Justus Möser
Das abgeschaffte Herkommen
Justus Möser

Justus Möser

Das abgeschaffte Herkommen

Eine lehrreiche Geschichte

Nicht weit von der Burg zu Holte wohnten vor lieben langen Jahren ein Paar frommer Hausleute, welche den edlen Herrn daselbst für ihren gnädigen Gutsherrn erkannten und ihm, so wie es das Herkommen mit sich brachte, genau und redlich dienten. Ihre einzige Tochter, ein frisches, schlankes Mädgen, hatte ihresgleichen unter allen zu dieser Burg gehörigen Leuten nicht, und wenn sie jährlich auf der HofspracheSo wird der Versammlungstag der hofhörigen Leute im Stifte Osnabrück genannt., welche die Herrschaft damals noch mit ihrer Gegenwart zu beehren pflegte, tanzte, so hätte man schwören sollen, es sei niemals ein Holzschuh an ihre Füße gekommen. Ihre Stimme war so rein und klingend, daß man es allemal auf der Burg hören konnte, wenn sie unten im SundernSundern ist ein beträchtliches Gehölz, was in Absicht der Viehweide offen oder gemein, aber was das Holz betrifft, davon gesondert oder einem Herrn zuständig ist. mit den Nachtigallen wetteiferte; und die Hausarbeit ging ihr so leicht von der Hand, daß der guten Mutter das Herz lachte, wenn sie ihr liebes Kind die Drösche wenden sah.

Lange hatte der Sohn des alten Burgherrn, ein junger Herr, der jetzt die Jahre der Knappschaft angetreten hatte und mit Vergnügen der Zeit entgegensahe, da er auf Abenteuer reisen sollte, die schöne Sylika, so war der Name der Dirne, insgeheim bewundert und an manchem Abend das Fenster in dem dicken Turm auf der Burg geöffnet, um sich an ihrer Stimme bei stiller Abendzeit zu ergetzen. Oft hatte er schon seine gnädige Frau Mutter angelegen, sie zu sich auf die Burg zu nehmen und im Perlensticken und Haarflechten unterweisen zu lassen und dermaleinst ein geschicktes Hofmädgen, denn der Titel Kammerjungfer war derozeit noch nicht üblich, daraus zu erziehen. Allein, da die Eltern ihr einziges Kind nicht gern missen und noch weniger die Anerbin ihres Hofes zu falschen Hoffnungen und gewissen Torheiten verwöhnet haben wollten: so hatte der alte Burgherr, ein Mann, der zwar manchen Biedermann ritterlich erschlagen und manchen Bürger gebrandschatzet, doch niemals einem frommen Ackersmann das mindeste Leid zugefüget hatte, sich allezeit dagegengesetzet, sooft sein Sohn den Beifall der gnädigen Frau Mutter erschmeichelt hatte. Denn damals richtete sich der Haushalt noch nach den Befehlen des Herrn.

Endlich aber wagte er es doch, den Gegenstand seiner jugendlichen Wünsche, da er sie auf grüner Heide allein fand, um einen Kuß anzusprechen, und vielleicht hätte sie ihm solchen in aller Unschuld nicht verwehrt, wenigstens hat man nicht gehört, daß sie ein Gesicht dazu gemacht, wenn nicht die Mutter, welche hinter der Hecke stand, aufs eifrigste ihrer Tochter zugerufen hätte: «Kind, tue es nicht, es mögte eine Pflicht daraus werden.»

Mutter und Tochter wußten damals noch nicht, was wir jetzt wissen, daß ein Kuß, aus Pflicht gegeben, niemals so strenge als ein ander Hofdienst gefordert werde. Ihr Wahn war also leicht und um soviel mehr zu entschuldigen, da sie von Jugend auf in dem Glauben erzogen waren, daß derjenige, der seinen Hof mit einer neuen Pflicht belüde, ewig auf demselben spuken gehen müßte; ein Glaube, der ihnen jederzeit mehrere Dienste als alle Gründe, womit die geringen Leute selten recht umzugehen wissen, geleistet hatte.

