Johann Karl Wezel
Lebensgeschichte Tobias Knauts
Johann Karl Wezel

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27.

Die schwächliche Natur der Fr. v. L. war durch die angreifenden Mittel des Grafen erschöpft worden; ebensosehr hatte sie die Geburt und der Schmerz über ihre fehlgeschlagne Hoffnung entkräftet; sie starb. Die Gräfin kam ohne alle Schwierigkeiten in den Besitz des Anteils, den ihr das väterliche Testament von dem Vermögen der Verstorbnen zuerkannte; der Graf wurde gerettet, seine Gläubiger bezahlt, sein Stolz beruhigt, sein Kredit wiederhergestellt, seine Pracht fortgesetzt; der Herr v. L. blieb noch immer sein Freund und hätte sich den geringsten Einfall von Verdacht wider ihn als eine Sünde angerechnet. Das entführte Kind wurde völlig dem Stande seiner vorgegebnen Mutter gemäß erzogen und ließ auch nicht die mindesten Merkmale an sich blicken, in welchem Stande es gezeugt worden war, wie wohl einige Leute sich einbilden könnten. Die Frau starb, als es vier Jahr alt war, und – erfuhr es der Graf nicht zeitig genug? konnte er keine Nachricht davon erhalten, oder wollte er keine haben? – Genug, niemand wußte seinen Aufenthalt, und jedermann war ruhig darüber.

Ein Jahr darauf und also überhaupt fünf Jahre nach der Entführung ließ sich Christian, der ehemalige Spion des Grafen, einfallen, die Beschwerlichkeiten des Bedientenstandes auf einmal so stark zu fühlen, daß er ohne bequemere Umstände und gänzliche Befreiung von allen Geschäften nicht länger mehr leben zu können glaubte. Er nahm seinen Abschied, ohne weitere Aussichten als auf die Dankbarkeit des Grafen S++. Dieser war über seine dreisten und ziemlich ansehnlichen Foderungen nicht wenig verwundert und wäre gern böse geworden, wenn er es gewagt hätte; er bot ihm statt einer Erkenntlichkeit seine Dienste und einen größern Lohn als der gewöhnliche an; verächtlich schlug er die Anerbietungen des Grafen aus, weil er seinen Dienst nicht verlassen hätte, um wieder zu dienen, und ging mit einem Geschenke von dreißig Talern ziemlich befriedigt fort, um damit den Anfang seines gewünschten ruhigen Lebens zu machen, ohne zu bedenken, daß bei einem so kleinen Reichtume der Anfang und das Ende seines Müßiggangs sehr nahe beieinander sein mußten.

Solange nur männliche Personen auf dem Schauplatze sind, so geht alles langsam; der Dialog ist schleppend, die Handlung träge und, unter uns gesagt, das ganze Spiel etwas langweilig. Sobald aber eine weibliche Rolle erscheint, schon wenn sie nur aus der Szene hervortritt, so wird gleich der Dialog lebhafter und die Handlung verwickelt oder entwickelt, und gleich wird sich ein Beweis davon zeigen.

Die Wehmutter, Margrete, hatte indessen einen Mann von mittelmäßigen Mitteln geheiratet; ihre Kunst war bei dem schönen Geschlechte durch die öftere Einquartierung fremder Truppen sehr gesucht und ihr sehr einträglich geworden, und sie konnte nun alle Sonntage Braten essen und jeden Festtag eine andre Haube mit einer breiten Tresse aufsetzen. Die andre Muhme, die Christian zur Beisteherin bei der Geburt der Fr. v. L. empfahl – Sabine mag sie heißen, das Kirchenbuch kann ich ihrentwegen nicht nachschlagen lassen –, diese, sage ich, lebte noch in der nämlichen Armut und Faulheit, und die unumschränkteste Wohltätigkeit der Fr. Margrete war für beide nicht zureichend. Sabine haßte sie, ob sie gleich durch ihre Wohltaten sich erhielt, weil jene sonst nicht viel reicher als sie gewesen war und nunmehr so allerliebste Tressenhauben tragen konnte. Mit diesem neidischen Grolle drohte sie einst Margreten, als ihr von dieser eine kleine Gefälligkeit versagt wurde, die ganze Verheimlichung des jungen H. v. L. zu entdecken; »und sollte es auch mein eignes Unglück sein«, sprach sie zornig. Die Kindmutter, ein furchtsames Weib, und die nunmehr bei bessern Umständen um ihre schönste Festhaube keinen Anteil an dem Handel gehabt haben mochte, bat sie, gab ihr, versprach ihr; geben, versprechen, Versprechen erfüllen, hörte endlich auf; der Zorn fing bei Sabinen von neuem an, und in der Wut hetzte sie Christianen wider seine Muhme auf, ohne auf neue Versprechen zu warten; denn eigentlich war es ihr nur zu tun, diese um ihre Festhaube zu bringen und, wenn es obendrein möglich wäre, mit sich wieder in gleichen Rang zu setzen.

