Johann Gottlieb Fichte
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Johann Gottlieb Fichte

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Verantwortungsschrift

J. G. Fichtes als Verfassers des ersten angeklagten Aufsatzes und Mitherausgebers des philosophischen Journals Verantwortungsschrift

Magnifice Academiae Prorector.

Unsre Verteidigung gegen die Anklage, atheistische Aufsätze teils verfaßt, teils herausgegeben zu haben, haben wir, die Herausgeber des philosophischen Journals und einesteils der Verf. eines der angeklagten Aufsätze, so unter uns geteilt, daß ich, der Endesunterschriebene, den Inhalt jener Aufsätze selbst vertrete und den Beweis führe, daß sie in keiner Rücksicht atheistisch genannt werden können; der zweite Herausgeber erzähle, mit welcher Sorgfalt wir als Herausgeber verfahren. Wir bitten um die Erlaubnis, daß jeder seinen übernommenen Teil der Verantwortung besonders vortrage. Der Inhalt gelte für beide; seinen Vortrag verantwortet jeder selbst.

Es versteht sich nämlich von selbst, und es wäre eine Vergehung gegen die durchlauchtigsten Erhalter der Universität Jena, das Gegenteil vorauszusetzen – es versteht sich von selbst, daß irgend jemand auf diese unsre Verantwortung Rücksicht nehmen werde und dieselbe für die Möglichkeit eines Urteilsspruchs erwarte: sosehr dies auch mit dem kursächs. Requisitionsschreiben im Widerspruch zu stehen scheint, in welchem über den begangenen Frevel und über die hohe Schuld kurz und gut abgesprochen und entschieden und hierüber kein Zweifel übriggelassen, keine entfernte Ahnung gezeigt wird, daß wir denn doch zu unsrer Verteidigung und zur Abwendung des harten Bescheides, womit die Sache anhebt, einiges dürften vorbringen können; nach welchem Schreiben von dem Befinden der Sache nur noch die Wahl unter den ernstlichen Bestrafungen abzuhängen scheint. Zum Glück dürfen wir zu unsrer Obrigkeit die durch deroselben ganz gerechte und aller Gewalttätigkeit abgeneigte Regierung bestätigte Zuversicht fassen, daß Sie durch das Gewicht einer so gewaltigen unter einem so ehrwürdigen und so wichtigen Namen vollzognen Anklage nicht zwei wehrlose Individuen werden erdrücken lassen, nachdem Sie selbst durch Abforderung einer Verantwortung unsern Gründen den Weg zu Ihren hohen Personen eröffnet haben. Wer schon entschlossen ist, fremde Gewalt schalten zu lassen, der würde des Armen, dessen Gründe er erst anzuhören verspricht, nur spotten.

Es sind in dieser Angelegenheit zwei Hauptfragen, von welchen die Untersuchung anheben muß: über die Tatsache: haben wir jene Aufsätze wirklich verfaßt und herausgegeben? über das Recht: taten wir unrecht daran, sie zu verfassen und herauszugeben?

Man hat nicht für nötig gefunden, die erste Frage auch nur aufzuwerfen; und es war allerdings nicht nötig. Wir begehren nicht zu leugnen: Ich, der Professor Fichte, erkläre hierdurch, daß ich den ersten Aufsatz des ersten Hefts im philosophischen Journale v.J. 1798 überschrieben: Über den Grund unsers Glaubens an eine moralische (sic) Weltregierung bei ungestörten Gemüts- und Leibeskräften, überlegter und bedachtsamer Weise abgefaßt und zum Druck befördert. – Und wir beide, Endesunterschriebene, erklären, daß wir den zweiten Aufsatz desselben Hefts, nachdem wir ihn beide mehrere Male bedächtig durchgelesen und mit dem Verf. darüber korrespondiert, zum Abdrucke in dem von uns herausgegebenen philosophischen Journale befördert haben.

Bleibt allein die zweite Frage, vom Rechte, übrig, als der erste Punkt unsrer ernstlichen Untersuchung. Auch diese zerfällt wieder in zwei untergeordnete Fragen. Die erste: dürfen unter keiner Bedingung irreligiöse, gegen die christliche, selbst gegen die natürliche Religion streitende, sogar atheistische Schriften gedruckt werden? Die zweite: streiten denn nun die beiden angeklagten Aufsätze wirklich gegen irgendeine (wahre und vernünftige) Religion, und sind sie insbesondere atheistisch zu nennen?

Gehen wir siegend aus dieser Untersuchung hervor, so wird es zweitens nicht überflüssig sein, die Verwunderung unserer Richter, wie man uns so gänzlich ohne Grund und ohne allen Schein eines Grundes habe beschuldigen können, durch die Anzeige der wahren Quelle dieser Beschuldigung zu heben.

Findet sich diese Quelle über allen Ausdruck verächtlich, so wird es drittens dringende Notwendigkeit zu zeigen, wie es dennoch möglich war, daß ernsthafte Gelehrte und sogar eine weise Regierung verleitet werden konnten, derselben eine so hohe Bedeutung beizulegen, um sich dadurch zu solchen Maßregeln verleiten zu lassen.

I

Also

1. muß denn alles Gedruckte mit der christlichen Religion und überhaupt mit der Religion übereinstimmen? Und ist es denn schlechthin und unter jeder Bedingung unerlaubt, gegen dieselbe zu schreiben?

Aus welchen Prinzipien sollen wir diese Frage beantworten? Aus Vernunftgründen und der beständigen, fast einstimmigen Meinung aller Gelehrten; oder nach einem positiven Gesetze?

a) Soll sie aus Vernunftgründen beantwortet werden, so wird in derselben vielleicht vorausgesetzt, daß ausgemacht sei, worin die allein wahre, unveränderliche, vollendete Religion bestehe, und sonach auch, was gegen dieselbe laufe. Und selbst unter dieser Voraussetzung, wie soll dem Unglücklichen, der in Irrtümer geraten ist und Gründe gegen die Wahrheit jener festgesetzten Religion zu haben vermeint, je geholfen werden, wenn es ihm nicht erlaubt ist, seine Irrtümer öffentlich vorzutragen, um zu sehen, ob nicht unter allen sich einer finde, der sie heben könnte? Wollen wir seine Seele unwiederbringlich hinopfern, damit nicht einer der Schwachen geärgert werde? »Avolent, quantum volent, paleae lavis fidei quocunque afflatu tentationum«Die Spreu leichtgläubigen Vertrauens mag durch das Wehen der Versuchungen fortfliegen, wohin auch immer., sagte Tertullian. »Ärgernis hin, Ärgernis her«, sagt Luther, »Not bricht Eisen und hat kein Ärgernis. Ich soll der schwachen Gewissen schonen, sofern es ohne Gefahr meiner Seelen geschehen mag. Wo nicht, so soll ich meiner Seelen raten, es ärgere sich dann die ganze oder halbe Welt.«

Traut man denn seiner allein wahren, unveränderlichen, vollendeten Religion so wenig innere Kraft zu, daß sie sich nicht selbst schützen könne, daß ihr durch eine völlig außer ihr liegende Gewalt nachgeholfen werden müsse, wenn sie sich erhalten solle?

Aber – läßt sich denn auch die oben angegebne Voraussetzung machen? Ist denn die allein wahre Religion irgendwo niedergelegt, und wo ist sie es doch? Sage man mir es, damit ich gehe und sie suche! Antwortet man etwa: da ist sie, wo Gott geredet hat; so ist das recht gut, wenn man nur erst darüber einig wäre, was er eigentlich gesagt habe. Das Requisitionsschreiben gegen uns ist ohne Zweifel von evangelisch-lutherischen Ministern vorgeschlagen und von einem katholischen Landesherrn unterschrieben. Beide sind darüber einig, daß Gott geredet habe, aber sehr verschiedener Meinung darüber, was er geredet habe; wir können nicht für die Religion des einen schreiben, ohne gegen die des andern zu schreiben. So verhält es sich mit allen dreien im Römischen Reiche privilegierten Kirchen-Parteien. Also, es ist noch immer auszumitteln, was Gott – sei es durch Schrift oder Vernunft, welches für die gegenwärtige Untersuchung ganz gleichgültig ist – eigentlich geredet habe, worin die reine Wahrheit bestehe; und solange dies noch auszumitteln und die Einmütigkeit nur noch hervorzubringen ist, kann es nicht fehlen, daß nicht einer sage, wovon der andere finde, es sei gegen die Religion – gegen die seinige, versteht sich. Jesus lehrte zu seiner Zeit auch gegen die Religion – gegen die seiner Zeitgenossen, versteht sich – und wurde gekreuzigt, und das fanden seine Gegner ganz recht; heutzutage, nachdem seine Religion unter uns herrschend geworden, findet man es unrecht. Luther lehrte und schrie und schrieb ohne Zweifel gar stark gegen die Religion – es versteht sich, immer gegen die seiner Zeitgenossen – und wurde nicht gekreuziget, weil die hohen Ahnherrn unsrer durchlauchtigsten Erhalter ihn beschützten: und das finden wir Protestanten ganz recht, ohnerachtet es unter der entgegengesetzten Partei vielleicht noch bis diese Stunde Individuen geben mag, die es sehr unrecht finden, daß er nicht zum wenigsten verbrannt wurde. Überhaupt, wo ist irgendein kräftiger Mensch in der Weltgeschichte, durch welchen die Menschheit für ihre wahre Bestimmung gewonnen habe, der nicht gegen die Religion – gewisser Menschen, versteht sich, und des bei weitem größten Teils seiner Zeitgenossen, kann man hinzusetzen – gestritten habe? Was auch irgend über die Religion vorgebracht werden mag, ist sicher zugleich gegen irgend jemands Religion; und das Gegen läßt sich schlechterdings nicht aufheben, ohne das Über auszurotten. – Oder soll etwa auch hier ein Unterschied in den Menschen gemacht werden, so daß nur gegen die Religion gewisser Personen, der mächtigen, der begünstigten, nicht geschrieben werden dürfe, und es im eigentlichen Sinne des Worts privilegierte Religionen gebe, dagegen etwa die Religion anderer, der Gelehrten, der denkenden Köpfe ohne politisches Gewicht, vogelfrei wäre – und diejenigen, welche einen Vorrang in der Sinnenwelt haben, denselben auch in der Geisterwelt begehrten?

So sind denn auch von jeher alle Gelehrten der Meinung zugetan gewesen, daß alles, selbst das Heilloseste, Ketzerischste, Atheistische, vor das gelehrte Publikum gebracht werden dürfe und sogar solle. Ich verweise jeden, der dies bezweifelt, an Lessings Anti-Goeze, in welchem die Gründe dafür in das hellste Licht gesetzt und Autoritäten der bewährtesten Kirchenväter und Gottesgelehrten aller Zeiten aufgestellt sind. Ich führe hier nur eine Autorität an, welche aber in dieser Sache entscheidet. Nämlich selbst Goeze war der Meinung: es müsse erlaubt bleiben, Einwürfe gegen die Religion mit Bescheidenheit vorzubringen.J. M. Goeze: Etwas Vorläufiges gegen des Herrn Hofrates Lessings mittelbare und unmittelbare feindselige Angriffe auf unsere allerheiligste Religion und auf den Lehrgrund derselben, die Heilige Schrift, Hamburg 1778. »Es werde dies«, sagte er, »nötig sein, um die Lehrer in Atem zu erhalten.« Wenn man Goeze hört, sollte man meinen, daß nur Lehrer, die es verdrießt, in Atem erhalten zu werden, diese Erlaubnis aufgehoben wünschten.

Ich kann mich nicht entbrechen, ein Argument, das sich mir bei dieser Gelegenheit darbietet, zu unsrer Verteidigung anzuführen. – Dieser Lessing nämlich, dessen Namen jeder gelehrte Deutsche mit Ehrfurcht nennt und auf welchen besonders Kursachsen stolz sein könnte, welches ihn erzeugt und ihm seine erste Bildung gegeben, ohnerachtet es freilich späterhin ihn ebensowenig als Leibniz u. a. besessen – dieser Lessing hatte Schriften herausgegeben,Lessing hatte 1774 bis 1778 die »Fragmente eines Ungenannten«, das ist H. S. Reimarus, herausgegeben. welche wirklich, wie er auch selbst nicht im geringsten leugnete, die christliche Religion angegriffen und er ist darüber nicht ernstlich bestraft, er ist, soviel mir bekannt ist, darüber nicht einmal gerichtlich belangt worden. Jener Anti-Goeze, in welchem er sein Recht zu dieser Herausgabe gründlich erweist, ist, soviel mir bekannt, selbst in Kursachsen nicht konfisziert worden; wenigstens wurde, als ich noch in Leipzig studierte, das Buch in den Buchläden frei verkauft. Wenn die kursächsische Regierung einmal nach einer Regel schädliche Bücher um ihrer Schädlichkeit willen konfisziert, so muß sie alle schädlichen Bücher konfiszieren, und was sie nicht konfisziert, ist anzusehen, als von ihr für unschädlich geachtet und gebilligt. Wenn die kursächsische Regierung einmal die Aufsicht über die Rechtgläubigkeit der Beamten andrer Reichsstände übernimmt, so muß sie konsequenterweise dieselbe ohne Ausnahme üben: und sie hätte den Bibliothekar des Herzogs von Braunschweig bei demselben ebensowohl anklagen sollen, als sie jetzt die Professoren der Herzoge zu Sachsen bei Ihnen anklagt; denn der Schutz und das Gewicht unsrer durchlauchtigsten Herzoge ist doch wohl ohne Zweifel nicht unbedeutender als das andrer deutscher Herzoge. Die kursächsische Regierung hat Lessing nicht angeklagt; es ist sonach anzunehmen, daß sie durch Lessings Gründe überzeugt worden. Aber der Schutz, den diese Gründe gewähren, reicht weit über uns hinaus. Er war geständig, Schriften gegen die Religion herausgegeben zu haben; und dies sind wir keineswegs geständig.

Verhalte dies sich, wie es wolle, und habe die kursächs. Regierung Lessings Gründe anerkannt oder nicht, so sind wir durch sein Beispiel in jedem Falle sattsam gedeckt. Dieses Beispiel war uns als Gelehrten bekannt, wie sich versteht. Durfte Lessing ohne Ahndung von Kursachsen das Größere tun, so dürfen wir ohne Zweifel, ohne Ahndung von Kursachsen zu befürchten, das Mindere tun; so mußten wir notwendig schließen, wenn wir voraussetzen durften, daß der Deutsche nach Gesetzen regiert werde und nicht nach blinder Willkür. Dort sprach kein Gesetz; woher soll denn jetzo ein Gesetz kommen? Seit jenem Falle in Lessings Sache kann Kursachsen keinen Beamten eines fremden Reichsstandes – mit seinen eignen Untertanen ist es ein anderes, diese stehen unter den Landesgesetzen – es kann keinen Beamten eines fremden Reichsstandes wegen Schriften gegen die Religion belangen und seine Bestrafung fordern, wenn es nicht vorher durch das Deutsche Reich ein Gesetz hat ausgehen lassen, daß dieser Hof über dergleichen Vergehungen die Aufsicht führen werde und daß er die und die bestimmte Strafe auf dieselben setze; und wenn nicht dieses Gesetz diesen Beamten fremder Reichsstände durch ihre eigne Obrigkeit promulgiert wird. Dann kann jeder sich darnach achten; und wer in Verantwortung und Strafe fällt, kann nicht sagen: das habe ich nicht gewußt, das habe ich nicht wissen, darauf habe ich nicht rechnen können. Wir aber sagen so mit Recht.

b) Aber vielleicht ist schon ein anderes Gesetz vorhanden – denn wir stehen hier vor den Gerichten, wo nur positive Gesetze gelten? Wenn auch das, was wir soeben über das Recht gesagt haben, seine abweichenden Überzeugungen von jeder Art, und wenn sie auch wirklich alle Religion aufhöben, durch den Druck vor das gelehrte Publikum zu bringen, völlig unrichtig wäre; wenn alle Kirchenväter und Gottesgelehrte, von der Entstehung eines gelehrten Publikums im Schoße der christlichen Kirche an bis auf diesen Tag, die ebenso dachten, geirrt hätten, wenn man uns dieses Irrtums einleuchtend überführte, daß wir kein vernünftiges Wort weiter zur Verteidigung desselben vorbringen könnten – nun, so hätten wir allerdings unrecht, aber es fehlte viel, daß wir dadurch dem Gerichte verfallen wären. Auf Mangel an Logik steht keine bürgerliche Strafe. Diese kann nur durch ein positives, vor dem Vergehen vorhandenes und jedem bekanntes Gesetz ausgesprochen werden. Und wo steht es denn, dieses Gesetz, auf welches wir, selbst auf den Fall, daß unsere Schriften wirklich irreligiös und atheistisch wären, angeklagt sind; und das die ernstliche Bestrafung bestimmt, die an uns soll ausgeübt werden? In der Tat, welcher Rechtsgelehrte sagt uns, welche Strafe auf der Abfassung und dem Drucke atheistischer Schriften nach deutschen Gesetzen stehe? Daß im Falle dieser Anklage oft gesetzlose Gewalt ausgeübt worden, wobei man bestehende Gesetze verdrehte und deutete, wie sie nimmermehr zu deuten sind, ist uns bekannt. Ist es etwa diese gesetzlose Gewalt, welche durch das kursächsische Requisitionsschreiben den durchlauchtigsten Erhaltern der Akademie angesonnen wird? Sollen wir etwa nach der gesunden Vernunft und dem Naturgesetze – unsrer Ankläger, versteht sich – gerichtet werden? Oh, man wird sich erinnern, welcher ungeheure Richtspruch in der Zeitgeschichte auch – nach der gesunden Vernunft und dem Naturgesetze – der Ankläger, versteht sich – gefällt wurde!Anspielung auf die Hinrichtung Ludwigs XVI. 1793. Ich meine, die deutschen Regierungen verabscheuen diese Tat. Wollen sie dieselbe durch eigne Anwendung des Prinzips, nach welchem sie verübt wurde, rechtfertigen? Discite justitiam moniti.Lernt Gerechtigkeit üben, denn ihr seid gewarnt. Zwar ist es Gesetz in allen Staaten, nichts gegen die Religion Laufendes drucken zu lassen; aber – dieses Gesetz ist offenbar kein Gesetz für den Schriftsteller, sondern für die Staatsverwaltung selbst; es ist kein Zivil-, sondern ein Konstitutions-Gesetz. – Ist denn nun das, was ich geschrieben habe, gegen die Religion oder nicht? – über diese Frage kann der Schriftsteller sehr ruhig sein, so gewiß eine Zensur eingeführt ist. Die Druckerpresse steht unter der Aufsicht des Staats, und es kann gegen dessen Willen gar nichts gedruckt werden. Der Zensor ist's, welcher jene Frage, ganz auf seine eigne Verantwortlichkeit, zu entscheiden hat. Dies ist klar. Wenn das Gesetz dem Schriftsteller vertraute, so unterwürfe es ihn nicht der Zensur; es unterwirft ihn derselben, vertraut ihm sonach jene Entscheidung nicht an, macht ihn sonach nicht verantwortlich über das, was ihm nicht anvertraut ist. Es ist klar, der Schriftsteller, der der Zensur unterworfen ist, ist nur dafür verantwortlich, daß er diese nicht umgehe, und losgesprochen, wenn er sie nicht umgangen hat. Für den Inhalt seiner Schrift ist sein Zensor verantwortlich. So ist z. B. gegen unsern Mitarbeiter, Herrn Forberg, auch nicht einmal eine Klage zu erheben. Er hat seinen Aufsatz zum Drucke nach Jena geschickt. In Jena ist, wie er von seinem ehemaligen Aufenthalt allhier wohl wissen muß, die Zensur eingeführt, und er, wie er gleichfalls wohl wissen muß, steht unter derselben. Wir aber haben für unsre und die unter unserm Namen herausgegebnen Schriften die Zensurfreiheit; wir waren also seine Zensoren. Wir haben den Aufsatz abdrucken lassen, und er ist mit dem Gesetze abgefunden.

