Heinrich von Treitschke
Deutsche Geschichte des 19. Jahrhunderts – Erster Band
Heinrich von Treitschke

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Bis zur Julirevolution

(Aus dem dritten Bande der »Deutschen Geschichte«)

Die Wiener Konferenzen

Die Macht der trägen alltäglichen Gewohnheit betrügt den Genius zuweilen um die Früchte seines Schaffens, aber sie hemmt auch oft das Unrecht auf seiner vermessenen Bahn. Ein Staatsstreich, wie er dem Fürsten Metternich zu Karlsbad und Frankfurt gelungen war, läßt sich nicht sogleich wiederholen, am wenigsten in der vielgeteilten deutschen Welt. Die Angst des Sommers 1819 war verflogen, die neuen Ausnahmegesetze genügten vorläufig, um die wirklichen wie die eingebildeten Gefahren einer demagogischen Schilderhebung zu beschwören, und je sicherer man sich wieder fühlte, um so mächtiger regte sich an den kleinen Höfen wieder die Empfindung, welche in friedlichen Zeitläuften bei ihnen immer vorherrschte: die Sorge um ihre Souveränität.

Wohl hatte Bayern seinem nachträglichen Widerspruche gegen die Karlsbader Beschlüsse selber wieder die Spitze abgebrochen durch eine beschwichtigende Erklärung an die beiden Großmächte, und dem König von Württemberg war die in Warschau gesuchte Hilfe nicht zuteil geworden. Die Wirksamkeit der Bundesbeschlüsse ward auch dadurch keineswegs beeinträchtigt, daß der Münchener Hof sich bei ihrer Ausführung eine kleine Eigenmächtigkeit erlaubt, die Exekutionsordnung gar nicht veröffentlicht, die Zensur nur für politische Zeitschriften eingeführt hatte; denn die Exekutionsordnung, die ja nur dem Bunde, nicht den Einzelstaaten neue Befugnisse gewährte, bestand unzweifelhaft zu Recht, seit der Bundestag sie verkündigt hatte, und für das Wohlverhalten der bayrischen Schriftsteller war durch die Amtsgewalt der Polizeibehörden so ausgiebig gesorgt, daß Zentner späterhin, der Wahrheit gemäß, versichern konnte: auf solche Weise werde der Zweck des Karlsbader Preßgesetzes »ebensogut und oft noch sicherer erreicht als durch eine Zensur«. Gleichwohl fühlte Hardenberg, daß aus allen diesen zaghaften Widerstandsversuchen ein stiller Groll sprach, der leicht gefährlich werden konnte, wer vermochte zu sagen, ob nicht der bayrische Kronprinz vielleicht bald am Hofe seines gutherzigen Vaters obenauf kommen würde? Der junge Fürst war ein entschiedener Gegner der Karlsbader Beschlüsse, sein ganzes Wesen empörte sich dawider, die »freisinnige, volkstümliche, teutsche« Gesinnung, deren er sich so gern rühmte, und der Stolz auf die Souveränität des Hauses Wittelsbach. Man wußte in Berlin, daß Bayern und Württemberg fortan auf der Hut waren; beide Höfe hatten ihren Bevollmächtigten die Weisung erteilt, auf den bevorstehenden Wiener Ministerberatungen nichts zu bewilligen, was der Landesverfassung zuwiderliefe. Das rücksichtslose Gebaren der beiden Großmächte in Karlsbad hatte selbst die hochkonservativen kleinen Höfe des Nordens verstimmt; sogar der greise, dem Hause Österreich so treu ergebene König von Sachsen äußerte sich unzufrieden über die geringschätzige Behandlung des Bundestags. Das alles mahnte zur Vorsicht, und obgleich Hardenberg die Angriffe des Grafen Kapodistrias glücklich abgeschlagen hatte, so hielt er doch für ratsam, den Argwohn der russischen Staatsmänner nicht noch mehr zu reizen, ihnen keinen Vorwand für geheime Zettelungen in Deutschland zu bieten. Sobald General Schöler meldete, daß der Petersburger Hof den Wiener Ministerberatungen mit lebhafter Besorgnis entgegensehe, ließ Bernstorff sogleich begütigend antworten, man beabsichtige in Wien durchaus keine Änderung, sondern nur die Ausführung und Entwicklung der Bundesakte.

Aber auch Preußens eigenes Interesse schien dem Staatskanzler nach den Erfahrungen der jüngsten Wochen ernstlich gefährdet, wenn man den in Teplitz eingeschlagenen Weg weiter verfolgte. Dort hatte Hardenberg die Hand geboten zu einer Erweiterung der Befugnisse des Bundes, welche dem völkerrechtlichen Charakter der Bundesverfassung zuwiderlief und ohne eine selbständige Zentralgewalt sich kaum behaupten ließ. Inzwischen war er zu der Einsicht gelangt, daß er selbst die nächste und wichtigste Aufgabe seiner deutschen Politik, die Aufrechterhaltung des neuen Zollsystems nur durchführen konnte, wenn ihn die Bundesgewalt nicht durch willkürliche Eingriffe störte. »Besonders – so schrieb er, als er dem Grafen Bernstorff mit Genehmigung des Königs seine Weisungen für die Wiener Versammlung erteilte – besonders sind es die kleinen Staaten, welche oft, von einem falschen und anmaßlichen Gefühl ihrer Souveränität verleitet, in notwendigen Einrichtungen der großen Staaten eine Verletzung ihrer Gerechtsame finden.« Der erste bescheidene Versuch, das preußische Zollgebiet zu erweitern, hatte die kleinen Nachbarn allesamt in Harnisch gebracht; kein Zweifel, daß sie in Wien versuchen würden, durch einen Beschluß der Bundesgesamtheit das preußische Zollgesetz zu vernichten. Durfte Preußen diesen Gegnern selber die Waffen schleifen und jetzt noch für die Errichtung eines stehenden Bundesgerichts wirken, die Lebensfragen seines Verkehrs, die ganze Zukunft der deutschen Handelspolitik den unberechenbaren Aussprüchen eines Tribunals unterwerfen, bei dem die Kleinstaaten den Ausschlag gaben? Sobald Hardenberg eines der großen Probleme der praktischen deutschen Einheit ernstlich ins Auge faßte, führte ihn die Natur der Dinge zurück zu jener nüchternen Auffassung des Bundesrechts, welche sich Humboldt schon bei der Eröffnung des Bundestags gebildet hatte; er erkannte, daß die wirtschaftlichen Interessen der Nation nur unabhängig vom Bunde, allein durch Verhandlungen zwischen den einzelnen Höfen gefördert werden konnten.

Eine starke, das innere Leben der Einzelstaaten meisternde Bundesgewalt, wie er sie noch auf dem Wiener Kongresse erstrebt, erschien ihm nunmehr weder möglich noch wünschenswert, nachdem der Bund »eine andere Organisation und Entwicklung, als wir dabei vorausgesetzt«, erhalten hatte. Die Bundesverfassung, wie sie war, beruhte auf der Souveränität der Einzelstaaten; nur wenn man diesen Grundsatz rückhaltlos anerkannte, versprachen die Wiener Verhandlungen irgendein Ergebnis. Daher wiederholte der Staatskanzler zwar nachdrücklich die alte Forderung Preußens, daß die Bundeskriegsverfassung endlich geregelt würde; er wollte auch die Karlsbader Beschlüsse als Notgesetze für wenige Jahre unverbrüchlich festhalten, aber eine noch stärkere Einwirkung auf die inneren Angelegenheiten der Einzelstaaten dachte er dem Bunde nicht einzuräumen. Also kein ständiges Bundesgericht, auch keine definitive Exekutionsordnung, solange die provisorische noch nicht erprobt sei. Selbst die verfassungsmäßige Einstimmigkeit bei allen Beschlüssen über organische Einrichtungen wollte Hardenberg jetzt nicht mehr beseitigen, da die kleinen Staaten eine gerechtere Stimmenverteilung am Bundestage doch niemals bewilligen würden. Über den Artikel 13 der Bundesakte äußerte er nur einige unmaßgebliche Wünsche und meinte schließlich trocken: am ratsamsten vielleicht, »man ließe es ganz bei den allgemeinen Erinnerungen des Präsidialvortrags in der letzten Bundestagssitzung bewenden«.

Auch Metternich begann bereits vorsichtig einzulenken. Prahlerisch genug schrieb er freilich kurz vor Eröffnung der Konferenzen an den getreuen Berstett: »Zählen Sie auf uns. Zählen Sie auf den festen Gang Preußens, ich bürge Ihnen dafür. Zählen Sie endlich auf die ungeheure Mehrheit der deutschen Regierungen und vor allem auf sich selbst. Sie werden mich hier wiederfinden, wie Sie mich am letzten Tage in Karlsbad verlassen haben, Sie werden außerdem den Kaiser finden, sicherlich eine ungeheure moralische Macht!« Indes fühlte er wohl, daß er jetzt nicht wieder, wie in jenen böhmischen Siegestagen, als Diktator auftreten durfte. Seine Absicht, das Repräsentativsystem überall durch landständische Verfassungen zu verdrängen, war in Karlsbad gescheitert; um wieviel weniger konnte sie hier in Wien durchdringen, auf umständlichen, förmlichen Ministerkonferenzen, wo die Künste der Einschüchterung und der Überraschung nichts ausrichteten. Er fügte sich also klug in die Umstände und gab schon dem Einladungsschreiben, das am 16. Oktober an die kleinen Souveräne abging, eine bescheidene, unverfängliche Form: nur »eine vorbereitende Rücksprache« zwischen den deutschen Regierungen sei beabsichtigt, damit der Bundestag für die wichtigen Beschlüsse, welche Graf Buol am 20. September angekündigt, übereinstimmende Instruktionen erhalte.

