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Die Voruntersuchung nahm nicht viel Zeit in Anspruch. Marot war durch die Papiere, die er bei sich trug, als der Weinreisende Henri Voisin identifiziert. Auch das Bild auf dem Paß ähnelte ihm. Die Kleider, die er trug, stammten aus Bordeaux. Die Briefe, die man in seinen Taschen fand, waren an Henri Voisin gerichtet. Er selbst bestritt auch gar nicht, der auf Grund anonymer Anzeigen Gesuchte zu sein. Den Mord an Marot begangen zu haben, leugnete er hartnäckig und wich allen verfänglichen Fragen mit der Erklärung aus:
»Die Beweislast haben Sie.«
An seine Mutter, die alte Voisin, nach Bordeaux zu schreiben, lehnte er ab, mit der Begründung, es sei nach Ansicht des Staatsanwaltes und Untersuchungsrichters doch alles klar, und er wolle den Fall nicht unnützer Weise komplizieren. Im übrigen möchte er der alten Frau die Unbequemlichkeiten der Reise und die mit einem Besuch im Untersuchungsgefängnis verbundenen Aufregungen ersparen.
Auch für die Motive des Raubmordes fanden die Behörden genügendes Material. Voisin hätte für seine Firma in Bordeaux größere Summen einkassiert und unterschlagen. Auch war er, wenn auch unerheblich, schon einmal vorbestraft. – Dafür, daß er sich nach der Tat in Italien verborgen gehalten hatte, wußte er ebensowenig einen Grund anzugeben wie für die belastende Tatsache, daß man Brieftasche und Uhr des ermordeten Marot bei ihm gefunden hatte.
Was dem Untersuchungsrichter und vor allem Dubois besonders am Herzen lag, war die Feststellung: wie war Voisin gerade auf Marot verfallen?
Auch die Frage glaubte der Untersuchungsrichter geklärt zu haben. Marots hatten den Abend, bevor sie ihre Autoreise nach Nizza antraten, mit Mister Harvey im Palais de la Bouillabaisse auf dem Chemin de la Corniche zu Abend gespeist. Voisin leugnete nicht, am gleichen Abend dort gesessen zu haben. Die Anklage nahm also an, daß Voisin an einem Tisch in der Nähe des Ehepaares und des Amerikaners gesessen, deren Gespräch, das sich um die Reise nach Nizza drehte, belauscht hatte und dadurch erst auf den Gedanken gekommen war – zumal Frau Marot zu ihrer Abendtoilette sämtlichen Schmuck angelegt hatte – ebenfalls nach Nizza zu fahren und dort die Tat auszuführen.
Vermutlich hatte er die Absicht gehabt, noch in der gleichen Nacht nach Marseille in sein Hotel zurückzukehren, was durchaus möglich gewesen wäre. Die Frage, weshalb er das nicht getan hatte, ließ er wie so viele andere Fragen unbeantwortet. Die Anklage nahm an, daß er sich scheute, nach Ausführung des Mordes den erleuchteten Bahnhof in Nizza zu betreten. Auch rechnete er vielleicht damit, daß nach Bekanntwerden des Mordes die Bahnhöfe sofort unter Kontrolle standen, und zog es daher vor, die Nacht über in der Stadt zu bleiben. Angeblich war er dann am nächsten Morgen, ohne irgendwelche Vorsicht zu üben, über die Grenze gegangen.
Somit blieb nach Ansicht des Untersuchungsrichters nichts ungeklärt. Aber die Phantasie der Südfranzosen, die ungern sah, daß aus einer cause célèbre erster Ordnung ein ganz simpler Raubmord wurde, klammerte sich an alles, was die anfangs schwerbelastete Ehefrau des Ermordeten, Dorothée Marot, auch jetzt noch verdächtig erscheinen lassen konnte.
Auch der Staatsanwalt Dubois ging dieser Spur nach. Er stellte Frau Dorothée dem Angeschuldigten gegenüber. Sie erklärte sich bereit, zu beschwören, Henri Voisin nicht einmal dem Namen nach gekannt zu haben. – Voisin selbst gab die Möglichkeit zu, im Palais de la Bouillabaisse in Marseille Frau Marot gesehen zu haben. Auf die Frage, wo er sich in der Nacht vom 14. zum 15. April aufgehalten habe, erwiderte er:
»Es gibt Dinge, über die ein Mann von Welt nicht spricht, selbst wenn er sich dadurch dem Verdacht eines Mordes aussetzt.«
Der Untersuchungsrichter wußte nicht recht, ob der Angeschuldigte das ernst meinte oder sich über ihn lustig machte. – Jedenfalls gestand der Angeschuldigte trotz des erdrückenden Beweismaterials den Mord nicht ein. Die Voruntersuchung wurde abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft stellte Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens – und die Beschlußkammer faßte den Eröffnungsbeschluß.
Kurz nach der Verhaftung des Angeschuldigten hatte Mister Harvey, der für die Außenwelt noch immer mit Frau Dorothée verlobt war, Frau Turel aufgesucht.
Sie bewohnte eine kleine Dreizimmerwohnung in der Rue Sylvabelle, die trotz ihrer Einfachheit von dem erlesenen Geschmack ihrer Bewohnerin zeugte. Sie empfing ihn ungezwungen und lud ihn ein, sich zu setzen. Ja, entgegen der beinahe schroffen Art, in der sie ihm bisher begegnet war, bot sie ihm Zigaretten und schwarzen Kaffee an und sagte auf sein erstauntes Gesicht hin:
»Sie wundern sich? – Ja, Herr Amerikaner« – diese Anrede klang etwas schnippisch – »außeramtlich bin ich umgänglicher und verträglicher. Aber in Ausübung meines Berufes – zumal, wenn man mich nicht ernst nimmt – kann ich unausstehlich sein.«
»Leider führt mich auch heute wieder diese unselige Marot-Affäre zu Ihnen.«
»Ich hätte eigentlich Frau Marot erwartet.«
»Zu welchem Zweck?«
»Als Triumphator!«
»Sie haben sich gegenseitig beschuldigt – haben also einander nichts vorzuwerfen.«
»Frau Marot fühlte sich durch mich beleidigt und hat diese Beleidigung zurückgezahlt – nicht sehr glücklich, aber immerhin mit Verstand.«
»Ich komme nicht Frau Marots wegen.«
»Sondern?«
»Um Sie zu bitten, die Verteidigung Herrn Voisins zu übernehmen.«
Frau Turel war überrascht.
»Voisin? – Ja, was geht Sie denn der an?«
»Ich bin in diese Mordaffäre hineingeraten – ich weiß selbst nicht, wie.«
»Sie mußten sich ja mit Frau Marot verloben«, entfuhr es Frau Turel – sehr gegen ihren Willen – und sie suchte die Wirkung abzuschwächen, indem sie sagte: »Da der Ermordete Ihr Marseiller Korrespondent war, so ist Ihr Interesse durchaus verständlich.«
»Sie finden es also auch begreiflich, daß ich mich für Voisin einsetze?«
»Nein! ich finde es sonderbar, verrückt, amerikanisch!«
»Ich habe das Wild dem Staatsanwalt in die Arme gehetzt ...«
»Sie haben ...?«
»... und fühle ihm gegenüber jetzt eine Art Verantwortung.«
»Er ist es nicht.«
»Wie können Sie angesichts der Beweise auch nur einen Augenblick lang zweifeln?«
»Kennen Sie ihn?«
»Ich habe ihn nur einen Augenblick lang bei Frau Marot gesehen.«
»Ihr Eindruck?«
»Ich konnte mir in dem Augenblick kein Urteil bilden. – Aber woher kennen Sie ihn?«
»Ich habe ihn mit Erlaubnis des Untersuchungsrichters aufgesucht. Ich bin, als ich noch Reporter war, mit Dutzenden von Mördern zusammengekommen.«
»Ja, und ...?«
»Ich kenne die Psyche der Verbrecher. Dieser Voisin ist ein harmloser Mensch.«
»Und wie erklären Sie sich das ihn belastende, ja erdrückende Beweismaterial?«
»Alles das ist natürlich nicht zu widerlegen.«
»Nun also!«
»Liebe Frau Turel! An einen solchen Fall muß man ganz anders herangehen. Gegen die Beweise, die Herrn Dubois für die Schuld des Angeklagten zur Verfügung stehen, kommen Sie nicht an – weder mit Logik noch mit juristischen Spitzfindigkeiten.«
»Womit denn?«
»Mit Sentiments. – Und ich glaube mich nicht zu irren, wenn ich annehme, daß Sie sich mit dem Panzer des Juristen nur deshalb so ängstlich umhüllen, weil Sie fürchten, man könnte den weiblichen Instinkt und das warme Herz, das dahinter schlägt, entdecken.«
»Wie soll ich mir nur das Interesse erklären, das Sie an meiner Person nehmen?«
»Grad' heraus: Sie gefallen mir.«
»Und was sagt Ihre Braut, Frau Marot, dazu?«
»Sie wissen, daß diese Verlobung nur erfolgt ist, um Frau Dorothée ihren Verfolgern gegenüber – zu denen auch Sie gehörten – eine Position zu geben.«
»Und was wollen Sie von mir?«
»Ich sagte es Ihnen ja, Sie sollen Voisin verteidigen. Ich biete Ihnen ein Honorar von fünftausend Dollar – möchte aber nicht ...«
»Mir fehlt jede Routine. Außer in ein paar belanglosen Zivilprozessen bin ich noch niemals als Verteidiger aufgetreten.«
»Es genügt, daß Sie da sind – und unter Ausschaltung alles Juristischen einfach als Frau wirken.«
»Man wird Voisin zum Tode verurteilen – und das Resultat meines ersten öffentlichen Auftretens wird mir die Karriere erschweren.«
»Jetzt, liebe Turel, sage ich: pfui, wie amerikanisch.«
Frau Turel errötete leicht, reichte Harvey die Hand und sagte:
»Ich nehme an.«
Er nahm ihre Hand, führte sie zum Mund und erwiderte:
»Sie wissen gar nicht, wie sehr Sie mir gefallen.«
Dann erhob er sich und schrieb einen Scheck aus.
