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Sechstes Kapitel

Vor der Strafkammer des Berliner Landgerichts waren nun zwei Klagen anhängig gemacht. Die Klage wegen Diebstahls geistigen Eigentums, die auf Veranlassung von Dahlens gegen Gerhart Hellermann eingeleitet worden, und die Klage wegen desselben Vergehens, die auf Veranlassung des Rechtsanwalts Dr. Rintel gegen den Schriftsteller Horst Wehler und als Mitschuldigen gegen den Verlagsbuchhändler von Dahlen eingeleitet war.

Beide Klagen hatten fast denselben Wortlaut – der Richter, der die Untersuchung führte, hatte wenig Freude an ihnen, denn er kam nicht vorwärts.

Verlagsbuchhändler von Dahlen wurde vorgeladen.

»Wann haben Sie den Roman des Herrn Horst Wehler erworben?«

»Im Januar 1918, also vor einem Jahre.«

»Und wann hat Gerhart Hellermann in Ihrem Hause verkehrt?«

»Das mögen jetzt vielleicht anderthalb Jahre her sein.«

»Hellermann beschuldigt Ihre verstorbene Tochter, der er das Manuskript geliehen haben will, dasselbe an Herrn Horst Wehler weitergegeben und diesem auf diese Weise die Abschrift ermöglicht zu haben.«

»Das ist vollkommen ausgeschlossen, da meine Tochter den Herrn Horst Wehler überhaupt nicht gekannt hat.«

»Das können Sie unter Eid aussagen?«

»Selbstverständlich. Herr Horst Wehler lebt in München, und auch ich habe ihn nicht persönlich gekannt. Wie Sie wissen, Herr Landgerichtsrat, ist er ein sehr erfolgreicher Schriftsteller, und ich hatte schon verschiedene Male versucht, von ihm ein Werk in Verlag zu bekommen. Lange konnten wir nicht einig werden, bis er mir eben im Herbst 1917 das Manuskript des Romanes ›Der Kämpfer‹ einsandte, das ich dann im Januar 1918 erwarb.«

»Auch diese Verhandlungen sind vollkommen schriftlich geführt.«

»Ich kenne Herrn Horst Wehler auch heute noch nicht persönlich.«

»Also ist jede Möglichkeit, daß das Manuskript, das Hellermann seinerzeit an Ihre Tochter gab, in Horst Wehlers Hände kam, ausgeschlossen?«

»Vollkommen. Ich bestreite aber, daß das Manuskript, das Hellermann meiner Tochter gegeben haben will – ein Beweis ist ja nicht zu erbringen – das Original des Romanes ist und behaupte, daß er sich diese Ausrede jetzt zurechtgemacht hat. Sie werden einsehen, daß meine Tochter, der ich von meinen Maßnahmen gegen Hellermann Kenntnis gegeben hatte, mir es gesagt oder geschrieben hätte, wenn sie in der Tat ein solches Manuskript schon früher gelesen hätte.«

»Hellermann sagt aus, daß Ihre Tochter ihm erklärt habe, sie habe das Werk gar nicht gelesen. Da es noch dazu einen anderen Titel trug, hatte sie also gar keinen Verdacht –«

»Kurz, Herr Landgerichtsrat – ich bleibe dabei – Hellermann hat den Roman, nachdem er bei mir erschienen war, abgeschrieben, sich also strafbar gemacht. Ich muß darauf bestehen, daß der Roman, soweit er noch in den Beständen des Verlages Freia vorhanden ist, vernichtet wird und daß ich vollen Schadenersatz erhalte.«

Der Untersuchungsrichter war wütend. –

»Ist Fräulein Lisa Fahren draußen?«

»Jawohl.«

»Ich bitte.«

»Sie sind mit dem Schriftsteller Hellermann befreundet?«

»Ja.«

Sie fühlte, daß der Richter das Wort »befreundet« in etwas geringschätziger Weise aussprach und war nervös. Am liebsten hätte sie ihn gleich zur Rede gestellt.