Dieses ist nun unser Fall nicht. Die Durchlauchtigsten Erhalter anerkennen jeden, den Sie eines öffentlichen Lehramtes in Ihrer blühenden, berühmten, besuchten, geachteten Universität würdigen, für mündig, der Zucht entwachsen und selbst verantwortlich für seine Schriften wie für seine Taten. Sie und Ihre hohen Kollegien scheinen nach Ihrer Weisheit und Großmut zu sagen: »Nur da geht es wohl her, wo jeder treibt, was er versteht. Wir haben gelernt, Land und Leute zu schützen und zu mehren, den Flor der Staaten zu erhöhen, Recht und Gerechtigkeit allen gleich zu handhaben, und dieses über wir. Ihr habt eure Kraft und euer Leben der Untersuchung der Wahrheit gewidmet; wir wollen euch vertrauen, daß ihr gelernt habt, was ihr wissen müßt, und über die zu euren Fächern gehörigen Gegenstände so viel versteht als irgendein andrer: so wie auch ihr uns vertraut habt, daß wir unser Geschäft verstünden und unsre Rechte kennten; und in diesem Zutrauen und durch den Ruf der bei uns blühenden Geistesfreiheit bewogen – großenteils Ausländer, eure Personen und eure ganze Sicherheit unserem Schutze übergeben habt. Wir wollen auch eurem Wissen vertrauen, wie ihr dem unsrigen vertraut: und wie unser Zutrauen zu euch uns nie getäuscht hat.« – Und wehe auch dem, der dieses Zutrauen schöner Seelen täuschen und den von Ihren großen Ahnherren auf Sie fortgeerbten freien Geist Ihres hohen Hauses trüben könnte!

Durch dieses Zutrauen erhalten wir mehr Würde, aber es fällt auf uns auch mehr Verantwortlichkeit; obgleich wir für unsere Personen nach unsrer Denkart lieber die letzte tragen, als der erstern entbehren mögen; ja nur unter dieser Bedingung unsre Lage schätzen und lieben können. Als Zensoren unsrer eignen und der von uns herausgegebenen Schriften sonach, nicht als Schriftsteller konnten die Durchlauchtigsten Erhalter der Universität uns zur Verantwortung ziehen und haben uns zur Verantwortung gezogen; und indem Sie uns durch Erteilung eines öffentlichen Lehramts die Zensur über uns selbst übertrugen, haben Sie erklärt, daß wir keiner Aufsicht bedürfen, daß wir selbst am besten wissen müßten, was in diesen Fächern vorgetragen werden könne und solle, und von nun an bloß unserm eignen Gewissen, dem gelehrten Publikum und der Menschheit verantwortlich sein sollten.

Die Durchlauchtigsten Erhalter würden aus eignem Betriebe diese Abweichung von Ihren eignen Grundsätzen nie gemacht haben. Jenes Heft unsres Journals ist gegen ein halbes Jahr in Ihren Ländern frei verkauft und gelesen worden; es ist noch mehr geschehen, welches die Bescheidenheit uns hier in Erinnerung zu bringen verbietet, wir haben jenes Heft keinem Auge verborgen: niemand hat uns zur Verantwortung gezogen; es ist sogar nicht ein leiser freundschaftlicher Verweis oder Erinnerung an uns gelangt. Jetzt werden Sie durch einen benachbarten Hof, der hierüber ganz andre Grundsätze hegt und befolgt und seine Gelehrten ganz anders behandelt, aufgefordert. In dieser Aufforderung liegt der zwar nicht in Worte gebrachte, aber denn doch sehr vernehmliche Tadel Ihrer eignen Regierungsmaximen, Ihrer eignen religiösen Grundsätze oder, aufs gelindeste angesehen, Ihrer Unaufmerksamkeit auf höchst bedenkliche Dinge, die unter Ihren Augen getrieben werden. Die Durchlauchtigsten Erhalter wollen stillschweigend diesen Tadel widerlegen. Sie wollen sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen, um an einem lebendigen Beispiel zu zeigen, welche Bedachtsamkeit, welche Überlegung, welche – wenn es bei der Selbstverteidigung erlaubt ist, alles zu sagen – welche feste Gründlichkeit Ihr Zutrauen erzeugt. Sie haben uns zur Verantwortung gezogen, lediglich, um uns Gelegenheit zu geben, über diese Gegenstände uns hören zu lassen. Wir erkennen diese weise großmütige Absicht und gehen mit stillem Danke und mit der freisten Verehrung an die Untersuchung der zweiten untergeordneten Frage, als den eigentlichen Sitz unsrer Verteidigung, wie an ein heiliges Geschäft, in welchem wir nicht nur unsere Personen, was fürs Ganze wenig ist, sondern, was unaussprechlich viel ist, die Grundsätze zu verteidigen haben, nach welchen erhabne Regierungen der noch vor kurzem beinahe über die ganze Oberfläche von Europa unterdrückten Geistesfreiheit einen Zufluchtsort eröffneten und dadurch um die Vervollkommnung der Menschheit sich ewig dauernde Verdienste erwarben.

Aber wir können dies nicht, ohne in einer zweiten Vorrede erst ein Hindernis zu entfernen, das uns in einer kräftigen und mutigen Verteidigung stören könnte.

Die Anklage gegen uns ist durch Se. Durchlaucht, den Kurfürsten von Sachsen, eigenhändig unterschrieben. Wird nicht der fürstliche, jedem Deutschen durch seine Verfassung zu verehren gebotne Name; wird nicht, was mehr ist, dieser Name, den jeder biedere Deutsche ohne Gebot, durch Herzensantrieb, als den Namen der Legalität, der Treue, der Unsträflichkeit auf einem Fürstenstuhl verehrt, der in dem Augenblick da ich dieses schreibe, an ein ganz neuerliches hohes Verdienst um sein Land erinnert – wird nicht dieser Name uns schrecken? Wird nicht die gebotne und die herzliche Verehrung unsern Händen die Waffen unsrer Verteidigung entwinden oder sie abstumpfen, damit sie nicht eine verehrte Brust treffen?

Es wäre sehr übel, wenn unsere Verteidigung dies müßte. Wir sind um keine Kleinigkeit angeklagt. Eine Menge Unglücklicher haben um dieselbe Anklage, die gegen uns geführt wird, ihr Leben in den Flammen geendet; und bei aller Milde, die man unserm Zeitalter rühmt, sehe ich nicht ab, welche mindere Strafe als die der ewigen Gefangenschaft oder der schimpflichsten Landesverweisung man Frevlern zudenken möge, von denen man im Tone dieses Requisitionsschreibens zu sprechen sich berechtigt glaubt? – sofern wir die geringste Schuld auf uns kommen lassen und man das Gesetz gegen diese Schuld selbst erst hinterher machen will.

Oh, es ist ein hartes Schicksal, daß gegen uns ein Fürst – was kein Fürst je sollte – als Ankläger, daß dieser Fürst gegen uns als Ankläger aufzutreten scheint. Es wäre ein hartes Schicksal, wenn dasjenige, was sonst selbst dem Verbrecher Gnade und dem Entehrten Wiedereinsetzung in seine Ehre verschafft, die persönliche Dazwischenkunft eines Fürsten, uns in unsrer Verteidigung die Hände binden sollte. Es wäre hart, jemandem anzumuten, daß er, auf die Anrede des Mächtigem: du hast Gott gelästert und bist des Todes schuldig – aus purem Respekt, um nicht zu widersprechen, nicht anders antworten sollte als: ich muß Gott wohl gelästert haben, da du nach deiner Weisheit es so findest, und mir geschehe, was du nach deiner Güte über mich beschlossen hast. Es wäre übel, wenn unsre Verehrung die Stärke unsrer Verteidigung schwächen müßte, da wir nicht lediglich uns, sondern das Verfahren erhabner deutscher Fürsten und beinahe den letzten Zufluchtsort der freien Untersuchung, beinahe die letzte Erlaubnis für den menschlichen Geist, weiter fortzurücken, zu verteidigen haben.

Es ist die Frage – welche freilich nicht ohne besondere in meiner gegenwärtigen Lage durch mich nicht einzuziehende Erkundigungen beantwortet werden kann – es ist die Frage, ob nicht im Kursächs. Geheimen Rate diese Angelegenheit als zu den evangelischen Kirchensachen gehörig behandelt worden, in denen das protestantische Geheime Ratskollegium oder der Kirchenrat, ohne Dazwischenkunft des katholischen Landesherrn, selbst in höchster Instanz dekretiert und den Beschluß dem Kurfürsten zur Unterschrift bloß vorlegt: daß sonach die höchste Autorität, von welcher diese Anklage ausginge, gar nicht des Kurfürsten durchlauchtigste Person selbst, sondern irgendein Minister oder Kirchenrat wäre; welche zu kennen, von welchen zu wissen, ob ihr persönlicher Charakter der Anklage das für uns, unsrer Denkart und der Denkart des Publikums nach, furchbarste Gewicht gebe, der Ausländer nicht verbunden ist. Es ist die Frage, wenn diese Sache wirklich so behandelt worden, ob sie ihrer Natur nach, da man uns ja nicht der Abweichung von einer positiven Religionspartei, sondern der vollkommnen Irreligiosität bezichtigt, so hätte behandelt werden sollen; oder wenn sie nicht so behandelt worden, ob sie es nicht doch hätte sollen, da ja die Religion überhaupt und besonders die Frage über die Denk- und Lehrfreiheit in der Religion gar sehr mit der besondern Konfession, zu der sich jemand bekennt, zusammenhängt; ob sonach nicht nach einer in der Landesverfassung selbst liegenden unauflöslichen Frage über diese Angelegenheit jeder Schritt hätte unterlassen werden müssen.

Jedoch diese Frage entscheide, wem es zukommt; unsrer Verteidigung ist sie fremd, und wir berühren sie nur im Vorbeigehen. Gehe die Anklage aus von der Person des Kurfürsten oder nicht, so geht sie doch immer von einem Teilhaber an der obrigkeitlichen Gewalt aus, und dieser sind wir Respekt schuldig. Aber diese obrigkeitliche Gewalt hat sich denn doch, wie es auch zu Anfange des Requisitionsschreibens heißt, anzeigen lassen. Wir halten uns an den Anzeiger und an die Anzeiger des Anzeigers, bis wir zuletzt bis zur ersten Quelle kommen, welches uns auch nicht fehlen soll.

Überhaupt – die Souveränität gilt nur für die Verwaltung der äußeren Macht, keinesweges aber für das Räsonnement. Es gibt ebensowenig eine souveräne Logik, als es, wie jener Cäsar erfahren mußte, eine souveräne Grammatik gibt.Cäsar trat in seinen grammatischen Studien für den Gebrauch des Regelrechten in der Sprache ein. Solange noch ein logisches Geschäft abzutun ist, tritt die Souveränität gar nicht ein, indem sie ja dadurch die ihr notwendig zukommende Infallibilität in Gefahr setzen würde. Dieses logische Geschäft machen die Advokaten miteinander ab, welche sich vollkommen gleich sind und sich gegenseitig nicht im geringsten zu respektieren haben. Erst da, wo diese fertig sind, schließt sich der Ausspruch der Souveränität an.

So verhält es sich auch in unsrer Angelegenheit. Wenn die Angeklagten atheistische Aufsätze verfaßt und zum Drucke befördert haben, so sollen sie gestraft werden – so viel, nur so viel und nicht mehr sagt der fremde Staat, der an unsere Obrigkeit schreibt; nur so viel und nicht mehr kann er als Staat sagen. Wir könnten auch dagegen manches vorbringen; aber wir sind nur Privatpersonen und unterwerfen uns mit Ehrfurcht dem geheiligten Ausspruche. Daß die Angeklagten atheistische Äußerungen vorgetragen haben, sagt nicht der Staat; dies kann der Staat nicht sagen: dieser Satz ist Resultat eines Räsonnements, aber der Staat räsoniert nie, er dekretiert. Dies sagt irgendein Verstand, der räsonieren zu können glaubt und dem wir keine andere Achtung schuldig sind, als die er sich durch seine Gründe zu erwerben weiß. Wir sind auch ein Verstand, der räsonieren zu können glaubt, und insofern eine geistige Macht, die der uns gegenüberstehenden geistigen Macht vollkommen gleich ist. Wer es besser kann, das wird sich zeigen, und dadurch allein wird die Obermacht bestimmt werden, welche hier stattfindet.

Wir haben es sonach in Beantwortung der zweiten Frage, ob die von uns als Zensoren zum Drucke zugelassenen Aufsätze wirklich atheistisch seien, und in Widerlegung der Anklage, daß sie es seien, gar nicht mit der Oberherrlichkeit zu tun: wir versichern hierdurch dieser feierlichst unsre höchste Ehrfurcht, wir deklarieren hierdurch ausdrücklich und feierlichst, daß wir es hier mit derselben nicht zu tun haben, noch zu tun zu haben glauben oder wollen, daß kein Tadel der etwa unsern Gegner – so wollen wir von nun an den von aller Person abgesonderten Verstand nennen, welcher gedacht hat, was in dem kursächsischen Requisitionsschreiben steht – der, sage ich, unsern Gegner trifft, die Heiligkeit des Staats treffe, treffen könne, treffen solle; daß wir jede Deutung dieser Art verabscheuen, ihr widersprechen und ihr immer widersprechen werden; wir deklarieren dieses hierdurch für einmal auf immer und bitten, an diese Deklaration allenthalben in der Folge zu denken, wo sie nötig scheinen könnte. Wir verhüllen hiermit feierlich das heilige Haupt der Majestät und wenden uns an den gegnerischen Verstand.

Also

2. sind denn nun die von uns zum Drucke beförderten Aufsätze wirklich atheistisch, wie der Gegner vorgibt?

a) Was mag dem Gegner Atheismus heißen? Er hat vergessen, einen Begriff des Atheismus ausdrücklich aufzustellen; aus dem Zusammenhange, aus der Art der Anklage, aus den zum Beweise unsers Atheismus ausgehobenen Stellen können wir diesen, seinen Begriff unmöglich erraten; dürfen wir es nicht wagen, ihn zu erraten, ohne zu fürchten, daß wir ihm unrecht tun möchten. So ist z. B. in der Beilage zum Requisitionsschreiben die Stelle S. 14 in meiner Abhandlung, als Beweisstück des Atheismus ausgehoben, folgende Stelle:

»Der wahre Atheismus, der eigentliche Unglaube, und Gottlosigkeit besteht darin, daß man über die Folgen seiner Handlungen klügelt, der Stimme seines Gewissens nicht eher gehorchen will, bis man den guten Erfolg vorherzusehen glaubt, so seinen eigenen Rat über den Rat Gottes erhebt und sich selbst zum Gotte macht. Wer Böses tun will, damit Gutes daraus komme, ist ein Gottloser. In einer moralischen Weltregierung kann aus dem Bösen nie Gutes folgen, und so gewiß du an die ersten glaubst, ist es dir unmöglich, das letztere zu denken. – Du darfst nicht lügen, und wenn die Welt darüber in Trümmer zerfallen sollte. Aber dies ist nur eine Redensart; wenn du im Ernst glauben dürftest, daß sie zerfallen würde, so wäre wenigstens dein Wesen schlechtin widersprechend und sich selbst vernichtend. Aber dies glaubst du eben nicht, noch kannst, noch darfst du es glauben; du weißt, daß in dem Plane ihrer Erhaltung sicherlich nicht auf eine Lüge gerechnet ist.«

Also sollte wohl nach dem Gegner ein rechtgläubiger Bekenner Gottes sich so ausdrücken:

»Der rechte Glaube, die wahre Gottseligkeit besteht darin, daß man über die Folgen seiner Handlungen klügle und der Stimme seines Gewissens nicht eher gehorche, bis man den guten Erfolg sicher vorhersieht; so seinen eignen Rat zum Rate Gottes erhebe und sich selbst zum Gotte mache. Wer Böses tun will, damit Gutes daraus komme, der ist der wahre Gottselige. In einer moralischen Weltregierung folgt aus dem Bösen (dem moralisch Bösen, wie der Zusammenhang zeigt, dem Laster) Gutes, und so gewiß du an die erstere glaubst, ist es dir schlechtin notwendig, das letztere zu denken. Du mußt immer lügen, und wenn die Welt darüber in Trümmer zerfallen sollte. Aber dies ist nur eine Redensart. Wenn du im Ernste glauben dürftest, daß sie zerfallen würde, so wäre wenigstens dein Wesen schlechthin widersprechend und sich selbst vernichtend. Aber dies glaubst du eben nicht, noch kannst, noch darfst du es glauben; du weißt, daß in dem Plane der Welterhaltung auf kein wahres Wort gerechnet ist.«

Dürfen, sollen wir etwa dies für die wahre Meinung des Gegners halten? Und wenn nicht, was sollen wir aus der Anklage machen, und wie können wir uns auf sie einlassen?

Der Gegner mag in der Tat über den Begriff des Atheismus mit uns so uneinig sein, daß gerade dasjenige, was er für die wahre Religion hält, uns als Atheismus und Götzenlehre, und das, was er für Atheismus hält, uns als die einig wahre Religion erscheint. Ist unsere Lehre ihm weder mit der natürlichen noch christlichen Religion übereinstimmend, so ist dagegen die seinige für uns Verdrehung und Herabwürdigung der christlichen Religion. Die Gründe dieser Meinung habe ich in der beigelegten Schrift (Fichtes Appellation an das Publikum ...) aufgestellt.

Wer von uns beiden hat denn nun in seiner Meinung von dem andern recht, und wo ist der dritte, der zwischen uns entscheide? Wir können keiner des andern Richter sein, denn wir sind ja selbst die Parteien.

Ich kann hier mit dem Gegner nicht in das Innere der Sache hineingehen, weil er keinen Begriff des Atheismus aufgestellt hat und wir schlechterdings nicht wissen können, was er an unsrer Lehre zu tadeln findet. Wir versichern aber hierdurch feierlich, daß, wenn irgendein Gelehrter mit Gründen und logisch sich als Verteidiger jener Anschuldigung unsrer Lehre darstellen wird, wir ihm ganz sicher Rede stehen werden. Vor jetzt vermögen wir nichts weiter als

b) den äußern Beweis zu führen, daß aus unsrer Lehre mit keinem Grunde sich auf Atheismus schließen lasse.

Wir führen diesen Beweis so, daß wir von einigen logischen Axiomen ausgehen, in der Hoffnung, daß der Gegner diese verstehen und zugeben werde.

Erstes logisches Axiom. Wer gewisse Bestimmungen einer Sache (in einem Begriff) leugnet, hebt dadurch nicht notwendig die Sache (den Begriff) selbst auf.

Nun werden in jenen Aufsätzen allerdings gewisse Bestimmungen im Begriffe der Gottheit geleugnet.