»Aber das eilt doch nicht«, sagte Frau Turel. »Im übrigen nehme ich das Honorar nur an, falls ich Voisin freibekomme.«
»Auf die Bedingung gehe ich nicht ein. Aber ich schlage Ihnen vor: falls Voisin verurteilt wird, müssen Sie mir einen Wunsch erfüllen.«
»Nämlich?«
»Sie wissen, ich führe seit Jahren einen Kampf gegen die Todesstrafe. Versprechen Sie mir, falls Voisin verurteilt wird, mich in diesem Kampf zu unterstützen?«
»In welcher Form?«
»Sie sind sehr vorsichtig, Frau Turel.«
»Muß ich das nicht einem Amerikaner gegenüber – noch dazu einem wie Sie?«
»Also darüber sprechen wir noch. Zunächst einmal ...« – er reichte ihr den Scheck.
Frau Turel zögerte und sagte:
»Jetzt verstehe ich Sie!«
»Inwiefern?«
»Sie glauben an Voisins Unschuld?«
»Ja!«
»Also wünschen Sie, daß er verurteilt wird – um Stoff für Ihre Propaganda zu haben.«
»Aber nein!«
»Da Sie fürchten, einem mit allen Hunden gehetzten Anwalt könnte es womöglich gelingen, Voisin durch irgendeinen Trick freizubekommen, so übertragen Sie mir, der Unerfahrenen –«
»Sie irren!« widersprach Harvey lebhaft – aber Frau Turel ließ sich nicht verblüffen. Sie wies den Scheck zurück und sagte: »Ich übernehme die Verteidigung! Es ist meine erste – und es wird meine letzte sein, falls es mir nicht gelingt, Voisin freizubekommen.«
»Bravo!« rief der Amerikaner. »Wenn Sie wüßten, wie sehr das meinen Absichten entspricht.«
Er gab Frau Turel die Hand, verbeugte sich und ging.
Frau Turel suchte den Angeklagten auf. Wenige Tage vor der Hauptverhandlung, die überraschend schnell angesetzt war. – Er war noch immer in der abgerissenen Kleidung, in der er seinerzeit verhaftet worden war.
Wenn es wahr war, daß der Amerikaner nicht nur für die Verpflegung Voisins während der Untersuchungshaft sorgte, sondern ihm auch Wäsche und alle möglichen Toilettengegenstände sandte – weshalb, fragte sich Frau Turel, ließ er ihn dann in diesem Anzug, in den er ihrer Ansicht nach nicht einmal richtig hineinpaßte?
Voisin schien von ihrem Besuch nicht sonderlich erbaut. Als sie ihm den Grund ihres Kommens nannte, sagte er nur:
»Machen Sie es kurz.«
»Sie müssen mir, wenn ich Ihnen helfen soll, die volle Wahrheit sagen.«
»Ich habe Sie nicht gebeten, mir zu helfen.«
»Ich oder ein anderer – einen Verteidiger stellt man Ihnen auf alle Fälle.«
»Ich habe Marot nicht ermordet.«
»Wo waren Sie in der Nacht vom vierzehnten zum fünfzehnten April?«
»Bei einer Frau!«
»Endlich! – Weshalb haben Sie das nicht dem Untersuchungsrichter gesagt?«
»Weil dann seine nächste Frage gewesen wäre: bei welcher Frau? – und darauf hätte ich ihm die Antwort verweigert.«
»Aber mir sagen Sie's?«
»Wenn Sie mir schwören, daß Sie es für sich behalten.«
»Darf ich mich wenigstens mit der Dame in Verbindung setzen?«
»Nein!«
»Glauben Sie, daß sie sich von selbst melden wird?«
»Ich habe ihr Ehrenwort, daß sie es nicht tut.«
»Sie ist verheiratet?«
»Ja.«
»Kennt Mister Harvey sie?«
»Ich bitte Sie, den Amerikaner aus dem Spiele zu lassen.«
»Ich werde ihn als Zeugen laden – und falls er sich durch seine Aussage nicht selbst einer strafbaren Handlung, in diesem Falle also der Anstiftung oder Beihilfe, bezichtigen würde, so muß er den Namen der Dame nennen.«
»Schwören Sie mir, daß Sie das nicht tun werden.«
»Ich habe den Eindruck, daß Ihnen Mister Harvey große Versprechungen gemacht hat.«
»Ich wüßte wirklich nicht, wie er dazu kommen sollte.«
»Mir hat er sie auch gemacht. Er scheint an dem Ausgang des Prozesses irgendwie interessiert zu sein.«
»Können Sie schweigen?«
»Ich muß es, wenn Sie es von mir fordern.«
»Sie haben Marot damals gesehen?«
»Ich war als Erster bei dem Toten.«
»Und den lebenden haben Sie nie gesehen?«
»Kurz vorher – aber nur für einen Augenblick. Er hatte Augen wie Sie – aber er war größer und trug einen Vollbart.«
»Sie beobachten scharf.«
»Wie sind Sie in das Zimmer gekommen? – Man hat nur Spuren Ihres Ausstiegs gefunden.«
»Alles das hat mich der Untersuchungsrichter auch gefragt.«
»Es ist auch von Bedeutung.«
»Für meine Schuld. – Sie aber wollen doch meine Unschuld nachweisen.«
»Dann sagen Sie mir, wie ich Ihre Verteidigung führen soll.«
»Wenn ich das wüßte, brauchte ich Sie nicht.«
»Welchen Grund haben Sie, mir die Wahrheit zu verbergen?«
»Nehmen Sie an, mir läge daran, eine Frau nicht zu kompromittieren.«
»So! und nun wissen Sie alles. Mehr kann ich Ihnen nicht sagen.«
»Sie haben nur eins erreicht, mich zu verwirren.«
»Ist das nicht viel – wo Sie vor einer halben Stunde noch fest von meiner Schuld überzeugt waren?«
»Allerdings – jetzt zweifle ich.«
»Sehen Sie!«
»Aber nicht Ihrer Worte, sondern der ganzen Art wegen, mit der Sie Ihre Verteidigung führen.«
Es war gegen fünf Uhr nachmittags. Um neun Uhr hatte die Hauptverhandlung gegen den Weinreisenden Henri Voisin aus Bordeaux wegen Mordes, begangen an dem Zeitungskorrespondenten Andrée Marot, begonnen. Um halb ein Uhr hatte der Vorsitzende eine Mittagspause von vierzig Minuten angeordnet. Man verhandelte also bereits über sieben Stunden. Der große Schwurgerichtssaal war überfüllt. Die Luft unerträglich. Damen der besten Gesellschaft in den neuesten Frühjahrstoiletten saßen neben niedrigen Dirnen, die ihre Freunde studiumhalber mitgenommen hatten. Denn bei so einem Mordprozeß gab es allerlei zu sehen und zu hören, was man später vielleicht einmal verwerten konnte.
Auf der Zeugenbank saßen Mister Harvey und Frau Dorothée; ferner der Kellner und der ehemalige Direktor des Hotels Excelsior Regina, die bereits vernommen waren. – Der Angeklagte wurde von Frau Turel verteidigt. Neben ihr saß der von der Verteidigung geladene medizinische Sachverständige, namens Dr. Berrujer.
Die Beweisaufnahme hatte alles bestätigt, was der Untersuchungsrichter mit Hilfe des Staatsanwaltes an belastendem Material zusammengetragen hatte. – Immer wieder hatte der Vorsitzende versucht, den Angeklagten zu bestimmen, unter Hinweis auf die erdrückenden Beweise ein Geständnis abzulegen. Immer wieder hatte sich der Angeklagte, der auch am Tage der Hauptverhandlung in seiner abgerissenen Kleidung erschien, dann erhoben und erwidert:
»Ich habe Marot nicht ermordet.«
Einmal hatte er wohl mehr aus nervöser Überreizung als aus religiösem Gefühl oder aus Überzeugung hinzugefügt:
»... so wahr mir Gott helfe!« – und der Vorsitzende, der sonst beherrscht und loyal war, hatte ihn daraufhin angepfiffen:
»Lassen Sie Gott aus dem Spiel! Der hat für Sünder wie Sie nichts übrig.«
Diese Entgleisung hatte Frau Turel auf den Plan gerufen, die dem Vorsitzenden ein kleines Kolleg über den Geist des Christentums hielt und ihn belehrte, daß der Herr Jesus Christus sein Ohr gerade den Sündern leihe – was sie mit einer Reihe von Bibelstellen zu belegen wußte.
Das schuf für Augenblicke eine dem Angeklagten günstige Atmosphäre, die aber der Staatsanwalt schrill unterbrach, indem er rief:
»Dem reuigen Sünder – aber nicht dem verstockten!« – und an die Geschworenen gewandt fügte er hinzu: »Ich stelle im übrigen mit Vergnügen fest, daß sich endlich auch die Verteidigung zu der Schuld des Angeklagten bekennt. Denn wie käme sie sonst dazu, von ihm als von einem Sünder zu sprechen.«
»Sie wissen sehr gut,« fuhr ihn Frau Turel an, »daß ich nicht von mir, sondern von der Einstellung des Vorsitzenden gegenüber dem Angeklagten gesprochen habe. – Indem der Herr Vorsitzende den Angeklagten einen verstockten Sünder nennt, greift er dem Urteil vor und beeinflußt die Geschworenen in unerlaubter Weise.«
»Ich verbitte mir ...«, sagte der Vorsitzende – aber Frau Turel fuhr fort:
»Ich beantrage, meinen Protest zu protokollieren.«
»Bravo!« sagte der Amerikaner – so laut, daß die Umsitzenden es hören mußten.