»Wie lange kennen Sie Herrn Hellermann?«

»Vielleicht seit drei Jahren.«

»Hat er mit Ihnen über seine literarischen Arbeiten gesprochen?«

»Sehr viel.«

»Wann haben Sie zuerst von dem Roman ›Der Werdende‹ gehört?«

»Er hatte ihn schon in der Arbeit, als ich ihn kennen lernte.«

»Haben Sie ihn gelesen?«

»Jedes Kapitel ist fast unter meinen Augen entstanden.«

»Kennen Sie den Roman ›Der Kämpfer‹ von Horst Wehler?«

»Jawohl.«

»Wann haben Sie diesen gelesen?«

»Vor einigen Wochen, als der unerhörte Verdacht gegen Herrn Hellermann ausgesprochen wurde und er dadurch von dem Diebstahl, den Horst Wehler an ihm begangen hat, Kenntnis bekam.«

Der Richter fuhr auf.

»Sie haben hier kein Urteil zu fällen – verstehen Sie?«

Lisa stand auf und wandte sich zum Gehen.

»Ich bin noch nicht fertig.«

»Aber ich! Wenn Sie in solchem Ton mit mir reden, verweigere ich jede Aussage. Sie vergessen, daß Sie eine Dame vor sich haben, und daß ich nicht etwa eine Angeklagte bin.«

Dr. Rintel, der als stiller Zuhörer daneben saß, lächelte. Potz Kuckuck, wer hätte das der kleinen zurückhaltenden Lisa zugetraut. Sie stand hoch aufgerichtet in ihrer natürlichen Würde, und der Landgerichtsrat schüttelte ärgerlich den Kopf.

»Ich meine das ja nicht so – ich muß Sie doch darauf aufmerksam machen, daß Sie nicht hier sind, um ein Urteil zu fällen.«

»Dann aber in einem anderen Ton.«

»Also, ich bitte –«

Lisa setzte sich.

»Wissen Sie davon, daß Hellermann den Roman vor anderthalb Jahren Fräulein von Dahlen gegeben hat?«

»Er hat es mir erzählt.«

»Wann?«

»Damals.«

»Wann war das also ungefähr?«

»Im Oktober 1917 kann es gewesen sein.«

»Sie können beschwören, daß es derselbe Roman war, den er der Dame gab?«

»Das weiß ich natürlich nur aus seinem Munde.«

»Bei der Absendung waren Sie nicht in seiner Wohnung?«

Wieder traf ihn ein beleidigter Blick.

»Ich habe selbstverständlich die Wohnung des Herrn Hellermann niemals betreten.«

Der Landgerichtsrat machte wieder eine ärgerliche Pause.

»Also kurz, Sie sind bereit zu beschwören, daß Sie den Roman in seiner jetzigen Fassung schon vor dem Januar 1918 gekannt haben?«

»Jawohl.«

»Daß Sie ihn gekannt haben als geistiges Eigentum des Herrn Hellermann? – Ich mache Sie auf die Bedeutung des Eides und die auf einen Meineid stehende schwere Strafe aufmerksam.«

»Ich bin mir dessen vollkommen bewußt.«

Lisa wurde vereidigt wie vorher der Geheimrat und ging.

»Ich denke, das klärt den Fall.«

Dr. Rintel hob den Kopf und schaute den Staatsanwalt an.

»Die beiden Aussagen –«

»Herr Landgerichtsrat – soeben eingelaufen –«

»Ein Schreiben von der Gerichtsbehörde in Bern in der Schweiz.«

Der Richter sprang auf.

»Endlich – das wird die kommissarische Vernehmung Horst Wehlers sein, der sich noch immer in der Schweiz aufhält.«

Auch Rintel war gespannt.