Daraus aber folgt nach keiner Logik, daß dadurch die Gottheit selbst aufgehoben werde und sonach jene Aufsätze atheistisch seien. Bloß den Untersatz unsers Syllogismus haben wir zu erörtern. Es wird nämlich in jenen Aufsätzen geleugnet.

I. Die Ausgedehntheit Gottes im Raum oder seine Körperlichkeit. – Daß in einigen Stellen, die dem Gegner aufgefallen sind, nur diese geleugnet sei und aus welchen Gründen sie geleugnet werden müsse, kann ich nicht dartun, ohne ein wenig in das Innere der Transzendentalphilosophie hineinzugehen. Ich werde mich dabei der höchsten Klarheit und der strengsten Präzision befleißigen. Sollte dennoch dem gegnerischen Verstande dadurch nichts klarwerden, weil es ihm etwa gänzlich an Vorkenntnissen fehlt, so wird wenigstens andern die Sache dadurch klarer werden. Er, der Gegner, sei nur so billig, aus dem, was er nicht versteht, mir nicht neue Ketzereien zu machen, sondern sich zu bescheiden, daß er's nicht verstehe, und dabei anzuerkennen, daß er von einer Sache Notiz genommen, die ihn nichts angehen kann, da er davon nichts versteht.

Ich werde die ausgemachten und anderwärts von mir streng erwiesenen, obgleich bis jetzt den wenigsten Philosophen bekannten und von ihnen anerkannten Wahrheiten, aus denen unsre Ableugnung der Körperlichkeit Gottes hervorgeht, in einzelnen Sätzen aufstellen.

1. Alles unser Denken ist ein Schematisieren, d. h. ein Konstruieren, ein Beschränken und Bilden einer für unser Gemüt beim Denken vorauszusetzenden Grundlage (Schema).

In der Geometrie z. B. wird durch die Entwerfung eines Triangels, eines Zirkels u. dergl. der leere Raum auf eine gewisse Weise eingeschränkt; und dies ist allenfalls allgemeiner bekannt und zugestanden. Aber diese Konstruktion des Objektes a priori gilt nicht etwa nur für die Geometrie; sie gilt für alles unser Denken, auch dasjenige, was wir Erfahrung nennen. Der Unterschied ist bloß der, daß wir im ersten Falle des Akts dieses Konstruierens uns unmittelbar bewußt werden können; im zweiten aber erst vermittels einer Transzendentalphilosophie darauf schließen.

2. Dergleichen Schemata gibt es zwei: – Handeln (reines, selbständiges, schlechthin anfangendes, lediglich in sich selbst gegründetes Handeln) und ausgedehnter Stoff (Die Zeit liegt zwischen beiden, ist das Vermittelnde von beiden, und die Erörterung derselben gehört nicht hierher.)

3. Das erstere Schema wird uns gegeben durch das Pflichtgebot; durch den absoluten in keinem andern Denken oder Sein begründeten Gedanken, daß wir schlechthin etwas tun sollen. Dieser Gedanke, und das durch ihn gegebne Schema: Handeln, ist die Basis unsers Wesens; ist das, wodurch allein wir sind und worin einzig unser wahres Sein besteht.

4. Das zweite Schema entsteht uns vermittelst der Auffassung des erstem durch unser sinnliches Vorstellungsvermögen; Einbildungskraft genannt. Was wir erblicken, ist immer das erste; das Instrument, gleichsam das gefärbte Glas, durch welches hindurch wir unter gewissen Bedingungen es allein erblicken können, ist die Einbildungskraft; und in diesem gefärbten Glase verändert es seine Gestalt und wird zum zweiten.

5. Ich nenne das erstere das Übersinnliche, das zweite das Sinnliche: die Art des ersten unmittelbar sich bewußt zu werden, intellektuelle, die Art des zweiten unmittelbar sich bewußt zu werden, sinnliche Anschauung.

6. Es gibt eine Region des Bewußtseins, in welchem die sinnliche Ansicht des einigen wahren Stoffs alles unsers Bewußtseins, des Übersinnlichen, begleitet von einem Gefühle (dem Sinnengefühle, dem Eindrucke), sich uns schlechterdings aufdringt; in welcher Region sonach, ohne die Erörterungen und Ableitungen einer Transzendentalphilosophie, das Sinnliche als Erstes, Ursprüngliches, für sich Existierendes erscheint. Diese Region ist die gesamte äußere Erfahrung. Nur demjenigen, was in dieser Region liegt, kommen diejenigen Bestimmungen in unserm Denken zu, die wir in der Sprache durch das Prädikat des Seins (Beharrens und Bestehens) bezeichnen; nur ihm die weitern Bestimmungen dieses Seins, Substantialität, Kausalität usw. – Nur der Gegenstand der Erfahrung ist, und es ist nichts außer der Erfahrung (welches schlechtweg gebrauchte ist freilich etwas ganz anders bedeutet als die logische Kopula: ist. In dieser Bedeutung bedienen wir uns in der Philosophie, für Philosophen, dieses Ausdrucks; und es ist nicht unsere Schuld, wenn Leute, die unsern Sprachgebrauch nicht gelernt haben, doch unsere Schriften lesen und beurteilen):

In dieser Region ist der Begriff Erkenntnis, und man nennt diesen Boden den theoretischen.

7. Neben dieser versinnlichten Ansicht des einigen wahren Urstoffs alles unsers Bewußtseins, des Übersinnlichen, und mit derselben unzertrennlich vereinigt, gibt es noch eine andere Ansicht desselben, die durch das bloße reine Denken. Diese Ansicht gibt das unmittelbare Bewußtsein unsrer moralischen Bestimmung. Was in dieser Form, d. h. nicht durch Sinneneindruck gegeben wird, ist, den Vernunftgesetzen gemäß, nicht als Stoff im Raume nach dem zweiten Schema zu konstruieren, und wer es so konstruiert, denkt vernunftwidrig; es ist als ein Handeln zu konstruieren; nach dem ersten Schema; und es kommt ihm kein mögliches sinnliches Prädikat, nicht das des Seins, der Substantialität usf. zu. Wer ihm ein solches Prädikat beilegt, verfährt vernunftwidrig. In Rücksicht des einen Teils dessen, was in dieser Sphäre liegt, anerkennt man jene Bemerkung als allgemein. Niemand hat sich noch die Tugend als eine Kugel oder als eine Pyramide gedacht; man denkt sie als eine Handelsweise.

Aber der andere Teil dieser Sphäre ist das, was wir Gott nennen. Nur in dieser Sphäre entsteht uns die Idee des wahren Gottes. Entsteht sie in der Sphäre der sinnlichen Erfahrung, so ist sie ein Produkt des Aberglaubens und der Unsittlichkeit. Sonach ist diese Idee gleichfalls zu beschreiben nach dem ersten Schema; und Gott ist zu denken als eine Ordnung von Begebenheiten, keineswegs aber als eine Form der Ausdehnung. Man kann von ihm nicht sagen: er ist Substanz oder des etwas: denn dies heißt nach unserm Systeme und nach dem notwendigen Sprachgebrauche desselben sagen: er ist eine ausgedehnte Materie und läßt sich sehen, hören, fühlen usw.

Rein philosophisch müßte man von Gott so reden: Er ist (die logische Kopula) kein Sein, sondern ein reines Handeln (Leben und Prinzip einer übersinnlichen Weltordnung), gleichwie auch ich, endliche Intelligenz, kein Sein, sondern ein reines Handeln bin – pflichtmäßiges Handeln, als Glied jener übersinnlichen Weltordnung.

Aus diesem Zusammenhange des Denkens ist die S. 17 meines Aufsatzes befindliche Stelle: der Begriff von Gott, als einer besondern Substanz, sei unmöglich und widersprechend, zu erklären. Sie heißt in der Sprache des Gegners soviel als: der Begriff von Gott als einem materiellen Dinge sei unmöglich und widersprechend. Möchte wohl der gegnerische Verstand das Gegenteil behaupten?

Aus ihm ist die Forbergische Stelle zu erklären: – »Ist ein Gott? Antw.: Es ist und bleibt ungewiß, denn diese Frage ist (ich nämlich, der ich als Verf. der beste Ausleger meiner Worte sein muß, verstehe sie in dieser Stelle so und will sie hier so verstanden wissen), sie ist aus spekulativer Neugierde (auf dem Gebiete der theoretischen Philosophie, sonach auch in der Bedeutung der Wörter, welche dieselben auf diesem Gebiete notwendig haben) aufgeworfen.« H. Forberg ist vorsichtig genug, für den Kenner hinlänglich seinen Sprachgebrauch zu bestimmen. Seine Worte bedeuten in der Terminologie des Gegners soviel als: Ist Gott Materie im Raume? Und da hat denn, meines Erachtens, Forberg philosophisch unrecht und neigt sich viel zu sehr auf die Seite des Gegners, indem er dieselbe bloß mit einem: es ist ungewiß, beantwortet. Aber atheistisch ist denn doch wohl dieser sein Skeptizismus nicht; und es kommt am wenigsten dem Gegner zu, Herrn Forberg darüber anzuklagen, daß er die Körperlichkeit Gottes halb und halb zugibt, indem er mich darüber anklagt, daß ich sie entschieden ableugne. – Ich verfaßte die S. 17 meines Aufsatzes befindliche und als Beweis meines Atheismus ausgehobene Stelle: »Es ist ein Mißverständnis« etc. lediglich in der Absicht, um jene Forbergische Äußerung zu berichtigen, zu welcher Berichtigung ja nach S. 2 mein Aufsatz überhaupt bestimmt war; und diese Stelle würde, wenn ich bei meinem ersten Entschlusse geblieben und nicht der Bitte Forbergs, seinen Aufsatz nicht mit Noten zu versehen, nachgegeben hätte, als Note unter der erwähnten Forbergischen Stelle stehen, wo vielleicht der Gegner ihre Tendenz besser bemerkt haben würde. Ich hatte jene Forbergische Äußerung zu berichtigen in doppelter Rücksicht: teils darin, daß die Frage: »Ist ein Gott?« auch noch in einem andern als in dem von Forberg angenommenen Sinne aufgeworfen werden könne; und darauf gehen die Worte: »Es ist gar nicht zweifelhaft« etc., teils darin, daß sie in dem von Forberg angenommenen Sinne schlechthin verneint werden müsse; und darauf gehen die Worte: »Es kann ebensowenig von der andern Seite« etc. Ebenso ist die im Auszuge folgende Forbergische Stelle anzusehen. In diesem Sinne ist die S. 15 meines Aufsatzes befindliche Stelle zu erklären: »Es liegt kein Grund in der Vernunft, aus jener moralischen Weltordnung herauszugehen und vermittelst eines Schlusses vom Begründeten auf den Grund noch ein besonderes Wesen als die Ursache desselben anzuerkennen.« – Dieser Schluß vom Begründeten auf den Grund wird durch den ursprünglichen Verstand gemacht lediglich auf dem Gebiete der sinnlichen Erfahrung, um das fließende Phänomen an ein bestehendes Substrat anzuknüpfen, welches stets körperlich ist. Hier soll bei dem Fließenden, dem reinen Handeln, stehengeblieben werden; denn dies ist selbst das unmittelbare, ist das hier allein gültige Schema, und wer jenen Schluß macht, sucht und erhält unvermeidlich ein bestehendes, körperliches Substrat für das reine Handeln der Gottheit.

Ist es denn nun in allem Ernste die wahre Meinung des gegnerischen Verstandes, daß die Verfasser der beiden angeklagten Aufsätze unrecht gehabt haben, das Angezeigte zu behaupten? Ist es sein wahrer Ernst, daß sie durch die Ableugnung der Körperlichkeit Gottes Gottesleugner überhaupt werden, so muß er nicht nur behaupten, daß Gott unter andern auch ausgedehnt sei, sondern, da nach ihm durch die Aufhebung dieses Prädikats die ganze Existenz Gottes aufgehoben sein soll, daß ihm nur diese Art der Existenz und schlechthin keine andere zukomme und daß er nichts als Materie sei. Soll ich's ihm mit klaren Worten sagen, worein es seinen Gott verwandelt? Und ist denn nun dies der orthodoxe, mit natürlicher und christlicher Religion übereinstimmende Glaube über Gott?

8. Nun wird es jedoch, wenn von jenem reinen Handeln besonders geredet und ihm als logischem Subjekte, ich sage als logischem Subjekte, gewisse Prädikate beigelegt werden sollen (welches alles man, meiner Meinung nach, schicklicher unterläßt, indem es zur Erbauung nichts beiträgt und denn doch gar zu leicht theoretische Irrtümer und Aberglauben herbeiführen kann) – es wird, sage ich, dann durch die Sinnlichkeit unsres Vorstellungsvermögens notwendig, selbst jenes reine Handeln auf etwas zwar nicht im Raum, aber doch in der Zeit Ausgedehntes (auf eine fixierte Zeitlinie) zu übertragen, um das, auch nur durch die Sinnlichkeit unsers Vorstellungsvermögens entstandene Mannigfaltige des Handelns darin als in seiner Einheit zu fixieren. Dieses lediglich durch die Zeit Ausgedehnte, diese fixierte Zeitlinie nennt die Sprache einen Geist. Auf diesem Wege entsteht uns der Begriff unsrer eignen Seele, als eines Geistes; in demselben Zusammenhange des Denkens sagt man: Gott sei ein Geist.

Nun ist ein Geist nicht, in der oben erklärten Bedeutung des Wortes; er ist kein Ding, aber nur das Ding ist. Ein Geist ist ein bloßer auf dem soeben beschriebenen Wege entstandener Begriff. Er ist ein Notbehelf unsrer Schwäche, die, nachdem sie alles eigentlich Existierende weggedacht hat, doch in die leere Stelle des logischen Subjekts, von dem sie spricht (und weit klüger nicht davon spräche), etwas hineinsetzt, das nicht eigentlich sein soll und dann doch sein soll.

Der Satz: Gott ist ein Geist, hat bloß als negativer Satz, als Negation der Körperlichkeit, seinen guten, triftigen Sinn. Insofern unterschreibe ich ihn und setze ihn meinem Gegner entgegen, so wie ihn Jesus den Juden entgegengesetzt, welche gleichfalls Gott eine körperliche Gegenwart im Tempel zu Jerusalem beimaßen. In dem angeklagten Aufsatze auf diese Bestimmung im Begriffe der Gottheit mich einzulassen, gehörte nicht zur Sache, indem ich, wie ich in der Einleitung ausdrücklich sagte, die Materie nicht erschöpfen, sondern lediglich den Aufsatz, dessen Mitherausgeber ich war, in einigen Punkten berichtigen wollte. Hier gehört es zur Sache, indem ich dem Gegner keine vernünftige Einwendung gegen uns übriglassen will.

Derselbe Satz, als positiver, zur Bestimmung des göttlichen Wesens dienende Satz, ist ganz unbrauchbar; denn wir wissen ebensowenig, worin das Wesen eines Geistes, als wir wissen, worin das Wesen Gottes bestehe.

II.

Es wird in jenen Aufsätzen geleugnet die Begreiflichkeit Gottes.

Auch zur Erläuterung dieses Punktes muß ich einiges, auf die Gefahr, auch hier mißverstanden zu werden, aus dem Innern meines Systems beibringen.

1. Alles unser Denken ist ein Beschränken, sagte ich oben: und eben in dieser Rücksicht heißt es begreifen; zusammengreifen etwas aus einer Masse von Bestimmbarem; so daß immer außerhalb der gezogenen Grenze noch etwas bleibe, das nicht mit hineingegriffen ist und also dem Begriffenen nicht zukommt. Ich fordere jeden, der dies liest, auf, zu versuchen, ob er auf andere Weise begreifen könne. Alle Realität, die wir fassen, ist nur endlich, und sie wird es dadurch, daß wir sie fassen. Alles, was für uns Etwas ist, ist es nur, inwiefern es etwas anderes auch nicht ist; alle Position ist nur möglich durch Negation; wie denn das Wort bestimmen selbst nichts anderes bedeutet als beschränken.

2. Es ist sonach klar, daß, sobald man Gott zum Objekte eines Begriffs macht, er eben dadurch aufhört, Gott, d. h. unendlich zu sein, und in Schranken eingeschlossen wird.

Das lehrt denn auch der Augenschein an allen Begriffen, die man von jeher von Gott aufgestellt hat. Jener außerweltliche Gott, den ich vielleicht dem gegnerischen Verstand zufolge hätte lehren sollen, ist doch wohl die Welt nicht, da er ja außer der Welt ist. Sein Begriff ist sonach durch Negation bestimmt, und er ist nicht unendlich, sonach nicht Gott.

Was sie darauf antworten, ist mir wohl bekannt. Die Welt sei selbst nur eine Negation, welche aber deswegen aus dem Begriffe des allerrealsten Wesens weggelassen werden müsse. Im Ernste, ist ihnen denn die Welt bloße Negation, und halten sie dieselbe in irgendeiner andern Stelle ihres Systems dafür, außer in dieser Verlegenheit?

Soll denn nun Gott – dürfte im Vorbeigehn jemand fragen, und ich will im Vorbeigehn diese Frage beantworten – soll denn nun Gott gedacht werden als eins mit der Welt? – Ich antworte: weder als eins mit ihr noch als verschieden von ihr: er soll überhaupt nicht mit ihr (der Sinnenwelt) zusammengedacht und überhaupt gar nicht gedacht werden, weil dies unmöglich ist. Wie ich über die Welt denke, wird sich bald zeigen.

3. Auf diese entschiedene Ableugnung der Begreiflichkeit Gottes gründet sich dasjenige, was ich in jenem Aufsatze über die Unmöglichkeit, Gott Persönlichkeit zuzuschreiben und Bewußtsein, beigebracht habe. Man übersehe ja nicht den Grund, aus welchem ich diese Möglichkeit leugnete. Ich rede (S. 16) von unserm eignen begreiflichen Bewußtsein, zeige, daß der Begriff desselben notwendige Schranken bei sich führt und sonach dieser Begriff des Bewußtseins nicht für Gott gelten kann.

Nur in dieser Rücksicht, nur in Rücksicht der Schranken und der dadurch bedingten Begreiflichkeit habe ich das Bewußtsein Gottes geleugnet. Der Materie nach – daß ich mich bemühe, das Unbegreifliche auszudrücken, so gut ich kann! – der Materie nach ist die Gottheit lauter Bewußtsein, sie ist Intelligenz, reine Intelligenz, geistiges Leben und Tätigkeit. Dieses Intelligente aber in einen Begriff zu fassen und zu beschreiben, wie es von sich selbst und andern wisse, ist schlechthin unmöglich.

Auf ebendieselbe Wahrheit gründet sich die Stelle im Forbergischen Aufsatze: »Die Religion kann ebensogut mit dem Polytheismus als mit dem Monotheismus, ebensogut mit dem Anthropomorphismus als mit dem Spiritualismus zusammen bestehen.« Wenn Religion hier gleichbedeutend ist mit Religiosität, wie es dem Zusammenhange zufolge unstreitig ist, so unterschreibe ich die ganze Stelle. Zwar ist sie philosophisch nicht streng richtig:

Gott ist weder einer noch viele, weder ein Mensch noch ein Geist: alle diese Prädikate passen nur für endliche Wesen, nicht aber für den Unbegreiflichen, Unendlichen. Schreibt man ihm aber einmal eins von jenen Prädikaten zu, so ist es gleichviel, welches; der Irrtum ist bei allen derselbe, daß man den Unbegreiflichen begreifen will. Es ist jedoch nur ein theoretischer Irrtum, der mit der Rechtgläubigkeit des Herzens sehr füglich beisammen bestehen kann.