Der Vorsitzende schwang die Glocke und rief:
»Mister Harvey! wenn Sie noch einmal die Verhandlung stören, verlassen Sie den Saal.«
Der Amerikaner erhob sich und erwiderte:
»Ich versuche lediglich zu verhindern, daß hier ein Justizmord verübt wird.«
»Das ist Sache der Geschworenen und geht Sie gar nichts an.«
Damit endete diese kleine Episode – eine von vielen dieses Prozesses, in denen regelmäßig Frau Turel das ethische Moment gegen das rein formale vertrat – ohne damit auf irgendeinen Prozeßbeteiligten, es sei denn auf Mister Harvey, Eindruck zu machen.
Der Amerikaner gab dann seiner Freude über Frau Turel so lauten Ausdruck, daß der Staatsanwalt schließlich eine Ordnungsstrafe von hundert Francs wegen Ungebühr vor Gericht gegen ihn beantragte.
Mister Harvey zog sein Scheckbuch aus der Tasche, riß ein Blatt heraus, legte es auf den Richtertisch und sagte:
»Bitte! Die Summe füllen Sie wohl am Schluß der Sitzung selber aus, falls ich etwa noch öfter gegen die Ordnung verstoßen sollte.«
»Unerhört!« rief der Staatsanwalt – und der Vorsitzende, der sich inzwischen mit den Beisitzern verständigt hatte, erklärte:
»Dazu werden Sie keine Gelegenheit mehr haben.«
»Was soll das heißen?« fragte Harvey erstaunt.
Der Vorsitzende erhob sich und verkündete:
»Das Gericht hat den Zeugen Harvey wegen Ungebühr in eine Geldstrafe von ...« – er machte eine Pause und fuhr dann mit erhobener Stimme fort: – »dreihundert Francs genommen und ihn für die Dauer der Verhandlung des Saales verwiesen.«
»Ich zahle das Doppelte, wenn ich bleiben darf«, rief der Amerikaner, worauf der Vorsitzende in gereiztem Tone erwiderte:
»Sie sind hier nicht an der Börse, wo gehandelt wird.«
»Das Zehnfache!« rief jetzt Harvey, und als der Vorsitzende brüllte:
»Hinaus!« schüttelte er mitleidig den Kopf und sagte, während er zur Tür ging, halblaut vor sich hin:
»Diese Europäer werden es nie lernen, Geld zu machen.«
Gegen sechs Uhr abends, als das Licht im großen Schwurgerichtssaal anging und die Gerichtsdiener die Gardinen vor die hohen Fensterscheiben zogen, sagte der Vorsitzende endlich:
»Dann sind wir wohl soweit und können die Beweisaufnahme schließen. – Oder ist noch etwas ungeklärt?« fragte er und wandte sich an den Staatsanwalt.
»Ich verzichte auf jeden weiteren Zeugen«, erwiderte Dubois.
»Und die Verteidigung?«
»Besteht auf deren Vernehmung«, erwiderte Frau Turel.
»Was versprechen Sie sich eigentlich noch?« fragte der Vorsitzende. »Wir verhandeln jetzt beinahe neun Stunden, ohne daß auch nur eine dem Angeklagten günstige Aussage erfolgt ist.«
»Außerdem scheint der Angeklagte sich ja mit seinem Schicksal abgefunden zu haben«, meinte Dubois.
»Ganz und gar nicht!« erwiderte Frau Turel.
»Ich habe nicht gehört, daß er etwas zu seiner Verteidigung vorgebracht hat.«
Der Angeklagte erhob sich und erklärte:
»Ich habe mit dem Morde nichts zu tun, habe also auch keinen Grund, mich dazu zu äußern.«
»Der Angeklagte ist durchaus in seinem Recht«, erwiderte Frau Turel, wandte sich an Dubois und sagte: »Die Beweislast haben Sie!«
»Sie ist mir niemals leichter gefallen«, erwiderte der Staatsanwalt, erhob sich und sagte: »Meine Herren Geschworenen!«
»Noch nicht!« wehrte der Vorsitzende ab. »Die Verteidigung verlangt, daß wir in der Beweisaufnahme fortfahren. Da ist zunächst ein Coiffeur aus Nizza namens Robert Potin.«
»Hat die Verteidigung ihn geladen?« fragte Dubois.
»Er hat sich selbst gemeldet und behauptet, daß er wichtige Aussagen zu machen habe«, erwiderte der Vorsitzende und gab dem Gerichtsdiener ein Zeichen, den Zeugen hereinzuführen.
Der Gerichtsdiener öffnete die Tür und rief laut auf den Flur hinaus:
»Der Zeuge Robert Potin!«
Da niemand sich meldete, so rief er noch lauter:
»Herr Potin!«
Daraufhin erschien in der Tür ein Mann in Talmieleganz, festanliegendem Gehrock, hohem Hut und hellen Handschuhen. In vollendeter Pose stand er da und fragte:
»Meinen Sie vielleicht den Haarkünstler François Robèrt aus dem Grand Hotel Excelsior Regina?«
»Potin meine ich«, erwiderte der Gerichtsdiener. Aber der Vorsitzende rief ihm zu:
»Kommen Sie endlich herein!«
Potin tänzelte, sich nach allen Seiten verbeugend, in den Saal. Viele Damen erwiderten den Gruß.
»Hierher!« befahl der Vorsitzende und wies auf den Platz vor dem Richtertisch.
Potin wandte sich erschrocken um.
»Verzeihung«, erwiderte er, wandte sich zum Publikum, verbeugte sich tief und sagte: »François Robèrt Coiffeur pour pénibles dames, Nice, Hotel Excelsior Regina.«
»Hier steht doch Potin!«
»Sehr wohl, Herr Président! François Robèrt ist mein Künstlername, sozusagen mein nom de guerre.« – Dann kehrte er dem Gerichtshof wieder den Rücken und fuhr fort: »Meine Damen! Ich habe die Ehre, mich Ihnen vorzustellen. Meine Klientel, die sich aus den ersten Kreisen der internationalen Gesellschaft zusammensetzt, ist jederzeit bereit, Zeugnis über meine Künstlerschaft und Diskretion abzulegen.«
»Reden Sie zu mir!« unterbrach ihn der Vorsitzende.
Potin verbeugte sich vor dem Publikum, sagte:
»Verzeihung,« wandte sich um, griff in die Tasche und holte einen Stoß Photographien hervor. »Hier das Bild der Komtesse de Lafontière mit eigner Widmung.«
»Das interessiert uns nicht.«
»Juliette Lafontière, die eleganteste Frau Südfrankreichs, interessiert Sie nicht? Ihr Bubikopf ist im vorigen Winter die Sensation in ganz Ägypten gewesen.«
»Das gehört nicht hier her. – Kennen Sie eine Dame namens Dorothée?«
Potin tat geheimnisvoll und sagte:
»Oh, oh! ich kenne viele Dorothées.«
»Dorothée Marot?«
Er zog einen Lederband mit eingepreßter Krone aus der Brusttasche, verbeugte sich vor dem Buch und fragte:
»Marot, sagten Sie? Baronesse? Komtesse? Marquise?«
»Einfach Marot!«
Potin steckt das Buch hastig weg, holt aus der hinteren Hosentasche mit viel weniger Ehrerbietung ein anderes Buch hervor, das nur in Leinen gebunden war und sagte beinahe frech:
»Die Bürgerlichen!« – Er blätterte und flüsterte vor sich hin: »K ... L ... M ... Ma ... – Marot – Dorothée, gab mir zum ersten Male in der Nacht vom vierzehnten zum fünfzehnten April des Jahres die Ehre.«
»Sie erinnern sich also?«
Potin las weiter:
»Gute, schlanke Erscheinung – feines schmales Gesicht – brünett – blaue Augen – zarter Teint – ein Leberfleckchen hinter dem linken Ohr – sehr zugeknöpft – weicht jeder Annäherung aus – entzückender Fuß, den sie bei erster Berührung schamhaft zurückzog – also Provinz.«
»Sie hatten demnach Frau Marot nie vorher gesehen?«
»Ich hatte in dieser Nacht zum ersten Male das Vergnügen.«
»Inwiefern Vergnügen?«
»Wenn Sie nicht Gerichtspräsident wären, sondern das Glück hätten, Haarkünstler zu sein, wüßten Sie, welchen Genuß es bereitet, Damen dieser Art nahe kommen zu dürfen.«
»Sie meinen damit, sie frisieren zu dürfen – oder?«
»Herr Präsident! Ein Bubikopf à la François Robèrt ist keine Frisur, sondern ein Kunstwerk.«
»Sie sind nicht hier, um für sich Reklame zu machen.«
»Ohne Kontakt des Künstlers mit seinem Objekt kommt kein Kunstwerk zustande.«
»Und Sie haben diesen Kontakt zu Frau Marot gefunden?«
»Nein! Frau Marot kam meinem künstlerischen Ehrgeiz in keiner Weise entgegen.«
»Hat sie Ihnen von ihrem Manne erzählt?«
»In meiner Gegenwart sprechen die Damen nicht gern von Männern, am wenigsten von den eigenen.«
»Frau Marot hat sich Ihnen gegenüber also ablehnend verhalten?«
»Verständnislos.«
»Ich hatte die ganze Zeit über den Eindruck, daß Frau Marot mit ihren Gedanken ganz wo anders war.«
»Ist das so ungewöhnlich?«
»Ungewöhnlich? Ich bitte Sie! Eine Frau, die sich eine neue Frisur machen läßt, mag fünf Minuten vorher einen Mord begangen haben, sie wird darum doch mit ihren Gedanken bei mir und ihrer Frisur sein.«
»Machte Frau Marot auf Sie einen besonders erregten Eindruck?«
»Sie zitterte.«
»Weil Sie ungeschickt waren«, rief Dorothée.
»Das ist eine Infamie!«
»Mäßigen Sie sich!« befahl der Präsident – und Dorothée fuhr fort:
»Jedesmal, wenn ich auf sein Geschwätz ...«
»Geschwätz!« rief Potin entsetzt.
