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Artur Brückmann

Philologische Anmerkungen zu Plautus

Unsere Überlieferung der 21 ganz oder teilweise erhaltenen Komödien des Plautus geht auf eine einzige frühe Ausgabe zurück, von der zwei verschiedene Redaktionen aus dem vierten oder fünften Jahrhundert auf uns gekommen sind. Die eine dieser Redaktionen (A) ist uns direkt fragmentarisch in einem Palimpsest dieser Zeit, dem sogenannten Codex Ambrosianus erhalten, die andere (P) nur in drei mittelalterlichen Abschriften, den sogenannten Palatini (B,C,D). Die Namen dieser Handschriften leiten sich von den jeweiligen Bibliotheken ab, in denen sie aufbewahrt wurden.

Im wesentlichen unterscheiden sich die beiden Überlieferungsstränge dadurch, daß der Redaktor des »Ambrosianus« (A) dahin tendiert, auch korrupte oder unsichere Stellen seiner Vorlage zu übernehmen und diese so zu überliefern, wie er sie vorfindet, während in der palatinischen Überlieferung solche korrupte Stellen eher weggelassen wurden oder der Versuch unternommen wurde, sie zu verbessern.

Der Ambrosianus ist für uns sicher die kostbarste Überlieferung, doch sind nicht alle Komödien in ihm erhalten, und der Text ist als Palimpsest natürlich lückenhaft und nicht immer eindeutig zu lesen. Das Original ist heute nicht mehr benutzbar; man muß sich an die Übertragung halten, die Wilhelm Studemund anfertigte und 1889 veröffentlichte.

Die Palatini sind, von Komödie zu Komödie verschieden, von höchst unterschiedlicher Qualität. Die wohl im 8. oder 9. Jahrhundert erfolgte Übertragung von den alten Majuskeln in die karolingische Minuskel hat viele entstellende Fehler verursacht, deren Korrektur nicht immer einfach ist und auch die Gefahr in sich birgt, daß mangelndes Textverständnis zu Überkorrektur führt, d.h. daß intakte Stellen für korrupt gehalten und abgeändert werden.

Die vorliegende Übersetzung orientiert sich nicht an einer einzigen Textausgabe, sondern versucht, durch kritischen Vergleich der Lesarten, der Apparate und der verschiedenen in der Literatur gemachten Verbesserungsvorschläge dem Geist und Buchstaben des Originals so nahe als möglich zu kommen.

Allgemein ist zu bemerken, daß die Verteilung des Textes auf die sprechenden Personen von verschiedenen Textherausgebern an manchen Stellen abgeändert worden ist. Wo es sich nicht absolut zwingend aufdrängt, halte ich mich prinzipiell so nahe wie möglich an die handschriftliche Überlieferung. Dies gilt auch für wörtliche oder fast wörtliche Wiederholungen, die von manchen Textherausgebern als angeblich »überflüssig« gestrichen werden. Mit besonderer Vorsicht sind Abweichungen von der handschriftlichen Überlieferung aus metrischen Gründen zu behandeln. Sicher weist eine metrische Unregelmäßigkeit auf einen Überlieferungsfehler hin, aber bei den vielen Möglichkeiten des altlateinischen Verses bleibt es immer eine zweifelhafte Sache, den Vers mit Hilfe des Metrums emendieren zu wollen, und man läuft stets Gefahr, mehr zu verderben als zu verbessern. So sehr das Bemühen der Textherausgeber verständlich ist, einen metrisch deutbaren Text herzustellen, so sehr ist auch Mißtrauen am Platz, wenn dabei die Überlieferung inhaltlich verändert wird. Der Übersetzer steht dem Text ohnehin anders gegenüber als ein Textherausgeber. Für ihn ist der Sinn wichtiger als der Buchstabe. Für die Übersetzung halte ich mich daher stets an die inhaltlich wahrscheinlichere Version der handschriftlichen Überlieferung, auch wenn der Vers dadurch metrisch nicht deutbar sein sollte.

Wenn man an das Schicksal der Plautus-Texte im ganzen Verlauf der Überlieferungsgeschichte denkt, wird man ohnehin nicht viel von der Fiktion halten, die Texte in ihrer genauen ursprünglichen Form wiederherstellen zu können, sondern man wird die Erkenntnis Friedrich Leos akzeptieren müssen, »daß sehr oft auf 'ipsa verba' verzichtet werden muß, mit der Kompensation, daß sehr selten auf den Gedanken des Dichters verzichtet werden und allmählich immer seltener Kunst und Sprache des Dichters verletzt zu werden braucht; das heißt,« fährt Leo fort, »Interpretieren ist mehr als Emendieren, der Sinn mehr als der Buchstabe, der Stil mehr als das Wort, und durch paläographische Manipulation Sinn und Stil überkleistern ist) schlimmer als frischweg interpolieren.« F. Leo, Plautinische Forschungen, Berlin 1912 2, S.62

Die vorliegende Übersetzung stützt sich, neben den Gesamtausgaben von Leo, F. Leo, Plauti Comoediae, Berlin 1895/96Lindsay, W.M.Lindsay, T.Macci Plauti Comoediae, Oxford 1904/05 Ernout A.Ernout, Plaute, Paris 1932/40 und Augello G.Augello, Le Comedie di Tito Maccio Plauto, Turin 1972-1976 (der weitgehend Ernout folgt), für die einzelnen Komödien auf folgende kommentierte Ausgaben:

Mostellaria: T. Maccius Plautus, Mostellaria, Edition, introduction et commentaire de Jean Collart, Paris 1970

Pseudolus: C.O. Zuretti, T. Macci Plauti Pseudolus, Corpus Scriptorum Latinorum Paravianum N.42 1941.I.8

Truculentus: J.P. Enk, Plauti Truculentus, Leyden 1953

Asinaria: Plauti Asinaria cum commentario exegetico editit F.Bertini, Genua 1968.

Mercator: Plauti Mercator cum Prolegominis, notis criticis, commentario exegetico editit P.J.Enk,Leyden 1932.

Epidicus: T.Macci Plauti Epidicus, edited with Critical Apparatus and Commentary by George E. Duckworth, Princeton/ London 1940

Übersetzen ist immer auch Interpretieren. Es ist unmöglich, hier jede einzelne Entscheidung zu begründen; die Übersetzung muß in den meisten Fällen für sich selber sprechen. Im folgenden werden daher nur einzelne Stellen aufgeführt, welche entweder wegen der besonderen Problematik in der Überlieferung oder wegen einer vom bisher Üblichen besonders abweichenden Interpretation erwähnt werden müssen.

Die angegebenen Versnummern beziehen sich auf den lateinischen Text.

Mostellaria

Die Mostellaria ist sowohl im Ambrosianus (A) wie auch in den Palatini (B,C,D) erhalten. Leider kann man die Überlieferung trotzdem nicht als gut bezeichnen. Im Ambrosianus fehlt der Anfang bis Vers 575 ganz, und auch sonst sind größere Textlücken und nicht entzifferbare Stellen vorhanden, so daß insgesamt nur etwa 320 Verse lesbar sind. Die Abschriften der Palatini-Überlieferung sind sehr unsorgfältig kopiert, stellenweise beschädigt und weisen Lücken auf. Kleinere Ergänzungen oder Weglassungen sind unumgänglich, und bei den trotzdem notwendigen Korrekturen bleiben immer gewisse Unsicherheiten bestehen. Die Anmerkungen zu einzelnen Stellen weisen auf solche Schwierigkeiten hin.

Vers 5
BCD haben: nidore cupinam. Die in der Überlieferung verdorbene Stelle ist auf verschiedenste Weise korrigiert worden. Die Übersetzung folgt dem Vorschlag Lindsays: nidoricupi, nam quid lates?