In summa: dadurch, daß etwas begriffen wird, hört es auf, Gott zu sein; und jeder vorgebliche Begriff von Gott ist notwendig der eines Abgotts. Wer da sagt: du sollst dir keinen Begriff von Gott machen, sagt mit andern Worten: du sollst dir keinen Götzen machen, und sein Gebot bedeutet geistig dasselbe, was das uralte mosaische sinnlich: Du sollst dir kein Bildnis machen, noch irgendein Gleichnis etc. Bete sie nicht an und diene ihnen nicht!

Und nun – ist es denn Atheismus, ist es denn eine Heterodoxie, ist es denn auch nur eine neue gewöhnliche Behauptung, daß Gott unbegreiflich sei? Sagt nicht die Bibel, daß Gott ein Licht sei, zu dem niemand kommen könne, daß ihn noch nie jemand erkannt habe u. dergl., steht es nicht fast in allen Katechismen mit unsern eigenen Worten, daß Gott unbegreiflich sei; weiß dies der Gegner nicht sowohl als wir, und sagt er es nicht vielleicht selbst bei andern Gelegenheiten? Aber freilich, die Worte und das Verfahren der Gegenpartei stehen nicht selten im Widerspruch; und indem sie noch sagen, Gott sei unbegreiflich, stellen sie einen sehr genau bestimmten Begriff desselben auf und bezichtigen des Atheismus jeden, der konsequenter ist denn sie.

Zweites logisches Axiom. Wer gewisse Beweise für eine Sache leugnet, leugnet nicht notwendig die Sache selbst.

Nun leugnen wir allerdings gewisse Beweise für das Dasein Gottes. Daraus aber folgt nicht, daß wir das Dasein Gottes selbst leugnen. Wir legen Rechenschaft ab über den Untersatz unsers Syllogismus.

1. Ein Beweis überhaupt ist die Aufzeigung des Grundes, irgend etwas anzunehmen. Sonach bedürfen der Beweise und sind der Beweise fähig lediglich vermittelte Erkenntnisse – lediglich dasjenige, was man nur um einer andern Erkenntnis willen annimmt, keineswegs aber unmittelbare, die man weiß dadurch, daß man überhaupt weiß, und so, wie man auch nur von sich selbst weiß.

Der Glaube an eine übersinnliche Welt gehört nach unsrer Philosophie unter die unmittelbaren Wahrheiten; ja er ist das Unmittelbare selbst vorzugsweise; er ist sonach gar keines Beweises, gar keiner Vermittelung durch andere Wahrheiten fähig. Dadurch verliert er nun nicht etwa an seiner Gewißheit und Zuverlässigkeit; er würde gewinnen, wenn es verschiedene Grade der Gewißheit geben könnte. Aber er erhält dadurch eine ganz eigne Dignität und Würde. – Führen mir doch einmal diese, die alles beweisen wollen, recht ordentlich, wie man soll, durch Verknüpfung der Begriffe, den Beweis, daß der Gegenstand da, den sie etwa rot erblicken, wirklich rot, daß jener Gegenstand, den sie süß schmecken, wirklich süß ist. Ich denke, sie werden es unterlassen müssen, ohne daß sie darum weniger an diese Aussagen ihres äußeren Sinnes glaubten. Aber die übersinnliche Welt wird dem moralischen Menschen gegeben durch den inneren Sinn, dem er sogar mehr glaubt als dem äußern, indem der letztere doch nur Erscheinungen, der erstere aber das einzig mögliche »An sich« liefert.

2. Im Beweise von Gottes Dasein soll eine Existenz bewiesen werden. Aber alle Schlüsse auf Existenz gründen sich auf die Anknüpfung eines Bestehenden und Ruhenden an ein Zufälliges und Fließendes. – Nun gibt mir entweder der Gegner das absolute Postulat einer übersinnlichen Weltordnung als ein unmittelbares zu: und fordert bloß das von mir, daß ich von dieser übersinnlichen Ordnung aus auf einen selbständigen Urheber derselben schließen soll, wie es einige Freunde der neuen Philosophie getan haben. Aber wie könnte ich dies, da ich ja wahrhaftig jene übersinnliche Ordnung keineswegs für ein Zufälliges und Fließendes, einer Erklärung durch ein anderes Bedürfendes, sondern für das absolut durch sich selbst Bestimmteste halte? Oder er gibt mir jenes Postulat nicht zu und mutet mir sonach auch jenen Schluß nicht an; und ich bin sehr überzeugt, daß das letztere sein Fall ist. Einen anderen Schluß mag er mir wohl anmuten: den von der Existenz der Sinnenwelt auf einen vernünftigen Urheber derselben.

Er entschuldige mich; ich bin unfähig, einen solchen Schluß zu machen; indem ich sogar dasjenige, wovon dieser Schluß ausgeht, schlechthin nicht annehme, die selbständige Existenz einer Sinnenwelt. Ich habe dies in dem angeklagten Aufsatze sehr freimütig erklärt. Ich habe sonach keinen Kausalschluß zu machen, um eine Existenz zu erklären, die nach mir gar nicht stattfindet. Auch über die Gründe dieser Behauptung habe ich soeben unter Nr.1 des ersten Axioms dem Verständigen genug gesagt. Ist es dem Gegner nicht genug, so kann ich ihm nicht helfen. Halte er nach einem solchen Bekenntnis mich immer für gestört; dies soll ihm freistehen: denke er auf eine neue Benennung, nenne er mich etwa einen Akosmisten, nur nenne er mich nicht einen Atheisten: Das, was ich leugne, liegt ganz woanders, als er denkt.

Will nun der Gegner nicht zugeben, daß ich durch das Gesagte mich gegen die Beschuldigung des Atheismus gerechtfertigt habe, so muß er auch das zweite oben aufgestellte Axiom leugnen; und es wird dadurch klar, daß es ihm nicht um die Ehre Gottes zu tun ist, sondern lediglich um die Ehre der Beweise, die er zu führen pflegt.

c) So viel zu unserer Rechtfertigung gegen die direkte Beschuldigung des Atheismus. Man hat noch andere Beschuldigungen vorgebracht. Unsre Grundsätze gingen überhaupt auf die Ausrottung der religiösen Denkart, sie stritten insbesondere gegen die christliche Religion; sie seien der Sicherheit der Staaten gefährlich. Wahrheit und Unwahrheit der streitig gewordnen Behauptungen gegenwärtig abgerechnet, kennt auch wohl der Gegner den Geist und das Bedürfnis des Zeitalters? Doch was frage ich erst; ich weiß, daß er es nicht kennt noch kennen kann; diejenigen allein kennen es, welche Gelegenheit haben, die Geistestendenz derer zu erfahren, welche das Zeitalter machen werden. Und da kann ich denn indessen versichern und bitte indessen, dem, der's wissen kann, zu glauben, daß in den denkenden Köpfen unter unsern Jünglingen ohne alles äußere Zutun der Lehrer der entschiedenste und freiste Prüfungsgeist über diesen Gegenstand des Nachdenkens rege ist. Möchten doch diejenigen, die mir es etwa verübeln könnten, daß ich mit der Sprache so frei herausgegangen, daß ich nicht politisch klug verdeckt und bemäntelt habe, möchten sie doch einmal in mein Konversatorium treten, wenn die Rede auf diesen Gegenstand kommt. Ich kann sagen, daß ich mit den Deduktionen, die man nun so gedruckt liest, in sehr gründlich sein sollenden Schriften gedruckt liest, in meiner Schule schlechtes Glück machen würde; im nächsten Konversatorio würde der dialektische Schein gar klar an den Tag kommen. Ich, der ich meine guten Gründe hatte, meine Philosophie zuallerletzt über die Religionswissenschaft zu verbreiten (meine erste SchriftJ. G. Fichte: Versuch einer Kritik aller Offenbarung, Königsberg 1792. hatte ich längst aufgegeben), kann sagen, daß ich nur durch das lebhafte Interesse meiner Zuhörer getrieben worden, auch auf diesen Punkt mein Nachdenken zu richten; kann sagen, daß ich nur durch ihre gegründeten Einwendungen so bald über alle Lücken und Erschleichungen der gewöhnlichen Deduktionen hinweg zu einem Resultate getrieben worden, bei welchem es wohl sein Bewenden haben wird. Auch andere meiner Herren Kollegen, die sich über diesen Gegenstand auf Räsonnement einlassen und ihren Zuhörern erlauben, Einwendungen vorzubringen, werden erfahren haben, wie schwer es heutzutage sei, über diesen Punkt zu befriedigen. Niederschlagen durch Autorität, Seichtigkeit oder absichtliche Bemäntelung über diesen Punkt des Nachdenkens duldet das Zeitalter schlechterdings nicht mehr, und dadurch würde das Übel, wenn freie Prüfung ein Übel ist, nur ärger, und eine Sache, die durch dergleichen Mittel sich halten müßte, nur verdächtiger werden. Es bleibt nichts übrig als Gründlichkeit und Offenheit.

Was den Inhalt der genannten Beschuldigungen selbst betrifft, habe ich in der beigelegten Appellation etc. einleuchtend, wie ich hoffe, dargetan, daß es gerade die Grundsätze unsrer Ankläger sind, die da offenbar auf Vertilgung alles Sinnes für das Überirdische und auf allgemeine Verbreitung fleischlicher Denkart, tierischer Lüsternheit, Roheit und Zügellosigkeit abzielen, und daß nichts als unsere Grundsätze den allerdings in Verfall geratenen religiösen Sinn unter den Menschen wiederherstellen können. Ich hoffe dargetan zu haben, daß es gerade unsre Ankläger sind, welche die erhabne Lehre des Christentums verunedelt und erniedrigt, sie um ihren wahren Sinn, ihren eigentümlichen Charakter, alle ihre Kraft gebracht haben; und daß es nur die Grundsätze unsrer Philosophie sind, die das innere Wesen dieser Lehre wieder an das Licht bringen können. Ich hoffe dargetan zu haben, daß es gerade die Grundsätze unsrer Ankläger sind, welche, indem sie den fleischlichen Sinn autorisieren und heiligen und alles Gefühl für etwas Höheres unter den Menschen ausrotten, zugleich die heilige Idee des Rechts und der Unterwürfigkeit unter ein Gesetz vertilgen und an die Stelle derselben blinde Willkür in allen Ständen setzen; Gewalttätigkeit, Störrigkeit, unbelehrbaren Sinn und den Wahn, daß jedes Amt im Staate, das sie übertragen, ein Almosen von ihrer persönlichen Milde sei bei den Mächtigen; Niederträchtigkeit, Ränkesucht, Angeberei und die ganz elende Denkart des rechtlosen Sklaven bei dem Untergebenen, vereint mit dem Drängen, sich an einen Platz emporzuarbeiten, wo er andere ebenso drücken könne, als er jetzt selbst gedrückt wird; welches alles nur mit der allgemeinen Verzweiflung sich enden kann – daß es also gerade diese Grundsätze sind, welche nicht die Sicherheit der Staaten, sondern die Möglichkeit, daß überall einer sei, aufheben, indem sie alle Gesetzmäßigkeit aufheben und die Nation in eine Kaste von Herren und in einen Haufen von Sklaven teilen.

Unsre Lehre macht jedem Menschen sein eignes Geschäft heilig durch die erhabne Idee der Pflicht und lehrt ihn für dieses sorgen, ohne um andre sich zu kümmern. Sie lehrt ihn Verzicht tun auf allen Genuß, verschmähen das Ringen um die vermeinten Güter, Freuden und Ehren anderer; und macht ihn sonach sicher zum nützlichen, ruhigen, zuverlässigen Bürger.

Ich habe in der beigelegten Schrift gezeigt, noch ehe ich eine solche Anklage voraussehen konnte, daß wir von der Lehre des Gegners nicht im mindesten besser denken als er von der unsrigen. Ich habe für die Verwerflichkeit derselben Gründe aufgestellt, welche sie ohne Zweifel unbeantwortet werden lassen müssen, während sie gegen uns auch noch nicht einen winzigen Scheingrund vorgebracht haben; nur gesagt und versichert haben, wir hätten unrecht und sie recht. Ihr gegenwärtiger Vorteil gründet sich sonach nur darauf, daß sie das Glück haben, einer äußern Macht anzuzeigen, und wir uns nur verteidigen. Wie, wenn die Rollen verwechselt würden und auch wir unsrerseits etwa einmal zur Anzeige bei einer bestehenden Staatsgewalt gelangten? Wenn nicht zugleich auch unsre Gesinnung der des Gegners ebenso entgegengesetzt wäre als unsre Lehre der seinigen und wir uns einfallen lassen könnten, zur Verteidigung der Wahrheit ein anderes Mittel zu gebrauchen als ruhige Belehrung; so würden dann wir mit Gründen, wie sie ohne Gründe ihre Schriften konfiszieren lassen müssen als atheistisch, abgöttisch, gotteslästerlich, verführerisch und von Grund aus verderblich; so würden dann wir mit Gründen, wie sie ohne Gründe im Requisitionsschreiben, zu denen wir ihre eignen fast wörtlich brauchen könnten, auf die »ernstliche Bestrafung ihres Frevels« zu dringen haben.

Kurz, nach dem Gesagten ist die wahre Schuld unsrer Lehre die, daß sie die Lehre der schwächern Partei ist, wie es ihnen scheint – denn auf mögliche geistige Stärke rechnen sie gar nicht, sie rechnen nur auf Fäuste – daß sie durch keine bewaffnete Macht unterstützt wird. Nach demselben Argumente war ehemals auch die protestantische Lehre, zu welcher Partei unsere Verfolger sich rechnen, falsch; sie ist wahr geworden, seitdem sie dieses Argument auf ihre Seite zu ziehen gewußt hat. Will man denn dieselben Ausschweifungen der menschlichen Vernunft stets wiederholen, und wird denn das Menschengeschlecht auch nicht einmal durch Erfahrung klüger?

Nur eine neue in jener Appellation noch nicht gehobne, für den Zweck derselben auch gar nicht gehörige Befürchtung ist auf Veranlassung dieser Anklage geäußert worden, auf welche ich hier mit wenigem Rücksicht nehmen will. Man befürchtet nämlich von unsern Äußerungen Nachteil für die Ehre und den guten Ruf unsrer lieben Universität Jena. Ich untersuche die Gründe dieser Befürchtung. Es hat von jeher gegeben und wird, solange Menschen sein werden, fortdauernd geben zwei Hauptparteien: solche, die an dem Hergebrachten festhangen, nicht das mindeste daran verrückt wissen wollen, ja wohl gar bemüht sind, wieder rückwärts zu kommen; und solche, die vorwärts zu schreiten und die menschlichen Erkenntnisse und Verhältnisse zu vervollkommnen streben. Man nennt die erstem neuerlich Obskuranten, und ich werde um der Kürze willen mich hier dieses Namens bedienen; besonders, da die Partei, wie sie hier zum Vorschein kommt, diesen bei manchen andern Gelegenheiten unbilligen Namen bei der gegenwärtigen nicht wohl verbitten kann: die letztern mögen Freunde des Lichts heißen. Der Krieg dieser Parteien ist ewig, so wie sie selbst, aber es gibt in diesem Kriege Epochen, da er sich mit größerer Hitze entzündet; dann, wenn mit der Liebe der Finsternis, welche, wenn sie rein ist, nicht mit dem höchsten Mute begeistert, noch die Liebe mancher andrer brauchbaren Dinge sich zu verknüpfen scheint. Eine dieser Epochen war z. B. die Zeit der Reformation; und die gegenwärtige Zeit, welche überhaupt mit jener große Ähnlichkeit hat, ist gleichfalls eine dieser Epochen. Der gegenwärtige Politiker würde meines Erachtens wohl tun, wenn er aus der Geschichte jener Zeit in bedenklichen Fällen Verhaltungsregeln abstrahierte; und hätte man dies eher und häufiger und allgemeiner getan, so würden, wie es mir scheint, gewisse bedenkliche Fälle gar nicht eingetreten sein.

Da die beiden erwähnten Parteien von ganz entgegengesetzter Denkart sind, so widersprechen sie sich notwendig auch in ihren Begriffen über die Ehre. Was der einen guter Ruf und Ruhm heißt, ist der andern sehr schlimmer Ruf und Schande; und so umgekehrt. So ist es, und so muß es bleiben, denn es ist notwendig so. Die schlimmste Politik, die jemand dabei ergreifen könnte, wäre zu allen Zeiten, ganz besonders aber in einer Epoche, da der Krieg heftiger entbrannt ist, die, einen Mittelweg gehen, es beiden Parteien recht machen und bei beiden Ehre einlegen zu wollen. Man verdirbt es dann sicher bei beiden, wird von beiden gescholten und von keiner gelobt und gerät in den allerschlimmsten Ruf. – Jede Aussöhnung, jede Annäherung beider Parteien als Resultat einer Unterhandlung (nicht etwa als von selbst kommendes Resultat der Zeit) ist unmöglich, und der ist ein Kind an Erfahrung, der sie erwartet. Gehe nur, gutmütiger Freund des Lichts, und demonstriere dem Obskuranten sein Unrecht, das dir so leicht zu demonstrieren scheint. Er gibt dir vielleicht deine ganze Demonstration zu; aber schon darin, eben darin, daß du demonstrierst und räsonierst, liegt dein Unrecht; die Waffen sogar, mit denen du streitest, sind verboten. Du sollst glauben und gehorchen. Weißt du denn nicht, daß diese Vernunft selbst, auf welche du fußest, verderbt und vergiftet ist, und daß du die übernatürliche Regel, wie du des natürlichen Lichts dich zu bedienen habest, erst aus ihren Händen erhalten mußt? (So weiß ich z. B. sehr gewiß, daß ich durch diese meine Verteidigung bei meinem eigentlichen Ankläger nichts ausrichte. Wenn er sie zu Ende gelesen haben wird, falls er dies ja tut', wird er sagen: Fichte soll nicht räsonieren, sondern sich unterwerfen. Für ihn schreibe ich sie auch nicht, sondern um denjenigen, die mich vor seiner Gewalttätigkeit schützen können, zu zeigen, daß ich dieses Schutzes wert bin.)

Das einzige Mittel, wohl durchzukommen und auf einer Seite Ehre und guten Ruf zu haben, ist dies, daß man sich für eine Partei von beiden entschieden erkläre und mit dieser es fest und unverrückt halte.

Wenn nun in der Wahl dieser Partei bloß und lediglich auf Ehre und guten Ruf gesehen würde und man nur dies sich zum Zwecke machte, den ausgebreitetsten und besonders den dauerndsten Ruhm zu erwerben, so ist unstreitig, daß man sich an die Freunde des Lichts anschließen müsse.

Auf dieser Seite ist der ausgebreitetste gute Ruf. – Ich will zwar nicht behaupten, daß es der Zahl nach mehr Freunde des Lichts gebe als Obskuranten; aber die ersteren übertreffen an Gewicht. Auf ihrer Seite ist in der Regel das Talent, die Beredsamkeit, die guten und gründlichen Kenntnisse; auf der andern Seite ist in der Regel Unbehilflichkeit in Wort und Sache, Weitschweifigkeit und Plattheit, Unwissenheit oder unnütze Kenntnisse. Die erstern vermögen auszusprechen, was sie denken, und einen Ruf zu machen; die letztern haben größtenteils keinen Vortrag und können nur innerlich schmähen und verwünschen, wo sie sich nicht einmal die Gelegenheit ersehen, ein Konfiskationsreskript oder ein Requisitionsschreiben schleichend zu veranlassen, dessen beabsichtigter Sukzeß doch immer sehr zweifelhaft bleibt.