»... nicht einging, berührte mich dieser ungeschickte Mensch mit der Brennschere.«
»Um Sie auf andere Gedanken zu bringen.«
»Wo war Ihrer Ansicht nach Frau Marot denn mit ihren Gedanken?«
»Ich hatte den Eindruck, daß sie etwas bedrückte und daß sie entschlossen war, sich von diesem Druck zu befreien.«
»Meinen Sie damit, daß sie sich von ihrem Manne befreien wollte?«
»Von einem Manne jedenfalls –, ob dieser Mann ihr Gatte war, kann ich nicht sagen.«
Dorothée bekam einen roten Kopf, sprang auf und rief:
»Sie sind also der Ansicht, daß eine Frau, die sich mit der Absicht trägt, um ein Uhr nachts ihren Mann zu ermorden, um zwölf Uhr einen Friseur aufsuchen wird, um sich eine neue Frisur machen zu lassen?«
»Vielleicht, um ihre Unruhe vor ihrem Manne zu verbergen«, meinte Dubois – aber Potin widersprach, wandte sich zum Publikum, und erklärte:
»Aber nein! Weil es für nervöse Damen nichts Beruhigenderes gibt, als eine Kopfmassage à la François Robèrt.«
Dabei hob er die Hände und spreizte sämtliche Finger, als wenn er mit einer Massage beschäftigt wäre.
»Woher wußten Sie denn, daß es Frau Marot war, die Sie bedienten?« fragte Frau Turel. »Man nennt dem Friseur doch nicht seinen Namen.«
»Mir ja!«
»Wieso Ihnen?«
»Ein kleiner Geschäftstrick, den ich ungern verrate.«
»Sie müssen als Zeuge alles sagen.«
»Eine Dame, die ich nicht kenne, begrüße ich wie eine alte Bekannte und sage: Bon soir, Mademoiselle Charlotte! – In neunundneunzig Fällen erwidert sie: Sie irren, ich bin Madame Larue, oder wie sie nun gerade heißt. – Natürlich! Madame Larue! erwidere ich, ich entsinne mich der Ehre, Madame im vorigen Sommer in Deauville bedient zu haben. – Damit ist das Eis gebrochen. Deauville hört jede Frau gern, und wenn sie nicht dort war, ist sie zum mindesten neugierig, zu erfahren, mit wem ich sie verwechselt habe.«
»Sind das die wichtigen Angaben, die Sie zu dem Morde zu machen haben?« fragte Dubois spöttisch.
»Ich halte sie für wichtig«, erwiderte Potin.
»Kam Ihnen die Zeugin sonst irgendwie verdächtig vor?« fragte der Präsident.
»Hatten Sie den Eindruck, daß es Frau Marot in Wirklichkeit gar nicht um die Frisur zu tun war?« drang Dubois auf ihn ein.
»Daß sie vielleicht nur zu Ihnen kam, um nicht mit ihrem Mann zusammensein zu müssen?«
»Oder, um sich ein Alibi zu schaffen?«
»Oder gar, um sich unbemerkt mit einem fremden Manne ein Rendezvous zu geben?«
Auf diesen Sturm von Fragen, der seitens des Präsidenten und Staatsanwalts niederprasselte, erwiderte Potin ganz frech:
»Jawohl, all' die Eindrücke hatte ich.«
»Aha!« sagte Dubois und machte sich eifrig Notizen.
Frau Turel fragte:
»Wenn Ihnen die Frau verdächtig schien, wieso sind Sie ihr dann nicht nachgegangen?«
»Weil ich keiner Frau nachlaufe«, erwiderte Potin stolz.
»Sie waren nur wütend, daß ich auf Ihren Klatsch nicht eingegangen bin,« erklärte Dorothée und erzählte von dem Besuch, den Potin ihr am Tage der Verhaftung Voisins gemacht hatte. Erschütterte das auch seine Glaubwürdigkeit, so setzte der Präsident die Vernehmung doch fort und fragte:
»Kennen Sie den Angeklagten?«
»Persönlich nicht.«
»Aber vom Sehen.«
»In dem Hotel Excelsior Regina wechselt das Publikum schnell.«
»Ausgeschlossen ist demnach nicht, daß Sie ihn dort gesehen haben?«
»Möglich ist es schon.«
»In Gesellschaft von Frau Marot?«
Potin sah den Angeklagten an und sagte:
»Ähnlich sah er ihm.«
»Wem?«
»Dem Mann, der damals gegen Abend an meinem Geschäft vorüber die Hoteltreppe hinaufging.«
»Mit Frau Marot?«
»Mit Frau Marot«, erwiderte Potin und fügte, den Blick noch immer auf den Angeklagten gerichtet, hinzu: »Je länger ich ihn ansehe, um so wahrscheinlicher wird es mir.«
»Sie wären bereit, das zu beeiden?« fragte Dubois.
»Sagen Sie, haben Sie nicht damals einen Vollbart getragen?« fragte Potin, der kein Auge von dem Angeklagten ließ.
»Er verwechselt vermutlich den Angeklagten mit meinem Mann«, erwiderte Dorothée, noch ehe Marot eine Antwort gab.
»Ihr Gatte trug einen Vollbart?«
»Leider.«
»Wenn ich Sie mir mit einem Vollbart und einer andern Frisur vorstelle – und dann an den Mann denke, mit dem Sie sich damals vor meinem Geschäft unterhielten ...«, sagte Potin.
»Was ist dann?« fragte Dubois erregt.
»Dann komme ich zu der Überzeugung – und wäre bereit, es auf meinen Eid zu nehmen, daß der Angeklagte und der Herr von damals ein und derselbe ist.«
»Das ist ja interessant!« rief Dubois triumphierend.
»Demnach hätte also auch der Mörder einen Vollbart getragen«, sagte Frau Turel. »Nach Aussage Frau Marots war der Mörder aber glattrasiert.«
»Einen Bart abnehmen, geht schneller, als ihn wachsen lassen«, erwiderte Potin.
»Der Zeuge Potin ist ein scharfer Beobachter«, erklärte Dubois.
»Wieso?« fragte Frau Turel.
»Weil meiner festen Überzeugung nach der Angeklagte, als er den Mord beging, tatsächlich einen Vollbart getragen hat.«
»Woraus schließen Sie das?«
»Weil es auffällig ist, daß jemand, der wie Voisin unter der Anklage des Mordes steht, vom Tage seiner Verhaftung an keine andere Sorge kannte, als sich seine Bartstoppeln entfernen zu lassen.«
»Die Männer sind bekanntlich eitel«, sagte Frau Turel.
»Diese sogenannte Eitelkeit ging so weit«, fuhr Dubois fort, »daß er auf einen Besuch des Friseurs mehr Wert legte, als auf den des Verteidigers.«
»Das ist mir noch nicht vorgekommen«, beteuerte der Präsident –, worauf sich Frau Turel erhob und erklärte:
»Wenn der Herr Staatsanwalt das natürliche Reinlichkeitsgefühl des Angeklagten derartig auslegt, und der Herr Vorsitzende ihm darin folgt, so beantrage ich Vertagung. – Diesen Worten folgte allgemeiner Widerspruch. Dessenungeachtet fuhr Frau Turel fort: »Der Angeklagte wird sich inzwischen einen Vollbart wachsen lassen, und falls der Zeuge Potin ihn auch dann noch mit derselben Bestimmtheit wiedererkennt als den Mann, den er am Mordtage im Gespräch mit Frau Marot gesehen hat, so wird der Staatsanwalt ja nicht umhin können, die Anklage auch auf Frau Marot auszudehnen.«
Zur allgemeinen Überraschung erklärte jetzt Dorothée:
»Ich habe ja noch gar nicht bestritten, mit dem Angeklagten gesprochen zu haben.«
»Sie haben doch erklärt,« erwiderte Dubois, »nicht einmal zu wissen, ob Sie den Angeklagten überhaupt kennen.«
»Ebensowenig weiß ich, ob ich mit ihm gesprochen habe. Bei den vielen Menschen, die mein Mann mir im Laufe einer Woche vorgestellt hat, ist das ganz unmöglich.«
»Wenn wir Sie aus guten Gründen auch nicht vereidigt haben«, sagte der Präsident, »so müssen Sie doch die reine Wahrheit sagen.«
»Ich sage weder, daß ich ihn kenne, noch daß ich ihn nicht kenne«, erwiderte Dorothée.
Der Staatsanwalt widersprach dem Antrag der Verteidigung auf Vertagung und erklärte:
»Das vorhandene Beweismaterial reicht zur Verurteilung des Angeklagten vollkommen aus. Ich bin daher bereit, auf die den Angeklagten belastenden Bekundungen des Zeugen Potin zu verzichten.«
Das Gericht lehnte den Antrag der Verteidigung ab und entließ den Zeugen Potin. – Der verbeugte sich vor dem Präsidenten, wandte sich dann an das Publikum und sagte mit erhobener Stimme:
»Wenn die Herren von der Presse vielleicht den Wunsch haben sollten, eine Photographie von mir zu bringen, – bitte!« – Im selben Augenblick warf er ein paar Dutzend Reklamekarten mit seinem Bild unter das Publikum.
Der Präsident rief wütend:
»Sie befinden sich hier an Gerichtsstelle und nicht in einem Reklamebüro.«
Potin wandte sich um und sagte:
»Excusez, Monsieur –, aber Geschäft ist Geschäft!« – dann eilte er, um einer Ordnungsstrafe zu entgehen, zur Tür und verließ den Saal.
Frau Dorothée hatte von dem Tage an, an dem sie wußte, daß ihr Gatte Andrée lebte, trotz des Widerspruchs Harveys ihre Trauerkleidung abgelegt. Aber nicht nur äußerlich war sie eine andere geworden. Sie hatte ihren Humor und ihren leichten Sinn, den sie für immer verloren glaubte, zurückgewonnen. Gewiß hatte sie der Verlust Andrées schwer bedrückt. Aber mehr noch litt sie unter der Furcht vor dem Staatsanwalt, der – wie sie es nannte – mit Passion Jagd auf sie machte.