Der junge Herr erbot sich indes gegen die Mutter bei ritterlichen Ehren, ihrer Tochter den Kuß so insgeheim zu geben, daß niemals ein Zeuge darüber geführet werden könnte. Er versprach in allem Ernst, weder seinem Herrn Vater noch seiner Frau Mutter das mindeste davon zu sagen, und versicherte, daß der Kuß solchergestalt niemals ins LagerbuchMit den gutsherrlichen Flur- oder Lagerbüchern, welche gegen die Mitte des vorigen Jahrhunderts Mode wurden und wozu in dem gegenwärtigen schön groß Papier genommen worden, ist es eine eigne Sache: Ich getraue mir zu sagen, daß kein einziges richtig sein könne; weil man zur Zeit, wie sie aufkamen, z.E. sagte: Rindgeld, Schweinegeld, Dienstgeld, und kein Gutsherr dieses zu Buche schreiben konnte, ohne sich mit seiner eignen Hand zu schlagen, gleichwohl aber auch ohne Verletzung seines Pflichtigen nicht schreiben durfte: Ein Rind oder dafür 4 Taler, ein Schwein oder dafür 2 Taler, ein wöchentlicher Spanndienst oder dafür 10 Taler. Jeder setze sich hier an die Stelle des Gutsherrn und schreibe und sehe dann zu, ob er nicht seine eigne Auslegung für dieWahrheit niederschreibe. Ganz anders verhält es sich mit dem Beweise durch langjährige Register. Diese bezeugen lediglich das factum vel praestitum, und die Auslegung schleicht sich auch so leicht nicht ein, oder man achtet nicht darauf. Der L. 7. c. de probat., nach welchem es für die gemeine Freiheit schädlich gehalten wird, daß ein Mann den andere zu seinem Schuldner schreiben kann, ist für die ganze Menschheit wichtig. geschrieben werden sollte.

Allein die Mutter beharrete auf ihrem Sinn und meinte endlich: sie müßte wenigstens vorher ihren Mann darüber zu Rate ziehen. Das Mädgen allein sagte nichts; und man weiß auf diese Stunde nicht, ob sie nicht gern gewünscht hätte, ihren Hof mit dieser Pflicht zu beladen.

Wie sie des Abends zu Hause kamen und einmütig beim Herde saßen, erzählte die Mutter der Sylika ihrem Mann den ganzen Vorfall. Sie ließen beide ihre Gedanken lange darüber gehen; endlich aber sagte der Alte, ein Mann von vieler Erfahrung: «Die Sache betrifft nicht bloß mich, sondern alle zur Burg gehörige Leute. Wenn der Gutsherr einmal das Recht hat, einen Kuß von unserm Mädgen zu fordern, so wird er es mit der Zeit von allen begehren. Es ist also am besten, ich trage es dem ganzen Hofe vor; und was dieser beschließt, das soll geschehen.»