»Am 27. August 1919 erschien vor dem Unterzeichneten Richter der Schriftsteller Theodor Horst Wehler, zweiundfünfzig Jahre alt, von Geburt Deutscher und sagte aus: Das Manuskript des Romanes ›Der Kämpfer‹ habe ich am 8. Januar 1918 an den Verlagsbuchhändler von Dahlen in Berlin verkauft. Das Manuskript war in jeder Weise mein unbeschränktes Eigentum und war ich zu dem Verkauf voll berechtigt. Fräulein Ada von Dahlen ist mir vollkommen unbekannt und habe ich nie mit derselben in Verbindung gestanden. Ebenso habe ich Herrn Verlagsbuchhändler von Dahlen noch niemals persönlich gesprochen.

Auch Herr Hellermann ist mir vollkommen unbekannt und habe ich von dessen Roman ›Der Werdende‹ erst vor einigen Wochen durch Geheimrat von Dahlen etwas erfahren. In der Sache selbst scheide ich vollkommen aus, da ich das Werk mit allen Rechten an von Dahlen verkauft habe. Den Vorwurf eines Plagiates weise ich selbstverständlich zurück.

Der Zeuge ist auf die Bedeutung des Eides hingewiesen und dann vereidigt.«

Der Richter lief auf und ab.

»Dann hat also das Frauenzimmer vorhin direkt einen Meineid geschworen.«

»Ich muß Sie ersuchen, von der Dame in weniger beleidigender Weise zu reden.«

»Herrgott, nun legen Sie meine Worte auch noch auf die Goldwage. Das meine ich doch nicht so. Aber einen Meineid hat sie geschworen.«

»Oder Herr Horst Wehler.«

»Der Deibel hole die ganze Geschichte. Jetzt sind wir also genau so weit wie am ersten Tage – nein, viel schlimmer – zwei eidliche Aussagen stehen sich direkt gegenüber. Ein Meineid ist sicher geschworen! Wer hat ihn geleistet? Glauben Sie wirklich, daß ein alter, bekannter Schriftsteller sich zu solcher Sache hergibt?«

»Halten Sie es für wahrscheinlicher, daß eine junge, unbescholtene Dame, die durchaus nicht unbesonnen erscheint, einen Meineid schwört?«

»Aus Liebe –«

»Herr Landgerichtsrat –«

»Herrgott, wie soll denn aber – glauben Sie vielleicht, daß –«

Er brach ab, denn er wußte selbst nicht, was er sagen sollte.

»Es könnte ja schließlich wirklich der sonderbare Zufall eingetreten sein, daß zwei Menschen ganz voneinander unabhängig zu demselben Resultat gekommen wären.«

»Ausgeschlossen, dazu stimmen zu viel nebensächliche Kleinigkeiten überein.«

»Jedenfalls wird es Ihnen nicht gelingen, darauf eine Klage aufzubauen.«

»Das ist wohl meine Sache, Herr Rechtsanwalt.«

Sie waren glücklich wieder so weit, daß sie gegeneinander losgingen – der Anwalt nahm den Hut und ging. Der Landgerichtsrat klingelte nach dem Diener.

»Ist Kommissar Schlüter da?«

»Ich werde telephonieren.«

Schlüter aber war wieder einmal in Greifswald, und auch Rintel fuhr sofort nach der Konferenz hinüber.

Während die Plagiatgeschichte immer verworrener wurde, gestaltete sich die Mordklage immer klarer.

Dr. Schlüter holte den Anwalt ab.

»Schon wieder ein böses Ding. Bei der Leiche hat der Amtsgerichtsrat damals in deren Haar einen kleinen Brillantstein gefunden. Jetzt hat sich herausgestellt, daß er in den Siegelring Hellermanns paßt.«

Der Anwalt wiegte ärgerlich den Kopf hin und her, auch Schlüter war verstimmt.

»Diesmal blamiere ich mich glatt. Ich habe wirklich an seine Unschuld geglaubt und mich der Sache in der Hoffnung gewidmet, ihn zu entlasten, und dabei kommen mir täglich neue Belastungsgründe in die Hände. Die Aussagen des Schiffers und der Gastwirtin – der Daumenabdruck – das Taschentuch, mit dem sie erwürgt wurde und das er selbst als das seine erkennt – jetzt der Brillantstein, der in ihrem Haar gefunden – ich glaube wirklich, es ist keine Lücke mehr in der Kette.«

Dr. Rintel sah ihn groß an.

