Ernst von Wildenbruch

Geboren am 3.2.1845 in Beirut, gestorben am 15.1.1909 in Berlin.

Wildenbruchs Vater war preußischer Generalkonsul in Syrien. Wildenbruch selbst besuchte nach Aufenthalten in Berlin, Athen (ab 1850) und Konstantinopel (1852-57) die Gymnasien in Berlin und Halle. Nach der Kadettenzeit war er 1863-67 Gardeleutnant in Potsdam; zwar nahm er an den Kriegen 1866 und 1870/71 teil, kam aber beide Male nicht ins Gefecht. Im Herbst 1867 begann er ein Jurastudium in Berlin, gleichzeitig entstanden erste Gelegenheitsdichtungen. 1871 ging Wildenbruch als Referendar nach Frankfurt/Oder; nach dem zweiten juristischen Staatsexamen (1876) übernahm er die Stelle eines Hilfsrichters in Eberswalde, 1877 eine gleiche Stelle in Berlin. Im gleichen Jahr erfolgte die Anstellung im Auswärtigen Amt, was ihm freie Zeit für seine literarischen Neigungen ließ. 1887 wurde er zum Legationsrat befördert. 1900 quittierte er aus Rücksicht auf seine Gesundheit die Beamtentätigkeit; 1907 zog er nach Weimar.


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