Ferdinand Gregorovius
Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter
Ferdinand Gregorovius

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3. Regierung Brancaleones in Rom. Aufstreben der Zünfte. Ihre Verhältnisse in Rom. Verfassung der Zunft der Kaufleute. Die Stiftung des Populus. Brancaleone, der erste Kapitän des römischen Volks. Sein Sturz und seine Gefangennahme 1255. Bologna mit dem Interdikt belegt. Emanuel de Madio Senator. Befreiung Brancaleones und Rückkehr desselben nach Bologna.

Schon drei Jahre lang regierte Brancaleone die Stadt mit großer Kraft. Der übermütige Adel, zumal Annibaldi und Colonna, beugten sich unter seine schonungslose Gerechtigkeit. Er stellte durch Waffenmacht die Jurisdiktion des Kapitols über das Landgebiet und die Kastelle der Barone wieder her, zog manches Kirchengut zur städtischen Kammer, besteuerte den Klerus und zwang ihn vor das bürgerliche Tribunal. Rom, vom Kaiser und Papst völlig unabhängig, war ein geachteter Freistaat geworden unter der Regierung eines hochherzigen Republikaners, der dem Amte des Senators eine wirkliche politische Bedeutung verliehen hatte. Das Volk liebte Brancaleone als seinen Beschützer; auf das Volk stützte er seine Gewalt.

Wenn uns genaue Nachrichten über seine Regierung erhalten wären, so würden wir bemerken, daß die Demokratie in Rom durch ihn mächtiger emporkam und die Zünfte eine festere Ausbildung gewannen. Wir sahen solche in Perugia als bewaffnete Schutzverbände mit dem Adel in Kampf, im Begriff ein Volksregiment aufzustellen und deshalb von den Päpsten aufgelöst. Die Handwerker bildeten dort schon im Jahre 1223 politische Genossenschaften unter Konsuln, Rektoren oder Prioren. In Mailand hatten die Gewerke schon im Jahr 1198 eine Gemeinde, die Credenza des heiligen Ambrosius, gebildet, und die Zünfte in Florenz waren in derselben Zeit schon kräftig geordnet. In Bologna erhoben sich die Handwerker im Jahre 1228, stifteten einen Bund und erzwangen sich den Sitz im Gemeindehaus. Der vierte arbeitende Stand, bisher vom Staatswesen in den Kommunen ausgeschlossen, strebte überall auf, suchte Anteil am Regiment und Geltung neben der großen Bürgerschaft und dem Adel, welcher den Gemeinderat erfüllt hatte. Der steigende Luxus machte die Gewerke wohlhabend und zahlreich, und der allgemeine Drang zur Gewalt von unten nach oben ergriff ihre bisher im Dunkel lebenden Schichten. Das merkwürdige Wesen dieser Klassen friedlicher Beschäftigung, welche in den Republiken den Staat zu ergreifen begannen, im Anfange des XIV. Jahrhunderts die alte Kommunalverfassung änderten oder zersprengten, den Adel vernichteten oder entehrten und eine unruhige Plebejerherrschaft erzeugten, ist uns nirgend deutlicher dargestellt als in Florenz und nirgend dunkler geblieben als in Rom.

Seit uralten Zeiten bestanden hier die Handwerkergilden als moralische Körperschaften, obwohl sie in der Periode, von der wir reden, in Urkunden nicht bemerkbar sind. Ihr antiker Begriff schola war schon im allgemeinen mit dem lateinischen ars ( arte, Kunst, Zunft) vertauscht worden, aber er findet sich auch in dieser Zeit. In der Epoche Brancaleones hatten sie ihre Vorstände unter dem Namen der Konsuln oder Capita artium, doch keine Urkunde erwähnt ihres Verhältnisses zur Gemeinde auf dem Kapitol. Wir finden indes wenig später, im Jahre 1267, die Vorsteher der Zünfte neben den Konsuln der Kaufleute an politischen Akten im Parlament Anteil nehmen. Wieviele Zünfte zur Zeit Brancaleones in Rom anerkannt waren, ist uns unbekannt. Im Jahre 1317 gab es hier verfassungsgemäß dreizehn Innungen, von denen die Genossenschaften der Kaufleute und der Ackerbauern ( ars bobacteriorum) wie in antiker Zeit als die angesehensten galten.

