Dr. Heinrich Lindenau war ein deutscher Jurist und Polizeifachmann. Er wurde am 28. September 1872 in Berlin geboren und starb am 23. Juli 1942 in Berlin.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaft erlebte er eine steile Karriere. Er wurde stellvertretender Leiter der Berliner Kriminalpolizei und wurde 1916 in das preußische Oberverwaltungsgericht berufen, 1928 übernahm er die Leitung des ersten Senats des Oberverwaltungsgerichts.
Als Herausgeber, Bearbeiter und Fortsetzer von Niceforos Handbuch »Die Kriminalpolizei und ihre Hilfswissenschaften«, als Mitarbeiter für die polizeifachlichen und -rechtlichen Artikel im »Handbuch der preuß. Verwaltung« und in zahlreichen Zeitschriftenaufsätzen trat er als der beste Kenner der preußischen Polizei hervor.
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