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3. Die einzelnen Probleme

Wir leiten, was folgen soll, noch mit einigen weiteren allgemeinen Worten ein:

Weder früher ging es uns um »Tatsächliches« als solches, noch wird es uns jetzt um Tatsächliches als solches gehen. Nur die Sicherungsmethodik von Tatsachen stand und steht zur Untersuchung. Wie muß eine Untersuchung beschaffen sein, um Echtheit von Paranormalem überhaupt zu erweisen? – so hieß es früher. Wie muß sie beschaffen sein, um mit Sicherheit die Frage höherer Ordnung, was als »Urphänomen« zu betrachten sei, eindeutig zu entscheiden? – so heißt es jetzt. Gewiß, wir haben Beispiele von Untersuchungen gebracht, die unseres Erachtens gesichert waren, und werden auch im folgenden solche Beispiele bringen. Man mag sagen, daß unser Votum für völlig gewährleistete Sicherheit in irgendeinem Falle zugleich ein Votum ist für die Tatsächlichkeit dessen, was durch ein Beispiel veranschaulicht wurde. Aber das zur Bejahung seiner Tatsächlichkeit führende Beispiel zeigt uns in erster Linie doch immer nur dieses an: So müßte eine gesicherte Untersuchung aussehen. Die gesicherten Tatsachen als solche hinzusetzen, bleibt immer noch eine Sache für sich, die erst nach Beendigung der nun zu erörternden Sicherungen für Fragen höheren Grades zu leisten sein wird.

a) Definitionen

Ehe wir aber an die Einzelarbeit gehen, erscheint es angebracht, diejenigen paranormalen Vorgänge, welche unseres Erachtens die Sicherheitsprüfung bestanden haben, also als Tatsachen gelten dürfen, ihrem Begriff nach scharf zu umgrenzen und gegeneinander abzusondern. Wir ergänzen und verschärfen dadurch vieles, das schon früher in mehr oder weniger vorläufiger Weise F1: z.B. S. 21 f. vorgebracht worden ist.

Begriffsbestimmung und Begriffsabgrenzung sollen sich nun aber in den jetzt gepflogenen Betrachtungen nur auf das gleichsam Äußerliche der Tatsachen beziehen, auf ihre »Phänomenologie«, wenn man so sagen will, auf das, was sie auf den ersten Blick zu besonderen, gegen andere abgegrenzten Tatsachen macht. Ob die sich so ergebenden Abgrenzungen im tiefsten Sinne als Abgrenzungen bestehen bleiben können, soll ja in den späteren Abschnitten dieses Kapitels gerade erst untersucht werden. In diesem Sinne bewegt sich dieser Abschnitt noch auf der ersten Stufe der Forschung.

Psychisches und Physisches oder, besser, Reinpsychisches und Psychophysisches steht sich zunächst einmal aufs klarste gegenüber. Wir haben also zwei Hauptgruppen von Tatsachen vor uns. Versuchen wir sie begrifflich festzulegen.

Bei der rein psychischen Gruppe der paranormalen Dinge handelt es sich stets darum, daß ein Mensch auf paranormalem Wege ein Wissen erwirbt. »Wissen« bleibt dabei jenes undefinierbare Etwas, das es auch im normalen Leben ist, und »Wissenserwerb« oder Wissensanreicherung ebenfalls. Die Wege des Erwerbs allein sind das Paranormale.

Wir nennen allgemein den paranormalen Erwerber von Wissen den Empfänger oder Perzipienten.

Erstreckt sich der paranormale Wissenserwerb des Perzipienten auf objektive Sachverhalte der Natur, so reden wir allgemein von Hellsehen ( clairvoyance). Wir sprechen von Raumhellsehen, wenn das paranormal Erfaßte nur räumlich vom Perzipienten getrennt ist, von Rückschau, wenn es vergangene, nicht mehr bestehende Situationen betrifft, von Vorschau oder Prophetie, wenn Zukünftiges erfaßt wird.

Dieser ersten Sondergruppe im Rahmen der ersten Großgruppe des Parapsychologischen, der psychischen, steht nun eine zweite Sondergruppe zur Seite. In ihrem Rahmen wird nicht ein Wissen um objektive Natursituationen in Gegenwart, Vergangenheit oder Zukunft erworben, sondern ein Wissen um die Wissensinhalte anderer Personen.

Jetzt erst tritt neben den Empfänger oder Perzipienten der Geber oder Agent als der, welcher Inhalte seines seelischen Erlebens paranormal an den Perzipienten hingibt. Und nun treffen wir zwei Sondergruppen und eine Mischgruppe des Geschehens an: bei Telepathie gibt der Agent seinen seelischen Inhalt aktiv her, sei es unterbewußt oder bewußt, während der Perzipient rein passiv »empfängt«. Bei » Gedankenlesen« ist umgekehrt der Perzipient aktiv, er »will«, wenn auch unterbewußt, empfangen; der Agent, der sein Wissen, seinen Seeleninhalt – (ich sage absichtlich nicht Inhalt des »Bewußtseins«) – Hergebende ist hier der schlicht passive Teil.

Im Experiment können aktiver Geber und aktiver Empfänger zusammenkommen: der erste »will« geben, der zweite »will« empfangen. Erfolgreiche Experimente, wie etwa die von Wasielewski und Sinclair, sind selten – vielleicht weil hier der bewußte Teil der Seele eine geradezu störende Rolle spielt.

Mit dem Hellsehen in seinen drei Formen, der Telepathie und dem Gedankenlesen sind die auf den ersten Blick vorliegenden Sonderarten rein psychischen paranormalen Geschehens, deren paranormale Seite also stets Wege des Wissenserwerbs angeht, erschöpft. –

Die psychophysische Gruppe der paranormalen Erscheinungen ist, wie wir wissen, ihrer Tatsächlichkeit nach sehr viel weniger gesichert als die rein psychische.

Telekinesen, Materialisationen, Spuk, Apporte – soweit überhaupt von einer wenigstens »wahrscheinlichen« Echtheit dieser Dinge zu reden ist – müssen wohl als auf den ersten Blick verschiedene Geschehnisse gelten. Spuk wäre noch in orts- und personengebundenen zu sondern.

Ein besonderes psychophysisches Phänomen, und zwar diesmal ein gut gesichertes, ist nun aber doch auch die sogenannte Psychometrie, wenn sie auch stets im Dienst von Wissensübertragung, also von rein psychischen Erscheinungen steht. Wir nennen sie also als gesondertes Geschehnis in dieser, der psychophysischen Gruppe.

b) Telepathie und Gedankenlesen

Telepathie allein kann, wie wir wissen, schon durch »spontane« Beobachtung festgestellt werden und kann zugleich nur durch sie zur Evidenz kommen. Sie ist auch das Phänomen, das den Anlaß zur Schaffung einer wahrhaft wissenschaftlichen Parapsychologie gab, wie sie durch die britische Society for Psychical Research und ihr Standardwerk Phantasms of the Living begründet ward. Es gibt auch bewußt gewollte, experimentelle Telepathie.

Wenn nun, was wir in diesem Abschnitt voraussetzen und erst im Rahmen der eigentlichen Theorie begründen werden, Telepathie in der Tat ein empirisches Urphänomen und nicht durch »Strahlung« und dergleichen zu erklären ist, so entsteht die Frage, ob es neben diesem einen Urphänomen überhaupt noch andere parapsychische Urtatsachen rein psychischer Art gibt.

Vorläufig als irreduzibel behauptet ist ja, wenn wir von Paraphysischem zunächst absehen, mancherlei: Gedankenlesen, Raumhellsehen, Rückschau, Prophetie, und dazu, als eine besondere physisch gekoppelte Modifikation dieser Dinge, die sogenannte Psychometrie.

Gedankenlesen hat nun schon früh seine Verwandtschaft mit der Telepathie bekundet, wenn auch logische Sauberkeit erfordert, daß beide, wie wir es getan haben, begrifflich geschieden werden: bei Telepathie ein aktiver, freilich meist »unbewußter«, Sender und, jedenfalls in allen »spontanen« Fällen, ein schlicht nehmender Perzipient, bei dem nicht so etwas wie ein Empfangen-»wollen«, sei es auch unterbewußter Art, in Frage kommt. Beim Gedankenabzapfen ein durchaus passiver, um das Abgeben seiner Wissensinhalte in keiner Weise wissender Sender und ein Perzipient, der, wenn auch nur unterbewußt, abzapfen will. In echten Experimentalfällen freilich eine Aktivität auf beiden Seiten.

Gemeinsam aber ist nun doch allen diesen Geschehnissen, daß es sich eben um Übertragung seelischer Zustände von Seele zu Seele handelt, daß auf paranormalem Wege von einer Seele Wissen erworben wird um Inhalte einer anderen Seele, oft geradezu um deren aktuellen Wissensinhalt, in anderen Fällen um ihren latenten.