Die Kaufleute waren wie in allen wohlhabenden Städten Italiens so auch in Rom die mächtigste Genossenschaft. Schon im Jahre 1165 bildeten sie mit den Schiffern ( marinarii) eine angesehene Zunft; denn ihre Konsuln schlossen damals als Bevollmächtigte der Stadt Rom einen Handelstraktat mit Genua. Wir bemerkten sie als Geldaristokratie, bei welcher Friedrich II. und die Päpste Anleihen machten, und dies beweist, daß Rom, wo es bereits florentinische und sienesische Banken gab, durch seine Verbindung mit Sizilien, Byzanz und dem Orient ein nicht unbeträchtlicher Handelsplatz war. Die Gilde der Kaufleute vereinigte sich in einer neuen Form im Jahre 1255, dem dritten Brancaleones, woraus wir schließen, daß gerade durch ihn das römische Zunftwesen Stärkung erhielt. Seither hatte sie vier jährlich gewählte Konsuln, zwölf Konsiliare, Notare und andere Beamte. Sie versammelte sich in ihrer Zunftkirche St. Salvator in Pensilis (auch in Sorraca genannt) beim Circus Flaminius, wo in der aus diesem entstandenen Straße ad apothecas obscuras, dem mittelalterlichen Quartier der Handelswelt, ihre Warenlager sich befanden und die Gilderichter auf dem Platz vom »Markt-Turm« bis gegen das Kapitol hin die Zunftsassen zu richten gehalten waren. Sie wählte, wie jede andere Innung, Verfassungsmänner ( statutarii), ihre Gesetze zu prüfen und neue zu erlassen, welche, wie das Zunftbuch überhaupt, worin sie eingetragen waren, dem jedesmaligen Senator zur Bestätigung auf das Kapitol gebracht wurden. Die auf uns gekommenen Statuten der römischen Kaufmannsgilde wurden im Jahre 1317 gesammelt und in lateinischer Sprache niedergeschrieben; sie enthalten jedoch viel ältere Gewohnheiten. Sie betreffen nur das Verwaltungswesen der Zunft und deuten kein politisches Verhältnis an, noch irgendeinen Anteil am Staatswesen, mit Ausnahme der Überwachung der Münze, um die Prägung schlechten Geldes zu verhüten.

Weder die Kaufleute noch andere Gewerbtreibende gewannen besonderen Einfluß im römischen Gemeinwesen, weil sie die Macht des Klerus, des Adels und der Grundeigentümer niederhielt. Die alten Konsulargeschlechter und die senatorischen Familien des großen Bürgerstandes aus der ersten Kommune behaupteten die Gewalt auf dem Kapitol, und der Vertrag mit Perugia und Narni vom Jahre 1242 zeigte das Vorherrschen des Adels im römischen Senat. Indes drang während der inneren Fehden zur Zeit Innocenz' III. und Gregors IX., sodann während der langen Abwesenheit der Päpste die untere Volksschicht auch in Rom nach oben und versuchte, die Kommunalverfassung umzuändern. Der offizielle Titel »Kapitän des römischen Volks«, welchen Brancaleone zuerst dem des Senators beifügte und urkundlich im Jahre 1254 gebrauchte, deutet seinem Begriffe nach auf eine aus den Bürgerklassen gebildete Volksgemeinde ( populus). Vorgänge wie die demokratischen Revolutionen in Bologna, Mailand, Florenz und Perugia müssen auch in Rom stattgefunden haben. Denn schon die Spaltung des Senats unter Innocenz III., wo die demokratische Partei Vertrauensmänner ( boni homines) erhob, mochte zur späteren Bildung eines Populus, einer Eidgenossenschaft aller Zünfte, die erste Veranlassung gegeben haben. Daß dies in der Zeit lag, lehrt eine wichtige Umwälzung in Florenz. Dort hatte sich die Bürgerschaft im Oktober 1250 gegen den ghibellinischen Adel empört, eine neue Volksgemeinde ( popolo) gebildet und Uberto von Lucca zum Volkshaupt ( capitano del popolo) aufgestellt. Ähnliches geschah ohne Zweifel in Rom. Das Amt eines Kapitäns des Volks, gleichsam eines Volkstribuns, wurde überhaupt seit 1250 in den italienischen Städten eingeführt, so daß der Podestà politischer Vertreter der Gemeinden blieb, während der Kapitän mit der militärischen und einem Teil der Justizgewalt bekleidet wurde. In Rom erscheint der Volkskapitän freilich nur vorübergehend, schon deshalb, weil es hier in der Regel zwei Senatoren gab; und erst Brancaleone, welcher im Jahre 1252 die geteilte Senatsgewalt in seiner Person vereinigte, nannte sich »Senator der erlauchten Stadt und Kapitän des römischen Volks«.