Als nun in der zweiten Hälfte des Novembers die geladenen Bevollmächtigten aller siebzehn Stimmen des engeren Rates sich bei ihm meldeten, da fand er die meisten wohlgesinnt, bereit zu allem, was den Bestand des »monarchischen Prinzips« irgend befestigen konnte, aber auch voll Furcht vor einer neuen Schmälerung ihrer Souveränität, und willig ging er auf die versöhnlichen Ratschläge ein, welche ihm Bernstorff in vertraulichen Vorbesprechungen erteilte. Die beiden wurden einig, von den Septemberbeschlüssen »nicht um ein Haar« abzuweichen, auch keine erneute Besprechung des Geschehenen zu gestatten; fortan aber sollte sich die Karlsbader Politik »in den Grenzen des Ausführbaren« halten, auf dem Wege des »Glimpfs und der Eintracht« nach einer Ausgleichung mit den anders gesinnten Bundesgenossen streben, bei der schwierigen Auslegung des Artikels 13 zugleich das monarchische Prinzip und die Bundeseinheit sichern und doch Schonung üben gegen die Staaten, welche bei ihrem Verfassungswerk »jene doppelte Rücksicht großenteils schon aus den Augen verloren hatten«. Um den Argwohn der kleinen Höfe von vornherein zu beschwichtigen, erging sich Metternich in brünstigen Beteuerungen seiner Bundestreue: die Bundesakte, so versicherte er gleich in der ersten Sitzung, sei für den Wiener Hof schlechthin heilig; selbst wenn sich ein Sprachfehler darin nachweisen ließe, würde Kaiser Franz niemals ein Wort in dieser heiligen Urkunde abändern lassen. Damit war unzweideutig angekündigt, daß Österreich eine willkürliche Verstärkung der Bundesgewalt, wie sie in Karlsbad beschlossen worden, für jetzt nicht wieder beabsichtige.

Die Vertreter der beiden Großmächte erwarteten anfangs eine lebhafte Opposition von seiten Bayerns und Württembergs, doch sahen sie sich bald angenehm enttäuscht. Der bayrische Bevollmächtigte Zentner verstand den Wünschen beider Parteien des Münchener Kabinetts zu genügen und schlug eine mittlere Richtung ein, welche, wie die Dinge lagen, für seinen Staat die einzig richtige Politik war. Er bekannte unverhohlen seine verfassungstreue und verfocht mit juristischem Scharfsinn jene streng partikularistische Ansicht des Bundesrechts, welche das Haus Wittelsbach schon auf dem Wiener Kongresse und seitdem am Bundestage beharrlich vertreten hatte: nach der bayrischen Doktrin war das Grundgesetz des Bundes allein in den elf ersten Artikeln der Bundesakte enthalten, die »besonderen Bestimmungen« der neun letzten Artikel über die inneren Verhältnisse der Bundesstaaten galten in München nur als eine freiwillige, nicht unbedingt verbindliche Verabredung zwischen souveränen Mächten. Aber man wußte stets, woran man mit dem Bayern war. Von den liberalen Neigungen, die man ihm fälschlich zugetraut, zeigte er gar nichts; er vermied jedes Wort, das ihn in diesem Kreise verdächtigen konnte, um so vorsichtiger, da ihm seine Genossen nachdrücklich vorhielten, daß der Münchener Hof selber durch seine Hilferufe die Karlsbader Beschlüsse mit veranlaßt hatte. Blieb nur die Souveränität der Wittelsbacher und ihre Landesverfassung unangetastet, so bot er willig seine Hand zu jedem Antrage, der die »Ordnung« sichern sollte; und da er in den Verhandlungen sich als ein ausgezeichneter Geschäftsmann bewährte, immer gelassen und höflich, arbeitsam und unterrichtet, ganz frei von Arglist, so kam er selbst mit Metternich, wie Rechberg vorausgesagt, auf einen guten Fuß. Mit Bernstorff verband ihn bald eine vertrauensvolle Freundschaft, und wieder einmal erwies sich die Verständigung zwischen den beiden größten rein deutschen Staaten als naturgemäß und heilsam: sie konnte zwar, wie hier die Parteien standen, nur wenig Gutes schaffen, doch manche Torheit reaktionärer Parteipolitik verhindern.

Minder freundlich, aber fast noch ungefährlicher erschien die Haltung Württembergs. Über den Plänen des Stuttgarter Hofes lag noch immer jenes seltsame Zwielicht, das dem Charakter König Wilhelms zusagte. Der preußische Gesandte vermochte schlechterdings nicht durchzusehen; bald versicherte ihm ein Minister, der Hof sei im Grunde mit den Karlsbader Beschlüssen ganz einverstanden, bald erging sich der König vor dem russischen Gesandten in hochliberalen Äußerungen. Die nämliche Unsicherheit verriet sich auch bei der Wahl der Bevollmächtigen für die Konferenz. Wintzingerode blieb in Stuttgart, aus denselben Gründen, welche Rechberg in München zurückhielten: Er wollte seinen Monarchen nicht aus den Augen lassen und in den Sitzungen des Geheimen Rats den Ausschlag geben. Statt seiner wurde Graf Mandelsloh bevollmächtigt, ein gutmütiger, bequemer, urteilsloser alter Herr, dessen politische Unschuld über jede Anfechtung erhaben war. Doch ganz ohne Hintergedanken vermochte die Stuttgarter Politik nie zu handeln. Als Gehilfe, ohne Stimmrecht, wurde dem harmlosen Gesandten der Freiherr von Trott beigegeben, ein liberaler Rheinbundsbureaukrat, wie der Schwabenkönig sie liebte, gescheit, tätig, ehrgeizig. Er galt seit einigen Monaten für den nächsten Vertrauten König Wilhelms; freilich wußte niemand zu sagen, wie lange dies Glück währen würde, da die Rollen am Stuttgarter Hofe sehr rasch zu wechseln pflegten. In Wien fand er von vornherein eine üble Aufnahme, weil er als Bonapartist verrufen war und den Triasplänen Wangenheims nahestand; der kurhessische Gesandte Münchhausen weigerte sich sogar, mit ihm gemeinsam zu beraten, der einst als Präfekt unter König Jerome gedient hatte. Also von allen Seiten beargwöhnt, und überdies mit seinem Vorgesetzten persönlich verfeindet, vermochte Trott auf den Konferenzen keine Rolle zu spielen; nur zuweilen, wenn von Stuttgart her ein kleines Ränkespiel eingeleitet wurde, trat er aus dem Dunkel heraus.

Unter den übrigen Bevollmächtigten ragte der darmstädtische Minister Freiherr du Thil hervor, ein scharfer staatsmännischer Kopf, der als streng konservativer Monarchist verrufen gleichwohl die praktischen Ziele der nationalen Politik und den deutschen Beruf des preußischen Staates freier, richtiger beurteilte als die Mehrzahl der Liberalen; er erwarb sich hier bei den preußischen Staatsmännern ein Ansehen, das dereinst noch für Deutschlands Einheit seine Früchte tragen sollte. Aber auch er zeigte sich immer bedenklich, so oft von erweiterten Befugnissen des Bundes die Rede war. Ähnlich dachten die meisten andern Minister, bis herab zu dem wackeren Fritsch, der die ernestinischen Höfe vertrat, und dem Senator Hach, dem Bevollmächtigten der freien Städte. Und diese Gesinnung der Staatsmänner entsprach unzweifelhaft der Meinung der Nation.

Es war der Fluch der Karlsbader Politik, daß jede Verstärkung der Bundesgewalt nunmehr als eine Gefahr für die bürgerliche Freiheit betrachtet wurde. In einem Volke, das den nationalen Stolz, den Gedanken des Vaterlandes kaum erst wiederzufinden begann, mußte der Partikularismus unvermeidlich mit verjüngter Kraft erwachen, nachdem die Politik der Zentralisation sich auf falsche Ziele gerichtet hatte. Eben in diesen Tagen veröffentlichte der Führer der fränkischen Liberalen, W. I. Behr, in Würzburg eine Schrift über »die Einwirkung des Bundes auf die Verfassung seiner Gliederstaaten«, die in der Presse warmen Beifall fand und die liberalen Durchschnittsansichten treulich wiedergab, hier ward die partikularistische Doktrin des Münchener Hofes noch weit überboten. Kein Wort mehr von einer deutschen Nation, von allen den großen Kulturaufgaben, die sie nur mit geeinter Kraft lösen konnte. Durch die Auflösung des Heiligen Reichs und den Rheinbund ist die Unhaltbarkeit eines deutschen Völkerstaates erwiesen. Der Deutsche Bund ist lediglich ein freier gesellschaftlicher Verein zwischen koexistierenden Völkern, die untereinander Frieden halten und ihre Sicherheit gegen das Ausland gemeinsam verteidigen, aber sich der vollen Souveränität erfreuen wollen; er läßt das Innere seiner Gliederstaaten ganz unberührt und darf gegen Widersetzliche, da Souveränität und Unterordnung völlig unvereinbar sind, nur das Mittel der Ausschließung anwenden. Wehe uns, wenn »unsern deutschen Staatenbund der Geist eines Völkerstaates beschliche, gelüstend nach einer höchsten Staatsgewalt!« Mit einem Lobgesange auf Bayerns freie Verfassung schloß die Abhandlung. So gänzlich hatte die neue Verfassungsherrlichkeit die Erinnerungen einer tausendjährigen Geschichte verwischt: die Nation der Ottonen und der Staufer löste sich auf in koexistierende Völker.