Vers 63
B: data es inonestis; C: data es inhonestis; Die Übersetzung folgt der Korrektur Sonnenscheins: Date si non êstis; die durch das Wortspiel mit daturin estis des vorangehenden Verses überzeugt.

Vers 186
BCD haben: tam doctam et bene doctam. Lindsay und Augello ersetzen das zweite doctam nach Camerarius durch eductam, Leo (nach Redslob) das erste doctam durch docilem, Ernout und Collart lesen nach den Handschriften zweimal doctam. Die Übersetzung folgt ebenfalls der Überlieferung.

Vers 187
BCD haben: non stultam stulte facere, was durchaus sinnvoll ist. Die Verbesserung der Textherausgeber (nach Bothe) nunc stultam ist völlig überflüssig.

Vers 213
B: uitilena, C: Vttilena, D: Vtilena; die Herausgeber verbessern aus metrischen Gründen. Lindsay: viti plena; Ussing: cantilena. Inhaltlich ist das vitilena ( vitium, lena) durchaus plausibel. Die Übersetzung hält sich daran und ignoriert die metrischen Probleme.

Vers 232
B: refer(...)enti. Die Übersetzung folgt Lindsay, der, Camerarius folgend, referre bene merenti liest.

Vers 241
B: iovibo agento; C: iovi argento; B2, D: iovi vivo argento. Die Übersetzung folgt Lindsay, der iovi bono argento liest.

Vers 285
BCD: tibi, was verschiedene Textherausgeber nach Schoell durch sibi ersetzen. Die Übersetzung bleibt mit Lindsay bei tibi.

Vers 290/91
Vers 291 ist identisch mit Poenulus Vers 306. Ritschl hält 290/91 für hierher verschleppt und streicht sie. Die meisten Textherausgeber (außer Lindsay) setzen die Verse in Klammer. Die Übersetzung streicht beide Verse.

Vers 311
das oculus meus hat deutlich erotischen Nebensinn: o culus meus.

Vers 320
BCD: uite debebas. Die Übersetzung übernimmt die Korrektur Lindsays (im Apparat) uti eb-ebibas, welche überzeugend ist. Auch in Trinummus 250 haben BCD quo debebit, während A und Nonius quod ebibit haben.

Vers 344
Die Zuweisung des Textes an die Personen ist in der Überlieferung unsicher. Die Übersetzung übernimmt die Version Lindsays, der den ersten Satz des Verses noch Philematium und erst ab dormiam dem Callidamates gibt.

Vers 368/69
BCD: Philolaches: quid ego agam numquid? Tranio: tu malum me rogitas quid agas accubans. Das quid in numquid gehört natürlich bereits zum Part des Tranio, im übrigen aber halte ich die Überlieferung für korrekt, während die »Verbesserungen« der Textherausgeber den Sinn der Stelle völlig verderben. Tranio antwortet mit einer Gegenfrage. Camerarius aber wollte accubans als Antwort auf die Frage des Philolaches verstehen und änderte es in accubas. Lambinus glich dem dann das agam an, das er in ago umwandelte und Brix veränderte schließlich noch das num in nunc. Man vergleiche dazu Pseudolus 1039 mit accubans als Versschluß. Ich lese also: Ph: quid ego agam num? Tr: quid tu, malum, me rogitas quid agas accubans?

Vers 515
Die Überlieferung schreibt das Heus, Tranio – dem Theopropides zu; mit Recht, wie ich meine. Die Textherausgeber ändern das ab und nehmen eine Stimme aus dem Innern des Hauses an. Aber das ist offensichtlich falsch. Wie aus dem folgenden hervorgeht (Vers 519), hört Tranio ja gar keine Stimme, sondern tut nur so, um Theopropides abzulenken und zu schrecken. Die Übersetzung bleibt bei der Version der Handschriften.

Vers 537/38
Die Verse 537/38 sind unvollständig überliefert. Es fehlt jeweils der Schluß. 537 ergänze ich nach Camerarius: argentum fenori; 538 sinngemäß an das quoque anschließend.

Vers 554/55
Die Verse sind lückenhaft überliefert. Ich verzichte darauf, die Lücken zu ergänzen und übersetze lediglich das negat, ohne das quom cogita zu berücksichtigen.

Vers 580
ABCD: reddetur; aus metrischen Gründen in reddet korrigiert. Vom Gesprächsverlauf her ist aber reddetur plausibler.

Vers 584
der Vers ist nur verstümmelt in A erhalten und aus den Fragmenten nicht herstellbar; in der Übersetzung gestrichen.

Vers 673
Nach Seyffert gehört der erste Teil des Verses noch dem Tranio, und zwar als indirekte Frage. Der zweite Teil gibt die bestätigende Antwort Tranios. Die Fassung der Handschriften ist inhaltlich völlig sinnlos. Zur Erklärung des Fehlers in den Handschriften muß man nicht, wie Collart in seinem Kommentar meint, ein kompliziertes Vertauschen der Personennamen annehmen; die Annahme genügt, daß der Kopist den Schluß der Rede des Tranio zu früh ansetzte und den letzten Teil des Verses bereits dem Theopropides zuschrieb. Alles übrige folgte dann nämlich zwangsläufig. Ich lese also mit Seyffert: Tr: ... non in loco emit perbono? Th: Immo in optumo. (674) Cupio hercle...

Vers 683
foris bedeutet hier nicht, daß Theopropides vor der Türe wartet; er will lediglich sagen, daß er nicht mit hineingeht. Er entfernt sich und wartet, bis Tranio ihn ruft. Dies ergibt sich zwingend aus dem szenischen Ablauf.

Vers 721a
Der Vers ist, zumindest an dieser Stelle, kaum denkbar. Ihn nach Camerarius dem Theopropides zuzuschreiben, befriedigt ebenfalls nicht. Schoell und Ernout streichen den Vers ganz. Die Übersetzung läßt ihn ebenfalls aus.

Vers 724
Der Vers ist in A nicht erhalten, in BCD lückenhaft: morem geras ergibt keinen Zusammenhang. Die Übersetzung läßt den Vers aus.

Vers 743
Die Verse 743/44 fehlen in A und sind in BCD nur lückenhaft erhalten. Die Übersetzung ergänzt sinngemäß.

Vers 794
A: nom moror; BCD: nunc moror; Die Textherausgeber verbessern in num moror ; ich halte dagegen non moror vom Sinn her besser. BCD haben auch in Poenulus 352 nunc für non.

Vers 863/70
Die Verse sind in den Handschriften nur sehr lückenhaft erhalten. Ihr vollständiger Sinn ist nicht mit Sicherheit zu erschließen. Die Übersetzung versucht, die Bruchstücke sinnvoll, aber so knapp als möglich zu verbinden. Vermutlich ist die ganze Stelle erotisch und deshalb lückenhaft überliefert.

Vers 870
si huic imperabo: Wer oder was mit huic gemeint ist, ist zweifelhaft. Collart nimmt an, daß Phaniscus dabei auf sich selber deutet.

Vers 1000/1
Die Übersetzung folgt der Überlieferung, wie sie auch Leo und Lindsay wiedergeben: Th: hem! Simo: novom unum..., welche vom Sinn her überzeugt und die Zote deutlich macht. Ernout und nach ihm Collart und Augello lesen: Th: hem! novum! Simo: ....

Vers 1026
Die Verse 1026a bis 1026e sind nur in A erhalten und dort nur bruchstückhaft zu entziffern. Die Übersetzung versucht sinngemäß zu ergänzen.

Vers 1086
Der Vers ist in der Überlieferung verloren. Die Übersetzung ergänzt sinngemäß.