Christian hatte ein müßiges Leben sehr zuträglich befunden und war itzt gerade in der letzten Szene davon, als Muhme Sabine ihn zu einer neuen Komödie in Feuer setzen wollte. Der Gewinst war für ihn immer größer dabei als der Verlust; er konnte sich an der filzigen Kargheit des Grafen rächen, eine Belohnung vom H. v. L. für seine Entdeckung erhalten, alsdenn wieder müßiggehen; – genug, nach kurzer Überlegung oder vielmehr ohne Überlegung wurde der Vorschlag angenommen. Der H. v. L. wurde von der ganzen Unternehmung umständlich unterrichtet, die Kindermutter vor ihm gefodert, die sogleich alles gestand und ihre Mitschuldigen offenherzig anzeigte, und Muhme Margrete, Vetter Christian und Muhme Sabine in Verhaft gebracht, welches aber eigentlich in dem Plane der beiden letztern in Ansehung ihrer nicht begriffen, sondern ein Anhang war, der auf Gutachten des H. v. L. hinzugetan wurde. Sie wiederholten alle ihr Geständnis vor Gerichte, und der Graf S+ – war überwiesen? – Ja, so denken wir Laien in der Gerechtigkeit, aber ganz anders ihre eingeweihten Priester. Die Gerechtigkeit ist blind, das ist nicht übel ausgesonnen; aber dafür sieht sie auch die deutlichsten Beweise des Rechts nicht und muß sich begnügen, mit den streitenden Parteien blinde Kuh zu spielen, und wie leicht vergreift sie sich da! hascht gerade den Unschuldigen, wenn der Schuldige unter den Armen wegschleicht.

Der Graf formierte einen Gegenprozeß; man leuterierte, appellierte, -ierte, -ierte, -ierte, und was für Zerimoniell noch weiter bei der Hofstatt der Themis gebräuchlich ist, alles das wurde durchagiert; wer könnte wohl so viel erzählen, als Advokaten schreiben und Richter les ... – übersehen können? – Kurz, der Graf wandte, weil es sein Advokat für dienlich erachtete, endlich die sämtlichen Waffen wider die Wehmutter Margrete. Die arme Frau mußte das Kind umgebracht, ihr Vetter und ihre Muhme eine falsche Aussage getan haben. Diese beiden bestätigten sogar selbst, daß sie falsch gewesen wäre, daß sie alles nur aus der guten Meinung erdacht hätten, um ihre Muhme nicht in Lebensgefahr zu bringen, da sie sich einmal durch ihr Gewissen gedrungen gefunden hätten, die Sache anhängig zu machen. Was diese Bösewichter bewegte, ihre Aussage wider ihr Gewissen so zu verändern? Nichts als die Hoffnung, durch die Strafe ihrer Muhme ihrer eignen zu entgehen, den Graf aus dem Verdachte des Mordes zu ziehen, welcher sehr stark wider ihn war, und aus Erkenntlichkeit von ihm wieder aus dem ganzen Handel und obendrein mit einer gewissen Aussicht in ein ruhiges Leben gezogen zu werden, welches alles vermutlich nicht in ihren Kopf gekommen wäre, wenn sie nicht die Versichrung und die Anstiftung des Grafen dazu veranlaßt hätte, der seine Versprechungen durch einen sehr natürlichen Weg bis zu beiden ins Gefängnis zu bringen wußte.

Was sollte die Gerechtigkeit tun? – Sie überlegte sich alle pro und contra lange, wälzte sie auf alle Seiten herum, und das ganze Resultat von ihren schwerfälligen Überlegungen war: Nachdem Kindermutter Margrete das Kind umgebracht, als etc. etc. – Zwo Fakultäten bekamen die pros und contras zugeschickt, und in jeder hatte eines der hochgelahrten Mitglieder beinahe ein Pfund Knaster in die Akten geblasen, als man endlich im Namen aller zurückschrieb: Nachdem Kindermutter Margrete das Kind umgebracht, als etc. etc. – Es war nichts als eine kleine Nachkomödie noch übrig, nämlich, daß jemand über sich nahm, für Kindermutter Margreten eine sogenannte Defension zu führen; hurtig war die durchgespielt – hurtig, das heißt wenigstens in Dreivierteljahren – und die Katastrophe war gerade dieselbe: Nachdem Kindermutter Margrete das Kind umgebracht, als soll sie die Strafe leiden, die einer Kindermörderin durch die Gesetze unsrer rohen Vorfahren und eine barbarische Gewohnheit zuerkannt wird.