Da Metternich und Bernstorff beide fühlten, daß man mit dieser starken partikularistischen Strömung rechnen mußte, so vollzog sich bald nach der Eröffnung der Konferenzen eine unerwartete Verschiebung der Parteien. Die Großmächte gingen mit Bayern Hand in Hand und erlangten in den meisten Fällen die Zustimmung derselben Kleinstaaten, die man kurz zuvor mißtrauisch von den Karlsbader Beratungen ausgeschlossen hatte. Die zwei reaktionären Höfe dagegen, welche sich in Karlsbad am dienstfertigsten gezeigt hatten, Baden und Nassau, bildeten in Wien die Opposition und spielten die Rolle der deutschen Ultras, wie Bernstorff zu sagen pflegte. Für Berstetts beschränkten Kopf waren die zwingenden Gründe, welche den Wiener Hof zur Behutsamkeit nötigten, nicht vorhanden; er dachte nur an seine heimischen Verlegenheiten, an den Karlsruher Landtag, der binnen kurzem wieder zusammentreten mußte, an den zornigen Ausruf seines Großherzogs: »Besser von Löwen gefressen werden als von Schweinen!« Er wollte, wie Bernstorff schrieb, »sein eigenes Werk durch die Einmischung des Bundes zerstört sehen« und wünschte eine umfassende Neugestaltung der Bundesakte, um den Landesverfassungen feste Schranken zu ziehen, zum mindesten aber ein neues Ausnahmegesetz, das die Öffentlichkeit der Kammerverhandlungen für die fünfjährige Dauer der Karlsbader Beschlüsse aufheben sollte. Vergeblich lieh ihm sein Begleiter, der rastlose junge Blittersdorff, seine scharfe Feder. Nos Ultras wurden bald ihrem alten österreichischen Gönner selber lästig. Berstett mußte einen seiner Pläne nach dem andern scheitern sehen und versuchte endlich nur noch durch immer neue Anträge den Schluß der Konferenzen hinauszuschieben, weil er dem badischen Landtage »durch die Dauer des hiesigen Vereins eine heilsame Scheu einzuflößen hoffte«. So wunderliche Blasen stiegen aus dem Sumpfe der deutschen Bundespolitik empor. Nicht nationale Gesinnung beseelte den Staatsmann, der so nachdrücklich die Notwendigkeit einer starken Zentralgewalt verteidigte, sondern die Furcht vor der Revolution und die naive Selbstüberhebung des Partikularismus; er verwechselte, wie Bernstorff ihm vorwarf, beständig »die besonderen Verhältnisse Badens mit den höheren und allgemeineren der Gesamtheit«. Der Ausgang der Wiener Verhandlungen erfüllte diese reaktionären Zentralisten mit tiefem Unwillen. »Österreich«, schrieb Blittersdorff zornig, »sicherte durch seine Halbheit den neuen Ideen den Sieg; in dieser Beziehung kann die Wiener Schlußakte als die nachteiligste Friedensurkunde betrachtet werden, die von Österreich seit langen Jahren unterzeichnet worden ist.«

Noch leidenschaftlicher gebärdete sich Berstetts Freund, der Nassauer Marschall. Der hatte erwartet, daß in Wien sofort der Vernichtungskrieg gegen die neuen Verfassungen entbrennen würde, und schon vor Eröffnung der Konferenzen eine Denkschrift entworfen, welche in glühenden Farben »das Gemeinschädliche und Rechtswidrige« des württembergischen Grundgesetzes schilderte. Weil diese Verfassung die Form eines Vertrages trug, so wurde sie, trotz ihres wahrlich sehr bescheidenen Inhaltes, von den Doktrinären beider Parteien für das Meisterstück des Liberalismus angesehen. Der Nassauer meinte, die Sturmglocken des Aufruhrs läuten zu hören, als die Stuttgarter Bürger in einer Adresse sagten: »Das gebildete Europa von den Ufern des Tajo bis an den Niemen ist über den Grundsatz einig, daß ohne einen Unterwerfungsvertrag Regent und Volk nicht gedacht werden könne.« Er beteuerte, schon durch ihren Ursprung sei diese Verfassung »eine Huldigung, dem in Deutschland gärenden demokratischen Prinzip dargebracht; an ihre öffentliche Mißbilligung knüpfe sich die Erhaltung und Befestigung der inneren Ruhe von Deutschland«. Die ängstlich beschränkte Gemeindefreiheit der Schwaben erschien dem Oberhaupte der allmächtigen nassauischen Bureaukratie als ein Versuch, »den Staat von unten auf zu republikanisieren«; und da er selber mit seinem Landtage wegen der Domänen haderte, so fand er es empörend, daß König Wilhelm, nach dem Vorgange seines Vaters, dem Staate das Eigentumsrecht an den königlichen Kammergütern zugestanden hatte, und rief entrüstet: »Ein deutscher Fürst hat sein Familiengut für Volksgut erklärt!« Bald mußte er lernen, wie ungünstig die Wiener Luft jetzt solchen Plänen war. Als er sodann das vertrauliche Einvernehmen zwischen Bernstorff und Zentner bemerkte, da fühlte er sich von neuem bestärkt in seiner alten Meinung, daß von dieser tödlich gehaßten norddeutschen Großmacht »der politische Gärungsstoff ausgehe«, und polterte mit maßloser Heftigkeit wider den preußischen Minister.

Die Vertreter der welfischen Häuser, Münster und Hardenberg, standen, wie von der Gefolgschaft der Hochtorys zu erwarten war, den Ansichten dieser beiden reaktionären Heißsporne sehr nahe, doch sie trugen Bedenken, sich mit den Großmächten zu überwerfen. Wie anders als in Karlsbad war jetzt Metternichs Lage. Wohl erschien er noch immer vor der Welt als der bewunderte Führer der deutschen Staatsmänner, und dem Meister zu Ehren ward das mühselige Werk, das nach sechsmonatlichen Verhandlungen endlich zustande kam, vom 15. Mai, dem Geburtstage Metternichs, datiert. Aber während er in Karlsbad den Herrn gespielt hatte, vereinbarte er in Wien fast jeden wichtigen Schritt zuvor mit Bernstorff, der hier zuerst eine ganz selbständige Haltung zeigte und seinerseits wieder insgeheim mit Zentner Rücksprache nahm. Der Österreicher ließ sich seine Enttäuschung nicht anmerken und erzählte in seinen Briefen mit gewohnter Ruhmredigkeit von den ungetrübten Triumphen seines neuen diplomatischen Feldzugs. In Wahrheit entsprach die Politik der Kompromisse, welche auf diesen Konferenzen eingehalten wurde, wohl der gemäßigten Gesinnung des Berliner Kabinetts, aber keineswegs den Herzenswünschen der Hofburg; wußte doch jedermann, daß die beiden Ultras Berstett und Marschall neben dem Mecklenburger Plessen die erklärten Lieblinge Metternichs waren.

Unterstützt von dem zweiten Bevollmächtigten Küster, der die Sinnesweise der kleinen Höfe noch von den Regensburger Zeiten her gründlich kannte, errang sich Bernstorff durch kluge Nachgiebigkeit und ungeheucheltes Wohlwollen rasch eine sehr günstige Stellung, so daß ihn Zentner die Seele der Konferenzen nannte. Er vermied es, in den Plenarversammlungen allzuhäufig zu reden, da Preußen in acht von den zehn Ausschüssen, welche die Geschäfte der Konferenzen vorbereiteten, den Vorsitz führte und in allen zehn vertreten war. Der Gewinn aus den langwierigen Beratungen konnte nur dürftig sein; ihr Verlauf bewies für alle Zukunft, daß ein Bund, der seinen Gliederstaaten die Souveränität zugesteht, auf jede gesunde bündische Entwicklung verzichten muß. Immerhin einigte man sich doch über die Auslegung mehrerer gar zu kümmerlichen Artikel der Bundesakte sowie über einige gemeinsame Grundsätze für das Verfassungsleben der Einzelstaaten; die Ergänzung des Bundesrechts, welche hier zustande kam, war mindestens etwas brauchbarer als die Bundesakte selbst, und was das Beste blieb, man unterließ jeden Schritt der Willkür, der die erbitterte Nation von neuem aufregen konnte.