Auf dieser Seite ist ewig dauernder guter Ruf. Die Obskuranten haben die Freunde des Lichts ihrer Zeit und aller folgenden Zeitalter gegen sich. Ihre Schande stirbt nie und wird im Fortgange der Zeiten nur größer. Wer kennt jetzt Joachim Langen anders denn als einen ketzermacherischen Verfolger; und wer wird nur in der künftigen Generation Goezen anders kennen? – Was mehr ist: die Obskuranten haben sogar die Obskuranten der künftigen Zeitalter gegen sich: sie überleben gemeiniglich ihren guten Ruf sogar bei ihrer Partei und verlieren ihn sicherlich auch bei dieser nach ihrem Tode. Die Obskuranten jeder künftigen Generation nennen die der vorhergehenden bei ihrem wahren Namen; denn auch sie sind durch den Fortgang der Zeiten mit fortgerissen worden. Es gibt sicherlich keinen einzigen Obskuranten, der nicht diese Benennung sich verbäte und sich denn doch auch für aufgeklärt hielte. Aufklärung soll, nach ihnen, denn wohl sein, nur gehen die Gegner darin zu weit. Wie aber ist es doch möglich, daß sich diese für aufgeklärt halten? Nicht anders als so, indem sie wieder höher stehen als andere: und diese andern, diese sind nun für sie die Obskuranten. Im Gegenteil dauert das Verdienst und der Ruhm, in irgendeinem Zeitalter das Menschengeschlecht auf eine höhere Stufe gebracht zu haben, durch alle Zeiten; wenn auch die Nachwelt wiederum viel weiter vorgerückt wäre. Ohne Zweifel war die Universität Wittenberg, als sie Luther und Melanchthon zu Lehrern hatte, bei den Päpsten und ihrem Anhange und bei dem Albertinischen Herzoge Georg in sehr üblem Rufe; dafür war sie bei den verständigen und aufgeklärten Männern der damaligen Zeit in gutem Rufe; und noch lebt ihr Ruhm unter uns und wird von Jahrhundert zu Jahrhundert fortleben. Dieses sah ohne Zweifel der Ernestinische Kurfürst Friedrich der Weise, der schon dadurch seinen Beinamen und seinen unsterblichen Ruhm verdiente; war stark genug, jenen üblen Ruf zu verachten, und hinterließ seinen durchlauchtigsten Urenkeln ein Beispiel der wahren Ehre.

Unsre gute Universität Jena hat ihren Ruhm bei den Freunden des Lichts; der gute Name ist ihr zugefallen, und sie wird, wie mir es scheint, nichts zu tun haben, als zu arbeiten, daß sie hinter ihrem Ruhme nicht zurückbleibe. Begnügen sich doch gewisse andere Universitäten, die uns in Vormundschaft nehmen zu wollen scheinen, mit dem ihrigen bei der entgegengesetzten Partei. Diese Partei könnte mit ihnen vollkommen zufrieden sein, wenn sie nur ein wenig billig wäre. – Unsre gute Universität kann nunmehro gar keinen andern Weg mehr zum Ruhme einschlagen, als den sie bisher gegangen; wenn auch ihre Lehrer oder ihre Durchlauchtigsten Erhalter dies wollen könnten. Eben in ihrem guten Rufe besteht ihr eigentliches Verbrechen; und dieses mag auch wohl jetzt einen beträchtlichen Teil von der Schuld der Beklagten ausmachen. Es ist nur eine Bedingung, unter welcher die Gegenpartei sich mit unsrer Universität aussöhnen könnte: die, daß sie in dieselbe Obskurität und denselben üblen Ruf versinke, durch den gewisse andere Universitäten bedeckt sind und, was in ihrer Lage aus dem ersten erfolgen muß, völlig zugrunde gehe. Die Maßregeln, die sie vorgeschlagen haben, sind der sichere Weg, zu diesem Ziele zu gelangen.

II

Wenn man denn nun meine Verteidigung bis hieher gelesen, wenn man die beigelegte Appellation durchgelesen und findet, daß, wie ich die Sache vorstelle, jene Bezichtigung des Atheismus dann doch so durchaus ohne allen Grund, daß unsre Lehre vielmehr höchst religiös sei; so muß man sich wundern, wie es denn nur möglich gewesen, so ganz aus nichts jene Beschuldigung zu ziehen, man muß bedenklich werden, es muß der Verdacht entstehen, daß ich wohl durch allerlei Künste den wahren Gesichtspunkt verrückt und eine ganz andere Materie untergeschoben. Ich habe nicht gründlich geantwortet, wenn ich nicht auch historisch die eigentliche Quelle dieser Beschuldigung aufsuche und mit der wahren Beschaffenheit dieser Quelle bekannt mache: hingegen ist mein Triumph und die vollkommene Beschämung meiner Gegner entschieden, wenn ich es tue. Ich bin mir und den Mitangeklagten schuldig, es zu tun.

Es ist vor mehreren Monaten eine Schrift erschienen, die ich (Beil. C.) zu den Akten lege: Schreiben eines Vaters an seinen Sohn über den Fichtischen und Forbergischen Atheismus. Diese Schrift zeigt die innigste Animosität gegen die Person des Verf. des ersten Aufsatzes: durch das Motto; durch die zweimal wiederholte, nicht einmal durch den eignen Witz des Sendschreibers, sondern durch den Buchhändler Fr. Nicolai ausgedachte Schmähung: »ich hielte mich für den Aufseher des Menschengeschlechts«Diese Formulierung hatte Nicolai in »Leben und Meinungen Sempronius Gundiberts...« geprägt; durch die S. 5 vorgebrachte Verdrehung und darauf gegründete abscheuliche Beschuldigung. (Es ist eine Verdrehung, sage ich; denn ich habe nie gesagt, daß ich den dort gemeinten achtungswerten MannK. Ch. Erhard Schmid annihilieren wolle, in der Zukunft, welches in der Studentensprache allenfalls heißen könnte, daß ich ihn um seinen akademischen Applausus bringen wolle; sondern ich habe es auf der Stelle getan und erklärt, daß ich es auf der Stelle tue; d. h., ich habe geurteilt, daß derselbe kein echt originell spekulativer Kopf sei;Anspielung auf den sog. Annihilationsakt am Ende von Fichtes Artikel »Vergleichung des von Herrn Professor Schmid aufgestellten Systems mit der Wissenschaftslehre«, in: Philosophisches Journal, 12. Heft des Jahrgangs 1795. Fichte hatte darin seinem Fachkollegen – unbeschadet sonstiger Vorzüge – schöpferisches und selbständiges Denken auf dem Gebiet der Philosophie abgesprochen. in Ermangelung dessen man doch andere unstreitige Verdienste und treffliche Kenntnisse haben und der studierenden Jugend große Vorteile gewähren kann, welches alles ich dem verdienten Manne nie habe absprechen wollen.) Sie zeigt Animosität noch durch eine Menge anderer Schmähungen und Beschimpfungen, die ich hier nicht weiter auszeichnen mag, die aber jeder, der sich überwinden kann, diese Blätter durchzulesen, ohnstreitig bemerken wird. Schon deswegen mußte das Zeugnis dieses Schriftstellers nichts gelten.

Diese Schrift zeigt ferner die auffallendste Ignoranz – über das Wesen der Spekulation sogar, indem sie mich (S. 14) aus der Geschichte der Philosophie belehren will, wie ich hätte räsonieren sollen; über die neueste Geschichte derselben, indem sich der Verf. über einige meiner Äußerungen, als über das absolute Sein der Welt von dem Gesichtspunkte der Naturphilosophie aus, über eine Ordnung ohne einen Urheber derselben und dergleichen gar nicht sattsam verwundern kann; welche Sätze doch jedem, der nur einige Blicke in die gemeine kritische Philosophie getan hat, geläufig genug sind; indem er die Behauptung, daß die Welt durch sich sei, der, daß ein Palast sich selbst gebaut habe, gleichstellt – eine Parallele, die einen Unmündigen täuschen mag, aber übel steht in einer Schrift gegen einen kritischen Philosophen, welche bekanntlich zwischen Natur- und Kunstprodukten einen sehr wesentlichen Unterschied machen.

Sie zeigt den mitleidswürdigsten Unverstand, Seichtigkeit und Unüberlegtheit; indem der Schreiber, wenn es nun an die Widerlegung gehen soll, statt dieser Widerlegung die Klage vorbringt, daß er den Verf. nicht verstehe, daß es der Mühe nicht lohne, sich mit seinen Philosophemen den Kopf zu zerbrechen, daß er, wie sein Ferdinand bezeugen werde, nicht Zeit habe u. dergl.; indem er bei dem wichtigen Einwurfe: aus nichts wird nichts, sich auf eine Beantwortung dieses Ferdinand, die derselbe schon in der Schule gegeben habe, beruft, welche wir aber leider nicht erfahren, da sie doch von der höchsten Wichtigkeit sein würde, indem noch kein Philosoph eine solche Antwort gefunden, und durch dieselbe die ganze Gestalt der Philosophie geändert werden würde; indem er auf folgende Weise (S. 52) widerlegt – »damit die wahre Religion des freudigen Rechttuns sich erhebe«, hatte der Verf. gesagt – »er wollte vielleicht«, setzt der Schreiber hinzu, »sagen: damit allen Lastern Tor und Tür geöffnet werde«; indem er die Verdrehungen und den skurrilischen Aberwitz des Sempronius Gundibert wirklich für bedeutend zu halten scheint und ein Buch, das nur dem niedrigsten Pöbel der Lesewelt erträglich sein kann, unter wirklich Studierenden zu verbreiten bittet.

Sie trägt auch schon im Äußern das Gepräge eines Skriblers an sich: sie ist in einer unbestimmten (z. B. philosophischen Geschichte, sagt er, statt Geschichte der Philosophie), wässerigen, glatten, gedehnten Sprache geschrieben.

Sie ist ein Produkt, das das Licht scheut; weder der Verfasser noch sogar der Verleger haben es gewagt, sich namentlich zu ihr zu bekennen.

Diese so beschaffene Schrift haben Leipziger Gelehrte für ein Werk des berühmten und verdienten Theologen, Herrn D. Gabler zu Altdorf – ich weiß nicht, ob wirklich gehalten oder nur ausgegeben; diese Alternative ist mir erlaubt, da für Gelehrte das erste fast noch nachteiliger ist als das zweite. »Man hat dieselbe«, sagt Herr D. Gabler in der gedruckten Erklärung (Beil. B), auf welche ich sogleich mich weiter beziehen werde, »in Kursachsen mit Mühe in Umlauf gebracht. Man hat zugleich sorgfältig verbreitet, ich (der D. Gabler) sei der Verfasser dieser Schrift.« In einer hier zu Jena zensierten und soeben unter der Presse befindlichen Druckschrift: Apologetischer VersuchFichte meint: »Etwas zur Antwort auf das Schreiben eines Vaters an seinen studierenden Sohn über den Fichtischen und den Forbergischen Atheismus«, Jena 1799. etc., wird gesagt, daß man zu Leipzig Exemplare jenes Schreibens unentgeltlich verteilt; immer mit der Versicherung, daß D. Gabler der Verfasser desselben sei und daß sie auf seinen Auftrag ausgeteilt würden. Manchen, die diese Nachricht über den Verfasser bezweifelten, hat man eigenhändige Briefe des D. Gabler vorzuzeigen versprochen, die seine Autorschaft beweisen sollten; welches letztere ich durch Briefe beweisen kann. Man hat dieselbe Schrift nach Dresden geschickt, ohne Zweifel gleichfalls mit der Versicherung, daß jener auswärtige Theolog sie verfaßt habe; denn weiter gehen meine Nachrichten nicht über diese geheimen Machinationen. Wenigstens hat der Konzipient des Requisitionsschreibens offenbar sie vor sich gehabt, denn dieselben Stellen, die der schreibende Vater angeführt, hat auch der Konzipient ausgehoben. Diese lichtscheue und so beschaffene Schrift also ist es welche die höchsten Regierungskollegien von fünf angesehenen Ländern, welche, seitdem die hannoverische Regierung unsre Namen, als Namen von Menschen, die gefährliche, höchst anstößige und allgemeinschädliche Grundsätze hegen, öffentlich anschlagen, das sechste, und seitdem auch der preußische Hof requiriert worden, an der Verfolgung gegen uns teilzunehmen, das siebente, in Bewegung gesetzt; sie ist es, die durch die nächsten Folgen, welche man ihr gegeben, noch unabsehbare und nicht zu berechnende Folgen haben kann. Oh, durch welche Geringfügigkeiten werden die menschlichen Schicksale bestimmt!

H[er]r D. Gabler protestiert im Intelligenzblatt der A. L. Z. N. B. (Beil. B.) ernstlich gegen das Gerücht, daß er der Verf. dieser Schrift sei, erklärt dieses Gerücht für eine grobe Verleumdung, überläßt die Verbreiter dieser Verleumdung ihrer eignen Scham und Schande und urteilt über die Schrift ohngefähr so, wie ich soeben auch über sie geurteilt habe.

Wer hat sie denn also geschrieben? Vielleicht, daß die äußern Verhältnisse des Verfassers, sein Charakter, seine persönlichen Beziehungen ein neues Licht über das Gewicht, das ihr zuzuschreiben sei, verbreiten. Nichts hält mich ab, meine Überzeugung, welcher lediglich die juristische Erweisbarkeit abgeht, auch darüber zu sagen.

Es lebt ganz in meiner Nähe ein unglücklicher MannAnspielung auf J. Ch. G. Gruner., der, ich weiß nicht, ob zur Strafe für etwas schon vorher Verübtes oder durch ein unseliges Verhängnis, sich mit Schande und mit dem allgemeinen Hasse bedeckt hat und welchem seitdem, so wie dem Orest, die Furie zum steten Geleit gegeben ist. Da die Schande sein eignes Element ist und er doch nicht immer auf dem Katheder stehen kann, auf welchem der unsaubere Geist aus ihm Possen reißt und Zoten ausstößt, wendet er seine übrige Zeit dazu an, in seiner Schande zu wühlen, um andere zu bespritzen, damit er sich doch in der menschlichen Gesellschaft nicht mehr so gar sehr zu schämen habe. Es ist in seinem Umkreise wohl kaum ein Mann oder eine Frau, die sich nicht schon über ihn zu beklagen gehabt, gegen welche er nicht schon schmutzige Verleumdungen ausgestoßen habe. Er ist schon häufig in Injurien-Prozesse, er ist in Untersuchung wegen einer auf dem Katheder ausgestoßenen Blasphemie verwickelt gewesen, hat sich aber, sagt man mir, jedesmal durchgelogen. Er hat, indem ich dieses schreibe, zwei Injurien-Prozesse, deren einen, den aktiven, er ebenso plump und pöbelhaft führt, als er den zweiten, den passiven, veranlaßt hat. Sein böser Geist treibt ihn, jeden Menschen, der nur ein wenig bemerkt wird, anzufeinden: komme er mit demselben in Kollision oder nicht, habe derselbe ihn beleidigt oder nicht, sei es demselben auch nur möglich, ihm zu schaden oder nicht; wie denn z. B. ich mit demselben weder in schriftstellerischer noch akademischer Rücksicht in Kollision kommen kann, indem wir ganz verschiedene Fächer bearbeiten und ich sein Angesicht noch nie gesehen habe, noch er, soviel mir bekannt ist, das meinige. Er gab ehemals alljährlich unter seinem Namen Angriffe auf ehrliche Männer heraus.Jahrbuch für Ärzte und Nichtärzte, Jena 1781-1796, sowie Neues Taschenbuch für Ärzte und Nichtärzte, Jena 1797. Dies Institut kam ins Stocken, und seitdem hat er das Lästern im Intelligenzblatt der N[euen] Deutschen Bibliothek getrieben: dort hat er mehrere Pasquille auf unsern verehrungswürdigen D. Paulus, den er ganz besonders anfeindet, eins auf H. R. Schnaubert, auf B. R. Scherer u. a., soviel mir nur in dem kurzen Zeitraume bekannt worden, den ich hier lebe, einrücken lassen. Gewiß hat er dergleichen Taten in Menge ausgeübt, die mir nur nicht bekannt worden; vielleicht gibt es hier keinen namhaften Gelehrten, den er nicht einmal auf diese Weise angegriffen.

Dieser Mann hat seit meiner Anstellung in Jena ganz besonders mich zum Ziele seiner literarischen Lästerungen ersehen; welches mir zur Ehre gereicht, da ich darin gewissermaßen in die Stelle des ehrwürdigen D. Paulus trete, mit welchem gleiche Feinde zu haben ich für Ruhm halte. Er hat, als jenes jährliche Lästerungsinstitut noch bestand, kein Jahr vergehen lassen, ohne mich, genannt und ungenannt, auf die in unserm Zeitalter gefährlichste Weise als Feind der Religion und der Staaten zu verschreien. Er hat seitdem zu verschiedenen Malen die gröbsten ihm selbst als solche bekannten Unwahrheiten über mich in das I[ntelligenz]bl[att] der N. D. B. einrücken lassen. Dem Verleger dieser PasquilleK. E. Bohn. ist es durch einen anderen VerleumdetenVermutlich Paulus. in einem Privatbriefe, und da dieses nicht half, von mir öffentlich verwiesen worden,J. G. Fichte: Erklärung gegen den Aufsatz »Verunglückter Versuch im christlichen Deutschland eine Art von öffentlicher Vernunft-Religionsübung einzuführen« seitdem wird nichts mehr von diesem Manne Herkommendes in jenem Itg.-Bl. aufgenommen, und es bleibt ihm nichts übrig, als namenlos, lichtscheue Broschüren in das Publikum zu werfen.

Er hat insbesondere gleich nach meiner Ankunft in Jena, nachdem er den nichtverstandenen Satz meiner Philosophie: alles im Ich und außer dem Ich nichts, irgendwoher erlauscht, sogleich gemerkt, was sich daraus gelegentlich machen ließe, und gegen eine Person, aus deren Munde ich es habe, geäußert: oh, mit diesem wird es hier nicht lange währen; seine Prinzipien müssen ihn auf den Atheismus führen, und dann wird ihn kein Fürst im Lande dulden. Er mag seit diesen fünf Jahren sorgsam geharrt haben, ob denn nicht endlich eine Äußerung erscheine, die sich für eine Erfüllung jener Weissagung ausgeben ließe. Er hat endlich geglaubt, sie in jenem Aufsatze meines Journals gefunden zu haben, und freudig die Gelegenheit ergriffen.

Wie wäre es, wenn – dieser Mann der Verfasser jenes Schreibens wäre? – Der Mann von diesem allgemein bekannten Charakter, von dieser gleichfalls allgemein bekannten Feindschaft gegen mich, dieser Ignorant der ersten Klasse, als welchen er sich in jener Schrift darstellt. (Er hat zwar in seinem Fache eine ausgebreitete Zelebrität, und es mag sein, daß er eine Menge Büchertitel und andere Dinge, die sich auswendig lernen lassen, auswendig weiß; aber Beurteilung und wahre Geschicklichkeit und Verstand kann ein Mann, dem es an Verstande fehlt, einzusehen, wovon er nichts verstehe, in keinem einzigen Fache haben, wenn nicht die Vernunft selbst eine Lügnerin ist.)