Aber um des Himmels willen! werden meine Leser ausrufen, die besser als die Gerechtigkeit von dem, was Kindermutter Margrete getan hat, unterrichtet sind, konnte denn niemand der Gerechtigkeit die Binde nur einen Fingerbreit von den Augen ziehen, daß sie doch wenigstens ... – Wozu? Sie tat das ihrige. Sie schloß sehr tiefsinnig:

»Wenn ein Kind nicht vorhanden ist, so ist es entweder niemals dagewesen oder umgebracht worden;

Daß der junge v. L. dagewesen ist, besagt die Kindermutter Margrete,

Daß er von dieser umgebracht worden ist, sagt der Graf S+, der Bediente Christian und seine Muhme Sabine;

Folglich – ist er von ihr umgebracht.«

Dieser Schluß war bald zustande gebracht, und nun wälzte sie die Schlußfolge wie Sisyphus seinen Stein bergauf, bergab, und allemal fiel sie wieder auf den vorigen Fleck zurück. Nichts war also möglich, als daß Fr. Margrete eine Kindermörderin war oder – daß die Gerechtigkeit falsch schloß. Außerdem wollten einige Leute gar einen gegründeten Verdacht auf die Gerechtigkeit werfen – ich mag nichts davon sagen! – die Gerechtigkeit! Ich schäme mich, es nur von ihr zu denken, wieviel mehr müßte sie sich schämen, es zu tun!

Glücklicherweise für die Kindermutter Margrete war der Tod diesmal ein so großer Wohltäter, als er nur jemals gewesen ist. Er ließ sie sterben, ehe noch das Urteil an ihr vollstreckt werden konnte. Ob sie gleich selbst durch diesen freundschaftlichen Dienst dem Schmerz und der Schande der Hinrichtung entging, so wurde sie doch von allen Menschen in effigie hingerichtet, sooft nur ihr Name genennt wurde. – Pfui! wie unmenschlich! – Ja aber, sollte denn der Pöbel glauben, richtiger schließen zu können als die Gerechtigkeit? Sollte er ihren Aussprüchen nicht mehr als seinen Einsichten trauen oder ihre Strafbarkeit in Zweifel ziehen, wenn sie von der Gerechtigkeit für schuldig erkannt worden war?

Diese unglückliche Wehmutter, die durch die menschliche Schwäche der Göttin Gerechtigkeit beinahe den schimpflichsten und zugleich schmerzlichsten Tod hätte ausstehn müssen und, wie meine mitleidigen Leserinnen aus dem Zusammenhange der Geschichte urteilen werden, ihn bei der größten Unschuld hätte ausstehn müssen, die unverdienterweise ein entehrendes Andenken hinterlassen mußte – diese Unglückliche, sage ich, war die wahrhafte Stiefschwester von dem Vater meines Tobias Knauts. Täglich, bei dem kleinsten Zwiste mußte er sich an diese traurige Geschichte von seiner Frau zu seiner Kränkung erinnern lassen, wenn er einer Kränkung fähig gewesen wäre; und itzt, da er sich im sechzehnten Absatze unterstund, seine männlichen Rechte durch die Waffen zu behaupten, so wurde er mit dem empfindlichsten Akzente zu seiner Demütigung belehrt, daß seine Schwester eine Mörderin gewesen sei, welches alle Menschen sagten und vielleicht auch glaubten, ob sie gleich durch die Wiedererscheinung des jungen L. völlig gerechtfertigt worden war.

Wenn vielleicht der empfindende Teil meiner Leser eine Träne in Bereitschaft hat, um sie auf den Namen der entehrten Margrete fallen zu lassen, so bitte ich, nur noch einen Augenblick sie im Auge zurückzuhalten, noch ein paar Worte von mir anzuhören und alsdann sich zu besinnen, ob sie fallen oder bis zu einer andern Gelegenheit aufgehoben werden soll.

Die Kindermutter, Margrete, hatte in ihren jüngern Jahren, durch Armut verleitet, sich einem gewissen Manne preisgegeben und ein Kind, das wider ihre Veranstaltung erschien – was weiß ich? –, ermordet, erdrückt, kurz, von der Welt weggeschafft. – Die Obrigkeit verurteilte sie unschuldig und strafte sie mit Recht.

Welch eine weise Regierung der Welt, wo unvermeidliche Fehler das Gleichgewicht des Ganzen erhalten und die unverschuldeten Irrungen des einen die verschuldeten Strafen des andern sind!


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