Der Rechtsboden, auf dem die Konferenzen selber fußten, war nach der Bundesverfassung keineswegs unanfechtbar. Ganz so bescheiden wie in seinem Einladungsschreiben erklärte Metternich bei Eröffnung der Konferenzen am 25. November: diese Versammlung sei kein Kongreß und habe keine eigentlichen Beschlüsse zu fassen, sondern solle sich nur »auf eine vorbereitende, aber verbindliche Weise« zu einer gemeinsamen Behandlung der Bundesangelegenheiten vereinigen; sie beabsichtige nicht den Wirkungskreis des Bundestags zu verengen, wohl aber den Umfang und die Grenzen dieses Geschäftskreises zu bestimmen. Da der Bundestag bisher noch keine der verheißenen organischen Einrichtungen zustande gebracht hatte, so lag allerdings der Gedanke nahe, ihm zu Hilfe zu kommen durch eine vertrauliche Beratung zwischen den leitenden Staatsmännern selber, welche weder durch den schleppenden Geschäftsgang der Bundesversammlung, noch durch das Gaukelspiel der Instruktionseinholung gelähmt wurde; hier in Wien war ja nicht, wie einst in Karlsbad, nur eine Partei, sondern die Gesamtheit der Bundesglieder vertreten. Aber der Artikel 10 der Bundesakte hatte der Bundesversammlung die Abfassung der Grundgesetze ausdrücklich als ihr erstes Geschäft zugewiesen; nahm man ihr diese Aufgabe ab, so ward ihr Ansehen, das ohnehin seit den Septemberbeschlüssen tief gesunken war, vollends zerstört und die hoffnungslose Nichtigkeit der deutschen Zentralgewalt vor aller Welt eingestanden, welch ein lächerlicher Anblick: Während in Wien über den Ausbau der Bundesverfassung verhandelt wurde, hielt die höchste deutsche Behörde von Ende September bis zum 20. Januar gemächlich ihre Ferien, und dann erschien Graf Buol, der unterdessen die Befehle der Wiener Versammlung eingeholt hatte, um nochmals eine Vertagung bis zum 10. April zu beantragen. Umsonst versuchten halbamtliche Zeitungsartikel die öffentliche Meinung zu beschwichtigen durch die Versicherung, daß die Kommissionen unablässig weiter arbeiteten; die Nation wußte so gut wie die Bundesgesandten selber, daß die Maschine in Frankfurt vollkommen stillstand. Sieben Monate lang gab der Bundestag nur einmal ein nennenswertes Lebenszeichen von sich: als er den französischen Hof ersuchte, den »Elsasser Patrioten«, ein gemeinsames Organ der Liberalen beider Rheinufer, zu unterdrücken.

Mittlerweile schwoll den Wiener Konferenzen der Stoff unter den Händen an; ihr erster Ausschuß, der die Kompetenz des Bundes feststellen sollte, sah sich genötigt, fast alle die schweren Prinzipienfragen des Bundesrechts zu erörtern, und ganz von selbst erhob sich die Frage, ob es nicht zweckmäßig sei, die also vereinbarten Grundsätze in einem großen Bundesverfassungsgesetze zusammenzufassen. Nachdem die Mehrheit sich in der Stille schon darüber geeinigt hatte, beantragte Metternich am 4. März, man möge aus den hier beschlossenen Sätzen eine Supplementarakte zur Bundesakte zusammenstellen und diese sodann »unter Bezugnahme auf den Artikel 10 der Bundesakte« dem Bundestage zur förmlichen Bekanntmachung übersenden.

Also unter Bezugnahme auf den Artikel 10 sollte dieser Artikel aufgehoben und die dem Bundestage gebührende Abfassung der Grundgesetze kurzweg einer Ministerkonferenz, von welcher die Bundesakte gar nichts wußte, übertragen werden! Kühner hatte selbst Metternich die Vorschriften des deutschen Bundesrechts noch niemals ausgelegt, was kümmerte es ihn, daß er noch im November versichert hatte, man beabsichtige nur eine freundschaftliche Rücksprache zwischen den verbündeten Regierungen? Jetzt behauptete er zuversichtlich, dieser Ministerversammlung stehe die höhere, dem Bundestage nur eine untergeordnete Gewalt zu. Aber so gewiß der österreichische Vorschlag schweren rechtlichen Bedenken unterlag, ein geschickter diplomatischer Notbehelf war er doch; er bot das einfachste Mittel, um aus den weitschweifigen Verhandlungen ein gesichertes Ergebnis zu gewinnen und zugleich den Bundestag ganz zur Seite zu drängen. Dies letztere Ziel hielt Metternich beständig im Auge, denn das Durcheinander der Parteien in der Eschenheimer Gasse beunruhigte ihn schwer. Weder Graf Buol noch sein preußischer Genosse vermochte die kleinen Bundesgesandten im Zaume zu halten. Über die Abberufung des Grafen Goltz, der sich sehnsüchtig aus dem Frankfurter Gezänk hinwegwünschte, ward schon seit langem beraten; aber es fand sich kein Nachfolger, denn Graf Solms-Laubach war dem Wiener Hof verdächtig, und den katholischen Fürsten Hatzfeldt fand der König für diesen Posten nicht geeignet, da Preußen am Bundestage als Führer der protestantischen Höfe auftreten sollte. Die ungenügende Vertretung blieb also vorläufig unverändert, und Goltz wurde nur angewiesen, über Fragen des Bundesrechts den Rat des gelehrten Klüber einzuholen. Der führerlose Bundestag schien schlechthin unberechenbar; gestattete man ihm, über die Wiener Vereinbarung nochmals zu beraten, so war leicht vorherzusehen, daß Wangenheim und seine liberalen Freunde, mit oder ohne Erlaubnis ihrer Höfe, die Fahne der Opposition aufpflanzen, ihre Reden, durch die öffentlichen Protokolle weithin ins Land getragen, die öffentliche Meinung aufstacheln würden. In der Anarchie dieses Bundes war alles möglich, selbst ein Kampf zwischen den Bundesgesandten und ihren vorgesetzten Ministern. Solches Ärgernis ließ sich nur vermeiden, wenn man in Wien alles ins reine brachte und den Bundestag wieder, wie im vorigen Herbst, unter die Macht der vollendeten Tatsachen beugte. Dahin war der Deutsche Bund in kurzen fünf Jahren gelangt: jede noch so bescheidene Verbesserung seines Grundgesetzes konnte nur durch die Umgehung und Demütigung seiner höchsten Behörde erreicht werden. (3-14.)

Die Bevollmächtigten der konstitutionellen Staaten trugen aus Wien die Gewißheit heim, daß ihre Verfassungen vorläufig vom Bunde nichts zu fürchten hatten, während Zentner dies Ergebnis als einen Sieg betrachtete, war Berstett voll Unmuts. Er hatte so sicher erwartet, daß die Wiener Versammlung seinen unruhigen Karlsruher Landtag zu Paaren treiben würde, und mußte nun mit leeren Händen heimkehren. Beim Schluß der Konferenzen richtete er noch einmal eine dringende Bitte an Metternich: Jetzt, da der politische Meuchelmord in Frankreich rase, sei es doch hohe Zeit, daß alle europäischen Mächte einander den Bestand der monarchischen Prinzipien feierlich verbürgten. »Mit einer Deklaration der Rechte der Völker hat der Turnus der Revolutionen begonnen. Könnte er nicht mit einer Deklaration der Rechte der Throne beschlossen werden?« Dem österreichischen Staatsmanne kam diese Aufforderung im Augenblicke sehr ungelegen. Er brauchte für jetzt Ruhe in Deutschland, selbst um den Preis eines Waffenstillstands mit den verabscheuten Liberalen, weil er voraussah, daß Österreich vielleicht bald alle seine Kraft wider die Revolution in Südeuropa werde verwenden müssen, und hielt darum für nötig, den reaktionären Eifer des Freundes zu besänftigen.

In einer langen salbungsvollen Denkschrift (4. Mai) wiederholte er dem Badener zunächst seine alte Lieblingslehre, daß in so stürmischen Tagen die Erhaltung des Bestehenden das Ziel aller Wohlgesinnten sei, und reihte daran den geistreichen Satz: »In diesem Punkte, mit welchem alles gerettet, ja selbst das Verlorene zum Teil noch wiedergewonnen werden kann, müssen alle Anstrengungen zusammentreffen.« Auf diese Axiome, welche der gesamten diplomatischen Welt schon längst als eisernes Inventar der k. k. Kanzleisprache wohlbekannt waren, folgten jedoch die in Metternichs Munde unerhörten Worte: »Wir begreifen aber darunter nicht bloß die alte, nur in wenig Staaten unberührt gebliebene Ordnung im engeren Sinne des Worts, sondern auch neueingeführte Institutionen, sobald sie einmal verfassungsmäßige Kraft haben. In Zeiten, wie die jetzigen sind, ist der Übergang vom Alten zum Neuen kaum mit größeren Gefahren verbunden, als die Rückkehr vom Neuem zu dem bereits erloschenen Alten. Der eine Versuch kann wie der andere materielle Unruhen herbeiführen, die heute um jeden Preis vermieden werden müssen. Den Einwurf, daß es unter den in Deutschland bisher eingeführten Verfassungen solche gebe, die gar keine Basis und folglich auch keinen Anhaltspunkt gewährten, betrachten wir als ungegründet. Jede einmal bestehende Ordnung – sie müßte denn, wie etwa die Konstitution der Cortes von 1812, das Werk reiner Willkür und unsinniger Verblendung sein – enthält Stoff zu einem besseren System.« Darauf erinnert er die kleinen Höfe an die Eintracht der großen Mächte, an die soeben in Wien neubefestigte Vereinigung zwischen den deutschen Bundesstaaten, und ermahnt sie schließlich zu einem streng gesetzlichen, verfassungsmäßigen Regimente. Im Notfalle bleibe ihnen noch »die Appellation an die Hilfe der Gesamtheit. Wenn Österreich, in seinem Innern unbewegt, noch eine ansehnliche Masse moralischer Kräfte und materieller Mittel besitzt, so wird es beide auch für seine Bundesgenossen zu verwenden bereit sein«. Also kein Wort mehr von der Wiederherstellung der alten Landstände; dieselben süddeutschen Verfassungen, welche Metternich in Karlsbad als demagogisch verdammt hatte, erkannte er jetzt als einen unantastbaren Rechtsboden an.