Vers 1089
Die Verse 1089 und 1090 sind sowohl in der Zuweisung an die Personen wie im Sinn zweifelhaft und metrisch nicht deutbar. BCD: quin et illum in iussi (vielleicht: in ius si) veniam mane ; die Überlieferung ist verdorben. Es sind viele Versuche unternommen worden, den Text zu deuten oder anders zu lesen. Die Übersetzung versucht, sinngemäß so nahe als möglich an den überlieferten Worten zu bleiben und übernimmt die Version von B, die das certum est dem Theopropides zuweist und ihm dadurch einen ironischen Sinn gibt.

Vers 1113
Der Vers ist in der Überlieferung verdorben: BCD: Numquam edepol hodie +invitus destinant+ tibi. Ritschl schlägt als Korrektur vor: Numquam edepol hodie hinc abibo invitus: desine aut abi, was aber wohl zu sehr in den Text eingreift. Die Übersetzung ergänzt sinngemäß.

Vers 1134
BCD haben inscitimus und schreiben das Wort Callidamates zu. Vom Sinn her ist die Verbesserung durch Ferger überzeugend, inscitimu's zu lesen und den Satz dem Tranio zuzuschreiben.

PSEUDOLUS

Im Vergleich zu anderen plautinischen Komödien ist der Pseudolus verhältnismäßig gut überliefert, wenn auch etliche Stellen unsicher sind. Immerhin sind uns von den 1335 Versen der Komödie deren 1069 nicht nur in den Palatini, sondern auch im Ambrosianus erhalten.

Vers 42
Die Codices haben übereinstimmend lignum, was durchaus plausibel ist, da die Wachstafeln ja auf Holz aufgezogen und jedenfalls mit Holzrahmen versehen waren. Auch Vers 47 bestätigt lignum eindeutig. Die Abänderung in linum, welche die meisten Textherausgeber vornehmen, ist daher völlig überflüssig.

Vers 67b
Der Vers ist nur in A enthalten, wobei das letzte Wort nicht vollständig (.... iunculae) ist. Die Übersetzung folgt der Ergänzung durch Lorenz palpitatiunculae.

Vers 132
Alle Codices haben penitus, mit dem Doppelsinn »mit einem Schwanz versehen« und »aus der innersten Tiefe«. Die meisten Textherausgeber ändern penitus in intus – vielleicht aus moralischen Gründen, wie sie meinen – während Lindsay penitus beibehält. Ich wähle die drastische Übersetzung (und muß dabei auf einen eventuellen Doppelsinn verzichten), da es mir nicht unmöglich erscheint, daß die Komödienschauspieler bei Plautus wenigstens andeutungsweise den Phallus trugen , wie es uns aus bildlichen Darstellungen der griechischen Komödie bekannt ist (oder daß sie zumindest verbal auf ihn hinwiesen). Auch Stellen wie Truculentus 680 ff weisen in diese Richtung.

Vers 206
Sehr unsichere Überlieferung. A hat prohibent, die Palatini prohibet. Unsicher ist auch, wer mit eos gemeint ist ( ipsos?). Die Übersetzung kann nicht mehr tun, als einen möglichst sinnvollen Zusammenhang zu schaffen.

Vers 297
Die Stelle hat bisher allen Kommentatoren und Übersetzern seltsame Schwierigkeiten bereitet. Meiner Meinung nach hat man die Bedeutung von suom repetunt und alienum reddunt einfach nicht richtig verstanden. Der Sinn ist doch folgender: Wer (ständig) sein eigenes Geld (das er ausgeliehen hat) dringend zurückfordern muß und das fremde Geld (das er sich geliehen hat) selbst nie zurückzahlt, ist in der Folge davon ( postilla) vorsichtiger geworden und leiht nichts mehr aus.

Vers 392
Entgegen den Textherausgebern halte ich die Version, die A gibt, für richtig. Ich lese den Satz somit nach A: ergo utrumque: tibi nunc delectum para ex multis, atque exquire ex illis amicis unum, qui certust cedo.

Vers 422
Die Überlieferung ist nicht ganz sicher. Nur in A ist überliefert: iam illi fe<...> filius. Ich lese mit Zuretti: iam illi fetet filius. (Lindsay: iam ille felat filius)

Vers 436
Zuretti hat die Zuweisung des Texts an die Personen verändert, was mir vom Ablauf der Rede her unnötig erscheint.

Vers 510
Überlieferung unsicher. Der Vers ist in A nicht enthalten; B hat sex cliidito, die übrigen Handschriften excludito, was Ritschl in eclidito verbessert. Die Übersetzung versucht, möglichst allgemein zu formulieren.

Vers 521
Zuweisung an die Personen umstritten. In A ist der Vers nicht erhalten, die Palatini schreiben ihn Simo zu, was ich mit Lindsay und Ernout für richtig halte. Zuretti weist ihn mit Bothe dem Callipho zu.

Vers 608
procurator peni enthält ein erotisches Wortspiel: peni kann sowohl Genitiv von penum (Mundvorrat), wie auch Dativ von penis sein . Rückwirkend wird dann auch condus promus (von condo!) entsprechend verstanden.

Vers 712
Überlieferung korrupt. Pseudolus macht auf Griechisch ein Wortspiel mit dem Namen Charinus. Die des Griechischen nicht kundigen Abschreiber haben den Text verdorben. In A sind nur Reste des Textes erkennbar. Der Entzifferungsversuch Studemunds »EUGAEIAMCKAPINTULOPOIO«, von ihm selbst als äußerst unsicher bezeichnet, gleicht dazu noch allzusehr der von Scaliger ohne Kenntnis des Ambrosianus vorgenommenen Deutung euge, iam Charin touto poio. Die Übersetzung verwendet stattdessen ein anderes Wortspiel.

Vers 1022
Der Vers ist in A nicht erhalten. In den Palatini ist der Text verdorben. B hat: si occasionem ceperit capsti qui sit malus atque edepol equidem nolo, C mit anderer Schreibweise ( caeperit) ebenfalls. Die Verbesserung des Camerarius, der die Textherausgeber folgen, nämlich ceperit wegzulassen und capsti in capsit zu ändern, kann mich nicht überzeugen. Ich lese: si occasionem ceperit. (ut) captus sit, qui sit malus, atque edepol equidem nolo.

Vers 1066
Unsichere Überlieferung. Die Übersetzung verteilt den Text nach Lindsay und Ernout auf die beteiligten Personen.

Vers 1262
Unsichere Überlieferung. Der Vers ist in A nicht erhalten. In den Palatini besteht zwischen propinare und micissimam offensichtlich eine Textlücke, vermutlich ein Verb und (nach der Lesung Lindsays) ein a, so daß micissimam zu amicissimam würde. Die Übersetzung ergänzt den Text sinngemäß.

TRUCULENTUS

Mit der Überlieferung des Truculentus steht es recht ungünstig. Von den 968 Versen sind nur 217 (107-144, 178-318, 353-390) im Ambrosianus erhalten. Der Text der Palatini ist gerade beim Truculentus denkbar schlecht. An vielen Stellen wird die Entzifferung der Codices zum reinen Ratespiel, und entsprechend unsicher sind häufig die vorgenommenen Verbesserungen. (Man vergleiche meine Anmerkung zu Truculentus Vers 597). Angesichts der unsicheren Textlage ist überdies die Versuchung für die Textherausgeber groß, allzu freizügig mit der Überlieferung umzuspringen und schwerwiegendere Eingriffe in die Überlieferung vorzunehmen, als eigentlich nötig wäre. Auch das Bestreben, einen metrisch irgendwie deutbaren Text herzustellen, kann das kaum rechtfertigen.