Wir können also, wenn wir das Wort »Wissen« weit nehmen, Telepathie und Gedankenabzapfen jetzt unter dem gemeinsamen Namen Erwerb des Wissensinhaltes eines anderen ohne Vermittlung der Sinnesorgane zusammenfassen.

c) Ist »Hellsehen« ein Urphänomen?

Es fragt sich nun zunächst, ob das sogenannte Hellsehen, d. h. die paranormale Wissenserfassung objektiver konkreter Natursituationen, also nicht fremdseelischer Zustände, zu Recht als Urtatsache zu gelten habe oder schließlich doch auf eine Wissensübertragung ohne Vermittlung der Sinne zurückzuführen, also nur scheinbar eine besondere Art des Geschehens sei. Wie könnte man sich, das ist ja unsere eigentliche Frage, dagegen sichern, hier fälschlich für eine Urtatsache zu halten, was keine ist; oder, umgekehrt, wie könnte man Hellsehen als Urphänomen durch Beobachtung oder Experiment sicher stellen?

Die Entscheidung ist hier aus dem Grunde von vornherein so schwierig, weil offenbar sehr viele objektive Weltsituationen von irgend jemandem »gewußt« werden oder doch gewußt worden sind. Es könnte also, wo scheinbar unmittelbares Hellsehen vorliegt, das vom Metagnomen paranormal Erfaßte doch aus dem Wissensinhalt eines anderen wissenden Wesens stammen, also gar kein echtes Hellsehen sein, wobei die Möglichkeit, daß die ihr Wissen hergebenden Wesen nicht unter den lebendigen Personen zu finden seien, der späteren Theorienbildung wegen Man denke hier nicht nur an den sogenannten »Spiritismus«, denn es gibt, wie sich zeigen wird, noch andere parapsychologische Theorien, die mit »Wesen«, welche nicht lebende Personen sind, arbeiten. nicht von vornherein abgelehnt werden darf. Um Hellsehen wirklich als Urphänomen nachzuweisen, ist eben gegen jede irgendwie a priori denkbare Form der Wissensübertragung Sicherung nötig Pagenstecher (Transactions IV intern. Congr. Psych. Res., Athen, London 1930, S. 145) neigt, reine Gedankenübertragung zwar nicht ganz verwerfend, umgekehrt dazu, viele Fälle angeblicher Gedankenübertragung für Hellsehen zu erklären, namentlich solche, bei denen der Agent sich in den Anblick eines Objekts versenkt und dessen Vorstellungsbild übertragen will. Der Perzipient erfasse hier hellsehend das Retinabild des Agenten. Daß in manchen Fällen der Perzipient das vom Agenten übertragene Vorstellungsbild in umgekehrter Lage erfaßt, wird in diesem Sinne von Pagenstecher verwertet. Die in diesen Ausführungen liegende Anregung zur Behandlung von Fragen »zweiter Ordnung« ist sicherlich wertvoll., wobei natürlich nur Raumhellsehen und Rückschau, aber noch nicht die gesondert zu behandelnde Vorschau in Frage kommt. Wir reden zunächst von Versuchen, durch die echtes Hellsehen experimentell nachgewiesen werden sollte.

»Lesen« verschlossener Briefe besagt offenbar dann nichts, wenn der Schreiber des Briefes seinen Inhalt kennt, wohl gar anwesend ist und es sich nur um einen bestimmten Brief handelt. Aber auch, wenn er abwesend ist, könnte psychometrisch, wovon wir noch reden werden, der Brief nichts weiter als ein Wissensübertragung vermittelndes Objekt sein. Dann käme zur bloßen Wissensübertragung zwar das neue Urphänomen der Psychometrie, aber nicht echtes Hellsehen dazu.

Solches könnte geschehen sein in dem berühmten Falle Ossowiecki: In London war ein Brief geschrieben, er war, mehrfach eingehüllt und versiegelt, durch einen Engländer, der den Inhalt nicht kannte, Schrenck übergeben worden, und Ossowiecki »las« ihn dann in Warschau richtig. Das Kriterium der Inhaltskoinzidenz (Seite 19) war vorhanden, also das Geschehnis durfte als »paranormal überhaupt« gelten: eine »schlecht gezeichnete schief gestellte Weinflasche links unten« ist nichts, was man raten kann. Aber bloße psychometrisch vermittelte Wissensübertragung, vom ursprünglichen Schreiber aus, ist hier nicht ganz auszuschließen, wenn auch wohl sehr wenig wahrscheinlich.

Etwas anders liegt es bei den schon erwähnten, wenig beachteten und allerdings, wie wir schon sagten, einer Nachprüfung bedürftigen Pariser Leseversuchen mit dem Metagnomen Kahn, deren grundsätzliche paranormale Echtheit uns, vorausgesetzt, daß die Untersuchungsbedingungen wirklich ganz korrekt beschrieben wurden, immerhin wahrscheinlich ist. Es waren 6 Briefe da von allerdings anwesenden Schreibern; Kahn berührte aber nur einen davon und gab trotzdem den Inhalt aller, die in einer Schale durcheinander lagen, bis ins Einzelne richtig an und auch jedesmal den dazugehörigen Urheber. Der Inhalt der Briefe war nichts Erratbares. Einer war deutsch geschrieben (»Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens«), einer, was von Bedeutung ist, hebräisch mit lateinischen Lettern, worauf Kahn sagte, er »verstehe« den Inhalt nicht, die Buchstabenfolge aber richtig wiedergab. Das wäre ein Beispiel zu der so oft von »Hellsehern« getanen Äußerung, daß sie nur sinnlich anschaulich erfaßten, das so Erfaßte aber nicht ohne intellektuelle Deutung »verstünden«.

Hellsehen wird hier wohl wahrscheinlich, ist aber auch nicht absolut gesichert, da psychometrische Wissensübertragung immerhin noch denkbar ist.

Bei Wasielewskis Versuchen ist in manchen Fällen (Klavier, Fahrrad, vgl. Seite 41 f.) echtes Hellsehen wohl als wahrscheinlich zuzulassen; wir werden von diesen Fällen noch gesondert reden, denn es liegt da eine gewisse seltsame Komplikation vor. Zweifelhaft bleibt die Sache angesichts der indischen Vase: hier »sieht« die Metagnomin den einstmaligen Besitzer, den früheren Kapitän, von dessen Beziehung zur Vase Wasielewski gar nichts weiß, und zwar »sieht« sie ihn in seiner seltsamen Kleidung. Psychometrisch ist die Angelegenheit sicher; was aber das psychometrische Objekt hier vermittelt, ob echtes Hellsehen in die Vergangenheit oder Fremdwissen – (die Tante W.s weiß um die Beziehung des (verstorbenen) Kapitäns zur Vase) – bleibt trotz der Seltsamkeit des Falles dahingestellt.

Swedenborgs bekannte Vision ist natürlich nicht eindeutig: viele Menschen sahen es ja doch in Stockholm brennen.

Mit Ostys paranormalen Krankheitsdiagnosen, die zum Teil vortrefflich sind, steht es auch nicht ganz einwandfrei, weil man sagen könnte, das Unterbewußte des Patienten habe um die Krankheit gewußt.

Werden farblose, nicht riechende, verschlossene Lösungen chemischer verschiedener Stoffe, dargeboten vom Versuchsleiter, ohne daß er weiß, um welche Lösung es sich jedesmal handelt, richtig vom Metagnomen erkannt, so liegen die Dinge wohl eindeutiger. Denn psychometrisch gehen diese Objekte ja immer auf denselben Menschen, nämlich den, der sie alle hergestellt hat, zurück und doch wird jedesmal Verschiedenes, und zwar richtig, ausgesagt.

Pagenstechers Außersinnliche Wahrnehmung 1924; Die Geheimnisse der Psychometrie 1928. Ferner Zeitschr. f. Parapsych. 1928, S. 193 usw. berühmte psychometrische Versuche sind auch nicht ganz eindeutig. Es waren zwar die Personen, welche unmittelbar um die realen Beziehungen der dargebotenen Objekte »wissen« konnten, in vielen Fällen nicht mehr lebend. Es kann also, auch bei dem Versuch mit der im Meer aufgefundenen Flasche eines bei einem Schiffbruch Verunglückten, nicht wohl einem Lebenden sein unmittelbares Wissen um den Schiffsuntergang »abgezapft« worden sein; von den Versuchen, wo in graue Vorzeit hinein »geschaut« wird, ganz abgesehen. Aber immerhin wußten Lebende, daß jene Flasche (bei den Azoren) aufgefischt sei, und kannten den spanisch geschriebenen Brief in der Flasche. Es kann also immerhin deren Wissen, durch psychometrische Vermittlung, abgezapft und dann von der Metagnomin dramatisch ausgestaltet worden sein. Und ferner: wir lassen ja nicht nur lebende wissende Subjekte als mögliche Vermittler angeblichen echten Hellsehens zu. Wir müssen das der späteren theoretischen Erwägungen wegen.