Nun, wo sie wußte, daß Andrée lebte, nun, wo sie durch Harvey in die Mysterien dieses mehr als sonderbaren Falles eingeweiht war, fürchtete sie nichts mehr. Ihre Traurigkeit und Furcht, plötzlich ihrer Ursache enthoben, wandelten sich in Heiterkeit und eine kaum zähmbare Lust, sich an dem Manne zu rächen, der sie fast bis zum Selbstmord getrieben hatte. Es bedurfte der Überredungskunst und des Einsatzes der Autorität Harveys, um Dorothée zu bestimmen, daß sie bei der Stange blieb. Die Gefahr aber, daß ihr Temperament mit ihr durchging, bestand fort. Als durch die Aussagen des Coiffeurs Staatsanwalt und Verteidigung Miene machten, erneut auf sie zurückzugreifen, da war sie nahe daran, den Prozeß auffliegen zu lassen und zu rufen:
»Ja! Ich kenne den Angeklagten! Ich liebe ihn. Ich habe ihn immer geliebt. Und nun macht mit mir, was Ihr wollt!«
In diesem kritischen Augenblick sagte der Präsident:
»Es ist noch eine Zeugin von der Verteidigung geladen, Frau Juliette Voisin, die Mutter des Angeklagten.«
Diese Gegenüberstellung reizte Dorothée. Sie wollte sie miterleben. Infolgedessen verhielt sie sich ruhig und schwieg.
Der Staatsanwalt fragte:
»Was soll die Zeugin bekunden?«
Frau Turel erwiderte:
»Daß der Angeklagte von Jugend an ein außerordentlich guter, fleißiger und verträglicher Mensch gewesen ist, der bis zum Tage der Mordtat in aufopfernder Weise für seine Mutter gesorgt hat.«
»Derartiges bekunden alle Mütter – zumal, wenn es, wie hier, um den Kopf ihres Sohnes geht«, widersprach der Staatsanwalt.
»Eine Mutter kennt ihren Sohn jedenfalls besser als der Staatsanwalt den Angeklagten.«
»Vielleicht auch nicht. Denn ich bezweifle, daß ihr die Vorstrafen ihres Sohnes bekannt sind.«
»Sie werden der unglücklichen Frau doch nicht das Sündenregister ihres Sohnes vorhalten?«
»Ich werde tun, was ich für richtig halte.«
In diesem Augenblick erhob sich Marot und sagte:
»Ich möchte bitten, von der Vernehmung dieser Zeugin Abstand zu nehmen.«
»Aha!« entfuhr es dem Staatsanwalt.
»Ihre Mutter wird Sie nicht fallen lassen, auch wenn sie von Ihren Vorstrafen hört«, redete Frau Turel dem Angeklagten zu.
»Ich möchte verhüten, daß der Staatsanwalt das Bild zerstört, das sie von« – er zögerte – »ihrem Sohne hat.«
»Da sehen Sie, meine Herren Geschworenen, was für ein guter Mensch der Angeklagte ist«, sagte Frau Turel – während Dubois meinte:
»Das kann man auch anders auslegen.«
»Sie hören, Voisin, was der Staatsanwalt sagt«, drang Frau Turel in den Angeklagten. »Ich rate Ihnen, verzichten Sie nicht auf die Vernehmung Ihrer Mutter.«
»Ich wünsche, daß man ihr die Tortur erspart.«
»Und das soll ein Mörder sein«, rief Frau Turel theatralisch.
»Also ...?« fragte der Vorsitzende ungeduldig.
Frau Turel erklärte:
»Ich muß auf der Vernehmung bestehen.«
»Wenn der Angeklagte doch nicht will.«
»Der Angeklagte hat während der ganzen Verhandlung allen Anträgen widersprochen, die darauf hinausgingen, ihn zu entlasten.«
»Was wollen Sie damit sagen?«
»Daß ich allmählich den Eindruck gewinne, daß der Angeklagte aus irgendeinem Grunde seine Verurteilung geradezu herbeizuführen sucht.«
»Aus welchem Grunde sollte er das tun?« fragte der Präsident erstaunt – und Dubois erklärte spöttisch:
»Ich habe schon gehört, daß Menschen sich für eine Hinrichtung interessieren – aber nicht für die eigene.«
Der Vorsitzende hatte sich mit den Beisitzern verständigt und verkündete:
»Das Gericht beschließt, die Zeugin zu vernehmen.«
»Das kann ja nett werden«, dachte Dorothée – und sah, wie sich im selben Augenblick, in dem der Gerichtsdiener die Tür öffnete, um die Zeugin Voisin aufzurufen, Harvey in den Saal schob und gleich darauf neben Frau Turel vor dem Angeklagten stand.
»Da ist ja dieser Amerikaner schon wieder!« rief der Staatsanwalt – und als der Vorsitzende eben den Mund aufmachte und ihn hinausweisen wollte, rief Harvey:
»Verzeihung, Herr Präsident, ich hatte meine Zeitungen vergessen!«
Im selben Augenblick hielt Dorothée einen Stoß amerikanischer Blätter in der Hand und ging damit dem Amerikaner entgegen.
»Was wird?« flüsterte sie ihm zu – und er erwiderte:
»Ich habe der Turel einen Zettel in die Hand gedrückt.«
Er hatte kaum ausgesprochen, da stand Frau Turel schon auf und sagte:
»Der Angeklagte bittet, für die Dauer dieser Vernehmung aus dem Saal geführt zu werden.«
Der Vorsitzende – und wohl die meisten im Saal – empfanden diesen Wunsch als Beweis, daß der Angeklagte doch noch Scham und einen Rest von Gewissen besaß – gleichzeitig aber nahmen sie es als stummes und unfreiwilliges Geständnis seiner Schuld. Denn nur im Fall eines schlechten Gewissens konnte diese Begegnung für ihn eine Qual sein. Hatte er mit diesem Morde aber nichts zu tun, so mußte es sein Wunsch, ja ein Bedürfnis für ihn sein, die Mutter zu sehen, ihr an den Hals zu fliegen und ihr seine Unschuld zu beteuern. – Daß er sie nicht sehen wollte, war ein Triumph für den Staatsanwalt.
Während der Angeklagte durch die eine Tür hinausgeführt wurde, trat durch die gegenüberliegende Tür Frau Juliette Voisin, ein altes Mütterchen, der Typ kleinbürgerlichen, südfranzösischen Provinzlertums.
Gericht und Publikum schienen für sie nicht da zu sein. Sie ging mit ausgebreiteten Armen auf die Anklagebank zu und rief schluchzend:
»Henri! Mein Junge!«
Auch wer Sensation oder Kolportage erwartet hatte, hielt den Atem an, als die alte Voisin vor der leeren Anklagebank stand und auf die Erklärung des Vorsitzenden hin, daß ihr Sohn sie nicht sehen wolle, langsam die Arme sinken ließ und erwiderte:
»Mein Sohn ... will mich ... nicht ...? – das glaube ich nicht!«
»Er fürchtet wohl,« sagte Frau Turel, »daß der trügerischen äußeren Anzeichen wegen auch Sie ihn für schuldig halten könnten.«
»Das glaubt er nicht!« erwiderte die Alte überzeugt.
»Wenn Sie ihm das sagen würden! – Es wäre ein großer Trost für ihn.«
»Rufen Sie ihn!« bat Frau Voisin – aber schon stand der Staatsanwalt auf und widersprach:
»Ich protestiere! – Die Verteidigung hat die Zeugin auf sehr geschickte Weise mit wenigen Worten derart zugunsten des Angeklagten beeinflußt, daß ihre Aussagen völlig wertlos sind.«
»Ja, haben Sie erwartet, ich werde gegen meinen Sohn aussagen?« fragte Frau Voisin.
»Es wäre ja möglich, daß Sie die Wahrheit sagen.«
»Die werden Sie sagen,« erklärte der Präsident – »auch wenn ich Ihre Vereidigung zunächst aussetze.«
»Natürlich werde ich die Wahrheit sagen.«
»Sie können als Mutter die Aussage verweigern.«
»Ich will aussagen.«
»Wann haben Sie zum letzten Male von Ihrem Sohne gehört?«
»Aus Marseille.«
»Wann war das?«
»Am 13. April.«
»Das war ein Tag vor dem Morde?«
»Das weiß ich nicht.«
»Was schrieb Ihr Sohn Ihnen?«
Sie kramte aus der Tasche einen Brief heraus, den sie seinem Aussehen nach schon ein dutzendmal gelesen hatte und sagte schluchzend:
»Es war sein letzter.«
»Obgleich seine Verhaftung erst ein paar Wochen später erfolgte«, stellte der Staatsanwalt fest – und der Vorsitzende fragte:
»Pflegte Ihr Sohn Ihnen regelmäßig zu schreiben?«
»Zweimal die Woche – das war das mindeste.«
»Waren Sie nicht beunruhigt, als Sie solange nichts von ihm hörten?«
»In großer Sorge war ich.«
»Aber als Sie von seiner Verhaftung erfuhren, da wußten Sie – oder vermuteten wenigstens, weshalb er so lange nichts von sich hatte hören lassen.«
»Ich war zunächst einmal froh, zu wissen, daß er lebt.«
»Und daß man ihm einen Mord vorwarf – das berührte Sie weniger?«
»Natürlich – hat mich das berührt. – Aber ich dachte, bei Gericht, da muß es sich herausstellen.«
»Was, meinen Sie, müsse sich bei Gericht herausstellen?«
»Daß mein Sohn ein Mensch ist, der ... nun, vielleicht ein bißchen leicht Geld ausgibt – auch Schulden macht ... aber ein schlechter Mensch ist er nicht – und ein Mörder schon gar nicht.«
»Wenn ich Ihnen nun erzähle, daß Ihr Sohn wegen Körperverletzung vorbestraft ist?«
»Er wird einen Streit gehabt haben.«
»Sehr richtig!« rief Frau Turel – »er hat in der Notwehr gehandelt.«
»Hat man denn die Pflicht, sich totschlagen zu lassen?« fragte die Alte.