Vers 5
Die Überlieferung ist verdorben. Die Handschriften haben: melior me quidem vobis abiaturum sine mora. Es gibt eine ganze Reihe von Verbesserungen, die alle wenig überzeugen:

Camerarius: meditor equidem vobis me ablaturum sine mora.

Geppert: minor equidem vobis me....

Spengel: credo equidem vobis me ....

Schoell: meo ore aio equidem vobis me....

Lange: (adnuont) me si orem quid de urbe....

Leo: scio rem quidem urbis me....

Lindsay: meliorem urbis quidem me....

Enk: fateor quid de urbe me....

Ich lese demiror statt melior und lasse vobis unangetastet.

Vers 20
nach quid multa wird der Text nicht mehr sinnvoll lesbar. Eventuell fehlt auch zwischen den Versen 17 und 18 Text.

Vers 50a
Die Handschriften haben aedibus lenosis (BCD), bzw. aedibus lenoniis (ITALI). Schoell liest aedibus lenonis und streicht den Vers, weil im Stück kein Kuppler vorkommt. Das nachfolgende poscat weist aber auf die Hetäre. Ich übersetze daher mit »im Hause der Verführerin«. Man vergleiche meine Anmerkung zu Vers 224.

Vers 111
A hat accerimus, BCD haben aggerimus; die Verwechslung von C mit G ist ein typischer Fehler der Palatini, weshalb ich das CC des Ambrosianus für richtig halte. Ich lese daher accersimus (man vergleiche dazu Asinaria 526, 910). Die Textherausgeber verbessern agerimus (Goetz/Schoell), bzw. abgerimus (Seyffert). Alle diese Emendationen befriedigen weder vom Schriftbild noch vom Inhalt her.

Vers 173
Leo fügt hier ein: As: si uiuit, was ich vom Inhalt her für unnötig halte.

Vers 181/181a
Die Verse sind korrupt überliefert. Ich bin wie Enk der Meinung, daß sie nicht in den Kontext passen und hierher verschleppt sind. Enk möchte sie hinter Vers 163 plazieren, was plausibel erscheint. Da ihr Sinn aber nicht eindeutig geklärt werden kann, halte ich es für besser, die Verse ganz zu streichen.

Vers 213
Sowohl der Ambrosianus wie die Palatini haben am Schluß des Verses de bonis. Enk bevorzugt die Version, die Festus p.161 M gibt: domi. Die Überlieferung ist metrisch fehlerhaft. Maehli verbessert: apud nos de bonis dixit naeniam. Entscheidend dürfte der Sinn sein: Bezieht sich naenia auf Diniarchus oder auf sein Besitztum? Mir erscheint die Verbesserung Spengels, bonis statt de bonis zu lesen, der auch Lindsay folgt, vom Sinn her glaubhafter. Man vergleiche auch Pseudolus 1278: id fuit naenia ludo.

Vers 224
lena ist hier nicht als »Kupplerin« gemeint, sondern im ursprünglichen Sinn des Wortes: Anlockerin, Verführerin. Die Schwierigkeit, die Enk in dieser Stelle sieht, ist damit gegenstandslos.

Vers 245
A hat demum. Enk setzt nach Fleckeisen demunt, weil ihm demum inhaltlich nicht zu passen scheint. Ich teile diese Meinung nicht und bleibe nach A bei demum.

Vers 248
Der Vers gilt wie auch der folgende als unecht, von einem späteren Bearbeiter eingeschoben, um unter Auslassung der Truculentus-Szene direkt zu Vers 320 überzuleiten. Leo und Enk setzen die Verse deshalb in Klammern. Da aber die Stelle durchaus sinngemäß Vers 303 vorbereitet, übersetze ich sie mit.

Vers 487
Der Vers ist lediglich eine andere Version von Vers 488 und gilt allgemein nach Brix für unecht. Ich habe ihn daher nicht mit übersetzt.

Vers 501
Ob das tu der Handschriften, welches alle Textherausgeber nach Buecheler durch tam ersetzen, wirklich korrupt ist, muß bezweifelt werden. Der Sinn ist doch der: cui adhuc ego, tu, mala eram monetrix, me maleficio vinceres? wobei sich das tu auf vinceres bezieht. Auch die Gegenüberstellung von ego und tu ist zu beachten.

Vers 569
Die Verse 569/70 sind korrupt überliefert, und ihr Sinn ist nicht mit Sicherheit zu deuten. BCD haben: quod des devoratis umquam abundat (CD : habundat)./ hoc saltem servat mecum sub este (CD : subeste) apparet. Es gibt eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen, die inhaltlich alle wenig überzeugen: devorat nec datis (Buecheler); rem servat nec ulli ubi sit apparet. (Leo); sub veste. (Gurlitt) hoc saltem servat: illi subleste apparet (Crusius). Ich übersetze sinngemäß in Analogie zu Asinaria 135. Vers 571 deutet auch in diese Richtung.

Vers 597
Die Verse 597/598 sind in der Überlieferung derart verdorben, daß es sich lohnt, sie, ihre Emendationen und deren Folgen genauer zu betrachten. Die Handschriften haben (nach dem Apparat von Enk):

B: (597) usque adecta culem iussit alii (598) mansi auscultabi observavi quem pnam...

C: (597) usque adiectaculum iussit alii (598) mansi auscultavi observavi quem per nam...

D: (597) usque ad iectaculem iussit alii (598) mansi auscultavi observavi quem pnam...

Und nun die Verbesserungen:

Leo verbessert Vers 597: usque abegi, aspuli; iussi abiret, tamen (598) mansit. Lindsay dagegen: usque adicit oculum, vissit, adit, (598) mansit. auscultavi, observavi wird von Spengel in auscultavit, observavit, von Leo in auscultat, observat verbessert. Für quem pernam liest Leo (mit Spengel und Koch) quam rem agam, Ernout quam rem geram und Lindsay quem perdam.

Was ist dazu zu sagen? Zunächst wird man bei dieser Textlage die metrische Struktur völlig vergessen können. Es ist eine rein formale Spielerei, bei der Verbesserung metrisch deutbare Verse zusammenzimmern zu wollen. Bei Vers 597 ist es offensichtlich, daß die unterschiedlichen Auffassungen bei Leo und Lindsay darauf beruhen, wie sie das adecta culem bzw. adiectaculum der Handschriften auffassen. Leo geht davon aus, daß in den Handschriften oft B und D, C und G, T und I verwechselt werden. Er liest daher ADECT (aus B) als ABEGI, nimmt das folgende A zu CULEM und macht daraus ASPULI. Damit steht für ihn der Sinn des Verses fest: Phronesium redet davon, daß sie den Söldner ständig ( usque) davongejagt hat. Von diesem Sinn her leitet er dann in Verbindung mit dem Überlieferten das iussi abiret (statt iussit alii) ab und fügt ein tamen hinzu, um die Verbindung mit dem folgenden mansi herzustellen, das er dann folgerichtig in mansit abändert. Lindsay dagegen geht mehr von der Fassung von C und D aus, nimmt die Konsonanten als richtig an und liest adicit oculum statt adiectaculum. Das legt nun für ihn den Sinn des Verses fest: Phronesium redet davon, wie der Söldner sie belästigt; deshalb macht er aus iussit ein vissit (= visit), aus alii ein adit und aus mansi ebenfalls mansit. Es gibt kein objektives Kriterium dafür, welcher Fassung man den Vorzug geben soll, und schließlich wird das den Ausschlag geben, was einem rein inhaltlich besser gefällt. Aber diese Verbesserungen für Vers 597 greifen nun in Vers 598 hinüber. Die Abänderung von mansi in mansit erscheint logisch und sinnvoll. Dagegen sind die folgenden Abänderungen von auscultavi und observavi der Handschriften bedenklich. Es ist eher unwahrscheinlich, daß die Abschreiber zweimal hintereinander statt der 3. Person Präsens die 1.Person Perfekt schreiben. Gehen wir einmal davon aus, daß auscultavi, observavi richtig ist, so wird das kaum Phronesium sagen, wohl aber Cyamus, denn Phronesium hat ihn ja eben gefragt, ob er den Söldner nicht kenne. Er hat ihm zugehört, ihm zugesehen, ihn genau kennengelernt. Und damit ergibt sich auch gleich eine – vom Inhalt wie auch vom Schriftbild her – sinnvollere Verbesserung für pernam, nämlich pernoram, eine alte Perfektform von pernoscere, welche Plautus auch an anderer Stelle verwendet (Bacchides 276), welche den Abschreibern aber wohl unbekannt war, weshalb sie in Schwierigkeiten kamen. Man hat also lediglich den Text bereits nach mansit dem Cyamus zuzuschreiben und pernam in pernoram zu verbessern, um einen durchaus sinnvollen Zusammenhang zu schaffen. Für die Übersetzung entscheide ich mich bei Vers 597 für die Fassung Leos, Vers 598 aber lese ich: (Phr.) mansit. (Cy.) auscultavi, observavi, quem pernoram. novi hominem nihili. (599) Illicque est.