Es war das Glück seines Lebens, daß alle Erzeugnisse seiner Feder ihn selber mit aufrichtiger Bewunderung erfüllten. Dies sein neuestes Werk versetzte ihn fast in Verzückung, und er konnte sich nicht enthalten, in einem Begleitschreiben an Berstett hinzuzufügen: »Es ist kein Wort darin, das ich nicht aus den Tiefen meines Denkens geschöpft hätte. Die Ruhe, welche Sie darin herrschen sehen, ist die Ruhe meiner Seele. Ich werde ein sehr teueres Ziel erreicht haben, wenn ich durch meine Worte – und der Ausdruck Worte scheint mir sehr schwach um den Wert meiner Arbeit zu bezeichnen – Ihrem vortrefflichen Herrn zu beweisen vermag, was wir wollen, glauben und hoffen!« Als die Note bald nachher, wahrscheinlich mit Vorwissen ihres Verfassers, in mehreren deutschen und französischen Zeitschriften erschien, da hoffte Metternich, daß alle irgend besonnenen Politiker, nur die wildesten Radikalen ausgenommen, ihm für die förmliche Anerkennung der neuen Verfassungen danken würden. Bald genug sah er sich enttäuscht. Da das große Publikum jetzt zum ersten Male eine geheime Denkschrift des gefürchteten Staatsmannes kennenlernte und mit den eigentümlichen Redeblumen des Metternichschen Stiles noch nicht vertraut war, so wurde der versöhnliche Sinn des Schreibens allgemein verkannt. Die Presse suchte den Kern der Note in jenen Phrasen über die Erhaltung des Bestehenden und schenkte den Mahnungen zur Verfassungstreue, in denen doch der praktische Zweck des Schreibens lag, keine Beachtung. Die Note vom 4. Mai erlangte einen europäischen Ruf. Zwei Jahrzehnte hindurch hieß sie bei der Opposition aller Länder »das Programm der Stabilitätspolitik, der Aufruf zum Kampfe wider das Vorwärtsschreiten der Zeit«, während sie in Wahrheit bestimmt war, den badischen Hof vor reaktionären Gewaltstreichen zu warnen.

Berstett selbst verstand die Absichten seines Meisters richtig und klagte dem treuen Marschall bitterlich, daß »unsere im reinsten deutschen Stile redigierte Schlußakte« den gutgesinnten Regierungen so wenig Hilfe biete; aber »wenn man von außen keine Energie noch Unterstützung zu erwarten hat, so muß man à tout prix den inneren Frieden zu erhalten suchen«. So war es denn, seltsam genug, zum Teil das Verdienst von Metternichs besonnenen Ratschlägen, daß sich der badische Hof mit seinen kurz zuvor so ungnädig heimgeschickten Landständen wieder versöhnte. Diese Mäßigung hinderte den österreichischen Staatsmann freilich nicht, die Demagogenverfolgung in Baden, wie überall in Deutschland persönlich zu überwachen. Er konnte es nicht lassen, seinen eigenen Büttel zu spielen. Selbst der Heidelberger Scharfrichter, der die Reliquien Sands so andächtig aufbewahrte, entging dem Vaterauge Metternichs nicht, und sofort ward der badische Minister in einem langen eigenhändigen Briefe zu kräftigem Einschreiten ermahnt: »Wenn solche Versuche ganz ungeahndet stattfinden, wird der Krebsschaden ewig ungeheilt bleiben.«

Solange der badische Hof noch auf Österreichs Unterstützung rechnete, rüstete er sich zum offenen Kampfe wider seine Landstände; er verweigerte einigen liberalen Beamten den Urlaub für den Landtag und rief die Mainzer Demagogenkommission an, um den Heidelberger Buchhändler Winter, den tapferen Anwalt der Preßfreiheit, in eine politische Untersuchung zu verwickeln. Aber als der Landtag im Juni zusammentrat und sofort die Einberufung seiner sämtlichen Mitglieder verlangte, da war auf auswärtige Hilfe nicht mehr zu rechnen; auch die Nachrichten von den Fortschritten der Revolution in Südeuropa beängstigten den Hof. Die Regierung zog daher die Urlaubsverweigerung zurück, Winter wurde durch gerichtlichen Spruch auf freien Fuß gesetzt, und nunmehr begegnete Berstett den Ständen mit überraschender Freundlichkeit. Ernüchtert durch die bitteren Erfahrungen der letzten Monate trat auch die Mehrheit des Landtags diesmal behutsamer auf. Mehrere Abgeordnete waren durch Gnadenbeweise des Hofes gewonnen, einzelne geradezu bestochen; ganz unbefangen gestand der Großherzog dem preußischen Gesandten, das gute Einvernehmen mit diesen Herren koste Geld. Genug, so stürmisch dieser Landtag begonnen, so ruhig war sein Ende.

Nach einer freimütigen Rede Rottecks versprach die Regierung, ihr hartes Preßedikt, das im ganzen Lande nur vier politische Zeitungen erlaubte, bis auf das Maß der Karlsbader Beschlüsse zu mildern; einige wohltätige Gesetze über die Aufhebung grundherrlicher Abgaben wurden vereinbart, auch über den Staatshaushalt traf man ein Abkommen durch Bewilligung einer Bauschsumme. Im September ward der Landtag friedlich entlassen, und froh aufatmend meldete Berstett dem nassauischen Freunde, durch seine Milde gegen die Stände habe er sich für zwei Jahre Ruhe verschafft. Die beiden Ultras der Wiener Konferenz begannen jetzt doch zu glauben, daß die neuen Verfassungen, wenn man sie nur zu handhaben wisse, erträglich, ja sogar dem Partikularismus förderlich werden könnten. »Die Landstände«, meinte Marschall, »individualisieren unsere Staaten mehr und mehr und tragen zur Vernichtung des Einheitsprinzips, welches die revolutionäre Partei vorzüglich im Auge hatte, immer mehr bei.« Und als sein getreues Echo schrieb Berstett nach Wien: »Durch die Ähnlichkeit der neuen Konstitutionen in Süddeutschland ist keineswegs eine größere Annäherung der einzelnen Länder im Sinne unserer Deutschtümler bewirkt worden; es bildet sich vielmehr eine stets zunehmende abgesonderte Eigentümlichkeit aus.« So fanden sich »die diesseitigen und die deroseitigen« Ansichten, wie Marschall zu sagen pflegte, fröhlich zusammen in dem beglückenden Gedanken, wie fern der Tag der deutschen Einheit sei. –

Sogar der gefürchtete württembergische Verfassungsvertrag, dessen Aufhebung Marschall vor kurzem noch gefordert hatte, erwies sich unter König Wilhelms geschickten Händen als ein Werk von untadelhafter Harmlosigkeit. Im Januar 1820 wurde der erste ordentliche Landtag des Königreichs eröffnet. Der aus Weimar vertriebene Lindner, der nach langem Aufenthalt im Elsaß nunmehr in der Stuttgarter Presse für König Wilhelms Ideen tätig war, hatte die Nation durch eine weihevolle Schrift auf die Größe dieses historischen Augenblicks vorbereitet. Niebuhrs Freund Graf Moltke kam eigens nach Württemberg, um hier im Musterlande deutscher Freiheit das konstitutionelle Wesen an der Quelle kennenzulernen; und die Krone versäumte nicht, ihren Freisinn von Zeit zu Zeit durch ein wohllautendes Schlagwort der deutschen Welt in Erinnerung zu bringen. Wie jubelten die liberalen Zeitungen, als Minister Maucler den Ständen feierlich versicherte, sein König liebe die Öffentlichkeit! Im Lande selbst ließ man sich zwar diese Huldigungen der deutschen Nachbarn wohl gefallen, aber die politische Ermattung, welche dem leidenschaftlichen Kampfe um das alte gute Recht gefolgt war, hielt noch jahrelang an. Die Wahlen vollzogen sich beinahe ohne Kampf, selbst Wählerversammlungen und Kandidatenreden kamen kaum vor. Fast überall bezeichneten die Oberamtmänner den Wählern den Mann ihres Vertrauens, und sie bedurften weder des Zwanges noch der Bestechung, um die kleinen Bauern, die in den meisten Wahlbezirken den Ausschlag gaben, zum schuldigen Gehorsam zu bewegen. Der alte bürgerliche Herrenstand, der das Herzogtum Württemberg so lange regiert, richtete sich auch in dem konstitutionellen Königreiche wieder behaglich ein. Die große Mehrheit der zweiten Kammer bestand aus Beamten und ließ sich von ihrem klugen Präsidenten Weishaar so fügsam nach dem Willen des Ministers Maucler leiten, daß selbst Ancillon der Sanftmut dieser Stände warmen Beifall spenden mußte. Eine Oppositionspartei fand sich nicht wieder zusammen, seit die Führer der Altrechtler ihren Frieden mit der Krone geschlossen hatten; nur auf eigene Faust mahnten einzelne unabhängige Abgeordnete an die zahlreichen uneingelösten Verheißungen der Verfassungsurkunde, an alle die organischen Gesetze, welche sie in Aussicht stellte. Der liberale König war mit der Zahmheit des Landtags wohl zufrieden und äußerte gern vor den fremden Diplomaten: Das Betragen seiner getreuen Stände könne anderen Ländern zum Muster dienen. Er betrachtete sein Reformwerk als vorläufig abgeschlossen, die Gesetzgebung geriet ins Stocken, der Ausbau der Verfassung ward auf unbestimmte Zeit vertagt. Das so heiß ersehnte konstitutionelle Regiment erwies sich in seinen ersten Zeiten weit unfruchtbarer als vordem die königliche Diktatur.