Hier mag trotz allem mit gewisser Wahrscheinlichkeit von Hellsehen geredet werden, wobei man freilich unsere neutrale »behavioristische« Definition des Metagnomen (Seite 58) beachten muß und nicht gleich mit »Theorien«, etwa der spiritistischen oder einer anderen, kommen darf. Neutral definiert ist der »Hellseher« ein Mensch, welcher Aussagen macht, die sich richtig auf nicht durch die Sinne vermittelte objektive Weltsituationen beziehen, ohne daß Übertragung aus dem aktuellen oder latenten Wissensschatze anderer Wesen in Frage käme.

Angesichts dieser nüchternen objektiven Definition liegt bei Pagenstecher immerhin mit einiger Wahrscheinlichkeit »Hellsehen« vor; wie dessen »Mechanismus« – (im sehr allgemeinen Sinne des Wortes, der natürlich mit »Mechanik« nichts zu tun hat) – ist, das freilich ist eine ganz andere neue Frage, eine Frage dritter Ordnung, wenn wir so wollen, eine Frage, die uns hier noch nichts angeht.

Besterman Proc. Soc. Ps. Res. 40. 1932. hat jüngst über die Ergebnisse einer Trance-Sitzung berichtet, die auch die Zulassung echten Hellsehens zum mindesten weniger gekünstelt erscheinen läßt als eine Zurückführung auf Gedankenlesen und Telepathie: Das Innere eines Hauses wurde vom Metagnomen in fast allen Einzelheiten richtig beschrieben, ohne daß sowohl der Metagnom als auch die bei der Sitzung anwesenden Personen je das Haus gesehen hatten; andrerseits hatten die Bewohner des Hauses nie Sitzungen mit dem Metagnomen gehabt. Läßt man hier Hellsehen als Grundphänomen nicht zu, so würden äußerst verwickelte Kombinationen von Wissensübertragung anzunehmen sein.

Fragen wir uns nun also, wie denn eine Experimentalanordnung beschaffen sein müßte, die ein paranormales Geschehnis mentaler Art, behavioristisch, d. h. auf Grund der Aussagen von Menschen, erfaßt, ohne jede Einschränkung mit Sicherheit als auf Wissensübertragung von anderen wissenden Subjekten her nicht zurückführbares Hellsehen erweisen würde:

Man müßte erstens sicher sein, daß wirklich kein lebender Mensch um den in der paranormalen Aussage mitgeteilten Sachverhalt aktuell oder latent weiß oder gewußt hat Der Zusatz »oder gewußt hat« ist mit Hinblick auf die später zu behandelnde eigentliche »Theorie« notwendig., wobei freilich Voraussetzung ist – denn sonst ist ja die Richtigkeit der Aussage dem Nachweis entzogen –, daß hinterher durch irgendwelche Nachforschungen, die sich aber natürlich nicht an das Wissen von Menschen richten dürfen, die Wahrheit der Aussage erhärtet wird. Ob die Aussage psychometrisch vermittelt ist oder nicht, wäre dabei für ihre Bezeichnung als »Hellsehen« gleichgültig. Bei den bisher einigermaßen als echtes Hellsehen (im behavioristischen Sinne) gesicherten Fällen war stets psychometrische Vermittlung, wie wir gesehen haben, da. Man könnte ihnen noch die Vision des Unglücks im Hafen von Sidney beifügen – (ein junger Mann verunglückte auf einer Bootfahrt und wurde von einem Hai getötet und verzehrt; entsprechende Aussage des Metagnomen an der Hand eines Gegenstandes, der ihm gehört hatte; einige Zeit später wird ein Hai erlegt, in dessen Magen Reste der Kleidung des jungen Mannes waren) – ein Fall, in dem Abzapfen von einem Lebenden her sicher ausgeschlossen ist. Ob freilich von einem »Wissenden« überhaupt?

Nimmt man Psychometrie hinzu, so wären also Gegenstände, um deren Schicksal wirklich keiner weiß oder gewußt hat, dem Metagnomen zu übergeben und seine Aussagen nachträglich indirekt auf ihre Wahrheit zu prüfen.

Briefe längst Verstorbener, die auf den ersten Blick als geeignet erscheinen könnten, wären freilich kein ganz einwandfreies Forschungsmittel. Denn hier »hat« ja einer um die darin beschriebene Situation gewußt.

Die oft gemeldeten paranormalen Ermittlungen des Ortes gestohlener Gegenstände oder ermordeter Personen können dann nicht eindeutig als Fälle echten Hellsehens gelten, wenn der Dieb oder Mörder den Ort kennt, oder, falls er inzwischen starb, gekannt hat. Anders, wenn etwa ein nach dem Glauben des Täters Getöteter doch noch eine Zeitlang gelebt und sich an einen anderen Platz geschleppt hat, wo er dann gestorben ist, und wenn alsdann der wirkliche Ort des Todes und der Lage der Leiche, die beide der Mörder weder kennen noch gekannt haben kann, in allen Einzelheiten richtig geschildert werden. Freilich selbst dann ist ja einer da, der gewußt »hat«. Man müßte noch die Zusatzforderung stellen, daß nach dem Tode mit der Leiche passive Veränderungen vorgingen. –

Trotz all dieser, vielleicht übertriebenen, aber doch nicht zu beseitigenden Bedenken gegen die völlige Sicherheit der Fälle, in denen man unmittelbar im Wege des Experiments darauf aus war, echtes Hellsehen festzustellen, scheint es mir nun aber doch, als gebe es die Tatsache der »Clairvoyance« als Urphänomen.

Gewisse Fälle von »Telepathie« scheinen mir nämlich mehr zu sein, als dieser Name gemäß unserer Definition einschließt. Jene Fälle nämlich, in denen der Perzipient durch den, etwa in schwerer Gefahr oder Todesnot befindlichen, Agenten nur, sozusagen, »gerufen« wird, dann aber seinerseits die Situation des Rufers »sieht« – und zwar klar, deutlich und in allen Einzelheiten richtig, oft, z. B. in bezug auf Kleidung oder Barttracht des Rufers, ganz und gar gegen seine auf frühere Erfahrungen gegründete Erwartung.

Denn der in Todesnot befindliche Agent »denkt« hier doch sicherlich nicht an Kleidung, Bart und Umgebung, auch nicht unterbewußt; und andere Menschen haben, jedenfalls in vielen Fällen, zum mindesten von den Einzelheiten der Umgebung, etwa bei einer Verwundung oder einem Unglücksfall, auch nicht etwas wissen, also gleichsam telepathische Nebenagenten sein können.

Im Rahmen der Theorie werden solche Fälle uns noch sehr wichtig werden. Sie scheinen uns jedenfalls geeignet zu sein, neben der Telepathie im eigentlichen Sinne noch etwas anderes zuzulassen, was auf die paranormale Erfassung von Situationen geht, und nur sehr gekünstelt, wenn überhaupt, als Erfassung fremder Wissensinhalte gedeutet werden kann. Ich sehe nicht ein, weshalb man dieses »Andere« nicht Hellsehen nennen dürfte. Gibt es aber die an Telepathie gebundene Form des Hellsehens – weshalb soll es dann nicht auch andere Formen dieser Tatsache geben? Sind doch eine Menge Spontanfälle ohne Bindung an Telepathie berichtet worden.

Hierher gehört nun, unter den experimentellen Fällen, auch wohl einiges aus dem Material Wasielewskis (vgl. Seite 66): Wenn sie ihn zu der verabredeten Stunde vor dem Klavier oder auf dem Rade – (beides in schematischer Form!) – sitzen sieht, so sieht das doch auch aus, als habe er nur gerufen, sie aber geschaut. Denn er »denkt« dort nicht an das von ihm repräsentierte anschauliche Bild! –

Ich verdenke es keinem, wenn er die Ausführungen dieses Abschnittes gekünstelt findet. Warum sagen wir nicht einfach: es gibt mit hoher Wahrscheinlichkeit Hellsehen als Urphänomen neben Wissenübertragung, auch abgesehen von den zuletzt erörterten seltsamen mit Telepathie verknüpften Tatsachen? Wir sagen das deshalb nicht, weil uns an größtmöglicher Strenge liegt in der Frage der Zulassung echter Urphänomene. Solange Zurückführung des einen auf das andere möglich ist, muß sie eben geschehen, wenn auch natürlich nur hypothetisch. Das erfordert das methodische Sparsamkeitsprinzip.