Alles vereinigt sich, auf die Vermutung zu führen, daß dieser Mann der Verf. sei.Gruner wies die Beschuldigung, Verfasser der Flugschrift zu sein, im Reichsanzeiger vom 8. Mai 1799 ausdrücklich zurück. Gegen Fichtes Denunziation veröffentlichte er – die Vorrede datiert vom 28. August 1799 – das Buch »Ein paar Worte zur Belehrung, Beherzigung und Besserung an den Herrn Ex-Professor Fichte«. Gruner verwahrt sich darin gegen Fichtes Unterstellungen, da jener selbst eingeräumt habe, gerichtliche Beweise besitze er nicht. Er wirft Fichte Schwatzhaftigkeit und Kompromittierung seines Freundes Paulus vor, der Fichte gesprächsweise Informationen über Gruner berichtet habe, die ihm nur als Dienstgeheimnis – Paulus war Protektor gewesen – bekannt sein konnten und die Fichte nun öffentlich ausbreite. Gruner beschimpfte Fichte persönlich und politisch in der rüdesten Weise, als krank an Leib und Seele, als aufgeblasenen Geck, der pöbelhaft renommiere und wie ein roher und betrunkener Matrose schimpfe. Gruner wiederholt mehr oder weniger alle politischen Vorwürfe, die gegen Fichte wegen und seit dessen Revolutionsschriften erhoben wurden. Dieser predige mit »Donnerstimme eines wilden Aufruhrs ... So spricht kein Fürstendiener zu Fürsten.« In bezug auf Fichtes Appellation und auf dessen Verantwortungsschrift werden alle Vorwürfe von Fichtes Gegnern im Atheismusstreit ebenso wiederholt wie die Anklagen des Jenenser Konsistoriums von 1794 und der »Eudämonia«, ohne daß jedoch Gruner selbst sich inhaltlich zu Fichtes Religionsphilosophie äußert. Alle seine Vorwürfe, Fichte lehre öffentlich atheistische Grundsätze, beziehen sich nicht auf Fichtes Text, sondern stehen in einer Reihe mit Beschimpfungen wie »niederträchtiger Denunziant«, »Injuriant« u. a. Zitiert wird dagegen ausführlich aus Fichtes »Zurückforderung der Denkfreiheit«, weil diese insbesondere den Haß feudalabsolutistischer Höfe auf sich gezogen hatte. Gruners Schrift führte in bezug auf die darin auch gegen Paulus ausgesprochenen Vorwürfe dazu, daß sich letzterer brieflich beim Herzog über Gruners öffentliche Insinuationen beschwerte. Seine Denkart, sein Stil, ganz besonders seine Logik und einige charakteristische Eigenheiten, z. B. seine unaufhörliche Klage über Unverständlichkeit alles desjenigen, was er nicht schon mit diesen Worten auswendig gelernt hat, sind einzig im gelehrten Deutschland. Diese Schrift so schreiben konnte, wie ich im Herzen überzeugt bin, kein anderer Mensch. Ich brauchte nur wenige Seiten durchzulaufen, um ihn sogleich zu erkennen. Ich mache mich anheischig, wenn es irgend jemandem die Mühe lohnen könnte, den Beweis dieser Behauptung nach den Regeln der höhern Kritik so zu führen, wie nach diesen Regeln noch kein Beweis geführt worden.

Einen vor Gericht gültigen Beweis habe ich nicht, und darum schreibe ich den Namen des Mannes nicht her, und darum äußere ich hier meine Überzeugung als Vermutung. Jedoch kann ich, wenn jemand eine gerichtliche Untersuchung veranlassen wollte, einen Anfangspunkt derselben anweisen. Die Felseckerische Buchhandlung zu Nürnberg hat den Debit dieser Schrift; und von ihr ist das Exemplar, welches ich zu den Akten lege, nebst andern, an die Gablerische Buchhandlung allhier gesendet worden.Die Felseckersche Buchhandlung übersandte am 6. Juni 1799 ein von Gruner veröffentlichtes Schreiben, daß er nicht der Verfasser jener Flugschrift sei. – Untersuche man nur recht und gründlich; und ich zweifle keinen Augenblick, daß meine Vermutung sich nicht vollkommen bestätigen werde. Wenn man recht untersucht, habe ich gesagt.

Denn daß die Mittelspersonen, daß jener Mann selbst leugne, daß ein anderer für den Verf. ausgegeben werde, daß etwa ein anderer sogar sich wirklich dazu bekennt, würde mich meines Irrtums nicht überführen. Selbst der letzte Fall ist in unserm Zeitalter dagewesen. Zu der Schrift Bahrdt mit der eisernen Stirn bekannte sich ein gewisser Schlegel namentlich; der doch, nach dem später erfolgten eignen Geständnisse des wahren Verfassers, sie keineswegs geschrieben hatte.T. F. L. Schlegel aus Reval studierte in Jena. Das Stück »Doktor Bahrdt mit der eisernen Stirn oder die deutsche Union gegen Zimmermann. Ein Schauspiel in vier Aufzügen vom Freiherrn von Knigge«, 1790, stammte weder von ihm noch von Knigge, sondern von v. Kotzebue. Ein solcher Mann also konnte es sein, ein solcher Mann war es wahrscheinlich, der durch ein solches Mittel sechs Regierungen gegen mich in Bewegung setzte. Man kann nicht vermeiden, bei diesem Anblicke gerührt zu werden und das Schicksal der Hohen zu beklagen. Es bedarf eines kleinen Zufalls, und der erste beste verächtliche Mensch macht sie zum Werkzeuge seiner niedrigsten Leidenschaft, seines pöbelhaftesten Mutwillens.

III

Nun wußten freilich diese Regierungen nicht und ebensowenig, wie ich zu ihrer Ehre glauben will, die ersten Anstifter und Veranlasser, was ich soeben über den Verf. jener Schrift gesagt habe. Aber das wenigstens wußten die letzteren, wenn sie auch nur gelehrte Zeitungen lasen, daß ich schon oft verleumdet worden und mich auf eine den Verleumdern unmöglich angenehme Weise verteidigt, daß so mancher literarische Angriff auf mich geschehen, die ich gleichfalls rüstig abgewehrt. Sie konnten sonach erachten, daß es mir an literarischen Gegnern und persönlichen Feinden nicht fehlen könne. Wie in aller Welt ging es doch zu, daß sie auch nicht auf eine entfernte Ahnung gerieten, ob nicht diese Schrift aus solch einer unreinen Quelle fließen möge; besonders, als sie die durch Scheu vor einem politisch ohnmächtigen Professor gar nicht zu erklärende Verheimlichung des Verfassers und sogar des Verlegers bemerkten? Sie, die als Gelehrte denn doch etwas wissen sollten, wie kam es, daß sie die Seichtigkeit und die Ignoranz des schreibenden Vaters so wenig bemerkten, daß sie sogar seine Meinungen zu den ihrigen; seine Art zu argumentieren, seinen Geschmack, seine Lieblingsschriften zu den ihrigen machten? Indem unter andern ein, übrigens um seiner Aufgeklärtheit willen dem kursächsischen Kirchenrate verdächtiger TheologUnbekannt. (so sagen gedruckte Schriften) das kleine Verdienst, welches (S. 5) dem Ferdinand des Schriftstellers angetragen wird, sich wirklich gemacht und Zuhörern von mir, die ihn auf einer Reise besucht, den Sempronius Gundibert als ein treffliches Buch empfohlen.Diese Formulierung hatte Nicolai in »Leben und Meinungen Sempronius Gundiberts...« geprägt Wie kommt es, daß sie, die denn doch wenigstens das theologische Journal von D. GablerNeues theologisches Journal. Herausgegeben von C. F. Ammon, H. C. A. Hänlein und H. E. G. Paulus. Fortgesetzt von Johann Philipp Gabler, Nürnberg. lesen und den schriftstellerischen Charakter dieses Mannes ein wenig kennen sollten, jene Arbeit für die seinige halten konnten? Haben sie wirklich so wenig Kritik, oder ließ sie nur für diesmal ihre Leidenschaft dieselbe nicht gebrauchen? In der Tat, soll ich den Stützen und Repräsentanten der Wissenschaften in einem der ersten Staaten des protestantischen Deutschlands eine Seichtigkeit und eine Ignoranz zutrauen, die noch sehr tief unter der des Briefstellers stehen müßte, den sie zu ihrer Autorität gemacht; oder soll ich vielmehr glauben, daß sie durch Leidenschaft geblendet ihren sonstigen Scharfsinn nur diesmal nicht anwenden konnten? Sie gewinnen bei der letztem Voraussetzung. Wie kam es doch, daß sie Mittel gebrauchten, deren sich an keinem andern Orte der Welt Gelehrte bedienen würden; der hartnäckigen Versicherung jedem Widerspruche zu Trotz, daß D. Gabler der Verf. jener Schrift sei, welches sie denn doch, wie nun die Erfahrung lehrt, so gewiß nicht wissen konnten; der unentgeltlichen Verteilung jener Schrift, als ob D. G. sie veranstaltet hätte; des Anerbietens, ein Schreiben von ihm vorzuzeigen, das seine Autorschaft außer Zweifel setzte; welches entweder eine Lüge oder die Vorbereitung zu einem Falsum war? Dadurch ist ja ihr persönlicher Haß gegen mich klar erwiesen. Und wodurch habe ich sie beleidigt? Ich habe mit manchem Schriftsteller gelehrte Streitigkeiten gehabt; nicht, daß ich's wüßte, mit einem unter ihnen. Man müßte es künstlich anfangen, um gegen sie zu schreiben. Ich darf nicht sagen: es ist eine gelehrte Eifersucht, literarischer Neid überhaupt, ohne mir eine Wichtigkeit anzumaßen zu scheinen, die ich vielleicht sogar bei ihnen nicht habe. Aber was ist es? Mögen dies andre ermessen; dieser Punkt ist überhaupt nicht von Bedeutung.

Aber – und dieser Punkt ist von Bedeutung – wie ist denn dies zugegangen, daß diese so höchst verdächtigen Insinuationen solche Schritte der kursächsischen Regierung veranlassen konnten? Ich nenne nur diese Regierung; denn das später erfolgte Verbot der hannövrischen Regierung ist ohne Zweifel auf das Ansuchen der erstem ergangen, wie dieselbe um ein ähnliches Verbot an dem preußischen Hofe angesucht.Die Aufforderung dieser Regierungen zu konformem Verhalten war vom Kurfürsten zu Sachsen am 1. Dezember 1799 angeordnet worden. Sie wurden mit dem Datum vom 18. Dezember abgesandt. Was wäre es doch, das die Weisheit dieser Regierung hätte verblenden können, da jene Triebfedern lediglich in gelehrten Gemütern stattfinden?

Hier bedarf es keiner Mutmaßungen und keines Ratens. Die Triebfeder ist klar; sie ist notorisch; nur daß keiner den Namen des Dinges aussprechen will. Ich bin überhaupt nicht gemacht, um hinter dem Berge zu halten; und ich will es besonders hier nicht; indem ich dieser Angriffe nunmehro müde bin und für dieses Mal entweder mir Ruhe verschaffen will für mein ganzes übriges Leben oder mutig zugrunde gehen. Ich also will es sein, der den Namen dieses Dinges ausspricht. Ich bin ihnen ein Demokrat, ein Jakobiner; dies ist's. Von einem solchen glaubt man jeden Greuel ohne weitere Prüfung. Gegen einen solchen kann man gar keine Ungerechtigkeit begehen. Hat er auch dieses mal nicht verdient, was ihm widerfährt, so hat er es ein andermal verdient. Recht geschieht ihm auf jeden Fall; und es ist politisch, die das wenigste Aufsehen erregende, die populärste Anklage zu ergreifen, um seiner habhaft zu werden.

Daß ich ihnen das bin, dieser sträfliche Demokrat und Jakobiner, und daß ich ihnen deswegen unaussprechlich verhaßt bin, ist notorisch. Es bedarf nicht der Indiskretion, welche in dieser gerechtesten Selbstverteidigung doch keine Indiskretion sein würde, an gewisse Äußerungen zu erinnern, welche gegen verehrungswürdige Männer geschehen, die diese Schrift als meine Richter lesen werden, die selbst gegen diese Äußerungen mich verteidigt haben, die sich derselben bei dieser Stelle meiner Verantwortung ohne Zweifel erinnern werden. Es bedarf dieser Erinnerung an vergangene Dinge nicht;Fichte bezieht sich hier auf die Anzeige wegen der Störung des Landesgottesdienstes durch seine Sonntagsvorlesungen, auf Verdächtigungen wegen antimonarchistischer Äußerungen, auf die Unruhen durch die Studentenorden und den gegenstandslosen Vorwurf, er wolle eine Illuminatenloge in Jena gründen. Diese Beschuldigung gewinnt ihren wirklichen Stellenwert erst, wenn man ihre Adressaten unter folgendem Gesichtspunkt betrachtet: Zu den namentlich bekannteren Illuminaten zählten Herzog Karl August, ebenso Goethe, Herder, Wieland und Böttiger, auch Reinhold und Nicolai. Fichte gehörte dem Illuminatenorden nicht an, aber sein Schwiegervater Rahn zählte zu dessen Mitgliedern. denn es ist mir ein bei der gegenwärtigen Gelegenheit geschriebner Brief eines kursächsischen Ministers bekannt, in welchem von unserm vermeintlichen Atheismus geradezu gesprochen wird als von einer neu erfundenen Maßregel dieser Demokraten.

Also – das Resultat alles bisher Gesagten – diese Anklage ist erfunden durch den charakterlosen unruhigen Mutwillen eines an seiner Ehre gekränkten Mannes; fortgepflanzt durch literarische Eifersucht; ergriffen und gebraucht von dem Hasse gegen meinen vermeinten Demokratismus, um mich zu verderben. Es ist nicht mein Atheismus, den sie gerichtlich verfolgen, es ist mein Demokratismus. Der erstere hat nur die Veranlassung hergegeben. Verteidige ich mich nun nur gegen das, was man wirklich hören läßt, so ist das Verfahren gegen mich nur aufgeschoben; man fährt fort, mich zu hassen und zu verwünschen, und ergreift die nächste Gelegenheit, um mich noch fester zu fassen. Ich muß, wenn ich auch für die Zukunft mir Ruhe erfechten will, geradezu auf den wahren Sitz der Anklage losgehen; ich muß mich vorzüglich verteidigen gegen das, was sie bloß im Herzen denken.

Ich bin also ein Demokrat. Was ist denn nun dies, ein Demokrat? Etwa ein solcher, der die demokratische Regierungsverfassung als die einzig rechtmäßige aufstellt und deren Einführung empfiehlt. Ich sollte meinen, wenn er dies, selbst unter einer monarchischen Regierung, bloß in gelehrten Schriften tut, so könnte man die Widerlegung dieser Meinung, wenn sie unrecht ist, andern Gelehrten überlassen. Solange er nicht eine äußere Handlung vollzieht, um die bestehenden Regierungsverfassungen wirklich zu stürzen und die ihm gefällig an die Stelle derselben zu setzen, sehe ich nicht ein, wie seine Meinung vor den Richterstuhl der Regierung auch nur gelangen könne, vor welchen nur Taten gehören. Jedoch ich weiß, daß über diesen Punkt die Gegner anders denken als ich. Denken sie, wie sie wollen; paßt denn jene Anklage auf mich und bin ich denn ein Demokrat im oben angegebenen Sinne des Worts? Sie mögen freilich, seitdem sie ihren Begriff von mir festsetzten und über mein Bild in ihrer Phantasie Demokrat schrieben, nichts mehr von mir gehört oder gelesen haben. Nun, so lassen sie sich jetzo einen Auszug aus meiner Grundlage des Naturrechts I. T., S.189, geben. Man wird ihnen keinen Schriftsteller nennen können, der sich entscheidender und mit stärkeren Gründen gegen die demokratische Regierungsform als eine absolut rechtswidrige Verfassung erklärt habe. Lassen sie sich überhaupt einen ehrlichen Auszug aus jenem Buche machen. Sie werden finden, daß ich eine Unterwürfigkeit unter das Gesetz und eine Aufsicht desselben über die Handlungen der Bürger fordere, wie sie noch von keinem ihrer Staatsrechtslehrer versucht worden. Die meisten Klagen, die ich über dieses System gehört, waren darüber, daß es der Freiheit (der Ungebundenheit und Gesetzlosigkeit) der Menschen so großen Abbruch täte. Ich bin sonach weit entfernt, Anarchie zu predigen.

Doch es ist wohl weit gefehlt, daß sie mit diesem Worte einen bestimmten Sinn und den wissenschaftlich richtigen Sinn verknüpfen sollten. Es wäre mir vielleicht möglich, wenn alle die Gelegenheiten, bei denen sie sich dieses Ausdrucks bedienen, zusammengenommen würden, zu sagen, welchen Begriff sie eigentlich damit verbinden; und es ist sehr möglich, daß ich in diesem Sinne ein entschiedener Demokrat bin; es ist wenigstens so viel gewiß, daß ich lieber gar nicht sein möchte, als der Laune unterworfen sein und nicht dem Gesetze. – Jedoch, es bedarf dieser Erörterung nicht; ich kann mich wohl ohne dieselbe verteidigen.

Wenn denn nun auch ein junger Mensch, der sein Vaterland aufgegeben hatte und an keinem Staate hing und damals als Gast in einer kleinen nordischen Republik lebte, von welcher aus er in den Tagen, da sie verschlungen wurde, nach einer südlichen Republik abreiste;Fichte hielt sich im Winter 1792/93 in Danzig auf, das er Anfang März 1793 wieder verließ. Am 3. April 1793 besetzten preußische Truppen die Stadt und okkupierten sie. Danzig war bei der zweiten polnischen Teilung Preußen zugesprochen worden. wenn dieser junge Mensch, von Unwillen hingerissen über die Übertreibungen, die sich damals die Verteidiger der gesetzlichen Willkür der Mächtigen erlaubten, gleichfalls von seiner Seite ein wenig übertrieben hätte, um das Gleichgewicht herzustellen; wenn sogar dies noch unausgemacht wäre, ob er wirklich übertrieben und ob selbst diese scheinbaren Übertreibungen seine damaligen wahren Meinungen gewesen, indem er nur ein Fragment geliefert, nur einen Teil der einen Seite gezeigt und man ihn zur Erörterung der zweiten Seite auf seinem damaligen Wege nie fortgehen lassen;Anspielung auf Fichtes anonym erschienene »Beiträge zur Berichtigung der Urteile des Publikums über die Französische Revolution. Erster Teil: Zur Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit«, 1793. Eine Fortsetzung hat Fichte nicht veröffentlicht, jedoch eine zweite Auflage 1795. wenn derselbe, seitdem zum Manne geworden, in einer reifem durchdachten Schrift über denselben GegenstandJ. G. Fichte: »Grundlage des Naturrechts«, 1796/97. alle Einseitigkeit vermieden und hoffentlich jeden Politiker zufriedengestellt, der nur laut sagen darf was er möchte – wäre es dann billig und gerecht, jenen jugendlichen und unvollendeten Versuch des Jünglings noch immer zum Maßstab der politischen Grundsätze des Mannes zu gebrauchen? Wenn ja zugegeben werden müßte, daß der Gelehrte als Bürger dem Staate für seine theoretischen Meinungen verantwortlich sei, welches kein wahrer Gelehrter je zugeben wird.