An diesem Stillstande des öffentlichen Lebens trug der Adel des Landes eine schwere Mitschuld. Wohl mochte es den stolzen reichsunmittelbaren Geschlechtern hart ankommen, daß sie jetzt den Groll gegen eine Krone, die ihnen soviel Unrecht zugefügt, überwinden und als Untertanen an den unscheinbaren Arbeiten eines kleinen Landtags teilnehmen sollten. Aber die Verfassung hatte ihnen doch endlich alles gewährt, was sie nach den Wiener Verträgen fordern durften, wollten sie in diesem demokratischen Jahrhundert ihr Ansehen behaupten, so mußten sie den neuen Rechtsboden ohne Hintergedanken anerkennen und mindestens versuchen, ob es möglich sei, auf so enger Bühne die Rolle einer volkstümlichen, die Rechte des Landes mutig wahrenden Aristokratie zu spielen. Zu seinem und des Landes Schaden verschmähte der hohe Adel Schwabens selbst diesen Versuch. Die Kammer der Standesherren zeigte sich unlustig zu den Geschäften, feindselig gegen jede Reform, sie schloß von vornherein alle Zuhörer von ihren Verhandlungen aus – was ihr durch das Grundgesetz nur freigestellt, nicht geboten war – und entfremdete sich dem Volke so gänzlich, daß sie bald fast so übel berufen war wie der bourbonische Adel. Durch den Widerstand der Privilegierten wurde die dringend nötige und von König Wilhelm lebhaft gewünschte Ablösung der grundherrlichen Lasten während eines Menschenalters immer wieder hinausgeschoben. Als der erste Landtag im Winter 1820 nach mehrmonatlicher Vertagung abermals zusammentrat, erschienen die Standesherren nicht in beschlußfähiger Anzahl – ein seltsames Schauspiel, das sich in den nächsten acht Jahren noch zweimal wiederholte. Da die Verfassung für diesen Fall bereits Vorkehrungen getroffen hatte, so tagte die zweite Kammer vorderhand allein, und das nicht erschienene Haus ward als zustimmend angesehen. Ein Jahr nach dem Abschlusse des Grundvertrags sah man sich also bereits zu dem Notbehelfe eines unfreiwilligen Einkammersystems gezwungen. Ein also verstümmelter Landtag kannte nur wenig leisten.

Da wurde der parlamentarische Friede plötzlich gestört durch den Eintritt Friedrich Lists, im Dezember 1820. Der unerschrockene Gegner des Schreiberregiments hatte mittlerweile in seinem »Volksfreund« den alten Kampf rastlos fortgeführt. Er allein im Lande wagte rundheraus zu sagen, daß der alte Herrenstand mit der neuen Bureaukratie sich verständigt hatte. Leider fehlte ihm die schonende Klugheit, deren der Publizist in der Enge kleinstaatlicher Zustände nicht entraten kann; so grausame Artikel, wie die Gespräche zwischen Minister Großwesir und Gerichtsrat Frechstirn wollte ihm niemand vergeben. Schon zweimal war es der Bureaukratie gelungen, ihren Todfeind dem Landtage fernzuhalten; diesmal erschien er rechtmäßig gewählt von den demokratischen Reutlingern und brachte sofort alles in Aufruhr durch die sprudelnde Heftigkeit seiner gedankenreichen Reden. Aber auch diesmal fand sich ein Mittel, den Störenfried zu beseitigen. List hatte für seine Wähler den Entwurf einer Adresse ausgearbeitet, die sich in scharfen Worten gegen die Allmacht des Beamtentums wendete: »Jammer und Not überall; nirgends Ehre, nirgends Einkommen, nirgends Fröhlichkeit denn allein im Dienstrock!« Alle die Forderungen, welche er einst im »Volksfreund« vertreten, kehrten darin wieder: er verlangte öffentliche Rechtspflege, unbeschränkte Freiheit der Gemeinden, Verminderung des Beamtenheeres und dazu – nach den neuesten Sätzen der nationalökonomischen Doktrin – Verkauf der Domänen, Einführung einer einzigen direkten Steuer.

Ein wunderliches Gemisch von guten Gedanken und unreifen Einfällen, enthielt die Adresse doch sicherlich nichts Strafbares; der Herrenstand aber in und außerhalb der Kammer sah die Grundlagen seiner Macht gefährdet. Sofort mußte das Gericht in Eßlingen eine Untersuchung gegen List beginnen wegen Beleidigung der gesamten Staatsdienerschaft, und Maucler mutete den Ständen zu, den Angeklagten kurzerhand aus dem Landtage auszuschließen, da nach der Verfassung kein Abgeordneter in eine Kriminaluntersuchung verflochten sein dürfe. Vergeblich wies List nach, daß er nur eines Vergehens, nicht eines Verbrechens bezichtigt sei; vergeblich warnten Uhland und einige seiner Freunde: bei solcher Auslegung des Grundgesetzes könne die Regierung nach Belieben jedes mißliebige Mitglied aus der Kammer entfernen. Die Mehrheit fügte sich willig dem mit allem Aufwand sophistischer Künste unterstützten Ansinnen des Ministers, sie verfuhr dabei mit der ganzen Parteilichkeit einer in ihrer Herrschaft bedrohten Kaste; eine Adresse aus Heilbronn, die sich mit reichsstädtischem Freimut des Bedrängten annahm, wurde aus den Akten entfernt unter stürmischen Zornreden wider Jakobinismus und Sansculotterie. Von dem Ausgestoßenen verlangten die Richter nunmehr, daß er sich auch wegen der Rede, die er im Landtage zu seiner Verteidigung gehalten, rechtfertigen solle, und als er die Aufforderung zurückwies, bedrohten sie ihn mit den gesetzlichen Zwangsmaßregeln, die bei andauernder Widerspenstigkeit bis zu fünfundzwanzig Stockstreichen ansteigen konnten. Den erhebenden Anblick eines in den Bock gespannten Volksvertreters wollte List dem Herrenstande doch nicht gewähren. Er ließ sich verhören, wurde zur Festungshaft verurteilt, nachdem das Verfahren über ein Jahr gewährt hatte, und entzog sich sodann der Strafe durch die Flucht.

Zwei Jahre verbrachte er darauf im Auslande, immer in der Hoffnung, daß sich daheim doch ein Gefühl der Scham regen würde; und in der Tat war selbst Wintzingerode über die Rachsucht der Bureaukratie empört. Der König aber blieb unversöhnlich und erwiderte auf ein Gnadengesuch der Gattin des Flüchtlings in seiner hochmütigen Weise: Lists Unternehmen hätte hochgefährliche Folgen für den Staat herbeiführen können, gleichviel ob es aus Bosheit oder aus Unverstand entsprungen sei. Endlich glaubte der Vertriebene doch die Rückkehr wagen zu dürfen, aber alsbald ward er auf den Hohenasberg abgeführt und dort zu literarischen Zwangsarbeiten – das will sagen: zum Abschreiben militärischer Bekleidungsakten – angehalten. Erst zu Anfang 1825 gab man ihn frei, unter der Bedingung, daß er auf sein Bürgerrecht verzichtete und das Land sofort verließ. Also ward der ideenreichste politische Kopf, welchen Süddeutschland zurzeit besaß, von seinen Landsleuten verbannt – auch er, gleich so vielen andern großen Schwaben, ein Opfer der kleinlichen Zustände seiner Heimat. Ein strenges und doch gütiges Geschick warf den ungestümen Agitator zur rechten Zeit in den mächtigen Weltverkehr Amerikas hinaus, so daß er späterhin, nach erfahrungsreichen Wanderjahren heimkehrend, die kleinstädtische deutsche Welt mit einer Fülle neuer Gedanken befruchten konnte. Der schimpfliche Vorfall fand in Deutschland wenig Beachtung; denn List hatte keine Partei hinter sich, es lag im Wesen dieses Feuergeistes, daß er immer nur kühne Pläne anregen, nur der Zukunft die Wege weisen konnte; und die liberale Presse verweilte ungern bei der lästigen Tatsache, daß der freisinnigste deutsche Fürst mit Genehmigung seines Landtags einen hochherzigen Patrioten mit einer Grausamkeit peinigte, welche den Sünden der Berliner und der Mainzer Demagogenverfolger nichts nachgab.