Mancher wird sich auch verwundert gefragt haben, weshalb wir die Möglichkeit einer Wissensübertragung von wissenden »Wesen« her, die keine lebenden Personen sind, in den Kreis der Erwägungen gezogen haben. Solche Subjekte gäbe es doch gar nicht. Nun – wir sind hier methodisch etwas vorsichtiger; wir sagen: wir wissen, zunächst wenigstens, nicht, ob es sie »gibt« oder nicht gibt; es möchte sie doch vielleicht geben. Manche der später zu erörternden Theorien, nicht nur der sogenannte »Spiritismus« Man denke schon hier an das »Kosmische Gedächtnis« von W. James., behaupten das jedenfalls in irgendeiner Form.

Hätten wir die uns von manchen vielleicht vorgeworfene Erweiterung der Möglichkeiten ausgeschaltet, so hätten wir sicherlich alles einfacher gehabt. Auf Wissensübertragung von Lebenden her läßt sich nämlich manches als hellseherisch Bezeichnete mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht zurückführen, ganz abgesehen von jenen zuletzt erörterten seltsamen Schauenserlebnissen in Verbindung mit telepathischem Ruf. Wer nur Wissensübertragung von Lebenden her als eine Möglichkeit ansieht, auf die angebliches Hellsehen vielleicht möchte zurückgeführt werden, wer also Hellsehen definiert als »paranormalen nicht auf Wissensübertragung von Lebenden her zurückführbaren Wissenserwerb«, der darf sagen: es gibt mit hoher Wahrscheinlichkeit Hellsehen.

»Positivisten« werden diese Ansicht vertreten und sagen, in unserem Heranziehen möglicher wissender Subjekte, die keine lebenden Personen sind, stecke schon zu viel »Theorie«. Ich will nicht mit ihnen rechten, obschon ich selbst bloße Möglichkeitserwägungen noch nicht eigentlich als »Theorie« bezeichnen möchte. Denn eine Theorie führt eine Möglichkeit, wenn auch vielleicht nur hypothetisch, als Wirklichkeit, im empirischen Sinne des Wortes, ein; das aber taten wir in diesem Abschnitt nicht.

d) Die Prophetie

Hellsehen in die Zukunft heißt Prophetie.

Kann Prophetie als Urphänomen gelten? Auf Gedankenübertragung im Sinne der Abzapfung kann sie nicht wohl zurückgeführt werden, es sei denn auf Grund einer ganz spezifischen, später zu erörternden Hypothese. Ob aber nicht auf andere Formen der Übertragung von seelischen Zuständen zwischen lebenden Seelen?

Wir schließen es, als von uns ein für allemal erledigt, aus, daß Zufall oder ganz vage »Koinzidenz« zwischen Aussage und Faktum vorliege. Wir nehmen an, es gebe wirklich Fälle von Prophetie, d. h. von, vielleicht auf Träume gegründeten, Aussagen über Zukünftiges, die dann durch den Lauf der Tatsachen bewahrheitet werden. Könnte das etwa auf Geschehnisarten zurückgeführt werden, die schon im Gebiet der Parapsychologie bekannt sind? Daß der Inhalt der Prophetie vor der Bewahrheitung mitgeteilt sein muß und nicht etwa hinterher gesagt werden darf, das oder jenes habe man geträumt oder »fühlend erschaut« oder dergleichen, braucht deshalb nicht besonders betont zu werden, weil ja diese Sicherungsmaßnahme für das »Parapsychische überhaupt« gilt (Seite 19).

Wenn einem Menschen unmittelbar persönlich »prophezeit« wird, er werde dieses oder jenes ganz Bestimmte – also nicht etwa seine Verheiratung oder ähnliches – erleben, wenn aber das der Zukunft Anheimgegebene und in ihr schon »Geschaute« von der Tätigkeit dessen, dem die Prophezeiung gilt, abhängt, so ist die Möglichkeit da, daß ihm aufsuggeriert wird, das zu tun, was vorausgesagt worden ist. Es würde also überhaupt nichts »Para«-normales vorliegen, sondern etwas, das aus der Lehre von der Suggestion bekannt ist. Bis zum Selbstmord, ja bis zur Fixierung der Stunde normalen Todes könnte hier die »Prophezeiung«, die keine wäre, gehen, da man ja doch vornehmlich mit unterbewußt Seelischem zu rechnen hat. Man kennt jenen Fall, wo ein Mensch starb, da ihm suggeriert ward, man habe seine Pulsader geöffnet: tatsächlich hatte man ihm einen ganz kleinen Schnitt in die Hand beigebracht und dann lauwarmes Wasser von »Blut«-temperatur über die Hand laufen lassen.

Nicht nur fremdsuggestiv, sondern auch autosuggestiv kann ähnliches vorliegen: jemand träumte etwa, er werde krank werden oder gar sterben. Ganz abgesehen davon, daß hier sein Unterbewußtes die ersten Keime der Krankheit erkannt haben könnte, möchte es auch sein, daß er sich, im Gefolge des Traumes, Krankheit oder gar Tod selbst aufsuggeriert.

Aber auch auf andere nicht-prophetische Weise könnten »Prophetien« zustande kommen, und auch gegen diese andere Möglichkeit, die, im Gegensatz zur vorhin erörterten, den paranormalen Charakter des Geschehnisses freilich unangetastet lassen würde, gilt es sich zu »sichern«. Es könnte der Wille dessen, dem die Prophezeiung gilt, erstens paranormal erfaßt, zweitens aber vielleicht auch telepathisch beeinflußt werden. Es scheint, nach den Untersuchungen von Richet und P. Janet, solche telepathische Willensbeeinflussungen zu geben. Also Vorsicht!

Wenn wir Hellsehen im echten Sinne als Urphänomen zulassen, möchte für gewisse Fälle, die freilich nicht zahlreich sind, angebliche Prophetie auch auf dieses zurückführbar sein: ein Eisenbahnzusammenstoß ist leicht zu »prophezeien«, wenn einer paranormal schaut, daß zwei Züge sich auf demselben Gleis, durch eine Kurve füreinander unsichtbar, aufeinander zu bewegen.

Tanagras »Psychobolie« arbeitet mit allzu hypothetischen Dingen, nämlich mit einem paranormalen Einfluß gewisser Personen auf objektive Geschehnisse – nicht im Sinne von Telekinesen, sondern eher in Analogie zum sogenannten »bösen Blick«. »Prophezeite« Ereignisse wären nach ihm in Wirklichkeit paranormal hervorgerufen, wären also von dem »Propheten « leicht vorauszusagen; echte Prophetie wären sie aber nicht. Gäbe es dieses Faktum, so wäre weitere Sicherung notwendig – die allerdings hiergegen praktisch kaum möglich wäre!

Lassen wir die Psychobolie als eine sehr problematische Angelegenheit beiseite, so wäre also offenbar echte Prophetie nur dann mit Sicherheit anzunehmen, wenn es Fälle gäbe, die nicht hellseherisch deutbar sind und nicht irgendwie von der bewußten oder unterbewußten Aktivität des von der Voraussage Betroffenen abhängen. Nur dann nämlich wären Hellsehen, suggestive Beeinflussung und telepathische Willenserfassung oder -beeinflussung mit Sicherheit auszuschließen. Es müßte sich aber um von außen kommende, zur Zeit der prophetischen Aussage noch nicht in ihrer Kausalität überschaubare Dinge, etwa Unglücksfälle, also, kurz, um äußeres Schicksal handeln – aber selbst hier ist noch die Einschränkung zu machen, daß das »Schicksal« nicht von dem Willen, sei es dem bewußten oder dem unterbewußten, irgendeines Menschen abhängen darf. Wenn einem »prophezeit« wird, sein Haus werde abbrennen, er werde bestohlen, ermordet werden, so könnte der »Prophet« ja telepathisch den Willen des Brandstifters, Diebes oder Mörders erfaßt haben.

Ob es heute Fälle ganz gesicherter echter Prophetie gibt, sei hier nicht untersucht.

Bei Richtet L'avenir et la prémonition, Paris, 1932. findet man manches scheinbar gut Beglaubigte mitgeteilt; hingewiesen sei auch auf Dunnes An Experiment with Time, London, 1929. in Deutschland wenig bekanntes geistvolles Werk, das uns sagt, jeder Mensch erlebe fast täglich echte prophetische auf die allernächste Zukunft, und zwar auf kleine zufällige Einzelheiten in ihr, gehende Träume. Hier wäre Überprüfung und Weiterarbeit sehr erwünscht.

Daß, um echte Prophetie zuzulassen, bei Erfüllung aller besonderen gerade hier gültigen Sicherungen auch jene allgemeine parapsychische Sicherung, die wir als Inhaltskoinzidenz zwischen Aussage und Faktum bezeichnet haben, erfüllt sein müßte, und zwar bis in sehr viele Einzelheiten hinein, bedarf keiner besonderen Erwähnung.