Vers 619
BCD haben: confessus omnibus teus; Leo verbessert in confessus omnino reus; die Übersetzung folgt der Verbesserung Spengels confectis omnibus rebus, die auch Enk übernimmt und die inhaltlich wahrscheinlicher ist.

Vers 624
BCD haben: si manu viceris, was ich für richtig halte im Sinne von: wenn du dich mit bewaffneter Hand behaupten willst. Die Textherausgeber verbessern in nisi (nach Brugmann), bzw. ni (nach Studemund).

Vers 680
BCD haben: (As.) habent (Tr.) parasitum & fortasse dicere? Wenn man den derb-erotischen Sinn dieser Szene (einer Art Atellanen-Szene) berücksichtigt und auch das folgende dicax sum factus des Truculentus richtig versteht, ist ohne weiteres klar, was Truculentus mit dem parasitus meint. Die »Verbesserungen« mancher Textherausgeber zerstören den Sinn der Stelle völlig: (As.) haben paratum (Tr.) aes fortasse dicere (Spengel/Enk); peculium (Schoell) marsipum (Leo). Der Sinn der Stelle ist nach meiner Ansicht folgender: (As.) haben t(ecum)... (Tr.) parasitum tecum fortasse dicere?

Vers 858
Die Überlieferung ist sehr umstritten. Die Handschriften haben: ubi id (B: ubiit) audivit quamquam penes est mea omnis res et liberi. Leo und, ihm folgend, Ernout und Enk vermuten nach quamquam eine größere Textlücke und ergänzen diese. Leo ergänzt: ubi id audivi, quam >ego propere potui, egressa huc sum foras. / (Di.) lubet adire > quam penes est mea omnis res et liberi. Enk übernimmt dagegen die Ergänzung Seyfferts: ubi id audivi, quamquam < madui, extemplo exsurrexi foras, / ut conveniam Diniarchum, quem iam credo hic adfore. / (Di.) lubet adire quam > penes est mea omnis res et liberi. Lindsay und Augello folgen dagegen der Emendation durch Schoell: (Di.) Vidi, audivi quam penes est omnis res et liberi. Diese Version hat den Vorteil, ohne Ergänzung auszukommen und vom Schriftbild her möglich zu sein. Was aber stört, ist das Perfekt. Diniarchus würde mit größter Wahrscheinlichkeit sagen: video, audio, quam... Augello begegnet dem, indem er den Satz als Frage auffaßt, was noch bei audivi, keinesfalls aber bei vidi glaubhaft ist, denn Diniarchus kann Phronesium in diesem Augenblick ja immer noch sehen. Die Übersetzung übernimmt die Ergänzung Seyfferts, die inhaltlich sinnvoll erscheint.

Vers 863
BCD haben: me videre vis et me te amare postulas. Enk verbessert videre nach Havet zu valere, nach Schoell et me te amare in te amitti. Lindsay, Ernout, Augello streichen aus metrischen Gründen amare. Die Übersetzung hält sich an die handschriftliche Überlieferung. amare postulas drückt nach meiner Meinung hier aus, was er eigentlich begehrt, aber nicht mehr verlangen darf. Auch der metrisch zu große Vers berechtigt nicht, inhaltlich derart von der Überlieferung abzuweichen.

Vers 941
Die Verse 941 und 942 sind in der Überlieferung stark verdorben. Die Übersetzung folgt den Emendationen von Enk.

Vers 944
Es gibt verschiedene Deutungen, an wen diese Worte gerichtet sind. Nach meiner Meinung sagt Strabax das ironisch zu Phronesium.

Vers 966
Der Vers ist in den Handschriften verdorben. BCD haben: Romabo si quid animatust facere (B: facire), faciam ut sciam. Die Übersetzung folgt der Verbesserung Enks: si quis quid ob amorem animatust facere, aber ich behalte das faciam ut sciam der Handschriften bei, das Enk nach Schoell in faciat ut sciam abändert.

ASINARIA

Die Asinaria ist im Ambrosianus ganz verlorengegangen, dagegen darf man bei diesem Stück die Palatini-Überlieferung als verhältnismäßig gut bezeichnen, obwohl neben den üblichen Schreibfehlern auch Textlücken, unsichere Stellen sowie einzelne Unsicherheiten in der Reihenfolge der Verse zu verzeichnen sind. Angezweifelt wurde, wenig überzeugend, die Personenverteilung der ersten Szene, H.Heuvel: Ad Plautinas comoedias elucubrationes. Mnemosyne 1936. während die Überlieferung in der zweiten und dritten Szene mit Sicherheit die beiden Jünglingsgestalten verwechselt (Siehe Anmerkung zu Asinaria, Vers 127).

Vers 11
Maccus vortit barbare: Die Grundbedeutung von vertere, »wenden, eine andere Richtung einschlagen« ist ebensowenig außer acht zu lassen wie der ironische Unterton, wenn Plautus das Wort barbarus für »italisch, römisch« gebraucht. (Am deutlichsten wohl in der Mostellaria Vers 828: Non enim haec pultifagus opifex opera fecit barbarus. Pultifagus, Breifresser, war bei den Griechen der Übername für die Römer.)

Vers 22
Die Übersetzung folgt der Version, die Nonius (573,11 L.) gibt: atque illa viva vivus et pestem oppetat.

Vers 25/26
Leo, Lindsay und Havet streichen diese Verse in der Annahme, sie seien später eingefügt und sollten lediglich die Verse 23/24 ersetzen. Ernout und Augello behalten sie bei, Bertini setzt sie in Klammern. Die Übersetzung behält alle Verse bei.

Vers 77
Die codices haben: volo amori obsecutam; Die meisten Textherausgeber streichen den Vers oder setzen ihn in Klammern. Lindsay liest nach Nonius amari statt amori. Der Sinn der Stelle bleibt trotzdem zweifelhaft. Die Übersetzung berücksichtigt den Vers nicht, vor allem, da das quamquam in Vers 78 sich nahtlos an Vers 76 anschließt.

