien, zwei Personen vorstellen, nachdem die Haupteigenschaft eines Individuums auf etymologischer Basis darauf beruhe, unteilbar zu sein?

»Ha, ha, ha, ha, ha, ha, ha!« rief der Arzt.

»Diese Begründung gefällt mir vorzüglich. Übrigens,« setzte er fort, »selbst wenn wir eine Verschiedenheit der beiden geistigen Wesen annehmen, so haben wir uns hier doch keineswegs mit Psychologie, sondern mit einer Heirat zu befassen. Die Heirat hat einen gewissen Zweck, den wir alle kennen und den niemand bestreitet. Wenn also Maria und Magdalena auch mit einem doppelten Gehirn auf die Welt gekommen ist, so sind sie doch in den auf die Hochzeit bezughabenden Punkten ein einfaches Wesen. Die beiden Frauen, die man bis zum Gürtel unterscheiden kann, bilden nur eine einzige Gattin.«

Das ist richtig.

Der Advokat der zweiten Schwester antwortete, daß er sich nicht in die mythologischen Abschweifungen seines Vorredners ergehen werde und daß er den gesunden Menschenverstand verteidigen werde. Die alleinige Tatsache, daß Maria und Magdalena einen Prozeß gegeneinander führen, beweise zur Genüge, daß sie nicht ein Wesen sind.

Maria verweigert ihre Einwilligung zur Ehe. Wenn Herr H... ihre Schwester heiratet, wird meine Klientin notwendigerweise entführt werden. Eine gewaltsame Entführung, verschärft durch den Umstand der Widerwärtigkeit der Entführten: Erstes Verbrechen. Sodann wird sie gegen ihren Willen in der Wohnung des Ehepaares zurückgehalten. Behinderung der persönlichen Freiheit, zweites Verbrechen. Hier wird unsere Minderjährige, in ihrer persönlichen Freiheit Beschränkte gezwungen, allen vertrauten Liebkosungen beiwohnen zu müssen. Verbrechen gegen die Sittlichkeit, drittes Verbrechen. Sie wird mit Gewalt und unter Mitschuld ihrer Schwester, in deren Interesse es geschieht, gezwungen, mit einem Manne das Bett zu teilen. Kupplerei, Mädchenhandel, viertes Verbrechen. Trotz ihres heftigen Widerstandes muß sie zufolge ihrer körperlichen Beschaffenheit gleichzeitig mit ihrer Schwester aufhören Jungfrau zu sein: Notzucht, fünftes Verbrechen. Da der Schuldige ihr Schwager ist: Blutschande, sechstes Verbrechen. Wenn dieser letzte Fall auch vom Gesetze nicht vorhergesehen ist, so behalte ich mir auch dieses noch als erschwerenden Umstand vor. Überdies ist der Mann, der all das begeht, verheiratet: Ehebruch, siebentes Verbrechen. Glauben Sie, das ist alles? Nein, noch lange nicht: Die Ehe der einen vollzieht auch die Ehe der anderen Zwillingsschwester, da beide, wie mein Herr Kollega mit lichtvoller Klarheit nachgewiesen hat, unteilbar sind. Sie, meine Herren vom Gericht, müssen also zugleich zwei Frauen den Namen eines und desselben Mannes geben, wodurch wohl der Ehebruch hinwegfällt, um der Bigamie Platz zu machen. Und Sie alle machen sich zu Mitschuldigen des Mannes und müssen ihm später ins Zuchthaus folgen.«

»Die Urteilssprechung wurde wohl vertagt?«

»O nein! Der Maire erklärte unverzüglich, er habe nie daran gedacht, seine Einwilligung zu geben, und die Ehe durfte nicht geschlossen werden.«

»Gott sei Dank!« rief heiter der Arzt.


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