Echte Prophetie wäre natürlich gegenüber Telepathie, Gedankenlesen und Hellsehen ein neues Urphänomen.

e) Die Psychometrie

Als besondere Urtatsache im Bereich der mentalen Parapsychologie gilt endlich den meisten die Psychometrie. Wir behalten absichtlich den gänzlich unzutreffenden Namen – (denn »gemessen« wird hier gar nichts) – bei, weil er einmal eingebürgert ist. Denn wir wollen unsere junge Wissenschaft nicht mit neuen, im Grund doch überflüssigen Termini belasten. Gemeint ist der sehr oft glaubwürdig berichtete Sachverhalt, daß paranormale Aussagen seitens eines Metagnomen erst dann überhaupt stattfinden oder doch, wenn sie schon ohne ihn stattfanden, bedeutend an Reichtum gewinnen, wenn der Metagnom einen Gegenstand, der einer Person gehört oder, wenn sie verstorben ist, gehörte, berühren oder mindestens sehen kann. Ein solcher Gegenstand heißt psychometrisches Objekt Sogenannte »Graphologie« dürfte in manchen Fällen mehr sein als das, was ihr Name besagt. Ich selbst habe hier einiges an Äußerungen von »Graphologen« erlebt, das mir erheblich über den Rahmen bloßer »Schriftdeutung« hinauszugehen scheint..

Daß die Tatsache bei unbefangener Beobachtung besteht, ist außer Zweifel. Eine andere Frage ist die, ob sie bestehen muß. Das würde ein Urphänomen bedeuten; während anderenfalls vielleicht nur eine Gewöhnung oder auch Autosuggestion des Metagnomen vorliegen möchte, ohne wesentliche Bedeutung.

Bedenklich gegen die Annahme einer eigentlichen Wesensbedeutung der Psychometrie macht auf den ersten Blick die Tatsache, daß, z. B. gerade bei den besten britischen Metagnomen und bei Forthuny, die paranormalen gedankenleserischen Aussagen ohne psychometrisches Objekt erfolgten. Oder war doch vielleicht eines vorhanden, nur nicht im engsten Sinne des Wortes? Das könnte allerdings insofern der Fall gewesen sein, als ja Menschen in jenen Fällen anwesend waren, und zwar die, auf welche das paranormal Ausgesagte irgendwie bezogen war. Dann würden wir also sagen dürfen, daß zwar, wo es sich um paranormale Aussagen handelt, stets ein vermittelndes »psychometrisches« Objekt da sein müsse, daß dieses Objekt aber ein »Mensch« sein könne Diesen Gedanken äußerte schon J. A. Hill: New Evidences in Psych. Res. 1911..

Das trifft unseres Erachtens den Sachverhalt. Er aber würde nicht eigentlich ein ganz neues Urphänomen bedeuten, sondern nur fordern, den Begriff des von uns zugelassenen Urphänomens »paranormale Wissensübertragung« von vornherein, wenn auch nicht in einer für jede Form solcher Übertragung gültigen Weise Bei Spontantelepathie, im Unterschied vom Gedankenlesen, fehlt doch offenbar ein psychometrisches Objekt durchaus!, mit einigen Beziehlichkeiten auszustatten: das eigentliche Urphänomen wäre »paranormale Wissensübertragung im Anschluß an die normal-sinnliche Gegenwart irgendeines materiellen Objektes«.

Gewiß bestehen auch jetzt noch Schwierigkeiten. Wird Wissen von Abwesenden abgezapft, so könnte man immerhin sagen, daß doch irgendein Anwesender zu ihnen in Beziehung steht und eben als psychometrisches Objekt dient. Anders, wenn das an Hand eines Objekts »Abgezapfte« keinem Lebenden bewußt ist. Doch die Erörterung dieses Falles sei verschoben. –

Damit sind auf mentalem Gebiet die Probleme höheren Grades, soweit sie »zweiter« Ordnung, d. h. Vorbereitungen für den Ausbau einer Theorie sind, mit Rücksicht auf die Sicherungsfrage in Sachen der »Urphänomene« erörtert. Ehe wir zur Theorie weiterschreiten, muß die gleiche Arbeit für den physischen Teil der Parapsychologie geleistet werden.

f) Physische Phänomene

Hier haben wir es in einer Beziehung leichter, in der anderen schwerer.

Schwerer haben wir es, weil alles rein Tatsächliche hier viel weniger gesichert ist als auf mentalem parapsychischem Gebiet. Gibt es doch eine erhebliche Anzahl von Forschern, die fest von der Tatsächlichkeit der mentalen Phänomene, ja, von der Wahrheit der spiritistischen Hypothese, überzeugt sind, aber auf physischem Gebiet schlechterdings nichts oder doch nur ganz wenig als sichergestellt zulassen. Wie soll man »Urphänomene« ermitteln, wo das unmittelbar Festzustellende unsicher ist? Die ganze jetzt in Rede stehende Frage, die ja, wie wir wiederholt gesagt haben, in diesem Abschnitt nur eine Frage der Sicherung, wenn auch hinsichtlich der Begriffsbildung, nicht der Tatsachen als solcher, sein soll, kann offenbar nur unter dem Gesichtspunkt eines »wenn« behandelt werden. Das heißt, wir können nur fragen: Was sind hier Urphänomene und inwiefern läßt sich wohl eine Sicherung dafür angeben, daß es nicht so viel Urphänomene gibt, wie es angesichts des in seiner Unmittelbarkeit sicherlich Verschiedenen scheinen möchte, wenn es alle die unmittelbar beobachtbaren Dinge überhaupt gibt, welche behauptet worden sind. Zu diesen behaupteten Dingen gehören bekanntlich: Telekinesen, das sind Bewegungen von Gegenständen ohne mittelbare oder unmittelbare Berührung seitens eines Menschen, Levitationen, d. h. Erhebungen eines Menschen entgegen der Schwerkraftsrichtung, Materialisationen, das sind Formgebilde (Hände, Finger, wohl gar Köpfe) aus unbestimmbarem Material in der Nähe eines Menschen, Phantome, d. h. ganze Gestalten, die sich unabhängig von der Anwesenheit eines Menschen bilden, Apporte, das sind Ortsveränderungen eines Gegenstandes ohne Durchlauf einer Raumbahn, »Direkte Stimme« und vielleicht noch einiges mehr(»Raps«, Kratzstellen auf Gegenständen usw.); endlich der sogenannte Spuk.

Über die Frage der grundsätzlichen leider recht bedenklichen Sicherheit dieser Dinge haben wir uns oben (Seite 24 ff.) ausgesprochen.

Was die Bedeutung der einzelnen als tatsächlich behaupteten Tatsachengruppen im Sinne ihres Wertes als Urphänomene angeht, so ist an erster Stelle eine große Anzahl von berichteten Spukfällen hier auszuschalten, von den ausdrücklich als betrügerisch bereits nachgewiesenen, über die wir nicht weiter reden, ganz abgesehen.

Die bloß subjektiven Fälle von Spuk meinen wir. Sie gehören in den Rahmen der Halluzinationen J. A. Hill (New Evidences in Psych. Res. 1911, S. 135) schildert den Fall eines Menschen, der ohne Brille leibhaftige Gestalten sah und für objektiv hielt, aber – sonst nur mit sehr starker Brille sehen konnte, was die Objektivität des Phänomens ausschließt.. Sind solche Visionen oder Auditionen als Halluzinationen nur von einem Menschen einmal erlebt, so sind sie vielleicht gelegentlich telepathisch zu deuten. Sind sie wiederholt an gleichem Orte von demselben Menschen oder, besser noch, von verschiedenen voneinander unabhängigen Menschen erlebt, das soll heißen von Menschen, die sich nicht irgendwie rational oder suggestiv beeinflußten, so wären sie wohl in das Gebiet des Psychometrischen abzuschieben, also auch kein neues Urphänomen. Ein Zimmer oder dergleichen müßte alsdann als »psychometrisches Objekt« gelten. Es ist übrigens sehr fraglich, ob subjektiver Spuk dieser ortsgebundenen Art vorkommt, und wir brauchen uns daher auch nicht weiter bei der von Mattiesen (in etwas anderem Zusammenhange) betonten Bedenklichkeit aufzuhalten, daß, wenn man hier die Hypothese der Psychometrie annimmt, es doch seltsam wäre, daß Menschen, die es ihr ganzes Leben lang nicht gewesen sind, plötzlich an gewissen Orten hellsichtige Psychometriker werden würden.