Vers 127
In den Handschriften ist in der zweiten und dritten Szene Argyrippus als »adulescens« angegeben. Offensichtlich sind aber in der Überlieferung die Namen der beiden Jünglingsgestalten vertauscht worden, wie Havet L.Havet: Etudes sur Plaute, Asinaria I, La seconde et la troisième scène et la composition générale. Revue philologique 1905. richtig erkannt hat. Typenbezeichnungen wie »aduluscens«, »senex«, »meretrix« etc. wurden in der Überlieferung zur Personenbezeichnung oft ohne Namen angegeben, wodurch sich die Verwechslung erklärt. Eine genauere Untersuchung des Textes zeigt aber eindeutig, daß dieser Part unmöglich zu Argyrippus gehören kann. Der Jüngling hat durch Geschäfte auf See ein Vermögen erworben (Vers 135) und an die Hetäre bzw. an die Kupplerin verloren, was nach den Angaben in der ersten Szene nicht auf Argyrippus zutreffen kann. Auch der Hinweis auf den (in der 11. Szene vom Parasiten entworfenen) Vertrag zeigt für diesen Part auf Diabolus. Am Schluß der Szene will der junge Mann das Geld zur Not auf Zins leihen, was er dann auch offensichtlich tut, was aber Argyrippus in seiner Situation gar nicht könnte.

Vers 166
B hat habeo statt habeto: Ich halte dir das Versprechen, was das tibi eigentlich erst sinnvoll macht. Die Übersetzung folgt B.

Vers 193
Der Vers hat den Interpreten enorme Mühe bereitet, denn es sei offensichtlich widersinnig, wenn Cleareta jetzt von Diabolus zwei Talente (ca. 50 kg) Silber für eine Nacht verlange und nachher als Preis für ein ganzes Jahr 20 Minen (ca. 9 kg) nenne. Ussing glaubt, die Kupplerin wolle Diabolus einfach verspotten (was nicht in den Kontext paßt), Havet nimmt kurzerhand an, daß ein folgender Vers verlorengegangen sei, in welchem als Zeitdauer für die zwei Talente sechs Jahre genannt seien, in Entsprechung zu den nachher genannten zwanzig Minen für ein Jahr (zwei Talente sind 120 Minen). Die Lösung ist aber ganz einfach. Cleareta verlangt die zwei Talente ja gar nicht von Diabolus. Sie will, was auch aus dem folgenden klar hervorgeht, einfach sagen: Hätte ich genug Geld, könntest du sie umsonst haben. dantur ist hier unpersönliches Passiv.

Vers 205
Der Vers scheint eine unmetrische Erklärung des vorangehenden Verses zu sein, vielleicht von einem Kommentator eingeschoben. Verschiedene Textherausgeber streichen ihn oder setzen ihn in Klammern. Die Verbesserung Vahlens ( linguam praebes), von Lindsay, Ernout und Augello übernommen, ist für Plautus doch sehr zweifelhaft. Die Übersetzung streicht den Vers.

Vers 301
quando pendes per pedes bedeutet nicht, wie allgemein interpretiert und übersetzt wird, daß der Sklave an den Füßen aufgehängt ist. pendes spielt natürlich mit dem Doppelsinn von hängen und wägen, aber die folgenden Verse sagen klar, wie es gemeint ist: Der Sklave ist an den Armen am Balken festgebunden, während an seinen Füßen ein Gewicht hängt, um zu verhindern, daß er sich bewegt.

Vers 410
salvere iussi heißt nicht, wie Binder/Ludwig v und Hofmann Titus Maccius Plautus, Komödien, übersetzt von Walter Hofmann, Leipzig 1987 sinngemäß übersetzen, »ich grüße dich«, sondern »ich hieß ihn wohlleben = nahm Abschied von ihm«. Auch die Übersetzungen Gurlitts Die Komödien des Plautus, übersetzt von Richard Gurlitt, I, S.338 Berlin 1920 »ich habe ... frei erklärt« und Augellos G. Augello, Le Commedie di Tito Maccio Plauto, Band I, S.239 Turin 1972 »io ho proclamato libero Libano« sind falsch, denn natürlich könnte der Atriensis Saurea gar keinen Sklaven freilassen.

Vers 475
Die Angabe von Georges für diese Stelle ( percieo = nennen -> inpudicum), die auch Hofmann übernimmt, ist seltsam und wenig glaubhaft. Die ursprüngliche Bedeutung von percieo, »ihn in Bewegung setzen / dem Unverschämten Beine machen« ist durchaus sinnvoll.

Vers 480
Über das in ius voco sind weitläufige juristische Diskussionen geführt worden. Nach einer Meinung Pseudo-Plaute: Le prix des ânes, texte établi et trad. par L.Havet et A.Freté, Paris 1925. will der Kaufmann den Sklaven Leonida, den er für den Hausverwalter Saurea hält, vor seinem Herrn zur Rechenschaft ziehen, nach anderer S.Lilja, The terms of abuse in Roman Comedy, Helsinki 1965. vor einem öffentlichen Gericht, worauf der Ausdruck in ius voco zu deuten scheint. Meiner Meinung nach weist der nachher folgende Vers 486 aber deutlich auf die Gerichtsbarkeit durch den Herrn des Sklaven: ei nuncïam ad erum, quo vocas.

Vers 547
Der Vers hat den Interpretatoren seit Nonius die größten und seltsamsten Schwierigkeiten bereitet. In der Überlieferung heißt er scapularum confidentia, virtute ulmorum freti (BD: freci, was aber offensichtlich ein Schreibfehler ist). Man findet es widersinnig, daß die Sklaven sich im Vertrauen auf die »Tüchtigkeit der Ulmenruten« gegen alle Widersacher durchgesetzt haben wollen und hat daher die gewagtesten und gesuchtesten »Verbesserungen« vorgeschlagen. Es ist sinnlos, sie alle aufzuzählen. Bertini versucht, die Stelle durch Umdeutung von virtus (= auxilium) zu »retten«, indem er annimmt, die Sklaven hofften auf die Hilfe der Prügelknechte (die schon nicht allzufest zuschlagen würden). Aber das ist schon dadurch völlig unglaubwürdig, daß es im krassen Widerspruch zum Kontext steht. Meiner Ansicht nach ist das ganze ein Scheinproblem. Die Sklaven meinen natürlich nicht die Tüchtigkeit »der Ulmenruten«, sondern ihre eigene Tüchtigkeit »in bezug auf Ulmenruten«, was ja auch der folgende Text eindeutig bestätigt. Man muß nur das (auch bei confidentia zu ergänzende) nostra hinzudenken ( nostra virtute ulmorum freti ), um den Sinn der Stelle zu erfassen. Die Sklaven vertrauen darauf, daß ihre Schultern einiges auszuhalten vermögen, und deshalb pochen sie auf ihre »Ulmenrutentüchtigkeit«.

Vers 553
nach indiderunt (Vers 552) fehlen offensichtlich einige Wörter, vielleicht ein ganzer Vers. Die Übersetzung ergänzt das fehlende Verb sinngemäß.

Vers 556
comitas ist weder die »rasche Hilfe«, wie Binder/Ludwig Antike Komödien Bd.I, München 1966 übersetzt, noch das »Komplizentum«, wie Hofmann Titus Maccius Plautus, Komödien, übersetzt von Walter Hofmann, Leipzig 1987 meint (Verwechslung mit comitatus?), sondern »das aufgeräumte Wesen, die Gefälligkeit, die Aufgelegtheit zu etwas«. Wozu – das sagt dann der folgende Satz.

Vers 588/90
Die Übersetzung verteilt den Text auf die Personen gemäß der Überlieferung, die auch Ernout, Bertini und Augello übernehmen, während die anderen Textherausgeber die beiden Sklavennamen vertauschen, wohl weil in der folgenden Szene zunächst Leonida und nicht Libanus den Beutel mit dem Geld in Händen hat. Vom Sinn her ist die Vertauschung aber keineswegs notwendig.