Dieser verhaßte Demokrat, was hat er denn sogar damals, als er jene literarische Sünde begangen haben soll, als er allenthalben nur Gast, keine Verbindlichkeit als die des Gastes gegen irgendeinen Staat hatte, was hat er denn auch damals getan, um seine vermeinten demokratischen ,Grundsätze zu realisieren? Wen es interessiert, noch jetzt die peinlichste, genaueste Untersuchung darüber anzustellen, dem will ich selbst mit den bestimmtesten Nachrichten, wo und mit wem ich zu jeder Zeit gelebt habe, an die Hand gehen; und findet sich die geringste Schuld an mir, wird mir auch nur ein verdächtiger Schritt in meiner Lebensgeschichte nachgewiesen, so will ich mich aller Sünden schuldig geben, deren meine ärgsten Feinde mich nur beschuldigen können. Was es ist in meinem Charakter, das sie an mir nicht kennen, welches über allen Verdacht mich absolut wegsetzen muß und mich in die Lage setzt, sie kühn zur strengsten Prüfung meines ganzen Lebens aufzufordern, werde ich tiefer unten noch bestimmter bezeichnen; es ist meine entschiedene Liebe zu einem spekulativen Leben.

Seit fünf Jahren habe ich unverrückt an einem Orte gelebt.Seit Mai 1794 in Jena. Ich bin daselbst dem Anblicke des Publikums ausgesetzter; und ohne Zweifel hat man mich genau beobachtet, indem es das Interesse des Hauses und der Erbitterung vieler erforderte, mich zu beobachten. Man hat mich auf allerlei Weise versucht: was hat man denn nun an mir gefunden?

Ich habe mich selbst zu verteidigen; es wird sonach nötig sein, von mir selbst zu reden. Die Not entschuldige mich, wenn ich unbescheiden scheine.

Habe ich in meinem Wirkungskreise Unruhe, Unordnung, Gesetzwidrigkeit je gebilligt, unterstützt, erregt? Ich habe vielmehr, wie den Durchlauchtigsten Erhaltern der Universität und dem ganzen Publikum der Herzoglich Sächsischen Lande bekannt ist, mich selbst aufgeopfert, um die Hauptquelle aller Gesetzlosigkeit auf dieser AkademieDie Studentenorden. zu verstopfen. Es ist mir freilich nicht gelungen, und ich hatte in der Tat unrecht, es zu unternehmen. Ich sollte von einer Seite wissen, daß ich in dieser kurzen Zeit das Vorurteil der beleidigten Partei gegen mich noch nicht habe ausrotten können, daß diese von mir nichts Gutes erwarte und daß es ihr hinlänglich sei, zu wissen, daß ein Plan von mir herkomme, um ihn zu hintertreiben; ich sollte von der andern wissen, daß Obere den Plan des Niedern nie unverändert befolgen werden. Leider lernt man gewisse Wahrheiten nur durch Erfahrung; dann aber behält sie denn auch der nicht ganz Unverständige für sein ganzes Leben. Genug, darüber ist bei den Unterrichteten jetzt nur eine Stimme, daß ich es gut gemeint hatte.

Hat man mich je wegen irgendeiner Vergehung gegen die Gesetze zur Verantwortung zu ziehen gehabt? Es ist wahr, ich bin einmal angeklagt gewesen,Am 16. November klagte das Jenaer Konsistorium Fichte in bezug auf seine Sonntagsvorlesungen – die nach dem akademischen Gottesdienst stattfanden – wegen Verletzung der Sabbat-Mandate beim Herzog an. Das Weimarer Oberkonsistorium schloß sich am 18. November der Klage an und leitete sie an den Herzog weiter. Während jedoch die Jenenser Konsistorialräte Ch. H. Krüger, Ch. W. Semler, J. Ch. Wetzel und D. G. Ch. W. Wöhler durch Fichtes Vorlesung die »gottesdienstliche Veranstaltung untergraben« sahen, schrieb ihm das Weimarer Oberkonsistorium einen »intendierten Schritt gegen den öffentlichen Landesgottesdienst« zu. aber zu meiner Ehre und nicht zur Ehre der Ankläger losgesprochen worden; mit dem allgemeinen Beifall des Publikums, nachdem es durch den ohne mein Zutun geschehenen Abdruck der Akten über die wahre Beschaffenheit der Sache unterrichtet worden.Die »Blätter aus dem Archiv der Toleranz und Intoleranz« druckten ihn 1797 ohne Fichtes Wissen ab: »Des Prof. Fichte Verantwortung, welche dem Bericht des Senates academii ad Serenissimum reg. beigelegt worden ist.« Es ist wahr, ich bin auf mannigfaltige Weise verleumdet worden, über Äußerungen, die ich auf dem Katheder gemacht haben solle. Ich trage nichts aus dem Katheder vor, dessen Inhalt nicht gedruckt vor dem Publikum liege. Ich habe besonders diejenigen Vorlesungen (über die Bestimmung des Gelehrten), welche diese Verleumdung am heftigsten traf, durch den Druck bekanntgemacht; und die mir schuld gegebenen Äußerungen haben sich in denselben nicht gefunden.J. G. Fichte: Einige Vorlesungen über die Bestimmung des Gelehrten, Jena und Leipzig 1794. Der Jenaer Bürgermeister G. W. Vogel und der Konsistorialrat Ch. H. Krüger hatten das Gerücht nach Weimar getragen, Fichte habe in diesen Vorlesungen gesagt, in zehn bis zwanzig Jahren werde es keine Fürsten und Könige mehr geben. Es ist keine Kunst, hinter dem Rücken zu verleumden; und in der Tat nicht freundschaftlich, diese heimlichen Verleumdungen dem zu verbergen, den sie treffen. Sei man unbesorgt für mich; ich stehe dafür, ich werde jede Verleumdung widerlegen, wenn sie mir nur bekannt wird; denn ich werde sicherlich nie etwas Unrechtes tun. Im Innern sonach hat man keine Schuld an mir gefunden; aber vielleicht führe ich verdächtige auswärtige Korrespondenz? – Das sollte ja bekannt worden sein; denn man hat in den ersten Jahren meines hiesigen Aufenthalts nicht ermangelt, Briefe von mir und an mich zu unterschlagen oder erbrochen ankommen zu lassen: Seit geraumer Zeit finde ich nicht mehr, daß man sich diese vergebliche Mühe nimmt.

Und man hat recht daran; denn meine Briefe sind für den Dritten gewöhnlich der Mühe des Öffnens nicht wert.

Oder habe ich seit meinem hiesigen Aufenthalte bedenkliche anonyme Schriften geschrieben? Es ist hierüber auch nicht einmal ein leiser Verdacht auf mich gefallen. Ich kann sagen, was ich nur bei dieser Gelegenheit sagen darf, daß ich Zeugen dafür habe, unüberlegte Schriften, die mir zur Beförderung für den Druck zugesandt worden, unterdrückt zu haben; bis man nun endlich auch darüber meine Grundsätze zu wissen scheint und diese vergebliche Mühe sich nicht mehr macht.

Ist denn endlich mein persönlicher und bürgerlicher Charakter, ist meine Lage von der Art, daß mit einem Anschein von Vernunft der Wunsch einer Staatsumwälzung bei mir vorauszusetzen wäre? Nur diejenigen pflegen eine Revolution zu wünschen, die von einer steten Unruhe umgetrieben werden, die kein Geschäft oder keinen Wohlgefallen an ihrem Geschäfte haben, die mit ihren Mitbürgern in Haß und Streit verflochten sind; die im Hause Unfrieden und Mangel, außer dem Hause Unehre und Schulden haben; die das Ihrige durchbringen und darum das Fremde begehren, welche, da sie nichts zu verlieren haben, bei Unruhen nur gewinnen können, unruhige Bürger, schlechte Wirtschafter, üble Gatten und Hausväter. Diejenigen, welche mich kennen, unter denen ich seit fünf Jahren lebe, mögen antworten, ob in jenem Bilde ein Zug ist, der auf mich paßt. Der akademische Senat hat schon vor vier Jahren mir ein rühmliches Zeugnis der Unbescholtenheit gegeben;Prorektor J. W. Schmid gab namens des Senates am 4. Januar den Bericht über Fichtes Sonntagsvorlesungen, der dieses Zeugnis enthält. ich bin sehr sicher, daß er es gegenwärtig nicht zurücknehmen würde. – Ich kann mit Freude sagen, daß ich in diesen fünf Jahren den größten Teil meiner Feinde in meinem nächsten Umkreise mit mir versöhnt habe: lasse man mich noch fünf Jahre unter ihnen leben, und sie werden mich lieben. Aber ich bin denn doch nun einmal Gelehrter; und nach der Meinung angesehener Politiker sollen, außer dem eigentumslosen und rechtslosen Pöbel, mehrere unter diesen, unzufrieden damit, daß sie nicht selbst die ersten Stellen im Staate bekleiden – diese nebst dem Pöbel allein sollen es sein, die eine Revolution in den bestehenden Staatsverfassungen wünschen. – Ich weiß nicht und kann nicht wissen, ob es überhaupt dergleichen Gelehrte, wie sie dieselben beschreiben, gibt oder nicht; aber jene Politiker erlauben mir, ihnen ein untrügliches Kriterium anzugeben, welche Individuen nicht zu dieser Klasse gehören. Es sind diejenigen welche ihre Wissenschaft lieben und zeigen daß sich dieselbe ihres ganzen Geistes bemächtigt hat. Die Liebe der Wissenschaft und ganz besonders die der Spekulation, wenn sie den Menschen einmal ergriffen hat, nimmt ihn so ein, daß er keinen andern Wunsch übrigbehält als den, sich in Ruhe mit ihr zu beschäftigen. Von außen bedarf er nur der Stille, darum sind revolutionäre Zeiten gerade gegen seinen Wunsch; den innern Frieden trägt er in sich selbst.

Diejenigen, welche meine Lebensweise und die Anwendung meiner Zeit kennen, mögen urteilen, ob ich mir einen Platz unter der letztern Klasse nicht mit Recht anmaßen dürfte; und selbst das große Publikum, vor welchem meine Arbeiten der letzten fünf Jahre liegen, vor welchem sie denn doch bei weitem noch nicht alle liegen, und ebensowenig die Zeit, die ich auf meine Vorlesungen wende, mag mit urteilen! Wer mich und meine Lage näher kennt, ermesse, wen ich wohl beneiden möge, was es wohl sein möge, das ich lieber zu sein wünschen könnte als das, was ich bin, was es wohl sein möge, das ich durch eine Staatsveränderung gewinnen könne. Meinen Unterhalt gibt mir das Publikum; noch nie haben meine Wünsche sich weiter erstreckt als die Mittel, sie zu befriedigen; und ich beneide hierüber keinen und weiche keinem. Wollte ich herrschen, so treibt mich meine Neigung weit mehr, es im Reiche der Begriffe zu tun, diesen zu gebieten, sich aufzuklären und sich in Reihe und Glieder zu stellen, was ich verstehe, als eigenwilligen, schwer zu lenkenden und so selten der Vernunft sich fügenden Menschen zu befehlen, was ich nie gelernt noch geübt habe. Könnte mich der Ruhm reizen – oh, ich lebe unter einer Nation und in einem Zeitalter, in welchem der Name eines seine Wissenschaft nicht unglücklich bearbeitenden Gelehrten wohl so oft genannt wird als andrer Namen.

Ich kann keine Revolution wünschen, denn meine Wünsche sind befriedigt. Ich kann keine Revolution herbeiführen und unterstützen wollen; denn ich habe dazu nicht Zeit; meine Zeit ist für ganz andre Dinge, die der Ruhe bedürfen, bestimmt. Es wäre etwas völlig Neues und Unerhörtes in der Menschengeschichte, daß der Urheber eines neuen ganz spekulativen Systems sich auch an die Spitze einer politischen Revolution stellte. – Es ist denn doch wohl zu erwarten, daß ein nicht ganz Unverständiger sich, sowie er nur aus dem Jünglingsalter heraustritt, einen Plan für sein Leben entwirft. Einen solchen Plan habe ich längst entworfen. Zuvörderst habe ich mein philosophisches System deutlich darzustellen und zu vollenden; und es ist darüber noch sehr viel zu tun. Von ihm aus bieten sich mir andere neue Entdeckungen dar, welchen ich dann nachgehen werde. Es zeigt sich mir ein Übergang zu andern Wissenschaften und eine gänzliche Umschaffung mehrerer, welches mir nach Vollendung jener Aufgaben Arbeit geben wird. Und sähe ich ein Leben von Jahrhunderten vor mir, ich wüßte dieselben schon jetzt ganz meiner Neigung gemäß so einzuteilen, daß mir nicht eine Stunde zum Revolutionieren übrigbleiben würde.

Schon der literarische Gang eines Mannes enthüllt seinen Charakter. Wer mit einer unruhigen Tätigkeit heute in diese Wissenschaft, morgen in eine andre sich wirft, allenthalben sich umtreibt und nirgends etwas endet, sorgsam in jedem Fache dasjenige aufsucht, was unmittelbar Aufsehen erregt, in die Augen fällt und glänzet, wer an die Großen und Bedeutenden sich hängt und ihnen schmeichelt – auf den könnte allenfalls ein Verdacht revolutionärer Absichten fallen. Auf mich wohl nicht, der ich von allem diesem das gerade Gegenteil tue. Daß ich früher, als ich erwartete, einem großen Teile des Publikums bekannt worden, haben ganz allein meine Gegner durch ihre Angriffe und durch die Art derselben bewirkt. Mein Ich und Nicht-Ich hatte nicht das Ansehen, die Aufmerksamkeit anderer Personen als die wenigen vertrauten Kenner der Spekulation an sich zu ziehen; und sogar diese nur spät. – So viel wird jeder, der mich kennt, gestehen müssen, daß, wenn ich ehrgeizige Absichten hätte, ich mich sehr verkehrt benehme, um sie auszuführen. Wenn denn nun dies alles notorisch ist, was beabsichtigt man denn durch jenen Ausruf: er ist ein Demokrat, durch jenen unauslöschlichen Verdacht, durch jenen bittern Haß, mit welchem man – denn ich bin müde, von mir allein zu reden – eine Menge verdienter Gelehrter und Schriftsteller in Deutschland verfolgt, an denen man ebensowenig Schuld finden wird als an mir? Was beabsichtigt man durch jenes terroristische Verleumdungssystem, welches man mit so viel Wohlgefallen aufnimmt, so kräftig unterstützt, so fürstlich belohnt? Wenn es denn wirklich wahr wäre, daß einige dieser Schriftsteller einigen der bestehenden Regierungen nicht gute Absichten zugetraut, daß sie sie im Verdachte der Illegalität und der Gewalttätigkeit gehabt hätten, werden dieselben denn nun dadurch widerlegt, daß man gegen sie wirklich gewalttätig verfährt – und mit den Waffen, deren sich sonst nur die Niedrigsten im Volke bedienen, mit den Waffen der Verleumdung? Wenn es wahr wäre, daß einige unter diesen Schriftstellern den bestehenden Regierungen abgeneigt wären; werden sie ihnen denn dadurch versöhnt werden, daß diese Regierungen sie in beständigem Schrecken erhalten und jede Gelegenheit ergreifen, sie zu verderben? Jedoch, das will man auch wohl nicht, sie aussöhnen; denn daß in der Brust des Menschen auch eine Macht ruhe, die sich durch keinen Mechanismus fesseln und durch keinen Mechanismus ersetzen lasse, und daß das Talent ein nicht zu verachtender Alliierter sei, will man noch nicht anerkennen. Will man sonach etwa nur Rache nehmen? Dieser Zweck wäre zu klein für Regierungen; nur beleidigte Subalternen können ihn haben; aber die Regierungen werden leider oft unwissentlich zu Werkzeugen dieser niedern Leidenschaften gemacht.

Ich erkläre hierdurch mit der entschiedensten Freimütigkeit, daß gegenwärtig kein anderes Land in Europa ist, in welchem ich lieber leben möchte, als Deutschland; und keine Lage, die ich mehr wünsche als die, in welcher ich wirklich mich befinde. Ich bedarf nur der Ruhe um mich herum und persönlicher Sicherheit; alles übrige will ich mir selbst verschaffen. Jene beiden Güter haben bis jetzo die deutschen Gesetze mir gewährt. Aber, wenn es denn nunmehro wirklich dahin kommen sollte und der Plan gemacht wäre und seine Ausführung bei uns anheben sollte, daß in Deutschland keine Ruhe und bürgerliche Sicherheit mehr für den Schriftsteller wäre, daß alle durch das Gesetz geschützt würden, nur er nicht, so bleibt ja nichts übrig, als zu gehen, wohin man uns ausstößt. Wo drauf zu rechnen ist, daß nur Gewalt gelte, da kann man ja hoffen, selbst ein Teil derselben an sich zu ziehen, um sich dadurch zu schützen.

Ganz unleidlich ist nur der Zustand, da uns das Gesetz beschränkt, aber nicht beschützt. Und so werden hoffentlich noch mehrere rechtliche Deutsche denken.

Ich übertreibe nicht; ich male nicht ins Schwarze. Meine Regierungen wollen nicht, daß ich klage, daß ich Verfolgung befürchte; edle Mitglieder derselben sind schon durch das, was ich in meiner (nicht gegen die Anklage, die mir damals noch gar nicht bekannt war, sondern gegen die Anschuldigung des Atheismus im Konfiskationsreskripte gerichteten) Appellation gesagt, verwundert worden. Sie wollen, daß ich mich dem Schutze ihres gerechten, ihres aufgeklärten, ihres großmütigen Regiments ruhig überlasse, mir nicht selbst helfe, mich so gelind verteidige als möglich. Gott behüte meinen Verstand vor der Verwirrung, daß ich diesen Regierungen nicht vertraute! Durch diese ganze Verteidigungsschrift weht ja der Geist des reinsten Vertrauens. Sie werden mich sicher schützen, wogegen sie schützen können und wogegen sie zu schützen haben.

Sie werden meinen Leib schützen; in den Ernestinischen Landen wird mir denn wohl nicht, wie dem VaniniLucilio Vanini wurde wegen seiner 1616 in Paris erschienenen Schrift »De admirandis naturae arcanis« im Jahre 1619 als Atheist verbrannt, nachdem ihm zuvor die Zunge abgeschnitten worden war., der Scheiterhaufen gebaut. Sie werden mich nicht mit Schimpf meines Amtes entsetzen, mich nicht des Landes verweisen; mir auch wohl nicht eine, als Ausnahme und in diesem Zusammenhange strafende und entehrende Beschränkung meiner Lehr- und Schreibefreiheit zufügen; mir auch wohl keinen gerichtlichen Verweis geben lassen, tätig nichts gegen meine Ehre und guten Namen, die ich höher schätze als das Leben, vornehmen.

Aber können sie, kann irgendeine Macht der Erde wiedergutmachen, was mir schon wirklich zugefügt ist? Können sie das Brandmark auswaschen, das man vor den Augen der Nation auf meine Stirn gedrückt hat?