»Diese Frage richten Sie am besten an Ihren Sohn«, entgegnete Dubois.
»Wo ist er? Ich werde ihn fragen – und wenn er es getan hat – wird er mir die Wahrheit sagen.«
Der Vorsitzende befahl dem Gerichtsdiener, den Angeklagten hereinzuführen.
Frau Voisin sah unruhig zur Tür und fragte:
»Bevor ich ihn sehe – wollen Sie mir da nicht sagen, woraufhin Sie meinen Sohn verdächtigen?«
»Ihr Sohn ist Weinreisender der Firma Boucher & Co. in Bordeaux.«
»Er hat Anfang März in Toulon und später in Marseille versucht, sich von Wucherern größere Summen Geldes zu verschaffen.«
»Der arme Junge!«
»... die er seiner Firma in Bordeaux unterschlagen hat.«
»Verspielt wird er sie haben.«
»Das ist dasselbe.«
»Der Junge hat nun mal die Leidenschaft.«
»Der letzte Versuch bei einem Wucherer in Marseille erfolgte am dreizehnten April. Auch er schlug fehl.«
»War die Summe denn groß?«
»Dreißigtausend Franken.«
»Mein Gott!« rief die Alte und führte die Hände vor das Gesicht.
»Nach diesem vergeblichen Versuch ist Ihr Sohn in sein Hotel nicht mehr zurückgekehrt, ließ vielmehr seine Sachen im Stich ...«
»Was mag er ausgestanden haben?«
»... und hat« – der Präsident erhob seine Stimme – »am fünfzehnten früh, also am Tage nach dem Morde, eine Postanweisung in Maschinenschrift über neuntausendvierhundert Franken ...«
Frau Voisin begriff. Sie wankte in den Knien, hielt sich am Richtertisch fest und rief:
»Nein! nein!«
»... auf dem Postamt in Marseille an seine Firma in Bordeaux aufgegeben.«
»Gott sei meinem Jungen gnädig.«
»Von dem Augenblick an war er verschwunden.«
»Bis ihn die Findigkeit der Polizei zur Strecke brachte«, ergänzte Dubois.
»Wenn der Schein auch gegen Ihren Sohn ist,« sagte Frau Turel – »so klar, wie das Gericht es hinstellt, sind die Zusammenhänge nicht.«
Die alte Voisin, die unter den Worten des Präsidenten wie unter Keulenschlägen zusammengebrochen war, richtete sich auf, wandte sich an Frau Turel und flehte sie an:
»Sie werden ihn retten?«
»Irgendein Geheimnis steckt hinter dem Ganzen, dem wir noch nicht auf den Grund gekommen sind«, erwiderte Frau Turel – und der Vorsitzende fragte erstaunt:
»Ein Geheimnis? Der Fall ist Ihnen scheinbar zu einfach, daß Sie glauben, ihn komplizieren zu müssen.«
»Ich werde das Gefühl nicht los,« erwiderte Frau Turel mit erhobener Stimme und hielt den Zettel, den der Amerikaner ihr zugesteckt hatte, in der Hand – »daß der Angeklagte aus irgendeinem Grunde die Schuld für einen andern auf sich nimmt.«
»Wie kommen Sie denn auf den Gedanken?« fragte der Vorsitzende erstaunt.
Im selben Augenblick trat der Angeklagte, von zwei Wärtern eskortiert, wieder in den Saal.
Das Publikum hatte sich vor Erregung erhoben.
Die alte Voisin ging ihm mit ausgebreiteten Armen entgegen. Plötzlich blieb sie stehen, ließ die Arme sinken und sagte:
»Das ... ist ... ja ... nicht ... mein ... Sohn!«
»Wer soll es denn sein?« fragte der Vorsitzende – und Frau Voisin, die noch immer vor dem Angeklagten stand und ihn entgeistert ansah, wiederholte – halblaut vor sich hin:
»Wer ... soll ... es ... denn ... sein? – Sie haben recht.«
»Sie wollen vermutlich zum Ausdruck bringen, daß Sie sich von Ihrem Sohne lossagen?«
Die Alte hörte gar nicht, was er sagte. Sie dachte nach. Ihr Blick ging von dem Angeklagten zu Frau Turel. Sie überlegte. Dann wiederholte sie – betont und langsam – die Worte Frau Turels:
»Vielleicht, daß er aus irgendeinem Grunde die Schuld eines anderen auf sich nimmt.«
»Der Ansicht bin ich«, bestätigte Frau Turel.
»Es könnte also auch ein anderer,« sagte die alte Voisin leise vor sich hin, »die Schuld für meinen Sohn auf sich nehmen.«
Ein Leuchten ging über ihr Gesicht. Sie begriff plötzlich – atmete befreit auf.
»Ist es denn nun Ihr Sohn?« fragte Dubois.
»Aber ja!« erwiderte sie fest, ging auf den Angeklagten zu, ergriff seine Hand und küßte sie leidenschaftlich.
Einen Augenblick lang herrschte Totenstille im Saal. Ohne zu ahnen, was im Innern der alten Voisin vorging, empfand jeder, daß er in dieser Stunde das Schicksal einer Mutter miterlebte.
Diese Stimmung nutzte der Präsident, beugte sich weit vor, sah den Angeklagten beinahe väterlich an und fragte:
»Wollen Sie nun nicht ein Geständnis ablegen?«
»Lassen Sie ihn!« widersprach Frau Voisin leidenschaftlich, nahm eine Kette, die sie um den Hals trug, ab und drückte sie dem Angeklagten in die Hand. Dann wandte sie sich an die Richter, sagte mit lauter Stimme: »Er ist ein Held!« und ging erhobenen Hauptes aus dem Saal.
Es war spät am Abend, als endlich die Beweisaufnahme geschlossen wurde. Vorher hatte noch der medizinische Sachverständige sein Gutachten abgegeben. – Er erklärte, den Erkrankungen in der Familie des Angeklagten mit großer Gewissenhaftigkeit nachgegangen zu sein und festgestellt zu haben, daß eine Großkusine mütterlicherseits an schwerer Neurasthenie gelitten habe und ein Großvetter väterlicherseits Alkoholiker gewesen sei. Außerdem habe sich eine Schwester seiner Mutter wiederholt dadurch strafbar gemacht, daß sie in dem Bestreben, ihren stark entwickelten Sexualtrieb durch Morphium zu verdrängen, Rezepte gefälscht habe.
»Was hat das mit dem Morde zu tun?« fragte Dubois.
»Es besteht,« erwiderte der Sachverständige, »ein Kausalzusammenhang zwischen dem Morde und den angeführten krankhaften Trieben in der Familie des Angeklagten. Aus ihm läßt sich die Wahrscheinlichkeit des Mordes, mit anderen Worten, der krankhafte Zwang errechnen, unter dem der Täter bei Begehung der Tat stand und der in diesem Falle bis hart an die Grenze des Paragraphen einundfünfzig geht, ohne sie jedoch ganz zu erreichen.«
»Wenn ich Sie recht verstehe, so verneinen Sie, daß der Paragraph einundfünfzig auf den Angeklagten Anwendung findet?« fragte der Vorsitzende, und der Sachverständige erwiderte:
»Sie haben mich ausgezeichnet verstanden.«
Dorothée, die die Ausführungen des medizinischen Sachverständigen grotesk fand und sich wunderte, daß Gericht und Publikum sie ernst nahmen, dachte, daß, was sie bisher stets als Qual und Belastung empfunden habe, nämlich eine große Verwandtschaft, auch sein Gutes habe. Denn selbst, wenn man kritisch war, unter einem Dutzend Geschwistern, Onkeln, Tanten, Vettern und Kusinen war mindestens einer, den man selbst bei wohlwollender Einstellung nicht als normal bezeichnen konnte. Sie zählte im Augenblick allein in ihrer Familie vier – und in der ihres Mannes waren es bestimmt noch mehr. Wie herrlich, daß man die –, und zwar gerade die unsympathischsten – im Augenblick der Gefahr für sich ins Treffen führen konnte. Also, berichtigte sich Dorothée, ist die Familie doch zu etwas gut.
Schließlich kam der Sachverständige auf den Angeklagten selbst zu sprechen. Er hatte ihn, während er in Untersuchungshaft saß, wiederholt besucht und konnte an ihm alle typischen Krankheitserscheinungen eines Weinreisenden feststellen: Flatterhaftigkeit, Mangel an Konzentration, Nervosität, Unaufrichtigkeit, kolerische Zustände, abwechselnd mit melancholischen und völliger Resignation. – Wie man das bei den meisten Weinreisenden finde, so habe sein Organismus stark unter dem übermäßigen Genuß alkoholischer Getränke gelitten. Aber auch psychisch sei er ein Opfer seines Berufs geworden. Denn es zeuge nicht grade von geistiger Stärke, daß ihm der Angeklagte auf seine Frage, ob er sich schuldig fühle, erwidert habe, er wolle der Entscheidung des Gerichts nicht vorgreifen.
Das Publikum quittierte die Äußerung mit Lachen, das der Vorsitzende rügte.