»Und Sie glauben trotzdem nicht an seine Schuld!«

»Als Jurist zweifellos – als Menschenkenner weiß ich nicht, was ich sagen soll. Er leugnet, und ganz abgesehen davon, daß ich ihn für nicht so verworfen halte, daß er mit einem Morde auf dem Gewissen so ruhig sein könnte – ich traue seinen schwachen Nerven die Kraft nicht zu – sich dauernd so in der Gewalt zu haben, daß er bei den Kreuzfeuern des Staatsanwaltes nicht einmal zusammengebrochen wäre.

Die Herren waren im Hotelzimmer des Kommissars.

»Sie glauben also?«

»Ich glaube etwas, was mir selbst eigentlich widerstrebt. Er hat die Tat begangen, aber er weiß es selbst nicht mehr. Ein Fall des Unterbewußtseins.«

»Dann bleibt also nichts übrig, als seine Untersuchung auf seinen Geisteszustand zu beantragen.«

»Und das schleunigst, denn die Eröffnung des Hauptverfahrens ist heute zugestellt. Der Staatsanwalt will natürlich diesen anscheinend so glatten Fall so schnell wie möglich vor die Geschworenen bringen.«

Gerhart saß in seiner Zelle und brütete über dem Papier, das ihm die Eröffnung des Hauptverfahrens mitgeteilt, als Dr. Rintel eintrat. Er sah ihn mit großen, traurigen Augen an.

»Sie haben schon erfahren?«

»Ja, Herr Doktor, und eigentlich freue ich mich. Die ewige Ungewißheit halte ich nicht aus.«

Er schwieg, und der Anwalt sah ihm an, daß er noch etwas auf dem Gewissen hatte, aber er ließ ihm Zeit. Endlich richtete Gerhart sein Auge wieder auf den Anwalt.

»Herr Doktor – ich muß Ihnen etwas Furchtbares gestehen.«

Rintel erschrak unwillkürlich, aber er wagte keinen Einwurf, um ihn nicht zu stören, und ganz langsam kam es aus Gerharts Mund:

»Ich glaube jetzt selbst, daß ich Ada ermordet habe.«

Dem Anwalt überlief unwillkürlich ein Schauder.

»Sie wollen ein Geständnis ablegen?«

Er zwang sich, ganz ruhig und geschäftlich zu sprechen, aber Gerhart schüttelte traurig mit dem Kopf.

»Das kann ich nicht, denn ich weiß von gar nichts. Aber ich bin doch ein verständiger Mensch und habe meine fünf Sinne beisammen. Ich habe die ganze Anklageschrift des Staatsanwalts gelesen – wirklich – da ist keine Lücke – wer sollte es anders getan haben? Es scheidet ja jede Möglichkeit aus. Aber ich weiß doch von gar nichts. Ich zermartere mein Hirn. Ich weiß nur, daß ich wütend war, daß sie mich mit Entrüstung abwies, daß sie mich noch verhöhnte und daß ihre Geringschätzung meine Wut nur noch mehr anfeuerte – ich weiß, daß ich sie eine Diebin nannte, daß ich sie am Arm ergriff – daß sie sich losriß und floh – was dann geschehen, weiß ich nicht mehr. Ich bin überzeugt, daß ich mich auf die Erde geworfen habe und dort gelegen – lange – ohne daß ich weiß, was ich gedacht oder getan. Dann ging ich wieder nach Neumucran, und wenn ich jetzt darüber nachdenke, es müssen zwei oder drei Stunden dazwischen gelegen haben. War ich in der Zeit ohnmächtig?