Dem Gelehrten, besonders dem akademischen, der nicht von einem engen Kreise, sondern von der ganzen Nation abhängt, geht Ehre, guter Ruf und Zutrauen der Nation über alles; denn diese sind die ausschließende Bedingung aller seiner Wirksamkeit, er besteht nur durch sie: und ich insbesondere kann hinzusetzen – was für mich das allerletzte ist, worauf aber wahrscheinlich meine Richter Rücksicht nehmen werden –, daß ich auch kein Brot mehr habe, wenn ich keine Ehre mehr habe. Diese Ehre aber kann durch nichts unwiederbringlicher angegriffen werden als gerade durch die gegen mich vorgebrachte Beschuldigung des Atheismus. Diese Beschuldigung ist's, welche unmittelbar verpestet und vergiftet. Diese muß ich selbst von mir abwehren, soweit ich kann. Aber ganz abwehren werde ich sie nie können. Es gibt Hunderte in Deutschland, und dies nicht in niedrigen Ständen, die sich auf die Verteidigung gar nicht einlassen; die, indem man ihnen noch beweist und zehnmal bewiesen hat, daß man Gott und Religion schlechterdings nicht leugne, sondern vielmehr dringend einschärfe, zum alten Spruche zurückkehren: aber man muß dem Volke (der wirkliche Unglaube ist eine Auszeichnung für sie) Gott nicht nehmen; es gibt Tausende, die die Beschuldigung gar wohl verstehen, aber nicht die Verteidigung; es gibt viele Tausende, denen die Beschuldigung bekannt wird, aber in ihrem ganzen Leben kein Wort davon, daß auch nur eine Verteidigung erfolgt sei. In den Seelen dieser aller bleibt der ihnen eingeprägte Abscheu unerschüttert. Und auf welche mannigfaltige Weise können doch sie alle Einfluß haben auf meine Wirksamkeit. Es gibt z. B. unter ihnen ganz gewiß mehrere Lehrer der Jugend, die ihren Abscheu vor meinem Namen in die zarten Gemüter unauslöschlich einprägen werden; in Gemüter, deren Denkart ins Künftige Folgen für mich haben kann, mit denen ich, dem Laufe der Natur gemäß, noch werde zu leben haben, unter denen künftige Vorgesetzte, Kollegen, Untergebene von mir sein können; aus denen ich Schüler, Leser, Freunde hätte machen können. Ich erinnere mich aus meiner frühsten Jugend, die Namen Voltaire und Rousseau zuerst dadurch kennengelernt zu haben, daß ein übrigens verdienter Lehrer in der Schulstunde die göttliche Barmherzigkeit um die Bekehrung dieser bösen Menschen anflehte. Ich habe erst spät den Abscheu überwinden gelernt, der mich seitdem bei Nennung dieser Männer, aus deren Schriften ich doch nachher sehr viel Gutes gelernt habe, zu ergreifen pflegte; und ich bin überzeugt, daß noch eine Menge Personen leben, die den ihnen durch diese feierliche Anrufung eingepflanzten Haß noch nicht überwunden haben und nie überwinden werden. Wer weiß, welcher Zelot, indem ich dieses schreibe, vor seinen Schülern gleichfalls die göttliche Barmherzigkeit um meine Bekehrung anfleht und dadurch meinen Namen der Verabscheuung der nächstkommenden Generation übergibt. – Kurz, was ich auch tun mag und was andere tun mögen – und wenn die kursächsische Regierung selbst einen feierlichen Widerruf ihrer Beschuldigung und ein Belobungsschreiben für mich durch das ganze Deutsche Reich an allen öffentlichen Orten affigieren ließe –, das meiner Ehre und meinem guten Namen zugefügte Brandmark ist nie völlig auszulöschen, solange ich lebe. Nur auf die Nachwelt werde ich es nicht mitnehmen; mit meinem Tode wird es auf die Urheber und Verbreiter dieser Beschuldigung, die so gern auch eine persönliche Verfolgung gegen mich erregt hätten, fallen und ihre Namen neben den Namen der Alba und der Joachim Langen der unsterblichen Schande überliefern, wenn sie nicht noch beizeiten widerrufen und alles tun, was sie vermögen, um den mir zugefügten Schaden wiedergutzumachen.

Dieser unersetzliche Angriff auf meinen guten Namen ist denn doch wohl offenbar eine ungerechte Gewalttätigkeit gegen einen Unschuldigen. Jedermann soll in einem wohleingerichteten Staate aller Ehre und alles guten Namens teilhaftig bleiben, den er sich zu erwerben weiß und den er nicht selbst durch seine Taten verwirkt. Ich habe einleuchtend bewiesen, daß ich nichts getan habe, um der Nation als ein Gottloser angekündigt zu werden. Die kursächsische Regierung hat inzwischen dieses getan und die hannöversche hat es nachgeahmt.

Man wird nicht widerrufen; so urteilt jedermann. Nun wohlan, so muß ich ertragen, was eine Macht, mit der ich nicht rechten kann, mir zufügt. Aber lasse man mich wenigstens etwas dadurch gewinnen: will man nicht gerecht sein, so sei man wenigstens billig. Ich hatte ihnen mißfallen; man glaubte dafür Rache nehmen zu müssen. Man hat sie genommen, mehr als hinlänglich; ich bin sattsam gestraft; ich bin verschrien für mein übriges Leben: lasse man sich an dieser Rache genügen.

Unterzeichne man von Stund an eine allgemeine Amnestie. Ich und meinesgleichen wollen nimmermehr wieder die bekannten Punkte berühren, deren Berührung sie so sehr scheuen. Wir haben durch unsern Schaden gelernt, daß gegenwärtig nicht der Zeitpunkt der ruhigen Diskussion ist, da man für Gründe Gehör und allenfalls Gegengründe erwarten dürfte, daß die Leidenschaft, die irrigerweise glaubt, jeder ihr mißfällige Satz solle alsbald im Leben realisiert werden, auf der Stelle Anteil am Disput nimmt. Lassen sie uns dagegen in Ruhe bei unsern andern Geschäften, die ihnen schlechterdings nichts verschlagen können, bei unsern Untersuchungen über die Substanz, über die Anwendbarkeit des Satzes der Kausalität, über den gegebenen oder nicht gegebenen Stoff und dergleichen; lassen sie sich, wenn sie wollen, von Nicolai und Konsorten über diese Untersuchungen einen Spaß machen, denn dieses dürfte wohl der einzige Gebrauch sein, den dieselben für sie haben können; nur verbieten sie diese Untersuchungen nicht unter Androhung einer ernstlichen Bestrafung. Sie haben auch noch einen andern Gebrauch außer dem zum Spaße.

Gewähren sie uns, wenn wir sonst als ruhige ordentliche Bürger leben, bürgerliche Sicherheit; und lassen sie uns die Ehre und den guten Namen, den jeder sich erwerben kann, ungekränkt. Begünstigen sie nicht ferner die Verleumdung der Hofmänner, der Eudämonisten und dergleichen gegen uns; lassen sie noch weniger sich selbst verleiten, ehrenrührige Edikte gegen uns ergehen, in allen Zeitungen abdrucken, an allen öffentlichen Orten affigieren zu lassen. Gewähren sie uns diese billige Bitte, und wir geben ihnen unser Wort, daß wir sie nie mit einer andern Bitte beschweren werden. Legen Eure Magnifizenz diese unsre Verteidigung, diese unsre Wünsche und Hoffnungen, worauf die Ruhe unsers Lebens beruht, nebst der Bezeugung unsrer tiefsten Ehrfurcht zu den Füßen oder eigentlicher an den weisen Verstand und das edle großmütige Herz der durchlauchtigsten Herzoge, welche die göttliche Vorsehung, da sie die Verfolgungen und Bitterkeiten unsers Lebens bestimmte, als Entschädigung dafür uns zu Obrigkeiten gab; vor denen wir alle jene Klage laut werden lassen dürfen, da keine derselben sie trifft, und die wir mit freier freudiger Verehrung zu verehren vermögen.

Nachschrift

I

Nachdem ich diese Verantwortungsschrift schon geschlossen, erscheint die Beilage DFichte und Niethammer fügten ihren Verantwortungsschriften folgende Beilagen an:

. Sie ist einer der einleuchtendsten Belege zu der oben geschehenen Äußerung, daß man es gar nicht mit meinem vorgeblichen Atheismus, sondern mit meinem vermeinten Demokratismus zu tun habe.

Diese Schrift kommt, der Aussage der Buchhändler zufolge, aus Kursachsen; und sie hat allem Anschein nach einen dortigen Geschäftsmann zum Urheber. Sie verbindet zuvörderst Suffisance mit derber Ignoranz, besonders in der neusten Geschichte der Philosophie. Nach ihr soll es in der angestrichenen Stelle gegen die Grammatik laufen, zu sagen, daß man von Wärme und Kälte wisse; man müsse sagen: von ihnen etwas wissen. Aber es läuft nach ihm nicht gegen allen gesunden Menschenverstand, von dem räsonierenden Beweis des Daseins Gottes aus dem Dasein der Welt in unsern Tagen noch zu sprechen, als ob gegen denselben nie etwas eingewendet worden; zu tun, als ob es nichts weiter bedürfe, als einen Professor der Philosophie an ihn nur erinnern, zu tun, als ob der transzendentale Idealismus die Substantialität der Seele nicht leugne, sondern an dieselbe nur erinnert werden müsse, da er doch notorisch sie leugnet; eben daselbst zu tun, als ob von diesem Systeme aus man in den Materialismus zurückfallen könnte, da doch ebenso notorisch das Fürsichbestehen der Materie geleugnet wird; kurz, in seiner Widerlegung von lauter solchen Sätzen auszugehen, welche notorisch der Gegner ihm nicht zugibt. Ferner ist der Verf. in der französischen Literatur wohl bewandert, macht aber in den drei Blättern zwei derbe Verstöße gegen die neuste deutsche Literaturgeschichte, indem er Herrn Forberg, der um Jahre früher philosophischer Schriftsteller gewesen denn ich, zu meinem ehemaligen Schüler und Herrn Friedrich Schlegel zu Berlin zu einem Jenaischen Literator macht.

Er selbst gibt seiner Schrift ein halboffizielles Ansehen, so wie dies gleichfalls die höchst elende Hannöverische tut,»Appellation an den gesunden Menschenverstand, in einigen Aphorismen über des Herrn Professor Fichte Appellationen an das Publikum, wegen ihm beigemessener atheistischen Äußerungen. Im Februar 1799.« deren er auf der Rückseite des Titels erwähnt; indem er S. 6 in der unterstrichenen Stelle»Man wünscht ja bloß; daß die Herren Fichte und Forberg eine Weisung höhern Orts bekommen mögen, sich zu erinnern, daß sie Lehrer an christlichen Schulen sind, und daß, auch ganz abgesehen vom christlichen Religionssystem, ein Jugendlehrer in seinen Ausdrücken behutsam sein müsse.« sowohl weiß, was die Kursächsische Regierung eigentlich beabsichtige, welches wir andern bis jetzt nicht erraten haben können, auch aus der Forderung einer ernstlichen Bestrafung kaum so erraten haben würden; indem er S. 8 sich gar eines Wir bedient, um diese Zwecke anzukündigen. Wie nun in dieser halboffiziellen Schrift die Sache angesehen werde, erhellet aus der auf S. 8 angestrichenen Stelle»Nicht freimütige Äußerungen wollen wir unterdrücken; nicht philosophische Untersuchungen wollen wir hemmen; aber wir danken es unserer Obrigkeit, daß sie über den Vortrag der Schullehrer wacht und die Entstehung einer Sophistenbrut zu verhindern sucht, die gleich der Enzyklopädisten-Brut darauf bedacht sein könnte, das Eigentum wie ein Gedankending zu behandeln, wozu eine vor einigen Jahren zu Danzig bei Tröschel herausgekommene Berichtigung der Urteile über die Französische Revolution, deren Verfasser dem sich selbst setzenden Ich des Herrn Prof. Fichte nicht unbekannt sein kann, leicht verleiten könnte; so wie diese Schrift den Zusammenhang des Idealismus mit der Revolutioniersucht beurkundet.« Die ganze Schrift ist zugleich ein Beleg zu der hämischen, tückischen Verleumdungs-, Verketzerungs- und Verdrehungssucht, über welche ich oben geklagt habe.

II

Die Schrift, auf die ich mich oben berufen habe in Absicht des zu Leipzig verbreiteten Gerüchts, daß Hr. D. Gabler Exemplare des Schreibens eines Vaters zur unentgeltlichen Verteilung in die genannte Stadt gesendet habe, ist indes erschienen (Beilage E). Die Stelle, in welcher diese Nachricht gegeben wird, ist auf der letzten Seite befindlich und daselbst angestrichen.Fichte meint: »Etwas zur Antwort auf das Schreiben eines Vaters an seinen studierenden Sohn über den Fichtischen und den Forbergischen Atheismus«, Jena 1799.

III

Während die Absendung unsrer Verantwortungsschriften sich verzogen, haben sich unzweideutige Beweise, wie das große Publikum und wie andere Regierungen in dieser Sache urteilen, ergeben. Was das erstere anbelangt, so ist es in der Kulturgeschichte unsrer Tage merkwürdig, daß derselbe Aufsatz, der nach dem Urteile zweier protestantischer RegierungenKursachsen und Hannover. atheistische, gemeinschädliche und verderbliche Grundsätze enthalten soll, in einer von katholischen Schriftstellern verfaßten Gelehrten-Zeitung (Die Oberdeutsche ALZ) von einem katholischen Rez[ensenten] echt religiös, geisterhebend in der wahren Sprache des Herzens zum Herzen verfaßt, befunden worden.Rezension der Appellation in: St. XXVI. Oberdeutsche allgemeine Literaturzeitung, Freitag, den 1. März 1799 Es ist anzumerken, daß die drei Gelehrten-Zeitungen, welche bisher meine Appellation pp beurteilt, die WürzburgerRezension der Appellation in: Neue Würzburger gelehrte Anzeigen, 9. Februar 1799, die Erlanger LZRezension der Appellation in: Literatur-Zeitung, Nr.30 und Beilage zu Nr.30 vom 12. Februar 1799, die theologischen AnnalenWachlers Rezension der Appellation erschien in: Neue Theologische Annalen, 6. Stück, den 8. Februar 1799, S.145-154., insgesamt in stärkern oder minder starken Ausdrücken ihre Verwunderung bezeugt, wie man eine Lehre wie die meinige für atheistisch, für irreligiös, für gefährlich habe halten können. Es ist besonders anzumerken, daß in der Allgemeinen Zeitung eine aus dem Hannöverischen eingesandte Nachricht sich befunden, des Inhalts: »daß die Hannöverischen Landeskonsistorien und die Universität Göttingen keinen Anteil an dem Verbote des Fichte-Niethammerschen Journals gehabt, sondern daß vielmehr dieses Verbot unmittelbar von der Regierung, auf Kursächsisches Ansuchen, ausgegangen – daß sonach diese ehrwürdigen Gesellschaften nötig zu finden scheinen, sich von allem Verdachte der Teilnahme an jener Verordnung vor dem Publikum öffentlich zu reinigen.Allgemeine Zeitung, Nr.63, Montag, 4. März 1799

Das Verfahren andrer Regierungen betreffend, so ist die Antwort des Königlich-Preußischen Hofes auf das Kursächsische Ansuchen aus den öffentlichen Zeitungen bekannt genug. Noch nicht öffentlich bekannt, aber von sicherer Hand mir gemeldet, ist folgende Nachricht: Auch am Braunschweigischen Hofe hatte Kursachsen das bekannte Ansuchen gemacht. Demselben zufolge erhielt der akademische Senat zu Helmstedt d. 27. Februar ein Herzögliches Reskript des Inhalts:

»Man habe erfahren, daß der Prof. Fichte wegen eines Aufsatzes im philosophischen Journal des Atheismus beschuldigt werde. Man ermahne den akademischen Senat – diesen Aufsatz sorgfältig zu studieren und reiflich zu überlegen, ob diese Beschuldigung Grund habe. Im Falle dieses sich also verhalte, so – hoffe man von den Lehrern der Akademie, daß sie durch ihren mündlichen Vortrag sowohl als durch ihre Schriften es dahin bringen würden, daß die ihrer Aufsicht anvertrauten jungen Männer nicht auf Irrwege geleitet würden.«

Die hohe Weisheit dieses Reskripts, das man für dergleichen Fälle klassisch nennen könnte, fällt in die Augen. Es ist in ihm anerkannt, daß es eines sorgfältigen Studiums und einer reiflichen Überlegung allerdings bedürfe, um in dieser Sache zu entscheiden. Es wird anerkannt, wem diese Entscheidung anheimfallen müsse; den Gelehrten, nicht aber denen, deren Beruf es nicht ist, die Wissenschaft gründlich zu besitzen, in welche die vorliegende Frage fällt. Es wird anerkannt, welches die einzig mögliche und zweckmäßige Vorkehrung gegen den Irrtum sei, falls ein Irrtum wirklich obwalten sollte, mündliche und schriftliche Belehrung vom Besseren; nicht Konfiskation, die erst rechtes Aufsehen erregt oder Verfolgung oder ernstliche Bestrafung – des Irrenden.

Kurz – es findet sich: was in unsrer Sache ohne Zweifel bedeutend ist, 1. daß Kursachsen bloß und lediglich durch das oben erwähnte Schreiben des Vaters pp in Bewegung gesetzt worden (worüber mir nunmehro doch neue Beweise in die Hände gekommen). 2. daß es bloß und lediglich und allein Kursachsen gewesen, welches allenthalben diese Sache zuerst in Anregung gebracht; 3. daß von keiner einzigen Regierung außer von der Hannöverischen dem Kursächsischen Antrage entsprochen worden, und selbst von dieser, ohne daß sie Gelegenheit gehabt, uns erst anzuhören, und ehe selbst meine Appellation pp erschienen. Das Hannöverische Konfiskationspatent ist vom 14. Jänner a[nno]c[urrentis]. Meine Appellation hat erst den 15ten Jänner allhier zu Jena die Presse verlassen.

Wir konnten nicht vermeiden, diese Begebenheiten zu erwähnen. Aber wir sind weit entfernt von dem ebenso unpassenden als respektwidrigen Gedanken, dieses Verfahren anderer Regierungen unsern Durchlauchtigsten Obrigkeiten gleichsam zum Beispiele der Nachahmung aufzustellen. Ihre Weisheit dadurch gleichsam leiten und Ihrem Mute aufhelfen zu wollen. Wie könnte uns unbekannt sein, daß diese erhabenen Regierungen gewohnt sind, das Beispiel der richtigen Einsicht, der Gerechtigkeit, der mutigen Verteidigung Ihrer Gerechtsame selbst zu geben, keineswegs zu nehmen? Wie könnten wir zweifeln, daß, wenn auch alle diese belehrenden Begebenheiten nicht erfolgt wären, dieselben ganz unabhängig ein solches Urteil gesprochen haben würden, wie es die deutsche Gelehrten-Republik, welche verehrungsvoll die Augen auf Sie gerichtet hält, nach ihrer allgemeinen Meinung von Ihnen erwartet; ein Urteil, das diese allgemeine Hochachtung von neuem gerechtfertigt und erhöht hätte; ein Urteil, das die Mutmaßungen des Kleinsinns, der in allen und selbst den geringfügigsten Verhältnissen Gründe finden will, für uns zu fürchten, und sich nicht scheut, diese Besorgnis für unsere Sicherheit, für unsre Lage, für unsre bürgerliche Ehre laut zu äußern, beschämt und vernichtet hätte. Mit Freudigkeit erwarten wir jetzt dieses Urteil, welches nach dem Aufsehen, das diese Sache erregt hat, aus der Geschichte unsrer Zeit sicher nicht verlorengehen wird.

Jena, d. 18. März 1799

Johann Gottlieb Fichte
d. Phil. D u. ordentl. Professor
Friedrich Immanuel Niethammer
der Theol. D u. Professor

 


 


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