Vers 663
In allen Handschriften heißt der Vers: nam istuc proclive est quod iubes me plane conlocare. Die Stelle hat im überlieferten Text deutlich einen erotischen Nebensinn, wie es auch dem Charakter der ganzen Szene entspricht: proclive = abschüssig, abwärts geneigt / verworren, schwierig; conlocare = aufstellen, errichten, in eine Lage bringen; plane = klar, deutlich / eben, gerade (bei Ovid: filum planum = dicker Faden). Daraus ergibt sich einmal der Sinn: Verworren (schwierig) ist, was ich dir wieder klar machen, in Ordnung bringen soll. Dann aber auch: Abwärts geneigt ist, was ich dir wieder gerade / eben aufstellen soll. Die Textherausgeber (mit Ausnahme von Fleckeisen) haben die Stelle kurzerhand manipuliert, indem sie für das quod der Handschriften quo setzen, was dann zu Übersetzungen der folgenden Art führt: »..denn der Platz, wo du ihn haben willst, ist zu abschüssig, gar nicht passend läg er dort.« (Binder/Ludwig), oder: »Dein Hals, wo du ihn haben willst, ist zu abschüssig.« (Hofmann). Mit dem überlieferten lateinischen Text hat das allerdings nicht mehr viel zu tun. Man vergleiche auch die Anmerkungen der Übersetzung von Richard Gurlitt, Die Komödien des Plautus, übersetzt von Richard Gurlitt, Band I, Berlin 1920 der allerdings sonst im Aufspüren von »Unanständigkeiten« bei Plautus recht seltsame Wege geht.

Vers 708
Der erotische Doppelsinn der Szene kommt auch in dem calcari zum Ausdruck, das Dativ von calcar (Sporn) ist, aber auch Infinitiv passiv von calco: treten. calcari sagt man von der Henne, die vom Hahn zur Begattung getreten wird.

Vers 710
Hier heißt in proclivi nicht »am Abhang« (Binder/Ludwig) oder »beim Schrägen« (Gurlitt), sondern es ist ein feststehender Ausdruck mit der Bedeutung »glatt, bequem«. (Man vergleiche Captivi Vers 336).

Vers 806
pure habere bezeichnet die Enthaltsamkeit aus kultischen Gründen. Bezeugt ist diese Forderung für Frauen beim Isisfest.

Vers 810
Havet L.Havet: Etudes sur Plaute, Asinaria. Revue philologique 1905. vermutet zwischen den beiden Szenen eine verlorengegangene Szene, wohl zu Unrecht, denn am Handlungsablauf fehlt nichts. Wohl aber muß man zwischen den beiden Szenen eine Pause annehmen, die durch den Flötenspieler ausgefüllt wurde (man vergleiche Pseudolus nach Vers 573). Die übliche Akteinteilung darf uns hierbei nicht stören. Sie gehört nicht zur Überlieferung und ist hier wie auch an vielen anderen Stellen durchaus ungeschickt und störend plaziert.

Vers 856
Die Übersetzung folgt der Lesung Bertinis: meum virum frui rata.

Vers 867
Der Plural liberi steht auch für ein einziges Kind (wie Griechisch paides). Daher ist es falsch, wie Binder/Ludwig und Hofmann an dieser Stelle von Kindern im Plural zu reden.

Vers 883
Das Wortspiel beruht auf dem Doppelsinn von corruptum, das »ergriffen, gepackt« (vulgär von corripio), aber auch »zur Unbrauchbarkeit verdorben, zuschanden gerichtet« (von corrumpo) bedeuten kann.

Vers 895
Die Verse 895 bis 903 sind in der Überlieferung offensichtlich durcheinandergeraten. Es gibt verschiedene Versuche, die Verse zu ordnen. Die Übersetzung folgt der Reihenfolge, die Acedalius gibt und die auch von Fleckeisen und Augello übernommen wurde.

MERCATOR

Der Mercator ist sowohl im Ambrosianus wie auch in den Palatini erhalten. Die Überlieferung ist dementsprechend recht gut, wenn auch einzelne unsichere Stellen und kleinere Textlücken vorhanden sind. Zweifelhaft sind dagegen die Streichungen einiger Verse sowie Änderungen in der Reihenfolge, die von verschiedenen Textherausgebern vorgenommen wurden.

Vers 82
BCD: amens amansque ut (B: amasque); die Textherausgeber verbessern ut in vi (Ussing, Enk), uix (Skutsch) sic (Ribbeck); Leo ergänzt ut sum.

Vers 312
Die Übersetzung folgt der Überlieferung von ABCD: ut me amando enices (B: ut me amando hic enices) und negiert die verschiedenen Verbesserungsversuche (Niemeyer: ut me secando; Ribbeck: amputando)

Vers 319/20
Die Übersetzung faßt die beiden verschiedenen Versionen von A ( humanum amarest atque id vei optingit deum) und BCD ( humanum amarest humanum autem ignoscere est) zusammen, ohne die aus metrischen Gründen hinzugefügten Ergänzungen (Enk: peccare humanumst; Sonnenschein: humanum errarest) zu berücksichtigen.

Vers 371/72
Die Verse 371/72 hält Enk, Ussing folgend, für unecht, meiner Meinung nach zu Unrecht. Die Wiederholung in Vers 389 ist vom Gesprächsablauf her durchaus begründet. Auch das folgende ergo in Vers 373 spricht für die Echtheit der vorangehenden Verse.

Vers 511a
Der Vers wurde von Leo eingefügt – der offensichtlich den Sinn der Stelle nicht verstanden hat. Pasicompsa spielt mit dem Doppelsinn von bona esse und mala esse in moralischer Hinsicht. Auch Gurlitt v sieht das Wortspiel am falschen Ort, indem er es im vermeintlichen Doppelsinn von esse (sein/essen) sucht und die Hetäre überdies noch für »entzückend naiv« hält.

Vers 598ab
In den Palatini heißen die Verse: (598a) divom atque hominum quae speratrix atque era eadem es hominibus, (598b) spem speratam quom optulisti hanc mihi, tibi gratis ago. Die Verse, die fast wörtlich in den Versen 842/43 wiederholt werden, sind sehr umstritten. Sie werden von den meisten Textherausgebern gestrichen, von Lindsay dagegen verteidigt. Es ist meiner Meinung nach durchaus nicht auszuschließen, daß die Stelle zweimal gebraucht wird. Es handelt sich offensichtlich um ein Zitat, entweder um ein Stoßgebet an eine Göttin, wobei den Zuschauern klar war, um welche Göttin es sich handelte, oder um ein Zitat aus einer Tragödie, wie Lindsay vermutet. Ich halte die Annahme eines formelhaften Anrufs an eine Göttin für wahrscheinlicher. Aber welche Göttin ist gemeint? Das speratrix der Palatini ist sicher ein Schreibfehler. Man hat die verschiedensten Verbesserungsvorschläge gemacht: spectatrix (Itali), servatrix (Redslob), imperatrix (Ussing), regnatrix (Guietus), die alle wenig zum Inhalt der Stelle passen. Überzeugend, vom Schriftbild wie vom Sinn her, erscheint mir der Vorschlag Ribbecks: Otto Ribbeck, Emendationum Mercatoris Plautinae spicilegium, Leipzig 1882/83 superatrix. Allerdings halte ich seine Annahme, es handle sich hierbei um die Bona Fortuna für falsch, seine Verbesserung von hominibus in omnibus daher für überflüssig. Mit der superatrix divom... atque era hominibus kann nur eine Göttin gemeint sein: Aphrodite/Venus. Und in einer Liebesangelegenheit liegt es ja auch nahe, sich an diese Göttin zu wenden. Die Übersetzung hält sich daher an superatrix und nimmt zur Verdeutlichung für den heutigen Leser den Namen der Venus in den Text.