Für die Entwicklung des württembergischen Verfassungslebens wurde die Ausstoßung Lists auf Jahre hinaus verhängnisvoll. Nichts kettet die Menschen fester aneinander als gemeinsam begangenes Unrecht. Durch die Mißhandlung ihres Genossen hatte die Mehrzahl der Abgeordneten dem Minister ihre Seele verschrieben; die Minderheit war entmutigt, die schwachen Regungen eigenen Willens, die sich im Anfange der Session noch gezeigt, verstummten allmählich. Der Landtag versank in ein gemächliches Stilleben, und im Volke nahm die Gleichgültigkeit dermaßen überhand, daß die Regierung sich bald genötigt sah, die Wähler durch Taggelder und Strafdrohungen zur Ausübung ihres Wahlrechts anzuhalten, von den überschwenglichen Freiheitswünschen, welche einst das Erscheinen der Verfassung begrüßt hatten, ging wenig in Erfüllung. Aber für die materiellen Interessen sorgte der König so einsichtig, daß selbst der liberale Wangenheim und sein Freund Geh. Rat Hartmann an dem gescheiten und energischen Fürsten niemals ganz irr wurden, und mindestens eine der Segnungen, welche dies unschuldige Zeitalter von dem konstitutionellen Leben erhoffte, die Verringerung der Steuerlasten, wurde dem Lande zuteil. In den größeren Verhältnissen Frankreichs und auch in einigen der deutschen Mittelstaaten machte man sehr bald die Erfahrung, daß die politische Freiheit mit der Wohlfeilheit der Verwaltung keineswegs Hand in Hand geht. Der konstitutionelle Staat sah sich fast überall gezwungen, den Umkreis seiner Tätigkeit beständig zu erweitern, weil er den zahllosen Ansprüchen der bürgerlichen Gesellschaft, die jetzt in den Kammern beredte Fürsprecher fanden, gerecht werden mußte; er leistete mehr als der alte Absolutismus und war darum auch kostspieliger. Den Württembergern blieb diese Enttäuschung vorläufig noch erspart, da der unmäßige Aufwand des alten Hofes hinwegfiel und der König in allen Zweigen der Verwaltung auf genaue Ordnung hielt. Das Land war mit seinem gestrengen bureaukratischen Regimente und der Leidsamkeit seines Landtags nicht unzufrieden.

Doch wie hätte der unstete Ehrgeiz König Wilhelms in den bescheidenen Pflichten des landesfürstlichen Berufs seine Befriedigung finden können! Die Niederlage, die er auf den Wiener Konferenzen erlitten, wurmte ihn tief; eine Genugtuung mußte er sich verschaffen, und sei es auch mit verschlossenem Visier. Vor Jahren, solange Königin Katharina noch lebte, hatte er wohl zuweilen in begehrlichen Träumen an die deutsche Königskrone gedacht. So verwegene Hoffnungen betörten ihn längst nicht mehr. Aber jener Bund im Bunde, den ihm Wangenheim und Trott so verführerisch zu schildern wußten, schien jetzt doch möglich, da ein Teil der Mittelstaaten soeben mit dem Römischen Stuhle gemeinsam verhandelte und die große Darmstädter Beratung über den süddeutschen Zollverein nahe bevorstand.

Seit dem September 1820 wurde eine angeblich in London erschienene Schrift »Manuscript aus Süddeutschland von George Erichson« von Stuttgart aus geschäftig verbreitet. Es war das Programm der Triaspolitik. Alle die boshaften Schmähungen, mit denen einst die Münchener »Alemannia« ihre bayerischen Leser gegen die Norddeutschen aufgestachelt hatte, kehrten hier wieder, nur minder plump und darum gefährlicher: Berlin hat die besten Schneider, Augsburg die besten Silberarbeiter; der schlaue, unzuverlässige Norddeutsche ist im Felde nur als Husar und Freibeuter zu verwenden, die stämmigen Bauern des Südens bilden den Kern der deutschen Heere; eine politische Verbindung zwischen den beweglichen Handelsleuten des Nordens und dem seßhaften Volke des Oberlandes mag in Jahrhunderten vielleicht möglich werden, heutzutage ist sie ebenso unhaltbar wie die Vereinigung der Engländer und der Schotten zur Zeit Eduards I. Aber während Aretin und Hörmann ihre partikularistischen Absichten nie verhehlt hatten, erhob dieser neue Zwietrachtprediger den Anspruch, der nationalen Politik die Bahnen zu weisen. Eine polnische Teilung, so führte er aus, hat sich unbemerkt an Deutschland vollzogen, von den neunundzwanzig Millionen Einwohnern des Deutschen Bundes gehören ihrer neunzehn den fremden Mächten Österreich, Preußen, England, Dänemark, Holland; seine besten Häfen sind in der Hand der nordischen Barbaresken, der Hanseaten, ein hors d'œuvre am deutschen Körper, die Leute einer Kaufmannskaste, die in Englands Solde steht. Den rein deutschen Staaten bleibt mithin nur eine Rettung: sie müssen sich losreißen von den Fremden und unter sich den freien Bund selbständiger Stämme, der Deutschlands ursprüngliche Verfassung war, erneuern. Die Führung des Bundes gebührt den Bayern und den Alemannen, den beiden Kernstämmen, die sich soeben unter ihren neuen Königskronen wieder zusammengefunden haben. Die großen Staatsmänner des Südens erkannten zuerst, daß Deutschlands Wiedergeburt nur durch Frankreichs Hilfe möglich war, aus Liebe zu Deutschland wurden sie Frankreichs Freunde; als die Krieger Württembergs und Bayerns vereint mit den Franzosen unsterbliche Siege erfochten, dienten sie dem Geiste des Jahrhunderts und sicherten die Unabhängigkeit des Vaterlandes für immer, darum tragen sie noch mit Stolz das Kreuz der Ehrenlegion. So ist auch heute wieder Württemberg »das Asyl deutscher Freiheit und Selbständigkeit« geworden, sein König gab das große, unsterbliche Beispiel einer vertragsmäßigen Verfassung; die beiden Könige des Südens haben das von Gott eingesetzte demokratische Prinzip anerkannt, in Karlsbad und Wien die deutsche Freiheit beschützt, Deutschland huldigt ihnen als den Garanten seiner Nationalunabhängigkeit. Zwischen den Zeilen ward darauf noch die Hoffnung ausgesprochen, Preußen möge seine westlichen Provinzen an den König von Sachsen abtreten, dann erst werde der Bund des reinen Deutschlands seinen natürlichen Beruf erfüllen, als ein »Zwischenstaat« das Gleichgewicht zwischen Frankreich, Preußen und Österreich wahren.

Solange der Deutsche Bund bestand, war ein so dreister Angriff gegen die Grundlagen des Bundesrechts noch nie gewagt worden. Der Anwalt der deutschen Trias ging der kaum geschaffenen neuen Verfassung Deutschlands ebenso feindselig zu Leibe wie einst Hippolitus a Lapide dem altersschwachen Heiligen Reiche. Von dem Gedankenreichtum, von dem hinreißenden rhetorischen Ungestüm jenes leidenschaftlichen Vorkämpfers der schwedisch-französischen Partei besaß der gewandte Epigone freilich gar nichts; aber in der Willkür seiner Geschichtskonstruktion, in der Gewissenlosigkeit seiner Staatsräson tat er es dem alten Publizisten gleich. Der ganze ekle Bodensatz der Fremdherrschaft trat in dem »Manuscripte« wieder zutage; alles darin war bonapartistisch, der Grundgedanke der troisième Allemagne so gut wie die demokratischen Schlagworte, die Ausfälle auf die Hansestädte und der Vorschlag, Preußen in den Osten zu schieben. Fast mit den nämlichen Worten hatte Dalberg einst den Rheinbund verherrlicht, und anders als durch Frankreichs Hilfe konnte offenbar auch dieser neue Bund des reinen Deutschlands niemals ins Leben treten.

Mit welchem Unwillen wäre zur Zeit des Pariser Friedens ein solches Buch von der öffentlichen Meinung empfangen worden! Aber auf die großen Epochen unserer neuen Geschichte folgen mit unheimlicher Regelmäßigkeit Zeiten des Verdrusses, denen der nationale Stolz über dem kleinen Ärger des Parteistreits fast abhanden kommt, und gerade die Männer und die Taten, die über allen Dank erhaben sind, verfallen dann am sichersten der Undankbarkeit der kurzlebigen Menschen. Fünf Jahre nach den Befreiungskriegen durfte der Verfasser des »Manuscriptes« zuversichtlich behaupten, »Preußen gehört sowenig als Elsaß zu Deutschland«, und überall in den kleinen Staaten fanden sich schon einzelne wohlmeinende Patrioten, die ihm zustimmten; ihnen schien es nicht lächerlich, wenn er im Namen der Besiegten von Dennewitz und Wartenburg den Siegern sogar die kriegerische Tüchtigkeit absprach. Börne in Frankfurt hatte an dem Buche nur das eine auszusetzen, daß es noch nicht die ganze Wahrheit sage. Der bayrische Liberale F. von Spaun, ein eifriger Vorkämpfer des Illuminatentums und des bajuvarischen Machtdünkels, versicherte bald nachher in seinen »Glossen über den Zeitlauf«: Süddeutschland hat den Alliierten gute Dienste geleistet, verdankt ihnen aber rein nichts; wir bedürfen des Deutschen Bundes nicht; wenn »unser Max« ruft, dann werden Tausende der Helden, die bei Leipzig siegten, den blauweißen Fahnen zulaufen!