Am Sturze des großen Bolognesen arbeiteten Adel wie Klerus, vor allem das beleidigte Haus der Colonna. Als sein dreijähriges Amt im Beginne des November abgelaufen war und das Volk seine Wiedererwählung verlangte, überhäufte ihn die Gegenpartei mit Anklagen vor dem Syndicus; sie lärmte, daß man die Tyrannis eines Fremden verewigen wolle, und sie erstürmte endlich das Kapitol. Brancaleone, gezwungen die Waffen niederzulegen, ergab sich dem Volk, wurde von diesem im Septizonium verwahrt, aber bald dem Adel ausgeliefert, worauf er in den Turm Passerano gebracht ward. Der edle Mann, dessen Tod Barone und Kardinäle forderten, war unrettbar verloren, wenn ihn nicht die römischen Geiseln schützten, die noch Bologna festhielt. Seine mutige Gattin Galeana entfloh aus Rom und beschwor mit den Verwandten ihres Gemahls den Rat jener Stadt, die Geiseln nicht herauszugeben, sondern die Befreiung ihres Mitbürgers zu erzwingen. Die Republik Bologna schickte hierauf angesehene Männer nach Rom, aber der Papst, welcher nach dem Sturze des Senators in die Stadt zu kommen gewagt hatte, schlug ihre Forderung ab und verlangte die unbedingte Auslieferung der Geiseln. Bologna verweigerte sie mit großer Standhaftigkeit. Der Adel und mehrere Kardinäle drangen jetzt in den Papst, jene guelfische Stadt, die alte Beschützerin der Kirche, in den Bann zu tun. Doch selbst das Interdikt beugte nicht den hochherzigen Mut der Bolognesen; diese freien Bürger zeigten, daß die Schreckmittel der Bannstrahlen ihre Wirkung verloren hatten; denn die römischen Geiseln wurden in noch strengerem Gewahrsam festgehalten.

Unterdes schritt die siegreiche Partei zur Wahl eines neuen Senators. Sie fiel auf den Mailänder Martinus della Torre, der sie indes nicht annahm; worauf Emanuel de Madio zum Senator, ein anderer neben ihm zum Capitaneus ernannt wurde. Emanuel war Bürger Brescias, vorher Podestà von Piacenza und vor Ezzelin flüchtig nach Rom gekommen. Die Wahl dieses Fremden auch nach Brancaleones Sturz beweist, daß der Adel sich noch nicht getraute, die Forderungen des Volks unberücksichtigt zu lassen. Die flehenden Briefe der römischen Geiseln aus Bologna, sowie die Standhaftigkeit der Bolognesen, welche überdies zwei Verwandte Alexanders IV., die man in der Romagna aufgegriffen hatte, dem Papste zurücksandten, erwirkten endlich die Befreiung Brancaleones, und vielleicht erzwang sie auch die drohende Haltung des Volks. Man nötigte ihn, vor dem Syndicus des neuen Senators auf seine Rechte Verzicht zu tun, was er mit der Erklärung tat, daß er dazu gewaltsam gezwungen sei. Als er hierauf im August oder September 1256 von Rom abreiste, schickte ihm der römische Adel den Syndicus Andreas Mardone bis Florenz nach und bestimmte den Florentiner Rat, den gefürchteten Exsenator nicht eher aus der Stadt zu lassen, bis er den schon in Rom beschworenen Verzicht erneuert habe. Brancaleone gab ihn mit derselben Verwahrung seiner Rechte an die römische Gemeinde und an Privatpersonen, worauf er niemals verzichtet zu haben erklärte; ohne Zweifel befanden sich darunter auch Forderungen eines Teils seines Gehaltes, welches in der Kammer zurückbehalten worden war. Er kehrte sodann mit Ruhm bedeckt in seine Vaterstadt heim, die nach Auslieferung der Geiseln vom Banne gelöst wurde.


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