Hermann Stehr

Hermann Stehr wird am 16. Februar 1864 in Habelschwerdt in der Grafschaft Glatz, Schlesien, als fünftes Kind eines Sattlermeisters geboren. Nach der Volksschule und der Präparandenanstalt in Bad Landeck besucht er das Lehrerseminar in seiner Heimatstadt. Aufgrund seines kritischen Geistes versuchen die vorgesetzten Behörden ihn mit Strafversetzungen zu disziplinieren. Wegen angeblich ketzerischer, insbesondere sozialistischer oder demokratischer Anschauungen, steht er zeitweise sogar unter Polizeiaufsicht. 1894 heiratet er die Wirtstochter Hedwig Nentwig. Das Leben im abgelegenen Pohldorf ist von materiellen Sorgen und dem Tod mehrerer Kinder geprägt. Erst seine literarischen Erfolge erleichtern allmählich den Umgang mit der Schulbehörde. Stehr erhält 1910 in Wien den ›Bauernfeld-Preis‹. Nach 27 Jahren Schuldienst scheidet er 1911 wegen eines Ohrenleidens aus.

Ab 1915 ist er freier Schriftsteller mit Wohnsitz in Warmbrunn. Das Erscheinen des Erfolgsromans »Der Heiligenhof« 1918 befreit ihn aus seinen finanziellen Nöten, und er steigt zu einem gefeierten Dichter auf. 1919 erhält er den ›Johannes-Fastenraht-Preis‹ und den ›Schiller-Preis‹. In der Gründungsphase der Weimarer Republik wird Stehr als Wahlredner der Deutschen Demokratischen Partei für seinen Freund Walter Rathenau aktiv. Mit finanzieller Unterstützung seines Mäzens, des Textilunternehmers Max Pinkus, siedelt er sich in Schreiberhau an. 1926 wird er Gründungsmitglied der Preußischen Dichterakademie. Es folgen Auszeichnungen wie 1930 der ›Rathenau-Preis‹, 1932, die ›Goethe-Medaille‹, 1933 der ›Goethe-Preis der Stadt Frankfurt‹, 1934 der ›Reichsadlerschild‹.

Seit Mitte der 20er-Jahre nähert sich Stehr zunehmend der deutsch-nationalen Weltanschauung an. Nach der »Machtergreifung« der Nationalsozialisten ist er weiterhin Mitglied der »gesäuberten« Dichterakademie. Im August 1934 unterzeichnet er nach Hindenburgs Tod den Aufruf zur Zusammenlegung des Amts des Reichspräsidenten und Reichskanzlers in der Person Hitlers. Ebenso rechtfertigt er in einem Zeitungsartikel die Legalisierung der Morde anlässlich des sog. »Röhm-Putsches«. Der nationalsozialistische Kulturbetrieb feiert Stehr als »Künder der deutschen Seele« und preist ihn wegen seiner »völkischen Erdverbundenheit«, doch entzieht er sich weitgehend der Vereinnahmung und verfasst auch keine Lobgesänge auf Adolf Hitler.

Am 11. September 1940 stirbt Stehr und wird am 15. September 1940 auf dem Floriansberg gegenüber seiner Vaterstadt Habelschwerdt bestattet.

Hermann Stehr verkörpert mit seinem beachtenswerten Frühwerk (1898-1905) eine besondere Spielart des Impressionismus, die den »Naturalismus des Innenlebens« stofflich mit Themen der Heimatkunstbewegung verknüpft. Dies bleibt auch Grundlage der Werke seiner neuromantischen (ab 1909) und »völkischen« (ab 1926) Phase, die nichts mit der »Blut-und-Boden«-Literatur zu tun haben, weshalb der Autor auch vom dogmatischen Nationalsozialismus abgelehnt wird, während der offizielle NS-Staat ihn gleichzeitig als repräsentativen Dichter feiert.

Quelle und Autor: Dr. Stefan Lobe



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»Droben Gnade Drunten Recht« wurde posthum von W. Meridies unter dem Namen von Hermann Stehr veröffentlicht.
Dr. Lobe schreibt hierzu: »Es gibt hier zwei Ausgaben dieses Titels; ... Beide sind von Wilhelm Meridies einschneidend redigiert, wobei die Fassung von 1952 neben einer Straffung im Allgemeinen auch die Trilogie ideologisch ›bereinigt‹. In beiden Fassungen fallen dem Rotstift auch kräftig-satirische Passagen zum Opfer, die für Stehrs Altersstil bezeichnend sind.«