Gewisse andere physische Paraphänomene können vielleicht an gewisse aus dem Normalen bekannte Suggestionseffekte angeschlossen werden, wobei sie freilich ihrer paranormalen Komponente überhaupt nicht verlustig gehen würden. Ich denke an die Befunde Bestermans, daß telepathisch gestellte Fragen durch Rötungen auf dem Körper des Mediums beantwortet wurden. Man kennt Entzündungen, Blutstillungen und vieles andere als physiologische Wirkungen der Fremd- oder Autosuggestion. Diese gehen bekanntlich oft sehr weit (Therese von Konnersreuth). Hier käme die telepathische Erregung der Suggestion als Paranormales, aber aus der mentalen Sphäre der Parapsychologie bereits Bekanntes, hinzu. Ein neues Urphänomen auf physischem Gebiet läge also nicht vor. –

Die übrigen als tatsächlich behaupteten Erscheinungen auf physischem Gebiet würden sich jedoch nicht auf die beiden von uns geschilderten Weisen als Urtatsachen fortschaffen lassen. Vielleicht aber ließen sie sich zu wenigen Gruppen solcher Urtatsachen zusammenfassen.

Ich denke hier an Telekinese, Levitation, Raps, Materialisation im Anschluß an den Körper eines Metagnomen, an photographierbaren Spuk bei Anwesenheit einer paranormalen Person und an Kratzer oder ähnliches auf Gegenständen unter der gleichen Bedingung.

Das alles könnte – (die Tatsächlichkeit des Behaupteten angenommen!) – auf das eine Urphänomen Materialisation im Anschluß an den Leib einer paraphysisch begabten Person zurückgeführt werden, und ist ja in der Tat meist so aufgefaßt worden. Die paranormal begabte Person würde eben nicht nur, im Sinne echter Materialisationen, Gestalten »materialisieren« können, sondern auch gleichsam »starre« Gebilde zum Stoßen, Ziehen, Klopfen, Kratzen usw., und mit diesen (unsichtbaren) Gebilden die genannten Leistungen ausführen.

Das Wesentliche an den so in einen Urbestand zusammengefaßten Tatsachengruppen liegt darin, daß sie ausdrücklich auf die Anwesenheit einer bestimmten paraphysisch begabten Person bezogen sind, daß sie, wie wir gesagt haben, »im Anschluß an« sie stattfinden – ihre Tatsächlichkeit angenommen.

Könnte ein gleiches auch der Fall sein bei echten »Gespenstern« und bei spontanem objektivem photographierbarem Handelt es sich um Geräusche, so ist der photographische Apparat natürlich zum Nachweis der Objektivität durch eine Schallplatte zu ersetzen. Spuk – die recht fragwürdige Tatsächlichkeit dieser Dinge allemal zugelassen?

Oder müßte hier ganz Neues auf paraphysischem Gebiet als Grundtatsache angenommen werden?

Uns geht in diesem Abschnitt, wie man weiß, nur die Sicherungsfrage zweiter Ordnung, noch nicht aber die Theorie, etwas an. Unsere eigentliche Frage ist also die, ob man ganz sichere Mittel hätte, um sich für eine bestimmte unter den vorliegenden a priori denkbaren Möglichkeiten im einzelnen Falle zu entscheiden. Und das wäre ja wohl insofern denkbar, als sich ein Gebundensein oder Nichtgebundensein an die Anwesenheit einer bestimmten Person feststellen lassen würde.

Wäre eine solche Bindung vorhanden, so hätte man wohl nichts eigentlich Neues. Man würde nämlich sagen können, die in Rede stehende Person, von deren Anwesenheit der Spuk abhängt, sei eben »physikalisches Medium«, was freilich, wie Mattiesen mit Recht betont, dann seltsam wäre, wenn sie sich sonst nie als solches betätigt hat. Aber da könnte man immer noch annehmen, daß eben der Ort des Spuks »psychometrisch geladen« sei und daß jene Person eben doch eine gewisse mediale Anlage gehabt habe, die sich aber nur an »geladenem« Orte äußere. Gibt es eine Bindung der Phänomene an eine bestimmte Person nicht, so läge aber im Spuk wohl ein echtes Urphänomen vor. Denn, wie besonders wiederum Mattiesen Zeitschr. f. Parapsych. 1930.) betont, man müßte sonst annehmen, daß ein Spukort jeden beliebigen Menschen, solange er an ihm weilt, physikalisch-medial – (nicht also, wie beim früher erörterten subjektiven Spuk, hellsichtig-medial) – mache. Diese Hypothese wäre sehr gezwungen, und sie verdiente schwerlich den Vorzug vor der Zulassung des objektiven Spuks als eines Urphänomens. Käme doch noch hinzu, was Mattiesen »sukzessional-kollektiven« und »stereoskopisch-kollektiven« Spuk nennt, das heißt jenes Faktum – (wenn wir es als erwiesen zulassen; – daß die Spukerscheinung von den Anwesenden jeweils in der für jeden einzelnen maßgebenden Perspektive, also von jedem anders, gesehen wird und, falls sie sich bewegt, auch in den verschiedenen Zeitmomenten anders und jeweils »richtig«.

Die von Walter Prince wahrscheinlich gemachten Spukphänomene waren wohl nicht an die Anwesenheit oder auch nur Nähe einer bestimmten Person gebunden.

Freilich bleibt auf diesem ganzen Gebiet die Hauptsache heute noch durchaus die Sicherung erster Instanz, das heißt die Aufgabe, überhaupt in ganz strenger Weise festzustellen, unter Ausschluß aller Täuschungsmöglichkeiten, ob es die vielen behaupteten Dinge überhaupt gibt oder nicht. Davon ist an früherer Stelle geredet worden.

g) Nächste Aufgaben der Forschung

Schon an früherer Stelle haben wir gesagt, wie wichtig es wäre, könnte man die Zahl der Metagnomen erhöhen, etwa durch Suggestion oder durch chemische Mittel. Unmöglich erscheint das a priori nicht; denn es ist doch wohl wenig wahrscheinlich, daß »normaler« Mensch und Metagnom zwei ganz verschiedene Menschenspezies sind. Wahrscheinlicher ist, daß es sich nur um Unterschiede der sogenannten Bewußtseinsschwelle handelt, derart, daß beim normalen Menschen im tiefsten Unterbewußtsein bleibt, was beim Metagnomen ins Wachbewußtsein oder doch, wenn er nur im Trancezustand seine paranormalen Fähigkeiten kundgibt, ins hypnotische Oberbewußtsein tritt, so daß es der Wiedergabe durch Sprache oder Schrift fähig wird. Was im tiefen Unterbewußtsein bleibt, kann sich ja eben nicht in einer Äußerung sozusagen entladen.

Vermehrung der Zahl der Metagnomen wäre aber deshalb so bedeutungsvoll, weil wir durch sie ein größeres Untersuchungsmaterial erhalten würden. Das eben ist dringend notwendig; natürliche »Medien« sind so sehr selten.

Und es harren, selbst wenn auch, wenigstens auf mentalem Gebiet, das Allergröbste gesichert ist, so viele Sonderfragen der Bearbeitung, deren Behandlung allein uns theoretisch weiter führen kann.

Ich denke hier gar nicht einmal an die ja schon im Vorstehenden behandelte Frage, was denn eigentlich »Urphänomen« ist und was nicht. Ich denke an das, was die britischen Forscher gern als modus operandi bezeichnen, und will die Frage an einigen Beispielen erörtern.

Es müssen zunächst die Bedingungen, innere und äußere, unter denen bisher paranormale Kundgebungen stattfanden, sorgfältig vergleichend erforscht werden, wobei die notwendigen und zugleich hinreichenden Bedingungen besonders zu betonen und von sozusagen akzessorischen Bedingungen, von vielleicht individuell verschiedenen Wesen, zu sondern wären.

Wir wissen hier eigentlich nur, daß spontane Telepathie meist, obschon auch nicht immer, eine emotionale Verkettung zwischen Agenten und Perzipienten voraussetzt, und daß für das Gelingen gedankenleserischer Untersuchungen eine gewisse »seelische Ruhe« des Perzipienten, der ja hier den eigentlich aktiven Teil darstellt Vgl. S. 62., Vorbedingung ist, so daß überstarkes, sich wohl gar in Grobheit oder Hohn äußerndes Mißtrauen hier in der Tat stören kann.

Das sogenannte »Kettebilden« ist für Mentales sicherlich nicht erforderlich – (ob für Physisches, soweit das echt ist?). Gerade bei den erfolgreichsten Untersuchungen (Frau Piper, Frau Leonard usw.) fand es nicht statt.

Was den seelischen Gesamtzustand von Agent und Perzipient angeht, so müssen hier spontane Telepathie, bewußt gewollte (experimentelle) Telepathie und Gedankenabzapfen gesondert betrachtet werden.