Endlich erhob sich der Staatsanwalt und hielt sein Plaidoyer. Er führte aus:
»Nachdem der Herr Sachverständige so überzeugend nachgewiesen hat, daß der Angeklagte für seine Tat verantwortlich ist, bleibt mir nur übrig, zu beweisen, daß er die Tat auch wirklich begangen hat. – Selten ist mir dieser Beweis so leicht gemacht worden wie in diesem Falle, wo die Indizien deutlicher sprechen, als es selbst ein Geständnis des Angeklagten täte. Der Herr Vorsitzende wird hier eine kleine Abschweifung gestatten. Ich kann es mir bei dieser Gelegenheit nämlich nicht versagen, meiner besonderen Genugtuung Ausdruck zu geben, daß sich unter den interessiertesten Zuhörern dieses Prozesses der bekannte amerikanische Zeitungsverleger Lincoln Harvey befand. Mit einer Leidenschaft ohnegleichen bekämpft er seit einem Jahrzehnt in seinen amerikanischen Blättern eine Institution zum Schutze der menschlichen Gesellschaft, die ich ohne Übertreibung als eines der vielen Fundamente eines jeden Rechtsstaates bezeichne: den Indizienbeweis. Ich gehe wohl in der Annahme nicht fehl, daß auch die europäische Reise dieses fanatischen Bekämpfers des Indizienbeweises den Zweck hat, diese Propaganda über die Grenzen Amerikas hinaus auch nach Europa zu tragen. Ich betrachte es daher als einen ganz besonderen Glücksfall, daß Mister Harvey Zeuge dieses Prozesses war, der sämtliche in Zeitungsartikeln und Broschüren gegen den Indizienbeweis zusammengetragenen Argumente entkräftet und geradezu ein Schulbeispiel dafür ist, daß ein lückenloser Indizienbeweis oft überzeugender die Schuld des Angeklagten aufzeigt als der Eid von Tatzeugen, ja, unter Umständen überzeugender selbst als ein Geständnis, das durch Zwang erzeugt, durch Widerruf erschüttert werden kann, während sich handgreifliche Indizien durch keinen Widerruf und keine Dialektik wegdiskutieren lassen. Ich gebe mich daher der Hoffnung hin, daß dieser Prozeß nicht nur den Täter seiner verdienten Strafe zuführen, sondern zugleich einer Bewegung den Wind aus den Segeln nehmen wird, die dank der Persönlichkeit eines Mister Harvey eine Gefahr für die Grundlagen unserer Rechtsprechung bedeutet. – Diesen Indizien gegenüber ist die Verteidigung hilflos und weiß sich, da sie außerstande ist, sie zu entkräften, nicht anders zu helfen, als daß sie zu der ebenso phantastischen wie weit hergeholten Behauptung greift: Der Angeklagte habe die Tat eines andern übernommen. Das kann man natürlich immer behaupten. Bisher war der große Unbekannte das Reservat und primitivste Hilfsmittel geistig armer Gewohnheitsverbrecher, über das sich selbst der jüngste Kriminalbeamte mit einem Lächeln hinwegsetzte. Wie muß es um eine Verteidigung bestellt sein, die, vor eine unlösbare Aufgabe gestellt, zu diesem Hilfsmittel greift? – Es hieße Sie kränken, meine Herren Geschworenen, wollte ich annehmen, daß Sie sich die durch nichts belegte Behauptung auch nur einen Augenblick lang zu eigen machen. Der Angeklagte war klüger als die Verteidigung. Unter dem Druck des Belastungsmaterials hat er es, statt das Hohe Lied vom großen Unbekannten anzustimmen, vorgezogen, zu schweigen. Kalt und berechnend hat er diese Verteidigungsmethode bis zum Schluß durchgeführt, kalt blieb er auch der Mutter gegenüber. Diese Szene, die selbst mir altem Kriminalisten ans Herz ging – ihn hat es nicht berührt, geschweige denn erschüttert. Einem Menschen mit so robustem Gewissen wäre ein Mord auch dann zuzutrauen, wenn er dank glücklicher Zufälle – denn nur um Zufälle könnte es sich dann handeln – noch nicht vorbestraft wäre. Aber der Angeklagte hat nicht nur fremde Gelder unterschlagen, er ist auch wegen Körperverletzung vorbestraft.«
»Es handelt sich um eine Überschreitung der Notwehr,« unterbrach ihn Frau Turel, »die fünfzehn Jahre zurückliegt.«
»Gut!« erwiderte Dubois überlegen. »Ich komme der Verteidigung entgegen und lasse das Argument, der Angeklagte sei ein Mann, dem man nach Charakter und Vorstrafe die Tat wohl zutrauen könne, fallen und komme zu dem Motiv der Tat. Die Verhandlung hat ergeben, daß die finanzielle Lage des Angeklagten eine verzweifelte war. Aus der bei ihm beschlagnahmten Korrespondenz geht hervor, daß er als Weinreisender für eine Firma in Bordeaux Beträge in Höhe von etwa dreißigtausend Franken einkassiert, aber nicht abgeliefert hatte. Der wegen Körperverletzung vorbestrafte Angeklagte sah also seiner Bestrafung wegen Unterschlagung entgegen – wenn es ihm nicht gelang, sich die veruntreute Summe anderswo zu verschaffen. Alle dahingehenden Versuche scheiterten, wie die Korrespondenz ergibt. Also verfiel er auf den üblichen Ausweg: ein Verbrechen durch ein anderes zu verdecken. Die bequemste Art, sich widerrechtlich Gold, Schmuck und sonstige Wertgegenstände anzueignen, bietet fraglos ein Luxushotel, in dem die große Welt verkehrt. Als Weinreisender kannte der wegen Körperverletzung vorbestrafte Angeklagte das Leben und Treiben in derartigen Hotels genau. Er wußte, daß Damen, die ihren Schmuck zu Haus sorgsam in einem Tresor bewahren, auf Reisen leichtfertig damit umgehen, daß Herren, die zu Haus nur das für den Tag nötige Geld bei sich zu tragen pflegen, auf Reisen große Summen bei sich führen. Also beschloß er, den Gästen eines derartigen Luxushotels einen Besuch abzustatten. Er ist dabei klug zu Werke gegangen. Denn in der Tat trug die damalige Frau Marot, die er bereits in Marseille beobachtet hatte, einen Halsschmuck, der allein zur Deckung der von ihm unterschlagenen Summe ausgereicht hätte. Er mußte damit rechnen, daß man ihn auf frischer Tat ertappte. Für diesen Fall hatte er nicht die Absicht, zu fliehen oder gar, sich verloren zu geben. Er hielt in der Hand vielmehr den fünffach geladenen Revolver, hatte also vor, sein Opfer, sofern es sich ihm in den Weg stellte, niederzuschießen. Er handelte also mit Überlegung und Vorbedacht. Die Lage der Leiche hat ergeben, daß Marot im Schlaf erschossen wurde. Ein Kampf hat auf keinen Fall stattgefunden. Der Angeklagte hat es dazu nicht kommen lassen, sondern hat sein Opfer im Augenblick des Erwachens – vielleicht sogar, ohne daß es erwachte – der eigenen Sicherheit wegen – einfach über den Haufen geschossen. – So weit die Tat als solche und ihre psychologischen Merkmale, auf Grund deren der Angeklagte als der Tat verdächtig erscheint. – Aber niemals würde ich auf Grund dieser Indizien seine Verurteilung von Ihnen fordern, wenn ich nicht beweisen könnte, daß der Angeklagte der Täter sein muß, daß kein anderer als er die Tat begangen haben kann. Meine Herren Geschworenen! Der wegen Körperverletzung vorbestrafte Angeklagte ist einen Tag vor dem Morde zum letzten Male gesehen worden.«
»In Marseille, nicht in Nizza«, warf Frau Turel ein.
»Nizza ist in wenigen Stunden von Marseille zu erreichen. Der Angeklagte ist seit der Mordnacht in sein Hotel nicht zurückgekehrt. Er hat vielmehr seine Koffer preisgegeben und sich verborgen gehalten, nachdem er – wie dilettantisch – am Morgen nach dem Morde auf dem Postamt in Nizza an seine Firma in Bordeaux einen erheblichen Teil des für sie einkassierten Betrages mit einer Postanweisung in Maschinenschrift abgesandt hatte. – Hier könnte ich aufhören und Ihrem gesunden Menschenverstand die Beurteilung überlassen, ob der Angeklagte der Mörder ist. Aber damit nicht genug! Man hat bei dem Angeklagten, von dem wir nach den bisherigen Indizien bereits wissen, daß er der Mörder ist, die Brieftasche und die Uhr des Ermordeten gefunden – identifiziert von dessen eigener Gattin. Überführter war während meiner Praxis kein Angeklagter. Und nur, weil es meine Pflicht ist, alle Momente zusammenzutragen, füge ich hinzu: Die Fingerabdrücke und die Fußspuren unterhalb des Fensters im Hotel Excelsior Regina sind identisch mit denen des Angeklagten. Ich würde Sie kränken, meine Herren Geschworenen, wenn ich es Ihnen nicht selbst überließe, aus diesen Tatsachen den allein möglichen Schluß zu ziehen.«
Das Publikum gab, ohne Beifall zu äußern, seiner Zustimmung Ausdruck. Obwohl es immer und überall Sensationen suchend, hinter der Art, in der sich der Angeklagte verteidigte – oder besser: nicht verteidigte, ein Geheimnis suchte und gern einen Zusammenhang mit Frau Dorothée konstruiert hätte, war doch wohl keiner im Saal, der sich der schlüssigen Beweisführung des Staatsanwalts zu entziehen vermochte.