Vers 619
Die Verse 619-624 werden allgemein (nach Ritschl und Goetz) für falsch und von einem Bearbeiter eingefügt angesehen, obwohl Vers 619 bei Varro zitiert wird. Sie sollen angeblich überflüssig wiederholen; doch ist diese Ansicht zweifelhaft. Die Wiederholung ist durchaus vom Gesprächsverlauf her begründet. Auf die wiederholte Frage des Charinus: qui emit? antwortet Eutychos: nescio, hercle, und zeigt durch das hercle, daß Charinus das doch schon einmal gefragt hat. Die Übersetzung behält die Verse bei.

Vers 643
Plautus macht hier ein Wortspiel mit mala (Kinnbacke) und malum (Übel). Die Übersetzung überträgt das Wortspiel auf »krumme Beine« und »übel umspringen«).

Vers 676
Von diesem Vers ist nur das Wort augeram, von Merula verbessert in augeam, erhalten. Die Übersetzung ergänzt sinngemäß nach Ussing.

Vers 721
Die Textherausgeber setzen nach Bothe Vers 721 vor Vers 719 und teilen den Vers zwischen Lysimachus und Dorippa, während die codices den ganzen Vers Dorippa zuschreiben. Die Übersetzung folgt der Überlieferung, die inhaltlich logisch ist und vor allem das sed tu... erst sinnvoll macht. Zu streichen, beziehungsweise durch ecastor zu ersetzen, wäre lediglich das hercle. Dieses ist sicher fehlerhaft, denn eine Frau bekräftigt ihre Rede niemals mit hercle.

Vers 753/54
Die Interpretatoren haben enorme Mühe mit der Erklärung, warum der Koch hier von einer amica des Lysimachus spricht. Lysimachus sei selbst in Pasicompsa verliebt, behauptet man, aber das ist Unsinn. Den Schlüssel bietet das opsonabat in Vers 754: In Vers 695 sagt Lysimachus klar, daß Demipho das Essen eingekauft, er aber den Koch gemietet hat. Der Koch bringt das – absichtlich oder unabsichtlich – durcheinander und verwechselt die beiden.

Vers 842/43
Siehe Anmerkung zu Vers 598ab.

Vers 880
Unsichere Überlieferung. Die Übersetzung hält sich an die überlieferten Worte, ohne die Zusätze und Korrekturen Ritschls und Leos zu übernehmen.

Vers 887
Enk versetzt den Vers nach Ritschl zwischen Vers 872 und 873. Die Übersetzung läßt ihn an seiner ursprünglichen Stelle, da er hier durchaus seinen Sinn hat, und läßt die aus metrischen Gründen von Ritschl bzw. Leo hinzufügten Wörter ( nam, amico) weg.

EPIDICUS

Der Epidicus ist sowohl im Ambrosianus (mit größeren Lücken) wie in den Palatini-Handschriften erhalten. Die Überlieferung darf als verhältnismäßig gut bezeichnet werden, aber zahlreiche Stellen sind unsicher, was zum Teil wohl bis auf den Archetypus zurückgeht, auf dem beide Überlieferungsstränge beruhen.

Vers 190
Die meisten Herausgeber (nicht Lindsay) nehmen vor diesem Vers eine Textlücke an. Siehe aber die Verbindung von maritast in 180 mit maritus in 190. Die Annahme einer Heirat mit der Halbschwester in einer griechischen Vorlage, die verschiedene Kommentatoren vermuten, ist zumindest fraglich.

Vers 280
Zu beachten ist der Doppelsinn von secus: anders / schlecht; Doppelsinn im Text: außer was du Übles im Sinn hast.

Vers 294
Umstrittener Vers; Duckworth korrigiert das fidicina in fidicinam. Die Wortstellung spricht aber deutlich für fidicina (quoiast ...). Das adducam muß sich trotzdem nicht unbedingt auf illum beziehen.

Vers 351
Der Vers ist in der Überlieferung verdorben: Peratum ductare at ego follitum ductitabo. Leos Emendation ductarent statt ductare at ist vom Schriftbild her möglich, aber vom Sinn her nicht überzeugend interpretierbar.

Vers 351
Ein Wortspiel in einer Komödie mußte in erster Linie rasch verständlich sein. Die in der Literatur vermutete Verbindung von in einen Sack einnähen -> Vatermörder ist das keineswegs. Möglicherweise fehlt ein Vers vorher.

Vers 353
Auch dieser Vers ist sehr unsicher, metrisch und inhaltlich. Die meisten Herausgeber streichen ihn, mit Ausnahme von Leo und Lindsay.

Vers 353f
Zwischen den Versen 350 und 353 ist die Überlieferung offensichtlich verdorben, eventuell lückenhaft, wobei ganze Verse fehlen können. Die Übersetzung streicht 351 und 353 als nicht emendierbar.

Vers 357
B: pro illa ( illa in ras. m 2); Die Übersetzung folgt der Verbesserung des Acidalius: pro filia.

Vers 359
Die Handschriften haben quasi quae amaret; die Übersetzung folgt der Verbesserung Büchelers: quasi qui a me caveat.

Vers 382
Duckworth setzt ab hier Akt IV, die anderen Herausgeber nehmen III,3 an und lassen IV erst mit dem Erscheinen Philippas (Vers 526) beginnen.

Vers 384f
cor sapientiae / igitur perspicere ut possint wurde nach Geppert gestrichen und nicht übersetzt; andere Herausgeber setzen die Stelle in Klammern.

Vers 388
Die Übersetzung setzt den Vers hierher als 388 nach Brix; die Handschriften haben ihn nach Vers 393.

Vers 416
Die Handschriften haben recte, was Lindsay beibehält.

Vers 421
die Handschriften haben cum bardum. Leo liest: combardum (das Wort gibt es sonst nicht); ebenso Lindsay, Ernout, Duckworth; Guyet: atque bardum.

Vers 518
Die Verse 518-520 fehlen in A und sind umstritten; nur Lindsay und, ihm folgend, Duckworth akzeptieren sie als echt.

Vers 523
in A steht condictor; die Palatini haben conditor. (Wortspiel conditor iurum: der Soßen). Der Gleichklang von fictor, condictor spricht für A. Siehe Duckworth im Kommentar.

Vers 548
quid ceterum?: Auf einen Gruß erwartet man einen Gegengruß; Philippa nimmt nur den Gruß entgegen, daher die Frage: Und das übrige?

Vers 553
Der Text ist in A und P unklar. Möglicherweise zurückzuführen auf eine Beschädigung im gemeinsamen Archetypus. (Duckworth)

Vers 560
Der Text ist in den Handschriften verstümmelt. Verschiedene Emendationen wurden vorgeschlagen; die Übersetzung folgt Duckworth: voltus turbatur.

Vers 578
Lücke in A, nicht in P. Der Sinn ist kaum gestört. Eventuell war hier eine zweifelhafte Stelle des Archetypus, die P getilgt hat. Die Verse 578 bis 580 sind zweifelhaft überliefert.

Vers 627
Der Vers fehlt in A; die Palatini haben s(o)cio iussi admirer. Die Übersetzung folgt Duckworth (nach Brix und Leo): sicin iussi ad me ires? Vom Sinn her höchst unsicher überliefert. Die Übersetzung ist so neutral wie möglich.

Vers 652
Die Stelle wurde meines Erachtens. bisher mißverstanden. Soror ist nicht Vocativ, wie allgemein angenommen. Stratippocles klagt, daß sie als Schwester ihn gefunden hat. Nur so erklärt sich