Beim Gedankenabzapfen ist der hier aktive Perzipient, also der Metagnom, in Trance – oder nicht; braucht er ein psychometrisches Objekt – oder nicht; ist unmittelbare Nähe des (hier durchaus passiven) Agenten, dessen Leib dann vielleicht selbst das psychometrische Objekt ist, notwendig – oder nicht. Sieht man, in wie hohem Grade dieses »Oder nicht« unsere Unwissenheit kennzeichnet? Und weiter:

Der Agent andererseits kann bei Gedankenabzapfung hergeben: entweder Bestandteile seines aktuellen Bewußtseins, also das, »an was er denkt«, oder Vergessenes, aber der Erinnerung Fähiges, oder Vergessenes und in keiner Weise wieder zur Erinnerung zu Bringendes. Er kann anwesend oder weit abwesend sein.

Was hier den Agenten angeht, so möchte man vielleicht eine Vereinfachung durch die Annahme erzielen, daß das paranormal erworbene Wissen des Metagnomen eben stets aus dem Unterbewußtsein des Agenten entnommen wird, und daß, was aktuell bewußt ist, ja auch in ihm seine Grundlage hat. Bezüglich des Perzipienten könnte man vermuten, daß er, obschon scheinbar völlig wach, doch in den Momenten paranormaler Kundgebung in Trance ist. Über das psychometrische Objekt ist an anderer Stelle geredet.

Bei spontaner Telepathie ist eindeutig nur die völlige Passivität des Perzipienten im Anfange des Geschehens. Der Agent hat meist eine bewußt emotionale Einstellung auf den Perzipienten im Moment der Sendung, d. h. er »denkt an ihn« –, gelegentlich aber auch nicht. In manchen Fällen »möchte« er auch senden, tut es auch, weiß aber nicht, daß er es tut. Bei experimenteller Telepathie »möchte« er nicht nur, sondern ist sich auch der Sendung bewußt; aber bisweilen auch »nimmt er sich nur vor« im Schlaf zu senden und tut es dann, also ohne waches Bewußtwerden der Sendung. Das sind ebenso viele Möglichkeiten wie Rätsel.

Die Haupträtsel aber bieten die Fragen:

Wie findet bei Telepathie der Agent gerade diesen bestimmten Perzipienten? Wie kommt, bei Gedankenabzapfung, der Perzipient gerade an diesen bestimmten Seeleninhalt des Agenten – (diese Frage wird später für die Entscheidung zwischen den verschiedenen Theorien wichtig werden). –

Wir kommen zu den Modifikationen der Perzeption.

Bei spontaner Telepathie kann der Perzipient eine bloße »Ahnung«, ein unbestimmtes »Wissen«, ein visuelles oder akustisches Traumerlebnis, ein ebenso zweifaches halluzinatorisches Erlebnis im Wachzustande haben – ob er auch gelegentlich objektive Phantome erlebt, lassen wir dahingestellt. Es gibt hier und ebenso bei gewollter Telepathie auch Kollektiverlebnisse; ob sie sich auf echte Phantome beziehen, könnte nur die photographische Platte entscheiden; tun sie das, was uns wahrscheinlicher dünkt, nicht, so könnte es sich um Massen- oder um Kettentelepathie handeln, d. h. es könnten alle Perzipienten unmittelbar vom Agenten beeinflußt sein oder nur einer, der dann sein Wissen paranormal an den nächsten gibt und so fort.

Die Mannigfaltigkeit der Erlebnisart im einzelnen dürfte auf den »Typus«, dem der Perzipient zugehört, zu beziehen sein, wodurch ein gewisses Verständnis erzielt würde. Bekanntlich gibt es, was das normale Vorstellungsleben angeht, visuelle, akustische und motorische Personen.

Von besonderer Wichtigkeit wird später der schon erwähnte Umstand werden, daß der telepathische Perzipient den Agenten oft in der spezifischen Situation erblickte, in der er sich, bisweilen gegen das Erwarten des Perzipienten, wirklich befindet. Da würde also der anfangs schlicht passive Perzipient, der nur »gerufen« ist, aktiv werden.

Gedankenlesende Metagnome berichten, daß sie das, über was sie berichten, »sehen« oder »hören«. Die Berichte pflegen um so mehr der Wahrheit zu entsprechen, je weniger über sie seitens des Metagnomen »reflektiert« wurde.

Kombinieren sich, im Experiment echter Art, gewollte Telepathie und der Wille zum Empfangen, so »sieht« bisweilen der Agent den Ort und die Situation des Perzipienten und dieser ihn.

Die Wirkung eines Kristalls oder ähnlicher Dinge auf die Leistung eines metagnomen Perzipienten dürfte wohl nur dazu dienen, bei ihm einen leicht somnambulen Zustand zu erzeugen So auch Dessoir, »Von jenseits der Seele«, 6. Aufl., S. 83..

h) Die gesicherten Tatsachen

Ich gebe Literatur in durchaus subjektiver Auswahl an. Eine sehr gute Übersicht des Wesentlichen bei Österreich in Saupes »Einführung in die neuere Psychologie«, S. 429 ff. – Wenn die vielen a priori absprechenden oder indolent beiseite stehenden Zeitgenossen doch wenigstens ein Zehntel der von Österreich angegebenen Literatur lesen möchten!.

Nachdem, in dem jetzt abgeschlossenen Abschnitt, so vieles auf den Boden des bloßen »Wenn« gestellt worden war, erscheint es geboten, ehe wir zur Theorie übergehen, kurz, aber in systematischer, an unsere scharf definierten Begriffe (Seite 60 ff.) angeschlossener Darstellung zu bekennen, was von allem, das parapsychologisch behauptet worden ist, wir für tatsächlich gesichert halten, was für einigermaßen wahrscheinlich, was für ungesichert, wobei, wie wir wiederum betonen wollen Vgl. S. 55. »ungesichert« nicht ohne weiteres soviel wie »sachlich mit Sicherheit ausgeschlossen« heißt.

Wir beginnen die kurze Darstellung mit den physischen Paraphänomenen, da wir es hier besonders leicht haben.

Restlos gesichert ist nämlich unseres Erachtens auf paraphysischem Boden zur Zeit schlechterdings nichts, weil in keinem einzigen Fall die Untersuchungsbedingungen eine taschenspielerische Täuschung seitens des Mediums oder eines Teilnehmers vollständig ausschließen konnten – mag es sich um bewußt oder um unterbewußt-somnambule Täuschung handeln.

Wahrscheinlich ist mir nach dem, was ich bei Schrenck an Willi und Rudi Schneider selbst erlebte und was über beide Schrenck-Notzing, »Physikal. Phänomene des Mediumismus«, 1920. und über Eusapia Palladino Man lese zumal den Bericht in Proc. S. P. R. Vol. 23. Selbst der vorsichtige Dessoir gibt in seinem »Vom Jenseits der Seele«, 6. Aufl., 1931, S. 280 ff. zu, daß bei den Schneiders und Eusapia nicht alles durch Rückführung auf Betrug in unserem Sinne »weg-erklärt« ist. in der Literatur niedergelegt ist, die Echtheit von Telekinesen und vielleicht auch – (von mir selbst nicht gesehen) – von fragmentarischer Materialisation. Jedenfalls sind mir diese Dinge in einem solchen Grade echtheitswahrscheinlich, daß ich mit gutem Gewissen sagen kann: hier sollte weitergearbeitet werden unter Verbesserung der Bedingungen, wie sie ja (Seite 29) in besonders durchgreifender Weise von Osty vorgenommen worden ist.

Spontaner (ortsgebundener oder personengebundener?) Spuk scheint mir, zumal nach den Angaben von Walter Prince Walter Prince: »Carbon Monoxid or Carbon Monoxid Plus?« Bull, Boston S. P. R., Bulletin II und »The Psychic in the House«, Boston. 1926. Ferner: Schrenck-Notzing, Gesammelte Aufsätze, 1929, S. 240 ff. Man lese auch das Werk F. v. Gagerns »Geister«, 1931, das trotz seiner novellistischen Form durchaus voll wissenschaftlichen Ernstes ist. Gutes Deutsch ist ja doch wohl kein Einwand gegen den wissenschaftlichen Wert eines Buches!, der ein sehr vorsichtiger Forscher ist, auch das Prädikat »wahrscheinlich echt« zu verdienen; und es gibt auch noch eine Reihe anderer Fälle, über die der kritische Forscher nicht ohne weiteres mit gutem Gewissen hinweggehen kann.

Damit aber ist meiner Ansicht nach das, was, wenigstens mit Vorbehalt, auf die positive Seite gehört, erledigt.

Alles andere halte ich für nicht im wissenschaftlichen Sinne als echt oder auch nur als wahrscheinlich echt erwiesen.

Ich würde mich freuen, ergäbe sich dieser heute noch vermißte Nachweis einmal. Denn er würde eine große Bereicherung unseres Weltbildes bedeuten.