Frau Turel hatte daher einen schweren Stand, als sie begann:
»Meine Herren Geschworenen! Ich beschränke mich darauf, Sie zu warnen, lediglich auf Indizien hin den Kopf des Angeklagten dem Henker auszuliefern. Schon oft waren die Belastungsgründe so überzeugend wie hier ...!«
»Noch nie!« rief Dubois dazwischen, und Frau Turel fuhr mit erhobener Stimme fort:
»Schon oft – der Staatsanwalt weiß es so gut wie ich – schloß sich die Kette der belastenden Momente so lückenlos, daß jeder logisch denkende Mensch sich sagte: er muß es gewesen sein. Das Urteil wurde gefällt. – Nach Monaten, oft erst nach Jahren, stellte sich dann heraus, meist durch das Geständnis, das der wahre Täter auf dem Totenbette ablegte – daß das Urteil falsch gewesen war. In dem vom Staatsanwalt selbst oder von den Angehörigen veranlaßten Wiederaufnahmeverfahren wurde der damals zum Tode Verurteilte hinterher freigesprochen, die ihm seinerzeit aberkannten Ehrenrechte wurden ihm wieder zuerkannt, nur den abgeschlagenen Kopf konnte man ihm nicht wieder aufsetzen. – Richter und Staatsanwalt, so nachdenklich Fälle dieser Art sie stimmten, gerieten nicht in Gewissensnot, denn nicht sie waren es gewesen, sondern die Herren Geschworenen, die das falsche Votum »schuldig« abgegeben und damit den Staatsanwalt und das Gericht gezwungen hatten, die Todesstrafe zu beantragen und auszusprechen. – Wenn Sie mich fragen, was mich treibt, Sie zu bitten, die Schuldfrage zu verneinen, so erwidere ich Ihnen: mein Gefühl! – Auch ich war anfangs von der Schuld des Angeklagten überzeugt – eben, weil alle äußerlichen Merkmale dafür sprachen. Aber schon die Tatsache, daß der Angeklagte am Morgen nach der Tat auf der Post in Nizza das seinem Opfer geraubte Geld an die geschädigte Firma abgesandt haben soll ...«
»Abgesandt hat!« rief der Staatsanwalt, und Frau Turel fuhr fort:
»... machte mich stutzig. Sie müssen daran erkennen, daß so dumm nicht einmal ein Geistesschwacher handeln würde – es sei denn, er will die Spur auf sich lenken.«
»Weshalb?« fragte Dubois, und Frau Turel erwiderte:
»Vielleicht, um sie von dem wahren Täter abzulenken. Es besteht somit die Möglichkeit – und sämtliche vom Staatsanwalt, teilweise mit meiner Hilfe zusammengetragenen Belastungsmomente widersprechen dem nicht – daß der Angeklagte nur das Werkzeug Dritter war.
»Jetzt verdächtigen Sie Mister Harvey!« fragte Dubois – und Frau Turel erwiderte:
»Ich mache mir nur Ihre Beweisführung zu eigen. Auf Grund des Tatsachenmaterials könnten Sie als Staatsanwalt mühelos den Beweis führen, daß Mister Harvey der Anstifter, ja der intellektuelle Mörder Marots ist. – Andrée Marot war Marseiller Korrespondent der Harvey-Presse in Amerika. Diese Stelle war nicht besonders hoch dotiert.«
»Sie reichte kaum für meine Toiletten aus!« bestätigte Dorothée.
»Frau Marot verstand es – anfangs vielleicht nur, um ihrem Mann vorwärts zu helfen –, Mister Harvey zu fesseln.«
»So klug ist jede Frau«, erwiderte Dorothée.«
»Mister Harvey verliebte sich in Frau Marot. Der Liebe stand die Ehe mit Andrée im Wege. Was lag näher, als dies Hindernis zu beseitigen? Möglich, ja wahrscheinlich, daß Mister Harvey es anfangs mit der Autorität des Chefs gegenüber dem Angestellten versucht hat, Marot zu einem Verzicht zu bringen, Marot aber liebte seine Frau. Er verzichtete nicht auf sie. Also kam nur eine gewaltsame Lösung in Frage. Der« – sie ahmte die Stimme des Staatsanwalts nach – »wegen Körperverletzung vorbestrafte Henri Voisin hatte seiner Firma dreißigtausend Franken unterschlagen. Er mußte mit schwerer Strafe rechnen. Was liegt näher, als daß er sich dieser Strafe durch eine Flucht nach Amerika zu entziehen suchte. Er befand sich in Marseille. Um sich zu orientieren, suchte er als vorsichtiger Mann statt des amerikanischen Konsuls, den Vertreter der Harvey-Presse, Marot, auf. Zufälligerweise befand sich an diesem Tage Mister Harvey selbst im Office der Redaktion. Er empfing Voisin. Seiner bekannten Gewandtheit, mit Menschen umzugehen, gelang es, Voisins Vertrauen zu gewinnen. Voisin erzählte, legte ihm ein Geständnis ab. Mister Harvey, gewöhnt, schnell zu denken, sagte sich: Das ist mein Mann! Er versprach, ihn mit nach Amerika zu nehmen, ihn in einem seiner Betriebe unterzubringen, vorerst aber sollte ihm Voisin noch einen kleinen Beweis seiner Zuverlässigkeit geben, indem er jenes Hindernis beseitigte, daß der Vereinigung und der gemeinsamen Reise Harveys mit Frau Marot im Wege stand. Voisin hatte zu wählen: zwischen dem Zuchthaus auf der einen und der Sicherheit, Freiheit und Stellung in Amerika auf der anderen Seite. Genau, wie Frau Marot die Wahl hatte, als Gattin Mister Harveys in Amerika eine glänzende gesellschaftliche Rolle zu spielen, oder in dem langweiligen Marseille neben dem verschuldeten Marot ihre Jugend und Schönheit zu vergeuden. Mister Harveys Plan war schnell gefaßt. Ein harmlos anmutender Ausflug nach Nizza, der sich völlig programmäßig abwickelte. Nur der Scharfsinn des Staatsanwalts, der Frau Marot verdächtigte, verzögerte die gemeinsame Ausreise nach Amerika.«
»Und die Fußspuren, die wohl aus dem Hotel heraus-, aber nicht hineinführten?« fragte Harvey, der nach beendeter Beweisaufnahme wieder im Saale war und förmlich an dem Munde Frau Turels hing.
»Richtig! diese Fußspuren!« rief Frau Turel. »Wissen Sie, meine Herren Geschworenen, was es damit für eine Bewandtnis hat? Mister Harvey führte einen mannshohen Schrankkoffer mit sich, der – aus Versehen natürlich – statt in sein Zimmer, in das des Ehepaares Marot geriet. In ihm war Voisin, dieser schwachsinnige Mensch, der nicht als Täter, sondern nur als Werkzeug in Frage kommt, verborgen.«
»Fabelhaft!« rief Mister Harvey.
»Mithin könnte ich Sie, meine Herren Geschworenen, gestützt auf diese Indizien, die genau so stichhaltig sind wie die, auf Grund derer der Staatsanwalt den Kopf des Angeklagten von Ihnen fordert, bitten, Mister Harvey wegen Mordes, Frau Marot wegen Beihilfe zu bestrafen, Voisin aber, als schwachsinniges Opfer, einer Irrenanstalt zu überweisen.«
»Soll das ein Plädoyer sein?« fragte der Vorsitzende.
»Allerdings«, erwiderte Frau Turel. »Es soll zeigen, daß man mit Indizien Anklagen aufbauen kann, die verstandesgemäß jeden überzeugen. Ich glaube natürlich weder an eine Schuld Mister Harveys, noch Frau Marots, so wenig wie ich an die Schuld des Angeklagten glaube. Mein Gefühl – und dies Gefühl, meine Herren Geschworenen, ist mehr wert als alle Indizien, die unser Verstand zusammenträgt – sagt mir: der Angeklagte ist kein Mörder.«
»Wer denn?« fragte Dubois – und Frau Turel erwiderte:
»Hier endet meine Weisheit!«
»Aha!« rief Dubois spöttisch – und Frau Turel fuhr fort:
»Wer auf Grund von Indizien belastet erscheint, ist noch lange nicht überführt. Möglich, daß gegen den wirklichen Mörder überhaupt keine Indizien sprechen, möglich, daß es sich hier überhaupt um keinen Mord, sondern um eins der vielen menschlichen Mysterien handelt, für die wir keine Erklärung haben, möglich auch, daß die Erklärung zu einfach und zu primitiv ist, als daß wir mit unseren verstandesgemäßen Konstruktionen darauf kommen. Jedenfalls bitte ich Sie, meine Herren Geschworenen, mir zu glauben und die Schuldfrage zu verneinen.«
Trotz des offensichtlichen Eindrucks, den diese Rede auf die Geschworenen und das Publikum machte, erwiderte der Staatsanwalt:
»Ich glaube, daß wir uns, bei allem Respekt vor dem Mitgefühl einer Frau, die sich in ihrer Sensibilität bereits alle Schrecken einer Hinrichtung ausmalt, als ernste Männer die Pflicht haben, uns auf den Boden der Tatsachen zu stellen, den die Verteidigung einfach beiseite geschoben hat. Würden wir – wie es die Verteidigung will – nur noch auf Grund eines Geständnisses verurteilen, so dürfte es sehr bald überhaupt kein Geständnis, und damit keine Verurteilung mehr geben. Mehr habe ich nicht zu sagen.«
Da Frau Turel auf eine Replik verzichtete, so erteilte der Vorsitzende dem Angeklagten das letzte Wort. Der erhob sich und sagte:
»Ich bin unschuldig – ich habe Marot nicht ermordet – ich kann ihn garnicht ermordet haben.«
»Was wollen Sie damit sagen?« fragte einer der Geschworenen – und der Angeklagte erwiderte mit fester Stimme:
»Daß Marot lebt!«
»Ist das alles, was Sie zu Ihrer Verteidigung vorzubringen haben?« fragte der Präsident.
»Ist das nicht genug?« fragte der Angeklagte erstaunt, – »ich sagte: Marot lebt!«
Der Staatsanwalt beugte sich über sein Pult und rief dem Angeklagten spöttisch zu:
»Am Ende behaupten Sie noch, selbst Marot zu sein.«
»Der bin ich auch,« erwiderte der.
Das Publikum lachte.
Der Staatsanwalt wandte sich triumphierend an den Präsidenten und rief:
»Was habe ich gesagt?«
Unter stürmischem Gelächter, in das jetzt auch die Richter, Geschworenen und Dubois einstimmten, schloß der Vorsitzende die Verhandlung und erteilte den Geschworenen die Rechtsbelehrung.