Früh, wie die Sonne aufging, eilte der Alte zum Meierhofe und erhielt sogleich von dem Redemeier, daß eine Hofsprache angesaget wurde. «Ihr Männer vom Hofe», fing hierauf der beredte Redemeier seine Rede gegen die versammleten Hofesgenossen an, «ihr wißt, wie oft ich das Unglück beklagt habe, daß alle unsre Pflichten jetzt nach dem Herkommen beurteilst werden. In den ältesten Zeiten, wie ich von meinen Vorfahren gehöret habe, war es nicht also; sondern die Genossen eines Hofes hatten alle nach ihrem unterschiedenen VerhältnisseDieses war das sicherste Mittel, den Bauern gegen die Aufbürdung neuer Pflichten zu sichern. Aliqui nostrorum solvunt Vullschuld; aliqui dimidia debita, quae vulgariter vocantur Halfschuld: heißt es in verschiedenen alten Urkunden. Hier wird die Schuld als eine sichere einförmige und bekannte Sache vorausgesetzt; und ein Monarch, der die Pflichten in jedem Dorfe einförmig machte, würde das gemeine Eigentum auf ewig versichern und vielen Prozessen dabei zuvorkommen. einerlei Pflichten, welche auf einer TafelDie Tafeln in den Kirchen, worauf die Pflichten der Gerichtsuntertanen beschrieben waren, waren ehedem häufig; und man muß die alten Deutschen bewundern, welche die Erfahrung zu dieser Vorsicht geleitet hat., so hinter dem Altar hing, beschrieben waren. Man wußte von keinem Lagerbuche und von keinem Besitze, sondern richtete sich lediglich nach dieser öffentlichen und geheiligten Urkunde. Und man sagt, daß im Anfange mit Fleiß die Pflichten in jedem Hofe gleichförmig gemacht worden, um den geringen Mann gegen alle einzelne Aufbürdungen zu versichern. Zu dieser Zeit machte man sich kein Bedenken daraus, der gnädigen Herrschaft ein Fuder Weins aus dem Rheingau zu holen oder ihr den Heerwagen bis auf die ronkalischen Gefilde zu fahren. Denn wir waren durch jene öffentliche Urkunde sicher, daß alles dasjenige, was einer über die durchgängig gleiche Pflicht leistete, in Ewigkeit eine Gefälligkeit bleiben würde. Und wer von uns wollte sich auch noch weigern, einem so braven Herrn, als unser alter Gutsherr ist, nicht alles aufzuopfern, was in seinem Vermögen wäre, wenn es ohne Folge geschehen könnte? Allein, seitdem man angefangen hat, lediglich darauf zu sehen, was der Gutsherr bei jedem hergebracht hat; seitdem unsere Pflichten nicht mehr hinterm Altar in unser Bauerkirche, sondern in Büchern beschrieben stehen, welche vor hundert Jahren niemand gekannt hat; seit dieser Zeit, sage ich euch, hat sich das Unglück über uns arme hofhörige Leute wie eine Flut ausgebreitet. Wir dürfen unserm Gutsherrn, so gern wir auch wollten, nichts zu Gefallen tun; wir können seine Gnade durch unsern besten Willen nicht verdienen; wir haben dagegen von ihm auch keine zu hoffen; und so wird die natürliche Bewegung der Erkenntlichkeit in uns erstickt; wir müssen alle Augenblick grobe Tölpel heißen und sind es vielleicht auch aus Notwendigkeit, weil wir kein Ei bringen können, was nicht leicht angeschrieben wird. Es ist also auch nicht ratsam, daß Eure Tochter dem jungen Herrn einen Kuß verstatte. Denn wenn derselbe auch nicht angeschrieben und in Gegenwart einiger Zeugen gegeben wird, so haben die verwünschten Rechtsgelehrten einen Eid erfunden, womit sie uns armen Leuten gleich auf den Leib fallen. Das Mädgen kann den empfangenen Kuß nicht abschweren; und dann heißt es, der Gutsherr ist im BesitzDer Besitz ist immer das arme elende Notmittel, worauf die römischen Rechtsgelehrten verfallen, wenn sie sich um die vaterländischen Rechte nicht bekümmern; es ist aber auch ein gefährliches Mittel, besonders wo der Eid einzelnen Leuten angetragen werden kann. Dieses ist wiederum ein unverzeihlicher Fehler unsrer Praxis. Einem einzelnen Manne, der zu einer Gilde oder einem Hofe gehört, muß nie über Gilde- oder Hofesgerechtsame der Eid angetragen werden können, sondern er muß der ganzen Gilde deferiert werden, die sich per Syndicum verteidigt und die Männer selbst stellet, deren Eid hiernächst für alle verbindlich sein soll.; und Besitz entscheidet jetzt alles, da doch ehedem weder der Besitz noch der Eid gegen die öffentlich bekannten Hofesrechte zugelassen wurde. Ein anders wäre, wenn unsre gnädige Herrschaft die Pflichten, welche aus jedem Hofe gehen, von neuen öffentlich beschreiben und auf steinernen Tafeln in der Kirche wieder aufhängen lassen wollte. Alsdenn mögten sie soviel Küsse, soviel Hühner und Eier verlangen, als sie nur wollten. Mit Freuden sollten unsre Töchter sie hinbringen; wir wollten ihnen dienen, sooft sie es nötig hätten; und sie würden sich auch ihrerseits gegen uns mitleidig beweisen, wenn wir einmal nicht imstande wären, unsre Pflicht zu leisten.»

Kaum hatte die versammelte Menge dem Redemeier ihren Beifall gegeben: so ging der Vater der Sylika nach Hause, um seiner Frauen die Meinung des Hofes bekanntzumachen; und diese brachte es durch ihre schöne Tochter dahin, daß das Herkommen ganz abgeschaffet und die Tafel in der Kirche wieder aufgehangen wurde.

Seitdem hat man zwar in dieser Gegend oft im Finstern einen Kuß gehört, aber niemals geglaubt, daß es eine Spukerei der Sylika sei; und ihre Nachkommen wissen es ihr noch jetzt Dank, daß keine Mutter über die Hecke rufen könne: «Tue es nicht, es wird eine Pflicht daraus.»