Und ein »negatives Apriori« als Gegeninstanz gibt es nicht.

Auf parapsychischem Gebiete im engeren Sinne, also auf mentalem, ist ganz gesichert das Urphänomen der spontanen Telepathie. Wer die Phantasms of the Living und ihre Ergänzungen Gurney, Myers and Podmore »Phantasms of the Living«, 2 Bände, London 1886. Ergänzung von Mrs. Sidgwick in Proc. S. P. R. 33, S. 23 ff. (Die gekürzte deutsche Übersetzung der »Phantasms« ist mäßig.) Besonders eindrucksvolle Fälle finden sich in den »Phantasms« unter den Nummern 12, 13, 20, 48, 146, 163, 166, 183, 191, 192, 198, 200, 223, 224, 229, 234, 284, 345. sowie die übrige gute Literatur gründlich durchgearbeitet hat, der kann hier nicht mehr zweifeln. Das Faktum, das diesen Namen ursprünglich bekommen hat: Wissenserwerb fremdseelischer Zustände seitens eines passiven Perzipienten auf einem nicht normalen Wege, ist sicher. Ob es im tiefsten Sinne »Urphänomen« und nicht etwa doch irgendwie physikalisch auflösbar ist – etwa durch Annahme besonderer Strahlungsarten als Vermittler, hat erst die Theorie zu entscheiden. Ein im empirischen Sinne neues Faktum, obschon kein »Ur«-Faktum, bliebe Telepathie natürlich auch dann, also etwa unter den Gesichtspunkten Baerwalds Baerwald »Die intellektuellen Phänomene«, 1925. Er gibt das Tatsächliche in, meiner Ansicht nach, sogar überreichlichem Maße zu, will aber alles durch »Strahlung« und Hyperästhesie erklären..

Ganz sicher gestellt ist ferner das Gedankenabzapfen. Hier lese man in erster Linie die vielen großen Protokolle über die Sitzungen mit den Metagnomen Frau Piper, Frau Leonard Viele Aufsätze in Proc. S. P. R. von Band 13 an besonders wichtig. Gute Zusammenfassungen in den bekannten Werken von Tischner und Lambert und in Mattiesen, »Der jenseitige Mensch«. Auch Dessoir (l. c.) ist hier durchaus nicht ablehnend. und Forthuny E. Osty, »Pascal Forthuny«, Paris 1926.. Von wem eigentlich und auf welche Weise Wissen »abgezapft« wird, ist natürlich wieder eine theoretische Frage. Das Faktum bleibt: Der Metagnom hat Wissen über fremdseelisches Wissen, das er normaliter nicht erworben hat.

Ganz sicher sind auch die experimentellen Fakten Unter anderem: »Phantasms of the Living«, I, S. 10 ff., II, S. 324 ff. und 642 ff. Proc. S. P. R. 27, 1914; 29, 1916; 34,1924 (Versuche mit Gilbert Murray). Richet, »Exp. Studien auf dem Gebiete der Gedankenübertragung«, 1891. Pagenstecher, Außersinnliche Wahrnehmung, S. 33 ff. Upton Sinclair, »Mental Radio«, 1930. Man vergleiche auch besonders die sehr streng durchgeführte kritische Überprüfung der von Sinclair mitgeteilten Tatsachen durch W. Prince (Bulletin XVI der Boston Soc. Ps. Res., 1932), welche durchaus Sinclairs Angaben bestätigte., in denen Telepathie und Gedankenlesen zusammenkommen. Ich nenne besonders die Namen Tischner, v. Wasielewski, Pagenstecher, Upton Sinclair.

Sehr gute Fälle sind ferner berichtet über spontanes Zusammengehen einer Aktivität von Agent und Perzipient bei sogenannter »Telepathie«, die dann mehr ist, als der Name ursprünglich besagt Phantasms I, S. 368 ff., S. 554. In Band II, S. 277 ff. die tiefdringende Sonderuntersuchung von Myers, dessen Werk »Human Personality« auch von jedem wissenschaftlichen Parapsychologen gründlich studiert werden sollte.. Ich denke an die Fälle, in denen der Agent nur gleichsam den Perzipienten »ruft«, dieser aber dann Situationen »sieht«, an die der Agent sicherlich nicht »denkt« Gute solche Fälle in Myers »Human Personality«, Band I, S. 256, 270, 394..

Zur Begriffsbestimmung, um jedes Mißverständnis auszuschließen, noch einmal dieses:

Von reiner Telepathie reden wir, wenn der Agent, bewußt oder unterbewußt, allein aktiv, der Perzipient schlicht empfangend ist. Von Gedankenabzapfen, wenn der Perzipient, bewußt oder unterbewußt, empfangen »will«, der Agent aber der schlicht, ohne ein Wissen darum, hergebende Teil ist. Bei den experimentellen Fällen des Zusammengehens beider Fakten ist Aktivität auf beiden Seiten, jedenfalls sind beide mit ihrem Willen in allgemeiner Form aufeinander »eingestellt«: der Agent will senden, der Perzipient will »empfangen«, wenn er auch nicht weiß, was er empfangen wird. In den Fällen spontanen Zusammengehens kompliziert sich die Sachlage (und wird später eine besondere Hypothese erfordern). Hier nämlich ist nicht, wie bei den Experimentalfällen, die Einstellung von Agent und Perzipient ursprünglich und gleichzeitig da, etwa zu einem bestimmten verabredeten Zeitpunkt. Es wird vielmehr der Perzipient, der zuerst schlicht empfangend war, durch den Ruf seitens des ursprünglich allein aktiven Agenten erst aktiv gemacht und perzipiert nun von sich aus Situationen, die der Agent nicht in seinem Seeleninhalt besaß. –

Durch den letzten Abschnitt dieser Begriffsbestimmungen sind wir nun automatisch wieder zur Frage nach der Tatsächlichkeit der parapsychischen Phänomene zurückgeführt.

Ist denn in diesen Fällen, in denen der Perzipient nur gerufen wird und dann »sieht«, der Perzipient nicht »hellsehend«, wenn wir allgemein als Hellsehen die paranormale Erfassung, d. h. den paranormalen Wissenserwerb, von sachlichen Situationen, also nicht von fremdseelischen Zuständen, bezeichnen?

Für die unbefangene Betrachtung ist hier, prima vista sozusagen, natürlich »Hellsehen« da. Aber vielleicht war doch alles Telepathie, es waren aber mehr Agenten da, als nur der eigentlich »rufende«. Vielleicht sahen andere etwa den verwundeten Offizier in seiner bestimmten Lage und Kleidung und übertrugen ihren normal erworbenen Wissensinhalt telepathisch auf den, dann also von mehreren Seiten telepathisch beeinflußten, Perzipienten.

Diese Deutung freilich ist sehr gekünstelt, sie versagt absolut, wenn nachgewiesenermaßen keiner den, einsam gestorbenen, Offizier sehen konnte. Und solche Fälle gibt es.

Es gibt also Hellsehen »auf Ruf«. Gibt es dieses aber, so darf wohl auch anderes Hellsehen, etwa bei paranormaler Aufklärung von Verbrechen, indem etwa eine Leiche am richtigen Ort paranormal geschaut wird, als wahrscheinlich gelten. Mehr möchte ich hier freilich bis auf weiteres nicht sagen; der kritisch berichteten Fälle sind gar zu wenige; völlig wissenschaftlich gesichert ist wohl keiner. –

Als zur Zeit wahrscheinlich bezeichne ich, von meinem vorsichtigen Standpunkt aus, auch die Prophetie; freilich ist, nach den Berichten Richets, Ostys Richet, »L'avenir et la prémonition« Paris 1931. Osty, »La connaissance supranormale«, 2. Aufl., 1925. Ein neuester guter Fall z. B. in »Psychic Research« (= American Journal for P. R.), Dez. 1931, S. 546 ff. und anderer, die Wahrscheinlichkeit der Echtheit hier von einer Höhe, die, im Sinne der Wahrscheinlichkeitsrechnung, an 1 heranreicht. Handelt es sich in den mitgeteilten sehr zahlreichen Fällen doch fast stets um Dinge, die den, welchem prophezeit war, zufällig von außen her betrafen Vgl. hierzu Seite 73 ff..

Psychometrie andrerseits ist, zumal nach den Arbeiten von Wasielewski und Pagenstecher, prima vista jedenfalls ein Faktum. Ob und inwiefern sie Urfaktum ist, wissen wir nicht.

Man sieht: die Ausbeute an Fakten auf dem mentalen Gebiete der Parapsychologie ist recht reich. Vieles ist wirklich gesichert, der Rest kann mit gutem Gewissen als wahrscheinlich bezeichnet werden, selbst bei großer kritischer Vorsicht.


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