Soweit gingen freilich nur einzelne verblendete. Selbst Wangenheim wies die landesverräterischen Hintergedanken des »Manuscripts« weit von sich. Er hielt zwar, wenn die Unabhängigkeit der Kleinstaaten bedroht schien, sogar die »immerhin bedenkliche« Anrufung der auswärtigen Garanten der Bundesakte für erlaubt; doch an einen neuen Rheinbund dachte er niemals. Sein Bund der Mindermächtigen sollte auf dem Boden der Bundesakte erwachsen, friedlich, allein durch die moralische Macht der süddeutschen Kronen, durch die Anziehungskraft ihrer freien Verfassungen. In dieser abgeschwächten Fassung erschienen die Ideen des »Manuscripts« auch vielen andern Liberalen verführerisch. Das sophistische Buch wirkte im stillen sehr nachhaltig und nährte unter den süddeutschen Liberalen einen Dünkel, der um so schädlicher war, weil er sich nicht auf die wirklichen Vorzüge des oberdeutschen Lebens, auf seine alte Kultur, seine unverwüstliche Poesie, seine heiteren, natürlichen, demokratischen Sitten, sondern auf eine eingebildete politische Überlegenheit berief. Aus der trüben Quelle dieser Schrift entsprang auch die jahrzehntelang unablässig wiederholte Parteilegende von den Karlsbader Konferenzen und dem heldenhaften Kampfe der treuverbündeten liberalen Kronen Bayern und Württemberg wider die reaktionären Großmächte.

Den Preußen klang die Verherrlichung des Rheinbundes so unbegreiflich, daß sich niemand dort zu einer öffentlichen Antwort herbeilassen mochte, obgleich das Buch in den Berliner literarischen Kreisen mit lebhaftem Unwillen besprochen wurde. Nur der Hamburger J. L. von Heß, derselbe, der schon im Jahre 1814 für »die Freiheit der Hansestädte« geschrieben hatte, sendete eine Erwiderung hinaus: »Aus Norddeutschland, kein Manuscript«. Der wackere Freistädter sprach noch ganz im Geiste des weitherzigen Patriotismus der Befreiungskriege, frei von partikularistischer Empfindlichkeit, obschon er nach hanseatischem Brauche die »unbelastete Freiheit« des Hamburger Handels etwas überschätzte; er hielt fest an der Hoffnung, daß der Staat, der jenen nationalen Kampf begonnen, dereinst noch »der Einigungspunkt für Deutschland« werden müsse, und beschämte den Gegner durch den unwiderleglichen Vorwurf, daß noch niemals ein norddeutscher Schriftsteller – auch nicht in den Tagen, da die Bayern noch unter Frankreichs Fahnen fochten – ebenso boshaft und lieblos über seine süddeutschen Brüder geredet habe.

An den Höfen von Wien und Berlin erregte der offene Aufruf zum Bundesbruche lebhafte Besorgnis. Man forschte eifrig nach dem Verfasser und riet anfangs auf Hörmann oder Aretin, da der Pamphletist selber in der Einleitung auf Bayern als seine Heimat hindeutete; auch Wangenheim erklärte auf den Darmstädter Konferenzen, das Buch könne nur von der Partei Montgelas' herrühren. Nachher blieb ein dringender, unwiderlegter Verdacht auf Lindner haften, und nunmehr trat das Libell erst in das rechte Licht. Die Lästerungen jener fanatischen Bajuvaren wider den Norden entsprangen doch zum Teil der Unkenntnis; dieser Kurländer aber, der mit dem niederdeutschen Leben von Kindesbeinen an vertraut war, konnte sein widerliches Zerrbild vom norddeutschen Volkstum unmöglich in gutem Glauben entworfen haben, er mußte die Absicht hegen, den Süden gegen den Norden aufzuwiegeln, und in der Tat ist dies schlechte Handwerk, von Lindner an bis herab auf die neuesten Zeiten, immer von norddeutschen Überläufern mit besonderem Eifer getrieben worden. Man wußte, daß Lindner von König Wilhelm zuweilen geheime literarische Aufträge empfing; soeben erst hatte er gegen den Liberalen Keßler, der durch freimütige Besprechung württembergischer Zustände dem Hofe lästig fiel, einen gehässigen Federkrieg geführt. Doch jede Mitschuld des Königs an dem »Manuscript« wurde von Wintzingerode, auf Befehl seines Herrn, entschieden abgeleugnet, und sie schien auch kaum denkbar, wer hätte glauben mögen, daß der Held von Montereau jetzt den Rheinbund verteidigen und seine eigenen Verdienste mit so unziemlichem und unwahrem Selbstlobe der Nation anpreisen sollte? Als aber Wintzingerode strenges Einschreiten gegen Lindner verlangte, weil das Treiben »dieser liberalen Tollhäusler« die Großmächte unfehlbar erbittern müsse, da weigerte sich der König beharrlich, und erst auf das erneute Drängen seines Ministers gestand er dem Überraschten endlich: er selber sei der Verfasser des »Manuskripts«, er habe das Gerippe, Lindner nur die Füllung der Arbeit gegeben. Durch solche Mittel also hatte König Wilhelm sich für seine Wiener Demütigung zu rächen versucht! Der Graf verhehlte seinem Herrn nicht, daß er die Kosten eines Auswärtigen Amtes für das kleine Württemberg nicht mehr zu rechtfertigen wisse, wenn man sich so mutwillig das Vertrauen der großen Mächte verscherze. Gleichwohl blieb er im Amte. Das Bewußtsein einer eigenen politischen Verantwortlichkeit war den deutschen Ministern damals noch fremd; sie betrachteten sich fast allesamt nur als Diener ihrer Fürsten, Wintzingerode hielt es für unritterlich, den König in einem Augenblicke der Bedrängnis zu verlassen und mußte nun wohl oder übel durch unwahre Beteuerungen den Argwohn der deutschen Höfe zu beschwichtigen suchen. Vergebliche Mühe. Der Scharfsinn F. Gentz', der in literarischen Dingen fast immer das Rechte traf, hatte den Urheber des »Manuscripts« sofort erkannt.

Die Nichtigkeit der Württembergischen Triaspläne wurde nirgends schärfer verurteilt als an dem Hofe, welchem Lindner die Führung seines Sonderbundes zugedacht hatte. In der bayrischen Presse waren vor fünf Jahren die Triasgedanken zuerst aufgetaucht; aber die Regierung blieb ihnen jetzt wie damals unzugänglich. Der bayerische Staat war doch zu groß, seine Dynastie zu stolz, um so luftigen Traumbildern nachzugehen. Wie glücklich fühlte sich König Max Joseph, da er nun wieder drei Jahre lang vor seinen getreuen Landständen Ruhe hatte. Die durch Zentners Klugheit herbeigeführte Versöhnung mit den beiden Großmächten tat dem Herzen des gutmütigen Herrn wohl. Sein Mißtrauen gegen die Liberalen verstärkte sich noch, seit die Revolution in Südeuropa immer weiter um sich griff und im Laufe des Sommers sogar nach Italien hinüberschlug. Als Gentz im August nach München kam, fand der König kaum Worte genug, um dem Wiener Hofe seine Anhänglichkeit zu beteuern. Er liebe, so gestand er, die Konstitutionen ebensowenig wie Kaiser Franz, und ohne den unglücklichen Wiener Kongreß wäre er gewiß nie so weit gegangen; indessen sei er gottlob mit einem blauen Auge davongekommen, und nun solle ihn auch der Teufel keinen Schritt weiter führen. An dem gewohnten bureaukratischen Regimente ward durch die parlamentarischen Institutionen nichts geändert. Selbst die den Kammern versprochene Neugestaltung des Heerwesens unterblieb, obgleich zwei der tüchtigsten Generale, Raglovich und Baur, schon seit Jahren die Einführung eines Landwehrsystems, nach der Art des preußischen, befürwortet hatten. Der liberale Lerchenfeld sah sich ganz auf sein Finanzfach beschränkt, und hier gelang es seiner ausdauernden umsichtigen Tätigkeit, endlich Ordnung zu schaffen, so daß der Kurs der Staatspapiere in wenigen Jahren um mehr als 30 Prozent stieg. Die deutsche Politik des Münchener Hofes wurde durch Rechberg und Zentner bestimmt, und sie standen beide, jeder auf seine Weise, treu zu den Großmächten. Auf ihre Veranlassung brachte die »Augsburger Allgemeine Zeitung« eine Kritik des »Manuscripts«, welche alle Sonderbundsgedanken mit bitterem Spotte abfertigte. (47 – 60.)


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