Vor acht Tagen hat man mich nach Binz zum Lokaltermin gebracht – ich habe Neumucran genau erkannt und die Herren selbst zu dem Platz am Walde geführt, wo meine Unterredung mit Ada stattfand. Ich hätte jeden Stein beschreiben können. Dann brachte man mich zu dem Brunnen – ich habe ihn nie gesehen – ich kann mich mit keinem Schimmer entsinnen – aber gerade dort hat man mein Tuch gefunden.

Wie ist das nur denkbar?«

Dr. Rintel war erschüttert.

»Es gibt Fälle, in denen eine gewaltige Erregung nervenschwache Menschen in einen Zustand versetzen, in dem sie selbst nicht wissen, was sie tun. Es wird am richtigsten sein, ich stelle sofort einen entsprechenden Antrag. Wenn die medizinischen Sachverständigen zu dem Schluß kommen, daß Sie in solchem Dämmerzustand gehandelt haben, also ohne Verantwortung, dann können Sie natürlich auch nicht bestraft werden.«

»Sondern man sperrt mich ins Irrenhaus.«

Er lachte bitter.

»Auch das ist durchaus nicht gesagt. Es ist ja leicht möglich, daß die Herren zu dem Resultat kommen, daß es nur eine akute Erregung war.«

»Und daß ich ein unschädlicher Verrückter bin, den man frei herumlaufen läßt! Herr Doktor, wie soll ich das Leben ertragen!«

Er preßte die Stirn an die Wand.

»Ich bitte Sie, seien Sie ruhig. Es ist doch schon ein großer Gewinn, wenn wir erreichen, daß Sie für eine Tat, die Sie ohne Ihr Wissen begangen haben, nicht auch noch die Strafe erdulden müssen.«

Gerhart wandte sich ihm voll zu.

»Glauben Sie, ich würde eine Strafe scheuen, wenn ich sie verdient hätte? Gibt es etwas Furchtbareres, etwas Grausigeres als mein Schicksal? Muß ich nicht selbst mein Leben enden, oder wenn ich zu feig dazu bin, wünschen, beantragen, daß man mich mein Leben lang einsperrt?

Ich habe einen Mord begangen! Ich habe es getan! Wenn auch mein Kopf nichts davon weiß – hier – diese Hand hat es getan! Hat eine Frau erwürgt! Wissen Sie, was das heißt! Und so soll ich weiter leben? Bei jedem Menschen, der mit mir spricht, der mir vertrauend entgegenkommt, denken – wer weiß – vielleicht bekomme ich wieder den Dämmerzustand und morde dich!

Wissen Sie, wie mir zu Mute war, als man mich vor Adas halbverweste Leiche führte, und damals hatte ich noch nicht die furchtbare Überzeugung!

Im Gegenteil – ich wünschte, man verurteilte mich zum Tode – oder der Arzt wäre ein fühlender Mensch und gäbe mir ein Pulver.

Bin ich nicht viel schlimmer, tausendmal gefährlicher als ein anderer Verbrecher? Der mordet doch nur, wenn er will – der kann sich doch bessern – der ist der Gesellschaft als Verbrecher bekannt – ich aber – ich bin scheinbar ein anständiger Mensch – ich bin nicht zu durchschauen, und plötzlich bricht dann die Bestie in mir los und mordet – sinnlos – ziellos!

Wie soll ich leben? Wie soll ich mit diesen Fingern Essen zu einem Munde führen, die Ada erwürgt haben? Wer weiß – seien Sie auf Ihrer Hut – ich bin ja wieder in nervöser Erregung – vielleicht stürze ich mich gleich auf Sie! Er brach in seinem Stuhle zusammen, und Dr. Rintel stand erschüttert dabei –

Er klopfte dem Schließer.

»Ist der Anstaltsarzt hier?«

»Drüben im Lazarett.«

»Er möchte doch so freundlich sein, einmal zu kommen.«

Mit wenigen Worten verständigten sich die Herren, und der Arzt nickte.

Jetzt mußte Gerhart ruhen – man gab ihm Morphium und brachte ihn in das Lazarett – am nächsten Morgen wurde er zur Beobachtung seines Geisteszustandes in das Irrenhaus überführt.


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